Bund der Steuerzahler
Bund der Steuerzahler
Bund der Steuerzahler
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September 2007<br />
Das Wirtschaftsmagazin des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
www.steuerzahler.de<br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
Strategien<br />
zum Erfolg<br />
Berufsgenossenschaften<br />
Das Monopol bröckelt<br />
Pflegestufe Null<br />
Kosten jetzt absetzen<br />
Vorläufigkeitsvermerke<br />
BMF erweitert Liste
Mein Unternehmen ist<br />
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inhaltsverzeichnis<br />
inhalt<br />
Karl Heinz Däke,<br />
Präsident des <strong>Bund</strong>es<br />
<strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
163<br />
editorial<br />
• von Dr. Karl Heinz Däke<br />
Präsident des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
164<br />
166<br />
168<br />
170<br />
171<br />
172<br />
174<br />
176<br />
182<br />
steuerrecht<br />
• Vorläufigkeitsvermerke in Steuerbescheiden<br />
• Gastkommentar von Werner Lenk<br />
steuertipps<br />
• Alkoholbedingter Unfall mit Firmenwagen<br />
• Gewerbliche Leistungen beim Landwirt<br />
• Steuersatz bei Schwerhörigengeräten<br />
• Verbilligte Aktienüberlassung<br />
und vieles mehr...<br />
titelthema<br />
• Erfolge für die <strong>Steuerzahler</strong><br />
geld und service<br />
• Berufsgenossenschaften<br />
geld und service<br />
•Pflegestufe Null<br />
•Altersvorsorge<br />
haushaltspolitik<br />
• Beamtenversorgung<br />
• Parteisteuern<br />
erfolge<br />
• Kontenabrufverfahren<br />
• EU-Agenturen in <strong>der</strong> Kritik<br />
haushaltspolitik<br />
• GEZ-Gebühren<br />
steuerpolitik<br />
• Familienpolitik<br />
• Jahressteuergesetz<br />
außerdem<br />
• Neue Bücher, S.173<br />
• Infofax, S. 174<br />
• Fahrtkostenzuschüsse, S. 165<br />
• Steuerfax, Impressum, S. 178<br />
Weitere Tipps und Informationen<br />
rund ums Thema Steuern finden<br />
Sie auf unserer Homepage:<br />
www.steuerzahler.de<br />
editorial<br />
Liebe Leserin, lieber Leser!<br />
Wenn Sie nicht gerade im Urlaub waren, wird auch an Ihnen nicht<br />
vorbeigegangen sein, wie Ihr <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> in den letzten Wochen<br />
mit Paukenschlägen in die Offensive gegangen ist. Ob „<strong>Steuerzahler</strong>gedenktag“,<br />
For<strong>der</strong>ung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags, Kritik an<br />
<strong>der</strong> „Fiskalischen Gängelung“, an <strong>der</strong> Politikerversorgung o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Parteienfinanzierung:<br />
all das ist bis in den letzten Winkel unseres Landes und<br />
darüber hinaus gedrungen. Auch an meinem Urlaubsort sprach man mich<br />
begeistert auf unsere Aktivitäten an.<br />
Prompt kamen, wie ich es schon geahnt hatte, heftige Gegenreaktionen<br />
aus <strong>der</strong> politischen Ecke. Von „Volksverdummung“, „Rechentricksereien“<br />
o<strong>der</strong> „Unkenntnis“ war zunächst die Rede. Wenig später merkte man aber<br />
offenbar, dass man ein Eigentor nach dem an<strong>der</strong>en geschossen hatte.<br />
Plötzlich war von <strong>der</strong> notwendigen Senkung <strong>der</strong> Steuer- und Abgabenbelastung,<br />
dem Abbau des „Solis“, <strong>der</strong> Gefahr vor dem „Gläsernen <strong>Steuerzahler</strong>“<br />
und dem Ungleichgewicht zwischen Renten und Politikerpensionen die<br />
Rede.<br />
Am meisten amüsiert hat mich die Feststellung, <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
wolle das berühmte Sommerloch füllen. Ein besseres Kompliment konnte<br />
man uns gar nicht machen! In einer Zeit, in <strong>der</strong> Spitzenpolitiker in ihren<br />
Sommerinterviews eine aus ihrer Sicht und für ihre Partei heile Welt zeichnen,<br />
ist es notwendig, Unangenehmes beim Namen zu nennen. Trotz allem:<br />
nichts für Ungut!<br />
Aber es gab auch eine etwas fröhlicher stimmende Nachricht. Wir haben<br />
nicht „unsere“, son<strong>der</strong>n die Schuldenuhr <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland<br />
korrigiert. Dank <strong>der</strong> sprudelnden Steuerquellen, also Ihrer Leistungen, beträgt<br />
die Neuverschuldung pro Sekunde statt 1.056 Euro in diesem Jahr<br />
539 Euro pro Sekunde. Das ist aber noch lange nicht das Ende <strong>der</strong> Fahnenstange!<br />
Erst wenn die Schuldenuhr rückwärts läuft – und nicht nur für eine<br />
kurze Zeit – können wir aufatmen. Denn „Die Schulden von Heute sind die<br />
Steuern von Morgen“ haben wir schon 1995 gesagt. Wir waren keine Propheten,<br />
son<strong>der</strong>n konnten einfach nur rechnen, im Gegensatz zu manchen<br />
Rechentricksern in <strong>der</strong> Politik. Damit schließt sich <strong>der</strong> Kreis für heute,<br />
schreibt Ihnen<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
Schuldenuhr<br />
Staatsverschuldung in Deutschland<br />
Schuldenzuwachs/Sekunde<br />
1.491.916.412.800 539<br />
Bill. Mrd. Mio. Tsd. Euro Euro<br />
Stand: 1. September 2007, 0.00 Uhr<br />
September 2007<br />
163
steuerrecht<br />
§<br />
steuer recht<br />
Vorläufigkeitsvermerke in Steuerbescheiden<br />
<strong>Bund</strong>esfinanzministerium erweitert die Liste<br />
Vorläufigkeitsvermerke benennen Sachverhalte,<br />
bei denen gerichtlich noch geklärt werden muss, ob<br />
dieser Sachverhalt mit höherrangigem Recht vereinbar<br />
ist. Deshalb sind entsprechende Verfahren<br />
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht<br />
(BVerfG) o<strong>der</strong> dem <strong>Bund</strong>esfinanzhof<br />
(BFH) anhängig. Zu diesen Sachverhalten<br />
erfolgt die Steuerfestsetzung nur vorläufig und ist<br />
nicht endgültig. Eine spätere Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Steuerfestsetzung<br />
ist möglich.<br />
Das <strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
gibt regelmäßig eine Liste heraus,<br />
auf <strong>der</strong> alle aktuellen Vorläufigkeitsvermerke<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />
enthalten sind. Bezüglich dieser<br />
Sachverhalte ergehen die Steuerbescheide<br />
dann nur vorläufig und werden nicht bestandskräftig.<br />
Dies hat den Vorteil, dass <strong>der</strong><br />
Steuerbescheid nach einer endgültigen Gerichtsentscheidung<br />
in diesen Punkten problemlos<br />
korrigiert werden kann, auch<br />
wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> keinen Einspruch<br />
eingelegt hat. Die vollständige Liste befindet<br />
sich auf Seite 173 und kann über das Infofax<br />
Nr. 26 abgerufen werden.<br />
Wichtige Än<strong>der</strong>ungen<br />
Der Vorläufigkeitsvermerk zu den Leibrenten<br />
wurde erst am 3. August 2007 neu<br />
aufgenommen und erfasst die Besteuerung<br />
sämtlicher Leibrentenarten, die aus<br />
den gesetzlichen Rentenversicherungen,<br />
den landwirtschaftlichen Alterskassen, den<br />
berufsständischen Versorgungseinrichtungen<br />
und den Beiträgen des <strong>Steuerzahler</strong>s<br />
zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten<br />
Altersversorgung, wie beispielsweise<br />
einer Basisrente, resultieren. Die Veranlagung<br />
erfolgt hinsichtlich <strong>der</strong> Höhe des<br />
Besteuerungsanteils (bis 2005 mit 50%,<br />
2006 mit 52% usw.) vorläufig.<br />
Der Vorläufigkeitsvermerk zur Frage,<br />
ob die Höhe des Behin<strong>der</strong>ten-Pauschbetrags<br />
(§ 33b Abs. 3 EStG) verfassungsgemäß<br />
ist, wurde entfernt. Damit reagiert<br />
das BMF auf den Beschluss des <strong>Bund</strong>esverfassungsgerichts<br />
vom 17. Januar 2007,<br />
Az.: 2 BvR 1059/03, das diese Frage nicht<br />
zur Entscheidung angenommen hatte.<br />
Mit dem Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks<br />
werden die entsprechenden Steuerbescheide<br />
in diesem Punkt für endgültig erklärt.<br />
<strong>Steuerzahler</strong> haben dann die Möglichkeit,<br />
gegen diese Endgültigkeitserklärung<br />
Einspruch einzulegen und die Än<strong>der</strong>ung<br />
des für bisher vorläufig beschiedenen<br />
Sachverhalts zu ihren Gunsten zu verlangen.<br />
Der Einspruch kann sich nur auf die<br />
mit dem Vorläufigkeitsvermerk erfassten<br />
Sachverhalte erstrecken. Nach einer ablehnenden<br />
Einspruchsentscheidung kann <strong>der</strong><br />
Klageweg neu beschritten werden.<br />
Mit dem Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks<br />
kommt auch das Ruhenlassen von<br />
Vor dem Hintergrund massenhaft<br />
eingelegter Rechtsbehelfe gegen<br />
Einkommensteuerbescheide hat <strong>der</strong><br />
Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen,<br />
Steuerbescheide punktuell für vorläufig zu<br />
erklären, wenn darin ein Sachverhalt <strong>der</strong><br />
Besteuerung unterworfen wurde, <strong>der</strong> bereits<br />
dem EuGH, dem BVerfG o<strong>der</strong> einem<br />
obersten <strong>Bund</strong>esgericht zur Entscheidung<br />
vorliegt. Voraussetzung ist dabei, dass strittig<br />
ist, ob die Norm, die als Grundlage für<br />
die Besteuerung diente, mit höherrangigem<br />
Recht vereinbar ist.<br />
In gewisser Weise korrespondiert diese<br />
Regelung mit <strong>der</strong> gesetzlichen Maßnahme,<br />
Einsprüche ruhen zu lassen, wenn sich<br />
Rechtsbehelfe darauf stützten, dass wegen<br />
<strong>der</strong> strittigen Rechtsfrage bereits ein<br />
Verfahren bei einem <strong>der</strong> zuvor genannten<br />
Gerichte anhängig ist.<br />
Beide Regelungen haben den Zweck,<br />
bis zur abschließenden Klärung eines<br />
Rechtsproblems unnötigen Aufwand zu<br />
vermeiden und dienen damit dem Ziel, das<br />
Besteuerungsverfahren ökonomischer zu<br />
gestalten.<br />
außergerichtlichen Rechtsbehelfverfahren<br />
nicht mehr in Betracht. Eingelegte und offene<br />
Einsprüche werden entwe<strong>der</strong> mittels<br />
einer Allgemeinverfügung o<strong>der</strong> eines herkömmlichen<br />
Bescheids zurückgewiesen.<br />
Die Allgemeinverfügung wird im <strong>Bund</strong>essteuerblatt<br />
und auf <strong>der</strong> Internetseite des<br />
<strong>Bund</strong>esministeriums <strong>der</strong> Finanzen veröffentlicht.<br />
Den Betroffenen bleibt dann nur<br />
<strong>der</strong> Klageweg. Die Frist für das Einlegen<br />
<strong>der</strong> Klage beträgt ein Jahr, wenn <strong>der</strong> Einspruch<br />
mittels Allgemeinverfügung<br />
zurückgewiesen wird. Bei <strong>der</strong> herkömmlichen<br />
Einspruchsablehnung mit einem persönlichen<br />
Bescheid beträgt die Frist einen<br />
Monat.<br />
AK<br />
Gastkommentar:<br />
Vorläufigkeitsvermerke weiter fassen!<br />
Sie unterscheiden sich allerdings<br />
in einem wesentlichen<br />
Punkt. Ein Vorläufigkeitsvermerk<br />
kommt – an<strong>der</strong>s<br />
als beim Ruhen des<br />
Einspruchs – nur in Betracht,<br />
wenn höherrangiges<br />
Recht tangiert ist. Dies<br />
hat zur Folge, dass bei unterschiedlicher<br />
Interpretation<br />
einfachgesetzlicher<br />
Normen – trotz Vorläufigkeitsvermerk,<br />
weil eventuell<br />
auch höherrangiges Recht<br />
verletzt ist – Einsprüche notwendig werden.<br />
Der Gesetzgeber ist aufzufor<strong>der</strong>n,<br />
diesen Mangel zu beseitigen. Dies auch<br />
deshalb, weil sich <strong>der</strong> Hinweis im Steuerbescheid,<br />
die Vorläufigkeit erfasse nur die<br />
Frage, ob „höherrangiges Recht“ verletzt<br />
ist, nicht ohne Weiteres jedem Steuerbürger<br />
erschließt. Kann er nicht unterscheiden,<br />
auf welcher Rechtsebene sein<br />
Problem angesiedelt ist, besteht die Gefahr,<br />
dass ein Einspruch unterbleibt und<br />
ein Rechtsnachteil eintritt.<br />
Werner Lenk, StB, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong>,<br />
<strong>Bund</strong>esverband<br />
<strong>der</strong> Lohnsteuerhilfevereine e. V.<br />
164 September 2007
steuerrecht<br />
Wohnmobilbesteuerung<br />
Aktenzeichen liegt vor!<br />
Fahrtkostenzuschüsse<br />
BdSt beseitigt Steuerfalle<br />
Nachdem jetzt ein erstes<br />
Aktenzeichen des<br />
<strong>Bund</strong>esfinanzhofs vorliegt,<br />
können betroffene<br />
<strong>Steuerzahler</strong> das<br />
Ruhen ihres Verfahrens<br />
beantragen und ihren<br />
Steuerbescheid offen<br />
halten. So können sie von einer steuerzahlerfreundlichen<br />
Entscheidung des<br />
Gerichts profitieren, ohne selbst ein<br />
Kostenrisiko einzugehen.<br />
In unserer letzten Ausgabe<br />
haben wir <strong>Steuerzahler</strong>n geraten,<br />
gegen ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid<br />
Einspruch<br />
einzulegen, wenn er eine rückwirkende<br />
Steuererhöhung beinhaltet.<br />
Inzwischen liegen erste<br />
Reaktionen <strong>der</strong> Finanzämter auf<br />
die Einsprüche vor. Die Finanzämter<br />
for<strong>der</strong>n die <strong>Steuerzahler</strong><br />
auf, den Einspruch innerhalb einer<br />
bestimmten Frist zurückzunehmen,<br />
ansonsten werde <strong>der</strong><br />
Einspruch voraussichtlich zu<br />
Ungunsten des <strong>Steuerzahler</strong>s<br />
entschieden. Betroffene sollten<br />
den Einspruch jedoch nach Auffassung<br />
des BdSt nicht zurücknehmen,<br />
son<strong>der</strong>n das Ruhen<br />
des Verfahrens mit dem Verweis<br />
auf ein Verfahren vor dem<br />
<strong>Bund</strong>esfinanzhof mit dem Aktenzeichen<br />
IX R 26/07 beantragen.<br />
Bei diesem Verfahren geht<br />
es unter an<strong>der</strong>em um die<br />
Rechtsfrage, ob die rückwirkende<br />
Än<strong>der</strong>ung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes<br />
im Dezember<br />
2006 einen Verstoß gegen<br />
das Rückwirkungsverbot darstellt<br />
und somit verfassungswidrig<br />
ist. Auch wenn dieses<br />
Verfahren kein Wohnmobil zum<br />
direkten Gegenstand hat, ist die<br />
anstehende Entscheidung des<br />
<strong>Bund</strong>esfinanzhofs für die neuen<br />
Regelungen zur Besteuerung<br />
<strong>der</strong> Wohnmobile von grundsätzlicher<br />
Bedeutung.<br />
AK<br />
In unserer Februarausgabe berichteten<br />
wir über die Steuerfalle im Zusammenhang<br />
mit den Fahrtkostenzuschüssen.<br />
Nachdem uns dieses Problem<br />
bekannt wurde, setzen wir uns<br />
mit dem <strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
in Verbindung, um es zu beheben.<br />
Nach umfangreichem Schriftwechsel<br />
konnte jetzt ein Erfolg erzielt<br />
werden.<br />
Arbeitnehmer, <strong>der</strong>en<br />
Werbungskosten unter<br />
dem Arbeitnehmerpauschbetrag<br />
von 920 Euro liegen,<br />
ersparen es sich in <strong>der</strong> Regel,<br />
die einzelnen Aufwendungen<br />
sowie die Fahrten zur Arbeit<br />
in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />
anzugeben. Erhalten sie<br />
jedoch vom Arbeitgeber pauschal<br />
versteuerte Fahrtkostenzuschüsse,<br />
kann dies zu einer<br />
Steuerfalle werden. Dann werden<br />
die Fahrtkostenzuschüsse<br />
dem Arbeitslohn ungerechtfertigterweise<br />
hinzugerechnet und<br />
noch einmal versteuert.<br />
Dieses Problem schil<strong>der</strong>te <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> dem<br />
<strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
(BMF), das nach eigenen<br />
Angaben nichts von dieser<br />
Steuerfalle wusste. Das BMF<br />
bat die obersten Finanzbehörden<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, sich dieser Angelegenheit<br />
anzunehmen und<br />
sicherzustellen, dass diese Fälle<br />
in <strong>der</strong> Praxis nicht mehr vorkommen.<br />
Durch die Rückkopplung<br />
mit einigen Finanzministerien<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erfuhren wir,<br />
dass dies rasch umgesetzt und<br />
die Verarbeitungssoftware für<br />
die Einkommensteuererklärungen<br />
entsprechend geän<strong>der</strong>t<br />
worden ist. Dementsprechend<br />
könne es jetzt nicht mehr zu einer<br />
ungerechtfertigten Hinzurechnung<br />
von pauschal versteuerten<br />
Arbeitgeberzuschüssen<br />
kommen.<br />
AK<br />
FACHSEMINAR<br />
Die Finanzverwaltung stellt neuerdings Anfor<strong>der</strong>ungen an die betriebliche Datenverarbeitung,<br />
die viele kleine und mittelständische Unternehmen noch gar nicht<br />
kennen. Das kann teuer werden! Bei Ihrer nächsten Betriebsprüfung müssen auch<br />
Sie darlegen, dass Sie die Richtlinien <strong>der</strong> „GdPdU“ (Grundsätze zum Datenzugriff<br />
und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) erfüllen. Dies nicht zu tun, kann hohe<br />
Strafen und saftige Steuernachzahlungen zur Folge haben.<br />
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Bitte zunächst mehr Informationen zusenden<br />
Name<br />
Firma<br />
Anschrift<br />
Telefon/Fax<br />
Datum/Unterschrift<br />
BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service GmbH<br />
Adolfsallee 22 · 65185 Wiesbaden<br />
www.steuerzahler-service.de<br />
Seminarorganisation: Dagmar Bocchini<br />
Telefon (0611) 3410 7520 · Fax (0611) 3410 7599<br />
E-Mail: bocchini@steuerzahler-service.de<br />
September 2007 165
steuertipps<br />
steuer<br />
tipps!<br />
Lohnsteuer<br />
Alkoholbedingter Unfall mit Firmenwagen<br />
Verzichtet <strong>der</strong> Arbeitgeber auf Schadenersatz für Aufwendungen,<br />
die ihm durch einen alkoholbedingten Unfall an einem auch zur<br />
privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen entstanden sind, so<br />
ist <strong>der</strong> dem Arbeitnehmer durch den Verzicht entstandene Vorteil<br />
nicht durch die 1-Prozent-Regelung abgegolten.<br />
Der als Arbeitslohn zu erfassende Verzicht auf Schadenersatz führt<br />
nur dann nicht zu einer Besteuerung, wenn die Begleichung <strong>der</strong><br />
Schadenersatzfor<strong>der</strong>ung zu einem<br />
Werbungskostenabzug berechtigen<br />
würde. Kommt allerdings ein Werbungskostenabzug<br />
nicht in Betracht,<br />
weil das auslösende Moment für den<br />
Verkehrsunfall die Fahruntüchtigkeit<br />
des Arbeitnehmers war, so ist<br />
<strong>der</strong> Verzicht auf Schadenersatz zusätzlich<br />
zur 1-Prozent-Regelung<br />
steuerlich zu erfassen.<br />
Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs vom<br />
24. Mai 2007, Aktenzeichen VI 73/05.<br />
Einkommensteuer/Gewerbesteuer<br />
Gewerbliche Leistungen bei einem Landwirt<br />
Schafft ein Landwirt Wirtschaftsgüter an, die er im eigenen Betrieb<br />
nicht benötigt und erbringt er damit Dienstleistungen für Dritte, so wird<br />
er von Anfang an gewerblich tätig. Dies gilt auch, wenn er die betreffenden<br />
Wirtschaftsgüter gelegentlich in <strong>der</strong> eigenen Landwirtschaft<br />
einsetzt.<br />
Von einer geson<strong>der</strong>ten gewerblichen Tätigkeit ist auch dann auszugehen,<br />
wenn <strong>der</strong> Umsatz aus solchen Dienstleistungen nachhaltig ein<br />
Drittel des Gesamtumsatzes des Landwirts o<strong>der</strong> den Betrag von<br />
51.500 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt. Werden diese Grenzen nicht<br />
überschritten, ist die Zuordnung zu einem gewerblichen Betriebsvermögen<br />
erst dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn <strong>der</strong> Einsatz für eigenbetriebliche<br />
Zwecke geringfügig ist und nachhaltig einen Umfang von 10 Prozent<br />
unterschreitet.<br />
Für die Entscheidung über die Frage, ob eine dieser Grenzen nachhaltig<br />
über- bzw. unterschritten wurde mit <strong>der</strong> Folge, dass ein Gewerbebetrieb<br />
anzunehmen ist, kann ein Beobachtungszeitraum von<br />
drei Jahren zugrunde gelegt werden. Beruht die Über- bzw. Unterschreitung<br />
nicht auf Maßnahmen, die von Anfang an einen Gewerbebetrieb<br />
begründen, ist nach Ablauf des Beobachtungszeitraums von<br />
drei Jahren ab dem vierten Wirtschaftsjahr ein Gewerbebetrieb anzunehmen.<br />
Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs vom 14. Dezember 2006, Aktenzeichen IV<br />
R 10/05.<br />
Umsatzsteuer<br />
Steuersatz bei Schwerhörigengeräten<br />
Die Lieferung eines Schwerhörigengerätes<br />
unterliegt dem<br />
ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />
von 7 Prozent. Ausgenommen<br />
von <strong>der</strong> Steuerermäßigung ist<br />
die eigenständige Lieferung von<br />
Teilen und Zubehör. Die Abgabe<br />
einer Otoplastik in unmittelbarem<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Lieferung eines Schwerhörigengerätes<br />
stellt eine unselbständige<br />
Nebenleistung dar, die<br />
wie die Hauptleistung mit dem<br />
ermäßigten Steuersatz zu besteuern<br />
ist. Eine Otoplastik dient<br />
<strong>der</strong> akustischen Übertragung<br />
des verstärkten Signals vom<br />
Hörgerät zum Trommelfell und<br />
gewährleistet ausreichenden<br />
Halt des Hörgerätes am äußeren<br />
Ohr.<br />
Auch die Lieferung eines betriebsfertigen<br />
Schwerhörigengeräts<br />
nebst Batterien unterliegt<br />
im Rahmen eines einheitlichen<br />
Umsatzgeschäftes dem ermäßigten<br />
Umsatzsteuersatz. Die<br />
Steuerermäßigung erstreckt<br />
sich auch auf das Entgelt für die<br />
mitgelieferten Batterien.<br />
Ist die Otoplastik o<strong>der</strong> die Batterie<br />
hingegen Gegenstand einer<br />
selbständigen Lieferung,<br />
kommt <strong>der</strong> Regelsteuersatz von<br />
19 Prozent zur Anwendung.<br />
Oberfinanzdirektion Münster<br />
vom 24. Mai 2007, Kurzinformation<br />
Umsatzsteuer Nr. 3.<br />
web-tipp<br />
www<br />
Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
im Internet:<br />
www.steuerzahler.de<br />
Lohnsteuer<br />
Verbilligte Aktienüberlassung an<br />
Arbeitnehmer<br />
Die verbilligte Überlassung von<br />
Aktien durch den Arbeitgeber<br />
stellt beim Arbeitnehmer<br />
steuerpflichtigen<br />
Arbeitslohn<br />
dar. Der Vorteil aus<br />
einem für Dienstleistungen<br />
gewährten<br />
Aktienoptionsprogramm<br />
führt allerdings<br />
erst in dem<br />
Zeitpunkt zum Lohnzufluss,<br />
in dem die<br />
Ansprüche aus den Optionsrechten<br />
erfüllt werden. Dabei errechnet<br />
sich <strong>der</strong> Vorteil aus <strong>der</strong> Differenz<br />
zwischen dem üblichen Endpreis<br />
<strong>der</strong> Aktien am Verschaffungstag<br />
und den diesbezüglichen<br />
Aufwendungen des Arbeitnehmers,<br />
zu denen auch Optionskosten<br />
zählen.<br />
Der <strong>Bund</strong>esfinanzhof hat jetzt entschieden,<br />
dass die Optionskosten<br />
als vergebliche Werbungskosten<br />
bei <strong>der</strong> Einkommensteuer abziehbar<br />
sind, wenn die Optionsrechte<br />
nicht ausgeübt werden.<br />
Maßgeblicher Zeitpunkt ist das<br />
Jahr, in dem die Optionsrechte<br />
wegen Nichtausübung <strong>der</strong> Option<br />
verfallen.<br />
Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs vom<br />
3. Mai 2007, Aktenzeichen VI R<br />
36/05.<br />
Steuertermine<br />
September/Oktober 2007<br />
10.09. Umsatzsteuer<br />
(13.09.) Lohnsteuer<br />
Kirchenlohnsteuer<br />
Einkommensteuer<br />
Kirchensteuer<br />
Körperschaftsteuer<br />
Getränkesteuer<br />
Vergnügungsteuer<br />
10.10. Umsatzsteuer<br />
(15.10.) Lohnsteuer<br />
Kirchenlohnsteuer<br />
Getränkesteuer<br />
Vergnügungsteuer<br />
Hinweis: Die eingeklammerten Daten<br />
bezeichnen den letzten Tag <strong>der</strong><br />
dreitägigen Zahlungsschonfrist für<br />
den Eingang <strong>der</strong> Zahlung. Die Zahlungsschonfrist<br />
gilt nicht bei Barzahlung<br />
und Zahlung per Scheck. Zahlungen<br />
per Scheck gelten erst drei Tage<br />
nach Eingang des Schecks beim Finanzamt<br />
als entrichtet.<br />
166 September 2007
steuertipps<br />
Einkommensteuer<br />
Bewirtungsaufwendungen bei<br />
Arbeitnehmern<br />
Bei <strong>der</strong> Prüfung, ob Aufwendungen<br />
eines Arbeitnehmers für<br />
Bewirtung und Werbegeschenke<br />
beruflich veranlasst sind, kann eine<br />
variable, vom Erfolg seiner Arbeit<br />
abhängige Entlohnung ein<br />
gewichtiges Indiz darstellen. Liegt<br />
indessen eine <strong>der</strong>artige Entlohnung<br />
nicht vor, so verlieren entsprechende<br />
Aufwendungen nicht<br />
ohne Weiteres ihren beruflichen<br />
Charakter, <strong>der</strong> zum Werbungskostenabzug<br />
berechtigt. Der Erwerbsbezug<br />
kann sich auch aus<br />
an<strong>der</strong>en Umständen ergeben.<br />
Im Urteilsfall lehnte das angerufene<br />
Finanzgericht den Werbungskostenabzug<br />
ab und begründete<br />
seine Entscheidung lediglich<br />
damit, dass die entstandenen<br />
Aufwendungen deshalb keine<br />
Werbungskosten darstellen<br />
könnten, weil <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
keine umsatz- o<strong>der</strong> erfolgsabhängigen<br />
Einnahmen erzielt habe.<br />
Dieser Ansicht wi<strong>der</strong>sprach <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong>esfinanzhof, weil die berufliche<br />
Veranlassung einer Aufwendung<br />
grundsätzlich nicht davon<br />
abhängt, ob sie sich konkret<br />
auf die Höhe des Arbeitslohns<br />
auswirkt. Bei <strong>der</strong> Würdigung, ob<br />
Aufwendungen (hier für Bewirtung<br />
und Werbegeschenke) beruflich<br />
veranlasst sind, kann <strong>der</strong><br />
Umstand, dass ein Arbeitnehmer<br />
variable, vom Erfolg seiner Arbeit<br />
abhängige Bezüge erhält, zwar<br />
ein gewichtiges Indiz darstellen,<br />
denn in einem solchen Fall hat es<br />
ein Arbeitnehmer in größerem<br />
Umfang selbst in <strong>der</strong> Hand, die<br />
Höhe seiner Bezüge zu beeinflussen.<br />
Liegt aber eine <strong>der</strong>artige erfolgsbezogene<br />
Entlohnung nicht<br />
vor, so verlieren entsprechende<br />
Aufwendungen dennoch nicht<br />
ohne Weiteres ihren beruflichen<br />
Charakter, <strong>der</strong> zum Werbungskostenabzug<br />
berechtigt.<br />
Die berufliche<br />
Veranlassung<br />
von Aufwendungen<br />
kann sich auch<br />
aus an<strong>der</strong>en<br />
Umständen ergeben.<br />
Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs<br />
vom 24. Mai 2007,<br />
Aktenzeichen VI R<br />
78/04.<br />
Einkommensteuer<br />
Aufwendungen für Outplacementberatung<br />
Die von einem Arbeitgeber übernommenen Aufwendungen für eine<br />
Outplacementberatung (Hilfestellung für eine berufliche Neuorientierung<br />
des Arbeitnehmers) können als geldwerter steuerpflichtiger<br />
Vorteil angesehen werden. Allerdings sind die durch die Beratung entstandenen<br />
Aufwendungen gleichzeitig als (vorab entstandene) Werbungskosten<br />
o<strong>der</strong> Betriebsausgaben des Arbeitnehmers berücksichtigungsfähig.<br />
Die insoweit berücksichtigungsfähigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben<br />
sind von den Einnahmen (hier: Aufwendungen des Arbeitgebers<br />
für die Outplacementberatung) abzuziehen, mit denen sie<br />
sachlich unmittelbar zusammenhängen. Ergibt sich kein Überschuss<br />
des geldwerten Vorteils über die Werbungskosten/Betriebsausgaben,<br />
so sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Outplacementberatung<br />
letztendlich nicht <strong>der</strong> Lohnsteuer zu unterwerfen.<br />
Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6. März 2007, Aktenzeichen<br />
4 K 280/06.<br />
Einkommensteuer<br />
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit<br />
Bei einem Freiberufler liegen begünstigt zu besteuernde außerordentliche<br />
Einkünfte auch dann vor, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige<br />
Tätigkeit aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
zusammengeballt zufließt.<br />
Beispielsweise ist die Steuertarifbegünstigung dann zu gewähren,<br />
wenn <strong>der</strong> für die Festlegung des Honorars zuständige Bewertungsausschuss<br />
rückwirkend eine abweichende Honorarverteilung beschließt<br />
und die kassenärztliche Vereinigung den betreffenden<br />
Arzt/Psychotherapeuten durch Erlass eines Abrechnungsergänzungsbescheids<br />
nachträglich eine zusätzliche Vergütung gewährt, die<br />
wirtschaftlich auf mindestens zwei Jahre entfällt.<br />
Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist jedoch darauf hin, dass die<br />
Steuertarifbegünstigung nicht gewährt werden kann, wenn dem<br />
<strong>Steuerzahler</strong> die betreffende Nachzahlung nicht in einem, son<strong>der</strong>n in<br />
mehreren Veranlagungszeiträumen zugeflossen ist, weil es bei dieser<br />
Fallgestaltung an den Merkmalen <strong>der</strong> Zusammenballung fehlt. Unter<br />
Hinweis auf das zu dieser Fallgestaltung beim <strong>Bund</strong>esfinanzhof unter<br />
dem Aktenzeichen VIII R 65/06 anhängige Revisionsverfahren ruhen<br />
Einspruchsverfahren, in denen sich <strong>der</strong> Einspruchsführer auf dieses<br />
Verfahren beruft, kraft Gesetzes. Aussetzung <strong>der</strong> Vollziehung kann in<br />
diesen Fällen auf Antrag gewährt werden.<br />
Oberfinanzdirektion Rheinland vom 21. Mai 2007, Kurzinformation<br />
Einkommensteuer Nr. 39/2007.<br />
Einkommensteuer<br />
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung<br />
Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten<br />
doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten abzugsfähig.<br />
Dies gilt auch für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben<br />
einer Beschäftigung am Ort <strong>der</strong> Zweitwohnung zugleich am Ort seiner<br />
Hauptwohnung beschäftigt ist.<br />
Die für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erfor<strong>der</strong>liche<br />
Aufspaltung <strong>der</strong> einheitlichen Haushaltsführung ist danach<br />
auch dann gegeben, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer am Ort seiner zweiten<br />
Arbeitsstätte für die dortigen Arbeitseinsätze eine zweite Wohnung<br />
unterhält. Der Abzug von Mehraufwendungen für eine doppelte<br />
Haushaltsführung ist damit nicht auf die Fälle beschränkt, in denen<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer ausschließlich außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung<br />
beschäftigt ist.<br />
Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs vom 24. Mai 2007,<br />
Aktenzeichen VI R 47/03.<br />
Einkommensteuer<br />
Ärztliche Teilgemeinschaftspraxen<br />
Ärzte können neben ihren Einzelpraxen<br />
o<strong>der</strong> Gemeinschaftspraxen<br />
auch standortübergreifende<br />
interdisziplinäre Teilgemeinschaftspraxen<br />
betreiben.<br />
Diese sind steuerlich<br />
als Mitunternehmerschaften<br />
zu behandeln,<br />
weil die beteiligten<br />
Ärzte eine mitunternehmerische<br />
Initiative entfalten<br />
und mitunternehmerisches<br />
Risiko<br />
tragen. Es besteht<br />
in diesen Fällen<br />
auch eine gemeinschaftliche Gewinnerzielungsabsicht<br />
auf <strong>der</strong><br />
Ebene <strong>der</strong> Partnergesellschaft.<br />
Die Tätigkeit <strong>der</strong> Ärzte in <strong>der</strong> Mitunternehmerschaft<br />
führt in <strong>der</strong><br />
Regel zu Einkünften aus freiberuflicher<br />
Tätigkeit. Etwas an<strong>der</strong>es<br />
gilt, sofern die Mitunternehmerschaft<br />
neben <strong>der</strong> freiberuflichen<br />
Tätigkeit auch eine schädliche gewerbliche<br />
Tätigkeit ausübt o<strong>der</strong><br />
nicht zugelassene Ärzte als Partner<br />
beteiligt sind. In diesem Fall ist<br />
die Teilgemeinschaftspraxis als<br />
Gewerbebetrieb anzusehen.<br />
Oberfinanzdirektion Koblenz vom<br />
13. Dezember 2006, Aktenzeichen S<br />
2241 A – St 31 1.<br />
Kin<strong>der</strong>geld<br />
Kin<strong>der</strong>geld für verheiratetes Kind<br />
Anspruch auf Kin<strong>der</strong>geld<br />
bzw. Kin<strong>der</strong>freibetrag für ein<br />
verheiratetes Kind besteht nur<br />
dann, wenn die Einkünfte des<br />
Ehepartners des Kindes für den<br />
vollständigen Unterhalt des Kindes<br />
nicht ausreichen, das Kind<br />
ebenfalls nicht über ausreichende<br />
eigene Mittel für den Unterhalt<br />
verfügt und die Eltern deshalb<br />
weiterhin für das Kind aufkommen<br />
müssen.<br />
Ein solcher „Mangelfall“ ist anzunehmen,<br />
wenn die Einkünfte<br />
und Bezüge des Kindes, einschließlich<br />
<strong>der</strong> Unterhaltsleistungen<br />
des Ehepartners, niedriger<br />
sind als das steuerrechtliche<br />
Existenzminimum von 7.680<br />
Euro im Jahr.<br />
Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs<br />
vom 19. April 2007, Aktenzeichen<br />
III R 65/06.<br />
September 2007 167
titelthema<br />
Erfolge für die <strong>Steuerzahler</strong><br />
Der BdSt stößt wichtige Themen an<br />
Trotz <strong>der</strong> Sommerpause von Regierung und Parlament<br />
konnte <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> wichtige<br />
Themen in den Mittelpunkt des politischen Tagesgeschehens<br />
rücken. Beispielsweise wurde selten so<br />
intensiv über die Berechtigung<br />
des Solidaritätszuschlags<br />
diskutiert,<br />
wie in den vergangenen<br />
Augusttagen.<br />
Aber auch geplante<br />
Nachteile für die <strong>Steuerzahler</strong><br />
konnten politisch<br />
thematisiert werden.<br />
Am 22. September<br />
wird<br />
kalendarisch<br />
<strong>der</strong> Sommer 2007<br />
enden. Für den <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> war<br />
es ein heißer Sommer. Dabei spielten weniger<br />
die Temperaturen eine Rolle, als vielmehr<br />
die politischen Themen. Es zeigte<br />
sich, dass <strong>der</strong> Verband erfolgreich Druck<br />
auf die Politik ausübte. Entwe<strong>der</strong> wurden<br />
Pläne abgemil<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> gar verworfen,<br />
o<strong>der</strong> es wurden Diskussionen über Sachverhalte<br />
entfacht, die in <strong>der</strong> Entlastung<br />
des <strong>Steuerzahler</strong>s münden können. Sicher<br />
ist, nach <strong>der</strong> Sommerpause kommt auf die<br />
Regierung viel Arbeit zu, und <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Steuerzahler</strong> hat dazu beigetragen!<br />
Entschärfung <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />
Oft sind es kleine Dinge, die im Alltagsgeschäft<br />
übersehen werden, die aber große<br />
Auswirkungen haben, wenn sie als beschlossene<br />
Gesetze vorliegen. Beispielsweise<br />
wollte die <strong>Bund</strong>esregierung mit dem<br />
Jahressteuergesetz 2008 mehr o<strong>der</strong> weniger<br />
unbemerkt den Paragrafen 42 <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />
(AO) än<strong>der</strong>n. Dieser regelt<br />
den Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
Nach dem Willen des<br />
<strong>Bund</strong>esfinanzministeriums sollten zukünftig<br />
alle <strong>Steuerzahler</strong> unter den generellen<br />
Verdacht <strong>der</strong> Steuerverkürzung gestellt<br />
werden, sobald sie Steuergestaltungsmöglichkeiten<br />
nutzen.<br />
Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> kritisierte in<br />
einer Stellungnahme diesen Entwurf heftig<br />
und machte auf die Nachteile für <strong>Steuerzahler</strong><br />
und Berater aufmerksam. Darüber<br />
hinaus wurden aber auch intensive Gespräche<br />
mit Journalisten geführt, um den<br />
öffentlichen Druck zu erhöhen. Diese Strategie<br />
zeigte letztlich Wirkung, denn das Kabinett<br />
billigte eine schwächere Version des<br />
neuen Paragrafen 42 AO. Ein Missbrauch<br />
soll demnach vorliegen, wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
eine ungewöhnliche Gestaltung<br />
wählt, für die er keine beachtlichen außersteuerlichen<br />
Gründe nachweisen kann.<br />
Offen bleibt aber, was unter „ungewöhnlich“<br />
zu verstehen ist. Nun wird <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong>estag entscheiden müssen, ob diese<br />
Pläne tatsächlich Gesetz werden. In <strong>der</strong> bevorstehenden<br />
Anhörungsphase wird <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> keine Gelegenheit<br />
auslassen, darauf hinzuwirken, dass die alte<br />
Regelung erhalten bleibt. Denn die jetzige<br />
Missbrauchsregelung wurde durch<br />
Rechtsprechung untermauert und beschränkt<br />
sich auf die Fälle des tatsächlichen<br />
Missbrauchs.<br />
Der Solidaritätszuschlag steht politisch<br />
zur Diskussion<br />
Seit nunmehr 12 Jahren wird <strong>der</strong> Solidaritätszuschlag<br />
in seiner jetzigen Form erhoben.<br />
Mit diesem Zuschlag auf die Steuerschuld<br />
von zunächst 7,5 Prozent und ab<br />
1998 von 5,5 Prozent wollte die damalige<br />
<strong>Bund</strong>esregierung auch die Aufbaulasten in<br />
den fünf neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong>n finanzieren.<br />
Nach Artikel 106 des Grundgesetzes ist es<br />
durchaus möglich, diese Ergänzungsabgabe<br />
einzuführen, wenn <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> eine sogenannte<br />
Bedarfsspitze hat. Dabei darf die<br />
Ergänzungsabgabe aber nicht zu einem<br />
Dauerfinanzierungselement werden bzw.<br />
sie muss entfallen, wenn <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> nunmehr<br />
über ausreichende Finanzmittel verfügt.<br />
Nach 12 Jahren Solidaritätszuschlag<br />
muss schon von einer Dauersteuer gesprochen<br />
werden. Zudem hat sich die<br />
Haushaltssituation des <strong>Bund</strong>es erheblich<br />
verän<strong>der</strong>t. Im Vergleich zum Jahr 1995<br />
plant <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> für das Jahr 2008 Steuermehreinnahmen<br />
in Höhe von über 58 Milliarden<br />
Euro ein. Dadurch verfügt <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> über mehr als ausreichende Mittel,<br />
um die Ausgaben für die Ostför<strong>der</strong>ung zu<br />
finanzieren, die Staatsverschuldung abzubauen<br />
und umfangreiche Steuersenkungen<br />
durchführten. Diese sind vor dem Hintergrund<br />
<strong>der</strong> hohen Belastung <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
mehr als notwendig. Deshalb müssen<br />
in <strong>der</strong> Finanz- und Haushaltspolitik<br />
endlich Prioritäten gesetzt werden. Die<br />
Abschaffung des Solidaritätszuschlags<br />
muss die Prioritätenliste anführen, denn<br />
dadurch würden die <strong>Steuerzahler</strong> mit jährlich<br />
über 13 Milliarden Euro entlastet.<br />
Als richtig erwies sich die politische Diskussion<br />
<strong>der</strong> letzten Wochen und Tage, die<br />
<strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> entfachte. Seit<br />
langem wurde nicht mehr so intensiv über<br />
Sinn und Zweck dieser Abgabe gestritten.<br />
Schließlich erreichte <strong>der</strong> Verband, dass<br />
<strong>der</strong> „Soli“ auf <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> Regierung<br />
und <strong>der</strong> Regierungsparteien im<br />
Herbst stehen wird. Die Verfassungsbeschwerde<br />
gegen die Erhebung des „Soli“,<br />
die <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> schon im<br />
August 2006 einreichte, unterstützt dabei<br />
die Diskussion in Richtung Abschaffung.<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Parteienfinanzierung<br />
fehlgeschlagen<br />
Zum Ende <strong>der</strong> Sommerpause wollte die<br />
parlamentarische Staatsekretärin <strong>der</strong> SPD<br />
im <strong>Bund</strong>esfinanzministerium, Barbara<br />
Hendricks, die staatlichen Zuschüsse für<br />
die Parteien aufstocken lassen. Die Begründungen<br />
für diesen Vorschlag waren<br />
nicht nur abenteuerlich, son<strong>der</strong>n auch<br />
dreist. Zum einem wollte sie einen Ausgleich<br />
dafür, dass immer mehr Mitglie<strong>der</strong><br />
die Parteien verlassen, denn dadurch gehen<br />
den Parteien Mitgliedsbeiträge verloren.<br />
Zum an<strong>der</strong>en sollten die Zuschüsse<br />
<strong>der</strong> staatlichen Wahlkampfkosten- Erstattung<br />
erhöht werden, da durch die sinkenden<br />
Wahlbeteiligungen auch hier die Parteien<br />
Einbußen verzeichnen müssen.<br />
Zuwendungen von 133 Millionen Euro<br />
Derzeit liegt die Obergrenze <strong>der</strong> staatlichen<br />
Zuwendung an die Parteien bei 133<br />
Millionen Euro jährlich. Diese Obergrenze<br />
sollte um 20 Millionen steigen. Wie nicht<br />
an<strong>der</strong>s zu erwarten, legte <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Steuerzahler</strong> energisch Einspruch ein. Mit<br />
Erfolg, denn nachdem auch einige kleinere<br />
Parteien die Pläne ablehnten, lenkte<br />
auch die CDU ein. Ihr Generalsekretär<br />
machte deutlich, dass es für die Parteien<br />
keinen kräftigen Griff in die Staatskasse<br />
geben werde und dass es beim alten System<br />
bleibt. Demnach kann die Obergrenze<br />
für die staatliche Parteienfinanzierung<br />
um 5,9 Prozent angehoben werden. Das<br />
würde bedeuten, dass 21 Parteien insgesamt<br />
7,8 Millionen Euro mehr Geld bekämen.<br />
Auch an dieser Stelle for<strong>der</strong>t <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong>, davon Abstand zu<br />
nehmen. Vielmehr sollen die Parteien Sparanstrengungen<br />
unternehmen und sich auf<br />
das Wesentliche konzentrieren. Vielleicht<br />
hat das auch den Nebeneffekt, dass sich<br />
wie<strong>der</strong> mehr Menschen in Parteien engagieren.<br />
Neben diesen drei Beispielen konnte <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> aber noch weitere<br />
Erfolge erzielen. So sind wir in Sachen Berufsgenossenschaften<br />
entscheidend weiter<br />
gekommen. Auch die Reformen bei <strong>der</strong> Beamtenversorgung<br />
zielen in die richtige<br />
Richtung. Mehr zu diesen Themen lesen<br />
Sie in dieser Ausgabe. Abschließend bleibt<br />
festzuhalten: Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
wird sich weiterhin für die Interessen aller<br />
<strong>Steuerzahler</strong> einsetzen - mit Erfolg! RH<br />
168 September 2007
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geld und service<br />
Berufsgenossenschaften<br />
EuGH entscheidet, ob Zwangsmonopol rechtens ist<br />
Je<strong>der</strong> Unternehmer kennt sie und<br />
zahlt sie – die<br />
Beiträge an die Berufsgenossenschaften<br />
(BG). Manch einer<br />
ärgert sich<br />
schon seit Jahren<br />
über die Höhe <strong>der</strong><br />
Beiträge, die<br />
Zwangsmitgliedschaft<br />
o<strong>der</strong> über die<br />
willkürliche Zuteilung<br />
zu einer Berufsgenossenschaft.<br />
Unternehmer, die die For<strong>der</strong>ung des<br />
<strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> nach Einführung<br />
von Wettbewerb und Wahlfreiheit<br />
in diesem Versicherungszweig<br />
unterstützen, haben Anlass<br />
zur Freude:<br />
Der bisherigen Auffassung<br />
<strong>der</strong> Sozialgerichte,<br />
dass die BGs sogenannte<br />
Verwaltungsmonopole<br />
seien und nicht dem EU-Wettbewerbsrecht<br />
unterlägen,<br />
steht jetzt <strong>der</strong> Vorlagebeschluss<br />
des Landessozialgerichts<br />
Chemnitz (Aktenzeichen<br />
L 6 U 2/06) entgegen. Nun<br />
kann endlich geklärt werden,<br />
ob das Zwangsmonopol <strong>der</strong><br />
BGs in Deutschland mit europäischem<br />
Recht vereinbar<br />
ist. An <strong>der</strong> Pflicht zur Unfallversicherung<br />
wird sich nichts<br />
än<strong>der</strong>n, doch die Unternehmen<br />
müssen die Wahl haben,<br />
bei wem sie sich versichern.<br />
Teilerfolg erzielt<br />
Diese Entwicklung ist ein<br />
Meilenstein und <strong>der</strong> erste<br />
große Teilerfolg auf dem Weg<br />
zum Wettbewerb in <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung<br />
(GUV) . Die Strategie des <strong>Bund</strong>es<br />
<strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> zielte von<br />
Anfang an darauf ab, das BG-<br />
Monopol mit Hilfe des Europäischen<br />
Gerichtshofs<br />
(EuGH) auszuhebeln. Unternehmer<br />
stellten ein Austrittsgesuch<br />
aus <strong>der</strong> BG, legten Wi<strong>der</strong>spruch<br />
gegen die Ablehnung<br />
<strong>der</strong> Austrittserklärung<br />
ein und führten Musterprozesse.<br />
Der BdSt begleitete seine<br />
Mitglie<strong>der</strong> aktiv bei <strong>der</strong><br />
Führung von Musterprozessen<br />
für die freie Wahl des Versicherungsträgers.<br />
Mit Erfolg:<br />
Die Chancen, dass das Monopol<br />
<strong>der</strong> Berufsgenossenschaften<br />
fällt, sind nun deutlich gestiegen.<br />
Mehr Wettbewerb<br />
Die For<strong>der</strong>ung des BdSt ist<br />
eindeutig: Bei <strong>der</strong> Absicherung<br />
<strong>der</strong> Risiken von Arbeitsunfällen,<br />
von Berufskrankheiten<br />
und bei <strong>der</strong> Unfallprävention<br />
müssen die Arbeitgeber<br />
die Möglichkeit haben, den für<br />
sie passenden Versicherer<br />
bzw. Anbieter auszuwählen.<br />
Damit wird gegenüber <strong>der</strong> jetzigen<br />
Monopolsituation Wettbewerb<br />
geschaffen, <strong>der</strong> sich<br />
Aufgrund des Vorlagebeschlusses<br />
vor dem EuGH hat sich die bisherige<br />
Situation verän<strong>der</strong>t. Unternehmer<br />
haben nun zwei Handlungsmöglichkeiten,<br />
die im Folgenden<br />
ausführlich beschrieben<br />
werden:<br />
Verfahrensausgang<br />
abwarten<br />
1. Die einfache Variante<br />
ist, zunächst nichts zu tun<br />
und den Ausgang des Verfahrens<br />
vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof abzuwarten.<br />
Die Unfallversicherung<br />
erfolgt in <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />
wie bisher über die zuständige<br />
Berufsgenossenschaft.<br />
Abhängig vom Ausgang des<br />
Gerichtsverfahrens kann<br />
man sich gegebenenfalls<br />
später in Ruhe nach einem<br />
günstigeren Anbieter für die<br />
Unfallversicherung umschauen.<br />
Für die Vergangenheit<br />
werden dann allerdings<br />
vermutlich keine<br />
Beiträge zurückgefor<strong>der</strong>t<br />
werden können.<br />
für die Versicherten und für<br />
die Gesamtwirtschaft positiv<br />
auswirkt. Die Unternehmen<br />
werden mittel- und langfristig<br />
finanziell entlastet. Damit<br />
sinken die Lohnzusatzkosten,<br />
was sich wie<strong>der</strong>um stabilisierend<br />
auf den Arbeitsmarkt<br />
auswirken wird.<br />
Weg zum Wettbewerb<br />
Es muss nicht sofort das gesamte<br />
System <strong>der</strong> GUV aufgegeben<br />
werden. Um die<br />
Wettbewerbssituation zu testen,<br />
könnte das Monopol<br />
zunächst auf einigen Gebieten<br />
gelockert werden, auf denen<br />
eine private Absicherung<br />
leicht zu leisten ist, wie etwa<br />
die private Absicherung des<br />
Wegeunfallrisikos über alle<br />
Branchen. Dabei haben selbstverständlich<br />
auch die privaten<br />
Versicherer den vom Gesetzgeber<br />
gefor<strong>der</strong>ten Leistungskatalog<br />
(SGB VII) einzuhalten.<br />
Dafür wird sich <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Steuerzahler</strong> auch weiterhin<br />
einsetzen.<br />
Weitere Information zum<br />
Thema Berufsgenossenschaften<br />
finden Sie auf unserer Homepage<br />
unter www.steuerzahler.de<br />
o<strong>der</strong> auch unter<br />
www.bg-frei.de.<br />
JB<br />
Optionen für Unternehmer<br />
Vom Verfahrensausgang<br />
später profitieren<br />
2. Wer bereit ist, mehr<br />
Aufwand zu betreiben, kann<br />
dagegen von einer positiven<br />
Entscheidung des Europäischen<br />
Gerichtshofs möglicherweise<br />
auch rückwirkend<br />
profitieren. Dafür sind folgende<br />
Schritte erfor<strong>der</strong>lich:<br />
a. Der Unternehmer läßt<br />
sich zunächst von einer privaten<br />
Versicherung ein Angebot<br />
für eine Versicherung unterbreiten,<br />
die dem Leistungsspektrum<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />
vollständig<br />
entspricht o<strong>der</strong> zumindest die<br />
Versicherungsfälle Wege- und<br />
Arbeitsunfall abdeckt und<br />
diesbezüglich <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung vergleichbare<br />
Leistungen bietet.<br />
b. Erscheint das Angebot<br />
<strong>der</strong> privaten Versicherung<br />
günstiger als die bisherige<br />
Versicherung bei <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft,<br />
kündigt er die<br />
Versicherung bei <strong>der</strong> BG und<br />
reicht ihr das Angebot <strong>der</strong> privaten<br />
Versicherung ein. Da die<br />
BG den Unternehmer trotz<br />
<strong>der</strong> EuGH-Vorlage nicht aus<br />
<strong>der</strong> Zwangsversicherung entlassen<br />
wird, muss man weiterhin<br />
die von <strong>der</strong> BG gefor<strong>der</strong>ten<br />
Beiträge zahlen. Die<br />
Zahlung sollte allerdings unter<br />
Vorbehalt erfolgen. Gegen die<br />
zu erwartende Ablehnung des<br />
Austrittsgesuchs sollte Wi<strong>der</strong>spruch<br />
eingelegt und<br />
gleichzeitig das Ruhen des<br />
Verfahrens beantragt werden.<br />
c. Kippt <strong>der</strong> EuGH das Monopol<br />
und kann man die<br />
Kündigung und das passende<br />
individuelle Angebot<br />
nachweisen, besteht die<br />
Möglichkeit, einen Schadensersatz<br />
in Höhe <strong>der</strong> Differenz<br />
zwischen den gezahlten<br />
Pflichtbeiträgen und den<br />
günstigeren Versicherungsbeiträgen<br />
des privaten Anbieters<br />
geltend zu machen.<br />
Die rechtlichen Erfolgsaussichten<br />
für einen solchen<br />
Schadensersatzanspruch<br />
sind realistisch, aber nicht<br />
garantiert.<br />
Es dürfte allerdings nicht<br />
unproblematisch sein, angesichts<br />
des <strong>der</strong>zeit noch bestehenden<br />
BG-Monopols eine<br />
private Versicherung zu finden,<br />
die das erfor<strong>der</strong>liche Angebot<br />
kostenlos erstellt. Derzeit<br />
ist uns nur die dänische<br />
Alpha Group bekannt. Sie erstellt<br />
das Angebot jedoch nur,<br />
wenn gleichzeitig die Bonner<br />
Rechtsanwaltskanzlei Hümmerich<br />
mit <strong>der</strong> Durchführung<br />
des BG-Austrittsverfahrens<br />
beauftragt wird. Letzteres ist<br />
kostenpflichtig. Kleinunternehmern<br />
werden nach Auskunft<br />
des betreuenden<br />
Rechtsanwalts pauschal 150,-<br />
Euro in Rechnung gestellt. Interessenten<br />
können sich im<br />
Internet unter www.bgfrei.de<br />
informieren. RS<br />
170 September 2007
geld und service<br />
Pflegestufe Null<br />
Leistungen jetzt absetzbar!<br />
Altersvorsorge<br />
Höhere För<strong>der</strong>ung<br />
Am 10. Mai 2007 erging das Urteil<br />
(Az.: III R 39/05) des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs,<br />
auf das viele<br />
pflegebedürftige <strong>Steuerzahler</strong> gewartet<br />
haben. Es stellt klar, dass die<br />
von einem Altersheim in Rechnung<br />
gestellten Pflegesätze<br />
<strong>der</strong> sogenannten Pflegestufe<br />
Null als außergewöhnliche Belastungen<br />
in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Dieses steuerzahlerfreundliche<br />
Urteil wird insbeson<strong>der</strong>e für viele ältere<br />
Menschen zur Entlastung führen.<br />
Das Einkommensteuerrecht geht davon<br />
aus, dass die Kosten für die<br />
Unterbringung älterer Menschen<br />
in einem Wohn- und Pflegeheim<br />
grundsätzlich zu den üblichen Aufwendungen<br />
<strong>der</strong> Lebensführung gehören. Da<br />
diese Kosten bereits durch das steuerfreie<br />
Existenzminimum, den Grundfreibetrag,<br />
pauschal abgedeckt werden, versagt<br />
das Einkommensteuerecht ihren Abzug<br />
als außergewöhnliche Belastung. Dies<br />
gilt aber nicht, wenn Krankheit o<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />
<strong>der</strong> Grund für die Unterbringung<br />
sind.Diese Kosten entstehen zusätzlich<br />
und zwangsläufig.<br />
Bisherige Regelung<br />
Die Finanzverwaltung verlangt von den<br />
<strong>Steuerzahler</strong>n in <strong>der</strong> Regel einen Nachweis<br />
<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit durch eine<br />
Einstufung in die Pflegestufen I bis III. Diese<br />
Einstufung wird durch den medizinischen<br />
Dienst aber erst vorgenommen,<br />
wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> pflegerische Leistungen<br />
mit einem Zeitaufwand von über<br />
45 Minuten täglich in Anspruch nehmen<br />
muss. <strong>Steuerzahler</strong>, die Pflegeleistungen<br />
in geringerem Umfang beanspruchen,<br />
konnten bisher bei einer Unterbringung<br />
im Heim lediglich den Pauschbetrag in<br />
Höhe von 624 Euro im Jahr ansetzen.<br />
Neues Urteil<br />
Das oberste Finanzgericht entschied<br />
jetzt, dass auch <strong>Steuerzahler</strong> <strong>der</strong> sogenannten<br />
Pflegestufe Null höhere Kosten<br />
für Pflegeleistungen absetzen können. Eines<br />
Nachweises in Form einer Bescheinigung<br />
<strong>der</strong> Pflegekasse bzw. des Versicherers<br />
bedarf es nicht. Für die Berücksichtigung<br />
außergewöhnlicher Belastungen<br />
genügt je<strong>der</strong> objektive Nachweis, also<br />
auch ein ärztliches Attest. Wichtig ist,<br />
dass die in Rechnung gestellten Beträge<br />
für die Pflege geson<strong>der</strong>t von den Unterbringungs-<br />
und Verpflegungskosten ausgewiesen<br />
sind. Abziehbar sind die Beträge,<br />
die das Heim mit dem Sozialhilfeträger<br />
für pflegebedürftige Personen <strong>der</strong> sogenannten<br />
Pflegestufe Null vereinbart hat.<br />
Nähere Hinweise zur Absetzbarkeit von<br />
Aufwendungen für die Pflege <strong>der</strong> Stufe 0<br />
erhalten Sie über das Infofax Nr. 28. AK<br />
Das <strong>Bund</strong>eskabinett hat eine Ausweitung<br />
<strong>der</strong> Altersvorsorgeför<strong>der</strong>ung<br />
beschlossen. Die neue Regelung<br />
macht sowohl die Entgeltumwandlung<br />
als auch die Riester-Rente attraktiver.<br />
Entgeltumwandlung<br />
Seit Wochen war die Fortführung <strong>der</strong><br />
Sozialabgabenfreiheit geplant (Der <strong>Steuerzahler</strong>,<br />
Ausgabe August 2007), nun wird<br />
sie zur Realität. Die Entgeltumwandlung<br />
im Rahmen <strong>der</strong> betrieblichen Altersvorsorge<br />
bleibt auch nach 2008 sozialabgabenfrei.<br />
Riester-Rente<br />
Bisher festgelegt war <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong><br />
Altersvorsorgezulage zum Jahre 2008 für<br />
Ledige auf 154 Euro, für Verheiratete auf<br />
308 Euro und für jedes Kind auf 185 Euro<br />
jährlich. Nun wurde zudem beschlossen,<br />
die Zulage für jedes ab 2008 geborene<br />
Kind auf 300 Euro zu erhöhen. Des Weiteren<br />
sollen för<strong>der</strong>berechtigte<br />
Personen unter<br />
21 Jahren bei Abschluss<br />
eines Riester-Vertrags<br />
einen einmaligen Bonus<br />
in Höhe von 100 Euro<br />
erhalten. Der höchstmögliche<br />
Son<strong>der</strong>ausgabenabzug<br />
beträgt im<br />
kommenden Jahr 2.100<br />
Euro.<br />
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September 2007 171
haushaltspolitik<br />
Beamtenversorgung<br />
Privilegien nur zaghaft gestutzt<br />
Nach Plänen des <strong>Bund</strong>esinnenministeriums werden<br />
demnächst Reformelemente <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
auch für Beamte gelten. Wie Angestellte<br />
können dann Beamte erst im Alter von 67 Jahren<br />
abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln. Immerhin.<br />
Doch um die öffentlichen Haushalte langfristig<br />
zu sichern und eine Lawine von Pensionszahlungen<br />
zu verhin<strong>der</strong>n, sind weitere Reformen des Beamtenrechts<br />
unumgänglich.<br />
Wun<strong>der</strong>same Geldvermehrung<br />
Parteisteuern endlich unterbinden<br />
Mandatsträger aller staatlichen Ebenen müssen<br />
über die normalen Mitgliedsbeiträge hinaus Son<strong>der</strong>beiträge<br />
an ihre Partei abführen.<br />
Diese so genannten Parteisteuern<br />
werden in den meisten Parteien<br />
auf freiwilliger Basis geleistet, faktisch<br />
sind sie aber erzwungen. Denn wer<br />
nicht zahlt, gefährdet seine Wie<strong>der</strong>aufstellung<br />
bei den nächsten Wahlen.<br />
Die Parteisteuern lasten wie eine Hypothek<br />
auf dem Mandat: Sie schmälern<br />
die Mittel, die die verfassungsrechtlich<br />
postulierte Unabhängigkeit des Abgeordneten<br />
sichern soll. Im Jahr 2005 summierten<br />
sich diese Zahlungen bei den im<br />
<strong>Bund</strong>estag vertretenen Parteien auf<br />
knapp 52 Millionen Euro. Bei Bündnis<br />
90/Die Grünen machten die Parteisteuern<br />
sage und schreibe ein Fünftel <strong>der</strong> gesamten<br />
Einnahmen aus. Bei <strong>der</strong> SPD waren es<br />
Wie Professor Bernd Raffelhüschen<br />
von <strong>der</strong> Universität Freiburg berechnete,<br />
müssten allein die <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong><br />
schon heute für ihre Beamten 942<br />
Milliarden Euro anlegen. Nur so könten sie<br />
die Versorgung <strong>der</strong> pensionierten und noch<br />
aktiven Landesbeamten langfristig finanzieren.<br />
Diese Summe entspricht fast <strong>der</strong><br />
doppelten Höhe des gegenwärtigen Schuldenbergs<br />
aller Län<strong>der</strong> und zeigt die Dramatik,<br />
in <strong>der</strong> sich die öffentlichen Haushalte<br />
befinden. Durchgreifende Beamtenreformen<br />
auf allen staatlichen Ebenen sind daher<br />
unerlässlich. Die jetzt vorgesehene Regelung<br />
zur Anhebung des Pensionseintrittsalters<br />
ist nur ein erster kleiner Schritt.<br />
Nach dem Entwurf des „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“<br />
will nun <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> für<br />
seine Beamten das Pensionseintrittsalter<br />
bis 2029 analog zum gesetzlichen Rentensystem<br />
auf 67 Jahre anheben. Einige <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong><br />
haben bereits angekündigt, dieser<br />
Initiative zu folgen. Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
(BdSt) begrüßt diese Planungen.<br />
Wenn Angestellte so lange arbeiten müssen,<br />
darf es für Beamte keine Son<strong>der</strong>behandlung<br />
geben.<br />
Mehr Reformwille nötig<br />
Die Chance, wichtige Reformelemente<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich<br />
auch ins Beamtenrecht zu übertragen,<br />
hat das <strong>Bund</strong>esinnenministerium<br />
mit dem Gesetzentwurf vertan. Im Jahr<br />
2004 war ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor<br />
in die gesetzliche Rentenversicherung<br />
eingeführt worden. Dieser Faktor<br />
hemmt langfristig den Anstieg des Rentenniveaus,<br />
da in ihn die Entwicklung des Zahlenverhältnisses<br />
zwischen Rentnern und<br />
Beitragszahlern fließt. Somit passt <strong>der</strong><br />
Nachhaltigkeitsfaktor das Rentenniveau an<br />
die Demographie an. Ein ähnliches Korrektiv<br />
muss auch für Pensionen installiert werden,<br />
um zukünftig die öffentlichen Haushalte<br />
zu entlasten.<br />
Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht für<br />
die Beamten auch weiterhin vor, Studienzeiten<br />
von immerhin noch zwei Jahren und<br />
vier Monaten pensionssteigernd anzurechnen.<br />
Bei <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenansprüche hingegen werden ab dem<br />
13 Prozent, bei <strong>der</strong> CDU 11 Prozent, bei<br />
<strong>der</strong> CSU knapp 8 Prozent, bei <strong>der</strong> Linkspartei.PDS<br />
7 Prozent und bei <strong>der</strong> FDP 6<br />
Prozent.<br />
<strong>Steuerzahler</strong> zahlen dreifach<br />
Jahr 2009 die Studienzeiten<br />
nicht mehr<br />
berücksichtigt. Der<br />
BdSt for<strong>der</strong>t, diese einseitige<br />
Begünstigung<br />
für Beamte stärker als<br />
geplant zu beschneiden.<br />
Eine weitere Ungleichbehandlung<br />
von<br />
Pensionären und Rentnern<br />
besteht in <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage<br />
ihrer Zahlungen im Alter. Für Beamte sind<br />
die letzten Bezüge maßgeblich, Renten werden<br />
nach dem während des Arbeitslebens<br />
erzielten Durchschnittseinkommen bestimmt.<br />
Das <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht hat<br />
diese Regelung zwar immer wie<strong>der</strong> bestätigt,<br />
doch auf lange Sicht muss es auch<br />
hier zu einer Angleichung <strong>der</strong> Berechnungsgrundlagen<br />
kommen. Ein erster pragmatischer<br />
Schritt für eine gelungene und zukunftsweisende<br />
Reform <strong>der</strong> Beamtenpensionen<br />
wäre aus Sicht des BdSt, die Versorgungsbezüge<br />
weniger stark als die Aktivbezüge<br />
<strong>der</strong> Beamten steigen zu lassen.<br />
Dies lässt auch die Rechtsprechung zu. Im<br />
anstehenden Gesetzgebungsverfahren<br />
müssen die Vorschläge des BdSt aufgegriffen<br />
werden, um die absehbare Ausgabenlawine<br />
noch aufhalten zu können. PM<br />
Die Parteisteuern sind im Prinzip nichts<br />
an<strong>der</strong>es als eine verschleierte Form <strong>der</strong><br />
staatlichen Parteienfinanzierung, bei <strong>der</strong><br />
die <strong>Steuerzahler</strong> gleich dreimal geschröpft<br />
werden: Erstens stammen die Zahlungen<br />
aus öffentlichen Kassen – schließlich werden<br />
Abgeordnete aus Steuermitteln finanziert.<br />
Zweitens können die Abgeordneten<br />
ihre Son<strong>der</strong>zahlungen an die Partei als<br />
„Spende" steuerlich absetzen ( bis zu einem<br />
Maximalbetrag von 3300 Euro bzw. 6600<br />
Euro bei Zusammenveranlagung) und<br />
schließlich erhält die Partei für jeden Spenden-Euro<br />
zusätzlich 38 Cent als Staatszuschuss.<br />
Diese wun<strong>der</strong>same Geldvermehrung<br />
muss gestoppt werden. Sowohl die<br />
steuerliche Begünstigung <strong>der</strong> Parteisteuern<br />
als auch ihre zusätzliche staatliche<br />
Subventionierung müssen beseitigt werden.<br />
Zugleich sollte gesetzlich festgeschrieben<br />
werden, dass Abgeordnete<br />
bzw. Kommunalvertreter niemandem Zuwendungen<br />
mit Rücksicht auf ihr Mandat<br />
machen dürfen. Diese Maßnahmen würden<br />
den Parteisteuern die Basis entziehen<br />
und sie weitgehend unterbinden. AW<br />
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172 September 2007
steuerrecht<br />
Vorläufigkeitsvermerke<br />
Aktuelle Liste<br />
Zu diesen Sachverhalten ergeht <strong>der</strong> Steuerbescheid<br />
vorläufig und wird nicht bestandskräftig.<br />
Dies hat den Vorteil, dass <strong>der</strong> Steuerbescheid<br />
nach einer endgültigen Gerichtsentscheidung<br />
in diesen Punkten problemlos<br />
korrigiert werden kann, auch wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
keinen Einspruch eingelegt hat.<br />
Die aktuelle amtliche Liste zur<br />
vorläufigen Steuerfestsetzung<br />
enthält folgende Punkte:<br />
·Festsetzung des Solidaritätszuschlags<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Verfassungsmäßigkeit<br />
des Solidaritätszuschlaggesetzes<br />
1995<br />
·Beschränkte Abziehbarkeit von<br />
Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3<br />
EStG) für die Veranlagungszeiträume<br />
vor 2005<br />
·Beschränkte Abziehbarkeit von<br />
Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4,<br />
4a EStG) für die Veranlagungszeiträume<br />
ab 2005<br />
·Nichtabziehbarkeit<br />
von Beiträgen zu Rentenversicherungen<br />
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§ 22 Nr. 1 Satz 3a EStG<br />
·Besteuerung <strong>der</strong> Einkünfte aus<br />
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Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz<br />
3a Doppelbuchstabe aa EStG für Veranlagungszeiträume<br />
ab 2005<br />
·Besteuerung <strong>der</strong> Einkünfte aus privaten<br />
Veräußerungsgeschäften im Sinne<br />
des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für<br />
die Veranlagungszeiträume ab 2000<br />
·Besteuerung <strong>der</strong> Einkünfte aus Termingeschäften<br />
im Sinne des § 23 Abs.<br />
1 Satz 1 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume<br />
ab 2000<br />
·Anwendung des § 24b EStG (Entlastungsbetrag<br />
für Alleinerziehende)<br />
für die Veranlagungszeiträume ab<br />
2004<br />
·Anwendung des § 32 Abs. 7 EStG<br />
(Haushaltsfreibetrag) für die Veranlagungszeiträume<br />
2002 und 2003<br />
·Anwendung <strong>der</strong> durch das Haushaltsbegleitgesetz<br />
2004 vom 29. Dezember<br />
2003 geän<strong>der</strong>ten Vorschriften<br />
(BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69).<br />
·Nichtberücksichtigung pauschaler<br />
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben<br />
in Höhe <strong>der</strong> steuerfreien Aufwandspauschale<br />
<strong>der</strong> <strong>Bund</strong>estagsabgeordneten.<br />
Die Liste, inklusive Erläuterungen zu<br />
den einzelnen Punkten kann über das<br />
Infofax Nr. 26, unter <strong>der</strong> Nummer<br />
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Kontoabrufverfahren<br />
Urteil und Neuregelungen<br />
Zum 1. April 2005 wurde das Kontenabrufverfahren<br />
unter großem<br />
Protest für Zwecke <strong>der</strong> Besteuerung<br />
eingeführt. Kontonummer, Eröffnungs-<br />
und Auflösungsdatum sowie<br />
Namen und Geburtsdaten <strong>der</strong> Kontoinhaber<br />
und <strong>der</strong> Verfügungsberechtigten<br />
werden für drei Jahre gespeichert<br />
und können von den Finanzbehörden<br />
abgerufen werden.<br />
Dieses umstrittene Instrument<br />
hat das <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht<br />
jetzt im Beschluss 1 BvR<br />
1550/03; 1 BvR 2357/04 und 1<br />
BvR 603/05 vom 13. Juni 2007<br />
gebilligt. Lediglich im Bereich<br />
<strong>der</strong> Empfänger von Sozialleistungen<br />
wurde teilweise gegen<br />
den verfassungsrechtlichen<br />
Bestimmtheitsgrundsatz<br />
verstoßen. Bisher wurde nicht<br />
gesetzlich geregelt, welche<br />
Behörden für welche Zwecke<br />
ebenfalls auf die Daten aus<br />
dem Kontoabruf zugreifen<br />
können. Dies wurde durch das<br />
Unternehmensteuerreformgesetz<br />
2008 geän<strong>der</strong>t. Gleichzeitig<br />
wurden weitere Maßnahmen<br />
zum Kontenabrufverfahren<br />
verabschiedet.<br />
Einen Überblick über die<br />
wichtigsten Neuerungen enthält<br />
das Infofax Nr. 27.<br />
Wesentliche Einschränkungen<br />
bezüglich des Kontenabrufverfahrens<br />
wird es trotz <strong>der</strong><br />
In „Der <strong>Steuerzahler</strong>“ (Heft<br />
06/2007) haben wir die in<br />
<strong>der</strong> EU grassierende<br />
„Agenturitis“ angeprangert.<br />
Unverzichtbare EU-Agenturen<br />
sollen besser kontrolliert<br />
und überflüssige sollen abgeschafft<br />
werden, so unsere For<strong>der</strong>ung.<br />
Der Vorsitzende des<br />
Haushaltskontrollausschusses<br />
des Europäischen Parlaments,<br />
<strong>der</strong> Österreicher Herbert<br />
Bösch, hat unsere Kritik aufgegriffen<br />
und öffentlich die<br />
mangelnde Kontrolle dieser<br />
Einführung <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />
und den Versprechungen<br />
aus dem <strong>Bund</strong>esministerium<br />
<strong>der</strong> Finanzen nicht geben.<br />
Kontenabruf trotz<br />
Abgeltungsteuer<br />
Obwohl mit <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />
die Kapitalerträge bereits<br />
an <strong>der</strong> Quelle besteuert<br />
werden, müssen die Kapitalerträge<br />
in vielen Fällen weiterhin<br />
in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />
angegeben werden.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />
ist in diesen Fällen eine<br />
Prüfmöglichkeit erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Der neue abschließende Katalog,<br />
in welchen Fällen ein<br />
Kontoabruf durchgeführt werden<br />
darf, ist nur scheinbar eine<br />
Eingrenzung, da die Tatbestände<br />
innerhalb des Katalogs<br />
sehr weit gefasst sind. Neu<br />
sind vor allem die gesetzlich<br />
verankerten Informations- und<br />
Dokumentationspflichten.<br />
Hier werden For<strong>der</strong>ungen<br />
des BdSt umgesetzt, wobei die<br />
Rechte <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> in Zukunft<br />
noch besser geschützt<br />
werden müssen. Denn in jedem<br />
Fall muss <strong>der</strong> Bürger wissen,<br />
welche Daten wann und<br />
von wem abgerufen wurden<br />
und ob diese an an<strong>der</strong>e Behörden<br />
weitergegeben worden<br />
sind.<br />
AK<br />
BdSt-Erfolg<br />
EU-Agenturen in <strong>der</strong> Kritik<br />
Behörden bemängelt. Parallel<br />
dazu haben wir eine stärkere<br />
Kontrolle <strong>der</strong> EU-Agenturen<br />
durch den EU-Rechnungshof<br />
angemahnt.<br />
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2 Vorläufigkeitsvermerke<br />
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In manchen Punkten ergeht <strong>der</strong> Steuerbescheid vorläufig und wird<br />
nicht bestandskräftig. Der Steuerbescheid kann nach einer endgültigen<br />
Gerichtsentscheidung problemlos korrigiert werden.<br />
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3 Neuregelung zum Kontoabrufverfahren<br />
Mit <strong>der</strong> Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008<br />
ergeben sich auch verschiedene Än<strong>der</strong>ungen im Kontoabrufverfahren.<br />
Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 27<br />
4 Absetzbarkeit von Pflegekosten <strong>der</strong> Pflegestufe Null<br />
Wann die von einem Altersheim in Rechnung gestellten Pflegesätze <strong>der</strong><br />
so genannten Pflegestufe Null als außergewöhnliche Belastungen in <strong>der</strong><br />
Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, erfahren Sie hier.<br />
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5 Anmeldepflicht von Barmitteln bei Grenzübergängen<br />
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Seit dem 15. Juni müssen Barmittel ab einer Höhe von 10.000 Euro bei <strong>der</strong><br />
Einreise o<strong>der</strong> Ausreise in die Europäische Union eigenständig bei <strong>der</strong> Zollstelle<br />
angemeldet werden.<br />
Abruf-Fax-Nummer: 089/666-32360-24<br />
6 Unternehmensteuerreformgesetz 2008<br />
Dieses Infofax gibt einen Überblick, überdie wichtigsten gesetzlichen<br />
Regelungen <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform. Die meisten Regelungen<br />
treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.<br />
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174 September 2007
haushaltspolitik<br />
Schwarzbuch 2007<br />
Produktion auf Hochtouren<br />
Es ist wie<strong>der</strong> soweit: Ende dieses<br />
Monats werden wir unser diesjähriges<br />
Schwarzbuch „Die öffentliche<br />
Verschwendung“ <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
vorstellen.<br />
Schon in <strong>der</strong> Produktionsphase<br />
zeichnet sich<br />
ab, dass auch in dieser<br />
Berichtsperiode mit Steuergeld<br />
äußerst sorglos umgegangen<br />
wurde. Anhand zahlreicher<br />
Fälle wird in dem<br />
Schwarzbuch beispielhaft dokumentiert,<br />
auf welche Art<br />
und Weise Steuergeld in <strong>der</strong><br />
EU, im <strong>Bund</strong>, in den Län<strong>der</strong>n<br />
und in den Kommunen verschwendet<br />
wird. Berichtet<br />
wird über Beispiele staatlichen<br />
Versagens, Fehlplanungen,<br />
Kostenexplosionen und<br />
Schildbürgerstreiche <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand.<br />
Unser Dank gebührt wie jedes<br />
Jahr unseren Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
Denn sie sind es, die „vor Ort“<br />
auf einen sorgsamen Umgang<br />
mit Steuergel<strong>der</strong>n achten und<br />
ihren <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
informieren, falls ihnen Projekte<br />
auffallen, bei denen möglicherweise<br />
Steuergeld verschwendet<br />
wird. Diesen Hinweisen<br />
gehen die Mitarbeiter<br />
des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> in<br />
den Landesverbänden und <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong>esgeschäftsstelle nach.<br />
Sorgloser Umgang mit<br />
Steuergeld<br />
Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung des<br />
Schwarzbuches verfolgt <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> das<br />
Ziel, das Thema Steuergeldverschwendung<br />
stärker ins öffentliche<br />
Bewusstsein zu bringen,<br />
um die Verschwendung<br />
von Steuergeld einzudämmen.<br />
Denn eins ist sicher, gäbe es<br />
das jährliche Schwarzbuch<br />
nicht, wäre das Ausmaß <strong>der</strong><br />
Verschwendung größer.<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
Dr. Armin Feit ist 80 geworden<br />
Am 1. September feierte<br />
<strong>der</strong> langjährige Präsident<br />
und jetzige Ehrenpräsident<br />
des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong><br />
<strong>Steuerzahler</strong>, Dr. Armin Feit,<br />
seinen 80. Geburtstag. Dr. Feit<br />
hat praktisch sein ganzes Berufsleben<br />
in den Dienst des<br />
<strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> gestellt.<br />
Nach seiner Präsidentschaft<br />
stand er darüber hinaus<br />
viele Jahre dem Verwaltungsrat<br />
des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
Nordrhein-Westfalen vor,<br />
dem er auch heute noch als<br />
Verwaltungsratsmitglied angehört.<br />
Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> ihn kennt<br />
o<strong>der</strong> ihn bei seinen zahllosen<br />
Vorträgen gehört hat, weiß,<br />
dass ihm die Verteidigung <strong>der</strong><br />
Würde des Menschen als steuerzahlenden<br />
Bürger ein ganz<br />
beson<strong>der</strong>es Anliegen war und<br />
noch immer ist. Schon deshalb<br />
verstand er den <strong>Bund</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Steuerzahler</strong> vor allem als<br />
Schutzorganisation <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
vor<br />
unrechtmäßigen,<br />
die Würde<br />
des Menschen<br />
verletzenden<br />
Übergriffen<br />
des Fiskus<br />
auf die<br />
<strong>Steuerzahler</strong>.<br />
Im Namen<br />
des <strong>Bund</strong>esvorstandes,<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsräte<br />
des <strong>Bund</strong>esverbandes<br />
und des Karl-Bräuer-Instituts,<br />
<strong>der</strong> Vorstände und Verwaltungsräte<br />
aller Landesverbände,<br />
aller Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esgeschäftsstelle,<br />
im Karl-<br />
Bräuer-Institut und in den<br />
Landesverbänden gratuliere<br />
ich meinem Lehrherrn und<br />
Vorgänger aus vollem Herzen<br />
und wünsche ihm auch für die<br />
Zukunft alles, alles Gute!<br />
Dr. Karl Heinz Däke<br />
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September 2007 175
haushaltspolitik<br />
Rundfunkgebühren<br />
Vom Umgang mit den GEZ-Gel<strong>der</strong>n<br />
In ihren Anfängen war die Rundfunkund<br />
Fernsehgebühr stabil. Bis 1970<br />
und damit 16 Jahre lang betrug sie<br />
umgerechnet 3,58 Euro pro Monat.<br />
Seit 1997 steigt sie regelmäßig alle<br />
vier Jahre. Und das, obwohl inzwischen<br />
Privatanbieter längst bewiesen<br />
haben, wie Rundfunk und Fernsehen<br />
auch ohne Zwangsabgaben finanziert<br />
werden können. Derzeit beträgt die<br />
GEZ-Gebühr 17,03 Euro. Und seit Jahresbeginn<br />
ist selbst für Arbeitsstätten<br />
und Zweitwohnungen ohne Fernseher<br />
o<strong>der</strong> Radios, aber mit internetfähigen<br />
Computern o<strong>der</strong> Handys erstmals<br />
eine Gebühr (5,52 Euro) fällig.<br />
Kürzlich nun hat die ARD<br />
eine neue Erhöhungsdiskussion<br />
gestartet. Ab<br />
2009 will sie monatlich knapp<br />
einen Euro mehr von jedem<br />
Gebührenzahler. Das ZDF hat<br />
inzwischen nachgezogen, so<br />
dass bald eine GEZ-Gebühr<br />
Anzeige<br />
von rund 18,50 Euro droht. Ob<br />
es soweit kommt, ist eine politische<br />
Entscheidung. An ihr<br />
sind die „Kommission zur Ermittlung<br />
des Finanzbedarfs“,<br />
die Landesregierungen und<br />
die Landtage beteiligt. Im Vorfeld<br />
dieser Diskussionen lohnt<br />
daher ein kurzer Blick auf die<br />
jüngste Vergangenheit, um zu<br />
sehen, wie effizient die „Öffentlich-Rechtlichen“<br />
mit den<br />
Gebühren wirtschaften.<br />
Drei Beispiele:<br />
1. Ende Juni 2007 kündigte<br />
die EU-Kommission an,<br />
Deutschland vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof zu verklagen.<br />
Grund sei die<br />
„langjährige Praxis <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten,<br />
ihre Werk-, Liefer- und<br />
Dienstleistungsaufträge ohne<br />
europaweites wettbewerbso-<br />
rientiertes Vergabeverfahren“<br />
zu vergeben. Es müsse gewährleistet<br />
sein, „dass die Gebühren,<br />
die <strong>der</strong> deutsche Bürger<br />
zahlt, in effizienter, transparenter<br />
und wirtschaftlicher<br />
Weise verwendet werden.“<br />
Dem ist nichts hinzuzufügen.<br />
2. Mitte Juni 2007 hatten<br />
sich ARD und ZDF die Übertragungsrechte<br />
für die Fußball-EM<br />
2008 für den Rekordpreis<br />
von 115 Millionen Euro<br />
gesichert. „Vertretbare Konditionen“<br />
nannte das <strong>der</strong> amtierende<br />
ARD-Vorsitzende, Fritz<br />
Raff. Skandalös teuer befanden<br />
hingegen Branchenkenner.<br />
Dabei hätten ARD und<br />
ZDF wie schon bei <strong>der</strong> WM<br />
2006 RTL erneut zum Juniorpartner<br />
machen können. Die<br />
Übertragung einiger EM-Spiele<br />
wäre dann von RTL übernommen<br />
und ohne GEZ-Millionen<br />
finanziert worden. Auf<br />
die RTL-Kritik an dem mangelnden<br />
Kooperationswillen<br />
reagierte die ARD mit dem<br />
Hinweis, dass man im Sport<br />
auch verlieren können müsse.<br />
Dies äußert eine Anstalt, die<br />
dank ihrer GEZ-Finanzierung<br />
in etwa in <strong>der</strong> Lage einer 100-<br />
Meter-Sprinterin ist, die fünf<br />
Sekunden vor allen an<strong>der</strong>en<br />
starten darf.<br />
3. Der amtierende ARD-<br />
Vorsitzende ist als Intendant<br />
des Saarländischen Rundfunks<br />
(SR) auch Mitglied im Aufsichtsrat<br />
<strong>der</strong> SR-eigenen Filmproduktionsgesellschaft<br />
„Telefilm<br />
Saar“. Vom Aufsichtsrat<br />
lange Zeit unbemerkt, sollen<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Betrügereien<br />
des inzwischen entlassenen<br />
Gesamtertrag aus Rundfunkgebühren<br />
(in Mrd. Euro)<br />
Quelle: www.gez.de<br />
Geschäftsführers zur völligen<br />
Überschuldung <strong>der</strong> „Telefilm<br />
Saar“ geführt haben. Mitte Juli<br />
wurde nun beschlossen, die<br />
„Telefilm Saar“ zu liquidieren.<br />
Glück im Unglück haben die 25<br />
Mitarbeiter, die im SR weiterbeschäftigt<br />
werden sollen sowie<br />
die Gläubiger <strong>der</strong> „Telefilm<br />
Saar“, die voraussichtlich über<br />
20 Millionen Euro aus den<br />
Rücklagen des SR erhalten.<br />
Unklar bleibt, wie in einem Unternehmen<br />
mit zuletzt nur<br />
noch wenigen Millionen Euro<br />
Umsatz solch ein Schuldenberg<br />
am Aufsichtsrat vorbei<br />
entstehen konnte. Doch was<br />
sind schon 20 Millionen Euro,<br />
mag man desillusioniert denken<br />
angesichts von über 7,29<br />
Milliarden Euro, die die GEZ-<br />
Kunden allein im vergangenen<br />
Jahr gezahlt haben.<br />
Kontrollpflicht <strong>der</strong> Politik<br />
Es zeigt sich eben immer<br />
wie<strong>der</strong>, dass dort, wo Gel<strong>der</strong><br />
per Zwang eingenommen<br />
werden – egal ob Steuern o<strong>der</strong><br />
GEZ-Gebühren – die Mittelverwendung<br />
beson<strong>der</strong>s kritisch<br />
kontrolliert werden muss.<br />
Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />
wird deshalb auch in <strong>der</strong> Frage<br />
anstehen<strong>der</strong> GEZ-Gebührenerhöhungen<br />
die Politik<br />
an ihre Kontrollpflicht erinnern.<br />
MW<br />
176 September 2007
europapolitik<br />
Politische Stiftungen in <strong>der</strong> EU<br />
Parteienfinanzierung durch die Hintertür<br />
In diesen Wochen<br />
erleben wir die<br />
Geburt einer<br />
Tragödie: Auf<br />
Wunsch des EU-<br />
Parlaments sollen<br />
die gerade<br />
entstehenden europäischen<br />
politischen<br />
Stiftungen mit EU-Steuergeld geför<strong>der</strong>t<br />
werden. Die Erfahrungen in Deutschland mit parteinahen<br />
Stiftungen zeigen, dass dieser Geldfluss<br />
schwer zu stoppen ist.<br />
Bis zum 27. September 2007 können<br />
Stiftungen, die den europäischen<br />
politischen Parteien angeschlossen<br />
sind, Finanzierungsanträge stellen.<br />
Im För<strong>der</strong>zeitraum November 2007 bis<br />
August 2008 möchte die EU-Kommission<br />
unter den Stiftungen eine Million Euro<br />
aufteilen. Begründet wird dieser Geldsegen<br />
mit <strong>der</strong> Vertrauenskrise, in <strong>der</strong> sich<br />
die EU gerade befinde. Daher müsse versucht<br />
werden, die Bürger über alle sich<br />
bietenden Kanäle zu erreichen. Dreister<br />
kann <strong>der</strong> Griff in die öffentlichen Kassen<br />
nicht begründet werden.<br />
Die Finanzierungsgeschichte <strong>der</strong> politischen<br />
Stiftungen in Deutschland lässt<br />
befürchten, dass hier ein Fass ohne Boden<br />
entsteht. Es wird nämlich nicht bei einer<br />
Million Euro bleiben. Die deutschen<br />
Stiftungen erhielten am Beginn 4,5 Millionen<br />
Euro – das war 1967. 40 Jahre später<br />
erhalten sie 90 Millionen Euro als Globalzuschuss.<br />
Das ist das zwanzigfache (!)<br />
im Vergleich zu 1967. Hinzu kommen so<br />
genannte projektgebundene Zuwendungen,<br />
die etwa zwei Drittel <strong>der</strong> Gesamteinnahmen<br />
ausmachen.<br />
Deutschland als Negativbeispiel<br />
Wie in Deutschland gibt es für die Aufteilung<br />
<strong>der</strong> Gel<strong>der</strong> auf europäischer Ebene<br />
keine gesetzliche Grundlage. Es wurden<br />
einfach die Regeln <strong>der</strong> Parteienfinanzierung<br />
übernommen. Die starke Anlehnung<br />
an die Parteien – sowohl finanzieller<br />
als auch organisatorischer Art –<br />
lässt rasch den Eindruck aufkommen, dass<br />
die Parteien sich Geld durch die Hintertür<br />
verschaffen wollen. An<strong>der</strong>s können die<br />
folgenden schwammigen Sätze aus <strong>der</strong><br />
Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> EU-Kommission zur<br />
Einreichung von För<strong>der</strong>anträgen nicht<br />
verstanden werden: „Es obliegt den einzelnen<br />
politischen Parteien und Stiftungen<br />
auf europäischer Ebene, die beson<strong>der</strong>en<br />
Modalitäten ihres Verhältnisses zueinan<strong>der</strong><br />
festzulegen. [...] Sie (die Stiftungen)<br />
können an allen ähnlich gelagerten Arbeiten<br />
<strong>der</strong> im Europäischen Parlament<br />
vertretenen Fraktionen beteiligt werden,<br />
sofern ihre Finanzierung strikt davon getrennt<br />
bleibt.“ In Deutschland musste das<br />
<strong>Bund</strong>esverfassungsgericht mehrfach<br />
bemüht werden, um wenigstens <strong>der</strong> Form<br />
nach eine vernünftige Trennung zwischen<br />
Partei, Fraktion und Stiftung zu erreichen.<br />
Auf europäischer Ebene sollte es gar nicht<br />
so weit kommen. Deshalb: Hände weg von<br />
<strong>der</strong> Finanzierung parteinaher Stiftungen<br />
auf EU-Ebene.<br />
AW<br />
UNTERNEHMER-<br />
WORKSHOP<br />
Am 06. Juli 2007 hat <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esrat das Unternehmensteuerreformgesetz<br />
beschlossen. Viele Än<strong>der</strong>ungen greifen schon zum 01. 01. 2008!<br />
In unserem Workshop<br />
Die Unternehmensteuerreform –<br />
Chancen und Fallen<br />
stellen wir die wesentlichen <strong>der</strong> neuen Regelungen dar und zeigen auf,<br />
wie Sie in <strong>der</strong> Praxis optimal damit umgehen. Aus dem Inhalt:<br />
• Aus Ansparrücklage wird Investitionsabzugsbetrag – die neuen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten<br />
• Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter und Neuerungen<br />
zu den GwG’s – was Sie wissen und tun müssen!<br />
• Aus dem Halbeinkünfteverfahren wird das Teileinkünfteverfahren –<br />
Steuerersparnis für bilanzierende Unternehmer? Durch rechtzeitige<br />
Entscheidungen Vorteile sichern!<br />
• Grundzüge <strong>der</strong> neuen Abgeltungssteuer – Gestaltungsmöglichkeiten<br />
Informieren Sie sich über die wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen,<br />
um rechtzeitig planen können!<br />
Referent: Guido Preuß (Dipl.-Finanzwirt)<br />
Termin: 11. Oktober 2007, 9.15 bis 17.00 Uhr<br />
Ort: Hilton Hotel Bremen, BREMEN<br />
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Tagungsbewirtung und Mittagessen)<br />
JA, ich melde mich an!<br />
Bitte zunächst mehr Informationen zusenden<br />
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Anschrift<br />
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Hotel Hilton****<br />
BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service GmbH<br />
Adolfsallee 22 · 65185 Wiesbaden<br />
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Seminarorganisation: Dagmar Bocchini<br />
Telefon (0611) 3410 7520 · Fax (0611) 3410 7599<br />
E-Mail: bocchini@steuerzahler-service.de<br />
September 2007<br />
177
steuertipps<br />
steuerfax<br />
impressum<br />
Der <strong>Steuerzahler</strong><br />
58. Jahrgang, September 2007<br />
Herausgeber: Dr. Karl Heinz Däke<br />
Redaktion: R. Holznagel (Chefredakteur),<br />
J. Berg<br />
Französische Strasse 9-12,<br />
10117 Berlin<br />
www.steuerzahler.de,<br />
E-Mail: presse@steuerzahler.de<br />
Ständige Mitarbeiter: D. Fichte, A. Käding,<br />
P. Martens,<br />
L. Schemmel, O. Schulemann,<br />
M. Warneke, A. Wiech<br />
Konzeption und Titel: Joachim Holz<br />
www.diegestalten.com, Titelmotiv:<br />
Kirsty Pargeter<br />
Verlag: BdSt <strong>Steuerzahler</strong>-Service<br />
GmbH, Adolfsallee 22,<br />
65185 Wiesbaden,<br />
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Telefon 0611-3410750,<br />
Telefax 0611-34107599<br />
Anzeigen: Volker Stern (verantwortlich),<br />
Es gilt Anzeigenpreisliste<br />
Nr.16<br />
Verlagsort: Wiesbaden<br />
Herstellung: apm, Darmstadt<br />
Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag<br />
zum <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> abgegolten.<br />
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte,<br />
Fotos und Illustrationen keine Gewähr.<br />
Beilagenhinweis:<br />
Einer Teilauflage wird beigeheftet:<br />
Schulz KG: „Büroeinrichtungen“<br />
Einer Teilauflage<br />
dieser Ausgabe liegen bei:<br />
BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service: „Seminar<br />
Digitale Betriebsprüfung“<br />
BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service: „Seminar<br />
Unternehmensteuerreform“<br />
LV Sachsen: „Einladung Mitglie<strong>der</strong>versammlung“.<br />
Der Gesamtauflage liegt folgende<br />
Beilage bei:<br />
Go Ahead: „Limited Beratung“<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
Unter diesen Telefonnummern<br />
erreichen Sie Ihren Landesverband:<br />
Baden-Württemberg: 0711-767740<br />
Bayern: 089-1260080<br />
Berlin: 030-7901070<br />
Brandenburg: 0331-747650<br />
Hamburg: 040-330663<br />
Hessen: 0611-992190<br />
Mecklenburg-Vorpommern: 0385-5574290<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen und Bremen: 0511-851016<br />
Nordrhein-Westfalen: 0211-991750<br />
Rheinland-Pfalz: 06131-986100<br />
Saarland: 0681-5008413<br />
Sachsen: 0371-690630<br />
Sachsen-Anhalt: 0391-5311830<br />
Schleswig-Holstein: 0431-563065<br />
Thüringen: 0361-2170790<br />
steuerfax<br />
Die aktuellen Steuerinformationen<br />
089/66632361-xx<br />
Auszug aus dem Programm:<br />
Nr Thema Seiten<br />
00 Inhaltsverzeichnis 3<br />
02 Lohnsteuerpflichtige Sachzuwendungen 3<br />
04 Der mitarbeitende Ehegatte und das Finanzamt 2<br />
05 Lohnsteuerpauschalisierung bei Teilzeitbeschäftigten und Aushilfskräften - 400-Euro-Mini-Jobs 6<br />
07 Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbil<strong>der</strong>, Erzieher bis zu 1.848 Euro jährl. steuerfrei 2<br />
08 Lohnsteueraußenprüfung: Wo Gefahren lauern 2<br />
09 Stundung, Aussetzung <strong>der</strong> Vollziehuung, Vollstreckungsaufschub 2<br />
10 Rechtsbehelfe im Besteuerungsverfahren 5<br />
11 Das neue Reisekostenrecht 6<br />
13 Bedeutung und Berechnung von Fristen im Steuerrecht 3<br />
16 Die Besteuerung von Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer 3<br />
17 Besteuerung bei Geschäftsveräußerung und Geschäftsaufgabe 2<br />
19 Das Finanzamt und das Bankgeheimnis 2<br />
20 Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer 6<br />
22 Lohnsteuer bei Privatnutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch den Arbeitnehmer 3<br />
23 Direktversicherung bei Arbeitnehmern 3<br />
26 Der Personenkraftwagen des Betriebsinhabers und die Steuer 3<br />
27 Der Kraftwagen des Arbeitsnehmers und die Steuer 2<br />
28 Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden 3<br />
29 Kontrollmitteilungen in den Steuerakten 3<br />
30 Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern 2<br />
31 AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter 6<br />
33 Erstattung ausländischer Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen 8<br />
34 Steuervergünstigungen für die neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong> 3<br />
36 Die steuerliche För<strong>der</strong>ung von Eigenheimen 3<br />
38 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens 2<br />
40 Die Bewertung des Vorratsvermögens 2<br />
44 Wertberichtigung bei For<strong>der</strong>ungen 3<br />
45 Rückstellungen für Garantieleistungen 2<br />
46 Kin<strong>der</strong>betreuungskosten 3<br />
47 Rechtliches Gehör im Besteuerungsverfahren 3<br />
57 Scheidung und Steuern 4<br />
59 Essensgewährung durch den Arbeitsgeber bei Auswärtstätigkeit 2<br />
60 Bewirtung von Geschäftsfreunden 3<br />
65 Spenden und Steuern 4<br />
70 Deutschland im Gründungsfieber - Englische Limited o<strong>der</strong> GmbH bzw. GmbH & Co. KG? 5<br />
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178 September 2007
haushaltspolitik<br />
<strong>Bund</strong>esagentur für Arbeit<br />
Mit Überschüssen Beitrag senken!<br />
Anzeige<br />
Die Mehreinnahmen <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esagentur<br />
für Arbeit (BA) gehören den<br />
Beitragszahlern! Diese Ansicht vertritt<br />
<strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> und<br />
for<strong>der</strong>t eine deutliche Reduzierung<br />
des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.<br />
Eine Senkung würde Arbeitnehmer<br />
und Arbeitgeber erheblich<br />
entlasten und hätte zudem gesamtwirtschaftliche<br />
Vorteile.<br />
Nach dem Erfolgsjahr<br />
2006 wird die BA auch<br />
im laufendem Jahr einen<br />
Überschuss erzielen.<br />
Gemäß aktuellen Prognosen<br />
kann im Vergleich zum Haushaltsentwurf<br />
mit Mehreinnahmen<br />
von knapp 10 Mrd. Euro<br />
gerechnet werden. Auf Fünfjahressicht<br />
soll das Finanzpolster<br />
sogar auf über 50 Mrd.<br />
Euro steigen. Grund für die<br />
Mehreinnahmen ist die positive<br />
Konjunkturentwicklung mit<br />
sinkenden Arbeitslosenzahlen.<br />
Dementsprechend fallen bei<br />
<strong>der</strong> BA geringere Ausgaben<br />
für das Arbeitslosengeld I an.<br />
Die gute Finanzlage <strong>der</strong> BA<br />
hat einen Streit um die Verwendung<br />
<strong>der</strong> Überschüsse<br />
hervorgerufen. In <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
kursieren etliche For<strong>der</strong>ungen,<br />
die von einer Beitragssatzsenkung<br />
über die<br />
Ausweitung von Leistungen<br />
<strong>der</strong> aktiven Arbeitsmarktpolitik<br />
bis zu einer Reduzierung des<br />
Steuerzuschusses reichen.<br />
<strong>Bund</strong>eszuschuss beibehalten<br />
Das Karl-Bräuer-Institut des<br />
BdSt hat in seiner neuesten<br />
Studie die verschiedenen Vorschläge<br />
geprüft und kommt zu<br />
dem Ergebnis, dass die meisten<br />
For<strong>der</strong>ungen mit einer<br />
sachgerechten Finanzierung<br />
<strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung<br />
nicht vereinbar und daher abzulehnen<br />
sind. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
sollte die For<strong>der</strong>ung nach einer<br />
Absenkung des <strong>Bund</strong>eszuschusses<br />
zurückgewiesen<br />
werden. Dieser hat die Aufgabe,<br />
die sogenannten versicherungsfremden<br />
Leistungen abzudecken.<br />
Versicherungsfremde<br />
Leistungen sind meist gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgaben,<br />
die jedoch sachgerecht<br />
aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln<br />
zu finanzieren<br />
sind. Da <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>eszuschuss<br />
zur Zeit die versicherungsfremden<br />
Leistungen aber nur<br />
zu einem geringen Teil abdeckt,<br />
werden die Beitragszahler<br />
über das vertretbare<br />
Maß hinaus zu Unrecht belastet.<br />
Entlastungen <strong>der</strong> Beitragszahler<br />
infolge einer Beitragssatzsenkung<br />
Bruttolohn<br />
in €<br />
1.000<br />
1.500<br />
2.000<br />
2.500<br />
3.000<br />
3.500<br />
4.000<br />
4.500<br />
5.000<br />
Jährliche Entlastung 1 <strong>der</strong> Beitragszahler<br />
in € bei Beitragssenkung auf<br />
3,0 %²<br />
144<br />
216<br />
288<br />
360<br />
432<br />
504<br />
576<br />
648<br />
720<br />
2,5 %³<br />
204<br />
306<br />
408<br />
510<br />
612<br />
714<br />
816<br />
918<br />
1.020<br />
1 Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil insgesamt<br />
² Beitrag bei Auszahlung <strong>der</strong> gesamten Überschüsse an Beitragszahler<br />
³ Beitrag bei Auszahlung <strong>der</strong> gesamten Überschüsse und <strong>der</strong> frei werdenden Mittel aus <strong>der</strong> Abschaffung<br />
des Aussteuerungsbetrags an Beitragszahler (Aussteuerungsbetrag = 4 Mrd. Euro)<br />
Anstatt den <strong>Bund</strong>eszuschuss<br />
zu erhöhen, sollten allerdings<br />
die versicherungsfremden Leistungen<br />
auf ein notwendiges<br />
Niveau reduziert werden. Wegen<br />
des Vertrauensschutzes<br />
kann die Reduzierung zwar<br />
nur schrittweise erfolgen, mittelfristig<br />
kann aber ein Beitragssenkungspotenzial<br />
in<br />
Höhe von einem halben Beitragspunkt<br />
erzielt werden. Auf<br />
keinen Fall sollte <strong>der</strong> BA die Finanzierung<br />
von neuen sachfremden<br />
Aufgaben aufgebürdet<br />
werden.<br />
3% Beitragssatz realistisch<br />
Kurzfristig kann <strong>der</strong> Beitragssatz<br />
aufgrund <strong>der</strong> hohen<br />
Überschüsse <strong>der</strong> BA um 1,2<br />
Prozentpunkte gesenkt werden.<br />
Infolge einer Abschaffung<br />
des Aussteuerungsbetrags<br />
kann weiteres Entlastungspotenzial<br />
von bis zu 0,5 Prozentpunkten<br />
erzielt werden. Insgesamt<br />
könnte <strong>der</strong> Beitragssatz<br />
auf diese Weise deutlich unter<br />
3 % und unter Einbezug des<br />
Abbaus <strong>der</strong> versicherungsfremden<br />
Leistungen mittelfristig<br />
sogar unter 2 % liegen.<br />
Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
könnten dadurch erheblich<br />
entlastet werden (siehe Tabelle).<br />
255.000 neue Arbeitsplätze<br />
Diese Beitragssatzsenkung<br />
wäre zudem gesamtwirtschaftlich<br />
vorteilhaft, denn eine Rückführung<br />
des Beitragssatzes um<br />
1,7 Prozentpunkte und damit eine<br />
Senkung <strong>der</strong> Lohnzusatzkosten<br />
könnte etwa 255.000 neue<br />
Arbeitsplätze schaffen. Die gute<br />
Konjunkturentwicklung würde<br />
noch zusätzlich gestärkt, was in<br />
Zukunft zusätzliches Beitragssenkungspotenzial<br />
schaffen<br />
könnte. Eine höhere Beschäftigung<br />
sollte zudem das Wirtschaftswachstum<br />
stimulieren<br />
und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts<br />
Deutschland<br />
steigern. Die KBI-Son<strong>der</strong>information<br />
Nr. 53 „Arbeitslosenversicherung:<br />
Entlastung statt Ausbeutung!“<br />
ist abrufbar im Internet<br />
unter: http://www.karl-braeuer-institut.de.<br />
DF<br />
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steuerpolitik<br />
Familienpolitik<br />
Gut gemeint, gut gemacht?<br />
Familien stehen zur Zeit hoch im Kurs. Insgesamt<br />
sollen sie dem <strong>Steuerzahler</strong> 184,4 Mrd. Euro im<br />
Jahr Wert sein. Doch stimmen Preis und Leistung?<br />
Wenn das Thema auf Familienpolitik<br />
kommt, so fällt reflexartig diese<br />
Zahl: 184 Mrd. Euro! So viel<br />
würde im Jahr für Familien ausgegeben.<br />
Doch wer jetzt meint, dahinter steckt ein<br />
Masterplan, muss enttäuscht werden. Der<br />
immer wie<strong>der</strong> zitierte Betrag ergibt sich<br />
lediglich aufgrund einer bloßen Aufzählung<br />
aller Maßnahmen, die irgendwie mit<br />
Familie zu tun haben. Das geht von A wie<br />
„Absetzbarkeit<br />
gesetzlicher<br />
Unterhaltspflichten“<br />
bis Z<br />
wie „Zahlungen<br />
an die<br />
<strong>Bund</strong>esstiftung<br />
Mutter<br />
und Kind“.<br />
Was soll man<br />
mit einer<br />
Zahl anfangen,<br />
hinter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>geldzahlungen, Witwenrenten,<br />
BAföG, Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
und weitere 149 Einzelmaßnahmen<br />
stecken? Damit kein falscher<br />
Eindruck entsteht: Mit den 184 Mrd. Euro<br />
werden eine Reihe von notwendigen<br />
und wichtigen Aufgaben finanziert. Und<br />
natürlich ist es löblich, dass sich die Regierung<br />
auch mal Gedanken macht, wofür<br />
denn das Geld <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> ausgegeben<br />
wird. Doch welche Schlüsse sollen wir<br />
daraus ziehen? Geben wir zu viel für Familien<br />
aus? O<strong>der</strong> sind 184 Mrd. Euro zu<br />
wenig?<br />
Krippentheater<br />
Statt diese wichtigen Fragen zu beantworten,<br />
diskutiert die Politik lieber über<br />
die Finanzierung von Krippenplätzen. Zur<br />
Erinnerung: Vor einem Jahr erst hat <strong>der</strong><br />
<strong>Bund</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismuskommission<br />
I die Zuständigkeit dafür an die<br />
Län<strong>der</strong> abgegeben. Plötzlich will er wie<strong>der</strong><br />
mitspielen. Also werden abenteuerliche<br />
Stiftungsmodelle erdacht, um die eigenen<br />
Gesetze irgendwie zu umgehen. Die Krippenplätze<br />
sind längst zu einem Symbol des<br />
familienpolitischen Aufbruchs geworden.<br />
Die große Inszenierung des Themas Kin<strong>der</strong>betreueung<br />
strahlt hell. In ihrem<br />
Schatten stehen die <strong>Steuerzahler</strong>, die das<br />
ganze Theater letzlich bezahlen - mit 184<br />
Mrd. Euro weniger in <strong>der</strong> Tasche und <strong>der</strong><br />
leisen Ahnung, dass dies ein hoher Preis<br />
für etwas Ungefähres sein könnte.<br />
Mogelpackung<br />
Es wird Zeit, dass die Familienpolitik<br />
ehrlich zu sich selber und zu den Bürgern<br />
wird. Zum einen steht ein Teil <strong>der</strong> 184<br />
Mrd. Euro gar nicht zur freien Verfügung,<br />
son<strong>der</strong>n ist vertraglich o<strong>der</strong> sogar<br />
verfassungsrechtlich festgelegt. Hierzu<br />
zählen etwa im Rahmen <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freibetrag o<strong>der</strong> das<br />
Ehegattensplitting. Zum an<strong>der</strong>en fehlt<br />
eine Bestandsaufnahme, was von den<br />
Maßnamen wirklich bei <strong>der</strong> Zielgruppe<br />
ankommt. So ist durch die Verrechnung<br />
von Kin<strong>der</strong>geld mit dem steuerlichen Kin<strong>der</strong>freibetrag<br />
die För<strong>der</strong>ung geringer als<br />
das bloße Kin<strong>der</strong>geld vermuten lässt. Solange<br />
nicht klar ist, welche Leistungen<br />
den Familien zugute kommen und welche<br />
nur politikwirksam in Szene gesetzt werden,<br />
ist <strong>der</strong> Preis dafür zu hoch. OS<br />
Das Prinzip Jahressteuergesetz<br />
Jedes Jahr eine neue Welt<br />
Es hat Tradition, einmal im Jahr alle steuerpolitischen<br />
Restposten auf einen Haufen zu kehren<br />
und zusammen mit notwendigen Anpassungen in<br />
ein Gesetz zu gießen. Doch das Prinzip dahinter<br />
ist fragwürdig.<br />
Um es vorab klarzustellen: Gegenüber<br />
<strong>der</strong> früheren Praxis, im<br />
Laufe eines Jahres ständig einzelne<br />
Gesetzesän<strong>der</strong>ungen auf den Weg zu<br />
bringen, ist die Zusammenfassung in nur<br />
einem Gesetz ein Fortschritt. Aus diesem<br />
Grunde ist die herabwürdigende Bezeichnung<br />
als „Lumpensammlung“ o<strong>der</strong><br />
„Omnibus-Gesetz“, in das alle einsteigen<br />
können, übertrieben.<br />
Quantität...<br />
nung“. Genauso bunt ist die Art <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen,<br />
die hier vorgenommen werden.<br />
es finden sich kleinere Anpassungen an<br />
die aktuelle Gesetzeslage genauso wie<br />
zum Teil massive Rechtseingriffe. Gemessen<br />
an <strong>der</strong> Anzahl ist die Regierung jedes<br />
Jahr sehr fleißig. Doch ist viel auch gut?<br />
... und Qualität<br />
Betrachtet man zum Beispiel das Einkommensteuergesetz:<br />
Vor einem Jahr<br />
wurde es durch das Jahressteuergesetz<br />
2007 in 57 einzelnen Punkten geän<strong>der</strong>t.<br />
Für dieses Jahr sind im Entwurf zum<br />
Jahressteuergesetz 2008 insgesamt 49 Än<strong>der</strong>ungen<br />
vorgesehen. Haben sich die Bedingungen<br />
innerhalb eines Jahres wirklich<br />
so dramatisch verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> waren<br />
die letzen Än<strong>der</strong>ungen vielleicht doch<br />
nicht so gemeint?<br />
Die Antwort auf diese Frage liefert das<br />
Finanzministerium unfreiwillig selbst. Die<br />
ebenfalls im Jahressteuergesetz 2008 geplante<br />
Än<strong>der</strong>ung des Missbrauchsparagraphen<br />
42 <strong>der</strong> Abgabenordnung sieht<br />
Allerdings muss sich ein Gesetz, das<br />
wie das Jahressteuergesetz 2008 über 200<br />
einzelne Steuerrechtsän<strong>der</strong>ungen enthält,<br />
solche Titel gefallen lassen. Hier finden<br />
sich viele Einzelgesetze, von A wie „Abgabenordnung“<br />
bis Z wie „Zweite <strong>Bund</strong>esmeldedatenübermittlungsverord-<br />
vor, dass ein <strong>Steuerzahler</strong> eine „ungewöhnliche<br />
rechtliche Gestaltung“ bei seinen<br />
Steuerangelegenheiten zu begründen<br />
habe.<br />
Diese vom <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> und<br />
an<strong>der</strong>en Verbänden strikt abgelehnte<br />
Umkehr <strong>der</strong> Beweislast offenbart vor allem<br />
eines: Das Finanzministerium misstraut<br />
offensichtlich <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> eigenen<br />
Gesetze. Da aufgrund <strong>der</strong> ständigen<br />
Än<strong>der</strong>ungen sogar die Finanzverwaltung<br />
selbst die Konsequenzen <strong>der</strong> erlassenen<br />
Gesetze nicht mehr überblickt,<br />
soll nun <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> als unfreiwilliger<br />
Mitarbeiter zukünftig die „unerwünschten“<br />
Nebenwirkungen aufzeigen.<br />
Die Verschärfung <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />
wäre gar nicht nötig, wenn sich <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
endlich darauf besinnen würde,<br />
einfache und klare Steuergesetze zu<br />
schaffen. Solange aber das Prinzip<br />
Jahressteuergesetz bedeutet, jedes Jahr<br />
die Steuergesetze aufs Neue umzugestalten,<br />
bleibt <strong>der</strong> Gesetzgeber weit davon<br />
entfernt.<br />
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