06.11.2014 Aufrufe

Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14 Grundlagen und Rahmenbedingungen VNO<br />

In Anlage 3 NUVPG „Liste der nach Landesrecht SUP-pflichtigen Pläne und Programme“ werden<br />

unter Ziffer 2 „Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2“ Nahverkehrspläne<br />

nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) genannt, soweit<br />

der Rahmen für ein Projekt nach Anlage 1 Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG gesetzt wird. Dabei handelt<br />

es sich um folgende Projekte:<br />

Bau einer anderen Bahnstrecke für den öffentlichen spurgeführten Verkehr mit den<br />

dazugehörigen Betriebsanlagen;<br />

Bau einer Bahnstrecke für Straßenbahn, Stadtschnellbahnen in Hochlage, Untergrundbahnen<br />

oder Hängebahnen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, jeweils mit den<br />

dazugehörigen Betriebsanlagen.<br />

Da der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) lediglich Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV<br />

ist, enthält der vorliegende Nahverkehrsplan keinerlei Rahmensetzungen für Projekte im Sinne der<br />

Anlage 1 Nr. 14.10 oder 14.11 UVPG. Eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung ist dementsprechend<br />

nicht vorzunehmen.<br />

1.2 Organisation des ÖPNV im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>)<br />

1.2.1 Aufgabenträger in Nord-Ost-Niedersachsen<br />

Zur Erfüllung der nach dem NNVG bestehenden Aufgaben haben 1996 die <strong>Landkreis</strong>e Cuxhaven,<br />

Harburg, Heidekreis (damals <strong>Landkreis</strong> Soltau-Fallingbostel), Lüneburg, <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) und<br />

Stade die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) gegründet. Seit dem<br />

01.01.1999 bzw. 01.01.2003 sind die <strong>Landkreis</strong>e Lüchow-Dannenberg und Uelzen ebenfalls Gesellschafter<br />

der VNO.<br />

Gegenstand des in Stade ansässigen Unternehmens ist die Unterstützung der Gesellschafterlandkreise<br />

bei allen den ÖPNV betreffenden Fragen und Aufgaben. Aufgaben der VNO sind insbesondere<br />

die<br />

Erarbeitung, Fortschreibung und Koordinierung der Nahverkehrspläne sowie die Bearbeitung<br />

der Prüfaufträge aus den Nahverkehrsplänen;<br />

Planung, Koordinierung und Umsetzung von Nahverkehrskonzepten für die Gesellschafter;<br />

Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung einheitlicher Tarife;<br />

Koordinierung und Kooperation mit benachbarten Tarif- und Verkehrsräumen;<br />

Durchführung der Verfahren für den Abschluss von Verträgen oder die Erteilung von Auflagen<br />

bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen nach § 4 NNVG und sonstigen Verkehren;<br />

Wahrung der Nahverkehrsinteressen der Gesellschafter gegenüber den Aufgabenträgern für<br />

den ÖPNV in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern.<br />

Organe der VNO sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer(in).<br />

Im Aufsichtsrat ist jeder <strong>Landkreis</strong> mit zwei Mitgliedern, in der Gesellschafterversammlung<br />

mit drei Mitgliedern vertreten.<br />

1.2.2 Verkehrsunternehmen in Nord-Ost-Niedersachsen<br />

Die Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN), der 28 Verkehrsunternehmen in den<br />

<strong>Landkreis</strong>en Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>),<br />

Stade und Uelzen angehören, hat sich im Oktober 1995 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

konstituiert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!