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Bund der Steuerzahler

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steuerrecht<br />

Wohnmobilbesteuerung<br />

Aktenzeichen liegt vor!<br />

Fahrtkostenzuschüsse<br />

BdSt beseitigt Steuerfalle<br />

Nachdem jetzt ein erstes<br />

Aktenzeichen des<br />

<strong>Bund</strong>esfinanzhofs vorliegt,<br />

können betroffene<br />

<strong>Steuerzahler</strong> das<br />

Ruhen ihres Verfahrens<br />

beantragen und ihren<br />

Steuerbescheid offen<br />

halten. So können sie von einer steuerzahlerfreundlichen<br />

Entscheidung des<br />

Gerichts profitieren, ohne selbst ein<br />

Kostenrisiko einzugehen.<br />

In unserer letzten Ausgabe<br />

haben wir <strong>Steuerzahler</strong>n geraten,<br />

gegen ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid<br />

Einspruch<br />

einzulegen, wenn er eine rückwirkende<br />

Steuererhöhung beinhaltet.<br />

Inzwischen liegen erste<br />

Reaktionen <strong>der</strong> Finanzämter auf<br />

die Einsprüche vor. Die Finanzämter<br />

for<strong>der</strong>n die <strong>Steuerzahler</strong><br />

auf, den Einspruch innerhalb einer<br />

bestimmten Frist zurückzunehmen,<br />

ansonsten werde <strong>der</strong><br />

Einspruch voraussichtlich zu<br />

Ungunsten des <strong>Steuerzahler</strong>s<br />

entschieden. Betroffene sollten<br />

den Einspruch jedoch nach Auffassung<br />

des BdSt nicht zurücknehmen,<br />

son<strong>der</strong>n das Ruhen<br />

des Verfahrens mit dem Verweis<br />

auf ein Verfahren vor dem<br />

<strong>Bund</strong>esfinanzhof mit dem Aktenzeichen<br />

IX R 26/07 beantragen.<br />

Bei diesem Verfahren geht<br />

es unter an<strong>der</strong>em um die<br />

Rechtsfrage, ob die rückwirkende<br />

Än<strong>der</strong>ung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes<br />

im Dezember<br />

2006 einen Verstoß gegen<br />

das Rückwirkungsverbot darstellt<br />

und somit verfassungswidrig<br />

ist. Auch wenn dieses<br />

Verfahren kein Wohnmobil zum<br />

direkten Gegenstand hat, ist die<br />

anstehende Entscheidung des<br />

<strong>Bund</strong>esfinanzhofs für die neuen<br />

Regelungen zur Besteuerung<br />

<strong>der</strong> Wohnmobile von grundsätzlicher<br />

Bedeutung.<br />

AK<br />

In unserer Februarausgabe berichteten<br />

wir über die Steuerfalle im Zusammenhang<br />

mit den Fahrtkostenzuschüssen.<br />

Nachdem uns dieses Problem<br />

bekannt wurde, setzen wir uns<br />

mit dem <strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

in Verbindung, um es zu beheben.<br />

Nach umfangreichem Schriftwechsel<br />

konnte jetzt ein Erfolg erzielt<br />

werden.<br />

Arbeitnehmer, <strong>der</strong>en<br />

Werbungskosten unter<br />

dem Arbeitnehmerpauschbetrag<br />

von 920 Euro liegen,<br />

ersparen es sich in <strong>der</strong> Regel,<br />

die einzelnen Aufwendungen<br />

sowie die Fahrten zur Arbeit<br />

in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />

anzugeben. Erhalten sie<br />

jedoch vom Arbeitgeber pauschal<br />

versteuerte Fahrtkostenzuschüsse,<br />

kann dies zu einer<br />

Steuerfalle werden. Dann werden<br />

die Fahrtkostenzuschüsse<br />

dem Arbeitslohn ungerechtfertigterweise<br />

hinzugerechnet und<br />

noch einmal versteuert.<br />

Dieses Problem schil<strong>der</strong>te <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> dem<br />

<strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

(BMF), das nach eigenen<br />

Angaben nichts von dieser<br />

Steuerfalle wusste. Das BMF<br />

bat die obersten Finanzbehörden<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, sich dieser Angelegenheit<br />

anzunehmen und<br />

sicherzustellen, dass diese Fälle<br />

in <strong>der</strong> Praxis nicht mehr vorkommen.<br />

Durch die Rückkopplung<br />

mit einigen Finanzministerien<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erfuhren wir,<br />

dass dies rasch umgesetzt und<br />

die Verarbeitungssoftware für<br />

die Einkommensteuererklärungen<br />

entsprechend geän<strong>der</strong>t<br />

worden ist. Dementsprechend<br />

könne es jetzt nicht mehr zu einer<br />

ungerechtfertigten Hinzurechnung<br />

von pauschal versteuerten<br />

Arbeitgeberzuschüssen<br />

kommen.<br />

AK<br />

FACHSEMINAR<br />

Die Finanzverwaltung stellt neuerdings Anfor<strong>der</strong>ungen an die betriebliche Datenverarbeitung,<br />

die viele kleine und mittelständische Unternehmen noch gar nicht<br />

kennen. Das kann teuer werden! Bei Ihrer nächsten Betriebsprüfung müssen auch<br />

Sie darlegen, dass Sie die Richtlinien <strong>der</strong> „GdPdU“ (Grundsätze zum Datenzugriff<br />

und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) erfüllen. Dies nicht zu tun, kann hohe<br />

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In unserem Seminar<br />

Digitale Betriebsprüfung –<br />

bald sind SIE dran!<br />

machen wir Sie und Ihr Unternehmen fit für den Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung.<br />

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Ignorieren und Bagatellisieren kann teuer werden!<br />

Referent: Jens Albers (Steuerberater)<br />

J. Albers, D. Bocchini<br />

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Ort: Steigenberger City-Hotel, FRANKFURT/M.<br />

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(Seminargebühr, ausführliche Begleitunterlagen,<br />

Tagungsbewirtung und Mittagessen)<br />

JA, ich melde mich an!<br />

Bitte zunächst mehr Informationen zusenden<br />

Name<br />

Firma<br />

Anschrift<br />

Telefon/Fax<br />

Datum/Unterschrift<br />

BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service GmbH<br />

Adolfsallee 22 · 65185 Wiesbaden<br />

www.steuerzahler-service.de<br />

Seminarorganisation: Dagmar Bocchini<br />

Telefon (0611) 3410 7520 · Fax (0611) 3410 7599<br />

E-Mail: bocchini@steuerzahler-service.de<br />

September 2007 165

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