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Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

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122 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

4.4.4 Grundliniennetz<br />

Im Kapitel 4.3.8 ist ein Grundliniennetz für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) dargestellt. Dort sind<br />

auch die Kriterien beschrieben, die für Grundlinien gelten sollen. Wünschenswert ist die Erfüllung<br />

dieser Anforderungen.<br />

4.4.5 Berufsverkehr<br />

Das Grundliniennetz ist auch Rückgrat für den Berufsverkehr, da größere Pendlerbeziehungen bedient<br />

werden sollen. Weitere Linien sind für den Berufsverkehr nur relevant, wenn sie ein Fahrtenangebot<br />

an allen Arbeitstagen haben.<br />

Die Anbindung der Gebiete mit einer größeren Anzahl von Arbeitsstätten (Innenstädte, Ortszentren,<br />

größere Gewerbegebiete) ist gewährleistet.<br />

Die Arbeitsstätten sind grundsätzlich morgens zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr erreichbar. Rückfahrtmöglichkeiten<br />

sind zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr wünschenswert und ggf. zur Mittagszeit<br />

für Teilzeitkräfte.<br />

In den genannten Hauptverkehrszeiten sollten mindestens einmal pro Stunde Verbindungen vorhanden<br />

sein.<br />

Bei Verkehrsbeziehungen, bei denen umgestiegen werden muss, sind gute Anschlüsse (Übergangszeit<br />

5 bis 10 Minuten zwischen Bus und Bahn, Übergangszeit bis 5 Minuten zwischen Bus<br />

und Bus) anzustreben.<br />

4.4.6 Freizeitverkehr<br />

Ganzjährige Fahrtenangebote, die nach 20:00 Uhr stattfinden und Wochenendverkehre (Sonnabend<br />

und Sonn- und Feiertag) auch über das Grundliniennetz hinaus sind wünschenswert. Der<br />

Schwerpunkt wird jedoch auf Angebotsverbesserungen auf den Grundlinien gelegt.<br />

Der Discobusverkehr ist ein wichtiger Bestandteil im Freizeitverkehr. Der Erhalt bzw. Ausbau wird<br />

unterstützt.<br />

Darüber hinausgehende Verkehrsangebote wie punktuelle Fahrten (z.B. Werderbus) oder touristische<br />

Saisonverkehre werden begrüßt.

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