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Vor der Auszahlung <strong>von</strong> Hilfskrediten muß die jeweilige Regierung <strong>eine</strong> „Servicegebühr“ <strong>von</strong><br />

0,5 Prozent an den EFSF zahlen. Der legt damit <strong>eine</strong> Barreserve an, aus der er im Falle <strong>eine</strong>s<br />

Zahlungsausfalls des Landes den Kredit zunächst bedienen kann. Die Zinsen auf den laufenden<br />

Kredit müssen zum <strong>eine</strong>n die Kosten des EFSF decken. Hinzu kommt <strong>eine</strong> Marge <strong>von</strong> anfangs<br />

zwei Prozent, ab 2013 dann drei Prozent, die an die Garantiegeber-Länder fließt.<br />

•••• Wird der Rettungsfonds EFSF <strong>eine</strong> Großbehörde?<br />

Das will man vermeiden: Der Rettungsfonds soll sich der Expertise etwa der Europäischen<br />

Investitionsbank (EIB) oder anderer Institutionen der Europäischen Union „oder <strong>von</strong><br />

Finanzinstituten, auf die sich der Verwaltungsrat einstimmig verständigt hat“, bedienen. Diese<br />

sollen vom EFSF streng kontrolliert werden.<br />

•••• Was passiert Mitte 2013, dem Enddatum des EFSF?<br />

Der Fonds „kann“ dann alle Rechte und Pflichten und die laufenden Programme auf den<br />

dauerhaften Rettungsschirm ESM übertragen, „wenn alle Euro-Staaten dem zustimmen“, so der<br />

Text.<br />

•••• Was fehlt?<br />

Die bereits angesprochenen „guidelines“, in die der Verwaltungsrat die Kreditkonditionen<br />

schreiben soll. Und Mitspracherechte der nationalen Parlamente, sobald sie dem Vertrag<br />

zugestimmt haben. Sicherheiten für die Garantiegeber, etwa ein Zugriff auf Goldreserven, sind<br />

nicht vorgesehen.<br />

Denn die Pläne des Finanzministers haben Sprengkraft: Die neuen Befugnisse des EFSF sind<br />

nun in dem vom Finanzministerium erarbeiteten Rahmenvertrag grob aufgelistet. Danach darf<br />

der EFSF zukünftig Banken retten. „Die Rekapitalisierung <strong>von</strong> Finanzinstituten“ solle indirekt<br />

erfolgen – indem der EFSF dem <strong>von</strong> <strong>eine</strong>r Bankenkrise betroffenen Land dafür ein „Darlehen<br />

gewährt“, heißt es in dem Vertragsentwurf<br />

Der Fonds soll zudem Staatsanleihen finanziell angeschlagener Euro-Länder aufkaufen dürfen<br />

– sowohl an den Finanzmärkten als auch direkt <strong>von</strong> den Regierungen. „Vom EFSF am Primär-<br />

oder Sekundärmarkt gekaufte Staatsanleihen können bis zum Ende der Laufzeit gehalten oder<br />

vorher verkauft werden“, so das Papier.<br />

Das dritte Instrument: Sobald ein Land an den Finanzmärkten unter Druck gerät, darf der EFSF<br />

mit <strong>eine</strong>m „Vorsorgekredit“ helfen, zum Beispiel in „Form <strong>eine</strong>r Stand-by-Kreditlinie“.<br />

Eurobonds: Pro und Kontra<br />

•••• Bisherige Vorformen <strong>von</strong> Eurobonds<br />

Befürworter der Eurobonds verweisen darauf, daß diese bereits existieren, sogar in<br />

zweifacher Form.<br />

- Zum <strong>eine</strong>n beteiligt sich die EU-Kommission mit 60 Milliarden Euro aus dem<br />

vergemeinschafteten EU-Haushalt an den Hilfspaketen für überschuldete Euro-Länder.

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