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informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur

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Lebensversicherungs-AG<br />

Information zum VorsorgeBonus<br />

Mit dem Abschluss Ihrer <strong>RingPflegeRente</strong> haben Sie sich für einen wichtigen<br />

Versicherungsschutz zur finanziellen Absicherung im Pflegefall entschieden.<br />

Trotzdem bleibt Ihnen selbstverständlich zu wünschen, dass Sie <strong>die</strong>sen Schutz<br />

möglichst lange nicht in Anspruch nehmen müssen, sondern bis in das hohe<br />

Alter hinein aktiv und geistig fit das Leben genießen können. Mit dem Vorsorge-<br />

Bonus möchten wir Sie dabei unterstützen.<br />

Nachfolgend informieren wir Sie über <strong>die</strong> Vorteile, Voraussetzungen und Regelungen<br />

zum VorsorgeBonus.<br />

1 Was bietet der VorsorgeBonus?<br />

Eine regelmäßige Vorsorge soll sich für Sie auszahlen.<br />

Deshalb stellen wir Ihnen eine deutlich erhöhte Pfl egerente<br />

in Aussicht, wenn Sie entsprechende Vorsorgeuntersuchungen<br />

nachweisen. Durch Ihr verantwortungsvolles Handeln<br />

reduzieren Sie Ihr persönliches Pfl egefallrisiko erheblich.<br />

Das ist gut für Sie. Das ist aber auch gut für <strong>die</strong> Versichertengemeinschaft,<br />

denn Sie tragen auf <strong>die</strong>se Weise dazu bei,<br />

dass Überschüsse erwirtschaftet werden. Daran werden<br />

Sie beteiligt, indem aus Überschussmitteln im Pfl egefall Ihre<br />

versicherte Pfl egerente um einen Prozentsatz aufstockt wird.<br />

Der Prozentsatz wird jährlich von uns neu festgesetzt. Ihrer<br />

individuellen Vertragsinformation können Sie entnehmen,<br />

welcher Satz bei Vertragsabschluss festgesetzt gewesen ist.<br />

Während des Rentenbezugs garantieren wir Ihnen den Prozentsatz,<br />

der bei Eintritt der Pfl egebedürftigkeit gegolten hat.<br />

Demenz, Schlaganfall, Erkrankungen des Nervensystems,<br />

Arterienverkalkung und weitere Herzerkrankungen zählen<br />

zu den häufi gsten Ursachen für eine Pfl egebedürftigkeit.<br />

Wissenschaftliche Stu<strong>die</strong>n belegen, dass das Risiko <strong>die</strong>ser<br />

Erkrankungen deutlich reduziert werden kann, wenn Bluthochdruck<br />

(Arterielle Hypertonie) bzw. Zuckerkrankheit<br />

(Diabetes mellitus) frühzeitig erkannt und – sofern ärztlich<br />

angeraten – regelmäßig behandelt werden. Damit steigt nicht<br />

nur <strong>die</strong> Lebenserwartung, sondern auch <strong>die</strong> Lebensqualität<br />

im Alter erheblich.<br />

Bluthochdruck und Zuckerkrankheit werden oft nicht bemerkt,<br />

da sie in vielen Fällen lange Zeit praktisch symptomfrei<br />

verlaufen. Da eine Behandlung aber umso einfacher und<br />

effektiver ist, je frühzeitiger <strong>die</strong>se Erkrankungen festgestellt<br />

werden, empfehlen wir Ihnen, entsprechende Kontrolluntersuchungen<br />

regelmäßig durchführen zu lassen. Ihre Gesundheit<br />

wird es Ihnen danken.<br />

Wir stellen bei der Frage, ob Sie Anspruch auf den VorsorgeBonus<br />

haben, zwar nur auf Bluthochdruck und Zuckerkrankheit<br />

ab. Für Ihre Gesundheit können Sie aber weit<br />

mehr tun. Die für den VorsorgeBonus erforderlichen Untersuchungen<br />

stellen lediglich einen kleinen Teil der ratsamen<br />

ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dar. Sie sollten sich<br />

daher, beispielsweise bei Ihrer Krankenversicherung, über<br />

weitere Möglichkeiten der Vorsorge erkundigen.<br />

2 Unter welchen Voraussetzungen haben Sie<br />

Anspruch auf den VorsorgeBonus?<br />

Sie erhalten den VorsorgeBonus, wenn Sie<br />

– sich wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr ärztlich auf<br />

<strong>die</strong> Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) sowie auf<br />

Bluthochdruck (Arterielle Hypertonie) untersuchen lassen<br />

und<br />

– sich – sofern ärztlich angeraten – in einer entsprechenden<br />

Behandlung befi nden.<br />

Dies müssen Sie sich einmal pro Kalenderjahr durch Ihre/-n<br />

behandelnde/-n Ärztin/Arzt in Ihrem Bonusheft schriftlich<br />

bestätigen lassen. Die Voraussetzungen für den Vorsorge-<br />

Bonus sind erfüllt, wenn <strong>die</strong>se ärztlichen Bestätigungen für<br />

mindestens <strong>die</strong> letzten fünf Kalenderjahre vor Beginn der<br />

Leistungspfl icht ohne Unterbrechung erbracht werden. In<br />

den ersten fünf Kalenderjahren nach Vertragsabschluss sind<br />

entsprechend weniger als fünf Untersuchungen nachzuweisen.<br />

Eventuell entstehende Kosten für <strong>die</strong>se ärztlichen Untersuchungen<br />

werden nicht erstattet.<br />

3 Wann sollten Sie das Bonusheft erstmalig<br />

ausfüllen lassen?<br />

Um Ihren Anspruch auf den VorsorgeBonus sofort zu erhalten,<br />

lassen Sie sich <strong>die</strong> erste ärztliche Untersuchung sofort<br />

im ersten Kalenderjahr, das auf den Vertragsabschluss folgt,<br />

durch Ihren Arzt bestätigen. Wir empfehlen <strong>die</strong>s auch deshalb,<br />

weil Zuckerkrankheit und Bluthochdruck alle Altersgruppen<br />

betrifft.<br />

4 Was ist zu beachten, wenn das Bonusheft<br />

vollständig ausgefüllt ist?<br />

Schicken Sie Ihr vollständig ausgefülltes und von Ihnen<br />

unterschriebenes Bonusheft zu Ihrer Sicherheit an unsere<br />

Hauptverwaltung. Wir archivieren es dann für Sie und<br />

schicken Ihnen umgehend ein neues Bonusheft zu. Die<br />

Adresse fi nden Sie im Bonusheft und in Ihren Vertragsunterlagen.<br />

5 Was passiert, wenn Sie das Bonusheft nicht<br />

ausfüllen lassen?<br />

Um Anspruch auf den VorsorgeBonus zu erhalten, muss <strong>die</strong><br />

Bestätigung durch den untersuchenden bzw. behandelnden<br />

Arzt einmal im Kalenderjahr eingetragen werden. So können<br />

wir in dem Fall, dass Sie eine Leistung aus Ihrer Pfl egerentenversicherung<br />

beantragen, überprüfen, ob <strong>die</strong>se Untersuchungen<br />

bzw. Behandlungen regelmäßig stattgefunden<br />

haben. Werden <strong>die</strong> Nachweise nicht oder unvollständig ausgefüllt<br />

eingereicht, kann der VorsorgeBonus nicht gewährt<br />

werden.<br />

6 Was geschieht, wenn Sie Ihr Bonusheft<br />

verloren haben?<br />

Zögern Sie nicht, ein neues Bonusheft anzufordern! In der<br />

Regel wird Ihr Arzt <strong>die</strong> durchgeführten Untersuchungen in<br />

seiner Patientenakte vermerkt haben, so dass Sie <strong>die</strong>se<br />

Untersuchungen nachtragen lassen können.<br />

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