Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)
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118 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
4.3.9 Fahrweg<br />
Maßnahme 9.1:<br />
Konfliktstellenbeseitigung in der Infrastruktur<br />
Erläuterung<br />
Ziel ist die Verbesserung des Betriebsablaufs durch Konfliktstellenbeseitigung in der Infrastruktur. Dieses<br />
beinhaltet auch die Beseitigung von Konfliktsituationen mit dem Individualverkehr. Derzeit herrscht an vielen<br />
Haltestellen und Wendeanlagen ein beträchtliches Gefährdungspotenzial durch die Abwicklung des<br />
Busverkehrs, insbesondere gegenüber Fußgängern und Fahrradfahrern im Allgemeinen, als auch<br />
gegenüber den Kindern, die für ihren Schulweg nicht den ÖPNV nutzen.<br />
Zur Verbesserung der Situation auf dem Straßennetz bzw. zur Beseitigung von Konfliktstellen soll jeder<br />
Einzelfall näher in enger Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern untersucht werden.<br />
Um im Winter die Pünktlichkeit weiter aufrecht zu erhalten, muss für die Straßen, auf denen ÖPNV<br />
durchgeführt wird, die höchste Priorität der Streudienste erhalten bleiben.<br />
Es sollte angestrebt werden, bei wesentlichen Änderungen der Infrastruktur auf bestehenden Fahrwegen<br />
des ÖPNV dessen Belange zu berücksichtigen. Verkehrsordnende Maßnahmen (z.B. Tempo-30-Zonen) sind<br />
ÖPNV-verträglich zu gestalten.<br />
Entsprechend der Zielsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes soll im Nahverkehrsplan dargestellt<br />
werden, wie die Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden kann. Im Behinderten-Gleichstellungsgesetz<br />
werden konkrete Maßnahmen zur Realisierung der Barrierefreiheit nicht genannt. Eine denkbare Möglichkeit<br />
könnte in einem verstärkten Einsatz von Niederflurfahrzeugen gesehen werden. In diesem Zusammenhang<br />
ist allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund des geringen Abstandes zwischen Fahrzeugboden und<br />
Straße höhere Ansprüche an die Beschaffenheit der Fahrwege (problematisch sind hier z.B.<br />
Bodenunebenheiten aufgrund von Straßenmängeln, Neigungswechsel der Straße,<br />
Mitbenutzungsnotwendigkeit von Gehwegen) sowie an die Ausgestaltung der Haltestellen bestehen.<br />
Der Aufgabenträger des ÖPNV wird in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen zuständigen<br />
Straßenbaulastträger Möglichkeiten untersuchen, die eine Verbesserung der Situation herbeiführen.<br />
Grundsätzlich sind hierbei folgende Möglichkeiten vorhanden:<br />
Einrichten von gesonderten ÖPNV-Fahrspuren<br />
Bevorzugung des ÖPNV an Kreuzungen durch eigene Lichtsignalgeber bzw. Vorrangschaltungen oder<br />
geänderte Vorfahrtsregelungen<br />
Verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Linksabbiegeverbot)<br />
Zügige Behebung von Straßenschäden<br />
Umsetzung<br />
X<br />
hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, Straßenbaulastträger bzw. Grundstückseigentümer (sofern es sich beispielsweise<br />
um Wendeanlagen handelt), Kommunen, <strong>Landkreis</strong>, Behindertenbeauftragter<br />
Federführung<br />
Straßenbaulastträger, Verkehrsunternehmen<br />
Finanzierung<br />
Straßenbaulastträger, Gemeinden, GVFG-Förderung, ggf. Förderung durch ZVBN in den assoziierten<br />
Gebietskörperschaften möglich