Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)
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122 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
4.4.4 Grundliniennetz<br />
Im Kapitel 4.3.8 ist ein Grundliniennetz für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) dargestellt. Dort sind<br />
auch die Kriterien beschrieben, die für Grundlinien gelten sollen. Wünschenswert ist die Erfüllung<br />
dieser Anforderungen.<br />
4.4.5 Berufsverkehr<br />
Das Grundliniennetz ist auch Rückgrat für den Berufsverkehr, da größere Pendlerbeziehungen bedient<br />
werden sollen. Weitere Linien sind für den Berufsverkehr nur relevant, wenn sie ein Fahrtenangebot<br />
an allen Arbeitstagen haben.<br />
Die Anbindung der Gebiete mit einer größeren Anzahl von Arbeitsstätten (Innenstädte, Ortszentren,<br />
größere Gewerbegebiete) ist gewährleistet.<br />
Die Arbeitsstätten sind grundsätzlich morgens zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr erreichbar. Rückfahrtmöglichkeiten<br />
sind zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr wünschenswert und ggf. zur Mittagszeit<br />
für Teilzeitkräfte.<br />
In den genannten Hauptverkehrszeiten sollten mindestens einmal pro Stunde Verbindungen vorhanden<br />
sein.<br />
Bei Verkehrsbeziehungen, bei denen umgestiegen werden muss, sind gute Anschlüsse (Übergangszeit<br />
5 bis 10 Minuten zwischen Bus und Bahn, Übergangszeit bis 5 Minuten zwischen Bus<br />
und Bus) anzustreben.<br />
4.4.6 Freizeitverkehr<br />
Ganzjährige Fahrtenangebote, die nach 20:00 Uhr stattfinden und Wochenendverkehre (Sonnabend<br />
und Sonn- und Feiertag) auch über das Grundliniennetz hinaus sind wünschenswert. Der<br />
Schwerpunkt wird jedoch auf Angebotsverbesserungen auf den Grundlinien gelegt.<br />
Der Discobusverkehr ist ein wichtiger Bestandteil im Freizeitverkehr. Der Erhalt bzw. Ausbau wird<br />
unterstützt.<br />
Darüber hinausgehende Verkehrsangebote wie punktuelle Fahrten (z.B. Werderbus) oder touristische<br />
Saisonverkehre werden begrüßt.