Landkreis Rotenburg (Wümme) (2013 - 2017) / (5MB)
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102 Ziele und Maßnahmen VNO<br />
4.3.1 Bedienungsebene I (örtliche Verkehre)<br />
Maßnahme 1.1:<br />
Verbindungen Orte – GZ bzw. MZ werden so verbessert, dass zumindest eine Bedienungs-,<br />
Verbindungsqualität und eine zeitliche Verteilung der Kategorie B erreicht wird.<br />
Erläuterung<br />
In der Bedienungsebene I werden die Verbindungen zwischen den Orten und den jeweiligen Grund- bzw.<br />
Mittelzentrum betrachtet, die in den Kapiteln 3.2.2 (Bedienungsqualität), 3.2.3 (Zeitliche Verteilung der<br />
Bedienung) und 3.2.4 (Verbindungsqualität) eine Bewertung der Kategorie C erhalten haben.<br />
Eine Reihe von Verbindungen konnte bereits durch die Integration des bisher Freigestellten<br />
Schülerverkehrs in Linienfahrten deutlich verbessert werden. Im Einzelfall kann eine weitere Öffnung dieser<br />
Schülerverkehre zu weiteren Verbesserungen führen.<br />
Viele Verbindungen der Kategorie C haben durch den Schülerverkehr eine ausreichende (mindestens Kategorie<br />
B) Anzahl von Rückfahrten. Es mangelt jedoch an einer ausreichenden Fahrtenanzahl zum<br />
Grundzentrum hin. Zu prüfen wäre, ob beispielsweise vorhandene Leerfahrten zu Nutzfahrten umgewandelt<br />
werden können. Ggf. müssen einzelne Fahrten im Rahmen der finanziellen Möglichkeit zusätzlich<br />
eingerichtet werden. Dabei ist auch auf eine gute zeitliche Verteilung zu achten.<br />
Außerhalb der Schulzeiten kann auch ein bedarfsorientiertes Angebot wie z.B. Anruf-Sammel-Taxiverkehre<br />
(AST) für eine mindestens genügende Bedienungsqualität sorgen. Die Einrichtung von Bürgerbuslinien<br />
kann für Verbesserungen der Anbindung der Orte zu ihrem Grundzentrum eine weitere Möglichkeit sein.<br />
Umsetzung<br />
X<br />
hohe Priorität<br />
mittlere Priorität<br />
geringere Priorität<br />
Beteiligte<br />
Verkehrsunternehmen, Gemeinden, <strong>Landkreis</strong>, VNO<br />
Federführung<br />
Verkehrsunternehmen, VNO<br />
Finanzierung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> geht davon aus, dass durch den Kauf von Schülersammelzeitkarten durch den <strong>Landkreis</strong> und<br />
Fahrkarteneinnahmen von Dritten die FVO-Verkehre im Regelfall ohne weiteren Zuschuss betrieben werden<br />
können.<br />
Bei der Umwandlung von Leerfahrten in Nutzfahrten entsteht kein Mehraufwand und es fallen daher<br />
entsprechend auch keine Kosten für eine Maßnahmenumsetzung an.<br />
Bei zusätzlichen Leistungen werden auch zusätzliche Kosten entstehen. Diese müssen zwischen<br />
Verkehrsunternehmen sowie vorrangig den Gemeinden und dem <strong>Landkreis</strong> aufgeteilt werden.<br />
Die nachfolgenden Tabellen 4.3-1 und 4.3-2 geben eine Übersicht, auf welchen Relationen<br />
Verbesserungsbedarf besteht. Maßgeblich ist die Zuordnung nach einem Qualitätskriterium der<br />
Kategorie C.