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Reglement der Musikschule Zeiningen - Gemeinde Zeiningen

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<strong>Reglement</strong> <strong>der</strong> <strong>Musikschule</strong> <strong>Zeiningen</strong><br />

**************************************<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>Zeiningen</strong> erlässt gestützt auf den Beschluss <strong>der</strong> Einwohnergemeindeversammlung<br />

vom 18. Dezember 1989 folgendes Musikschulreglement.<br />

Die Ausgabe vom 02.04.1990 wird hiermit ersetzt.<br />

Wo im <strong>Reglement</strong>stext nicht bereits berücksichtigt, sind alle Funktionen als geschlechtsneutral<br />

zu betrachten, d.h. sie gelten für Frauen und Männer.<br />

I. Name und Zweck<br />

Die <strong>Musikschule</strong> <strong>Zeiningen</strong> (MSZ) ist eine freiwillige Einrichtung <strong>der</strong> Einwohnergemeinde<br />

<strong>Zeiningen</strong>. Sie för<strong>der</strong>t die musikalische Aus- und Weiterbildung <strong>der</strong><br />

Einwohner <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Zeiningen</strong> und <strong>der</strong> angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong>n ab<br />

dem volksschulpflichtigen Alter.<br />

II. Organisation<br />

A. Gemein<strong>der</strong>at<br />

Die MSZ untersteht dem Gemein<strong>der</strong>at <strong>Zeiningen</strong> (Gemein<strong>der</strong>at)<br />

B. Musikschulkommission<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at wählt auf dessen eigene Amtsdauer eine Musikschulkommission<br />

(Kommission). Sie besteht aus jeweils einem Vertreter o<strong>der</strong> Vertreterin des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates und <strong>der</strong> Schulpflege <strong>Zeiningen</strong> sowie 3 weiteren Mitglie<strong>der</strong>n. Die<br />

Kommission konstituiert sich selbst. Die Kommission hat die Aufsicht über die<br />

MSZ und übernimmt Aufgaben gemäss einem durch den Gemein<strong>der</strong>at erlassenen<br />

Pflichtenheft.<br />

C. Schulleitung<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> Kommission wählen <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at und die Kommission einen<br />

Schulleiter o<strong>der</strong> eine Schulleiterin.<br />

Die Schulleitung hat die fachliche sowie organisatorische Führung <strong>der</strong> MSZ und<br />

übernimmt Aufgaben gemäss einem durch die Kommission erlassenen Pflichtenheft<br />

(mit beraten<strong>der</strong> Stimme).<br />

D. Ortsschulleitung<br />

Jede angeschlossene <strong>Gemeinde</strong> wählt einen Ortsschulleiter o<strong>der</strong> eine Ortsschulleiterin<br />

(Ortsschulleitung).<br />

Die Ortsschulleitung betreut den örtlichen Musikunterricht und übernimmt Aufgaben<br />

gemäss einem durch die Kommission erlassenen Pflichtenheft.


E. Sekretariat<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> Kommission wählen <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at und die Kommission einen<br />

Sekretär o<strong>der</strong> eine Sekretärin (Sekretariat).<br />

Das Sekretariat ist die Verwaltung <strong>der</strong> MSZ und übernimmt Aufgaben gemäss einem<br />

durch die Kommission erlassenen Pflichtenheft.<br />

F. Lehrkräfte<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> Kommission wählen <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at und die Kommission die<br />

Lehrer und Lehrerinnen (Lehrkräfte) sowie <strong>der</strong>en Stellvertreter.<br />

Die Lehrkräfte unterrichten an <strong>der</strong> MSZ und übernehmen Aufgaben gemäss einem<br />

durch die Kommission erlassenen Pflichtenheft.<br />

G. Verbandsmitgliedschaften<br />

Die MSZ kann auf Antrag <strong>der</strong> Kommission mit Zustimmung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Mitglied in Verbänden sein.<br />

III. Dienstverhältnisse<br />

A. Arbeitsvertrag<br />

Die Schulleitung, die Lehrkräfte und das Sekretariat sind von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Zeiningen</strong><br />

mittels individueller Arbeitsverträge angestellt. Sie unterstehen dem<br />

Dienst- und Besoldungsreglement <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Zeiningen</strong> soweit nicht die Arbeitsverträge<br />

o<strong>der</strong> das <strong>Reglement</strong> <strong>der</strong> MSZ etwas an<strong>der</strong>es bestimmen.<br />

Die Ortsschulleitung wird von <strong>der</strong> jeweiligen angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong> angestellt<br />

und entschädigt.<br />

B. Besoldungen<br />

Die Schulleitung und die Lehrkräfte werden nach Besoldungskategorien und mit<br />

den entsprechenden Ansätzen pro Jahresstunde entschädigt.<br />

1. Besoldungskategorien<br />

Kategorie A:<br />

Abgeschlossenes Studium als Musiklehrer, Orchestermusiker o<strong>der</strong> Blasmusikdirigent<br />

mit Diplom eines Konservatoriums o<strong>der</strong> SMPV.


Kategorie B:<br />

Abgeschlossene pädagogische Ausbildung (z.B. Lehrerpatent o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gärtnerinnenpatent)<br />

und eine vom aargauischen Erziehungsdepartement anerkannte<br />

Zusatzausbildung o<strong>der</strong> Dirigentenkurs des eidgenössischen Musikverbandes und<br />

methodisch-didaktischer Kurs des aargauischen Erziehungsdepartementes o<strong>der</strong><br />

Musikstudenten ab dem 5. Semester.<br />

Kategorie C:<br />

Die Ausbildung entspricht nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen für Kategorie A o<strong>der</strong> B, die<br />

Lehrkraft verfügt aber über die nötigen Kenntnisse und eignet sich für den vorgesehenen<br />

Unterricht.<br />

2. Besoldungsansätze<br />

Kategorie<br />

Minimum in CHF Maximum in CHF<br />

A 1'832.-- 2'104.--<br />

B 1'500.-- 1'772.--<br />

C 948.-- 1'220.--<br />

Diese Ansätze beruhen auf dem Index von 1982 = 100 Punkte.<br />

Die Jahresbesoldung wird in 12 Monatsraten aufgeteilt. Stellvertreter werden pro<br />

effektiv erteilte Stunde besoldet. Die Besoldung für eine Stunde beträgt 1/40 des<br />

jeweiligen Minimalansatzes für die Lehrkräfte <strong>der</strong> entsprechenden Kategorie.<br />

Stellvertreter, die für mindestens ein Semester angestellt sind, werden auf Jahres-<br />

Stunden-Basis besoldet.<br />

IV. Angeschlossene <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n Hellikon, Wegenstetten und Zuzgen können sich <strong>der</strong> MSZ anschliessen,<br />

sofern sie sich mit den Bestimmungen dieses <strong>Reglement</strong>es einverstanden<br />

erklären.<br />

Der Anschluss ist auf Beginn eines Schuljahres durch einen Anschlussvertrag<br />

möglich und hat bis 1. Februar vor Beginn eines Schuljahres zu erfolgen.<br />

Der Austritt dieser <strong>Gemeinde</strong>n ist auf Ende eines Schuljahres durch Kündigung<br />

des Anschlussvertrages bis 1. Februar des laufenden Schuljahres möglich.


V. Unterricht<br />

A. Ort<br />

Der Unterricht wird wenn möglich am Wohnort des Schülers erteilt. Jede angeschlossene<br />

<strong>Gemeinde</strong> stellt für den Unterricht unentgeltlich geeignete Räume zur<br />

Verfügung. Weiter stellt sie Instrumente, die nicht vom Schüler zum Unterricht<br />

mitgenommen werden können, zur Verfügung (z.B. Klavier o<strong>der</strong> Orff'sche Instrumente)<br />

B. Lektionen und Pensen<br />

Das Schuljahr entspricht demjenigen <strong>der</strong> Volksschule und umfasst in <strong>der</strong> Regel<br />

40 Schulwochen. Es gelten die Ferien- und Feiertagsregelung <strong>der</strong> Schule <strong>Zeiningen</strong>,<br />

sowie die örtlichen Feiertage <strong>der</strong> angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Der Unterricht umfasst 1 Lektion pro Woche und mindestens 36 Lektionen pro<br />

Schuljahr. Er beginnt spätestens in <strong>der</strong> zweiten Schulwoche eines Semesters.<br />

Die Dauer <strong>der</strong> Lektionen wird durch die Kommission festgelegt.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Lektionen beziehungsweise die Pensen für die Lehrkräfte werden<br />

semesterweise durch die Kommission festgelegt.<br />

C. Fächerangebote<br />

Die Kommission bestimmt das Fächerangebot. Je nach Fach wird Gruppeno<strong>der</strong><br />

Einzelunterricht angeboten. Die Bedingungen, die zum Besuch eines o<strong>der</strong><br />

mehrerer Fächer berechtigen, wie zum Beispiel Mindestalter o<strong>der</strong> Begabung,<br />

werden auf Empfehlung <strong>der</strong> Lehrkräfte von <strong>der</strong> Kommission festgelegt.<br />

D. Veranstaltungen<br />

Regelmässig werden öffentliche Veranstaltungen durchgeführt, wie zum Beispiel<br />

Vortragsübungen, Elternabende und Schülerkonzerte. Die Lehrkräfte sind verpflichtet,<br />

an diesen Veranstaltungen ohne beson<strong>der</strong>e Entschädigung mitzuwirken.<br />

VI. Schüler<br />

A. Anmeldung und Aufnahme<br />

Die Schüler melden sich mit einem Anmeldeformular schriftlich beim Sekretariat<br />

beziehungsweise bei <strong>der</strong> Ortsschulleitung <strong>der</strong> jeweiligen Anschlussgemeinde an.<br />

Als Anmeldetermin gilt für das erste Semester <strong>der</strong> 15. Mai und für das 2. Semester<br />

<strong>der</strong> 8. Januar. Bei nicht subventionierten Lektionen ist die Anmeldung für ein<br />

Schuljahr verbindlich, sofern per 2. Semester keine Abmeldung erfolgt. In Ausnahmefällen<br />

entscheidet die Kommission. Bei subventionierten Lektionen ist die<br />

Anmeldung für ein Jahr verbindlich. Die Aufnahme <strong>der</strong> Schüler in die MSZ ist davon<br />

abhängig, ob genügend Lehrkräfte mit den notwendigen Voraussetzungen<br />

für das entsprechende Fach, geeignete Räumlichkeiten und Instrumente zur Verfügung<br />

stehen und bei Gruppenunterricht genügend Anmeldungen vorliegen.


B. Pflichten<br />

Die Schüler übernehmen Pflichten gemäss einem durch die Kommission erlassenen<br />

Pflichtenheft.<br />

C. Abmeldungen und Ausschluss<br />

Diejenigen Schüler, welche wegen Unfall, Krankheit o<strong>der</strong> Wegzug den Unterricht<br />

aufgeben o<strong>der</strong> unterbrechen müssen, melden dies schriftlich beim Sekretariat.<br />

Dabei gelten folgende Regelungen:<br />

Unfall/Krankheit<br />

• Bei Unfall/Krankheit bis 6 Wochen werden die Schülerbeiträge normal erhoben.<br />

• Bei Unfall/Krankheit länger als 6 Wochen werden die Schülerbeiträge für die<br />

ersten 6 Wochen erhoben. Danach, falls ein Arztzeugnis vorliegt, wird den<br />

Schülern <strong>der</strong> Beitrag pro rata verrechnet.<br />

(In diesen beiden Fällen bedeutet dies für die Lehrkräfte keinen Lohnausfall.)<br />

Wegzug<br />

• Bei Wegzug wird den Schülern <strong>der</strong> Beitrag pro rata verrechnet.<br />

Interessenverlust/Unentschuldigtes Fernbleiben<br />

• Gibt <strong>der</strong> Schüler den Unterricht mangels Interesse auf, wird <strong>der</strong> Beitrag normal<br />

erhoben.<br />

• Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht wird <strong>der</strong> Schülerbeitrag<br />

normal erhoben.<br />

(In diesen beiden Fällen bedeutet dies für die Lehrkräfte keinen Lohnausfall.)<br />

Diejenigen Schüler, welche sich wie<strong>der</strong>holt undiszipliniert benehmen, können<br />

durch die Kommission aus <strong>der</strong> MSZ ausgeschlossen werden. In diesen Fällen<br />

werden die Beiträge nicht zurückerstattet.<br />

Alle weiteren Abbruch-Situationen werden von <strong>der</strong> Kommission behandelt.<br />

Bei Zahlungsrückstand erfolgt eine Mahnung durch die Finanzverwaltung. Falls<br />

dieser Auffor<strong>der</strong>ung nicht nachgekommen wird, entscheidet die Kommission ü-<br />

ber einen allfälligen Ausschluss des Schülers.


D. Versicherung<br />

Die Unfallversicherung ist Sache des Schülers. Personen- und Sachschäden resultierend<br />

aus dem Betrieb <strong>der</strong> MSZ sind durch die Haftpflichtversicherung <strong>der</strong><br />

MSZ versichert.<br />

VII.<br />

Finanzen<br />

A. Finanzierung<br />

Die MSZ wird finanziert durch:<br />

• Beiträge <strong>der</strong> Schüler<br />

• Beiträge <strong>der</strong> angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

• Beiträge des Kantons Aargaus<br />

• Freiwillige Zuwendungen<br />

B. Schülerbeiträge<br />

Auf die Schüler werden die reinen Ausbildungskosten gemäss folgen<strong>der</strong> Regelung<br />

übertragen:<br />

1. Schulpflichtige<br />

die Schüler zahlten 2/3 <strong>der</strong> Ausbildungskosten für nicht subventionierte<br />

Stunden.<br />

2. Lehrlinge und Mittelschüler<br />

die Schüler zahlen 3/4 <strong>der</strong> Ausbildungskosten.<br />

3. Erwachsene<br />

die Schüler zahlen die vollen Ausbildungskosten.<br />

Alle Schüler zahlen die vollen Ausbildungskosten für Schulmaterial, wie zum Beispiel<br />

Notenhefte sowie die Auslagen für Ihre Instrumente.<br />

C. <strong>Gemeinde</strong>beiträge<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Zeiningen</strong> und die angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong>n übernehmen die<br />

Differenz zu den vollen Ausbildungskosten <strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die reinen Verwaltungskosten werden auf die beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n entsprechend<br />

ihrer Bevölkerungszahl aufgeteilt. Die angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong>n haben<br />

das Recht, die Finanzen <strong>der</strong> MSZ einzusehen.


VIII. Schlussbestimmungen<br />

A. Publikationen<br />

Als Publikationsorgan <strong>der</strong> MSZ gilt <strong>der</strong> Bezirksanzeiger<br />

B. <strong>Reglement</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />

Ergänzungen und Abän<strong>der</strong>ungen dieses <strong>Reglement</strong>es bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Zeiningen</strong>. Sie werden den angeschlossenen <strong>Gemeinde</strong> spätestens<br />

drei Monate vor dem Kündigungstermin (1. November) <strong>der</strong> Anschlussverträge<br />

schriftlich mitgeteilt und auf das darauffolgende Schuljahr in Kraft gesetzt.<br />

C. Inkraftsetzung<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wird auf das Schuljahr 1998/99 in Kraft gesetzt.<br />

<strong>Zeiningen</strong>, 6. Oktober 1997<br />

IM NAMEN DES GEMEINDERATES<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>ammann:<br />

gez: Hans-Beat Schmid<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>schreiber:<br />

gez: Stefan Wun<strong>der</strong>lin<br />

K:\Aktuell\GR\2004\<strong>Reglement</strong>e\<strong>Reglement</strong> <strong>Musikschule</strong>.doc

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