Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)
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110 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
4.3.5 Tarif<br />
Maßnahme 5.1:<br />
Weiterentwicklung des Übergangstarifs in Richtung HVV auf den Bahnstrecken sowie<br />
Schaffung eines Übergangstarifs auf den Bahnstrecken in Richtung VBN<br />
Erläuterung<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) besteht gegenwärtig im Busverkehr mit dem VBN- und ROW-Tarif ein<br />
weitgehend kreiseinheitlicher Tarif (vgl. Kapitel 2.5.1). Der VBN-Tarif muss in den 6 VBN-assoziierten<br />
Gebietskörperschaften erhalten bleiben und kann gegebenenfalls (z.B. in die Stadt Visselhövede und SG<br />
Bothel) ausgedehnt werden. In den verbleibenden Kommunen kommt der ROW-Tarif zur Anwendung. Diese<br />
Konstruktion bildet die Grundlage für die Übergangstarife.<br />
Mit der Einführung des ROW-Tarifs sind Übergangstarife in den HVV und VBN geschaffen worden. Auf den<br />
Schienenstrecken außerhalb der Verkehrsverbünde existieren Übergangstarife für Zeitkarten in Richtung<br />
HVV. Für die Schienenstrecken in Richtung Hamburg ist ab <strong>Rotenburg</strong> (<strong>Wümme</strong>) und Bremervörde die<br />
Anwendung des HVV-Tarifs anzustreben. Von Bremervörde, Lauenbrück, Scheeßel und Visselhövede sind<br />
Übergangstarife auf den Schienenstrecken in den VBN anzustreben.<br />
Eine Möglichkeit zur Umsetzung dieser Ziele kann ein entsprechend gestalteter Niedersachsentarif sein.<br />
Dabei sind sowohl eine Vergünstigung der Fahrpreise als auch eine obligatorische Nutzung von allen Verbundverkehrsmitteln<br />
vorzusehen.<br />
Umsetzung<br />
X<br />
hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, <strong>Landkreis</strong>, LNVG, HVV, VBN, VNO<br />
Federführung<br />
<strong>Landkreis</strong>, LNVG, VNO<br />
Finanzierung<br />
<strong>Landkreis</strong>, Gemeinden<br />
Niedersachsen-Tarif<br />
Eine für den <strong>Landkreis</strong> kostengünstige Alternative zu einer Einführung von Verbundeinzelkarten ist<br />
der Niedersachsen-Tarif. Analog zu dem bestehenden Schleswig-Holstein-Tarif plant die LNVG<br />
einen neuen landesweiten Tarif auf allen Bahnstrecken. Er wird sich an dem gegenwärtigen DB-<br />
Tarif orientieren. In einem ersten Schritt Ende 2012 werden die in Niedersachsen verkehrenden<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen diesen Landestarif anwenden. Parallel dazu ist eine Kooperation<br />
mit den großen Verkehrsverbünden geplant, damit der Bahnkunde bei der Weiterfahrt im Verbund<br />
kein zweites Ticket mehr erwerben muss. In einem zweiten Schritt ist nach Vorliegen genauer Daten<br />
geplant, eine obligatorische Nutzung in den Verkehrsverbünden zu ermöglichen. Dies bedeutet,<br />
dass alle Fahrkarten (also auch Einzelkarten) z.B. nach Bremen Hbf. die Weiterfahrt in VBN-<br />
Verkehrsmitteln gestatten. Dies ist auch für den HVV vorgesehen. Wegen der obligatorischen Einbeziehungen<br />
von Verbundverkehren in den Niedersachsentarif könnte ähnlich wie in Schleswig-<br />
Holstein erreicht werden, dass durch die Solidarfinanzierung aller Fahrgäste keine Ausgleichszahlungen<br />
der öffentlichen Hand erforderlich werden. Darüber hinaus gehende Preissenkungen müssten<br />
allerdings ausgeglichen werden, wozu der <strong>Landkreis</strong> je nach Finanzbedarf und Mitfinanzierung<br />
durch die Gemeinden grundsätzlich bereit ist.