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(Folge-)Antrag nach dem Sozialgesetzbuch - versorgungsaemter.de

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An das Nie<strong>de</strong>rsächsische Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Soziales, Jugend u. Familie<br />

- Lan<strong>de</strong>ssozialamt -<br />

Eingangsstempel<br />

Außenstelle .........................................................................................................................<br />

Bitte tragen Sie hier das Geschäftszeichen ein:<br />

………………………………………………………………………<br />

(<strong>Folge</strong>-)<strong>Antrag</strong> <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Sozialgesetzbuch</strong> – Neuntes Buch – (SGB IX)<br />

Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>de</strong>rter Menschen- Schwerbehin<strong>de</strong>rtenrecht –<br />

auf Feststellung eines höheren Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung (GdB)<br />

auf Zuerkennung eines o<strong>de</strong>r mehrerer Merkzeichen (s. Textziffer 4)<br />

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,<br />

bevor Sie diesen <strong>Antrag</strong>svordruck ausfüllen, lesen Sie bitte die im anhängen<strong>de</strong>n Merkblatt enthaltenen Hinweise.<br />

Durch ein vollständiges Ausfüllen <strong>de</strong>s Vordruckes vermei<strong>de</strong>n Sie Rückfragen! Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Lan<strong>de</strong>ssozialamt<br />

1. Angaben zu Ihrer Person<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Geburtsname:<br />

Geburtsdatum: Geschlecht: weiblich männlich<br />

Straße, Hausnummer:<br />

Postleitzahl, Wohnort:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Telefon / Fax / E-Mail<br />

(freiwillige Angabe für Rückfragen)<br />

Sind Sie Auslän<strong>de</strong>r/in, dann fügen Sie bitte eine amtliche Bescheinigung über <strong>de</strong>n rechtmäßigen Aufenthalt bei.<br />

Sind Sie Grenzarbeitnehmer/in, dann fügen Sie bitte eine Arbeitsbescheinigung Ihrer/s jetzigen Arbeitgeberin/Arbeitgebers<br />

und einen Nachweis über Ihren Wohnsitz im Ausland bei.<br />

Ist Ihr Arbeitsplatz akut gefähr<strong>de</strong>t? JA NEIN<br />

Gesetzliche<br />

Vertreter/in<br />

Bevollmächtigte/r<br />

Betreuer/in<br />

Name,<br />

Vorname<br />

Straße,<br />

Haus-Nr.<br />

PLZ,<br />

Wohnort<br />

Bei Min<strong>de</strong>rjährigen und Personen, für die ein Betreuer bestellt o<strong>de</strong>r ein Bevollmächtigter benannt ist, bitte<br />

Namen, Vornamen und Anschrift <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreterin/Vertreters, <strong>de</strong>r Betreuerin/<strong>de</strong>s Betreuers<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevollmächtigten/<strong>de</strong>s Bevollmächtigten angeben und Kopie <strong>de</strong>r Bestallungsurkun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>s Betreuerausweises<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vollmacht vorlegen.<br />

2. Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngeld<br />

Falls Sie <strong>nach</strong>stehend unter Nr. 4 (Merkzeichen) die Zuerkennung <strong>de</strong>s Merkzeichens “Bl” ( Blind ) wünschen, können<br />

Sie an dieser Stelle zugleich die Gewährung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngel<strong>de</strong>s <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> Nie<strong>de</strong>rsächsischen Gesetz über das<br />

Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngeld für Zivilblin<strong>de</strong> (LBlGG) beantragen.<br />

Wollen Sie das? Wir leiten <strong>de</strong>n <strong>Antrag</strong> an das zuständige Amt weiter!<br />

Ja, ich beantrage die Gewährung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngel<strong>de</strong>s.<br />

…………………………………………………………………………….……………..<br />

Nein ( Unterschrift )<br />

Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die weiteren Hinweise zu Punkt 6.4 <strong>de</strong>s anhängen<strong>de</strong>n Merkblattes !<br />

SGB IX 18 LS <strong>Antrag</strong> <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> SGB IX - 01/12


3. Welche dauerhaft vorliegen<strong>de</strong>n Gesundheitsstörungen machen Sie geltend?<br />

Welche <strong>de</strong>r bereits bewerteten Gesundheitsstörung/en hat/haben sich verschlimmert ?<br />

2<br />

Gesundheitsstörung<br />

(z.B. Wirbelsäulenscha<strong>de</strong>n, Herzerkrankung, Depression, etc.)<br />

3.1<br />

3.2<br />

Ursache<br />

(Ziffer)<br />

mögliche Ursachen:<br />

1 = Arbeitsunfall/Berufskrankheit<br />

3.3<br />

Welche Gesundheitsstörung/en ist/sind seit <strong>de</strong>r letzten Feststellung hinzugekommen?<br />

Gesundheitsstörung<br />

(z.B. Wirbelsäulenscha<strong>de</strong>n, Herzerkrankung, Depression, etc.)<br />

3.4<br />

3.5<br />

3.6<br />

Ursache<br />

(Ziffer)<br />

2 = Krankheit<br />

3 = angeborenes Lei<strong>de</strong>n<br />

4 = Kriegs-/ Wehr- /Zivildienstlei<strong>de</strong>n<br />

5 = Verkehrsunfall<br />

(nicht Arbeitsunfall)<br />

6 = häuslicher Unfall<br />

(nicht Arbeitsunfall)<br />

7 = sonstige o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Ursachen<br />

3.7<br />

Soll Ihr <strong>Antrag</strong> alle neu hinzugetretenen Gesundheitsstörungen umfassen?<br />

(z B. Erkrankungen, die erst im <strong>Antrag</strong>sverfahren bekannt wer<strong>de</strong>n und hier nicht aufgeführt sind)<br />

Bei „Nein“ geben Sie bitte im <strong>Antrag</strong> nur die Gesundheitsstörungen an, die berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen.<br />

Ja<br />

Nein<br />

4. Ich beantrage die Zuerkennung folgen<strong>de</strong>r Merkzeichen<br />

G<br />

aG<br />

H<br />

RF<br />

B<br />

Bl<br />

Gl<br />

erhebliche Gehbehin<strong>de</strong>rung (Siehe Hinweise Nr. 6.2 <strong>de</strong>s Merkblattes)<br />

außergewöhnliche Gehbehin<strong>de</strong>rung (Siehe Hinweise Nr. 6.7 <strong>de</strong>s Merkblattes)<br />

Hilflosigkeit (Siehe Hinweise Nr. 6.2 <strong>de</strong>s Merkblattes)<br />

Rundfunkgebührenbefreiung (Siehe Hinweise Nr. 6.3 <strong>de</strong>s Merkblattes)<br />

Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (Siehe Hinweise Nr. 6.2 <strong>de</strong>s Merkblattes)<br />

Blind (Siehe Hinweise Nr. 6.4 und 6.7 <strong>de</strong>s Merkblattes)<br />

Gehörlos (Siehe Hinweise Nr. 6.2 und 6.5 <strong>de</strong>s Merkblattes)<br />

5. Die beantragte Feststellung soll gelten:<br />

ab <strong>Antrag</strong>stellung rückwirkend ab: aus folgen<strong><strong>de</strong>m</strong> Grund:<br />

6. Angaben zu bisherigen Feststellungen<br />

6.1 Haben Sie schon einmal einen <strong>Antrag</strong> <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> Schwerbehin<strong>de</strong>rtenrecht gestellt?<br />

Nein Ja, bei (Behör<strong>de</strong> mit Name und Anschrift sowie Aktenzeichen):<br />

Ehemaliger Wohnort:<br />

6.2 Haben Sie bei einer Berufgenossenschaft o<strong>de</strong>r einer Behör<strong>de</strong> einen <strong>Antrag</strong> auf Anerkennung von<br />

Gesundheitsstörungen als Arbeitsunfall/Berufskrankheit o<strong>de</strong>r als Dienstunfall gestellt?<br />

Nein<br />

Gesundheitsstörung:<br />

Ja, bei (Behör<strong>de</strong> mit Name und Anschrift sowie Aktenzeichen):<br />

Falls ja: Wünschen Sie vom Lan<strong>de</strong>ssozialamt eine vorläufige Entscheidung?<br />

Ja, ich wünsche eine vorläufige Entscheidung.<br />

Nein, die Entscheidung <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft/Behör<strong>de</strong> soll abgewartet wer<strong>de</strong>n.<br />

6.3 Haben Sie einen Rentenantrag wegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit gestellt?<br />

Nein Ja, am bei (Behör<strong>de</strong> mit Name und Anschrift sowie Versicherungsnummer):<br />

Gesundheitsstörung:


7. Angaben über ärztliche Behandlungen<br />

(Bei Bedarf bitte ein zusätzliches Blatt verwen<strong>de</strong>n)<br />

7.1 Hausarzt und (Fach-) Arztbehandlungen in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren<br />

3<br />

a)<br />

Zeitraum<br />

von - bis<br />

Hausarzt/-<br />

ärztin<br />

Name und Anschrift<br />

Welche <strong>de</strong>r unter Punkt 3. genannten<br />

Gesundheitsstörungen<br />

wer<strong>de</strong>n dort behan<strong>de</strong>lt?<br />

Liegen evtl.<br />

Unterlagen<br />

hierzu beim<br />

Hausarzt<br />

vor ?<br />

b)<br />

Ja<br />

nein<br />

c)<br />

Ja<br />

nein<br />

d)<br />

Ja<br />

nein<br />

e)<br />

Ja<br />

nein<br />

7.2 Krankenhausaufenthalte in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren<br />

Zeitraum<br />

von-bis<br />

Name und Anschrift<br />

Station, behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>/r Arzt/Ärztin<br />

Welche <strong>de</strong>r unter Punkt 3. genannten<br />

Gesundheitsstörungen wur<strong>de</strong>n<br />

dort behan<strong>de</strong>lt?<br />

7.3 Reha- und Anschlussheilbehandlungen in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren<br />

Zeitraum<br />

von-bis<br />

Name und Anschrift <strong>de</strong>r Klinik<br />

(Kostenträger? Versicherungsnummer?)<br />

Welche <strong>de</strong>r unter Punkt 3. genannten<br />

Gesundheits-störungen<br />

wur<strong>de</strong>n dort behan<strong>de</strong>lt?<br />

7.4 Erhalten Sie Pflegegeld ? Ist eine Pflegestufe festgestellt o<strong>de</strong>r beantragt ?<br />

Nein Ja: Pflegestufe:<br />

Kranken-/Pflegekasse (vollständiger Name und genaue Anschrift sowie Versicherungs-Nr.):<br />

8. Anlagen zum <strong>Antrag</strong><br />

Wenn sich Unterlagen über Ihren <strong>de</strong>rzeitigen Gesundheitszustand (z.B. Arzt-, Krankenhaus-, Reha-Berichte,<br />

Gutachten, EKG, Laborbefun<strong>de</strong>, keine Röntgenbil<strong>de</strong>r und CD-ROM) in Ihrem Besitz befin<strong>de</strong>n, fügen Sie<br />

diese bitte diesem <strong>Antrag</strong> in Kopie bei. Sie för<strong>de</strong>rn damit die Beschleunigung <strong>de</strong>s Verfahrens.<br />

Beigefügt sind:


4<br />

9. Hinweise zur Mitwirkungspflicht und zum Datenschutz<br />

Um eine zügige und sachgerechte <strong>Antrag</strong>sbearbeitung zu gewährleisten, ist das Lan<strong>de</strong>ssozialamt auf Ihre Mitwirkung<br />

angewiesen. Deshalb ist in <strong>de</strong>n §§ 60 bis 67 <strong>Sozialgesetzbuch</strong> – Erstes Buch (SGB I) die Mitwirkungspflicht <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Leistungsberechtigten gesetzlich geregelt.<br />

Wer Sozialleistungen beantragt, hat u.a. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Außer<strong><strong>de</strong>m</strong> hat er<br />

auf Verlangen <strong>de</strong>s zuständigen Leistungsträgers <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Auskünfte durch Dritte (z.B. Krankenkasse,<br />

behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Ärzte, Arbeitgeber usw.) zuzustimmen. Ist die Aufklärung <strong>de</strong>s Sachverhalts erheblich erschwert,<br />

weil Sie nicht mitwirken, kann die Leistung ohne weitere Ermittlungen bis zur Nachholung <strong>de</strong>r Mitwirkung ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise versagt wer<strong>de</strong>n, wenn die Leistungsvoraussetzungen nicht <strong>nach</strong>gewiesen sind. Ihre Mitwirkungspflicht besteht<br />

u.a. nicht, wenn Ihnen die Erfüllung aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Rechtsgrundlagen <strong>de</strong>r Datenerhebung fin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n §§ 69 SGB IX i.V.m. 67a <strong>Sozialgesetzbuch</strong> - Zehntes<br />

Buch (SGB X).<br />

Angaben, die das Lan<strong>de</strong>sozialamt von einer Ärztin/einem Arzt im Rahmen einer Begutachtung o<strong>de</strong>r zur Ausstellung<br />

einer Bescheinigung erhält, dürfen im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang an an<strong>de</strong>re Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung)<br />

weitergegeben wer<strong>de</strong>n (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 – 3. Möglichkeit i.V.m. § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X). Sie können dieser<br />

Weitergabe wi<strong>de</strong>rsprechen. Ich wi<strong>de</strong>rspreche dieser Übermittlung.<br />

10. Entbindung von <strong>de</strong>r Schweigepflicht<br />

Ich erkläre mich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass das Nie<strong>de</strong>rsächsische Lan<strong>de</strong>samt für Soziales, Jugend und Familie -<br />

Lan<strong>de</strong>ssozialamt die Auskünfte und medizinischen Unterlagen (insbeson<strong>de</strong>re Entlassungsberichte, Zwischenberichte,<br />

Befundscheine, Untersuchungsbefun<strong>de</strong>, Pflege- und Betreuungsgutachten) von <strong>de</strong>n genannten Ärzten, Krankenanstalten,<br />

Behör<strong>de</strong>n, Gesundheitsämtern, Gerichten und Sozialleistungsträgern sowie von privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherungsunternehmen<br />

- auch soweit sie von an<strong>de</strong>ren Ärztinnen/Ärzten o<strong>de</strong>r Stellen erstellt wor<strong>de</strong>n sind - in<br />

<strong><strong>de</strong>m</strong> Umfange beizieht, wie diese für die Feststellung <strong>de</strong>r von mir geltend gemachte/n Gesundheitsstörung/en o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Pflegebedürftigkeit erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Diese Erklärung erstreckt sich, soweit ich meinen <strong>Antrag</strong> nicht beschränkt habe, auch auf Unterlagen über psychiatrische,<br />

psychoanalytische und psychotherapeutische Untersuchungen/Behandlungen.<br />

Ärztliche Untersuchungen, die während <strong>de</strong>s Verfahrens – beispielsweise in einem Krankenhaus o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren<br />

Behandlungsstätte stattgefun<strong>de</strong>n haben, wer<strong>de</strong> ich <strong><strong>de</strong>m</strong> Lan<strong>de</strong>ssozialamt unverzüglich mitteilen. Sofern ich bei meiner<br />

Mitteilung über solche Untersuchungen nichts an<strong>de</strong>res erkläre, bin ich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass auch Unterlagen über<br />

diese ärztlichen Untersuchungen angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Einwilligungserklärung gilt für das mit diesem <strong>Antrag</strong> eingeleitete Verwaltungsverfahren und für ein evtl. anschließen<strong>de</strong>s<br />

Wi<strong>de</strong>rspruchsverfahren. Sie bezieht sich auch auf die während <strong>de</strong>s Verfahrens eintreten<strong>de</strong>n Sachverhalte und<br />

angefertigten Unterlagen.<br />

Raum für eine etwaige Einschränkung <strong>de</strong>s Einverständnisses (ggf. ein geson<strong>de</strong>rtes Blatt verwen<strong>de</strong>n):<br />

__________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________<br />

Insoweit entbin<strong>de</strong> ich die vom Lan<strong>de</strong>ssozialamt ersuchten Ärztinnen/Ärzte, Krankenanstalten, an<strong>de</strong>re Behandlungsstätten,<br />

Behör<strong>de</strong>n und private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen von ihrer Schweigepflicht.<br />

Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n Verhältnissen, insbeson<strong>de</strong>re eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Funktionsbeeinträchtigung/en, <strong>de</strong>s rechtmäßigen<br />

Aufenthalts, <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses als Grenzarbeitnehmer und <strong>de</strong>s Wohnsitzes, die bis zur Entscheidung über<br />

diesen <strong>Antrag</strong> o<strong>de</strong>r da<strong>nach</strong> eintreten, wer<strong>de</strong> ich unverzüglich mitteilen.<br />

Vorstehen<strong>de</strong> Erklärung ist ein höchst persönliches Recht und daher ausschließlich von <strong>de</strong>r <strong>Antrag</strong>stellerin/<strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Antrag</strong>steller,<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Vertreterin/<strong><strong>de</strong>m</strong> gesetzlichen Vertreter, <strong>de</strong>r Betreuerin/<strong><strong>de</strong>m</strong> Betreuer, nicht aber von<br />

<strong>de</strong>r/<strong><strong>de</strong>m</strong> Bevollmächtigten zu unterschreiben:<br />

..................................................................................................................................................<br />

( Datum ) Unterschrift als <strong>Antrag</strong>steller/in Gesetzliche/r Vertreter/in Betreuer/in<br />

11. <strong>Antrag</strong>stellung<br />

Ich versichere, dass ich die vorstehen<strong>de</strong>n Angaben <strong>nach</strong> bestem Wissen und Gewissen gemacht und keinen weiteren<br />

<strong>Antrag</strong> auf Feststellung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. <strong>de</strong>s Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung (GdB) o<strong>de</strong>r Ausstellung<br />

eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehin<strong>de</strong>rter Mensch gestellt habe.<br />

Mir ist bekannt, dass wahrheitswidrige Angaben strafrechtlich verfolgt wer<strong>de</strong>n können.<br />

..................................................................................................................................................<br />

( Datum ) Unterschrift<br />

als <strong>Antrag</strong>steller/in Gesetzliche/r Vertreter/in Betreuer/in Bevollmächtigte/r<br />

Bitte das beigefügte Merkblatt abtrennen und zu Ihren Unterlagen nehmen !


Nie<strong>de</strong>rsächsisches Lan<strong>de</strong>samt Domhof 1, 31134 Hil<strong>de</strong>sheim<br />

für Soziales, Jugend und Familie Telefon - siehe Seite 4 -<br />

- Lan<strong>de</strong>ssozialamt -<br />

- Fachgruppe Schwerbehin<strong>de</strong>rtenrecht –<br />

Merkblatt<br />

zum <strong>Antrag</strong> <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Sozialgesetzbuch</strong> – Neuntes Buch – (SGB IX )<br />

- Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>de</strong>rter Menschen – Schwerbehin<strong>de</strong>rtenrecht -<br />

Die <strong>nach</strong>stehen<strong>de</strong>n Hinweise geben jeweils <strong>de</strong>n Rechtsstand im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Druckes <strong>de</strong>r Auflage wie<strong>de</strong>r.<br />

1. Schwerbehin<strong>de</strong>rte/behin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen sind Personen mit einem Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung (GdB) von wenigstens 50, behin<strong>de</strong>rte<br />

Menschen sind Personen mit einem GdB von wenigstens 20, wenn sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

o<strong>de</strong>r ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne <strong>de</strong>s § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich <strong>de</strong>s SGB IX<br />

haben.<br />

Die Auswirkungen einer dauerhaften (länger als 6 Monate anhalten<strong>de</strong>n) Störung <strong>de</strong>r körperlichen Funktion, <strong>de</strong>r geistigen<br />

Fähigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r seelischen Gesundheit auf die Teilhabe am Leben in <strong>de</strong>r Gesellschaft (Funktionsbeeinträchtigung)<br />

wer<strong>de</strong>n als Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung <strong>nach</strong> Zehnergra<strong>de</strong>n von 20 bis 100 abgestuft festgestellt.<br />

2. Gleichgestellte<br />

Auf <strong>Antrag</strong> sollen Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30, einem schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen<br />

gleichgestellt wer<strong>de</strong>n, wenn sie wegen ihrer Funktionsbeeinträchtigung(en) ohne die Gleichstellung einen geeigneten<br />

Arbeitsplatz nicht erlangen o<strong>de</strong>r nicht behalten können.<br />

Die Gleichstellung wird durch die für <strong>de</strong>n Wohnort zuständige Agentur für Arbeit ausgesprochen. Der <strong>Antrag</strong> ist unter<br />

Vorlage <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamtes bei <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit zu stellen. Sollten Sie<br />

bereits im Besitz eines sonstigen Beschei<strong>de</strong>s sein, mit <strong><strong>de</strong>m</strong> die bei Ihnen bestehen<strong>de</strong>/n dauerhafte/n Gesundheitsstörung/en<br />

mit einem entsprechen<strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>r Schädigungsfolgen (GdS) o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Erwerbsfähigkeit (MdE)<br />

bewertet wor<strong>de</strong>n ist/sind (siehe Textziffer 3), können Sie sich unter Vorlage dieses Beschei<strong>de</strong>s unmittelbar an die Agentur<br />

für Arbeit wen<strong>de</strong>n.<br />

3. Verfahren zur Feststellung <strong>de</strong>r Eigenschaft als schwerbehin<strong>de</strong>rter/behin<strong>de</strong>rter Mensch<br />

Das Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt stellt auf <strong>Antrag</strong> <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung (GdB) fest. Es erteilt hierüber einen Feststellungsbescheid,<br />

in <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>de</strong>r festgestellte GdB und die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen angegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine solche Feststellung wird nicht getroffen, wenn <strong>de</strong>r GdS/die MdE bereits in einem Rentenbescheid o<strong>de</strong>r einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Verwaltungs- o<strong>de</strong>r Gerichtsentscheidung (z.B. im Bescheid einer Berufsgenossenschaft) festgestellt wor<strong>de</strong>n<br />

ist, es sei <strong>de</strong>nn, Sie machen ein sonstiges Interesse an einer an<strong>de</strong>rweitigen Feststellung geltend.<br />

Beträgt <strong>de</strong>r/die im Bescheid o<strong>de</strong>r in einer entsprechen<strong>de</strong>n Verwaltungs- o<strong>de</strong>r Gerichtsentscheidung an<strong>de</strong>rweitig festgestellte<br />

GdS/MdE min<strong>de</strong>stens 50, stellt das Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehin<strong>de</strong>rter<br />

Mensch und die Höhe <strong>de</strong>s GdB aus.<br />

4. Feststellung gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehin<strong>de</strong>rte/behin<strong>de</strong>rte<br />

Menschen<br />

Neben <strong><strong>de</strong>m</strong> GdB sind vielfach weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von<br />

Nachteilsausgleichen. Das Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt trifft in <strong><strong>de</strong>m</strong> Verfahren <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Sozialgesetzbuch</strong> - Neuntes Buch -<br />

stets auch die hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen Feststellungen.<br />

4.1<br />

Wer<strong>de</strong>n gesundheitliche Merkmale festgestellt, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen<br />

sind, enthält <strong>de</strong>r Ausweis entsprechend vorgedruckte o<strong>de</strong>r durch Stempelaufdruck eingetragene Merkzeichen.<br />

Die Merkzeichen haben folgen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung:<br />

G Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, einer erheblichen<br />

Gehbehin<strong>de</strong>rung und einer Geh- und Stehbehin<strong>de</strong>rung.<br />

aG Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehin<strong>de</strong>rung.<br />

H Feststellung von Hilflosigkeit.<br />

RF Feststellung <strong>de</strong>r gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von <strong>de</strong>r Rundfunkgebührenpflicht und<br />

die Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss.<br />

B Feststellung <strong>de</strong>r Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson<br />

BI Feststellung von Blindheit. Beachten Sie bitte <strong>de</strong>n unter Nr. 6.4 zum Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngeld gegebenen Hinweis!<br />

Gl Feststellung von Gehörlosigkeit.<br />

SGB IX -11-LS-Merkblatt -01/2012


2<br />

4.2<br />

Wird festgestellt, dass <strong>de</strong>r GdB min<strong>de</strong>stens 50 beträgt und die Voraussetzungen für die Merkzeichen G und/o<strong>de</strong>r H<br />

vorliegen, wird ein Ausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck ausgestellt.<br />

Gleiches gilt für <strong>de</strong>n Personenkreis <strong>de</strong>r Gehörlosen (Merkzeichen Gl).<br />

Für die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r unentgeltlichen Beför<strong>de</strong>rung im öffentlichen Personenverkehr wird zu diesem Ausweis<br />

ein Beiblatt mit einer Wertmarke benötigt. Nähere Erläuterungen hierzu fin<strong>de</strong>n Sie unter Ziff. 6.2.<br />

5. Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehin<strong>de</strong>rter Mensch<br />

Zur Verwirklichung <strong>de</strong>r Rechte <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Sozialgesetzbuch</strong> - Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über<br />

die Eigenschaft als schwerbehin<strong>de</strong>rter Mensch. Das Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt stellt <strong>de</strong>n Ausweis aus, wenn <strong>de</strong>r festgestellte<br />

GdB wenigstens 50 beträgt und die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Der Ausweis<br />

• dient <strong><strong>de</strong>m</strong> Nachweis <strong>de</strong>r Eigenschaft als schwerbehin<strong>de</strong>rter Mensch und <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s GdB und damit <strong>de</strong>r<br />

Wahrnehmung <strong>de</strong>r Rechte u.a. gegenüber <strong><strong>de</strong>m</strong> Arbeitgeber, <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit und <strong><strong>de</strong>m</strong> Integrationsamt<br />

beim Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt.<br />

• dient <strong><strong>de</strong>m</strong> Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Leistungen (Nachteilsausgleichen), die<br />

schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Sozialgesetzbuch</strong> - Neuntes Buch - o<strong>de</strong>r <strong>nach</strong> an<strong>de</strong>ren Vorschriften<br />

zustehen.<br />

Er gilt als Nachweis <strong>de</strong>r Eigenschaft als schwerbehin<strong>de</strong>rter Mensch im Regelfall von <strong><strong>de</strong>m</strong> Datum an, an <strong><strong>de</strong>m</strong> Ihr<br />

<strong>Antrag</strong> auf Feststellung einer Behin<strong>de</strong>rung <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> SGB IX beim Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt eingegangen ist. Dieses<br />

Datum wird in <strong>de</strong>n Ausweis eingetragen. Hiervon abweichen<strong>de</strong> Feststellungen sind möglich.<br />

6. Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehin<strong>de</strong>rte/behin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

Bitte beachten Sie, dass das Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt nicht beurteilen kann, ob und ggf. welche Nachteilsausgleiche<br />

o<strong>de</strong>r Ansprüche wegen <strong>de</strong>s bei Ihnen festgestellten GdB zustehen. Insoweit müssen Sie selbst nähere Auskünfte<br />

bei <strong>de</strong>n jeweils zuständigen Stellen einholen. Mit <strong>de</strong>r <strong>nach</strong>stehen<strong>de</strong>n Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

erhebt, sollen Ihnen <strong>de</strong>shalb lediglich unverbindliche Hinweise auf einige Nachteilsausgleiche gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Voraussetzungen Sie ganz o<strong>de</strong>r teilweise mit <strong><strong>de</strong>m</strong> Ausweis <strong>nach</strong>weisen können.<br />

6.1 Rechte <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Sozialgesetzbuch</strong> - Neuntes Buch -<br />

Im Wesentlichen sind vorgesehen:<br />

• beson<strong>de</strong>rer Kündigungsschutz (Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber nur mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Integrationsamtes beim Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt),<br />

• beson<strong>de</strong>re Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes,<br />

• <strong>nach</strong>gehen<strong>de</strong> Hilfen im Arbeitsleben. Hierzu gehören auch Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung,<br />

die <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Bedürfnissen <strong>de</strong>s schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen entspricht; ferner Hilfen zur wirtschaftlichen<br />

Selbstständigkeit schwerbehin<strong>de</strong>rter Menschen.<br />

Zur Vermeidung von Nachteilen wird empfohlen, <strong>de</strong>n Arbeitgeber davon zu unterrichten, dass Sie die Anerkennung<br />

als schwerbehin<strong>de</strong>rter Mensch beantragt haben.<br />

Nähere Auskünfte erteilen das Integrationsamt beim Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt und die Agenturen für Arbeit.<br />

6.2<br />

Unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung im öffentlichen Personenverkehr<br />

Einen Anspruch auf unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung im öffentlichen Personenverkehr haben schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

mit einem GdB von min<strong>de</strong>stens 50, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich<br />

beeinträchtigt (Merkzeichen G), hilflos (Merkzeichen H) o<strong>de</strong>r gehörlos (Merkzeichen Gl) und im Besitz eines Beiblattes<br />

mit einer gültigen Wertmarke sind.<br />

Für die Wertmarke ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 60,--Euro für ein Jahr o<strong>de</strong>r 30,--Euro für 1/2 Jahr zu entrichten.<br />

Von dieser Eigenbeteiligung wer<strong>de</strong>n Blin<strong>de</strong>, Hilflose sowie schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen, die Arbeitslosengeld<br />

II / Sozialgeld, laufen<strong>de</strong> Leistungen zur Grundsicherung im Alter o<strong>de</strong>r bei Erwerbsunfähigkeit (Sozialhilfe)<br />

o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Lebensunterhalt laufen<strong>de</strong> Leistungen <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Sozialgesetzbuch</strong> - Zwölftes Buch -, <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>Sozialgesetzbuch</strong><br />

- Achtes Buch - (Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe) o<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>m</strong> Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge)<br />

beziehen, befreit. Ferner sind unter bestimmten Voraussetzungen Schwerkriegsbeschädigte, Versorgungs- und<br />

Entschädigungsberechtigte unentgeltlich zu beför<strong>de</strong>rn.<br />

Im Nah- und Fernverkehr wird eine Begleitperson unentgeltlich (ohne Eigenbeteiligung) beför<strong>de</strong>rt, wenn die Berechtigung<br />

zur Mitnahme einer Begleitperson (Merkzeichen B) im Ausweis bescheinigt ist.


3<br />

6.3 Befreiung von <strong>de</strong>r Rundfunkgebührenpflicht und/o<strong>de</strong>r Gebührenermäßigung beim<br />

Telefonanschluss<br />

Von <strong>de</strong>r Rundfunkgebührenpflicht wer<strong>de</strong>n aus gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n u.a. folgen<strong>de</strong> behin<strong>de</strong>rte Menschen<br />

befreit (Merkzeichen RF):<br />

• Son<strong>de</strong>rfürsorgeberechtigte im Sinne <strong>de</strong>s § 27 e Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz,<br />

• Blin<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r wesentlich sehbehin<strong>de</strong>rte Personen mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen <strong>de</strong>r Sehbehin<strong>de</strong>rung,<br />

• Hörgeschädigte, die gehörlos sind o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>nen eine ausreichen<strong>de</strong> Verständigung über das<br />

Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,<br />

• Behin<strong>de</strong>rte Menschen mit nicht nur vorübergehend einem GdB von wenigstens 80, die wegen<br />

ihres Lei<strong>de</strong>ns an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.<br />

Der <strong>Antrag</strong> auf Befreiung von <strong>de</strong>r Rundfunkgebührenpflicht ist an die Gebühreneinzugszentrale <strong>de</strong>r öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunkanstalten in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (GEZ) in 50656 Köln zu richten. Die Rundfunkgebührenbefreiung<br />

beginnt frühestens mit <strong><strong>de</strong>m</strong> auf <strong>de</strong>n Eingang <strong>de</strong>s <strong>Antrag</strong>es bei <strong>de</strong>r GEZ folgen<strong>de</strong>n Monat.<br />

Wenn Sie mit einem Feststellungsantrag <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> SGB IX die Zuerkennung <strong>de</strong>s Merkzeichens „RF“ beantragen,<br />

erhalten Sie vom Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt ein <strong>Antrag</strong>sformular <strong>de</strong>r GEZ, das Sie zur Vermeidung von Rechts<strong>nach</strong>teilen<br />

umgehend ausgefüllt und unterschrieben an die GEZ weiterleiten sollten. Bitte warten Sie nicht die Entscheidung<br />

über Ihren <strong>Antrag</strong> <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> SGB IX ab.<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen, die von <strong>de</strong>r Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, sowie Blin<strong>de</strong>, Gehörlose o<strong>de</strong>r<br />

Sprachbehin<strong>de</strong>rte mit einem Gesamt-GdB von min<strong>de</strong>stens 90, können <strong>de</strong>n Sozialtarif <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

<strong>de</strong>r Deutschen TELEKOM AG in Anspruch nehmen. Ein entsprechen<strong>de</strong>r <strong>Antrag</strong> ist an die<br />

Deutsche TELEKOM AG (T-Punkt/Telekomberatungsstelle) zu richten.<br />

6.4 Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngeld / Blin<strong>de</strong>nhilfefond / Blin<strong>de</strong>nhilfe<br />

Falls Sie zu <strong>de</strong>n Textziffern 2 und 4 <strong>de</strong>s <strong>Antrag</strong>svordruckes erklären, dass Sie die Feststellung <strong>de</strong>s Merkzeichens<br />

„Bl“ (Blind) und zugleich die Gewährung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngel<strong>de</strong>s wünschen, wird das Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamt<br />

<strong>de</strong>r für Ihren Wohnsitz zuständigen Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngeldbehör<strong>de</strong> eine Kopie <strong>de</strong>r ersten Seite <strong>de</strong>s Vordruckes zur<br />

weiteren Veranlassung zuleiten. Die Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngeldbehör<strong>de</strong> wird Ihnen im Anschluss daran zusätzliche <strong>Antrag</strong>sunterlagen<br />

übersen<strong>de</strong>n. Sollten Sie nur die Feststellung <strong>de</strong>s Merkzeichens „Bl“ und nicht zugleich das Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngeld<br />

beantragen, mache ich Sie zur Vermeidung von Rechts<strong>nach</strong>teilen darauf aufmerksam, dass<br />

das Lan<strong>de</strong>sblin<strong>de</strong>ngeld frühestens vom Ersten <strong>de</strong>s Monats an gezahlt wird, in <strong><strong>de</strong>m</strong> <strong>de</strong>r <strong>Antrag</strong> gestellt ist.<br />

Wenn Sie diese Leistung anstreben, ohne sie hier beantragen zu wollen, wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte sofort an das für<br />

Ihren Wohnort zuständige Sozialamt. Blin<strong>de</strong> Menschen, die zu Hause leben und in beson<strong>de</strong>ren Lebenssituationen<br />

sind, können einmalige pauschalierte Leistungen aus <strong><strong>de</strong>m</strong> Blin<strong>de</strong>nhilfefond <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsachsen beantragen.<br />

Nähere Auskünfte erteilt die Außenstelle Ver<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Nds. Lan<strong>de</strong>ssozialamtes (Anschrift siehe Seite 4 dieses<br />

Merkblattes). Eine eventuelle Blin<strong>de</strong>nhilfe <strong>nach</strong> § 72 SGB XII wäre bei <strong><strong>de</strong>m</strong> für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt<br />

zu beantragen.<br />

6.5 Gehörlosigkeit<br />

Gehörlos sind Hörbehin<strong>de</strong>rte, bei <strong>de</strong>nen Taubheit bei<strong>de</strong>rseits vorliegt. Gehörlos sind auch Hörbehin<strong>de</strong>rte mit einer<br />

an Taubheit grenzen<strong>de</strong>n Schwerhörigkeit bei<strong>de</strong>rseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche<br />

Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.<br />

Hörbehin<strong>de</strong>rte Menschen haben allgemein das Recht, zur Verständigung in <strong>de</strong>r Amtssprache Gebär<strong>de</strong>nsprache zu<br />

verwen<strong>de</strong>n; Aufwendungen für Dolmetscher sind von <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>m</strong> für die Sozialleistung zuständigen<br />

Leistungsträger zu tragen (§ 19 Abs. 1 SGB X).<br />

6.6 Steuerliche Nachteilsausgleiche<br />

Im Wesentlichen sind vorgesehen:<br />

• Personen mit einem GdB von min<strong>de</strong>stens 50 sowie Blin<strong>de</strong> (Merkzeichen Bl) und Hilflose (Merkzeichen H) erhalten<br />

<strong>nach</strong> § 33 b <strong>de</strong>s Einkommensteuergesetzes (EStG) wegen außergewöhnlicher Belastung einen Pauschbetrag.<br />

• Einen Pauschbetrag <strong>nach</strong> dieser Vorschrift erhalten auch Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber<br />

min<strong>de</strong>stens 25, wenn wegen <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung <strong>nach</strong> gesetzlichen Vorschriften (z.B. <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> BVG, SVG, OEG)<br />

Rente gewährt wird o<strong>de</strong>r die Behin<strong>de</strong>rung auf einer typischen Berufskrankheit beruht o<strong>de</strong>r die Behin<strong>de</strong>rung zu<br />

einer dauern<strong>de</strong>n Einbuße <strong>de</strong>r körperlichen Beweglichkeit geführt hat. Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen<br />

wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.<br />

• Bei Personen mit einem GdB von wenigstens 80 o<strong>de</strong>r 70 und erheblicher Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bewegungsfähigkeit<br />

im Straßenverkehr - Geh- und Stehbehin<strong>de</strong>rung - (Merkzeichen G), können Kraftfahrzeugkosten, soweit<br />

diese nicht Werbungskosten o<strong>de</strong>r Betriebsausgaben sind, in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche<br />

Belastung im Sinne <strong>de</strong>s § 33 EStG berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.


4<br />

Noch 6.6<br />

• Personen mit einem GdB von 70 o<strong>de</strong>r 50 und 60 und erheblicher Gehbehin<strong>de</strong>rung (Merkzeichen G), können<br />

<strong>nach</strong> § 9 Abs. 2 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Falle<br />

doppelter Haushaltsführung die tatsächlichen Kosten für die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges geltend<br />

machen.<br />

• Personen, <strong>de</strong>ren GdB min<strong>de</strong>stens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich<br />

beeinträchtigt (Merkzeichen G) o<strong>de</strong>r gehörlos (Merkzeichen Gl) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung<br />

von 50 v.H. eingeräumt wer<strong>de</strong>n, wenn sie nicht die unentgeltliche Beför<strong>de</strong>rung gegen Eigenbeteiligung gewählt<br />

haben.<br />

• Personen, die außergewöhnlich gehbehin<strong>de</strong>rt (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/o<strong>de</strong>r hilflos (Merkzeichen<br />

H) sind, wird neben <strong>de</strong>r unentgeltlichen Beför<strong>de</strong>rung im öffentlichen Personenverkehr vom Finanzamt<br />

unter bestimmten Voraussetzungen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen.<br />

Auskünfte erteilen die Finanzämter.<br />

6.7 Nutzung von Behin<strong>de</strong>rtenparkplätzen (gekennzeichnet mit <strong><strong>de</strong>m</strong> Rollstuhlfahrersymbol)<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen, die außergewöhnlich gehbehin<strong>de</strong>rt (Merkzeichen aG) o<strong>de</strong>r blind (Merkzeichen BI)<br />

sind sowie schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen ganzer Extremitäten-Arm/Bein) o<strong>de</strong>r Phokomelie<br />

(Fehlbildung <strong>de</strong>r Gliedmaßen/Hän<strong>de</strong> bzw. Füße setzen an <strong>de</strong>n Schultern bzw, Hüften an) o<strong>de</strong>r vergleichbaren<br />

Funktionseinschränkungen sind berechtigt, auf Behin<strong>de</strong>rtenparkplätzen zu parken. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n<br />

weitere Parkerleichterungen gewährt.<br />

Zum Nachweis <strong>de</strong>r Berechtigung benötigen sie einen EU-einheitlichen Parkausweis, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r zuständigen Straßenverkehrsbehör<strong>de</strong>,<br />

die auch nähere Auskünfte erteilt, ausgestellt wird.<br />

6.8 Parkerleichterungen (ohne das Recht zur Nutzung von Behin<strong>de</strong>rtenparkplätzen)<br />

Dem <strong>nach</strong>stehend aufgeführten Personenkreis können an<strong>de</strong>re Parkerleichterungen eingeräumt wer<strong>de</strong>n:<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit <strong>de</strong>n Merkzeichen G und B und einem Grad <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung (GdB) von wenigstens<br />

80 allein für Funktionsstörungen an <strong>de</strong>n unteren Gliedmaßen (und <strong>de</strong>r Len<strong>de</strong>nwirbelsäule, soweit sich<br />

diese auf das Gehvermögen auswirken);<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit <strong>de</strong>n Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen<br />

an <strong>de</strong>n unteren Gliedmaßen (und <strong>de</strong>r Len<strong>de</strong>nwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen<br />

auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen <strong>de</strong>s Herzens und <strong>de</strong>r Atmungsorgane;<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen, die an Morbus Crohn o<strong>de</strong>r Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB<br />

von wenigstens 60 vorliegt;<br />

Schwerbehin<strong>de</strong>rte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür<br />

ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.<br />

Zum Nachweis <strong>de</strong>r Berechtigung benötigen sie einen bun<strong>de</strong>seinheitlichen Parkausweis, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r zuständigen<br />

Straßenverkehrsbehör<strong>de</strong>, die auch nähere Auskünfte erteilt, ausgestellt wird.<br />

Nachstehend die Anschriften <strong>de</strong>r für die Durchführung <strong>de</strong>s Feststellungsverfahrens <strong>nach</strong> <strong><strong>de</strong>m</strong> SGB IX<br />

zuständigen Außenstellen <strong>de</strong>s Nds. Lan<strong>de</strong>samtes für Soziales, Jugend und Familie - Lan<strong>de</strong>ssozialamt - in :<br />

– 38102 Braunschweig 0531/7019-0 Fax: 7019-199 e-mail:poststellelsbraunschweig@ls.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

Schillstr. 1<br />

– 30169 Hannover 0511/106-0 Fax: 106-2667 e-mail: poststellelshannover@ls.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

Am Waterlooplatz 11<br />

– 31134 Hil<strong>de</strong>sheim 05121/304-0 Fax: 304-690 e-mail: poststellelshil<strong>de</strong>sheim@ls.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

Kreuzstr. 8<br />

– 21339 Lüneburg 04131/15-0 Fax: 15-3299 e-mail: poststellelslüneburg@ls.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

Auf <strong>de</strong>r Hu<strong>de</strong> 2<br />

– 26122 Ol<strong>de</strong>nburg 0441/2229-0 Fax: 2229-7472 e-mail: poststellelsol<strong>de</strong>nburg@ls.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

Moslestr. 1<br />

– 49082 Osnabrück 0541/5845-1 Fax: 5845-252 e-mail: poststellelsosnabrück@ls.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

Iburger Str. 30<br />

– 27283 Ver<strong>de</strong>n 04231/14-0 Fax: 14-153 e-mail: poststellelsver<strong>de</strong>n@ls.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

Marienstr. 8<br />

Weitere Informationen (z.B. über die Online-<strong>Antrag</strong>stellung) erhalten Sie auch im Internet unter <strong>de</strong>r Adresse:<br />

„ www.soziales.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong>“

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