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Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) <strong>2013</strong> – <strong>2017</strong> 93<br />

Die Satzung über die Schülerbeförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) gibt folgende Rahmenbedingungen<br />

für anspruchsberechtigte Schüler vor:<br />

Die nächste Haltestelle sollte innerhalb von 2 km (Schüler bis Jahrgangsstufe 6) bzw. 3 km (alle<br />

übrigen) erreichbar sein.<br />

Die Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule beträgt für Schüler<br />

□ bis Jahrgangsstufe 4: 2,0 km,<br />

□ bis Jahrgangsstufe 6: 3,0 km und<br />

□ bis Jahrgangsstufe 10: 4,0 km.<br />

Die maximalen Schulwegzeiten pro Richtung sind grundsätzlich festgelegt auf<br />

□ 60 Minuten für Schüler des Primarbereichs und<br />

□ 90 Minuten für die übrigen Schüler.<br />

Die maximalen Wartezeiten an der Schule vor Unterrichtsbeginn sind<br />

□ 30 Minuten für Schüler des Primarbereich und<br />

□ 45 Minuten für die übrigen Schüler.<br />

Die maximalen Wartezeiten an der Schule nach dem Unterrichtsende dürfen 60 Minuten nicht<br />

überschreiten.<br />

Grundsätzlich sollten die Verbindungen für die Primarschüler umsteigefrei sein.<br />

4.2.2 Grundversorgung<br />

Eine Grundversorgung der Orte ist gewährleistet, wenn die in Kapitel 3.2.2.2 beschriebenen Standards<br />

eingehalten werden. Sie sind auch Grundlage für die Bewertung der Verkehrsrelationen im<br />

Kapitel 3.2. Es sollte folgende Mindestzahl von Fahrten pro Tag in jede Richtung angestrebt werden:<br />

Einwohner je Ort<br />

Fahrten pro Tag und Richtung<br />

200 – 1.000 3<br />

1.000 – 3.000 3 – 6<br />

3.000 – 6.000 6 – 12<br />

Quelle: Empfehlungen für einen Bedienungsstandard im ÖPNV, VDV 1981 und 2001<br />

Als Ziele werden definiert:<br />

Erreichen der oben genannten Mindestfahrtenanzahl auf den Verbindungen zwischen<br />

□ Orten und dem nächstgelegenen Grund- bzw. Mittelzentrum,<br />

□ Grundzentrum und benachbartem Mittelzentrum,<br />

□ Orten ab 1.000 Einwohner und benachbartem Mittelzentrum,<br />

□ Mittelzentrum und benachbarte Mittelzentren,<br />

□ Grund- bzw. Mittelzentrum und relevantem Oberzentrum sowie<br />

□ Orten ab 1.000 Einwohner mit hohem Pendleraufkommen und relevantem Oberzentrum.<br />

Verbindungen zwischen den Orten und den Grund- bzw. Mittelzentren sollten möglichst<br />

umsteigefrei sein. Auf langen Strecken z. B. in die entfernteren Mittel- oder Oberzentren können<br />

auch Umsteigeverbindungen angeboten werden. Die Anbindung aller Orte mit nennenswertem<br />

Verkehrsaufkommen an Bahnhöfe ist anzustreben.<br />

Die Reisezeit sollte möglichst nicht länger als das 1,7-fache der durchschnittlichen MIV-<br />

Fahrtzeit dauern.

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