Elternbrief Jokertage/Dispensationen (PDF, 2 Seiten ... - Stadt Zürich

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Stadt Zürich Kreisschulpflege Zürichberg Hirschgraben 42 Postfach, 8021 Zürich Tel. +41 44 266 15 40 www.stadt-zuerich.ch/ksp-zuerichberg 1 An / 2 die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler im Schulkreis Zürichberg Zürich, Ende August 2007 Jokertage und Dispensationen Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte Bezug von Jokertagen Neu können Sie ab diesem Schuljahr auch im Schulkreis Zürichberg den Joker ziehen. Schülerinnen und Schüler haben das Recht, dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. So steht es in der kantonalen Volksschulverordnung (§ 30). Die Konferenz der Schulpräsidentinnen und –Präsidenten der Stadt Zürich hat für den Bezug solcher Jokertage an der Volksschule der Stadt Zürich Richtlinien erlassen. Den Bezug von Jokertagen müssen Sie spätestens 14 Tage vor der geplanten Absenz der zuständigen Klassenlehrperson mitteilen. Es steht Ihnen dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses kann auf unserer Webseite (www.stadt-zuerich.ch/ksp-zuerichberg) unter der Rubrik Formulare heruntergeladen werden. Die beiden Jokertage können nur pro Schuljahr bezogen werden, einzeln oder hintereinander, immer jedoch nur als ganze Tage. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Bei besonderen Schulanlässen können keine Jokertage bezogen werden. Im Schulkreis Zürichberg ist dies bei Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern und Projektwochen der Fall. Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit (Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet. Für die Abmeldung im Hort sind Sie selbst verantwortlich. Elternbeiträge können nicht zurückerstattet werden. Dispensation vom Unterricht Auch die Dispensation vom Unterrichtsbesuch aus zureichenden Gründen wird durch die Volksschulverordnung geregelt (§ 29). Zureichende Gründe sind a. ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, b. aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, Schul- und Sportdepartement

<strong>Stadt</strong> Zürich<br />

Kreisschulpflege Zürichberg<br />

Hirschgraben 42<br />

Postfach, 8021 Zürich<br />

Tel. +41 44 266 15 40<br />

www.stadt-zuerich.ch/ksp-zuerichberg<br />

1 An / 2 die Eltern<br />

unserer Schülerinnen und Schüler<br />

im Schulkreis Zürichberg<br />

Zürich, Ende August 2007<br />

<strong>Jokertage</strong> und <strong>Dispensationen</strong><br />

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte<br />

Bezug von <strong>Jokertage</strong>n<br />

Neu können Sie ab diesem Schuljahr auch im Schulkreis Zürichberg den Joker ziehen.<br />

Schülerinnen und Schüler haben das Recht, dem Unterricht während zweier Tage pro<br />

Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. So steht es in der<br />

kantonalen Volksschulverordnung (§ 30).<br />

Die Konferenz der Schulpräsidentinnen und –Präsidenten der <strong>Stadt</strong> Zürich hat für den Bezug<br />

solcher <strong>Jokertage</strong> an der Volksschule der <strong>Stadt</strong> Zürich Richtlinien erlassen. Den Bezug von<br />

<strong>Jokertage</strong>n müssen Sie spätestens 14 Tage vor der geplanten Absenz der zuständigen<br />

Klassenlehrperson mitteilen. Es steht Ihnen dafür ein entsprechendes Formular zur Verfügung.<br />

Dieses kann auf unserer Webseite (www.stadt-zuerich.ch/ksp-zuerichberg) unter der<br />

Rubrik Formulare heruntergeladen werden.<br />

Die beiden <strong>Jokertage</strong> können nur pro Schuljahr bezogen werden, einzeln oder hintereinander,<br />

immer jedoch nur als ganze Tage. Nicht bezogene <strong>Jokertage</strong> verfallen.<br />

Bei besonderen Schulanlässen können keine <strong>Jokertage</strong> bezogen werden. Im Schulkreis<br />

Zürichberg ist dies bei Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern<br />

und Projektwochen der Fall.<br />

Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit<br />

(Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet. Für die Abmeldung im Hort sind<br />

Sie selbst verantwortlich. Elternbeiträge können nicht zurückerstattet werden.<br />

Dispensation vom Unterricht<br />

Auch die Dispensation vom Unterrichtsbesuch aus zureichenden Gründen wird durch die<br />

Volksschulverordnung geregelt (§ 29). Zureichende Gründe sind<br />

a. ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,<br />

b. aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,<br />

Schul- und Sportdepartement


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c. hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art,<br />

d. Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,<br />

e. aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen.<br />

f. Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung.<br />

Wie beim Bezug von <strong>Jokertage</strong>n gilt auch bei <strong>Dispensationen</strong>, dass der versäumte Unterrichtsstoff<br />

zu Hause nachgearbeitet werden muss.<br />

Dispensationsgesuche müssen immer über die Klassenlehrperson eingereicht werden. Informieren<br />

Sie sich frühzeitig bei der Klassenlehrperson über die genauen Modalitäten.<br />

Die Klassenlehrperson bewilligt begründete Absenzen bis zu 2 Tagen, sofern diese nicht<br />

unmittelbar vor oder nach den Ferien angesetzt sind. Dafür braucht es kein spezielles<br />

Gesuchsformular.<br />

Bei Ferienverlängerungen oder begründeten Absenzen ab dem 3. Tag braucht es einen<br />

Entscheid der Schulleitung. Ein entsprechendes Gesuchsformular steht Ihnen zur Verfügung<br />

und kann über die Klassenlehrperson bezogen oder auf unserer Webseite (www.stadtzuerich.ch/ksp-zuerichberg)<br />

unter der Rubrik Formulare heruntergeladen werden.<br />

Falls Ihr Kind einen Hort besucht, sind Sie für die Zeit einer Dispensation gemäss Elternreglement<br />

weiterhin zahlungspflichtig.<br />

Ihnen und Ihrem Kind wünsche ich einen schönen Start ins neue Schuljahr, Freude am<br />

Lernen und Entdecken und die nötige Anerkennung für alle guten Leistungen.<br />

Herzliche Grüsse<br />

Hanna Lienhard<br />

Schulpräsidentin

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