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Bund der Steuerzahler

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haushaltspolitik<br />

Beamtenversorgung<br />

Privilegien nur zaghaft gestutzt<br />

Nach Plänen des <strong>Bund</strong>esinnenministeriums werden<br />

demnächst Reformelemente <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

auch für Beamte gelten. Wie Angestellte<br />

können dann Beamte erst im Alter von 67 Jahren<br />

abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln. Immerhin.<br />

Doch um die öffentlichen Haushalte langfristig<br />

zu sichern und eine Lawine von Pensionszahlungen<br />

zu verhin<strong>der</strong>n, sind weitere Reformen des Beamtenrechts<br />

unumgänglich.<br />

Wun<strong>der</strong>same Geldvermehrung<br />

Parteisteuern endlich unterbinden<br />

Mandatsträger aller staatlichen Ebenen müssen<br />

über die normalen Mitgliedsbeiträge hinaus Son<strong>der</strong>beiträge<br />

an ihre Partei abführen.<br />

Diese so genannten Parteisteuern<br />

werden in den meisten Parteien<br />

auf freiwilliger Basis geleistet, faktisch<br />

sind sie aber erzwungen. Denn wer<br />

nicht zahlt, gefährdet seine Wie<strong>der</strong>aufstellung<br />

bei den nächsten Wahlen.<br />

Die Parteisteuern lasten wie eine Hypothek<br />

auf dem Mandat: Sie schmälern<br />

die Mittel, die die verfassungsrechtlich<br />

postulierte Unabhängigkeit des Abgeordneten<br />

sichern soll. Im Jahr 2005 summierten<br />

sich diese Zahlungen bei den im<br />

<strong>Bund</strong>estag vertretenen Parteien auf<br />

knapp 52 Millionen Euro. Bei Bündnis<br />

90/Die Grünen machten die Parteisteuern<br />

sage und schreibe ein Fünftel <strong>der</strong> gesamten<br />

Einnahmen aus. Bei <strong>der</strong> SPD waren es<br />

Wie Professor Bernd Raffelhüschen<br />

von <strong>der</strong> Universität Freiburg berechnete,<br />

müssten allein die <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong><br />

schon heute für ihre Beamten 942<br />

Milliarden Euro anlegen. Nur so könten sie<br />

die Versorgung <strong>der</strong> pensionierten und noch<br />

aktiven Landesbeamten langfristig finanzieren.<br />

Diese Summe entspricht fast <strong>der</strong><br />

doppelten Höhe des gegenwärtigen Schuldenbergs<br />

aller Län<strong>der</strong> und zeigt die Dramatik,<br />

in <strong>der</strong> sich die öffentlichen Haushalte<br />

befinden. Durchgreifende Beamtenreformen<br />

auf allen staatlichen Ebenen sind daher<br />

unerlässlich. Die jetzt vorgesehene Regelung<br />

zur Anhebung des Pensionseintrittsalters<br />

ist nur ein erster kleiner Schritt.<br />

Nach dem Entwurf des „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“<br />

will nun <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> für<br />

seine Beamten das Pensionseintrittsalter<br />

bis 2029 analog zum gesetzlichen Rentensystem<br />

auf 67 Jahre anheben. Einige <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong><br />

haben bereits angekündigt, dieser<br />

Initiative zu folgen. Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

(BdSt) begrüßt diese Planungen.<br />

Wenn Angestellte so lange arbeiten müssen,<br />

darf es für Beamte keine Son<strong>der</strong>behandlung<br />

geben.<br />

Mehr Reformwille nötig<br />

Die Chance, wichtige Reformelemente<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich<br />

auch ins Beamtenrecht zu übertragen,<br />

hat das <strong>Bund</strong>esinnenministerium<br />

mit dem Gesetzentwurf vertan. Im Jahr<br />

2004 war ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor<br />

in die gesetzliche Rentenversicherung<br />

eingeführt worden. Dieser Faktor<br />

hemmt langfristig den Anstieg des Rentenniveaus,<br />

da in ihn die Entwicklung des Zahlenverhältnisses<br />

zwischen Rentnern und<br />

Beitragszahlern fließt. Somit passt <strong>der</strong><br />

Nachhaltigkeitsfaktor das Rentenniveau an<br />

die Demographie an. Ein ähnliches Korrektiv<br />

muss auch für Pensionen installiert werden,<br />

um zukünftig die öffentlichen Haushalte<br />

zu entlasten.<br />

Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht für<br />

die Beamten auch weiterhin vor, Studienzeiten<br />

von immerhin noch zwei Jahren und<br />

vier Monaten pensionssteigernd anzurechnen.<br />

Bei <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenansprüche hingegen werden ab dem<br />

13 Prozent, bei <strong>der</strong> CDU 11 Prozent, bei<br />

<strong>der</strong> CSU knapp 8 Prozent, bei <strong>der</strong> Linkspartei.PDS<br />

7 Prozent und bei <strong>der</strong> FDP 6<br />

Prozent.<br />

<strong>Steuerzahler</strong> zahlen dreifach<br />

Jahr 2009 die Studienzeiten<br />

nicht mehr<br />

berücksichtigt. Der<br />

BdSt for<strong>der</strong>t, diese einseitige<br />

Begünstigung<br />

für Beamte stärker als<br />

geplant zu beschneiden.<br />

Eine weitere Ungleichbehandlung<br />

von<br />

Pensionären und Rentnern<br />

besteht in <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage<br />

ihrer Zahlungen im Alter. Für Beamte sind<br />

die letzten Bezüge maßgeblich, Renten werden<br />

nach dem während des Arbeitslebens<br />

erzielten Durchschnittseinkommen bestimmt.<br />

Das <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht hat<br />

diese Regelung zwar immer wie<strong>der</strong> bestätigt,<br />

doch auf lange Sicht muss es auch<br />

hier zu einer Angleichung <strong>der</strong> Berechnungsgrundlagen<br />

kommen. Ein erster pragmatischer<br />

Schritt für eine gelungene und zukunftsweisende<br />

Reform <strong>der</strong> Beamtenpensionen<br />

wäre aus Sicht des BdSt, die Versorgungsbezüge<br />

weniger stark als die Aktivbezüge<br />

<strong>der</strong> Beamten steigen zu lassen.<br />

Dies lässt auch die Rechtsprechung zu. Im<br />

anstehenden Gesetzgebungsverfahren<br />

müssen die Vorschläge des BdSt aufgegriffen<br />

werden, um die absehbare Ausgabenlawine<br />

noch aufhalten zu können. PM<br />

Die Parteisteuern sind im Prinzip nichts<br />

an<strong>der</strong>es als eine verschleierte Form <strong>der</strong><br />

staatlichen Parteienfinanzierung, bei <strong>der</strong><br />

die <strong>Steuerzahler</strong> gleich dreimal geschröpft<br />

werden: Erstens stammen die Zahlungen<br />

aus öffentlichen Kassen – schließlich werden<br />

Abgeordnete aus Steuermitteln finanziert.<br />

Zweitens können die Abgeordneten<br />

ihre Son<strong>der</strong>zahlungen an die Partei als<br />

„Spende" steuerlich absetzen ( bis zu einem<br />

Maximalbetrag von 3300 Euro bzw. 6600<br />

Euro bei Zusammenveranlagung) und<br />

schließlich erhält die Partei für jeden Spenden-Euro<br />

zusätzlich 38 Cent als Staatszuschuss.<br />

Diese wun<strong>der</strong>same Geldvermehrung<br />

muss gestoppt werden. Sowohl die<br />

steuerliche Begünstigung <strong>der</strong> Parteisteuern<br />

als auch ihre zusätzliche staatliche<br />

Subventionierung müssen beseitigt werden.<br />

Zugleich sollte gesetzlich festgeschrieben<br />

werden, dass Abgeordnete<br />

bzw. Kommunalvertreter niemandem Zuwendungen<br />

mit Rücksicht auf ihr Mandat<br />

machen dürfen. Diese Maßnahmen würden<br />

den Parteisteuern die Basis entziehen<br />

und sie weitgehend unterbinden. AW<br />

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172 September 2007

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