Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)
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36 Bestandsdarstellung VNO<br />
2.3 Schüler und Schulen<br />
2.3.1 Schülerbeförderung<br />
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bestimmt in § 114 Abs. 1, dass die <strong>Landkreis</strong>e und<br />
kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung sind. Sie haben die in ihrem Gebiet wohnenden<br />
Kinder der Schulkindergärten sowie die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter<br />
zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten<br />
die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Dies gilt für<br />
die 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen,<br />
die 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für geistig Behinderte,<br />
das schulische Berufsgrundbildungsjahr und das Berufsvorbereitungsjahr,<br />
die Klasse I derjenigen Berufsfachschulen, die nicht den Sekundarabschluss I<br />
(Realschulabschluss) voraussetzen.<br />
Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der <strong>Landkreis</strong>e. Die finanzielle Verantwortung<br />
und Ausgestaltung liegt somit beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>).<br />
Die Mindestentfernung hinsichtlich des Anspruchs auf Beförderung zur Schule bzw. auf Erstattung<br />
der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, die zu benutzenden Verkehrsmittel und das<br />
Verfahren zur Fahrtkostenerstattung hat der <strong>Landkreis</strong> in der Schülerbeförderungssatzung geregelt<br />
(siehe auch Kapitel 4.1.1).<br />
Im Schuljahr 2010/11 wurden 9.654 anspruchsberechtigte Schüler/innen im Rahmen der Schülerbeförderung<br />
befördert. Zu beachten ist, dass die Zahl der Schüler und Schülerinnen der Klasse I<br />
derjenigen Berufsfachschulen, die nicht den Realschulabschluss voraussetzen und für die eine Beförderungspflicht<br />
besteht, nicht enthalten ist. Darüber hinaus nutzt eine nicht bekannte Zahl von<br />
Schülern und Schülerinnen, für die keine Beförderungspflicht besteht, den ÖPNV auf eigene Kosten.<br />
2.3.2 Schulstandorte und Schülerzahlen<br />
Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) haben die Schulstandorte, die Schülerzahlen und deren<br />
weitere Entwicklung eine besondere Bedeutung, da ein wesentlicher Teil des straßengebundenen<br />
ÖPNV durch eine Integration der Schülerverkehre in den Linienverkehr ermöglicht und finanziert<br />
wird.<br />
Bezüglich der Schulstandorte ist festzustellen, dass der <strong>Landkreis</strong> ein flächendeckendes Angebot<br />
von Schulen aufweist. Alle Samtgemeinden verfügen über eine oder mehrere Grundschulen sowie<br />
eine Haupt- und eine Realschule bzw. eine Oberschule (OS). In Sittensen und Tarmstedt sind die<br />
weiterführenden Schulen in eine Kooperative Gesamtschule (KGS) zusammengefasst. Standorte<br />
der Gymnasien (mit Oberstufen) sind Bremervörde, <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>), Sottrum und Zeven sowie<br />
die in privater Trägerschaft geführte Eichenschule Scheeßel. Standorte der neu eingerichteten<br />
Oberschulen, durch die die Haupt- und Realschulen ersetzt wurden, sind Gnarrenburg, Lauenbrück,<br />
Oerel, Scheeßel, Selsingen, Visselhövede und Zeven.<br />
Von insgesamt 26.362 Schülern haben 9.654 Schüler (37%) Anspruch auf eine vom <strong>Landkreis</strong> finanzierte<br />
Schülerbeförderung. Innerhalb der letzten vier Jahre hat es einen Rückgang von rund<br />
1.700 Schülern (6%) gegeben. Entsprechend hat sich die Anzahl der Fahrschüler um etwa 800<br />
(8%) verringert.<br />
Werden die unter 6-jährigen Kinder im <strong>Landkreis</strong> berücksichtigt, werden ohne Zuzüge bis zum Jahr<br />
<strong>2017</strong> über 5.000 Schüler weniger im <strong>Landkreis</strong> wohnen. Das ist ein Rückgang um fast ein Fünftel.