19.04.2013 - Gemeinde Wolpertswende

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Freitag, 19. April 2013 Seite 2 chen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amtsund Landgerichten mit. Bei den Amtsgerichten sind das die Schöfen- und Jugendschöfengerichte, beim Landgericht die Strafkammern und die Jugendkammern. Die Schöinnen und Schöfen nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Plichten wie die Berufsrichterinnen und -richter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Des-halb sollten sich Interessent/innen vor der Bewerbung mit den Anforderungen vertraut machen, die das Schöfenamt an sie stellt. Zu den Fähigkeiten und Eigenschaften, auf die es bei diesem Ehrenamt besonders ankommt, zählen soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, beruliche Erfahrung, logisches Denkvermögen und Gespür, Gerechtigkeitssinn, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen. Bei Jugendschöinnen und -schöfen kommen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung hinzu. Darüber hinaus müssen Schöinnen/Schöfen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Berulich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht bei den großen Strafkammern die Sitzungen mit Un-terbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Dann sind die Schöinnen und Schöfen in Einzelfällen deutlich mehr als zwölf Tage im Jahr gefordert. Das Schöfenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz bezahlt. Unter anderem können Ersatz für Fahrkosten, Verdienstausfall bis zu 20 Euro pro Stunde, Zeitversäumnis in Höhe von 5 Euro pro Stunde oder Nachteile in der Haushaltsführung geltend gemacht werden. Nicht geeignet für das Ehrenamt sind • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Ausübung öfentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat läuft, die den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung öfentlicher Ämter zur Folge haben kann, • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind; • Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, zum Beispiel Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugs-beamte, • Personen, die Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren sowie • Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. • Personen, die zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden lang Schöin/Schöfe waren, dürfen nicht für eine weitere Amtsperiode berufen werden. Das Ernennungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Die Verwaltung stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöinnen/ Schöfen auf und leitet sie anschließend an den Gemeinderat zur Beschlussfassung weiter. Bis spätestens 30.09.2013 wird beim Amtsgericht Ravensburg die erforderliche Anzahl der Schöinnen/Schöfen und Jugendschöinnen / Jugendschöfen aus den Listen gewählt. Die Gewählten werden dann von den Gerichten in das Ehrenamt berufen. Auf der Homepage „www.schoefenbw.de“ inden Sie weitere ausführliche Informationen. Wenn Sie Interesse am Amt eines Schöfen oder Jugendschöfen haben, melden Sie sich bitte bis 26.04.2013 bei der Gemeindeverwaltung (Tel: 940316). Freiwillige Feuerwehr Abteilung Wolpertswende Am Montag, den 22.04.2013 indet um 20.00 Uhr eine Feuerwehrprobe statt. Abteilungskommandant. Jugendfeuerwehr ! Am Montag, den 22. April indet eine Jugendfeuerwehrprobe statt. Trefpunkt um 18 Uhr an den Feuerwehrhäusern in Mochenwangen und Wolpertswende. Martin Spieß (Jugendfeuerwehrwart) 19.04.1937 Herr Konrad Schultes Wolpertswende, Hatzenturm 8 Zum 76. Geburtstag Unsere Jubilare Geburten GLATZ Johannes geb. am 31.03.2013 in Weingarten Eltern: Lenka und Helmut Glatz, wohnhaft in Mochenwangen, Wolpertswender Str. 14/5 Zu verschenken • 1 Terrassentisch (wetterfest) Größe 1,60 m lang und 1,00 m breit, sowie 1 Senseo Kafemaschine zu verschenken Telefon 911650 • großer Katzenbaum und Computerschreibtisch auf Rollen zu verschenken Telefon 0175/5941913 • ältere Waschmaschine zu verschenken Telefon 0178/6537237 (17.00 - 20.00 Uhr) Interessenten können sich direkt an die Schenker, nicht nach 20.00 Uhr und nicht am Sonntag, wenden. Wer etwas zu verschenken hat, kann dies der Gemeinde mitteilen.

Seite 3 Freitag, 19. April 2013 Schulgeschichten Schulnachrichten Bücherei Büchertref Wolpertswende - V O R A N Z E I G E !!! Bitte weitersagen ....... Der Büchertref Wolpertswende lädt DICH zu einem Event ganz besonderer Art ein! Mit dem Motto „ Ein Mittag für mich“wird Evi Moosmann Auszüge aus einem spannenden Buch (lass dich überraschen) vorlesen. Dabei kannst DU es dir ,bei einem Verwöhn- und Wellness Programm, so richtig gut gehen lassen. Wann: Freitag, 26. April 2013, 16.30 Uhr Wer: alle Mädels ab 11 Jahren Wo: im Raum der alten Bücherei Mitzubringen: bequemes Kissen und gute Laune Die Klassen 3a und 3b der Eugen-Bolz Schule besuchten das Schulmuseum in Friedrichshafen. Schon an der Eingangstür wurden wir durch eine alte Schulglocke begrüßt. In der ersten Schulstube, in der wir Platz nahmen, bekamen wir einen Eindruck davon, wie es in einer Dorfschule im Jahr 1850 zuging. Viel Platz hatten die Schüler damals nicht, das Klassenzimmer war relativ klein und die Decke niedrig. In der Ecke stand ein Ofen, mit dem die Schulstube im Winter beheizt wurde. Elektrisches Licht gab es noch nicht. Der Lehrer (unser Museumsführer) kontrollierte zuerst, ob unsere Hände sauber waren. Da die meisten Kinder damals auf dem Bauernhof ihrer Eltern mithelfen mussten, überprüfte er auch, ob wir Erde oder Stallmist an den Schuhen hatten. Der Lehrer verdiente nicht viel und wohnte im Schulhaus. Oft musste er noch einen zweiten Beruf ausüben, um genug zum Leben zu haben. Schüler, die sich nicht an die Regeln hielten, wurden viel härter bestraft als heute. Sie mussten auf einem Holzscheit knien oder in die Ecke stehen, bekamen „Tatzen“ (Schläge mit der Rute oder dem Rohrstock auf die Handinnenläche) oder „Hosenspanner“ (Schläge auf den Po). Schlechte Schüler mussten auf einem hölzernen Esel sitzen oder eine Eselsmütze tragen. Zum Abschluss durften wir erproben, wie die Kinder damals schrieben – in Sütterlinschrift und mit Grifel und Schiefertafel. Anschließend bekamen wir noch einen Einblick in eine Klosterschule im Jahr 800 n. Chr. und in ein Klassenzimmer aus der Zeit um 1900, als Deutschland ein Kaiserreich war. Mit vielen interessanten Eindrücken aus der Vergangenheit kehrten wir in die schulische Gegenwart zurück. Angelika Koscheck Es freuen sich auf D I C H!! Evi Moosmann und das Büchereiteam öfentlicher Nahverkehr Mit dem Radexpress zu Fit-Fun-Shopping und MOOR EXTREM Fit-Fun-Shopping Tag mit verkaufsofenem Sonntag, Neueröfnung der multimedialen Erlebnisausstellung MOOR EXTREM im Naturschutzzentrum Wurzacher Ried, Torfbähnlefahrten - Bad Wurzach hat am 21. April für seine Gäste einiges zu bieten. Die etwas andere Möglichkeit, zu diesem ereignisreichen Tag in die Riedstadt zu kommen, bieten die DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH und der bodo-Verkehrsverbund mit dem Radexpress Oberschwaben: entspannt, genussvoll und umweltfreundlich. Informationen: Der Radexpress Oberschwaben fährt von Aulendorf über Bad Waldsee nach Bad Wurzach und zurück. Fahrzeiten ab Aulendorf: 8.15 Uhr, 10.15 Uhr, 12.15 Uhr, 14.15 Uhr, 16.15 Uhr; Fahrzeiten ab Bad Wurzach: 9.02 Uhr, 11.02 Uhr, 13.02 Uhr, 15.02 Uhr, 17.02 Uhr; Fahrtdauer ca. 45 Minuten Vom Bahnhof Bad Wurzach sind das Torfbähnle, die Innenstadt und das Naturschutzzentrum in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Zugbegleiter. Im Radexpress Oberschwaben gelten alle Tarifangebote des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) und der Deutschen Bahn. EinzelTageskarte (beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich) Bad Wurzach - Aulendorf 6,50 Euro, Bad Wurzach – Bad Waldsee 4,80 Euro; GruppenTageskarte (bis 5 Personen) 8,60 Euro. Fahrkarten erhalten Sie direkt beim Zugbegleiter ohne Aufpreis. Die Fahrradmitnahme ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kostenfrei möglich. Weitere Informationen sowie der vollständige Sonderfahrplan unter www.bodo.de.

Freitag, 19. April 2013 Seite 2<br />

chen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amtsund<br />

Landgerichten mit. Bei den Amtsgerichten sind das die<br />

Schöfen- und Jugendschöfengerichte, beim Landgericht die<br />

Strafkammern und die Jugendkammern. Die Schöinnen und<br />

Schöfen nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen<br />

Rechten und Plichten wie die Berufsrichterinnen und -richter<br />

teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Des-halb<br />

sollten sich Interessent/innen vor der Bewerbung mit den Anforderungen<br />

vertraut machen, die das Schöfenamt an sie stellt.<br />

Zu den Fähigkeiten und Eigenschaften, auf die es bei diesem<br />

Ehrenamt besonders ankommt, zählen soziales Verständnis,<br />

Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, beruliche<br />

Erfahrung, logisches Denkvermögen und Gespür, Gerechtigkeitssinn,<br />

Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen,<br />

Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen.<br />

Bei Jugendschöinnen und -schöfen kommen erzieherische<br />

Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung hinzu.<br />

Darüber hinaus müssen Schöinnen/Schöfen gesundheitlich<br />

in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen<br />

aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber<br />

von der Arbeitsleistung freizustellen. Berulich sollte<br />

jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden,<br />

wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem<br />

Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich<br />

beim Landgericht bei den großen Strafkammern die Sitzungen<br />

mit Un-terbrechungen über mehrere Tage oder Wochen<br />

erstrecken können. Dann sind die Schöinnen und Schöfen<br />

in Einzelfällen deutlich mehr als zwölf Tage im Jahr gefordert.<br />

Das Schöfenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung<br />

nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz<br />

bezahlt. Unter anderem können Ersatz für Fahrkosten, Verdienstausfall<br />

bis zu 20 Euro pro Stunde, Zeitversäumnis in Höhe von 5<br />

Euro pro Stunde oder Nachteile in der Haushaltsführung geltend<br />

gemacht werden.<br />

Nicht geeignet für das Ehrenamt sind<br />

• Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Ausübung<br />

öfentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer<br />

vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs<br />

Monaten verurteilt wurden,<br />

• Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer<br />

Tat läuft, die den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung öfentlicher<br />

Ämter zur Folge haben kann,<br />

• Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;<br />

• Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, zum Beispiel<br />

Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare,<br />

gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugs-beamte,<br />

• Personen, die Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der<br />

DDR waren sowie<br />

• Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit<br />

oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.<br />

• Personen, die zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden<br />

lang Schöin/Schöfe waren, dürfen nicht für eine weitere<br />

Amtsperiode berufen werden.<br />

Das Ernennungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Die Verwaltung<br />

stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöinnen/<br />

Schöfen auf und leitet sie anschließend an den <strong>Gemeinde</strong>rat zur<br />

Beschlussfassung weiter. Bis spätestens 30.09.2013 wird beim<br />

Amtsgericht Ravensburg die erforderliche Anzahl der Schöinnen/Schöfen<br />

und Jugendschöinnen / Jugendschöfen aus den<br />

Listen gewählt. Die Gewählten werden dann von den Gerichten<br />

in das Ehrenamt berufen. Auf der Homepage „www.schoefenbw.de“<br />

inden Sie weitere ausführliche Informationen.<br />

Wenn Sie Interesse am Amt eines Schöfen oder Jugendschöfen<br />

haben, melden Sie sich bitte bis 26.04.2013 bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung (Tel: 940316).<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Abteilung <strong>Wolpertswende</strong><br />

Am Montag, den 22.04.2013 indet um 20.00 Uhr eine Feuerwehrprobe<br />

statt.<br />

Abteilungskommandant.<br />

Jugendfeuerwehr !<br />

Am Montag, den 22. April indet eine Jugendfeuerwehrprobe<br />

statt. Trefpunkt um 18 Uhr an den Feuerwehrhäusern in Mochenwangen<br />

und <strong>Wolpertswende</strong>.<br />

Martin Spieß<br />

(Jugendfeuerwehrwart)<br />

19.04.1937<br />

Herr Konrad Schultes<br />

<strong>Wolpertswende</strong>, Hatzenturm 8<br />

Zum 76. Geburtstag<br />

Unsere Jubilare<br />

Geburten<br />

GLATZ Johannes geb. am 31.03.2013 in Weingarten<br />

Eltern: Lenka und Helmut Glatz, wohnhaft in Mochenwangen,<br />

<strong>Wolpertswende</strong>r Str. 14/5<br />

Zu verschenken<br />

• 1 Terrassentisch (wetterfest) Größe 1,60 m lang und 1,00 m<br />

breit, sowie 1 Senseo Kafemaschine zu verschenken<br />

Telefon 911650<br />

• großer Katzenbaum und Computerschreibtisch auf Rollen<br />

zu verschenken Telefon 0175/5941913<br />

• ältere Waschmaschine zu verschenken<br />

Telefon 0178/6537237<br />

(17.00 - 20.00 Uhr)<br />

Interessenten können sich direkt an die Schenker, nicht nach<br />

20.00 Uhr und nicht am Sonntag, wenden.<br />

Wer etwas zu verschenken hat, kann dies der <strong>Gemeinde</strong> mitteilen.

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