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Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) <strong>2013</strong> – <strong>2017</strong> 91<br />

4. Ziele und Maßnahmen<br />

4.1 Übergeordnete Ziele<br />

Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) sollen im Rahmen des Nahverkehrsplans<br />

u.a. die Zielvorstellungen für die weitere Gestaltung des ÖPNV dargestellt werden. Die Festlegung<br />

dieser Ziele stellt die maßgebliche Einflussgröße für die zu entwickelnde Maßnahmenkonzeption<br />

dar und obliegt deshalb dem Aufgabenträger. Die verschiedenen Gesetze (NNVG sowie<br />

Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten, BGG), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(NBGG), das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), das Regionale<br />

Raumordnungsprogramm (RROP) und das Regionales Entwicklungs-Konzept (REK) enthalten folgende<br />

allgemeine Zielvorgaben und Grundsätze.<br />

Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit soll der<br />

ÖPNV zu einer Verlagerung des Aufkommens im Motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV<br />

beitragen (aus NNVG).<br />

Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV ist gegenüber Maßnahmen für den Motorisierten<br />

Individualverkehr der Vorrang einzuräumen, soweit der Nutzen der Maßnahmen für den ÖPNV<br />

bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt (aus NNVG).<br />

Anzustreben sind sichere und leichte Verknüpfungen zwischen Motorisiertem Individualverkehr<br />

und ÖV (aus NNVG).<br />

Der öffentliche Personennahverkehr ist zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen (aus<br />

LROP).<br />

In den Regionalen Raumordnungsprogrammen sind Festlegungen zur Sicherung und<br />

bedarfsgerechten Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs zu treffen; dabei ist<br />

sicherzustellen, dass straßen- und schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr<br />

aufeinander abgestimmt sind (aus LROP).<br />

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll in seiner Funktion zur Daseinsvorsorge für die<br />

Bevölkerung und zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes erhalten und, soweit es die<br />

finanziellen Rahmenbedingungen des <strong>Landkreis</strong>es ermöglichen, ausgebaut werden. Grundlage<br />

dafür ist der Nahverkehrsplan (aus RROP).<br />

Im Planungsraum ist eine flächendeckende ÖPNV-Erschließung anzustreben. Die Anzahl der<br />

Fahrten steht im Zusammenhang mit der Siedlungsstruktur und der zentralörtlichen Gliederung<br />

und richtet sich an der vorhandenen Nachfrage aus. Für die Hauptrelationen zwischen den<br />

zentralen Orten sind möglichst vertaktete und direkte Fahrten zu erhalten bzw. anzustreben<br />

(aus RROP).<br />

Die Verknüpfungen und fahrplanmäßigen Abstimmungen zwischen Buslinien und zwischen<br />

Busverkehr und Schienenverkehr sollen weiter optimiert werden (aus RROP).<br />

Im Planungsraum ist eine einheitliche Tarifstruktur im ÖPNV zu schaffen (aus RROP).<br />

Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein (aus NNVG).<br />

Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind die<br />

besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen (Behinderte, Kinder, ältere Menschen u.a.) zu<br />

berücksichtigen. Maßnahmen aus diesen Bereichen sollen vorrangig von den<br />

Zuwendungsgebern gefördert werden (aus NNVG).<br />

Die Verkehrsangebote sollten sich an den tatsächlichen Alltagsbewegungen der Bevölkerung in<br />

unterschiedlichen Lebenssituationen orientieren. Den Sicherheitsbedürfnissen von Frauen,

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