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Inobhutnahme 2013 zum »Wohle der Kinder«? - Netzwerk ...

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<strong>Inobhutnahme</strong> <strong>2013</strong> <strong>zum</strong> <strong>»Wohle</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>« ?<br />

Ehe und Familie stehen unter dem beson<strong>der</strong>en Schutze [= Schutzhaft ?] <strong>der</strong> staatlichen Ordnung. (Art. 6, Abs. 1 GG)<br />

Zu fürchten war nur die Gedankenpolizei. Orwell, Neunzehnhun<strong>der</strong>tvierundachtzig<br />

Der Ablauf<br />

Am Donnerstag, den 29. August <strong>2013</strong>, ca. 8 00 Uhr, stürmten mindestens 20 Behördenvertreter unser<br />

Einfamilienhaus in Wembach (Ortsteil von Ober-Ramstadt), 12 km südöstlich von Darmstadt. Die<br />

Behördenvertreter bestanden aus (zivil gekleideten) SEK-Kräften, Gerichtsvollzieher, normalen Polizisten,<br />

Abteilungsleiter Jugendhilfe, Mitarbeiterin Jugendhilfe, (vom Gericht bestellten) »Verfahrensbeistand«<br />

für unsere vier Kin<strong>der</strong>, (vom Jugendamt bestimmten) »Amtspfleger« für unsere Kin<strong>der</strong><br />

(sieben bis vierzehn Jahre alt) sowie mehreren »professionellen« Erzieherinnen.<br />

Wie Nachbarn uns später mitteilten, hatte sich zuvor ein großer Konvoi in unserer Straße gebildet.<br />

Die Kräfte <strong>der</strong> Spezialeinheit umstellten unser Haus (wozu sie auch durch das Grundstück eines<br />

Nachbarn gingen und dessen Beschwerde mißachteten). Schließlich klingelten sie kurz nach acht an<br />

<strong>der</strong> Tür. Mit unseren drei ältesten Kin<strong>der</strong> waren wir schon seit einer Stunde in ein angeregtes Gespräch<br />

vertieft, in welchem wir die verschiedensten Wissensbereiche streiften. (Solche Stunden <strong>der</strong><br />

»Wissensvermittlung« bringen mehr als 100 Stunden staatlichen Schulunterrichts.)<br />

Beim Klingeln (um diese Uhrzeit) war uns schon klar, daß nun wohl Behördenvertreter vor <strong>der</strong><br />

Tür ständen. Wir dachten aber, daß es <strong>der</strong> Amtspfleger für unsere Kin<strong>der</strong> wäre (event. mit ein paar<br />

normalen Polizisten), um die Kin<strong>der</strong> einer »Lernstandserhebung« zuzuführen. Ich ging deshalb vorsorglich<br />

ins Bad, um zunächst von dessen Fenster aus mit den erwarteten Behördenvertretern sprechen<br />

zu können. Um so größer war dann meine Überraschung, als ich sofort feststellen mußte, daß<br />

es diesmal wohl die seit Jahren befürchtete <strong>Inobhutnahme</strong> unserer Kin<strong>der</strong> sein müßte, denn es waren<br />

zunächst lauter unbekannte (und vor allem viele) Gesichter zu sehen. Ein selbstbewußt-energisch<br />

auftreten<strong>der</strong> Mann (Anfang dreißig), <strong>der</strong> <strong>der</strong> Einsatzleiter war (wie mir im Nachhinein klar<br />

wurde), verkündete mir umgehend: »Herr Wun<strong>der</strong>lich, wir müssen mit Ihnen sprechen, machen Sie<br />

deshalb bitte die Tür auf.« Ich antwortete: »Wir können uns auch gerne hier am Fenster unterhalten.«<br />

Darauf erwi<strong>der</strong>te er nur befehlend: »Machen Sie die Tür auf !« Ein an<strong>der</strong>er Mann (<strong>der</strong> Gerichtsvollzieher)<br />

fiel ein: »Herr Wun<strong>der</strong>lich, wenn Sie nicht die Tür aufmachen, müssen wir sie aufbrechen.«<br />

Ich fragte: »Wieso müssen Sie sie aufbrechen?« Diese Frage wurde nicht beantwortet.<br />

Statt dessen rief <strong>der</strong> Einsatzleiter zwei Vornamen, plötzlich tauchten aus dem Hintergrund 2 SEK-<br />

Kräfte mit einem ca. 1 m großen zylindrischen Gerät auf, das wohl eine Art Türramme darstellte<br />

und positionierten sich einsatzbereit vor <strong>der</strong> kleinen Treppe zu unserer Haustür. – »Machen Sie jetzt<br />

auf?« fragte wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einsatzleiter.<br />

Ich signalisierte ein Einlenken und ging zur Haustür, um diese zu öffnen. Als erstes stand mir <strong>der</strong><br />

Gerichtsvollzieher gegenüber, <strong>der</strong> mir unmittelbar einen Gerichtsbeschluß vom 28. August <strong>2013</strong> <strong>der</strong><br />

Richterin Daniela König vom Familiengericht Darmstadt überreichte, in welchem angeordnet wird,<br />

unsere Kin<strong>der</strong> »an das Jugendamt Darmstadt-Dieburg herauszugeben«. Der damit beauftragte Gerichtsvollzieher<br />

»darf notfalls auch Gewalt gegen die Kin<strong>der</strong> anwenden«. Dies las ich jedoch alles<br />

erst später, denn im Moment des Empfangs hatte ich keine Lesebrille bei mir.<br />

Dann ging alles sehr turbulent zu, weshalb ich nur noch Bruchstücke wie<strong>der</strong>geben kann. Es<br />

strömten unaufhörlich Menschen in unser Haus. Ich wurde sofort von zwei SEK-Kräften leiblich<br />

untersucht und ab da sehr körpernah begleitet. Mir wurde geboten, mich zu setzen. Bei vielen Anläufen<br />

aufzustehen, wurde ich sofort wie<strong>der</strong> heruntergedrückt mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung: »Bleiben Sie<br />

sitzen!« Ich durfte zunächst nicht zu meinem Telefon gehen und meinen Anwalt anrufen. Ein Hinweis<br />

meinerseits, daß <strong>der</strong> Gerichtsbeschluß sicherlich nicht dazu berechtigte, mich hier sämtlicher<br />

Grundrechte zu berauben, wurde nicht beantwortet. Währenddessen hatten sich mehrere Personen<br />

um unsere Kin<strong>der</strong> gestellt und versuchten den Eindruck zu erwecken, daß sie jetzt unweigerlich<br />

mitkommen müßten. Unsere Kin<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um machten sehr deutlich klar, daß sie das nicht tun<br />

würden. Unsere älteste Tochter umarmte sogleich unsere jüngste Tochter, um sie zu schützen, unser<br />

12jähriger Sohn hatte plötzlich einen Hammer in seiner Hand, mit welchem er seine Verteidigungs-


2<br />

bereitschaft signalisierte. Meine Frau wurde aufgefor<strong>der</strong>t, die Kin<strong>der</strong> <strong>zum</strong> Mitgehen zu bewegen.<br />

Empört verweigerte sie dieses Ansinnen.<br />

In <strong>der</strong> Zwischenzeit war mir erlaubt worden, meinen Anwalt, Dr. Vogt in Eschwege, anzurufen.<br />

Auf dem Weg zu meinem Schreibtisch (wo sich ein Handgerät unseres Festnetztelefons befindet)<br />

wurde jede Bewegung meinerseits immer wie<strong>der</strong> begrenzt, als bestünde die Gefahr, ich könnte irgendwie<br />

eine unkontrollierte, gewalttätige Aktion begehen. (Erst einen Tag später, nachdem ich den<br />

Antrag des Jugendamtes für diesen Beschluß zur Verfügung hatte, konnte ich verstehen, warum diese<br />

merkwürdige Übertriebenheit an den Tag gelegt wurde – doch dazu später.)<br />

Es gelang mir erst nach mehreren Anläufen, Rechtsanwalt Dr. Vogt zu erreichen. Diesem war sofort<br />

klar, daß unmittelbar <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Inobhutnahme</strong> unserer Kin<strong>der</strong> nichts entgegengesetzt<br />

werden kann, und daß ich ihn wie<strong>der</strong> anrufen soll, wenn alle verschwunden sind.<br />

Ich ging dann raus zu einer Nachbarin (begleitet von meinen »Bodyguards«), um sie zu bitten,<br />

Photos zu machen. Die beiden Beamten machten mir mehrmals klar, daß ich nur klingeln, keinesfalls<br />

aber ins Haus gehen dürfe. Die Nachbarin (eine gebürtige Andalusierin) kam heraus und begann<br />

sofort, mich unter Tränen zu beschwören, meine Kin<strong>der</strong> in die Schule zu geben und »kein<br />

Scheiß« zu machen. Ich versuchte sie die ganze Zeit zu beschwichtigen und kam nie zu meinem eigentlichen<br />

Anliegen (den Photos). Selbst den Beamten wurde das Ganze dann zuviel, indem sie die<br />

Nachbarin baten, mich in Ruhe zu lassen.<br />

Mittlerweile waren schon die drei jüngsten Kin<strong>der</strong> in zwei verschiedenen Autos. Ich durfte mich<br />

kurz von ihnen verabschieden. Als ich noch einmal ins Haus ging, um für meinen Sohn eine Bibel<br />

zu holen, begegnete mir meine älteste Tochter (sich wehrend), wie sie gerade von zwei SEK-<br />

Beamten mit Gewalt aus dem Haus gebracht wurde. Als ich zurückkam und meinem Sohn die Bibel<br />

gab, war meine älteste Tochter mittlerweile auch im Auto, die sich von mir mit einem kämpferischen<br />

Gesichtsausdruck verabschiedete. Die an<strong>der</strong>en drei Kin<strong>der</strong> wirkten bei <strong>der</strong> Verabschiedung<br />

schon apathisch.<br />

Meine Frau versuchte die ganze Zeit noch Herrn Behnis (Abteilungsleiter Jugendhilfe) umzustimmen,<br />

indem sie ihre Bereitschaft zeigte, unsere Kin<strong>der</strong> in einer Schule an<strong>zum</strong>elden, wenn sie<br />

jetzt nicht ins Heim müßten. In diesen Gesprächen schien Herr Behnis zu signalisieren, daß eine<br />

Schulanmeldung vielleicht alles wie<strong>der</strong> rückgängig machen könnte. In einem Gespräch in seinem<br />

Büro noch am selben Tag um 14 00 Uhr (zu dem auch Rechtsanwalt Vogt noch schnell angereist<br />

kam), wollte er dann davon nichts mehr wissen und betonte immer wie<strong>der</strong>, daß es eine Rückkehr<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> »sicher nicht in eins, zwei Tagen« geben würde. Er verstieg sich sogar zu <strong>der</strong> unsinnigen<br />

Behauptung, unsere Kin<strong>der</strong> würden durch unsere Kehrtwendung nur »vollends verwirrt«, weshalb<br />

sie besser in <strong>der</strong> Einrichtung verblieben. Als wir einen Tag später seinen diesbezüglichen Antrag lasen,<br />

wurde uns klar, daß er es nun als seine Aufgabe ansieht, unsere Kin<strong>der</strong> vor uns Eltern zu »retten«.<br />

Meine Frau erzählte mir später, daß sie mitbekommen habe, wie ein SEK-Beamter zu seinem<br />

Kollegen sagte (und dabei auf seine Uhr deutete): »Wir können jetzt nicht mehr lang rummachen,<br />

wir müssen zusehen, daß wir wegkommen, nicht daß noch die Presse kommt.« Im Nachhinein wurde<br />

uns klar, daß alles sehr gut (auch zeitlich) durchgeplant war. Durch die Gespräche mit Herrn<br />

Behnis bemerkte meine Frau gar nicht, wie die Kin<strong>der</strong> abtransportiert wurden. Nur als unsere älteste<br />

Tochter von den zwei SEK-Beamten herausgeführt/-getragen wurde, versuchte sie, sich noch von<br />

ihr zu verabschieden. Dabei wurde sie von dem einen Beamten mit dem Ellenbogen zur Seite gestoßen,<br />

wobei dieser bemerkte: »Nee, des geht jetzt net mehr.« Kurz darauf waren alle (wie nach<br />

einem Spuk) verschwunden.<br />

Der Hintergrund<br />

Drei Tage zuvor, am 26. August <strong>2013</strong>, hatte in den Räumen des Jugendamtes ein Gespräch stattgefunden.<br />

Anwesend waren Klaus Behnis (Abteilungsleiter <strong>der</strong> Jugendhilfe), Herr Harms (Amtspfleger),<br />

Susanne Hajdu (Schulamtsdirektorin), Christa Lettau (Juristin Schulamt), Frau Baier (Mitarbeiterin<br />

des Jugendamtes), die als Ersatz für Bettina Kissel (»unsere« eigentliche Mitarbeiterin) dabei<br />

war, Dr. Andreas Vogt (unser Anwalt) sowie wir beiden Eltern.<br />

Zuvor (im Juni) hatte das Jugendamt einen weiteren Antrag auf weitergehenden Sorgerechtsentzug<br />

gestellt, um den »gegebenenfalls zu erzwingenden Wechsel in eine Regelschule gelingen« las-


3<br />

sen zu können. Da unser Anwalt den zuständigen Richter im Termin am 11. Juli (wegen berechtigter<br />

Sorge <strong>der</strong> Befangenheit) durch ein »Ablehnungsgesuch« abgelehnt hatte, war das Verfahren nun<br />

in <strong>der</strong> Warteschleife. Weil das neue Schuljahr am 19. August begonnen hatte, wollte sich das Jugendamt<br />

(gemeinsam mit dem Schulamt) vielleicht noch einmal gütlich mit uns einigen.<br />

Nach einem kurzen Einleitungsvortrag Herrn Behnis’ wurde ein rußlanddeutscher Familienvater<br />

hereingerufen, <strong>der</strong> Mitgrün<strong>der</strong> einer privaten, christlichen Schule in Darmstadt ist (GEORG-MÜL-<br />

LER-SCHULE), die sich noch im (bisher erfolgreichen) Erprobungsverfahren befindet und von Frau<br />

Hajdu dabei begleitet wird. Dieser Vater erzählte von <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> Schule und ihrer Ausrichtung.<br />

Nach seinem Vortrag wurden meine Frau und ich gefragt, ob wir noch Fragen hätten, was wir<br />

verneinten. Daraufhin wurde dieser Vater sozusagen wie<strong>der</strong> entlassen.<br />

Wir wurden dann gefragt, ob wir uns vorstellen könnten, unsere Kin<strong>der</strong> dort hinzugeben. Ich verneinte<br />

dies und verwies noch einmal darauf, daß wir doch schon in unserer Stellungnahme gegenüber<br />

dem Familiengericht <strong>zum</strong> Antrag auf Sorgerechtsentzug vom 17-08-2012 unmißverständlich<br />

klargestellt hätten, daß wir »Schule an sich« ablehnten, weil wir darin einen unnatürlichen, künstlichen<br />

Ort sähen, <strong>der</strong> Lernen, Neugier etc. geradezu behin<strong>der</strong>te anstatt zu för<strong>der</strong>n, und es uns (letztendlich)<br />

überhaupt nicht auf die Ausrichtung einer Schule ankomme.<br />

Mit dieser klaren Aussage machten wir schon recht früh deutlich, daß es für uns eigentlich keine<br />

Alternative <strong>zum</strong> Hausunterricht gibt (was für uns eben auch eine Gewissensfrage ist). So wurde<br />

noch einige Zeit hin und her diskutiert, was zu keinem Ergebnis, vielmehr zu einer Verhärtung <strong>der</strong><br />

Fronten führte. Das Angebot meiner Frau, die Kin<strong>der</strong> an einer staatlichen Fernschule an<strong>zum</strong>elden<br />

(STUDIENGEMEINSCHAFT DARMSTADT o<strong>der</strong> INSTITUT FÜR LERNSYSTEME), was ja auch zu staatlich<br />

anerkannten Abschlüssen führte, wurde gar nicht erst aufgegriffen.<br />

Herrn Behnis’ Gesicht war an<strong>zum</strong>erken, daß er mit dem Verlauf des Gesprächs sehr unzufrieden<br />

war, und er leitete dann auch recht schnell das Ende ein. Mir war schon da klar, daß er nun wohl eine<br />

<strong>Inobhutnahme</strong> unserer Kin<strong>der</strong> als einzige Maßnahme ansehen würde, um das »staatlich anerkannte«<br />

Kindeswohl durchsetzen zu können, hätte aber nicht gedacht, daß er dies durch einen (uns<br />

nicht bekannten) Eilantrag so schnell umsetzen würde.<br />

Beim Herausgehen spitzte sich noch einmal ein verbaler Schlagabtausch zwischen mir und Herrn<br />

Behnis zu. Ich sagte, daß unsere Kin<strong>der</strong> »we<strong>der</strong> Eigentum des Staates noch <strong>der</strong> ›Allgemeinheit‹ «<br />

seien. Daraufhin erwi<strong>der</strong>te Herr Behnis: »Sie sind aber auch nicht Ihr Eigentum.« Ich (sehr betonend):<br />

»Doch, genau das sind sie.«<br />

–––––––<br />

Nun muß ich hier natürlich einen Schnitt machen, weil ich weiß, daß wir alle schon seit 40 Jahren<br />

so konditioniert wurden, daß wir bei solch einer Aussage sofort zusammenzucken und einen unerhörten<br />

Anspruch wittern. Vor einem Jahr hätte ich auch nicht das Wort »Eigentum« verwendet,<br />

wenn ich nicht durch Aldous Huxley (Schöne neue Welt) auf zwei hochinteressante Aussagen gestoßen<br />

wäre. In seinem (fast ebenso wie Neunzehnhun<strong>der</strong>tvierundachtzig berühmten) Roman wird<br />

immer wie<strong>der</strong> (insgesamt sechsmal) <strong>der</strong> gesellschaftliche Grundtenor jener Gesellschaft wie<strong>der</strong>holt:<br />

Je<strong>der</strong> ist seines Nächsten Eigentum. 1<br />

Als ich dies las, wurde mir erstmals so richtig bewußt, daß heute genau diese For<strong>der</strong>ung kaum<br />

sichtbar und unbewußt als Anspruch gegenüber jedem Bürger im Raum steht. Liest man BVerfG-<br />

Urteile o<strong>der</strong> Familienberichte <strong>der</strong> Bundesregierung aufmerksam, merkt man diesen an, daß diese<br />

exakt obigen Anspruch enthalten: »Je<strong>der</strong> ist seines Nächsten Eigentum.« Zur Verdeutlichung:<br />

Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes [???] Interesse daran, <strong>der</strong> Entstehung von religiös o<strong>der</strong> weltanschaulich<br />

motivierten »Parallelgesellschaften« entgegenzuwirken und Min<strong>der</strong>heiten zu integrieren. Integration setzt dabei nicht<br />

nur voraus, daß die Mehrheit <strong>der</strong> Bevölkerung religiöse o<strong>der</strong> weltanschauliche Min<strong>der</strong>heiten nicht ausgrenzt; sie<br />

verlangt auch, daß diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit An<strong>der</strong>sdenkenden und -gläubigen<br />

nicht verschließen. Für eine offene pluralistische Gesellschaft bedeutet <strong>der</strong> Dialog mit solchen Min<strong>der</strong>heiten<br />

eine Bereicherung. 2<br />

1 Aldous Huxley: Schöne Neue Welt. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 2003 61 , S. 54, 57, 60, 127, 133, 204.<br />

2 BVerfG, 2 BvR 1693/04 (Nichtannahmebeschluß) vom 31.5.2006, Abs. 18.


4<br />

Die »Allgemeinheit« gibt es schon mal gar nicht. Sie ist eine nebulöse Fiktion, die immer dann gerne<br />

angeführt wird, wenn <strong>der</strong> Staat seinen illegitimen Anspruch geltend macht, es aber verschleiern<br />

will, daß er <strong>der</strong> Anspruchsteller ist. Doch gesetzt den Fall, es gäbe sie, und sie hätte tatsächlich ein<br />

Interesse daran, »<strong>der</strong> Entstehung von religiös o<strong>der</strong> weltanschaulich motivierten ›Parallelgesellschaften‹<br />

entgegenzuwirken«, so wäre dies noch lange kein »berechtigtes« Interesse, wie hier wie<strong>der</strong><br />

einmal dreist behauptet wird, ohne dies glaubwürdig zu belegen. Auch ist es nicht die »Integration«<br />

an sich, die hier etwas »verlangt«, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Staat »verlangt« eine Form <strong>der</strong> »Integration«,<br />

zu <strong>der</strong> er kein Recht hat. Der Bürger wurde schon lange durch Propaganda und Konditionierung an<br />

solche Gedanken gewöhnt, dennoch sind sie falsch und illegitim. Diese Art von Zwangsvergesellschaftung<br />

ist in den beiden klassischen Negativutopien (Neunzehnhun<strong>der</strong>tvierundachtzig und Schöne<br />

Neue Welt) ebenfalls Herrschaftsgrundlage, nur wird sie dort auf sehr unterschiedliche Weise<br />

umgesetzt. Auch dies ist eine subtile Art von Terror.<br />

Der Terror wird daran ersichtlich, daß <strong>der</strong> Pluralismus, wie ihn die BRD versteht, sich nicht damit<br />

begnügt, daß <strong>der</strong> Bürger an<strong>der</strong>e (Glaubens-)überzeugungen zur Kenntnis nimmt und – gemäß<br />

echter Toleranz – dem an<strong>der</strong>s Überzeugten seine Überzeugung (und auch seinen Lebensentwurf leben)<br />

läßt. Gemäß staatlicher Vorgabe dürfen <strong>der</strong> Bürger (und vor allem die Schüler) sich »einem<br />

Dialog mit An<strong>der</strong>sdenkenden nicht verschließen«. Hier werden mehrere Zwänge deutlich. Erstens,<br />

wird mit solch einer Feststellung die Grundlage dafür geschaffen, daß <strong>der</strong> Staat dem Schüler einen<br />

»Dialog« aufzwingen kann, auch wenn er darin keinen Sinn sieht, denn er darf sich ja »nicht verschließen«.<br />

Zweitens, wird durch den vorgegebenen Rahmen des »Dialogs« auch schon das Ziel gesteckt:<br />

Ein Schüler, <strong>der</strong> sehr klare und feste Überzeugungen hat, wird indirekt gezwungen, »Vorurteile«<br />

(die in Wirklichkeit gar keine sind) abzulegen und mindestens die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Überzeugung mit <strong>der</strong> eigenen anzuerkennen. Denn als größte (und verwerflichste) Sünde gilt es<br />

heutzutage, an einer ausschließlichen Wahrheit und <strong>der</strong> daraus sich ergebenden Überzeugung festzuhalten.<br />

Nichts kann die (in diesem Punkte völlig übereinstimmenden) Menschen mehr aufreizen<br />

als solch ein Tabubruch, und nichts gilt als unschicklicher (»political correctness«). Der Terror besteht<br />

also darin, daß erstens, von vornherein als absolute (aber unsichtbare) »Wahrheit« schon festgelegt<br />

ist, daß es keine letztgültige Wahrheit mehr geben darf (Relativismus), zweitens, daß man<br />

<strong>zum</strong> »Dialog« je<strong>der</strong>zeit gezwungen werden kann und drittens, daß man seine eigene Überzeugung<br />

gemäß relativistischen Dogmas letztendlich aufgeben muß, um den an<strong>der</strong>en nicht zu »diskriminieren«.<br />

Das »Instrument« Schule unterzieht seine Küken somit einer echten Indoktrinierung. Je jünger<br />

ein Kind ist, um so größer die Wahrscheinlichkeit, daß <strong>der</strong> Staat mit seiner Indoktrinierung erfolgreich<br />

sein wird. Entziehen »böse« Eltern wie wir unsere Kin<strong>der</strong> diesem System, wird natürlich <strong>der</strong><br />

Staat sehr böse, weil er damit rechnen muß, daß unserer Kin<strong>der</strong> sehr feste Überzeugungen entwikkeln<br />

werden, die man ihnen nicht mehr aberziehen kann, die es aber offiziell nicht geben darf. Begründet<br />

wird <strong>der</strong> Zwangsvergesellschaftungs-Terror dann mit zunächst einleuchtenden Argumenten,<br />

die aber bei genauerem Hinsehen keine Legitimität besitzen.<br />

Richtig interessant wird es aber dann, wenn Aldous Huxley in Schöne neue Welt den »Weltaufsichtsrat«<br />

Mustafa Mannesmann ausgiebig John Henry Newman (1801–1890) zitieren läßt (und<br />

dessen vernünftige Gedanken dem staatlich vorgegebenen »Glück« in jener utopischen Gesellschaft<br />

bewußt gegenübergestellt werden):<br />

Er öffnete das Buch bei einer mit einem Papierstreifen markierten Seite und las vor: » ›Wir gehören ebensowenig uns<br />

selbst, wie unsre Habe uns gehört. Wir haben uns nicht selber erschaffen, wir können nicht uns selbst überlegen<br />

sein. Wir sind nicht Herr über uns. Wir sind Gottes Eigentum. Liegt nicht eben darin unser Glück, die Sache so zu<br />

betrachten? Liegt Glück o<strong>der</strong> auch nur <strong>der</strong> leiseste Trost in <strong>der</strong> Annahme, daß wir uns gehören? Die Jungen und Erfolgreichen<br />

denken vielleicht so. Ihnen mag es als etwas Großes erscheinen, daß alles, wie sie glauben, nach ihrem<br />

Kopf geht; daß sie von niemand abhängen, daß sie es nicht nötig haben, an etwas, das sie nicht vor Augen haben,<br />

zu denken, und von dem lästigen Zwang befreit sind, immerdar die Bestätigung andrer einzuholen, immerdar zu beten<br />

und ihr Tun ständig mit dem Willen eines an<strong>der</strong>n in Einklang bringen zu müssen. Allein mit <strong>der</strong> Zeit erkennen sie<br />

gleich allen Menschen, daß Unabhängigkeit nichts für Menschen ist, daß sie ein unnatürlicher Zustand ist, mit dem<br />

man eine Weile auskommt, daß sie uns aber nicht heil bis ans Ende geleitet …‹ « 3<br />

3 Schöne Neue Welt, S. 228/229.


5<br />

Und damit wird deutlich: Unsere Kin<strong>der</strong> sind eben nicht ihres »Nächsten Eigentum«. Sie sind zunächst<br />

unser und dann Gottes Eigentum. Denn wenn alle Geschöpfe »Gottes Eigentum« sind (wie<br />

sollte es auch an<strong>der</strong>s sein), so sind natürlicherweise auch die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eltern »Eigentum« im Sinne<br />

von Anvertrautem. Somit wird ebenfalls klar, daß ich das Wort »Eigentum« nicht im Sinne von<br />

Besitz auffasse, son<strong>der</strong>n als »Gabe des HERRN« (Psalm 127, 3) an uns, die Eltern (und niemand<br />

sonst!), mit allen Rechten und Pflichten, die wir uns allerdings nicht vom Staat, son<strong>der</strong>n von Gottes<br />

Wort vorschreiben lassen. Das »eigentümliche« Verhältnis zwischen Eltern und Kin<strong>der</strong>n löst sich<br />

schließlich von ganz alleine auf, wenn die Kin<strong>der</strong> erwachsen werden:<br />

Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie werden ein Fleisch<br />

sein. 4<br />

Letztendlich kann man es so sagen: Wir Eltern haben von Gott einen (im Gegensatz <strong>zum</strong> Staat tatsächlich<br />

vorhandenen) Erziehungsauftrag bekommen, <strong>der</strong> darin besteht, unsere Kin<strong>der</strong> ihrer geschöpflichen<br />

Verantwortung gegenüber Gott bewußt werden zu lassen und sie unter entsprechen<strong>der</strong><br />

Belehrung an (und in) die Welt heranzuführen. Eine »Neutralität« kann es dabei nicht geben. Denn<br />

auch die vom Staat angebliche Neutralität entpuppt sich in Wirklichkeit als maximale, extrem einseitige<br />

Ideologie: Der auf den ersten Blick so tolerant auftretende Pluralismus ist in Wahrheit vom<br />

unmöglich wahren (und doch als »Wahrheit« auftretenden) Relativismus bestimmt (und gefesselt).<br />

–––––––<br />

Aus genau diesem neu gewonnenen Bewußtsein heraus habe ich gegenüber Herrn Behnis betont:<br />

»Unsere Kin<strong>der</strong> sind unser Eigentum!« Auch meine bewußte Betonung »unser« sollte eine deutliche<br />

Grenzziehung darstellen, weil <strong>der</strong> Staat letztendlich überhaupt keine Ansprüche (auch keine »Erziehungsaufträge«)<br />

gegenüber allen (auch nicht-christlichen) Kin<strong>der</strong>n in Deutschland geltend machen<br />

kann. Doch was machte Herr Behnis daraus (ich will ihm damit noch nicht einmal eine böse<br />

Absicht unterstellen):<br />

Im religiösen Eifer und <strong>der</strong> Haltung, Kin<strong>der</strong> als Besitz zu betrachten, erkennen wir eine Gefährdung, die unverzügliches<br />

Handeln <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich macht. 5<br />

Das sind heutzutage die üblichen Phrasen, die solch einen völlig überzogenen und unverhältnismäßigen<br />

Eingriff in die Familie rechtfertigen. Ein weiteres Beispiel für solche Phrasendrescherei:<br />

Im Ergebnis lässt sich aus dem Gespräch vom 26.08.<strong>2013</strong> <strong>der</strong> Schluss ziehen, dass die Erfüllung <strong>der</strong> Schulpflicht<br />

aus <strong>der</strong> Familie heraus nicht umzusetzen ist. Die Familie wird weiterhin alle Versuche, die Kin<strong>der</strong> täglich einer Schule<br />

zuzuführen, vereiteln. Die Eltern schaffen Situationen, in denen die Kin<strong>der</strong> gegenüber dem Pfleger und den an<strong>der</strong>en<br />

beteiligten Erwachsenen ihre Weigerung selbst vertreten. Von ihnen wird damit durch die Eltern erwartet, sich aktiv<br />

daran zu beteiligen, Gesetze und gerichtliche Beschlüsse zu missachten. Das ist nach unserer Auffassung eine<br />

missbräuchliche Ausübung <strong>der</strong> elterlichen Sorge und Autorität. In ihrem Kampfe gegen die allgemeine Schulpflicht<br />

nehmen die Eltern in Kauf, dass die Kin<strong>der</strong> die Gesellschaft und die geltenden Normen zunehmend als feindlich und<br />

repressiv wahrnehmen müssen. Dass sie hiermit den Kin<strong>der</strong> Schaden zufügen, erkennen sie nicht an. 5<br />

Erstens: Nicht wir Eltern »schaffen Situationen, in denen die Kin<strong>der</strong> gegenüber dem Pfleger und<br />

den an<strong>der</strong>en beteiligten Erwachsenen ihre Weigerung selbst vertreten«. Da wir Eltern aufgrund des<br />

Beschlusses vom 6. September 2012 gar keine Befugnis mehr in »Schulangelegenheiten« besitzen,<br />

hat in Wirklichkeit das Amtsgericht die Situation geschaffen, daß wir uns nicht mehr vor unsere<br />

Kin<strong>der</strong> stellen dürfen. Solche Sätze sind dümmliche Verdrehungen.<br />

Zweitens. Auch »erwarten« wir nicht von unseren Kin<strong>der</strong>n, »sich aktiv daran zu beteiligen, Gesetze<br />

und gerichtliche Beschlüsse zu missachten«. Die Situation ist die, daß unsere Kin<strong>der</strong> sehr genau<br />

wissen, daß sie nicht in die Schule gehen wollen. Da es keine Legitimation für den Schulzwang<br />

gibt – »Gesetze und gerichtliche Beschlüsse« hin o<strong>der</strong> her –, und unsere Kin<strong>der</strong> aufgrund ihrer<br />

Auslandserfahrungen auch genau wissen, daß <strong>der</strong> Schulzwang gar nicht sein muß, machen sie natürlicherweise<br />

von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch.<br />

Drittens: »Nach unserer Auffassung [ist es] eine missbräuchliche Ausübung« staatlicher Gewalt,<br />

Kin<strong>der</strong> <strong>zum</strong> Schulbesuch zu zwingen und notfalls dazu von den Eltern zu trennen.<br />

4 DIE BIBEL; 1. Mose 2, 24.<br />

5 Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG betreffend die Kin<strong>der</strong> Wun<strong>der</strong>lich vom 27-08-<br />

<strong>2013</strong>, S. 3.


6<br />

Viertens: Unsere Kin<strong>der</strong> nehmen nicht »die Gesellschaft und die geltenden Normen zunehmend<br />

als feindlich und repressiv wahr«, son<strong>der</strong>n ausschließlich den Staat, <strong>der</strong> seine Bürger immer mehr in<br />

<strong>der</strong>en Freiheiten und Grundrechten einschränkt bzw. behin<strong>der</strong>t (o<strong>der</strong> sogar im Lande einsperrt 6 ). Im<br />

Moment erleben sie jedenfalls eine Situation, die ihnen nicht feindlicher und bedrohlicher erscheinen<br />

könnte, und sie werden diese ihr Leben lang sicher nicht mehr vergessen.<br />

Fünftens: Daß nun Herr Behnis unseren Kin<strong>der</strong>n einen irreparablen »Schaden zufügt«, »erkennt«<br />

offensichtlich er »nicht an«. Welch eine (von Fanatismus beherrschte) Blindheit muß solch ein<br />

Mensch besitzen, wenn er davon überzeugt ist, unseren Kin<strong>der</strong>n nun »wohl« zu tun.<br />

Schlimm (und hier tatsächlich so richtig »böse«) wird es allerdings dann, wenn man dem Antrag<br />

noch einen zusätzlichen »Kick« verleiht, um auch wirklich sein Ziel erreichen zu können (denn für<br />

solche »Eilanträge« sind höhere Hürden aufgestellt):<br />

Durch eine anonyme Mitteilung am 11.09.2012, also kurz nach Erlass des Beschlusses des Amtsgerichts, erhielten<br />

wir Kenntnis, dass Herr Wun<strong>der</strong>lich in einem Schreiben an die Nachbarn dargestellt habe, dass die Kin<strong>der</strong> sein Eigentum<br />

seien und er sie notfalls durch Tötung vor dem Zugriff des Staates schützen werde. Diese anonyme Mitteilung<br />

ließ sich lei<strong>der</strong> nicht verifizieren, ein entsprechendes Schreiben des Herrn Wun<strong>der</strong>lich liegt uns nicht vor. Trotzdem<br />

können wir nicht ausschließen, dass bei steigendem Druck auf die Familie Kurzschlusshandlungen möglich sind.<br />

Herr Wun<strong>der</strong>lich scheint es als seinen Auftrag zu betrachten, in <strong>der</strong> Sache <strong>der</strong> Heimbeschulung als Märtyrer zu agieren.<br />

5<br />

Nun ist uns auch das ganze SEK-Gehabe klar geworden. – Erstens: Solch »ein Schreiben an die<br />

Nachbarn« existiert natürlich nicht. Zweitens: Jedem Menschen, <strong>der</strong> nur fünf Sekunden nachdenkt,<br />

wird klar, daß es unmöglich sein kann, daß ein Vater solche Briefe an die Nachbarn überhaupt<br />

schreibt. Je<strong>der</strong> Vater müßte sicher damit rechnen, daß nicht nur ein (echt besorgter) Nachbar sich an<br />

die Behörden wenden würde. Drittens: Die »anonyme Mitteilung« geschah schon vor fast einem<br />

Jahr. Wieso sind jetzt erst »Kurzschlusshandlungen möglich«? Viertens: Es gab nach dem 11-09-<br />

2012 mehrere Besuche staatlicher Behördenvertreter (auch mit Polizei). Warum verliefen diese<br />

friedlich und ohne filmreife Szenarien (im Gegensatz zu dem Überfall vom 29-08-<strong>2013</strong>)? Fünftens:<br />

Wieso ließ sich die anonyme Mitteilung »nicht verifizieren«? Lei<strong>der</strong> rücken Jugendämter ihre Akten<br />

nicht heraus. Dieses Schema <strong>der</strong> Tötungsgefahr für die Kin<strong>der</strong> finden wir übrigens auch bei (Heimschul-)Familie<br />

Gorber (Überlingen) wie<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en sechs Kin<strong>der</strong> Anfang Januar 2008 in ein Kin<strong>der</strong>heim<br />

kamen. Grund: ein Polizist aus <strong>der</strong> Nachbarschaft hatte dem Jugendamt mitgeteilt, <strong>der</strong> Vater<br />

sei psychisch labil, und es bestehe jetzt, wo die Mutter im Krankenhaus sei, die Gefahr eines erweiterten<br />

Selbstmordes. Alles war natürlich Unsinn, aber es dauerte fast ein Jahr, bis <strong>der</strong> zuständige<br />

Famlienrichter endlich von den überaus stabilen Familienverhältnissen überzeugt werden konnte.<br />

Sechstens: Gäbe es wirklich solch einen Brief, wäre dieser sicher (zur Beglaubigung) auch dem Jugendamt<br />

zugänglich gemacht werden. Doch »ein entsprechendes Schreiben des Herrn Wun<strong>der</strong>lich<br />

liegt uns nicht vor«. – »Trotzdem …« – Es ist wirklich unglaublich, mit welchen Methoden deutsche<br />

Jugendämter arbeiten.<br />

Zusammenfassung:<br />

Immer wie<strong>der</strong> geht <strong>der</strong> Staat weit über seine Grenzen, wenn es um Schulverweigerung geht. Solche<br />

Übergriffe, wie bei uns geschehen, sind nicht die einzigen. Familie Romeike ist nicht in die U.S.A.<br />

geflohen, um dort Asyl zu beantragen, weil sie »angeblich verfolgt« bzw. sich nur verfolgt »fühlten«,<br />

wie SPIEGEL ONLINE verharmlosend-verzerrend schrieb 7 , son<strong>der</strong>n weil man hier in Deutschland<br />

tatsächlich verfolgt wird 8 . Diesem staatlichen Terror muß endlich Einhalt geboten werden.<br />

Dirk Wun<strong>der</strong>lich am 1. September <strong>2013</strong><br />

6 Dadurch, daß nun das Jugendamt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, dürfen unsere Kin<strong>der</strong> das Land nicht<br />

mehr verlassen. Würden sie dies (gemeinsam mit uns Eltern) dennoch tun, würde man uns mit Internationalem Haftbefehl<br />

wegen »Kindesentführung« suchen lassen.<br />

7 SPIEGEL ONLINE: USA gewähren deutscher Familie politisches Asyl (27-01-2010).<br />

8 BGH, XII ZB 41/07 (Sorgerechtsentzug bei Verletzung <strong>der</strong> Schulpflicht). – Ein Auszug des Urteils mit den schlimmsten<br />

(und falschen) Behauptungen kann man hier finden: www.hedua.com/blog/wp-content/uploads/2012/12/BGH-<br />

Sorgerechtsentzug-bei-Verletzung-<strong>der</strong>-Schulpflicht-XII-ZB-41-07-german-abstract.pdf (08-12-2012).

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