informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
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Lebensversicherungs-AG<br />
Information zum VorsorgeBonus<br />
Mit dem Abschluss Ihrer <strong>RingPflegeRente</strong> haben Sie sich für einen wichtigen<br />
Versicherungsschutz zur finanziellen Absicherung im Pflegefall entschieden.<br />
Trotzdem bleibt Ihnen selbstverständlich zu wünschen, dass Sie <strong>die</strong>sen Schutz<br />
möglichst lange nicht in Anspruch nehmen müssen, sondern bis in das hohe<br />
Alter hinein aktiv und geistig fit das Leben genießen können. Mit dem Vorsorge-<br />
Bonus möchten wir Sie dabei unterstützen.<br />
Nachfolgend informieren wir Sie über <strong>die</strong> Vorteile, Voraussetzungen und Regelungen<br />
zum VorsorgeBonus.<br />
1 Was bietet der VorsorgeBonus?<br />
Eine regelmäßige Vorsorge soll sich für Sie auszahlen.<br />
Deshalb stellen wir Ihnen eine deutlich erhöhte Pfl egerente<br />
in Aussicht, wenn Sie entsprechende Vorsorgeuntersuchungen<br />
nachweisen. Durch Ihr verantwortungsvolles Handeln<br />
reduzieren Sie Ihr persönliches Pfl egefallrisiko erheblich.<br />
Das ist gut für Sie. Das ist aber auch gut für <strong>die</strong> Versichertengemeinschaft,<br />
denn Sie tragen auf <strong>die</strong>se Weise dazu bei,<br />
dass Überschüsse erwirtschaftet werden. Daran werden<br />
Sie beteiligt, indem aus Überschussmitteln im Pfl egefall Ihre<br />
versicherte Pfl egerente um einen Prozentsatz aufstockt wird.<br />
Der Prozentsatz wird jährlich von uns neu festgesetzt. Ihrer<br />
individuellen Vertragsinformation können Sie entnehmen,<br />
welcher Satz bei Vertragsabschluss festgesetzt gewesen ist.<br />
Während des Rentenbezugs garantieren wir Ihnen den Prozentsatz,<br />
der bei Eintritt der Pfl egebedürftigkeit gegolten hat.<br />
Demenz, Schlaganfall, Erkrankungen des Nervensystems,<br />
Arterienverkalkung und weitere Herzerkrankungen zählen<br />
zu den häufi gsten Ursachen für eine Pfl egebedürftigkeit.<br />
Wissenschaftliche Stu<strong>die</strong>n belegen, dass das Risiko <strong>die</strong>ser<br />
Erkrankungen deutlich reduziert werden kann, wenn Bluthochdruck<br />
(Arterielle Hypertonie) bzw. Zuckerkrankheit<br />
(Diabetes mellitus) frühzeitig erkannt und – sofern ärztlich<br />
angeraten – regelmäßig behandelt werden. Damit steigt nicht<br />
nur <strong>die</strong> Lebenserwartung, sondern auch <strong>die</strong> Lebensqualität<br />
im Alter erheblich.<br />
Bluthochdruck und Zuckerkrankheit werden oft nicht bemerkt,<br />
da sie in vielen Fällen lange Zeit praktisch symptomfrei<br />
verlaufen. Da eine Behandlung aber umso einfacher und<br />
effektiver ist, je frühzeitiger <strong>die</strong>se Erkrankungen festgestellt<br />
werden, empfehlen wir Ihnen, entsprechende Kontrolluntersuchungen<br />
regelmäßig durchführen zu lassen. Ihre Gesundheit<br />
wird es Ihnen danken.<br />
Wir stellen bei der Frage, ob Sie Anspruch auf den VorsorgeBonus<br />
haben, zwar nur auf Bluthochdruck und Zuckerkrankheit<br />
ab. Für Ihre Gesundheit können Sie aber weit<br />
mehr tun. Die für den VorsorgeBonus erforderlichen Untersuchungen<br />
stellen lediglich einen kleinen Teil der ratsamen<br />
ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dar. Sie sollten sich<br />
daher, beispielsweise bei Ihrer Krankenversicherung, über<br />
weitere Möglichkeiten der Vorsorge erkundigen.<br />
2 Unter welchen Voraussetzungen haben Sie<br />
Anspruch auf den VorsorgeBonus?<br />
Sie erhalten den VorsorgeBonus, wenn Sie<br />
– sich wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr ärztlich auf<br />
<strong>die</strong> Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) sowie auf<br />
Bluthochdruck (Arterielle Hypertonie) untersuchen lassen<br />
und<br />
– sich – sofern ärztlich angeraten – in einer entsprechenden<br />
Behandlung befi nden.<br />
Dies müssen Sie sich einmal pro Kalenderjahr durch Ihre/-n<br />
behandelnde/-n Ärztin/Arzt in Ihrem Bonusheft schriftlich<br />
bestätigen lassen. Die Voraussetzungen für den Vorsorge-<br />
Bonus sind erfüllt, wenn <strong>die</strong>se ärztlichen Bestätigungen für<br />
mindestens <strong>die</strong> letzten fünf Kalenderjahre vor Beginn der<br />
Leistungspfl icht ohne Unterbrechung erbracht werden. In<br />
den ersten fünf Kalenderjahren nach Vertragsabschluss sind<br />
entsprechend weniger als fünf Untersuchungen nachzuweisen.<br />
Eventuell entstehende Kosten für <strong>die</strong>se ärztlichen Untersuchungen<br />
werden nicht erstattet.<br />
3 Wann sollten Sie das Bonusheft erstmalig<br />
ausfüllen lassen?<br />
Um Ihren Anspruch auf den VorsorgeBonus sofort zu erhalten,<br />
lassen Sie sich <strong>die</strong> erste ärztliche Untersuchung sofort<br />
im ersten Kalenderjahr, das auf den Vertragsabschluss folgt,<br />
durch Ihren Arzt bestätigen. Wir empfehlen <strong>die</strong>s auch deshalb,<br />
weil Zuckerkrankheit und Bluthochdruck alle Altersgruppen<br />
betrifft.<br />
4 Was ist zu beachten, wenn das Bonusheft<br />
vollständig ausgefüllt ist?<br />
Schicken Sie Ihr vollständig ausgefülltes und von Ihnen<br />
unterschriebenes Bonusheft zu Ihrer Sicherheit an unsere<br />
Hauptverwaltung. Wir archivieren es dann für Sie und<br />
schicken Ihnen umgehend ein neues Bonusheft zu. Die<br />
Adresse fi nden Sie im Bonusheft und in Ihren Vertragsunterlagen.<br />
5 Was passiert, wenn Sie das Bonusheft nicht<br />
ausfüllen lassen?<br />
Um Anspruch auf den VorsorgeBonus zu erhalten, muss <strong>die</strong><br />
Bestätigung durch den untersuchenden bzw. behandelnden<br />
Arzt einmal im Kalenderjahr eingetragen werden. So können<br />
wir in dem Fall, dass Sie eine Leistung aus Ihrer Pfl egerentenversicherung<br />
beantragen, überprüfen, ob <strong>die</strong>se Untersuchungen<br />
bzw. Behandlungen regelmäßig stattgefunden<br />
haben. Werden <strong>die</strong> Nachweise nicht oder unvollständig ausgefüllt<br />
eingereicht, kann der VorsorgeBonus nicht gewährt<br />
werden.<br />
6 Was geschieht, wenn Sie Ihr Bonusheft<br />
verloren haben?<br />
Zögern Sie nicht, ein neues Bonusheft anzufordern! In der<br />
Regel wird Ihr Arzt <strong>die</strong> durchgeführten Untersuchungen in<br />
seiner Patientenakte vermerkt haben, so dass Sie <strong>die</strong>se<br />
Untersuchungen nachtragen lassen können.<br />
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