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Bund der Steuerzahler

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geld und service<br />

Pflegestufe Null<br />

Leistungen jetzt absetzbar!<br />

Altersvorsorge<br />

Höhere För<strong>der</strong>ung<br />

Am 10. Mai 2007 erging das Urteil<br />

(Az.: III R 39/05) des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs,<br />

auf das viele<br />

pflegebedürftige <strong>Steuerzahler</strong> gewartet<br />

haben. Es stellt klar, dass die<br />

von einem Altersheim in Rechnung<br />

gestellten Pflegesätze<br />

<strong>der</strong> sogenannten Pflegestufe<br />

Null als außergewöhnliche Belastungen<br />

in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Dieses steuerzahlerfreundliche<br />

Urteil wird insbeson<strong>der</strong>e für viele ältere<br />

Menschen zur Entlastung führen.<br />

Das Einkommensteuerrecht geht davon<br />

aus, dass die Kosten für die<br />

Unterbringung älterer Menschen<br />

in einem Wohn- und Pflegeheim<br />

grundsätzlich zu den üblichen Aufwendungen<br />

<strong>der</strong> Lebensführung gehören. Da<br />

diese Kosten bereits durch das steuerfreie<br />

Existenzminimum, den Grundfreibetrag,<br />

pauschal abgedeckt werden, versagt<br />

das Einkommensteuerecht ihren Abzug<br />

als außergewöhnliche Belastung. Dies<br />

gilt aber nicht, wenn Krankheit o<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />

<strong>der</strong> Grund für die Unterbringung<br />

sind.Diese Kosten entstehen zusätzlich<br />

und zwangsläufig.<br />

Bisherige Regelung<br />

Die Finanzverwaltung verlangt von den<br />

<strong>Steuerzahler</strong>n in <strong>der</strong> Regel einen Nachweis<br />

<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit durch eine<br />

Einstufung in die Pflegestufen I bis III. Diese<br />

Einstufung wird durch den medizinischen<br />

Dienst aber erst vorgenommen,<br />

wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> pflegerische Leistungen<br />

mit einem Zeitaufwand von über<br />

45 Minuten täglich in Anspruch nehmen<br />

muss. <strong>Steuerzahler</strong>, die Pflegeleistungen<br />

in geringerem Umfang beanspruchen,<br />

konnten bisher bei einer Unterbringung<br />

im Heim lediglich den Pauschbetrag in<br />

Höhe von 624 Euro im Jahr ansetzen.<br />

Neues Urteil<br />

Das oberste Finanzgericht entschied<br />

jetzt, dass auch <strong>Steuerzahler</strong> <strong>der</strong> sogenannten<br />

Pflegestufe Null höhere Kosten<br />

für Pflegeleistungen absetzen können. Eines<br />

Nachweises in Form einer Bescheinigung<br />

<strong>der</strong> Pflegekasse bzw. des Versicherers<br />

bedarf es nicht. Für die Berücksichtigung<br />

außergewöhnlicher Belastungen<br />

genügt je<strong>der</strong> objektive Nachweis, also<br />

auch ein ärztliches Attest. Wichtig ist,<br />

dass die in Rechnung gestellten Beträge<br />

für die Pflege geson<strong>der</strong>t von den Unterbringungs-<br />

und Verpflegungskosten ausgewiesen<br />

sind. Abziehbar sind die Beträge,<br />

die das Heim mit dem Sozialhilfeträger<br />

für pflegebedürftige Personen <strong>der</strong> sogenannten<br />

Pflegestufe Null vereinbart hat.<br />

Nähere Hinweise zur Absetzbarkeit von<br />

Aufwendungen für die Pflege <strong>der</strong> Stufe 0<br />

erhalten Sie über das Infofax Nr. 28. AK<br />

Das <strong>Bund</strong>eskabinett hat eine Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Altersvorsorgeför<strong>der</strong>ung<br />

beschlossen. Die neue Regelung<br />

macht sowohl die Entgeltumwandlung<br />

als auch die Riester-Rente attraktiver.<br />

Entgeltumwandlung<br />

Seit Wochen war die Fortführung <strong>der</strong><br />

Sozialabgabenfreiheit geplant (Der <strong>Steuerzahler</strong>,<br />

Ausgabe August 2007), nun wird<br />

sie zur Realität. Die Entgeltumwandlung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> betrieblichen Altersvorsorge<br />

bleibt auch nach 2008 sozialabgabenfrei.<br />

Riester-Rente<br />

Bisher festgelegt war <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong><br />

Altersvorsorgezulage zum Jahre 2008 für<br />

Ledige auf 154 Euro, für Verheiratete auf<br />

308 Euro und für jedes Kind auf 185 Euro<br />

jährlich. Nun wurde zudem beschlossen,<br />

die Zulage für jedes ab 2008 geborene<br />

Kind auf 300 Euro zu erhöhen. Des Weiteren<br />

sollen för<strong>der</strong>berechtigte<br />

Personen unter<br />

21 Jahren bei Abschluss<br />

eines Riester-Vertrags<br />

einen einmaligen Bonus<br />

in Höhe von 100 Euro<br />

erhalten. Der höchstmögliche<br />

Son<strong>der</strong>ausgabenabzug<br />

beträgt im<br />

kommenden Jahr 2.100<br />

Euro.<br />

DF<br />

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September 2007 171

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