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Das Investitionsmodell von Veganz

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<strong>Investitionsmodell</strong>


<strong>Investitionsmodell</strong><br />

1. Inhaltliche Verantwortlichkeit/keine BaFin-Prüfung<br />

Bei der hier vorgestellten Beteiligungsmöglichkeit an der <strong>Veganz</strong> GmbH in Form <strong>von</strong> sog.<br />

Nachrangdarlehen mit qualifizierten Rangrücktrittserklärungen ist nach aktueller Rechts lage<br />

(Stand: Oktober 2014) kein <strong>von</strong> der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

geprüfter Verkaufsprospekt erforderlich. Um für alle Interessenten gleich wohl ein hohes Maß<br />

an Information und Transparenz bieten zu können, haben wir uns zur Ver öffentlichung dieser<br />

Informationsbroschüre entschieden, welche sich an den Anforderungen, die ein <strong>von</strong> der BaFin<br />

geprüfter Verkaufsprospekt enthalten muss, orientiert.<br />

Bitte beachten Sie, dass die vorliegende Informationsbroschüre nicht Gegenstand eines Prüf- oder<br />

Zulassungsverfahren bei der BaFin war und der BaFin auch nicht im Vorfeld der Veröffentlichung<br />

zur Kenntnis gegeben wurde. Eine behördliche Prüfung dieses Beteiligungsangebots ist aktuell weder<br />

erforderlich, noch hat eine solche stattgefunden.<br />

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Informationsbroschüre übernimmt die <strong>Veganz</strong><br />

GmbH für Teil I und II und die Checkpoint Finanz GmbH & Cie KG für Teil III, welche sich<br />

Ihnen im Folgenden vorstellt.<br />

2. Vorstellung Checkpoint Finanz GmbH & Cie KG<br />

Hervorgegangen aus der seit 1991 bestehenden Heinemann & Henkel Versicherungsmakler<br />

GmbH wurde die Checkpoint Finanz GmbH im Jahre 2003 <strong>von</strong> Martin Henkel und Christian<br />

Seickert neu gegründet. Wir sind ein unabhängiges Maklerunternehmen und beschäftigen<br />

uns mit den Bereichen Versicherungen, Kapitalanlagen, Finanzierungen und Immobilien.<br />

Derzeit arbeiten wir mit über 50 Versicherungsgesellschaften und nahezu allen in Deutsch ­<br />

land zugelassenen Investment- und Beteiligungsgesellschaften, Banken und Bausparkassen<br />

zusammen. Im Bereich der Vermögensverwaltung fungieren wir als Niederlassung Berlin<br />

der DFP/Deutsche Finanz Portfolioverwaltung GmbH. Unser Geschäftsgrundsatz ist es, alle<br />

Bereiche mit Spezialisten im Haus oder durch enge Netzwerke dazustellen.<br />

Es ist unsere Stärke, dass wir unseren Kunden eine ganzheitliche Beratung in Ihren<br />

Finanz-Angelegenheiten anbieten und somit auch die Wechselwirkungen zwischen Versicherungen,<br />

Kapital anlagen und ggf. Finanzierungen und Immobilien mit beachten können.<br />

Der Einsatz <strong>von</strong> unabhängiger Vergleichssoftware und Produkt-Analyse-Tools ist dabei<br />

selbstverständlich. Eine vollständige Offenheit und Transparenz der Produktparameter und<br />

dabei insbesondere der Provisionen und Gebühren wird dabei <strong>von</strong> unseren Mandanten besonders<br />

geschätzt. Wir gehen mit unseren Mandanten eine langjährige Partnerschaft ein. In<br />

einem mindestens einmal jährlich stattfindenden persönlichen Termin passen wir die Produkte<br />

unserer Kunden an evtl. veränderte Lebensumstände an oder reagieren auf veränderte<br />

Marktgegebenheiten.<br />

1


Getreu unserer Firmenphilosophie –<br />

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt,<br />

das nicht irgend jemand<br />

ein wenig schlechter machen<br />

und etwas billiger verkaufen könnte,<br />

und die Menschen,<br />

die sich nur am Preis orientieren,<br />

werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.<br />

Versicherungs fachwirt ist für uns somit unsere ständige Weiterbildung eine<br />

Selbstverständlichkeit.Unabhängigkeit <strong>von</strong> Produktpartner und Vermeidung <strong>von</strong> sonstigen<br />

Abhängigkeiten sind für uns ebenfalls notwendige Basis unseres Handelns.<br />

Begründet auf unserer persönlichen Überzeugung legen wir unseren geschäftlichen Fokus<br />

ebenfalls auf nachhaltige, natürliche und innovative Produkte.<br />

Wir freuen uns darauf, nette Menschen kennenzulernen und verbleiben herzlichst<br />

Christian Seickert & Martin Henkel<br />

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen,<br />

aber es ist noch schlechter,<br />

zu wenig zu bezahlen.<br />

Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld,<br />

das ist alles.<br />

Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen,<br />

verlieren Sie manchmal alles,<br />

da der gekaufte Gegenstand<br />

die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.<br />

3. <strong>Das</strong> Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bereits ab 10.000€ in Form <strong>von</strong> Nachrangdarlehen in´s<br />

<strong>Veganz</strong> zu investieren. Dabei bieten wir 3 unterschiedliche Möglichkeiten an – bei allen<br />

Varianten gibt es eine feste Verzinsung und eine Mindestlaufzeit <strong>von</strong> 5 Jahren mit 1 ­jähriger<br />

Kündigungsfrist. Ab einer Investition <strong>von</strong> 100.000€ sind Sie sogar zusätzlich am Gewinn<br />

vom <strong>Veganz</strong> beteiligt.<br />

Eine Übersicht der Möglichkeiten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

<strong>Das</strong> Gesetz der Wirtschaft verbietet es,<br />

für wenig Geld viel Wert zu erhalten.<br />

Nehmen Sie das niedrigste Angebot an,<br />

müssen Sie für das Risiko,<br />

das Sie eingehen, etwas hinzurechnen.<br />

Und wenn Sie das tun,<br />

dann haben Sie auch genügend Geld,<br />

um für etwas Besseres zu bezahlen.<br />

John Ruskin<br />

engl. Sozialreformer (1819-1900)<br />

Investition in Form <strong>von</strong> Nachrangdarlehen:<br />

Beteiligunshöhe ab 10.000,- € ab 25.000,- € ab 100.000,- €<br />

Agio 4% 4% 4%<br />

Laufzeit<br />

Kündigungsfrist<br />

5 Jahre, danach jährlich<br />

beidseitig kündbar<br />

1 Jahr nach<br />

5 Jahren Laufzeit<br />

5 Jahre, danach jährlich<br />

beidseitig kündbar<br />

1 Jahr nach 5<br />

Jahren Laufzeit<br />

Zinsen p.a. 4% 5,50% 5,50%<br />

5 Jahre, danach jährlich<br />

beidseitig kündbar<br />

1 Jahr nach 5<br />

Jahren Laufzeit<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

– freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit.<br />

Gewinnbeteiligung nein nein<br />

ja, quotale Beteiligung<br />

am auszuschüttenden<br />

Jahresgewinn<br />

immer nach 12<br />

Monaten seit<br />

Einzahlung<br />

nach dem 31.07.<br />

des Folgejahres<br />

und anteilig<br />

bei unterjähriger<br />

Investitionsdauer<br />

Gestatten Sie, dass wir – Martin Henkel und Christian Seickert – uns als<br />

Inhaber der Checkpoint Finanz auch kurz persönlich vorstellen.<br />

Seit vielen Jahren sind wir beide sowohl beruflich als auch privat<br />

freundschaftlich miteinander verbunden.<br />

Kennengelernt haben wir uns im Abitur – wo wir nebeneinander<br />

sitzend die Schulbank drückten – danach wäre aus uns fast ein Physiker<br />

und ein Mediziner geworden.<br />

Seit 1991 gingen wir dann auch beruflich gemeinsame Wege –<br />

13 Jahre lang bei der Heinemann & Henkel Versicherungsmakler GmbH<br />

und seit 2003 mit unserer gemeinsamen Firma – der Checkpoint Finanz<br />

GmbH & Cie KG.<br />

Uns verbindet der Wille, mit unseren Kunden partnerschaftlich viele<br />

Jahre lang einen gemeinsamen Weg zu beschreiten. Neben der Ausbildung<br />

zum Versicherungsfachmann & Studium zum<br />

Zinsabrechnung<br />

immer nach<br />

12 Monaten seit<br />

Einzahlung<br />

Gewinnabrechnung keine keine<br />

immer nach<br />

12 Monaten seit<br />

Einzahlung<br />

Risiko Totalverlust ja ja ja<br />

2<br />

3


3.1 Beteiligungsbeispiel 25.000,- €<br />

Hiermit möchte wir Ihnen ein repräsentatives Berechnungsbeispiel für eine Investition in<br />

Höhe <strong>von</strong> 25T€ darstellen:<br />

Nachrangdarlehen 25.000,- € zuzüglich 4% Agio 1.000 €<br />

Einzahlungsbetrag 26.000,- €<br />

Investitionssumme<br />

aller Nachrangdarlehen<br />

1.000.000 € 3.000.000 € 5.000.000 €<br />

über 100.000,- €<br />

Gewinnanteil je<br />

1/10 1/30 1/50<br />

100.000,- € vom<br />

oben genannter<br />

Investitionssumme<br />

…in € 500,0 € 1.000,0 € 1.200,0 €<br />

Auszahlung Zinsen nach 1. Jahr 1.375,- €<br />

Auszahlung Zinsen nach 2. Jahr 1.375,- €<br />

Auszahlung Zinsen nach 3. Jahr 1.375,- €<br />

Auszahlung Zinsen nach 4. Jahr 1.375,- €<br />

Auszahlung Zinsen nach 5. Jahr 1.375,- €<br />

Kündigung im 5. Jahr<br />

Endauszahlung nach 6. Jahr Zinsen (1.375,- €) und Nachrangdarlehen (25.000,- €)<br />

26.375,- €.<br />

… in %** 0,50% 1,00% 1,20%<br />

* die angenommene Steigerung des Jahresgewinns folgt aus der höheren Investionssumme aller Darlehen, die der <strong>Veganz</strong><br />

GmbH zur Verfügung gestellt wurden. Für die <strong>Veganz</strong> GmbH steht damit mehr Kapital zum Wirtschaften zur Verfügung, so<br />

dass auch entsprechend höhere Gewinne erzielt werden können.<br />

** hinzu kommt die unabhängig vom Gewinn zu zahlende Verzinsung des Nachrangdarlehens in Höhe <strong>von</strong> 5,50% p.a.<br />

4. Die Zukunft mit <strong>Veganz</strong><br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

Somit ergibt sich eine Gesamtauszahlung in den 6 Jahren <strong>von</strong> 33.250,- €. Noch zu berücksichtigen<br />

sind hierbei die individuellen Steuerabgaben auf die Zinseinkünfte gemäß den<br />

jeweils gültigen Steuergesetzen.<br />

3.2 Beispiel Gewinnbeteiligung bei einem Nachrangdarlehen ab 100.000,- €<br />

Abschließend möchten wir Ihnen in einer Übersicht die Gewinnbeteiligung für alle<br />

Investitionen ab 100T€ erläutern. Neben der jährlichen Verzinsung des Darlehens in Höhe<br />

<strong>von</strong> 5,50% erhält der Darlehensgeber noch eine Gewinnbeteiligung. Der volle Gewinnbeteiligungsanspruch<br />

in Höhe <strong>von</strong> 15 % des Gewinns <strong>von</strong> Jan Bredack entsteht dabei bei<br />

einem gewinnberechtigten Gesamt nachrang darlehensvolumen in Höhe <strong>von</strong> 3 Millionen,<br />

man ist aber bereits ab dem ersten gewinnberechtigten Nachrangdarlehen quotal am Gewinn<br />

beteiligt. Beispielrechnungen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:<br />

Beispiel Gewinnbeteiligung im Rahmen der Nachrangdarlehen<br />

für Nachrangdarlehen <strong>von</strong> mindestens 100.000 €<br />

Investitionssumme<br />

aller Nachrangdarlehen<br />

über 100.000,- €<br />

Beteiligung am Gewinn<br />

<strong>von</strong> Jan Bredack<br />

1.000.000 € 3.000.000 € 5.000.000 €<br />

5% 15% 15%<br />

Gesellschaftsanteil <strong>von</strong> 50% 50% 50%<br />

Jan Bredack am <strong>Veganz</strong><br />

somit Gewinnanteil 2,5% 7,5% 7,5%<br />

vom <strong>Veganz</strong>-Gewinn<br />

angenommener<br />

200.000 € 400.000 € 800.000 €<br />

auszuschüttender<br />

Jahresgewinn <strong>Veganz</strong> *<br />

Nachrang-Gewinntopf 5.000,0 € 30.000,0 € 60.000,0 €<br />

Unsere Zukunft sieht vegan aus und ruht auf drei Pfeilern, die wir in den nächsten vier<br />

Jahren auf- und ausbauen wollen. Erstens werden wir das Filialgeschäft durch weitere<br />

Expansionen stärken, zweitens den Großhandel durch ein Shop-in-Shop Konzept ausbauen<br />

und die Leistungen im Einzelhandel vorantreiben, und drittens ein eigenes „Private Label“<br />

auf den Markt bringen.<br />

Vom bisherigen Erfolg waren auch wir überrascht. Schon im ersten vollen Geschäftsjahr<br />

haben wir einen Umsatz <strong>von</strong> 1,6 Millionen Euro erwirtschaftet. Im Jahr drei stehen wir mit<br />

acht Filialen in Deutschland und zwei in Europa bei einem Umsatz <strong>von</strong> ca. 12 Millionen Euro.<br />

Und das ist erst der Anfang. Schon im nächsten Jahr sollen elf weitere Filialen folgen. Vor<br />

allem aber steht die Expansion in Europa auf der Agenda. Für 2015 sind unteranderem Läden<br />

in London und Amsterdam geplant. In Deutschland stärken wir das Geschäft mit Märkten<br />

in Köln, Düsseldorf und Stuttgart. Außerdem ist für 2016 der Sprung über den großen Teich<br />

geplant. Portland, New York und Los Angeles gilt es zu erobern. Bis 2018 rechnen wir mit<br />

einer Gesamtanzahl <strong>von</strong> mindestens 60 Läden in Europa und den USA. Allein durch das<br />

Filialgeschäft wollen wir bis 2018 einen Umsatz <strong>von</strong> 165 Millionen generieren. Durch die<br />

Expansion der <strong>Veganz</strong> Märkte werden wir nicht nur unsere Verhandlungsposition stärken,<br />

sondern auch positive Synergieeffekte erwarten können. Die Bekanntheit der Marke <strong>Veganz</strong><br />

und der veganen Einstellung werden durch die Expansion gestärkt.<br />

Neben diesem wichtigen Standbein des Filialgeschäfts wird kontinuierlich die Beziehung<br />

mit dem Einzelhandel auf- und ausgebaut. Erste Vertragsbeziehungen mit der Kaiser‘s<br />

Tengelmann GmbH und Globus SB-Warenhaus Holding zeigen uns die Relevanz <strong>von</strong> veganen<br />

Lebensmitteln im Einzelhandel auf und bestätigen unseren Weg. Unsere Expertise wird sehr<br />

geschätzt und positioniert uns als ernstzunehmenden Partner des Einzelhandels. Unsere<br />

spitze Ausrichtung ist unser Alleinstellungsmerkmal. Noch sind wir damit einzigartig am<br />

Markt. Exklusivrechte an begehrten veganen Marken und die Erfahrungen aus dem eigenen<br />

Filialgeschäft, welche Produkte am Markt funktionieren und welche nicht, machen uns<br />

begehrlich. Im nächsten Jahr werden wir voraussichtlich 500 Einzelhandelsfilialen mit<br />

veganen Produkten beliefern. Bis 2018 wollen wir der größte vegane Großhändler Europas<br />

sein. Durch dieses Standbein werden wir ein sicheres Fundament schaffen, dass uns bei<br />

der Expansion <strong>von</strong> <strong>Veganz</strong> unterstützen wird.<br />

Um langfristig unsere Position zu stärken und damit auch unsere Marke, werden wir<br />

nicht nur Bestseller, Innovationen und exklusive Produkte anbieten, sondern ein eigenes<br />

„Private Label“ aufbauen. Wir setzen auf Topseller-Produkte, die <strong>von</strong> den Kunden geschätzt<br />

und immer wieder gerne gekauft werden. Wir positionieren unser „Private Label“ als<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

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<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

vertrauensvolle, frische und sympathische Marke, die in unseren <strong>Veganz</strong> Märkten, aber<br />

auch im Einzelhandel auffällt, aber vor allem dem Kunden Orientierungssicherheit gibt.<br />

Wir werden unsere Werte auch weiterhin leben und stärken. Wir sind die vegane<br />

Expertise am Markt.<br />

5. Chancen und Risiken<br />

5.1 Funktionsweise eine Nachrangdarlehens mit qualifizierten Rangrücktritt<br />

Mit dem hier vorliegenden Angebot können sich alle Interessenten im Wege eines<br />

Nachrangdarlehens mit qualifizierten Rangrücktritt an der <strong>Veganz</strong> GmbH beteiligen.<br />

Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um einen klassischen Darlehensvertrag,<br />

bei dem Sie als Darlehensgeber der <strong>Veganz</strong> GmbH Geld zur Verfügung stellen<br />

und während der Laufzeit des Darlehensvertrages den vereinbarten Zinssatz <strong>von</strong> der<br />

<strong>Veganz</strong> GmbH gezahlt bekommen. Wird der Darlehensvertrag gekündigt, bekommen<br />

Sie das <strong>von</strong> Ihnen als Darlehen gewährte Geld zurückgezahlt.<br />

Dieses Darlehen wird gleichzeitig mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt<br />

versehen. <strong>Das</strong> heißt – einfach ausgedrückt –, dass Sie als Darlehensgeber die versprochenen<br />

Zinsen und die Rückzahlung Ihres Geldes erst dann erhalten, wenn die <strong>Veganz</strong><br />

GmbH durch die Zahlung dieser Gelder nicht in eine finanzielle Schieflage gerät. Im<br />

Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation der <strong>Veganz</strong> GmbH tritt Ihr Anspruch auf<br />

Zahlung der Zinsen und auf Rückzahlung des Darlehens im Rang hinter die For derungen<br />

aller nicht nachrangingen Gläubiger der <strong>Veganz</strong> GmbH zurück. Ihr An spruch<br />

auf Zahlung der Zinsen und auf Rückzahlung des Darlehens ist auch soweit und<br />

solange ausgeschlossen, wie durch die Zahlung bei der <strong>Veganz</strong> GmbH ein Insolvenzeröffnungsgrund<br />

(z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) hervor ­<br />

ge rufen werden würde. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Regelungen des<br />

Darlehensvertrages (siehe Seite 24).<br />

Die Rangrücktrittserklärung ist aus rechtlicher Sicht notwendig, da die <strong>Veganz</strong><br />

GmbH keine Bankgeschäfte betreiben darf und dies auch gar nicht will.<br />

5.2 Welche Chancen bestehen bei einer Beteiligung an der <strong>Veganz</strong> GmbH?<br />

Für Sie als Darlehensgeber bietet sich mit dieser Geldanlage die Chance, die Geschäftsidee<br />

der <strong>Veganz</strong> GmbH und mit ihr eine im Aufbruch befindliche Branche zu unterstützen<br />

und gleichzeitig am Erfolg der <strong>Veganz</strong> GmbH teilzuhaben. So können Sie selbst<br />

zu einem Teil der Philosophie hinter der <strong>Veganz</strong> GmbH werden.<br />

Dabei steht den oben genannten Risiken eine jährliche Rendite gegenüber, die im<br />

Vergleich zu herkömmlichen Geldanlagen deutlich über dem aktuellen Marktniveau liegt.<br />

5.3. Welche Risiken bestehen bei einer Beteiligung an der <strong>Veganz</strong> GmbH?<br />

Wie bei jeder Form der Geldanlage existierten auch bei der hier vorgestellten Beteiligungsmöglichkeit<br />

an der <strong>Veganz</strong> GmbH in Form <strong>von</strong> Nachrangdarlehen mit qualifizierten Rangrücktritt<br />

verschiedene Risiken. Unabhängig da<strong>von</strong>, ob und wie wahrscheinlich der Eintritt<br />

einzelner Risiken ist, sollte sich gleichwohl jeder Interessent darüber im Klaren sein, dass es<br />

keine vollkommen risikolosen Geldanlagen gibt. Die nachfolgend aufgeführten Risiken können<br />

bei der hier vorgestellten Beteiligungsmöglichkeit an der <strong>Veganz</strong> GmbH eintreten.<br />

Dabei haben wir bewusst auf eine Wertung verzichtet, wie wahrscheinlich aus unserer Sicht<br />

der Eintritt einzelner oder das Zusammenfallen mehrerer der beschriebenen Risiken ist.<br />

Für alle Interessenten, die die nachstehenden Risiken nicht eingehen wollen, ist diese<br />

Beteiligungs-möglichkeit nicht geeignet! Sie werden daher dringend gebeten, die einzeln<br />

aufgeführten und erklärten Risiken eingehend zu lesen und sich bei auftretenden Fragen<br />

vertrauensvoll an Ihren Berater zu wenden. Nur wenn Sie die Risiken bewusst eingehen<br />

wollen, ist diese Anlage-form für Sie auch wirklich geeignet.<br />

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob auch Sie der <strong>Veganz</strong> GmbH ein Darlehen zur<br />

Verfügung stellen wollen, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse darum, dass Sie sich Ihre<br />

Anlageentscheidung wohl überlegen und diese mit Ihren wirtschaftlichen, finanziellen<br />

und persönlichen Verhältnissen in Einklang bringen. Die Höhe des gewährten Darlehens sollte<br />

dabei nur einen Teil Ihres Vermögens ausmachen. Bei der Beurteilung dieser Fragen helfen<br />

Ihnen die Berater der Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG gern weiter.<br />

Risiken in der Geschäftsentwicklung<br />

Als Darlehensgeber sind Sie nach Abschluss des Darlehensvertrages mittelbar am wirtschaftlichen<br />

Erfolg der <strong>Veganz</strong> GmbH beteiligt. Die Grundlage für den Darlehensvertrag bilden<br />

allein die jeweiligen Angebotsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

maßgeblichen Fassung einschließlich der Regelungen im Darlehensvertrag. Da die zukünftige<br />

wirtschaftliche Entwicklung der <strong>Veganz</strong> GmbH nicht hundertprozentig vorhersehbar ist,<br />

bestehen keine Garantien oder Gewährleistungen dafür, dass die vertraglich vereinbarten<br />

Zinsen gezahlt werden können und das investierte Kapital am Ende der Laufzeit des<br />

Darlehens auch tatsächlich zurückgezahlt werden kann. Als Anleger tragen Sie damit das<br />

volle wirtschaftliche Risiko der Geldanlage.<br />

Auch Änderungen der politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

sind stets möglich und können sich auch negativ auf den Geschäftsbetrieb der <strong>Veganz</strong><br />

GmbH auswirken. Daher kann aus der bisherigen Entwicklung des Geschäftsbetriebs auch<br />

nicht mit Sicherheit auf die zukünftige Entwicklung geschlossen werden. Sollte es in der<br />

Zukunft zu einer negativen Ver änderung des Marktumfeldes kommen, ist es nicht ausgeschlossen,<br />

dass bspw. bei mangelnder Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen<br />

der <strong>Veganz</strong> GmbH, stark sinkenden Preisen, der Insolvenz <strong>von</strong> Geschäftspartnern, dem<br />

Zahlungs ausfall <strong>von</strong> Großkunden oder dem Scheitern einzelner Projekte die geplanten<br />

Erträge nicht erwirtschaftet werden können oder sogar Verluste entstehen. Dies könnte sich<br />

auch negativ auf die vereinbarten Zinszahlungen und die Darlehens rückzahlung auswirken.<br />

Da die Darlehens gelder in das freie Vermögen der <strong>Veganz</strong> GmbH fließen, besteht zudem<br />

auch das Risiko, dass bei unvorhergesehenen Ereignissen die Gelder nicht zur geplanten<br />

Investition in neue Projekte oder Filialen eingesetzt werden können, sondern zum Aufrechterhalten<br />

des Geschäftsbetriebs und Finanzierung der laufenden Aufwendungen genutzt<br />

werden müssen. Auch das kann sich negativ auf die Ertragslage der <strong>Veganz</strong> GmbH auswirken<br />

und dazu führen, dass die vereinbarten Zahlungen aus dem Darlehensvertrag nicht oder nicht<br />

in der vorgesehenen Höhe sichergestellt werden können.<br />

Teil- und Totalverlustrisiko<br />

Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass es bei einem ungünstigen Geschäftsverlauf<br />

der <strong>Veganz</strong> GmbH oder bei der Realisierung einzelner bzw. der Verkettung mehrerer<br />

Risiken im Geschäftsbetrieb der <strong>Veganz</strong> GmbH dazu kommen kann, dass Sie schlimmsten ­<br />

falls Ihr ein gesetztes Kapital vollständig verlieren können (sog. Totalverlust). Es kann<br />

folglich passieren, dass Ihr gesamtes investiertes Geld verloren geht. Bei den vorgestellten<br />

Darlehensverträgen handelt es sich nicht um eine mündelsichere Geldanlage.<br />

Die bisherige positive Geschäftsentwicklung der <strong>Veganz</strong> GmbH und des gesamten<br />

Marktumfeldes sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung der <strong>Veganz</strong> GmbH.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

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7


<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

Maximalverlustrisiko<br />

Für den Fall, dass Sie das Darlehen für die <strong>Veganz</strong> GmbH selbst finanzieren müssen und<br />

nicht aus Eigenkapital zahlen, weisen wir explizit darauf hin, dass im schlimmsten Fall nicht<br />

nur das <strong>von</strong> Ihnen eingesetzte Geld verloren gehen kann, sondern Sie darüber hinaus auch<br />

noch weitere Zahlungsverpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank ausgesetzt sein<br />

können.<br />

Einen Nachrangdarlehensvertrag mit der <strong>Veganz</strong> GmbH sollten Sie daher nur abschließen,<br />

wenn Sie das zur Verfügung zu stellende Geld auch aus Eigenkapital aufbringen können.<br />

Von einer Fremd finanzierung der Darlehensmittel wird ausdrücklich abgeraten.<br />

Management- und „Schlüsselpersonenrisiko“<br />

Der Erfolg eines Unternehmens hängt stets <strong>von</strong> den Entscheidungen einzelner Personen<br />

ab. Fehler des Managements können sich daher negativ auf die wirtschaftlichen Ergebnisse<br />

des Unternehmens auswirken. Durch eine Bündelung <strong>von</strong> Entscheidungsgewalten bei einzelnen<br />

Personen (sog. Schlüsselpersonen), können sich Entscheidungen dieser Personen besonders<br />

gravierend – im Positiven wie im Negativen – auf die <strong>Veganz</strong> GmbH auswirken. Es<br />

besteht folglich die Gefahr, dass sich die <strong>Veganz</strong> GmbH in die Abhängigkeit <strong>von</strong> einzelnen<br />

Personen begibt und damit auch ihr wirtschaftlicher Erfolg <strong>von</strong> den Entscheidungen<br />

einzelner Personen abhängt.<br />

ausbleibende Zinszahlungen / Darlehensrückzahlung<br />

Die Zahlung <strong>von</strong> Zinsen zu den vereinbarten Zinsterminen und die Rückzahlung des<br />

Darlehens zum Ende der Vertragslaufzeit stehen unter dem Vorbehalt, dass das Unternehmen<br />

mit der Zahlung dieser Gelder nicht in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Auf die gesonderten<br />

Regelungen im Darlehensvertrag wird hingewiesen.<br />

Inflationsrisiko<br />

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt zum Nennbetrag. Neben den vereinbarten Zinsen<br />

erhalten Sie als Darlehensgeber keinen weiteren Ausgleich. Es kann daher passieren, dass<br />

während der Laufzeit des Darlehens ein faktischer Geldwertverlust des investierten Kapitals<br />

eintritt. Es ist also möglich, dass durch die Inflation die Kaufkraft zum Zeitpunkt der<br />

Rückzahlung des Geldes geringer ist, als die Kaufkraft zum Zeitpunkt der Investition.<br />

Hierdurch kann bei Ihnen als Investor ein Vermögensschaden entstehen.<br />

Prognoserisiken<br />

Die Informationsbroschüre enthält eine Vielzahl <strong>von</strong> Prognosen bezogen auf die künftige<br />

Geschäftsentwicklung der <strong>Veganz</strong> GmbH. Auch wenn alle Prognosen mit der größten Sorgfalt<br />

erstellt und geprüft wurden, handelt es sich eben doch „nur“ um Prognosen und nicht<br />

um gefestigte Tatsachen oder gesicherte Vorhersagen. Eine Abweichung <strong>von</strong> den Prognosen<br />

in dieser Broschüre kann sich letztlich auch negativ auf die Geschäftstätigkeit der <strong>Veganz</strong><br />

GmbH auswirken. Sollten sich die getroffenen Annahmen nachträglich als falsch herausstellen,<br />

kann sich das negativ auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Geldanlage auswirken.<br />

Interessenkollisionen<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass bei einer wirtschaftlichen und personellen Verquickung<br />

zwischen einzelnen Unternehmen und Personen bei einzelnen Entscheidungsträgern<br />

Interessenkollisionen entstehen können, welche sich auch auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

des Unternehmens auswirken können.<br />

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationsbroschüre sind keine Umstände bekannt,<br />

die auf Interessenkollisionen der beteiligten Unternehmen und Personen schließen lassen.<br />

fehlende Mitspracherechte<br />

Mit dem Abschluss eines Nachrangdarlehens mit der <strong>Veganz</strong> GmbH beteiligen Sie sich<br />

mittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der <strong>Veganz</strong> GmbH. Ein Stimm- oder Mitspracherecht<br />

auf unternehmerische Entscheidungen der <strong>Veganz</strong> GmbH ist damit gleichwohl nicht verbunden.<br />

Sie haben folglich auch keine Möglichkeiten, auf Entscheidungen der Geschäftsführung<br />

Einfluss zu nehmen.<br />

fehlende Verfügbarkeit<br />

Der Nachrangdarlehensvertrag mit der <strong>Veganz</strong> GmbH verfügt über eine Mindestlaufzeit<br />

<strong>von</strong> fünf Jahren und kann mit einer Frist <strong>von</strong> einem Jahr – erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer<br />

– gekündigt werden. Während der Vertragslaufzeit können Sie folglich nicht<br />

über Ihr eingesetztes Kapital verfügen. Dieses wird Ihnen – vorbehaltlich der qualifizierten<br />

Rangrücktrittsklausel – erst mit dem Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt.<br />

Während der Dauer des Darlehensvertrages sind Sie folglich kapitalmäßig an die <strong>Veganz</strong><br />

GmbH gebunden.<br />

keine Handelbarkeit<br />

Da es keinen geregelten Markt gibt, über den Nachrangdarlehen verkauft werden können,<br />

ist Ihre Geldanlage nicht frei handelbar. Ein vorzeitiger „Verkauf“ an Dritte ist zwar nicht<br />

ausgeschlossen, aber unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt bzw. mit – erheblichen<br />

– finanziellen Einbußen möglich.<br />

Erforderlich wäre dafür, dass Sie jemanden finden, an den Sie Ihre Ansprüche aus dem<br />

Darlehens vertrag abtreten können. Ob Sie einen solchen „Käufer“ finden und welchen Preis<br />

Sie für Ihre Ansprüche erhalten, kann nicht vorhergesagt werden.<br />

keine Entschädigungsregelungen<br />

Die <strong>Veganz</strong> GmbH ist ein marktwirtschaftliches Unternehmen, welches nicht an etwaige<br />

Ent schädigungs einrichtungen angeschlossen ist. Eine Absicherung Ihrer Ansprüche aus<br />

dem Darlehensvertrag über etwaige Garantie- oder Entschädigungsfonds besteht nicht.<br />

keine staatliche Aufsicht<br />

Für die Platzierung <strong>von</strong> Geldanlagen in Form <strong>von</strong> Nachrangdarlehen mit qualifizierten<br />

Rang rücktritt existiert zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Informationsbroschüre<br />

(Stand: Oktober 2014) keine staatliche Aufsichtsstelle. Weder die hier vorgestellte Geld anlage<br />

noch diese Informations broschüre wurden <strong>von</strong> der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(Bafin) geprüft. Auch besteht für den Geschäftsbetrieb der <strong>Veganz</strong> GmbH keine<br />

gesonderte staatliche Aufsicht.<br />

steuerliche Risiken<br />

<strong>Das</strong> Steuerrecht unterliegt einem steten Wandel. Durch die Änderungen <strong>von</strong> Gesetzen, der<br />

Recht sprechung der Gerichte oder der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden können sich<br />

negative Auswirkungen für die <strong>Veganz</strong> GmbH, aber auch für die Beurteilung der Darlehensverträge,<br />

er geben. <strong>Das</strong> kann dazu führen, dass sich das Geschäftsergebnis der <strong>Veganz</strong> GmbH<br />

negativ verändert.<br />

Ebenso ist es möglich, dass sich aus einer geänderten steuerlichen Beurteilung Ihr<br />

Nettoertrag aus der Verzinsung der Darlehen ändert.<br />

Abgangsentschädigung<br />

Sollte es aus nicht vorhersehbaren Gründen notwendig werden, dass der Darlehensvertrag<br />

zwischen Ihnen und der <strong>Veganz</strong> GmbH bereits vor Ablaufs der Mindestvertragslaufzeit be ­<br />

endet wird, ist die <strong>Veganz</strong> GmbH berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die<br />

vorzeitige Vertrags aufhebung in Höhe <strong>von</strong> bis zu fünf Prozent des Darlehensbetrages zu<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

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<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

verlangen. Ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsaufhebung besteht nicht. Auf die gesonderten<br />

Regelungen im Darlehens vertrag wird hingewiesen.<br />

qualifizierter Rangrücktritt<br />

Es wurde eingangs bereits das Wesen eines Nachrangdarlehensvertrages mit qualifizierten<br />

Rangrücktritt erklärt (vgl. oben Seite 6)<br />

Aufgrund der qualifizierten Rangrücktrittsklausel treten Sie im Falle einer Insolvenz oder<br />

der Liquidation der <strong>Veganz</strong> GmbH mit Ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen und<br />

Rückzahlung des Darlehens hinter die Ansprüche aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger<br />

zurück. Dabei kann die Zahlung durch die <strong>Veganz</strong> GmbH solange verweigert werden, wie<br />

durch die Zahlung ein Insolvenz grund (z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)<br />

eintreten würde.<br />

Mit anderen Worten erhalten Sie nur dann Ihr eingesetztes Kapital und die vereinbarten<br />

Zinsen ausgezahlt, wenn es die wirtschaftliche Situation der <strong>Veganz</strong> GmbH zulässt und diese<br />

durch die Zahlung nicht in finanzielle Schieflage gerät bzw. im Falle einer Insolvenz oder<br />

Liquidation, wenn zuvor die Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger vollständig erfüllt<br />

wurden.<br />

5.4 Welche Kosten sind mit dem Nachrangdarlehen verbunden?<br />

Mit der Erstellung der Verträge und Informationsbroschüre, dem Vertrieb der Darlehen, der<br />

Verwaltung der Darlehensverträge und der laufenden Betreuung aller Darlehensgeber sind<br />

erhebliche Kosten verbunden. Diese Kosten müssen zum Teil auf Sie als Darlehensgeber um ­<br />

gelegt werden. Einen nicht unerheblichen Teil der Kosten für die Erstellung der Verträge,<br />

der Informations broschüre, Werbematerial, etc. tragen die <strong>Veganz</strong> GmbH und die Checkpoint<br />

Finanz GmbH & Cie. KG aber selbst.<br />

Agio<br />

Im Rahmen des Abschlusses des Darlehensvertrages mit Ihnen wird die <strong>Veganz</strong> GmbH ein<br />

sog. Agio in Höhe <strong>von</strong> vier Prozent der Darlehenssumme erheben.<br />

<strong>Das</strong> Agio – auch Aufgeld genannt – wird in voller Höhe an die Checkpoint Finanz GmbH &<br />

Cie. KG als exklusiven Vertriebspartner ausgezahlt und dient der Deckung der Kosten für<br />

die Emission und dem Vertrieb der hier vorgestellten Nachrangdarlehensverträge. <strong>Das</strong> Agio<br />

wird in jedem Fall erfolgswirksam vereinnahmt und nicht zurückgezahlt. Mit dieser Zahlung<br />

nehmen Sie als Kunde nicht am wirtschaftlichen Erfolg der <strong>Veganz</strong> GmbH teil. <strong>Das</strong> Agio<br />

nimmt zugleich nicht an der Verzinsung teil, so dass auf diesen Teilbetrag Ihrer Zahlung<br />

keine Zinsen entfallen. Neben dem Agio haben Sie keine weiteren Kosten zu zahlen!<br />

5.4.1 Welche Kosten sind mit dem Vertrieb verbunden?<br />

Mit dem Vertrieb der Nachrangdarlehensverträge ist exklusiv die Checkpoint Finanz GmbH &<br />

Cie. KG beauftragt. Von Ihnen als Kunden wird die Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG keine<br />

gesonderte Beratungs- oder Vermittlungsvergütung verlangen.<br />

Stattdessen wird die Vermittlung allein durch die Zahlung des Agios an den Vertrieb<br />

vergütet. Für die Beratung und Vermittlung des Nachrangdarlehens erhält der Vertrieb<br />

folglich nur das Agio und – anders als bei anderen Geldanlagen üblich – keine weitere<br />

Vergütung!<br />

5.4.2 Welche Kosten sind mit der Anlageverwaltung verbunden?<br />

Die Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG übernimmt für die <strong>Veganz</strong> GmbH auch die<br />

Be treuung und Verwaltung aller abgeschlossenen Darlehensverträge sowie die laufende<br />

Betreuung und Information aller Darlehensgeber. Für diese Tätigkeit erhält die Check point<br />

Finanz GmbH & Cie. KG eine Vergütung in Höhe <strong>von</strong> jährlich 1,5 Prozent der jeweils verwalteten<br />

Darlehenssummen <strong>von</strong> der <strong>Veganz</strong> GmbH. Dieses Geld dient der Deckung der<br />

Kosten für die jährliche Information aller Anleger.<br />

Diese Verwaltungsvergütung wird direkt <strong>von</strong> der <strong>Veganz</strong> GmbH gezahlt und ist für diese<br />

eine normale Betriebsausgabe. Sie kann damit den Gewinn der <strong>Veganz</strong> GmbH mindern<br />

und hat damit allenfalls einen Einfluss auf etwaige Gewinnbeteiligungen. Auf die vertraglich<br />

vereinbarten Zins zahlungen an die Darlehensgeber hat diese Gebühr keinen Einfluss.<br />

5.5 Steuerliche Hinweise<br />

Bei den folgenden steuerlichen Hinweisen handelt es sich um allgemeine Hinweise, die<br />

eine konkrete steuerliche Beratung nicht ersetzen. Die konkreten steuerlichen Auswirkungen<br />

eines Nachrang darlehens der <strong>Veganz</strong> GmbH hängen <strong>von</strong> einer Vielzahl persönlicher<br />

Faktoren ab. Wir raten Ihnen daher, sich bei bestehenden Fragen vor dem Abschluss des<br />

Darlehensvertrages an Ihren steuerlichen Berater zu wenden.<br />

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich dabei immer auf die Annahme, dass Sie ihren<br />

Wohnsitz bzw. Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben, im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Geldanlage im<br />

Privat vermögen halten.<br />

Abgeltungssteuer<br />

Da Sie mit der Gewährung eines Darlehens an die <strong>Veganz</strong> GmbH, dieser ein sog. Kapitalnutzungsrecht<br />

einräumen und Sie hierfür als Entgelt Zinsen erhalten, gehören diese Zinsen<br />

aus dem Darlehensvertrag steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr.<br />

7 EStG). Damit unterliegen diese Einkünfte grundsätzlich auch der Abgeltungssteuer (derzeit<br />

25 %) zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Betrag der Abgeltungssteuer (derzeit 5,5 %).<br />

Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, fällt zudem noch die Kirchensteuer auf den Betrag<br />

der Abgeltungs steuer an (je nach Bundesland derzeit zwischen 8 % und 9 %). Diese Einkünfte<br />

müssen Sie im Rahmen Ihrer Einkommens teuererklärung ausweisen und dem für Sie<br />

zuständigen Finanzamt mitteilen.<br />

Alternativ dazu besteht für Sie auch die Möglichkeit vom sog. Veranlagungswahlrecht<br />

Gebrauch zu machen. In diesem Fall werden die Ihnen zufließenden Zinsen nicht mit<br />

der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern nach den allgemeinen Regelungen der Einkommensteuer<br />

veranlagt. Dies kann zu einer geringeren Steuerlast führen.<br />

Veräußerungsgewinn<br />

Wenn Sie Ihre Ansprüche aus dem Darlehensvertrag mit der <strong>Veganz</strong> GmbH abtreten und<br />

hierfür einen Ertrag erzielen, der über Ihrer ursprünglichen Investitionssumme liegt, unterliegen<br />

diese Veräußerungsgewinne auch der Besteuerung durch die Abgeltungssteuer, soweit<br />

Sie nicht <strong>von</strong> Ihrem Veranlagungswahlrecht Gebrauch gemacht haben. Im Wesentlichen<br />

gelten dabei ebenso die obigen Ausführungen.<br />

Sparerfreibetrag<br />

Da die <strong>Veganz</strong> GmbH kein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesen gesetzes<br />

(KWG) ist, kann auch keine individuelle Berücksichtigung des Ihnen zustehenden Sparerfreibetrages<br />

in Form eines Freistellungsauftrags erfolgen. Der Ihnen zustehende Sparerfreibetrag<br />

ist gleichwohl im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

10<br />

11


<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

Schenkungs- und Erbschaftssteuer<br />

Sofern Sie Ihr Darlehen vererben oder verschenken, fällt hierauf grundsätzlich Erbschaftssteuer<br />

an. Sofern die Voraussetzung für die Besteuerung in der Person des Beschenkten bzw.<br />

Erben vorliegen können ggf. auch die gesetzlichen Freibeträge für Verwandte und<br />

Familienmitglieder in Anspruch genommen werden.<br />

Sonstige Steuern<br />

Nach der aktuell geltenden Rechtslage wird im Zusammengang mit dem Erwerb, dem Halten<br />

und der Veräußerung <strong>von</strong> Nachrangdarlehen keine Umsatzsteuer oder sonstige Steuern<br />

erhoben.<br />

6. Rechtliche Grundlagen<br />

Grundlage für die finanzielle Beteiligung an der Idee und dem Geschäft der <strong>Veganz</strong> GmbH<br />

bilden die nachfolgend aufgeführten Verträge, welche als Muster abgedruckt sind. Sollten Sie<br />

sich für den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der <strong>Veganz</strong> GmbH entscheiden, erhalten<br />

Sie einen, auf Grundlage der Mustertexte erstellten Darlehensvertrag zu Ihrer konkreten<br />

Investition zugesandt. Maßgeblich für den Inhalt des Darlehensvertrages ist dabei stets der<br />

Ihnen zugesandte verbindliche Vertragstext.<br />

6.1 Nachrangdarlehensvertrag (siehe Anlage 1)<br />

6.2 Zeichnungsschein (siehe Anlage 2)<br />

6.3 Vertriebsvereinbarung zwischen der <strong>Veganz</strong> GmbH und der<br />

Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG (siehe Anlage 3)<br />

6.4 Anlegerverwaltungsvertrag zwischen der <strong>Veganz</strong> GmbH und der<br />

Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG (siehe Anlage 4)<br />

7. Kontaktdaten und Information<br />

7.1 Kontakt<br />

Für alle Fragen bezüglich Investitionsmöglichkeiten am <strong>Veganz</strong> wenden Sie sich bitte an:<br />

Checkpoint Finanz GmbH & Cie KG<br />

Post: Mauerstr. 77, 10117 Berlin<br />

Telefon: 030 – 22 311 311<br />

Fax: 030 – 22 311 399<br />

email: info@checkpoint-finanz.de<br />

7.2 allgemeine Information<br />

Firma:<br />

vertreten durch:<br />

Checkpoint Finanz GmbH & Cie KG<br />

Checkpoint Finanz Management GmbH<br />

Mauerstr. 77 Mauerstr. 77<br />

10117 Berlin 10117 Berlin<br />

Geschäftsführer: Martin Henkel<br />

Tel.: 030 – 22 311 311 Tel.: 030 – 22 311 311<br />

Fax.: 030 – 22 311 399 Fax.: 030 – 22 311 399<br />

Email: info@checkpoint-finanz.de Email: info@checkpoint-finanz.de<br />

HRA: 40135B<br />

HRB: 107411B<br />

USt-IdNr. DE257126404<br />

Finanzanlagenvermittler mit der Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Nr: 1, 2, 3<br />

der Gewerbeordnung.<br />

Erlaubnisbehörde:<br />

Bezirksamt Mitte <strong>von</strong> Berlin Ordnungs- und<br />

Gewerbeamt Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin<br />

Registrierungsbehörde: Industrie- und Handelskammer zu Berlin<br />

Fasanenstr. 85, 10623 Berlin<br />

Die Eintragung im Vermittlerregister unter der Nr.: D-F-107-EBW4-44 erfolgt.<br />

Versicherungsvermittler mit der Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Satz 1<br />

der Gewerbeordnung.<br />

Zuständige Behörde: Industrie- und Handelskammer zu Berlin<br />

Fasanenstr. 85, 10623 Berlin<br />

Die Eintragung im Vermittlerregister unter der Nr.: D-2J80-2KEPH-84 erfolgt.<br />

Registerstelle für das Vermittlungsregister:<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.<br />

Breite Straße 29<br />

10178 Berlin<br />

Auskunft über zum Register erhalten Sie unter der Telefonnummer 030 20308-0 oder im Internet<br />

unter www.vermittlerregister.org.<br />

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder<br />

Beratungsleistungen angeboten werden:<br />

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden<br />

Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-<br />

berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.<br />

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder <strong>von</strong><br />

Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsmaklers über 10 %:<br />

Der Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung <strong>von</strong> mehr als 10 %<br />

der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen<br />

hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung <strong>von</strong> mehr als 10 % der<br />

Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler / -vermittler.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

Anschrift der Schlichtungsstellen:<br />

Versicherungsombudsmann e.V. Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Postfach 08 06 32 Postfach 06 02 22<br />

10006 Berlin 10052 Berlin<br />

12<br />

13


– nachrangiges Finanzierungsdarlehen –<br />

zwischen<br />

Frau/Herrn<br />

Max/i Mustermann<br />

Musterstraße 1<br />

0815 Musterstadt<br />

– nachfolgend Darlehensgeber genannt –<br />

und der<br />

<strong>Veganz</strong> GmbH<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Bredack<br />

Warschauer Str. 32<br />

10243 Berlin<br />

– nachfolgend Darlehensnehmer genannt –<br />

wird folgender Darlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt abgeschlossen:<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

(1) Der Darlehensnehmer betreibt einen Groß- und Einzelhandel für vegane Lebens- und<br />

Genussmittel sowie sonstige ausschließlich pflanzliche Mittel des täglichen Bedarfs.<br />

Der Darlehensnehmer unterhält mehrere Filialen in Deutschland und bietet interessierten<br />

Investoren an, sich mittels Nachrangdarlehensverträgen am Geschäftsmodell der Darlehensnehmerin<br />

zu beteiligen.<br />

(2) Der Darlehensgeber gewährt der Darlehensnehmerin zur Finanzierung dieses Unternehmens<br />

gegenstands ein Nachrangdarlehen. Die Nachrangigkeit des Darlehens bedeutet<br />

zum einen, dass die Zahlung <strong>von</strong> Zinsen und die Tilgung auf dieses Darlehen keine<br />

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Darlehensnehmerin auslösen dürfen. Es<br />

bedeutet zum anderen, dass im Fall der Auflösung und der Insolvenz der Darlehensnehmerin<br />

die Rückzahlung des Darlehensbetrages und die Zahlung der Zinsen erst an den<br />

Darlehensgeber geleistet werden dürfen, wenn die anderen – nicht nachrangigen Gläubiger<br />

– der Darlehensnehmerin mit ihren Forderungen vollständig befriedigt worden sind.<br />

<strong>Das</strong> nachrangige Darlehen haftet somit für die Verbindlichkeiten der nicht nachrangigen<br />

Gläubiger der Darlehensnehmerin. Aus Sicht dieser Gläubiger ist das nachrangige Darlehen<br />

des Darlehens gebers wie haftendes Eigenkapital der Darlehensnehmerin zu werten. Der<br />

Darlehensgeber erhält weder für die Rückzahlung des Darlehens noch für die Zahlung der<br />

Zinsen <strong>von</strong> der Darlehens nehmerin oder <strong>von</strong> dritter Seite eine Sicherheit, soweit keine<br />

gesonderte Besicherung für dieses Darlehen vereinbart wurde.<br />

(3) Die Darlehensnehmerin ist darüber hinaus befugt, das Kapital auch zur Finanzierung des<br />

laufenden Geschäftsbetriebs einzusetzen. Eine Mittelverwendungskontrolle findet nicht statt.<br />

(4) Der Darlehensgeber bestätigt ausdrücklich, dass er ausreichend Zeit hatte, um sich<br />

selbst ein Bild vom Geschäftsmodell und der Geschäftssituation der Darlehensnehmerin zu<br />

machen. Zu diesem Zweck hat der Darlehensgeber auch die Informationsbroschüre der<br />

Darlehens nehmerin vor Abschluss dieses Vertrages erhalten und deren Inhalt – insbesondere<br />

die dort genannte Risiko beschreibung – vollumfänglich zur Kenntnis genommen hat.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

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<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

§ 2 Darlehensbetrag, Sicherheiten, Agio<br />

1. Der Darlehensgeber gewährt der Darlehensnehmerin ein nachrangiges Darlehen über einen<br />

Nennbetrag in Höhe <strong>von</strong><br />

xxxx EUR<br />

(in Worten: xxxx EUR)<br />

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen, nach Abschluss dieses<br />

Vertrages, spätestens jedoch bis zum xx.xx.xxxx. <strong>Das</strong> Darlehen ist unbar auf das Konto<br />

des Darlehensnehmers zu zahlen.<br />

IBAN:<br />

BIC:<br />

Kreditinstitut:<br />

Die Darlehensnehmerin soll den Darlehensgeber über den Zeitpunkt der Wertgutschrift<br />

auf dem Geschäftskonto schriftlich informieren.<br />

2. Die Bestellung <strong>von</strong> Kreditsicherheiten zur Besicherung des Rückzahlungsanspruchs aus<br />

diesem Vertrag wird ausgeschlossen.<br />

3. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr (Agio) in<br />

Höhe <strong>von</strong> vier Prozent des Darlehensbetrages zur anteiligen Deckung der Verwaltungsund<br />

Emissionskosten der Darlehensnehmerin zu erheben. <strong>Das</strong> Agio wird <strong>von</strong> der Darlehensnehmerin<br />

erfolgswirksam vereinnahmt und dem Darlehensgeber im Rahmen der Rückzahlung<br />

des Darlehens nicht erstattet.<br />

§ 3 Zinsen und Gewinnbeteiligung<br />

1. Der Darlehensbetrag wird vorbehaltlich der Regelungen unter § 6 dieses Vertrages mit 4 %<br />

pro Jahr bei einer Darlehenssumme in Höhe <strong>von</strong> bis zu 25.000,00 EUR bzw. 5,50% pro Jahr<br />

bei einer Darlehenssumme ab 25.000,01 EUR verzinst. Die Mindestsumme für das Darlehen<br />

beträgt 10.000,00 EUR<br />

2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt nach der 30/360-Methode, wonach sich die Berechnung<br />

der Zinsen an 30 Zinstagen pro Monat zu 12 Monaten pro Jahr, mithin zu 360 Zinstagen<br />

pro Jahr richtet. Maßgeblich für den Zinsbeginn ist der Zeitpunkt der Gutschrift des<br />

Darlehens betrages auf dem Geschäftskonto der Darlehensnehmerin. Eine Verzinsung <strong>von</strong><br />

Zinsen erfolgt nicht.<br />

3 Mio. EUR (Zielsumme) erreicht. Bei einer geringeren Gesamtsumme, verringert sich der<br />

Gewinnanteil entsprechend um das Verhältnis zum Unterschreiten der Zielsumme. Die<br />

so gebildete und zur Verteilung zur Verfügung stehende Gewinnsumme wird quotal nach<br />

dem Verhältnis der Summe aller Darlehensbeträge über 100.000 EUR zum jeweiligen<br />

Darlehens betrag eines Vertrages ausgezahlt. Zur Verdeutlichung wird auf das Berechnungsbeispiel<br />

auf Seite 4 der Informationsbroschüre verwiesen. Die Gewinnbeteiligung wird –<br />

vorbehaltlich der Regelungen des § 6 – nach dem 31.07. des auf das jeweilige Wirtschaftsjahr<br />

folgenden Kalenderjahres abgerechnet und ausgezahlt.<br />

§ 4 Darlehenskündigung und -rückzahlung<br />

1. Der Darlehensvertrag wird für eine Laufzeit <strong>von</strong> mindestens fünf Jahren geschlossen und<br />

verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist <strong>von</strong><br />

einem Jahr zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Maßgeblich für die<br />

Berechnung der Laufzeit des Darlehens ist die Wertstellung des Darlehensbetrages auf dem<br />

Geschäfts konto der Darlehens nehmerin.<br />

2. <strong>Das</strong> Darlehen ist als sog. endfälliges Darlehen ausgestaltet und zum Zeitpunkt des Endes<br />

des Vertrages in einer Summe zur Rückzahlung fällig. Die Rückzahlung hat vorbehaltlich der<br />

Regelungen des § 6 dieses Vertrages innerhalb <strong>von</strong> zehn Bankarbeitstagen nach Ende des<br />

Vertrages zu erfolgen.<br />

3. Beiden Parteien steht das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages zu. Die<br />

Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und kann frühestens zum Ende der Mindest vertragslaufzeit<br />

<strong>von</strong> fünf Jahren erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Ende<br />

eines Vertragsjahres.<br />

4. Im Falle einer vorzeitigen oder vertragswidrigen Beendigung des Darlehensvertrages durch<br />

den Darlehensgeber ist die Darlehensnehmerin berechtigt, eine pauschale Ent schädigung<br />

für die vor zeitige Beendigung des Vertrages zu erheben. Die Entschädigungs summe darf fünf<br />

Prozent des Darlehensnennbetrages nicht übersteigen. Dieser Betrag wird <strong>von</strong> der Darlehensnehmerin<br />

<strong>von</strong> dem zurück zu zahlenden Darlehensbetrag in Abzug gebracht. Dem Darlehensgeber<br />

steht der Nachweis zu, dass der Darlehensnehmerin durch die vorzeitige oder vertragswidrige<br />

Beendigung des Vertrages kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.<br />

5. <strong>Das</strong> Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

3. Die Darlehenszinsen werden jährlich berechnet und sind – vorbehaltlich der Regelungen<br />

des § 6 dieses Vertrages – jeweils bis zum siebten Bankarbeitstag nach Ende des Zinszeitraums<br />

zur Zahlung an den Darlehensgeber fällig (Zinsfälligkeitstag). Maßgeblich für<br />

die kalendermäßige Beurteilung der Zinsfälligkeitstage ist der Sitz der Darlehensnehmerin.<br />

Der Zins zeitraum beginnt jeweils mit dem Eingang der Darlehenssumme bei der<br />

Da rlehens nehmerin.<br />

3. Ab einem Darlehensbetrag in Höhe <strong>von</strong> 100.000 EUR gewährt die Darlehensnehmerin<br />

neben der Verzinsung aus Absatz 1 eine zusätzliche gewinnabhängige Vergütung. Die<br />

insgesamt an alle Darlehensgeber mit einer Darlehenssumme <strong>von</strong> mindestens 100.00 EUR<br />

zur Verteilung anstehende Gewinnsumme beträgt 15% des auf den Gesellschaftsanteil<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters Herrn Jan Bredack (50% der Darlehensnehmerin)<br />

entfallenden Gewinnanteils, sofern die Summe der Darlehensverträge mit einem Darlehensbetrag<br />

<strong>von</strong> mindestens 100.000 EUR insgesamt einen Betrag in Höhe <strong>von</strong> mindestens<br />

6. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages werden die Zinsen bis zum Ende des Vertrages<br />

anteilig nach der in § 2 Abs. 2 dieses Vertrages genannten Methode berechnet und sind<br />

gemeinsam mit der Darlehensvaluta innerhalb <strong>von</strong> 30 Bankarbeitstagen an den Darlehensgeber<br />

auszuzahlen.<br />

7. Für den Zeitraum zwischen der Beendigung dieses Vertrages und dem Rückzahlungszeitpunkt<br />

der Darlehensvaluta stehen dem Darlehensgeber keine Ansprüche auf Verzinsung<br />

der Darlehens valuta zu.<br />

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17


§ 5 Zahlungen der Darlehensnehmerin<br />

1. Zins- und Tilgungsleistungen der Darlehensnehmerin erfolgen unbar auf ein, vom<br />

Darlehens geber bekannt zu gebendes Konto. Etwaige Kosten des Geldtransfers trägt der<br />

Darlehensgeber selbst.<br />

7. Soweit der Darlehensnehmerin mehrere nachrangige Darlehen gewährt werden, stehen sich<br />

diese im Verhältnis untereinander gleichrangig gegenüber. Die Darlehensnehmerin weist<br />

dabei aus drücklich darauf hin, dass ihr das Rechte zur Aufnahme weiterer nachrangiger<br />

Darlehensmittel zusteht.<br />

2. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, die Darlehensnehmerin unverzüglich in Schriftform<br />

über eine Änderung seiner Bankverbindung zu unterrichten.<br />

§ 6 Nachrangabrede, Rangrücktritt<br />

§ 7 Aufrechnungsverbot<br />

1. Die Nachrangabrede gemäß § 6 Abs. 1 dieses Vertrages schließt die Aufrechnung sowohl<br />

mit Forderungen der Darlehensnehmerin gegen Forderungen des Darlehensgebers als<br />

auch mit Forderungen des Darlehensgebers gegen Forderungen der Darlehensnehmerin aus.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

1. Zins- und Tilgungsleistungen der Darlehensnehmerin dürfen nur aus Jahresüberschüssen,<br />

aus freien Liquidationsmitteln, aus freien Liquiditätsüberschüssen oder aus sonstigem freien<br />

Vermögen des Unternehmens geleistet werden.<br />

2. Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen treten gegenüber allen anderen Ansprüchen<br />

<strong>von</strong> Gläubigern gegen die Darlehensnehmerin im Rang zurück. Die Fälligkeit der Ansprüche<br />

aus den Nachrangdarlehen insbesondere auf Zahlung der Zinsen sowie der Rückzahlung<br />

des Darlehens betrages stehen unter dem Vorbehalt, dass bei der Darlehensnehmerin ein<br />

Insolvenz eröffnungs grund (z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit) nicht herbeigeführt wird,<br />

d.h. die Tilgung des Darlehens sowie die Zahlung der Zinsen ist solange und soweit ausgeschlossen,<br />

wie zum Zeit punkt der Fälligkeit der Zinszahlungen bzw. der Fälligkeit der<br />

Darlehensrückzahlung im Falle der Auflösung der Darlehensnehmerin die Ansprüche der<br />

nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen der Darlehensnehmerin noch nicht erfüllt<br />

worden sind oder die Darlehensnehmerin durch die Erfüllung der Ansprüche des Darlehensgebers<br />

aus dem Darlehen drohend insolvent wird.<br />

3. Ein Insolvenzgrund liegt vor, wenn entweder die Verbindlichkeit aus dem Darlehen<br />

einschließlich der Zinsen eine drohende Überschuldung oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit<br />

auslösen.<br />

4. Werden aufgrund dieses Zahlungsvorbehalts Zahlungen an den Darlehensgeber nicht fällig,<br />

sind diese zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin (§ 3 Abs. 3 dieses Vertrages) nach zuholen.<br />

Kann aufgrund des Zahlungsvorbehalts eine Zahlung nicht zum ursprünglichen letzten<br />

Fälligkeitstermin erfolgen, sind die entsprechenden Zahlungen unter Beachtung des<br />

Zahlungsvorbehalts innerhalb eines Quartals nach dem letzten Fälligkeitstermin vorzunehmen.<br />

Dieser Termin kann sich bei fortwährendem Eintritt des Zahlungsvorbehalts weiter<br />

verschieben.<br />

5. Der Rangrücktritt greift in dem Zeitpunkt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit<br />

der Darlehensnehmerin ein und gilt solange, bis diese nachhaltig beseitigt ist, d.h. auch<br />

während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin.<br />

6. Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden im Fall des Insolvenzverfahrens über<br />

das Vermögen der Darlehensnehmerin oder der Liquidation der Darlehensnehmerin erst<br />

nach Befriedigung aller nicht nachrangiger Gläubiger bedient. Vorstehende Rangrücktrittserklärung<br />

kann daher im Falle der Insolvenz der Darlehensnehmerin dazu führen, dass der<br />

Darlehensgeber mit seinen Forderungen ausfällt und im schlimmsten Fall einen Totalverlust<br />

seines zur Verfügung gestellten Kapitals erleidet.<br />

2. Leistet die Darlehensnehmerin entgegen den Vereinbarungen in einem der in § 6<br />

dieses Vertrages genannten Fällen dennoch Zins- und/oder Tilgungszahlungen an den<br />

Darlehensgeber, hat der Darlehensgeber die auf diese Weise erlangten Zins- oder Tilgungsbeträge<br />

an die Darlehensnehmerin bzw. an deren Liquidator oder Insolvenzverwalter<br />

zurück zu zahlen.<br />

§ 8 Zulässigkeit <strong>von</strong> Übertragungen und Abtretungen<br />

1. Der Darlehensgeber ist zur Abtretung seiner Forderungen aus diesem Darlehensvertrag<br />

berechtigt. Der Darlehensgeber regelt im Falle einer Abtretung selbst mit dem Abtretungsempfänger<br />

den unterjährigen Zinsausgleich. Bis zur schriftlichen Anzeige der Abtretung ist<br />

die Darlehensnehmerin berechtigt, Zahlungen an den ursprünglichen Darlehensgeber<br />

vorzunehmen.<br />

2. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, ihre Forderung auf Auszahlung des Darlehensbetrages<br />

an konzernverbundene Unternehmen abzutreten, sofern das Konzernunternehmen<br />

in sämtliche Rechte und Pflichten der Darlehensnehmerin aus diesem Darlehensvertrag<br />

eintritt und die Darlehens nehmerin für die Erfüllung der Darlehenspflichten weiterhin<br />

gesamtschuldnerisch haftet.<br />

§ 9 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften<br />

Der Darlehensgeber bestätigt ausdrücklich, dass:<br />

a. der Darlehensgeber mit der Zahlung des Darlehensbetrages an die Darlehensnehmerin<br />

nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen das Geldwäschegesetz<br />

verstößt.<br />

b. die als Darlehen an die Darlehensnehmerin gewährten Geldbeträge dem Darlehensgeber<br />

zur freien Verfügung stehen und diese nicht durch anderweitige Rechte Dritter belastet sind.<br />

c. der ausgereichte Darlehensbetrag nur einen Teil des Vermögens des Darlehensgebers<br />

darstellt.<br />

d. dem Darlehensgeber die mit dem Abschluss dieses Nachrangdarlehensvertrages<br />

verbundene Risiken, insbesondere die Möglichkeit eines vollständigen Verlustes des<br />

Darlehensbetrages (Totalverlustrisiko), bekannt sind.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

18<br />

19


§ 10 Abgrenzung zu Gesellschafterrechten<br />

Dieses Nachrangdarlehen gewährt dem Darlehensgeber keine Gesellschafterrechte, insbesondere<br />

keine Mitverwaltungs-, Stimm- oder Einflussrechte in Bezug auf die Darlehensnehmerin.<br />

<strong>Das</strong> Nachrangdarlehen begründet ausschließlich schuldrechtliche Zins- und<br />

Rückzahlungsansprüche gegenüber der Darlehensnehmerin. Eine gemeinsame Zweckverfolgung<br />

im gesellschaftsrechtlichen Sinne findet zwischen den Parteien nicht statt und<br />

ist auch nicht beabsichtigt.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

1. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über das Bestehen oder Nichtbestehen dieses<br />

Vertrages gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

2. Erfüllungsort ist der Sitz der Darlehensnehmerin.<br />

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

den Darlehen ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Darlehensnehmerin.<br />

4. Die vorstehenden Regelungen geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien<br />

wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

5. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch<br />

soweit damit ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis verbunden ist.<br />

6. Von diesem Vertrag haben beide Parteien jeweils ein Exemplar im Original erhalten.<br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

Max/i Mustermann<br />

Jan Bredack als Geschäftsführer<br />

der <strong>Veganz</strong> GmbH<br />

– Darlehensnehmerin – – Darlehensgeber –<br />

20<br />

21


– Zeichnungsschein für Nachrangsdarlehen –<br />

<strong>Veganz</strong> GmbH<br />

Warschauer Str. 32<br />

D-10243 Berlin<br />

Telefon: 030/44036048<br />

Telefax: 030/44036049<br />

E-Mail: jb@veganz.de<br />

Frau<br />

Herr<br />

Firma<br />

Vorname<br />

geboren/gegründet am<br />

E-Mail<br />

Familienstand<br />

Vertragsnummer Einlage (Bitte nicht ausfüllen)<br />

Neukunde<br />

Telefon<br />

bestehender Kunde<br />

Anzahl der Kinder<br />

unter 18 Jahren<br />

Verrechnungsscheck nr. ......... Konto-Nr. ............................<br />

BLZ .......................................<br />

Überweisung zum .........<br />

auf das Konto der <strong>Veganz</strong> GmbH<br />

Bank: GLS Gemeinschaftsbank, BLZ: 43060967<br />

Konto-Nr. 1125743400<br />

Lastschrifteneinzug zum 1. oder 15.<br />

(Monat/Jahr) ...........................................<br />

Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich die <strong>Veganz</strong> GmbH, die Einlage durch Banklastschrift <strong>von</strong><br />

meinem obenstehenden Konto einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist,<br />

besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschriften.<br />

Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.<br />

Name<br />

Beruf<br />

Ort<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

Straße<br />

Plz/Ort<br />

Bank<br />

BLZ<br />

Konto-Nr<br />

Ich, der/die Darlehensgeber/-in, vergebe hiermit ein Nachrangdarlehen auf eigene Rechnung an die <strong>Veganz</strong> GmbH,<br />

Berlin. Es ergibt sich folgende Berechnung:<br />

Anzahl<br />

10.000 Euro Darlehensbetrag<br />

mindestens in Euro<br />

Euro<br />

( i.W. Euro.........................<br />

.......................................)<br />

Darlehensantrag<br />

Ort, Datum<br />

Annahme des Antrags<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Anleger<br />

Unterschrift Geschäftsführer<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

Anzahl<br />

Agio 4 %<br />

Zwischensumme<br />

Euro<br />

Euro<br />

( i.W. Euro.........................<br />

.......................................)<br />

( i.W. Euro.........................<br />

.......................................)<br />

W i d e r r u f s b e l e h r u n g<br />

Widerrufsrecht:<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen ohne Angabe <strong>von</strong> Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist<br />

beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer<br />

Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt<br />

die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf<br />

ist zu richten an:<br />

<strong>Veganz</strong> GmbH – Warschauer Straße 32 – D-10439 Berlin<br />

Widerrufsfolgen:<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung <strong>von</strong> Wertersatz für die bis<br />

zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich<br />

zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung<br />

zur Zahlung <strong>von</strong> Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch<br />

erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag <strong>von</strong> beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,<br />

bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung <strong>von</strong> Zahlungen müssen innerhalb <strong>von</strong> 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist<br />

beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Die Gewährung <strong>von</strong> Nachrangdarlehen gegen Einzahlung <strong>von</strong> Darlehens-Kapital beruht auf der Informationsbroschüre (Stand:<br />

Oktober 2014) i. V. mit den o. a. Beteiligungskonditionen. Ich willige in die Verarbeitung, Auskunftserteilung sowie Nachfrage<br />

unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetze meiner Daten bei meinem Finanzdienstleister ein.<br />

Zur Zeichnung hat zwischen mir und .............................. am ................................. ein persönliches Beratungs- bzw.<br />

Vermittlungsgespräch stattgefunden.<br />

Ort<br />

Datum<br />

22<br />

Unterschrift<br />

Besonderer Hinweis<br />

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden,<br />

sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind<br />

oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des<br />

Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des<br />

Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den<br />

Erwerb <strong>von</strong> Finanzinstrumenten (z. B. <strong>von</strong> Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.<br />

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie <strong>von</strong> Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie<br />

zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.<br />

Ihre <strong>Veganz</strong> GmbH<br />

23


– Vertriebsvereinbarung –<br />

§ 3 Rechtsstellung des Vertriebspartners<br />

Zwischen der<br />

<strong>Veganz</strong> GmbH<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Bredack<br />

Warschauer Str. 32<br />

10243 Berlin<br />

– nachfolgend Unternehmen genannt –<br />

(1) Der Vertriebspartner wird als Makler des Kunden tätig und ist ausschließlich<br />

Interessenvertreter der Kunden.<br />

(2) Der Vertriebspartner bzw. die in seinem Namen oder <strong>von</strong> ihm beauftragten Unterbevollmächtigten<br />

werden nicht im Namen des Unternehmens tätig und sind nicht befugt,<br />

rechtsgeschäftliche Erklärungen für das Unternehmen abzugeben. Der Vertriebspartner<br />

ist nicht Erfüllungsgehilfe des Unternehmens.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

und der<br />

Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG<br />

vertreten durch die Checkpoint Finanz Management GmbH,<br />

diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Henkel<br />

Mauerstraße 77<br />

10117 Berlin<br />

– nachfolgend Vertriebspartner genannt –<br />

wird folgende Vereinbarung über den Vertrieb <strong>von</strong> Nachrangdarlehen abgeschlossen:<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

(1) <strong>Das</strong> Unternehmen betreibt einen Groß- und Einzelhandel für vegane Lebens- und<br />

Genussmittel sowie sonstige ausschließlich pflanzliche Mittel des täglichen Bedarfs. <strong>Das</strong><br />

Unternehmen unterhält mehrere Filialen in Deutschland und bietet interessierten Investoren<br />

an, sich mittels Nachrang darlehensverträgen am Geschäftsmodell des Unternehmens zu<br />

beteiligen.<br />

(2) Der Vertriebspartner verfügt als unabhängiges Maklerunternehmen über eine langjährige<br />

Erfahrung in der Beratung und Vermittlung <strong>von</strong> Finanzierungen, Versicherungen, Kapitalanlagen<br />

und Immobilien.<br />

(3) Die vorliegende Vertriebsvereinbarung dient dem Zwecke der Absatzförderung der<br />

Nachrang darlehensverträge des Unternehmens. Die erforderlichen Informationen, Verträge<br />

und Unterlagen zu den Nachrangdarlehensverträgen des Unternehmens sind dem<br />

Vertriebspartner im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden.<br />

§ 2 Vertragsgrundlagen<br />

(1) Der Vertriebspartner versichert, über alle für den Vertrieb <strong>von</strong> Nachrang darlehensverträgen<br />

des Unternehmens erforderlichen gewerberechtlichen und behördlichen Erlaubnisse<br />

zu verfügen sowie die erforderlichen Sachkenntnisse und Kompetenzen in Bezug auf<br />

Nachrang darlehensverträge zu besitzen. Dem Unternehmen wurde die Möglichkeit zur<br />

Einsichtnahme in diese Unterlagen gewährt, die Geschäftsführung des Unternehmens hat<br />

sich zudem selbst <strong>von</strong> der Sachkunde des Vertriebspartners überzeugt.<br />

(2) Der Vertriebspartner sichert zu, im Falle einer Änderung der aktuellen Rechtslage oder<br />

der behördlichen Rechtsauffassungen dafür Sorge zu tragen, unverzüglich alle erforderlichen<br />

Voraussetzungen für die Erfüllung der Anforderungen an den Vertrieb der Nachrangdarlehens<br />

verträge aus diesem Vertrag zu schaffen.<br />

§ 4 Untervermittlung<br />

(1) Es ist dem Vertriebspartner ausdrücklich gestattet, weitere natürliche oder juristische<br />

Personen zum Vertrieb der Nachrangdarlehensverträge des Unternehmens zuzulassen.<br />

(2) Im Falle einer Untervertretung hat der Vertriebspartner sicherzustellen, dass die<br />

eingesetzten Untervertreter über alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse zum Vertrieb<br />

<strong>von</strong> Nachrang darlehensverträgen, die notwendige Sachkenntnis und die gebotene Zuverlässigkeit<br />

verfügen. Die Regelungen dieses Vertrages gelten sinngemäß auch im Verhältnis<br />

zu beauftragten Dritten.<br />

(3) Für den Fall, dass der Vertriebspartner Dritte mit der Förderung des Absatzes der<br />

Nachrang darlehensverträge des Unternehmens beauftragt hat, übernimmt der Vertriebspartner<br />

die anfallende Kommunikation sowie Koordinierung der beauftragten Dritten.<br />

§ 5 Vergütung<br />

(1) Der Vertriebspartner erhält vom Unternehmen für jede erfolgreiche Vermittlung eines<br />

Nachrang darlehensvertrages das <strong>von</strong> dem Unternehmen im Wege des Abschlusses des<br />

Darlehensvertrages erhobene Agio, welches derzeit vier Prozent der Darlehensvaluta beträgt.<br />

(2) Die Vergütung ist verdient und fällig mit dem Zahlungseingang der Darlehenssumme<br />

bei dem Unternehmen. <strong>Das</strong> Unternehmen wird den Vertriebspartner unverzüglich über den<br />

Zahlungs eingang informieren.<br />

(3) Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich. Hierzu wird das Unternehmen dem<br />

Vertriebspartner eine Aufstellung mit den geschlossenen Verträgen übermitteln.<br />

(4) Eine über die Regelungen des Absatzes 1 hinausgehende Vertriebsvergütung wird nicht<br />

gezahlt.<br />

(5) Im Falle der Absatzförderung durch Dritte wird vom Unternehmen keine gesonderte<br />

Vergütung gezahlt. In diesem Fall hat der Vertriebspartner eine eigene Vereinbarung mit<br />

dem Dritten zu schließen.<br />

§ 6 Ausschließlichkeit<br />

(1) <strong>Das</strong> Unternehmen sichert dem Vertriebspartner für die Dauer dieses Vertrages das<br />

räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zum alleinigen Vertrieb <strong>von</strong> Nachrangdarlehensverträgen<br />

des Unternehmens zu. <strong>Das</strong> Unternehmen wird keine weiteren<br />

Vertriebsvereinbarungen mit Dritten schließen. Etwaige Anfragen hierzu wird das<br />

Unternehmen an den Vertriebspartner weiterleiten.<br />

(2) Sofern sich Kunden direkt an das Unternehmen wenden, um mit diesem einen Nachrangdarlehensvertrag<br />

abzuschließen, hat das Unternehmen die Kunden zur Sicherung der<br />

Beratungs qualität an den Vertriebspartner zu verweisen.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

24 25


§ 7 Dauer des Vertrages, Kündigungsrechte<br />

(1) Die Vertriebsvereinbarung beginnt mit dem Datum der Letztunterzeichnung dieses<br />

Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

(2) Der Vertrag kann <strong>von</strong> beiden Seiten mit einer Frist <strong>von</strong> drei Monaten zum Ende eines<br />

Monats gekündigt werden. <strong>Das</strong> Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt hier<strong>von</strong> unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:<br />

a. Über das Vermögen einer Partei dieses Vertrages das Insolvenzverfahren eröffnet wurde<br />

oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde,<br />

b. Verstöße gegen den Inhalt dieses Vertrages trotz erfolgter Abmahnung und Ablaufs einer<br />

angemessenen Frist <strong>von</strong> der betreffenden Vertragspartei nicht abgestellt werden.<br />

(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

(4) Im Falle einer Kündigung bzw. Beendigung dieses Vertrages sind verdiente, aber noch<br />

nicht abgerechnete Vergütungen innerhalb eines Zeitraums <strong>von</strong> einem Monat abzurechnen<br />

und auszukehren.<br />

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.<br />

(4) Die vorstehenden Regelungen geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien<br />

wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

(5) Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch<br />

soweit damit ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis verbunden ist.<br />

(6) Von diesem Vertrag haben beide Parteien jeweils ein Exemplar im Original erhalten.<br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

§ 8 Informationspflichten des Unternehmers<br />

(1) <strong>Das</strong> Unternehmen stellt dem Vertriebspartner alle erforderlichen Unterlagen und<br />

Informationen, insbesondere Verträge, Werbematerialien, Informationsbroschüren und<br />

Bilanzen kostenfrei zur Verfügung. Zudem ist das Unternehmen verpflichtet, dem Vertriebspartner<br />

alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die wirtschaftliche Situation des<br />

Unternehmens vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.<br />

(2) <strong>Das</strong> Unternehmen verpflichtet sich, den Vertriebspartner unverzüglich und unaufgefordert<br />

über Änderungen des Geschäftsmodells, der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens<br />

oder sonstige Umstände zu informieren, die für Kunden des Unternehmens zur Beurteilung<br />

der Wirtschaftlichkeit des Abschlusses eines Nachrangdarlehensvertrages <strong>von</strong> Interesse sind.<br />

(3) <strong>Das</strong> Unternehmen versichert, dass die dem Vertriebspartner zur Verfügung gestellten<br />

Unterlagen und Informationen aktuell, inhaltlich richtig und vollständig sind. Insoweit wird<br />

der Vertriebspartner <strong>von</strong> einer sich etwaig ergebenden Haftung aufgrund <strong>von</strong> falschen<br />

Informationen in Bezug auf das Unternehmen freigestellt.<br />

Martin Henkel als Geschäftsführer der Checkpoint Finanz Management GmbH,<br />

persönlich haftenden Vertreterin der Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG<br />

– Vertriebspartner –<br />

Jan Bredack als Geschäftsführer der <strong>Veganz</strong> GmbH<br />

– Unternehmen –<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

§ 9 Verschwiegenheit<br />

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus<br />

über Geschäftsgeheimnisse, welche den Parteien über die jeweils andere Partei im Rahmen<br />

des Vollzugs dieses Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren soweit dem keine<br />

gesetzlichen oder behördlichen Offenbarungspflichten entgegenstehen.<br />

§ 10 Aufrechnungsverbot<br />

Eine Aufrechnung mit Forderungen aus diesem Vertrag ist nur mit unbestrittenen oder<br />

rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

(1) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über das Bestehen oder Nichtbestehen dieses<br />

Vertrages gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.<br />

26<br />

27


– Anlageverwaltungsvertrag –<br />

Zwischen der<br />

<strong>Veganz</strong> GmbH<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Bredack<br />

Warschauer Str. 32<br />

10243 Berlin<br />

– nachfolgend Unternehmen genannt –<br />

und der<br />

Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG<br />

vertreten durch die Checkpoint Finanz Management GmbH,<br />

diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Henkel<br />

Mauerstraße 77<br />

10117 Berlin<br />

– nachfolgend Verwalter genannt –<br />

wird folgende Vereinbarung über die Verwaltung <strong>von</strong> Nachrangdarlehensverträgen des<br />

Unternehmens abgeschlossen:<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

(1) <strong>Das</strong> Unternehmen betreibt einen Groß- und Einzelhandel für vegane Lebens- und<br />

Genussmittel sowie sonstige ausschließlich pflanzliche Mittel des täglichen Bedarfs. <strong>Das</strong><br />

Unternehmen unterhält mehrere Filialen in Deutschland und bietet interessierten Investoren<br />

an, sich mittels Nachrang darlehensverträgen am Geschäftsmodell des Unternehmens zu<br />

beteiligen.<br />

(2) Der Verwalter verfügt als unabhängiges Maklerunternehmen über eine langjährige<br />

Erfahrung<br />

in der Beratung und Vermittlung <strong>von</strong> Finanzierungen, Versicherungen, Kapital anlagen und<br />

Immobilien sowie in der laufenden Betreuung <strong>von</strong> Kunden in Fragen der Geld anlagen und wird<br />

zugleich auch als Vertriebspartner für das Unternehmen im Rahmen der Absatzförderung<br />

<strong>von</strong> Nachrangdarlehen tätig.<br />

(3) Der vorliegende Anlageverwaltungsvertrag dient der Verwaltung sämtlicher Nachrangdarlehensverträge<br />

des Unternehmens, welche mit Darlehensgebern abgeschlossen werden.<br />

Dabei besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, dass die Anlegerverwaltung durch<br />

den Verwalter im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nach eigenem Ermessen<br />

durchgeführt wird. Der Verwalter ist nicht <strong>von</strong> Weisungen des Unternehmens abhängig.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

§ 2 Vertragsgrundlagen<br />

(1) <strong>Das</strong> Unternehmen beauftragt den Verwalter mit der Verwaltung sämtlicher Nachrangdarlehens<br />

verträge, die das Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Darlehensgebern<br />

abgeschlossen hat bzw. noch abschließen wird.<br />

(2) Anfragen <strong>von</strong> Darlehensgebern, welche sich auf die Verwaltung des Darlehensvertrages<br />

beziehen, werden vom Unternehmen direkt an den Verwalter weitergereicht.<br />

(3) Zur Durchführung dieses Vertrages werden dem Verwalter vom Unternehmen sämtliche<br />

Vertragsunterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt, welche zur Umsetzung dieses<br />

Vertrages erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere auch Informationen über die<br />

wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens.<br />

29


<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

§ 3 Tätigkeit des Verwalters<br />

(1) Der Verwalter verpflichtet sich, die vollständige Kommunikation zwischen dem<br />

Unternehmen und den Darlehensgeber zu übernehmen, einschließlich der fortlaufenden<br />

Information über die Auszahlung <strong>von</strong> Zinsbeträgen, die Fälligkeit der Rückzahlungsansprüche<br />

der Darlehensgeber aus den Nachrangdarlehensverträgen sowie alle Umstände,<br />

die einer Auszahlung der Zinsen oder einer Rückzahlung der Darlehensbeträge an die<br />

Darlehensgeber im Wege stehen.<br />

(2) Der Verwalter entscheidet selbst über Art und Umfang der jeweiligen Information der<br />

Darlehens geber. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass mindestens einmal<br />

pro Kalenderjahr eine Information an die Darlehensgeber übersandt werden soll, welche<br />

auch den aktuellen Stand der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens beleuchtet.<br />

(3) Die Parteien stimmen sich quartalsweise ab dem Kalenderjahr 2015 darüber ab, welche<br />

Informationen an die Darlehensgeber gegeben werden. Dies umfasst Art und Umfang der<br />

Informationen – insbesondere auch in Bezug auf etwaige gesetzlichen Informationspflichten<br />

– sowie Festlegungen darüber wie und <strong>von</strong> wem die Informationen aufbereitet werden und<br />

in welcher Form die Informationen an die Darlehensgeber übermittelt werden. Die Ergebnisse<br />

diese Abstimmung sind in einem Besprechungsprotokoll zu dokumentieren, welches nach<br />

Unterzeichnung durch beide Parteien zum Bestandteil dieses Vertrages wird.<br />

§ 4 Informationspflichten des Unternehmens<br />

(1) <strong>Das</strong> Unternehmen ist verpflichtet, den Verwalter über alle Umstände zu informieren,<br />

die für die Darlehensgeber des Unternehmens <strong>von</strong> Belang sind. Hierzu gehört insbesondere<br />

die quartalsweise Übersendung eines Berichtes über die aktuelle wirtschaftliche Situation<br />

des Unternehmens und deren weiteren Geschäftsaussichten.<br />

(2) Der Verwalter ist unverzüglich zu informieren, wenn<br />

a. der Geschäftszweck des Unternehmens geändert wird,<br />

b. die Firmierung oder Rechtsform des Unternehmens geändert wird,<br />

c. in der Person der Gesellschafter oder des Geschäftsführers Änderungen eintreten,<br />

d. die Gesellschaftsversammlung die Liquidierung des Unternehmens beschlossen hat,<br />

e. die Geschäftsführung des Unternehmens das Vorliegen eines Insolvenzgrundes<br />

erkennt bzw. einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

des Unternehmens gestellt werden soll bzw. dieser bereits gestellt wurde.<br />

(3) Die Geschäftsführung des Unternehmens wird dem Verwalter die Protokolle der<br />

Gesellschaftsversammlungen – ggf. mit entsprechenden Vertraulichkeitsvermerken –<br />

innerhalb <strong>von</strong> sieben Tagen nach Genehmigung der Protokolle zur Verfügung stellen.<br />

§ 5 Datenschutzrechtliche Anforderungen<br />

(1) Der Verwalter verpflichtet sich gegenüber dem Unternehmen, die ihm übermittelten<br />

personen bezogenen Daten der Darlehensgeber gemäß § 28 Abs. 5 BDSG ausschließlich zur<br />

Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erheben, zu nutzen und zu speichern.<br />

Eine darüber hinaus gehende Verarbeitung oder Übermittlung der Daten an Dritte ist nur<br />

zulässig, soweit das Unter nehmen oder der Verwalter hierzu gesetzlich verpflichtet ist bzw.<br />

der jeweilige Darlehensgeber ausdrücklich sein Einverständnis in die Weitergabe seiner<br />

personenbezogenen Daten erteilt hat.<br />

(2) Der Verwalter wird das Unternehmen unverzüglich informieren, wenn im Rahmen der<br />

Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten Unregelmäßigkeiten – z.B. Verlust<br />

<strong>von</strong> Daten, unberechtigte Übermittlung, Nutzung oder sonstige Verarbeitung <strong>von</strong> Daten<br />

entgegen der Regelung des Abs. 1 – festgestellt werden.<br />

(3) Der Verwalter verpflichtet sich, alle übermittelten personenbezogenen Daten nach<br />

Erfüllung des Verarbeitungszweckes dauerhaft zu löschen oder – sofern notwendig – zu<br />

sperren, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.<br />

(4) Der Verwalter verpflichtet sich, die an ihn übermittelten personenbezogenen Daten der<br />

Darlehensgeber des Unternehmens intern nur solchen Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen,<br />

die mit der Erfüllung dieses Vertrages vom Verwalter beauftragt sind. Dabei wird der<br />

Verwalter ausschließlich Personal einsetzen, dass selbst gemäß § 5 BDSG gesondert auf<br />

das Dateigeheimnis hingewiesen und hierzu verpflichtet wurde.<br />

(5) Der Verwalter verpflichtet sich zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses.<br />

(6) Der Verwalter verpflichtet sich, im Falle einer Unterbeauftragung seinerseits nur Personen<br />

zu beauftragen, die sich gegenüber dem Verwalter selbst zur Einhaltung des oben genannten<br />

Mindeststandard verpflichtet haben.<br />

§ 6 Vergütung<br />

(1) Der Verwalter erhält vom Unternehmen für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem<br />

Vertrag pro Kalenderquartal eine pauschale Vergütung in Höhe <strong>von</strong> 0,375% der jeweils<br />

verwalteten Gesamtdarlehenssumme. Dies entspricht einer jährlichen Vergütung in Höhe <strong>von</strong><br />

1,5% der insgesamt verwalteten Darlehenssummen.<br />

(2) Die verwaltete Gesamtdarlehenssumme bemisst sich nach der Summe der Nennbeträge<br />

aller Einzeldarlehen, welche im jeweiligen Kalenderjahr durch den Verwalter betreut wurden.<br />

Sofern bei einzelnen Darlehen eine kürzere Verwaltungszeit als das Kalenderquartal zu<br />

berücksichtigen ist (bspw. bei Neuabschluss oder Rückzahlung), ist die Darlehenssumme<br />

dieser Verträge anteilig zu berücksichtigen, indem die Darlehenssumme durch die Anzahl der<br />

Kalendertage des jeweiligen Quartales geteilt wird und dann mit dem jeweiligen Verwaltungs<br />

zeitraum in Tagen zu multi plizieren ist.<br />

(3) Die Vergütung wird vom Verwalter zum Ende eines jeden Kalenderquartales gegenüber<br />

dem Unternehmen abgerechnet.<br />

(4) Eine über den oben genannten Betrag hinausgehende Vergütung für die Verwaltung der<br />

Darlehens verträge erhält der Verwalter nicht. Es findet insbesondere keine gesonderte<br />

Erstattung <strong>von</strong> Auslagen statt.<br />

§ 7 Dauer des Vertrages, Kündigungsrechte<br />

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Letztunterzeichnung und wird auf un bestimmte<br />

Zeit geschlossen.<br />

(2) Der Vertrag kann <strong>von</strong> beiden Seiten mit einer Frist <strong>von</strong> zwölf Monaten zum Ende eines<br />

Kalenderjahres gekündigt werden. Der Vergütungsanspruch nach § 6 für die bis zur<br />

Kündigung vermittelten Darlehen bleibt allerdings solange erhalten, wie diese vermittelten<br />

Darlehen weiter bestehen. <strong>Das</strong> Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hier<strong>von</strong> unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:<br />

a. Über das Vermögen einer Partei dieses Vertrages das Insolvenzverfahren eröffnet wurde<br />

oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde,<br />

b. Verstöße gegen den Inhalt dieses Vertrages trotz erfolgter Abmahnung und Ablaufs<br />

einer angemessenen Frist <strong>von</strong> der betreffenden Vertragspartei nicht abgestellt werden.<br />

(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

(4) Im Falle einer Kündigung bzw. Beendigung dieses Vertrages verpflichtet sich der<br />

Verwalter die gespeicherten personenbezogenen Daten der Darlehensgeber an das<br />

Unternehmen zu übergeben.<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

30<br />

31


§ 8 Aufrechnungsverbot<br />

Eine Aufrechnung mit Forderungen aus diesem Vertrag ist nur mit unbestrittenen oder<br />

rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.<br />

§ 9 Schlussbestimmungen<br />

(1) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über das Bestehen oder Nichtbestehen<br />

dieses Vertrages gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.<br />

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.<br />

(4) Die vorstehenden Regelungen geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien<br />

wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

(5) Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch<br />

soweit damit ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis verbunden ist.<br />

(6) Von diesem Vertrag haben beide Parteien jeweils ein Exemplar im Original erhalten.<br />

Ort, Datum<br />

<strong>Veganz</strong> – <strong>Investitionsmodell</strong><br />

Ort, Datum<br />

Martin Henkel als Geschäftsführer der Checkpoint Finanz Management GmbH,<br />

persönlich haftende Vertreterin der Checkpoint Finanz GmbH & Cie. KG<br />

– Verwalter –<br />

Jan Bredack als Geschäftsführer der <strong>Veganz</strong> GmbH<br />

– Unternehmer –<br />

32


»<br />

Bis 2018<br />

wollen wir<br />

der grösste<br />

vegane<br />

Grosshändler<br />

Europas<br />

sein.<br />

«

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