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informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur

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Lebensversicherungs-AG<br />

– kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich oder<br />

andere sonst erheblich gefährden würde.<br />

Die Diagnose ist durch einen Facharzt (Neurologie) auf der Basis<br />

einer ausführlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie<br />

psychopathologischer Untersuchung und unter Verwendung<br />

psychometrischer Tests zu bestätigen. Es muss mindestens<br />

ein Schweregrad 5 „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“,<br />

ermittelt über <strong>die</strong> Global Deterioration Scale (GDS 5)<br />

nach Reisberg oder ein entsprechender Schweregrad einer<br />

alternativen, anerkannten Demenzbeurteilungsskala vorliegen.<br />

Leichte oder mäßige Hirnleistungsstörungen erfüllen <strong>die</strong> Leistungsvoraussetzungen<br />

nicht. Zur Bestätigung der Diagnose<br />

können Wiederholungsuntersuchungen gefordert werden.<br />

B.4 Unter welchen Voraussetzungen können Sie<br />

Ihren Versicherungsschutz bei Änderung der<br />

gesetzlichen Pflegedefinition anpassen?<br />

B.4.1 Wird <strong>die</strong> gesetzliche Grundlage zur Feststellung<br />

des Umfanges der Pfl egebedürftigkeit bzw. <strong>die</strong> Einstufung<br />

in <strong>die</strong> Pfl egestufen gem. §§ 14 und 15 SGB XI durch den<br />

Gesetzgeber verändert und bieten wir einen neuen Pfl egerententarif<br />

an, der <strong>die</strong> geänderte gesetzlichen Pfl egedefi nition<br />

berücksichtigt, haben Sie das Recht, Ihre Versicherung ohne<br />

erneute Gesundheitsprüfung auf <strong>die</strong>sen Pfl egerententarif umzustellen.<br />

Dabei steht Ihnen grundsätzlich der Pfl egerententarif offen,<br />

dessen Leistungsumfang der Tarifvariante Ihrer Versicherung<br />

am nächsten kommt.<br />

Eine Tarifumstellung unter Berücksichtigung der geänderten<br />

gesetzlichen Pfl egedefi nition kann dabei zu einer Anpassung<br />

des zu zahlenden Beitrages bzw. der Höhe der versicherten<br />

Pfl egerente führen. Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen ein<br />

entsprechendes Angebot erstellen.<br />

Eine Erhöhung der versicherten Pfl egerente ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

können Sie nicht verlangen.<br />

Bei einer Umstellung der Tarife PVA und PVAE bleibt der Ablauftermin<br />

für <strong>die</strong> Wartezeit unverändert.<br />

B.4.2 Auf Ihr Umstellungsrecht nach Ziffer B.4.1 können<br />

Sie sich nicht berufen, wenn<br />

– für <strong>die</strong> versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-,<br />

Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente<br />

oder Leistungen aus der Pfl egeversicherung bei<br />

einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger beantragt<br />

worden sind oder<br />

– <strong>die</strong> versicherte Person schwerbehindert ist oder ein Antrag<br />

auf Anerkennung der Schwerbehinderung gestellt worden<br />

ist oder<br />

– eine drohende Pfl egebedürftigkeit der versicherten Person<br />

gem. Ziffer B.4.3 vorliegt.<br />

B.4.3 Eine drohende Pfl egebedürftigkeit liegt vor, wenn<br />

<strong>die</strong> versicherte Person für mindestens eine der in Ziffer B.3.3<br />

aufgeführten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich<br />

für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem<br />

Maße – auch bei Einsatz technischer und medizinischer<br />

Hilfsmittel – täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.<br />

Darüber hinaus liegt eine drohende Pfl egebedürftigkeit vor,<br />

wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge von Hirnleistungsstö-<br />

DRL 2093 O1NT0827 01.12<br />

DRL 2093 O1NT0827 01.12<br />

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rungen auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs<br />

Monate, in erheblichem oder höherem Maße kontinuierliche<br />

Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich oder andere sonst erheblich<br />

gefährden würde.<br />

B.5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen?<br />

B.5.1 Grundsätzlich besteht unsere Leistungspfl icht unabhängig<br />

davon, wie es zu der Pfl egebedürftigkeit gekommen<br />

ist. Wir bieten Versicherungsschutz insbesondere auch dann,<br />

wenn <strong>die</strong> Pfl egebedürftigkeit der versicherten Person in Ausübung<br />

des Wehr- oder Polizei<strong>die</strong>nstes entstanden ist.<br />

B.5.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, leisten<br />

wir jedoch nicht, wenn <strong>die</strong> Pfl egebedürftigkeit verursacht ist<br />

durch:<br />

B.5.2.1 innere Unruhen, wenn <strong>die</strong> versicherte Person auf<br />

Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;<br />

B.5.2.2 unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an kriegerischen<br />

Ereignissen. Wir werden jedoch leisten, wenn <strong>die</strong><br />

Pfl egebedürftigkeit während eines Aufenthalts der versicherten<br />

Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verursacht<br />

wurde und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv<br />

beteiligt war;<br />

B.5.2.3 unmittelbare oder mittelbare Folgen eines nicht<br />

als Kriegsereignis gewürdigten terroristischen Angriffes, der<br />

mittels vorsätzlichen Einsatzes oder vorsätzlichen Freisetzens<br />

von atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen oder<br />

von anderen als Waffe eingesetzten Mitteln mit ähnlichem Gefährdungspotential<br />

(Sprengstoffe, Flugzeuge, o.ä.) geführt wird<br />

und der darauf ausgerichtet ist, das Leben oder <strong>die</strong> Gesundheit<br />

einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Ziffer B.5.2.2<br />

Satz 2 bleibt davon unberührt;<br />

B.5.2.4 vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch<br />

eines Verbrechens oder Vergehens durch <strong>die</strong> versicherte<br />

Person;<br />

B.5.2.5 absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder<br />

Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte<br />

Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass<br />

<strong>die</strong>se Handlungen in einem <strong>die</strong> freie Willensbestimmung ausschließenden<br />

Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit<br />

begangen worden sind, werden wir leisten;<br />

B.5.2.6 eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer<br />

oder der Anspruchsberechtigte vorsätzlich<br />

den Pfl egefall der versicherten Person herbeigeführt haben;<br />

B.5.2.7 Strahlen infolge Kernenergie, <strong>die</strong> das Leben oder<br />

<strong>die</strong> Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so ungewöhnlichem<br />

Maße gefährden oder schädigen, dass es zu deren Abwehr<br />

und Bekämpfung den Einsatz der Katastrophenschutzbehörde<br />

der Bundesrepublik Deutschland oder vergleichbarer<br />

Einrichtungen anderer Länder bedarf. Soweit eine Bestrahlung<br />

für Heilzwecke durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht<br />

erfolgt ist, werden wir leisten.<br />

B.5.3 Wird eine Pfl egebedürftigkeit durch ein Ereignis<br />

gem. Ziffer B.5.2 verursacht, beschränkt sich unsere Leistungspfl<br />

icht auf <strong>die</strong> Auszahlung des Rückkaufswertes gem.<br />

den Ziffern A.13.3 der Allgemeinen Bedingungen bzw. B.14.2<br />

für den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Damit<br />

erlischt <strong>die</strong> Versicherung.<br />

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