informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
B.6 Auf welche Rechte verzichten wir bei unverschuldeter<br />
Verletzung der vorvertraglichen<br />
Anzeigepflicht?<br />
Wir verzichten auf <strong>die</strong> im Falle unverschuldeter Verletzung vorvertraglicher<br />
Anzeigepfl ichten bestehenden Rechte zur Kündigung<br />
oder Vertragsänderung <strong>die</strong>ser Versicherung.<br />
Der Leistungsfall<br />
B.7 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,<br />
wenn Leistungen aus <strong>die</strong>ser Versicherung<br />
verlangt werden?<br />
B.7.1 Werden Leistungen aus <strong>die</strong>ser Pfl egerentenversicherung<br />
verlangt, so sind uns unverzüglich folgende Unterlagen<br />
einzureichen:<br />
– eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Pfl egebedürftigkeit<br />
– der Leistungsbescheid des Versicherungsträgers der sozialen<br />
Pfl egeversicherung bzw. des Versicherungsträgers der<br />
privaten Pfl egepfl ichtversicherung, sofern Ihnen ein solcher<br />
Leistungsbescheid vorliegt<br />
– ausführliche Berichte der Ärzte, <strong>die</strong> <strong>die</strong> versicherte Person<br />
gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht<br />
haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche<br />
Dauer des Leidens sowie über Art und Umfang der<br />
Pfl egebedürftigkeit<br />
– zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung,<br />
<strong>die</strong> mit der Pfl ege betraut ist, über Art und Umfang<br />
der Pfl ege.<br />
Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhebende<br />
zu tragen.<br />
B.7.2 Wir können außerdem – dann allerdings auf unsere<br />
Kosten – weitere medizinische Auskünfte, Aufklärungen,<br />
Vor-Ort-Prüfungen und zusätzliche ärztliche Untersuchungen<br />
durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise<br />
verlangen.<br />
Die versicherte Person hat Ärzte, Krankenhäuser und sonstige<br />
Krankenanstalten sowie Pfl egeheime und Pfl egepersonen, bei<br />
denen sie in Behandlung oder in Pfl ege war oder sein wird,<br />
andere Personenversicherer, Pfl egekassen und gesetzliche<br />
Krankenkassen sowie Behörden zu ermächtigen, uns auf<br />
Verlangen Auskunft zur Beurteilung des Versicherungsfalles<br />
und zur Überprüfung der Angaben vor Vertragsannahme zu<br />
erteilen.<br />
Hat <strong>die</strong> versicherte Person <strong>die</strong> Ermächtigung bei Abgabe der<br />
Vertragserklärung erteilt, wird <strong>die</strong> versicherte Person vor Einholung<br />
einer solchen Auskunft von uns unterrichtet werden.<br />
Im Übrigen kann <strong>die</strong> versicherte Person jederzeit verlangen,<br />
dass <strong>die</strong> Auskunftserhebung nur bei Einzeleinwilligung erfolgt.<br />
Entsteht durch <strong>die</strong> Erteilung einer Einzeleinwilligung ein besonderer<br />
Aufwand bei der Bearbeitung des Leistungsantrages, so<br />
kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer <strong>die</strong> Erstattung<br />
der hiermit verbundenen Kosten in angemessener Höhe verlangen.<br />
DRL 2093 O1NT0828 01.12<br />
DRL 2093 O1NT0828 01.12<br />
24<br />
Die versicherte Person kann der Einholung einer Auskunft<br />
widersprechen. Werden uns in <strong>die</strong>sem Fall nicht sämtliche geforderten<br />
Nachweise – im Original – eingereicht, <strong>die</strong> uns eine<br />
Prüfung der Pfl egebedürftigkeit im Sinne der Bedingungen<br />
ermöglicht, liegt <strong>die</strong> Verletzung einer Mitwirkungspfl icht vor.<br />
Dies kann gem. Ziffer B.10 den Eintritt der teilweisen oder vollständigen<br />
Leistungsfreiheit zur Folge haben.<br />
B.7.3 Wir können ein amtliches Zeugnis darüber verlangen,<br />
dass <strong>die</strong> versicherte Person noch lebt.<br />
B.7.4 Wird eine Leistung aus <strong>die</strong>ser Pfl egerentenversicherung<br />
verlangt, mit der <strong>die</strong> Versicherung gleichzeitig beendet<br />
wird (z. B. Leistung des Rückkaufswertes nach Kündigung<br />
oder Todesfallleistung) ist uns der Versicherungsschein einzureichen.<br />
B.7.5 Wird bei den Tarifvarianten Komfort, Premium<br />
oder Perspektiv eine Erhöhung der Pfl egerente wegen eines<br />
gestiegenen Umfangs der Pfl egebedürftigkeit verlangt oder<br />
wird bei einer gem. Ziffer B.2.7 bereits beitragsbefreiten Versicherung<br />
erstmals eine Pfl egerente verlangt, gelten <strong>die</strong> Ziffern<br />
B.7.1 und B.7.2 sinngemäß.<br />
B.7.6 Im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Schadenminderungspfl<br />
icht ist <strong>die</strong> versicherte Person verpfl ichtet,<br />
zumutbare Anordnungen zu befolgen, <strong>die</strong> der untersuchende<br />
oder behandelnde Arzt nach gewissenhaftem Ermessen trifft,<br />
um <strong>die</strong> Heilung zu fördern oder <strong>die</strong> Pfl egebedürftigkeit zu mindern.<br />
Zumutbar sind dabei Maßnahmen, <strong>die</strong> gefahrlos und nicht mit<br />
besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht<br />
auf Besserung des Gesundheitszustands bieten. Zumutbar ist<br />
zum Beispiel <strong>die</strong> Verwendung von orthopädischen oder anderen<br />
Heil- und Hilfsmitteln (bspw. das Tragen von Prothesen).<br />
Lässt <strong>die</strong> versicherte Person darüber hinausgehende ärztlich<br />
angeordnete, insbesondere operative Behandlungsmaßnahmen<br />
zur Heilung oder Minderung der Pfl egebedürftigkeit<br />
nicht durchführen, steht <strong>die</strong>s einer Anerkennung der Leistung<br />
allerdings nicht entgegen.<br />
B.7.7 Die Verlegung des Pfl egestandortes außerhalb der<br />
Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens ist uns<br />
unverzüglich anzuzeigen, wenn <strong>die</strong>se länger als sechs Monate<br />
andauert.<br />
B.7.8 Werden bei Tod der versicherten Person<br />
Leistungen aus dem BeitragsSchutz bzw. dem Todesfall-<br />
Schutz verlangt, sind uns außer den in Ziffer B.7.4 genannten<br />
Unterlagen unverzüglich folgende Unterlagen einzureichen:<br />
– eine amtliche Sterbeurkunde<br />
– ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über<br />
<strong>die</strong> Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der<br />
Krankheit, <strong>die</strong> zum Tode der versicherten Person geführt<br />
hat.<br />
Seite 8 von 13