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Umweltbericht - Verbandsgemeinde Kandel

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Bebauungsplan<br />

„NORDWEST, Teilbereich A<br />

des Teilgebiets K 2“<br />

Stadt <strong>Kandel</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong> mit integriertem<br />

Landschaftsplanerischen Beitrag<br />

Im Auftrag der<br />

Stadt <strong>Kandel</strong><br />

Dezember 2013<br />

(Grundlage: <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan<br />

„NORDWEST, Teilgebiet K 2“ vom Juli 2010)


Projektleitung:<br />

Dipl. Biol. Uwe Weibel<br />

Projektbearbeitung:<br />

Dipl. Ing. Monika Langer<br />

(Landschaftsarchitektin BDLA)<br />

unter Mitarbeit von:<br />

Dipl. Biol. Christian Wettstein (†)<br />

Projekt-Nr. 2767<br />

Humboldtstr. 15 A • 76870 <strong>Kandel</strong><br />

Tel.: 07275-95710 • Fax: 07275-957199<br />

e-mail: kandel@weibel-ness.de


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

1 Einleitung 1<br />

1.1 Anlass und rechtliche Grundlagen 1<br />

1.2 Methodik und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 2<br />

1.3 Lage und Größe des Plangebiets 4<br />

1.4 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 5<br />

1.5 Wesentliche fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele und deren<br />

Berücksichtigung im Bebauungsplan 5<br />

1.5.1 Fachgesetzliche Umweltschutzziele 5<br />

1.5.2 Fachplanerische Umweltschutzziele 7<br />

2 Bestandsaufnahme des Umweltzustands (Schutzgüter) 10<br />

2.1 Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) 10<br />

2.1.1 Vegetation 10<br />

2.1.2 Tierwelt 14<br />

2.1.3 Bioökologische Bedeutung 16<br />

2.2 Boden 21<br />

2.3 Wasser 23<br />

2.3.1 Oberflächengewässer 23<br />

2.3.2 Grundwasser 23<br />

2.4 Klima/ Luft 24<br />

2.5 Landschaft (Landschafts- und Stadtbild) 27<br />

2.6 Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit und Erholung/ Freizeit) 28<br />

2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 28<br />

2.8 Wirkungsgefüge bzw. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 29<br />

3 Wirkungsprognose (Umweltprüfung) 31<br />

3.1 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Status quo-<br />

Prognose) 31<br />

3.2 Voraussichtliche, erhebliche Umweltauswirkungen der Planung 31<br />

3.2.1 Auswirkungen der Planung auf Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) 32<br />

3.2.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden 36<br />

3.2.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser 38<br />

3.2.4 Auswirkungen der Planung auf das Klima/ die Luft sowie auf Mensch/ Bevölkerung<br />

(Gesundheit) 39<br />

3.2.5 Auswirkungen der Planung auf die Landschaft sowie auf Mensch/ Bevölkerung<br />

(Erholung/ Freizeit) 41<br />

3.2.6 Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter 42<br />

I


IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite<br />

4 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Vorschläge zum<br />

Monitoring 43<br />

4.1 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen 43<br />

4.2 Landschaftspflegerische und grünordnerische Festsetzungen zur Integration in den<br />

Bebauungsplan 45<br />

4.3 Begründung der landschaftspflegerischen und grünordnerischen Festsetzungen 53<br />

4.3.1 Flächen mit Pflanzgeboten gemäß § 9 (1) Nr. 25a) BauGB 53<br />

4.3.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft 55<br />

4.3.3 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser 55<br />

4.3.4 Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen 56<br />

4.3.5 Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen Festsetzungen 56<br />

4.4 Maßnahmenvorschläge für das Monitoring 57<br />

5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz) 58<br />

5.1 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz) 58<br />

5.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung) 68<br />

6 Zusammenfassung 69<br />

7 Literatur 74<br />

Anhang 77<br />

Anhang 1: Bioökologisches Potential: Wertstufen und Bewertungskriterien 77<br />

II


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Seite<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Abbildung 1:<br />

Abbildung 2:<br />

Abbildung 3:<br />

Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „NORDWEST, Teilbereich<br />

A des Teilgebiets K 2“, Stadt <strong>Kandel</strong> 4<br />

Lage des schutzwürdigen Biotops BK-6914-0015-2009 (Hohlweg), dessen<br />

südlicher Abschnitt im Plangebiet liegt 8<br />

Breite Baum-Strauch-Hecke und Feldgehölze erfüllen eine Vielzahl von<br />

Lebensraumfunktionen für die heimische Tierwelt 15<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 1: Nach BauGB zu berücksichtigende Umweltbelange und ihre Zuordnung<br />

zu den jeweiligen Schutzgütern bzw. Kapiteln des <strong>Umweltbericht</strong>s 3<br />

Tabelle 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet 17ff.<br />

Tabelle 3: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen 29f.<br />

Tabelle 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich 59ff.<br />

Tabelle 5: Flächenbilanzierung des Eingriffs in das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

(inkl. biologische Vielfalt) im Plangebiet „NORDWEST, Teilbereich A des<br />

Teilgebiets K 2“ 66<br />

Tabelle 6: Flächenbilanzierung der Aufwertung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere<br />

und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) im Bereich der Ökokonto-Fläche<br />

in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung - Flurstück Nr. 6068, Gemarkung<br />

Steinweiler 67<br />

Verzeichnis der Pläne (als Beilage)<br />

Plan Nr. 1.1: Bestand: Realnutzung und Biotoptypen M. 1:1.000<br />

Plan Nr. 2.1: Landespflegerische und grünordnerische Festsetzungen zur<br />

Integration in den Bebauungsplan M. 1:1.000<br />

III


IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

IV


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Anlass und rechtliche Grundlagen<br />

Die Stadt <strong>Kandel</strong> beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Nord-<br />

West“ die Ausweisung von Wohnbauflächen am nordwestlichen, derzeit landwirtschaftlich<br />

genutzten Ortsrand. Das Baugebiet ist durch die Bahnstrecke „Karlsruhe<br />

- Landau“ in zwei Teilgebiete („Nord-West B“ und „K 2“) gegliedert, die sich auch<br />

strukturell (u. a. hinsichtlich Topographie) voneinander unterscheiden. Aufgrund<br />

der Größe des Gebiets (insg. ca. 37,4 ha) ist eine abschnittsweise Realisierung<br />

des Baugebiets vorgesehen. In einer ersten Phase soll das westlich der Bahntrasse<br />

gelegene Teilgebiet „K 2“ realisiert werden, zu dem auch die Weiterführung der<br />

vom südwestlich angrenzenden Neubaugebiet „Am Höhenweg“ kommenden Ortsrandstraße<br />

in Richtung Landauer Straße (L 542) - hier bis auf Höhe der am Ostrand<br />

des Teilgebiets liegenden Bahntrasse - gehört. Im Teilgebiet „K 2“ ist zudem<br />

eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ vorgesehen.<br />

Für die Kindertagesstätte, die auch umliegenden Stadtgebieten dient, sowie<br />

für die hierfür erforderlichen Erschließungsanlagen soll nun kurzfristig Baurecht<br />

geschaffen werden. Der Bebauungsplan „Nordwest, Teilgebiet K 2“ wird deshalb<br />

in zwei Teilbereiche (A und B) untergliedert. Für den Teilbereich A, der die genannte<br />

Gemeinbedarfsfläche inkl. Infrastrukturanlagen umfasst, wird nun - vorgezogen<br />

- ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt.<br />

Nach § 2a BauGB (Baugesetzbuch vom 23.09.2004, BGBl. I Seite 2414/2415 zzgl.<br />

Änderungen) hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans<br />

eine Begründung beizulegen, die neben den Zielen, Zwecken und wesentlichen<br />

Auswirkungen des Plans auch - als gesonderten Teil - einen <strong>Umweltbericht</strong><br />

enthält. In ihm werden die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten<br />

Belange des Umweltschutzes dargelegt 1 . Die Belange des Umweltschutzes,<br />

einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in § 1 Abs. 6<br />

Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt 2 . Die Inhalte des <strong>Umweltbericht</strong>s sind in einer<br />

Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB geregelt und entsprechend anzuwenden.<br />

Mit dem vorliegenden, integrierten Landschaftsplanerischen Beitrag erfolgt zudem<br />

die in § 1a Abs. 3 BauGB geforderte Einbringung der landespflegerischen Belange<br />

in die Bauleitplanung (insb. Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

- BNatSchG), die in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen sind.<br />

Im <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischen Beitrag werden darüber hinaus die artenschutzrechtlichen<br />

Vorgaben gemäß §§ 44ff. BNatSchG (Zugriffsverbote im Hinblick<br />

auf europäische Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

92/43/EWG) berücksichtigt. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß gegen<br />

1 § 2 Abs. 4 BauGB: Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird<br />

eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt werden und in einem <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet werden.<br />

2 Die genannten Belange sind in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen.<br />

Seite 1


IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

−<br />

−<br />

−<br />

das unvermeidbare Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von wild lebenden europäischen<br />

Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie oder die Entnahme,<br />

Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen,<br />

die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der<br />

wild lebenden, europäischen Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

bzw.<br />

die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Individuen oder Standorten wild lebender<br />

Pflanzen des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />

erfüllt wird. Soweit erforderlich können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

festgesetzt werden. Darüber hinaus dürfen wild lebende europäische Vogelarten<br />

und Arten des Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG während ihrer Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich<br />

gestört werden; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung<br />

der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Ausnahmen<br />

von den Verboten des § 44 BNatSchG sind nur in Einzelfällen möglich und darüber<br />

hinaus nur, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand<br />

der Populationen einer Art nicht verschlechtert.<br />

Grundlage des vorliegenden Gutachtens ist der bereits im Juli 2010 durch das IUS<br />

auf der Basis des Entwurfs des Bebauungsplans für das Teilgebiet K 2 von WSW &<br />

PARTNER GMBH (Stand Juni 2010) erstellte <strong>Umweltbericht</strong> mit integriertem Landschaftsplanerischen<br />

Beitrag. Dieser wird vorliegend auf den verkleinerten Betrachtungsraum<br />

des Teilbereichs A angepasst; dies betrifft die Bestandsdaten (siehe<br />

Kap. 2), die Wirkungsprognose (siehe Kap. 3), die Vermeidungs-, Verringerungsund<br />

Ausgleichsmaßnahmen resp. die landespflegerischen/ grünordnerischen Festsetzungen<br />

inkl. Vorschlägen zum Monitoring (siehe Kap. 4) sowie die Gegenüberstellung<br />

von Eingriff und Ausgleich (siehe Kap. 5).<br />

1.2 Methodik und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />

Unterlagen<br />

Die inhaltliche Gliederung des vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s orientiert sich an den<br />

oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Aufgrund der weit reichenden inhaltlichen<br />

Überschneidungen mit den im Rahmen des Landschaftsplanerischen Beitrags zu<br />

erarbeitenden Aspekten erfolgt vorliegend eine integrierte Bearbeitung der beiden<br />

Gutachten.<br />

Die Umweltbelange, die als Gegenstand der Umweltprüfung bei der Aufstellung<br />

des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind (siehe oben), werden im vorliegenden<br />

<strong>Umweltbericht</strong> folgenden Schutzgütern zugeordnet bzw. in folgenden Kapiteln<br />

thematisch näher betrachtet:<br />

Seite 2


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Tab. 1:<br />

Nach BauGB zu berücksichtigende Umweltbelange und ihre Zuordnung zu den<br />

jeweiligen Schutzgütern bzw. Kapiteln des <strong>Umweltbericht</strong>s<br />

Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) - i), und<br />

§ 1a BauGB Abs. 2 und 3<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB:<br />

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB:<br />

Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der<br />

Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c) BauGB:<br />

Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 d) BauGB:<br />

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 e) BauGB:<br />

Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB:<br />

Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB:<br />

Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-,<br />

Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 h) BauGB:<br />

Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung<br />

zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten<br />

Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 i) BauGB:<br />

Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben<br />

a, c und d<br />

§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />

sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden<br />

§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />

Verringerung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch bauliche Nutzungen durch<br />

Nutzung der Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung<br />

und anderer Maßnahmen zur Innenentwicklung<br />

§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />

Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß<br />

§ 1a Abs. 3 BauGB:<br />

Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds<br />

sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung)<br />

Zugeordnete Schutzgüter/ Kapitel<br />

• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt)<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Schutzgut Wasser<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Schutzgut Landschaft<br />

• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt)<br />

• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />

• Schutzgut Kulturgüter/ sonstige Sachgüter<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />

• Kap. 1.6, 2<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Kap. 1.6<br />

• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt)<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Schutzgut Wasser<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Schutzgut Landschaft<br />

• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />

• Schutzgut Kulturgüter/ sonstige Sachgüter<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Kap. 4, 5<br />

• Kap. 4, 5<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Kap. 4, 5<br />

• Kap. 4, 5<br />

Hinsichtlich der Beurteilung von Auswirkungen geplanter Vorhaben stellt sich die<br />

Frage nach den Grenzen der Belastbarkeit von Natur und Landschaft. Wissenschaftlich<br />

bis ins letzte Detail begründete Bedarfswerte des Natur- und Umweltschutzes<br />

und Belastbarkeitsgrenzen liegen aufgrund der Komplexität des ökosystemaren<br />

Beziehungsgefüges i. d. R. nicht vor. Vorhandene Erkenntnisse reichen<br />

jedoch aus, um für die Planungspraxis hinreichend fundierte Umweltleitziele zu<br />

benennen, was in vielfältiger Weise und auf verschiedenen Ebenen bereits geschehen<br />

ist. Auf lokaler Ebene wurden bisher keine Umwelthandlungszielen bzw.<br />

ein Indikatorensystem zur Zielkonkretisierung und Erfolgskontrolle entwickelt.<br />

Bezüglich der Beschreibung der Nullvariante bestehen generell Prognoseunsicherheiten,<br />

die auf derzeit nicht absehbaren Entwicklungen basieren.<br />

Seite 3


IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Der Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethoden und der Detaillierungsgrad<br />

des vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s wurden insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

der Kreisverwaltung Germersheim abgestimmt.<br />

1.3 Lage und Größe des Plangebiets<br />

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortslage von <strong>Kandel</strong> im Bereich des Hubhofweges<br />

(siehe Abbildung 1). Es wird im Westen, Norden und Osten durch Gärten<br />

und Landwirtschaftsflächen begrenzt. Im Süden wird das Gebiet von Wohnbebauung<br />

entlang der Hubstraße/ Stresemannstraße umgrenzt. Westlich befindet<br />

sich zudem das Neubaugebiet „Am Höhenweg“.<br />

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „NORDWEST, Teilbereich<br />

A des Teilgebiets K 2“ beträgt rund 0,66 ha.<br />

Das Plangebiet ist Teil der Niederterrasse der nördlichen Oberrheinebene bzw. der<br />

naturräumlichen Haupteinheit „Vorderpfälzer Tiefland" (INSTITUT FÜR LANDES-<br />

KUNDE 1969). Es liegt im Süden der geomorphologischen Untereinheit „<strong>Kandel</strong>er<br />

Lößriegel“ (Einheit Nr. 221.20). Beim „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“ handelt es sich um einen<br />

nach Osten spitz zulaufenden, an der Oberfläche welligen, lößbedeckten Riedel.<br />

Er ist von den Rändern zum Zentrum hin 20 - 30 m hoch aufgewölbt, wobei die<br />

Oberfläche ± stark eingedellt ist. Dazwischen verlaufen zumeist flache Buckel. Vorwiegend<br />

bestimmt Ackerbau die Nutzung des Riedels (a.a.O.).<br />

Das Plangebiet liegt auf einer Höhe von etwa 132 - 126 m ü.NN. Die höchst gelegenen<br />

Flächen befinden sich im Norden/ Nordwesten des Plangebiets; von dort<br />

aus fällt das Gelände nach Süden/ Südosten ab. Die nördliche Verlängerung der<br />

Hubstraße verläuft in einem kurzen Abschnitt als Hohlweg, der gegenüber der<br />

Umgebung bis ca. 4 m eingetieft ist. Der weniger eingetiefte, südliche Ausläufer<br />

des Lößhohlwegs tangiert auch den Nordosten des Plangebiets.<br />

Abb. 1:<br />

Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „NORDWEST, Teilbereich A<br />

des Teilgebiets K 2“, Stadt <strong>Kandel</strong> (Ausschnitt aus TK 25 Blatt Nr. 6915, verkleinert)<br />

Seite 4


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

1.4 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans<br />

Gemäß Entwurf des Bebauungsplans für den Teilbereich A des Teilgebiets K 2<br />

(WSW & PARTNER GMBH, Stand Dezember 2013) wird im Westen des Plangebiets<br />

eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der „Zweckbestimmung Kindergarten“<br />

festgesetzt. Die maximal überbaubare Fläche (GR) wird auf 1.600 m 2 begrenzt.<br />

Die maximale Gebäudehöhe liegt bei 9,0 m, wodurch eine zweigeschossige<br />

Bebauung ermöglicht wird. Weitere Vorgaben zur baulichen Gestaltung des<br />

Hauptgebäudes (wie Firstrichtung, Dachform, Dachneigung o. ä.) werden nicht getroffen.<br />

Östlich des Baufensters wird eine Stellplatzfläche angeordnet.<br />

Die Verkehrsanbindung erfolgt über einen Minikreisel im Bereich der geplanten<br />

Verbindungsstraße Hubstraße - Ortsrandstraße. Die neue Verbindungsstraße<br />

(Querschnittsbreite insg. 15,30 m) wird künftig weiter nordwestlich an die geplante<br />

Ortsrandstraße anbinden; im Südosten wird sie ebenfalls über einen Minikreisel an<br />

die Stresemann bzw. Hubstraße angebunden. Straßenbegleitend werden beidseitig<br />

Parkbuchten sowie Rad-/ Fußwege angeordnet.<br />

Östlich der neuen Verbindungsstraße auf Höhe der Hubstraße wird ein Rückhaltebecken<br />

für das anfallende Oberflächenwasser festgesetzt.<br />

1.5 Wesentliche fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele<br />

und deren Berücksichtigung im Bebauungsplan<br />

1.5.1 Fachgesetzliche Umweltschutzziele<br />

• Schutzgebiete, pauschal geschützte Biotope bzw. besonders/ streng geschützte<br />

Arten nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

Für das Plangebiet und umgebende Flächen bestehen keine naturschutzrechtlichen<br />

Schutzgebietsausweisungen. Gebiete des europäischen Netzes „NATURA<br />

2000“ liegen ≥ 1 km nördlich (Erlenbachniederung nördlich von Minderslachen)<br />

bzw. ≥ 0,5 km südlich (Bruchbach-Otterbachniederung südlich der Saarstraße) des<br />

Plangebiets (Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“/ FFH-Gebiet „Erlenbach<br />

und Klingbach“ bzw. FFH-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“). Auswirkungen<br />

der Planung auf die „NATURA 2000“-Gebiete sind aufgrund der räumlichen<br />

Entfernung und der dazwischen liegenden Siedlungs- bzw. Verkehrsflächen nicht<br />

zu erwarten.<br />

Darüber hinaus sind im Plangebiet keine nach § 30 BNatSchG besonders geschützten<br />

Biotope vorhanden.<br />

Zum möglichen Vorkommen von besonders/ streng geschützten Arten (gemäß §<br />

44 BNatSchG) im Plangebiet siehe Näheres in Kap. 2.1.<br />

Seite 5


IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

• Altablagerungen/ Altlastenverdachtsfläche/ Bodenbelastungs- und Bodenschutzgebiete<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Gebiet keine Altablagerungen oder Altlastenverdachtsstandorte<br />

vorhanden. Darüber hinaus ist das Plangebiet nicht als Bodenbelastungsgebiet<br />

bzw. als Bodenschutzgebiet nach § 8 Landesbodenschutzgesetz<br />

festgesetzt.<br />

• Bodendenkmäler/ Grabungsschutzgebiete<br />

Auf der Fläche befinden sind keine Bodendenkmäler oder Grabungsschutzgebiete.<br />

• Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und sonstige wasserrechtliche<br />

Vorgaben<br />

Das Plangebiet ist weder als Wasserschutzgebiet noch als Überschwemmungsgebiet<br />

ausgewiesen. Klassifizierte Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.<br />

• Ziele der Raumordnung 3 (insb. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und<br />

Vorranggebiete)<br />

Der Regionalplan wird zurzeit fortgeschrieben (siehe zur Genehmigung vorliegenden<br />

Raumnutzungskarte Stand Dezember 2013, Metropolregion Rhein-Neckar -<br />

Verband Region Rhein-Neckar). Regionalplanerische Zielausweisungen im Hinblick<br />

auf die regionale Freiraumstruktur und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen,<br />

bestehen für das Gebiet nicht. Die nördlich an die bestehende Bebauung<br />

an der Hub-/ Stresemannstraße angrenzenden Flächen sind als geplante<br />

„Siedlungsfläche Wohnen“ ausgewiesen.<br />

• Luftqualität/ Lärm<br />

Aus fachgesetzlicher Sicht ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten<br />

bestimmter Substanzen in der Luft (siehe insb. 22. BImSchV).<br />

Bei Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten<br />

(bzw. Summenwerte aus Immissionsgrenzwert + Toleranzmarge) oder Alarmschwellen<br />

(siehe hierzu auch Kap. 2.3) sollen Luftreinehaltepläne bzw. Aktionspläne<br />

aufgestellt werden, die die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung der<br />

Luftverunreinigungen festlegen (siehe § 47 BImSchG). Für die in den Ballungsräumen<br />

und Gebieten betroffenen Kommunen - nicht für die gesamte Gebietsfläche -<br />

erstellt die zuständige Landesbehörde Luftreinhaltepläne, über die der Kommission<br />

der Europäischen Union berichtet werden muss. Das Plangebiet liegt jedoch<br />

nicht in einem festgelegten Ballungsraum. Festsetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 23<br />

BauGB werden im Bebauungsplan deshalb nicht getroffen.<br />

Aus fachgesetzlicher Sicht ergibt sich darüber hinaus (insbesondere für Neuplanungen)<br />

die Verpflichtung zur Einhaltung von Immissionsricht-/ -grenzwerten für<br />

Geräusche, deren Höhe je nach Schutzwürdigkeit des Gebiets unterschiedlich definiert<br />

ist. Zur Bewältigung möglicher Konflikte im Hinblick auf Lärmemissionen<br />

3 Ziele der Raumordnung stellen endgültig abgewogene Aussagen dar und sind für nachfolgende<br />

Planungsebenen verbindlich. Die Überwindung rechtsverbindlicher Ziele ist nur im Rahmen eines<br />

formellen „Zielabweichungsverfahrens“ möglich. Nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes<br />

(§ 10 Abs. 6) ist dieses Verfahren an besondere Voraussetzungen gebunden<br />

und damit auf besonders begründete Einzelfälle begrenzt.<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

durch den Kfz-Verkehr auf der neuen Ortsrandstraße/ Verlängerung der Hubstraße,<br />

dem Betrieb der Kindertagesstätte (inkl. Betriebsverkehr) und den umgebenden<br />

schutzwürdigen Nutzungen (insb. bestehende bzw. geplante Wohnbebauung)<br />

wurde ein Fachbüro mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt<br />

(GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIE-<br />

RING 2011/ 2012). Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung<br />

hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(16. BImSchV), der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm resp. der Orientierungswerte<br />

der DIN 18005-1 im Planungsraum werden in die Abwägung mit einbezogen<br />

bzw. entsprechend berücksichtigt (Näheres siehe in Begründung zum<br />

Bebauungsplan).<br />

Mit Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung<br />

von Umgebungslärm in die nationale Gesetzgebung wird zudem eine Strategische<br />

Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung verpflichtend. Diese soll gewährleisten,<br />

dass zukünftig für alle Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken<br />

und Hauptverkehrsflughäfen sowie in Ballungsräumen auch für sonstige<br />

Hauptlärmquellen Lärmkarten erstellt werden und die Bevölkerung über die Lärmbelastung<br />

informiert wird. Für die ≥ 1,5 km östlich/ nordöstlich des Plangebiets verlaufende<br />

A 65 liegen erste Ergebnisse der Lärmkartierung vor (siehe http:// informatik1.umwelt-campus.de/rlp/download/).<br />

Das Plangebiet liegt außerhalb des diesbezüglich<br />

relevanten Lärmkorridors entlang der A 65.<br />

• Historische Kulturlandschaften/ -landschaftsteile sowie Kultur- und Baudenkmäler<br />

Entsprechend denkmalgeschützte Flächen oder Objekte kommen im Plangebiet<br />

nicht vor (zum Vorkommen eines Hohlweg-Restes als kulturhistorisch bedeutsamer<br />

Landschaftsbestandteil, der noch heute wahrnehmbarer Ausdruck früherer<br />

Landnutzungsformen bzw. deren Infrastrukturen ist; siehe unten bzw. Kap. 2.7).<br />

1.5.2 Fachplanerische Umweltschutzziele<br />

• Biotopkartierung Rheinland-Pfalz<br />

Das Plangebiet tangiert einen Biotop, der im Zuge der landesweiten Biotopkartierung<br />

als schutzwürdig erfasst wurde (siehe http://map1.naturschutz.rlp.de/ mapserver_lanis,<br />

Stand 2009):<br />

- Lange Heckenstrukturen und kurze ehemalige Hohlwege zwischen Höfen<br />

und <strong>Kandel</strong> (BK-6914-0015-2009, siehe Abbildung 2), hier: ehemaliger<br />

Hohlweg in der nördlichen Verlängerung der Hubstraße (Hubhofweg); Bedeutung:<br />

lokal als lokales, kleines Refugium für Vögel und Säugetiere,<br />

Bruthabitat für verschiedene Vogelarten, Trittsteinbiotop zu den anderen<br />

Gehölzstrukturen im Umfeld und Vernetzungsstruktur in Nord-Südrichtung;<br />

Schutzziel: Erhalt des derzeitigen Zustands, sachgerechte Pflege der Gehölze,<br />

Offenhaltung der Säume.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Abb. 2:<br />

Lage des schutzwürdigen Biotops BK-6914-0015-2009 (Hohlweg), dessen südlicher<br />

Abschnitt im Plangebiet liegt (http://map1.naturschutz.rlp.de/ mapserver_lanis)<br />

• Planung vernetzter Biotopsysteme Landkreis Germersheim<br />

Die „Planung vernetzter Biotopsysteme“ des Landkreises Germersheim weist die<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes sowie nördlich und westlich<br />

angrenzende Bereiche als „Schwerpunkträume zur Sicherung der Biotopstrukturen<br />

im Agrarraum“ aus (MFUF & LFUG 1997). Diese Zielkategorie kennzeichnet Bereiche<br />

mit guten Entwicklungsansätzen für die Strukturierung und Aufwertung ausgeräumter<br />

Agrarfluren als Lebensraum für hier ehemals heimische Pflanzen und Tiere<br />

und für die Biotopvernetzung. Neben dem Erhalt vorhandener Strukturen (z. B.<br />

Gehölzbestände entlang der Bahnlinie und des Hohlwegs) sollen Maßnahmen zur<br />

dauerhaften Sicherung von Populationen typischer Arten gut strukturierter Ackerlandschaften<br />

(z. B. Neuntöter, Rebhuhn), der Aufbau eines Netzes von u. a. Saumbereichen,<br />

Ackerrainen, Hecken, Obstbaumreihen und -beständen sowie die<br />

Schaffung von Kernbereichen mit reduzierter Bewirtschaftungsintensität (bevorzugt<br />

auch in Bereichen mit geringerer Bodenmesszahl) umgesetzt werden.<br />

• Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar (Grundsätze/ Erläuterungskarte<br />

Natur, Landschaft und Umwelt)<br />

In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt ist das Plangebiet mit keinen<br />

besonderen Funktionen im Hinblick auf Arten und Biotope, Wasser, Klima o-<br />

der Erholung belegt (bestehende/ geplante Siedlungsfläche, sie oben).<br />

• Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong><br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER<br />

2002) wurde im Zuge der 8. Änderung/ Fortschreibung (genehmigt am 17.12.2009)<br />

an die im Bereich des Teilgebiets K 2 geplante bauliche Entwicklung angepasst.<br />

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Die Ausweisung von Wohngebieten bedingt regelmäßig auch die Errichtung von<br />

Wohnfolgeeinrichtungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen etc. Da diese Einrichtungen<br />

generell auch in allgemeinen Wohngebieten zulässig sind, wird von einer<br />

ordnungsgemäßen Entwicklung des vorliegenden Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan<br />

ausgegangen.<br />

Die im Rahmen der Landschaftsplanung zur Flächennutzungsplanung erstellte landespflegerische<br />

Zielkonzeption beurteilt die Siedlungserweiterungen als „landespflegerisch<br />

vertretbar“ (MIESS & MIESS 1993, siehe dort Karte Nr. 2). Nach Möglichkeit<br />

sind die ökologisch wertvollen Elemente (wie gehölzbestandener Hohlweg)<br />

zu erhalten. Siedlungsfläche soll mit großkronigen Laubbäumen ein- und durchgrünt<br />

werden. Als Ausgleich sollen auf den angrenzenden Flächen Gehölzstrukturen<br />

gepflanzt werden.<br />

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2 Bestandsaufnahme des Umweltzustands (Schutzgüter)<br />

2.1 Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />

2.1.1 Vegetation<br />

Heutige potentielle natürliche Vegetation<br />

Mit der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation (hpnV) wird die Summe der<br />

Standorteigenschaften gekennzeichnet 4 . Das Plangebiet ist natürliches Wuchsgebiet<br />

eines (mäßig) basenreichen, mäßig frischen bis frischen Perlgras-Buchenwalds<br />

(Melico-Fagetum) bzw. Waldmeister-Buchenwalds (Asperulo-Fagetum,<br />

http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis).<br />

Nutzungen und reale Vegetation<br />

Im Frühjahr/ Frühsommer 2008 wurde im Plangebiet sowie auf angrenzenden Flächen<br />

eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen und Vegetationseinheiten<br />

durchgeführt. Die Kartierung erfolgte in Anlehnung an die aktuelle Biotopkartieranleitung<br />

von Rheinland-Pfalz, wobei die Kartiereinheiten stellenweise ergänzt bzw.<br />

modifiziert wurden.<br />

Der Bestand des Plangebiets ist in Plan 1.1 und wird im Folgenden näher beschrieben.<br />

Die Bewertung der Biotoptypen/ Vegetationseinheiten erfolgt in Tabelle<br />

2.<br />

Äcker, Sonderkulturen und Feldgärten (HA), Ackerbrachen (HB)<br />

Die fruchtbaren Böden des <strong>Kandel</strong>er Lößriegels werden intensiv ackerbaulich genutzt<br />

(HA1). Bei der Bestandserhebung 2008 wurde auf den meisten Äckern Getreide<br />

und Gemüse, stellenweise auch Raps angebaut. Auf den Ackerflächen unterbinden<br />

die intensive Nutzung und/ oder der Einsatz von Herbiziden i. d. R. die<br />

Ausbildung einer typischen Ackerwildkrautbegleitflora.<br />

Im Nordwesten des Plangebiets existierten auch zwei kleinere Anbauflächen von<br />

Rhabarber, die den mehrjährigen Sonderkulturen (HA2) zugeordnet wurden. In<br />

unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich dort auch ein kleiner Feldgarten (Grabeland)<br />

[HA3], der ausschließlich als Nutzgarten für den Anbau von Gemüse bewirtschaftet<br />

wird, sowie eine junge Ackerbrache (HB). Der Bewuchs der Ackerbrache<br />

wird von einer für basen- und nährstoffreiche Standorte typischen ruderalen<br />

Annuellenflur (LA1) mit Arten wie Kriech-Quecke (Elymus repens), Stumpfblättrigem<br />

Ampfer (Rumex obtusifolius), Roter Taubnessel (Lamium purpureum), Hirtentäschelkraut<br />

(Capsella bursa-pastoris), Vogelmiere (Stellaria media) und Bestän-<br />

4 Als hpnV wird jene dauerhaft stabile Vegetationseinheit angegeben, für die die derzeitigen<br />

Standortbedingungen am besten geeignet sind. Anthropogene Veränderungen der ursprünglichen,<br />

natürlichen Standortbedingungen wie Entwässerungen und Versiegelungen werden mit<br />

berücksichtigt (TÜXEN 1956).<br />

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den der vorjährigen Kulturpflanzen (hier Raps) bestimmt.<br />

Grünland (E)<br />

Grünland ist im Untersuchungsraum nur kleinflächig bzw. lokal vorhanden. Für<br />

nährstoffreiche mittlere Standorte ist die „Typische Glatthaferwiese“ (Arrhenatheretum<br />

typicum) [EA1] kennzeichnend. Typisch sind ein ausgeglichener Wasserhaushalt<br />

sowie das weitgehende Fehlen von Trockenheits- und Magerkeitszeigern, wie<br />

auch von ausgewiesenen Feuchtezeigern. Bestandsbildend sind neben Glatthafer<br />

(Arrhenatherum elatius), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Weicher Trespe<br />

(Bromus mollis) und Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) häufige Kräuter<br />

der nährstoffreichen Frischwiesen wie Wiesen-Labkraut (Galium mollugo),<br />

Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Gänseblümchen (Bellis perennis), Gemeine<br />

Schafgarbe (Achillea millefolium), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa),<br />

Rot-Klee (Trifolium pratense) und Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys).<br />

Als Typische Glatthaferwiese ist auch eine kleine Mähwiese im besiedelten Bereich<br />

im Süden des Plangebiets (in 2008 noch bebautes Grundstück an der Hubstraße)<br />

ausgebildet.<br />

In der kleinteiligen Gemengelage am nördlichen Ortsrand von <strong>Kandel</strong> sind die vorhandenen<br />

Grünlandflächen wegen häufiger Mahd oder intensiver (Vor-)Nutzung<br />

als fragmentarische oder stark ruderalisierte Glatthaferwiese (EA2/ EA3) ausgebildet.<br />

Der an den Feldweg in Verlängerung der Hubstraße angrenzende Bestand ist<br />

durch die zeitweilige Nutzung als Stellplatz für Fahrzeuge gestört und weist Übergänge<br />

zu Trittrasen auf.<br />

Foto 1:<br />

Kleinteilige Gemenge aus Gärten/ Feldgärten, kleineren Acker- und Grünlandflächen<br />

im Nordwesten des Plangebiets (Plangebiet in der westlichen Bildhälfte)<br />

Naturraumtypische Hecken und Gebüsche (BD, BB)<br />

Naturnahe Baum- und Strauchhecken mit naturraumtypischer Gehölzartenzusammensetzung<br />

sind auf den Böschungen des Lößhohlweges (Hubhofweg) ausgebildet.<br />

Die überwiegend strauchigen, artenreichen Feldhecken auf den Flanken des Hohlweges<br />

(s. u.) werden von Arten der Schlehen-Weißdorn-Gebüsche mittlerer Stand-<br />

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orte (Prunetalia) - besonders von Schlehe (Prunus spinosa), Eingriffeligem Weißdorn<br />

(Crataegus monogyna) und Europäischem Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)<br />

sowie Blutrotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare)<br />

und Hunds-Rose (Rosa canina) - unter Beimischung von Schwarzem Holunder<br />

(Sambucus nigra), Feld-Ulme (Ulmus minor) und jungen Eschen (Fraxinus excelsior)<br />

aufgebaut. Der im Plangebiet liegende Strauchhecken-Teil wird überwiegend<br />

aus Schlehe aufgebaut (BD21).<br />

Ein kleines naturraumtypisches Gebüsch mittlerer Standorte findet sich am nördlichen<br />

Rand des Grundstücks an der Hubstraße (Holundergebüsch, BB11).<br />

Naturraum- und standortfremde Hecken und Gebüsche (BZ)<br />

In dem kleinteiligen Gemenge im Nordwesten des Plangebiets wurde an einer<br />

Stelle zur Abgrenzung von Grundstücken ein „Heckenzaun“ (BZ1) angelegt. Es<br />

handelt sich dabei um eine wenig strukturierte, heckenförmige Anpflanzung von<br />

Sträuchern (v. a. Berberitze und Weißdorn), die wegen häufigem Rückschnitt der<br />

Gehölze eine regelmäßige Form hat. An der Einfahrt zum Feuerwehrgelände und<br />

auf den Gehwegen an der Hubstraße findet man Pflanzbeete mit naturfernen Zierstrauchpflanzungen<br />

(BZ2). Auf dem Grundstück entlang der Hubstraße befindet<br />

sich an der Hofeinfahrt ein Gebüsch des ursprünglich aus Südosteuropa stammenden<br />

Flieders (Syringa vulgaris) [BZ3].<br />

Einzelbäume 5<br />

Auf dem in 2008 noch bebauten Grundstück an der Hubstraße befinden sich drei<br />

naturraumtypische Laubbäume mittleren Alters (Birke, Eberesche, Linde). Im angrenzenden<br />

Straßenraum wurde im Straßenbegleitgrün ein gebietsfremder Amerikanischer<br />

Amberbaum (Liquidambar styraciflua) gepflanzt.<br />

Ruderale, frische bis trockene Säume und Hochstaudenfluren (KB1), Dominanzbestände<br />

(LD)<br />

Grasreiche Ruderalsäume (KB12) sind im Plangebiet auf einem ehemaligen bzw.<br />

wenig genutzten Grasweg am Rand der Wohnbebauung und auf dem Grundstück<br />

entlang der Hubstraße anzutreffen. An bestandsbildenden Gräsern wachsen dort<br />

v. a. Taube Trespe, Mäuse-Gerste (Hordeum murinum) und Weidelgras (Lolium<br />

perenne).<br />

Kleinere Dominanzbestände der Brennnessel (LD1) findet man auch an nährstoffreichen<br />

Stellen am Wegrand resp. am Rand der Wohnbebauung.<br />

Morphologische Sonderformen anthropogenen Ursprungs - Lößhohlweg<br />

(hk 6 )<br />

In Verlängerung der Hubstraße befindet sich ein insgesamt ca. 140 m langer Lößhohlweg,<br />

dessen Flanken mit naturnahen Feldhecken bewachsen sind (s. BD), die<br />

eigentliche Wegfläche ist dagegen versiegelt (Plattenweg, s. VB4). Im Plangebiet<br />

5 Einzelbäume sind in der Bestandskarte mit Baumsymbolen kenntlich gemacht.<br />

6 Hohlwege sind Komplexbiotope. In der Bestandskarte sind die einzelnen Biotopelemente (z. B.<br />

Plattenweg, Feldhecke, Kratzbeergestrüpp) dargestellt und anhand eines Zusatzcodes (hk) als<br />

Teil des Lößhohlwegs kenntlich gemacht.<br />

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liegt der südliche Abschnitt des Hohlwegs.<br />

Foto 2:<br />

Hohlwegsabschnitt in Verlängerung der Hubstraße (Abschnitt außerhalb des<br />

Plangebiets).<br />

Hohlwege sind typisch für die Lößlandschaften der Rheinebene. Sie sind jedoch im<br />

Zuge der Flurbereinigung selten geworden. Sie sind als Folge der Verdichtung<br />

durch die Nutzung festgelegter Wege durch Mensch und Tier entstanden. Diese<br />

Verdichtung des Bodens führte zur Wasserundurchlässigkeit des Bodens und in<br />

der Folge zu Erosion durch abfließende Niederschläge.<br />

Weitere anthropogen bedingte Biotope (H)<br />

Im Süden des Plangebiets haben sich auf dem Hof und auf der stellenweise mit<br />

Asphaltresten versehenen Hofeinfahrt des in 2008 noch bebauten Grundstücks an<br />

der Hubstraße unterschiedlich lückige Trittrasen und Trittpflanzenbestände (HM11)<br />

entwickelt.<br />

Im Nordwesten des Plangebiets wird ein Teil einer ruderalen Fettwiese zum Lagern<br />

von Brennholz verwendet. Die Brennholzstapel (HT1) wurden am Rand der<br />

Grünlandfläche angelegt. Westlich davon befindet sich eine zum Zeitpunkt der Kartierung<br />

vegetationsfreie Fläche (HI0), die ehemals als Garten genutzt wurde.<br />

Gebäude und Verkehrsflächen (V)<br />

Es wurde unterschieden zwischen Straßen (VA), unterschiedlich befestigten Wegen<br />

(VB), Wohngebäuden (VG) und Schuppen (VS).<br />

Asphaltierte Straßen (VA) befinden sich im Süden des Plangebiets (Stresemannstraße/<br />

Hubstraße). Die randlichen Fußwege sind vorwiegend gepflastert (VB6),<br />

teils auch geschottert (VB3). Der Hubhofweg ist als Betonplattenweg angelegt<br />

(VB4). Graswege (VB1) - wie am Nordrand der bestehenden Bebauung entlang<br />

der Stresemannstraße - sind vollständig oder weitgehend mit trittunempfindlichen<br />

Gräsern und Kräutern wie Weidelgras (Lolium perenne), Einjähriges Rispengras<br />

(Poa annua), Breitblättriger Wegerich (Plantago major), Vogel-Knöterich (Polygonum<br />

aviculare agg.) oder Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.) bewachsen.<br />

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Bei den in 2008 noch überbauten Flächen auf dem Grundstück an der Hubstraße<br />

handelte es sich um einen kleineren Wohnblock (VG) und mehrere Schuppen<br />

(VS).<br />

Floristische Besonderheiten/ Arten des Anhang IVb) der FFH-Richtlinie<br />

Die Flora des Plangebiets wird von häufigen, weit verbreiteten Pflanzenarten bestimmt,<br />

die weder gefährdet noch geschützt sind; es kommen keine nach Anhang<br />

IVb) der FFH-Richtlinie 92/43/EWG geschützten Arten vor. Floristische Besonderheiten<br />

wurden im Plangebiet ebenfalls nicht festgestellt.<br />

2.1.2 Tierwelt<br />

Nähere Angaben über Artvorkommen im Plangebiet liegen nicht vor. Die Biotopkartierung<br />

von 1998 hat im Hohlweg in Verlängerung der Hubstraße (Hubhofweg)<br />

Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii) und die Gewöhnliche Strauchschrecke<br />

(Pholidoptera griseoaptera) bzw. den Braunen Waldvogel (Aphantopus hyperantus)<br />

erfasst. Hierbei handelt sich um häufige, weit verbreitete Arten, die unter<br />

keinem besonderen Schutz stehen.<br />

Die nachfolgende Betrachtung zu möglichen Tiervorkommen leitet sich aus den<br />

prinzipiellen Lebensraumfunktionen der Vegetationsbestände ab, die im Plangebiet<br />

kartiert wurden.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die intensiv genutzten Freiflächen des Plangebiets<br />

sowie der angrenzenden Bereiche lediglich wenigen Allerweltsarten (Teil-)Lebensraumfunktionen<br />

bieten. Von Bedeutung sind jedoch die Gehölzstrukturen an den<br />

Böschungen und Wegen. Sie stellen wichtige Rückzugs-, Nahrungs- und Bruträume<br />

für die Tierwelt (insb. Vögel, Insekten) dar. Sie dienen dem Biotopverbund für<br />

verschiedene Arten überwiegend offener, strukturreicher Agrarlandschaften und<br />

für hoch mobile Arten halboffener Landschaften bis hin zu lichten Wäldern. Hecken<br />

und Feldgehölze erfüllen verschiedene zentrale Lebensraumfunktionen für Tierarten<br />

der Feldflur, die dort Nahrung, Niststätten, Überwinterungsquartiere oder<br />

Schutz z. B. vor Feinden und ungünstiger Witterung suchen (siehe Abb. 3). Beispielsweise<br />

dienen strukturreiche Hecken verschiedenen Vögeln der Feldflur als<br />

Ansitz (z. B. Eulen, Greifvögel), Singwarte zur Reviermarkierung sowie Nist- oder<br />

Wohnplatz (z. B. Neuntöter, Dorngrasmücke, Goldammer, Nachtigall, Zaunkönig).<br />

Für andere Tiere sind Feldhecken Rückzugsräume, wohin sie vor Feinden oder bei<br />

Störungen während der Nahrungsaufnahme fliehen können (z. B. Feldhase, Rebhuhn)<br />

oder sich vor ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Wind, Trockenheit,<br />

Hitze) zurückziehen können (z. B. Insekten, Erdkröte, Rebhuhn). Für Wildbienen<br />

und Hummeln, die zur Nestanlage beruhigte Bodenbereiche oder altes Holz,<br />

Holunder- oder Brombeerzweige benötigen, stellen sie einen geeigneten Lebensraum<br />

dar. Dabei beherbergt keine andere heimische Baumart eine so große Zahl<br />

von Tierarten wie die Eiche (Stiel-/ Traubeneiche). In Mitteleuropa sind - je nach<br />

Quelle - 300 bis 500 Arten bekannt, welche auf Eichen spezialisiert, d. h. ausschließlich<br />

oder sehr stark von dieser Baumart abhängig sind. In der gleichen Größenordnung<br />

bewegt sich die Anzahl Tierarten, welche die Eiche fakultativ nutzen.<br />

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Besonders artenreich besiedelt sind alte, randständige Eichen, wie sie im Plangebiet<br />

stellenweise am Rand der Bahntrasse vorhanden sind.<br />

Abb. 3:<br />

Breite Baum-Strauch-Hecken und Feldgehölze erfüllen eine Vielzahl von Lebensraumfunktionen<br />

für die heimische Tierwelt (aus BLAB 1993).<br />

Darüber hinaus dienen Feldhecken für eine große Zahl von Tieren als Leitlinien bei<br />

täglichen Wanderbewegungen (v. a. zur Nahrungssuche) und bei der Ausbreitung.<br />

So nutzen fast alle heimischen Fledermäuse lineare Gehölzstrukturen als Flugweg<br />

und als Jagdrevier. Oft werden über Jahre hinweg die gleichen "Flugpfade" beibehalten.<br />

Die Leitlinienfunktion besteht für viele flugfähige Tiergruppen, die sich entlang<br />

der Heckenränder immer wieder niederlassen können, z. B. Schlupfwespen<br />

und Schwebfliegen. Aber auch die Ausbreitung von Offenland-Arten wird durch<br />

Hecken gefördert. Beispielsweise landen verschiedene Feld-Laufkäfer während<br />

ihren Ausbreitungsphasen bevorzugt in der Nähe von Hecken. Amphibien orientieren<br />

sich bei ihren Jahreswanderungen und Ausbreitungsbewegungen oft an Heckenrändern.<br />

Besonders hervorzuheben ist die Funktion der Lößhohlwege als ökologisch wertvolle<br />

Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere, da sie spezielle Bedingungen bieten.<br />

Vor allem die Gegensätze zwischen schattigen und sonnigen, trockenen und<br />

feuchten sowie windigen und windstillen Plätzen sind verantwortlich für das Vorhandensein<br />

typischer Lebensgemeinschaften. Der im Plangebiet liegende Hohlweg<br />

ist durch eine weitgehende Verbuschung gekennzeichnet; offene, besonnte<br />

Steilwandreste mit wärme- und lichtbedürftigen Pflanzen sind nicht mehr vorhanden.<br />

Bei ausbleibender Pflege setzt sich diese Entwicklung bis Erreichen des<br />

Waldstadiums fort; hierbei besteht die Gefahr, dass Robinien eindringen und ein<br />

arten-/ und strukturarmes Endstadium entsteht. Dessen ungeachtet dienen die an<br />

den Flanken des Hohlweges siedelnden Gehölze und Stauden Kleintieren als Unterschlupf<br />

und Nahrung. Darum locken Hohlwege abends und nachts Fledermäuse<br />

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an, die hier Jagd auf Nachtfalter und andere Insekten machen. Gerade in intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind Hohlwege eine ökologische Bereicherung.<br />

2.1.3 Bioökologische Bedeutung<br />

Die Bewertung der Biotoptypen des Plangebiets für den Arten- und Biotopschutz<br />

resultiert aus der bundesweiten und regionalen Gefährdung der Biotoptypen/<br />

Pflanzengesellschaften nach den Roten Listen Deutschlands (RENNWALD 2000,<br />

RIECKEN et al. 2006) und von Rheinland-Pfalz (MFU 1991), ferner aus ihrer Funktion<br />

als Lebensraum für einheimische Pflanzen- und Tierarten und den Möglichkeiten<br />

zu ihrer Wiederherstellung. Anhang 1 zeigt eine Übersicht der den einzelnen<br />

Wertstufen zugrunde liegenden Kriterien. Die dort dargestellten 16 Wertstufen werden<br />

zu sieben Werteinheiten (sehr hoch, hoch, mittel-hoch, mittel, mittel-gering,<br />

gering, ohne Wert), die in der Regel drei Wertstufen umfassen, zusammengefasst.<br />

Prinzipiell gilt, dass gefährdete oder geschützte Biotoptypen hochwertig sind, sonstige<br />

artenreiche oder allenfalls mittelfristig wiederherstellbare Biotoptypen mittelwertig<br />

und artenarme, leicht wiederherstellbare, doch aus Arten- und Biotopschutzsicht<br />

nicht förderungswürdige Biotoptypen geringwertig sind.<br />

Die naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen ist in Tabelle 2 dargestellt.<br />

Von naturschutzfachlicher Bedeutung und Schutzwürdigkeit (hoher bzw. mittelhoher<br />

Wert) im Plangebiet sind:<br />

−<br />

−<br />

die naturnahe, strauchige Feldhecke an den Flanken des Lößhohlwegs,<br />

die Birke, Esche und Linde auf dem Grundstück entlang der Hubstraße.<br />

Feldhecken aus heimischen, naturraum- und standorttypischen Baum- und<br />

Straucharten sind typische Bestandteile der historischen Kulturlandschaft. Die besondere<br />

Bedeutung ergibt sich durch die regionale und überregionale Gefährdung<br />

dieser Biotoptypen (s. Tabelle 2) sowie deren Lebensraumfunktionen für die heimische<br />

Tierwelt. Ebenfalls von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind ältere<br />

Einzelbäume heimischer Arten.<br />

Die übrigen Biotoptypen/ Nutzungsstrukturen, die den überwiegenden Flächenanteil<br />

im Plangebiet einnehmen, sind von mittlerer, mittel-geringer, geringer bzw. ohne<br />

naturschutzfachliche Bedeutung.<br />

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Tab. 2:<br />

Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />

Gefährdung Biotoptyp:<br />

Bundesweite Gefährdung (RL D) und regionale Gefährdung für das „Südwestdeutsche Mittelgebirgs-/<br />

Stufenland“ (RL SW) nach der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al.<br />

2006):<br />

1 von vollständiger Vernichtung bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

Tendenz Bestandsentwicklung:<br />

↓ negativ<br />

→ weitgehend stabil<br />

↑ positiv<br />

Landesweite Gefährdung (RL RP): Sicherungsränge nach der Roten Liste der bestandsgefährdeten<br />

Biotoptypen von Rheinland-Pfalz (MFU 1991):<br />

1 Biotoptypen mit tatsächlichem/ erwartetem extrem starken Verbreitungsrückgang<br />

2 Biotoptypen mit tatsächlichem/ erwartetem starken Verbreitungsrückgang<br />

3 Biotoptypen mit mittlerer Rückgangstendenz in weiten Landesteilen<br />

4 Derzeit nur gering und nicht allgemein zurückgehender Biotoptyp<br />

Gefährdung Gesellschaft: nach der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften Deutschlands<br />

(RENNWALD 2000)<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

V zurückgehend (Vorwarnliste)<br />

Kürzel<br />

Biotoptyp<br />

Biotope mit besonderer Bedeutung<br />

BD21/hk<br />

Lößhohlweg mit naturnahem,<br />

vorwiegend<br />

strauchartigem Gehölzbewuchs<br />

an den<br />

Flanken<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

Biotoptyp<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

Gesellschaft<br />

RL D<br />

RL D/ Tendenz<br />

Wertstufe<br />

2 ↓ 2 2 - 13 Wert: hoch<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Hohlweg als typische morphologische<br />

Sonderform mit anthropogenem Ursprung<br />

im Bereich des Lößriedels;<br />

Hohlwegsböschungen mit naturnahem<br />

Gehölzbewuchs (Hecken aus Arten des<br />

Schlehen-Weißdorn-Gebüschs, Feldulme<br />

u. Esche); teilweise Beeinträchtigung<br />

durch Versiegelung der Wegeflächen<br />

(Plattenweg) u. intensive Ackernutzung<br />

(Stoffeinträge/ Eutrophierung).<br />

Bundesweit, regional u. landesweit<br />

stark gefährdeter Biotoptyp mit bundesweit<br />

negativer Bestandsentwicklung.<br />

Lebensraumfunktionen für bedrohte<br />

Tierarten (z. B. Vögel, Insekten, Fledermäuse)<br />

sind wahrscheinlich.<br />

Vernetzungskorridor mit Bedeutung für<br />

den lokalen Biotopverbund.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />

Kürzel<br />

Biotoptyp<br />

Biotope mit allgemeiner Bedeutung<br />

Birke, Eberesche,<br />

Linde<br />

BB11<br />

Naturraumtypische Einzelbäume<br />

im besiedelten<br />

Bereich bzw. am Ortsrand<br />

(mittleres Alter)<br />

Holundergebüsch mittlerer<br />

Standorte<br />

Biotope mit nachrangiger Bedeutung<br />

EA1<br />

EA2<br />

KB12<br />

Typische Glatthaferwiese<br />

(höhere Trophie, kleinflächige<br />

Ausbildung im<br />

Siedlungsbereich)<br />

Ruderale Glatthaferwiese<br />

(höhere Trophie, flächige<br />

Ausbildung)<br />

Sonstige grasreiche,<br />

ausdauernde Ruderalvegetation<br />

(linienförmiger<br />

Saum in der Feldflur)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

Biotoptyp<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

Gesellschaft<br />

RL D<br />

RL D/ Tendenz<br />

Wertstufe<br />

- ↓ - - - 8 Wert: mittel - hoch<br />

- ↑ - - - 6 Wert: mittel<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Einzelbaum (Linde) u. kleine Baumgruppe<br />

(Birke, Eberesche) im Bereich<br />

des Grundstücks entlang der Hubstraße.<br />

(Teil-)Lebensraumfunktionen für heimische,<br />

überwiegend häufige und weit<br />

verbreitete Arten; potenzielle Trittsteine<br />

im Biotopverbund.<br />

Kleines, naturraumtypisches Gebüsch<br />

stickstoffreicher, ruderaler Standorte<br />

am Siedlungsrand, anthropogen veränderte<br />

Standortbedingungen (v. a.<br />

Eutrophierung).<br />

- ↓ - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

Kulturraumtypische Fettwiesengesellschaft;<br />

kleinflächige Ausbildung im besiedelten<br />

Bereich (Hausgarten).<br />

Eingeschränkte Lebensraumfunktion<br />

durch untypisch geringe Größe, isolierte<br />

Lage und negative Randeffekte/ Störungen<br />

im Siedlungsbereich.<br />

- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

Artenarmer Biotoptyp aus wenigen Allerweltsarten<br />

auf anthropogen veränderten<br />

Standorten (erhöhter Nährstoffgehalt<br />

des Bodens).<br />

- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

Artenarmer Gras- u. Krautsaum aus<br />

häufigen und weit verbreiteten Arten<br />

(hoher Anteil der Tauben Trespe [Bromus<br />

sterilis] und nitrophiler Kräuter [z.<br />

B. Brennnessel] auf stickstoffreichen<br />

Standorten zwischen Ortsrand und Intensivacker.<br />

Saum erreicht die naturschutzfachlich<br />

wünschenswerte Mindestbreite von ca.<br />

3 m.<br />

Im Bereich intensiv genutzter Flächen<br />

Bedeutung für den Biotopverbund (lineare<br />

Vernetzungsstruktur).<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />

Kürzel<br />

BZ1, BZ3<br />

HB/LA1<br />

Biotoptyp<br />

Naturraum- und standortfremde<br />

Hecken und<br />

Gebüsche (Zierhecke,<br />

Fliedergebüsch)<br />

Junge Ackerbrache mit<br />

ruderaler, frischer bis<br />

mäßig trockener Annuellenflur<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

Biotoptyp<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

Gesellschaft<br />

RL D<br />

RL D/ Tendenz<br />

Wertstufe<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

i. d. R. naturferne, arten-/ strukturarme<br />

Zierstrauchpflanzungen im besiedelten<br />

Bereich: gepflegte Zierhecke (aus Berberitze,<br />

Weißdorn, Buchs u. Koniferen)<br />

im Bereich der Gärten östlich Höhenweg,<br />

verwildertes Fliedergebüsch auf<br />

dem Grundstück im Süden des Plangebiets.<br />

- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

Anthropogen stark veränderte Standorte,<br />

untergeordnete Lebensraumfunktion<br />

für einzelne Allerweltsarten.<br />

Artenarmer Biotoptyp der Kulturlandschaft<br />

aus häufigen, nährstoff-/ stickstoffliebenden<br />

Ackerunkräutern und<br />

Ruderalarten sowie Restbeständen der<br />

angebauten Kulturpflanzen (Raps).<br />

HM11 Trittrasen - → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

LD1<br />

Brennnessel-<br />

Dominanzbestand<br />

Trittrasen im besiedelten Bereich, mäßig<br />

artenreich, untergeordnete Lebensraumfunktion<br />

für heimische Arten.<br />

- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

VB1 Grasweg 3 ↓ 3 - - 3 Wert: gering-mittel<br />

Kleinflächige, sehr artenarme Ruderalbestände<br />

mit vorherrschender Brennnessel<br />

(Urtica dioica) auf frischen stickstoffreichen<br />

(eutrophierten) Standorten<br />

an Ackerrändern.<br />

Lebensraumfunktionen für häufige u.<br />

weit verbreitete Arten; im Zusammenwirken<br />

mit angrenzenden Saumstrukturen<br />

Bedeutung im Biotopverbund.<br />

Bundesweit gefährdeter, aber regional<br />

zumindest stellenweise noch häufiger<br />

Biotoptyp der Kulturlandschaft.<br />

Kann in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität<br />

Teillebensraumfunktionen<br />

für heimische Arten (i. d. R. Allerweltsarten)<br />

erfüllen; in intensiv genutzten<br />

Gebieten u. U. Bedeutung für den<br />

Biotopverbund (lineare Vernetzungsstruktur);<br />

im Vergleich zu befestigten<br />

bzw. stark versiegelten Wegen ist die<br />

Trennwirkung für nicht flugfähige, bodenlebende<br />

Insektenarten gering bzw.<br />

nicht signifikant (MADER et al. 1988).<br />

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Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />

Kürzel<br />

HA1, HA2,<br />

HA3<br />

HI0<br />

Biotoptyp<br />

Intensivacker (einschl.<br />

mehrjährige Sonderkulturen),<br />

Feldgarten<br />

Vegetationsfreie Fläche,<br />

unversiegelt<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

Biotoptyp<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

Gesellschaft<br />

RL D<br />

RL D/ Tendenz<br />

Wertstufe<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

- → - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen<br />

(inkl. mehrjährige Sonderkulturen<br />

[Rhabarberfelder] u. Feldgärten, wildkrautarm;<br />

i. d. R. nur untergeordnete<br />

Lebensraumfunktion für wenige, weit<br />

verbreitete Offenlandarten.<br />

Für viele Arten Barriere im Biotopverbund;<br />

vielfach angrenzende Flächen<br />

belastend (Eutrophierung, Herbizideinsatz).<br />

- k. A. - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

Zum Zeitpunkt der Aufnahme vegetationsfreie<br />

Fläche (ehem. Gartenanlage),<br />

Potenzial für die Entwicklung ruderaler<br />

Pionierfluren, zukünftige Entwicklung<br />

unklar.<br />

HT1 Brennholzstapel - k. A. - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

KB12<br />

BZ2<br />

VB3<br />

Sonstige grasreiche,<br />

ausdauernde Ruderalvegetation<br />

(kleinflächige<br />

Säume im besiedelten<br />

Bereich)<br />

Pflanzenbeet mit artenarmer<br />

Zierstrauchpflanzung<br />

und gebietsfremdem<br />

Einzelbaum<br />

(Straßenbegleitgrün)<br />

Kies- oder Schotterweg<br />

Brennholzstapel auf ruderaler Fettwiese,<br />

einige (Teil-)Lebensraumfunktionen<br />

für weit verbreitete oder spezialisierte<br />

Arten, kein dauerhafter Lebensraum für<br />

heimische Arten, Beeinträchtigung höherwertiger<br />

Grünlandflächen durch Flächeninanspruchnahme.<br />

- → - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

- → - - - 1 Wert: gering<br />

- ↑ - - - 1 Wert: gering<br />

Kleinflächige, artenarme Grasbestände<br />

aus wenigen, weit verbreiteten Ruderalarten<br />

(v. a. Mäuse-Geste [Hordeum<br />

murinum], Taube Trespe [Bromus sterilis],<br />

Weidelgras [Lolium perenne] im<br />

besiedelten Bereich (Wegböschung/<br />

Vorgarten).<br />

Nur einige wenige Lebensraumfunktionen,<br />

kein dauerhafter Lebensraum für<br />

heimische Arten.<br />

Arten- u. strukturarmes Pflanzenbeet<br />

mit Fünffingerstrauch u. einem jungen,<br />

solitären Amerikanischen Amberbaum<br />

(Liquidambar styraciflua) am Straßenrand<br />

im Süden des Plangebiets.<br />

Nur einige wenige Lebensraumfunktionen,<br />

kein dauerhafter Lebensraum für<br />

heimische Arten.<br />

Kein dauerhafter Lebensraum für heimische<br />

Arten. Barriere im Biotopverbund.<br />

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Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />

Kürzel<br />

VA, VB4,<br />

VB5, VB6<br />

VG, VS<br />

Biotoptyp<br />

Verkehrsstrassen (asphaltiert),<br />

Betonplattenweg,<br />

Asphaltweg,<br />

gepflasterte Fläche<br />

Wohngebäude,<br />

Schuppen<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

Biotoptyp<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

Gesellschaft<br />

RL D<br />

RL D/ Tendenz<br />

Wertstufe<br />

- ↑ - - - 0 Ohne Wert<br />

- ↑ - - - 0 Ohne Wert<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Versiegelte Fläche ohne Lebensraumfunktion<br />

für heimische Arten bzw. mit<br />

hoher Trennwirkung im Biotopverbund.<br />

Überbaute Flächen im Plangebiet ohne<br />

Lebensraumfunktion für heimische Arten<br />

bzw. mit hoher Trennwirkung im<br />

Biotopverbund.<br />

Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind insbesondere die Lebensraumfunktionen der<br />

Biotopbestände für (die möglichen Vorkommen der) Fledermäuse und Vögel relevant.<br />

2.2 Boden<br />

Den geologischen Untergrund und das Ausgangsmaterial der Bodenentwicklung<br />

bilden im Bereich der Niederterrasse die eiszeitlichen Schotter und Sande des<br />

Rheins, die auf den Riedelflächen von äolischen, in der Regel mehrere Meter<br />

mächtigen Sedimentdecken aus Löß und Lößlehm überlagert werden. Die vorherrschenden<br />

Bodentypen sind hier basenreiche Parabraunerden (MIESS & MIESS<br />

1993) bzw. Tschernosem-Parabraunerden (GEOLOGISCHES LANDESAMT o. J.).<br />

Als Ergebnis der Jahrzehnte bis Jahrhunderte andauernden landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung sind aus diesen ursprünglichen Bodentypen in unterschiedlichem<br />

Maße anthropogen überformte Kulturböden entstanden. Im Plangebiet wurden zudem<br />

Böden erfasst, in denen der ursprüngliche Bodentyp völlig verändert wurde<br />

(sog. anthropogene Böden oder Kultosole). Diese Bereiche werden zu den rigolten<br />

Böden (Rigosole) gerechnet, die durch tiefgründige Bodenumschichtung entstanden<br />

sind. Im Bereich aufgeschütteter, bebauter oder versiegelter Flächen finden<br />

sich darüber hinaus anthropogene Auftragsböden.<br />

Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Böden erfolgt in Anlehnung an das Gutachten<br />

der PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT GMBH (2003) sowie den<br />

Veröffentlichungen zu schutzwürdigen und schutzbedürftigen Böden in Rheinland-<br />

Pfalz (MFUF 2005 sowie www.lgb-rlp.de). Die Leistungsfähigkeit des Schutzguts<br />

Boden wird anhand von folgenden (Teil-)Funktionen ermittelt:<br />

• Boden als Lebensraum für Pflanzen (Standortpotential für natürliche Pflanzen<br />

sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit),<br />

• Funktion des Bodens im Wasserhaushalt,<br />

• Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe,<br />

• Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.<br />

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U. a. im Hinblick auf die Bedeutung des Bodens als „Archiv für die Natur- und Kulturgeschichte“<br />

sowie als „Lebensraum für Pflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit)“<br />

bestehen Überschneidungen mit dem Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

(siehe Kap. 2.7). In die Beurteilung der Schutzwürdigkeit bzw. des Grads der<br />

Funktionserfüllung des Bodens fließen Empfindlichkeiten und Vorbelastungen<br />

(insb. im Hinblick auf Erosion, Verdichtung, stoffliche Einwirkungen, Veränderung<br />

der natürlichen Bodenschichtung, Versiegelung) mit ein.<br />

• Boden als Lebensraum für Pflanzen (Standortpotential für natürliche<br />

Pflanzen sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit)<br />

Naturnahe Extrem- bzw. Sonderstandorte (bspw. hinsichtlich Wasser-, Luft- oder<br />

Nährstoffhaushalt), auf deren Vorhandensein spezialisierte und häufig gefährdete<br />

Tiere und Pflanzen angewiesen sind, existieren im Plangebiet nicht. Für die Standorte<br />

wird kein besonderes Biotopentwicklungspotential ausgewiesen (siehe<br />

www.lgb-rlp.de).<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Freiflächen des Plangebiets mit weitgehend unveränderter<br />

Bodenhorizontierung verfügen über einen mittleren anthropogenen<br />

Einfluss (euhemerobe Böden 7 ). Bei den Böden mit tiefgründigen Bodenumlagerungen<br />

(insb. Rigosole), Bodenabgrabungen und -aufschüttungen (insb. Bahntrasse)<br />

bzw. bei den befestigten oder versiegelten Böden handelt es sich um anthropogen<br />

hochgradig veränderte Standorte (polyhemerobe bis metahemerobe Böden).<br />

Weitgehend naturbelassene Böden sind somit im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Das natürliche Ertragspotential der Böden für die ackerbauliche Nutzung wird als<br />

hoch eingestuft (siehe www.lgb-rlp.de). Die Ackerzahl liegt bei einen Wert von > 60<br />

- ≤ 80. Der Bodenerodierbarkeitsfaktor (K-Faktor) als Bestandteil der Allgemeinen<br />

Bodenabtragsgleichung bzw. als ein Maß für die Erosionsanfälligkeit des Oberbodens<br />

wird als sehr hoch eingeschätzt. Bei größeren Hangneigungen und fehlender<br />

Vegetationsbedeckung ist von einer sehr hohen Erosionsgefährdung (Bodenabtrag<br />

durch Wasser) auszugehen.<br />

• Funktion des Bodens im Wasserhaushalt<br />

Die Bodenoberfläche und der Bodenkörper beeinflussen alle Prozesse des Wasserkreislaufs.<br />

Dem Boden kommt hierbei insbesondere die Fähigkeit zu, durch<br />

Aufnahme von Niederschlagswasser den Abfluss zu verzögern bzw. zu verhindern.<br />

Das im Boden gespeicherte Wasser steht den Pflanzen zur Transpiration zur<br />

Verfügung oder es trägt zur Grundwasserspende bei. Das Wasserrückhaltevermögen<br />

der schluffig-lehmigen/ schluffig-tonigen Böden des Plangebiets ist als hoch<br />

(bei Böden mit höheren Sandanteilen) bis sehr hoch einzustufen.<br />

• Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

Die im Plangebiet natürlicherweise vorherrschenden schluffig-tonigen/ schluffig<br />

lehmigen Oberböden, die stellenweise von Fein- bzw. Mittelsanden durchmischt<br />

7 Der Grad des Kultureinflusses am Standort kann mit Hilfe des Hemerobiesystems beschrieben<br />

werden. Unter "Hemerobie" wird die Gesamtheit aller Wirkungen verstanden, die bei beabsichtigten<br />

und nicht beabsichtigten Eingriffen des Menschen in Ökosysteme stattfinden (NEIDHARDT<br />

& BISCHOPINCK 1994).<br />

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bzw. unterlagert werden (LVA 1980, INGENIEURBÜRO HOHLWEGLER 1996) weisen<br />

je nach Sandanteil ein hohes bis sehr hohes Retentionsvermögen für anorganische<br />

sorbiere Schadstoffe (insb. Schwermetalle) bzw. ein hohes bis sehr hohes<br />

Säurepuffervermögen auf. Die Filterfunktion für nicht sorbierbare Stoffe wird ebenfalls<br />

als hoch eingestuft (geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsgefährdung,<br />

siehe www.lgb-rlp.de).<br />

Über die aktuelle Nähr- und Schadstoffbelastung des Bodens im Plangebiet liegen<br />

keine detaillierten Angaben vor. Die Hintergrundgehalte von Blei, Cadmium,<br />

Chrom u. ä. entsprechen dem Niveau umgebender Flächen und liegen unterhalb<br />

der Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (siehe www.lgb-rlp.de).<br />

Neben diffusen Einträgen aus der Luft trägt die intensive ackerbauliche Nutzung<br />

zur Nähr- und Schadstoffbelastung des Bodens bei. Altablagerungen wurden im<br />

Plangebiet selbst nicht nachgewiesen, wohl aber angrenzend (siehe Kap. 1.6.1).<br />

• Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

Naturhistorisch bedeutsame Böden (seltene, naturbelassene Böden mit geringer<br />

Reproduzierbarkeit wie beispielsweise Niedermoore oder Dünen) kommen im<br />

Plangebiet nicht vor. Ebenso wurden im Gebiet selbst keine kulturhistorisch bedeutsamen<br />

Böden (Grabungsschutzgebiete/ archäologische Kulturdenkmale, A-<br />

ckerterrassen, historische Weinbergslagen o. ä.) erfasst (siehe auch Kap. 1.6.1).<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die mäßig vorbelasteten Böden (vorwiegend<br />

im Nordwesten) des Plangebiets im Hinblick auf ihr natürliches Ertragspotential<br />

für die ackerbauliche Nutzung (bei gleichzeitig hoher Erosionsempfindlichkeit),<br />

ihres Wasserrückhaltevermögens sowie ihres Retentionsvermögens für Schadstoffe<br />

von hoher bis sehr hoher Bedeutung sind.<br />

2.3 Wasser<br />

2.3.1 Oberflächengewässer<br />

Im Plangebiet sind keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden.<br />

2.3.2 Grundwasser<br />

Die Leistungsfähigkeit des Landschaftsfaktors Grundwasser wird anhand von folgenden<br />

Funktionen und Leistungen ermittelt:<br />

• Wasserdargebot im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung,<br />

• Wasserreservoir für die natürliche Vegetation und Lebensraum von Tieren (oberflächennahes<br />

Grundwasser).<br />

• Wasserdargebot im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung<br />

Die Talkiesfüllung der Rheinebene, die den geologischen Untergrund im Planungsraum<br />

bildet, stellt im Hinblick auf das Grundwasserdargebot einen überregional<br />

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bedeutsamen Grundwasserleiter dar und wird intensiv für die Wassergewinnung<br />

genutzt. Im Plangebiet selbst liegt jedoch eine geringe Grundwasserhöffigkeit vor<br />

(Kapazität potentieller Grundwasserfassungsanlagen von 0 - 1,5 Mio cbm/a; siehe<br />

ARUM 1990). Die Grundwasserneubildungsrate vor Ort ist mit Sickerwassermengen<br />

von > 75 - 100 mm/a als gering bis mittel einzustufen (siehe www.geoportalwasser.rlp.de).<br />

Die klimatische Wasserbilanz aus Niederschlag und Verdunstung<br />

für die Monate April bis September (Mittelwert aus 1961-1990) fällt sogar negativ<br />

aus (Mittelwert April bis September: -62,03 mm, Monatsmittel: -10,34 mm).<br />

Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffen,<br />

die potentiell zurückgehalten werden können, ist aufgrund des hohen Retentionsvermögens<br />

der Deckschichten, der überwiegend hohen Grundwasserflurabstände<br />

(siehe unten) und der geringen bis mittleren Grundwasserneubildungsrate als gering<br />

zu bewerten. Die Nitratauswaschungsgefährdung wird ebenfalls als gering bis<br />

sehr gering eingestuft (siehe Kap. 2.2).<br />

Wasserrechtliche Schutzgebietsausweisungen bestehen nicht (siehe Kap. 1.6.1).<br />

• Wasserreservoir für die natürliche Vegetation und Lebensraum von Tieren<br />

(oberflächennahes Grundwasser)<br />

Die mittleren Grundwasserflurabstände liegen im Plangebiet bei > 3 - 5 m unter<br />

Flur (MFU & MFUG 1988). Diese Werte spiegeln im vieljährigen Mittel etwa mittlere<br />

Grundwasserstände wider. Nach ausgesprochenen Trockenperioden (Flurabstand<br />

am 29.09. - 01.10.2003, siehe UM BA-WÜ & MUFV RLP 2007) können die Grundwasserstände<br />

auf ≥ 10 m unter Flur absinken (Grundwasserhöhengleiche bei etwa<br />

119 - 120 m ü.NN). Die Grundwasserfließrichtung ist nach Südosten ausgerichtet.<br />

Die Funktion des Grundwassers als standortprägendes Element für die natürliche<br />

Vegetation sowie als Lebensraum von Tieren, die insbesondere in Bereichen mit<br />

oberflächennahem Grundwasser (< 2 m) zum Tragen kommt, ist vorliegend somit<br />

nicht von Bedeutung.<br />

2.4 Klima/ Luft<br />

Das Plangebiet liegt inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, die sich auf das gesamte<br />

Oberrhein-Tiefland erstreckt. Die mittlere jährliche Lufttemperatur beträgt 9 -<br />

10°C. Die Zahl von über 40 Sommertagen (Lufttemperatur > 25°C) unterstreicht<br />

die thermische Begünstigung des Planungsraums und der angrenzenden Bereiche<br />

(DEUTSCHER WETTERDIENST 1957). Das Plangebiet liegt im Bereich mittlerer<br />

jährlicher Niederschlagssummen von etwa 700 mm. Diese fallen zu einem großen<br />

Teil im Sommerhalbjahr als heftige Gewitterschauer.<br />

Die Hauptwindrichtungen sind SSW und SW bzw. NNO und NO (MALSCH 1953).<br />

An etwa 85 Tagen im Jahr werden im Planungsraum lang andauernde Inversionen<br />

beobachtet (nach MAYER 1972). Gehäuft treten Inversionswetterlagen dabei in<br />

den strahlungsarmen Jahreszeiten Winter und Herbst auf.<br />

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Die klimatische Leistungsfähigkeit des Plangebiets wird anhand folgender ausgleichender<br />

bzw. entlastender lokalklimatischer Funktionen bzw. folgender belastender<br />

Faktoren ermittelt:<br />

• Lokalklimatisch entlastende bzw. belastende Klimatope,<br />

• Lokal wirksame Windsysteme und Wirkungsräume,<br />

• Emissionen und Luftbelastung.<br />

• Lokalklimatisch entlastende bzw. belastende Klimatope<br />

Die Offenlandflächen des Plangebiets und in der Umgebung weisen einen extremen<br />

Tages- und Jahresgang der Temperatur und Feuchte sowie sehr geringe<br />

Windströmungsveränderungen auf (Freiland-Klimatop 8 ). Damit ist eine intensive<br />

nächtliche Frisch- und Kaltluftproduktion verbunden. Hinzu kommen die Entlastungsfunktionen<br />

der im Gebiet vorkommenden Gehölzbestände (insb. stark gedämpfte<br />

Tages- und Jahresgänge der Temperatur und Feuchte, Filter gegenüber<br />

Luftschadstoffen); sie sind aufgrund der Kleinflächigkeit und überwiegend linearen<br />

Struktur der Gehölzbestände (insb. im Bereich des Hohlwegs) allerdings nur eingeschränkt/<br />

begrenzt wirksam.<br />

Die Funktion der Freiflächen nördlich von <strong>Kandel</strong> als Kaltluftentstehungsgebiet ist<br />

aufgrund ihres unmittelbaren Bezugs, des Reliefs bzw. ihrer Lage in Hauptwindrichtung<br />

zum Siedlungsraum lokalklimatisch bedeutsam.<br />

Die befestigten, versiegelten und überbauten Flächen des Plangebiets weisen im<br />

Vergleich zur unbebauten Landschaft ein erhöhtes Temperaturniveau auf, das<br />

durch Wärmespeicherung und -abstrahlung versiegelter Flächen und von Baukörpern<br />

erzeugt wird. Die Luftfeuchtigkeit ist geringer. Des Weiteren wird durch die<br />

Bebauung die Luftzirkulation unterbrochen. Lokale Winde und Kaltluftströme werden<br />

behindert; Regionalwinde werden gebremst (Zunahme der Vertikalkomponente<br />

des Windes auf Kosten der horizontalen Windgeschwindigkeit). Die Erhöhung<br />

des Temperaturniveaus und die Unterbrechung der Luftzirkulation tragen dazu bei,<br />

dass der Schwüleeindruck im Siedlungsbereich verstärkt wird. Die im Siedlungsraum<br />

vermehrt auftretenden Emissionen (Industrie, Verkehr, Hausbrand etc.) bedingen<br />

erhöhte Schadstoff- und Staubkonzentrationen in der Luft. Diese belastenden<br />

Wirkungen werden durch angrenzende Freilandflächen mit ihren entlastenden<br />

Funktionen gemindert (siehe oben).<br />

• Lokal wirksame Windsysteme und Wirkungsräume<br />

Die auf den landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des Lößriedels produzierte<br />

Frisch- und Kaltluft fließt - insbesondere bei windschwachen wolkenarmen<br />

Wetterlagen - von dort flächig entsprechend dem Geländegefälle in Richtung tiefer<br />

gelegener Bereiche ab (Hangabwinde). Im betrachteten Gebiet treten Hangabwinde<br />

vor allem in südlicher Richtung auf. Es ist davon auszugehen, dass die Siedlungsflächen<br />

am Nordwestrand von <strong>Kandel</strong> von den Hangabwinden aus dem Bereich<br />

der nördlich angrenzenden Freiflächen profitieren. Aufgrund der relativ geringen<br />

Größe des angeschlossenen Kaltluftentstehungsgebiets (nur bis zum nächstgelegenen<br />

Geländerücken reichend, ab dort Gelände nach Norden und Osten hin<br />

8 Als Klimatope werden Gebiete mit ähnlichen lokalklimatischen Ausprägungen des Temperaturverhaltens,<br />

der Durchlüftung und der Luftfeuchtigkeit bezeichnet.<br />

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abfallend) und der mäßigen bis geringen Hangneigung sind die Hangabwinde allerdings<br />

relativ schwach ausgeprägt.<br />

Kleinräumig kann es zudem zu Flurwinden kommen - thermisch induzierten Austauschbewegungen,<br />

die aufgrund des Temperaturunterschieds beispielsweise zwischen<br />

Freiland unterschiedlicher Ausprägung entstehen. Ihre Reichweite dieser<br />

Austauschbewegungen ist i. d. R. allerdings gering.<br />

• Emissionen und Luftbelastung<br />

Die oben genannten regionalen Klimadaten verdeutlichen, dass im Plangebiet in<br />

ausgeprägter Weise lufthygienisch kritische Wetterlagen gegeben sind. Es liegt<br />

deshalb in einem bioklimatischen Belastungsbereich. Im Sommer sorgen hohe<br />

Lufttemperaturen, geringe Luftbewegung, vermehrte Ein- und Gegenstrahlung und<br />

hohe relative Luftfeuchte häufig für Witterungsabschnitte, die als drückend-schwül<br />

und belastend empfunden werden. Hochdruckwetterlagen mit geringer lokaler<br />

Windzirkulation im Winterhalbjahr begünstigen die Entstehung und Persistenz von<br />

Kaltluft und Nebel, der von in dieser Jahreszeit in flachem Winkel einfallenden<br />

Strahlung nur schwer zu durchdringen und aufzulösen ist (langandauernde Inversionswetterlagen).<br />

Nach langjährigen Messungen des Zentralen Immissionsmessnetzes von Rheinland-Pfalz<br />

(u. a. LFUG 2003, LUWG 2004 - 2012) liegt im Planungsraum eine<br />

schwache bis mäßige Gesamtluftbelastung sowohl im Hinblick auf die mittlere Jahresbelastung<br />

als auch auf die Kurzzeitbelastung 9 vor. Bei Anwendung neuerer<br />

Verfahren zur Einstufung des Langzeit-Luftqualitätsindexes (siehe insb. LFU 2004)<br />

ist die Luftqualität im Untersuchungsgebiet als ausreichend bis schlecht zu bewerten.<br />

In den vergangenen Jahren wurden an der, dem Plangebiet am nächsten gelegenen<br />

Messstelle in Wörth a.Rh. keine Überschreitungen gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinien<br />

(hier insbesondere Schutz der menschlichen Gesundheit) 10 im Hinblick<br />

auf SO 2 , NO 2 und CO bzw. vereinzelte Überschreitungen im Hinblick auf Feinstaub<br />

(PM10) und Ozon erfasst. Die Anzahl der Überschreitungen für Partikel PM10 lag<br />

an der Messstation Wörth a.Rh. unterhalb der maximal zulässigen Überschreitungszahl<br />

je Kalenderjahr (nicht öfter als 35 mal pro Kalenderjahr). Bezüglich Ozon<br />

darf der Zielwert von 120 μg/m 3 (8h-MW) ab 2010 an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr<br />

überschritten werden. Dieser Wert wurde in den vergangenen Jahren<br />

an einer höheren Anzahl von Tagen überschritten. Vor allem bei austauscharmen<br />

Schönwetterperioden im Sommer kommt es infolge der geringen Bewölkung, der<br />

Sauerstoffproduktion des Waldes sowie hoher Stickoxidwerte in der Luft häufig zu<br />

einer hohen Ozonbelastung.<br />

Als lokaler Schadstoffemittent ist insbesondere der Kfz-Verkehr auf den umliegenden<br />

Straßen bedeutsam.<br />

9 Methodik der Ermittlung siehe INNENMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2004.<br />

10 Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid<br />

und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft; Richtlinie 2000/69/ EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 über Grenzwerte für Benzol und<br />

Kohlenmonoxid in der Luft; Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft.<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

2.5 Landschaft (Landschafts- und Stadtbild)<br />

Das Plangebiet ist naturräumlich gesehen Teil des Landschaftstyps einer durch<br />

den Klingbach bzw. den Erlenbach in West-Ost-Richtung gegliederten Lößplatte.<br />

Die zwischen den Schotterkegeln des Klingbachs und des Erlenbachs höher gelegenen,<br />

lößbedeckten Riedelflächen laufen zum Rhein hin spitz zu. Morphologisch<br />

sowie im großräumigen Erscheinungsbild werden die Riedelflächen durch eine<br />

gewölbte Oberfläche mit flachen Buckeln und Dellen sowie die Weiträumigkeit der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung geprägt. Am Südrand des Lößriegels liegen als siedlungsgeographische<br />

Leitlinie die charakteristischen Straßenortschaften („lange<br />

Dörfer“ entlang des Viehstrichs).<br />

Das Landschaftsbild des Planungsraums ist i .d. R. durch weiträumige Sichtbeziehungen<br />

in westlicher, nördlicher und östlicher Richtung charakterisiert. Bezogen<br />

auf das Plangebiet sind die Sichtbeziehungen durch das nach Norden/ Nordwesten<br />

ansteigende Gelände und die im Westen, Süden und Osten vorhandene Bebauung,<br />

der zudem teils Gehölzbestände vorgelagert sind, jedoch eher begrenzt.<br />

Entsprechend verhindern das Relief, die bestehende Bebauung oder lineare Gehölzbestände<br />

die Einsichtnahme auf das Gebiet weitgehend.<br />

Der Stadtrand von <strong>Kandel</strong> weist je nach Art und Geschlossenheit/ Durchgängigkeit<br />

der Eingrünung unterschiedliche Gestaltungsqualitäten auf. Reste gebietstypischer<br />

Eingrünung mit Feldgärten/ Grabeland in direkter Verlängerung der Wohnbebauung<br />

finden sich teils noch nördlich der Stresemann-/ Hubstraße. Ansonsten besteht<br />

die Eingrünung aus ± lückigen, z. T. nicht gebietstypischen Gehölzbeständen<br />

in den Hausgärten, die unmittelbar an die intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />

Freiräume angrenzen. Die Gebäudekubaturen der Bebauung am Ortsrand wirken<br />

weitgehend maßstäblich.<br />

Das Plangebiet selbst und seine nähere Umgebung sind vor allem durch offene,<br />

flächenhaft wirksame Acker-, Grünland- und Grabelandflächen geprägt. Naturnahe,<br />

raumgliedernde und raumdifferenzierende Strukturen fehlen weitgehend. Lediglich<br />

die gebietstypischen, dichten Gehölzbestände entlang des Hubhofwegs<br />

und der tiefer liegenden Bahnlinie (im Osten) sowie einige Einzelbäume (wie im<br />

westlich angrenzenden Garten) untergliedern die ansonsten strukturarme Ackerlandschaft.<br />

Mit einem kurzen Abschnitt zu Beginn des Hohlwegs in der Verlängerung<br />

der Hubstraße (Hubhofweg) befindet sich darüber hinaus ein Relikt eines<br />

charakteristischen Landschaftselements der Lößriedel-Landschaft im Plangebiet.<br />

Aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt, Möglichkeit zur Naturbeobachtung und Raumwirkung<br />

sowie bestehender Vorbelastungen ist die Landschaftsbildqualität des<br />

Plangebiets als mittel-gering einzuschätzen (vgl. MIESS & MIESS 1993). Obwohl<br />

lediglich einzelne landschaftlich bedeutsame Strukturen vorhanden sind, wirken<br />

sich die Reliefsituation sowie die nördlich des Plangebiets vorhandenen weiträumigen<br />

Sichtbeziehungen positiv auf die Attraktivität des Raums aus.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

2.6 Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit und Erholung/ Freizeit)<br />

• Gesundheit<br />

Auf die im Hinblick auf Gesundheit relevante lufthygienische und bioklimatische<br />

Situation im Plangebiet wurde bereits in Kapitel 2.3 (Schutzgut Klima/ Luft) hingewiesen.<br />

Im Untersuchungsraum ist der Verkehr auf der südlich gelegenen Saarstraße/ B<br />

427, der östlich liegenden Landauer Straße/ L 542 bzw. der weiter östlich gelegenen<br />

A 65 der hauptsächliche Verursacher von Lärm 11 . Die verkehrsbedingten<br />

Lärmemissionen auf der Saarstraße bzw. der Landauer Straße verursachen straßennah<br />

zumindest tagsüber einen dauerhaft wahrnehmbaren Geräuschpegel mit<br />

jeweils kurzzeitig aufeinander folgenden Geräuschspitzen (verlärmt); in den verkehrsärmeren<br />

Abend-/ Nachtstunden sind dann auch die Lärmemissionen der<br />

Kraftfahrzeuge auf der A 65 als dauerhaft wahrnehmbarer Geräuschpegel (Hintergrundgeräusch)<br />

hörbar (vgl. auch Kap. 1.6.1). Zeitweise kommen darüber hinaus<br />

Lärmemissionen durch den Zugverkehr auf der in Einschnittlage verlaufenden<br />

Bahntrasse hinzu.<br />

• Erholung/ Freizeit<br />

Dem Plangebiet und seiner näheren Umgebung kommt - aufgrund seiner guten<br />

fußläufigen Erreichbarkeit - eine wichtige Funktion als Naherholungsraum für die<br />

landschaftsbezogene Tages- und Feierabenderholung für die Bevölkerung von<br />

<strong>Kandel</strong> zu. Dieser Funktion als örtlich bedeutsamer Freiraum für die extensive,<br />

landschaftsbezogene Naherholung wird das Gebiet derzeit aufgrund seine mittelgeringen<br />

Landschaftsbildqualität, der Zerschneidung und Verlärmung durch Verkehrstrassen<br />

nur ungenügend gerecht. Landschaftlich attraktiver und als Naherholungsraum<br />

deutlich frequentierter sind die Niederungs- und Waldflächen (Bienwald)<br />

südlich der Ortslage von <strong>Kandel</strong>. Die Lößriedelflächen nördlich von <strong>Kandel</strong><br />

werden von den Anwohnern hauptsächlich zum Ausführen von Hunden genutzt.<br />

Im Plangebiet selbst sind keine (über-)regionalen Radwanderwege vorhanden; der<br />

nächst gelegene ausgeschilderte Radwanderweg befindet sich auf der Westseite<br />

der östlich des Plangebiets verlaufenden L 542.<br />

2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Zu den Kulturgütern werden nicht nur denkmalgeschützte bzw. -schutzwürdige<br />

Gebäude, Ortsbilder oder Bodenformationen gerechnet, sondern auch Elemente<br />

der traditionellen Kulturlandschaft, die ehemalige, heute nicht mehr übliche bzw.<br />

verbreitete Landnutzungsformen inkl. deren Infrastrukturen dokumentieren. Ein<br />

solches für die Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands charakteristisches, kulturhis-<br />

11 Das Büro MODUS CONSULT ULM GMBH hat auf der Grundlage bestehender Verkehrsuntersuchungen<br />

und aktueller Zählungen in 2012 die Straßenbelastung ermittelt (siehe MODUS<br />

CONSULT ULM GMBH, November 2012). Im Bereich der B 427 auf Höhe des Plangebiets lag<br />

das Verkehrsaufkommen bei 5.900 bis 6.600 Kfz/ 24 h, im Bereich der L 542 bei ca. 7.100 bis<br />

8.200 Kfz/ 24 h bzw. im Bereich der A 65 (zw. AS <strong>Kandel</strong>-Mitte und AS <strong>Kandel</strong>-Nord) lag es bei<br />

41.700 Kfz/ 24 h.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

torisch bedeutsames Landschaftselement stellt der kurze Hohlweg in der Verlängerung<br />

der Hubstraße (Hubhofweg) dar. Der nutzungstypische, ursprüngliche<br />

Hohlwegscharakter ist jedoch nur noch rudimentär vorhanden: Durch die Versiegelung<br />

der Wegsohle wird das für die Entstehung und Entwicklung des Hohlwegs<br />

charakteristische fortwährende Eintiefen des Weges verhindert; zudem fehlen<br />

ausgeprägte steile und offene Böschungen, die insbesondere frühe Entwicklungsphasen<br />

von Hohlwegen kennzeichnen. Aufgrund ausbleibender Nutzung/ Pflege<br />

befindet sich der Hohlweg im Stadium zunehmender Verbuschung/ Verwaldung.<br />

Sonstige Kulturgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden (siehe auch Kap. 1.6 und<br />

2.1/ 2.2/ 2.5).<br />

Im Süden des Plangebiets (östlich/ nördlich der Hubstraße) wurde ein leer stehender<br />

Wohngebäudekomplex („weißes Haus“) in den Geltungsbereich mit aufgenommen,<br />

der mittlerweile abgerissen wurde.<br />

Auf die Bedeutung der Offenlandflächen für die landwirtschaftliche Nutzung wurde<br />

bereits beim Schutzgut Boden eingegangen (siehe Kap. 2.2); sie ist im Hinblick auf<br />

ihre natürliche Ertragsfähigkeit als hoch einzustufen.<br />

Mit Ausnahme der Stresemann-/ Hubstraße dienen die im Plangebiet liegenden<br />

Verkehrsflächen der Erschließung der angrenzenden Landwirtschafts-/ Gartenfläche.<br />

Die Landwirtschaftswege werden zudem von Spaziergängern sowie von Radfahrern<br />

als zwischenörtliche Verbindungen zwischen den nördlich gelegenen Ortschaften<br />

und der Stadt genutzt (insb. Hubhofweg).<br />

2.8 Wirkungsgefüge bzw. Wechselwirkungen zwischen den<br />

Schutzgütern<br />

Die Wechselwirkungen 12 zwischen den oben genannten Schutzgütern bzw. den<br />

einzelnen Belangen des Umweltschutzes, die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB e-<br />

benfalls zu berücksichtigen sind, veranschaulicht folgende Tabelle:<br />

Tab. 3:<br />

Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach SPORBECK<br />

et al. 1997, verändert)<br />

Schutzgut/ Schutzgutfunktion<br />

Tiere<br />

Lebensraumfunktion<br />

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />

Abhängigkeit der Tierwelt von der biotischen/ abiotischen Lebensraumausstattung (Vegetation/ Biotopstruktur,<br />

-vernetzung, Lebensraumgröße, Boden, Gelände-/ Bestandsklima, Wasserhaushalt)<br />

Spezifische Tierarten/ Tierartengruppen als Indikatoren für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen/<br />

-komplexen<br />

12 Definition nach RASSMUS et al. (2001): Wechselwirkungen in Sinne des UVPG sind die in der<br />

Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Gesamtheit der Prozesse - das Prozessgefüge - ist Ursache<br />

des Zustands der Umwelt wie auch ihrer weiteren Entwicklung. Die Prozesse unterliegen einer<br />

Regulation durch innere Steuerungsmechanismen (Rückkopplungen) und durch äußere Einflussfaktoren.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Schutzgut/ Schutzgutfunktion<br />

Pflanzen<br />

Biotopschutzfunktion<br />

Boden<br />

Lebensraumfunktion<br />

Funktion als Bestandteil des<br />

Naturhaushalts<br />

Abbau-, Ausgleichs- und<br />

Aufbaumedium<br />

Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

Grundwasser<br />

Grundwasserdargebotsfunktion<br />

Grundwasserschutzfunktion<br />

Funktion im Landschaftswasserhaushalt<br />

Luft<br />

Lufthygienische Belastungsräume<br />

Klima<br />

Regionalklima<br />

Geländeklima<br />

Klimatische Ausgleichsfunktion<br />

Luftaustausch<br />

Landschaft<br />

Landschaftsbildfunktion<br />

Mensch/ Bevölkerung<br />

Gesundheit (Wohn- und<br />

Wohnumfeldfunktion)<br />

Erholungsfunktion<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Natur- und kulturhistorisches<br />

Erbe<br />

Raumnutzungen<br />

Fortsetzung Tab. 3: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach<br />

SPORBECK et al. 1997, verändert)<br />

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />

Abhängigkeit der Vegetation von den abiotischen Standorteigenschaften (Bodenform, Geländeklima, Grundwasser-Flurabstand,<br />

Oberflächengewässer) sowie von der Besiedlung durch Tierlebensgemeinschaften<br />

(Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen - Mensch, Pflanzen - Tier)<br />

Anthropogene Vorbelastungen von Biotopen<br />

Abhängigkeit der ökologischen Bodeneigenschaften von den geologischen, geomorphologischen, wasserhaushaltlichen,<br />

vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen<br />

Boden als Standort für Biotope / Pflanzengesellschaften<br />

Boden als Lebensraum für Bodentiere<br />

Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion,<br />

Grundwasserschutz, Grundwasserdynamik)<br />

Boden als Schadstoffsenke und Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Boden - Pflanzen,<br />

Boden - Wasser, Boden - Mensch, (Boden - Tiere)<br />

Abhängigkeit der Erosionsgefährdung des Bodens von den geomorphologischen Verhältnissen und dem Bewuchs<br />

Anthropogene Vorbelastungen des Bodens<br />

Abhängigkeit der Grundwasserergiebigkeit von den hydrogeologischen Verhältnissen und der Grundwasserneubildung<br />

Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, bodenkundlichen und vegetationskundlichen /<br />

nutzungsbezogenen Faktoren<br />

Abhängigkeit der Grundwasserschutzfunktion von der Grundwasserneubildung und der Speicher- und Reglerfunktion<br />

des Bodens<br />

Oberflächennahes Grundwasser als Standortfaktor für Biotope und Tierlebensgemeinschaften<br />

Grundwasserdynamik und seine Bedeutung für den Wasserhaushalt von Oberflächengewässern<br />

Oberflächennahes Grundwasser (und Hangwasser) in seiner Bedeutung als Faktor für die Bodenentwicklung<br />

Grundwasser als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Grundwasser - Mensch, (Grundwasser<br />

- Oberflächengewässer, Grundwasser - Pflanzen)<br />

Anthropogene Vorbelastungen des Grundwassers<br />

Lufthygienische Situation für den Menschen<br />

Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion (u. a. Immissionsschutzwälder)<br />

Abhängigkeit der lufthygienischen Belastungssituation von geländeklimatischen Besonderheiten (u. a. lokale<br />

Windsysteme, Frischluftschneisen, Tallagen)<br />

Luft als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Luft - Pflanzen, Luft - Mensch<br />

Anthropogene lufthygienische Vorbelastungen<br />

Geländeklima in seiner klimaökologischen Bedeutung für den Menschen<br />

Geländeklima (Bestandsklima) als Standortfaktor für die Vegetation und die Tierwelt<br />

Abhängigkeit des Geländeklimas und der klimatischen Ausgleichsfunktion (z. B. Kaltluftabfluss) von Relief,<br />

Vegetation/ Nutzung und größeren Wasserflächen<br />

Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich<br />

Anthropogene Vorbelastungen des Klimas<br />

Abhängigkeit des Landschaftsbilds von den Landschaftsfaktoren Relief, Geologie, Boden, Vegetation/ Nutzung,<br />

Oberflächengewässer und kulturellem Erbe<br />

Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere<br />

Landschaftsbild in seiner Bedeutung für die natürliche Erholungsfunktion<br />

Anthropogene Vorbelastungen des Landschaftsbilds<br />

Abhängigkeit der Gesundheit von den klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen<br />

Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft als Lebensgrundlage<br />

Abhängigkeit der Erholungseignung vom Landschaftsbild<br />

Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben genannte Schutzgüter sowie konkurrierende Raumansprüche<br />

(bspw. Belastungen durch Lärm)<br />

Abhängigkeit von Relief, Geologie, Boden (u. a. natürliches landwirtschaftliches Ertragspotential), Wasserhaushalt<br />

und Klima<br />

Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben genannte Schutzgüter sowie konkurrierende Raumnutzungen<br />

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3 Wirkungsprognose (Umweltprüfung)<br />

3.1 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der<br />

Planung (Status quo-Prognose)<br />

Die vorliegende Planung entspricht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER 2002<br />

zzgl. 8. Änderung/ Fortschreibung), der die Ausweisung weiterer Bauflächen inkl.<br />

zulässiger Wohnfolgeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Eigenentwicklung<br />

als erforderlich ansieht, da die verfügbaren Baulandpotentiale den Bedarf an Bauland<br />

mittelfristig nicht mehr abdecken.<br />

Sollte die vorliegende Planung nicht umgesetzt werden, ist davon auszugehen,<br />

dass die Freiflächen des Plangebiets auch zukünftig entsprechend ihrer derzeitigen<br />

Nutzungsform hauptsächlich als Acker, Fettwiese und Feldgärten bewirtschaftet<br />

werden. Da das Gebiet hinsichtlich der ackerbaulichen Nutzung über eine hohe<br />

natürliche Ertragsfähigkeit verfügt und aufgrund der Ortsrandlage über eine günstige<br />

Voraussetzung zur Grabelandnutzung besteht, ist nicht anzunehmen, dass eine<br />

Flächenumnutzung, beispielsweise hin zu extensiveren, strukturreicheren Bewirtschaftungsformen<br />

(wie Streuobstwiesen, Extensivgrünland), erfolgen wird. Negative<br />

Auswirkungen ergeben sich bei einer Fortführung der intensiven ackerbaulichen<br />

Bewirtschaftung durch zunehmende Nähr-/ Schadstoffbelastung sowie fortschreitende<br />

Erosion/ Verschlämmung des Bodens. Die positiven Wirkungen des<br />

Gebiets im Hinblick auf die lokalklimatischen Entlastungsfunktionen bleiben weiterhin<br />

bestehen. Die bioökologischen und landschaftsästhetischen Defizite werden<br />

wie bisher vorhanden sein.<br />

3.2 Voraussichtliche, erhebliche Umweltauswirkungen der Planung<br />

Bei Realisierung der vorliegenden Planung ist prinzipiell von folgenden bau-, anlage-<br />

und nutzungs-/ betriebsbedingten Wirkungen auszugehen:<br />

• Veränderung der Standortfaktoren durch Bodenumlagerung, Abgrabung, Auffüllung,<br />

Verdichtung bzw. Trittbelastung,<br />

• Flächenversiegelung, -befestigung und -überbauung (unmittelbarer Boden-/<br />

Lebensraumverlust),<br />

• Flächenumwidmung (Lebensraumveränderung),<br />

• Lärm-, Licht- und Schadstoffemissionen, Bewegungsunruhe,<br />

• Entstehen von Abfällen, Trinkwasserverbrauch/ Regenwasserbewirtschaftung/<br />

Abwasser, Energieverbrauch/ -nutzung/ Abwärme.<br />

Die Wirkungsprognose erfolgt verbal-argumentativ, wobei die Schutzgüter jeweils<br />

separat bzw. bei inhaltlichen Überschneidungen zusammen betrachtet werden. Als<br />

Merkmale von Auswirkungen werden Umfang und räumliche Ausdehnung, Wahrscheinlichkeit,<br />

Dauer, Häufigkeit, Umkehrbarkeit, kumulativer Charakter sowie<br />

grenzüberschreitender Charakter der Wirkungen berücksichtigt. Baubedingte Wir-<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

kungen sind zeitlich auf die Bauphase begrenzt (und werden nur werktags und<br />

tagsüber auftreten) und in der Regel reversibel. Dagegen sind die anlage- und nutzungsbedingten<br />

Wirkungen dauerhaft und größtenteils irreversibel (zumindest für<br />

absehbare Zeit). Aufgrund der Dimension und Lage der Maßnahme ist nicht von<br />

einem grenzüberschreitenden Charakter der Wirkungen auszugehen.<br />

Nachfolgend werden darüber hinaus Folgewirkungen und/ oder Wirkungsverlagerungen<br />

beschrieben. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden bei<br />

den jeweiligen Schutzgütern dargestellt. Der Sinn der Betrachtung der Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern ist, solche Wirkungen zu erkennen und herauszustellen,<br />

die für die Bewertung der Umweltauswirkungen zusätzliche Aspekte<br />

darstellen (BUNZEL 2005). Dabei geht es im Wesentlichen um Wirkungen, die sich<br />

auf das eine Schutzgut positiv, auf ein anderes Schutzgut jedoch negativ auswirken<br />

können (ambivalente Auswirkungen).<br />

Die Naturschutzgesetze knüpfen den Eingriffstatbestand (i. R. d. integrierten Bearbeitung<br />

des Landschaftsplanerischen Beitrags) an die Voraussetzung, dass eine<br />

Beeinträchtigung erheblich ist. Neben Art, Dauer und Ausmaß der Wirkung bzw.<br />

der Beeinträchtigung spielt für die Einstufung der Erheblichkeit die Bedeutung bzw.<br />

Empfindlichkeit der jeweils betroffenen Wert- und Funktionselemente der Schutzgüter<br />

sowie der Grad der Vorbelastung im Gebiet eine wesentliche Rolle (vgl. Kap.<br />

2). Die Frage nach der Erheblichkeit von Eingriffen ist im Zusammenhang mit Totalverlusten<br />

von Naturhaushaltsfunktionen immer leicht zu beurteilen, da auch die<br />

Verluste "nur" allgemein bedeutsamer Naturhaushaltsfunktionen immer erheblich<br />

zu werten sind. Problematischer wird es, wenn Naturhaushaltsfunktionen von allgemeiner<br />

Bedeutung vorhabensbedingt nicht verloren gehen, sondern "nur" beeinträchtigt<br />

werden. Verbindliche Maßstäbe für die Festlegung der Erheblichkeit von<br />

Beeinträchtigungen existieren nicht (LANA 1996). Zur Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle<br />

sind daher auch die Ziele und Grundsätze der Naturschutzgesetze<br />

sowie regionale und kommunale Leitbilder des Naturschutzes heranzuziehen.<br />

Als erheblich werden generell Beeinträchtigungen von Funktionen mit besonderer<br />

Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

bzw. des Landschaftsbilds eingestuft. Mögliche Beeinträchtigungen, die auf<br />

Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung einwirken, sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Als erheblich sind zumindest alle dauerhaften Flächenverluste von Funktionselementen<br />

allgemeiner Bedeutung (z. B. Flächenversiegelung) einzustufen sowie<br />

die Beeinträchtigungen von Biotopen allgemeiner Bedeutung, die aufgrund längerer<br />

Regenerationsdauer nicht oder nur schwer ausgleichbar sind.<br />

3.2.1 Auswirkungen der Planung auf Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt)<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

Die zur Durchführung des geplanten Vorhabens eingesetzten Fahrzeuge und Baumaschinen<br />

werden das Gelände befahren und dabei Lärm und Abgase erzeugen.<br />

Die An- und Abfahrten der Baufahrzeuge verursachen auf den umliegenden öffent-<br />

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lichen Straßen ein höheres Verkehrsaufkommen. Auf Freiflächen werden Baumaterialien<br />

gelagert. Abgesehen von den An- und Abfahrten bleiben die Wirkungen<br />

der genannten Maßnahmen weitgehend auf das Plangebiet und die nähere Umgebung<br />

begrenzt. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet.<br />

Werden Vegetationsflächen mit Baufahrzeugen befahren bzw. als Lagerflächen<br />

genutzt, führt dies zur Beschädigung und zur Beeinträchtigung der eine Veränderung<br />

der Standortbedingungen für die Vegetation und damit eine Veränderung der<br />

natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten. In den Randbereichen des Plangebiets<br />

sind teils bioökologisch hoch- bzw. mittel-hochwertige Gehölzbestände eingenommen<br />

(insb. Baum-/ Strauchhecken am Hohlweg oder alte Walnüsse auf dem<br />

westlich angrenzenden Grundstück). Werden höherwertige Vegetationsbestände,<br />

die außerhalb der eigentlichen Maßnahmenflächen liegen, baubedingt genutzt,<br />

können erhebliche negative Auswirkungen entstehen (u. a. Verlust von Lebensraumstrukturen<br />

für Vögel, Heuschrecken, Tagfalter, Nahrungsraum/ Leitstruktur für<br />

Fledermäuse).<br />

Eine erhöhte Lärm- und Lichtbelastung, Bewegungsunruhe und Erschütterungen<br />

durch die baubedingten Maßnahmen können potentiell zu einer Beeinträchtigung<br />

der Tierwelt in den angrenzenden Freiflächen führen. Empfindliche Arten können<br />

hierauf mit einer Meidung des Gebiets zur Nahrungssuche oder mit der Aufgabe<br />

ihres Brut-/ Nistplatzes bzw. Reviers reagieren (insb. Vögel, Fledermäuse). Emissionsbedingte<br />

Auswirkungen auf Vögel wurden im Rahmen eines Monitorings an<br />

der Bahn-Ausbaustrecke Hamburg - Berlin untersucht (ARSU 1998). Für Vögel liegen<br />

auch quantitative Untersuchungen zu den Auswirkungen des Straßen- und<br />

Schienenverkehrslärms vor (v. a. GARNIEL et al. 2007, GARNIEL & MIERWALD<br />

2010).<br />

Danach stellen akustische und optische Störreize die wichtigsten Wirkfaktoren dar.<br />

Durch Schallimmissionen können Vögel in ihrer Kommunikation (z. B. Reviergesang)<br />

und in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit (z. B. Hören von Beute oder Feinden)<br />

beeinträchtigt werden, weil relevante Umweltsignale überdeckt (maskiert) werden.<br />

Optische Bewegungsreize können bei störungsempfindlichen Vögeln zu den bekannten<br />

Scheucheffekten führen. Eine besondere Bedeutung kann die Geräuschwahrnehmung<br />

auch für nachtaktive Arten haben, die bei der Beutesuche oft stark<br />

auf den Gehörsinn angewiesen sind. Starkes Scheinwerferlicht kann nachtaktive<br />

Arten wie Eulen beeinträchtigen. Die Empfindlichkeit gegenüber akustischen und<br />

optischen Störungen ist im Wesentlichen abhängig von artspezifischen Verhaltensweisen<br />

und Hauptaktivitätsphasen, von der Vorbelastung (Gewöhnungseffekte)<br />

und Gebietsstrukturierung (Abschirmung, Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten)<br />

sowie von Art, Intensität, Zeitpunkt und Dauer der Störung. Eine höhere Empfindlichkeit<br />

besteht insbesondere während der artspezifischen Paarungs-, Brutund<br />

Aufzuchtzeiten vieler Vogelarten.<br />

Neuere Untersuchungen (u. a. GARNIEL et al. 2007, GARNIEL & MIERWALD 2010)<br />

zeigen, dass der seit mehreren Jahren als Fachkonvention geltende Beurteilungspegel<br />

von 47 dB(A), ab dem von einer erheblichen Beeinträchtigung der Vogelwelt<br />

durch Lärm (insb. Verkehrslärm) auszugehen war (47 dB(A)-Grenzisophone als<br />

Indikator für erhebliche Beeinträchtigungen, siehe BFN 2001), so pauschal nicht<br />

mehr aufrecht zu erhalten ist. Die nachfolgende Beurteilung stützt sich auf die Aus-<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

sagen der neueren Untersuchungen, und dabei insbesondere auf das Gutachten<br />

von GARNIEL et al. (2007), in dem für 132 Brutvogelarten art- bzw. artengruppenspezifische<br />

Empfindlichkeiten und Schwellenwerte (kritische Schallpegel bzw. Effektdistanzen)<br />

benannt werden, die zur Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung<br />

durch Verkehrslärm herangezogen werden können. Im Hinblick auf<br />

den für den Populationserhalt besonders relevanten Aspekt der Partnerfindung<br />

wurden von den untersuchten Brutvogelarten lediglich 12 Arten als hochempfindlich<br />

gegenüber Lärm eingeschätzt (Wachtelkönig, Raufußkauz, Ziegenmelker,<br />

Große Rohrdommel, Zwergdommel, Rohrschwirl, Drosselrohrsänger, Tüpfelralle,<br />

Wachtel, Birkhuhn, Auerhuhn und Hohltaube). Deren kritische Schallpegel wurden<br />

je nach Art bei 47 dB(A) nachts bzw. bei 52 bis 58 dB(A) tags eingestuft. Ein Brutvorkommen<br />

dieser Arten im Plangebiet und seiner näheren Umgebung ist auszuschließen.<br />

Für die Vogelarten des Planungsraums wird von GARNIEL et al. (2007) nur eine<br />

mittlere bis geringe Lärmempfindlichkeit prognostiziert. Bei ihnen ist Lärm in der<br />

Regel nicht der Wirkfaktor mit der größten Reichweite. Seine Auswirkungen lassen<br />

sich von den Folgen weiterer Störfaktoren im Raum (insb. optischen Störreizen)<br />

nicht trennen. Für die Prognose der baubedingten Auswirkungen durch den Faktorenkomplex<br />

aus akustischen und optischen Störreizen liefern die biologischen Begleituntersuchungen<br />

(Monitoring) an der Bahn-Ausbaustrecke Hamburg-Berlin<br />

(ARSU 1998) Hinweise. Als Hauptstörungsquelle erwiesen sich dort bewegende,<br />

optisch wahrnehmbare Menschen und Fahrzeuge in Verbindung mit plötzlichen<br />

lauten Geräuschen. Die wenigsten Störungen verursachten nach den Untersuchungen<br />

von ARSU (1998) die auf dem Gleiskörper durchgeführten Arbeiten wie<br />

Rammen, Oberleitungsbau sowie Schienenauf- und -abbau. Es zeigten sich deutliche<br />

Unterschiede in der Betroffenheit der einzelnen Arten: Während einige Arten<br />

durch die Störeinflüsse den trassennahen Bereich mieden, brüteten andere erfolgreich<br />

direkt an einer befahrenen Baustraße. Bei Waldvögeln reicht die Störwirkung<br />

im dichten Wald nicht so weit wie in offenen Landschaften (optische und akustische<br />

Abschirmung gegen Störreize). Im Ergebnis wurden für die verschiedenen<br />

Vogelgemeinschaften jeweils unterschiedliche störungsbedingte Meidekorridore<br />

ermittelt. Es wurden aber teilweise auch bei derselben Art unterschiedliche Empfindlichkeiten<br />

festgestellt, d. h. es gab Brutpaare, die den Störungen auswichen<br />

und solche, die sich kaum stören ließen.<br />

Bei den für den vorliegenden Planungsraum relevanten Arten der halboffenen Kulturlandschaft<br />

und Heckenbrütern wurde von ARSU (1998) überwiegend eine geringe<br />

Empfindlichkeit gegenüber baubedingten Störungen festgestellt. Störungsbedingte<br />

Meidekorridore um die Bautrasse waren bei diesen Untersuchungen nicht<br />

nachweisbar. Da vorliegend voraussichtlich keine besonderen/ anspruchsvolleren<br />

bzw. störungsempfindlicheren Arten betroffen sind, sind keine negativen Auswirkungen<br />

auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen der jeweiligen Art zu<br />

erwarten.<br />

Für Fledermäuse, die das Gebiet und hier insbesondere Gehölzbestände zur Nahrungssuche<br />

resp. als Leitlinie auf ihrer Flugroute nutzen können, ist Lärm grundsätzlich<br />

hörbar und potentiell störend. Von einigen Fledermausarten ist eine hohe<br />

Lärmempfindlichkeit bekannt (z. B. Braunes Langohr). Andererseits sind Fleder-<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

mäuse auch sehr anpassungsfähig, wie die Quartierwahl der meisten heimischen<br />

Arten in unmittelbarer Nähe des Menschen zeigt. Eine höhere Empfindlichkeit besteht<br />

insbesondere während der Hauptaktivitätszeiten in den Dämmerungs- und<br />

Nachtstunden. Nach einer Studie von KIEFER (2004) dürfte zudem nur hoher Dauerschall<br />

das Potential besitzen, die Orientierungslaute der im Raum relevanten Arten<br />

zu überlagern und die spezielle Jagdtechnik von Fledermäusen zu behindern.<br />

Da die Baumaßnahmen voraussichtlich nur tagsüber erfolgen werden, können erhebliche<br />

baubedingte Störungen somit ausgeschlossen werden.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Durch die geplante Flächenumwidmung/ Versiegelung gehen vor allem mittelgering-<br />

und geringwertige Vegetationsstrukturen bzw. Lebensräume (insb. Intensiväcker,<br />

Sonderkulturen, Feldgärten, Fettwiesen, Trittrasen, vegetationsfreie Flächen)<br />

resp. solche ohne Bedeutung (Gebäude, versiegelte Flächen) verloren (insg.<br />

ca. 6.424 m 2 ). In geringem Umfang sind aber auch mittel-, mittel-hoch- bzw. hochwertige<br />

Vegetationsstrukturen bzw. Lebensräume betroffen (Holundergebüsch mit<br />

ca. 8 m 2 , 3 ältere gebietstypische Einzelbäume, Schlehen-Hecke am südlichen<br />

Ende des Lößhohlwegs mit ca. 124 m 2 ). Dieser Verlust stellt eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

für Arten und Biotope dar (siehe Beurteilungsmaßstäbe in Kap. 3.2).<br />

Die Bestände übernehmen für weniger anspruchsvolle Arten bzw. für Arten mit<br />

kleineren Aktionsradien wichtige Lebensraumfunktionen; mögliche Teil-Lebensraumfunktionen<br />

(Nahrungsraum/ Jagdgebiet) werden weiter eingeschränkt. Durch<br />

Bodenauffüllungen/ -umlagerungen wird das bioökologische Entwicklungspotential<br />

langfristig verändert. Bei einer Versiegelung des Bodens geht das bioökologische<br />

Entwicklungspotential vollständig verloren. Durch das Vorhaben (inkl. Bau eines<br />

Teilabschnitts der Verbindungsstraße) werden keine wesentlichen Wanderwege<br />

(z. B. für Reptilien, Amphibien) zerschnitten.<br />

Die im Plangebiet zu erwartenden Vogelarten sind weit verbreitet, anpassungsfähig<br />

und größtenteils ungefährdet. Auch wenn einzelne (potentielle) Brutplätze vorübergehend<br />

oder - lokal - dauerhaft infolge des Vorhabens nicht nutzbar sein sollten,<br />

bleiben wegen der Möglichkeiten der Arten zum Ausweichen die ökologischen<br />

Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

erhalten. Unmittelbare Verluste besetzter Nester, ggf. mit der Tötung<br />

von Jungvögeln und der Zerstörung von Entwicklungsformen, sind wegen der Bestimmungen<br />

von § 39 BNatSchG ausgeschlossen. Relevante Lebensraumstrukturen<br />

für Fledermäuse (nur kleiner Teil des großräumigen Jagdreviers betroffen,<br />

Nahrungssuche bzw. Orientierung im Hinblick auf die Flugroute auch nach Realisierung<br />

des Vorhabens weiterhin möglich) oder der Zauneidechse bzw. Mauereidechse<br />

(relevant insb. östlich gelegene Bahntrasse) sind vom Vorhaben nicht betroffen;<br />

Vorkommen von weiteren Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind<br />

unwahrscheinlich. Aus artenschutzrechtlicher Sicht (gemäß § 44 BNatSchG) entstehen<br />

somit keine Verbotstatbestände.<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Im Hinblick auf betriebsbedingte Lärmemissionen und deren Wirkungen auf die<br />

Tierwelt ist insbesondere der neue Abschnitt der Ortsrandstraße näher zu betrachten;<br />

dieser liegt zum einen am Rand des Baugebiets zur freien Landschaft hin und<br />

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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

wird aufgrund der Funktion für den Durchgangsverkehr eine höhere Verkehrsmenge<br />

aufweisen, als die lediglich der Erschließung des Baugebiets dienenden übrigen<br />

Straßen des Plangebiets - wie auch der hier geplante Abschnitt der Verbindungsstraße<br />

zwischen der Hubstraße und der Ortsrandstraße. Relevante Auswirkungen<br />

sind hier nicht zu erwarten, zumal für die umgebenden heutigen Freiflächen<br />

ebenfalls eine Überplanung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens<br />

„NORDWEST, Teilbereich B des Teilgebiets K 2“ vorgesehen ist.<br />

Eine ausführliche Darstellung der betriebsbedingten Wirkungen der neuen Ortsrandstraße<br />

inkl. der geplanten Wohnbebauung erfolgt im <strong>Umweltbericht</strong> (mit integriertem<br />

Landschaftsplanerischen Beitrag) zum Bebauungsplanverfahren „NORD-<br />

WEST, Teilbereich B des Teilgebiets K 2“. Nach derzeitigem Planungsstand (IUS,<br />

März 2013) wurden keine erheblichen nutzungs-/ betriebsbedingten Beeinträchtigungen<br />

(insb. durch Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe, Kollisionsrisiko,<br />

Sogwirkungen/ Verwirbelungen durch die Vorbeifahrt, Kfz-bedingte Stoffeinträge<br />

insbesondere durch Spritzwasser) für die Tier- und Pflanzenwelt im Umfeld ermittelt.<br />

Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG wird ebenfalls<br />

als nicht wahrscheinlich angesehen.<br />

3.2.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

Baubedingt werden die Böden im Gebiet mit Maschinen/ Arbeitsgeräten befahren<br />

und zur Lagerung von Materialien genutzt werden. Außerhalb von befestigten oder<br />

versiegelten Flächen führt dies in der Regel zu Bodenverdichtungen bzw. zu qualitativen<br />

Veränderungen der Bodeneigenschaften (z. B. Verringerung des Porenvolumens<br />

durch mechanische Belastung mit nur begrenzter Regenerationsfähigkeit;<br />

nachhaltige Schädigung des Bodenlebens durch Luftmangel, erschwerte Wiederbesiedlung<br />

des Bodens durch die Bodenflora und -fauna bzw. die höhere Vegetation).<br />

Im Bereich von Böden mit einem mäßigen anthropogenen Einfluss (Landwirtschafts-/<br />

Garten-, Brach-, Gehölzflächen) sind diese baubedingten Wirkungen<br />

deshalb als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, insbesondere in Bereichen,<br />

die auch zukünftig mit Vegetation bestanden sein werden. Im Bereich zukünftig<br />

versiegelter/ überbauter Flächen wird die Wirkung von den anlagebedingten Maßnahmen<br />

überlagert.<br />

Emissionen von Baufahrzeugen (Abgase, Öl, Diesel, Schmierstoffe der Baumaschinen)<br />

oder die Lagerung von Betriebsstoffen können bei grob fahrlässigem Verhalten<br />

zu potentiellen Verunreinigungen des Bodens (und in der Folge des Grundwassers)<br />

führen. Bei einem ordnungsgemäßen und sachgerechten Umgang mit<br />

den Baumaschinen (der vorausgesetzt werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit<br />

des Eintretens einer solchen Situation jedoch eher gering.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Bodenabgrabungen, -umlagerungen, -auffüllungen und -verdichtungen führen zu<br />

einer Veränderung der vorhandenen Bodenverhältnisse (z. B. Entfernen des organischen<br />

Auflagehorizonts bzw. von schützenden und filternden Deckschichten im<br />

Zuge von Abgrabungen). Durch die geplante Neubebauung wird voraussichtlich<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

der gesamte Boden im Plangebiet nachhaltig verändert, z. T. auch erheblich beeinträchtigt<br />

werden. Je nach Art des für Auffüllungen verwendeten Bodenmaterials (z.<br />

B. für den Straßenbau) kann es zu zusätzlichen Nähr- und Schadstoffbelastungen<br />

des anstehenden Bodens (bzw. des Grundwassers, siehe unten) kommen. Durch<br />

Bodenumlagerungen und Bodenaufschüttungen verändert sich der jeweils vorhandene<br />

Bodentyp. Der organische Auflagehorizont und Teile des darunter liegenden<br />

Mineralhorizonts des anstehenden Bodens werden entfernt, umgelagert oder ü-<br />

berdeckt. Es entstehen Rohböden, bei denen der Prozess der Bodenentwicklung<br />

von vorne beginnen muss. Ein neues biologisches Gleichgewicht im Boden wird<br />

sich erst nach einer gewissen, von Nutzung und standörtlichen Bedingungen abhängigen<br />

Konsolidierungszeit einstellen. Die Versiegelung und Befestigung von<br />

Flächen bewirkt zudem den Verlust aller Bodenfunktionen (insb. Ausgleichskörper<br />

im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Lebensraum für Bodenorganismen,<br />

Standort für die natürliche Vegetation). Durch vorhabensbedingte Versiegelungen<br />

und Befestigungen wird die Leistungsfähigkeit des Bodens auf einer Fläche<br />

von rd. 0,2 ha erheblich beeinträchtigt (Nettoneuversiegelung).<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Der Kfz-Verkehr verursacht Schad-/ Schwebstoff-Emissionen, die durch Wind,<br />

Fahrbahnabrieb, Straßenabwässer oder Spritzwasser auf die Straßenrandböden<br />

gelangen können. Die Böden im unmittelbaren Randbereich der Verkehrstrasse<br />

werden voraussichtlich entsprechend höhere Konzentrationen der emittierten Stoffe<br />

aufweisen (natürlicherweise vorwiegend schluffig-lehmige/ schluffig-tonige Böden<br />

mit einem hohen bis sehr hohen physiko-chemischen Filtervermögen, bei Auffüllungen<br />

je nach aufgeschüttetem Material). Bei Unfällen sind zudem Kontaminationen<br />

mit gefährlichen Stoffen möglich; der Ausbauquerschnitt sowie der kurvige<br />

Straßenverlauf bieten kein besonderes Potential für überhöhte Geschwindigkeiten<br />

und lassen kein besonderes Risiko entstehen.<br />

Durch die Umwidmung des Gebiets werden die Böden der verbleibenden/ zukünftigen<br />

Freiflächen vermehrt betreten bzw. genutzt werden. Damit sind in der Regel<br />

Bodenverdichtungen verbunden. Auf weniger vorbelasteten Flächen können erhebliche<br />

Beeinträchtigungen entstehen. Auf außerhalb des Plangebiets gelegenen<br />

Freiflächen wird die Erholungsnutzung vorwiegend auf Wegen stattfinden.<br />

Im Plangebiet fällt hauptsächlich Hausmüll an, der über das kommunale System<br />

der Abfallentsorgung ordnungsgemäß verwertet wird. Als Gefahrenstoffe (als gefährlich<br />

eingestufte Abfälle) im Sinne der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen<br />

Abfallverzeichnisses vom 10. Dezember 2001 (Abfallverzeichnis-Verordnung<br />

- AVV; BGBl. 2001 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 12. Dezember 2001, 3379)<br />

fallen lediglich solche an, die den typischen Siedlungsabfällen zugerechnet werden<br />

können (z. B. Leuchtstoffröhren, bestimmte gebrauchte elektrische und elektronische<br />

Geräte). Es besteht die Verpflichtung entsprechende Abfälle oder Geräte getrennt<br />

zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

3.2.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

Mögliche baubedingte Bodenverdichtungen (siehe oben, Schutzgut Boden) wirken<br />

sich auch auf den Wasserhaushalt aus (insb. Reduzierung der Sickerwassermenge).<br />

Potentielle Verunreinigungen des Grundwassers können durch Emissionen<br />

von Baufahrzeugen oder die Lagerung von Betriebsstoffen entstehen. Bei einem<br />

ordnungsgemäßen und sachgerechten Umgang mit den Baumaschinen (der vorausgesetzt<br />

werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer solchen<br />

Situation jedoch gering. Eine Gefährdung von Oberflächengewässern erfolgt nicht.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Die Versiegelung und Befestigung von Flächen (voraussichtliche Nettoneuversiegelung<br />

von rd. 0,2 ha) bewirkt eine Verringerung der Grundwasserneubildung vor<br />

Ort und des Wasserrückhaltevermögens der Landschaft sowie eine Erhöhung des<br />

Oberflächenabflusses von Niederschlägen. Falls das anfallende Niederschlagswasser<br />

vor Ort in den angrenzenden Freiflächen zurückgehalten und versickert<br />

wird, kann der Reduzierung der Grundwasserneubildung im Gebiet bzw. des Wasserrückhaltevermögens<br />

der Landschaft entgegengewirkt werden.<br />

Falls für Auffüllungen Fremdmaterial verwendet wird, kann es je nach Art des verwendeten<br />

Bodenmaterials zu zusätzlichen Nähr- und Schadstoffbelastungen des<br />

Grundwassers kommen. Bei tieferen Abgrabungen besteht zudem die Gefahr,<br />

dass Grundwasser offen gelegt wird.<br />

Anlagebedingt erfolgt keine Inanspruchnahme von Gewässern bzw. keine Gewässerquerung.<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Der Kfz-Verkehr verursacht Schad-/ Schwebstoff-Emissionen, die durch Wind,<br />

Fahrbahnabrieb, Straßenabwässer oder Spritzwasser über die Böden am Straßenrand<br />

auch ins Grundwasser gelangen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind<br />

jedoch nicht anzunehmen (hohes bis sehr hohes physiko-chemisches Filtervermögen<br />

der natürlicherweise anstehenden Böden, vergleichsweise geringes Konzentrationsniveau<br />

der eingetragenen Stoffe). Bei Unfällen sind zudem Kontaminationen<br />

mit gefährlichen Stoffen möglich; es ist jedoch kein besonderes Risiko zu erwarten<br />

(s. o.).<br />

Mögliche nutzungsbedingte Bodenverdichtungen (durch Betreten von Freiflächen<br />

o. ä., siehe Schutzgut Boden) wirken sich auch auf den Wasserhaushalt aus (insb.<br />

Reduzierung der Sickerwassermenge). Gegenüber den anlagebedingten Wirkungen<br />

auf den Wasserhaushalt treten sie jedoch deutlich in den Hintergrund.<br />

Das Plangebiet wird an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Versorgung<br />

des Gebiets mit Trinkwasser in ausreichender Quantität und Qualität wird<br />

seitens des zuständigen Wasserversorgers (<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Kandel</strong>) sichergestellt.<br />

Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird über anzulegende Abwasserkanäle<br />

der Ortskanalisation mit zentraler Abwasserreinigungsanlage (Verbands-<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

kläranlage <strong>Kandel</strong>) zugeleitet. Eine Aufdimensionierung des bestehenden Kanalsystems<br />

ist nicht erforderlich.<br />

3.2.4 Auswirkungen der Planung auf das Klima/ die Luft sowie auf Mensch/<br />

Bevölkerung (Gesundheit)<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

Prinzipiell besteht die Gefahr, dass im Zuge von Bauarbeiten außerhalb der zukünftigen<br />

Verkehrsflächen/ Bauwerke gelegene lokalklimatisch ausgleichende<br />

bzw. entlastende Vegetationsflächen als Arbeitsstreifen oder Lagerflächen in Anspruch<br />

genommen werden. Gras-/ krautgeprägte Vegetationsbestände und ihre<br />

lokalklimatischen Funktionen lassen sich nach Abschluss der Baumaßnahmen relativ<br />

kurzfristig wieder neu entwickeln. Die Entwicklung von Gehölzbeständen mit<br />

lokalklimatisch spezifischen Funktionen nimmt dagegen einen längeren Zeitraum<br />

in Anspruch; unmittelbar an das Plangebiet angrenzend finden sich entsprechende<br />

Gehölzbestände. Ihr baubedingter Verlust kann als erheblich eingestuft werden.<br />

Von einer möglichen erheblichen Behinderung des (schwachen/ stark reduzierten)<br />

Kaltluftabflusses durch baubedingte Lagerflächen ist dagegen aufgrund der geringen<br />

Dimension (sie können umflossen werden) und der zeitlich begrenzten Wirkung<br />

nicht auszugehen.<br />

Gasförmige Emissionen von Baufahrzeugen tragen temporär zur Erhöhung der<br />

Luftbelastung bei. Im Vergleich zu den sonstigen Verkehrsbewegungen im Untersuchungsgebiet<br />

sind die zu erwartenden Verkehrsströme zu gering, um bezüglich<br />

der Qualität der Luft signifikant belastende Emissionen zu verursachen. Darüber<br />

hinaus wird durch die Baufahrzeuge Lärm erzeugt. Da die baubedingten Lärmemissionen<br />

zeitlich begrenzt sind, kann von einer unerheblichen und nicht nachhaltigen<br />

Auswirkung ausgegangen werden.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Durch Versiegelung, Befestigung bzw. Umwidmung von Vegetationsflächen wird<br />

der Wärme- und Wasserhaushalt im Gebiet erheblich verändert. Versiegelung und<br />

Befestigung führen zu einer Verminderung der Verdunstung und zur Erhöhung der<br />

Wärmerückstrahlung und damit zu erhöhten Lufttemperaturen; die Luftfeuchte wird<br />

herabgesetzt. Die klimatischen Entlastungs- und Ausgleichsfunktionen der Freiflächen<br />

des Plangebiets für die angrenzenden bebauten Bereiche werden gemindert.<br />

Gebäude behindern zudem lokal wirksame Windsysteme. Aufgrund der relativ geringen<br />

Größe des angeschlossenen Kaltluftentstehungsgebiets (nur bis zum<br />

nächstgelegenen Geländerücken reichend, ab dort Gelände nach Norden und Osten<br />

hin abfallend) und der überwiegend mäßigen bis geringen Hangneigung sind<br />

die Hangabwinde allerdings bereits heute relativ schwach ausgeprägt.<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Insbesondere die im Teilbereich B des Teilgebiets K 2 geplante Ortsrandstraße<br />

führt - bei ihrer kompletten Fertigstellung - zu einer Umverteilung bestehender/<br />

prognostizierter Verkehrsflüsse, die bestehenden Luftqualitätsparameter im Unter-<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

suchungsgebiet werden sich hierdurch jedoch nicht wesentlich ändern.<br />

Zur Bewältigung möglicher Konflikte im Hinblick auf Lärmemissionen durch den<br />

Kfz-Verkehr auf der neuen Ortsrandstraße inkl. Verlängerung der Hubstraße, dem<br />

Betrieb der Kindertagesstätte inkl. Betriebsverkehr und den umgebenden schutzwürdigen<br />

Nutzungen (insb. bestehende bzw. geplante Wohnbebauung) wurde ein<br />

Fachbüro mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt (GSB -<br />

SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING 2011/<br />

2012). Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung hinsichtlich<br />

der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.<br />

BImSchV), der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm resp. der Orientierungswerte<br />

der DIN 18005-1 im Planungsraum werden in die Abwägung mit einbezogen bzw.<br />

entsprechend berücksichtigt (Näheres siehe in Begründung zum Bebauungsplan).<br />

Durch den Anschluss des neuen Baugebiets K 2 wird es zudem zu Verlagerungen<br />

der Verkehrsmengen im Straßennetz von <strong>Kandel</strong> kommen. Hiervon sind insbesondere<br />

die Hubstraße, wie auch die Guttenbergstraße betroffen. Mögliche Veränderungen<br />

an den Anschlusspunkten wurden deshalb ebenfalls aus schalltechnischer<br />

Sicht bewertet. Dabei wurde festgestellt, dass mit der Erhöhung der Verkehrsmengen<br />

regelmäßig auch Erhöhungen der Lärmimmissionen verbunden sind. Die errechneten<br />

Steigerungen liegen i. d. R. zwischen 1 - 3 dB(A). Innerhalb der allgemeinen<br />

Wohngebiete werden an den der Straße zugewandten Fassaden die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 nicht immer eingehalten werden können. An den<br />

sonstigen Fassaden und den nutzbaren Freibereichen werden die Orientierungswerte<br />

in der Regel noch eingehalten. Da die Überschreitungen nur einzelne Fassaden<br />

betreffen, die Überschreitungen moderat sind und die Lärmsituation sich<br />

nach der Herstellung der Ortsrandstraße für den Großteil des Straßennetzes bessert,<br />

wird im Rahmen der Abwägung die im Bebauungsplan enthaltene Lösung als<br />

sachgerecht und noch situationsangemessen angesehen (vgl. hierzu Begründung<br />

zum Bebauungsplan-Entwurf für das Teilgebiet K 2, WSW & PARTNER GMBH<br />

Stand März 2013).<br />

Im Bereich des Kreisels an der Hubstraße/ Stresemannstraße wurde die Immissionssituation<br />

hinsichtlich ggf. erforderlicher Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen<br />

nach § 42 BImSchG untersucht. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung<br />

einer Straße im Sinne des § 1 der 16. BImSchV. Durch den Neubau des<br />

Kreisels kommt es nach dem schalltechnischen Gutachten lediglich am Gebäude<br />

der Hubstraße Nr. 19 zu geringen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte<br />

der 16. BImSchV. Die Anforderungen an den Lärmschutz und dessen Finanzierung<br />

gelten hier unmittelbar, daher wird auf diesbezügliche Festsetzungen im Bebauungsplan<br />

verzichtet (vgl. hierzu Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf,<br />

WSW & PARTNER GMBH Stand März 2013).<br />

Im Hinblick auf die geplante Kindertagesstätte kommt das schalltechnische Gutachten<br />

zu dem Ergebnis, dass die mit dem Betrieb verbundenen Immissionen an<br />

den umgebenden Nutzungen Beurteilungspegel hervorrufen, die deutlich unter<br />

dem um 6 dB geminderten Immissionsrichtwert der TA Lärm liegen. Auch das<br />

‘Spitzenpegelkriterium‘ der TA Lärm ist sicher eingehalten. Die geplante Kindertagesstätte<br />

ist somit mit den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen<br />

schalltechnisch verträglich. Dies betrifft sowohl den Verkehrslärm wie auch den mit<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

der Einrichtung verbundenen Betriebslärm durch sich im Freibereich aufhaltende<br />

Kinder.<br />

In der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan wird zudem darauf hingewiesen,<br />

dass die mit der Benutzung solcher Einrichtungen für die nähere Umgebung<br />

typischerweise verbundenen Auswirkungen nach allgemeiner Rechtsauffassung<br />

ortsüblich, sozialadäquat und in der Bevölkerung allgemein akzeptiert sind.<br />

Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und<br />

ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen<br />

werden, sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz im Regelfall keine<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen. Eine Unzumutbarkeit der Immissionen auf die<br />

umliegenden vorhandenen Wohnnutzungen ist nicht ersichtlich.<br />

3.2.5 Auswirkungen der Planung auf die Landschaft sowie auf Mensch/<br />

Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

An das Plangebiet grenzen landschaftsbildprägende und kulturraumtypische Vegetationsstrukturen<br />

mit einer längeren Entwicklungsdauer (insb. Gehölzbestände,<br />

Hohlweg) an. Während der Baumaßnahmen besteht die Gefahr einer Inanspruchnahme<br />

dieser bedeutsamen Strukturen. Der Baubetrieb und die Anlage von Zwischenlagerflächen<br />

führen temporär zu einer Störung des Landschaftsbilds. Störungen<br />

durch Baulärm und geruchliche Emissionen können zudem vorübergehend<br />

zur Beeinträchtigung von Erholungssuchenden beitragen. Vorausgesetzt werden<br />

kann, dass die gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur<br />

Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung eingehalten werden. Während<br />

der Bautätigkeiten kann es zudem zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit von erholungswirksamen<br />

Wegeverbindungen kommen. Geeignete Ausweichmöglichkeiten/<br />

alternative Wegeführungen sind prinzipiell vorhanden. Das Plangebiet ist zudem<br />

für die Naherholung von untergeordneter Bedeutung (wird vorwiegend zum Hunde<br />

Ausführen genutzt). Zur Naherholung werden vorwiegend die weiter südlich gelegenen<br />

Niederungsbereiche und Bienwaldteile genutzt.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Das Plangebiet und seine Umgebung sind vorwiegend durch offene, flächenhaft<br />

wirksame Vegetationsbestände (Äcker, Grünland und Grabeland) gekennzeichnet.<br />

Prägend sind darüber hinaus die gebietstypischen Gehölzbestände entlang des<br />

Hohlwegs (inkl. des Hohlwegs selbst), entlang der östlich gelegenen Bahntrasse<br />

sowie randlich mit Gehölzen bestandene Feldgärten. Anlagebedingt wird durch die<br />

vorgesehenen Versiegelungen und Flächenumwidmungen ein Teil dieser landschaftsbildprägenden<br />

Vegetationsstrukturen in Anspruch genommen (insb. Feldgärten,<br />

Grünland-, Gehölzbestände, südlicher Ausläufer des Hohlwegs mit einer<br />

Länge von ca. 40 m). Im Zuge der Bebauung wird es zudem durch Auffüllungen/<br />

Abtrabungen zu einer nachhaltigen Veränderung der Oberflächengestalt kommen.<br />

Dies betrifft auch den südlichen Teil des Hohlwegs - als kulturhistorisch bedeutsames<br />

Zeugnis ehemaliger Nutzungsformen. Die anthropogene Überprägung des<br />

nordwestlichen Stadtrands von <strong>Kandel</strong> nimmt weiter zu. Durch unzureichende Be-<br />

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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

rücksichtigung der örtlichen Bautraditionen und monotone, örtlich beliebig austauschbare<br />

Gestaltung der Grünflächen (Zierrasen mit Nadelgehölzen) kann das<br />

Stadt- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden. Dies ist als erhebliche/<br />

nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zu werten. Die vorgesehenen<br />

Veränderungen werden aufgrund der Reliefsituation sowie der Begrenzung der<br />

Gebäudehöhe auf 9 m nur im Nahbereich sichtbar sein.<br />

Durch das Vorhaben wird ein Teil des landschaftlichen Freiraums für die Naherholung<br />

für die Bevölkerung von <strong>Kandel</strong> in Anspruch genommen. Aufgrund der untergeordneten<br />

Bedeutung des Plangebiets und seiner Umgebung für die Naherholung<br />

(siehe Kap. 2.6), werden die Auswirkungen auf die Erholungssituation als<br />

nicht gravierend verschlechternd eingestuft. Vorhandene Wegebeziehungen werden<br />

anlagebedingt nicht unterbrochen resp. in die Planung aufgenommen und neu<br />

gestaltet.<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Der Kfz-Verkehr verursacht Lärmemissionen, die sich nachteilig auf die Erholungsnutzung<br />

auf den angrenzenden Freiflächen auswirken können. Aufgrund der<br />

bestehenden untergeordneten Bedeutung des Plangebiets und seiner Umgebung<br />

für die ruhige, landschaftsbezogene Naherholung (siehe Kap. 2.6), werden die<br />

Auswirkungen auf die Erholungssituation als nicht gravierend verschlechternd eingestuft.<br />

3.2.6 Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Auf die möglichen vorhabensbedingten Auswirkungen im Hinblick auf den kulturhistorisch<br />

bedeutsamen Hohlweg wurde bereits oben hingewiesen.<br />

Auf die Bedeutung der Offenlandflächen für die landwirtschaftliche Nutzung (Produktionsfunktion)<br />

wurde beim Schutzgut Boden eingegangen (siehe Kap. 2.1); sie<br />

ist im Hinblick auf ihre natürliche Ertragsfähigkeit als hoch einzustufen. Durch die<br />

geplante Neubebauung geht landwirtschaftliche Nutzfläche im Umfang von ca. 0,4<br />

ha verloren (Acker/ Grünland). Die Abwägungsentscheidung hinsichtlich der Belange<br />

der Landwirtschaft ist bereits auf Ebene der Standortfindung bzw. der Flächennutzungsplanung<br />

erfolgt.<br />

Landwirtschaftliche Zuwegungen bzw. Wegeverbindungen werden durch die Planung<br />

für das gesamte Teilgebiet K 2 neu geordnet und bleiben weiterhin in ihrer<br />

Funktionsfähigkeit bestehen.<br />

Im Gebiet eventuell vorhandene Ver-/ Entsorgungsleitungen werden bei Bautätigkeiten<br />

in diesen Bereichen gesichert.<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

4 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

sowie Vorschläge zum Monitoring<br />

4.1 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Mit den folgenden Vermeidungs-, Verringerungs- 13 und Ausgleichsmaßnahmen<br />

sollen die negativen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter verringert<br />

bzw. kompensiert werden (siehe Kap. 3.2). Die Maßnahmen bilden die Grundlage<br />

für die landschaftspflegerischen/ grünordnerischen Festsetzungen, die in Kapitel<br />

4.2 formuliert werden und die in den Bebauungsplan integriert werden sollen.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt):<br />

- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />

und Betriebsstoffen,<br />

- Verzicht auf das Befahren bzw. die Lagerung von Baumaterialien während der<br />

Bauarbeiten im Bereich von Gehölzflächen sowie der bestehenden/ zukünftigen<br />

Grünflächen im Plangebiet, Nutzung von befestigten und versiegelten Flächen,<br />

falls erforderlich Schutz von Vegetationsbeständen (gemäß DIN 18920),<br />

- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen unter der Prämisse der Entwicklung<br />

gebietstypischer, artenreicher Landschaftsstrukturen,<br />

- Verwendung gebietstypischer Gehölze für Begrünungsmaßnahmen sowohl im<br />

Straßenraum, im Bereich der öffentlichen Grünflächen als auch im Bereich der<br />

gärtnerisch anzulegenden Freiflächen,<br />

- Extensive Pflege des Straßenbegleitgrüns und der öffentlichen Grünflächen,<br />

- Verwendung von Beleuchtungsanlagen innerhalb der Gemeinbedarfsfläche, im<br />

Straßenraum sowie im Bereich öffentlicher Grünflächen, durch die das Anlocken<br />

nachtaktiver Insekten minimiert wird,<br />

- Sicherstellung der Kompensation von Flächen- und Wertverlusten in (räumlich-<br />

) funktionalem Zusammenhang zur Eingriffsfläche: Entwicklung von extensiv<br />

genutztem Grünland und/ oder von Grünlandbrachen, insbesondere (wechsel-<br />

)feucht-nasser Standorte im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung.<br />

Schutzgüter Boden und Wasser:<br />

- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />

und Betriebsstoffen,<br />

- Verzicht auf das Befahren bzw. die Lagerung von Baumaterialien auf den angrenzenden<br />

oder verbleibenden Freiflächen während der Bauarbeiten (Vermeidung<br />

von Bodenverdichtungen), Nutzung von befestigten und versiegelten<br />

Flächen,<br />

- Verwendung von inertem, unbelastetem Material für Aufschüttungen und Auffüllungen<br />

bzw. schonender Umgang mit zu beseitigendem Oberboden (Zwischenlagerung,<br />

Wiederverwendung), Abtransport überschüssigen Bodenmaterials<br />

und ordnungsgemäße Wiederverwertung andernorts,<br />

- Begrenzung der überbaubaren Fläche und des Versiegelungsgrads auf das<br />

13 Die Begriffe Verringerungsmaßnahmen und Minimierungs- bzw. Minderungsmaßnahmen werden<br />

im Folgenden synonym verwendet.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

unbedingt erforderliche Maß, weitgehende Verwendung wasserdurchlässiger<br />

Beläge für Wege, Plätze, Zufahrten sowie Stell- und Lagerplätze,<br />

- Rückhaltung und flächenhafte Versickerung des im Bereich der versiegelten/<br />

überbauten Flächen anfallenden, unbelasteten Niederschlagswassers in naturnah<br />

gestalteten Retentionsflächen innerhalb des Plangebiets bzw. im Bereich<br />

des Straßenbegleitgrüns bzw. Speicherung und Verwendung als Brauchwasser,<br />

- Extensive Pflege/ Unterhaltung der Freiflächen (keine Düngung, kein Pflanzenschutz),<br />

- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />

bzw. Minderung von Belastungen des Bodens und Grundwassers (insb.<br />

Entwicklung von extensiv genutztem Grünland und/ oder von Grünlandbrachen<br />

im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />

Schutzgüter Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit):<br />

- Erhalt und falls erforderlich Schutz (gemäß DIN 18920) randlicher bzw. angrenzender<br />

Gehölzbestände während der Baumaßnahmen,<br />

- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />

zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />

- Begrenzung der überbaubaren Fläche bzw. des Versiegelungsgrads auf das<br />

absolut notwendige Maß,<br />

- Durch-/ Eingrünung des Gebiets mit - nach Möglichkeit - großkronigen Laubbäumen<br />

und Gehölzstreifen (Beschattung und Verdunstung),<br />

- Schaffung naturnaher Versickerungsflächen für das anfallende Oberflächenwasser<br />

(Verdunstung),<br />

- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit lokalklimatischen Ausgleichs-/<br />

Entlastungsfunktionen (insb. Entwicklung von extensiv genutztem Grünland<br />

und/ oder von Grünlandbrachen im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />

Schutzgüter Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit):<br />

- Erhalt und falls erforderlich Schutz (gemäß DIN 18920) randlicher bzw. angrenzender<br />

gebietstypischer Grünland- und Gehölzbestände während der<br />

Baumaßnahmen,<br />

- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />

zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />

- Begrenzung der überbaubaren Fläche, des Versiegelungsgrads sowie der Reliefveränderungen<br />

auf das absolut notwendige Maß,<br />

- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen unter der Prämisse der Entwicklung<br />

gebietstypischer, artenreicher Landschaftsstrukturen,<br />

- Durchgrünung bzw. Eingrünung des Gebiets mit gebietstypischen Gehölzen,<br />

- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben<br />

(insb. Entwicklung von extensiv genutztem Grünland und/ oder<br />

von Grünlandbrachen im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />

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Schutzgut Kultur- und Sachgüter:<br />

- Erhalt landwirtschaftlicher Zuwegungen und Wegeverbindungen,<br />

- Beachtung und Sicherung von Leitungstrassen/ -führungen während der Bauphase.<br />

4.2 Landschaftspflegerische und grünordnerische Festsetzungen<br />

zur Integration in den Bebauungsplan<br />

Mit den folgenden textlichen Festsetzungen und Empfehlungen für landschaftspflegerische<br />

und grünordnerische Maßnahmen sollen die oben genannten Vermeidungs-,<br />

Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen - soweit planungsrechtlich<br />

möglich - im Bebauungsplan verankert werden. Planungsgrundlage ist der Entwurf<br />

des Bebauungsplans von WSW & PARTNER GMBH, Kaiserslautern vom Dezember<br />

2013. Die grünordnerischen Festsetzungen bzw. Maßnahmen sind in Plan 2.1 graphisch<br />

dargestellt.<br />

(1) Festsetzungen für Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen (gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB):<br />

Übergeordnet:<br />

(1.1) Die Artenauswahl für Gehölzpflanzungen soll die standörtlichen, natur- und<br />

kulturraumtypischen Gegebenheiten berücksichtigen (siehe Anhang A.1 -<br />

A.3). Die in den Pflanzenlisten Anhang A.1 - A.3 genannten Mindestpflanzqualitäten<br />

sind zu beachten. Alle Bepflanzungen sind fachgerecht durchzuführen,<br />

zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Im Falle des „Eingehens“ bzw.<br />

des Abgangs von Bäumen, Sträuchern oder von sonstigen Bepflanzungen<br />

sind Ersatzpflanzungen gemäß den festgesetzten Pflanzqualitäten vorzunehmen.<br />

Für Einsaaten resp. Gehölzpflanzungen ist vorzugsweise autochthones<br />

Saat-/ Pflanzgut zu verwenden (gebietseigene Herkunft).<br />

(1.2) Für die Anlage der Vegetationsflächen werden die folgenden zeitlichen Vorgaben<br />

getroffen:<br />

Gärtnerisch anzulegende Freiflächen: Jeweils spätestens eine Pflanzperiode<br />

nach Abschluss der Baumaßnahme (Baufertigstellungsanzeige).<br />

Öffentliche Grünflächen sowie Verkehrsbegleitgrün: Jeweils spätestens eine<br />

Pflanzperiode nach Beginn der Erschließung entsprechend dem Erschließungsfortschritt.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegenden<br />

Freiflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB bzw. §§ 10 (4) bzw. 88 (1)<br />

LBauO):<br />

(1.3) Die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen der Fläche für den Gemeinbedarf<br />

(Zweckbestimmung „Kindergarten“) sind zu mind. 20 % mit freiwachsenden,<br />

standortheimischen Gehölzen (siehe Pflanzenliste Anhang A.1) zu bepflanzen.<br />

Bei flächigen Bepflanzungen ist pro 60,0 qm der Gehölzpflanzung<br />

mind. ein Laubbaum vorzusehen. Das Anpflanzen von Nadelgehölzen sowie<br />

von Reihenpflanzungen immergrüner Laubgehölze ist nicht zulässig.<br />

Bereich von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen und Flächen für<br />

Stellplätze und Garagen (gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB):<br />

(1.4) Offene Stellplatzanlagen sind durch Reihen bzw. Pflanzinseln (Mindestgröße<br />

4 qm) groß- oder mittelgroßkroniger Laubbäume (Arten und Mindestpflanzqualitäten<br />

siehe Pflanzenliste Anhang A.2) zu gliedern. Für je 5 Stellplätze<br />

ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Die Pflanzflächen<br />

müssen gegen Überfahren geschützt sein.<br />

(1.5) Wandflächen von fensterlosen, ungegliederten Fassaden und Fassadenteilen<br />

von mehr als 30 qm sind dauerhaft zu begrünen.<br />

Je laufende 5 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze in einem Pflanzbeet<br />

von mindestens 1 qm zu setzen. Infrage kommen schlingende oder<br />

rankende Pflanzen sowie Weinreben und Spalier-Obstbäume (siehe Pflanzenliste<br />

Anhang A.3).<br />

Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 11 BauGB):<br />

(1.6) Entlang der Verlängerung der Hubstraße zur Ortsrandstraße sind im betrachteten<br />

Abschnitt mindestens 18 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen.<br />

Die in Plan 2.1 im Straßenraum dargestellten Bäume können angerechnet<br />

werden. Es ist ein alleeartiger Charakter der Bepflanzung anzustreben.<br />

Zur Auswahl stehen insbesondere die in der Pflanzenliste Anhang A.2 genannten<br />

Baumarten. Ein Wechsel der Artenwahl ist nur an Einmündungen<br />

von Querstraßen zulässig.<br />

Die Pflanzflächen müssen eine Mindestgröße von 4 qm aufweisen und gegen<br />

Überfahren geschützt sein. Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen<br />

sind vorzusehen. Mit Park- oder Stellplätzen und Einfahrten ist ein Mindestabstand<br />

von 1 m zu den Baumstandorten einzuhalten.<br />

Sind Längs- oder Senkrechtparkstreifen vorgesehen, sind diese durch<br />

Pflanzinseln mit Laubbäumen zu gliedern. Die maximale Anzahl zusammenhängender<br />

Längsparkplätze wird auf drei, die maximale Anzahl zusammenhängender<br />

Senkrechtparkplätze wird auf sieben begrenzt; der Abstand der<br />

Pflanzinseln darf 15 - 18 m nicht überschreiten.<br />

(1.7) Die verbleibenden Flächen des Straßenbegleitgrüns sind mit einer artenreichen,<br />

standortgerechten Wiesensaatgutmischung anzusäen oder mit stand-<br />

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ortgerechten Stauden/ Bodendeckern/ Kleingehölzen zu bepflanzen und extensiv<br />

zu pflegen.<br />

Bereich der öffentlichen Grünflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 15 BauGB):<br />

(1.8) Die öffentliche Grünfläche ist als Freifläche mit Offenlandcharakter und Einzelbäumen<br />

oder Baumgruppen sowie randlicher Gehölzpflanzung mit standortheimischen<br />

Arten (siehe Pflanzenliste Anhang A.1a)) anzulegen. Der anzupflanzende<br />

Gehölzanteil soll 40 % der Fläche nicht überschreiten. In Abhängigkeit<br />

von der späteren Nutzung als Rückhaltefläche für Niederschlagswasser<br />

sind die Freiflächen als Wiesen unterschiedlicher Standortbedingungen<br />

(frisch bis trocken sowie wechselnass/ wechselfeucht bis<br />

wechseltrocken) anzulegen und extensiv zu unterhalten (nach Möglichkeit<br />

ein- bis max. dreimalige Mahd/ Jahr). Anzustreben sind insbesondere folgende<br />

Wiesentypen: Halbruderale Halbtrockenrasen, Typische Glatthaferwiese,<br />

Wechselfeuchte Glatthaferwiese bzw. Kriechstraußgras-Flutrasen<br />

oder Röhrichte. Die Entwicklung der Wiesen soll durch eine Ersteinsaat gefördert<br />

werden.<br />

(2) Festsetzungen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20<br />

BauGB):<br />

(2.1) In den nicht zur Bebauung/ Versiegelung vorgesehenen Grundstücksteilen<br />

sind Bodenverdichtungen zu vermeiden. Der bei Unterkellerung/ Reliefanpassung<br />

anfallende Erdaushub ist nach Möglichkeit im Rahmen der Freiflächengestaltung<br />

der Grünflächen zu integrieren und einer unmittelbaren Nutzung<br />

zuzuführen. Für Aufschüttungen oder Auffüllungen ist nur einwandfreies,<br />

nicht verunreinigtes Material zu verwenden. Dabei sind sowohl die Vorsorgewerte<br />

der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie für<br />

Schadstoffe, für die in der BBodSchV keine Vorsorgewerte festgelegt sind,<br />

die Zuordnungswerte Z 0 bis Z 0* der Technischen Regel der LAGA „Anforderungen<br />

an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“, Teil II TR<br />

Boden im Eluat und in Feststoffen einzuhalten. Die Verwendung von Z 0* -<br />

Material ist nur unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht zulässig. Die<br />

genannten Anforderungen gelten auch als eingehalten, wenn das Bodenmaterial<br />

aus natürlich anstehenden Schichten innerhalb des Landkreises gewonnen<br />

wurde bei dem schädliche Kontaminationen aus anthropogenen<br />

Einflüssen nicht zu erwarten sind. Ein entsprechender Nachweis über Herkunft<br />

und Qualität des zur Verwendung kommenden Bodenmaterials ist der<br />

SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz,<br />

Neustadt a.d.Wstr. vor Verwendung vorzulegen.<br />

In Verbindung mit § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) wird festgesetzt:<br />

Der Oberboden ist vor Beginn der Erdarbeiten entsprechend DIN 18915 abzuschieben<br />

und bis zur Wiederverwertung auf Mieten von höchstens 2,0 m<br />

Höhe zu lagern.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

(2.2) Unnötige Versiegelungen sind im gesamten Plangebiet zu vermeiden. Wo<br />

immer dies technisch vertretbar ist, sind halbdurchlässige Materialien<br />

(Schottertragdeckschichten, weitfugiges Pflaster, stark durchlässiges Pflaster<br />

sog. „Öko- oder Drainpflaster“, Pflaster ohne Fugenverguss, Rasenlochsteine,<br />

Splitt, Schotterrasen u. ä.) zu verwenden.<br />

Offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten und notwendige Lager- und Abstellflächen<br />

(soweit keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden) sind in wasserdurchlässigem<br />

Material mit einer Versickerungsleistung von ≥ 50 % herzustellen.<br />

(3) Festsetzungen für Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von<br />

Niederschlagswasser (gemäß § 9 (1) Nr. 14 BauGB):<br />

(3.1) Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung sind bereits auf der Fläche der<br />

Baugrundstücke vorzunehmen. Bei Maßnahmen zur breitflächigen Versickerung<br />

von unbelastetem Oberflächen- und Dachflächenwasser auf den<br />

Grundstücksfreiflächen ist die bedingte Versickerungsfähigkeit des Bodens<br />

zu beachten. Das anfallende Dachflächenwasser kann vorzugsweise in Zisternen<br />

gesammelt und als Brauchwasser genutzt werden.<br />

Die im Plan festgesetzte „Öffentliche Grünfläche“ soll als zentrale Retentionsfläche<br />

zur Einleitung, Rückhaltung und Versickerung von unbelastetem<br />

Oberflächenwasser genutzt werden. Befestigungen (u. a. im Bereich von<br />

Auslässen, Gefällstrecken) sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.<br />

(4) Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereit gestellten<br />

Flächen (gemäß § 1a (3) BauGB)<br />

(4.1) Extensiv genutztes Dauergrünland („Ö1“):<br />

Die in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung in der Gemarkung Steinweiler<br />

gelegene östliche Teilfläche des Flurstücks Nr. 6068 (Flächengröße<br />

990 qm) ist Teil einer Ökokontofläche (Ökokonto der Stadt <strong>Kandel</strong>, Blatt Nr.<br />

21), der für den Ausgleich von Eingriffen herangezogen wird.<br />

Die Fläche ist als extensiv genutztes Dauergrünland (vorwiegend mittlerer<br />

Standorte, z. T. wechselfeucht) zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Für<br />

das Grünland ist eine zweimalige Mahd/ Jahr bzw. Mulchen in drei- bis fünfjährigem<br />

Turnus vorzusehen. Anzustreben ist bei mittleren Standortbedingungen<br />

die Entwicklung von mageren (Wechselfeuchten) Glatthaferwiesen.<br />

Bestehende Ufergehölze entlang des Flutgrabens sind extensiv zu pflegen.<br />

Die Stadt <strong>Kandel</strong> verpflichtet sich durch weitere vertragliche Regelungen,<br />

die bereits durchgeführten Maßnahmen zu unterhalten und zu pflegen.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Lage der außerhalb des Plangebiets liegenden Ökokontofläche (Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler), die für<br />

den Ausgleich von Eingriffen herangezogen wird (östliche Teilfläche mit einer Größe von 990 qm).<br />

(5) Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen<br />

Festsetzungen:<br />

(5.1) Bei der Gestaltung der Außenflächen der Gebäude sind hochglänzende, reflektierende<br />

und spiegelnde Metall- oder Kunststoffteile sowie glänzende<br />

oder fluoreszierende Fassadenfarben (Leuchtfarben oder intensive Farbwerte)<br />

unzulässig.<br />

Für die Dacheindeckung sind Materialien mit reflektierenden, spiegelnden<br />

oder fluoreszierenden Elementen und mit glänzenden Farben nicht zulässig.<br />

Sonnenkollektoren oder Solarzellen zur Gewinnung von Strom oder Warmwasser<br />

aus Sonnenenergie sind zulässig.<br />

(5.2) Einfriedungen aus Aluminiumblech, Kunststoffglas, sonstigen Kunststoffen<br />

sind unzulässig.<br />

(6) Hinweise:<br />

(6.1) Mit der Vorlage von Bauunterlagen zum geplanten Kindergarten sind vom<br />

Antragsteller qualifizierte Freiflächengestaltungspläne mit Darstellung und<br />

Erläuterung der grüngestalterischen Maßnahmen sowie des Versiegelungsgrads<br />

vorzulegen (i. d. R. M 1:100).<br />

(6.2) Für die Straßen- und Außenbeleuchtung sind Beleuchtungssysteme mit einer<br />

niedrigen Anlockwirkung für nachtaktive Insekten zu verwenden. Empfohlen<br />

werden Lampen mit einem Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Niederdrucklampen,<br />

LED).<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

(6.3) Bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind die Bestimmungen des<br />

Nachbarrechts zu beachten (§ 44ff. NachbG Rheinland-Pfalz).<br />

(6.4) Schutz von unterirdischen Leitungen:<br />

Bei der Verlegung von Leitungen sind die bestehenden und die im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Gehölzstandorte freizuhalten (gemäß Merkblatt über<br />

Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, FGSV<br />

939).<br />

Anhang A: Auswahlliste sowie Qualitätsanforderungen für Gehölze zu den<br />

textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „NORDWEST,<br />

Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, Stadt <strong>Kandel</strong><br />

A.1:<br />

Bäume (außer Obstbäume): Hochstämme oder Stammbüsche mit einem Stammumfang<br />

von mindestens 12 - 14 cm (3 x verpflanzt), Bäume II. Ordnung auch Heister<br />

mit Höhe mind. 200 - 250 cm (3 x verpflanzt);<br />

Sträucher: Mindestgröße 60 - 100 cm (2 x verpflanzt).<br />

a) Arten der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation:<br />

Bäume:<br />

Berg-Ahorn<br />

Eberesche<br />

Feld-Ahorn<br />

Feld-Ulme<br />

Flatter-Ulme<br />

Gemeine Esche<br />

Hainbuche<br />

Rot-Buche<br />

Spitz-Ahorn<br />

Stiel-Eiche<br />

Trauben-Eiche<br />

Vogel-Kirsche<br />

Winter-Linde<br />

Acer pseudoplatanus<br />

Sorbus aucuparia<br />

Acer campestre<br />

Ulmus minor<br />

Ulmus laevis<br />

Fraxinus excelsior<br />

Carpinus betulus<br />

Fagus sylvatica<br />

Acer platanoides<br />

Quercus robur<br />

Quercus petraea<br />

Prunus avium<br />

Tilia cordata<br />

im Bereich von Retentionsflächen auch:<br />

Rötliche Bruchweide<br />

Schwarz-Erle<br />

Silber-Pappel<br />

Silber-Weide<br />

Sträucher:<br />

Blutroter Hartriegel<br />

Gemeiner Schneeball<br />

Hasel<br />

Salix x rubens<br />

Alnus glutinosa<br />

Populus alba<br />

Salix alba<br />

Cornus sanguinea<br />

Viburnum opulus*<br />

Corylus avellana<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Hunds-Rose<br />

Kreuzdorn<br />

Kriechende Rose<br />

Liguster<br />

Pfaffenhütchen<br />

Rote Heckenkirsche<br />

Sal-Weide<br />

Schlehe<br />

Schwarzer Holunder<br />

Weißdorn, eingriffelig<br />

Weißdorn, zweigriffelig<br />

Rosa canina<br />

Rhamnus cartharticus*<br />

Rosa arvensis<br />

Ligustrum vulgare*<br />

Euonymus europaeus*<br />

Lonicera xylosteum*<br />

Salix caprea<br />

Prunus spinosa<br />

Sambucus nigra<br />

Crataegus monogyna<br />

Crataegus laevigata<br />

im Bereich von Retentionsflächen auch:<br />

Faulbaum<br />

Grau-Weide<br />

Korbweide<br />

Mandel-Weide<br />

Purpur-Weide<br />

Traubenkirsche<br />

Frangula alnus*<br />

Salix cinerea<br />

Salix viminalis<br />

Salix triandra<br />

Salix purpurea<br />

Prunus padus<br />

* = auf die Giftigkeit der Früchte bzw. anderer Pflanzenteile der gekennzeichneten Arten wird - soweit<br />

bekannt - hingewiesen.<br />

b) kulturraumtypische Arten:<br />

Bäume:<br />

Obstbäume:<br />

Aprikosenbaum<br />

Eß-Kastanie<br />

Mandelbaum<br />

Maulbeerbaum<br />

Mispel<br />

Pfirsichbaum<br />

Quitte<br />

Speierling<br />

Walnuss<br />

Sträucher:<br />

Flieder<br />

Gartenjasmin<br />

Kornelkirsche<br />

Schmetterlingsstrauch<br />

Sommerflieder<br />

Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge<br />

in nach Möglichkeit regionaltypischen Sorten<br />

(z. B. Brettacher, Landsberger Renette, Gellerts Butterbirne,<br />

Pastorenbirne, Große Schwarze Knorpel, Hedelfinger<br />

Riesenkirsche, Bühler Frühzwetschge, Deutsche Hauszwetschge)<br />

Prunus armeniaca<br />

Castanea sativa<br />

Amygdalus communis<br />

Morus alba<br />

Mespilus germanica<br />

Prunus persica<br />

Cydonia oblonga<br />

Sorbus domestica<br />

Juglans regia<br />

Syringa vulgaris<br />

Philadelphus coronarius<br />

Cornus mas<br />

Buddleja davidii<br />

Buddleja alternifolia<br />

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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Strauchrosen<br />

Weißer Hartriegel<br />

Rosa spec.<br />

Cornus alba<br />

A.2:<br />

Bereich von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen und Flächen für Stellplätze<br />

und Garagen:<br />

Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 12 - 14 cm (3 x verpflanzt).<br />

Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen:<br />

Solitärs bzw. Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens für a) 18 - 20<br />

cm resp. für b) 16 - 18 cm (3 x verpflanzt), falls wg. Lichtraumprofil entlang von<br />

Verkehrsflächen erforderlich: Hochstämme mit besonders hohem Kronenansatz.<br />

a) Mittelgroße Bäume und Großbäume:<br />

Gemeine Esche<br />

Hainbuche<br />

Feld-Ahorn<br />

Spitz-Ahorn<br />

Stiel-Eiche<br />

Trauben-Eiche<br />

Winter-Linde<br />

Fraxinus excelsior (auch Sorten `Atlas`,<br />

`Diversifolia`, `Geessink`, Westhofs´s Glorie`)<br />

Carpinus betulus<br />

Acer campestre<br />

Acer platanoides (auch Sorte `Cleveland`)<br />

Quercus robur<br />

Quercus petraea<br />

Tilia cordata (auch Sorten `Erecta`, `Greenspire`)<br />

b) Kleinbäume sowie mittelgroße Bäume mit Kronenbreite < 10 m (bei beengten<br />

Wuchsverhältnissen/ klein dimensionierten Straßenräumen):<br />

Echter Rotdorn<br />

Kegel-Feldahorn<br />

Gefüllte Vogel-Kirsche<br />

Kugel-Esche<br />

Pyramiden-Hainbuche<br />

Säulen-Stieleiche<br />

Säulen-Weißdorn<br />

Schwed. Mehlbeere-Sorte<br />

Spitz-Ahorn-Sorten<br />

Winter-Linde-Sorte<br />

Crataegus laevigata `Pauls Scarlet`<br />

Acer campestre `Elsrijk`<br />

Prunus avium `Plena`<br />

Fraxinus excelsior `Globosa`<br />

Carpinus betulus `Fastigiata`<br />

Quercus robur `Fastigiata`<br />

Crataegus monogyna ´Stricta`<br />

Sorbus intermedia `Brouwers`<br />

Acer platanoides `Columnare` oder `Globosum`<br />

Tilia cordata `Rancho`<br />

A.3:<br />

Nicht auf Rankhilfe angewiesene Pflanzen, wie z. B.:<br />

Efeu<br />

Wilder Wein<br />

Hedera helix*<br />

Parthenocissus tricuspidata<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Pflanzen, die Rankhilfen benötigen:<br />

Blauregen<br />

Jelängerjelieber<br />

Kletter-Hortensie<br />

Kletterrosen<br />

Schlingknöterich<br />

Waldrebe<br />

Wisteria sinensis*<br />

Lonicera caprifolium*<br />

Hydrangea petiolaris<br />

Rosa in Sorten<br />

Fallopia aubertii<br />

Clematis - Wildformen*<br />

Spalierobst<br />

Weinreben<br />

* = auf die Giftigkeit der Früchte bzw. anderer Pflanzenteile der gekennzeichneten Arten wird - soweit<br />

bekannt - hingewiesen.<br />

4.3 Begründung der landschaftspflegerischen und grünordnerischen<br />

Festsetzungen<br />

4.3.1 Flächen mit Pflanzgeboten gemäß § 9 (1) Nr. 25a) BauGB<br />

Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

Die Vorgabe eines zeitlichen Rahmens für die Anlage von Vegetationsflächen soll<br />

eine rasche Funktionserfüllung unter den Aspekten des Klimaschutzes und der<br />

Landschafts-/ Stadtbildgestaltung sowie der Biotopfunktion gewährleisten. Vegetationsflächen<br />

übernehmen bioökologische Funktionen und dienen der optischen<br />

Gestaltung und Gliederung des Gebiets. Die Auswahl an Pflanzenarten soll deshalb<br />

standortgerecht sein und den natur- und kulturräumlich typischen Vegetationsstrukturen<br />

entsprechen. Nach Möglichkeit soll autochthones Saat-/ Pflanzgut<br />

verwendet werden (vgl. § 40 BNatSchG). Bei Berücksichtigung der entsprechenden<br />

Artenauswahl werden nicht nur Beeinträchtigungen des Gebietscharakters<br />

vermindert, sondern es wird zugleich ein Nahrungsangebot für siedlungs(-rand)bewohnende<br />

Tierarten geschaffen. Gehölzbestände aus einheimischen Arten übernehmen<br />

Lebensraumfunktionen für die gebietstypische Tierwelt, insbesondere im<br />

Hinblick auf die Bedeutung der Flächen als Trittsteinbiotope bzw. als lineare Verbundelemente.<br />

• Nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freiflächen<br />

Eine eindeutige Abgrenzung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche / gärtnerisch<br />

anzulegenden Freiflächen im Plan ist nicht möglich, da ihre genaue Abgrenzung<br />

im Bereich des Baufensters nicht darstellbar ist. Grünflächen sollen im bebauten<br />

und befestigten Bereich - neben dem Arten- und Biotopschutz - vorrangig<br />

der Verbesserung bzw. der Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen, der Versickerung<br />

von Niederschlägen und der Beschattung / Luftbefeuchtung durch Vege-<br />

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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

tationsbestände dienen. Grünflächen sind darüber hinaus bedeutsame Gestaltungsmittel<br />

im Städtebau (optische Raumwirksamkeit, Identifikation, Charakterisierung<br />

eines Raums). Die angeführten positiven ökologischen und gestalterischen<br />

Wirkungen gelten insbesondere für Gehölzbestände. Aus diesen Gründen wird für<br />

die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen die Anpflanzung von freiwachsenden,<br />

standortheimischen Gehölzen festgesetzt. Bei einer entsprechenden Gestaltung<br />

können die gärtnerisch anzulegenden Grünflächen vorhabensbedingte Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds vermeiden bzw. mindern.<br />

Die detaillierte Verortung der Standorte für die Gehölzpflanzungen im Plan ist nicht<br />

erforderlich, da die Gemeinbedarfsfläche zukünftig komplett innerhalb der Bebauung<br />

liegen wird (Teilbereich B des Teilgebiets K 2) und spezielle Festsetzungen<br />

zur Einbindung in die freie Landschaft nicht erforderlich sind.<br />

• Bauliche Anlagen, Nebenanlagen, Flächen für Stellplätze und Garagen<br />

Die Festsetzung zur Pflanzung von hochstämmigen Laubbäumen im Bereich größerer<br />

Stellplatzanlagen dient vorrangig der Durchgrünung und optischen Gliederung<br />

des Gebiets sowie der Versickerung von Niederschlägen und der Beschattung<br />

/ Luftbefeuchtung. Um den Charakter der Stellplatzanlagen städtebaulich zu<br />

prägen, sollen nur bestimmte Gehölzarten Verwendung finden.<br />

Die Begrünung von Wandflächen trägt in der Umgebung der begrünten Fläche zur<br />

Anreicherung bodennaher Luftschichten mit Wasserdampf und zur Bremsung beschleunigter<br />

Windströmungen bei. Durch die Filterwirkung der Blätter kann die<br />

Schadstoffbelastung in der Luft gemindert werden. Des Weiteren besitzen Fassadenbegrünungen<br />

bauphysikalische Positivwirkungen (z. B. verbesserte Wärmedämmung,<br />

Förderung eines ausgeglichenen Innenraumklimas).<br />

Die genannten Maßnahmen tragen ebenfalls zur Vermeidung und Minderung vorhabensbedingter<br />

Beeinträchtigungen im Hinblick auf den Naturhaushalt und das<br />

Landschafts-/ Stadtbild bei.<br />

• Öffentliche Verkehrsflächen<br />

Die Festsetzung zur Pflanzung von mindestens 18 hochstämmigen Laubbäumen<br />

im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche (Abschnitt der Verlängerung der Hubstraße<br />

in Richtung Ortsrandstraße) dient vor allem der Durchgrünung und optischen<br />

Gliederung des Straßenraums (optische Raumwirksamkeit, Identifikation,<br />

Charakterisierung eines Raums) sowie der Beschattung und Luftbefeuchtung.<br />

Um einen Alleecharakter zu prägen, sollen bestimmte Abstände zwischen den<br />

Baumstandorten nicht überschritten werden, nur bestimmte Gehölzarten Verwendung<br />

finden sowie häufige Wechsel der Artenauswahl vermieden werden.<br />

Die festgesetzten Abstände zwischen den Stellplätzen bzw. Zufahrten und den<br />

Baumstandorten sowie die festgesetzte Mindestgröße der Pflanzflächen sollen<br />

mögliche Schäden im Bereich der anzupflanzenden Bäume verhindern.<br />

Insbesondere die Einsaat einer standortgerechten Wiesensaatgutmischung im Bereich<br />

der Baumscheiben sowie der verbleibenden Grünflächen entlang der Verkehrswege<br />

ermöglicht deren extensive, boden- und grundwasserschonende Pflege.<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

• Öffentliche Grünfläche<br />

Die Anlage von Wiesenbeständen und gebietstypischen Gehölzen im Bereich der<br />

geplanten Rückhaltefläche trägt zur Kompensation vorhabensbedingter Verluste<br />

entsprechender Biotopbestände bei.<br />

Die Entwicklung extensiv genutzter Wiesen unterschiedlicher Standortbedingungen<br />

trägt zur Erhöhung der Lebensraumvielfalt im Siedlungsbereich bei. Als Folge<br />

der extensiven Nutzung entwickeln sich blütenreiche Bestände, die einen Lebensund<br />

Nahrungsraum für zahlreiche Vogelarten und Insekten, vor allem für zahlreiche<br />

Tagfalterarten darstellen. In den tieferen Stellen der Rückhaltefläche können<br />

sich u. a. Flutrasenbestände entwickeln, die aufgrund ihrer lockeren Struktur die<br />

Ansiedlung von Amphibienarten begünstigen. Insbesondere die in Rheinland-Pfalz<br />

gefährdete Wechselkröte (Bufo viridis) bevorzugt als Besiedler des Offenlandes<br />

sonniges, vegetationsarmes Gelände und junge Kleingewässer.<br />

4.3.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft<br />

Im Plangebiet sind vorhabensbedingt umfangreiche Bodenabgrabungen, Bodenumlagerungen<br />

oder Aufschüttungsmaßnahmen vorgesehen. Eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />

des Bodens auf den verbleibenden Flächen muss aus Gründen der<br />

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens sowie seiner Bedeutung als landschaftsgeschichtliches<br />

Dokument unterbleiben.<br />

Die Verwendung von unbelastetem Bodenmaterial für Aufschüttungen oder Auffüllungen<br />

ist aus Gründen des Boden- und Grundwasserschutzes erforderlich.<br />

Im Bereich des niederschlagsarmen "Vorderpfälzer Tieflandes" kommt der Versickerung<br />

von Niederschlägen vor Ort eine besondere Bedeutung zu. Im Bereich<br />

von offenen Pkw-Stellplätzen, Zufahrten sowie Lager- und Abstellflächen sind<br />

demzufolge wasserdurchlässige Beläge (z. B. Pflaster, Rasenpflaster, Splitt,<br />

Schotterrasen) zu verwenden, die die Filterfunktion des Bodens erhalten und die<br />

Infiltration von Niederschlägen in das Grundwasser ermöglichen. Die Maßnahme<br />

dient zugleich dem Stadtbild, da entsprechend befestigte Flächen in der Regel "natürlicher"<br />

wirken.<br />

4.3.3 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Die Sammlung und Versickerung/ Retention von anfallendem unbelastetem Niederschlagswasser<br />

vor Ort trägt wesentlich zur Stabilisierung und Verbesserung<br />

des Wasserhaushaltes bei. Rückhalteanlagen führen zu einer deutlichen Verringerung<br />

der Abflussmengen der für die Entwässerung mitbenutzten oberirdischen<br />

Fließgewässer (Vorfluter) und zu einer merklichen Dämpfung hochwassergefährdender<br />

Abflussspitzen. Überlastungen der Kanalisation und in Folge der Kläranlagen<br />

mit dem Effekt, dass unzureichend gereinigtes Schmutzwasser direkt in den<br />

Vorfluter eingeleitet wird, können vermieden werden. Die Versickerung von Niederschlagswasser<br />

vor Ort fördert darüber hinaus die Grundwasserneubildung. Die<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

mengenmäßige Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate durch Ausnutzung<br />

und Wiederbelebung natürlicher Versickerungs- und Filtervorgänge des Oberbodens<br />

kann im Zusammenwirken mit einer verlängerten Untergrundpassage des<br />

Wassers die Trinkwasservorräte auch qualitativ verbessern. Der Bodenwasserhaushalt<br />

und damit die Lebensraumfunktion für Bodenlebewesen bzw. oberirdische<br />

Tier- und Pflanzenarten werden gefördert.<br />

4.3.3 Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereit gestellten<br />

Flächen<br />

Die externe Ausgleichsfläche („Ö1“, 990 m 2 große Teilfläche der Ökokontofläche<br />

Blatt Nr. 21, Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler) liegt etwa rund 3 km<br />

(Luftlinie) nordwestlich des Plangebiets, so dass der funktionale und räumliche Zusammenhang<br />

der externen Ausgleichsfläche zur Eingriffsfläche noch gegeben ist.<br />

Die Entwicklung von extensiv genutztem Dauergrünland (vorwiegend mittlerer<br />

Standorte resp. z. T. wechselfeucht) auf der externen Kompensationsfläche ist ein<br />

Baustein in der Entwicklung eines durchgängigen, gewässerbegleitenden Grünlandzuges<br />

in der größtenteils intensiv genutzten Erlenbachniederung und entspricht<br />

den Zielaussagen bestehender landespflegerischer Planwerke (Planung<br />

vernetzter Biotopsysteme, Landschaftsplanung zur Flächennutzungsplanung, Gewässerpflege-<br />

und Entwicklungsplan Erlenbach/ Flutgraben). Neben der Lebensbzw.<br />

Nahrungsraumfunktion auch für anspruchsvollere Arten kommt den Flächen<br />

eine wichtige Verbundfunktion zwischen anderen Biotopbeständen ähnlicher Ausprägung<br />

zu. Daneben tragen sie zur Aufwertung z. T. bestehender, angrenzender,<br />

aus bioökologischer Sicht höherwertiger Bereiche bei.<br />

4.3.4 Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen<br />

Festsetzungen<br />

Die Empfehlungen zur Gestaltung der Fassaden, Dächer und Einzäunungen fördern<br />

das Stadtbild und den gebietstypischen Charakter der Gemeinbedarfsfläche.<br />

Die nächtliche Beleuchtung von Gebäuden bzw. entlang von Straßen oder von<br />

Wegen zieht bei gewissen Lichtspektren eine Vielzahl nachtaktiver Insekten an<br />

und wirkt dadurch als tödliche Falle. Dies kann durch eine entsprechende Wahl<br />

des Lichtspektrums verhindert werden.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

4.4 Maßnahmenvorschläge für das Monitoring<br />

Umweltauswirkung Indikator Informationen der<br />

Behörden<br />

Fehlentwicklungen<br />

bei der Durchführung<br />

bzw. fehlende/ mangelnde<br />

Funktionserfüllung/<br />

Wirkung der<br />

Pflanzgebote und der<br />

Maßnahmen zum<br />

Ausgleich<br />

Hinweise von ehrenamtlichen<br />

Naturschützern,<br />

Naturschutzbeauftragten,<br />

Biotopbetreuern etc.<br />

Überwachung des Bestands<br />

durch die Untere<br />

Naturschutzbehörde<br />

Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen<br />

der Gemeinde<br />

Begehung bzw. fachkundige<br />

Zustandsüberprüfung<br />

und Dokumentation<br />

Zeitpunkt der zusätzlichen<br />

Überwachung/<br />

mögliche Abhilfemaßnahmen<br />

Jeweils 1 Jahr nach Abschluss<br />

der Herstellung/<br />

Fertigstellung bzw. Abnahme,<br />

bei Bedarf zu wiederholen<br />

Durchführung zusätzlicher<br />

Pflege-/ Entwicklungsmaßnahmen<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz)<br />

5.1 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz)<br />

Für die zusammenfassende Bewertung des mit der geplanten Bebauung/ Versiegelung/<br />

Flächenumwidmung verbundenen Gesamteingriffs werden zum einen eine<br />

schutzgutbezogene Gesamtbilanzierung und zum anderen eine Flächenbilanzierung<br />

für das Schutzgut Tiere und Pflanzen vorgenommen. Grundlage der vorliegenden<br />

Bilanzierungen sind für den heutigen Zustand die im Gebiet erfassten biotischen<br />

und abiotischen Faktoren (insb. die Erfassung der Biotop- und Strukturtypen,<br />

siehe Kap. 2). Für den zukünftigen Zustand sind die im Bebauungsplan-Entwurf<br />

vom Dezember 2013 (WSW & PARTNER GMBH, Kaiserslautern) dargestellte<br />

zukünftige Flächennutzung sowie die im vorangegangenen Kapitel genannten<br />

landschaftspflegerischen und grünordnerischen Festsetzungen relevant.<br />

In der Gesamtbilanz (siehe Tab. 4) werden - bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter<br />

bzw. Umweltbelange (siehe Kap. 1.3) - die funktions- und flächenbezogenen Eigriffe<br />

und Auswirkungen sowie die vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und<br />

Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang dargestellt und beurteilt.<br />

An die Gesamtbilanz in Tabelle 4 schließt sich eine Flächenbilanzierung an (Tab.<br />

5), in der der ökologische Wert des heutigen Bestands im Gebiet des Bebauungsplans<br />

dem Wert des zukünftigen Zustands gegenübergestellt wird (Flächenbilanzierung<br />

des Schutzguts Tiere und Pflanzen).<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />

Kurzbeschreibung: Plangebiet im Norden vorwiegend durch Äcker, Sonderkulturen, Fettwiesen und Feldgärten, im Süden durch Siedlungsflächen gekennzeichnet; im Norden auch südlicher Ausläufer eines asphaltierten Hohlwegs mit<br />

überwiegend strauchigen Feldhecken an den Flanken; überwiegend mittel-gering- und geringwertige Vegetationsbestände resp. solche ohne Wert; vereinzelte Gehölzbestände mittel-, mittel-hoch- bzw. hochwertig; Gehölzbestände mit<br />

Lebensraumfunktionen insb. für Vögel, Insekten, Fledermäuse; Vernetzungslinien/ Trittsteine mit Bedeutung für den lokalen Biotopverbund.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Evtl. Beeinträchtigung randlicher bzw. angrenzender höherwertiger<br />

Gehölzbestände<br />

Baubedingte Stoffeinträge (eher unwahrscheinlich)<br />

Beeinträchtigung von Tierarten durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe<br />

oder Erschütterungen während der Bauphase<br />

(vermutlich keine störungsempfindlichen Arten betroffen, falls<br />

dennoch ausreichend Ersatzlebensräume mit entsprechenden<br />

Teillebensraumfunktionen in der Umgebung vorhanden)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Dauerhafter Verlust von Biotopstrukturen, insb. von mittel-,<br />

mittel-hoch- und hochwertigen Gehölzbeständen durch Befestigung/<br />

Versiegelung bzw. Flächenumwidmung, weitere<br />

Einschränkung der Lebensraumfunktion des Gebiets<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

(Anmerkung: relevant insb. für geplante Ortsrandstraße,<br />

siehe Teilbereich B des Teilgebiets K 2, für vorliegenden<br />

Abschnitt der Verbindungsstraße nur untergeordnet wirksam)<br />

Zunahme der kfz-/ nutzungsbedingten Störwirkungen (durch<br />

Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe) für die Tierwelt<br />

(vermutlich keine störungsempfindlichen Arten betroffen,<br />

geringe Verkehrsbelastung zur Hauptaktivitätszeit von Fledermäusen)<br />

Erhöhung des Kollisionsrisikos für Tiere durch den zusätzlichen<br />

Kfz-Verkehr (voraussichtlich nicht über das allgemeine<br />

Lebensrisiko hinausgehend)<br />

Sogwirkungen/ Verwirbelungen durch die Vorbeifahrt (untergeordnet<br />

wirksam/ unerheblich)<br />

Kfz-bedingte Stoffeinträge insbesondere durch Spritzwasser<br />

in angrenzende Vegetationsbestände (unerheblich)<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Nettoneuversiegelung<br />

rd.<br />

0,2 ha<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M<br />

Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen,<br />

Baumaschinen und Betriebsstoffen (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen als Fahrwege und Lagerplätze<br />

im Zuge der Baumaßnahmen (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Vegetationsbestände<br />

gemäß DIN 18920 (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzenarten; zeitliche<br />

Vorgaben für die Anlage der Vegetationsflächen<br />

Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen auf der Gemeinbedarfsfläche:<br />

nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freiflächen<br />

(mittel-geringe bioökologische Bedeutung)<br />

Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen entlang der öffentlichen<br />

Verkehrsflächen (Straßenbegleitgrün), extensive Pflege der Flächen<br />

(mittel-geringe bioökologische Bedeutung)<br />

Förderung wechselfeuchter/ wechselnasser Standortbedingungen durch<br />

Rückhaltung/ Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers vor<br />

Ort resp. Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen/ Sträuchern<br />

sowie Entwicklung von Grünlandbeständen im Bereich der öffentlichen<br />

Grünflächen (Oberflächenwasserrückhaltebecken) inkl. extensive Pflege<br />

der Flächen (mittel-geringe bioökologische Bedeutung bioökologische<br />

Bedeutung)<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und<br />

mittel-hoher bioökologischer Bedeutung:<br />

- Ö1: Fläche zum Ausgleich: Extensiv genutztes Dauergrünland (mittlerer<br />

Standorte resp. z. T. wechselfeucht) auf dem Flurstück Nr.<br />

6068, Gemarkung Steinweiler in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />

(Teilfläche)<br />

Verwendung von Beleuchtungsanlagen mit geringer Anlockwirkung für<br />

Insekten<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca.<br />

1.720 qm<br />

mind.<br />

18 St.<br />

ca.<br />

530 qm<br />

990 qm<br />

k. A.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Flächengröße<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

-<br />

-<br />

1.1/ 1.2/ 6.1<br />

Anhang A<br />

1.3/ 1.4/ 1.5<br />

1.6/ 1.7<br />

1.8/ 3.1<br />

4.1<br />

6.2<br />

Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />

Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen<br />

lassen sich im Zuge der Ausführung<br />

vermeiden (u .a. evtl. Schutz<br />

randlicher Vegetationsbestände, Regelung<br />

im Rahmen der Genehmigungs-/<br />

Ausführungsplanung).<br />

Mögliche anlage-/ nutzungsbedingte<br />

Beeinträchtigungen des Schutzguts<br />

Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt) können durch die vorgesehenen<br />

grünordnerischen/ landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen im Plangebiet<br />

selbst nicht vollständig vermieden,<br />

vermindert bzw. kompensiert werden.<br />

Dies betrifft v. a. die weitere Einschränkung<br />

der Lebensraumfunktion<br />

des Gebiets.<br />

Mögliche Beeinträchtigungen im Hinblick<br />

auf das Schutzgut können jedoch<br />

durch die Entwicklung von Extensivgrünland<br />

im Bereich der Erlenbach-/<br />

Flutgrabenniederung kompensiert werden<br />

(Teilfläche Flurstück Nr. 6068,<br />

Gemarkung Steinweiler, Ökokonto-<br />

Fläche Nr. 21, Flächengröße 990 qm).<br />

Die externe Maßnahme zum Ausgleich<br />

ist im Zuge eines entsprechenden<br />

städtebaulichen Vertrags näher zu<br />

regeln.<br />

Zustand und Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen<br />

sollen 1 Jahr nach<br />

Fertigstellung/ Abnahme der jeweiligen<br />

Maßnahme geprüft werden.<br />

Das Eintreten von Verbotstatbeständen<br />

gemäß § 44 BNatSchG ist nicht<br />

wahrscheinlich. Bei Gehölzrodungen<br />

sind die Bestimmungen des § 39<br />

BNatSchG zu beachten.<br />

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IUS (Dezember 2013)<br />

Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Boden<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Boden<br />

Kurzbeschreibung: größtenteils basenreiche Parabraunerden bzw. Tschernosem-Parabraunerden, z. T. Rigosole, keine gefährdeten oder seltenen Bodentypen; schluffig-tonige/ schluffig-lehmige Oberböden, teilw. mit Fein-/ Mittelsanden mit hohem bis<br />

sehr hohem Wasserrückhalte- und physiko-chemischen Filtervermögen, Nähr-/ Schadstoffbelastungen infolge diffuser Einträge bzw. intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, Belastung unterhalb Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung; hohe<br />

natürliche Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung, sehr hohe Erosionsanfälligkeit.<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Bodenverdichtung, qualitative Veränderung der Bodeneigenschaften<br />

(z. B. Porenvolumen) im Bereich verbleibender oder randlicher<br />

Freiflächen<br />

Schadstoffanreicherung durch Emissionen von Baufahrzeugen<br />

(Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Zerstörung der gewachsenen Bodenhorizontierung, Beeinträchtigung<br />

der natürlichen Bodenentwicklung und des natürlichen Bodengefüges<br />

durch Umlagerungen, Aufschüttungen, Verdichtungen<br />

o. ä.<br />

Evtl. Nähr-/ Schadstoffbelastung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />

(Fremdmaterial)<br />

Funktionsverlust durch Flächenbefestigung/ -versiegelung / -<br />

überbauung (Nettoneuversiegelung)<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Schadstoffeinträge/ -anreicherung durch Emissionen des Kfz-Verkehrs<br />

in den Böden am Straßenrand<br />

Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko)<br />

Vermehrte Trittbelastung auf angrenzenden Freiflächen<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca. 0,6 ha<br />

k. A.<br />

rd. 0,2 ha<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/ E<br />

V+M/ E<br />

Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen für Fahrwege und Lagerplätze im<br />

Rahmen der Baumaßnahmen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Schonender, sachgerechter Umgang mit zu beseitigendem Oberboden<br />

Abtransport überschüssigen Bodenmaterials und ordnungsgemäße Wiederverwendung<br />

(Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche<br />

Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />

Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />

und Betriebsstoffen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen, wodurch der Einsatz von<br />

Pflanzenbehandlungsmitteln vermieden werden kann<br />

Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an<br />

Vegetationsflächen auf der Gemeinbedarfsfläche: nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />

/ gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />

Ausweisung von öffentlichen Grünflächen (Oberflächenwasserrückhaltebecken)<br />

und von Grünflächen entlang von öffentl. Verkehrsflächen (Verkehrsbegleitgrün)<br />

mit extensiver Pflege<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und extensiver<br />

Pflege:<br />

externe Fläche zum Ausgleich „Ö1“ mit extensiv genutztem Dauergrünland<br />

(Teilfläche Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca.<br />

1.720 qm<br />

ca. 1.136<br />

qm<br />

990 qm<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Flächengröße<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

2.1<br />

-<br />

2.1<br />

-<br />

1.1, Anhang<br />

A<br />

max. GR<br />

(BPlan),<br />

1.3, 1.4<br />

1.6/ 1.7/<br />

1.8/ 3.1<br />

4.1<br />

Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />

Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen<br />

lassen sich durch entsprechende<br />

Textfestsetzungen sowie im Zuge der<br />

Ausführung vermeiden und minimieren.<br />

Die Nettoneuversiegelung von rd. 0,2<br />

ha Boden als nicht regenerierbarem<br />

Naturgut ist größtenteils nicht ausgleichbar,<br />

die Maßnahmen beschränken<br />

sich weitgehend auf Vermeidung<br />

und Minimierung. Ein Teil der Beeinträchtigungen<br />

kann durch die Ausweisung<br />

von Vegetationsflächen mit extensiver<br />

Pflege im Plangebiet (gärtnerisch<br />

anzulegende Freifläche, öffentliche<br />

Grünfläche, Verkehrsbegleitgrün,)<br />

als - jedoch nicht ausgleichende - Ersatzmaßnahme<br />

kompensiert werden.<br />

Die verbleibenden Defizite werden<br />

durch die Rücknahme von Bodenbelastungen<br />

(insb. Reduzierung der Bewirtschaftungsintensität)<br />

im Bereich der<br />

externen Fläche zum Ausgleich kompensiert<br />

(Teilfläche Flurstück Nr. 6068,<br />

Gemarkung Steinweiler, Ökokonto-<br />

Fläche Nr. 21, Flächengröße 990 qm).<br />

V+M<br />

Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten,<br />

Lager- und Abstellflächen<br />

k. A.<br />

2.2<br />

Seite 60


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Wasser<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Wasser<br />

Kurzbeschreibung: keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden; geringe Grundwasserhöffigkeit, mittlere bis hohe Grundwasserflurabstände, mittlere bis geringe Grundwasserneubildungsrate und geringe Verschmutzungsempfindlichkeit,<br />

geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsempfindlichkeit; hohe Bedeutung der Wasserrückhaltung aufgrund der geringen Jahresniederschläge (im Sommer negative klimatische Wasserbilanz); keine wasserrechtlichen<br />

Schutzgebietsausweisungen.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Reduzierung der Sickerwassermenge durch Bodenverdichtungen<br />

im Zuge von Baumaßnahmen (kleinräumig)<br />

Potentielle Verunreinigungen des Grundwassers durch<br />

Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des<br />

Eintretens gering)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Verminderung der Grundwasserneubildung bzw. des<br />

Wasserrückhaltevermögens der Landschaft durch Befestigung/<br />

Versiegelung/ Überbauung<br />

Evtl. Verunreinigung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />

(Fremdmaterial)<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Schadstoffeinträge ins Grundwasser durch Emissionen<br />

des Kfz-Verkehrs<br />

Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko)<br />

Vermehrte Trittbelastung auf angrenzenden Freiflächen<br />

und in der Folge Reduzierung der Sickerwassermenge<br />

(untergeordnet)<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

evtl. Offenlegung von Grundwasser bei tieferen Abgrabungen<br />

Nettoneuversiegelung<br />

rd. 0,2 ha<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen für Fahrwege und Lagerplätze im<br />

Rahmen der Baumaßnahmen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche Aufschüttungen/<br />

Auffüllungen<br />

Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />

und Betriebsstoffen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Wasserrückhaltung:<br />

Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen<br />

auf der Gemeinbedarfsfläche: nicht überbaubare Grundstücksfläche /<br />

gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />

Größtmögliche Versickerung der Niederschläge: Verwendung wasserdurchlässiger<br />

Beläge für offene Kfz-Stellplätze, Zufahrten, Lager- und Abstellflächen<br />

Weitestgehende Rückhaltung des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers im<br />

Bereich der Grundstücksflächen (flächenhafte Versickerung oder Speicherung bzw.<br />

Kombinationsrückhaltung, Verwendung als Brauchwasser)<br />

Rückhaltung der verbleibenden Oberflächenabflüsse in zentralen Retentionsflächen<br />

(siehe öffentliche Grünfläche/ Oberflächenwasserrückhaltebecken) inkl. extensive<br />

Pflege<br />

qualitativer Grundwasserschutz:<br />

Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen, wodurch der Einsatz von<br />

Pflanzenbehandlungsmitteln vermieden werden kann<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca.<br />

1.720 qm<br />

k.A.<br />

k. A.<br />

530 qm<br />

k. A.<br />

Flächengröße<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

4.1<br />

-<br />

max. GR<br />

(BPlan),<br />

1.3/ 1.4<br />

2.2<br />

1.8/ 3.1<br />

3.1<br />

1.1, Anhang<br />

A<br />

Bewertung von Eingriff und<br />

Ausgleich<br />

Die Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts<br />

sind durch die dargestellten<br />

Maßnahmen, insbesondere<br />

durch die Ausweisung<br />

von Retentionsflächen für das<br />

anfallende, unbelastete Niederschlagswasser<br />

vor Ort und die<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen<br />

mit extensiver Pflege (öffentliche<br />

Grünfläche, Verkehrsbegleitgrün,<br />

Fläche zum Ausgleicht)<br />

größtenteils vermeidbar<br />

bzw. minimierbar. In Teilen der<br />

Freiflächen findet gegenüber der<br />

derzeitigen Situation eine Reduzierung<br />

von Nähr-/ Schadstoffeinträgen<br />

statt.<br />

V+M/<br />

A+E<br />

Extensive Pflege der Grünflächen entlang von Verkehrswegen (Verkehrsflächen)<br />

und der externen Fläche zum Ausgleich „Ö1“<br />

ca.<br />

1.596 qm<br />

1.6/ 1.7/ 4.1<br />

Seite 61


IUS (Dezember 2013)<br />

Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Klima / Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />

Kurzbeschreibung: Lage inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, geringe Niederschlagsrate, häufige Inversionswetterlagen, großräumig bioklimatisch belastende Bedingungen, Luftqualität ausreichend bis schlecht; Freiflächen wirken entlastend<br />

und ausgleichend (Freiland-Klimatop); angrenzende Bebauung mit Vorbelastungen (u. a. erhöhtes Temperaturniveau); Frisch- und Kaltluftabfluss entsprechend Geländegefälle in südliche Richtung, allerdings nur schwach ausgeprägt;<br />

vermutlich geringe Wirksamkeit lokaler Windsysteme; Verkehr als hauptsächlicher Verursacher von Lärm.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung von randlichen oder<br />

angrenzenden klimawirksamen Vegetationsbeständen<br />

(insb. Gehölzbestände)<br />

Erhöhung der Immissionsbelastung (Luft, Lärm) durch den<br />

Baubetrieb (unerheblich)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Verlust von Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen bzw.<br />

Ausgleichsflächen mit direktem Bezug zum Siedlungsraum<br />

durch Befestigung/ Versiegelung/ Bebauung, Minderung<br />

der Ausgleichs-/ Entlastungswirkungen des Gebiets<br />

Behinderung von lokalklimatischen Luftaustausch- und<br />

Strömungsverhältnissen (unerheblich)<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Zusätzliche Luftschadstoffbelastung durch nutzungsbedingte<br />

Kfz-Emissionen (lediglich Umverteilung, keine wesentliche<br />

Änderung der Luftqualitätsparameter)<br />

Von einer Verträglichkeit der benachbarten schutzwürdigen<br />

Nutzungen (insb. Wohnbebauung) mit dem Kfz-<br />

Verkehr auf der Ortsrandstraße resp. der Verlängerung<br />

der Hubstraße bzgl. Lärmemissionen ist auszugehen, u.<br />

a. mit Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen (siehe<br />

schalltechnisches Gutachten von GSB - SCHALL-<br />

TECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR.<br />

KERSTIN GIERING 2011/ 2012, Bebauungsplanverfahren<br />

„NORDWEST, Teilbereich B des Teilgebiets K 2“); Ergebnisse<br />

der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung<br />

werden in die Abwägung mit einbezogen bzw. entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Nettoneuversiegelung<br />

rd. 0,2 ha<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Gehölzbestände (Regelung<br />

im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />

zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen<br />

(Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an<br />

Vegetationsflächen auf der Gemeinbedarfsfläche: nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />

/ gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />

Begrünung ungegliederter Wandflächen<br />

Intensive Ein- und Durchgrünung des Plangebiets, insb. durch:<br />

Festsetzung von Grünflächen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen inkl.<br />

Anpflanzen gebietstypischer Gehölzbestände (Verkehrsbegleitgrün) mit klimatisch<br />

entlastenden Funktionen<br />

Weitestgehende Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers auf den<br />

privaten Grundstücken resp. Einleitung und breitflächige Versickerung in<br />

zentraler Retentionsfläche (Erhöhung der Verdunstung, siehe öffentliche<br />

Grünfläche) inkl. Anpflanzen gebietstypischer Vegetations-/ Gehölzbestände<br />

mit klimatisch entlastenden Funktionen<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen mit lokalklimatisch entlastenden Funktionen<br />

(wie Frischluft- und Kaltluftproduktion, Minderung der Wärmerückstrahlung<br />

und Erhöhung der Verdunstung): externe Fläche zum Ausgleich „Ö1“<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca.<br />

1.720 qm<br />

k. A.<br />

ca.<br />

606 qm<br />

ca.<br />

530 qm<br />

990 qm<br />

Flächengröße<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

-<br />

max. GR<br />

(BPlan),<br />

1.3/ 1.4<br />

1.5<br />

1.6,/ 1.7<br />

1.8, 3.1<br />

4.1<br />

Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />

Beeinträchtigungen des Klimas und der<br />

Luft bzw. im Hinblick auf die menschliche<br />

Gesundheit können durch die dargestellten<br />

Maßnahmen, insbesondere durch die Ausweisung<br />

von Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen<br />

(inkl. Anpflanzung von Gehölzbeständen),<br />

weitgehend vermieden, vermindert<br />

bzw. kompensiert werden (Minderung<br />

der Wärmerückstrahlung und Erhöhung<br />

der Verdunstung).<br />

Die in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />

gelegene Fläche zum Ausgleich übernimmt<br />

zusätzlich dauerhaft lokalklimatisch entlastende<br />

Funktionen (Frischluft- und Kaltluftproduktion).<br />

Geringfügige lokale nachteilige Veränderungen<br />

können jedoch nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Von einer Verträglichkeit der bestehenden/<br />

geplanten Nutzungen ist auszugehen; die<br />

Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung<br />

und Beurteilung werden in die Abwägung<br />

mit einbezogen bzw. entsprechend<br />

berücksichtigt (siehe auch Bebauungsplanverfahren<br />

„NORDWEST, Teilbereich B des<br />

Teilgebiets K 2“).<br />

Eine effiziente Nutzung erneuerbarer Energien<br />

in Form von Sonnenkollektoren oder<br />

Solarzellen ist möglich (keine Vorgaben zur<br />

Dachform/ -neigung).<br />

Von einer Verträglichkeit der im Raum vorhandenen<br />

Wohnnutzung mit der geplanten Kindertagesstätte ist e-<br />

benfalls auszugehen.<br />

Energienutzung/ -verbrauch<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Seite 62


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

Kurzbeschreibung: Teil des Landschaftstyps einer leicht gewölbten Lößplatte, hier: „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“; im Plangebiet deutliche Höhenunterschiede, hierdurch sowie durch randliche Bebauung nur eingeschränkte Sichtbeziehungen; Plangebiet v.<br />

a. durch offene, flächenhaft wirksame Acker-, Grünland-, Grabelandflächen geprägt, mittel-geringer Anteil an naturnahen gliedernden, kleinteiligeren Strukturen, insb. südlicher Ausläufer eines Hohlwegs mit Gehölzbeständen als charakteristisches<br />

Landschaftselement des Lößriedels; insgesamt mittel-geringe Qualität des Landschaftsbilds; Stadtrand z. T. mit Gestaltungsmängeln; als Naherholungsraum für die Kurzzeit-, Tages- und Feierabenderholung von untergeordneter Bedeutung.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle<br />

erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Evtl. Beschädigung von randlichen/ angrenzenden<br />

landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen<br />

(insb. Gehölzbestände, Hohlweg)<br />

Erhöhung der Immissionsbelastung (Luft,<br />

Lärm, Gerüche) sowie erhöhte Bewegungsunruhe<br />

durch den Baubetrieb, evtl. vorübergehende<br />

eingeschränkte Nutzbarkeit von Wegeverbindungen<br />

(unerheblich)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Verlust von naturnahen prägenden Landschaftselementen<br />

(insb. Feldgärten, Grünland-,<br />

Gehölzbestände, südlicher Ausläufer des Hohlwegs),<br />

nachhaltige Veränderung der Oberflächengestalt<br />

durch Bodenabgrabungen/ Reliefveränderungen,<br />

evtl. monotone, ortsuntypische<br />

Bepflanzung (Ziergrün), visuelle Störungen<br />

durch Baukörper, Einfriedungen, bauliche Anlagen<br />

u. ä., zunehmende Überprägung des<br />

Landschaftsbilds/ Stadtrands<br />

Verlust von Freiraum für die Naherholung (nur<br />

eingeschränkt wirksam/ von untergeordneter<br />

Bedeutung, deshalb unerheblich)<br />

keine Veränderung/ Unterbrechung von Wegebeziehungen<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Schadstoff-/ Lärmbelastung durch nutzungsbedingte<br />

Emissionen (insb. Kfz-Verkehr) (unerheblich)<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M/<br />

A<br />

V+M<br />

Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Gehölzbestände (Regelung im Zuge der<br />

Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur Vermeidung<br />

von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/<br />

Ausführungsplanung)<br />

Weitgehender Erhalt der Wegeverbindungen während der Bauphase (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/<br />

Ausführungsplanung)<br />

Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen für Begrünungen<br />

Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen<br />

auf der Gemeinbedarfsfläche: nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende<br />

Freifläche<br />

Begrünung ungegliederter Wandflächen<br />

Intensive Ein- und Durchgrünung des Plangebiets, insb. durch:<br />

Festsetzung von Grünflächen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen inkl. Anpflanzen gebietstypischer<br />

hochstämmiger Laubbäume (Verkehrsbegleitgrün)<br />

Förderung von Feuchtbiotopen durch die Einleitung und Rückhaltung von unbelastetem Oberflächenwasser<br />

in Vegetationsflächen (siehe öffentliche Grünfläche - Oberflächenwasserrückhaltebecken)<br />

kl. Anpflanzen gebietstypischer Vegetations-/ Gehölzbestände<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen mit Anlage bzw. Aufwertung kultur- und naturraumtypischer<br />

Landschaftselemente mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftserleben: externe Fläche zum<br />

Ausgleich „Ö1“<br />

Empfehlungen zur Außengestaltung der Gebäude (insb. Fassade, Dacheindeckung), Festsetzungen<br />

zur Gestaltung der Einfriedungen<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca.<br />

1.720 qm<br />

k. A.<br />

ca.<br />

606 qm<br />

ca.<br />

530 qm<br />

990 qm<br />

k. A.<br />

Flächengröße<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

-<br />

-<br />

1.1, Anhang<br />

A<br />

max. GR<br />

(BPlan),<br />

1.3/ 1.4<br />

1.5<br />

1.6/ 1.7<br />

1.8/ 3.1<br />

4.1<br />

5.1/ 5.2<br />

Bewertung von Eingriff und<br />

Ausgleich<br />

Die Beeinträchtigung des Stadtbildes<br />

(Innenwirkung) und des Landschaftsbildes<br />

(Außenwirkung) wird durch die<br />

Einbindung in ein Gesamtkonzept<br />

resp. durch gestalterische Vorgaben<br />

für die Vegetationsflächen im Bereich<br />

der gärtnerisch anzulegenden Freifläche,<br />

der öffentlichen Grünfläche<br />

und des Verkehrsbegleitgrüns weitgehend<br />

vermieden, minimiert bzw.<br />

kompensiert. Insbesondere durch<br />

Pflanzgebote für Gehölze erfolgt eine<br />

intensive Ein- und Durchgrünung des<br />

Gebiets.<br />

Zur Kompensation der verbleibenden<br />

Beeinträchtigungen werden außerhalb<br />

des Plangebiets Freiflächen<br />

landschaftlich aufgewertet (Fläche<br />

zum Ausgleich in der Erlenbach/-<br />

Flutgrabenniederung). Hierdurch wird<br />

erholungswirksamer Freiraum aufgewertet.<br />

Zustand und Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen<br />

sollen 1 Jahr<br />

nach Fertigstellung/ Abnahme der<br />

jeweiligen Maßnahme geprüft werden.<br />

Wegebeziehungen werden nicht verändert/<br />

unterbrochen.<br />

Seite 63


IUS (Dezember 2013)<br />

Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kurzbeschreibung: Im Plangebiet südlicher Abschnitt eines Hohlwegs als charakteristisches, kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement der Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands (ursprünglicher Hohlwegscharakter<br />

nur noch rudimentär vorhanden); Landwirtschaftswege mit Haupterschließungsfunktionen; diese werden zudem von Spaziergängern sowie von Radfahrern als zwischenörtliche Verbindungen zwischen den nördlich gelegenen<br />

Ortschaften und der Stadt genutzt.; im Süden des Plangebiets Siedlungs-/ Verkehrsflächen vorhanden.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

Flächengröße<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />

Beanspruchung eines Teilabschnitts eines kulturhistorisch<br />

bedeutsamen Landschaftselements (Hohlweg)<br />

Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche (Abwägung<br />

bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt)<br />

Landwirtschaftliche Wegeverbindungen werden erhalten<br />

(Erhalt resp. Neuordnung im Zusammenhang mit der<br />

Planung für das gesamte Teilgebiet K 2).<br />

Länge<br />

ca. 40 m<br />

ca.<br />

0,4 ha<br />

-<br />

- - - - Die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren<br />

„NORDWEST, Teilbereich<br />

B des Teilgebiets K 2“ sehen<br />

eine Aufwertung des typischen Hohlwegscharakters<br />

des weiter nördlich<br />

verbleibenden Hohlwegsabschnitts<br />

vor.<br />

Seite 64


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Die nachfolgende Flächenbilanzierung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

(inkl. biologische Vielfalt) dient insbesondere der zusätzlichen Bestätigung der naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleichbarkeit des Vorhabens (unter Einbeziehung der externen<br />

Maßnahme für den Ausgleich).<br />

Die im Rahmen der Flächenbilanzierung durchzuführende Werteinstufung der bestehenden<br />

und zukünftigen Biotop- und Strukturtypen erfolgt auf der Grundlage der im Anhang<br />

1 dargestellten 16-stufigen Wertskala und Bewertungskriterien. Nähere Angaben zum<br />

ökologischen Wert der bestehenden Biotop- und Strukturtypen im Bereich des geplanten<br />

Baugebiets finden sich in Kapitel 2.1.3. Der bioökologische Wert der gemäß den landespflegerischen<br />

und grünordnerischen Festsetzungen im Plangebiet zu entwickelnden Frei-<br />

/ Grünflächen mit Pflanzbindungen wird aufgrund ihrer Ausgestaltung, Flächengröße und<br />

Störungsintensität als mittel-gering eingestuft (sämtliche Wertstufe 3). Der Wert der Verkehrsflächen<br />

mit einem wasserdurchlässigen Belag (Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum)<br />

ist gering zu beurteilen (Wertstufe 1); die zukünftigen versiegelten Verkehrsflächen<br />

und die bebauten Flächen sind ohne bioökologischen Wert (Wertstufe 0). Zu den versiegelten<br />

Flächen wird auch die auf der Gemeinbedarfsfläche festgesetzte Stellplatzfläche<br />

gerechnet, da hier die Größe versiegelter Flächen - wie bspw. die Zufahrtsbereiche -<br />

noch nicht bekannt ist (worst-case-Betrachtung).<br />

Tabelle 5 gibt das Ergebnis der Berechnung von Wertstufe und Flächenausdehnung sowohl<br />

für den Bestand als auch für die Planungssituation im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

wieder.<br />

Gemäß der Flächenbilanzierung in Tabelle 5 beträgt der heutige bioökologische Wert<br />

des betrachteten Gebiets 13.519 Wertäquivalente. Nach Verwirklichung der geplanten<br />

Flächenumwidmung weist das Gebiet eine Wertigkeit von 8.598 Wertäquivalenten auf.<br />

Aus bioökologischer Sicht verbleibt mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen somit ein<br />

Defizit von 4.921 Wertäquivalenten.<br />

Seite 65


IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Tab. 5:<br />

Flächenbilanzierung des Eingriffs in das Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt) im Plangebiet „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“<br />

BESTAND<br />

BESTAND<br />

FLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />

Schlehen-Hecke i. B. Lößhohlweg 13 124 1.612<br />

Holundergebüsch 6 8 48<br />

Typische/ Ruderale Glatthaferwiese, sonstige grasreiche, ausdauernde<br />

Ruderalvegetation 4 614 2.456<br />

Naturraum- und standortfremde Hecken und Gebüsche, Ruderale Glatthaferwiese,<br />

Ackerbrache, Trittrasen, Brennnessel-Bestand, Grasweg 3 1.444 4.332<br />

Intensivacker, mehrjährige Sonderkultur, Feldgarten, vegetationsarme oder -<br />

freie Bereiche, Brennholzlager, sonstige grasreiche, ausdauernde<br />

Ruderalvegetation, Weg/ Trittrasen 2 2.465 4.930<br />

Pflanzenbeet mit Zierstrauchpflanzung, Kies- oder Schotterweg 1 141 141<br />

Versiegelte Straßen und Wege, Wohngebäude, Schuppen 0 1.760 0<br />

Summe 6.556 13.519 13.519<br />

PLANUNG<br />

PLANUNG<br />

FLÄCHENKATEGORIE / MAßNAHMENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />

Öffentliche Grünfläche - Oberflächenwasserrückhaltebecken 3 530 1.590<br />

Gemeinbedarfsfläche - Kindergarten (insg. 3.320 qm), davon:<br />

• gärtnerisch anzulegende Freifläche 3 1.720 5.160<br />

• bebaute und versiegelte Fläche 0 1.600 0<br />

Öffentliche Verkehrsfläche (insg. 1.968 qm), davon:<br />

• Verkehrsbegleitgrün 3 606 1.818<br />

• Verkehrsfläche, wasserdurchlässig befestigt (Parkplätze) 1 30 30<br />

• Verkehrsfläche, versiegelt 0 2.070 0<br />

Summe 6.556 8.598 8.598<br />

Differenz<br />

(Wertäquivalent) -4.921<br />

Zusätzliche Ausgleichsflächen stehen im Plangebiet selbst nicht zur Verfügung. Für den<br />

noch zu erbringenden Bedarf an Kompensationsmaßnahmen kann jedoch eine Fläche im<br />

Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung herangezogen werden, und zwar das Flurstück<br />

Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler mit einer Flächengröße von insgesamt 13.305<br />

qm (Ökokonto-Fläche Blatt Nr. 21). Die Fläche war ehemals z. T. als Grasweg, z. T. a-<br />

ckerbaulich bzw. als Intensivgrünland genutzt und wurde mittlerweile zu Extensivgrünland<br />

mittlerer Standorte entwickelt.<br />

Tabelle 6 stellt für das genannte Flurstück die Wertäquivalente des Bestands vor Realisierung<br />

der Extensivierungsmaßnahme denen des Zustands nach Realisierung der Extensivierungsmaßnahme<br />

gegenüber. Je nach ursprünglicher Nutzung ist der Vorwert der<br />

Fläche als mittel-gering resp. als mittel einzustufen. Das nach Extensivierung der Fläche<br />

vorliegende Dauergrünland (mittlerer Standorte resp. z. T wechselfeucht) weist eine mittel-hohe<br />

bioökologische Bedeutung auf (Wertstufe 9).<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Tab. 6:<br />

Flächenbilanzierung der Aufwertung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

(inkl. biologische Vielfalt) im Bereich der Ökokonto-Fläche in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />

- Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler<br />

BESTAND BESTAND<br />

FLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />

Wiese mittlerer Standorte, intensiv genutzt 7 4.941 34.587<br />

Grasweg 3 2.240 6.720<br />

Acker 2 6.124 12.248<br />

Summe 13.305 53.555 53.555<br />

PLANUNG PLANUNG<br />

FLÄCHENKATEGORIE / MAßNAHMENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />

"Ö1": Extensiv genutztes Dauergrünland:<br />

Wiese mittlerer Standorte, extensiv genutzt 9 13.305 119.745<br />

Summe 13.305 119.745 119.745<br />

Differenz<br />

(Wertäquivalent)<br />

insg. 66.190<br />

Aufwertung Wertäquivalent je qm 4,97<br />

Mit Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen weist die genannte Fläche eine Wertigkeit<br />

von 119.745 Wertäquivalenten auf. Die Fläche hat somit eine Wertsteigerung von 66.190<br />

Wertäquivalenten erfahren. Das Aufwertungspotential beträgt damit je Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche 4,97 Wertäquivalente.<br />

Verrechnet man das Defizit, das bei Realisierung der vorliegenden Bebauungsplanung<br />

entsteht (4.921 Wertäquivalente), mit der Wertsteigerung, die je Quadratmeter der Ökokonto-Fläche<br />

erzielt wird (4,97 Wertäquivalente/ m 2 ), so ergibt sich - rein rechnerisch -<br />

ein Ausgleichsflächenbedarf von rund 990 m 2 . Dem vorliegenden Eingriff wird deshalb<br />

eine 990 m 2 große Teilfläche im Osten des Flurstücks Nr. 6068 zugeordnet. Mit der vorliegenden<br />

Abbuchung verbleibt eine übrige, noch als Ökokonto-Fläche verwendbare Teilfläche<br />

des Flurstücks von 12.315 m 2 .<br />

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung der in Kapitel 4 genannten landschaftspflegerischen/<br />

grünordnerischen Maßnahmen die zu erwartenden negativen Auswirkungen<br />

der Planung (gemäß Bebauungsplan-Entwurf vom Dezember 2013 von WSW<br />

& PARTNER GMBH) vermieden, verringert und ausgeglichen werden können. Mit Realisierung<br />

der Maßnahmen ist der naturschutzrechtliche Ausgleich für den geplanten Eingriff<br />

zu erreichen; die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege, wie sie in § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt<br />

werden, werden berücksichtigt. Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44<br />

BNatSchG ist nicht wahrscheinlich. Bei Gehölzrodungen sind die Bestimmungen des §<br />

39 BNatSchG zu beachten.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

5.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung)<br />

Standortalternativen<br />

Die vorliegende Planung entspricht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER 2002 zzgl. 8. Änderung/<br />

Fortschreibung, genehmigt am 17.12.2009). Die Ausweisung von Wohnbauflächen nordwestlich<br />

der Ortslage inkl. zulässiger Wohnfolgeeinrichtungen wurde aus landespflegerischer<br />

Sicht als vertretbar beurteilt (vgl. auch MIESS & MIESS 1993). Im Hinblick auf die<br />

Bewertungskategorien, die zur Einstufung der Umweltverträglichkeit zukünftiger Bauflächen<br />

herangezogen wurden, stellt dies die günstigste Beurteilungsstufe dar. Bei den Flächen<br />

handelt es sich insgesamt betrachtet bzw. vergleichsweise um ökologisch weniger<br />

wertvoller Bereiche. Im Vergleich dazu schneidet beispielsweise die Neuausweisung von<br />

Wohnbauflächen im Niederungsbereich im Süden von <strong>Kandel</strong> (wie die im früheren Flächenutzungsplan<br />

enthaltene Bebauung „Hubhofwiesen“ als Alternativstandort) aus Umweltsicht<br />

deutlich unverträglicher ab (vgl. MIESS & MIESS 1993).<br />

Gestaltungsalternativen<br />

Das nordöstliche Teilgebiet des geplanten Baugebiets „Nord-West“, das sog. Baugebiet<br />

„Nord-West B“, wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach überplant. Für diesen<br />

Bereich existieren verschiedene Bebauungs- und Gestaltungskonzepte (der Planungsbüros<br />

WELLER bzw. WSW & PARTNER GMBH bzw. für Teilflächen auch des Ingenieurbüros<br />

MILTNER) sowie ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2000, der jedoch nicht<br />

rechtskräftig wurde. Für das hier zu betrachtende Teilgebiet „K2“ wurden ebenfalls verschiedene<br />

Strukturkonzepte entwickelt (siehe Planungsbüro WSW PARTNER GMBH 2007<br />

- 2013), die sich im Wesentlichen durch verschiedene Varianten des internen Erschließungsgerüsts<br />

sowie die Bebauungsdichte unterscheiden. Die Verortung der Fläche für<br />

den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten am Rande der bestehenden<br />

Bebauung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Kindertagesstätte, auch umliegenden<br />

Stadtgebieten dienen soll. Sie wurde deshalb in den verschiedenen Strukturkonzepten/<br />

Bebauungsplanentwürfen bereits von Beginn an im Bereich der Hubstraße/ Stresemannstraße<br />

verortet (in den ursprünglichen Planentwürfen im Bereich des ehemaligen „weißen<br />

Hauses“). Ihre Flächengröße ermittelt sich zudem aus dem Bedarf an Betreuungsplätzen,<br />

so dass in dieser Hinsicht kein wesentlicher Gestaltungsspielraum vorhanden ist.<br />

Insgesamt betrachtet ist davon auszugehen, dass die für das Plangebiet vorliegenden,<br />

verschiedenen Gestaltungskonzepte/ Bebauungsplanentwürfe zu vergleichbaren Auswirkungen<br />

auf die Umwelt führen.<br />

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6 Zusammenfassung<br />

In einer ersten Phase soll das westlich der Bahntrasse gelegene Teilgebiet „K 2“ realisiert<br />

werden, zu dem auch die Weiterführung der vom südwestlich angrenzenden Neubaugebiet<br />

„Am Höhenweg“ kommenden Ortsrandstraße in Richtung Landauer Straße<br />

(L 542) - hier bis auf Höhe der am Ostrand des Teilgebiets liegenden Bahntrasse - gehört.<br />

Im Teilgebiet „K 2“ ist zudem eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung<br />

„Kindergarten“ vorgesehen. Für die Kindertagesstätte, die auch umliegenden<br />

Stadtgebieten dient, sowie für die hierfür erforderlichen Erschließungsanlagen soll nun<br />

kurzfristig Baurecht geschaffen werden. Der Bebauungsplan „Nordwest, Teilgebiet K 2“<br />

wird deshalb in zwei Teilbereiche (A und B) untergliedert. Für den Teilbereich A mit einer<br />

Flächengröße von rd. 0,66 ha, der die genannte Gemeinbedarfsfläche inkl. Infrastrukturanlagen<br />

umfasst, wird nun - vorgezogen - ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt.<br />

Gemäß Entwurf des Bebauungsplans für den Teilbereich A des Teilgebiets K 2 (WSW &<br />

PARTNER GMBH, Stand Dezember 2013) wird im Westen des Plangebiets eine „Fläche<br />

für den Gemeinbedarf“ mit der „Zweckbestimmung Kindergarten“ festgesetzt. Die maximal<br />

überbaubare Fläche wird auf 1.600 m 2 begrenzt. Die maximale Gebäudehöhe liegt<br />

bei 9,0 m, wodurch eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht wird. Weitere Vorgaben<br />

zur baulichen Gestaltung des Hauptgebäudes (wie Firstrichtung, Dachform, Dachneigung<br />

o. ä.) werden nicht getroffen. Östlich des Baufensters wird eine Stellplatzfläche angeordnet.<br />

Die Verkehrsanbindung erfolgt über einen Minikreisel im Bereich der geplanten Verbindungsstraße<br />

Hubstraße - Ortsrandstraße. Die neue Verbindungsstraße (Querschnittsbreite<br />

insg. 15,30 m) wird künftig weiter nordwestlich an die geplante Ortsrandstraße anbinden;<br />

im Südosten wird sie ebenfalls über einen Minikreisel an die Stresemann bzw.<br />

Hubstraße angebunden. Straßenbegleitend werden beidseitig Parkbuchten sowie Rad-/<br />

Fußwege angeordnet. Östlich der neuen Verbindungsstraße auf Höhe der Hubstraße<br />

wird ein Rückhaltebecken für das anfallende Oberflächenwasser festgesetzt.<br />

Der Zustand der einzelnen Schutzgüter im Plangebiet, die voraussichtlichen erhebliche<br />

Umweltauswirkungen der Planung sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung<br />

und zum Ausgleich von erheblichen negativen Auswirkungen (Beeinträchtigungen)<br />

lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />

Zustand: Plangebiet im Norden vorwiegend durch Äcker, Sonderkulturen, Fettwiesen und Feldgärten,<br />

im Süden durch Siedlungsflächen gekennzeichnet; im Norden auch südlicher Ausläufer eines<br />

asphaltierten Hohlwegs mit überwiegend strauchigen Feldhecken an den Flanken; überwiegend<br />

mittel-gering- und geringwertige Vegetationsbestände resp. solche ohne Wert; vereinzelte Gehölzbestände<br />

mittel-, mittel-hoch- bzw. hochwertig; Gehölzbestände mit Lebensraumfunktionen insb. für<br />

Vögel, Insekten, Fledermäuse; Vernetzungslinien/ Trittsteine mit Bedeutung für den lokalen Biotopverbund.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beeinträchtigung<br />

randlicher bzw. angrenzender höherwertiger Gehölzbestände; anlagebedingt: Dauerhafter Verlust<br />

von Biotopstrukturen, insb. von mittel-, mittel-hoch- und hochwertigen Gehölzbeständen durch Befestigung/<br />

Versiegelung bzw. Flächenumwidmung, weitere Einschränkung der Lebensraumfunktion<br />

des Gebiets.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Baubedingte Stoffeinträge<br />

sind eher unwahrscheinlich, Beeinträchtigung von Tierarten durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe<br />

oder Erschütterungen während der Bauphase (vermutlich keine störungsempfindlichen/ anspruchsvolleren<br />

Arten betroffen, falls dennoch ausreichend Ersatzlebensräume mit entsprechenden<br />

Teillebensraumfunktionen in der Umgebung vorhanden); nutzungs-/ betriebsbedingt (Anmerkung:<br />

nachfolgende Anmerkungen sind insb. für geplante Ortsrandstraße relevant (siehe Bebauungsplanverfahren<br />

für den Teilbereich B des Teilgebiets K 2,) für den vorliegenden Abschnitt der Verbindungsstraße<br />

sind sie nur untergeordnet wirksam): Zunahme der kfz-bedingten Störwirkungen<br />

(durch Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe) für die Tierwelt (vermutlich keine störungsempfindlichen<br />

Arten vorhanden, geringe Verkehrsbelastung zur Hauptaktivitätszeit von Fledermäusen),<br />

Erhöhung des Kollisionsrisikos für Tiere durch den zusätzlichen Kfz-Verkehr (voraussichtlich nicht<br />

über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehend), Sogwirkungen und Verwirbelungen durch die<br />

Vorbeifahrt untergeordnet wirksam, Kfz-bedingte Stoffeinträge insbesondere durch Spritzwasser in<br />

angrenzende Vegetationsbestände unerheblich.<br />

Boden<br />

Zustand: größtenteils basenreiche Parabraunerden bzw. Tschernosem-Parabraunerden, z. T. Rigosole,<br />

keine gefährdeten oder seltenen Bodentypen; schluffig-tonige/ schluffig-lehmige Oberböden,<br />

teilw. mit Fein-/ Mittelsanden mit hohem bis sehr hohem Wasserrückhalte- und physikochemischem<br />

Filtervermögen, Nähr-/ Schadstoffbelastungen infolge diffuser Einträge bzw. intensiver<br />

landwirtschaftlicher Nutzung, Belastung unterhalb Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung;<br />

hohe natürliche Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung, sehr hohe Erosionsanfälligkeit.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Bodenverdichtung, qualitative<br />

Veränderung der Bodeneigenschaften (z. B. Porenvolumen) im Bereich verbleibender oder<br />

randlicher Freiflächen; anlagebedingt: Zerstörung der gewachsenen Bodenhorizontierung, Beeinträchtigung<br />

der natürlichen Bodenentwicklung und des natürlichen Bodengefüges durch Umlagerungen,<br />

Aufschüttungen, Verdichtungen o. ä., evtl. Nähr-/ Schadstoffbelastung durch Aufschüttungen/<br />

Auffüllungen (Fremdmaterial), Funktionsverlust durch Flächenbefestigung/ -versiegelung/ -<br />

überbauung (Nettoneuversiegelung rd. 0,2 ha).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Schadstoffanreicherung<br />

durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering); nutzungs-/<br />

betriebsbedingt: Schadstoffeinträge/ -anreicherung durch Emissionen des Kfz-Verkehrs in den Böden<br />

am Straßenrand, Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko), vermehrte Trittbelastung<br />

auf angrenzenden Freiflächen.<br />

Wasser<br />

Zustand: keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden; geringe Grundwasserhöffigkeit,<br />

mittlere bis hohe Grundwasserflurabstände, mittlere bis geringe Grundwasserneubildungsrate<br />

und geringe Verschmutzungsempfindlichkeit, geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsempfindlichkeit;<br />

hohe Bedeutung der Wasserrückhaltung aufgrund der geringen Jahresniederschläge<br />

(im Sommer negative klimatische Wasserbilanz); keine wasserrechtlichen Schutzgebietsausweisungen.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Reduzierung der Sickerwassermenge<br />

durch Bodenverdichtungen im Zuge von Baumaßnahmen (kleinräumig); anlagebedingt:<br />

Verminderung der Grundwasserneubildung bzw. des Wasserrückhaltevermögens der Landschaft<br />

durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung (Nettoneuversiegelung rd. 0,2 ha) - bei Retention<br />

vor Ort unerhebliche Auswirkung, evtl. Verunreinigung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />

(Fremdmaterial), evtl. Offenlegung von Grundwasser bei tieferen Abgrabungen.<br />

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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Potentielle Verunreinigungen<br />

des Grundwassers durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens<br />

gering); nutzungs-/ betriebsbedingt: Schadstoffeinträge ins Grundwasser durch Emissionen<br />

des Kfz-Verkehrs, Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko), vermehrte Trittbelastung<br />

auf angrenzenden Freiflächen und in der Folge Reduzierung der Sickerwassermenge.<br />

Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />

Zustand: Lage inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, geringe Niederschlagsrate, häufige Inversionswetterlagen,<br />

großräumig bioklimatisch belastende Bedingungen, Luftqualität ausreichend bis<br />

schlecht; Freiflächen wirken entlastend und ausgleichend (Freiland-Klimatop); angrenzende Bebauung<br />

mit Vorbelastungen (u. a. erhöhtes Temperaturniveau); Frisch- und Kaltluftabfluss entsprechend<br />

Geländegefälle in südliche Richtung, allerdings nur schwach ausgeprägt; vermutlich geringe<br />

Wirksamkeit lokaler Windsysteme; Verkehr als hauptsächlicher Verursacher von Lärm.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung<br />

von randlichen oder angrenzenden klimawirksamen Vegetationsbeständen (insb.<br />

Gehölzbestände); anlagebedingt: Verlust von Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen mit direktem<br />

Bezug zum Siedlungsraum durch Befestigung/ Versiegelung/ Bebauung, Minderung der Ausgleichs-/<br />

Entlastungswirkungen des Gebiets (Nettoneuversiegelung rd. 0,2 ha).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Erhöhung der Immissionsbelastung<br />

(Luft, Lärm) durch den Baubetrieb; anlagebedingt: Behinderung von lokalklimatischen<br />

Luftaustausch- und Strömungsverhältnissen; nutzungs-/ betriebsbedingt: Zusätzliche Luftschadstoffbelastung<br />

durch nutzungsbedingte Kfz-Emissionen (lediglich Umverteilung, keine wesentliche<br />

Änderung der Luftqualitätsparameter); von einer Verträglichkeit der benachbarten schutzwürdigen<br />

Nutzungen (insb. Wohnbebauung) mit dem Kfz-Verkehr auf der Ortsrandstraße resp. der Verlängerung<br />

der Hubstraße bzgl. Lärmemissionen ist auszugehen, u. a. mit Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen<br />

(siehe schalltechnisches Gutachten von GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO<br />

PROF. DR. KERSTIN GIERING 2011/ 2012, Bebauungsplanverfahren „NORDWEST, Teilbereich B des<br />

Teilgebiets K 2“); Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung werden in die<br />

Abwägung mit einbezogen bzw. entsprechend berücksichtigt; von einer Verträglichkeit der im Raum<br />

vorhandenen Wohnnutzung mit der geplanten Kindertagesstätte ist ebenfalls auszugehen; Energieverbrauch<br />

(effiziente Nutzung der Sonnenenergie möglich).<br />

Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

Zustand: Teil des Landschaftstyps einer leicht gewölbten Lößplatte, hier: „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“; im<br />

Plangebiet deutliche Höhenunterschiede, hierdurch sowie durch randliche Bebauung nur eingeschränkte<br />

Sichtbeziehungen; Plangebiet v. a. durch offene, flächenhaft wirksame Acker-, Grünland-<br />

, Grabelandflächen geprägt, mittel-geringer Anteil an naturnahen gliedernden, kleinteiligeren Strukturen,<br />

insb. südlicher Ausläufer eines Hohlwegs mit Gehölzbeständen als charakteristisches Landschaftselement<br />

des Lößriedels; insgesamt mittel-geringe Qualität des Landschaftsbilds; Stadtrand<br />

z. T. mit Gestaltungsmängeln; als Naherholungsraum für die Kurzzeit-, Tages- und Feierabenderholung<br />

von untergeordneter Bedeutung.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung<br />

von randlichen oder angrenzenden landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen<br />

(insb. Gehölzbestände, Hohlweg); anlagebedingt: Verlust von naturnahen prägenden Landschaftselementen<br />

(insb. Feldgärten, Grünland- und Gehölzbestände, südlicher Ausläufer des Hohlwegs),<br />

nachhaltige Veränderung der Oberflächengestalt durch Bodenabgrabungen/ Reliefveränderungen,<br />

evtl. monotone, ortsuntypische Bepflanzung (Ziergrün), visuelle Störungen durch Baukörper, Einfriedungen,<br />

bauliche Anlagen u. ä., zunehmende Überprägung des Landschaftsbilds/ Stadtrands.<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Erhöhung der Immissionsbelastung<br />

(Luft, Lärm, Gerüche) sowie erhöhte Bewegungsunruhe durch den Baubetrieb, evtl.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

vorübergehende eingeschränkte Nutzbarkeit von Wegeverbindungen; anlagebedingt: Verlust von<br />

Freiraum für die Naherholung (nur eingeschränkt wirksam/ von untergeordneter Bedeutung, deshalb<br />

unerheblich), keine Veränderung/ Unterbrechung von Wegebeziehungen; nutzungs-/ betriebsbedingt:<br />

Schadstoff-/ Lärmbelastung durch nutzungsbedingte Emissionen (Kfz-Verkehr).<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Zustand: Im Plangebiet südlicher Abschnitt eines Hohlwegs als charakteristisches, kulturhistorisch<br />

bedeutsames Landschaftselement der Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands (ursprünglicher Hohlwegscharakter<br />

nur noch rudimentär vorhanden); Landwirtschaftswege mit Haupterschließungsfunktionen;<br />

diese werden zudem von Spaziergängern sowie von Radfahrern als zwischenörtliche Verbindungen<br />

zwischen den nördlich gelegenen Ortschaften und der Stadt genutzt.; im Süden des<br />

Plangebiets Siedlungs-/ Verkehrsflächen vorhanden.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: anlagebedingt: Beanspruchung eines<br />

Teilabschnitts eines kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselements (Hohlweg); Abwägung<br />

bzgl. des Verlustes von landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgte bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung.<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: Landwirtschaftliche Wegeverbindungen<br />

werden erhalten.<br />

Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die voraussichtlichen erheblichen<br />

Auswirkungen (Nr. der Festsetzung siehe Kap. 4.2)<br />

Soweit im Bebauungsplan regelbar, werden folgende grünordnerische/ landschaftspflegerische<br />

Festsetzungen formuliert, die in den Bebauungsplan übernommen worden sollen oder im Zuge eines<br />

entsprechenden städtebaulichen Vertrags zu regeln sind (externe Fläche zum Ausgleich):<br />

- Schonender, sachgerechter Umgang mit zu beseitigendem Oberboden (2.1),<br />

- Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche Aufschüttungen/<br />

Auffüllungen (2.1),<br />

- Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzenarten für Begrünungen (1.1, Pflanzenlisten<br />

Anhang A, 6.1) sowie Festsetzung von zeitlichen Vorgaben für die Anlage der Vegetationsflächen<br />

(1.2),<br />

- Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen auf der Gemeinbedarfsfläche:<br />

nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freiflächen<br />

(max. GR siehe BPlan, 1.3, 1.4),<br />

- Begrünung ungegliederter Wandflächen (1.5),<br />

- Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenbegleitgrün),<br />

extensive Pflege der Flächen (1.6, 1.7),<br />

- Anlage von Retentionsflächen zur Rückhaltung/ Versickerung des anfallenden, unbelasteten<br />

Oberflächenwassers im Bereich der öffentlichen Grünfläche inkl. Pflanzung von gebietstypischen<br />

Laubbäumen/ Sträuchern sowie Entwicklung von standortgemäßen Grünlandbeständen,<br />

extensive Pflege der Fläche (1.8, 3.1),<br />

- Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und mittel-hoher bioökologischer<br />

Bedeutung: externe Fläche zum Ausgleich „Ö1“, Entwicklung von extensiv genutztem<br />

Dauergrünland auf einer 990 qm großen Teilfläche des Flurstücks Nr. 6068, Gemarkung<br />

Steinweiler in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung (4.1),<br />

- Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten, Lager- und Abstellflächen<br />

(2.2),<br />

- Empfehlungen zur Außengestaltung der Gebäude (insb. Fassade, Dacheindeckung), Festsetzungen<br />

zur Gestaltung der Einfriedungen (5.1, 5.2),<br />

- Verwendung von Beleuchtungsanlagen mit geringer Anlockwirkung für Insekten (6.2).<br />

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Ein Teil der Maßnahmen betreffen Regelungen, die im Rahmen der nachgelagerten Genehmigungsverfahren<br />

zu beachten sind. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:<br />

- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen und Betriebsstoffen,<br />

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur<br />

Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />

- Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen als Fahrwege und Lagerplätze im Rahmen der<br />

Baumaßnahmen,<br />

- Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Vegetationsbestände (insb. Gehölzbestände)<br />

gemäß DIN 18920,<br />

- Abtransport überschüssigen Bodenmaterials und ordnungsgemäße Wiederverwendung,<br />

- Weitgehender Erhalt der Wegeverbindungen während der Bauphase.<br />

Für das Monitoring werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

- Überprüfung der Funktionserfüllung/ Wirkung der Pflanzgebote und der Maßnahmen zum Ausgleich,<br />

insbesondere auf den internen Flächen jeweils 1 Jahr nach Abschluss der Herstellung/<br />

Fertigstellung bzw. Abnahme; bei Bedarf zu wiederholen.<br />

Für die zusammenfassende Bewertung des mit den geplanten Änderungen verbundenen<br />

Gesamteingriffs (insb. im Hinblick auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) wird<br />

zum einen eine schutzgutbezogene Gesamtbilanzierung und zum anderen eine Flächenbilanzierung<br />

für das Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) vorgenommen.<br />

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung der in Kapitel 4 genannten<br />

landschaftspflegerischen/ grünordnerischen Maßnahmen die zu erwartenden negativen<br />

Auswirkungen der Planung (gemäß Bebauungsplan-Entwurf vom Dezember 2013) vermieden,<br />

verringert und ausgeglichen werden können. Mit Realisierung der Maßnahmen<br />

ist der naturschutzrechtliche Ausgleich für den geplanten Eingriff zu erreichen; die Belange<br />

des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />

wie sie in § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt werden, werden berücksichtigt.<br />

Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG ist nicht wahrscheinlich.<br />

Bei Gehölzrodungen sind die Bestimmungen des § 39 BNatSchG zu beachten.<br />

Die Festsetzung der externen Fläche zum Ausgleich bzw. die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen<br />

sind im Zuge eines separaten städtebaulichen Vertrags zu regeln.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

7 Literatur<br />

ARSU (ARBEITSGRUPPE FÜR REGIONALE STRUKTUR- UND UMWELTFORSCHUNG GMBH,<br />

1998): Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 2, Ausbaustrecke Hamburg - Berlin. Biologische<br />

Begleituntersuchungen (Monitoring) zur Ermittlung baubedingter Auswirkungen auf<br />

die Tierwelt (1993-1997) - Abschlussbericht. - Im Auftrag der Planungsgesellschaft Bahnbau<br />

Deutsche Einheit mbH (PB DE), unveröffentlicht.<br />

ARUM - ARBEITSGEMEINSCHAFT UMWELTPLANUNG (1990): Umsetzungsorientierte Konzeption<br />

zur Stilllegung oder Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen aus landschaftsökologischer<br />

Sicht. Hannover/ Garbsen.<br />

BLAB, J. (1993): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Bonn-Bad Godesberg.<br />

BUNZEL, A. (2005): Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Arbeitshilfe Städtebaurecht.<br />

Herausgeber: Deutsches Institut für Urbanistik. 156 S. Berlin.<br />

DEUTSCHER WETTERDIENST (1957): Klima-Atlas von Rheinland-Pfalz. Bad Kissingen.<br />

GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm.<br />

Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von<br />

Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007/ Kurzfassung. FuE-<br />

Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.<br />

273 S. Bonn, Kiel.<br />

GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Vögel und Straßenverkehr. Arbeitshilfe. Schlussbericht<br />

zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen:<br />

„Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter<br />

Wirkungen auf die Avifauna“. 115 S. Bergisch Gladbach, Kiel.<br />

GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING (2011):<br />

Stadt <strong>Kandel</strong> Bebauungsplan „Nord-West“ - Schalltechnisches Gutachten. 14 S. zzgl.<br />

Anhang. Nohfelden-Bosen.<br />

GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING (2012):<br />

Stadt <strong>Kandel</strong> Bebauungsplan „Nord-West“ - Schalltechnisches Gutachten. 13 S. zzgl.<br />

Anhang. Nohfelden-Bosen.<br />

INGENIEURBÜRO HOHLWEGLER (1996): Gutachterliche Gegenüberstellung der Oberflächenentwässerung<br />

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Seite 74


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

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LFUG (2003): Monats- und Jahresberichtes über die Messergebnisse des Zentralen Immissionsmessnetzes/<br />

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LUWG - LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT<br />

(2004/ 2005/ 2006): Monats- und Jahresberichtes über die Messergebnisse des Zentralen<br />

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LVA - LANDESVERMESSUNGSAMT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 1980): Bodenkundliche<br />

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MFU - MINISTERIUM FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 1991): Rote Liste der bestandsgefährdeten<br />

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MFU & MFUG - MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG & MINISTERIUM FÜR<br />

UMWELT UND GESUNDHEIT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 1988): Hydrogeologische Kartierung<br />

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MFUF - MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 2005):<br />

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MFUF & LFUG - MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN & LANDESAMT FÜR UMWELT-<br />

SCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT (1997): Planung vernetzter Biotopsysteme - Bereich<br />

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MIESS & MIESS (1993): Landschaftsplanung <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong>. Phase I und<br />

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Seite 75


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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

MODUS CONSULT ULM GMBH (2007): Verkehrsuntersuchung <strong>Kandel</strong> - Verkehrswirksamkeit<br />

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MODUS CONSULT ULM GMBH (2012): Verkehrsuntersuchung <strong>Kandel</strong> 2012, Ulm.<br />

NEIDHARDT, CH. & U. V. BISCHOPINCK (1994): UVP- Teil Boden: Überlegungen zur Bewertung<br />

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69.Jg. (1994) Heft 2; S. 49-53.<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT RHEINPFALZ (2004): Regionaler Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />

2004. Mannheim.<br />

PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT GMBH (2003): Länderfinanzprogramm „Wasser<br />

und Boden“, Themenschwerpunkt „Empfehlungen zur Klassifikation von Böden für<br />

räumliche Planungen“ - Zusammenfassung und Strukturierung von relevanten Methoden<br />

und Verfahren zur Klassifikation und Bewertung von Bodenfunktionen für Planungs- und<br />

Zulassungsverfahren mit dem Ziel der Vergleichbarkeit. Endbericht. Auftraggeber: Bund-<br />

/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Hannover.<br />

RENNWALD, E. (2000): Verzeichnis und Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands.<br />

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RIECKEN, U., FINCK, P., RATHS, U., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2006): Rote Liste<br />

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SCHARA & FISCHER (2002): Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong>. Erläuterungsbericht<br />

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SCHMID-EGGER, C., RISCH, S. & O. NIEHUIS (1995): Die Wildbienen und Wespen in<br />

Rheinland-Pfalz. - Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz, Beiheft 16. Landau.<br />

SPORBECK, O., BALLA, S., BORKENHAGEN, J. & K. MÜLLER-PFANNENSTIEL (1997): Arbeitshilfe<br />

zur praxisorientierten Einbeziehung der Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien<br />

für Straßenbauvorhaben. Bonn.<br />

STEIOF, K. (1996): Verkehrsbegleitendes Grün als Todesfalle für Vögel. Natur und Landschaft,<br />

71. Jg. (1996) Heft 12: 527 - 532.<br />

TÜXEN, R. (1956): Die heutige potentielle natürliche Vegetation als Gegenstand der Vegetationsforschung.<br />

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UM BA-WÜ & MUFV RLP - UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG & MINISTE-<br />

RIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ RHEINLAND-PFALZ (2007):<br />

Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karlsruhe-<br />

Speyer. Fortschreibung 1986 - 2005. Beschreibung der geologischen, hydrogeologischen<br />

und hydrologischen Situation. Stuttgart - Mainz.<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995): Bewertung von Böden nach ihrer<br />

Leistungsfähigkeit - Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Bearbeitung: Arbeitskreis<br />

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Seite 76


Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />

<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />

Anhang 1: Bioökologisches Potential: Wertstufen und Bewertungskriterien<br />

Gefährdung<br />

sehr hoch 15 Rote Liste-<br />

Biotoptypen<br />

Werteinheit<br />

Wertstufe<br />

Gefährdungsgrad<br />

(nicht gefährdete:<br />

Spezifität)<br />

Sicherungsrang*<br />

1<br />

14 " Sicherungsrang<br />

1, 2<br />

hoch 13 " Sicherungsrang<br />

1, 2, 3<br />

Mittlere Standorte,<br />

Verbreitete Sonderstandorte<br />

mittelhoch<br />

Seltene Sonderstandorte<br />

Etwas häufigere<br />

Sonderstandorte<br />

Standortbedingungen<br />

Wiederherstellbarkeit/<br />

Ersetzbarkeit<br />

(Entwicklungsdauer)<br />

Ausgeschlossen<br />

(> 150 Jahre)<br />

Unwahrscheinlich<br />

(50-150 Jahre)<br />

" Langfristig möglich<br />

(15-50 Jahre)<br />

Sehr empfindlich<br />

gegenüber Verän-<br />

derungen der Umgebung<br />

12 " " Mittlere Standorte " Empfindlich gegenüber<br />

Verände-<br />

11 " Sicherungsrang<br />

2, 3, 4<br />

10 " Sicherungsrang<br />

3, 4<br />

Seltene Sonderstandorte<br />

Mittelfristig möglich<br />

(5-15 Jahre)<br />

" Kurzfristig möglich<br />

(0-5 Jahre)<br />

rungen der Umgebung<br />

Beziehung zu<br />

umgebenden Flächen<br />

Lebensraumfunktion<br />

für<br />

Tierarten<br />

Zahlreiche Rote<br />

Liste-Arten<br />

" "<br />

" " Vereinzelt Rote<br />

Liste-Arten<br />

" "<br />

9 Zwischenstufe: Beeinträchtigte Bestände von 10, insb. Flächen unter dem Maß der Verwaltungsvorschrift zu § 28<br />

LNatSchG, oder besonders gut ausgebildete Bestände von 8, häufig vorkommend<br />

"<br />

"<br />

8 Nicht gefährdet<br />

Typisch für traditionelle<br />

Kulturlandschaft<br />

Naturbelassene,<br />

verbreitete Standortbedingungen<br />

mittel 7 " " Anthropogen veränderte<br />

Standortbedingungen<br />

6 " " Anthropogen stark<br />

veränderte Standortbedingungen<br />

mittelgering<br />

5 " Kulturbedingt,<br />

mit dominanten<br />

Defiziten<br />

Mittel- oder kurzfristig<br />

möglich<br />

" Landespflegerisch<br />

nicht wünschenswert<br />

Gegenüber der<br />

Umgebung weitgehend<br />

neutral<br />

Vereinzelt Rote<br />

Liste-Arten<br />

" " "<br />

" " "<br />

" V. a. Allerweltsarten,<br />

teils Eignung<br />

für seltene<br />

Arten<br />

4 " " " " " V. a. Allerweltsarten,<br />

teils<br />

Funktionen für<br />

seltene Arten<br />

3 " " " " " Wenige Allerweltsarten<br />

2 " " " " Angrenzende Flächen<br />

belastend<br />

"<br />

gering 1 " " " " " Kein dauerhafter<br />

Lebensraum<br />

für heim. Arten,<br />

nur einige Lebensraumfunktionen<br />

ohne<br />

Wert<br />

0 " " " " " Keine Lebensraumfunktionen<br />

* = Sicherungsränge gemäß Rote Liste der bestandsgefährdeten Biotoptypen von Rheinland-Pfalz (MFU 1991)<br />

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