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informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur

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A.15.2<br />

Gebühren erheben wir in folgenden Fällen:<br />

– Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein<br />

– Durchführung von Vertragsänderungen (mit Ausnahme von<br />

vollständiger Beitragsfreistellung und vollständiger Kündigung)<br />

– Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen<br />

– Bearbeitung von Weiterabtretungen (Weiterzession)<br />

– Individuelle Werteanfragen zusätzlich zur regelmäßigen Information<br />

– Neuaufteilung der Anlagebeiträge (Anlagesplitting) oder<br />

Fondswechsel (Umschichtung)<br />

– Umschichtung zwischen Fondsvermögen und anderen<br />

Werten der Versicherung<br />

– Übertragungsgebühren bei Auszahlung in Wertpapieren<br />

– Inanspruchnahme der Liquiditätsoption<br />

– Inanspruchnahme einer Auszahlung während der fl exiblen<br />

Auszahlungsphase<br />

– Auszahlung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Altersvorgeverträgen<br />

im Sinne des AltZertG<br />

– Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen<br />

Altersvorsorgevertrag im Sinne des AltZertG<br />

– Bearbeitung von Rückläufern im Lastschriftverfahren: Diese<br />

Gebühr <strong>die</strong>nt auch der Verrechnung der uns von Ihrem<br />

Kreditinstitut in Rechnung gestellten Kosten.<br />

– Mahnverfahren bei Beitragsrückständen<br />

A.15.3 Die Höhe der jeweiligen Gebühr können Sie der jeweils<br />

aktuellen Gebührentabelle entnehmen. Die bei Abschluss<br />

der Versicherung aktuelle Gebührentabelle entnehmen Sie den<br />

Ihren Vertragsunterlagen beiliegenden Informationen.<br />

A.15.4 Sofern Sie uns nachweisen, dass <strong>die</strong> der jeweiligen<br />

Gebühr zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder<br />

dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Höhe nach<br />

wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt <strong>die</strong> Gebühr bzw.<br />

wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt.<br />

Grundsätze der Überschussbeteiligung<br />

A.16 Wie sind unsere Versicherungsnehmer an<br />

den Überschüssen beteiligt?<br />

Wir beteiligen Sie und <strong>die</strong> anderen Versicherungsnehmer gem.<br />

§ 153 VVG an den Überschüssen und Bewertungsreserven<br />

(Überschussbeteiligung). Dies gilt auch für eine ggf. eingeschlossene<br />

Zusatzversicherung, sofern in den Tarifbedingungen<br />

eine Beteiligung an den Überschüssen nicht ausdrücklich<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Die Überschüsse werden jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses<br />

festgestellt. Die Höhe der Bewertungsreserven<br />

zum Bilanztermin wird im Anhang des Geschäftsberichtes<br />

ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde<br />

einzureichen.<br />

A.16.1<br />

Grundsätze und Maßstäbe für <strong>die</strong> Überschussbeteiligung<br />

der Versicherungsnehmer<br />

A.16.1.1 Überschüsse<br />

Überschüsse entstehen dann, wenn <strong>die</strong> Aufwendungen für<br />

Versicherungsfälle und <strong>die</strong> Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb<br />

(Kosten) niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation<br />

angenommen. An <strong>die</strong>sen Überschüssen werden <strong>die</strong> Versicherungsnehmer<br />

nach § 81c Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

(VAG) angemessen beteiligt.<br />

Bei konventionellen Versicherungen sowie bei fondsgebundenen<br />

Versicherungen, soweit Teile des Vertragsvermögens in<br />

unserem gebundenen Vermögen angelegt sind, stammen <strong>die</strong><br />

Überschüsse auch aus den Nettoerträgen der Kapitalanlagen<br />

des gebundenen Vermögens, <strong>die</strong> für künftige garantierte Versicherungsleistungen<br />

vorgesehen sind. An den Nettoerträgen<br />

<strong>die</strong>ser Kapitalanlagen beteiligen wir <strong>die</strong> Versicherungsnehmer<br />

insgesamt mindestens in der Höhe gemäß § 81c VAG.<br />

Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich<br />

zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen<br />

zu Gruppen zusammengefasst. Überschussgruppen<br />

bilden wir beispielsweise, um hin sichtlich der Überschussentstehung<br />

zwischen versicherten Risiken wie dem Langlebigkeits-,<br />

dem Berufsunfähigkeits- und dem Todesfallrisiko unterscheiden<br />

zu können. Die Verteilung des Überschusses für <strong>die</strong><br />

Versicherungsnehmer auf <strong>die</strong> einzelnen Gruppen orientiert sich<br />

daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen<br />

haben.<br />

Den Überschuss führen wir, soweit er den Verträgen nicht direkt<br />

gutgeschrieben wird, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

zu. Diese Rückstellung <strong>die</strong>nt dazu, Ergebnisschwankungen<br />

im Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für<br />

<strong>die</strong> Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet<br />

werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der<br />

Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 56a VAG abweichen,<br />

soweit <strong>die</strong> Rückstellung nicht auf bereits festgelegte<br />

Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des<br />

§ 56a VAG können wir <strong>die</strong> Rückstellung, im Interesse der Versicherungsnehmer<br />

auch zur Abwendung eines drohenden Notstandes,<br />

zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den<br />

überschussberechtigten Versicherungsverträgen, <strong>die</strong> auf allgemeine<br />

Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder<br />

– sofern <strong>die</strong> Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren<br />

und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse<br />

angepasst werden müssen – zur Erhöhung der Deckungsrückstellung<br />

heranziehen.<br />

A.16.1.2 Bewertungsreserven<br />

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen<br />

über dem Wert liegt, mit dem <strong>die</strong> Kapitalanlagen in<br />

der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen<br />

für Sicherheit und <strong>die</strong>nen dazu, kurzfristige Ausschläge an den<br />

Kapitalmärkten auszugleichen.<br />

Werden zur Sicherstellung von Garantieleistungen dauerhaft<br />

DRL 3159 O1NT0678 01.12<br />

DRL 3159 O1NT0678 01.12<br />

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