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Beratungsmappe Gesamt - VPV Makler

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Wohn-Riester:<br />

Nicht für jeden das richtige Fundament.<br />

Die wichtigsten<br />

„Wohn-Riester“-Nachteile<br />

Vermietung:<br />

> Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.<br />

> Vermietung ist nur bedingt (z. B. beruflicher Umzug mit begrenztem Zeitraum) zulässig.<br />

> Spätestens zum 67. Lebensjahr muss die Immobilie selbst genutzt werden.<br />

Tod des Vertragsinhabers:<br />

> Bei Tod in der Ansparphase muss der Erbe das Guthaben des Förderkontos versteuern.<br />

> Ehegatten müssen innerhalb eines Jahres Eigentümer werden und den Riester-Vertrag<br />

übernehmen. Nicht gültig für Lebenspartner.<br />

> Bei Tod nach Tilgung vor dem 85. Lj. und Nicht-Begleichung der Steuerschuld durch<br />

Einmalzahlung müssen die Erben dies sofort erledigen.<br />

5726 1.MK.C027 10.2010<br />

€<br />

Im Rentenalter:<br />

> Aufgabe der Selbstnutzung führt zur Besteuerung des Wohnförderkontos.<br />

> Das gilt auch für einen Verkauf anlässlich des Umzugs in ein Pflegeheim.<br />

Vorsorge

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