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Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

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94 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

4.2.3 Berufsverkehr<br />

Auf Verkehrsbeziehungen mit größerem Pendleraufkommen sollte ein über die Grundversorgung<br />

hinaus gehendes Angebot vorgehalten werden. Da Berufspendler im Allgemeinen eine Wahlfreiheit<br />

zwischen dem MIV und dem ÖPNV haben, sollte auf folgendes geachtet werden<br />

zeitliche Flexibilität für Pendler (morgens und nachmittags jeweils in Lastrichtung mehrere<br />

Fahrtmöglichkeiten),<br />

ganzjähriges Angebot und<br />

kurze Reisezeiten.<br />

4.2.4 Freizeitverkehr<br />

Die Abwicklung des Freizeitverkehrs ist in der Regel in einer individualisierten Gesellschaft für den<br />

ÖPNV eine sehr schwierige Aufgabe. Es ist unmöglich, alle Verkehrsbeziehungen mit dem ÖPNV<br />

zu befriedigen, zumal sich die Nachfrage sehr schnell ändern kann. Gleichwohl finden spezielle<br />

Angebote wie z.B. Discobuslinien, Nachtschwärmerlinien oder der Werderbus ihre Nachfrage. Darüber<br />

hinaus sollte zumindest auf den Hauptrelationen ein bedarfsorientiertes Grundangebot am<br />

Abend und am Wochenende vorgehalten werden.<br />

4.2.5 Neugestaltung der Teilnetze<br />

Die Zusammenfassung von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(ÖPNV) zu Liniennetzen oder –bündeln ist Voraussetzung für die Integration der Verkehrsbedienung<br />

und eine wirtschaftliche Verkehrsgestaltung. Die Zielsetzung, die mit der Linienbündelung<br />

nach § 8 PBefG verbunden ist, ist eine Integration der Nahverkehrsbedienung, die Sicherstellung<br />

der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsgestaltung sowie die Sicherstellung der im öffentlichen Interesse<br />

erforderlichen Verkehrsbedienung. In den Linienbündeln sind ertragsstarke und ertragsschwächere<br />

Linien zusammengefasst, um gute und schlechte wirtschaftliche Risiken auszugleichen.<br />

In diesem Sinne hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) am 03.05.2001 den NVP vom 18.12.1997<br />

angepasst und Teilnetze auf der Grundlage des bestehenden Liniennetzes gebildet. Jedes Teilnetz<br />

besteht aus einer oder mehreren regionalen Hauptlinie(n), die das Rückgrat des Netzes bildet/bilden.<br />

Die Teilnetze werden durch Regionallinien, lokale Linienverkehre und schulbezogene<br />

Linienverkehre ergänzt.<br />

Die im Jahre 2001 vorgenommene Teilnetzzuschneidung hat sich im Grundsatz bewährt, allerdings<br />

haben sich mit den seit 2006 neu eingerichteten Linien Veränderungen ergeben, die eine Neustrukturierung<br />

der Teilnetze erforderlich machen.<br />

Teilnetz ROW Nord<br />

Dieses Teilnetz (siehe Abbildung 4.2-1) umfasst grundsätzlich den Norden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rotenburg</strong><br />

(<strong>Wümme</strong>) und reicht über Zeven hinaus bis in die Stadt <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>). Damit bleibt<br />

eine durchgängige Buslinie Bremervörde – <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) möglich. Zu diesem Teilnetz gehören<br />

die Hauptlinien 800, 810 und 820 sowie die weiteren Linien 801, 811, 812, 814, 815, 816, 817,<br />

819, 824, 825, 826, 835, 841, 842, 843 und 3813 (siehe Tabelle 4.2-1).

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