Inobhutnahme 2013 zum »Wohle der Kinder«? - Netzwerk ...
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<strong>Inobhutnahme</strong> <strong>2013</strong> <strong>zum</strong> <strong>»Wohle</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>« ?<br />
Ehe und Familie stehen unter dem beson<strong>der</strong>en Schutze [= Schutzhaft ?] <strong>der</strong> staatlichen Ordnung. (Art. 6, Abs. 1 GG)<br />
Zu fürchten war nur die Gedankenpolizei. Orwell, Neunzehnhun<strong>der</strong>tvierundachtzig<br />
Der Ablauf<br />
Am Donnerstag, den 29. August <strong>2013</strong>, ca. 8 00 Uhr, stürmten mindestens 20 Behördenvertreter unser<br />
Einfamilienhaus in Wembach (Ortsteil von Ober-Ramstadt), 12 km südöstlich von Darmstadt. Die<br />
Behördenvertreter bestanden aus (zivil gekleideten) SEK-Kräften, Gerichtsvollzieher, normalen Polizisten,<br />
Abteilungsleiter Jugendhilfe, Mitarbeiterin Jugendhilfe, (vom Gericht bestellten) »Verfahrensbeistand«<br />
für unsere vier Kin<strong>der</strong>, (vom Jugendamt bestimmten) »Amtspfleger« für unsere Kin<strong>der</strong><br />
(sieben bis vierzehn Jahre alt) sowie mehreren »professionellen« Erzieherinnen.<br />
Wie Nachbarn uns später mitteilten, hatte sich zuvor ein großer Konvoi in unserer Straße gebildet.<br />
Die Kräfte <strong>der</strong> Spezialeinheit umstellten unser Haus (wozu sie auch durch das Grundstück eines<br />
Nachbarn gingen und dessen Beschwerde mißachteten). Schließlich klingelten sie kurz nach acht an<br />
<strong>der</strong> Tür. Mit unseren drei ältesten Kin<strong>der</strong> waren wir schon seit einer Stunde in ein angeregtes Gespräch<br />
vertieft, in welchem wir die verschiedensten Wissensbereiche streiften. (Solche Stunden <strong>der</strong><br />
»Wissensvermittlung« bringen mehr als 100 Stunden staatlichen Schulunterrichts.)<br />
Beim Klingeln (um diese Uhrzeit) war uns schon klar, daß nun wohl Behördenvertreter vor <strong>der</strong><br />
Tür ständen. Wir dachten aber, daß es <strong>der</strong> Amtspfleger für unsere Kin<strong>der</strong> wäre (event. mit ein paar<br />
normalen Polizisten), um die Kin<strong>der</strong> einer »Lernstandserhebung« zuzuführen. Ich ging deshalb vorsorglich<br />
ins Bad, um zunächst von dessen Fenster aus mit den erwarteten Behördenvertretern sprechen<br />
zu können. Um so größer war dann meine Überraschung, als ich sofort feststellen mußte, daß<br />
es diesmal wohl die seit Jahren befürchtete <strong>Inobhutnahme</strong> unserer Kin<strong>der</strong> sein müßte, denn es waren<br />
zunächst lauter unbekannte (und vor allem viele) Gesichter zu sehen. Ein selbstbewußt-energisch<br />
auftreten<strong>der</strong> Mann (Anfang dreißig), <strong>der</strong> <strong>der</strong> Einsatzleiter war (wie mir im Nachhinein klar<br />
wurde), verkündete mir umgehend: »Herr Wun<strong>der</strong>lich, wir müssen mit Ihnen sprechen, machen Sie<br />
deshalb bitte die Tür auf.« Ich antwortete: »Wir können uns auch gerne hier am Fenster unterhalten.«<br />
Darauf erwi<strong>der</strong>te er nur befehlend: »Machen Sie die Tür auf !« Ein an<strong>der</strong>er Mann (<strong>der</strong> Gerichtsvollzieher)<br />
fiel ein: »Herr Wun<strong>der</strong>lich, wenn Sie nicht die Tür aufmachen, müssen wir sie aufbrechen.«<br />
Ich fragte: »Wieso müssen Sie sie aufbrechen?« Diese Frage wurde nicht beantwortet.<br />
Statt dessen rief <strong>der</strong> Einsatzleiter zwei Vornamen, plötzlich tauchten aus dem Hintergrund 2 SEK-<br />
Kräfte mit einem ca. 1 m großen zylindrischen Gerät auf, das wohl eine Art Türramme darstellte<br />
und positionierten sich einsatzbereit vor <strong>der</strong> kleinen Treppe zu unserer Haustür. – »Machen Sie jetzt<br />
auf?« fragte wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einsatzleiter.<br />
Ich signalisierte ein Einlenken und ging zur Haustür, um diese zu öffnen. Als erstes stand mir <strong>der</strong><br />
Gerichtsvollzieher gegenüber, <strong>der</strong> mir unmittelbar einen Gerichtsbeschluß vom 28. August <strong>2013</strong> <strong>der</strong><br />
Richterin Daniela König vom Familiengericht Darmstadt überreichte, in welchem angeordnet wird,<br />
unsere Kin<strong>der</strong> »an das Jugendamt Darmstadt-Dieburg herauszugeben«. Der damit beauftragte Gerichtsvollzieher<br />
»darf notfalls auch Gewalt gegen die Kin<strong>der</strong> anwenden«. Dies las ich jedoch alles<br />
erst später, denn im Moment des Empfangs hatte ich keine Lesebrille bei mir.<br />
Dann ging alles sehr turbulent zu, weshalb ich nur noch Bruchstücke wie<strong>der</strong>geben kann. Es<br />
strömten unaufhörlich Menschen in unser Haus. Ich wurde sofort von zwei SEK-Kräften leiblich<br />
untersucht und ab da sehr körpernah begleitet. Mir wurde geboten, mich zu setzen. Bei vielen Anläufen<br />
aufzustehen, wurde ich sofort wie<strong>der</strong> heruntergedrückt mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung: »Bleiben Sie<br />
sitzen!« Ich durfte zunächst nicht zu meinem Telefon gehen und meinen Anwalt anrufen. Ein Hinweis<br />
meinerseits, daß <strong>der</strong> Gerichtsbeschluß sicherlich nicht dazu berechtigte, mich hier sämtlicher<br />
Grundrechte zu berauben, wurde nicht beantwortet. Währenddessen hatten sich mehrere Personen<br />
um unsere Kin<strong>der</strong> gestellt und versuchten den Eindruck zu erwecken, daß sie jetzt unweigerlich<br />
mitkommen müßten. Unsere Kin<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um machten sehr deutlich klar, daß sie das nicht tun<br />
würden. Unsere älteste Tochter umarmte sogleich unsere jüngste Tochter, um sie zu schützen, unser<br />
12jähriger Sohn hatte plötzlich einen Hammer in seiner Hand, mit welchem er seine Verteidigungs-
2<br />
bereitschaft signalisierte. Meine Frau wurde aufgefor<strong>der</strong>t, die Kin<strong>der</strong> <strong>zum</strong> Mitgehen zu bewegen.<br />
Empört verweigerte sie dieses Ansinnen.<br />
In <strong>der</strong> Zwischenzeit war mir erlaubt worden, meinen Anwalt, Dr. Vogt in Eschwege, anzurufen.<br />
Auf dem Weg zu meinem Schreibtisch (wo sich ein Handgerät unseres Festnetztelefons befindet)<br />
wurde jede Bewegung meinerseits immer wie<strong>der</strong> begrenzt, als bestünde die Gefahr, ich könnte irgendwie<br />
eine unkontrollierte, gewalttätige Aktion begehen. (Erst einen Tag später, nachdem ich den<br />
Antrag des Jugendamtes für diesen Beschluß zur Verfügung hatte, konnte ich verstehen, warum diese<br />
merkwürdige Übertriebenheit an den Tag gelegt wurde – doch dazu später.)<br />
Es gelang mir erst nach mehreren Anläufen, Rechtsanwalt Dr. Vogt zu erreichen. Diesem war sofort<br />
klar, daß unmittelbar <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt <strong>der</strong> <strong>Inobhutnahme</strong> unserer Kin<strong>der</strong> nichts entgegengesetzt<br />
werden kann, und daß ich ihn wie<strong>der</strong> anrufen soll, wenn alle verschwunden sind.<br />
Ich ging dann raus zu einer Nachbarin (begleitet von meinen »Bodyguards«), um sie zu bitten,<br />
Photos zu machen. Die beiden Beamten machten mir mehrmals klar, daß ich nur klingeln, keinesfalls<br />
aber ins Haus gehen dürfe. Die Nachbarin (eine gebürtige Andalusierin) kam heraus und begann<br />
sofort, mich unter Tränen zu beschwören, meine Kin<strong>der</strong> in die Schule zu geben und »kein<br />
Scheiß« zu machen. Ich versuchte sie die ganze Zeit zu beschwichtigen und kam nie zu meinem eigentlichen<br />
Anliegen (den Photos). Selbst den Beamten wurde das Ganze dann zuviel, indem sie die<br />
Nachbarin baten, mich in Ruhe zu lassen.<br />
Mittlerweile waren schon die drei jüngsten Kin<strong>der</strong> in zwei verschiedenen Autos. Ich durfte mich<br />
kurz von ihnen verabschieden. Als ich noch einmal ins Haus ging, um für meinen Sohn eine Bibel<br />
zu holen, begegnete mir meine älteste Tochter (sich wehrend), wie sie gerade von zwei SEK-<br />
Beamten mit Gewalt aus dem Haus gebracht wurde. Als ich zurückkam und meinem Sohn die Bibel<br />
gab, war meine älteste Tochter mittlerweile auch im Auto, die sich von mir mit einem kämpferischen<br />
Gesichtsausdruck verabschiedete. Die an<strong>der</strong>en drei Kin<strong>der</strong> wirkten bei <strong>der</strong> Verabschiedung<br />
schon apathisch.<br />
Meine Frau versuchte die ganze Zeit noch Herrn Behnis (Abteilungsleiter Jugendhilfe) umzustimmen,<br />
indem sie ihre Bereitschaft zeigte, unsere Kin<strong>der</strong> in einer Schule an<strong>zum</strong>elden, wenn sie<br />
jetzt nicht ins Heim müßten. In diesen Gesprächen schien Herr Behnis zu signalisieren, daß eine<br />
Schulanmeldung vielleicht alles wie<strong>der</strong> rückgängig machen könnte. In einem Gespräch in seinem<br />
Büro noch am selben Tag um 14 00 Uhr (zu dem auch Rechtsanwalt Vogt noch schnell angereist<br />
kam), wollte er dann davon nichts mehr wissen und betonte immer wie<strong>der</strong>, daß es eine Rückkehr<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> »sicher nicht in eins, zwei Tagen« geben würde. Er verstieg sich sogar zu <strong>der</strong> unsinnigen<br />
Behauptung, unsere Kin<strong>der</strong> würden durch unsere Kehrtwendung nur »vollends verwirrt«, weshalb<br />
sie besser in <strong>der</strong> Einrichtung verblieben. Als wir einen Tag später seinen diesbezüglichen Antrag lasen,<br />
wurde uns klar, daß er es nun als seine Aufgabe ansieht, unsere Kin<strong>der</strong> vor uns Eltern zu »retten«.<br />
Meine Frau erzählte mir später, daß sie mitbekommen habe, wie ein SEK-Beamter zu seinem<br />
Kollegen sagte (und dabei auf seine Uhr deutete): »Wir können jetzt nicht mehr lang rummachen,<br />
wir müssen zusehen, daß wir wegkommen, nicht daß noch die Presse kommt.« Im Nachhinein wurde<br />
uns klar, daß alles sehr gut (auch zeitlich) durchgeplant war. Durch die Gespräche mit Herrn<br />
Behnis bemerkte meine Frau gar nicht, wie die Kin<strong>der</strong> abtransportiert wurden. Nur als unsere älteste<br />
Tochter von den zwei SEK-Beamten herausgeführt/-getragen wurde, versuchte sie, sich noch von<br />
ihr zu verabschieden. Dabei wurde sie von dem einen Beamten mit dem Ellenbogen zur Seite gestoßen,<br />
wobei dieser bemerkte: »Nee, des geht jetzt net mehr.« Kurz darauf waren alle (wie nach<br />
einem Spuk) verschwunden.<br />
Der Hintergrund<br />
Drei Tage zuvor, am 26. August <strong>2013</strong>, hatte in den Räumen des Jugendamtes ein Gespräch stattgefunden.<br />
Anwesend waren Klaus Behnis (Abteilungsleiter <strong>der</strong> Jugendhilfe), Herr Harms (Amtspfleger),<br />
Susanne Hajdu (Schulamtsdirektorin), Christa Lettau (Juristin Schulamt), Frau Baier (Mitarbeiterin<br />
des Jugendamtes), die als Ersatz für Bettina Kissel (»unsere« eigentliche Mitarbeiterin) dabei<br />
war, Dr. Andreas Vogt (unser Anwalt) sowie wir beiden Eltern.<br />
Zuvor (im Juni) hatte das Jugendamt einen weiteren Antrag auf weitergehenden Sorgerechtsentzug<br />
gestellt, um den »gegebenenfalls zu erzwingenden Wechsel in eine Regelschule gelingen« las-
3<br />
sen zu können. Da unser Anwalt den zuständigen Richter im Termin am 11. Juli (wegen berechtigter<br />
Sorge <strong>der</strong> Befangenheit) durch ein »Ablehnungsgesuch« abgelehnt hatte, war das Verfahren nun<br />
in <strong>der</strong> Warteschleife. Weil das neue Schuljahr am 19. August begonnen hatte, wollte sich das Jugendamt<br />
(gemeinsam mit dem Schulamt) vielleicht noch einmal gütlich mit uns einigen.<br />
Nach einem kurzen Einleitungsvortrag Herrn Behnis’ wurde ein rußlanddeutscher Familienvater<br />
hereingerufen, <strong>der</strong> Mitgrün<strong>der</strong> einer privaten, christlichen Schule in Darmstadt ist (GEORG-MÜL-<br />
LER-SCHULE), die sich noch im (bisher erfolgreichen) Erprobungsverfahren befindet und von Frau<br />
Hajdu dabei begleitet wird. Dieser Vater erzählte von <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> Schule und ihrer Ausrichtung.<br />
Nach seinem Vortrag wurden meine Frau und ich gefragt, ob wir noch Fragen hätten, was wir<br />
verneinten. Daraufhin wurde dieser Vater sozusagen wie<strong>der</strong> entlassen.<br />
Wir wurden dann gefragt, ob wir uns vorstellen könnten, unsere Kin<strong>der</strong> dort hinzugeben. Ich verneinte<br />
dies und verwies noch einmal darauf, daß wir doch schon in unserer Stellungnahme gegenüber<br />
dem Familiengericht <strong>zum</strong> Antrag auf Sorgerechtsentzug vom 17-08-2012 unmißverständlich<br />
klargestellt hätten, daß wir »Schule an sich« ablehnten, weil wir darin einen unnatürlichen, künstlichen<br />
Ort sähen, <strong>der</strong> Lernen, Neugier etc. geradezu behin<strong>der</strong>te anstatt zu för<strong>der</strong>n, und es uns (letztendlich)<br />
überhaupt nicht auf die Ausrichtung einer Schule ankomme.<br />
Mit dieser klaren Aussage machten wir schon recht früh deutlich, daß es für uns eigentlich keine<br />
Alternative <strong>zum</strong> Hausunterricht gibt (was für uns eben auch eine Gewissensfrage ist). So wurde<br />
noch einige Zeit hin und her diskutiert, was zu keinem Ergebnis, vielmehr zu einer Verhärtung <strong>der</strong><br />
Fronten führte. Das Angebot meiner Frau, die Kin<strong>der</strong> an einer staatlichen Fernschule an<strong>zum</strong>elden<br />
(STUDIENGEMEINSCHAFT DARMSTADT o<strong>der</strong> INSTITUT FÜR LERNSYSTEME), was ja auch zu staatlich<br />
anerkannten Abschlüssen führte, wurde gar nicht erst aufgegriffen.<br />
Herrn Behnis’ Gesicht war an<strong>zum</strong>erken, daß er mit dem Verlauf des Gesprächs sehr unzufrieden<br />
war, und er leitete dann auch recht schnell das Ende ein. Mir war schon da klar, daß er nun wohl eine<br />
<strong>Inobhutnahme</strong> unserer Kin<strong>der</strong> als einzige Maßnahme ansehen würde, um das »staatlich anerkannte«<br />
Kindeswohl durchsetzen zu können, hätte aber nicht gedacht, daß er dies durch einen (uns<br />
nicht bekannten) Eilantrag so schnell umsetzen würde.<br />
Beim Herausgehen spitzte sich noch einmal ein verbaler Schlagabtausch zwischen mir und Herrn<br />
Behnis zu. Ich sagte, daß unsere Kin<strong>der</strong> »we<strong>der</strong> Eigentum des Staates noch <strong>der</strong> ›Allgemeinheit‹ «<br />
seien. Daraufhin erwi<strong>der</strong>te Herr Behnis: »Sie sind aber auch nicht Ihr Eigentum.« Ich (sehr betonend):<br />
»Doch, genau das sind sie.«<br />
–––––––<br />
Nun muß ich hier natürlich einen Schnitt machen, weil ich weiß, daß wir alle schon seit 40 Jahren<br />
so konditioniert wurden, daß wir bei solch einer Aussage sofort zusammenzucken und einen unerhörten<br />
Anspruch wittern. Vor einem Jahr hätte ich auch nicht das Wort »Eigentum« verwendet,<br />
wenn ich nicht durch Aldous Huxley (Schöne neue Welt) auf zwei hochinteressante Aussagen gestoßen<br />
wäre. In seinem (fast ebenso wie Neunzehnhun<strong>der</strong>tvierundachtzig berühmten) Roman wird<br />
immer wie<strong>der</strong> (insgesamt sechsmal) <strong>der</strong> gesellschaftliche Grundtenor jener Gesellschaft wie<strong>der</strong>holt:<br />
Je<strong>der</strong> ist seines Nächsten Eigentum. 1<br />
Als ich dies las, wurde mir erstmals so richtig bewußt, daß heute genau diese For<strong>der</strong>ung kaum<br />
sichtbar und unbewußt als Anspruch gegenüber jedem Bürger im Raum steht. Liest man BVerfG-<br />
Urteile o<strong>der</strong> Familienberichte <strong>der</strong> Bundesregierung aufmerksam, merkt man diesen an, daß diese<br />
exakt obigen Anspruch enthalten: »Je<strong>der</strong> ist seines Nächsten Eigentum.« Zur Verdeutlichung:<br />
Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes [???] Interesse daran, <strong>der</strong> Entstehung von religiös o<strong>der</strong> weltanschaulich<br />
motivierten »Parallelgesellschaften« entgegenzuwirken und Min<strong>der</strong>heiten zu integrieren. Integration setzt dabei nicht<br />
nur voraus, daß die Mehrheit <strong>der</strong> Bevölkerung religiöse o<strong>der</strong> weltanschauliche Min<strong>der</strong>heiten nicht ausgrenzt; sie<br />
verlangt auch, daß diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit An<strong>der</strong>sdenkenden und -gläubigen<br />
nicht verschließen. Für eine offene pluralistische Gesellschaft bedeutet <strong>der</strong> Dialog mit solchen Min<strong>der</strong>heiten<br />
eine Bereicherung. 2<br />
1 Aldous Huxley: Schöne Neue Welt. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 2003 61 , S. 54, 57, 60, 127, 133, 204.<br />
2 BVerfG, 2 BvR 1693/04 (Nichtannahmebeschluß) vom 31.5.2006, Abs. 18.
4<br />
Die »Allgemeinheit« gibt es schon mal gar nicht. Sie ist eine nebulöse Fiktion, die immer dann gerne<br />
angeführt wird, wenn <strong>der</strong> Staat seinen illegitimen Anspruch geltend macht, es aber verschleiern<br />
will, daß er <strong>der</strong> Anspruchsteller ist. Doch gesetzt den Fall, es gäbe sie, und sie hätte tatsächlich ein<br />
Interesse daran, »<strong>der</strong> Entstehung von religiös o<strong>der</strong> weltanschaulich motivierten ›Parallelgesellschaften‹<br />
entgegenzuwirken«, so wäre dies noch lange kein »berechtigtes« Interesse, wie hier wie<strong>der</strong><br />
einmal dreist behauptet wird, ohne dies glaubwürdig zu belegen. Auch ist es nicht die »Integration«<br />
an sich, die hier etwas »verlangt«, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Staat »verlangt« eine Form <strong>der</strong> »Integration«,<br />
zu <strong>der</strong> er kein Recht hat. Der Bürger wurde schon lange durch Propaganda und Konditionierung an<br />
solche Gedanken gewöhnt, dennoch sind sie falsch und illegitim. Diese Art von Zwangsvergesellschaftung<br />
ist in den beiden klassischen Negativutopien (Neunzehnhun<strong>der</strong>tvierundachtzig und Schöne<br />
Neue Welt) ebenfalls Herrschaftsgrundlage, nur wird sie dort auf sehr unterschiedliche Weise<br />
umgesetzt. Auch dies ist eine subtile Art von Terror.<br />
Der Terror wird daran ersichtlich, daß <strong>der</strong> Pluralismus, wie ihn die BRD versteht, sich nicht damit<br />
begnügt, daß <strong>der</strong> Bürger an<strong>der</strong>e (Glaubens-)überzeugungen zur Kenntnis nimmt und – gemäß<br />
echter Toleranz – dem an<strong>der</strong>s Überzeugten seine Überzeugung (und auch seinen Lebensentwurf leben)<br />
läßt. Gemäß staatlicher Vorgabe dürfen <strong>der</strong> Bürger (und vor allem die Schüler) sich »einem<br />
Dialog mit An<strong>der</strong>sdenkenden nicht verschließen«. Hier werden mehrere Zwänge deutlich. Erstens,<br />
wird mit solch einer Feststellung die Grundlage dafür geschaffen, daß <strong>der</strong> Staat dem Schüler einen<br />
»Dialog« aufzwingen kann, auch wenn er darin keinen Sinn sieht, denn er darf sich ja »nicht verschließen«.<br />
Zweitens, wird durch den vorgegebenen Rahmen des »Dialogs« auch schon das Ziel gesteckt:<br />
Ein Schüler, <strong>der</strong> sehr klare und feste Überzeugungen hat, wird indirekt gezwungen, »Vorurteile«<br />
(die in Wirklichkeit gar keine sind) abzulegen und mindestens die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Überzeugung mit <strong>der</strong> eigenen anzuerkennen. Denn als größte (und verwerflichste) Sünde gilt es<br />
heutzutage, an einer ausschließlichen Wahrheit und <strong>der</strong> daraus sich ergebenden Überzeugung festzuhalten.<br />
Nichts kann die (in diesem Punkte völlig übereinstimmenden) Menschen mehr aufreizen<br />
als solch ein Tabubruch, und nichts gilt als unschicklicher (»political correctness«). Der Terror besteht<br />
also darin, daß erstens, von vornherein als absolute (aber unsichtbare) »Wahrheit« schon festgelegt<br />
ist, daß es keine letztgültige Wahrheit mehr geben darf (Relativismus), zweitens, daß man<br />
<strong>zum</strong> »Dialog« je<strong>der</strong>zeit gezwungen werden kann und drittens, daß man seine eigene Überzeugung<br />
gemäß relativistischen Dogmas letztendlich aufgeben muß, um den an<strong>der</strong>en nicht zu »diskriminieren«.<br />
Das »Instrument« Schule unterzieht seine Küken somit einer echten Indoktrinierung. Je jünger<br />
ein Kind ist, um so größer die Wahrscheinlichkeit, daß <strong>der</strong> Staat mit seiner Indoktrinierung erfolgreich<br />
sein wird. Entziehen »böse« Eltern wie wir unsere Kin<strong>der</strong> diesem System, wird natürlich <strong>der</strong><br />
Staat sehr böse, weil er damit rechnen muß, daß unserer Kin<strong>der</strong> sehr feste Überzeugungen entwikkeln<br />
werden, die man ihnen nicht mehr aberziehen kann, die es aber offiziell nicht geben darf. Begründet<br />
wird <strong>der</strong> Zwangsvergesellschaftungs-Terror dann mit zunächst einleuchtenden Argumenten,<br />
die aber bei genauerem Hinsehen keine Legitimität besitzen.<br />
Richtig interessant wird es aber dann, wenn Aldous Huxley in Schöne neue Welt den »Weltaufsichtsrat«<br />
Mustafa Mannesmann ausgiebig John Henry Newman (1801–1890) zitieren läßt (und<br />
dessen vernünftige Gedanken dem staatlich vorgegebenen »Glück« in jener utopischen Gesellschaft<br />
bewußt gegenübergestellt werden):<br />
Er öffnete das Buch bei einer mit einem Papierstreifen markierten Seite und las vor: » ›Wir gehören ebensowenig uns<br />
selbst, wie unsre Habe uns gehört. Wir haben uns nicht selber erschaffen, wir können nicht uns selbst überlegen<br />
sein. Wir sind nicht Herr über uns. Wir sind Gottes Eigentum. Liegt nicht eben darin unser Glück, die Sache so zu<br />
betrachten? Liegt Glück o<strong>der</strong> auch nur <strong>der</strong> leiseste Trost in <strong>der</strong> Annahme, daß wir uns gehören? Die Jungen und Erfolgreichen<br />
denken vielleicht so. Ihnen mag es als etwas Großes erscheinen, daß alles, wie sie glauben, nach ihrem<br />
Kopf geht; daß sie von niemand abhängen, daß sie es nicht nötig haben, an etwas, das sie nicht vor Augen haben,<br />
zu denken, und von dem lästigen Zwang befreit sind, immerdar die Bestätigung andrer einzuholen, immerdar zu beten<br />
und ihr Tun ständig mit dem Willen eines an<strong>der</strong>n in Einklang bringen zu müssen. Allein mit <strong>der</strong> Zeit erkennen sie<br />
gleich allen Menschen, daß Unabhängigkeit nichts für Menschen ist, daß sie ein unnatürlicher Zustand ist, mit dem<br />
man eine Weile auskommt, daß sie uns aber nicht heil bis ans Ende geleitet …‹ « 3<br />
3 Schöne Neue Welt, S. 228/229.
5<br />
Und damit wird deutlich: Unsere Kin<strong>der</strong> sind eben nicht ihres »Nächsten Eigentum«. Sie sind zunächst<br />
unser und dann Gottes Eigentum. Denn wenn alle Geschöpfe »Gottes Eigentum« sind (wie<br />
sollte es auch an<strong>der</strong>s sein), so sind natürlicherweise auch die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eltern »Eigentum« im Sinne<br />
von Anvertrautem. Somit wird ebenfalls klar, daß ich das Wort »Eigentum« nicht im Sinne von<br />
Besitz auffasse, son<strong>der</strong>n als »Gabe des HERRN« (Psalm 127, 3) an uns, die Eltern (und niemand<br />
sonst!), mit allen Rechten und Pflichten, die wir uns allerdings nicht vom Staat, son<strong>der</strong>n von Gottes<br />
Wort vorschreiben lassen. Das »eigentümliche« Verhältnis zwischen Eltern und Kin<strong>der</strong>n löst sich<br />
schließlich von ganz alleine auf, wenn die Kin<strong>der</strong> erwachsen werden:<br />
Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie werden ein Fleisch<br />
sein. 4<br />
Letztendlich kann man es so sagen: Wir Eltern haben von Gott einen (im Gegensatz <strong>zum</strong> Staat tatsächlich<br />
vorhandenen) Erziehungsauftrag bekommen, <strong>der</strong> darin besteht, unsere Kin<strong>der</strong> ihrer geschöpflichen<br />
Verantwortung gegenüber Gott bewußt werden zu lassen und sie unter entsprechen<strong>der</strong><br />
Belehrung an (und in) die Welt heranzuführen. Eine »Neutralität« kann es dabei nicht geben. Denn<br />
auch die vom Staat angebliche Neutralität entpuppt sich in Wirklichkeit als maximale, extrem einseitige<br />
Ideologie: Der auf den ersten Blick so tolerant auftretende Pluralismus ist in Wahrheit vom<br />
unmöglich wahren (und doch als »Wahrheit« auftretenden) Relativismus bestimmt (und gefesselt).<br />
–––––––<br />
Aus genau diesem neu gewonnenen Bewußtsein heraus habe ich gegenüber Herrn Behnis betont:<br />
»Unsere Kin<strong>der</strong> sind unser Eigentum!« Auch meine bewußte Betonung »unser« sollte eine deutliche<br />
Grenzziehung darstellen, weil <strong>der</strong> Staat letztendlich überhaupt keine Ansprüche (auch keine »Erziehungsaufträge«)<br />
gegenüber allen (auch nicht-christlichen) Kin<strong>der</strong>n in Deutschland geltend machen<br />
kann. Doch was machte Herr Behnis daraus (ich will ihm damit noch nicht einmal eine böse<br />
Absicht unterstellen):<br />
Im religiösen Eifer und <strong>der</strong> Haltung, Kin<strong>der</strong> als Besitz zu betrachten, erkennen wir eine Gefährdung, die unverzügliches<br />
Handeln <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich macht. 5<br />
Das sind heutzutage die üblichen Phrasen, die solch einen völlig überzogenen und unverhältnismäßigen<br />
Eingriff in die Familie rechtfertigen. Ein weiteres Beispiel für solche Phrasendrescherei:<br />
Im Ergebnis lässt sich aus dem Gespräch vom 26.08.<strong>2013</strong> <strong>der</strong> Schluss ziehen, dass die Erfüllung <strong>der</strong> Schulpflicht<br />
aus <strong>der</strong> Familie heraus nicht umzusetzen ist. Die Familie wird weiterhin alle Versuche, die Kin<strong>der</strong> täglich einer Schule<br />
zuzuführen, vereiteln. Die Eltern schaffen Situationen, in denen die Kin<strong>der</strong> gegenüber dem Pfleger und den an<strong>der</strong>en<br />
beteiligten Erwachsenen ihre Weigerung selbst vertreten. Von ihnen wird damit durch die Eltern erwartet, sich aktiv<br />
daran zu beteiligen, Gesetze und gerichtliche Beschlüsse zu missachten. Das ist nach unserer Auffassung eine<br />
missbräuchliche Ausübung <strong>der</strong> elterlichen Sorge und Autorität. In ihrem Kampfe gegen die allgemeine Schulpflicht<br />
nehmen die Eltern in Kauf, dass die Kin<strong>der</strong> die Gesellschaft und die geltenden Normen zunehmend als feindlich und<br />
repressiv wahrnehmen müssen. Dass sie hiermit den Kin<strong>der</strong> Schaden zufügen, erkennen sie nicht an. 5<br />
Erstens: Nicht wir Eltern »schaffen Situationen, in denen die Kin<strong>der</strong> gegenüber dem Pfleger und<br />
den an<strong>der</strong>en beteiligten Erwachsenen ihre Weigerung selbst vertreten«. Da wir Eltern aufgrund des<br />
Beschlusses vom 6. September 2012 gar keine Befugnis mehr in »Schulangelegenheiten« besitzen,<br />
hat in Wirklichkeit das Amtsgericht die Situation geschaffen, daß wir uns nicht mehr vor unsere<br />
Kin<strong>der</strong> stellen dürfen. Solche Sätze sind dümmliche Verdrehungen.<br />
Zweitens. Auch »erwarten« wir nicht von unseren Kin<strong>der</strong>n, »sich aktiv daran zu beteiligen, Gesetze<br />
und gerichtliche Beschlüsse zu missachten«. Die Situation ist die, daß unsere Kin<strong>der</strong> sehr genau<br />
wissen, daß sie nicht in die Schule gehen wollen. Da es keine Legitimation für den Schulzwang<br />
gibt – »Gesetze und gerichtliche Beschlüsse« hin o<strong>der</strong> her –, und unsere Kin<strong>der</strong> aufgrund ihrer<br />
Auslandserfahrungen auch genau wissen, daß <strong>der</strong> Schulzwang gar nicht sein muß, machen sie natürlicherweise<br />
von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch.<br />
Drittens: »Nach unserer Auffassung [ist es] eine missbräuchliche Ausübung« staatlicher Gewalt,<br />
Kin<strong>der</strong> <strong>zum</strong> Schulbesuch zu zwingen und notfalls dazu von den Eltern zu trennen.<br />
4 DIE BIBEL; 1. Mose 2, 24.<br />
5 Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG betreffend die Kin<strong>der</strong> Wun<strong>der</strong>lich vom 27-08-<br />
<strong>2013</strong>, S. 3.
6<br />
Viertens: Unsere Kin<strong>der</strong> nehmen nicht »die Gesellschaft und die geltenden Normen zunehmend<br />
als feindlich und repressiv wahr«, son<strong>der</strong>n ausschließlich den Staat, <strong>der</strong> seine Bürger immer mehr in<br />
<strong>der</strong>en Freiheiten und Grundrechten einschränkt bzw. behin<strong>der</strong>t (o<strong>der</strong> sogar im Lande einsperrt 6 ). Im<br />
Moment erleben sie jedenfalls eine Situation, die ihnen nicht feindlicher und bedrohlicher erscheinen<br />
könnte, und sie werden diese ihr Leben lang sicher nicht mehr vergessen.<br />
Fünftens: Daß nun Herr Behnis unseren Kin<strong>der</strong>n einen irreparablen »Schaden zufügt«, »erkennt«<br />
offensichtlich er »nicht an«. Welch eine (von Fanatismus beherrschte) Blindheit muß solch ein<br />
Mensch besitzen, wenn er davon überzeugt ist, unseren Kin<strong>der</strong>n nun »wohl« zu tun.<br />
Schlimm (und hier tatsächlich so richtig »böse«) wird es allerdings dann, wenn man dem Antrag<br />
noch einen zusätzlichen »Kick« verleiht, um auch wirklich sein Ziel erreichen zu können (denn für<br />
solche »Eilanträge« sind höhere Hürden aufgestellt):<br />
Durch eine anonyme Mitteilung am 11.09.2012, also kurz nach Erlass des Beschlusses des Amtsgerichts, erhielten<br />
wir Kenntnis, dass Herr Wun<strong>der</strong>lich in einem Schreiben an die Nachbarn dargestellt habe, dass die Kin<strong>der</strong> sein Eigentum<br />
seien und er sie notfalls durch Tötung vor dem Zugriff des Staates schützen werde. Diese anonyme Mitteilung<br />
ließ sich lei<strong>der</strong> nicht verifizieren, ein entsprechendes Schreiben des Herrn Wun<strong>der</strong>lich liegt uns nicht vor. Trotzdem<br />
können wir nicht ausschließen, dass bei steigendem Druck auf die Familie Kurzschlusshandlungen möglich sind.<br />
Herr Wun<strong>der</strong>lich scheint es als seinen Auftrag zu betrachten, in <strong>der</strong> Sache <strong>der</strong> Heimbeschulung als Märtyrer zu agieren.<br />
5<br />
Nun ist uns auch das ganze SEK-Gehabe klar geworden. – Erstens: Solch »ein Schreiben an die<br />
Nachbarn« existiert natürlich nicht. Zweitens: Jedem Menschen, <strong>der</strong> nur fünf Sekunden nachdenkt,<br />
wird klar, daß es unmöglich sein kann, daß ein Vater solche Briefe an die Nachbarn überhaupt<br />
schreibt. Je<strong>der</strong> Vater müßte sicher damit rechnen, daß nicht nur ein (echt besorgter) Nachbar sich an<br />
die Behörden wenden würde. Drittens: Die »anonyme Mitteilung« geschah schon vor fast einem<br />
Jahr. Wieso sind jetzt erst »Kurzschlusshandlungen möglich«? Viertens: Es gab nach dem 11-09-<br />
2012 mehrere Besuche staatlicher Behördenvertreter (auch mit Polizei). Warum verliefen diese<br />
friedlich und ohne filmreife Szenarien (im Gegensatz zu dem Überfall vom 29-08-<strong>2013</strong>)? Fünftens:<br />
Wieso ließ sich die anonyme Mitteilung »nicht verifizieren«? Lei<strong>der</strong> rücken Jugendämter ihre Akten<br />
nicht heraus. Dieses Schema <strong>der</strong> Tötungsgefahr für die Kin<strong>der</strong> finden wir übrigens auch bei (Heimschul-)Familie<br />
Gorber (Überlingen) wie<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en sechs Kin<strong>der</strong> Anfang Januar 2008 in ein Kin<strong>der</strong>heim<br />
kamen. Grund: ein Polizist aus <strong>der</strong> Nachbarschaft hatte dem Jugendamt mitgeteilt, <strong>der</strong> Vater<br />
sei psychisch labil, und es bestehe jetzt, wo die Mutter im Krankenhaus sei, die Gefahr eines erweiterten<br />
Selbstmordes. Alles war natürlich Unsinn, aber es dauerte fast ein Jahr, bis <strong>der</strong> zuständige<br />
Famlienrichter endlich von den überaus stabilen Familienverhältnissen überzeugt werden konnte.<br />
Sechstens: Gäbe es wirklich solch einen Brief, wäre dieser sicher (zur Beglaubigung) auch dem Jugendamt<br />
zugänglich gemacht werden. Doch »ein entsprechendes Schreiben des Herrn Wun<strong>der</strong>lich<br />
liegt uns nicht vor«. – »Trotzdem …« – Es ist wirklich unglaublich, mit welchen Methoden deutsche<br />
Jugendämter arbeiten.<br />
Zusammenfassung:<br />
Immer wie<strong>der</strong> geht <strong>der</strong> Staat weit über seine Grenzen, wenn es um Schulverweigerung geht. Solche<br />
Übergriffe, wie bei uns geschehen, sind nicht die einzigen. Familie Romeike ist nicht in die U.S.A.<br />
geflohen, um dort Asyl zu beantragen, weil sie »angeblich verfolgt« bzw. sich nur verfolgt »fühlten«,<br />
wie SPIEGEL ONLINE verharmlosend-verzerrend schrieb 7 , son<strong>der</strong>n weil man hier in Deutschland<br />
tatsächlich verfolgt wird 8 . Diesem staatlichen Terror muß endlich Einhalt geboten werden.<br />
Dirk Wun<strong>der</strong>lich am 1. September <strong>2013</strong><br />
6 Dadurch, daß nun das Jugendamt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, dürfen unsere Kin<strong>der</strong> das Land nicht<br />
mehr verlassen. Würden sie dies (gemeinsam mit uns Eltern) dennoch tun, würde man uns mit Internationalem Haftbefehl<br />
wegen »Kindesentführung« suchen lassen.<br />
7 SPIEGEL ONLINE: USA gewähren deutscher Familie politisches Asyl (27-01-2010).<br />
8 BGH, XII ZB 41/07 (Sorgerechtsentzug bei Verletzung <strong>der</strong> Schulpflicht). – Ein Auszug des Urteils mit den schlimmsten<br />
(und falschen) Behauptungen kann man hier finden: www.hedua.com/blog/wp-content/uploads/2012/12/BGH-<br />
Sorgerechtsentzug-bei-Verletzung-<strong>der</strong>-Schulpflicht-XII-ZB-41-07-german-abstract.pdf (08-12-2012).