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Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

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VNO Nahverkehrsplan <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) <strong>2013</strong> – <strong>2017</strong> 17<br />

1.3 Finanzierung des ÖPNV<br />

Zur Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV stehen folgende Quellen zur Verfügung:<br />

Fahrgeldeinnahmen aus Beförderungsentgelten,<br />

Zahlungen des Landes nach § 45a PBefG als Ausgleichsanspruch des Unternehmers für<br />

Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr,<br />

Zahlungen des Landes nach § 148 SGB IX als Ausgleichsanspruch des Unternehmers für die<br />

unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im Personenverkehr,<br />

Zuschussleistungen von kommunalen Gebietskörperschaften für gewünschte Verkehre oder<br />

Tarife,<br />

Finanzhilfen des Landes zur Finanzierung des ÖPNV.<br />

1.3.1 Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz<br />

Nach dem Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder infolge der Übernahme der Aufgabenverantwortung<br />

für den SPNV einen Anteil der Einnahmen des Bundes aus dem Mineralölsteueraufkommen<br />

für den ÖPNV. Nach § 7 RegG ist mit den Mitteln insbesondere der SPNV zu finanzieren.<br />

Sie können aber auch für Verbesserungsmaßnahmen im übrigen ÖPNV eingesetzt werden. Seit<br />

dem Jahr 2008 liegt die Dynamisierung der Bundesmittel bei 1,5 %.<br />

Nach § 5 „Finanzierung“ stehen den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem<br />

Mineralölsteueraufkommen des Bundes voraussichtlich jährlich folgende Beträge zur Verfügung:<br />

Jahr 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />

Regionalisierungsmittel (gesamt)<br />

[Mio. EUR]<br />

6.979,9 7.084,6 7.190,9 7.298,7<br />

Tabelle 1.3-1: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel bis 2014, bundesweit<br />

Im § 8 wird im Absatz 1 festgelegt, wie hoch der prozentuale Anteil jedes Bundeslandes an den im<br />

§ 5 fixierten Mitteln ist. Der Anteil Niedersachsens beläuft sich auf 8,59%. Die Auswirkungen des<br />

Regionalisierungsgesetzes für das Land Niedersachsen verdeutlicht die folgende Tabelle:<br />

Jahr 2011 2012 <strong>2013</strong> 2014<br />

Regionalisierungsmittel [Mio. EUR] 599,6 608,6 617,7 627,0<br />

Quellen: MW und eigene Berechnungen<br />

Tabelle 1.3-2: Voraussichtliche Regionalisierungsmittel des Landes Niedersachsen bis 2014<br />

Die Finanzmittel werden in Niedersachsen von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen<br />

GmbH (LNVG) verwaltet. Sie werden für die Finanzierung des SPNV und von Infrastrukturmaßnahmen<br />

verwendet. Auf Antrag finanziert die LNVG per Erlass Einzelmaßnahmen. Eine Richtlinie<br />

dazu oder ein Rechtsanspruch existiert nicht.<br />

Die Verteilung der Regionalisierungsmittel ist bis Ende 2014 geregelt. Im laufenden Nahverkehrsplan<br />

werden der Bund und die Länder Verhandlungen aufnehmen müssen, um eine Finanzierung<br />

des SPNV in den Ländern über das Jahr 2015 hinaus zu ermöglichen. Von den Ergebnissen hängen<br />

auch die Zahlungen des Landes Niedersachsen über das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz<br />

an die <strong>Landkreis</strong>e ab.

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