Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)
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14 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />
In Anlage 3 NUVPG „Liste der nach Landesrecht SUP-pflichtigen Pläne und Programme“ werden<br />
unter Ziffer 2 „Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2“ Nahverkehrspläne<br />
nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) genannt, soweit<br />
der Rahmen für ein Projekt nach Anlage 1 Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG gesetzt wird. Dabei handelt<br />
es sich um folgende Projekte:<br />
Bau einer anderen Bahnstrecke für den öffentlichen spurgeführten Verkehr mit den<br />
dazugehörigen Betriebsanlagen;<br />
Bau einer Bahnstrecke für Straßenbahn, Stadtschnellbahnen in Hochlage, Untergrundbahnen<br />
oder Hängebahnen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, jeweils mit den<br />
dazugehörigen Betriebsanlagen.<br />
Da der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) lediglich Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV<br />
ist, enthält der vorliegende Nahverkehrsplan keinerlei Rahmensetzungen für Projekte im Sinne der<br />
Anlage 1 Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG. Eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung ist dementsprechend<br />
nicht vorzunehmen.<br />
1.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>)<br />
1.2.1 Aufgabenträger in Nord-Ost-Niedersachsen<br />
Zur Erfüllung der nach dem NNVG bestehenden Aufgaben haben 1996 die <strong>Landkreis</strong>e Cuxhaven,<br />
Harburg, Heidekreis (damals <strong>Landkreis</strong> Soltau-Fallingbostel), Lüneburg, <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) und<br />
Stade die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) gegründet. Seit dem<br />
01.01.1999 bzw. 01.01.2003 sind die <strong>Landkreis</strong>e Lüchow-Dannenberg und Uelzen ebenfalls Gesellschafter<br />
der VNO.<br />
Gegenstand des in Stade ansässigen Unternehmens ist die Unterstützung der Gesellschafterlandkreise<br />
bei allen den ÖPNV betreffenden Fragen und Aufgaben. Aufgaben der VNO sind insbesondere<br />
die<br />
Erarbeitung, Fortschreibung und Koordinierung der Nahverkehrspläne sowie die Bearbeitung<br />
der Prüfaufträge aus den Nahverkehrsplänen;<br />
Planung, Koordinierung und Umsetzung von Nahverkehrskonzepten für die Gesellschafter;<br />
Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung einheitlicher Tarife;<br />
Koordinierung und Kooperation mit benachbarten Tarif- und Verkehrsräumen;<br />
Durchführung der Verfahren für den Abschluss von Verträgen oder die Erteilung von Auflagen<br />
bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen nach § 4 NNVG und sonstigen Verkehren;<br />
Wahrung der Nahverkehrsinteressen der Gesellschafter gegenüber den Aufgabenträgern für<br />
den ÖPNV in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern.<br />
Organe der VNO sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer(in).<br />
Im Aufsichtsrat ist jeder <strong>Landkreis</strong> mit zwei Mitgliedern, in der Gesellschafterversammlung<br />
mit drei Mitgliedern vertreten.<br />
1.2.2 Verkehrsunternehmen in Nord-Ost-Niedersachsen<br />
Die Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN), der 28 Verkehrsunternehmen in den<br />
<strong>Landkreis</strong>en Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>),<br />
Stade und Uelzen angehören, hat sich im Oktober 1995 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
konstituiert.