informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
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Lebensversicherungs-AG<br />
*) Deckungskapital nach den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation<br />
Das Deckungskapital ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften<br />
– sofern möglich – grundsätzlich „prospektiv“<br />
zu berechnen (sog. „prospektives“ Deckungskapital). Bei<br />
der prospektiven Berechnung beschreibt es für jedes Jahr<br />
des Versicherungsverlaufs den Wertunterschied zwischen<br />
zukünftig noch von uns als Versicherer zu erfüllenden Verpfl<br />
ichtungen und zukünftig noch von dem Versicherungsnehmer<br />
zu zahlenden Beiträgen.<br />
Die Werte der zukünftigen Verpfl ichtungen bzw. der zukünftigen<br />
Beiträge werden dabei nach anerkannten Regeln der<br />
Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen<br />
der Beitragskalkulation ermittelt. Bei den Verpfl ichtungen<br />
sind neben den Aufwendungen für <strong>die</strong> versicherten Leistungen<br />
auch <strong>die</strong> kalkulierten Aufwendungen für den zukünftigen<br />
Versicherungsbetrieb (Verwaltungskosten) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Bei einer fondsgebundenen Versicherung hängt der Verlauf<br />
des Deckungskapitals vor dem Rentenbeginn von der<br />
Wertentwicklung der dem Vertrag zugrunde liegenden<br />
Fonds ab und entspricht dem vorhandenen Wert der aus<br />
den Beiträgen nach Abzug der angesetzten Kosten und<br />
Risikobeiträge fi nanzierten Anteileinheiten (Zeitwert des<br />
Fondsvermögens). Werden Beitragsteile in unserem gebundenen<br />
Vermögen angelegt, erhöht sich das Deckungskapital<br />
ggf. um den Wert des im gebundenen Vermögen<br />
angelegten Vertragsvermögens.<br />
Für <strong>die</strong> Zusatzversicherungen wird das Deckungskapital<br />
unabhängig von der fondsgebundenen Hauptversicherung<br />
prospektiv berechnet.<br />
Bei Versicherungen gegen laufenden Beitrag ist – sofern<br />
es sich nicht um Altersvorsorgeverträge im Sinne des<br />
AltZertG handelt – bzgl. der Berücksichtigung der Abschluss-<br />
und Vertriebskosten das Verrechnungsverfahren<br />
nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung vereinbart.<br />
Dieses Verrechnungsverfahren besagt, dass <strong>die</strong> ersten<br />
Beiträge zur Tilgung von Abschluss- und Vertriebskosten<br />
herangezogen werden, soweit sie nicht für Leistungen<br />
im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebs<br />
bestimmt sind. Ein positives Deckungskapital entsteht<br />
erst, sobald <strong>die</strong> angesetzten Abschlusskosten vollständig<br />
getilgt wurden.<br />
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag werden <strong>die</strong> angesetzten<br />
Abschluss- und Vertriebskosten direkt von der Einmalzahlung<br />
abgezogen.<br />
Für <strong>die</strong> Berechnung eines Rückkaufswertes bei Kündigung<br />
bzw. eines Anrechnungsbetrages bei Beitragsfreistellung<br />
wird gem. § 169 VVG mindestens das Deckungskapital<br />
berücksichtigt, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der<br />
unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze<br />
angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf <strong>die</strong><br />
ersten fünf Vertragsjahre ergibt.<br />
**) Deckungsrückstellung<br />
Eine Deckungsrückstellung bilden wir für den Gesamtbestand<br />
unserer Versicherungsverträge, um zu jedem Zeitpunkt<br />
den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.<br />
Ihre Berechnung richtet sich nach § 65 VAG und §§ 341e,<br />
341f des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den dazu<br />
erlassenen Rechtsverordnungen.<br />
DRL 3159 O1NT067B 01.12<br />
DRL 3159 O1NT067B 01.12<br />
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