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Bund der Steuerzahler

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September 2007<br />

Das Wirtschaftsmagazin des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

www.steuerzahler.de<br />

<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

Strategien<br />

zum Erfolg<br />

Berufsgenossenschaften<br />

Das Monopol bröckelt<br />

Pflegestufe Null<br />

Kosten jetzt absetzen<br />

Vorläufigkeitsvermerke<br />

BMF erweitert Liste


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beweglich und erfolgreich –<br />

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inhaltsverzeichnis<br />

inhalt<br />

Karl Heinz Däke,<br />

Präsident des <strong>Bund</strong>es<br />

<strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

163<br />

editorial<br />

• von Dr. Karl Heinz Däke<br />

Präsident des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

164<br />

166<br />

168<br />

170<br />

171<br />

172<br />

174<br />

176<br />

182<br />

steuerrecht<br />

• Vorläufigkeitsvermerke in Steuerbescheiden<br />

• Gastkommentar von Werner Lenk<br />

steuertipps<br />

• Alkoholbedingter Unfall mit Firmenwagen<br />

• Gewerbliche Leistungen beim Landwirt<br />

• Steuersatz bei Schwerhörigengeräten<br />

• Verbilligte Aktienüberlassung<br />

und vieles mehr...<br />

titelthema<br />

• Erfolge für die <strong>Steuerzahler</strong><br />

geld und service<br />

• Berufsgenossenschaften<br />

geld und service<br />

•Pflegestufe Null<br />

•Altersvorsorge<br />

haushaltspolitik<br />

• Beamtenversorgung<br />

• Parteisteuern<br />

erfolge<br />

• Kontenabrufverfahren<br />

• EU-Agenturen in <strong>der</strong> Kritik<br />

haushaltspolitik<br />

• GEZ-Gebühren<br />

steuerpolitik<br />

• Familienpolitik<br />

• Jahressteuergesetz<br />

außerdem<br />

• Neue Bücher, S.173<br />

• Infofax, S. 174<br />

• Fahrtkostenzuschüsse, S. 165<br />

• Steuerfax, Impressum, S. 178<br />

Weitere Tipps und Informationen<br />

rund ums Thema Steuern finden<br />

Sie auf unserer Homepage:<br />

www.steuerzahler.de<br />

editorial<br />

Liebe Leserin, lieber Leser!<br />

Wenn Sie nicht gerade im Urlaub waren, wird auch an Ihnen nicht<br />

vorbeigegangen sein, wie Ihr <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> in den letzten Wochen<br />

mit Paukenschlägen in die Offensive gegangen ist. Ob „<strong>Steuerzahler</strong>gedenktag“,<br />

For<strong>der</strong>ung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags, Kritik an<br />

<strong>der</strong> „Fiskalischen Gängelung“, an <strong>der</strong> Politikerversorgung o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Parteienfinanzierung:<br />

all das ist bis in den letzten Winkel unseres Landes und<br />

darüber hinaus gedrungen. Auch an meinem Urlaubsort sprach man mich<br />

begeistert auf unsere Aktivitäten an.<br />

Prompt kamen, wie ich es schon geahnt hatte, heftige Gegenreaktionen<br />

aus <strong>der</strong> politischen Ecke. Von „Volksverdummung“, „Rechentricksereien“<br />

o<strong>der</strong> „Unkenntnis“ war zunächst die Rede. Wenig später merkte man aber<br />

offenbar, dass man ein Eigentor nach dem an<strong>der</strong>en geschossen hatte.<br />

Plötzlich war von <strong>der</strong> notwendigen Senkung <strong>der</strong> Steuer- und Abgabenbelastung,<br />

dem Abbau des „Solis“, <strong>der</strong> Gefahr vor dem „Gläsernen <strong>Steuerzahler</strong>“<br />

und dem Ungleichgewicht zwischen Renten und Politikerpensionen die<br />

Rede.<br />

Am meisten amüsiert hat mich die Feststellung, <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

wolle das berühmte Sommerloch füllen. Ein besseres Kompliment konnte<br />

man uns gar nicht machen! In einer Zeit, in <strong>der</strong> Spitzenpolitiker in ihren<br />

Sommerinterviews eine aus ihrer Sicht und für ihre Partei heile Welt zeichnen,<br />

ist es notwendig, Unangenehmes beim Namen zu nennen. Trotz allem:<br />

nichts für Ungut!<br />

Aber es gab auch eine etwas fröhlicher stimmende Nachricht. Wir haben<br />

nicht „unsere“, son<strong>der</strong>n die Schuldenuhr <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland<br />

korrigiert. Dank <strong>der</strong> sprudelnden Steuerquellen, also Ihrer Leistungen, beträgt<br />

die Neuverschuldung pro Sekunde statt 1.056 Euro in diesem Jahr<br />

539 Euro pro Sekunde. Das ist aber noch lange nicht das Ende <strong>der</strong> Fahnenstange!<br />

Erst wenn die Schuldenuhr rückwärts läuft – und nicht nur für eine<br />

kurze Zeit – können wir aufatmen. Denn „Die Schulden von Heute sind die<br />

Steuern von Morgen“ haben wir schon 1995 gesagt. Wir waren keine Propheten,<br />

son<strong>der</strong>n konnten einfach nur rechnen, im Gegensatz zu manchen<br />

Rechentricksern in <strong>der</strong> Politik. Damit schließt sich <strong>der</strong> Kreis für heute,<br />

schreibt Ihnen<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

Schuldenuhr<br />

Staatsverschuldung in Deutschland<br />

Schuldenzuwachs/Sekunde<br />

1.491.916.412.800 539<br />

Bill. Mrd. Mio. Tsd. Euro Euro<br />

Stand: 1. September 2007, 0.00 Uhr<br />

September 2007<br />

163


steuerrecht<br />

§<br />

steuer recht<br />

Vorläufigkeitsvermerke in Steuerbescheiden<br />

<strong>Bund</strong>esfinanzministerium erweitert die Liste<br />

Vorläufigkeitsvermerke benennen Sachverhalte,<br />

bei denen gerichtlich noch geklärt werden muss, ob<br />

dieser Sachverhalt mit höherrangigem Recht vereinbar<br />

ist. Deshalb sind entsprechende Verfahren<br />

vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht<br />

(BVerfG) o<strong>der</strong> dem <strong>Bund</strong>esfinanzhof<br />

(BFH) anhängig. Zu diesen Sachverhalten<br />

erfolgt die Steuerfestsetzung nur vorläufig und ist<br />

nicht endgültig. Eine spätere Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Steuerfestsetzung<br />

ist möglich.<br />

Das <strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

gibt regelmäßig eine Liste heraus,<br />

auf <strong>der</strong> alle aktuellen Vorläufigkeitsvermerke<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />

enthalten sind. Bezüglich dieser<br />

Sachverhalte ergehen die Steuerbescheide<br />

dann nur vorläufig und werden nicht bestandskräftig.<br />

Dies hat den Vorteil, dass <strong>der</strong><br />

Steuerbescheid nach einer endgültigen Gerichtsentscheidung<br />

in diesen Punkten problemlos<br />

korrigiert werden kann, auch<br />

wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> keinen Einspruch<br />

eingelegt hat. Die vollständige Liste befindet<br />

sich auf Seite 173 und kann über das Infofax<br />

Nr. 26 abgerufen werden.<br />

Wichtige Än<strong>der</strong>ungen<br />

Der Vorläufigkeitsvermerk zu den Leibrenten<br />

wurde erst am 3. August 2007 neu<br />

aufgenommen und erfasst die Besteuerung<br />

sämtlicher Leibrentenarten, die aus<br />

den gesetzlichen Rentenversicherungen,<br />

den landwirtschaftlichen Alterskassen, den<br />

berufsständischen Versorgungseinrichtungen<br />

und den Beiträgen des <strong>Steuerzahler</strong>s<br />

zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten<br />

Altersversorgung, wie beispielsweise<br />

einer Basisrente, resultieren. Die Veranlagung<br />

erfolgt hinsichtlich <strong>der</strong> Höhe des<br />

Besteuerungsanteils (bis 2005 mit 50%,<br />

2006 mit 52% usw.) vorläufig.<br />

Der Vorläufigkeitsvermerk zur Frage,<br />

ob die Höhe des Behin<strong>der</strong>ten-Pauschbetrags<br />

(§ 33b Abs. 3 EStG) verfassungsgemäß<br />

ist, wurde entfernt. Damit reagiert<br />

das BMF auf den Beschluss des <strong>Bund</strong>esverfassungsgerichts<br />

vom 17. Januar 2007,<br />

Az.: 2 BvR 1059/03, das diese Frage nicht<br />

zur Entscheidung angenommen hatte.<br />

Mit dem Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks<br />

werden die entsprechenden Steuerbescheide<br />

in diesem Punkt für endgültig erklärt.<br />

<strong>Steuerzahler</strong> haben dann die Möglichkeit,<br />

gegen diese Endgültigkeitserklärung<br />

Einspruch einzulegen und die Än<strong>der</strong>ung<br />

des für bisher vorläufig beschiedenen<br />

Sachverhalts zu ihren Gunsten zu verlangen.<br />

Der Einspruch kann sich nur auf die<br />

mit dem Vorläufigkeitsvermerk erfassten<br />

Sachverhalte erstrecken. Nach einer ablehnenden<br />

Einspruchsentscheidung kann <strong>der</strong><br />

Klageweg neu beschritten werden.<br />

Mit dem Wegfall des Vorläufigkeitsvermerks<br />

kommt auch das Ruhenlassen von<br />

Vor dem Hintergrund massenhaft<br />

eingelegter Rechtsbehelfe gegen<br />

Einkommensteuerbescheide hat <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen,<br />

Steuerbescheide punktuell für vorläufig zu<br />

erklären, wenn darin ein Sachverhalt <strong>der</strong><br />

Besteuerung unterworfen wurde, <strong>der</strong> bereits<br />

dem EuGH, dem BVerfG o<strong>der</strong> einem<br />

obersten <strong>Bund</strong>esgericht zur Entscheidung<br />

vorliegt. Voraussetzung ist dabei, dass strittig<br />

ist, ob die Norm, die als Grundlage für<br />

die Besteuerung diente, mit höherrangigem<br />

Recht vereinbar ist.<br />

In gewisser Weise korrespondiert diese<br />

Regelung mit <strong>der</strong> gesetzlichen Maßnahme,<br />

Einsprüche ruhen zu lassen, wenn sich<br />

Rechtsbehelfe darauf stützten, dass wegen<br />

<strong>der</strong> strittigen Rechtsfrage bereits ein<br />

Verfahren bei einem <strong>der</strong> zuvor genannten<br />

Gerichte anhängig ist.<br />

Beide Regelungen haben den Zweck,<br />

bis zur abschließenden Klärung eines<br />

Rechtsproblems unnötigen Aufwand zu<br />

vermeiden und dienen damit dem Ziel, das<br />

Besteuerungsverfahren ökonomischer zu<br />

gestalten.<br />

außergerichtlichen Rechtsbehelfverfahren<br />

nicht mehr in Betracht. Eingelegte und offene<br />

Einsprüche werden entwe<strong>der</strong> mittels<br />

einer Allgemeinverfügung o<strong>der</strong> eines herkömmlichen<br />

Bescheids zurückgewiesen.<br />

Die Allgemeinverfügung wird im <strong>Bund</strong>essteuerblatt<br />

und auf <strong>der</strong> Internetseite des<br />

<strong>Bund</strong>esministeriums <strong>der</strong> Finanzen veröffentlicht.<br />

Den Betroffenen bleibt dann nur<br />

<strong>der</strong> Klageweg. Die Frist für das Einlegen<br />

<strong>der</strong> Klage beträgt ein Jahr, wenn <strong>der</strong> Einspruch<br />

mittels Allgemeinverfügung<br />

zurückgewiesen wird. Bei <strong>der</strong> herkömmlichen<br />

Einspruchsablehnung mit einem persönlichen<br />

Bescheid beträgt die Frist einen<br />

Monat.<br />

AK<br />

Gastkommentar:<br />

Vorläufigkeitsvermerke weiter fassen!<br />

Sie unterscheiden sich allerdings<br />

in einem wesentlichen<br />

Punkt. Ein Vorläufigkeitsvermerk<br />

kommt – an<strong>der</strong>s<br />

als beim Ruhen des<br />

Einspruchs – nur in Betracht,<br />

wenn höherrangiges<br />

Recht tangiert ist. Dies<br />

hat zur Folge, dass bei unterschiedlicher<br />

Interpretation<br />

einfachgesetzlicher<br />

Normen – trotz Vorläufigkeitsvermerk,<br />

weil eventuell<br />

auch höherrangiges Recht<br />

verletzt ist – Einsprüche notwendig werden.<br />

Der Gesetzgeber ist aufzufor<strong>der</strong>n,<br />

diesen Mangel zu beseitigen. Dies auch<br />

deshalb, weil sich <strong>der</strong> Hinweis im Steuerbescheid,<br />

die Vorläufigkeit erfasse nur die<br />

Frage, ob „höherrangiges Recht“ verletzt<br />

ist, nicht ohne Weiteres jedem Steuerbürger<br />

erschließt. Kann er nicht unterscheiden,<br />

auf welcher Rechtsebene sein<br />

Problem angesiedelt ist, besteht die Gefahr,<br />

dass ein Einspruch unterbleibt und<br />

ein Rechtsnachteil eintritt.<br />

Werner Lenk, StB, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong>,<br />

<strong>Bund</strong>esverband<br />

<strong>der</strong> Lohnsteuerhilfevereine e. V.<br />

164 September 2007


steuerrecht<br />

Wohnmobilbesteuerung<br />

Aktenzeichen liegt vor!<br />

Fahrtkostenzuschüsse<br />

BdSt beseitigt Steuerfalle<br />

Nachdem jetzt ein erstes<br />

Aktenzeichen des<br />

<strong>Bund</strong>esfinanzhofs vorliegt,<br />

können betroffene<br />

<strong>Steuerzahler</strong> das<br />

Ruhen ihres Verfahrens<br />

beantragen und ihren<br />

Steuerbescheid offen<br />

halten. So können sie von einer steuerzahlerfreundlichen<br />

Entscheidung des<br />

Gerichts profitieren, ohne selbst ein<br />

Kostenrisiko einzugehen.<br />

In unserer letzten Ausgabe<br />

haben wir <strong>Steuerzahler</strong>n geraten,<br />

gegen ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid<br />

Einspruch<br />

einzulegen, wenn er eine rückwirkende<br />

Steuererhöhung beinhaltet.<br />

Inzwischen liegen erste<br />

Reaktionen <strong>der</strong> Finanzämter auf<br />

die Einsprüche vor. Die Finanzämter<br />

for<strong>der</strong>n die <strong>Steuerzahler</strong><br />

auf, den Einspruch innerhalb einer<br />

bestimmten Frist zurückzunehmen,<br />

ansonsten werde <strong>der</strong><br />

Einspruch voraussichtlich zu<br />

Ungunsten des <strong>Steuerzahler</strong>s<br />

entschieden. Betroffene sollten<br />

den Einspruch jedoch nach Auffassung<br />

des BdSt nicht zurücknehmen,<br />

son<strong>der</strong>n das Ruhen<br />

des Verfahrens mit dem Verweis<br />

auf ein Verfahren vor dem<br />

<strong>Bund</strong>esfinanzhof mit dem Aktenzeichen<br />

IX R 26/07 beantragen.<br />

Bei diesem Verfahren geht<br />

es unter an<strong>der</strong>em um die<br />

Rechtsfrage, ob die rückwirkende<br />

Än<strong>der</strong>ung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes<br />

im Dezember<br />

2006 einen Verstoß gegen<br />

das Rückwirkungsverbot darstellt<br />

und somit verfassungswidrig<br />

ist. Auch wenn dieses<br />

Verfahren kein Wohnmobil zum<br />

direkten Gegenstand hat, ist die<br />

anstehende Entscheidung des<br />

<strong>Bund</strong>esfinanzhofs für die neuen<br />

Regelungen zur Besteuerung<br />

<strong>der</strong> Wohnmobile von grundsätzlicher<br />

Bedeutung.<br />

AK<br />

In unserer Februarausgabe berichteten<br />

wir über die Steuerfalle im Zusammenhang<br />

mit den Fahrtkostenzuschüssen.<br />

Nachdem uns dieses Problem<br />

bekannt wurde, setzen wir uns<br />

mit dem <strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

in Verbindung, um es zu beheben.<br />

Nach umfangreichem Schriftwechsel<br />

konnte jetzt ein Erfolg erzielt<br />

werden.<br />

Arbeitnehmer, <strong>der</strong>en<br />

Werbungskosten unter<br />

dem Arbeitnehmerpauschbetrag<br />

von 920 Euro liegen,<br />

ersparen es sich in <strong>der</strong> Regel,<br />

die einzelnen Aufwendungen<br />

sowie die Fahrten zur Arbeit<br />

in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />

anzugeben. Erhalten sie<br />

jedoch vom Arbeitgeber pauschal<br />

versteuerte Fahrtkostenzuschüsse,<br />

kann dies zu einer<br />

Steuerfalle werden. Dann werden<br />

die Fahrtkostenzuschüsse<br />

dem Arbeitslohn ungerechtfertigterweise<br />

hinzugerechnet und<br />

noch einmal versteuert.<br />

Dieses Problem schil<strong>der</strong>te <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> dem<br />

<strong>Bund</strong>esministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

(BMF), das nach eigenen<br />

Angaben nichts von dieser<br />

Steuerfalle wusste. Das BMF<br />

bat die obersten Finanzbehörden<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, sich dieser Angelegenheit<br />

anzunehmen und<br />

sicherzustellen, dass diese Fälle<br />

in <strong>der</strong> Praxis nicht mehr vorkommen.<br />

Durch die Rückkopplung<br />

mit einigen Finanzministerien<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erfuhren wir,<br />

dass dies rasch umgesetzt und<br />

die Verarbeitungssoftware für<br />

die Einkommensteuererklärungen<br />

entsprechend geän<strong>der</strong>t<br />

worden ist. Dementsprechend<br />

könne es jetzt nicht mehr zu einer<br />

ungerechtfertigten Hinzurechnung<br />

von pauschal versteuerten<br />

Arbeitgeberzuschüssen<br />

kommen.<br />

AK<br />

FACHSEMINAR<br />

Die Finanzverwaltung stellt neuerdings Anfor<strong>der</strong>ungen an die betriebliche Datenverarbeitung,<br />

die viele kleine und mittelständische Unternehmen noch gar nicht<br />

kennen. Das kann teuer werden! Bei Ihrer nächsten Betriebsprüfung müssen auch<br />

Sie darlegen, dass Sie die Richtlinien <strong>der</strong> „GdPdU“ (Grundsätze zum Datenzugriff<br />

und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) erfüllen. Dies nicht zu tun, kann hohe<br />

Strafen und saftige Steuernachzahlungen zur Folge haben.<br />

In unserem Seminar<br />

Digitale Betriebsprüfung –<br />

bald sind SIE dran!<br />

machen wir Sie und Ihr Unternehmen fit für den Datenzugriff <strong>der</strong> Finanzverwaltung.<br />

Sie erleben eine digitale Betriebsprüfung LIVE und erfahren, was Sie<br />

dem Finanzamt zugänglich machen müssen und was nicht! Errichten Sie eine<br />

Firewall gegen Datenmissbrauch durch die Finanzverwaltung.<br />

Ignorieren und Bagatellisieren kann teuer werden!<br />

Referent: Jens Albers (Steuerberater)<br />

J. Albers, D. Bocchini<br />

Termin: 20. September 2007, 9.15 bis 17.00 Uhr<br />

Ort: Steigenberger City-Hotel, FRANKFURT/M.<br />

Preis: 445,– EUR + MwSt.<br />

(Seminargebühr, ausführliche Begleitunterlagen,<br />

Tagungsbewirtung und Mittagessen)<br />

JA, ich melde mich an!<br />

Bitte zunächst mehr Informationen zusenden<br />

Name<br />

Firma<br />

Anschrift<br />

Telefon/Fax<br />

Datum/Unterschrift<br />

BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service GmbH<br />

Adolfsallee 22 · 65185 Wiesbaden<br />

www.steuerzahler-service.de<br />

Seminarorganisation: Dagmar Bocchini<br />

Telefon (0611) 3410 7520 · Fax (0611) 3410 7599<br />

E-Mail: bocchini@steuerzahler-service.de<br />

September 2007 165


steuertipps<br />

steuer<br />

tipps!<br />

Lohnsteuer<br />

Alkoholbedingter Unfall mit Firmenwagen<br />

Verzichtet <strong>der</strong> Arbeitgeber auf Schadenersatz für Aufwendungen,<br />

die ihm durch einen alkoholbedingten Unfall an einem auch zur<br />

privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen entstanden sind, so<br />

ist <strong>der</strong> dem Arbeitnehmer durch den Verzicht entstandene Vorteil<br />

nicht durch die 1-Prozent-Regelung abgegolten.<br />

Der als Arbeitslohn zu erfassende Verzicht auf Schadenersatz führt<br />

nur dann nicht zu einer Besteuerung, wenn die Begleichung <strong>der</strong><br />

Schadenersatzfor<strong>der</strong>ung zu einem<br />

Werbungskostenabzug berechtigen<br />

würde. Kommt allerdings ein Werbungskostenabzug<br />

nicht in Betracht,<br />

weil das auslösende Moment für den<br />

Verkehrsunfall die Fahruntüchtigkeit<br />

des Arbeitnehmers war, so ist<br />

<strong>der</strong> Verzicht auf Schadenersatz zusätzlich<br />

zur 1-Prozent-Regelung<br />

steuerlich zu erfassen.<br />

Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs vom<br />

24. Mai 2007, Aktenzeichen VI 73/05.<br />

Einkommensteuer/Gewerbesteuer<br />

Gewerbliche Leistungen bei einem Landwirt<br />

Schafft ein Landwirt Wirtschaftsgüter an, die er im eigenen Betrieb<br />

nicht benötigt und erbringt er damit Dienstleistungen für Dritte, so wird<br />

er von Anfang an gewerblich tätig. Dies gilt auch, wenn er die betreffenden<br />

Wirtschaftsgüter gelegentlich in <strong>der</strong> eigenen Landwirtschaft<br />

einsetzt.<br />

Von einer geson<strong>der</strong>ten gewerblichen Tätigkeit ist auch dann auszugehen,<br />

wenn <strong>der</strong> Umsatz aus solchen Dienstleistungen nachhaltig ein<br />

Drittel des Gesamtumsatzes des Landwirts o<strong>der</strong> den Betrag von<br />

51.500 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt. Werden diese Grenzen nicht<br />

überschritten, ist die Zuordnung zu einem gewerblichen Betriebsvermögen<br />

erst dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn <strong>der</strong> Einsatz für eigenbetriebliche<br />

Zwecke geringfügig ist und nachhaltig einen Umfang von 10 Prozent<br />

unterschreitet.<br />

Für die Entscheidung über die Frage, ob eine dieser Grenzen nachhaltig<br />

über- bzw. unterschritten wurde mit <strong>der</strong> Folge, dass ein Gewerbebetrieb<br />

anzunehmen ist, kann ein Beobachtungszeitraum von<br />

drei Jahren zugrunde gelegt werden. Beruht die Über- bzw. Unterschreitung<br />

nicht auf Maßnahmen, die von Anfang an einen Gewerbebetrieb<br />

begründen, ist nach Ablauf des Beobachtungszeitraums von<br />

drei Jahren ab dem vierten Wirtschaftsjahr ein Gewerbebetrieb anzunehmen.<br />

Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs vom 14. Dezember 2006, Aktenzeichen IV<br />

R 10/05.<br />

Umsatzsteuer<br />

Steuersatz bei Schwerhörigengeräten<br />

Die Lieferung eines Schwerhörigengerätes<br />

unterliegt dem<br />

ermäßigten Umsatzsteuersatz<br />

von 7 Prozent. Ausgenommen<br />

von <strong>der</strong> Steuerermäßigung ist<br />

die eigenständige Lieferung von<br />

Teilen und Zubehör. Die Abgabe<br />

einer Otoplastik in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Lieferung eines Schwerhörigengerätes<br />

stellt eine unselbständige<br />

Nebenleistung dar, die<br />

wie die Hauptleistung mit dem<br />

ermäßigten Steuersatz zu besteuern<br />

ist. Eine Otoplastik dient<br />

<strong>der</strong> akustischen Übertragung<br />

des verstärkten Signals vom<br />

Hörgerät zum Trommelfell und<br />

gewährleistet ausreichenden<br />

Halt des Hörgerätes am äußeren<br />

Ohr.<br />

Auch die Lieferung eines betriebsfertigen<br />

Schwerhörigengeräts<br />

nebst Batterien unterliegt<br />

im Rahmen eines einheitlichen<br />

Umsatzgeschäftes dem ermäßigten<br />

Umsatzsteuersatz. Die<br />

Steuerermäßigung erstreckt<br />

sich auch auf das Entgelt für die<br />

mitgelieferten Batterien.<br />

Ist die Otoplastik o<strong>der</strong> die Batterie<br />

hingegen Gegenstand einer<br />

selbständigen Lieferung,<br />

kommt <strong>der</strong> Regelsteuersatz von<br />

19 Prozent zur Anwendung.<br />

Oberfinanzdirektion Münster<br />

vom 24. Mai 2007, Kurzinformation<br />

Umsatzsteuer Nr. 3.<br />

web-tipp<br />

www<br />

Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

im Internet:<br />

www.steuerzahler.de<br />

Lohnsteuer<br />

Verbilligte Aktienüberlassung an<br />

Arbeitnehmer<br />

Die verbilligte Überlassung von<br />

Aktien durch den Arbeitgeber<br />

stellt beim Arbeitnehmer<br />

steuerpflichtigen<br />

Arbeitslohn<br />

dar. Der Vorteil aus<br />

einem für Dienstleistungen<br />

gewährten<br />

Aktienoptionsprogramm<br />

führt allerdings<br />

erst in dem<br />

Zeitpunkt zum Lohnzufluss,<br />

in dem die<br />

Ansprüche aus den Optionsrechten<br />

erfüllt werden. Dabei errechnet<br />

sich <strong>der</strong> Vorteil aus <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen dem üblichen Endpreis<br />

<strong>der</strong> Aktien am Verschaffungstag<br />

und den diesbezüglichen<br />

Aufwendungen des Arbeitnehmers,<br />

zu denen auch Optionskosten<br />

zählen.<br />

Der <strong>Bund</strong>esfinanzhof hat jetzt entschieden,<br />

dass die Optionskosten<br />

als vergebliche Werbungskosten<br />

bei <strong>der</strong> Einkommensteuer abziehbar<br />

sind, wenn die Optionsrechte<br />

nicht ausgeübt werden.<br />

Maßgeblicher Zeitpunkt ist das<br />

Jahr, in dem die Optionsrechte<br />

wegen Nichtausübung <strong>der</strong> Option<br />

verfallen.<br />

Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs vom<br />

3. Mai 2007, Aktenzeichen VI R<br />

36/05.<br />

Steuertermine<br />

September/Oktober 2007<br />

10.09. Umsatzsteuer<br />

(13.09.) Lohnsteuer<br />

Kirchenlohnsteuer<br />

Einkommensteuer<br />

Kirchensteuer<br />

Körperschaftsteuer<br />

Getränkesteuer<br />

Vergnügungsteuer<br />

10.10. Umsatzsteuer<br />

(15.10.) Lohnsteuer<br />

Kirchenlohnsteuer<br />

Getränkesteuer<br />

Vergnügungsteuer<br />

Hinweis: Die eingeklammerten Daten<br />

bezeichnen den letzten Tag <strong>der</strong><br />

dreitägigen Zahlungsschonfrist für<br />

den Eingang <strong>der</strong> Zahlung. Die Zahlungsschonfrist<br />

gilt nicht bei Barzahlung<br />

und Zahlung per Scheck. Zahlungen<br />

per Scheck gelten erst drei Tage<br />

nach Eingang des Schecks beim Finanzamt<br />

als entrichtet.<br />

166 September 2007


steuertipps<br />

Einkommensteuer<br />

Bewirtungsaufwendungen bei<br />

Arbeitnehmern<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung, ob Aufwendungen<br />

eines Arbeitnehmers für<br />

Bewirtung und Werbegeschenke<br />

beruflich veranlasst sind, kann eine<br />

variable, vom Erfolg seiner Arbeit<br />

abhängige Entlohnung ein<br />

gewichtiges Indiz darstellen. Liegt<br />

indessen eine <strong>der</strong>artige Entlohnung<br />

nicht vor, so verlieren entsprechende<br />

Aufwendungen nicht<br />

ohne Weiteres ihren beruflichen<br />

Charakter, <strong>der</strong> zum Werbungskostenabzug<br />

berechtigt. Der Erwerbsbezug<br />

kann sich auch aus<br />

an<strong>der</strong>en Umständen ergeben.<br />

Im Urteilsfall lehnte das angerufene<br />

Finanzgericht den Werbungskostenabzug<br />

ab und begründete<br />

seine Entscheidung lediglich<br />

damit, dass die entstandenen<br />

Aufwendungen deshalb keine<br />

Werbungskosten darstellen<br />

könnten, weil <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

keine umsatz- o<strong>der</strong> erfolgsabhängigen<br />

Einnahmen erzielt habe.<br />

Dieser Ansicht wi<strong>der</strong>sprach <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong>esfinanzhof, weil die berufliche<br />

Veranlassung einer Aufwendung<br />

grundsätzlich nicht davon<br />

abhängt, ob sie sich konkret<br />

auf die Höhe des Arbeitslohns<br />

auswirkt. Bei <strong>der</strong> Würdigung, ob<br />

Aufwendungen (hier für Bewirtung<br />

und Werbegeschenke) beruflich<br />

veranlasst sind, kann <strong>der</strong><br />

Umstand, dass ein Arbeitnehmer<br />

variable, vom Erfolg seiner Arbeit<br />

abhängige Bezüge erhält, zwar<br />

ein gewichtiges Indiz darstellen,<br />

denn in einem solchen Fall hat es<br />

ein Arbeitnehmer in größerem<br />

Umfang selbst in <strong>der</strong> Hand, die<br />

Höhe seiner Bezüge zu beeinflussen.<br />

Liegt aber eine <strong>der</strong>artige erfolgsbezogene<br />

Entlohnung nicht<br />

vor, so verlieren entsprechende<br />

Aufwendungen dennoch nicht<br />

ohne Weiteres ihren beruflichen<br />

Charakter, <strong>der</strong> zum Werbungskostenabzug<br />

berechtigt.<br />

Die berufliche<br />

Veranlassung<br />

von Aufwendungen<br />

kann sich auch<br />

aus an<strong>der</strong>en<br />

Umständen ergeben.<br />

Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs<br />

vom 24. Mai 2007,<br />

Aktenzeichen VI R<br />

78/04.<br />

Einkommensteuer<br />

Aufwendungen für Outplacementberatung<br />

Die von einem Arbeitgeber übernommenen Aufwendungen für eine<br />

Outplacementberatung (Hilfestellung für eine berufliche Neuorientierung<br />

des Arbeitnehmers) können als geldwerter steuerpflichtiger<br />

Vorteil angesehen werden. Allerdings sind die durch die Beratung entstandenen<br />

Aufwendungen gleichzeitig als (vorab entstandene) Werbungskosten<br />

o<strong>der</strong> Betriebsausgaben des Arbeitnehmers berücksichtigungsfähig.<br />

Die insoweit berücksichtigungsfähigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben<br />

sind von den Einnahmen (hier: Aufwendungen des Arbeitgebers<br />

für die Outplacementberatung) abzuziehen, mit denen sie<br />

sachlich unmittelbar zusammenhängen. Ergibt sich kein Überschuss<br />

des geldwerten Vorteils über die Werbungskosten/Betriebsausgaben,<br />

so sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Outplacementberatung<br />

letztendlich nicht <strong>der</strong> Lohnsteuer zu unterwerfen.<br />

Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6. März 2007, Aktenzeichen<br />

4 K 280/06.<br />

Einkommensteuer<br />

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit<br />

Bei einem Freiberufler liegen begünstigt zu besteuernde außerordentliche<br />

Einkünfte auch dann vor, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige<br />

Tätigkeit aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

zusammengeballt zufließt.<br />

Beispielsweise ist die Steuertarifbegünstigung dann zu gewähren,<br />

wenn <strong>der</strong> für die Festlegung des Honorars zuständige Bewertungsausschuss<br />

rückwirkend eine abweichende Honorarverteilung beschließt<br />

und die kassenärztliche Vereinigung den betreffenden<br />

Arzt/Psychotherapeuten durch Erlass eines Abrechnungsergänzungsbescheids<br />

nachträglich eine zusätzliche Vergütung gewährt, die<br />

wirtschaftlich auf mindestens zwei Jahre entfällt.<br />

Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist jedoch darauf hin, dass die<br />

Steuertarifbegünstigung nicht gewährt werden kann, wenn dem<br />

<strong>Steuerzahler</strong> die betreffende Nachzahlung nicht in einem, son<strong>der</strong>n in<br />

mehreren Veranlagungszeiträumen zugeflossen ist, weil es bei dieser<br />

Fallgestaltung an den Merkmalen <strong>der</strong> Zusammenballung fehlt. Unter<br />

Hinweis auf das zu dieser Fallgestaltung beim <strong>Bund</strong>esfinanzhof unter<br />

dem Aktenzeichen VIII R 65/06 anhängige Revisionsverfahren ruhen<br />

Einspruchsverfahren, in denen sich <strong>der</strong> Einspruchsführer auf dieses<br />

Verfahren beruft, kraft Gesetzes. Aussetzung <strong>der</strong> Vollziehung kann in<br />

diesen Fällen auf Antrag gewährt werden.<br />

Oberfinanzdirektion Rheinland vom 21. Mai 2007, Kurzinformation<br />

Einkommensteuer Nr. 39/2007.<br />

Einkommensteuer<br />

Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung<br />

Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten<br />

doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten abzugsfähig.<br />

Dies gilt auch für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben<br />

einer Beschäftigung am Ort <strong>der</strong> Zweitwohnung zugleich am Ort seiner<br />

Hauptwohnung beschäftigt ist.<br />

Die für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erfor<strong>der</strong>liche<br />

Aufspaltung <strong>der</strong> einheitlichen Haushaltsführung ist danach<br />

auch dann gegeben, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer am Ort seiner zweiten<br />

Arbeitsstätte für die dortigen Arbeitseinsätze eine zweite Wohnung<br />

unterhält. Der Abzug von Mehraufwendungen für eine doppelte<br />

Haushaltsführung ist damit nicht auf die Fälle beschränkt, in denen<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer ausschließlich außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung<br />

beschäftigt ist.<br />

Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs vom 24. Mai 2007,<br />

Aktenzeichen VI R 47/03.<br />

Einkommensteuer<br />

Ärztliche Teilgemeinschaftspraxen<br />

Ärzte können neben ihren Einzelpraxen<br />

o<strong>der</strong> Gemeinschaftspraxen<br />

auch standortübergreifende<br />

interdisziplinäre Teilgemeinschaftspraxen<br />

betreiben.<br />

Diese sind steuerlich<br />

als Mitunternehmerschaften<br />

zu behandeln,<br />

weil die beteiligten<br />

Ärzte eine mitunternehmerische<br />

Initiative entfalten<br />

und mitunternehmerisches<br />

Risiko<br />

tragen. Es besteht<br />

in diesen Fällen<br />

auch eine gemeinschaftliche Gewinnerzielungsabsicht<br />

auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> Partnergesellschaft.<br />

Die Tätigkeit <strong>der</strong> Ärzte in <strong>der</strong> Mitunternehmerschaft<br />

führt in <strong>der</strong><br />

Regel zu Einkünften aus freiberuflicher<br />

Tätigkeit. Etwas an<strong>der</strong>es<br />

gilt, sofern die Mitunternehmerschaft<br />

neben <strong>der</strong> freiberuflichen<br />

Tätigkeit auch eine schädliche gewerbliche<br />

Tätigkeit ausübt o<strong>der</strong><br />

nicht zugelassene Ärzte als Partner<br />

beteiligt sind. In diesem Fall ist<br />

die Teilgemeinschaftspraxis als<br />

Gewerbebetrieb anzusehen.<br />

Oberfinanzdirektion Koblenz vom<br />

13. Dezember 2006, Aktenzeichen S<br />

2241 A – St 31 1.<br />

Kin<strong>der</strong>geld<br />

Kin<strong>der</strong>geld für verheiratetes Kind<br />

Anspruch auf Kin<strong>der</strong>geld<br />

bzw. Kin<strong>der</strong>freibetrag für ein<br />

verheiratetes Kind besteht nur<br />

dann, wenn die Einkünfte des<br />

Ehepartners des Kindes für den<br />

vollständigen Unterhalt des Kindes<br />

nicht ausreichen, das Kind<br />

ebenfalls nicht über ausreichende<br />

eigene Mittel für den Unterhalt<br />

verfügt und die Eltern deshalb<br />

weiterhin für das Kind aufkommen<br />

müssen.<br />

Ein solcher „Mangelfall“ ist anzunehmen,<br />

wenn die Einkünfte<br />

und Bezüge des Kindes, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Unterhaltsleistungen<br />

des Ehepartners, niedriger<br />

sind als das steuerrechtliche<br />

Existenzminimum von 7.680<br />

Euro im Jahr.<br />

Urteil des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs<br />

vom 19. April 2007, Aktenzeichen<br />

III R 65/06.<br />

September 2007 167


titelthema<br />

Erfolge für die <strong>Steuerzahler</strong><br />

Der BdSt stößt wichtige Themen an<br />

Trotz <strong>der</strong> Sommerpause von Regierung und Parlament<br />

konnte <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> wichtige<br />

Themen in den Mittelpunkt des politischen Tagesgeschehens<br />

rücken. Beispielsweise wurde selten so<br />

intensiv über die Berechtigung<br />

des Solidaritätszuschlags<br />

diskutiert,<br />

wie in den vergangenen<br />

Augusttagen.<br />

Aber auch geplante<br />

Nachteile für die <strong>Steuerzahler</strong><br />

konnten politisch<br />

thematisiert werden.<br />

Am 22. September<br />

wird<br />

kalendarisch<br />

<strong>der</strong> Sommer 2007<br />

enden. Für den <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> war<br />

es ein heißer Sommer. Dabei spielten weniger<br />

die Temperaturen eine Rolle, als vielmehr<br />

die politischen Themen. Es zeigte<br />

sich, dass <strong>der</strong> Verband erfolgreich Druck<br />

auf die Politik ausübte. Entwe<strong>der</strong> wurden<br />

Pläne abgemil<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> gar verworfen,<br />

o<strong>der</strong> es wurden Diskussionen über Sachverhalte<br />

entfacht, die in <strong>der</strong> Entlastung<br />

des <strong>Steuerzahler</strong>s münden können. Sicher<br />

ist, nach <strong>der</strong> Sommerpause kommt auf die<br />

Regierung viel Arbeit zu, und <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Steuerzahler</strong> hat dazu beigetragen!<br />

Entschärfung <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />

Oft sind es kleine Dinge, die im Alltagsgeschäft<br />

übersehen werden, die aber große<br />

Auswirkungen haben, wenn sie als beschlossene<br />

Gesetze vorliegen. Beispielsweise<br />

wollte die <strong>Bund</strong>esregierung mit dem<br />

Jahressteuergesetz 2008 mehr o<strong>der</strong> weniger<br />

unbemerkt den Paragrafen 42 <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />

(AO) än<strong>der</strong>n. Dieser regelt<br />

den Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Nach dem Willen des<br />

<strong>Bund</strong>esfinanzministeriums sollten zukünftig<br />

alle <strong>Steuerzahler</strong> unter den generellen<br />

Verdacht <strong>der</strong> Steuerverkürzung gestellt<br />

werden, sobald sie Steuergestaltungsmöglichkeiten<br />

nutzen.<br />

Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> kritisierte in<br />

einer Stellungnahme diesen Entwurf heftig<br />

und machte auf die Nachteile für <strong>Steuerzahler</strong><br />

und Berater aufmerksam. Darüber<br />

hinaus wurden aber auch intensive Gespräche<br />

mit Journalisten geführt, um den<br />

öffentlichen Druck zu erhöhen. Diese Strategie<br />

zeigte letztlich Wirkung, denn das Kabinett<br />

billigte eine schwächere Version des<br />

neuen Paragrafen 42 AO. Ein Missbrauch<br />

soll demnach vorliegen, wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

eine ungewöhnliche Gestaltung<br />

wählt, für die er keine beachtlichen außersteuerlichen<br />

Gründe nachweisen kann.<br />

Offen bleibt aber, was unter „ungewöhnlich“<br />

zu verstehen ist. Nun wird <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong>estag entscheiden müssen, ob diese<br />

Pläne tatsächlich Gesetz werden. In <strong>der</strong> bevorstehenden<br />

Anhörungsphase wird <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> keine Gelegenheit<br />

auslassen, darauf hinzuwirken, dass die alte<br />

Regelung erhalten bleibt. Denn die jetzige<br />

Missbrauchsregelung wurde durch<br />

Rechtsprechung untermauert und beschränkt<br />

sich auf die Fälle des tatsächlichen<br />

Missbrauchs.<br />

Der Solidaritätszuschlag steht politisch<br />

zur Diskussion<br />

Seit nunmehr 12 Jahren wird <strong>der</strong> Solidaritätszuschlag<br />

in seiner jetzigen Form erhoben.<br />

Mit diesem Zuschlag auf die Steuerschuld<br />

von zunächst 7,5 Prozent und ab<br />

1998 von 5,5 Prozent wollte die damalige<br />

<strong>Bund</strong>esregierung auch die Aufbaulasten in<br />

den fünf neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong>n finanzieren.<br />

Nach Artikel 106 des Grundgesetzes ist es<br />

durchaus möglich, diese Ergänzungsabgabe<br />

einzuführen, wenn <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> eine sogenannte<br />

Bedarfsspitze hat. Dabei darf die<br />

Ergänzungsabgabe aber nicht zu einem<br />

Dauerfinanzierungselement werden bzw.<br />

sie muss entfallen, wenn <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> nunmehr<br />

über ausreichende Finanzmittel verfügt.<br />

Nach 12 Jahren Solidaritätszuschlag<br />

muss schon von einer Dauersteuer gesprochen<br />

werden. Zudem hat sich die<br />

Haushaltssituation des <strong>Bund</strong>es erheblich<br />

verän<strong>der</strong>t. Im Vergleich zum Jahr 1995<br />

plant <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> für das Jahr 2008 Steuermehreinnahmen<br />

in Höhe von über 58 Milliarden<br />

Euro ein. Dadurch verfügt <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong> über mehr als ausreichende Mittel,<br />

um die Ausgaben für die Ostför<strong>der</strong>ung zu<br />

finanzieren, die Staatsverschuldung abzubauen<br />

und umfangreiche Steuersenkungen<br />

durchführten. Diese sind vor dem Hintergrund<br />

<strong>der</strong> hohen Belastung <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

mehr als notwendig. Deshalb müssen<br />

in <strong>der</strong> Finanz- und Haushaltspolitik<br />

endlich Prioritäten gesetzt werden. Die<br />

Abschaffung des Solidaritätszuschlags<br />

muss die Prioritätenliste anführen, denn<br />

dadurch würden die <strong>Steuerzahler</strong> mit jährlich<br />

über 13 Milliarden Euro entlastet.<br />

Als richtig erwies sich die politische Diskussion<br />

<strong>der</strong> letzten Wochen und Tage, die<br />

<strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> entfachte. Seit<br />

langem wurde nicht mehr so intensiv über<br />

Sinn und Zweck dieser Abgabe gestritten.<br />

Schließlich erreichte <strong>der</strong> Verband, dass<br />

<strong>der</strong> „Soli“ auf <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> Regierung<br />

und <strong>der</strong> Regierungsparteien im<br />

Herbst stehen wird. Die Verfassungsbeschwerde<br />

gegen die Erhebung des „Soli“,<br />

die <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> schon im<br />

August 2006 einreichte, unterstützt dabei<br />

die Diskussion in Richtung Abschaffung.<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Parteienfinanzierung<br />

fehlgeschlagen<br />

Zum Ende <strong>der</strong> Sommerpause wollte die<br />

parlamentarische Staatsekretärin <strong>der</strong> SPD<br />

im <strong>Bund</strong>esfinanzministerium, Barbara<br />

Hendricks, die staatlichen Zuschüsse für<br />

die Parteien aufstocken lassen. Die Begründungen<br />

für diesen Vorschlag waren<br />

nicht nur abenteuerlich, son<strong>der</strong>n auch<br />

dreist. Zum einem wollte sie einen Ausgleich<br />

dafür, dass immer mehr Mitglie<strong>der</strong><br />

die Parteien verlassen, denn dadurch gehen<br />

den Parteien Mitgliedsbeiträge verloren.<br />

Zum an<strong>der</strong>en sollten die Zuschüsse<br />

<strong>der</strong> staatlichen Wahlkampfkosten- Erstattung<br />

erhöht werden, da durch die sinkenden<br />

Wahlbeteiligungen auch hier die Parteien<br />

Einbußen verzeichnen müssen.<br />

Zuwendungen von 133 Millionen Euro<br />

Derzeit liegt die Obergrenze <strong>der</strong> staatlichen<br />

Zuwendung an die Parteien bei 133<br />

Millionen Euro jährlich. Diese Obergrenze<br />

sollte um 20 Millionen steigen. Wie nicht<br />

an<strong>der</strong>s zu erwarten, legte <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Steuerzahler</strong> energisch Einspruch ein. Mit<br />

Erfolg, denn nachdem auch einige kleinere<br />

Parteien die Pläne ablehnten, lenkte<br />

auch die CDU ein. Ihr Generalsekretär<br />

machte deutlich, dass es für die Parteien<br />

keinen kräftigen Griff in die Staatskasse<br />

geben werde und dass es beim alten System<br />

bleibt. Demnach kann die Obergrenze<br />

für die staatliche Parteienfinanzierung<br />

um 5,9 Prozent angehoben werden. Das<br />

würde bedeuten, dass 21 Parteien insgesamt<br />

7,8 Millionen Euro mehr Geld bekämen.<br />

Auch an dieser Stelle for<strong>der</strong>t <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong>, davon Abstand zu<br />

nehmen. Vielmehr sollen die Parteien Sparanstrengungen<br />

unternehmen und sich auf<br />

das Wesentliche konzentrieren. Vielleicht<br />

hat das auch den Nebeneffekt, dass sich<br />

wie<strong>der</strong> mehr Menschen in Parteien engagieren.<br />

Neben diesen drei Beispielen konnte <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> aber noch weitere<br />

Erfolge erzielen. So sind wir in Sachen Berufsgenossenschaften<br />

entscheidend weiter<br />

gekommen. Auch die Reformen bei <strong>der</strong> Beamtenversorgung<br />

zielen in die richtige<br />

Richtung. Mehr zu diesen Themen lesen<br />

Sie in dieser Ausgabe. Abschließend bleibt<br />

festzuhalten: Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

wird sich weiterhin für die Interessen aller<br />

<strong>Steuerzahler</strong> einsetzen - mit Erfolg! RH<br />

168 September 2007


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Wenn mal was nicht in den Briefkasten passt.<br />

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geld und service<br />

Berufsgenossenschaften<br />

EuGH entscheidet, ob Zwangsmonopol rechtens ist<br />

Je<strong>der</strong> Unternehmer kennt sie und<br />

zahlt sie – die<br />

Beiträge an die Berufsgenossenschaften<br />

(BG). Manch einer<br />

ärgert sich<br />

schon seit Jahren<br />

über die Höhe <strong>der</strong><br />

Beiträge, die<br />

Zwangsmitgliedschaft<br />

o<strong>der</strong> über die<br />

willkürliche Zuteilung<br />

zu einer Berufsgenossenschaft.<br />

Unternehmer, die die For<strong>der</strong>ung des<br />

<strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> nach Einführung<br />

von Wettbewerb und Wahlfreiheit<br />

in diesem Versicherungszweig<br />

unterstützen, haben Anlass<br />

zur Freude:<br />

Der bisherigen Auffassung<br />

<strong>der</strong> Sozialgerichte,<br />

dass die BGs sogenannte<br />

Verwaltungsmonopole<br />

seien und nicht dem EU-Wettbewerbsrecht<br />

unterlägen,<br />

steht jetzt <strong>der</strong> Vorlagebeschluss<br />

des Landessozialgerichts<br />

Chemnitz (Aktenzeichen<br />

L 6 U 2/06) entgegen. Nun<br />

kann endlich geklärt werden,<br />

ob das Zwangsmonopol <strong>der</strong><br />

BGs in Deutschland mit europäischem<br />

Recht vereinbar<br />

ist. An <strong>der</strong> Pflicht zur Unfallversicherung<br />

wird sich nichts<br />

än<strong>der</strong>n, doch die Unternehmen<br />

müssen die Wahl haben,<br />

bei wem sie sich versichern.<br />

Teilerfolg erzielt<br />

Diese Entwicklung ist ein<br />

Meilenstein und <strong>der</strong> erste<br />

große Teilerfolg auf dem Weg<br />

zum Wettbewerb in <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung<br />

(GUV) . Die Strategie des <strong>Bund</strong>es<br />

<strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> zielte von<br />

Anfang an darauf ab, das BG-<br />

Monopol mit Hilfe des Europäischen<br />

Gerichtshofs<br />

(EuGH) auszuhebeln. Unternehmer<br />

stellten ein Austrittsgesuch<br />

aus <strong>der</strong> BG, legten Wi<strong>der</strong>spruch<br />

gegen die Ablehnung<br />

<strong>der</strong> Austrittserklärung<br />

ein und führten Musterprozesse.<br />

Der BdSt begleitete seine<br />

Mitglie<strong>der</strong> aktiv bei <strong>der</strong><br />

Führung von Musterprozessen<br />

für die freie Wahl des Versicherungsträgers.<br />

Mit Erfolg:<br />

Die Chancen, dass das Monopol<br />

<strong>der</strong> Berufsgenossenschaften<br />

fällt, sind nun deutlich gestiegen.<br />

Mehr Wettbewerb<br />

Die For<strong>der</strong>ung des BdSt ist<br />

eindeutig: Bei <strong>der</strong> Absicherung<br />

<strong>der</strong> Risiken von Arbeitsunfällen,<br />

von Berufskrankheiten<br />

und bei <strong>der</strong> Unfallprävention<br />

müssen die Arbeitgeber<br />

die Möglichkeit haben, den für<br />

sie passenden Versicherer<br />

bzw. Anbieter auszuwählen.<br />

Damit wird gegenüber <strong>der</strong> jetzigen<br />

Monopolsituation Wettbewerb<br />

geschaffen, <strong>der</strong> sich<br />

Aufgrund des Vorlagebeschlusses<br />

vor dem EuGH hat sich die bisherige<br />

Situation verän<strong>der</strong>t. Unternehmer<br />

haben nun zwei Handlungsmöglichkeiten,<br />

die im Folgenden<br />

ausführlich beschrieben<br />

werden:<br />

Verfahrensausgang<br />

abwarten<br />

1. Die einfache Variante<br />

ist, zunächst nichts zu tun<br />

und den Ausgang des Verfahrens<br />

vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof abzuwarten.<br />

Die Unfallversicherung<br />

erfolgt in <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />

wie bisher über die zuständige<br />

Berufsgenossenschaft.<br />

Abhängig vom Ausgang des<br />

Gerichtsverfahrens kann<br />

man sich gegebenenfalls<br />

später in Ruhe nach einem<br />

günstigeren Anbieter für die<br />

Unfallversicherung umschauen.<br />

Für die Vergangenheit<br />

werden dann allerdings<br />

vermutlich keine<br />

Beiträge zurückgefor<strong>der</strong>t<br />

werden können.<br />

für die Versicherten und für<br />

die Gesamtwirtschaft positiv<br />

auswirkt. Die Unternehmen<br />

werden mittel- und langfristig<br />

finanziell entlastet. Damit<br />

sinken die Lohnzusatzkosten,<br />

was sich wie<strong>der</strong>um stabilisierend<br />

auf den Arbeitsmarkt<br />

auswirken wird.<br />

Weg zum Wettbewerb<br />

Es muss nicht sofort das gesamte<br />

System <strong>der</strong> GUV aufgegeben<br />

werden. Um die<br />

Wettbewerbssituation zu testen,<br />

könnte das Monopol<br />

zunächst auf einigen Gebieten<br />

gelockert werden, auf denen<br />

eine private Absicherung<br />

leicht zu leisten ist, wie etwa<br />

die private Absicherung des<br />

Wegeunfallrisikos über alle<br />

Branchen. Dabei haben selbstverständlich<br />

auch die privaten<br />

Versicherer den vom Gesetzgeber<br />

gefor<strong>der</strong>ten Leistungskatalog<br />

(SGB VII) einzuhalten.<br />

Dafür wird sich <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Steuerzahler</strong> auch weiterhin<br />

einsetzen.<br />

Weitere Information zum<br />

Thema Berufsgenossenschaften<br />

finden Sie auf unserer Homepage<br />

unter www.steuerzahler.de<br />

o<strong>der</strong> auch unter<br />

www.bg-frei.de.<br />

JB<br />

Optionen für Unternehmer<br />

Vom Verfahrensausgang<br />

später profitieren<br />

2. Wer bereit ist, mehr<br />

Aufwand zu betreiben, kann<br />

dagegen von einer positiven<br />

Entscheidung des Europäischen<br />

Gerichtshofs möglicherweise<br />

auch rückwirkend<br />

profitieren. Dafür sind folgende<br />

Schritte erfor<strong>der</strong>lich:<br />

a. Der Unternehmer läßt<br />

sich zunächst von einer privaten<br />

Versicherung ein Angebot<br />

für eine Versicherung unterbreiten,<br />

die dem Leistungsspektrum<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

vollständig<br />

entspricht o<strong>der</strong> zumindest die<br />

Versicherungsfälle Wege- und<br />

Arbeitsunfall abdeckt und<br />

diesbezüglich <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung vergleichbare<br />

Leistungen bietet.<br />

b. Erscheint das Angebot<br />

<strong>der</strong> privaten Versicherung<br />

günstiger als die bisherige<br />

Versicherung bei <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft,<br />

kündigt er die<br />

Versicherung bei <strong>der</strong> BG und<br />

reicht ihr das Angebot <strong>der</strong> privaten<br />

Versicherung ein. Da die<br />

BG den Unternehmer trotz<br />

<strong>der</strong> EuGH-Vorlage nicht aus<br />

<strong>der</strong> Zwangsversicherung entlassen<br />

wird, muss man weiterhin<br />

die von <strong>der</strong> BG gefor<strong>der</strong>ten<br />

Beiträge zahlen. Die<br />

Zahlung sollte allerdings unter<br />

Vorbehalt erfolgen. Gegen die<br />

zu erwartende Ablehnung des<br />

Austrittsgesuchs sollte Wi<strong>der</strong>spruch<br />

eingelegt und<br />

gleichzeitig das Ruhen des<br />

Verfahrens beantragt werden.<br />

c. Kippt <strong>der</strong> EuGH das Monopol<br />

und kann man die<br />

Kündigung und das passende<br />

individuelle Angebot<br />

nachweisen, besteht die<br />

Möglichkeit, einen Schadensersatz<br />

in Höhe <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen den gezahlten<br />

Pflichtbeiträgen und den<br />

günstigeren Versicherungsbeiträgen<br />

des privaten Anbieters<br />

geltend zu machen.<br />

Die rechtlichen Erfolgsaussichten<br />

für einen solchen<br />

Schadensersatzanspruch<br />

sind realistisch, aber nicht<br />

garantiert.<br />

Es dürfte allerdings nicht<br />

unproblematisch sein, angesichts<br />

des <strong>der</strong>zeit noch bestehenden<br />

BG-Monopols eine<br />

private Versicherung zu finden,<br />

die das erfor<strong>der</strong>liche Angebot<br />

kostenlos erstellt. Derzeit<br />

ist uns nur die dänische<br />

Alpha Group bekannt. Sie erstellt<br />

das Angebot jedoch nur,<br />

wenn gleichzeitig die Bonner<br />

Rechtsanwaltskanzlei Hümmerich<br />

mit <strong>der</strong> Durchführung<br />

des BG-Austrittsverfahrens<br />

beauftragt wird. Letzteres ist<br />

kostenpflichtig. Kleinunternehmern<br />

werden nach Auskunft<br />

des betreuenden<br />

Rechtsanwalts pauschal 150,-<br />

Euro in Rechnung gestellt. Interessenten<br />

können sich im<br />

Internet unter www.bgfrei.de<br />

informieren. RS<br />

170 September 2007


geld und service<br />

Pflegestufe Null<br />

Leistungen jetzt absetzbar!<br />

Altersvorsorge<br />

Höhere För<strong>der</strong>ung<br />

Am 10. Mai 2007 erging das Urteil<br />

(Az.: III R 39/05) des <strong>Bund</strong>esfinanzhofs,<br />

auf das viele<br />

pflegebedürftige <strong>Steuerzahler</strong> gewartet<br />

haben. Es stellt klar, dass die<br />

von einem Altersheim in Rechnung<br />

gestellten Pflegesätze<br />

<strong>der</strong> sogenannten Pflegestufe<br />

Null als außergewöhnliche Belastungen<br />

in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Dieses steuerzahlerfreundliche<br />

Urteil wird insbeson<strong>der</strong>e für viele ältere<br />

Menschen zur Entlastung führen.<br />

Das Einkommensteuerrecht geht davon<br />

aus, dass die Kosten für die<br />

Unterbringung älterer Menschen<br />

in einem Wohn- und Pflegeheim<br />

grundsätzlich zu den üblichen Aufwendungen<br />

<strong>der</strong> Lebensführung gehören. Da<br />

diese Kosten bereits durch das steuerfreie<br />

Existenzminimum, den Grundfreibetrag,<br />

pauschal abgedeckt werden, versagt<br />

das Einkommensteuerecht ihren Abzug<br />

als außergewöhnliche Belastung. Dies<br />

gilt aber nicht, wenn Krankheit o<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />

<strong>der</strong> Grund für die Unterbringung<br />

sind.Diese Kosten entstehen zusätzlich<br />

und zwangsläufig.<br />

Bisherige Regelung<br />

Die Finanzverwaltung verlangt von den<br />

<strong>Steuerzahler</strong>n in <strong>der</strong> Regel einen Nachweis<br />

<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit durch eine<br />

Einstufung in die Pflegestufen I bis III. Diese<br />

Einstufung wird durch den medizinischen<br />

Dienst aber erst vorgenommen,<br />

wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> pflegerische Leistungen<br />

mit einem Zeitaufwand von über<br />

45 Minuten täglich in Anspruch nehmen<br />

muss. <strong>Steuerzahler</strong>, die Pflegeleistungen<br />

in geringerem Umfang beanspruchen,<br />

konnten bisher bei einer Unterbringung<br />

im Heim lediglich den Pauschbetrag in<br />

Höhe von 624 Euro im Jahr ansetzen.<br />

Neues Urteil<br />

Das oberste Finanzgericht entschied<br />

jetzt, dass auch <strong>Steuerzahler</strong> <strong>der</strong> sogenannten<br />

Pflegestufe Null höhere Kosten<br />

für Pflegeleistungen absetzen können. Eines<br />

Nachweises in Form einer Bescheinigung<br />

<strong>der</strong> Pflegekasse bzw. des Versicherers<br />

bedarf es nicht. Für die Berücksichtigung<br />

außergewöhnlicher Belastungen<br />

genügt je<strong>der</strong> objektive Nachweis, also<br />

auch ein ärztliches Attest. Wichtig ist,<br />

dass die in Rechnung gestellten Beträge<br />

für die Pflege geson<strong>der</strong>t von den Unterbringungs-<br />

und Verpflegungskosten ausgewiesen<br />

sind. Abziehbar sind die Beträge,<br />

die das Heim mit dem Sozialhilfeträger<br />

für pflegebedürftige Personen <strong>der</strong> sogenannten<br />

Pflegestufe Null vereinbart hat.<br />

Nähere Hinweise zur Absetzbarkeit von<br />

Aufwendungen für die Pflege <strong>der</strong> Stufe 0<br />

erhalten Sie über das Infofax Nr. 28. AK<br />

Das <strong>Bund</strong>eskabinett hat eine Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Altersvorsorgeför<strong>der</strong>ung<br />

beschlossen. Die neue Regelung<br />

macht sowohl die Entgeltumwandlung<br />

als auch die Riester-Rente attraktiver.<br />

Entgeltumwandlung<br />

Seit Wochen war die Fortführung <strong>der</strong><br />

Sozialabgabenfreiheit geplant (Der <strong>Steuerzahler</strong>,<br />

Ausgabe August 2007), nun wird<br />

sie zur Realität. Die Entgeltumwandlung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> betrieblichen Altersvorsorge<br />

bleibt auch nach 2008 sozialabgabenfrei.<br />

Riester-Rente<br />

Bisher festgelegt war <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong><br />

Altersvorsorgezulage zum Jahre 2008 für<br />

Ledige auf 154 Euro, für Verheiratete auf<br />

308 Euro und für jedes Kind auf 185 Euro<br />

jährlich. Nun wurde zudem beschlossen,<br />

die Zulage für jedes ab 2008 geborene<br />

Kind auf 300 Euro zu erhöhen. Des Weiteren<br />

sollen för<strong>der</strong>berechtigte<br />

Personen unter<br />

21 Jahren bei Abschluss<br />

eines Riester-Vertrags<br />

einen einmaligen Bonus<br />

in Höhe von 100 Euro<br />

erhalten. Der höchstmögliche<br />

Son<strong>der</strong>ausgabenabzug<br />

beträgt im<br />

kommenden Jahr 2.100<br />

Euro.<br />

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September 2007 171


haushaltspolitik<br />

Beamtenversorgung<br />

Privilegien nur zaghaft gestutzt<br />

Nach Plänen des <strong>Bund</strong>esinnenministeriums werden<br />

demnächst Reformelemente <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

auch für Beamte gelten. Wie Angestellte<br />

können dann Beamte erst im Alter von 67 Jahren<br />

abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln. Immerhin.<br />

Doch um die öffentlichen Haushalte langfristig<br />

zu sichern und eine Lawine von Pensionszahlungen<br />

zu verhin<strong>der</strong>n, sind weitere Reformen des Beamtenrechts<br />

unumgänglich.<br />

Wun<strong>der</strong>same Geldvermehrung<br />

Parteisteuern endlich unterbinden<br />

Mandatsträger aller staatlichen Ebenen müssen<br />

über die normalen Mitgliedsbeiträge hinaus Son<strong>der</strong>beiträge<br />

an ihre Partei abführen.<br />

Diese so genannten Parteisteuern<br />

werden in den meisten Parteien<br />

auf freiwilliger Basis geleistet, faktisch<br />

sind sie aber erzwungen. Denn wer<br />

nicht zahlt, gefährdet seine Wie<strong>der</strong>aufstellung<br />

bei den nächsten Wahlen.<br />

Die Parteisteuern lasten wie eine Hypothek<br />

auf dem Mandat: Sie schmälern<br />

die Mittel, die die verfassungsrechtlich<br />

postulierte Unabhängigkeit des Abgeordneten<br />

sichern soll. Im Jahr 2005 summierten<br />

sich diese Zahlungen bei den im<br />

<strong>Bund</strong>estag vertretenen Parteien auf<br />

knapp 52 Millionen Euro. Bei Bündnis<br />

90/Die Grünen machten die Parteisteuern<br />

sage und schreibe ein Fünftel <strong>der</strong> gesamten<br />

Einnahmen aus. Bei <strong>der</strong> SPD waren es<br />

Wie Professor Bernd Raffelhüschen<br />

von <strong>der</strong> Universität Freiburg berechnete,<br />

müssten allein die <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong><br />

schon heute für ihre Beamten 942<br />

Milliarden Euro anlegen. Nur so könten sie<br />

die Versorgung <strong>der</strong> pensionierten und noch<br />

aktiven Landesbeamten langfristig finanzieren.<br />

Diese Summe entspricht fast <strong>der</strong><br />

doppelten Höhe des gegenwärtigen Schuldenbergs<br />

aller Län<strong>der</strong> und zeigt die Dramatik,<br />

in <strong>der</strong> sich die öffentlichen Haushalte<br />

befinden. Durchgreifende Beamtenreformen<br />

auf allen staatlichen Ebenen sind daher<br />

unerlässlich. Die jetzt vorgesehene Regelung<br />

zur Anhebung des Pensionseintrittsalters<br />

ist nur ein erster kleiner Schritt.<br />

Nach dem Entwurf des „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“<br />

will nun <strong>der</strong> <strong>Bund</strong> für<br />

seine Beamten das Pensionseintrittsalter<br />

bis 2029 analog zum gesetzlichen Rentensystem<br />

auf 67 Jahre anheben. Einige <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong><br />

haben bereits angekündigt, dieser<br />

Initiative zu folgen. Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

(BdSt) begrüßt diese Planungen.<br />

Wenn Angestellte so lange arbeiten müssen,<br />

darf es für Beamte keine Son<strong>der</strong>behandlung<br />

geben.<br />

Mehr Reformwille nötig<br />

Die Chance, wichtige Reformelemente<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich<br />

auch ins Beamtenrecht zu übertragen,<br />

hat das <strong>Bund</strong>esinnenministerium<br />

mit dem Gesetzentwurf vertan. Im Jahr<br />

2004 war ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor<br />

in die gesetzliche Rentenversicherung<br />

eingeführt worden. Dieser Faktor<br />

hemmt langfristig den Anstieg des Rentenniveaus,<br />

da in ihn die Entwicklung des Zahlenverhältnisses<br />

zwischen Rentnern und<br />

Beitragszahlern fließt. Somit passt <strong>der</strong><br />

Nachhaltigkeitsfaktor das Rentenniveau an<br />

die Demographie an. Ein ähnliches Korrektiv<br />

muss auch für Pensionen installiert werden,<br />

um zukünftig die öffentlichen Haushalte<br />

zu entlasten.<br />

Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht für<br />

die Beamten auch weiterhin vor, Studienzeiten<br />

von immerhin noch zwei Jahren und<br />

vier Monaten pensionssteigernd anzurechnen.<br />

Bei <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenansprüche hingegen werden ab dem<br />

13 Prozent, bei <strong>der</strong> CDU 11 Prozent, bei<br />

<strong>der</strong> CSU knapp 8 Prozent, bei <strong>der</strong> Linkspartei.PDS<br />

7 Prozent und bei <strong>der</strong> FDP 6<br />

Prozent.<br />

<strong>Steuerzahler</strong> zahlen dreifach<br />

Jahr 2009 die Studienzeiten<br />

nicht mehr<br />

berücksichtigt. Der<br />

BdSt for<strong>der</strong>t, diese einseitige<br />

Begünstigung<br />

für Beamte stärker als<br />

geplant zu beschneiden.<br />

Eine weitere Ungleichbehandlung<br />

von<br />

Pensionären und Rentnern<br />

besteht in <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage<br />

ihrer Zahlungen im Alter. Für Beamte sind<br />

die letzten Bezüge maßgeblich, Renten werden<br />

nach dem während des Arbeitslebens<br />

erzielten Durchschnittseinkommen bestimmt.<br />

Das <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht hat<br />

diese Regelung zwar immer wie<strong>der</strong> bestätigt,<br />

doch auf lange Sicht muss es auch<br />

hier zu einer Angleichung <strong>der</strong> Berechnungsgrundlagen<br />

kommen. Ein erster pragmatischer<br />

Schritt für eine gelungene und zukunftsweisende<br />

Reform <strong>der</strong> Beamtenpensionen<br />

wäre aus Sicht des BdSt, die Versorgungsbezüge<br />

weniger stark als die Aktivbezüge<br />

<strong>der</strong> Beamten steigen zu lassen.<br />

Dies lässt auch die Rechtsprechung zu. Im<br />

anstehenden Gesetzgebungsverfahren<br />

müssen die Vorschläge des BdSt aufgegriffen<br />

werden, um die absehbare Ausgabenlawine<br />

noch aufhalten zu können. PM<br />

Die Parteisteuern sind im Prinzip nichts<br />

an<strong>der</strong>es als eine verschleierte Form <strong>der</strong><br />

staatlichen Parteienfinanzierung, bei <strong>der</strong><br />

die <strong>Steuerzahler</strong> gleich dreimal geschröpft<br />

werden: Erstens stammen die Zahlungen<br />

aus öffentlichen Kassen – schließlich werden<br />

Abgeordnete aus Steuermitteln finanziert.<br />

Zweitens können die Abgeordneten<br />

ihre Son<strong>der</strong>zahlungen an die Partei als<br />

„Spende" steuerlich absetzen ( bis zu einem<br />

Maximalbetrag von 3300 Euro bzw. 6600<br />

Euro bei Zusammenveranlagung) und<br />

schließlich erhält die Partei für jeden Spenden-Euro<br />

zusätzlich 38 Cent als Staatszuschuss.<br />

Diese wun<strong>der</strong>same Geldvermehrung<br />

muss gestoppt werden. Sowohl die<br />

steuerliche Begünstigung <strong>der</strong> Parteisteuern<br />

als auch ihre zusätzliche staatliche<br />

Subventionierung müssen beseitigt werden.<br />

Zugleich sollte gesetzlich festgeschrieben<br />

werden, dass Abgeordnete<br />

bzw. Kommunalvertreter niemandem Zuwendungen<br />

mit Rücksicht auf ihr Mandat<br />

machen dürfen. Diese Maßnahmen würden<br />

den Parteisteuern die Basis entziehen<br />

und sie weitgehend unterbinden. AW<br />

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172 September 2007


steuerrecht<br />

Vorläufigkeitsvermerke<br />

Aktuelle Liste<br />

Zu diesen Sachverhalten ergeht <strong>der</strong> Steuerbescheid<br />

vorläufig und wird nicht bestandskräftig.<br />

Dies hat den Vorteil, dass <strong>der</strong> Steuerbescheid<br />

nach einer endgültigen Gerichtsentscheidung<br />

in diesen Punkten problemlos<br />

korrigiert werden kann, auch wenn <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

keinen Einspruch eingelegt hat.<br />

Die aktuelle amtliche Liste zur<br />

vorläufigen Steuerfestsetzung<br />

enthält folgende Punkte:<br />

·Festsetzung des Solidaritätszuschlags<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Verfassungsmäßigkeit<br />

des Solidaritätszuschlaggesetzes<br />

1995<br />

·Beschränkte Abziehbarkeit von<br />

Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3<br />

EStG) für die Veranlagungszeiträume<br />

vor 2005<br />

·Beschränkte Abziehbarkeit von<br />

Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4,<br />

4a EStG) für die Veranlagungszeiträume<br />

ab 2005<br />

·Nichtabziehbarkeit<br />

von Beiträgen zu Rentenversicherungen<br />

als<br />

vorweggenommene<br />

Werbungskosten bei den<br />

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3a Doppelbuchstabe aa EStG für Veranlagungszeiträume<br />

ab 2005<br />

·Besteuerung <strong>der</strong> Einkünfte aus privaten<br />

Veräußerungsgeschäften im Sinne<br />

des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für<br />

die Veranlagungszeiträume ab 2000<br />

·Besteuerung <strong>der</strong> Einkünfte aus Termingeschäften<br />

im Sinne des § 23 Abs.<br />

1 Satz 1 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume<br />

ab 2000<br />

·Anwendung des § 24b EStG (Entlastungsbetrag<br />

für Alleinerziehende)<br />

für die Veranlagungszeiträume ab<br />

2004<br />

·Anwendung des § 32 Abs. 7 EStG<br />

(Haushaltsfreibetrag) für die Veranlagungszeiträume<br />

2002 und 2003<br />

·Anwendung <strong>der</strong> durch das Haushaltsbegleitgesetz<br />

2004 vom 29. Dezember<br />

2003 geän<strong>der</strong>ten Vorschriften<br />

(BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69).<br />

·Nichtberücksichtigung pauschaler<br />

Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben<br />

in Höhe <strong>der</strong> steuerfreien Aufwandspauschale<br />

<strong>der</strong> <strong>Bund</strong>estagsabgeordneten.<br />

Die Liste, inklusive Erläuterungen zu<br />

den einzelnen Punkten kann über das<br />

Infofax Nr. 26, unter <strong>der</strong> Nummer<br />

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erfolge<br />

Kontoabrufverfahren<br />

Urteil und Neuregelungen<br />

Zum 1. April 2005 wurde das Kontenabrufverfahren<br />

unter großem<br />

Protest für Zwecke <strong>der</strong> Besteuerung<br />

eingeführt. Kontonummer, Eröffnungs-<br />

und Auflösungsdatum sowie<br />

Namen und Geburtsdaten <strong>der</strong> Kontoinhaber<br />

und <strong>der</strong> Verfügungsberechtigten<br />

werden für drei Jahre gespeichert<br />

und können von den Finanzbehörden<br />

abgerufen werden.<br />

Dieses umstrittene Instrument<br />

hat das <strong>Bund</strong>esverfassungsgericht<br />

jetzt im Beschluss 1 BvR<br />

1550/03; 1 BvR 2357/04 und 1<br />

BvR 603/05 vom 13. Juni 2007<br />

gebilligt. Lediglich im Bereich<br />

<strong>der</strong> Empfänger von Sozialleistungen<br />

wurde teilweise gegen<br />

den verfassungsrechtlichen<br />

Bestimmtheitsgrundsatz<br />

verstoßen. Bisher wurde nicht<br />

gesetzlich geregelt, welche<br />

Behörden für welche Zwecke<br />

ebenfalls auf die Daten aus<br />

dem Kontoabruf zugreifen<br />

können. Dies wurde durch das<br />

Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008 geän<strong>der</strong>t. Gleichzeitig<br />

wurden weitere Maßnahmen<br />

zum Kontenabrufverfahren<br />

verabschiedet.<br />

Einen Überblick über die<br />

wichtigsten Neuerungen enthält<br />

das Infofax Nr. 27.<br />

Wesentliche Einschränkungen<br />

bezüglich des Kontenabrufverfahrens<br />

wird es trotz <strong>der</strong><br />

In „Der <strong>Steuerzahler</strong>“ (Heft<br />

06/2007) haben wir die in<br />

<strong>der</strong> EU grassierende<br />

„Agenturitis“ angeprangert.<br />

Unverzichtbare EU-Agenturen<br />

sollen besser kontrolliert<br />

und überflüssige sollen abgeschafft<br />

werden, so unsere For<strong>der</strong>ung.<br />

Der Vorsitzende des<br />

Haushaltskontrollausschusses<br />

des Europäischen Parlaments,<br />

<strong>der</strong> Österreicher Herbert<br />

Bösch, hat unsere Kritik aufgegriffen<br />

und öffentlich die<br />

mangelnde Kontrolle dieser<br />

Einführung <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />

und den Versprechungen<br />

aus dem <strong>Bund</strong>esministerium<br />

<strong>der</strong> Finanzen nicht geben.<br />

Kontenabruf trotz<br />

Abgeltungsteuer<br />

Obwohl mit <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />

die Kapitalerträge bereits<br />

an <strong>der</strong> Quelle besteuert<br />

werden, müssen die Kapitalerträge<br />

in vielen Fällen weiterhin<br />

in <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />

angegeben werden.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />

ist in diesen Fällen eine<br />

Prüfmöglichkeit erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der neue abschließende Katalog,<br />

in welchen Fällen ein<br />

Kontoabruf durchgeführt werden<br />

darf, ist nur scheinbar eine<br />

Eingrenzung, da die Tatbestände<br />

innerhalb des Katalogs<br />

sehr weit gefasst sind. Neu<br />

sind vor allem die gesetzlich<br />

verankerten Informations- und<br />

Dokumentationspflichten.<br />

Hier werden For<strong>der</strong>ungen<br />

des BdSt umgesetzt, wobei die<br />

Rechte <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> in Zukunft<br />

noch besser geschützt<br />

werden müssen. Denn in jedem<br />

Fall muss <strong>der</strong> Bürger wissen,<br />

welche Daten wann und<br />

von wem abgerufen wurden<br />

und ob diese an an<strong>der</strong>e Behörden<br />

weitergegeben worden<br />

sind.<br />

AK<br />

BdSt-Erfolg<br />

EU-Agenturen in <strong>der</strong> Kritik<br />

Behörden bemängelt. Parallel<br />

dazu haben wir eine stärkere<br />

Kontrolle <strong>der</strong> EU-Agenturen<br />

durch den EU-Rechnungshof<br />

angemahnt.<br />

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BdSt-Info-Fax und nennt die Nummern, unter denen die Steuertipps<br />

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Alle Informationen finden Sie auch im<br />

1 Die Gesamtübersicht über das BdSt-Info-Fax<br />

Wenn Sie unser aktuelles BdSt-Info-Fax-Angebot im Überblick haben<br />

wollen, dann wählen Sie bitte die Gesamtübersicht an.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 0 89/666-3 23 60- 00<br />

2 Vorläufigkeitsvermerke<br />

Mitglie<strong>der</strong>bereich von:<br />

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In manchen Punkten ergeht <strong>der</strong> Steuerbescheid vorläufig und wird<br />

nicht bestandskräftig. Der Steuerbescheid kann nach einer endgültigen<br />

Gerichtsentscheidung problemlos korrigiert werden.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 26<br />

3 Neuregelung zum Kontoabrufverfahren<br />

Mit <strong>der</strong> Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008<br />

ergeben sich auch verschiedene Än<strong>der</strong>ungen im Kontoabrufverfahren.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 27<br />

4 Absetzbarkeit von Pflegekosten <strong>der</strong> Pflegestufe Null<br />

Wann die von einem Altersheim in Rechnung gestellten Pflegesätze <strong>der</strong><br />

so genannten Pflegestufe Null als außergewöhnliche Belastungen in <strong>der</strong><br />

Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, erfahren Sie hier.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 28<br />

5 Anmeldepflicht von Barmitteln bei Grenzübergängen<br />

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Seit dem 15. Juni müssen Barmittel ab einer Höhe von 10.000 Euro bei <strong>der</strong><br />

Einreise o<strong>der</strong> Ausreise in die Europäische Union eigenständig bei <strong>der</strong> Zollstelle<br />

angemeldet werden.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-32360-24<br />

6 Unternehmensteuerreformgesetz 2008<br />

Dieses Infofax gibt einen Überblick, überdie wichtigsten gesetzlichen<br />

Regelungen <strong>der</strong> Unternehmensteuerreform. Die meisten Regelungen<br />

treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.<br />

Abruf-Fax-Nummer: 089/666-3 23 60- 25<br />

174 September 2007


haushaltspolitik<br />

Schwarzbuch 2007<br />

Produktion auf Hochtouren<br />

Es ist wie<strong>der</strong> soweit: Ende dieses<br />

Monats werden wir unser diesjähriges<br />

Schwarzbuch „Die öffentliche<br />

Verschwendung“ <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

vorstellen.<br />

Schon in <strong>der</strong> Produktionsphase<br />

zeichnet sich<br />

ab, dass auch in dieser<br />

Berichtsperiode mit Steuergeld<br />

äußerst sorglos umgegangen<br />

wurde. Anhand zahlreicher<br />

Fälle wird in dem<br />

Schwarzbuch beispielhaft dokumentiert,<br />

auf welche Art<br />

und Weise Steuergeld in <strong>der</strong><br />

EU, im <strong>Bund</strong>, in den Län<strong>der</strong>n<br />

und in den Kommunen verschwendet<br />

wird. Berichtet<br />

wird über Beispiele staatlichen<br />

Versagens, Fehlplanungen,<br />

Kostenexplosionen und<br />

Schildbürgerstreiche <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Hand.<br />

Unser Dank gebührt wie jedes<br />

Jahr unseren Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

Denn sie sind es, die „vor Ort“<br />

auf einen sorgsamen Umgang<br />

mit Steuergel<strong>der</strong>n achten und<br />

ihren <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

informieren, falls ihnen Projekte<br />

auffallen, bei denen möglicherweise<br />

Steuergeld verschwendet<br />

wird. Diesen Hinweisen<br />

gehen die Mitarbeiter<br />

des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> in<br />

den Landesverbänden und <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong>esgeschäftsstelle nach.<br />

Sorgloser Umgang mit<br />

Steuergeld<br />

Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung des<br />

Schwarzbuches verfolgt <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> das<br />

Ziel, das Thema Steuergeldverschwendung<br />

stärker ins öffentliche<br />

Bewusstsein zu bringen,<br />

um die Verschwendung<br />

von Steuergeld einzudämmen.<br />

Denn eins ist sicher, gäbe es<br />

das jährliche Schwarzbuch<br />

nicht, wäre das Ausmaß <strong>der</strong><br />

Verschwendung größer.<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Dr. Armin Feit ist 80 geworden<br />

Am 1. September feierte<br />

<strong>der</strong> langjährige Präsident<br />

und jetzige Ehrenpräsident<br />

des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong><br />

<strong>Steuerzahler</strong>, Dr. Armin Feit,<br />

seinen 80. Geburtstag. Dr. Feit<br />

hat praktisch sein ganzes Berufsleben<br />

in den Dienst des<br />

<strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> gestellt.<br />

Nach seiner Präsidentschaft<br />

stand er darüber hinaus<br />

viele Jahre dem Verwaltungsrat<br />

des <strong>Bund</strong>es <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

Nordrhein-Westfalen vor,<br />

dem er auch heute noch als<br />

Verwaltungsratsmitglied angehört.<br />

Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> ihn kennt<br />

o<strong>der</strong> ihn bei seinen zahllosen<br />

Vorträgen gehört hat, weiß,<br />

dass ihm die Verteidigung <strong>der</strong><br />

Würde des Menschen als steuerzahlenden<br />

Bürger ein ganz<br />

beson<strong>der</strong>es Anliegen war und<br />

noch immer ist. Schon deshalb<br />

verstand er den <strong>Bund</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Steuerzahler</strong> vor allem als<br />

Schutzorganisation <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

vor<br />

unrechtmäßigen,<br />

die Würde<br />

des Menschen<br />

verletzenden<br />

Übergriffen<br />

des Fiskus<br />

auf die<br />

<strong>Steuerzahler</strong>.<br />

Im Namen<br />

des <strong>Bund</strong>esvorstandes,<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsräte<br />

des <strong>Bund</strong>esverbandes<br />

und des Karl-Bräuer-Instituts,<br />

<strong>der</strong> Vorstände und Verwaltungsräte<br />

aller Landesverbände,<br />

aller Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esgeschäftsstelle,<br />

im Karl-<br />

Bräuer-Institut und in den<br />

Landesverbänden gratuliere<br />

ich meinem Lehrherrn und<br />

Vorgänger aus vollem Herzen<br />

und wünsche ihm auch für die<br />

Zukunft alles, alles Gute!<br />

Dr. Karl Heinz Däke<br />

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September 2007 175


haushaltspolitik<br />

Rundfunkgebühren<br />

Vom Umgang mit den GEZ-Gel<strong>der</strong>n<br />

In ihren Anfängen war die Rundfunkund<br />

Fernsehgebühr stabil. Bis 1970<br />

und damit 16 Jahre lang betrug sie<br />

umgerechnet 3,58 Euro pro Monat.<br />

Seit 1997 steigt sie regelmäßig alle<br />

vier Jahre. Und das, obwohl inzwischen<br />

Privatanbieter längst bewiesen<br />

haben, wie Rundfunk und Fernsehen<br />

auch ohne Zwangsabgaben finanziert<br />

werden können. Derzeit beträgt die<br />

GEZ-Gebühr 17,03 Euro. Und seit Jahresbeginn<br />

ist selbst für Arbeitsstätten<br />

und Zweitwohnungen ohne Fernseher<br />

o<strong>der</strong> Radios, aber mit internetfähigen<br />

Computern o<strong>der</strong> Handys erstmals<br />

eine Gebühr (5,52 Euro) fällig.<br />

Kürzlich nun hat die ARD<br />

eine neue Erhöhungsdiskussion<br />

gestartet. Ab<br />

2009 will sie monatlich knapp<br />

einen Euro mehr von jedem<br />

Gebührenzahler. Das ZDF hat<br />

inzwischen nachgezogen, so<br />

dass bald eine GEZ-Gebühr<br />

Anzeige<br />

von rund 18,50 Euro droht. Ob<br />

es soweit kommt, ist eine politische<br />

Entscheidung. An ihr<br />

sind die „Kommission zur Ermittlung<br />

des Finanzbedarfs“,<br />

die Landesregierungen und<br />

die Landtage beteiligt. Im Vorfeld<br />

dieser Diskussionen lohnt<br />

daher ein kurzer Blick auf die<br />

jüngste Vergangenheit, um zu<br />

sehen, wie effizient die „Öffentlich-Rechtlichen“<br />

mit den<br />

Gebühren wirtschaften.<br />

Drei Beispiele:<br />

1. Ende Juni 2007 kündigte<br />

die EU-Kommission an,<br />

Deutschland vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof zu verklagen.<br />

Grund sei die<br />

„langjährige Praxis <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten,<br />

ihre Werk-, Liefer- und<br />

Dienstleistungsaufträge ohne<br />

europaweites wettbewerbso-<br />

rientiertes Vergabeverfahren“<br />

zu vergeben. Es müsse gewährleistet<br />

sein, „dass die Gebühren,<br />

die <strong>der</strong> deutsche Bürger<br />

zahlt, in effizienter, transparenter<br />

und wirtschaftlicher<br />

Weise verwendet werden.“<br />

Dem ist nichts hinzuzufügen.<br />

2. Mitte Juni 2007 hatten<br />

sich ARD und ZDF die Übertragungsrechte<br />

für die Fußball-EM<br />

2008 für den Rekordpreis<br />

von 115 Millionen Euro<br />

gesichert. „Vertretbare Konditionen“<br />

nannte das <strong>der</strong> amtierende<br />

ARD-Vorsitzende, Fritz<br />

Raff. Skandalös teuer befanden<br />

hingegen Branchenkenner.<br />

Dabei hätten ARD und<br />

ZDF wie schon bei <strong>der</strong> WM<br />

2006 RTL erneut zum Juniorpartner<br />

machen können. Die<br />

Übertragung einiger EM-Spiele<br />

wäre dann von RTL übernommen<br />

und ohne GEZ-Millionen<br />

finanziert worden. Auf<br />

die RTL-Kritik an dem mangelnden<br />

Kooperationswillen<br />

reagierte die ARD mit dem<br />

Hinweis, dass man im Sport<br />

auch verlieren können müsse.<br />

Dies äußert eine Anstalt, die<br />

dank ihrer GEZ-Finanzierung<br />

in etwa in <strong>der</strong> Lage einer 100-<br />

Meter-Sprinterin ist, die fünf<br />

Sekunden vor allen an<strong>der</strong>en<br />

starten darf.<br />

3. Der amtierende ARD-<br />

Vorsitzende ist als Intendant<br />

des Saarländischen Rundfunks<br />

(SR) auch Mitglied im Aufsichtsrat<br />

<strong>der</strong> SR-eigenen Filmproduktionsgesellschaft<br />

„Telefilm<br />

Saar“. Vom Aufsichtsrat<br />

lange Zeit unbemerkt, sollen<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Betrügereien<br />

des inzwischen entlassenen<br />

Gesamtertrag aus Rundfunkgebühren<br />

(in Mrd. Euro)<br />

Quelle: www.gez.de<br />

Geschäftsführers zur völligen<br />

Überschuldung <strong>der</strong> „Telefilm<br />

Saar“ geführt haben. Mitte Juli<br />

wurde nun beschlossen, die<br />

„Telefilm Saar“ zu liquidieren.<br />

Glück im Unglück haben die 25<br />

Mitarbeiter, die im SR weiterbeschäftigt<br />

werden sollen sowie<br />

die Gläubiger <strong>der</strong> „Telefilm<br />

Saar“, die voraussichtlich über<br />

20 Millionen Euro aus den<br />

Rücklagen des SR erhalten.<br />

Unklar bleibt, wie in einem Unternehmen<br />

mit zuletzt nur<br />

noch wenigen Millionen Euro<br />

Umsatz solch ein Schuldenberg<br />

am Aufsichtsrat vorbei<br />

entstehen konnte. Doch was<br />

sind schon 20 Millionen Euro,<br />

mag man desillusioniert denken<br />

angesichts von über 7,29<br />

Milliarden Euro, die die GEZ-<br />

Kunden allein im vergangenen<br />

Jahr gezahlt haben.<br />

Kontrollpflicht <strong>der</strong> Politik<br />

Es zeigt sich eben immer<br />

wie<strong>der</strong>, dass dort, wo Gel<strong>der</strong><br />

per Zwang eingenommen<br />

werden – egal ob Steuern o<strong>der</strong><br />

GEZ-Gebühren – die Mittelverwendung<br />

beson<strong>der</strong>s kritisch<br />

kontrolliert werden muss.<br />

Der <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

wird deshalb auch in <strong>der</strong> Frage<br />

anstehen<strong>der</strong> GEZ-Gebührenerhöhungen<br />

die Politik<br />

an ihre Kontrollpflicht erinnern.<br />

MW<br />

176 September 2007


europapolitik<br />

Politische Stiftungen in <strong>der</strong> EU<br />

Parteienfinanzierung durch die Hintertür<br />

In diesen Wochen<br />

erleben wir die<br />

Geburt einer<br />

Tragödie: Auf<br />

Wunsch des EU-<br />

Parlaments sollen<br />

die gerade<br />

entstehenden europäischen<br />

politischen<br />

Stiftungen mit EU-Steuergeld geför<strong>der</strong>t<br />

werden. Die Erfahrungen in Deutschland mit parteinahen<br />

Stiftungen zeigen, dass dieser Geldfluss<br />

schwer zu stoppen ist.<br />

Bis zum 27. September 2007 können<br />

Stiftungen, die den europäischen<br />

politischen Parteien angeschlossen<br />

sind, Finanzierungsanträge stellen.<br />

Im För<strong>der</strong>zeitraum November 2007 bis<br />

August 2008 möchte die EU-Kommission<br />

unter den Stiftungen eine Million Euro<br />

aufteilen. Begründet wird dieser Geldsegen<br />

mit <strong>der</strong> Vertrauenskrise, in <strong>der</strong> sich<br />

die EU gerade befinde. Daher müsse versucht<br />

werden, die Bürger über alle sich<br />

bietenden Kanäle zu erreichen. Dreister<br />

kann <strong>der</strong> Griff in die öffentlichen Kassen<br />

nicht begründet werden.<br />

Die Finanzierungsgeschichte <strong>der</strong> politischen<br />

Stiftungen in Deutschland lässt<br />

befürchten, dass hier ein Fass ohne Boden<br />

entsteht. Es wird nämlich nicht bei einer<br />

Million Euro bleiben. Die deutschen<br />

Stiftungen erhielten am Beginn 4,5 Millionen<br />

Euro – das war 1967. 40 Jahre später<br />

erhalten sie 90 Millionen Euro als Globalzuschuss.<br />

Das ist das zwanzigfache (!)<br />

im Vergleich zu 1967. Hinzu kommen so<br />

genannte projektgebundene Zuwendungen,<br />

die etwa zwei Drittel <strong>der</strong> Gesamteinnahmen<br />

ausmachen.<br />

Deutschland als Negativbeispiel<br />

Wie in Deutschland gibt es für die Aufteilung<br />

<strong>der</strong> Gel<strong>der</strong> auf europäischer Ebene<br />

keine gesetzliche Grundlage. Es wurden<br />

einfach die Regeln <strong>der</strong> Parteienfinanzierung<br />

übernommen. Die starke Anlehnung<br />

an die Parteien – sowohl finanzieller<br />

als auch organisatorischer Art –<br />

lässt rasch den Eindruck aufkommen, dass<br />

die Parteien sich Geld durch die Hintertür<br />

verschaffen wollen. An<strong>der</strong>s können die<br />

folgenden schwammigen Sätze aus <strong>der</strong><br />

Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> EU-Kommission zur<br />

Einreichung von För<strong>der</strong>anträgen nicht<br />

verstanden werden: „Es obliegt den einzelnen<br />

politischen Parteien und Stiftungen<br />

auf europäischer Ebene, die beson<strong>der</strong>en<br />

Modalitäten ihres Verhältnisses zueinan<strong>der</strong><br />

festzulegen. [...] Sie (die Stiftungen)<br />

können an allen ähnlich gelagerten Arbeiten<br />

<strong>der</strong> im Europäischen Parlament<br />

vertretenen Fraktionen beteiligt werden,<br />

sofern ihre Finanzierung strikt davon getrennt<br />

bleibt.“ In Deutschland musste das<br />

<strong>Bund</strong>esverfassungsgericht mehrfach<br />

bemüht werden, um wenigstens <strong>der</strong> Form<br />

nach eine vernünftige Trennung zwischen<br />

Partei, Fraktion und Stiftung zu erreichen.<br />

Auf europäischer Ebene sollte es gar nicht<br />

so weit kommen. Deshalb: Hände weg von<br />

<strong>der</strong> Finanzierung parteinaher Stiftungen<br />

auf EU-Ebene.<br />

AW<br />

UNTERNEHMER-<br />

WORKSHOP<br />

Am 06. Juli 2007 hat <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esrat das Unternehmensteuerreformgesetz<br />

beschlossen. Viele Än<strong>der</strong>ungen greifen schon zum 01. 01. 2008!<br />

In unserem Workshop<br />

Die Unternehmensteuerreform –<br />

Chancen und Fallen<br />

stellen wir die wesentlichen <strong>der</strong> neuen Regelungen dar und zeigen auf,<br />

wie Sie in <strong>der</strong> Praxis optimal damit umgehen. Aus dem Inhalt:<br />

• Aus Ansparrücklage wird Investitionsabzugsbetrag – die neuen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten<br />

• Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter und Neuerungen<br />

zu den GwG’s – was Sie wissen und tun müssen!<br />

• Aus dem Halbeinkünfteverfahren wird das Teileinkünfteverfahren –<br />

Steuerersparnis für bilanzierende Unternehmer? Durch rechtzeitige<br />

Entscheidungen Vorteile sichern!<br />

• Grundzüge <strong>der</strong> neuen Abgeltungssteuer – Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Informieren Sie sich über die wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen,<br />

um rechtzeitig planen können!<br />

Referent: Guido Preuß (Dipl.-Finanzwirt)<br />

Termin: 11. Oktober 2007, 9.15 bis 17.00 Uhr<br />

Ort: Hilton Hotel Bremen, BREMEN<br />

Preis: 445,– EUR + MwSt.<br />

(Seminargebühr, ausführliche Begleitunterlagen,<br />

Tagungsbewirtung und Mittagessen)<br />

JA, ich melde mich an!<br />

Bitte zunächst mehr Informationen zusenden<br />

Name<br />

Firma<br />

Anschrift<br />

Telefon/Fax<br />

Datum/Unterschrift<br />

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BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service GmbH<br />

Adolfsallee 22 · 65185 Wiesbaden<br />

www.steuerzahler-service.de<br />

Seminarorganisation: Dagmar Bocchini<br />

Telefon (0611) 3410 7520 · Fax (0611) 3410 7599<br />

E-Mail: bocchini@steuerzahler-service.de<br />

September 2007<br />

177


steuertipps<br />

steuerfax<br />

impressum<br />

Der <strong>Steuerzahler</strong><br />

58. Jahrgang, September 2007<br />

Herausgeber: Dr. Karl Heinz Däke<br />

Redaktion: R. Holznagel (Chefredakteur),<br />

J. Berg<br />

Französische Strasse 9-12,<br />

10117 Berlin<br />

www.steuerzahler.de,<br />

E-Mail: presse@steuerzahler.de<br />

Ständige Mitarbeiter: D. Fichte, A. Käding,<br />

P. Martens,<br />

L. Schemmel, O. Schulemann,<br />

M. Warneke, A. Wiech<br />

Konzeption und Titel: Joachim Holz<br />

www.diegestalten.com, Titelmotiv:<br />

Kirsty Pargeter<br />

Verlag: BdSt <strong>Steuerzahler</strong>-Service<br />

GmbH, Adolfsallee 22,<br />

65185 Wiesbaden,<br />

www.steuerzahler-service.de<br />

Telefon 0611-3410750,<br />

Telefax 0611-34107599<br />

Anzeigen: Volker Stern (verantwortlich),<br />

Es gilt Anzeigenpreisliste<br />

Nr.16<br />

Verlagsort: Wiesbaden<br />

Herstellung: apm, Darmstadt<br />

Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag<br />

zum <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> abgegolten.<br />

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte,<br />

Fotos und Illustrationen keine Gewähr.<br />

Beilagenhinweis:<br />

Einer Teilauflage wird beigeheftet:<br />

Schulz KG: „Büroeinrichtungen“<br />

Einer Teilauflage<br />

dieser Ausgabe liegen bei:<br />

BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service: „Seminar<br />

Digitale Betriebsprüfung“<br />

BdSt <strong>Steuerzahler</strong> Service: „Seminar<br />

Unternehmensteuerreform“<br />

LV Sachsen: „Einladung Mitglie<strong>der</strong>versammlung“.<br />

Der Gesamtauflage liegt folgende<br />

Beilage bei:<br />

Go Ahead: „Limited Beratung“<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

Unter diesen Telefonnummern<br />

erreichen Sie Ihren Landesverband:<br />

Baden-Württemberg: 0711-767740<br />

Bayern: 089-1260080<br />

Berlin: 030-7901070<br />

Brandenburg: 0331-747650<br />

Hamburg: 040-330663<br />

Hessen: 0611-992190<br />

Mecklenburg-Vorpommern: 0385-5574290<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen und Bremen: 0511-851016<br />

Nordrhein-Westfalen: 0211-991750<br />

Rheinland-Pfalz: 06131-986100<br />

Saarland: 0681-5008413<br />

Sachsen: 0371-690630<br />

Sachsen-Anhalt: 0391-5311830<br />

Schleswig-Holstein: 0431-563065<br />

Thüringen: 0361-2170790<br />

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Die aktuellen Steuerinformationen<br />

089/66632361-xx<br />

Auszug aus dem Programm:<br />

Nr Thema Seiten<br />

00 Inhaltsverzeichnis 3<br />

02 Lohnsteuerpflichtige Sachzuwendungen 3<br />

04 Der mitarbeitende Ehegatte und das Finanzamt 2<br />

05 Lohnsteuerpauschalisierung bei Teilzeitbeschäftigten und Aushilfskräften - 400-Euro-Mini-Jobs 6<br />

07 Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbil<strong>der</strong>, Erzieher bis zu 1.848 Euro jährl. steuerfrei 2<br />

08 Lohnsteueraußenprüfung: Wo Gefahren lauern 2<br />

09 Stundung, Aussetzung <strong>der</strong> Vollziehuung, Vollstreckungsaufschub 2<br />

10 Rechtsbehelfe im Besteuerungsverfahren 5<br />

11 Das neue Reisekostenrecht 6<br />

13 Bedeutung und Berechnung von Fristen im Steuerrecht 3<br />

16 Die Besteuerung von Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer 3<br />

17 Besteuerung bei Geschäftsveräußerung und Geschäftsaufgabe 2<br />

19 Das Finanzamt und das Bankgeheimnis 2<br />

20 Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer 6<br />

22 Lohnsteuer bei Privatnutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch den Arbeitnehmer 3<br />

23 Direktversicherung bei Arbeitnehmern 3<br />

26 Der Personenkraftwagen des Betriebsinhabers und die Steuer 3<br />

27 Der Kraftwagen des Arbeitsnehmers und die Steuer 2<br />

28 Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden 3<br />

29 Kontrollmitteilungen in den Steuerakten 3<br />

30 Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern 2<br />

31 AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter 6<br />

33 Erstattung ausländischer Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen 8<br />

34 Steuervergünstigungen für die neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong> 3<br />

36 Die steuerliche För<strong>der</strong>ung von Eigenheimen 3<br />

38 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens 2<br />

40 Die Bewertung des Vorratsvermögens 2<br />

44 Wertberichtigung bei For<strong>der</strong>ungen 3<br />

45 Rückstellungen für Garantieleistungen 2<br />

46 Kin<strong>der</strong>betreuungskosten 3<br />

47 Rechtliches Gehör im Besteuerungsverfahren 3<br />

57 Scheidung und Steuern 4<br />

59 Essensgewährung durch den Arbeitsgeber bei Auswärtstätigkeit 2<br />

60 Bewirtung von Geschäftsfreunden 3<br />

65 Spenden und Steuern 4<br />

70 Deutschland im Gründungsfieber - Englische Limited o<strong>der</strong> GmbH bzw. GmbH & Co. KG? 5<br />

Alle Steuerfaxe finden Sie auch im Mitglie<strong>der</strong>bereich von:<br />

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Mitglie<strong>der</strong> im <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> sind informiert!<br />

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o<strong>der</strong> Empfangen) ein. Dann wählen Sie die Nummer 089/66632361 (mit <strong>der</strong> zweistelligen<br />

Kennziffer für die Information, die Sie interessiert, z.B. 089/66632361-46 für Kin<strong>der</strong>betreuungskosten).<br />

Das komplette Inhaltsverzeichnis für das Steuerfax können Sie mit <strong>der</strong> Kennziffer<br />

00 abrufen. Wer kein Faxgerät besitzt, kann die Informationen per Post anfor<strong>der</strong>n (bitte adressierten<br />

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178 September 2007


haushaltspolitik<br />

<strong>Bund</strong>esagentur für Arbeit<br />

Mit Überschüssen Beitrag senken!<br />

Anzeige<br />

Die Mehreinnahmen <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esagentur<br />

für Arbeit (BA) gehören den<br />

Beitragszahlern! Diese Ansicht vertritt<br />

<strong>der</strong> <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> und<br />

for<strong>der</strong>t eine deutliche Reduzierung<br />

des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.<br />

Eine Senkung würde Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber erheblich<br />

entlasten und hätte zudem gesamtwirtschaftliche<br />

Vorteile.<br />

Nach dem Erfolgsjahr<br />

2006 wird die BA auch<br />

im laufendem Jahr einen<br />

Überschuss erzielen.<br />

Gemäß aktuellen Prognosen<br />

kann im Vergleich zum Haushaltsentwurf<br />

mit Mehreinnahmen<br />

von knapp 10 Mrd. Euro<br />

gerechnet werden. Auf Fünfjahressicht<br />

soll das Finanzpolster<br />

sogar auf über 50 Mrd.<br />

Euro steigen. Grund für die<br />

Mehreinnahmen ist die positive<br />

Konjunkturentwicklung mit<br />

sinkenden Arbeitslosenzahlen.<br />

Dementsprechend fallen bei<br />

<strong>der</strong> BA geringere Ausgaben<br />

für das Arbeitslosengeld I an.<br />

Die gute Finanzlage <strong>der</strong> BA<br />

hat einen Streit um die Verwendung<br />

<strong>der</strong> Überschüsse<br />

hervorgerufen. In <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

kursieren etliche For<strong>der</strong>ungen,<br />

die von einer Beitragssatzsenkung<br />

über die<br />

Ausweitung von Leistungen<br />

<strong>der</strong> aktiven Arbeitsmarktpolitik<br />

bis zu einer Reduzierung des<br />

Steuerzuschusses reichen.<br />

<strong>Bund</strong>eszuschuss beibehalten<br />

Das Karl-Bräuer-Institut des<br />

BdSt hat in seiner neuesten<br />

Studie die verschiedenen Vorschläge<br />

geprüft und kommt zu<br />

dem Ergebnis, dass die meisten<br />

For<strong>der</strong>ungen mit einer<br />

sachgerechten Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung<br />

nicht vereinbar und daher abzulehnen<br />

sind. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

sollte die For<strong>der</strong>ung nach einer<br />

Absenkung des <strong>Bund</strong>eszuschusses<br />

zurückgewiesen<br />

werden. Dieser hat die Aufgabe,<br />

die sogenannten versicherungsfremden<br />

Leistungen abzudecken.<br />

Versicherungsfremde<br />

Leistungen sind meist gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgaben,<br />

die jedoch sachgerecht<br />

aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln<br />

zu finanzieren<br />

sind. Da <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>eszuschuss<br />

zur Zeit die versicherungsfremden<br />

Leistungen aber nur<br />

zu einem geringen Teil abdeckt,<br />

werden die Beitragszahler<br />

über das vertretbare<br />

Maß hinaus zu Unrecht belastet.<br />

Entlastungen <strong>der</strong> Beitragszahler<br />

infolge einer Beitragssatzsenkung<br />

Bruttolohn<br />

in €<br />

1.000<br />

1.500<br />

2.000<br />

2.500<br />

3.000<br />

3.500<br />

4.000<br />

4.500<br />

5.000<br />

Jährliche Entlastung 1 <strong>der</strong> Beitragszahler<br />

in € bei Beitragssenkung auf<br />

3,0 %²<br />

144<br />

216<br />

288<br />

360<br />

432<br />

504<br />

576<br />

648<br />

720<br />

2,5 %³<br />

204<br />

306<br />

408<br />

510<br />

612<br />

714<br />

816<br />

918<br />

1.020<br />

1 Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil insgesamt<br />

² Beitrag bei Auszahlung <strong>der</strong> gesamten Überschüsse an Beitragszahler<br />

³ Beitrag bei Auszahlung <strong>der</strong> gesamten Überschüsse und <strong>der</strong> frei werdenden Mittel aus <strong>der</strong> Abschaffung<br />

des Aussteuerungsbetrags an Beitragszahler (Aussteuerungsbetrag = 4 Mrd. Euro)<br />

Anstatt den <strong>Bund</strong>eszuschuss<br />

zu erhöhen, sollten allerdings<br />

die versicherungsfremden Leistungen<br />

auf ein notwendiges<br />

Niveau reduziert werden. Wegen<br />

des Vertrauensschutzes<br />

kann die Reduzierung zwar<br />

nur schrittweise erfolgen, mittelfristig<br />

kann aber ein Beitragssenkungspotenzial<br />

in<br />

Höhe von einem halben Beitragspunkt<br />

erzielt werden. Auf<br />

keinen Fall sollte <strong>der</strong> BA die Finanzierung<br />

von neuen sachfremden<br />

Aufgaben aufgebürdet<br />

werden.<br />

3% Beitragssatz realistisch<br />

Kurzfristig kann <strong>der</strong> Beitragssatz<br />

aufgrund <strong>der</strong> hohen<br />

Überschüsse <strong>der</strong> BA um 1,2<br />

Prozentpunkte gesenkt werden.<br />

Infolge einer Abschaffung<br />

des Aussteuerungsbetrags<br />

kann weiteres Entlastungspotenzial<br />

von bis zu 0,5 Prozentpunkten<br />

erzielt werden. Insgesamt<br />

könnte <strong>der</strong> Beitragssatz<br />

auf diese Weise deutlich unter<br />

3 % und unter Einbezug des<br />

Abbaus <strong>der</strong> versicherungsfremden<br />

Leistungen mittelfristig<br />

sogar unter 2 % liegen.<br />

Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

könnten dadurch erheblich<br />

entlastet werden (siehe Tabelle).<br />

255.000 neue Arbeitsplätze<br />

Diese Beitragssatzsenkung<br />

wäre zudem gesamtwirtschaftlich<br />

vorteilhaft, denn eine Rückführung<br />

des Beitragssatzes um<br />

1,7 Prozentpunkte und damit eine<br />

Senkung <strong>der</strong> Lohnzusatzkosten<br />

könnte etwa 255.000 neue<br />

Arbeitsplätze schaffen. Die gute<br />

Konjunkturentwicklung würde<br />

noch zusätzlich gestärkt, was in<br />

Zukunft zusätzliches Beitragssenkungspotenzial<br />

schaffen<br />

könnte. Eine höhere Beschäftigung<br />

sollte zudem das Wirtschaftswachstum<br />

stimulieren<br />

und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts<br />

Deutschland<br />

steigern. Die KBI-Son<strong>der</strong>information<br />

Nr. 53 „Arbeitslosenversicherung:<br />

Entlastung statt Ausbeutung!“<br />

ist abrufbar im Internet<br />

unter: http://www.karl-braeuer-institut.de.<br />

DF<br />

September 2007


steuertipps<br />

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steuerpolitik<br />

Familienpolitik<br />

Gut gemeint, gut gemacht?<br />

Familien stehen zur Zeit hoch im Kurs. Insgesamt<br />

sollen sie dem <strong>Steuerzahler</strong> 184,4 Mrd. Euro im<br />

Jahr Wert sein. Doch stimmen Preis und Leistung?<br />

Wenn das Thema auf Familienpolitik<br />

kommt, so fällt reflexartig diese<br />

Zahl: 184 Mrd. Euro! So viel<br />

würde im Jahr für Familien ausgegeben.<br />

Doch wer jetzt meint, dahinter steckt ein<br />

Masterplan, muss enttäuscht werden. Der<br />

immer wie<strong>der</strong> zitierte Betrag ergibt sich<br />

lediglich aufgrund einer bloßen Aufzählung<br />

aller Maßnahmen, die irgendwie mit<br />

Familie zu tun haben. Das geht von A wie<br />

„Absetzbarkeit<br />

gesetzlicher<br />

Unterhaltspflichten“<br />

bis Z<br />

wie „Zahlungen<br />

an die<br />

<strong>Bund</strong>esstiftung<br />

Mutter<br />

und Kind“.<br />

Was soll man<br />

mit einer<br />

Zahl anfangen,<br />

hinter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>geldzahlungen, Witwenrenten,<br />

BAföG, Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

und weitere 149 Einzelmaßnahmen<br />

stecken? Damit kein falscher<br />

Eindruck entsteht: Mit den 184 Mrd. Euro<br />

werden eine Reihe von notwendigen<br />

und wichtigen Aufgaben finanziert. Und<br />

natürlich ist es löblich, dass sich die Regierung<br />

auch mal Gedanken macht, wofür<br />

denn das Geld <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> ausgegeben<br />

wird. Doch welche Schlüsse sollen wir<br />

daraus ziehen? Geben wir zu viel für Familien<br />

aus? O<strong>der</strong> sind 184 Mrd. Euro zu<br />

wenig?<br />

Krippentheater<br />

Statt diese wichtigen Fragen zu beantworten,<br />

diskutiert die Politik lieber über<br />

die Finanzierung von Krippenplätzen. Zur<br />

Erinnerung: Vor einem Jahr erst hat <strong>der</strong><br />

<strong>Bund</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismuskommission<br />

I die Zuständigkeit dafür an die<br />

Län<strong>der</strong> abgegeben. Plötzlich will er wie<strong>der</strong><br />

mitspielen. Also werden abenteuerliche<br />

Stiftungsmodelle erdacht, um die eigenen<br />

Gesetze irgendwie zu umgehen. Die Krippenplätze<br />

sind längst zu einem Symbol des<br />

familienpolitischen Aufbruchs geworden.<br />

Die große Inszenierung des Themas Kin<strong>der</strong>betreueung<br />

strahlt hell. In ihrem<br />

Schatten stehen die <strong>Steuerzahler</strong>, die das<br />

ganze Theater letzlich bezahlen - mit 184<br />

Mrd. Euro weniger in <strong>der</strong> Tasche und <strong>der</strong><br />

leisen Ahnung, dass dies ein hoher Preis<br />

für etwas Ungefähres sein könnte.<br />

Mogelpackung<br />

Es wird Zeit, dass die Familienpolitik<br />

ehrlich zu sich selber und zu den Bürgern<br />

wird. Zum einen steht ein Teil <strong>der</strong> 184<br />

Mrd. Euro gar nicht zur freien Verfügung,<br />

son<strong>der</strong>n ist vertraglich o<strong>der</strong> sogar<br />

verfassungsrechtlich festgelegt. Hierzu<br />

zählen etwa im Rahmen <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freibetrag o<strong>der</strong> das<br />

Ehegattensplitting. Zum an<strong>der</strong>en fehlt<br />

eine Bestandsaufnahme, was von den<br />

Maßnamen wirklich bei <strong>der</strong> Zielgruppe<br />

ankommt. So ist durch die Verrechnung<br />

von Kin<strong>der</strong>geld mit dem steuerlichen Kin<strong>der</strong>freibetrag<br />

die För<strong>der</strong>ung geringer als<br />

das bloße Kin<strong>der</strong>geld vermuten lässt. Solange<br />

nicht klar ist, welche Leistungen<br />

den Familien zugute kommen und welche<br />

nur politikwirksam in Szene gesetzt werden,<br />

ist <strong>der</strong> Preis dafür zu hoch. OS<br />

Das Prinzip Jahressteuergesetz<br />

Jedes Jahr eine neue Welt<br />

Es hat Tradition, einmal im Jahr alle steuerpolitischen<br />

Restposten auf einen Haufen zu kehren<br />

und zusammen mit notwendigen Anpassungen in<br />

ein Gesetz zu gießen. Doch das Prinzip dahinter<br />

ist fragwürdig.<br />

Um es vorab klarzustellen: Gegenüber<br />

<strong>der</strong> früheren Praxis, im<br />

Laufe eines Jahres ständig einzelne<br />

Gesetzesän<strong>der</strong>ungen auf den Weg zu<br />

bringen, ist die Zusammenfassung in nur<br />

einem Gesetz ein Fortschritt. Aus diesem<br />

Grunde ist die herabwürdigende Bezeichnung<br />

als „Lumpensammlung“ o<strong>der</strong><br />

„Omnibus-Gesetz“, in das alle einsteigen<br />

können, übertrieben.<br />

Quantität...<br />

nung“. Genauso bunt ist die Art <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen,<br />

die hier vorgenommen werden.<br />

es finden sich kleinere Anpassungen an<br />

die aktuelle Gesetzeslage genauso wie<br />

zum Teil massive Rechtseingriffe. Gemessen<br />

an <strong>der</strong> Anzahl ist die Regierung jedes<br />

Jahr sehr fleißig. Doch ist viel auch gut?<br />

... und Qualität<br />

Betrachtet man zum Beispiel das Einkommensteuergesetz:<br />

Vor einem Jahr<br />

wurde es durch das Jahressteuergesetz<br />

2007 in 57 einzelnen Punkten geän<strong>der</strong>t.<br />

Für dieses Jahr sind im Entwurf zum<br />

Jahressteuergesetz 2008 insgesamt 49 Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgesehen. Haben sich die Bedingungen<br />

innerhalb eines Jahres wirklich<br />

so dramatisch verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> waren<br />

die letzen Än<strong>der</strong>ungen vielleicht doch<br />

nicht so gemeint?<br />

Die Antwort auf diese Frage liefert das<br />

Finanzministerium unfreiwillig selbst. Die<br />

ebenfalls im Jahressteuergesetz 2008 geplante<br />

Än<strong>der</strong>ung des Missbrauchsparagraphen<br />

42 <strong>der</strong> Abgabenordnung sieht<br />

Allerdings muss sich ein Gesetz, das<br />

wie das Jahressteuergesetz 2008 über 200<br />

einzelne Steuerrechtsän<strong>der</strong>ungen enthält,<br />

solche Titel gefallen lassen. Hier finden<br />

sich viele Einzelgesetze, von A wie „Abgabenordnung“<br />

bis Z wie „Zweite <strong>Bund</strong>esmeldedatenübermittlungsverord-<br />

vor, dass ein <strong>Steuerzahler</strong> eine „ungewöhnliche<br />

rechtliche Gestaltung“ bei seinen<br />

Steuerangelegenheiten zu begründen<br />

habe.<br />

Diese vom <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> und<br />

an<strong>der</strong>en Verbänden strikt abgelehnte<br />

Umkehr <strong>der</strong> Beweislast offenbart vor allem<br />

eines: Das Finanzministerium misstraut<br />

offensichtlich <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> eigenen<br />

Gesetze. Da aufgrund <strong>der</strong> ständigen<br />

Än<strong>der</strong>ungen sogar die Finanzverwaltung<br />

selbst die Konsequenzen <strong>der</strong> erlassenen<br />

Gesetze nicht mehr überblickt,<br />

soll nun <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> als unfreiwilliger<br />

Mitarbeiter zukünftig die „unerwünschten“<br />

Nebenwirkungen aufzeigen.<br />

Die Verschärfung <strong>der</strong> Abgabenordnung<br />

wäre gar nicht nötig, wenn sich <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

endlich darauf besinnen würde,<br />

einfache und klare Steuergesetze zu<br />

schaffen. Solange aber das Prinzip<br />

Jahressteuergesetz bedeutet, jedes Jahr<br />

die Steuergesetze aufs Neue umzugestalten,<br />

bleibt <strong>der</strong> Gesetzgeber weit davon<br />

entfernt.<br />

OS<br />

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