Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)
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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) <strong>2013</strong> – <strong>2017</strong> 47<br />
Schülerbeförderung nach der Freistellungsverordnung (FVO)<br />
Diese Verkehre sind nicht an die Haltestellen der öffentlichen Linien gebunden und erfüllen<br />
folgende Aufgaben:<br />
□ Ein Teil dieser bedarfsorientierten Verkehrsart ergänzt vorhandene Linien zu Zeiten, in<br />
denen diese kein ausreichendes Angebot vorhalten. Dies sind beispielsweise Fahrten zur 2.<br />
oder nach der 4., 6. oder 7. Schulstunde, Rückfahrten von Arbeitsgemeinschaften und<br />
Zubringerfahrten zu öffentlichen Linien.<br />
□ Ein anderer Teil dieser Freistellungsverkehre deckt die vollständige Schülerbeförderung aus<br />
einzelnen Orten zu Grundschulen, zu Förderschulen aber auch zu Schulen des Sek I-<br />
Bereiches ab.<br />
2.4.2.5 Teilnetze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>)<br />
Das Liniennetz (siehe Abbildung 2.4-2) im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) ist in vier Teilnetze gegliedert.<br />
Das Teilnetz 1 verläuft entlang einer Achse Bremervörde – Zeven – <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>)<br />
– Visselhövede. Das Teilnetz 2 erstreckt sich in die Samtgemeinden Sottrum und Fintel sowie die<br />
Gemeinde Scheeßel. Das Teilnetz 3 umfasst die Linien in den Samtgemeinden Tarmstedt, Zeven<br />
(mit einer Ausnahme) und Sittensen. Das Teilnetz 4 befindet sich im Raum Zeven, Gnarrenburg<br />
und Bremervörde.