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Bund der Steuerzahler

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erfolge<br />

Kontoabrufverfahren<br />

Urteil und Neuregelungen<br />

Zum 1. April 2005 wurde das Kontenabrufverfahren<br />

unter großem<br />

Protest für Zwecke <strong>der</strong> Besteuerung<br />

eingeführt. Kontonummer, Eröffnungs-<br />

und Auflösungsdatum sowie<br />

Namen und Geburtsdaten <strong>der</strong> Kontoinhaber<br />

und <strong>der</strong> Verfügungsberechtigten<br />

werden für drei Jahre gespeichert<br />

und können von den Finanzbehörden<br />

abgerufen werden.<br />

Dieses umstrittene Instrument<br />

hat das <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht<br />

jetzt im Beschluss 1 BvR<br />

1550/03; 1 BvR 2357/04 und 1<br />

BvR 603/05 vom 13. Juni 2007<br />

gebilligt. Lediglich im Bereich<br />

<strong>der</strong> Empfänger von Sozialleistungen<br />

wurde teilweise gegen<br />

den verfassungsrechtlichen<br />

Bestimmtheitsgrundsatz<br />

verstoßen. Bisher wurde nicht<br />

gesetzlich geregelt, welche<br />

Behörden für welche Zwecke<br />

ebenfalls auf die Daten aus<br />

dem Kontoabruf zugreifen<br />

können. Dies wurde durch das<br />

Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008 geän<strong>der</strong>t. Gleichzeitig<br />

wurden weitere Maßnahmen<br />

zum Kontenabrufverfahren<br />

verabschiedet.<br />

Einen Überblick über die<br />

wichtigsten Neuerungen enthält<br />

das Infofax Nr. 27.<br />

Wesentliche Einschränkungen<br />

bezüglich des Kontenabrufverfahrens<br />

wird es trotz <strong>der</strong><br />

In „Der <strong>Steuerzahler</strong>“ (Heft<br />

06/2007) haben wir die in<br />

<strong>der</strong> EU grassierende<br />

„Agenturitis“ angeprangert.<br />

Unverzichtbare EU-Agenturen<br />

sollen besser kontrolliert<br />

und überflüssige sollen abgeschafft<br />

werden, so unsere For<strong>der</strong>ung.<br />

Der Vorsitzende des<br />

Haushaltskontrollausschusses<br />

des Europäischen Parlaments,<br />

<strong>der</strong> Österreicher Herbert<br />

Bösch, hat unsere Kritik aufgegriffen<br />

und öffentlich die<br />

mangelnde Kontrolle dieser<br />

Einführung <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />

und den Versprechungen<br />

aus dem <strong>Bund</strong>esministerium<br />

<strong>der</strong> Finanzen nicht geben.<br />

Kontenabruf trotz<br />

Abgeltungsteuer<br />

Obwohl mit <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />

die Kapitalerträge bereits<br />

an <strong>der</strong> Quelle besteuert<br />

werden, müssen die Kapitalerträge<br />

in vielen Fällen weiterhin<br />

in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />

angegeben werden.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />

ist in diesen Fällen eine<br />

Prüfmöglichkeit erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der neue abschließende Katalog,<br />

in welchen Fällen ein<br />

Kontoabruf durchgeführt werden<br />

darf, ist nur scheinbar eine<br />

Eingrenzung, da die Tatbestände<br />

innerhalb des Katalogs<br />

sehr weit gefasst sind. Neu<br />

sind vor allem die gesetzlich<br />

verankerten Informations- und<br />

Dokumentationspflichten.<br />

Hier werden For<strong>der</strong>ungen<br />

des BdSt umgesetzt, wobei die<br />

Rechte <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> in Zukunft<br />

noch besser geschützt<br />

werden müssen. Denn in jedem<br />

Fall muss <strong>der</strong> Bürger wissen,<br />

welche Daten wann und<br />

von wem abgerufen wurden<br />

und ob diese an an<strong>der</strong>e Behörden<br />

weitergegeben worden<br />

sind.<br />

AK<br />

BdSt-Erfolg<br />

EU-Agenturen in <strong>der</strong> Kritik<br />

Behörden bemängelt. Parallel<br />

dazu haben wir eine stärkere<br />

Kontrolle <strong>der</strong> EU-Agenturen<br />

durch den EU-Rechnungshof<br />

angemahnt.<br />

AW<br />

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bzw. Polling o<strong>der</strong> Empfangen ein – Ihre Bedienungsanleitung<br />

hilft Ihnen dabei. Dann wählen Sie die Nummer des Themas,<br />

das Sie interessiert. Nach Drücken <strong>der</strong> Start-Taste liefert<br />

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Unter <strong>der</strong> ersten Abrufnummer stellen wir Ihnen eine Leitseite<br />

zur Verfügung. Das ist eine Art Inhaltsverzeichnis für das<br />

BdSt-Info-Fax und nennt die Nummern, unter denen die Steuertipps<br />

abgerufen werden können.<br />

Alle Informationen finden Sie auch im<br />

1 Die Gesamtübersicht über das BdSt-Info-Fax<br />

Wenn Sie unser aktuelles BdSt-Info-Fax-Angebot im Überblick haben<br />

wollen, dann wählen Sie bitte die Gesamtübersicht an.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 0 89/666-3 23 60- 00<br />

2 Vorläufigkeitsvermerke<br />

Mitglie<strong>der</strong>bereich von:<br />

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In manchen Punkten ergeht <strong>der</strong> Steuerbescheid vorläufig und wird<br />

nicht bestandskräftig. Der Steuerbescheid kann nach einer endgültigen<br />

Gerichtsentscheidung problemlos korrigiert werden.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 26<br />

3 Neuregelung zum Kontoabrufverfahren<br />

Mit <strong>der</strong> Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008<br />

ergeben sich auch verschiedene Än<strong>der</strong>ungen im Kontoabrufverfahren.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 27<br />

4 Absetzbarkeit von Pflegekosten <strong>der</strong> Pflegestufe Null<br />

Wann die von einem Altersheim in Rechnung gestellten Pflegesätze <strong>der</strong><br />

so genannten Pflegestufe Null als außergewöhnliche Belastungen in <strong>der</strong><br />

Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, erfahren Sie hier.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 28<br />

5 Anmeldepflicht von Barmitteln bei Grenzübergängen<br />

NEU!<br />

NEU!<br />

NEU!<br />

Seit dem 15. Juni müssen Barmittel ab einer Höhe von 10.000 Euro bei <strong>der</strong><br />

Einreise o<strong>der</strong> Ausreise in die Europäische Union eigenständig bei <strong>der</strong> Zollstelle<br />

angemeldet werden.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-32360-24<br />

6 Unternehmensteuerreformgesetz 2008<br />

Dieses Infofax gibt einen Überblick, überdie wichtigsten gesetzlichen<br />

Regelungen <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform. Die meisten Regelungen<br />

treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 25<br />

174 September 2007

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