Bund der Steuerzahler
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steuerrecht<br />
Wohnmobilbesteuerung<br />
Aktenzeichen liegt vor!<br />
Fahrtkostenzuschüsse<br />
BdSt beseitigt Steuerfalle<br />
Nachdem jetzt ein erstes<br />
Aktenzeichen des<br />
<strong>Bund</strong>esfinanzhofs vorliegt,<br />
können betroffene<br />
<strong>Steuerzahler</strong> das<br />
Ruhen ihres Verfahrens<br />
beantragen und ihren<br />
Steuerbescheid offen<br />
halten. So können sie von einer steuerzahlerfreundlichen<br />
Entscheidung des<br />
Gerichts profitieren, ohne selbst ein<br />
Kostenrisiko einzugehen.<br />
In unserer letzten Ausgabe<br />
haben wir <strong>Steuerzahler</strong>n geraten,<br />
gegen ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid<br />
Einspruch<br />
einzulegen, wenn er eine rückwirkende<br />
Steuererhöhung beinhaltet.<br />
Inzwischen liegen erste<br />
Reaktionen <strong>der</strong> Finanzämter auf<br />
die Einsprüche vor. Die Finanzämter<br />
for<strong>der</strong>n die <strong>Steuerzahler</strong><br />
auf, den Einspruch innerhalb einer<br />
bestimmten Frist zurückzunehmen,<br />
ansonsten werde <strong>der</strong><br />
Einspruch voraussichtlich zu<br />
Ungunsten des <strong>Steuerzahler</strong>s<br />
entschieden. Betroffene sollten<br />
den Einspruch jedoch nach Auffassung<br />
des BdSt nicht zurücknehmen,<br />
son<strong>der</strong>n das Ruhen<br />
des Verfahrens mit dem Verweis<br />
auf ein Verfahren vor dem<br />
<strong>Bund</strong>esfinanzhof mit dem Aktenzeichen<br />
IX R 26/07 beantragen.<br />
Bei diesem Verfahren geht<br />
es unter an<strong>der</strong>em um die<br />
Rechtsfrage, ob die rückwirkende<br />
Än<strong>der</strong>ung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes<br />
im Dezember<br />
2006 einen Verstoß gegen<br />
das Rückwirkungsverbot darstellt<br />
und somit verfassungswidrig<br />
ist. Auch wenn dieses<br />
Verfahren kein Wohnmobil zum<br />
direkten Gegenstand hat, ist die<br />
anstehende Entscheidung des<br />
<strong>Bund</strong>esfinanzhofs für die neuen<br />
Regelungen zur Besteuerung<br />
<strong>der</strong> Wohnmobile von grundsätzlicher<br />
Bedeutung.<br />
AK<br />
In unserer Februarausgabe berichteten<br />
wir über die Steuerfalle im Zusammenhang<br />
mit den Fahrtkostenzuschüssen.<br />
Nachdem uns dieses Problem<br />
bekannt wurde, setzen wir uns<br />
mit dem <strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
in Verbindung, um es zu beheben.<br />
Nach umfangreichem Schriftwechsel<br />
konnte jetzt ein Erfolg erzielt<br />
werden.<br />
Arbeitnehmer, <strong>der</strong>en<br />
Werbungskosten unter<br />
dem Arbeitnehmerpauschbetrag<br />
von 920 Euro liegen,<br />
ersparen es sich in <strong>der</strong> Regel,<br />
die einzelnen Aufwendungen<br />
sowie die Fahrten zur Arbeit<br />
in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />
anzugeben. Erhalten sie<br />
jedoch vom Arbeitgeber pauschal<br />
versteuerte Fahrtkostenzuschüsse,<br />
kann dies zu einer<br />
Steuerfalle werden. Dann werden<br />
die Fahrtkostenzuschüsse<br />
dem Arbeitslohn ungerechtfertigterweise<br />
hinzugerechnet und<br />
noch einmal versteuert.<br />
Dieses Problem schil<strong>der</strong>te <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> dem<br />
<strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
(BMF), das nach eigenen<br />
Angaben nichts von dieser<br />
Steuerfalle wusste. Das BMF<br />
bat die obersten Finanzbehörden<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, sich dieser Angelegenheit<br />
anzunehmen und<br />
sicherzustellen, dass diese Fälle<br />
in <strong>der</strong> Praxis nicht mehr vorkommen.<br />
Durch die Rückkopplung<br />
mit einigen Finanzministerien<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erfuhren wir,<br />
dass dies rasch umgesetzt und<br />
die Verarbeitungssoftware für<br />
die Einkommensteuererklärungen<br />
entsprechend geän<strong>der</strong>t<br />
worden ist. Dementsprechend<br />
könne es jetzt nicht mehr zu einer<br />
ungerechtfertigten Hinzurechnung<br />
von pauschal versteuerten<br />
Arbeitgeberzuschüssen<br />
kommen.<br />
AK<br />
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Bitte zunächst mehr Informationen zusenden<br />
Name<br />
Firma<br />
Anschrift<br />
Telefon/Fax<br />
Datum/Unterschrift<br />
BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service GmbH<br />
Adolfsallee 22 · 65185 Wiesbaden<br />
www.steuerzahler-service.de<br />
Seminarorganisation: Dagmar Bocchini<br />
Telefon (0611) 3410 7520 · Fax (0611) 3410 7599<br />
E-Mail: bocchini@steuerzahler-service.de<br />
September 2007 165