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Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)

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118 Ziele und Maßnahmen VNO<br />

4.3.9 Fahrweg<br />

Maßnahme 9.1:<br />

Konfliktstellenbeseitigung in der Infrastruktur<br />

Erläuterung<br />

Ziel ist die Verbesserung des Betriebsablaufs durch Konfliktstellenbeseitigung in der Infrastruktur. Dieses<br />

beinhaltet auch die Beseitigung von Konfliktsituationen mit dem Individualverkehr. Derzeit herrscht an vielen<br />

Haltestellen und Wendeanlagen ein beträchtliches Gefährdungspotenzial durch die Abwicklung des<br />

Busverkehrs, insbesondere gegenüber Fußgängern und Fahrradfahrern im Allgemeinen, als auch<br />

gegenüber den Kindern, die für ihren Schulweg nicht den ÖPNV nutzen.<br />

Zur Verbesserung der Situation auf dem Straßennetz bzw. zur Beseitigung von Konfliktstellen soll jeder<br />

Einzelfall näher in enger Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern untersucht werden.<br />

Um im Winter die Pünktlichkeit weiter aufrecht zu erhalten, muss für die Straßen, auf denen ÖPNV<br />

durchgeführt wird, die höchste Priorität der Streudienste erhalten bleiben.<br />

Es sollte angestrebt werden, bei wesentlichen Änderungen der Infrastruktur auf bestehenden Fahrwegen<br />

des ÖPNV dessen Belange zu berücksichtigen. Verkehrsordnende Maßnahmen (z.B. Tempo-30-Zonen) sind<br />

ÖPNV-verträglich zu gestalten.<br />

Entsprechend der Zielsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes soll im Nahverkehrsplan dargestellt<br />

werden, wie die Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden kann. Im Behinderten-Gleichstellungsgesetz<br />

werden konkrete Maßnahmen zur Realisierung der Barrierefreiheit nicht genannt. Eine denkbare Möglichkeit<br />

könnte in einem verstärkten Einsatz von Niederflurfahrzeugen gesehen werden. In diesem Zusammenhang<br />

ist allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund des geringen Abstandes zwischen Fahrzeugboden und<br />

Straße höhere Ansprüche an die Beschaffenheit der Fahrwege (problematisch sind hier z.B.<br />

Bodenunebenheiten aufgrund von Straßenmängeln, Neigungswechsel der Straße,<br />

Mitbenutzungsnotwendigkeit von Gehwegen) sowie an die Ausgestaltung der Haltestellen bestehen.<br />

Der Aufgabenträger des ÖPNV wird in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen zuständigen<br />

Straßenbaulastträger Möglichkeiten untersuchen, die eine Verbesserung der Situation herbeiführen.<br />

Grundsätzlich sind hierbei folgende Möglichkeiten vorhanden:<br />

Einrichten von gesonderten ÖPNV-Fahrspuren<br />

Bevorzugung des ÖPNV an Kreuzungen durch eigene Lichtsignalgeber bzw. Vorrangschaltungen oder<br />

geänderte Vorfahrtsregelungen<br />

Verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Linksabbiegeverbot)<br />

Zügige Behebung von Straßenschäden<br />

Umsetzung<br />

X<br />

hohe Priorität<br />

mittlere Priorität<br />

geringere Priorität<br />

Beteiligte<br />

Verkehrsunternehmen, Straßenbaulastträger bzw. Grundstückseigentümer (sofern es sich beispielsweise<br />

um Wendeanlagen handelt), Kommunen, <strong>Landkreis</strong>, Behindertenbeauftragter<br />

Federführung<br />

Straßenbaulastträger, Verkehrsunternehmen<br />

Finanzierung<br />

Straßenbaulastträger, Gemeinden, GVFG-Förderung, ggf. Förderung durch ZVBN in den assoziierten<br />

Gebietskörperschaften möglich

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