Gutachterliche Stellungnahme Gefährlichkeit AKW ... - Ausgestrahlt
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<strong>Gutachterliche</strong> <strong>Stellungnahme</strong> zur <strong>Gefährlichkeit</strong> des Atomkraftwerkes Brokdorf vom 07.02.2013<br />
6<br />
1 EINLEITUNG UND ZWECK DIESER<br />
SICHERHEITSTECHNISCHEN BEWERTUNG<br />
Die hiermit vorgelegte gutachterliche <strong>Stellungnahme</strong> beschreibt wichtige auslösende Ereignisse wie<br />
Lecks oder Bruch von Rohrleitungen, wie Ausfall von Strom oder anderen sicherheitstechnischen Einrichtungen<br />
und auch negative Einwirkungen, die externe Ursachen haben. Ausgehend von diesen auslösenden<br />
Ereignissen werden mögliche Kernschmelzunfälle beschrieben, die ihrerseits zu weiteren schweren<br />
Zerstörungen des Atomkraftwerkes und damit zu großen Freisetzungen radioaktiver Stoffe führen.<br />
In einem abschließenden Kapitel wird dargelegt, ob bzw. welche Nachrüstmöglichkeiten im Atomkraftwerk<br />
Brokdorf bestehen, um die beschriebenen Unfallszenarien zu vermeiden oder deren Auswirkungen<br />
zu reduzieren.<br />
Zweck dieser gutachterlichen <strong>Stellungnahme</strong> ist die beispielhafte Beschreibung von Unfallrisiken, die<br />
sich aus dem Betrieb des Atomkraftwerkes Brokdorf ergeben. Es wurde versucht, die Unfallursachen und<br />
Unfallabläufe allgemeinverständlich darzustellen.<br />
In dieser <strong>Stellungnahme</strong> wird kein Kredit von sogenannten Vorsorgemaßnahmen 4 genommen, mit deren<br />
Hilfe bestimmte Szenarien, die als nicht beherrschbar festgestellt wurden, nach heutigem kerntechnischen<br />
Regelwerk ausgeblendet werden. Zur Erläuterung ein Beispiel: Da eine totale Überflutung des<br />
Atomkraftwerkes nicht beherrscht werden kann, wird durch die Vorsorgemaßnahme:<br />
-Errichtung einer Barriere mit einer bestimmten Höhedie<br />
Totalüberflutung ausgeschlossen, obwohl auch die gewählte Barriere überflutet werden kann.<br />
Zur Erläuterung ein Beispiel:<br />
Da eine totale Überflutung des Atomkraftwerkes nicht beherrscht werden kann, wird durch die Vorsorgemaßnahme:<br />
- Errichtung einer Barriere mit einer bestimmten Höhe, die Totalüberflutung ausgeschlossen,<br />
obwohl auch die gewählte Barriere überflutet werden kann.<br />
4 <br />
Für definierte Ereignisse können optional Nachweise geführt werden, dass durch Vorsorgemaßnahmen der Eintritt dieser Ereignisse so unwahrscheinlich<br />
ist, dass er nicht mehr unterstellt zu werden braucht. [8]