Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)
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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) <strong>2013</strong> – <strong>2017</strong> 91<br />
4. Ziele und Maßnahmen<br />
4.1 Übergeordnete Ziele<br />
Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) sollen im Rahmen des Nahverkehrsplans<br />
u.a. die Zielvorstellungen für die weitere Gestaltung des ÖPNV dargestellt werden. Die Festlegung<br />
dieser Ziele stellt die maßgebliche Einflussgröße für die zu entwickelnde Maßnahmenkonzeption<br />
dar und obliegt deshalb dem Aufgabenträger. Die verschiedenen Gesetze (NNVG sowie<br />
Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten, BGG), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(NBGG), das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), das Regionale<br />
Raumordnungsprogramm (RROP) und das Regionales Entwicklungs-Konzept (REK) enthalten folgende<br />
allgemeine Zielvorgaben und Grundsätze.<br />
Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit soll der<br />
ÖPNV zu einer Verlagerung des Aufkommens im Motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV<br />
beitragen (aus NNVG).<br />
Dem Ausbau und der Finanzierung des ÖPNV ist gegenüber Maßnahmen für den Motorisierten<br />
Individualverkehr der Vorrang einzuräumen, soweit der Nutzen der Maßnahmen für den ÖPNV<br />
bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt (aus NNVG).<br />
Anzustreben sind sichere und leichte Verknüpfungen zwischen Motorisiertem Individualverkehr<br />
und ÖV (aus NNVG).<br />
Der öffentliche Personennahverkehr ist zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen (aus<br />
LROP).<br />
In den Regionalen Raumordnungsprogrammen sind Festlegungen zur Sicherung und<br />
bedarfsgerechten Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs zu treffen; dabei ist<br />
sicherzustellen, dass straßen- und schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr<br />
aufeinander abgestimmt sind (aus LROP).<br />
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll in seiner Funktion zur Daseinsvorsorge für die<br />
Bevölkerung und zur Verbesserung des Wirtschaftsstandortes erhalten und, soweit es die<br />
finanziellen Rahmenbedingungen des <strong>Landkreis</strong>es ermöglichen, ausgebaut werden. Grundlage<br />
dafür ist der Nahverkehrsplan (aus RROP).<br />
Im Planungsraum ist eine flächendeckende ÖPNV-Erschließung anzustreben. Die Anzahl der<br />
Fahrten steht im Zusammenhang mit der Siedlungsstruktur und der zentralörtlichen Gliederung<br />
und richtet sich an der vorhandenen Nachfrage aus. Für die Hauptrelationen zwischen den<br />
zentralen Orten sind möglichst vertaktete und direkte Fahrten zu erhalten bzw. anzustreben<br />
(aus RROP).<br />
Die Verknüpfungen und fahrplanmäßigen Abstimmungen zwischen Buslinien und zwischen<br />
Busverkehr und Schienenverkehr sollen weiter optimiert werden (aus RROP).<br />
Im Planungsraum ist eine einheitliche Tarifstruktur im ÖPNV zu schaffen (aus RROP).<br />
Die Fahrzeuge sollen umweltverträglich und bequem sein (aus NNVG).<br />
Bei Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und der Fahrzeugbeschaffung sind die<br />
besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen (Behinderte, Kinder, ältere Menschen u.a.) zu<br />
berücksichtigen. Maßnahmen aus diesen Bereichen sollen vorrangig von den<br />
Zuwendungsgebern gefördert werden (aus NNVG).<br />
Die Verkehrsangebote sollten sich an den tatsächlichen Alltagsbewegungen der Bevölkerung in<br />
unterschiedlichen Lebenssituationen orientieren. Den Sicherheitsbedürfnissen von Frauen,