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informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur

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Lebensversicherungs-AG<br />

*) Deckungskapital nach den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation<br />

Das Deckungskapital ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften<br />

– sofern möglich – grundsätzlich „prospektiv“<br />

zu berechnen (sog. „prospektives“ Deckungskapital). Bei<br />

der prospektiven Berechnung beschreibt es für jedes Jahr<br />

des Versicherungsverlaufs den Wertunterschied zwischen<br />

zukünftig noch von uns als Versicherer zu erfüllenden Verpfl<br />

ichtungen und zukünftig noch von dem Versicherungsnehmer<br />

zu zahlenden Beiträgen.<br />

Die Werte der zukünftigen Verpfl ichtungen bzw. der zukünftigen<br />

Beiträge werden dabei nach anerkannten Regeln der<br />

Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen<br />

der Beitragskalkulation ermittelt. Bei den Verpfl ichtungen<br />

sind neben den Aufwendungen für <strong>die</strong> versicherten Leistungen<br />

auch <strong>die</strong> kalkulierten Aufwendungen für den zukünftigen<br />

Versicherungsbetrieb (Verwaltungskosten) zu<br />

berücksichtigen.<br />

Bei einer fondsgebundenen Versicherung hängt der Verlauf<br />

des Deckungskapitals vor dem Rentenbeginn von der<br />

Wertentwicklung der dem Vertrag zugrunde liegenden<br />

Fonds ab und entspricht dem vorhandenen Wert der aus<br />

den Beiträgen nach Abzug der angesetzten Kosten und<br />

Risikobeiträge fi nanzierten Anteileinheiten (Zeitwert des<br />

Fondsvermögens). Werden Beitragsteile in unserem gebundenen<br />

Vermögen angelegt, erhöht sich das Deckungskapital<br />

ggf. um den Wert des im gebundenen Vermögen<br />

angelegten Vertragsvermögens.<br />

Für <strong>die</strong> Zusatzversicherungen wird das Deckungskapital<br />

unabhängig von der fondsgebundenen Hauptversicherung<br />

prospektiv berechnet.<br />

Bei Versicherungen gegen laufenden Beitrag ist – sofern<br />

es sich nicht um Altersvorsorgeverträge im Sinne des<br />

AltZertG handelt – bzgl. der Berücksichtigung der Abschluss-<br />

und Vertriebskosten das Verrechnungsverfahren<br />

nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung vereinbart.<br />

Dieses Verrechnungsverfahren besagt, dass <strong>die</strong> ersten<br />

Beiträge zur Tilgung von Abschluss- und Vertriebskosten<br />

herangezogen werden, soweit sie nicht für Leistungen<br />

im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebs<br />

bestimmt sind. Ein positives Deckungskapital entsteht<br />

erst, sobald <strong>die</strong> angesetzten Abschlusskosten vollständig<br />

getilgt wurden.<br />

Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag werden <strong>die</strong> angesetzten<br />

Abschluss- und Vertriebskosten direkt von der Einmalzahlung<br />

abgezogen.<br />

Für <strong>die</strong> Berechnung eines Rückkaufswertes bei Kündigung<br />

bzw. eines Anrechnungsbetrages bei Beitragsfreistellung<br />

wird gem. § 169 VVG mindestens das Deckungskapital<br />

berücksichtigt, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der<br />

unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze<br />

angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf <strong>die</strong><br />

ersten fünf Vertragsjahre ergibt.<br />

**) Deckungsrückstellung<br />

Eine Deckungsrückstellung bilden wir für den Gesamtbestand<br />

unserer Versicherungsverträge, um zu jedem Zeitpunkt<br />

den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.<br />

Ihre Berechnung richtet sich nach § 65 VAG und §§ 341e,<br />

341f des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den dazu<br />

erlassenen Rechtsverordnungen.<br />

DRL 3159 O1NT067B 01.12<br />

DRL 3159 O1NT067B 01.12<br />

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