informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
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Lebensversicherungs-AG<br />
– kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich oder<br />
andere sonst erheblich gefährden würde.<br />
Die Diagnose ist durch einen Facharzt (Neurologie) auf der Basis<br />
einer ausführlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie<br />
psychopathologischer Untersuchung und unter Verwendung<br />
psychometrischer Tests zu bestätigen. Es muss mindestens<br />
ein Schweregrad 5 „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“,<br />
ermittelt über <strong>die</strong> Global Deterioration Scale (GDS 5)<br />
nach Reisberg oder ein entsprechender Schweregrad einer<br />
alternativen, anerkannten Demenzbeurteilungsskala vorliegen.<br />
Leichte oder mäßige Hirnleistungsstörungen erfüllen <strong>die</strong> Leistungsvoraussetzungen<br />
nicht. Zur Bestätigung der Diagnose<br />
können Wiederholungsuntersuchungen gefordert werden.<br />
B.4 Unter welchen Voraussetzungen können Sie<br />
Ihren Versicherungsschutz bei Änderung der<br />
gesetzlichen Pflegedefinition anpassen?<br />
B.4.1 Wird <strong>die</strong> gesetzliche Grundlage zur Feststellung<br />
des Umfanges der Pfl egebedürftigkeit bzw. <strong>die</strong> Einstufung<br />
in <strong>die</strong> Pfl egestufen gem. §§ 14 und 15 SGB XI durch den<br />
Gesetzgeber verändert und bieten wir einen neuen Pfl egerententarif<br />
an, der <strong>die</strong> geänderte gesetzlichen Pfl egedefi nition<br />
berücksichtigt, haben Sie das Recht, Ihre Versicherung ohne<br />
erneute Gesundheitsprüfung auf <strong>die</strong>sen Pfl egerententarif umzustellen.<br />
Dabei steht Ihnen grundsätzlich der Pfl egerententarif offen,<br />
dessen Leistungsumfang der Tarifvariante Ihrer Versicherung<br />
am nächsten kommt.<br />
Eine Tarifumstellung unter Berücksichtigung der geänderten<br />
gesetzlichen Pfl egedefi nition kann dabei zu einer Anpassung<br />
des zu zahlenden Beitrages bzw. der Höhe der versicherten<br />
Pfl egerente führen. Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen ein<br />
entsprechendes Angebot erstellen.<br />
Eine Erhöhung der versicherten Pfl egerente ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
können Sie nicht verlangen.<br />
Bei einer Umstellung der Tarife PVA und PVAE bleibt der Ablauftermin<br />
für <strong>die</strong> Wartezeit unverändert.<br />
B.4.2 Auf Ihr Umstellungsrecht nach Ziffer B.4.1 können<br />
Sie sich nicht berufen, wenn<br />
– für <strong>die</strong> versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-,<br />
Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente<br />
oder Leistungen aus der Pfl egeversicherung bei<br />
einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger beantragt<br />
worden sind oder<br />
– <strong>die</strong> versicherte Person schwerbehindert ist oder ein Antrag<br />
auf Anerkennung der Schwerbehinderung gestellt worden<br />
ist oder<br />
– eine drohende Pfl egebedürftigkeit der versicherten Person<br />
gem. Ziffer B.4.3 vorliegt.<br />
B.4.3 Eine drohende Pfl egebedürftigkeit liegt vor, wenn<br />
<strong>die</strong> versicherte Person für mindestens eine der in Ziffer B.3.3<br />
aufgeführten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden<br />
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich<br />
für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem<br />
Maße – auch bei Einsatz technischer und medizinischer<br />
Hilfsmittel – täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.<br />
Darüber hinaus liegt eine drohende Pfl egebedürftigkeit vor,<br />
wenn <strong>die</strong> versicherte Person infolge von Hirnleistungsstö-<br />
DRL 2093 O1NT0827 01.12<br />
DRL 2093 O1NT0827 01.12<br />
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rungen auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs<br />
Monate, in erheblichem oder höherem Maße kontinuierliche<br />
Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich oder andere sonst erheblich<br />
gefährden würde.<br />
B.5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz<br />
ausgeschlossen?<br />
B.5.1 Grundsätzlich besteht unsere Leistungspfl icht unabhängig<br />
davon, wie es zu der Pfl egebedürftigkeit gekommen<br />
ist. Wir bieten Versicherungsschutz insbesondere auch dann,<br />
wenn <strong>die</strong> Pfl egebedürftigkeit der versicherten Person in Ausübung<br />
des Wehr- oder Polizei<strong>die</strong>nstes entstanden ist.<br />
B.5.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, leisten<br />
wir jedoch nicht, wenn <strong>die</strong> Pfl egebedürftigkeit verursacht ist<br />
durch:<br />
B.5.2.1 innere Unruhen, wenn <strong>die</strong> versicherte Person auf<br />
Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;<br />
B.5.2.2 unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an kriegerischen<br />
Ereignissen. Wir werden jedoch leisten, wenn <strong>die</strong><br />
Pfl egebedürftigkeit während eines Aufenthalts der versicherten<br />
Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verursacht<br />
wurde und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv<br />
beteiligt war;<br />
B.5.2.3 unmittelbare oder mittelbare Folgen eines nicht<br />
als Kriegsereignis gewürdigten terroristischen Angriffes, der<br />
mittels vorsätzlichen Einsatzes oder vorsätzlichen Freisetzens<br />
von atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen oder<br />
von anderen als Waffe eingesetzten Mitteln mit ähnlichem Gefährdungspotential<br />
(Sprengstoffe, Flugzeuge, o.ä.) geführt wird<br />
und der darauf ausgerichtet ist, das Leben oder <strong>die</strong> Gesundheit<br />
einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Ziffer B.5.2.2<br />
Satz 2 bleibt davon unberührt;<br />
B.5.2.4 vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch<br />
eines Verbrechens oder Vergehens durch <strong>die</strong> versicherte<br />
Person;<br />
B.5.2.5 absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder<br />
Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte<br />
Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass<br />
<strong>die</strong>se Handlungen in einem <strong>die</strong> freie Willensbestimmung ausschließenden<br />
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit<br />
begangen worden sind, werden wir leisten;<br />
B.5.2.6 eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer<br />
oder der Anspruchsberechtigte vorsätzlich<br />
den Pfl egefall der versicherten Person herbeigeführt haben;<br />
B.5.2.7 Strahlen infolge Kernenergie, <strong>die</strong> das Leben oder<br />
<strong>die</strong> Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so ungewöhnlichem<br />
Maße gefährden oder schädigen, dass es zu deren Abwehr<br />
und Bekämpfung den Einsatz der Katastrophenschutzbehörde<br />
der Bundesrepublik Deutschland oder vergleichbarer<br />
Einrichtungen anderer Länder bedarf. Soweit eine Bestrahlung<br />
für Heilzwecke durch einen Arzt oder unter ärztlicher Aufsicht<br />
erfolgt ist, werden wir leisten.<br />
B.5.3 Wird eine Pfl egebedürftigkeit durch ein Ereignis<br />
gem. Ziffer B.5.2 verursacht, beschränkt sich unsere Leistungspfl<br />
icht auf <strong>die</strong> Auszahlung des Rückkaufswertes gem.<br />
den Ziffern A.13.3 der Allgemeinen Bedingungen bzw. B.14.2<br />
für den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Damit<br />
erlischt <strong>die</strong> Versicherung.<br />
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