.............................................................................................................................................................................................. K.B. FORM / <strong>lIVIng</strong> <strong>lIgHt</strong> / <strong>VerkAuFspreIslIste</strong> <strong>de</strong> <strong>15.04.2012</strong> .............................................................................................................................................................................................. prOdukt ersAtZteIl / leucHtmIttel OptIOnen Art nr eur Inkl eur eXkl .............................................................................................................................................................................................. stück .............................................................................................................................................................................................. 28
.............................................................................................................................................................................................. AllgemeIne lIeFer- und gescHäFtsbedIngungen .............................................................................................................................................................................................. AllgemeIne lIeFer- und gescHäFtsbedIngungen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH <strong>15.04.2012</strong> § 1 diese lieferbedingungen regeln <strong>de</strong>n gesamten geschäftsverkehr zwischen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH und <strong>de</strong>m besteller. Insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n Allgemeine geschäftsbedingungen <strong>de</strong>s bestellers nicht Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob sie gegenüber diesen lieferbedingungen abweichen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong> Vorschriften enthalten. § 2 1. umfang und bedingungen <strong>de</strong>s Auftrages ergeben sich aus <strong>de</strong>r schriftlichen Auftragsbestätigung <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH. die Angebote <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH sind grundsätzlich freibleibend. Hat die k.b. FOrm gmbH ausnahmsweise ein verbindliches, schriftliches Angebot abgegeben und ist dieses vom besteller fristgerecht angenommen, ist gleichfalls die schriftliche Auftragsbestätigung <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH maßgebend, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r besteller hat ihr innerhalb von 4 werktagen nach erhalt wi<strong>de</strong>rsprochen. 2. die k.b. FOrm gmbH ist zu än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r konstruktion o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r ware berechtigt, soweit sie <strong>de</strong>m besteller unter berücksichtigung <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH zumutbar sind. maßstab für die Zumutbarkeit sind auf seiten <strong>de</strong>s bestellers die Auswirkungen auf <strong>de</strong>n wert und die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r ware, auf seiten <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH technische, insbeson<strong>de</strong>re produktionstechnische erfor<strong>de</strong>rnisse. 3. die <strong>de</strong>m Angebot beigefügten unterlagen, wie z. b. Abbildungen, Zeichnungen, maß- und gewichtsangaben, sind nur maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wur<strong>de</strong>n. § 3 1. <strong>de</strong>r besteller ist verpflichtet, sich vor einsatz gelieferter ware über die maßgeben<strong>de</strong>n technischen bestimmungen zu informieren. die k.b. FOrm gmbH trifft insoweit keine Informationspflicht. 2. soweit es sich um ware han<strong>de</strong>lt, für die <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH prüfbescheinigungen zur Verfügung stehen, stellt sie diese <strong>de</strong>m besteller auf Anfor<strong>de</strong>rung voll- ständig o<strong>de</strong>r auszugsweise zur Verfügung. Für die einhaltung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n prüfbescheinigungen gemachten Auflagen ist <strong>de</strong>r besteller selbst verantwortlich. eine Haftung <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH ist insoweit ausgeschlossen. § 4 1. Angaben über die lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise <strong>de</strong>r liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt wur<strong>de</strong>. 2. Ist ausnahmsweise eine verbindliche lieferfrist vereinbart wor<strong>de</strong>n, beginnt sie mit <strong>de</strong>m tag <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung. Ihr beginn ist jedoch hinausgeschoben, solange noch nicht alle einzelheiten <strong>de</strong>s Auftrages geklärt o<strong>de</strong>r nicht alle liefervoraussetzungen erfüllt sind, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r besteller noch nicht eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung geleistet hat. die k.b. FOrm gmbH ist an die lieferfrist nur gebun<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r besteller seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt. sie ist eingehalten, wenn die ware bis zu ihrem Ablauf versandt o<strong>de</strong>r die Versandbereitschaft <strong>de</strong>m besteller mitgeteilt ist. 3. die lieferfrist beginnt ferner erst mit <strong>de</strong>r erfüllung aller fälligen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH gegen <strong>de</strong>n besteller zu laufen, wenn die k.b. FOrm gmbH die erfüllung ausdrücklich verlangt. 4. wird die k.b. FOrm gmbH durch höhere gewalt an <strong>de</strong>r lieferung gehin<strong>de</strong>rt, verlängert sich <strong>de</strong>r liefertermin ohne weiteres um die dauer <strong>de</strong>r einwirkung <strong>de</strong>r höheren gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. <strong>de</strong>r höheren gewalt stehen unvorhersehbare und von <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH nicht zu vertreten<strong>de</strong> umstän<strong>de</strong> gleich, welche <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH die lieferung unzumutbar erschweren o<strong>de</strong>r unmöglich machen. beispiele dafür sind lieferverzögerungen bei <strong>de</strong>n vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche maßnahmen, rohmaterial- o<strong>de</strong>r energiemangel, wesentliche betriebsstörungen, gravieren<strong>de</strong> transportstörungen und Fahrverbote. 5. dauern diese umstän<strong>de</strong> mehr als vier monate an, so hat die k.b. FOrm gmbH das recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen <strong>de</strong>s bestellers hat die k.b. FOrm gmbH zu erklären, ob sie zurücktreten o<strong>de</strong>r innerhalb einer von ihm zu bestimmen<strong>de</strong>n angemessenen Frist liefern wer<strong>de</strong>. scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s bestellers sind insoweit ausgeschlossen. 6. Ist die überschreitung einer angemessenen lieferfrist von <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH zu vertreten, kommt sie erst in Verzug, wenn ihr <strong>de</strong>r besteller schriftlich eine angemessene nachfrist, die wenigstens einen monat betragen muß, gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann <strong>de</strong>r besteller vom Vertrag zurücktreten. scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s bestellers sind ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH fällt Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit zur last. 7. die k.b. FOrm gmbH ist auch zu teillieferungen berechtigt. Für die teillieferungen kann sie teilrechnungen ausstellen. § 5 1. die lieferung erfolgt, soweit nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, per nachnahme. 2. <strong>de</strong>r besteller hat <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung und in <strong>de</strong>r rechnung genannten preis bei Anlieferung <strong>de</strong>r ware zuzüglich <strong>de</strong>r nachnahmegebühr zu bezahlen. wird eine übersendung an<strong>de</strong>rs als per nachnahme vereinbart , kann Zahlung nur, sofern nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, in bar, per Or<strong>de</strong>rscheck o<strong>de</strong>r durch banküberweisung erfolgen. 3. das Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht stehen <strong>de</strong>m besteller nur für For<strong>de</strong>rungen zu, die entwe<strong>de</strong>r unbestritten o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellt sind. § 6 1. nimmt <strong>de</strong>r besteller die bestellte ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen, ist die k.b. FOrm gmbH berechtigt, die ware auf kosten und gefahr <strong>de</strong>s bestellers zu lagern und die Zahlung <strong>de</strong>s kaufpreises zu verlangen o<strong>de</strong>r nach Ablauf einer angemessenen nachfrist die erfüllung <strong>de</strong>s Vertrages abzulehnen und scha<strong>de</strong>nsersatz statt <strong>de</strong>r leistung zu for<strong>de</strong>rn. § 7 1. die Verpackung wird bei Inlandsverkäufen <strong>de</strong>m besteller zum selbstkostenpreis berechnet. die Art <strong>de</strong>r Verpackung bestimmt die k.b. FOrm gmbH. wird vom besteller eine beson<strong>de</strong>re Verpackung gewünscht, so gehen die mehrkosten zu seinen lasten. 2. scha<strong>de</strong>nersatzansprüche wegen mangelhafter Verpackung <strong>de</strong>r ware o<strong>de</strong>r wegen nichtbeachtung einer Verpackungsanweisung sind ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r k.b. FOrm gmbH fällt Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit zur last. .............................................................................................................................................................................................. ............................. ............................. K.B. FORM GMBH / IndustrIestr. 8b / 25462 rellIngen / teleFOn +49.4101.5999.0 / FAX .55 / InFO@kbFOrm.cOm / www.kbFOrm.cOm ............................. 29