Beratungsmappe Gesamt - VPV Makler
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Wohn-Riester:<br />
Nicht für jeden das richtige Fundament.<br />
Die wichtigsten<br />
„Wohn-Riester“-Nachteile<br />
Vermietung:<br />
> Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.<br />
> Vermietung ist nur bedingt (z. B. beruflicher Umzug mit begrenztem Zeitraum) zulässig.<br />
> Spätestens zum 67. Lebensjahr muss die Immobilie selbst genutzt werden.<br />
Tod des Vertragsinhabers:<br />
> Bei Tod in der Ansparphase muss der Erbe das Guthaben des Förderkontos versteuern.<br />
> Ehegatten müssen innerhalb eines Jahres Eigentümer werden und den Riester-Vertrag<br />
übernehmen. Nicht gültig für Lebenspartner.<br />
> Bei Tod nach Tilgung vor dem 85. Lj. und Nicht-Begleichung der Steuerschuld durch<br />
Einmalzahlung müssen die Erben dies sofort erledigen.<br />
5726 1.MK.C027 10.2010<br />
€<br />
Im Rentenalter:<br />
> Aufgabe der Selbstnutzung führt zur Besteuerung des Wohnförderkontos.<br />
> Das gilt auch für einen Verkauf anlässlich des Umzugs in ein Pflegeheim.<br />
Vorsorge