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Er kann Staatsanleihen notleidender Länder direkt am Finanzmarkt kaufen.<br />

„Finanzhilfen an ein Euro-Mitgliedsland können aus Mitteln zum Bond-Kauf auf dem<br />

Sekundärmarkt bestehen“, heißt es im Text. In Ausnahmefällen darf der EFSF sogar<br />

direkt <strong>von</strong> den notleidenden Staaten neue Anleihen kaufen. Voraussetzung ist <strong>eine</strong><br />

Analyse der EZB, nach der „außergewöhnliche Marktumstände“ herrschen und es<br />

„Risiken für die finanzielle Stabilität“ der Euro-Zone gibt. Bei Finanzmarktturbulenzen,<br />

wie sie jüngst um Spanien und Italien tobten, würde so künftig der EFSF anstelle der<br />

EZB an den Finanzmärkten eingreifen. Wie dies im Detail aussehen kann, geht aus dem<br />

Text nicht hervor. „Die Konditionen müssen im Einklang mit den Grundprinzipien<br />

(„guidelines“) stehen, die der EFSF-Verwaltungsrat einstimmig festgelegt hat“.<br />

•••• Darf der EFSF jenseits der laufenden Hilfsprogramme Kredite geben?<br />

Ja, zur Bankenrettung. Länder, deren Banken gefährdet sind, sollen beim EFSF <strong>eine</strong><br />

„Stand-by-Kreditlinie“ ziehen können – ähnlich wie dies heute der Internationale<br />

Währungsfonds anbietet. In Osteuropa konnten Krisenstaaten so ein echtes<br />

Hilfsprogramm vermeiden: Allein die Existenz des Stand-by-Kredits stärkte das<br />

Vertrauen der Märkte.<br />

Der EFSF darf zur Bankenrettung alternativ <strong>eine</strong>n Kredit an die Regierung <strong>eine</strong>s<br />

Notlagenlandes geben. Die Regierung kann dann mit diesem Geld Finanzinstitute<br />

stützen. Die Bedingungen soll, wie im Fall des Anleihekaufs, der Verwaltungsrat in<br />

s<strong>eine</strong>n Statuten festlegen.<br />

•••• Was kostet die Hilfe das Empfängerland?<br />

Vor der Auszahlung <strong>von</strong> Hilfskrediten muß die jeweilige Regierung <strong>eine</strong><br />

„Servicegebühr“ <strong>von</strong> 0,5 Prozent an den EFSF zahlen. Der legt damit <strong>eine</strong> Barreserve<br />

an, aus der er im Falle <strong>eine</strong>s Zahlungsausfalls des Landes den Kredit zunächst bedienen<br />

kann. Die Zinsen auf den laufenden Kredit müssen zum <strong>eine</strong>n die Kosten des<br />

EFSF decken. Hinzu kommt <strong>eine</strong> Marge <strong>von</strong> anfangs zwei Prozent, ab 2013 dann drei<br />

Prozent, die an die Garantiegeber-Länder fließt.<br />

•••• Wird der Rettungsfonds EFSF <strong>eine</strong> Großbehörde?<br />

Das will man vermeiden: Der Rettungsfonds soll sich der Expertise etwa der<br />

Europäischen Investitionsbank (EIB) oder anderer Institutionen der Europäischen Union<br />

„oder <strong>von</strong> Finanzinstituten, auf die sich der Verwaltungsrat einstimmig verständigt hat“,<br />

bedienen. Diese sollen vom EFSF streng kontrolliert werden.<br />

•••• Was passiert Mitte 2013, dem Enddatum des EFSF?<br />

Der Fonds „kann“ dann alle Rechte und Pflichten und die laufenden Programme auf den<br />

dauerhaften Rettungsschirm ESM übertragen, „wenn alle Euro-Staaten dem<br />

zustimmen“, so der Text.<br />

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