Umweltbericht - Verbandsgemeinde Kandel
Umweltbericht - Verbandsgemeinde Kandel
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Bebauungsplan<br />
„NORDWEST, Teilbereich A<br />
des Teilgebiets K 2“<br />
Stadt <strong>Kandel</strong><br />
<strong>Umweltbericht</strong> mit integriertem<br />
Landschaftsplanerischen Beitrag<br />
Im Auftrag der<br />
Stadt <strong>Kandel</strong><br />
Dezember 2013<br />
(Grundlage: <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan<br />
„NORDWEST, Teilgebiet K 2“ vom Juli 2010)
Projektleitung:<br />
Dipl. Biol. Uwe Weibel<br />
Projektbearbeitung:<br />
Dipl. Ing. Monika Langer<br />
(Landschaftsarchitektin BDLA)<br />
unter Mitarbeit von:<br />
Dipl. Biol. Christian Wettstein (†)<br />
Projekt-Nr. 2767<br />
Humboldtstr. 15 A • 76870 <strong>Kandel</strong><br />
Tel.: 07275-95710 • Fax: 07275-957199<br />
e-mail: kandel@weibel-ness.de
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
1 Einleitung 1<br />
1.1 Anlass und rechtliche Grundlagen 1<br />
1.2 Methodik und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 2<br />
1.3 Lage und Größe des Plangebiets 4<br />
1.4 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 5<br />
1.5 Wesentliche fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele und deren<br />
Berücksichtigung im Bebauungsplan 5<br />
1.5.1 Fachgesetzliche Umweltschutzziele 5<br />
1.5.2 Fachplanerische Umweltschutzziele 7<br />
2 Bestandsaufnahme des Umweltzustands (Schutzgüter) 10<br />
2.1 Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) 10<br />
2.1.1 Vegetation 10<br />
2.1.2 Tierwelt 14<br />
2.1.3 Bioökologische Bedeutung 16<br />
2.2 Boden 21<br />
2.3 Wasser 23<br />
2.3.1 Oberflächengewässer 23<br />
2.3.2 Grundwasser 23<br />
2.4 Klima/ Luft 24<br />
2.5 Landschaft (Landschafts- und Stadtbild) 27<br />
2.6 Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit und Erholung/ Freizeit) 28<br />
2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 28<br />
2.8 Wirkungsgefüge bzw. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 29<br />
3 Wirkungsprognose (Umweltprüfung) 31<br />
3.1 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Status quo-<br />
Prognose) 31<br />
3.2 Voraussichtliche, erhebliche Umweltauswirkungen der Planung 31<br />
3.2.1 Auswirkungen der Planung auf Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) 32<br />
3.2.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden 36<br />
3.2.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser 38<br />
3.2.4 Auswirkungen der Planung auf das Klima/ die Luft sowie auf Mensch/ Bevölkerung<br />
(Gesundheit) 39<br />
3.2.5 Auswirkungen der Planung auf die Landschaft sowie auf Mensch/ Bevölkerung<br />
(Erholung/ Freizeit) 41<br />
3.2.6 Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter 42<br />
I
IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Seite<br />
4 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Vorschläge zum<br />
Monitoring 43<br />
4.1 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen 43<br />
4.2 Landschaftspflegerische und grünordnerische Festsetzungen zur Integration in den<br />
Bebauungsplan 45<br />
4.3 Begründung der landschaftspflegerischen und grünordnerischen Festsetzungen 53<br />
4.3.1 Flächen mit Pflanzgeboten gemäß § 9 (1) Nr. 25a) BauGB 53<br />
4.3.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft 55<br />
4.3.3 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser 55<br />
4.3.4 Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen 56<br />
4.3.5 Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen Festsetzungen 56<br />
4.4 Maßnahmenvorschläge für das Monitoring 57<br />
5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz) 58<br />
5.1 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz) 58<br />
5.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung) 68<br />
6 Zusammenfassung 69<br />
7 Literatur 74<br />
Anhang 77<br />
Anhang 1: Bioökologisches Potential: Wertstufen und Bewertungskriterien 77<br />
II
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Seite<br />
Verzeichnis der Abbildungen<br />
Abbildung 1:<br />
Abbildung 2:<br />
Abbildung 3:<br />
Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „NORDWEST, Teilbereich<br />
A des Teilgebiets K 2“, Stadt <strong>Kandel</strong> 4<br />
Lage des schutzwürdigen Biotops BK-6914-0015-2009 (Hohlweg), dessen<br />
südlicher Abschnitt im Plangebiet liegt 8<br />
Breite Baum-Strauch-Hecke und Feldgehölze erfüllen eine Vielzahl von<br />
Lebensraumfunktionen für die heimische Tierwelt 15<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
Tabelle 1: Nach BauGB zu berücksichtigende Umweltbelange und ihre Zuordnung<br />
zu den jeweiligen Schutzgütern bzw. Kapiteln des <strong>Umweltbericht</strong>s 3<br />
Tabelle 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet 17ff.<br />
Tabelle 3: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen 29f.<br />
Tabelle 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich 59ff.<br />
Tabelle 5: Flächenbilanzierung des Eingriffs in das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
(inkl. biologische Vielfalt) im Plangebiet „NORDWEST, Teilbereich A des<br />
Teilgebiets K 2“ 66<br />
Tabelle 6: Flächenbilanzierung der Aufwertung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere<br />
und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) im Bereich der Ökokonto-Fläche<br />
in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung - Flurstück Nr. 6068, Gemarkung<br />
Steinweiler 67<br />
Verzeichnis der Pläne (als Beilage)<br />
Plan Nr. 1.1: Bestand: Realnutzung und Biotoptypen M. 1:1.000<br />
Plan Nr. 2.1: Landespflegerische und grünordnerische Festsetzungen zur<br />
Integration in den Bebauungsplan M. 1:1.000<br />
III
IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
IV
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Anlass und rechtliche Grundlagen<br />
Die Stadt <strong>Kandel</strong> beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Nord-<br />
West“ die Ausweisung von Wohnbauflächen am nordwestlichen, derzeit landwirtschaftlich<br />
genutzten Ortsrand. Das Baugebiet ist durch die Bahnstrecke „Karlsruhe<br />
- Landau“ in zwei Teilgebiete („Nord-West B“ und „K 2“) gegliedert, die sich auch<br />
strukturell (u. a. hinsichtlich Topographie) voneinander unterscheiden. Aufgrund<br />
der Größe des Gebiets (insg. ca. 37,4 ha) ist eine abschnittsweise Realisierung<br />
des Baugebiets vorgesehen. In einer ersten Phase soll das westlich der Bahntrasse<br />
gelegene Teilgebiet „K 2“ realisiert werden, zu dem auch die Weiterführung der<br />
vom südwestlich angrenzenden Neubaugebiet „Am Höhenweg“ kommenden Ortsrandstraße<br />
in Richtung Landauer Straße (L 542) - hier bis auf Höhe der am Ostrand<br />
des Teilgebiets liegenden Bahntrasse - gehört. Im Teilgebiet „K 2“ ist zudem<br />
eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ vorgesehen.<br />
Für die Kindertagesstätte, die auch umliegenden Stadtgebieten dient, sowie<br />
für die hierfür erforderlichen Erschließungsanlagen soll nun kurzfristig Baurecht<br />
geschaffen werden. Der Bebauungsplan „Nordwest, Teilgebiet K 2“ wird deshalb<br />
in zwei Teilbereiche (A und B) untergliedert. Für den Teilbereich A, der die genannte<br />
Gemeinbedarfsfläche inkl. Infrastrukturanlagen umfasst, wird nun - vorgezogen<br />
- ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt.<br />
Nach § 2a BauGB (Baugesetzbuch vom 23.09.2004, BGBl. I Seite 2414/2415 zzgl.<br />
Änderungen) hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans<br />
eine Begründung beizulegen, die neben den Zielen, Zwecken und wesentlichen<br />
Auswirkungen des Plans auch - als gesonderten Teil - einen <strong>Umweltbericht</strong><br />
enthält. In ihm werden die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten<br />
Belange des Umweltschutzes dargelegt 1 . Die Belange des Umweltschutzes,<br />
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in § 1 Abs. 6<br />
Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt 2 . Die Inhalte des <strong>Umweltbericht</strong>s sind in einer<br />
Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB geregelt und entsprechend anzuwenden.<br />
Mit dem vorliegenden, integrierten Landschaftsplanerischen Beitrag erfolgt zudem<br />
die in § 1a Abs. 3 BauGB geforderte Einbringung der landespflegerischen Belange<br />
in die Bauleitplanung (insb. Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />
- BNatSchG), die in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen sind.<br />
Im <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischen Beitrag werden darüber hinaus die artenschutzrechtlichen<br />
Vorgaben gemäß §§ 44ff. BNatSchG (Zugriffsverbote im Hinblick<br />
auf europäische Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
92/43/EWG) berücksichtigt. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß gegen<br />
1 § 2 Abs. 4 BauGB: Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird<br />
eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt werden und in einem <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet werden.<br />
2 Die genannten Belange sind in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen.<br />
Seite 1
IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
−<br />
−<br />
−<br />
das unvermeidbare Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von wild lebenden europäischen<br />
Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie oder die Entnahme,<br />
Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen,<br />
die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der<br />
wild lebenden, europäischen Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
bzw.<br />
die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Individuen oder Standorten wild lebender<br />
Pflanzen des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />
erfüllt wird. Soweit erforderlich können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
festgesetzt werden. Darüber hinaus dürfen wild lebende europäische Vogelarten<br />
und Arten des Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG während ihrer Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich<br />
gestört werden; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung<br />
der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Ausnahmen<br />
von den Verboten des § 44 BNatSchG sind nur in Einzelfällen möglich und darüber<br />
hinaus nur, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand<br />
der Populationen einer Art nicht verschlechtert.<br />
Grundlage des vorliegenden Gutachtens ist der bereits im Juli 2010 durch das IUS<br />
auf der Basis des Entwurfs des Bebauungsplans für das Teilgebiet K 2 von WSW &<br />
PARTNER GMBH (Stand Juni 2010) erstellte <strong>Umweltbericht</strong> mit integriertem Landschaftsplanerischen<br />
Beitrag. Dieser wird vorliegend auf den verkleinerten Betrachtungsraum<br />
des Teilbereichs A angepasst; dies betrifft die Bestandsdaten (siehe<br />
Kap. 2), die Wirkungsprognose (siehe Kap. 3), die Vermeidungs-, Verringerungsund<br />
Ausgleichsmaßnahmen resp. die landespflegerischen/ grünordnerischen Festsetzungen<br />
inkl. Vorschlägen zum Monitoring (siehe Kap. 4) sowie die Gegenüberstellung<br />
von Eingriff und Ausgleich (siehe Kap. 5).<br />
1.2 Methodik und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />
Unterlagen<br />
Die inhaltliche Gliederung des vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s orientiert sich an den<br />
oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Aufgrund der weit reichenden inhaltlichen<br />
Überschneidungen mit den im Rahmen des Landschaftsplanerischen Beitrags zu<br />
erarbeitenden Aspekten erfolgt vorliegend eine integrierte Bearbeitung der beiden<br />
Gutachten.<br />
Die Umweltbelange, die als Gegenstand der Umweltprüfung bei der Aufstellung<br />
des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind (siehe oben), werden im vorliegenden<br />
<strong>Umweltbericht</strong> folgenden Schutzgütern zugeordnet bzw. in folgenden Kapiteln<br />
thematisch näher betrachtet:<br />
Seite 2
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Tab. 1:<br />
Nach BauGB zu berücksichtigende Umweltbelange und ihre Zuordnung zu den<br />
jeweiligen Schutzgütern bzw. Kapiteln des <strong>Umweltbericht</strong>s<br />
Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) - i), und<br />
§ 1a BauGB Abs. 2 und 3<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB:<br />
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB:<br />
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der<br />
Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c) BauGB:<br />
Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 d) BauGB:<br />
Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 e) BauGB:<br />
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB:<br />
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB:<br />
Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-,<br />
Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 h) BauGB:<br />
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung<br />
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten<br />
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 i) BauGB:<br />
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben<br />
a, c und d<br />
§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />
sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden<br />
§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />
Verringerung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch bauliche Nutzungen durch<br />
Nutzung der Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung<br />
und anderer Maßnahmen zur Innenentwicklung<br />
§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />
Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß<br />
§ 1a Abs. 3 BauGB:<br />
Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds<br />
sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung)<br />
Zugeordnete Schutzgüter/ Kapitel<br />
• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />
Vielfalt)<br />
• Schutzgut Boden<br />
• Schutzgut Wasser<br />
• Schutzgut Luft/ Klima<br />
• Schutzgut Landschaft<br />
• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />
Vielfalt)<br />
• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />
• Schutzgut Kulturgüter/ sonstige Sachgüter<br />
• Schutzgut Boden<br />
• Schutzgut Luft/ Klima<br />
• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />
• Schutzgut Luft/ Klima<br />
• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />
• Kap. 1.6, 2<br />
• Schutzgut Luft/ Klima<br />
• Kap. 1.6<br />
• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />
Vielfalt)<br />
• Schutzgut Boden<br />
• Schutzgut Wasser<br />
• Schutzgut Luft/ Klima<br />
• Schutzgut Landschaft<br />
• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />
• Schutzgut Kulturgüter/ sonstige Sachgüter<br />
• Schutzgut Boden<br />
• Kap. 4, 5<br />
• Kap. 4, 5<br />
• Schutzgut Boden<br />
• Kap. 4, 5<br />
• Kap. 4, 5<br />
Hinsichtlich der Beurteilung von Auswirkungen geplanter Vorhaben stellt sich die<br />
Frage nach den Grenzen der Belastbarkeit von Natur und Landschaft. Wissenschaftlich<br />
bis ins letzte Detail begründete Bedarfswerte des Natur- und Umweltschutzes<br />
und Belastbarkeitsgrenzen liegen aufgrund der Komplexität des ökosystemaren<br />
Beziehungsgefüges i. d. R. nicht vor. Vorhandene Erkenntnisse reichen<br />
jedoch aus, um für die Planungspraxis hinreichend fundierte Umweltleitziele zu<br />
benennen, was in vielfältiger Weise und auf verschiedenen Ebenen bereits geschehen<br />
ist. Auf lokaler Ebene wurden bisher keine Umwelthandlungszielen bzw.<br />
ein Indikatorensystem zur Zielkonkretisierung und Erfolgskontrolle entwickelt.<br />
Bezüglich der Beschreibung der Nullvariante bestehen generell Prognoseunsicherheiten,<br />
die auf derzeit nicht absehbaren Entwicklungen basieren.<br />
Seite 3
IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Der Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethoden und der Detaillierungsgrad<br />
des vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>s wurden insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
der Kreisverwaltung Germersheim abgestimmt.<br />
1.3 Lage und Größe des Plangebiets<br />
Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortslage von <strong>Kandel</strong> im Bereich des Hubhofweges<br />
(siehe Abbildung 1). Es wird im Westen, Norden und Osten durch Gärten<br />
und Landwirtschaftsflächen begrenzt. Im Süden wird das Gebiet von Wohnbebauung<br />
entlang der Hubstraße/ Stresemannstraße umgrenzt. Westlich befindet<br />
sich zudem das Neubaugebiet „Am Höhenweg“.<br />
Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „NORDWEST, Teilbereich<br />
A des Teilgebiets K 2“ beträgt rund 0,66 ha.<br />
Das Plangebiet ist Teil der Niederterrasse der nördlichen Oberrheinebene bzw. der<br />
naturräumlichen Haupteinheit „Vorderpfälzer Tiefland" (INSTITUT FÜR LANDES-<br />
KUNDE 1969). Es liegt im Süden der geomorphologischen Untereinheit „<strong>Kandel</strong>er<br />
Lößriegel“ (Einheit Nr. 221.20). Beim „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“ handelt es sich um einen<br />
nach Osten spitz zulaufenden, an der Oberfläche welligen, lößbedeckten Riedel.<br />
Er ist von den Rändern zum Zentrum hin 20 - 30 m hoch aufgewölbt, wobei die<br />
Oberfläche ± stark eingedellt ist. Dazwischen verlaufen zumeist flache Buckel. Vorwiegend<br />
bestimmt Ackerbau die Nutzung des Riedels (a.a.O.).<br />
Das Plangebiet liegt auf einer Höhe von etwa 132 - 126 m ü.NN. Die höchst gelegenen<br />
Flächen befinden sich im Norden/ Nordwesten des Plangebiets; von dort<br />
aus fällt das Gelände nach Süden/ Südosten ab. Die nördliche Verlängerung der<br />
Hubstraße verläuft in einem kurzen Abschnitt als Hohlweg, der gegenüber der<br />
Umgebung bis ca. 4 m eingetieft ist. Der weniger eingetiefte, südliche Ausläufer<br />
des Lößhohlwegs tangiert auch den Nordosten des Plangebiets.<br />
Abb. 1:<br />
Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „NORDWEST, Teilbereich A<br />
des Teilgebiets K 2“, Stadt <strong>Kandel</strong> (Ausschnitt aus TK 25 Blatt Nr. 6915, verkleinert)<br />
Seite 4
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
1.4 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans<br />
Gemäß Entwurf des Bebauungsplans für den Teilbereich A des Teilgebiets K 2<br />
(WSW & PARTNER GMBH, Stand Dezember 2013) wird im Westen des Plangebiets<br />
eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der „Zweckbestimmung Kindergarten“<br />
festgesetzt. Die maximal überbaubare Fläche (GR) wird auf 1.600 m 2 begrenzt.<br />
Die maximale Gebäudehöhe liegt bei 9,0 m, wodurch eine zweigeschossige<br />
Bebauung ermöglicht wird. Weitere Vorgaben zur baulichen Gestaltung des<br />
Hauptgebäudes (wie Firstrichtung, Dachform, Dachneigung o. ä.) werden nicht getroffen.<br />
Östlich des Baufensters wird eine Stellplatzfläche angeordnet.<br />
Die Verkehrsanbindung erfolgt über einen Minikreisel im Bereich der geplanten<br />
Verbindungsstraße Hubstraße - Ortsrandstraße. Die neue Verbindungsstraße<br />
(Querschnittsbreite insg. 15,30 m) wird künftig weiter nordwestlich an die geplante<br />
Ortsrandstraße anbinden; im Südosten wird sie ebenfalls über einen Minikreisel an<br />
die Stresemann bzw. Hubstraße angebunden. Straßenbegleitend werden beidseitig<br />
Parkbuchten sowie Rad-/ Fußwege angeordnet.<br />
Östlich der neuen Verbindungsstraße auf Höhe der Hubstraße wird ein Rückhaltebecken<br />
für das anfallende Oberflächenwasser festgesetzt.<br />
1.5 Wesentliche fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele<br />
und deren Berücksichtigung im Bebauungsplan<br />
1.5.1 Fachgesetzliche Umweltschutzziele<br />
• Schutzgebiete, pauschal geschützte Biotope bzw. besonders/ streng geschützte<br />
Arten nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. dem Bundesnaturschutzgesetz<br />
Für das Plangebiet und umgebende Flächen bestehen keine naturschutzrechtlichen<br />
Schutzgebietsausweisungen. Gebiete des europäischen Netzes „NATURA<br />
2000“ liegen ≥ 1 km nördlich (Erlenbachniederung nördlich von Minderslachen)<br />
bzw. ≥ 0,5 km südlich (Bruchbach-Otterbachniederung südlich der Saarstraße) des<br />
Plangebiets (Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“/ FFH-Gebiet „Erlenbach<br />
und Klingbach“ bzw. FFH-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“). Auswirkungen<br />
der Planung auf die „NATURA 2000“-Gebiete sind aufgrund der räumlichen<br />
Entfernung und der dazwischen liegenden Siedlungs- bzw. Verkehrsflächen nicht<br />
zu erwarten.<br />
Darüber hinaus sind im Plangebiet keine nach § 30 BNatSchG besonders geschützten<br />
Biotope vorhanden.<br />
Zum möglichen Vorkommen von besonders/ streng geschützten Arten (gemäß §<br />
44 BNatSchG) im Plangebiet siehe Näheres in Kap. 2.1.<br />
Seite 5
IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
• Altablagerungen/ Altlastenverdachtsfläche/ Bodenbelastungs- und Bodenschutzgebiete<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Gebiet keine Altablagerungen oder Altlastenverdachtsstandorte<br />
vorhanden. Darüber hinaus ist das Plangebiet nicht als Bodenbelastungsgebiet<br />
bzw. als Bodenschutzgebiet nach § 8 Landesbodenschutzgesetz<br />
festgesetzt.<br />
• Bodendenkmäler/ Grabungsschutzgebiete<br />
Auf der Fläche befinden sind keine Bodendenkmäler oder Grabungsschutzgebiete.<br />
• Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und sonstige wasserrechtliche<br />
Vorgaben<br />
Das Plangebiet ist weder als Wasserschutzgebiet noch als Überschwemmungsgebiet<br />
ausgewiesen. Klassifizierte Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.<br />
• Ziele der Raumordnung 3 (insb. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und<br />
Vorranggebiete)<br />
Der Regionalplan wird zurzeit fortgeschrieben (siehe zur Genehmigung vorliegenden<br />
Raumnutzungskarte Stand Dezember 2013, Metropolregion Rhein-Neckar -<br />
Verband Region Rhein-Neckar). Regionalplanerische Zielausweisungen im Hinblick<br />
auf die regionale Freiraumstruktur und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen,<br />
bestehen für das Gebiet nicht. Die nördlich an die bestehende Bebauung<br />
an der Hub-/ Stresemannstraße angrenzenden Flächen sind als geplante<br />
„Siedlungsfläche Wohnen“ ausgewiesen.<br />
• Luftqualität/ Lärm<br />
Aus fachgesetzlicher Sicht ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten<br />
bestimmter Substanzen in der Luft (siehe insb. 22. BImSchV).<br />
Bei Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten<br />
(bzw. Summenwerte aus Immissionsgrenzwert + Toleranzmarge) oder Alarmschwellen<br />
(siehe hierzu auch Kap. 2.3) sollen Luftreinehaltepläne bzw. Aktionspläne<br />
aufgestellt werden, die die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung der<br />
Luftverunreinigungen festlegen (siehe § 47 BImSchG). Für die in den Ballungsräumen<br />
und Gebieten betroffenen Kommunen - nicht für die gesamte Gebietsfläche -<br />
erstellt die zuständige Landesbehörde Luftreinhaltepläne, über die der Kommission<br />
der Europäischen Union berichtet werden muss. Das Plangebiet liegt jedoch<br />
nicht in einem festgelegten Ballungsraum. Festsetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 23<br />
BauGB werden im Bebauungsplan deshalb nicht getroffen.<br />
Aus fachgesetzlicher Sicht ergibt sich darüber hinaus (insbesondere für Neuplanungen)<br />
die Verpflichtung zur Einhaltung von Immissionsricht-/ -grenzwerten für<br />
Geräusche, deren Höhe je nach Schutzwürdigkeit des Gebiets unterschiedlich definiert<br />
ist. Zur Bewältigung möglicher Konflikte im Hinblick auf Lärmemissionen<br />
3 Ziele der Raumordnung stellen endgültig abgewogene Aussagen dar und sind für nachfolgende<br />
Planungsebenen verbindlich. Die Überwindung rechtsverbindlicher Ziele ist nur im Rahmen eines<br />
formellen „Zielabweichungsverfahrens“ möglich. Nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes<br />
(§ 10 Abs. 6) ist dieses Verfahren an besondere Voraussetzungen gebunden<br />
und damit auf besonders begründete Einzelfälle begrenzt.<br />
Seite 6
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
durch den Kfz-Verkehr auf der neuen Ortsrandstraße/ Verlängerung der Hubstraße,<br />
dem Betrieb der Kindertagesstätte (inkl. Betriebsverkehr) und den umgebenden<br />
schutzwürdigen Nutzungen (insb. bestehende bzw. geplante Wohnbebauung)<br />
wurde ein Fachbüro mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt<br />
(GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIE-<br />
RING 2011/ 2012). Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung<br />
hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
(16. BImSchV), der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm resp. der Orientierungswerte<br />
der DIN 18005-1 im Planungsraum werden in die Abwägung mit einbezogen<br />
bzw. entsprechend berücksichtigt (Näheres siehe in Begründung zum<br />
Bebauungsplan).<br />
Mit Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung<br />
von Umgebungslärm in die nationale Gesetzgebung wird zudem eine Strategische<br />
Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung verpflichtend. Diese soll gewährleisten,<br />
dass zukünftig für alle Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken<br />
und Hauptverkehrsflughäfen sowie in Ballungsräumen auch für sonstige<br />
Hauptlärmquellen Lärmkarten erstellt werden und die Bevölkerung über die Lärmbelastung<br />
informiert wird. Für die ≥ 1,5 km östlich/ nordöstlich des Plangebiets verlaufende<br />
A 65 liegen erste Ergebnisse der Lärmkartierung vor (siehe http:// informatik1.umwelt-campus.de/rlp/download/).<br />
Das Plangebiet liegt außerhalb des diesbezüglich<br />
relevanten Lärmkorridors entlang der A 65.<br />
• Historische Kulturlandschaften/ -landschaftsteile sowie Kultur- und Baudenkmäler<br />
Entsprechend denkmalgeschützte Flächen oder Objekte kommen im Plangebiet<br />
nicht vor (zum Vorkommen eines Hohlweg-Restes als kulturhistorisch bedeutsamer<br />
Landschaftsbestandteil, der noch heute wahrnehmbarer Ausdruck früherer<br />
Landnutzungsformen bzw. deren Infrastrukturen ist; siehe unten bzw. Kap. 2.7).<br />
1.5.2 Fachplanerische Umweltschutzziele<br />
• Biotopkartierung Rheinland-Pfalz<br />
Das Plangebiet tangiert einen Biotop, der im Zuge der landesweiten Biotopkartierung<br />
als schutzwürdig erfasst wurde (siehe http://map1.naturschutz.rlp.de/ mapserver_lanis,<br />
Stand 2009):<br />
- Lange Heckenstrukturen und kurze ehemalige Hohlwege zwischen Höfen<br />
und <strong>Kandel</strong> (BK-6914-0015-2009, siehe Abbildung 2), hier: ehemaliger<br />
Hohlweg in der nördlichen Verlängerung der Hubstraße (Hubhofweg); Bedeutung:<br />
lokal als lokales, kleines Refugium für Vögel und Säugetiere,<br />
Bruthabitat für verschiedene Vogelarten, Trittsteinbiotop zu den anderen<br />
Gehölzstrukturen im Umfeld und Vernetzungsstruktur in Nord-Südrichtung;<br />
Schutzziel: Erhalt des derzeitigen Zustands, sachgerechte Pflege der Gehölze,<br />
Offenhaltung der Säume.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Abb. 2:<br />
Lage des schutzwürdigen Biotops BK-6914-0015-2009 (Hohlweg), dessen südlicher<br />
Abschnitt im Plangebiet liegt (http://map1.naturschutz.rlp.de/ mapserver_lanis)<br />
• Planung vernetzter Biotopsysteme Landkreis Germersheim<br />
Die „Planung vernetzter Biotopsysteme“ des Landkreises Germersheim weist die<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes sowie nördlich und westlich<br />
angrenzende Bereiche als „Schwerpunkträume zur Sicherung der Biotopstrukturen<br />
im Agrarraum“ aus (MFUF & LFUG 1997). Diese Zielkategorie kennzeichnet Bereiche<br />
mit guten Entwicklungsansätzen für die Strukturierung und Aufwertung ausgeräumter<br />
Agrarfluren als Lebensraum für hier ehemals heimische Pflanzen und Tiere<br />
und für die Biotopvernetzung. Neben dem Erhalt vorhandener Strukturen (z. B.<br />
Gehölzbestände entlang der Bahnlinie und des Hohlwegs) sollen Maßnahmen zur<br />
dauerhaften Sicherung von Populationen typischer Arten gut strukturierter Ackerlandschaften<br />
(z. B. Neuntöter, Rebhuhn), der Aufbau eines Netzes von u. a. Saumbereichen,<br />
Ackerrainen, Hecken, Obstbaumreihen und -beständen sowie die<br />
Schaffung von Kernbereichen mit reduzierter Bewirtschaftungsintensität (bevorzugt<br />
auch in Bereichen mit geringerer Bodenmesszahl) umgesetzt werden.<br />
• Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar (Grundsätze/ Erläuterungskarte<br />
Natur, Landschaft und Umwelt)<br />
In der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt ist das Plangebiet mit keinen<br />
besonderen Funktionen im Hinblick auf Arten und Biotope, Wasser, Klima o-<br />
der Erholung belegt (bestehende/ geplante Siedlungsfläche, sie oben).<br />
• Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong><br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER<br />
2002) wurde im Zuge der 8. Änderung/ Fortschreibung (genehmigt am 17.12.2009)<br />
an die im Bereich des Teilgebiets K 2 geplante bauliche Entwicklung angepasst.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Die Ausweisung von Wohngebieten bedingt regelmäßig auch die Errichtung von<br />
Wohnfolgeeinrichtungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen etc. Da diese Einrichtungen<br />
generell auch in allgemeinen Wohngebieten zulässig sind, wird von einer<br />
ordnungsgemäßen Entwicklung des vorliegenden Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan<br />
ausgegangen.<br />
Die im Rahmen der Landschaftsplanung zur Flächennutzungsplanung erstellte landespflegerische<br />
Zielkonzeption beurteilt die Siedlungserweiterungen als „landespflegerisch<br />
vertretbar“ (MIESS & MIESS 1993, siehe dort Karte Nr. 2). Nach Möglichkeit<br />
sind die ökologisch wertvollen Elemente (wie gehölzbestandener Hohlweg)<br />
zu erhalten. Siedlungsfläche soll mit großkronigen Laubbäumen ein- und durchgrünt<br />
werden. Als Ausgleich sollen auf den angrenzenden Flächen Gehölzstrukturen<br />
gepflanzt werden.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
2 Bestandsaufnahme des Umweltzustands (Schutzgüter)<br />
2.1 Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />
2.1.1 Vegetation<br />
Heutige potentielle natürliche Vegetation<br />
Mit der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation (hpnV) wird die Summe der<br />
Standorteigenschaften gekennzeichnet 4 . Das Plangebiet ist natürliches Wuchsgebiet<br />
eines (mäßig) basenreichen, mäßig frischen bis frischen Perlgras-Buchenwalds<br />
(Melico-Fagetum) bzw. Waldmeister-Buchenwalds (Asperulo-Fagetum,<br />
http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis).<br />
Nutzungen und reale Vegetation<br />
Im Frühjahr/ Frühsommer 2008 wurde im Plangebiet sowie auf angrenzenden Flächen<br />
eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen und Vegetationseinheiten<br />
durchgeführt. Die Kartierung erfolgte in Anlehnung an die aktuelle Biotopkartieranleitung<br />
von Rheinland-Pfalz, wobei die Kartiereinheiten stellenweise ergänzt bzw.<br />
modifiziert wurden.<br />
Der Bestand des Plangebiets ist in Plan 1.1 und wird im Folgenden näher beschrieben.<br />
Die Bewertung der Biotoptypen/ Vegetationseinheiten erfolgt in Tabelle<br />
2.<br />
Äcker, Sonderkulturen und Feldgärten (HA), Ackerbrachen (HB)<br />
Die fruchtbaren Böden des <strong>Kandel</strong>er Lößriegels werden intensiv ackerbaulich genutzt<br />
(HA1). Bei der Bestandserhebung 2008 wurde auf den meisten Äckern Getreide<br />
und Gemüse, stellenweise auch Raps angebaut. Auf den Ackerflächen unterbinden<br />
die intensive Nutzung und/ oder der Einsatz von Herbiziden i. d. R. die<br />
Ausbildung einer typischen Ackerwildkrautbegleitflora.<br />
Im Nordwesten des Plangebiets existierten auch zwei kleinere Anbauflächen von<br />
Rhabarber, die den mehrjährigen Sonderkulturen (HA2) zugeordnet wurden. In<br />
unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich dort auch ein kleiner Feldgarten (Grabeland)<br />
[HA3], der ausschließlich als Nutzgarten für den Anbau von Gemüse bewirtschaftet<br />
wird, sowie eine junge Ackerbrache (HB). Der Bewuchs der Ackerbrache<br />
wird von einer für basen- und nährstoffreiche Standorte typischen ruderalen<br />
Annuellenflur (LA1) mit Arten wie Kriech-Quecke (Elymus repens), Stumpfblättrigem<br />
Ampfer (Rumex obtusifolius), Roter Taubnessel (Lamium purpureum), Hirtentäschelkraut<br />
(Capsella bursa-pastoris), Vogelmiere (Stellaria media) und Bestän-<br />
4 Als hpnV wird jene dauerhaft stabile Vegetationseinheit angegeben, für die die derzeitigen<br />
Standortbedingungen am besten geeignet sind. Anthropogene Veränderungen der ursprünglichen,<br />
natürlichen Standortbedingungen wie Entwässerungen und Versiegelungen werden mit<br />
berücksichtigt (TÜXEN 1956).<br />
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den der vorjährigen Kulturpflanzen (hier Raps) bestimmt.<br />
Grünland (E)<br />
Grünland ist im Untersuchungsraum nur kleinflächig bzw. lokal vorhanden. Für<br />
nährstoffreiche mittlere Standorte ist die „Typische Glatthaferwiese“ (Arrhenatheretum<br />
typicum) [EA1] kennzeichnend. Typisch sind ein ausgeglichener Wasserhaushalt<br />
sowie das weitgehende Fehlen von Trockenheits- und Magerkeitszeigern, wie<br />
auch von ausgewiesenen Feuchtezeigern. Bestandsbildend sind neben Glatthafer<br />
(Arrhenatherum elatius), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Weicher Trespe<br />
(Bromus mollis) und Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) häufige Kräuter<br />
der nährstoffreichen Frischwiesen wie Wiesen-Labkraut (Galium mollugo),<br />
Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Gänseblümchen (Bellis perennis), Gemeine<br />
Schafgarbe (Achillea millefolium), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa),<br />
Rot-Klee (Trifolium pratense) und Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys).<br />
Als Typische Glatthaferwiese ist auch eine kleine Mähwiese im besiedelten Bereich<br />
im Süden des Plangebiets (in 2008 noch bebautes Grundstück an der Hubstraße)<br />
ausgebildet.<br />
In der kleinteiligen Gemengelage am nördlichen Ortsrand von <strong>Kandel</strong> sind die vorhandenen<br />
Grünlandflächen wegen häufiger Mahd oder intensiver (Vor-)Nutzung<br />
als fragmentarische oder stark ruderalisierte Glatthaferwiese (EA2/ EA3) ausgebildet.<br />
Der an den Feldweg in Verlängerung der Hubstraße angrenzende Bestand ist<br />
durch die zeitweilige Nutzung als Stellplatz für Fahrzeuge gestört und weist Übergänge<br />
zu Trittrasen auf.<br />
Foto 1:<br />
Kleinteilige Gemenge aus Gärten/ Feldgärten, kleineren Acker- und Grünlandflächen<br />
im Nordwesten des Plangebiets (Plangebiet in der westlichen Bildhälfte)<br />
Naturraumtypische Hecken und Gebüsche (BD, BB)<br />
Naturnahe Baum- und Strauchhecken mit naturraumtypischer Gehölzartenzusammensetzung<br />
sind auf den Böschungen des Lößhohlweges (Hubhofweg) ausgebildet.<br />
Die überwiegend strauchigen, artenreichen Feldhecken auf den Flanken des Hohlweges<br />
(s. u.) werden von Arten der Schlehen-Weißdorn-Gebüsche mittlerer Stand-<br />
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orte (Prunetalia) - besonders von Schlehe (Prunus spinosa), Eingriffeligem Weißdorn<br />
(Crataegus monogyna) und Europäischem Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)<br />
sowie Blutrotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare)<br />
und Hunds-Rose (Rosa canina) - unter Beimischung von Schwarzem Holunder<br />
(Sambucus nigra), Feld-Ulme (Ulmus minor) und jungen Eschen (Fraxinus excelsior)<br />
aufgebaut. Der im Plangebiet liegende Strauchhecken-Teil wird überwiegend<br />
aus Schlehe aufgebaut (BD21).<br />
Ein kleines naturraumtypisches Gebüsch mittlerer Standorte findet sich am nördlichen<br />
Rand des Grundstücks an der Hubstraße (Holundergebüsch, BB11).<br />
Naturraum- und standortfremde Hecken und Gebüsche (BZ)<br />
In dem kleinteiligen Gemenge im Nordwesten des Plangebiets wurde an einer<br />
Stelle zur Abgrenzung von Grundstücken ein „Heckenzaun“ (BZ1) angelegt. Es<br />
handelt sich dabei um eine wenig strukturierte, heckenförmige Anpflanzung von<br />
Sträuchern (v. a. Berberitze und Weißdorn), die wegen häufigem Rückschnitt der<br />
Gehölze eine regelmäßige Form hat. An der Einfahrt zum Feuerwehrgelände und<br />
auf den Gehwegen an der Hubstraße findet man Pflanzbeete mit naturfernen Zierstrauchpflanzungen<br />
(BZ2). Auf dem Grundstück entlang der Hubstraße befindet<br />
sich an der Hofeinfahrt ein Gebüsch des ursprünglich aus Südosteuropa stammenden<br />
Flieders (Syringa vulgaris) [BZ3].<br />
Einzelbäume 5<br />
Auf dem in 2008 noch bebauten Grundstück an der Hubstraße befinden sich drei<br />
naturraumtypische Laubbäume mittleren Alters (Birke, Eberesche, Linde). Im angrenzenden<br />
Straßenraum wurde im Straßenbegleitgrün ein gebietsfremder Amerikanischer<br />
Amberbaum (Liquidambar styraciflua) gepflanzt.<br />
Ruderale, frische bis trockene Säume und Hochstaudenfluren (KB1), Dominanzbestände<br />
(LD)<br />
Grasreiche Ruderalsäume (KB12) sind im Plangebiet auf einem ehemaligen bzw.<br />
wenig genutzten Grasweg am Rand der Wohnbebauung und auf dem Grundstück<br />
entlang der Hubstraße anzutreffen. An bestandsbildenden Gräsern wachsen dort<br />
v. a. Taube Trespe, Mäuse-Gerste (Hordeum murinum) und Weidelgras (Lolium<br />
perenne).<br />
Kleinere Dominanzbestände der Brennnessel (LD1) findet man auch an nährstoffreichen<br />
Stellen am Wegrand resp. am Rand der Wohnbebauung.<br />
Morphologische Sonderformen anthropogenen Ursprungs - Lößhohlweg<br />
(hk 6 )<br />
In Verlängerung der Hubstraße befindet sich ein insgesamt ca. 140 m langer Lößhohlweg,<br />
dessen Flanken mit naturnahen Feldhecken bewachsen sind (s. BD), die<br />
eigentliche Wegfläche ist dagegen versiegelt (Plattenweg, s. VB4). Im Plangebiet<br />
5 Einzelbäume sind in der Bestandskarte mit Baumsymbolen kenntlich gemacht.<br />
6 Hohlwege sind Komplexbiotope. In der Bestandskarte sind die einzelnen Biotopelemente (z. B.<br />
Plattenweg, Feldhecke, Kratzbeergestrüpp) dargestellt und anhand eines Zusatzcodes (hk) als<br />
Teil des Lößhohlwegs kenntlich gemacht.<br />
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liegt der südliche Abschnitt des Hohlwegs.<br />
Foto 2:<br />
Hohlwegsabschnitt in Verlängerung der Hubstraße (Abschnitt außerhalb des<br />
Plangebiets).<br />
Hohlwege sind typisch für die Lößlandschaften der Rheinebene. Sie sind jedoch im<br />
Zuge der Flurbereinigung selten geworden. Sie sind als Folge der Verdichtung<br />
durch die Nutzung festgelegter Wege durch Mensch und Tier entstanden. Diese<br />
Verdichtung des Bodens führte zur Wasserundurchlässigkeit des Bodens und in<br />
der Folge zu Erosion durch abfließende Niederschläge.<br />
Weitere anthropogen bedingte Biotope (H)<br />
Im Süden des Plangebiets haben sich auf dem Hof und auf der stellenweise mit<br />
Asphaltresten versehenen Hofeinfahrt des in 2008 noch bebauten Grundstücks an<br />
der Hubstraße unterschiedlich lückige Trittrasen und Trittpflanzenbestände (HM11)<br />
entwickelt.<br />
Im Nordwesten des Plangebiets wird ein Teil einer ruderalen Fettwiese zum Lagern<br />
von Brennholz verwendet. Die Brennholzstapel (HT1) wurden am Rand der<br />
Grünlandfläche angelegt. Westlich davon befindet sich eine zum Zeitpunkt der Kartierung<br />
vegetationsfreie Fläche (HI0), die ehemals als Garten genutzt wurde.<br />
Gebäude und Verkehrsflächen (V)<br />
Es wurde unterschieden zwischen Straßen (VA), unterschiedlich befestigten Wegen<br />
(VB), Wohngebäuden (VG) und Schuppen (VS).<br />
Asphaltierte Straßen (VA) befinden sich im Süden des Plangebiets (Stresemannstraße/<br />
Hubstraße). Die randlichen Fußwege sind vorwiegend gepflastert (VB6),<br />
teils auch geschottert (VB3). Der Hubhofweg ist als Betonplattenweg angelegt<br />
(VB4). Graswege (VB1) - wie am Nordrand der bestehenden Bebauung entlang<br />
der Stresemannstraße - sind vollständig oder weitgehend mit trittunempfindlichen<br />
Gräsern und Kräutern wie Weidelgras (Lolium perenne), Einjähriges Rispengras<br />
(Poa annua), Breitblättriger Wegerich (Plantago major), Vogel-Knöterich (Polygonum<br />
aviculare agg.) oder Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.) bewachsen.<br />
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Bei den in 2008 noch überbauten Flächen auf dem Grundstück an der Hubstraße<br />
handelte es sich um einen kleineren Wohnblock (VG) und mehrere Schuppen<br />
(VS).<br />
Floristische Besonderheiten/ Arten des Anhang IVb) der FFH-Richtlinie<br />
Die Flora des Plangebiets wird von häufigen, weit verbreiteten Pflanzenarten bestimmt,<br />
die weder gefährdet noch geschützt sind; es kommen keine nach Anhang<br />
IVb) der FFH-Richtlinie 92/43/EWG geschützten Arten vor. Floristische Besonderheiten<br />
wurden im Plangebiet ebenfalls nicht festgestellt.<br />
2.1.2 Tierwelt<br />
Nähere Angaben über Artvorkommen im Plangebiet liegen nicht vor. Die Biotopkartierung<br />
von 1998 hat im Hohlweg in Verlängerung der Hubstraße (Hubhofweg)<br />
Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii) und die Gewöhnliche Strauchschrecke<br />
(Pholidoptera griseoaptera) bzw. den Braunen Waldvogel (Aphantopus hyperantus)<br />
erfasst. Hierbei handelt sich um häufige, weit verbreitete Arten, die unter<br />
keinem besonderen Schutz stehen.<br />
Die nachfolgende Betrachtung zu möglichen Tiervorkommen leitet sich aus den<br />
prinzipiellen Lebensraumfunktionen der Vegetationsbestände ab, die im Plangebiet<br />
kartiert wurden.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die intensiv genutzten Freiflächen des Plangebiets<br />
sowie der angrenzenden Bereiche lediglich wenigen Allerweltsarten (Teil-)Lebensraumfunktionen<br />
bieten. Von Bedeutung sind jedoch die Gehölzstrukturen an den<br />
Böschungen und Wegen. Sie stellen wichtige Rückzugs-, Nahrungs- und Bruträume<br />
für die Tierwelt (insb. Vögel, Insekten) dar. Sie dienen dem Biotopverbund für<br />
verschiedene Arten überwiegend offener, strukturreicher Agrarlandschaften und<br />
für hoch mobile Arten halboffener Landschaften bis hin zu lichten Wäldern. Hecken<br />
und Feldgehölze erfüllen verschiedene zentrale Lebensraumfunktionen für Tierarten<br />
der Feldflur, die dort Nahrung, Niststätten, Überwinterungsquartiere oder<br />
Schutz z. B. vor Feinden und ungünstiger Witterung suchen (siehe Abb. 3). Beispielsweise<br />
dienen strukturreiche Hecken verschiedenen Vögeln der Feldflur als<br />
Ansitz (z. B. Eulen, Greifvögel), Singwarte zur Reviermarkierung sowie Nist- oder<br />
Wohnplatz (z. B. Neuntöter, Dorngrasmücke, Goldammer, Nachtigall, Zaunkönig).<br />
Für andere Tiere sind Feldhecken Rückzugsräume, wohin sie vor Feinden oder bei<br />
Störungen während der Nahrungsaufnahme fliehen können (z. B. Feldhase, Rebhuhn)<br />
oder sich vor ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Wind, Trockenheit,<br />
Hitze) zurückziehen können (z. B. Insekten, Erdkröte, Rebhuhn). Für Wildbienen<br />
und Hummeln, die zur Nestanlage beruhigte Bodenbereiche oder altes Holz,<br />
Holunder- oder Brombeerzweige benötigen, stellen sie einen geeigneten Lebensraum<br />
dar. Dabei beherbergt keine andere heimische Baumart eine so große Zahl<br />
von Tierarten wie die Eiche (Stiel-/ Traubeneiche). In Mitteleuropa sind - je nach<br />
Quelle - 300 bis 500 Arten bekannt, welche auf Eichen spezialisiert, d. h. ausschließlich<br />
oder sehr stark von dieser Baumart abhängig sind. In der gleichen Größenordnung<br />
bewegt sich die Anzahl Tierarten, welche die Eiche fakultativ nutzen.<br />
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Besonders artenreich besiedelt sind alte, randständige Eichen, wie sie im Plangebiet<br />
stellenweise am Rand der Bahntrasse vorhanden sind.<br />
Abb. 3:<br />
Breite Baum-Strauch-Hecken und Feldgehölze erfüllen eine Vielzahl von Lebensraumfunktionen<br />
für die heimische Tierwelt (aus BLAB 1993).<br />
Darüber hinaus dienen Feldhecken für eine große Zahl von Tieren als Leitlinien bei<br />
täglichen Wanderbewegungen (v. a. zur Nahrungssuche) und bei der Ausbreitung.<br />
So nutzen fast alle heimischen Fledermäuse lineare Gehölzstrukturen als Flugweg<br />
und als Jagdrevier. Oft werden über Jahre hinweg die gleichen "Flugpfade" beibehalten.<br />
Die Leitlinienfunktion besteht für viele flugfähige Tiergruppen, die sich entlang<br />
der Heckenränder immer wieder niederlassen können, z. B. Schlupfwespen<br />
und Schwebfliegen. Aber auch die Ausbreitung von Offenland-Arten wird durch<br />
Hecken gefördert. Beispielsweise landen verschiedene Feld-Laufkäfer während<br />
ihren Ausbreitungsphasen bevorzugt in der Nähe von Hecken. Amphibien orientieren<br />
sich bei ihren Jahreswanderungen und Ausbreitungsbewegungen oft an Heckenrändern.<br />
Besonders hervorzuheben ist die Funktion der Lößhohlwege als ökologisch wertvolle<br />
Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere, da sie spezielle Bedingungen bieten.<br />
Vor allem die Gegensätze zwischen schattigen und sonnigen, trockenen und<br />
feuchten sowie windigen und windstillen Plätzen sind verantwortlich für das Vorhandensein<br />
typischer Lebensgemeinschaften. Der im Plangebiet liegende Hohlweg<br />
ist durch eine weitgehende Verbuschung gekennzeichnet; offene, besonnte<br />
Steilwandreste mit wärme- und lichtbedürftigen Pflanzen sind nicht mehr vorhanden.<br />
Bei ausbleibender Pflege setzt sich diese Entwicklung bis Erreichen des<br />
Waldstadiums fort; hierbei besteht die Gefahr, dass Robinien eindringen und ein<br />
arten-/ und strukturarmes Endstadium entsteht. Dessen ungeachtet dienen die an<br />
den Flanken des Hohlweges siedelnden Gehölze und Stauden Kleintieren als Unterschlupf<br />
und Nahrung. Darum locken Hohlwege abends und nachts Fledermäuse<br />
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an, die hier Jagd auf Nachtfalter und andere Insekten machen. Gerade in intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind Hohlwege eine ökologische Bereicherung.<br />
2.1.3 Bioökologische Bedeutung<br />
Die Bewertung der Biotoptypen des Plangebiets für den Arten- und Biotopschutz<br />
resultiert aus der bundesweiten und regionalen Gefährdung der Biotoptypen/<br />
Pflanzengesellschaften nach den Roten Listen Deutschlands (RENNWALD 2000,<br />
RIECKEN et al. 2006) und von Rheinland-Pfalz (MFU 1991), ferner aus ihrer Funktion<br />
als Lebensraum für einheimische Pflanzen- und Tierarten und den Möglichkeiten<br />
zu ihrer Wiederherstellung. Anhang 1 zeigt eine Übersicht der den einzelnen<br />
Wertstufen zugrunde liegenden Kriterien. Die dort dargestellten 16 Wertstufen werden<br />
zu sieben Werteinheiten (sehr hoch, hoch, mittel-hoch, mittel, mittel-gering,<br />
gering, ohne Wert), die in der Regel drei Wertstufen umfassen, zusammengefasst.<br />
Prinzipiell gilt, dass gefährdete oder geschützte Biotoptypen hochwertig sind, sonstige<br />
artenreiche oder allenfalls mittelfristig wiederherstellbare Biotoptypen mittelwertig<br />
und artenarme, leicht wiederherstellbare, doch aus Arten- und Biotopschutzsicht<br />
nicht förderungswürdige Biotoptypen geringwertig sind.<br />
Die naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen ist in Tabelle 2 dargestellt.<br />
Von naturschutzfachlicher Bedeutung und Schutzwürdigkeit (hoher bzw. mittelhoher<br />
Wert) im Plangebiet sind:<br />
−<br />
−<br />
die naturnahe, strauchige Feldhecke an den Flanken des Lößhohlwegs,<br />
die Birke, Esche und Linde auf dem Grundstück entlang der Hubstraße.<br />
Feldhecken aus heimischen, naturraum- und standorttypischen Baum- und<br />
Straucharten sind typische Bestandteile der historischen Kulturlandschaft. Die besondere<br />
Bedeutung ergibt sich durch die regionale und überregionale Gefährdung<br />
dieser Biotoptypen (s. Tabelle 2) sowie deren Lebensraumfunktionen für die heimische<br />
Tierwelt. Ebenfalls von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind ältere<br />
Einzelbäume heimischer Arten.<br />
Die übrigen Biotoptypen/ Nutzungsstrukturen, die den überwiegenden Flächenanteil<br />
im Plangebiet einnehmen, sind von mittlerer, mittel-geringer, geringer bzw. ohne<br />
naturschutzfachliche Bedeutung.<br />
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Tab. 2:<br />
Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />
Gefährdung Biotoptyp:<br />
Bundesweite Gefährdung (RL D) und regionale Gefährdung für das „Südwestdeutsche Mittelgebirgs-/<br />
Stufenland“ (RL SW) nach der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al.<br />
2006):<br />
1 von vollständiger Vernichtung bedroht<br />
2 stark gefährdet<br />
3 gefährdet<br />
Tendenz Bestandsentwicklung:<br />
↓ negativ<br />
→ weitgehend stabil<br />
↑ positiv<br />
Landesweite Gefährdung (RL RP): Sicherungsränge nach der Roten Liste der bestandsgefährdeten<br />
Biotoptypen von Rheinland-Pfalz (MFU 1991):<br />
1 Biotoptypen mit tatsächlichem/ erwartetem extrem starken Verbreitungsrückgang<br />
2 Biotoptypen mit tatsächlichem/ erwartetem starken Verbreitungsrückgang<br />
3 Biotoptypen mit mittlerer Rückgangstendenz in weiten Landesteilen<br />
4 Derzeit nur gering und nicht allgemein zurückgehender Biotoptyp<br />
Gefährdung Gesellschaft: nach der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften Deutschlands<br />
(RENNWALD 2000)<br />
1 vom Aussterben bedroht<br />
2 stark gefährdet<br />
3 gefährdet<br />
V zurückgehend (Vorwarnliste)<br />
Kürzel<br />
Biotoptyp<br />
Biotope mit besonderer Bedeutung<br />
BD21/hk<br />
Lößhohlweg mit naturnahem,<br />
vorwiegend<br />
strauchartigem Gehölzbewuchs<br />
an den<br />
Flanken<br />
Gefährdung nach Roter Liste<br />
Biotoptyp<br />
RL<br />
SW<br />
RL<br />
RP<br />
Gesellschaft<br />
RL D<br />
RL D/ Tendenz<br />
Wertstufe<br />
2 ↓ 2 2 - 13 Wert: hoch<br />
Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />
Hohlweg als typische morphologische<br />
Sonderform mit anthropogenem Ursprung<br />
im Bereich des Lößriedels;<br />
Hohlwegsböschungen mit naturnahem<br />
Gehölzbewuchs (Hecken aus Arten des<br />
Schlehen-Weißdorn-Gebüschs, Feldulme<br />
u. Esche); teilweise Beeinträchtigung<br />
durch Versiegelung der Wegeflächen<br />
(Plattenweg) u. intensive Ackernutzung<br />
(Stoffeinträge/ Eutrophierung).<br />
Bundesweit, regional u. landesweit<br />
stark gefährdeter Biotoptyp mit bundesweit<br />
negativer Bestandsentwicklung.<br />
Lebensraumfunktionen für bedrohte<br />
Tierarten (z. B. Vögel, Insekten, Fledermäuse)<br />
sind wahrscheinlich.<br />
Vernetzungskorridor mit Bedeutung für<br />
den lokalen Biotopverbund.<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />
Kürzel<br />
Biotoptyp<br />
Biotope mit allgemeiner Bedeutung<br />
Birke, Eberesche,<br />
Linde<br />
BB11<br />
Naturraumtypische Einzelbäume<br />
im besiedelten<br />
Bereich bzw. am Ortsrand<br />
(mittleres Alter)<br />
Holundergebüsch mittlerer<br />
Standorte<br />
Biotope mit nachrangiger Bedeutung<br />
EA1<br />
EA2<br />
KB12<br />
Typische Glatthaferwiese<br />
(höhere Trophie, kleinflächige<br />
Ausbildung im<br />
Siedlungsbereich)<br />
Ruderale Glatthaferwiese<br />
(höhere Trophie, flächige<br />
Ausbildung)<br />
Sonstige grasreiche,<br />
ausdauernde Ruderalvegetation<br />
(linienförmiger<br />
Saum in der Feldflur)<br />
Gefährdung nach Roter Liste<br />
Biotoptyp<br />
RL<br />
SW<br />
RL<br />
RP<br />
Gesellschaft<br />
RL D<br />
RL D/ Tendenz<br />
Wertstufe<br />
- ↓ - - - 8 Wert: mittel - hoch<br />
- ↑ - - - 6 Wert: mittel<br />
Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />
Einzelbaum (Linde) u. kleine Baumgruppe<br />
(Birke, Eberesche) im Bereich<br />
des Grundstücks entlang der Hubstraße.<br />
(Teil-)Lebensraumfunktionen für heimische,<br />
überwiegend häufige und weit<br />
verbreitete Arten; potenzielle Trittsteine<br />
im Biotopverbund.<br />
Kleines, naturraumtypisches Gebüsch<br />
stickstoffreicher, ruderaler Standorte<br />
am Siedlungsrand, anthropogen veränderte<br />
Standortbedingungen (v. a.<br />
Eutrophierung).<br />
- ↓ - - - 4 Wert: mittel - gering<br />
Kulturraumtypische Fettwiesengesellschaft;<br />
kleinflächige Ausbildung im besiedelten<br />
Bereich (Hausgarten).<br />
Eingeschränkte Lebensraumfunktion<br />
durch untypisch geringe Größe, isolierte<br />
Lage und negative Randeffekte/ Störungen<br />
im Siedlungsbereich.<br />
- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />
Artenarmer Biotoptyp aus wenigen Allerweltsarten<br />
auf anthropogen veränderten<br />
Standorten (erhöhter Nährstoffgehalt<br />
des Bodens).<br />
- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />
Artenarmer Gras- u. Krautsaum aus<br />
häufigen und weit verbreiteten Arten<br />
(hoher Anteil der Tauben Trespe [Bromus<br />
sterilis] und nitrophiler Kräuter [z.<br />
B. Brennnessel] auf stickstoffreichen<br />
Standorten zwischen Ortsrand und Intensivacker.<br />
Saum erreicht die naturschutzfachlich<br />
wünschenswerte Mindestbreite von ca.<br />
3 m.<br />
Im Bereich intensiv genutzter Flächen<br />
Bedeutung für den Biotopverbund (lineare<br />
Vernetzungsstruktur).<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />
Kürzel<br />
BZ1, BZ3<br />
HB/LA1<br />
Biotoptyp<br />
Naturraum- und standortfremde<br />
Hecken und<br />
Gebüsche (Zierhecke,<br />
Fliedergebüsch)<br />
Junge Ackerbrache mit<br />
ruderaler, frischer bis<br />
mäßig trockener Annuellenflur<br />
Gefährdung nach Roter Liste<br />
Biotoptyp<br />
RL<br />
SW<br />
RL<br />
RP<br />
Gesellschaft<br />
RL D<br />
RL D/ Tendenz<br />
Wertstufe<br />
Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />
- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />
i. d. R. naturferne, arten-/ strukturarme<br />
Zierstrauchpflanzungen im besiedelten<br />
Bereich: gepflegte Zierhecke (aus Berberitze,<br />
Weißdorn, Buchs u. Koniferen)<br />
im Bereich der Gärten östlich Höhenweg,<br />
verwildertes Fliedergebüsch auf<br />
dem Grundstück im Süden des Plangebiets.<br />
- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />
Anthropogen stark veränderte Standorte,<br />
untergeordnete Lebensraumfunktion<br />
für einzelne Allerweltsarten.<br />
Artenarmer Biotoptyp der Kulturlandschaft<br />
aus häufigen, nährstoff-/ stickstoffliebenden<br />
Ackerunkräutern und<br />
Ruderalarten sowie Restbeständen der<br />
angebauten Kulturpflanzen (Raps).<br />
HM11 Trittrasen - → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />
LD1<br />
Brennnessel-<br />
Dominanzbestand<br />
Trittrasen im besiedelten Bereich, mäßig<br />
artenreich, untergeordnete Lebensraumfunktion<br />
für heimische Arten.<br />
- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />
VB1 Grasweg 3 ↓ 3 - - 3 Wert: gering-mittel<br />
Kleinflächige, sehr artenarme Ruderalbestände<br />
mit vorherrschender Brennnessel<br />
(Urtica dioica) auf frischen stickstoffreichen<br />
(eutrophierten) Standorten<br />
an Ackerrändern.<br />
Lebensraumfunktionen für häufige u.<br />
weit verbreitete Arten; im Zusammenwirken<br />
mit angrenzenden Saumstrukturen<br />
Bedeutung im Biotopverbund.<br />
Bundesweit gefährdeter, aber regional<br />
zumindest stellenweise noch häufiger<br />
Biotoptyp der Kulturlandschaft.<br />
Kann in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität<br />
Teillebensraumfunktionen<br />
für heimische Arten (i. d. R. Allerweltsarten)<br />
erfüllen; in intensiv genutzten<br />
Gebieten u. U. Bedeutung für den<br />
Biotopverbund (lineare Vernetzungsstruktur);<br />
im Vergleich zu befestigten<br />
bzw. stark versiegelten Wegen ist die<br />
Trennwirkung für nicht flugfähige, bodenlebende<br />
Insektenarten gering bzw.<br />
nicht signifikant (MADER et al. 1988).<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />
Kürzel<br />
HA1, HA2,<br />
HA3<br />
HI0<br />
Biotoptyp<br />
Intensivacker (einschl.<br />
mehrjährige Sonderkulturen),<br />
Feldgarten<br />
Vegetationsfreie Fläche,<br />
unversiegelt<br />
Gefährdung nach Roter Liste<br />
Biotoptyp<br />
RL<br />
SW<br />
RL<br />
RP<br />
Gesellschaft<br />
RL D<br />
RL D/ Tendenz<br />
Wertstufe<br />
Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />
- → - - - 2 Wert: mittel - gering<br />
Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen<br />
(inkl. mehrjährige Sonderkulturen<br />
[Rhabarberfelder] u. Feldgärten, wildkrautarm;<br />
i. d. R. nur untergeordnete<br />
Lebensraumfunktion für wenige, weit<br />
verbreitete Offenlandarten.<br />
Für viele Arten Barriere im Biotopverbund;<br />
vielfach angrenzende Flächen<br />
belastend (Eutrophierung, Herbizideinsatz).<br />
- k. A. - - - 2 Wert: mittel - gering<br />
Zum Zeitpunkt der Aufnahme vegetationsfreie<br />
Fläche (ehem. Gartenanlage),<br />
Potenzial für die Entwicklung ruderaler<br />
Pionierfluren, zukünftige Entwicklung<br />
unklar.<br />
HT1 Brennholzstapel - k. A. - - - 2 Wert: mittel - gering<br />
KB12<br />
BZ2<br />
VB3<br />
Sonstige grasreiche,<br />
ausdauernde Ruderalvegetation<br />
(kleinflächige<br />
Säume im besiedelten<br />
Bereich)<br />
Pflanzenbeet mit artenarmer<br />
Zierstrauchpflanzung<br />
und gebietsfremdem<br />
Einzelbaum<br />
(Straßenbegleitgrün)<br />
Kies- oder Schotterweg<br />
Brennholzstapel auf ruderaler Fettwiese,<br />
einige (Teil-)Lebensraumfunktionen<br />
für weit verbreitete oder spezialisierte<br />
Arten, kein dauerhafter Lebensraum für<br />
heimische Arten, Beeinträchtigung höherwertiger<br />
Grünlandflächen durch Flächeninanspruchnahme.<br />
- → - - - 2 Wert: mittel - gering<br />
- → - - - 1 Wert: gering<br />
- ↑ - - - 1 Wert: gering<br />
Kleinflächige, artenarme Grasbestände<br />
aus wenigen, weit verbreiteten Ruderalarten<br />
(v. a. Mäuse-Geste [Hordeum<br />
murinum], Taube Trespe [Bromus sterilis],<br />
Weidelgras [Lolium perenne] im<br />
besiedelten Bereich (Wegböschung/<br />
Vorgarten).<br />
Nur einige wenige Lebensraumfunktionen,<br />
kein dauerhafter Lebensraum für<br />
heimische Arten.<br />
Arten- u. strukturarmes Pflanzenbeet<br />
mit Fünffingerstrauch u. einem jungen,<br />
solitären Amerikanischen Amberbaum<br />
(Liquidambar styraciflua) am Straßenrand<br />
im Süden des Plangebiets.<br />
Nur einige wenige Lebensraumfunktionen,<br />
kein dauerhafter Lebensraum für<br />
heimische Arten.<br />
Kein dauerhafter Lebensraum für heimische<br />
Arten. Barriere im Biotopverbund.<br />
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Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Plangebiet<br />
Kürzel<br />
VA, VB4,<br />
VB5, VB6<br />
VG, VS<br />
Biotoptyp<br />
Verkehrsstrassen (asphaltiert),<br />
Betonplattenweg,<br />
Asphaltweg,<br />
gepflasterte Fläche<br />
Wohngebäude,<br />
Schuppen<br />
Gefährdung nach Roter Liste<br />
Biotoptyp<br />
RL<br />
SW<br />
RL<br />
RP<br />
Gesellschaft<br />
RL D<br />
RL D/ Tendenz<br />
Wertstufe<br />
- ↑ - - - 0 Ohne Wert<br />
- ↑ - - - 0 Ohne Wert<br />
Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />
Versiegelte Fläche ohne Lebensraumfunktion<br />
für heimische Arten bzw. mit<br />
hoher Trennwirkung im Biotopverbund.<br />
Überbaute Flächen im Plangebiet ohne<br />
Lebensraumfunktion für heimische Arten<br />
bzw. mit hoher Trennwirkung im<br />
Biotopverbund.<br />
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind insbesondere die Lebensraumfunktionen der<br />
Biotopbestände für (die möglichen Vorkommen der) Fledermäuse und Vögel relevant.<br />
2.2 Boden<br />
Den geologischen Untergrund und das Ausgangsmaterial der Bodenentwicklung<br />
bilden im Bereich der Niederterrasse die eiszeitlichen Schotter und Sande des<br />
Rheins, die auf den Riedelflächen von äolischen, in der Regel mehrere Meter<br />
mächtigen Sedimentdecken aus Löß und Lößlehm überlagert werden. Die vorherrschenden<br />
Bodentypen sind hier basenreiche Parabraunerden (MIESS & MIESS<br />
1993) bzw. Tschernosem-Parabraunerden (GEOLOGISCHES LANDESAMT o. J.).<br />
Als Ergebnis der Jahrzehnte bis Jahrhunderte andauernden landwirtschaftlichen<br />
Bodennutzung sind aus diesen ursprünglichen Bodentypen in unterschiedlichem<br />
Maße anthropogen überformte Kulturböden entstanden. Im Plangebiet wurden zudem<br />
Böden erfasst, in denen der ursprüngliche Bodentyp völlig verändert wurde<br />
(sog. anthropogene Böden oder Kultosole). Diese Bereiche werden zu den rigolten<br />
Böden (Rigosole) gerechnet, die durch tiefgründige Bodenumschichtung entstanden<br />
sind. Im Bereich aufgeschütteter, bebauter oder versiegelter Flächen finden<br />
sich darüber hinaus anthropogene Auftragsböden.<br />
Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Böden erfolgt in Anlehnung an das Gutachten<br />
der PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT GMBH (2003) sowie den<br />
Veröffentlichungen zu schutzwürdigen und schutzbedürftigen Böden in Rheinland-<br />
Pfalz (MFUF 2005 sowie www.lgb-rlp.de). Die Leistungsfähigkeit des Schutzguts<br />
Boden wird anhand von folgenden (Teil-)Funktionen ermittelt:<br />
• Boden als Lebensraum für Pflanzen (Standortpotential für natürliche Pflanzen<br />
sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit),<br />
• Funktion des Bodens im Wasserhaushalt,<br />
• Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe,<br />
• Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
U. a. im Hinblick auf die Bedeutung des Bodens als „Archiv für die Natur- und Kulturgeschichte“<br />
sowie als „Lebensraum für Pflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit)“<br />
bestehen Überschneidungen mit dem Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
(siehe Kap. 2.7). In die Beurteilung der Schutzwürdigkeit bzw. des Grads der<br />
Funktionserfüllung des Bodens fließen Empfindlichkeiten und Vorbelastungen<br />
(insb. im Hinblick auf Erosion, Verdichtung, stoffliche Einwirkungen, Veränderung<br />
der natürlichen Bodenschichtung, Versiegelung) mit ein.<br />
• Boden als Lebensraum für Pflanzen (Standortpotential für natürliche<br />
Pflanzen sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit)<br />
Naturnahe Extrem- bzw. Sonderstandorte (bspw. hinsichtlich Wasser-, Luft- oder<br />
Nährstoffhaushalt), auf deren Vorhandensein spezialisierte und häufig gefährdete<br />
Tiere und Pflanzen angewiesen sind, existieren im Plangebiet nicht. Für die Standorte<br />
wird kein besonderes Biotopentwicklungspotential ausgewiesen (siehe<br />
www.lgb-rlp.de).<br />
Die landwirtschaftlich genutzten Freiflächen des Plangebiets mit weitgehend unveränderter<br />
Bodenhorizontierung verfügen über einen mittleren anthropogenen<br />
Einfluss (euhemerobe Böden 7 ). Bei den Böden mit tiefgründigen Bodenumlagerungen<br />
(insb. Rigosole), Bodenabgrabungen und -aufschüttungen (insb. Bahntrasse)<br />
bzw. bei den befestigten oder versiegelten Böden handelt es sich um anthropogen<br />
hochgradig veränderte Standorte (polyhemerobe bis metahemerobe Böden).<br />
Weitgehend naturbelassene Böden sind somit im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Das natürliche Ertragspotential der Böden für die ackerbauliche Nutzung wird als<br />
hoch eingestuft (siehe www.lgb-rlp.de). Die Ackerzahl liegt bei einen Wert von > 60<br />
- ≤ 80. Der Bodenerodierbarkeitsfaktor (K-Faktor) als Bestandteil der Allgemeinen<br />
Bodenabtragsgleichung bzw. als ein Maß für die Erosionsanfälligkeit des Oberbodens<br />
wird als sehr hoch eingeschätzt. Bei größeren Hangneigungen und fehlender<br />
Vegetationsbedeckung ist von einer sehr hohen Erosionsgefährdung (Bodenabtrag<br />
durch Wasser) auszugehen.<br />
• Funktion des Bodens im Wasserhaushalt<br />
Die Bodenoberfläche und der Bodenkörper beeinflussen alle Prozesse des Wasserkreislaufs.<br />
Dem Boden kommt hierbei insbesondere die Fähigkeit zu, durch<br />
Aufnahme von Niederschlagswasser den Abfluss zu verzögern bzw. zu verhindern.<br />
Das im Boden gespeicherte Wasser steht den Pflanzen zur Transpiration zur<br />
Verfügung oder es trägt zur Grundwasserspende bei. Das Wasserrückhaltevermögen<br />
der schluffig-lehmigen/ schluffig-tonigen Böden des Plangebiets ist als hoch<br />
(bei Böden mit höheren Sandanteilen) bis sehr hoch einzustufen.<br />
• Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
Die im Plangebiet natürlicherweise vorherrschenden schluffig-tonigen/ schluffig<br />
lehmigen Oberböden, die stellenweise von Fein- bzw. Mittelsanden durchmischt<br />
7 Der Grad des Kultureinflusses am Standort kann mit Hilfe des Hemerobiesystems beschrieben<br />
werden. Unter "Hemerobie" wird die Gesamtheit aller Wirkungen verstanden, die bei beabsichtigten<br />
und nicht beabsichtigten Eingriffen des Menschen in Ökosysteme stattfinden (NEIDHARDT<br />
& BISCHOPINCK 1994).<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
bzw. unterlagert werden (LVA 1980, INGENIEURBÜRO HOHLWEGLER 1996) weisen<br />
je nach Sandanteil ein hohes bis sehr hohes Retentionsvermögen für anorganische<br />
sorbiere Schadstoffe (insb. Schwermetalle) bzw. ein hohes bis sehr hohes<br />
Säurepuffervermögen auf. Die Filterfunktion für nicht sorbierbare Stoffe wird ebenfalls<br />
als hoch eingestuft (geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsgefährdung,<br />
siehe www.lgb-rlp.de).<br />
Über die aktuelle Nähr- und Schadstoffbelastung des Bodens im Plangebiet liegen<br />
keine detaillierten Angaben vor. Die Hintergrundgehalte von Blei, Cadmium,<br />
Chrom u. ä. entsprechen dem Niveau umgebender Flächen und liegen unterhalb<br />
der Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (siehe www.lgb-rlp.de).<br />
Neben diffusen Einträgen aus der Luft trägt die intensive ackerbauliche Nutzung<br />
zur Nähr- und Schadstoffbelastung des Bodens bei. Altablagerungen wurden im<br />
Plangebiet selbst nicht nachgewiesen, wohl aber angrenzend (siehe Kap. 1.6.1).<br />
• Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />
Naturhistorisch bedeutsame Böden (seltene, naturbelassene Böden mit geringer<br />
Reproduzierbarkeit wie beispielsweise Niedermoore oder Dünen) kommen im<br />
Plangebiet nicht vor. Ebenso wurden im Gebiet selbst keine kulturhistorisch bedeutsamen<br />
Böden (Grabungsschutzgebiete/ archäologische Kulturdenkmale, A-<br />
ckerterrassen, historische Weinbergslagen o. ä.) erfasst (siehe auch Kap. 1.6.1).<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die mäßig vorbelasteten Böden (vorwiegend<br />
im Nordwesten) des Plangebiets im Hinblick auf ihr natürliches Ertragspotential<br />
für die ackerbauliche Nutzung (bei gleichzeitig hoher Erosionsempfindlichkeit),<br />
ihres Wasserrückhaltevermögens sowie ihres Retentionsvermögens für Schadstoffe<br />
von hoher bis sehr hoher Bedeutung sind.<br />
2.3 Wasser<br />
2.3.1 Oberflächengewässer<br />
Im Plangebiet sind keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden.<br />
2.3.2 Grundwasser<br />
Die Leistungsfähigkeit des Landschaftsfaktors Grundwasser wird anhand von folgenden<br />
Funktionen und Leistungen ermittelt:<br />
• Wasserdargebot im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung,<br />
• Wasserreservoir für die natürliche Vegetation und Lebensraum von Tieren (oberflächennahes<br />
Grundwasser).<br />
• Wasserdargebot im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung<br />
Die Talkiesfüllung der Rheinebene, die den geologischen Untergrund im Planungsraum<br />
bildet, stellt im Hinblick auf das Grundwasserdargebot einen überregional<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
bedeutsamen Grundwasserleiter dar und wird intensiv für die Wassergewinnung<br />
genutzt. Im Plangebiet selbst liegt jedoch eine geringe Grundwasserhöffigkeit vor<br />
(Kapazität potentieller Grundwasserfassungsanlagen von 0 - 1,5 Mio cbm/a; siehe<br />
ARUM 1990). Die Grundwasserneubildungsrate vor Ort ist mit Sickerwassermengen<br />
von > 75 - 100 mm/a als gering bis mittel einzustufen (siehe www.geoportalwasser.rlp.de).<br />
Die klimatische Wasserbilanz aus Niederschlag und Verdunstung<br />
für die Monate April bis September (Mittelwert aus 1961-1990) fällt sogar negativ<br />
aus (Mittelwert April bis September: -62,03 mm, Monatsmittel: -10,34 mm).<br />
Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffen,<br />
die potentiell zurückgehalten werden können, ist aufgrund des hohen Retentionsvermögens<br />
der Deckschichten, der überwiegend hohen Grundwasserflurabstände<br />
(siehe unten) und der geringen bis mittleren Grundwasserneubildungsrate als gering<br />
zu bewerten. Die Nitratauswaschungsgefährdung wird ebenfalls als gering bis<br />
sehr gering eingestuft (siehe Kap. 2.2).<br />
Wasserrechtliche Schutzgebietsausweisungen bestehen nicht (siehe Kap. 1.6.1).<br />
• Wasserreservoir für die natürliche Vegetation und Lebensraum von Tieren<br />
(oberflächennahes Grundwasser)<br />
Die mittleren Grundwasserflurabstände liegen im Plangebiet bei > 3 - 5 m unter<br />
Flur (MFU & MFUG 1988). Diese Werte spiegeln im vieljährigen Mittel etwa mittlere<br />
Grundwasserstände wider. Nach ausgesprochenen Trockenperioden (Flurabstand<br />
am 29.09. - 01.10.2003, siehe UM BA-WÜ & MUFV RLP 2007) können die Grundwasserstände<br />
auf ≥ 10 m unter Flur absinken (Grundwasserhöhengleiche bei etwa<br />
119 - 120 m ü.NN). Die Grundwasserfließrichtung ist nach Südosten ausgerichtet.<br />
Die Funktion des Grundwassers als standortprägendes Element für die natürliche<br />
Vegetation sowie als Lebensraum von Tieren, die insbesondere in Bereichen mit<br />
oberflächennahem Grundwasser (< 2 m) zum Tragen kommt, ist vorliegend somit<br />
nicht von Bedeutung.<br />
2.4 Klima/ Luft<br />
Das Plangebiet liegt inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, die sich auf das gesamte<br />
Oberrhein-Tiefland erstreckt. Die mittlere jährliche Lufttemperatur beträgt 9 -<br />
10°C. Die Zahl von über 40 Sommertagen (Lufttemperatur > 25°C) unterstreicht<br />
die thermische Begünstigung des Planungsraums und der angrenzenden Bereiche<br />
(DEUTSCHER WETTERDIENST 1957). Das Plangebiet liegt im Bereich mittlerer<br />
jährlicher Niederschlagssummen von etwa 700 mm. Diese fallen zu einem großen<br />
Teil im Sommerhalbjahr als heftige Gewitterschauer.<br />
Die Hauptwindrichtungen sind SSW und SW bzw. NNO und NO (MALSCH 1953).<br />
An etwa 85 Tagen im Jahr werden im Planungsraum lang andauernde Inversionen<br />
beobachtet (nach MAYER 1972). Gehäuft treten Inversionswetterlagen dabei in<br />
den strahlungsarmen Jahreszeiten Winter und Herbst auf.<br />
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Die klimatische Leistungsfähigkeit des Plangebiets wird anhand folgender ausgleichender<br />
bzw. entlastender lokalklimatischer Funktionen bzw. folgender belastender<br />
Faktoren ermittelt:<br />
• Lokalklimatisch entlastende bzw. belastende Klimatope,<br />
• Lokal wirksame Windsysteme und Wirkungsräume,<br />
• Emissionen und Luftbelastung.<br />
• Lokalklimatisch entlastende bzw. belastende Klimatope<br />
Die Offenlandflächen des Plangebiets und in der Umgebung weisen einen extremen<br />
Tages- und Jahresgang der Temperatur und Feuchte sowie sehr geringe<br />
Windströmungsveränderungen auf (Freiland-Klimatop 8 ). Damit ist eine intensive<br />
nächtliche Frisch- und Kaltluftproduktion verbunden. Hinzu kommen die Entlastungsfunktionen<br />
der im Gebiet vorkommenden Gehölzbestände (insb. stark gedämpfte<br />
Tages- und Jahresgänge der Temperatur und Feuchte, Filter gegenüber<br />
Luftschadstoffen); sie sind aufgrund der Kleinflächigkeit und überwiegend linearen<br />
Struktur der Gehölzbestände (insb. im Bereich des Hohlwegs) allerdings nur eingeschränkt/<br />
begrenzt wirksam.<br />
Die Funktion der Freiflächen nördlich von <strong>Kandel</strong> als Kaltluftentstehungsgebiet ist<br />
aufgrund ihres unmittelbaren Bezugs, des Reliefs bzw. ihrer Lage in Hauptwindrichtung<br />
zum Siedlungsraum lokalklimatisch bedeutsam.<br />
Die befestigten, versiegelten und überbauten Flächen des Plangebiets weisen im<br />
Vergleich zur unbebauten Landschaft ein erhöhtes Temperaturniveau auf, das<br />
durch Wärmespeicherung und -abstrahlung versiegelter Flächen und von Baukörpern<br />
erzeugt wird. Die Luftfeuchtigkeit ist geringer. Des Weiteren wird durch die<br />
Bebauung die Luftzirkulation unterbrochen. Lokale Winde und Kaltluftströme werden<br />
behindert; Regionalwinde werden gebremst (Zunahme der Vertikalkomponente<br />
des Windes auf Kosten der horizontalen Windgeschwindigkeit). Die Erhöhung<br />
des Temperaturniveaus und die Unterbrechung der Luftzirkulation tragen dazu bei,<br />
dass der Schwüleeindruck im Siedlungsbereich verstärkt wird. Die im Siedlungsraum<br />
vermehrt auftretenden Emissionen (Industrie, Verkehr, Hausbrand etc.) bedingen<br />
erhöhte Schadstoff- und Staubkonzentrationen in der Luft. Diese belastenden<br />
Wirkungen werden durch angrenzende Freilandflächen mit ihren entlastenden<br />
Funktionen gemindert (siehe oben).<br />
• Lokal wirksame Windsysteme und Wirkungsräume<br />
Die auf den landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des Lößriedels produzierte<br />
Frisch- und Kaltluft fließt - insbesondere bei windschwachen wolkenarmen<br />
Wetterlagen - von dort flächig entsprechend dem Geländegefälle in Richtung tiefer<br />
gelegener Bereiche ab (Hangabwinde). Im betrachteten Gebiet treten Hangabwinde<br />
vor allem in südlicher Richtung auf. Es ist davon auszugehen, dass die Siedlungsflächen<br />
am Nordwestrand von <strong>Kandel</strong> von den Hangabwinden aus dem Bereich<br />
der nördlich angrenzenden Freiflächen profitieren. Aufgrund der relativ geringen<br />
Größe des angeschlossenen Kaltluftentstehungsgebiets (nur bis zum nächstgelegenen<br />
Geländerücken reichend, ab dort Gelände nach Norden und Osten hin<br />
8 Als Klimatope werden Gebiete mit ähnlichen lokalklimatischen Ausprägungen des Temperaturverhaltens,<br />
der Durchlüftung und der Luftfeuchtigkeit bezeichnet.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
abfallend) und der mäßigen bis geringen Hangneigung sind die Hangabwinde allerdings<br />
relativ schwach ausgeprägt.<br />
Kleinräumig kann es zudem zu Flurwinden kommen - thermisch induzierten Austauschbewegungen,<br />
die aufgrund des Temperaturunterschieds beispielsweise zwischen<br />
Freiland unterschiedlicher Ausprägung entstehen. Ihre Reichweite dieser<br />
Austauschbewegungen ist i. d. R. allerdings gering.<br />
• Emissionen und Luftbelastung<br />
Die oben genannten regionalen Klimadaten verdeutlichen, dass im Plangebiet in<br />
ausgeprägter Weise lufthygienisch kritische Wetterlagen gegeben sind. Es liegt<br />
deshalb in einem bioklimatischen Belastungsbereich. Im Sommer sorgen hohe<br />
Lufttemperaturen, geringe Luftbewegung, vermehrte Ein- und Gegenstrahlung und<br />
hohe relative Luftfeuchte häufig für Witterungsabschnitte, die als drückend-schwül<br />
und belastend empfunden werden. Hochdruckwetterlagen mit geringer lokaler<br />
Windzirkulation im Winterhalbjahr begünstigen die Entstehung und Persistenz von<br />
Kaltluft und Nebel, der von in dieser Jahreszeit in flachem Winkel einfallenden<br />
Strahlung nur schwer zu durchdringen und aufzulösen ist (langandauernde Inversionswetterlagen).<br />
Nach langjährigen Messungen des Zentralen Immissionsmessnetzes von Rheinland-Pfalz<br />
(u. a. LFUG 2003, LUWG 2004 - 2012) liegt im Planungsraum eine<br />
schwache bis mäßige Gesamtluftbelastung sowohl im Hinblick auf die mittlere Jahresbelastung<br />
als auch auf die Kurzzeitbelastung 9 vor. Bei Anwendung neuerer<br />
Verfahren zur Einstufung des Langzeit-Luftqualitätsindexes (siehe insb. LFU 2004)<br />
ist die Luftqualität im Untersuchungsgebiet als ausreichend bis schlecht zu bewerten.<br />
In den vergangenen Jahren wurden an der, dem Plangebiet am nächsten gelegenen<br />
Messstelle in Wörth a.Rh. keine Überschreitungen gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinien<br />
(hier insbesondere Schutz der menschlichen Gesundheit) 10 im Hinblick<br />
auf SO 2 , NO 2 und CO bzw. vereinzelte Überschreitungen im Hinblick auf Feinstaub<br />
(PM10) und Ozon erfasst. Die Anzahl der Überschreitungen für Partikel PM10 lag<br />
an der Messstation Wörth a.Rh. unterhalb der maximal zulässigen Überschreitungszahl<br />
je Kalenderjahr (nicht öfter als 35 mal pro Kalenderjahr). Bezüglich Ozon<br />
darf der Zielwert von 120 μg/m 3 (8h-MW) ab 2010 an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr<br />
überschritten werden. Dieser Wert wurde in den vergangenen Jahren<br />
an einer höheren Anzahl von Tagen überschritten. Vor allem bei austauscharmen<br />
Schönwetterperioden im Sommer kommt es infolge der geringen Bewölkung, der<br />
Sauerstoffproduktion des Waldes sowie hoher Stickoxidwerte in der Luft häufig zu<br />
einer hohen Ozonbelastung.<br />
Als lokaler Schadstoffemittent ist insbesondere der Kfz-Verkehr auf den umliegenden<br />
Straßen bedeutsam.<br />
9 Methodik der Ermittlung siehe INNENMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2004.<br />
10 Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid<br />
und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft; Richtlinie 2000/69/ EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 über Grenzwerte für Benzol und<br />
Kohlenmonoxid in der Luft; Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft.<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
2.5 Landschaft (Landschafts- und Stadtbild)<br />
Das Plangebiet ist naturräumlich gesehen Teil des Landschaftstyps einer durch<br />
den Klingbach bzw. den Erlenbach in West-Ost-Richtung gegliederten Lößplatte.<br />
Die zwischen den Schotterkegeln des Klingbachs und des Erlenbachs höher gelegenen,<br />
lößbedeckten Riedelflächen laufen zum Rhein hin spitz zu. Morphologisch<br />
sowie im großräumigen Erscheinungsbild werden die Riedelflächen durch eine<br />
gewölbte Oberfläche mit flachen Buckeln und Dellen sowie die Weiträumigkeit der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung geprägt. Am Südrand des Lößriegels liegen als siedlungsgeographische<br />
Leitlinie die charakteristischen Straßenortschaften („lange<br />
Dörfer“ entlang des Viehstrichs).<br />
Das Landschaftsbild des Planungsraums ist i .d. R. durch weiträumige Sichtbeziehungen<br />
in westlicher, nördlicher und östlicher Richtung charakterisiert. Bezogen<br />
auf das Plangebiet sind die Sichtbeziehungen durch das nach Norden/ Nordwesten<br />
ansteigende Gelände und die im Westen, Süden und Osten vorhandene Bebauung,<br />
der zudem teils Gehölzbestände vorgelagert sind, jedoch eher begrenzt.<br />
Entsprechend verhindern das Relief, die bestehende Bebauung oder lineare Gehölzbestände<br />
die Einsichtnahme auf das Gebiet weitgehend.<br />
Der Stadtrand von <strong>Kandel</strong> weist je nach Art und Geschlossenheit/ Durchgängigkeit<br />
der Eingrünung unterschiedliche Gestaltungsqualitäten auf. Reste gebietstypischer<br />
Eingrünung mit Feldgärten/ Grabeland in direkter Verlängerung der Wohnbebauung<br />
finden sich teils noch nördlich der Stresemann-/ Hubstraße. Ansonsten besteht<br />
die Eingrünung aus ± lückigen, z. T. nicht gebietstypischen Gehölzbeständen<br />
in den Hausgärten, die unmittelbar an die intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />
Freiräume angrenzen. Die Gebäudekubaturen der Bebauung am Ortsrand wirken<br />
weitgehend maßstäblich.<br />
Das Plangebiet selbst und seine nähere Umgebung sind vor allem durch offene,<br />
flächenhaft wirksame Acker-, Grünland- und Grabelandflächen geprägt. Naturnahe,<br />
raumgliedernde und raumdifferenzierende Strukturen fehlen weitgehend. Lediglich<br />
die gebietstypischen, dichten Gehölzbestände entlang des Hubhofwegs<br />
und der tiefer liegenden Bahnlinie (im Osten) sowie einige Einzelbäume (wie im<br />
westlich angrenzenden Garten) untergliedern die ansonsten strukturarme Ackerlandschaft.<br />
Mit einem kurzen Abschnitt zu Beginn des Hohlwegs in der Verlängerung<br />
der Hubstraße (Hubhofweg) befindet sich darüber hinaus ein Relikt eines<br />
charakteristischen Landschaftselements der Lößriedel-Landschaft im Plangebiet.<br />
Aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt, Möglichkeit zur Naturbeobachtung und Raumwirkung<br />
sowie bestehender Vorbelastungen ist die Landschaftsbildqualität des<br />
Plangebiets als mittel-gering einzuschätzen (vgl. MIESS & MIESS 1993). Obwohl<br />
lediglich einzelne landschaftlich bedeutsame Strukturen vorhanden sind, wirken<br />
sich die Reliefsituation sowie die nördlich des Plangebiets vorhandenen weiträumigen<br />
Sichtbeziehungen positiv auf die Attraktivität des Raums aus.<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
2.6 Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit und Erholung/ Freizeit)<br />
• Gesundheit<br />
Auf die im Hinblick auf Gesundheit relevante lufthygienische und bioklimatische<br />
Situation im Plangebiet wurde bereits in Kapitel 2.3 (Schutzgut Klima/ Luft) hingewiesen.<br />
Im Untersuchungsraum ist der Verkehr auf der südlich gelegenen Saarstraße/ B<br />
427, der östlich liegenden Landauer Straße/ L 542 bzw. der weiter östlich gelegenen<br />
A 65 der hauptsächliche Verursacher von Lärm 11 . Die verkehrsbedingten<br />
Lärmemissionen auf der Saarstraße bzw. der Landauer Straße verursachen straßennah<br />
zumindest tagsüber einen dauerhaft wahrnehmbaren Geräuschpegel mit<br />
jeweils kurzzeitig aufeinander folgenden Geräuschspitzen (verlärmt); in den verkehrsärmeren<br />
Abend-/ Nachtstunden sind dann auch die Lärmemissionen der<br />
Kraftfahrzeuge auf der A 65 als dauerhaft wahrnehmbarer Geräuschpegel (Hintergrundgeräusch)<br />
hörbar (vgl. auch Kap. 1.6.1). Zeitweise kommen darüber hinaus<br />
Lärmemissionen durch den Zugverkehr auf der in Einschnittlage verlaufenden<br />
Bahntrasse hinzu.<br />
• Erholung/ Freizeit<br />
Dem Plangebiet und seiner näheren Umgebung kommt - aufgrund seiner guten<br />
fußläufigen Erreichbarkeit - eine wichtige Funktion als Naherholungsraum für die<br />
landschaftsbezogene Tages- und Feierabenderholung für die Bevölkerung von<br />
<strong>Kandel</strong> zu. Dieser Funktion als örtlich bedeutsamer Freiraum für die extensive,<br />
landschaftsbezogene Naherholung wird das Gebiet derzeit aufgrund seine mittelgeringen<br />
Landschaftsbildqualität, der Zerschneidung und Verlärmung durch Verkehrstrassen<br />
nur ungenügend gerecht. Landschaftlich attraktiver und als Naherholungsraum<br />
deutlich frequentierter sind die Niederungs- und Waldflächen (Bienwald)<br />
südlich der Ortslage von <strong>Kandel</strong>. Die Lößriedelflächen nördlich von <strong>Kandel</strong><br />
werden von den Anwohnern hauptsächlich zum Ausführen von Hunden genutzt.<br />
Im Plangebiet selbst sind keine (über-)regionalen Radwanderwege vorhanden; der<br />
nächst gelegene ausgeschilderte Radwanderweg befindet sich auf der Westseite<br />
der östlich des Plangebiets verlaufenden L 542.<br />
2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Zu den Kulturgütern werden nicht nur denkmalgeschützte bzw. -schutzwürdige<br />
Gebäude, Ortsbilder oder Bodenformationen gerechnet, sondern auch Elemente<br />
der traditionellen Kulturlandschaft, die ehemalige, heute nicht mehr übliche bzw.<br />
verbreitete Landnutzungsformen inkl. deren Infrastrukturen dokumentieren. Ein<br />
solches für die Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands charakteristisches, kulturhis-<br />
11 Das Büro MODUS CONSULT ULM GMBH hat auf der Grundlage bestehender Verkehrsuntersuchungen<br />
und aktueller Zählungen in 2012 die Straßenbelastung ermittelt (siehe MODUS<br />
CONSULT ULM GMBH, November 2012). Im Bereich der B 427 auf Höhe des Plangebiets lag<br />
das Verkehrsaufkommen bei 5.900 bis 6.600 Kfz/ 24 h, im Bereich der L 542 bei ca. 7.100 bis<br />
8.200 Kfz/ 24 h bzw. im Bereich der A 65 (zw. AS <strong>Kandel</strong>-Mitte und AS <strong>Kandel</strong>-Nord) lag es bei<br />
41.700 Kfz/ 24 h.<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
torisch bedeutsames Landschaftselement stellt der kurze Hohlweg in der Verlängerung<br />
der Hubstraße (Hubhofweg) dar. Der nutzungstypische, ursprüngliche<br />
Hohlwegscharakter ist jedoch nur noch rudimentär vorhanden: Durch die Versiegelung<br />
der Wegsohle wird das für die Entstehung und Entwicklung des Hohlwegs<br />
charakteristische fortwährende Eintiefen des Weges verhindert; zudem fehlen<br />
ausgeprägte steile und offene Böschungen, die insbesondere frühe Entwicklungsphasen<br />
von Hohlwegen kennzeichnen. Aufgrund ausbleibender Nutzung/ Pflege<br />
befindet sich der Hohlweg im Stadium zunehmender Verbuschung/ Verwaldung.<br />
Sonstige Kulturgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden (siehe auch Kap. 1.6 und<br />
2.1/ 2.2/ 2.5).<br />
Im Süden des Plangebiets (östlich/ nördlich der Hubstraße) wurde ein leer stehender<br />
Wohngebäudekomplex („weißes Haus“) in den Geltungsbereich mit aufgenommen,<br />
der mittlerweile abgerissen wurde.<br />
Auf die Bedeutung der Offenlandflächen für die landwirtschaftliche Nutzung wurde<br />
bereits beim Schutzgut Boden eingegangen (siehe Kap. 2.2); sie ist im Hinblick auf<br />
ihre natürliche Ertragsfähigkeit als hoch einzustufen.<br />
Mit Ausnahme der Stresemann-/ Hubstraße dienen die im Plangebiet liegenden<br />
Verkehrsflächen der Erschließung der angrenzenden Landwirtschafts-/ Gartenfläche.<br />
Die Landwirtschaftswege werden zudem von Spaziergängern sowie von Radfahrern<br />
als zwischenörtliche Verbindungen zwischen den nördlich gelegenen Ortschaften<br />
und der Stadt genutzt (insb. Hubhofweg).<br />
2.8 Wirkungsgefüge bzw. Wechselwirkungen zwischen den<br />
Schutzgütern<br />
Die Wechselwirkungen 12 zwischen den oben genannten Schutzgütern bzw. den<br />
einzelnen Belangen des Umweltschutzes, die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB e-<br />
benfalls zu berücksichtigen sind, veranschaulicht folgende Tabelle:<br />
Tab. 3:<br />
Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach SPORBECK<br />
et al. 1997, verändert)<br />
Schutzgut/ Schutzgutfunktion<br />
Tiere<br />
Lebensraumfunktion<br />
Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />
Abhängigkeit der Tierwelt von der biotischen/ abiotischen Lebensraumausstattung (Vegetation/ Biotopstruktur,<br />
-vernetzung, Lebensraumgröße, Boden, Gelände-/ Bestandsklima, Wasserhaushalt)<br />
Spezifische Tierarten/ Tierartengruppen als Indikatoren für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen/<br />
-komplexen<br />
12 Definition nach RASSMUS et al. (2001): Wechselwirkungen in Sinne des UVPG sind die in der<br />
Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Gesamtheit der Prozesse - das Prozessgefüge - ist Ursache<br />
des Zustands der Umwelt wie auch ihrer weiteren Entwicklung. Die Prozesse unterliegen einer<br />
Regulation durch innere Steuerungsmechanismen (Rückkopplungen) und durch äußere Einflussfaktoren.<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Schutzgut/ Schutzgutfunktion<br />
Pflanzen<br />
Biotopschutzfunktion<br />
Boden<br />
Lebensraumfunktion<br />
Funktion als Bestandteil des<br />
Naturhaushalts<br />
Abbau-, Ausgleichs- und<br />
Aufbaumedium<br />
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />
Grundwasser<br />
Grundwasserdargebotsfunktion<br />
Grundwasserschutzfunktion<br />
Funktion im Landschaftswasserhaushalt<br />
Luft<br />
Lufthygienische Belastungsräume<br />
Klima<br />
Regionalklima<br />
Geländeklima<br />
Klimatische Ausgleichsfunktion<br />
Luftaustausch<br />
Landschaft<br />
Landschaftsbildfunktion<br />
Mensch/ Bevölkerung<br />
Gesundheit (Wohn- und<br />
Wohnumfeldfunktion)<br />
Erholungsfunktion<br />
Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter<br />
Natur- und kulturhistorisches<br />
Erbe<br />
Raumnutzungen<br />
Fortsetzung Tab. 3: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach<br />
SPORBECK et al. 1997, verändert)<br />
Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />
Abhängigkeit der Vegetation von den abiotischen Standorteigenschaften (Bodenform, Geländeklima, Grundwasser-Flurabstand,<br />
Oberflächengewässer) sowie von der Besiedlung durch Tierlebensgemeinschaften<br />
(Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen - Mensch, Pflanzen - Tier)<br />
Anthropogene Vorbelastungen von Biotopen<br />
Abhängigkeit der ökologischen Bodeneigenschaften von den geologischen, geomorphologischen, wasserhaushaltlichen,<br />
vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen<br />
Boden als Standort für Biotope / Pflanzengesellschaften<br />
Boden als Lebensraum für Bodentiere<br />
Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion,<br />
Grundwasserschutz, Grundwasserdynamik)<br />
Boden als Schadstoffsenke und Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Boden - Pflanzen,<br />
Boden - Wasser, Boden - Mensch, (Boden - Tiere)<br />
Abhängigkeit der Erosionsgefährdung des Bodens von den geomorphologischen Verhältnissen und dem Bewuchs<br />
Anthropogene Vorbelastungen des Bodens<br />
Abhängigkeit der Grundwasserergiebigkeit von den hydrogeologischen Verhältnissen und der Grundwasserneubildung<br />
Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, bodenkundlichen und vegetationskundlichen /<br />
nutzungsbezogenen Faktoren<br />
Abhängigkeit der Grundwasserschutzfunktion von der Grundwasserneubildung und der Speicher- und Reglerfunktion<br />
des Bodens<br />
Oberflächennahes Grundwasser als Standortfaktor für Biotope und Tierlebensgemeinschaften<br />
Grundwasserdynamik und seine Bedeutung für den Wasserhaushalt von Oberflächengewässern<br />
Oberflächennahes Grundwasser (und Hangwasser) in seiner Bedeutung als Faktor für die Bodenentwicklung<br />
Grundwasser als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Grundwasser - Mensch, (Grundwasser<br />
- Oberflächengewässer, Grundwasser - Pflanzen)<br />
Anthropogene Vorbelastungen des Grundwassers<br />
Lufthygienische Situation für den Menschen<br />
Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion (u. a. Immissionsschutzwälder)<br />
Abhängigkeit der lufthygienischen Belastungssituation von geländeklimatischen Besonderheiten (u. a. lokale<br />
Windsysteme, Frischluftschneisen, Tallagen)<br />
Luft als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Luft - Pflanzen, Luft - Mensch<br />
Anthropogene lufthygienische Vorbelastungen<br />
Geländeklima in seiner klimaökologischen Bedeutung für den Menschen<br />
Geländeklima (Bestandsklima) als Standortfaktor für die Vegetation und die Tierwelt<br />
Abhängigkeit des Geländeklimas und der klimatischen Ausgleichsfunktion (z. B. Kaltluftabfluss) von Relief,<br />
Vegetation/ Nutzung und größeren Wasserflächen<br />
Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich<br />
Anthropogene Vorbelastungen des Klimas<br />
Abhängigkeit des Landschaftsbilds von den Landschaftsfaktoren Relief, Geologie, Boden, Vegetation/ Nutzung,<br />
Oberflächengewässer und kulturellem Erbe<br />
Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere<br />
Landschaftsbild in seiner Bedeutung für die natürliche Erholungsfunktion<br />
Anthropogene Vorbelastungen des Landschaftsbilds<br />
Abhängigkeit der Gesundheit von den klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen<br />
Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft als Lebensgrundlage<br />
Abhängigkeit der Erholungseignung vom Landschaftsbild<br />
Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben genannte Schutzgüter sowie konkurrierende Raumansprüche<br />
(bspw. Belastungen durch Lärm)<br />
Abhängigkeit von Relief, Geologie, Boden (u. a. natürliches landwirtschaftliches Ertragspotential), Wasserhaushalt<br />
und Klima<br />
Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben genannte Schutzgüter sowie konkurrierende Raumnutzungen<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
3 Wirkungsprognose (Umweltprüfung)<br />
3.1 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der<br />
Planung (Status quo-Prognose)<br />
Die vorliegende Planung entspricht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER 2002<br />
zzgl. 8. Änderung/ Fortschreibung), der die Ausweisung weiterer Bauflächen inkl.<br />
zulässiger Wohnfolgeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Eigenentwicklung<br />
als erforderlich ansieht, da die verfügbaren Baulandpotentiale den Bedarf an Bauland<br />
mittelfristig nicht mehr abdecken.<br />
Sollte die vorliegende Planung nicht umgesetzt werden, ist davon auszugehen,<br />
dass die Freiflächen des Plangebiets auch zukünftig entsprechend ihrer derzeitigen<br />
Nutzungsform hauptsächlich als Acker, Fettwiese und Feldgärten bewirtschaftet<br />
werden. Da das Gebiet hinsichtlich der ackerbaulichen Nutzung über eine hohe<br />
natürliche Ertragsfähigkeit verfügt und aufgrund der Ortsrandlage über eine günstige<br />
Voraussetzung zur Grabelandnutzung besteht, ist nicht anzunehmen, dass eine<br />
Flächenumnutzung, beispielsweise hin zu extensiveren, strukturreicheren Bewirtschaftungsformen<br />
(wie Streuobstwiesen, Extensivgrünland), erfolgen wird. Negative<br />
Auswirkungen ergeben sich bei einer Fortführung der intensiven ackerbaulichen<br />
Bewirtschaftung durch zunehmende Nähr-/ Schadstoffbelastung sowie fortschreitende<br />
Erosion/ Verschlämmung des Bodens. Die positiven Wirkungen des<br />
Gebiets im Hinblick auf die lokalklimatischen Entlastungsfunktionen bleiben weiterhin<br />
bestehen. Die bioökologischen und landschaftsästhetischen Defizite werden<br />
wie bisher vorhanden sein.<br />
3.2 Voraussichtliche, erhebliche Umweltauswirkungen der Planung<br />
Bei Realisierung der vorliegenden Planung ist prinzipiell von folgenden bau-, anlage-<br />
und nutzungs-/ betriebsbedingten Wirkungen auszugehen:<br />
• Veränderung der Standortfaktoren durch Bodenumlagerung, Abgrabung, Auffüllung,<br />
Verdichtung bzw. Trittbelastung,<br />
• Flächenversiegelung, -befestigung und -überbauung (unmittelbarer Boden-/<br />
Lebensraumverlust),<br />
• Flächenumwidmung (Lebensraumveränderung),<br />
• Lärm-, Licht- und Schadstoffemissionen, Bewegungsunruhe,<br />
• Entstehen von Abfällen, Trinkwasserverbrauch/ Regenwasserbewirtschaftung/<br />
Abwasser, Energieverbrauch/ -nutzung/ Abwärme.<br />
Die Wirkungsprognose erfolgt verbal-argumentativ, wobei die Schutzgüter jeweils<br />
separat bzw. bei inhaltlichen Überschneidungen zusammen betrachtet werden. Als<br />
Merkmale von Auswirkungen werden Umfang und räumliche Ausdehnung, Wahrscheinlichkeit,<br />
Dauer, Häufigkeit, Umkehrbarkeit, kumulativer Charakter sowie<br />
grenzüberschreitender Charakter der Wirkungen berücksichtigt. Baubedingte Wir-<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
kungen sind zeitlich auf die Bauphase begrenzt (und werden nur werktags und<br />
tagsüber auftreten) und in der Regel reversibel. Dagegen sind die anlage- und nutzungsbedingten<br />
Wirkungen dauerhaft und größtenteils irreversibel (zumindest für<br />
absehbare Zeit). Aufgrund der Dimension und Lage der Maßnahme ist nicht von<br />
einem grenzüberschreitenden Charakter der Wirkungen auszugehen.<br />
Nachfolgend werden darüber hinaus Folgewirkungen und/ oder Wirkungsverlagerungen<br />
beschrieben. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden bei<br />
den jeweiligen Schutzgütern dargestellt. Der Sinn der Betrachtung der Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern ist, solche Wirkungen zu erkennen und herauszustellen,<br />
die für die Bewertung der Umweltauswirkungen zusätzliche Aspekte<br />
darstellen (BUNZEL 2005). Dabei geht es im Wesentlichen um Wirkungen, die sich<br />
auf das eine Schutzgut positiv, auf ein anderes Schutzgut jedoch negativ auswirken<br />
können (ambivalente Auswirkungen).<br />
Die Naturschutzgesetze knüpfen den Eingriffstatbestand (i. R. d. integrierten Bearbeitung<br />
des Landschaftsplanerischen Beitrags) an die Voraussetzung, dass eine<br />
Beeinträchtigung erheblich ist. Neben Art, Dauer und Ausmaß der Wirkung bzw.<br />
der Beeinträchtigung spielt für die Einstufung der Erheblichkeit die Bedeutung bzw.<br />
Empfindlichkeit der jeweils betroffenen Wert- und Funktionselemente der Schutzgüter<br />
sowie der Grad der Vorbelastung im Gebiet eine wesentliche Rolle (vgl. Kap.<br />
2). Die Frage nach der Erheblichkeit von Eingriffen ist im Zusammenhang mit Totalverlusten<br />
von Naturhaushaltsfunktionen immer leicht zu beurteilen, da auch die<br />
Verluste "nur" allgemein bedeutsamer Naturhaushaltsfunktionen immer erheblich<br />
zu werten sind. Problematischer wird es, wenn Naturhaushaltsfunktionen von allgemeiner<br />
Bedeutung vorhabensbedingt nicht verloren gehen, sondern "nur" beeinträchtigt<br />
werden. Verbindliche Maßstäbe für die Festlegung der Erheblichkeit von<br />
Beeinträchtigungen existieren nicht (LANA 1996). Zur Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle<br />
sind daher auch die Ziele und Grundsätze der Naturschutzgesetze<br />
sowie regionale und kommunale Leitbilder des Naturschutzes heranzuziehen.<br />
Als erheblich werden generell Beeinträchtigungen von Funktionen mit besonderer<br />
Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
bzw. des Landschaftsbilds eingestuft. Mögliche Beeinträchtigungen, die auf<br />
Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung einwirken, sind im Einzelfall zu prüfen.<br />
Als erheblich sind zumindest alle dauerhaften Flächenverluste von Funktionselementen<br />
allgemeiner Bedeutung (z. B. Flächenversiegelung) einzustufen sowie<br />
die Beeinträchtigungen von Biotopen allgemeiner Bedeutung, die aufgrund längerer<br />
Regenerationsdauer nicht oder nur schwer ausgleichbar sind.<br />
3.2.1 Auswirkungen der Planung auf Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />
Vielfalt)<br />
• Baubedingte Wirkungen<br />
Die zur Durchführung des geplanten Vorhabens eingesetzten Fahrzeuge und Baumaschinen<br />
werden das Gelände befahren und dabei Lärm und Abgase erzeugen.<br />
Die An- und Abfahrten der Baufahrzeuge verursachen auf den umliegenden öffent-<br />
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lichen Straßen ein höheres Verkehrsaufkommen. Auf Freiflächen werden Baumaterialien<br />
gelagert. Abgesehen von den An- und Abfahrten bleiben die Wirkungen<br />
der genannten Maßnahmen weitgehend auf das Plangebiet und die nähere Umgebung<br />
begrenzt. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet.<br />
Werden Vegetationsflächen mit Baufahrzeugen befahren bzw. als Lagerflächen<br />
genutzt, führt dies zur Beschädigung und zur Beeinträchtigung der eine Veränderung<br />
der Standortbedingungen für die Vegetation und damit eine Veränderung der<br />
natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten. In den Randbereichen des Plangebiets<br />
sind teils bioökologisch hoch- bzw. mittel-hochwertige Gehölzbestände eingenommen<br />
(insb. Baum-/ Strauchhecken am Hohlweg oder alte Walnüsse auf dem<br />
westlich angrenzenden Grundstück). Werden höherwertige Vegetationsbestände,<br />
die außerhalb der eigentlichen Maßnahmenflächen liegen, baubedingt genutzt,<br />
können erhebliche negative Auswirkungen entstehen (u. a. Verlust von Lebensraumstrukturen<br />
für Vögel, Heuschrecken, Tagfalter, Nahrungsraum/ Leitstruktur für<br />
Fledermäuse).<br />
Eine erhöhte Lärm- und Lichtbelastung, Bewegungsunruhe und Erschütterungen<br />
durch die baubedingten Maßnahmen können potentiell zu einer Beeinträchtigung<br />
der Tierwelt in den angrenzenden Freiflächen führen. Empfindliche Arten können<br />
hierauf mit einer Meidung des Gebiets zur Nahrungssuche oder mit der Aufgabe<br />
ihres Brut-/ Nistplatzes bzw. Reviers reagieren (insb. Vögel, Fledermäuse). Emissionsbedingte<br />
Auswirkungen auf Vögel wurden im Rahmen eines Monitorings an<br />
der Bahn-Ausbaustrecke Hamburg - Berlin untersucht (ARSU 1998). Für Vögel liegen<br />
auch quantitative Untersuchungen zu den Auswirkungen des Straßen- und<br />
Schienenverkehrslärms vor (v. a. GARNIEL et al. 2007, GARNIEL & MIERWALD<br />
2010).<br />
Danach stellen akustische und optische Störreize die wichtigsten Wirkfaktoren dar.<br />
Durch Schallimmissionen können Vögel in ihrer Kommunikation (z. B. Reviergesang)<br />
und in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit (z. B. Hören von Beute oder Feinden)<br />
beeinträchtigt werden, weil relevante Umweltsignale überdeckt (maskiert) werden.<br />
Optische Bewegungsreize können bei störungsempfindlichen Vögeln zu den bekannten<br />
Scheucheffekten führen. Eine besondere Bedeutung kann die Geräuschwahrnehmung<br />
auch für nachtaktive Arten haben, die bei der Beutesuche oft stark<br />
auf den Gehörsinn angewiesen sind. Starkes Scheinwerferlicht kann nachtaktive<br />
Arten wie Eulen beeinträchtigen. Die Empfindlichkeit gegenüber akustischen und<br />
optischen Störungen ist im Wesentlichen abhängig von artspezifischen Verhaltensweisen<br />
und Hauptaktivitätsphasen, von der Vorbelastung (Gewöhnungseffekte)<br />
und Gebietsstrukturierung (Abschirmung, Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten)<br />
sowie von Art, Intensität, Zeitpunkt und Dauer der Störung. Eine höhere Empfindlichkeit<br />
besteht insbesondere während der artspezifischen Paarungs-, Brutund<br />
Aufzuchtzeiten vieler Vogelarten.<br />
Neuere Untersuchungen (u. a. GARNIEL et al. 2007, GARNIEL & MIERWALD 2010)<br />
zeigen, dass der seit mehreren Jahren als Fachkonvention geltende Beurteilungspegel<br />
von 47 dB(A), ab dem von einer erheblichen Beeinträchtigung der Vogelwelt<br />
durch Lärm (insb. Verkehrslärm) auszugehen war (47 dB(A)-Grenzisophone als<br />
Indikator für erhebliche Beeinträchtigungen, siehe BFN 2001), so pauschal nicht<br />
mehr aufrecht zu erhalten ist. Die nachfolgende Beurteilung stützt sich auf die Aus-<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
sagen der neueren Untersuchungen, und dabei insbesondere auf das Gutachten<br />
von GARNIEL et al. (2007), in dem für 132 Brutvogelarten art- bzw. artengruppenspezifische<br />
Empfindlichkeiten und Schwellenwerte (kritische Schallpegel bzw. Effektdistanzen)<br />
benannt werden, die zur Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung<br />
durch Verkehrslärm herangezogen werden können. Im Hinblick auf<br />
den für den Populationserhalt besonders relevanten Aspekt der Partnerfindung<br />
wurden von den untersuchten Brutvogelarten lediglich 12 Arten als hochempfindlich<br />
gegenüber Lärm eingeschätzt (Wachtelkönig, Raufußkauz, Ziegenmelker,<br />
Große Rohrdommel, Zwergdommel, Rohrschwirl, Drosselrohrsänger, Tüpfelralle,<br />
Wachtel, Birkhuhn, Auerhuhn und Hohltaube). Deren kritische Schallpegel wurden<br />
je nach Art bei 47 dB(A) nachts bzw. bei 52 bis 58 dB(A) tags eingestuft. Ein Brutvorkommen<br />
dieser Arten im Plangebiet und seiner näheren Umgebung ist auszuschließen.<br />
Für die Vogelarten des Planungsraums wird von GARNIEL et al. (2007) nur eine<br />
mittlere bis geringe Lärmempfindlichkeit prognostiziert. Bei ihnen ist Lärm in der<br />
Regel nicht der Wirkfaktor mit der größten Reichweite. Seine Auswirkungen lassen<br />
sich von den Folgen weiterer Störfaktoren im Raum (insb. optischen Störreizen)<br />
nicht trennen. Für die Prognose der baubedingten Auswirkungen durch den Faktorenkomplex<br />
aus akustischen und optischen Störreizen liefern die biologischen Begleituntersuchungen<br />
(Monitoring) an der Bahn-Ausbaustrecke Hamburg-Berlin<br />
(ARSU 1998) Hinweise. Als Hauptstörungsquelle erwiesen sich dort bewegende,<br />
optisch wahrnehmbare Menschen und Fahrzeuge in Verbindung mit plötzlichen<br />
lauten Geräuschen. Die wenigsten Störungen verursachten nach den Untersuchungen<br />
von ARSU (1998) die auf dem Gleiskörper durchgeführten Arbeiten wie<br />
Rammen, Oberleitungsbau sowie Schienenauf- und -abbau. Es zeigten sich deutliche<br />
Unterschiede in der Betroffenheit der einzelnen Arten: Während einige Arten<br />
durch die Störeinflüsse den trassennahen Bereich mieden, brüteten andere erfolgreich<br />
direkt an einer befahrenen Baustraße. Bei Waldvögeln reicht die Störwirkung<br />
im dichten Wald nicht so weit wie in offenen Landschaften (optische und akustische<br />
Abschirmung gegen Störreize). Im Ergebnis wurden für die verschiedenen<br />
Vogelgemeinschaften jeweils unterschiedliche störungsbedingte Meidekorridore<br />
ermittelt. Es wurden aber teilweise auch bei derselben Art unterschiedliche Empfindlichkeiten<br />
festgestellt, d. h. es gab Brutpaare, die den Störungen auswichen<br />
und solche, die sich kaum stören ließen.<br />
Bei den für den vorliegenden Planungsraum relevanten Arten der halboffenen Kulturlandschaft<br />
und Heckenbrütern wurde von ARSU (1998) überwiegend eine geringe<br />
Empfindlichkeit gegenüber baubedingten Störungen festgestellt. Störungsbedingte<br />
Meidekorridore um die Bautrasse waren bei diesen Untersuchungen nicht<br />
nachweisbar. Da vorliegend voraussichtlich keine besonderen/ anspruchsvolleren<br />
bzw. störungsempfindlicheren Arten betroffen sind, sind keine negativen Auswirkungen<br />
auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen der jeweiligen Art zu<br />
erwarten.<br />
Für Fledermäuse, die das Gebiet und hier insbesondere Gehölzbestände zur Nahrungssuche<br />
resp. als Leitlinie auf ihrer Flugroute nutzen können, ist Lärm grundsätzlich<br />
hörbar und potentiell störend. Von einigen Fledermausarten ist eine hohe<br />
Lärmempfindlichkeit bekannt (z. B. Braunes Langohr). Andererseits sind Fleder-<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
mäuse auch sehr anpassungsfähig, wie die Quartierwahl der meisten heimischen<br />
Arten in unmittelbarer Nähe des Menschen zeigt. Eine höhere Empfindlichkeit besteht<br />
insbesondere während der Hauptaktivitätszeiten in den Dämmerungs- und<br />
Nachtstunden. Nach einer Studie von KIEFER (2004) dürfte zudem nur hoher Dauerschall<br />
das Potential besitzen, die Orientierungslaute der im Raum relevanten Arten<br />
zu überlagern und die spezielle Jagdtechnik von Fledermäusen zu behindern.<br />
Da die Baumaßnahmen voraussichtlich nur tagsüber erfolgen werden, können erhebliche<br />
baubedingte Störungen somit ausgeschlossen werden.<br />
• Anlagebedingte Wirkungen<br />
Durch die geplante Flächenumwidmung/ Versiegelung gehen vor allem mittelgering-<br />
und geringwertige Vegetationsstrukturen bzw. Lebensräume (insb. Intensiväcker,<br />
Sonderkulturen, Feldgärten, Fettwiesen, Trittrasen, vegetationsfreie Flächen)<br />
resp. solche ohne Bedeutung (Gebäude, versiegelte Flächen) verloren (insg.<br />
ca. 6.424 m 2 ). In geringem Umfang sind aber auch mittel-, mittel-hoch- bzw. hochwertige<br />
Vegetationsstrukturen bzw. Lebensräume betroffen (Holundergebüsch mit<br />
ca. 8 m 2 , 3 ältere gebietstypische Einzelbäume, Schlehen-Hecke am südlichen<br />
Ende des Lößhohlwegs mit ca. 124 m 2 ). Dieser Verlust stellt eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
für Arten und Biotope dar (siehe Beurteilungsmaßstäbe in Kap. 3.2).<br />
Die Bestände übernehmen für weniger anspruchsvolle Arten bzw. für Arten mit<br />
kleineren Aktionsradien wichtige Lebensraumfunktionen; mögliche Teil-Lebensraumfunktionen<br />
(Nahrungsraum/ Jagdgebiet) werden weiter eingeschränkt. Durch<br />
Bodenauffüllungen/ -umlagerungen wird das bioökologische Entwicklungspotential<br />
langfristig verändert. Bei einer Versiegelung des Bodens geht das bioökologische<br />
Entwicklungspotential vollständig verloren. Durch das Vorhaben (inkl. Bau eines<br />
Teilabschnitts der Verbindungsstraße) werden keine wesentlichen Wanderwege<br />
(z. B. für Reptilien, Amphibien) zerschnitten.<br />
Die im Plangebiet zu erwartenden Vogelarten sind weit verbreitet, anpassungsfähig<br />
und größtenteils ungefährdet. Auch wenn einzelne (potentielle) Brutplätze vorübergehend<br />
oder - lokal - dauerhaft infolge des Vorhabens nicht nutzbar sein sollten,<br />
bleiben wegen der Möglichkeiten der Arten zum Ausweichen die ökologischen<br />
Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
erhalten. Unmittelbare Verluste besetzter Nester, ggf. mit der Tötung<br />
von Jungvögeln und der Zerstörung von Entwicklungsformen, sind wegen der Bestimmungen<br />
von § 39 BNatSchG ausgeschlossen. Relevante Lebensraumstrukturen<br />
für Fledermäuse (nur kleiner Teil des großräumigen Jagdreviers betroffen,<br />
Nahrungssuche bzw. Orientierung im Hinblick auf die Flugroute auch nach Realisierung<br />
des Vorhabens weiterhin möglich) oder der Zauneidechse bzw. Mauereidechse<br />
(relevant insb. östlich gelegene Bahntrasse) sind vom Vorhaben nicht betroffen;<br />
Vorkommen von weiteren Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind<br />
unwahrscheinlich. Aus artenschutzrechtlicher Sicht (gemäß § 44 BNatSchG) entstehen<br />
somit keine Verbotstatbestände.<br />
• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />
Im Hinblick auf betriebsbedingte Lärmemissionen und deren Wirkungen auf die<br />
Tierwelt ist insbesondere der neue Abschnitt der Ortsrandstraße näher zu betrachten;<br />
dieser liegt zum einen am Rand des Baugebiets zur freien Landschaft hin und<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
wird aufgrund der Funktion für den Durchgangsverkehr eine höhere Verkehrsmenge<br />
aufweisen, als die lediglich der Erschließung des Baugebiets dienenden übrigen<br />
Straßen des Plangebiets - wie auch der hier geplante Abschnitt der Verbindungsstraße<br />
zwischen der Hubstraße und der Ortsrandstraße. Relevante Auswirkungen<br />
sind hier nicht zu erwarten, zumal für die umgebenden heutigen Freiflächen<br />
ebenfalls eine Überplanung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens<br />
„NORDWEST, Teilbereich B des Teilgebiets K 2“ vorgesehen ist.<br />
Eine ausführliche Darstellung der betriebsbedingten Wirkungen der neuen Ortsrandstraße<br />
inkl. der geplanten Wohnbebauung erfolgt im <strong>Umweltbericht</strong> (mit integriertem<br />
Landschaftsplanerischen Beitrag) zum Bebauungsplanverfahren „NORD-<br />
WEST, Teilbereich B des Teilgebiets K 2“. Nach derzeitigem Planungsstand (IUS,<br />
März 2013) wurden keine erheblichen nutzungs-/ betriebsbedingten Beeinträchtigungen<br />
(insb. durch Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe, Kollisionsrisiko,<br />
Sogwirkungen/ Verwirbelungen durch die Vorbeifahrt, Kfz-bedingte Stoffeinträge<br />
insbesondere durch Spritzwasser) für die Tier- und Pflanzenwelt im Umfeld ermittelt.<br />
Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG wird ebenfalls<br />
als nicht wahrscheinlich angesehen.<br />
3.2.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden<br />
• Baubedingte Wirkungen<br />
Baubedingt werden die Böden im Gebiet mit Maschinen/ Arbeitsgeräten befahren<br />
und zur Lagerung von Materialien genutzt werden. Außerhalb von befestigten oder<br />
versiegelten Flächen führt dies in der Regel zu Bodenverdichtungen bzw. zu qualitativen<br />
Veränderungen der Bodeneigenschaften (z. B. Verringerung des Porenvolumens<br />
durch mechanische Belastung mit nur begrenzter Regenerationsfähigkeit;<br />
nachhaltige Schädigung des Bodenlebens durch Luftmangel, erschwerte Wiederbesiedlung<br />
des Bodens durch die Bodenflora und -fauna bzw. die höhere Vegetation).<br />
Im Bereich von Böden mit einem mäßigen anthropogenen Einfluss (Landwirtschafts-/<br />
Garten-, Brach-, Gehölzflächen) sind diese baubedingten Wirkungen<br />
deshalb als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, insbesondere in Bereichen,<br />
die auch zukünftig mit Vegetation bestanden sein werden. Im Bereich zukünftig<br />
versiegelter/ überbauter Flächen wird die Wirkung von den anlagebedingten Maßnahmen<br />
überlagert.<br />
Emissionen von Baufahrzeugen (Abgase, Öl, Diesel, Schmierstoffe der Baumaschinen)<br />
oder die Lagerung von Betriebsstoffen können bei grob fahrlässigem Verhalten<br />
zu potentiellen Verunreinigungen des Bodens (und in der Folge des Grundwassers)<br />
führen. Bei einem ordnungsgemäßen und sachgerechten Umgang mit<br />
den Baumaschinen (der vorausgesetzt werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit<br />
des Eintretens einer solchen Situation jedoch eher gering.<br />
• Anlagebedingte Wirkungen<br />
Bodenabgrabungen, -umlagerungen, -auffüllungen und -verdichtungen führen zu<br />
einer Veränderung der vorhandenen Bodenverhältnisse (z. B. Entfernen des organischen<br />
Auflagehorizonts bzw. von schützenden und filternden Deckschichten im<br />
Zuge von Abgrabungen). Durch die geplante Neubebauung wird voraussichtlich<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
der gesamte Boden im Plangebiet nachhaltig verändert, z. T. auch erheblich beeinträchtigt<br />
werden. Je nach Art des für Auffüllungen verwendeten Bodenmaterials (z.<br />
B. für den Straßenbau) kann es zu zusätzlichen Nähr- und Schadstoffbelastungen<br />
des anstehenden Bodens (bzw. des Grundwassers, siehe unten) kommen. Durch<br />
Bodenumlagerungen und Bodenaufschüttungen verändert sich der jeweils vorhandene<br />
Bodentyp. Der organische Auflagehorizont und Teile des darunter liegenden<br />
Mineralhorizonts des anstehenden Bodens werden entfernt, umgelagert oder ü-<br />
berdeckt. Es entstehen Rohböden, bei denen der Prozess der Bodenentwicklung<br />
von vorne beginnen muss. Ein neues biologisches Gleichgewicht im Boden wird<br />
sich erst nach einer gewissen, von Nutzung und standörtlichen Bedingungen abhängigen<br />
Konsolidierungszeit einstellen. Die Versiegelung und Befestigung von<br />
Flächen bewirkt zudem den Verlust aller Bodenfunktionen (insb. Ausgleichskörper<br />
im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Lebensraum für Bodenorganismen,<br />
Standort für die natürliche Vegetation). Durch vorhabensbedingte Versiegelungen<br />
und Befestigungen wird die Leistungsfähigkeit des Bodens auf einer Fläche<br />
von rd. 0,2 ha erheblich beeinträchtigt (Nettoneuversiegelung).<br />
• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />
Der Kfz-Verkehr verursacht Schad-/ Schwebstoff-Emissionen, die durch Wind,<br />
Fahrbahnabrieb, Straßenabwässer oder Spritzwasser auf die Straßenrandböden<br />
gelangen können. Die Böden im unmittelbaren Randbereich der Verkehrstrasse<br />
werden voraussichtlich entsprechend höhere Konzentrationen der emittierten Stoffe<br />
aufweisen (natürlicherweise vorwiegend schluffig-lehmige/ schluffig-tonige Böden<br />
mit einem hohen bis sehr hohen physiko-chemischen Filtervermögen, bei Auffüllungen<br />
je nach aufgeschüttetem Material). Bei Unfällen sind zudem Kontaminationen<br />
mit gefährlichen Stoffen möglich; der Ausbauquerschnitt sowie der kurvige<br />
Straßenverlauf bieten kein besonderes Potential für überhöhte Geschwindigkeiten<br />
und lassen kein besonderes Risiko entstehen.<br />
Durch die Umwidmung des Gebiets werden die Böden der verbleibenden/ zukünftigen<br />
Freiflächen vermehrt betreten bzw. genutzt werden. Damit sind in der Regel<br />
Bodenverdichtungen verbunden. Auf weniger vorbelasteten Flächen können erhebliche<br />
Beeinträchtigungen entstehen. Auf außerhalb des Plangebiets gelegenen<br />
Freiflächen wird die Erholungsnutzung vorwiegend auf Wegen stattfinden.<br />
Im Plangebiet fällt hauptsächlich Hausmüll an, der über das kommunale System<br />
der Abfallentsorgung ordnungsgemäß verwertet wird. Als Gefahrenstoffe (als gefährlich<br />
eingestufte Abfälle) im Sinne der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen<br />
Abfallverzeichnisses vom 10. Dezember 2001 (Abfallverzeichnis-Verordnung<br />
- AVV; BGBl. 2001 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 12. Dezember 2001, 3379)<br />
fallen lediglich solche an, die den typischen Siedlungsabfällen zugerechnet werden<br />
können (z. B. Leuchtstoffröhren, bestimmte gebrauchte elektrische und elektronische<br />
Geräte). Es besteht die Verpflichtung entsprechende Abfälle oder Geräte getrennt<br />
zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
3.2.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser<br />
• Baubedingte Wirkungen<br />
Mögliche baubedingte Bodenverdichtungen (siehe oben, Schutzgut Boden) wirken<br />
sich auch auf den Wasserhaushalt aus (insb. Reduzierung der Sickerwassermenge).<br />
Potentielle Verunreinigungen des Grundwassers können durch Emissionen<br />
von Baufahrzeugen oder die Lagerung von Betriebsstoffen entstehen. Bei einem<br />
ordnungsgemäßen und sachgerechten Umgang mit den Baumaschinen (der vorausgesetzt<br />
werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer solchen<br />
Situation jedoch gering. Eine Gefährdung von Oberflächengewässern erfolgt nicht.<br />
• Anlagebedingte Wirkungen<br />
Die Versiegelung und Befestigung von Flächen (voraussichtliche Nettoneuversiegelung<br />
von rd. 0,2 ha) bewirkt eine Verringerung der Grundwasserneubildung vor<br />
Ort und des Wasserrückhaltevermögens der Landschaft sowie eine Erhöhung des<br />
Oberflächenabflusses von Niederschlägen. Falls das anfallende Niederschlagswasser<br />
vor Ort in den angrenzenden Freiflächen zurückgehalten und versickert<br />
wird, kann der Reduzierung der Grundwasserneubildung im Gebiet bzw. des Wasserrückhaltevermögens<br />
der Landschaft entgegengewirkt werden.<br />
Falls für Auffüllungen Fremdmaterial verwendet wird, kann es je nach Art des verwendeten<br />
Bodenmaterials zu zusätzlichen Nähr- und Schadstoffbelastungen des<br />
Grundwassers kommen. Bei tieferen Abgrabungen besteht zudem die Gefahr,<br />
dass Grundwasser offen gelegt wird.<br />
Anlagebedingt erfolgt keine Inanspruchnahme von Gewässern bzw. keine Gewässerquerung.<br />
• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />
Der Kfz-Verkehr verursacht Schad-/ Schwebstoff-Emissionen, die durch Wind,<br />
Fahrbahnabrieb, Straßenabwässer oder Spritzwasser über die Böden am Straßenrand<br />
auch ins Grundwasser gelangen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind<br />
jedoch nicht anzunehmen (hohes bis sehr hohes physiko-chemisches Filtervermögen<br />
der natürlicherweise anstehenden Böden, vergleichsweise geringes Konzentrationsniveau<br />
der eingetragenen Stoffe). Bei Unfällen sind zudem Kontaminationen<br />
mit gefährlichen Stoffen möglich; es ist jedoch kein besonderes Risiko zu erwarten<br />
(s. o.).<br />
Mögliche nutzungsbedingte Bodenverdichtungen (durch Betreten von Freiflächen<br />
o. ä., siehe Schutzgut Boden) wirken sich auch auf den Wasserhaushalt aus (insb.<br />
Reduzierung der Sickerwassermenge). Gegenüber den anlagebedingten Wirkungen<br />
auf den Wasserhaushalt treten sie jedoch deutlich in den Hintergrund.<br />
Das Plangebiet wird an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Versorgung<br />
des Gebiets mit Trinkwasser in ausreichender Quantität und Qualität wird<br />
seitens des zuständigen Wasserversorgers (<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Kandel</strong>) sichergestellt.<br />
Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird über anzulegende Abwasserkanäle<br />
der Ortskanalisation mit zentraler Abwasserreinigungsanlage (Verbands-<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
kläranlage <strong>Kandel</strong>) zugeleitet. Eine Aufdimensionierung des bestehenden Kanalsystems<br />
ist nicht erforderlich.<br />
3.2.4 Auswirkungen der Planung auf das Klima/ die Luft sowie auf Mensch/<br />
Bevölkerung (Gesundheit)<br />
• Baubedingte Wirkungen<br />
Prinzipiell besteht die Gefahr, dass im Zuge von Bauarbeiten außerhalb der zukünftigen<br />
Verkehrsflächen/ Bauwerke gelegene lokalklimatisch ausgleichende<br />
bzw. entlastende Vegetationsflächen als Arbeitsstreifen oder Lagerflächen in Anspruch<br />
genommen werden. Gras-/ krautgeprägte Vegetationsbestände und ihre<br />
lokalklimatischen Funktionen lassen sich nach Abschluss der Baumaßnahmen relativ<br />
kurzfristig wieder neu entwickeln. Die Entwicklung von Gehölzbeständen mit<br />
lokalklimatisch spezifischen Funktionen nimmt dagegen einen längeren Zeitraum<br />
in Anspruch; unmittelbar an das Plangebiet angrenzend finden sich entsprechende<br />
Gehölzbestände. Ihr baubedingter Verlust kann als erheblich eingestuft werden.<br />
Von einer möglichen erheblichen Behinderung des (schwachen/ stark reduzierten)<br />
Kaltluftabflusses durch baubedingte Lagerflächen ist dagegen aufgrund der geringen<br />
Dimension (sie können umflossen werden) und der zeitlich begrenzten Wirkung<br />
nicht auszugehen.<br />
Gasförmige Emissionen von Baufahrzeugen tragen temporär zur Erhöhung der<br />
Luftbelastung bei. Im Vergleich zu den sonstigen Verkehrsbewegungen im Untersuchungsgebiet<br />
sind die zu erwartenden Verkehrsströme zu gering, um bezüglich<br />
der Qualität der Luft signifikant belastende Emissionen zu verursachen. Darüber<br />
hinaus wird durch die Baufahrzeuge Lärm erzeugt. Da die baubedingten Lärmemissionen<br />
zeitlich begrenzt sind, kann von einer unerheblichen und nicht nachhaltigen<br />
Auswirkung ausgegangen werden.<br />
• Anlagebedingte Wirkungen<br />
Durch Versiegelung, Befestigung bzw. Umwidmung von Vegetationsflächen wird<br />
der Wärme- und Wasserhaushalt im Gebiet erheblich verändert. Versiegelung und<br />
Befestigung führen zu einer Verminderung der Verdunstung und zur Erhöhung der<br />
Wärmerückstrahlung und damit zu erhöhten Lufttemperaturen; die Luftfeuchte wird<br />
herabgesetzt. Die klimatischen Entlastungs- und Ausgleichsfunktionen der Freiflächen<br />
des Plangebiets für die angrenzenden bebauten Bereiche werden gemindert.<br />
Gebäude behindern zudem lokal wirksame Windsysteme. Aufgrund der relativ geringen<br />
Größe des angeschlossenen Kaltluftentstehungsgebiets (nur bis zum<br />
nächstgelegenen Geländerücken reichend, ab dort Gelände nach Norden und Osten<br />
hin abfallend) und der überwiegend mäßigen bis geringen Hangneigung sind<br />
die Hangabwinde allerdings bereits heute relativ schwach ausgeprägt.<br />
• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />
Insbesondere die im Teilbereich B des Teilgebiets K 2 geplante Ortsrandstraße<br />
führt - bei ihrer kompletten Fertigstellung - zu einer Umverteilung bestehender/<br />
prognostizierter Verkehrsflüsse, die bestehenden Luftqualitätsparameter im Unter-<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
suchungsgebiet werden sich hierdurch jedoch nicht wesentlich ändern.<br />
Zur Bewältigung möglicher Konflikte im Hinblick auf Lärmemissionen durch den<br />
Kfz-Verkehr auf der neuen Ortsrandstraße inkl. Verlängerung der Hubstraße, dem<br />
Betrieb der Kindertagesstätte inkl. Betriebsverkehr und den umgebenden schutzwürdigen<br />
Nutzungen (insb. bestehende bzw. geplante Wohnbebauung) wurde ein<br />
Fachbüro mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt (GSB -<br />
SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING 2011/<br />
2012). Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung hinsichtlich<br />
der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.<br />
BImSchV), der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm resp. der Orientierungswerte<br />
der DIN 18005-1 im Planungsraum werden in die Abwägung mit einbezogen bzw.<br />
entsprechend berücksichtigt (Näheres siehe in Begründung zum Bebauungsplan).<br />
Durch den Anschluss des neuen Baugebiets K 2 wird es zudem zu Verlagerungen<br />
der Verkehrsmengen im Straßennetz von <strong>Kandel</strong> kommen. Hiervon sind insbesondere<br />
die Hubstraße, wie auch die Guttenbergstraße betroffen. Mögliche Veränderungen<br />
an den Anschlusspunkten wurden deshalb ebenfalls aus schalltechnischer<br />
Sicht bewertet. Dabei wurde festgestellt, dass mit der Erhöhung der Verkehrsmengen<br />
regelmäßig auch Erhöhungen der Lärmimmissionen verbunden sind. Die errechneten<br />
Steigerungen liegen i. d. R. zwischen 1 - 3 dB(A). Innerhalb der allgemeinen<br />
Wohngebiete werden an den der Straße zugewandten Fassaden die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 nicht immer eingehalten werden können. An den<br />
sonstigen Fassaden und den nutzbaren Freibereichen werden die Orientierungswerte<br />
in der Regel noch eingehalten. Da die Überschreitungen nur einzelne Fassaden<br />
betreffen, die Überschreitungen moderat sind und die Lärmsituation sich<br />
nach der Herstellung der Ortsrandstraße für den Großteil des Straßennetzes bessert,<br />
wird im Rahmen der Abwägung die im Bebauungsplan enthaltene Lösung als<br />
sachgerecht und noch situationsangemessen angesehen (vgl. hierzu Begründung<br />
zum Bebauungsplan-Entwurf für das Teilgebiet K 2, WSW & PARTNER GMBH<br />
Stand März 2013).<br />
Im Bereich des Kreisels an der Hubstraße/ Stresemannstraße wurde die Immissionssituation<br />
hinsichtlich ggf. erforderlicher Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen<br />
nach § 42 BImSchG untersucht. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung<br />
einer Straße im Sinne des § 1 der 16. BImSchV. Durch den Neubau des<br />
Kreisels kommt es nach dem schalltechnischen Gutachten lediglich am Gebäude<br />
der Hubstraße Nr. 19 zu geringen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte<br />
der 16. BImSchV. Die Anforderungen an den Lärmschutz und dessen Finanzierung<br />
gelten hier unmittelbar, daher wird auf diesbezügliche Festsetzungen im Bebauungsplan<br />
verzichtet (vgl. hierzu Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf,<br />
WSW & PARTNER GMBH Stand März 2013).<br />
Im Hinblick auf die geplante Kindertagesstätte kommt das schalltechnische Gutachten<br />
zu dem Ergebnis, dass die mit dem Betrieb verbundenen Immissionen an<br />
den umgebenden Nutzungen Beurteilungspegel hervorrufen, die deutlich unter<br />
dem um 6 dB geminderten Immissionsrichtwert der TA Lärm liegen. Auch das<br />
‘Spitzenpegelkriterium‘ der TA Lärm ist sicher eingehalten. Die geplante Kindertagesstätte<br />
ist somit mit den vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen<br />
schalltechnisch verträglich. Dies betrifft sowohl den Verkehrslärm wie auch den mit<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
der Einrichtung verbundenen Betriebslärm durch sich im Freibereich aufhaltende<br />
Kinder.<br />
In der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan wird zudem darauf hingewiesen,<br />
dass die mit der Benutzung solcher Einrichtungen für die nähere Umgebung<br />
typischerweise verbundenen Auswirkungen nach allgemeiner Rechtsauffassung<br />
ortsüblich, sozialadäquat und in der Bevölkerung allgemein akzeptiert sind.<br />
Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und<br />
ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen<br />
werden, sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz im Regelfall keine<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen. Eine Unzumutbarkeit der Immissionen auf die<br />
umliegenden vorhandenen Wohnnutzungen ist nicht ersichtlich.<br />
3.2.5 Auswirkungen der Planung auf die Landschaft sowie auf Mensch/<br />
Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />
• Baubedingte Wirkungen<br />
An das Plangebiet grenzen landschaftsbildprägende und kulturraumtypische Vegetationsstrukturen<br />
mit einer längeren Entwicklungsdauer (insb. Gehölzbestände,<br />
Hohlweg) an. Während der Baumaßnahmen besteht die Gefahr einer Inanspruchnahme<br />
dieser bedeutsamen Strukturen. Der Baubetrieb und die Anlage von Zwischenlagerflächen<br />
führen temporär zu einer Störung des Landschaftsbilds. Störungen<br />
durch Baulärm und geruchliche Emissionen können zudem vorübergehend<br />
zur Beeinträchtigung von Erholungssuchenden beitragen. Vorausgesetzt werden<br />
kann, dass die gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur<br />
Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung eingehalten werden. Während<br />
der Bautätigkeiten kann es zudem zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit von erholungswirksamen<br />
Wegeverbindungen kommen. Geeignete Ausweichmöglichkeiten/<br />
alternative Wegeführungen sind prinzipiell vorhanden. Das Plangebiet ist zudem<br />
für die Naherholung von untergeordneter Bedeutung (wird vorwiegend zum Hunde<br />
Ausführen genutzt). Zur Naherholung werden vorwiegend die weiter südlich gelegenen<br />
Niederungsbereiche und Bienwaldteile genutzt.<br />
• Anlagebedingte Wirkungen<br />
Das Plangebiet und seine Umgebung sind vorwiegend durch offene, flächenhaft<br />
wirksame Vegetationsbestände (Äcker, Grünland und Grabeland) gekennzeichnet.<br />
Prägend sind darüber hinaus die gebietstypischen Gehölzbestände entlang des<br />
Hohlwegs (inkl. des Hohlwegs selbst), entlang der östlich gelegenen Bahntrasse<br />
sowie randlich mit Gehölzen bestandene Feldgärten. Anlagebedingt wird durch die<br />
vorgesehenen Versiegelungen und Flächenumwidmungen ein Teil dieser landschaftsbildprägenden<br />
Vegetationsstrukturen in Anspruch genommen (insb. Feldgärten,<br />
Grünland-, Gehölzbestände, südlicher Ausläufer des Hohlwegs mit einer<br />
Länge von ca. 40 m). Im Zuge der Bebauung wird es zudem durch Auffüllungen/<br />
Abtrabungen zu einer nachhaltigen Veränderung der Oberflächengestalt kommen.<br />
Dies betrifft auch den südlichen Teil des Hohlwegs - als kulturhistorisch bedeutsames<br />
Zeugnis ehemaliger Nutzungsformen. Die anthropogene Überprägung des<br />
nordwestlichen Stadtrands von <strong>Kandel</strong> nimmt weiter zu. Durch unzureichende Be-<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
rücksichtigung der örtlichen Bautraditionen und monotone, örtlich beliebig austauschbare<br />
Gestaltung der Grünflächen (Zierrasen mit Nadelgehölzen) kann das<br />
Stadt- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden. Dies ist als erhebliche/<br />
nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zu werten. Die vorgesehenen<br />
Veränderungen werden aufgrund der Reliefsituation sowie der Begrenzung der<br />
Gebäudehöhe auf 9 m nur im Nahbereich sichtbar sein.<br />
Durch das Vorhaben wird ein Teil des landschaftlichen Freiraums für die Naherholung<br />
für die Bevölkerung von <strong>Kandel</strong> in Anspruch genommen. Aufgrund der untergeordneten<br />
Bedeutung des Plangebiets und seiner Umgebung für die Naherholung<br />
(siehe Kap. 2.6), werden die Auswirkungen auf die Erholungssituation als<br />
nicht gravierend verschlechternd eingestuft. Vorhandene Wegebeziehungen werden<br />
anlagebedingt nicht unterbrochen resp. in die Planung aufgenommen und neu<br />
gestaltet.<br />
• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />
Der Kfz-Verkehr verursacht Lärmemissionen, die sich nachteilig auf die Erholungsnutzung<br />
auf den angrenzenden Freiflächen auswirken können. Aufgrund der<br />
bestehenden untergeordneten Bedeutung des Plangebiets und seiner Umgebung<br />
für die ruhige, landschaftsbezogene Naherholung (siehe Kap. 2.6), werden die<br />
Auswirkungen auf die Erholungssituation als nicht gravierend verschlechternd eingestuft.<br />
3.2.6 Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Auf die möglichen vorhabensbedingten Auswirkungen im Hinblick auf den kulturhistorisch<br />
bedeutsamen Hohlweg wurde bereits oben hingewiesen.<br />
Auf die Bedeutung der Offenlandflächen für die landwirtschaftliche Nutzung (Produktionsfunktion)<br />
wurde beim Schutzgut Boden eingegangen (siehe Kap. 2.1); sie<br />
ist im Hinblick auf ihre natürliche Ertragsfähigkeit als hoch einzustufen. Durch die<br />
geplante Neubebauung geht landwirtschaftliche Nutzfläche im Umfang von ca. 0,4<br />
ha verloren (Acker/ Grünland). Die Abwägungsentscheidung hinsichtlich der Belange<br />
der Landwirtschaft ist bereits auf Ebene der Standortfindung bzw. der Flächennutzungsplanung<br />
erfolgt.<br />
Landwirtschaftliche Zuwegungen bzw. Wegeverbindungen werden durch die Planung<br />
für das gesamte Teilgebiet K 2 neu geordnet und bleiben weiterhin in ihrer<br />
Funktionsfähigkeit bestehen.<br />
Im Gebiet eventuell vorhandene Ver-/ Entsorgungsleitungen werden bei Bautätigkeiten<br />
in diesen Bereichen gesichert.<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
4 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
sowie Vorschläge zum Monitoring<br />
4.1 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Mit den folgenden Vermeidungs-, Verringerungs- 13 und Ausgleichsmaßnahmen<br />
sollen die negativen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter verringert<br />
bzw. kompensiert werden (siehe Kap. 3.2). Die Maßnahmen bilden die Grundlage<br />
für die landschaftspflegerischen/ grünordnerischen Festsetzungen, die in Kapitel<br />
4.2 formuliert werden und die in den Bebauungsplan integriert werden sollen.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt):<br />
- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />
und Betriebsstoffen,<br />
- Verzicht auf das Befahren bzw. die Lagerung von Baumaterialien während der<br />
Bauarbeiten im Bereich von Gehölzflächen sowie der bestehenden/ zukünftigen<br />
Grünflächen im Plangebiet, Nutzung von befestigten und versiegelten Flächen,<br />
falls erforderlich Schutz von Vegetationsbeständen (gemäß DIN 18920),<br />
- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen unter der Prämisse der Entwicklung<br />
gebietstypischer, artenreicher Landschaftsstrukturen,<br />
- Verwendung gebietstypischer Gehölze für Begrünungsmaßnahmen sowohl im<br />
Straßenraum, im Bereich der öffentlichen Grünflächen als auch im Bereich der<br />
gärtnerisch anzulegenden Freiflächen,<br />
- Extensive Pflege des Straßenbegleitgrüns und der öffentlichen Grünflächen,<br />
- Verwendung von Beleuchtungsanlagen innerhalb der Gemeinbedarfsfläche, im<br />
Straßenraum sowie im Bereich öffentlicher Grünflächen, durch die das Anlocken<br />
nachtaktiver Insekten minimiert wird,<br />
- Sicherstellung der Kompensation von Flächen- und Wertverlusten in (räumlich-<br />
) funktionalem Zusammenhang zur Eingriffsfläche: Entwicklung von extensiv<br />
genutztem Grünland und/ oder von Grünlandbrachen, insbesondere (wechsel-<br />
)feucht-nasser Standorte im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung.<br />
Schutzgüter Boden und Wasser:<br />
- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />
und Betriebsstoffen,<br />
- Verzicht auf das Befahren bzw. die Lagerung von Baumaterialien auf den angrenzenden<br />
oder verbleibenden Freiflächen während der Bauarbeiten (Vermeidung<br />
von Bodenverdichtungen), Nutzung von befestigten und versiegelten<br />
Flächen,<br />
- Verwendung von inertem, unbelastetem Material für Aufschüttungen und Auffüllungen<br />
bzw. schonender Umgang mit zu beseitigendem Oberboden (Zwischenlagerung,<br />
Wiederverwendung), Abtransport überschüssigen Bodenmaterials<br />
und ordnungsgemäße Wiederverwertung andernorts,<br />
- Begrenzung der überbaubaren Fläche und des Versiegelungsgrads auf das<br />
13 Die Begriffe Verringerungsmaßnahmen und Minimierungs- bzw. Minderungsmaßnahmen werden<br />
im Folgenden synonym verwendet.<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
unbedingt erforderliche Maß, weitgehende Verwendung wasserdurchlässiger<br />
Beläge für Wege, Plätze, Zufahrten sowie Stell- und Lagerplätze,<br />
- Rückhaltung und flächenhafte Versickerung des im Bereich der versiegelten/<br />
überbauten Flächen anfallenden, unbelasteten Niederschlagswassers in naturnah<br />
gestalteten Retentionsflächen innerhalb des Plangebiets bzw. im Bereich<br />
des Straßenbegleitgrüns bzw. Speicherung und Verwendung als Brauchwasser,<br />
- Extensive Pflege/ Unterhaltung der Freiflächen (keine Düngung, kein Pflanzenschutz),<br />
- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />
bzw. Minderung von Belastungen des Bodens und Grundwassers (insb.<br />
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland und/ oder von Grünlandbrachen<br />
im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />
Schutzgüter Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit):<br />
- Erhalt und falls erforderlich Schutz (gemäß DIN 18920) randlicher bzw. angrenzender<br />
Gehölzbestände während der Baumaßnahmen,<br />
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />
zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />
- Begrenzung der überbaubaren Fläche bzw. des Versiegelungsgrads auf das<br />
absolut notwendige Maß,<br />
- Durch-/ Eingrünung des Gebiets mit - nach Möglichkeit - großkronigen Laubbäumen<br />
und Gehölzstreifen (Beschattung und Verdunstung),<br />
- Schaffung naturnaher Versickerungsflächen für das anfallende Oberflächenwasser<br />
(Verdunstung),<br />
- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit lokalklimatischen Ausgleichs-/<br />
Entlastungsfunktionen (insb. Entwicklung von extensiv genutztem Grünland<br />
und/ oder von Grünlandbrachen im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />
Schutzgüter Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit):<br />
- Erhalt und falls erforderlich Schutz (gemäß DIN 18920) randlicher bzw. angrenzender<br />
gebietstypischer Grünland- und Gehölzbestände während der<br />
Baumaßnahmen,<br />
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />
zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />
- Begrenzung der überbaubaren Fläche, des Versiegelungsgrads sowie der Reliefveränderungen<br />
auf das absolut notwendige Maß,<br />
- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen unter der Prämisse der Entwicklung<br />
gebietstypischer, artenreicher Landschaftsstrukturen,<br />
- Durchgrünung bzw. Eingrünung des Gebiets mit gebietstypischen Gehölzen,<br />
- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben<br />
(insb. Entwicklung von extensiv genutztem Grünland und/ oder<br />
von Grünlandbrachen im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter:<br />
- Erhalt landwirtschaftlicher Zuwegungen und Wegeverbindungen,<br />
- Beachtung und Sicherung von Leitungstrassen/ -führungen während der Bauphase.<br />
4.2 Landschaftspflegerische und grünordnerische Festsetzungen<br />
zur Integration in den Bebauungsplan<br />
Mit den folgenden textlichen Festsetzungen und Empfehlungen für landschaftspflegerische<br />
und grünordnerische Maßnahmen sollen die oben genannten Vermeidungs-,<br />
Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen - soweit planungsrechtlich<br />
möglich - im Bebauungsplan verankert werden. Planungsgrundlage ist der Entwurf<br />
des Bebauungsplans von WSW & PARTNER GMBH, Kaiserslautern vom Dezember<br />
2013. Die grünordnerischen Festsetzungen bzw. Maßnahmen sind in Plan 2.1 graphisch<br />
dargestellt.<br />
(1) Festsetzungen für Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen (gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB):<br />
Übergeordnet:<br />
(1.1) Die Artenauswahl für Gehölzpflanzungen soll die standörtlichen, natur- und<br />
kulturraumtypischen Gegebenheiten berücksichtigen (siehe Anhang A.1 -<br />
A.3). Die in den Pflanzenlisten Anhang A.1 - A.3 genannten Mindestpflanzqualitäten<br />
sind zu beachten. Alle Bepflanzungen sind fachgerecht durchzuführen,<br />
zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Im Falle des „Eingehens“ bzw.<br />
des Abgangs von Bäumen, Sträuchern oder von sonstigen Bepflanzungen<br />
sind Ersatzpflanzungen gemäß den festgesetzten Pflanzqualitäten vorzunehmen.<br />
Für Einsaaten resp. Gehölzpflanzungen ist vorzugsweise autochthones<br />
Saat-/ Pflanzgut zu verwenden (gebietseigene Herkunft).<br />
(1.2) Für die Anlage der Vegetationsflächen werden die folgenden zeitlichen Vorgaben<br />
getroffen:<br />
Gärtnerisch anzulegende Freiflächen: Jeweils spätestens eine Pflanzperiode<br />
nach Abschluss der Baumaßnahme (Baufertigstellungsanzeige).<br />
Öffentliche Grünflächen sowie Verkehrsbegleitgrün: Jeweils spätestens eine<br />
Pflanzperiode nach Beginn der Erschließung entsprechend dem Erschließungsfortschritt.<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegenden<br />
Freiflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB bzw. §§ 10 (4) bzw. 88 (1)<br />
LBauO):<br />
(1.3) Die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen der Fläche für den Gemeinbedarf<br />
(Zweckbestimmung „Kindergarten“) sind zu mind. 20 % mit freiwachsenden,<br />
standortheimischen Gehölzen (siehe Pflanzenliste Anhang A.1) zu bepflanzen.<br />
Bei flächigen Bepflanzungen ist pro 60,0 qm der Gehölzpflanzung<br />
mind. ein Laubbaum vorzusehen. Das Anpflanzen von Nadelgehölzen sowie<br />
von Reihenpflanzungen immergrüner Laubgehölze ist nicht zulässig.<br />
Bereich von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen und Flächen für<br />
Stellplätze und Garagen (gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB):<br />
(1.4) Offene Stellplatzanlagen sind durch Reihen bzw. Pflanzinseln (Mindestgröße<br />
4 qm) groß- oder mittelgroßkroniger Laubbäume (Arten und Mindestpflanzqualitäten<br />
siehe Pflanzenliste Anhang A.2) zu gliedern. Für je 5 Stellplätze<br />
ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Die Pflanzflächen<br />
müssen gegen Überfahren geschützt sein.<br />
(1.5) Wandflächen von fensterlosen, ungegliederten Fassaden und Fassadenteilen<br />
von mehr als 30 qm sind dauerhaft zu begrünen.<br />
Je laufende 5 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze in einem Pflanzbeet<br />
von mindestens 1 qm zu setzen. Infrage kommen schlingende oder<br />
rankende Pflanzen sowie Weinreben und Spalier-Obstbäume (siehe Pflanzenliste<br />
Anhang A.3).<br />
Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 11 BauGB):<br />
(1.6) Entlang der Verlängerung der Hubstraße zur Ortsrandstraße sind im betrachteten<br />
Abschnitt mindestens 18 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen.<br />
Die in Plan 2.1 im Straßenraum dargestellten Bäume können angerechnet<br />
werden. Es ist ein alleeartiger Charakter der Bepflanzung anzustreben.<br />
Zur Auswahl stehen insbesondere die in der Pflanzenliste Anhang A.2 genannten<br />
Baumarten. Ein Wechsel der Artenwahl ist nur an Einmündungen<br />
von Querstraßen zulässig.<br />
Die Pflanzflächen müssen eine Mindestgröße von 4 qm aufweisen und gegen<br />
Überfahren geschützt sein. Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen<br />
sind vorzusehen. Mit Park- oder Stellplätzen und Einfahrten ist ein Mindestabstand<br />
von 1 m zu den Baumstandorten einzuhalten.<br />
Sind Längs- oder Senkrechtparkstreifen vorgesehen, sind diese durch<br />
Pflanzinseln mit Laubbäumen zu gliedern. Die maximale Anzahl zusammenhängender<br />
Längsparkplätze wird auf drei, die maximale Anzahl zusammenhängender<br />
Senkrechtparkplätze wird auf sieben begrenzt; der Abstand der<br />
Pflanzinseln darf 15 - 18 m nicht überschreiten.<br />
(1.7) Die verbleibenden Flächen des Straßenbegleitgrüns sind mit einer artenreichen,<br />
standortgerechten Wiesensaatgutmischung anzusäen oder mit stand-<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
ortgerechten Stauden/ Bodendeckern/ Kleingehölzen zu bepflanzen und extensiv<br />
zu pflegen.<br />
Bereich der öffentlichen Grünflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 15 BauGB):<br />
(1.8) Die öffentliche Grünfläche ist als Freifläche mit Offenlandcharakter und Einzelbäumen<br />
oder Baumgruppen sowie randlicher Gehölzpflanzung mit standortheimischen<br />
Arten (siehe Pflanzenliste Anhang A.1a)) anzulegen. Der anzupflanzende<br />
Gehölzanteil soll 40 % der Fläche nicht überschreiten. In Abhängigkeit<br />
von der späteren Nutzung als Rückhaltefläche für Niederschlagswasser<br />
sind die Freiflächen als Wiesen unterschiedlicher Standortbedingungen<br />
(frisch bis trocken sowie wechselnass/ wechselfeucht bis<br />
wechseltrocken) anzulegen und extensiv zu unterhalten (nach Möglichkeit<br />
ein- bis max. dreimalige Mahd/ Jahr). Anzustreben sind insbesondere folgende<br />
Wiesentypen: Halbruderale Halbtrockenrasen, Typische Glatthaferwiese,<br />
Wechselfeuchte Glatthaferwiese bzw. Kriechstraußgras-Flutrasen<br />
oder Röhrichte. Die Entwicklung der Wiesen soll durch eine Ersteinsaat gefördert<br />
werden.<br />
(2) Festsetzungen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20<br />
BauGB):<br />
(2.1) In den nicht zur Bebauung/ Versiegelung vorgesehenen Grundstücksteilen<br />
sind Bodenverdichtungen zu vermeiden. Der bei Unterkellerung/ Reliefanpassung<br />
anfallende Erdaushub ist nach Möglichkeit im Rahmen der Freiflächengestaltung<br />
der Grünflächen zu integrieren und einer unmittelbaren Nutzung<br />
zuzuführen. Für Aufschüttungen oder Auffüllungen ist nur einwandfreies,<br />
nicht verunreinigtes Material zu verwenden. Dabei sind sowohl die Vorsorgewerte<br />
der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie für<br />
Schadstoffe, für die in der BBodSchV keine Vorsorgewerte festgelegt sind,<br />
die Zuordnungswerte Z 0 bis Z 0* der Technischen Regel der LAGA „Anforderungen<br />
an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“, Teil II TR<br />
Boden im Eluat und in Feststoffen einzuhalten. Die Verwendung von Z 0* -<br />
Material ist nur unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht zulässig. Die<br />
genannten Anforderungen gelten auch als eingehalten, wenn das Bodenmaterial<br />
aus natürlich anstehenden Schichten innerhalb des Landkreises gewonnen<br />
wurde bei dem schädliche Kontaminationen aus anthropogenen<br />
Einflüssen nicht zu erwarten sind. Ein entsprechender Nachweis über Herkunft<br />
und Qualität des zur Verwendung kommenden Bodenmaterials ist der<br />
SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz,<br />
Neustadt a.d.Wstr. vor Verwendung vorzulegen.<br />
In Verbindung mit § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) wird festgesetzt:<br />
Der Oberboden ist vor Beginn der Erdarbeiten entsprechend DIN 18915 abzuschieben<br />
und bis zur Wiederverwertung auf Mieten von höchstens 2,0 m<br />
Höhe zu lagern.<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
(2.2) Unnötige Versiegelungen sind im gesamten Plangebiet zu vermeiden. Wo<br />
immer dies technisch vertretbar ist, sind halbdurchlässige Materialien<br />
(Schottertragdeckschichten, weitfugiges Pflaster, stark durchlässiges Pflaster<br />
sog. „Öko- oder Drainpflaster“, Pflaster ohne Fugenverguss, Rasenlochsteine,<br />
Splitt, Schotterrasen u. ä.) zu verwenden.<br />
Offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten und notwendige Lager- und Abstellflächen<br />
(soweit keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden) sind in wasserdurchlässigem<br />
Material mit einer Versickerungsleistung von ≥ 50 % herzustellen.<br />
(3) Festsetzungen für Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von<br />
Niederschlagswasser (gemäß § 9 (1) Nr. 14 BauGB):<br />
(3.1) Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung sind bereits auf der Fläche der<br />
Baugrundstücke vorzunehmen. Bei Maßnahmen zur breitflächigen Versickerung<br />
von unbelastetem Oberflächen- und Dachflächenwasser auf den<br />
Grundstücksfreiflächen ist die bedingte Versickerungsfähigkeit des Bodens<br />
zu beachten. Das anfallende Dachflächenwasser kann vorzugsweise in Zisternen<br />
gesammelt und als Brauchwasser genutzt werden.<br />
Die im Plan festgesetzte „Öffentliche Grünfläche“ soll als zentrale Retentionsfläche<br />
zur Einleitung, Rückhaltung und Versickerung von unbelastetem<br />
Oberflächenwasser genutzt werden. Befestigungen (u. a. im Bereich von<br />
Auslässen, Gefällstrecken) sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.<br />
(4) Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereit gestellten<br />
Flächen (gemäß § 1a (3) BauGB)<br />
(4.1) Extensiv genutztes Dauergrünland („Ö1“):<br />
Die in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung in der Gemarkung Steinweiler<br />
gelegene östliche Teilfläche des Flurstücks Nr. 6068 (Flächengröße<br />
990 qm) ist Teil einer Ökokontofläche (Ökokonto der Stadt <strong>Kandel</strong>, Blatt Nr.<br />
21), der für den Ausgleich von Eingriffen herangezogen wird.<br />
Die Fläche ist als extensiv genutztes Dauergrünland (vorwiegend mittlerer<br />
Standorte, z. T. wechselfeucht) zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Für<br />
das Grünland ist eine zweimalige Mahd/ Jahr bzw. Mulchen in drei- bis fünfjährigem<br />
Turnus vorzusehen. Anzustreben ist bei mittleren Standortbedingungen<br />
die Entwicklung von mageren (Wechselfeuchten) Glatthaferwiesen.<br />
Bestehende Ufergehölze entlang des Flutgrabens sind extensiv zu pflegen.<br />
Die Stadt <strong>Kandel</strong> verpflichtet sich durch weitere vertragliche Regelungen,<br />
die bereits durchgeführten Maßnahmen zu unterhalten und zu pflegen.<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Lage der außerhalb des Plangebiets liegenden Ökokontofläche (Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler), die für<br />
den Ausgleich von Eingriffen herangezogen wird (östliche Teilfläche mit einer Größe von 990 qm).<br />
(5) Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen<br />
Festsetzungen:<br />
(5.1) Bei der Gestaltung der Außenflächen der Gebäude sind hochglänzende, reflektierende<br />
und spiegelnde Metall- oder Kunststoffteile sowie glänzende<br />
oder fluoreszierende Fassadenfarben (Leuchtfarben oder intensive Farbwerte)<br />
unzulässig.<br />
Für die Dacheindeckung sind Materialien mit reflektierenden, spiegelnden<br />
oder fluoreszierenden Elementen und mit glänzenden Farben nicht zulässig.<br />
Sonnenkollektoren oder Solarzellen zur Gewinnung von Strom oder Warmwasser<br />
aus Sonnenenergie sind zulässig.<br />
(5.2) Einfriedungen aus Aluminiumblech, Kunststoffglas, sonstigen Kunststoffen<br />
sind unzulässig.<br />
(6) Hinweise:<br />
(6.1) Mit der Vorlage von Bauunterlagen zum geplanten Kindergarten sind vom<br />
Antragsteller qualifizierte Freiflächengestaltungspläne mit Darstellung und<br />
Erläuterung der grüngestalterischen Maßnahmen sowie des Versiegelungsgrads<br />
vorzulegen (i. d. R. M 1:100).<br />
(6.2) Für die Straßen- und Außenbeleuchtung sind Beleuchtungssysteme mit einer<br />
niedrigen Anlockwirkung für nachtaktive Insekten zu verwenden. Empfohlen<br />
werden Lampen mit einem Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Niederdrucklampen,<br />
LED).<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
(6.3) Bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind die Bestimmungen des<br />
Nachbarrechts zu beachten (§ 44ff. NachbG Rheinland-Pfalz).<br />
(6.4) Schutz von unterirdischen Leitungen:<br />
Bei der Verlegung von Leitungen sind die bestehenden und die im Bebauungsplan<br />
festgesetzten Gehölzstandorte freizuhalten (gemäß Merkblatt über<br />
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, FGSV<br />
939).<br />
Anhang A: Auswahlliste sowie Qualitätsanforderungen für Gehölze zu den<br />
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „NORDWEST,<br />
Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, Stadt <strong>Kandel</strong><br />
A.1:<br />
Bäume (außer Obstbäume): Hochstämme oder Stammbüsche mit einem Stammumfang<br />
von mindestens 12 - 14 cm (3 x verpflanzt), Bäume II. Ordnung auch Heister<br />
mit Höhe mind. 200 - 250 cm (3 x verpflanzt);<br />
Sträucher: Mindestgröße 60 - 100 cm (2 x verpflanzt).<br />
a) Arten der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation:<br />
Bäume:<br />
Berg-Ahorn<br />
Eberesche<br />
Feld-Ahorn<br />
Feld-Ulme<br />
Flatter-Ulme<br />
Gemeine Esche<br />
Hainbuche<br />
Rot-Buche<br />
Spitz-Ahorn<br />
Stiel-Eiche<br />
Trauben-Eiche<br />
Vogel-Kirsche<br />
Winter-Linde<br />
Acer pseudoplatanus<br />
Sorbus aucuparia<br />
Acer campestre<br />
Ulmus minor<br />
Ulmus laevis<br />
Fraxinus excelsior<br />
Carpinus betulus<br />
Fagus sylvatica<br />
Acer platanoides<br />
Quercus robur<br />
Quercus petraea<br />
Prunus avium<br />
Tilia cordata<br />
im Bereich von Retentionsflächen auch:<br />
Rötliche Bruchweide<br />
Schwarz-Erle<br />
Silber-Pappel<br />
Silber-Weide<br />
Sträucher:<br />
Blutroter Hartriegel<br />
Gemeiner Schneeball<br />
Hasel<br />
Salix x rubens<br />
Alnus glutinosa<br />
Populus alba<br />
Salix alba<br />
Cornus sanguinea<br />
Viburnum opulus*<br />
Corylus avellana<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Hunds-Rose<br />
Kreuzdorn<br />
Kriechende Rose<br />
Liguster<br />
Pfaffenhütchen<br />
Rote Heckenkirsche<br />
Sal-Weide<br />
Schlehe<br />
Schwarzer Holunder<br />
Weißdorn, eingriffelig<br />
Weißdorn, zweigriffelig<br />
Rosa canina<br />
Rhamnus cartharticus*<br />
Rosa arvensis<br />
Ligustrum vulgare*<br />
Euonymus europaeus*<br />
Lonicera xylosteum*<br />
Salix caprea<br />
Prunus spinosa<br />
Sambucus nigra<br />
Crataegus monogyna<br />
Crataegus laevigata<br />
im Bereich von Retentionsflächen auch:<br />
Faulbaum<br />
Grau-Weide<br />
Korbweide<br />
Mandel-Weide<br />
Purpur-Weide<br />
Traubenkirsche<br />
Frangula alnus*<br />
Salix cinerea<br />
Salix viminalis<br />
Salix triandra<br />
Salix purpurea<br />
Prunus padus<br />
* = auf die Giftigkeit der Früchte bzw. anderer Pflanzenteile der gekennzeichneten Arten wird - soweit<br />
bekannt - hingewiesen.<br />
b) kulturraumtypische Arten:<br />
Bäume:<br />
Obstbäume:<br />
Aprikosenbaum<br />
Eß-Kastanie<br />
Mandelbaum<br />
Maulbeerbaum<br />
Mispel<br />
Pfirsichbaum<br />
Quitte<br />
Speierling<br />
Walnuss<br />
Sträucher:<br />
Flieder<br />
Gartenjasmin<br />
Kornelkirsche<br />
Schmetterlingsstrauch<br />
Sommerflieder<br />
Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge<br />
in nach Möglichkeit regionaltypischen Sorten<br />
(z. B. Brettacher, Landsberger Renette, Gellerts Butterbirne,<br />
Pastorenbirne, Große Schwarze Knorpel, Hedelfinger<br />
Riesenkirsche, Bühler Frühzwetschge, Deutsche Hauszwetschge)<br />
Prunus armeniaca<br />
Castanea sativa<br />
Amygdalus communis<br />
Morus alba<br />
Mespilus germanica<br />
Prunus persica<br />
Cydonia oblonga<br />
Sorbus domestica<br />
Juglans regia<br />
Syringa vulgaris<br />
Philadelphus coronarius<br />
Cornus mas<br />
Buddleja davidii<br />
Buddleja alternifolia<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Strauchrosen<br />
Weißer Hartriegel<br />
Rosa spec.<br />
Cornus alba<br />
A.2:<br />
Bereich von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen und Flächen für Stellplätze<br />
und Garagen:<br />
Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 12 - 14 cm (3 x verpflanzt).<br />
Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen:<br />
Solitärs bzw. Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens für a) 18 - 20<br />
cm resp. für b) 16 - 18 cm (3 x verpflanzt), falls wg. Lichtraumprofil entlang von<br />
Verkehrsflächen erforderlich: Hochstämme mit besonders hohem Kronenansatz.<br />
a) Mittelgroße Bäume und Großbäume:<br />
Gemeine Esche<br />
Hainbuche<br />
Feld-Ahorn<br />
Spitz-Ahorn<br />
Stiel-Eiche<br />
Trauben-Eiche<br />
Winter-Linde<br />
Fraxinus excelsior (auch Sorten `Atlas`,<br />
`Diversifolia`, `Geessink`, Westhofs´s Glorie`)<br />
Carpinus betulus<br />
Acer campestre<br />
Acer platanoides (auch Sorte `Cleveland`)<br />
Quercus robur<br />
Quercus petraea<br />
Tilia cordata (auch Sorten `Erecta`, `Greenspire`)<br />
b) Kleinbäume sowie mittelgroße Bäume mit Kronenbreite < 10 m (bei beengten<br />
Wuchsverhältnissen/ klein dimensionierten Straßenräumen):<br />
Echter Rotdorn<br />
Kegel-Feldahorn<br />
Gefüllte Vogel-Kirsche<br />
Kugel-Esche<br />
Pyramiden-Hainbuche<br />
Säulen-Stieleiche<br />
Säulen-Weißdorn<br />
Schwed. Mehlbeere-Sorte<br />
Spitz-Ahorn-Sorten<br />
Winter-Linde-Sorte<br />
Crataegus laevigata `Pauls Scarlet`<br />
Acer campestre `Elsrijk`<br />
Prunus avium `Plena`<br />
Fraxinus excelsior `Globosa`<br />
Carpinus betulus `Fastigiata`<br />
Quercus robur `Fastigiata`<br />
Crataegus monogyna ´Stricta`<br />
Sorbus intermedia `Brouwers`<br />
Acer platanoides `Columnare` oder `Globosum`<br />
Tilia cordata `Rancho`<br />
A.3:<br />
Nicht auf Rankhilfe angewiesene Pflanzen, wie z. B.:<br />
Efeu<br />
Wilder Wein<br />
Hedera helix*<br />
Parthenocissus tricuspidata<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Pflanzen, die Rankhilfen benötigen:<br />
Blauregen<br />
Jelängerjelieber<br />
Kletter-Hortensie<br />
Kletterrosen<br />
Schlingknöterich<br />
Waldrebe<br />
Wisteria sinensis*<br />
Lonicera caprifolium*<br />
Hydrangea petiolaris<br />
Rosa in Sorten<br />
Fallopia aubertii<br />
Clematis - Wildformen*<br />
Spalierobst<br />
Weinreben<br />
* = auf die Giftigkeit der Früchte bzw. anderer Pflanzenteile der gekennzeichneten Arten wird - soweit<br />
bekannt - hingewiesen.<br />
4.3 Begründung der landschaftspflegerischen und grünordnerischen<br />
Festsetzungen<br />
4.3.1 Flächen mit Pflanzgeboten gemäß § 9 (1) Nr. 25a) BauGB<br />
Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
Die Vorgabe eines zeitlichen Rahmens für die Anlage von Vegetationsflächen soll<br />
eine rasche Funktionserfüllung unter den Aspekten des Klimaschutzes und der<br />
Landschafts-/ Stadtbildgestaltung sowie der Biotopfunktion gewährleisten. Vegetationsflächen<br />
übernehmen bioökologische Funktionen und dienen der optischen<br />
Gestaltung und Gliederung des Gebiets. Die Auswahl an Pflanzenarten soll deshalb<br />
standortgerecht sein und den natur- und kulturräumlich typischen Vegetationsstrukturen<br />
entsprechen. Nach Möglichkeit soll autochthones Saat-/ Pflanzgut<br />
verwendet werden (vgl. § 40 BNatSchG). Bei Berücksichtigung der entsprechenden<br />
Artenauswahl werden nicht nur Beeinträchtigungen des Gebietscharakters<br />
vermindert, sondern es wird zugleich ein Nahrungsangebot für siedlungs(-rand)bewohnende<br />
Tierarten geschaffen. Gehölzbestände aus einheimischen Arten übernehmen<br />
Lebensraumfunktionen für die gebietstypische Tierwelt, insbesondere im<br />
Hinblick auf die Bedeutung der Flächen als Trittsteinbiotope bzw. als lineare Verbundelemente.<br />
• Nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freiflächen<br />
Eine eindeutige Abgrenzung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche / gärtnerisch<br />
anzulegenden Freiflächen im Plan ist nicht möglich, da ihre genaue Abgrenzung<br />
im Bereich des Baufensters nicht darstellbar ist. Grünflächen sollen im bebauten<br />
und befestigten Bereich - neben dem Arten- und Biotopschutz - vorrangig<br />
der Verbesserung bzw. der Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen, der Versickerung<br />
von Niederschlägen und der Beschattung / Luftbefeuchtung durch Vege-<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
tationsbestände dienen. Grünflächen sind darüber hinaus bedeutsame Gestaltungsmittel<br />
im Städtebau (optische Raumwirksamkeit, Identifikation, Charakterisierung<br />
eines Raums). Die angeführten positiven ökologischen und gestalterischen<br />
Wirkungen gelten insbesondere für Gehölzbestände. Aus diesen Gründen wird für<br />
die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen die Anpflanzung von freiwachsenden,<br />
standortheimischen Gehölzen festgesetzt. Bei einer entsprechenden Gestaltung<br />
können die gärtnerisch anzulegenden Grünflächen vorhabensbedingte Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds vermeiden bzw. mindern.<br />
Die detaillierte Verortung der Standorte für die Gehölzpflanzungen im Plan ist nicht<br />
erforderlich, da die Gemeinbedarfsfläche zukünftig komplett innerhalb der Bebauung<br />
liegen wird (Teilbereich B des Teilgebiets K 2) und spezielle Festsetzungen<br />
zur Einbindung in die freie Landschaft nicht erforderlich sind.<br />
• Bauliche Anlagen, Nebenanlagen, Flächen für Stellplätze und Garagen<br />
Die Festsetzung zur Pflanzung von hochstämmigen Laubbäumen im Bereich größerer<br />
Stellplatzanlagen dient vorrangig der Durchgrünung und optischen Gliederung<br />
des Gebiets sowie der Versickerung von Niederschlägen und der Beschattung<br />
/ Luftbefeuchtung. Um den Charakter der Stellplatzanlagen städtebaulich zu<br />
prägen, sollen nur bestimmte Gehölzarten Verwendung finden.<br />
Die Begrünung von Wandflächen trägt in der Umgebung der begrünten Fläche zur<br />
Anreicherung bodennaher Luftschichten mit Wasserdampf und zur Bremsung beschleunigter<br />
Windströmungen bei. Durch die Filterwirkung der Blätter kann die<br />
Schadstoffbelastung in der Luft gemindert werden. Des Weiteren besitzen Fassadenbegrünungen<br />
bauphysikalische Positivwirkungen (z. B. verbesserte Wärmedämmung,<br />
Förderung eines ausgeglichenen Innenraumklimas).<br />
Die genannten Maßnahmen tragen ebenfalls zur Vermeidung und Minderung vorhabensbedingter<br />
Beeinträchtigungen im Hinblick auf den Naturhaushalt und das<br />
Landschafts-/ Stadtbild bei.<br />
• Öffentliche Verkehrsflächen<br />
Die Festsetzung zur Pflanzung von mindestens 18 hochstämmigen Laubbäumen<br />
im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche (Abschnitt der Verlängerung der Hubstraße<br />
in Richtung Ortsrandstraße) dient vor allem der Durchgrünung und optischen<br />
Gliederung des Straßenraums (optische Raumwirksamkeit, Identifikation,<br />
Charakterisierung eines Raums) sowie der Beschattung und Luftbefeuchtung.<br />
Um einen Alleecharakter zu prägen, sollen bestimmte Abstände zwischen den<br />
Baumstandorten nicht überschritten werden, nur bestimmte Gehölzarten Verwendung<br />
finden sowie häufige Wechsel der Artenauswahl vermieden werden.<br />
Die festgesetzten Abstände zwischen den Stellplätzen bzw. Zufahrten und den<br />
Baumstandorten sowie die festgesetzte Mindestgröße der Pflanzflächen sollen<br />
mögliche Schäden im Bereich der anzupflanzenden Bäume verhindern.<br />
Insbesondere die Einsaat einer standortgerechten Wiesensaatgutmischung im Bereich<br />
der Baumscheiben sowie der verbleibenden Grünflächen entlang der Verkehrswege<br />
ermöglicht deren extensive, boden- und grundwasserschonende Pflege.<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
• Öffentliche Grünfläche<br />
Die Anlage von Wiesenbeständen und gebietstypischen Gehölzen im Bereich der<br />
geplanten Rückhaltefläche trägt zur Kompensation vorhabensbedingter Verluste<br />
entsprechender Biotopbestände bei.<br />
Die Entwicklung extensiv genutzter Wiesen unterschiedlicher Standortbedingungen<br />
trägt zur Erhöhung der Lebensraumvielfalt im Siedlungsbereich bei. Als Folge<br />
der extensiven Nutzung entwickeln sich blütenreiche Bestände, die einen Lebensund<br />
Nahrungsraum für zahlreiche Vogelarten und Insekten, vor allem für zahlreiche<br />
Tagfalterarten darstellen. In den tieferen Stellen der Rückhaltefläche können<br />
sich u. a. Flutrasenbestände entwickeln, die aufgrund ihrer lockeren Struktur die<br />
Ansiedlung von Amphibienarten begünstigen. Insbesondere die in Rheinland-Pfalz<br />
gefährdete Wechselkröte (Bufo viridis) bevorzugt als Besiedler des Offenlandes<br />
sonniges, vegetationsarmes Gelände und junge Kleingewässer.<br />
4.3.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft<br />
Im Plangebiet sind vorhabensbedingt umfangreiche Bodenabgrabungen, Bodenumlagerungen<br />
oder Aufschüttungsmaßnahmen vorgesehen. Eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />
des Bodens auf den verbleibenden Flächen muss aus Gründen der<br />
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens sowie seiner Bedeutung als landschaftsgeschichtliches<br />
Dokument unterbleiben.<br />
Die Verwendung von unbelastetem Bodenmaterial für Aufschüttungen oder Auffüllungen<br />
ist aus Gründen des Boden- und Grundwasserschutzes erforderlich.<br />
Im Bereich des niederschlagsarmen "Vorderpfälzer Tieflandes" kommt der Versickerung<br />
von Niederschlägen vor Ort eine besondere Bedeutung zu. Im Bereich<br />
von offenen Pkw-Stellplätzen, Zufahrten sowie Lager- und Abstellflächen sind<br />
demzufolge wasserdurchlässige Beläge (z. B. Pflaster, Rasenpflaster, Splitt,<br />
Schotterrasen) zu verwenden, die die Filterfunktion des Bodens erhalten und die<br />
Infiltration von Niederschlägen in das Grundwasser ermöglichen. Die Maßnahme<br />
dient zugleich dem Stadtbild, da entsprechend befestigte Flächen in der Regel "natürlicher"<br />
wirken.<br />
4.3.3 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser<br />
Die Sammlung und Versickerung/ Retention von anfallendem unbelastetem Niederschlagswasser<br />
vor Ort trägt wesentlich zur Stabilisierung und Verbesserung<br />
des Wasserhaushaltes bei. Rückhalteanlagen führen zu einer deutlichen Verringerung<br />
der Abflussmengen der für die Entwässerung mitbenutzten oberirdischen<br />
Fließgewässer (Vorfluter) und zu einer merklichen Dämpfung hochwassergefährdender<br />
Abflussspitzen. Überlastungen der Kanalisation und in Folge der Kläranlagen<br />
mit dem Effekt, dass unzureichend gereinigtes Schmutzwasser direkt in den<br />
Vorfluter eingeleitet wird, können vermieden werden. Die Versickerung von Niederschlagswasser<br />
vor Ort fördert darüber hinaus die Grundwasserneubildung. Die<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
mengenmäßige Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate durch Ausnutzung<br />
und Wiederbelebung natürlicher Versickerungs- und Filtervorgänge des Oberbodens<br />
kann im Zusammenwirken mit einer verlängerten Untergrundpassage des<br />
Wassers die Trinkwasservorräte auch qualitativ verbessern. Der Bodenwasserhaushalt<br />
und damit die Lebensraumfunktion für Bodenlebewesen bzw. oberirdische<br />
Tier- und Pflanzenarten werden gefördert.<br />
4.3.3 Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereit gestellten<br />
Flächen<br />
Die externe Ausgleichsfläche („Ö1“, 990 m 2 große Teilfläche der Ökokontofläche<br />
Blatt Nr. 21, Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler) liegt etwa rund 3 km<br />
(Luftlinie) nordwestlich des Plangebiets, so dass der funktionale und räumliche Zusammenhang<br />
der externen Ausgleichsfläche zur Eingriffsfläche noch gegeben ist.<br />
Die Entwicklung von extensiv genutztem Dauergrünland (vorwiegend mittlerer<br />
Standorte resp. z. T. wechselfeucht) auf der externen Kompensationsfläche ist ein<br />
Baustein in der Entwicklung eines durchgängigen, gewässerbegleitenden Grünlandzuges<br />
in der größtenteils intensiv genutzten Erlenbachniederung und entspricht<br />
den Zielaussagen bestehender landespflegerischer Planwerke (Planung<br />
vernetzter Biotopsysteme, Landschaftsplanung zur Flächennutzungsplanung, Gewässerpflege-<br />
und Entwicklungsplan Erlenbach/ Flutgraben). Neben der Lebensbzw.<br />
Nahrungsraumfunktion auch für anspruchsvollere Arten kommt den Flächen<br />
eine wichtige Verbundfunktion zwischen anderen Biotopbeständen ähnlicher Ausprägung<br />
zu. Daneben tragen sie zur Aufwertung z. T. bestehender, angrenzender,<br />
aus bioökologischer Sicht höherwertiger Bereiche bei.<br />
4.3.4 Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen<br />
Festsetzungen<br />
Die Empfehlungen zur Gestaltung der Fassaden, Dächer und Einzäunungen fördern<br />
das Stadtbild und den gebietstypischen Charakter der Gemeinbedarfsfläche.<br />
Die nächtliche Beleuchtung von Gebäuden bzw. entlang von Straßen oder von<br />
Wegen zieht bei gewissen Lichtspektren eine Vielzahl nachtaktiver Insekten an<br />
und wirkt dadurch als tödliche Falle. Dies kann durch eine entsprechende Wahl<br />
des Lichtspektrums verhindert werden.<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
4.4 Maßnahmenvorschläge für das Monitoring<br />
Umweltauswirkung Indikator Informationen der<br />
Behörden<br />
Fehlentwicklungen<br />
bei der Durchführung<br />
bzw. fehlende/ mangelnde<br />
Funktionserfüllung/<br />
Wirkung der<br />
Pflanzgebote und der<br />
Maßnahmen zum<br />
Ausgleich<br />
Hinweise von ehrenamtlichen<br />
Naturschützern,<br />
Naturschutzbeauftragten,<br />
Biotopbetreuern etc.<br />
Überwachung des Bestands<br />
durch die Untere<br />
Naturschutzbehörde<br />
Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen<br />
der Gemeinde<br />
Begehung bzw. fachkundige<br />
Zustandsüberprüfung<br />
und Dokumentation<br />
Zeitpunkt der zusätzlichen<br />
Überwachung/<br />
mögliche Abhilfemaßnahmen<br />
Jeweils 1 Jahr nach Abschluss<br />
der Herstellung/<br />
Fertigstellung bzw. Abnahme,<br />
bei Bedarf zu wiederholen<br />
Durchführung zusätzlicher<br />
Pflege-/ Entwicklungsmaßnahmen<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz)<br />
5.1 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz)<br />
Für die zusammenfassende Bewertung des mit der geplanten Bebauung/ Versiegelung/<br />
Flächenumwidmung verbundenen Gesamteingriffs werden zum einen eine<br />
schutzgutbezogene Gesamtbilanzierung und zum anderen eine Flächenbilanzierung<br />
für das Schutzgut Tiere und Pflanzen vorgenommen. Grundlage der vorliegenden<br />
Bilanzierungen sind für den heutigen Zustand die im Gebiet erfassten biotischen<br />
und abiotischen Faktoren (insb. die Erfassung der Biotop- und Strukturtypen,<br />
siehe Kap. 2). Für den zukünftigen Zustand sind die im Bebauungsplan-Entwurf<br />
vom Dezember 2013 (WSW & PARTNER GMBH, Kaiserslautern) dargestellte<br />
zukünftige Flächennutzung sowie die im vorangegangenen Kapitel genannten<br />
landschaftspflegerischen und grünordnerischen Festsetzungen relevant.<br />
In der Gesamtbilanz (siehe Tab. 4) werden - bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter<br />
bzw. Umweltbelange (siehe Kap. 1.3) - die funktions- und flächenbezogenen Eigriffe<br />
und Auswirkungen sowie die vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und<br />
Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang dargestellt und beurteilt.<br />
An die Gesamtbilanz in Tabelle 4 schließt sich eine Flächenbilanzierung an (Tab.<br />
5), in der der ökologische Wert des heutigen Bestands im Gebiet des Bebauungsplans<br />
dem Wert des zukünftigen Zustands gegenübergestellt wird (Flächenbilanzierung<br />
des Schutzguts Tiere und Pflanzen).<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />
(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />
Kurzbeschreibung: Plangebiet im Norden vorwiegend durch Äcker, Sonderkulturen, Fettwiesen und Feldgärten, im Süden durch Siedlungsflächen gekennzeichnet; im Norden auch südlicher Ausläufer eines asphaltierten Hohlwegs mit<br />
überwiegend strauchigen Feldhecken an den Flanken; überwiegend mittel-gering- und geringwertige Vegetationsbestände resp. solche ohne Wert; vereinzelte Gehölzbestände mittel-, mittel-hoch- bzw. hochwertig; Gehölzbestände mit<br />
Lebensraumfunktionen insb. für Vögel, Insekten, Fledermäuse; Vernetzungslinien/ Trittsteine mit Bedeutung für den lokalen Biotopverbund.<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Evtl. Beeinträchtigung randlicher bzw. angrenzender höherwertiger<br />
Gehölzbestände<br />
Baubedingte Stoffeinträge (eher unwahrscheinlich)<br />
Beeinträchtigung von Tierarten durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe<br />
oder Erschütterungen während der Bauphase<br />
(vermutlich keine störungsempfindlichen Arten betroffen, falls<br />
dennoch ausreichend Ersatzlebensräume mit entsprechenden<br />
Teillebensraumfunktionen in der Umgebung vorhanden)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen:<br />
Dauerhafter Verlust von Biotopstrukturen, insb. von mittel-,<br />
mittel-hoch- und hochwertigen Gehölzbeständen durch Befestigung/<br />
Versiegelung bzw. Flächenumwidmung, weitere<br />
Einschränkung der Lebensraumfunktion des Gebiets<br />
Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
(Anmerkung: relevant insb. für geplante Ortsrandstraße,<br />
siehe Teilbereich B des Teilgebiets K 2, für vorliegenden<br />
Abschnitt der Verbindungsstraße nur untergeordnet wirksam)<br />
Zunahme der kfz-/ nutzungsbedingten Störwirkungen (durch<br />
Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe) für die Tierwelt<br />
(vermutlich keine störungsempfindlichen Arten betroffen,<br />
geringe Verkehrsbelastung zur Hauptaktivitätszeit von Fledermäusen)<br />
Erhöhung des Kollisionsrisikos für Tiere durch den zusätzlichen<br />
Kfz-Verkehr (voraussichtlich nicht über das allgemeine<br />
Lebensrisiko hinausgehend)<br />
Sogwirkungen/ Verwirbelungen durch die Vorbeifahrt (untergeordnet<br />
wirksam/ unerheblich)<br />
Kfz-bedingte Stoffeinträge insbesondere durch Spritzwasser<br />
in angrenzende Vegetationsbestände (unerheblich)<br />
Betroffene<br />
Fläche<br />
(qm)<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
Nettoneuversiegelung<br />
rd.<br />
0,2 ha<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M/ A<br />
V+M/ A<br />
V+M<br />
Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen,<br />
Baumaschinen und Betriebsstoffen (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen als Fahrwege und Lagerplätze<br />
im Zuge der Baumaßnahmen (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Vegetationsbestände<br />
gemäß DIN 18920 (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzenarten; zeitliche<br />
Vorgaben für die Anlage der Vegetationsflächen<br />
Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen auf der Gemeinbedarfsfläche:<br />
nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freiflächen<br />
(mittel-geringe bioökologische Bedeutung)<br />
Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen entlang der öffentlichen<br />
Verkehrsflächen (Straßenbegleitgrün), extensive Pflege der Flächen<br />
(mittel-geringe bioökologische Bedeutung)<br />
Förderung wechselfeuchter/ wechselnasser Standortbedingungen durch<br />
Rückhaltung/ Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers vor<br />
Ort resp. Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen/ Sträuchern<br />
sowie Entwicklung von Grünlandbeständen im Bereich der öffentlichen<br />
Grünflächen (Oberflächenwasserrückhaltebecken) inkl. extensive Pflege<br />
der Flächen (mittel-geringe bioökologische Bedeutung bioökologische<br />
Bedeutung)<br />
Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und<br />
mittel-hoher bioökologischer Bedeutung:<br />
- Ö1: Fläche zum Ausgleich: Extensiv genutztes Dauergrünland (mittlerer<br />
Standorte resp. z. T. wechselfeucht) auf dem Flurstück Nr.<br />
6068, Gemarkung Steinweiler in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />
(Teilfläche)<br />
Verwendung von Beleuchtungsanlagen mit geringer Anlockwirkung für<br />
Insekten<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
ca.<br />
1.720 qm<br />
mind.<br />
18 St.<br />
ca.<br />
530 qm<br />
990 qm<br />
k. A.<br />
Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche Beeinträchtigungen<br />
Flächengröße<br />
Festsetzung<br />
Nr.<br />
(Kap. 4.2)<br />
-<br />
-<br />
-<br />
1.1/ 1.2/ 6.1<br />
Anhang A<br />
1.3/ 1.4/ 1.5<br />
1.6/ 1.7<br />
1.8/ 3.1<br />
4.1<br />
6.2<br />
Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />
Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen<br />
lassen sich im Zuge der Ausführung<br />
vermeiden (u .a. evtl. Schutz<br />
randlicher Vegetationsbestände, Regelung<br />
im Rahmen der Genehmigungs-/<br />
Ausführungsplanung).<br />
Mögliche anlage-/ nutzungsbedingte<br />
Beeinträchtigungen des Schutzguts<br />
Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />
Vielfalt) können durch die vorgesehenen<br />
grünordnerischen/ landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen im Plangebiet<br />
selbst nicht vollständig vermieden,<br />
vermindert bzw. kompensiert werden.<br />
Dies betrifft v. a. die weitere Einschränkung<br />
der Lebensraumfunktion<br />
des Gebiets.<br />
Mögliche Beeinträchtigungen im Hinblick<br />
auf das Schutzgut können jedoch<br />
durch die Entwicklung von Extensivgrünland<br />
im Bereich der Erlenbach-/<br />
Flutgrabenniederung kompensiert werden<br />
(Teilfläche Flurstück Nr. 6068,<br />
Gemarkung Steinweiler, Ökokonto-<br />
Fläche Nr. 21, Flächengröße 990 qm).<br />
Die externe Maßnahme zum Ausgleich<br />
ist im Zuge eines entsprechenden<br />
städtebaulichen Vertrags näher zu<br />
regeln.<br />
Zustand und Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen<br />
sollen 1 Jahr nach<br />
Fertigstellung/ Abnahme der jeweiligen<br />
Maßnahme geprüft werden.<br />
Das Eintreten von Verbotstatbeständen<br />
gemäß § 44 BNatSchG ist nicht<br />
wahrscheinlich. Bei Gehölzrodungen<br />
sind die Bestimmungen des § 39<br />
BNatSchG zu beachten.<br />
Seite 59
IUS (Dezember 2013)<br />
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Boden<br />
(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Boden<br />
Kurzbeschreibung: größtenteils basenreiche Parabraunerden bzw. Tschernosem-Parabraunerden, z. T. Rigosole, keine gefährdeten oder seltenen Bodentypen; schluffig-tonige/ schluffig-lehmige Oberböden, teilw. mit Fein-/ Mittelsanden mit hohem bis<br />
sehr hohem Wasserrückhalte- und physiko-chemischen Filtervermögen, Nähr-/ Schadstoffbelastungen infolge diffuser Einträge bzw. intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, Belastung unterhalb Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung; hohe<br />
natürliche Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung, sehr hohe Erosionsanfälligkeit.<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Bodenverdichtung, qualitative Veränderung der Bodeneigenschaften<br />
(z. B. Porenvolumen) im Bereich verbleibender oder randlicher<br />
Freiflächen<br />
Schadstoffanreicherung durch Emissionen von Baufahrzeugen<br />
(Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen:<br />
Zerstörung der gewachsenen Bodenhorizontierung, Beeinträchtigung<br />
der natürlichen Bodenentwicklung und des natürlichen Bodengefüges<br />
durch Umlagerungen, Aufschüttungen, Verdichtungen<br />
o. ä.<br />
Evtl. Nähr-/ Schadstoffbelastung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />
(Fremdmaterial)<br />
Funktionsverlust durch Flächenbefestigung/ -versiegelung / -<br />
überbauung (Nettoneuversiegelung)<br />
Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Schadstoffeinträge/ -anreicherung durch Emissionen des Kfz-Verkehrs<br />
in den Böden am Straßenrand<br />
Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko)<br />
Vermehrte Trittbelastung auf angrenzenden Freiflächen<br />
Betroffene<br />
Fläche<br />
(qm)<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
ca. 0,6 ha<br />
k. A.<br />
rd. 0,2 ha<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M/ E<br />
V+M/ E<br />
Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen für Fahrwege und Lagerplätze im<br />
Rahmen der Baumaßnahmen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Schonender, sachgerechter Umgang mit zu beseitigendem Oberboden<br />
Abtransport überschüssigen Bodenmaterials und ordnungsgemäße Wiederverwendung<br />
(Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche<br />
Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />
Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />
und Betriebsstoffen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen, wodurch der Einsatz von<br />
Pflanzenbehandlungsmitteln vermieden werden kann<br />
Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an<br />
Vegetationsflächen auf der Gemeinbedarfsfläche: nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />
/ gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />
Ausweisung von öffentlichen Grünflächen (Oberflächenwasserrückhaltebecken)<br />
und von Grünflächen entlang von öffentl. Verkehrsflächen (Verkehrsbegleitgrün)<br />
mit extensiver Pflege<br />
Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und extensiver<br />
Pflege:<br />
externe Fläche zum Ausgleich „Ö1“ mit extensiv genutztem Dauergrünland<br />
(Teilfläche Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler)<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
ca.<br />
1.720 qm<br />
ca. 1.136<br />
qm<br />
990 qm<br />
Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche Beeinträchtigungen<br />
Flächengröße<br />
Festsetzung<br />
Nr.<br />
(Kap. 4.2)<br />
-<br />
2.1<br />
-<br />
2.1<br />
-<br />
1.1, Anhang<br />
A<br />
max. GR<br />
(BPlan),<br />
1.3, 1.4<br />
1.6/ 1.7/<br />
1.8/ 3.1<br />
4.1<br />
Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />
Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen<br />
lassen sich durch entsprechende<br />
Textfestsetzungen sowie im Zuge der<br />
Ausführung vermeiden und minimieren.<br />
Die Nettoneuversiegelung von rd. 0,2<br />
ha Boden als nicht regenerierbarem<br />
Naturgut ist größtenteils nicht ausgleichbar,<br />
die Maßnahmen beschränken<br />
sich weitgehend auf Vermeidung<br />
und Minimierung. Ein Teil der Beeinträchtigungen<br />
kann durch die Ausweisung<br />
von Vegetationsflächen mit extensiver<br />
Pflege im Plangebiet (gärtnerisch<br />
anzulegende Freifläche, öffentliche<br />
Grünfläche, Verkehrsbegleitgrün,)<br />
als - jedoch nicht ausgleichende - Ersatzmaßnahme<br />
kompensiert werden.<br />
Die verbleibenden Defizite werden<br />
durch die Rücknahme von Bodenbelastungen<br />
(insb. Reduzierung der Bewirtschaftungsintensität)<br />
im Bereich der<br />
externen Fläche zum Ausgleich kompensiert<br />
(Teilfläche Flurstück Nr. 6068,<br />
Gemarkung Steinweiler, Ökokonto-<br />
Fläche Nr. 21, Flächengröße 990 qm).<br />
V+M<br />
Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten,<br />
Lager- und Abstellflächen<br />
k. A.<br />
2.2<br />
Seite 60
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Wasser<br />
(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Wasser<br />
Kurzbeschreibung: keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden; geringe Grundwasserhöffigkeit, mittlere bis hohe Grundwasserflurabstände, mittlere bis geringe Grundwasserneubildungsrate und geringe Verschmutzungsempfindlichkeit,<br />
geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsempfindlichkeit; hohe Bedeutung der Wasserrückhaltung aufgrund der geringen Jahresniederschläge (im Sommer negative klimatische Wasserbilanz); keine wasserrechtlichen<br />
Schutzgebietsausweisungen.<br />
Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />
Beeinträchtigungen<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Reduzierung der Sickerwassermenge durch Bodenverdichtungen<br />
im Zuge von Baumaßnahmen (kleinräumig)<br />
Potentielle Verunreinigungen des Grundwassers durch<br />
Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des<br />
Eintretens gering)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen:<br />
Verminderung der Grundwasserneubildung bzw. des<br />
Wasserrückhaltevermögens der Landschaft durch Befestigung/<br />
Versiegelung/ Überbauung<br />
Evtl. Verunreinigung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />
(Fremdmaterial)<br />
Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Schadstoffeinträge ins Grundwasser durch Emissionen<br />
des Kfz-Verkehrs<br />
Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko)<br />
Vermehrte Trittbelastung auf angrenzenden Freiflächen<br />
und in der Folge Reduzierung der Sickerwassermenge<br />
(untergeordnet)<br />
Betroffene<br />
Fläche<br />
(qm)<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
evtl. Offenlegung von Grundwasser bei tieferen Abgrabungen<br />
Nettoneuversiegelung<br />
rd. 0,2 ha<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen für Fahrwege und Lagerplätze im<br />
Rahmen der Baumaßnahmen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche Aufschüttungen/<br />
Auffüllungen<br />
Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />
und Betriebsstoffen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Wasserrückhaltung:<br />
Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen<br />
auf der Gemeinbedarfsfläche: nicht überbaubare Grundstücksfläche /<br />
gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />
Größtmögliche Versickerung der Niederschläge: Verwendung wasserdurchlässiger<br />
Beläge für offene Kfz-Stellplätze, Zufahrten, Lager- und Abstellflächen<br />
Weitestgehende Rückhaltung des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers im<br />
Bereich der Grundstücksflächen (flächenhafte Versickerung oder Speicherung bzw.<br />
Kombinationsrückhaltung, Verwendung als Brauchwasser)<br />
Rückhaltung der verbleibenden Oberflächenabflüsse in zentralen Retentionsflächen<br />
(siehe öffentliche Grünfläche/ Oberflächenwasserrückhaltebecken) inkl. extensive<br />
Pflege<br />
qualitativer Grundwasserschutz:<br />
Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen, wodurch der Einsatz von<br />
Pflanzenbehandlungsmitteln vermieden werden kann<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
ca.<br />
1.720 qm<br />
k.A.<br />
k. A.<br />
530 qm<br />
k. A.<br />
Flächengröße<br />
Festsetzung<br />
Nr.<br />
(Kap. 4.2)<br />
-<br />
4.1<br />
-<br />
max. GR<br />
(BPlan),<br />
1.3/ 1.4<br />
2.2<br />
1.8/ 3.1<br />
3.1<br />
1.1, Anhang<br />
A<br />
Bewertung von Eingriff und<br />
Ausgleich<br />
Die Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts<br />
sind durch die dargestellten<br />
Maßnahmen, insbesondere<br />
durch die Ausweisung<br />
von Retentionsflächen für das<br />
anfallende, unbelastete Niederschlagswasser<br />
vor Ort und die<br />
Ausweisung von Vegetationsflächen<br />
mit extensiver Pflege (öffentliche<br />
Grünfläche, Verkehrsbegleitgrün,<br />
Fläche zum Ausgleicht)<br />
größtenteils vermeidbar<br />
bzw. minimierbar. In Teilen der<br />
Freiflächen findet gegenüber der<br />
derzeitigen Situation eine Reduzierung<br />
von Nähr-/ Schadstoffeinträgen<br />
statt.<br />
V+M/<br />
A+E<br />
Extensive Pflege der Grünflächen entlang von Verkehrswegen (Verkehrsflächen)<br />
und der externen Fläche zum Ausgleich „Ö1“<br />
ca.<br />
1.596 qm<br />
1.6/ 1.7/ 4.1<br />
Seite 61
IUS (Dezember 2013)<br />
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Klima / Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />
(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />
Kurzbeschreibung: Lage inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, geringe Niederschlagsrate, häufige Inversionswetterlagen, großräumig bioklimatisch belastende Bedingungen, Luftqualität ausreichend bis schlecht; Freiflächen wirken entlastend<br />
und ausgleichend (Freiland-Klimatop); angrenzende Bebauung mit Vorbelastungen (u. a. erhöhtes Temperaturniveau); Frisch- und Kaltluftabfluss entsprechend Geländegefälle in südliche Richtung, allerdings nur schwach ausgeprägt;<br />
vermutlich geringe Wirksamkeit lokaler Windsysteme; Verkehr als hauptsächlicher Verursacher von Lärm.<br />
Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />
Beeinträchtigungen<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung von randlichen oder<br />
angrenzenden klimawirksamen Vegetationsbeständen<br />
(insb. Gehölzbestände)<br />
Erhöhung der Immissionsbelastung (Luft, Lärm) durch den<br />
Baubetrieb (unerheblich)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen:<br />
Verlust von Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen bzw.<br />
Ausgleichsflächen mit direktem Bezug zum Siedlungsraum<br />
durch Befestigung/ Versiegelung/ Bebauung, Minderung<br />
der Ausgleichs-/ Entlastungswirkungen des Gebiets<br />
Behinderung von lokalklimatischen Luftaustausch- und<br />
Strömungsverhältnissen (unerheblich)<br />
Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Zusätzliche Luftschadstoffbelastung durch nutzungsbedingte<br />
Kfz-Emissionen (lediglich Umverteilung, keine wesentliche<br />
Änderung der Luftqualitätsparameter)<br />
Von einer Verträglichkeit der benachbarten schutzwürdigen<br />
Nutzungen (insb. Wohnbebauung) mit dem Kfz-<br />
Verkehr auf der Ortsrandstraße resp. der Verlängerung<br />
der Hubstraße bzgl. Lärmemissionen ist auszugehen, u.<br />
a. mit Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen (siehe<br />
schalltechnisches Gutachten von GSB - SCHALL-<br />
TECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR.<br />
KERSTIN GIERING 2011/ 2012, Bebauungsplanverfahren<br />
„NORDWEST, Teilbereich B des Teilgebiets K 2“); Ergebnisse<br />
der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung<br />
werden in die Abwägung mit einbezogen bzw. entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
Betroffene<br />
Fläche<br />
(qm)<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
Nettoneuversiegelung<br />
rd. 0,2 ha<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M/ A<br />
V+M/ A<br />
V+M/ A<br />
V+M/ A<br />
Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Gehölzbestände (Regelung<br />
im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />
zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen<br />
(Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an<br />
Vegetationsflächen auf der Gemeinbedarfsfläche: nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />
/ gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />
Begrünung ungegliederter Wandflächen<br />
Intensive Ein- und Durchgrünung des Plangebiets, insb. durch:<br />
Festsetzung von Grünflächen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen inkl.<br />
Anpflanzen gebietstypischer Gehölzbestände (Verkehrsbegleitgrün) mit klimatisch<br />
entlastenden Funktionen<br />
Weitestgehende Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers auf den<br />
privaten Grundstücken resp. Einleitung und breitflächige Versickerung in<br />
zentraler Retentionsfläche (Erhöhung der Verdunstung, siehe öffentliche<br />
Grünfläche) inkl. Anpflanzen gebietstypischer Vegetations-/ Gehölzbestände<br />
mit klimatisch entlastenden Funktionen<br />
Ausweisung von Vegetationsflächen mit lokalklimatisch entlastenden Funktionen<br />
(wie Frischluft- und Kaltluftproduktion, Minderung der Wärmerückstrahlung<br />
und Erhöhung der Verdunstung): externe Fläche zum Ausgleich „Ö1“<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
ca.<br />
1.720 qm<br />
k. A.<br />
ca.<br />
606 qm<br />
ca.<br />
530 qm<br />
990 qm<br />
Flächengröße<br />
Festsetzung<br />
Nr.<br />
(Kap. 4.2)<br />
-<br />
-<br />
max. GR<br />
(BPlan),<br />
1.3/ 1.4<br />
1.5<br />
1.6,/ 1.7<br />
1.8, 3.1<br />
4.1<br />
Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />
Beeinträchtigungen des Klimas und der<br />
Luft bzw. im Hinblick auf die menschliche<br />
Gesundheit können durch die dargestellten<br />
Maßnahmen, insbesondere durch die Ausweisung<br />
von Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen<br />
(inkl. Anpflanzung von Gehölzbeständen),<br />
weitgehend vermieden, vermindert<br />
bzw. kompensiert werden (Minderung<br />
der Wärmerückstrahlung und Erhöhung<br />
der Verdunstung).<br />
Die in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />
gelegene Fläche zum Ausgleich übernimmt<br />
zusätzlich dauerhaft lokalklimatisch entlastende<br />
Funktionen (Frischluft- und Kaltluftproduktion).<br />
Geringfügige lokale nachteilige Veränderungen<br />
können jedoch nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Von einer Verträglichkeit der bestehenden/<br />
geplanten Nutzungen ist auszugehen; die<br />
Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung<br />
und Beurteilung werden in die Abwägung<br />
mit einbezogen bzw. entsprechend<br />
berücksichtigt (siehe auch Bebauungsplanverfahren<br />
„NORDWEST, Teilbereich B des<br />
Teilgebiets K 2“).<br />
Eine effiziente Nutzung erneuerbarer Energien<br />
in Form von Sonnenkollektoren oder<br />
Solarzellen ist möglich (keine Vorgaben zur<br />
Dachform/ -neigung).<br />
Von einer Verträglichkeit der im Raum vorhandenen<br />
Wohnnutzung mit der geplanten Kindertagesstätte ist e-<br />
benfalls auszugehen.<br />
Energienutzung/ -verbrauch<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
Seite 62
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />
(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />
Kurzbeschreibung: Teil des Landschaftstyps einer leicht gewölbten Lößplatte, hier: „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“; im Plangebiet deutliche Höhenunterschiede, hierdurch sowie durch randliche Bebauung nur eingeschränkte Sichtbeziehungen; Plangebiet v.<br />
a. durch offene, flächenhaft wirksame Acker-, Grünland-, Grabelandflächen geprägt, mittel-geringer Anteil an naturnahen gliedernden, kleinteiligeren Strukturen, insb. südlicher Ausläufer eines Hohlwegs mit Gehölzbeständen als charakteristisches<br />
Landschaftselement des Lößriedels; insgesamt mittel-geringe Qualität des Landschaftsbilds; Stadtrand z. T. mit Gestaltungsmängeln; als Naherholungsraum für die Kurzzeit-, Tages- und Feierabenderholung von untergeordneter Bedeutung.<br />
Auswirkungen der Planung/ Potentielle<br />
erhebliche Beeinträchtigungen<br />
Baubedingte Auswirkungen:<br />
Evtl. Beschädigung von randlichen/ angrenzenden<br />
landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen<br />
(insb. Gehölzbestände, Hohlweg)<br />
Erhöhung der Immissionsbelastung (Luft,<br />
Lärm, Gerüche) sowie erhöhte Bewegungsunruhe<br />
durch den Baubetrieb, evtl. vorübergehende<br />
eingeschränkte Nutzbarkeit von Wegeverbindungen<br />
(unerheblich)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen:<br />
Verlust von naturnahen prägenden Landschaftselementen<br />
(insb. Feldgärten, Grünland-,<br />
Gehölzbestände, südlicher Ausläufer des Hohlwegs),<br />
nachhaltige Veränderung der Oberflächengestalt<br />
durch Bodenabgrabungen/ Reliefveränderungen,<br />
evtl. monotone, ortsuntypische<br />
Bepflanzung (Ziergrün), visuelle Störungen<br />
durch Baukörper, Einfriedungen, bauliche Anlagen<br />
u. ä., zunehmende Überprägung des<br />
Landschaftsbilds/ Stadtrands<br />
Verlust von Freiraum für die Naherholung (nur<br />
eingeschränkt wirksam/ von untergeordneter<br />
Bedeutung, deshalb unerheblich)<br />
keine Veränderung/ Unterbrechung von Wegebeziehungen<br />
Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
Schadstoff-/ Lärmbelastung durch nutzungsbedingte<br />
Emissionen (insb. Kfz-Verkehr) (unerheblich)<br />
Betroffene<br />
Fläche<br />
(qm)<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M<br />
V+M/ A<br />
V+M/ A<br />
V+M/ A<br />
V+M/<br />
A<br />
V+M<br />
Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Gehölzbestände (Regelung im Zuge der<br />
Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur Vermeidung<br />
von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/<br />
Ausführungsplanung)<br />
Weitgehender Erhalt der Wegeverbindungen während der Bauphase (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/<br />
Ausführungsplanung)<br />
Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen für Begrünungen<br />
Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen<br />
auf der Gemeinbedarfsfläche: nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende<br />
Freifläche<br />
Begrünung ungegliederter Wandflächen<br />
Intensive Ein- und Durchgrünung des Plangebiets, insb. durch:<br />
Festsetzung von Grünflächen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen inkl. Anpflanzen gebietstypischer<br />
hochstämmiger Laubbäume (Verkehrsbegleitgrün)<br />
Förderung von Feuchtbiotopen durch die Einleitung und Rückhaltung von unbelastetem Oberflächenwasser<br />
in Vegetationsflächen (siehe öffentliche Grünfläche - Oberflächenwasserrückhaltebecken)<br />
kl. Anpflanzen gebietstypischer Vegetations-/ Gehölzbestände<br />
Ausweisung von Vegetationsflächen mit Anlage bzw. Aufwertung kultur- und naturraumtypischer<br />
Landschaftselemente mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftserleben: externe Fläche zum<br />
Ausgleich „Ö1“<br />
Empfehlungen zur Außengestaltung der Gebäude (insb. Fassade, Dacheindeckung), Festsetzungen<br />
zur Gestaltung der Einfriedungen<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
k. A.<br />
ca.<br />
1.720 qm<br />
k. A.<br />
ca.<br />
606 qm<br />
ca.<br />
530 qm<br />
990 qm<br />
k. A.<br />
Flächengröße<br />
Festsetzung<br />
Nr.<br />
(Kap. 4.2)<br />
-<br />
-<br />
-<br />
1.1, Anhang<br />
A<br />
max. GR<br />
(BPlan),<br />
1.3/ 1.4<br />
1.5<br />
1.6/ 1.7<br />
1.8/ 3.1<br />
4.1<br />
5.1/ 5.2<br />
Bewertung von Eingriff und<br />
Ausgleich<br />
Die Beeinträchtigung des Stadtbildes<br />
(Innenwirkung) und des Landschaftsbildes<br />
(Außenwirkung) wird durch die<br />
Einbindung in ein Gesamtkonzept<br />
resp. durch gestalterische Vorgaben<br />
für die Vegetationsflächen im Bereich<br />
der gärtnerisch anzulegenden Freifläche,<br />
der öffentlichen Grünfläche<br />
und des Verkehrsbegleitgrüns weitgehend<br />
vermieden, minimiert bzw.<br />
kompensiert. Insbesondere durch<br />
Pflanzgebote für Gehölze erfolgt eine<br />
intensive Ein- und Durchgrünung des<br />
Gebiets.<br />
Zur Kompensation der verbleibenden<br />
Beeinträchtigungen werden außerhalb<br />
des Plangebiets Freiflächen<br />
landschaftlich aufgewertet (Fläche<br />
zum Ausgleich in der Erlenbach/-<br />
Flutgrabenniederung). Hierdurch wird<br />
erholungswirksamer Freiraum aufgewertet.<br />
Zustand und Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen<br />
sollen 1 Jahr<br />
nach Fertigstellung/ Abnahme der<br />
jeweiligen Maßnahme geprüft werden.<br />
Wegebeziehungen werden nicht verändert/<br />
unterbrochen.<br />
Seite 63
IUS (Dezember 2013)<br />
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> - <strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kurzbeschreibung: Im Plangebiet südlicher Abschnitt eines Hohlwegs als charakteristisches, kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement der Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands (ursprünglicher Hohlwegscharakter<br />
nur noch rudimentär vorhanden); Landwirtschaftswege mit Haupterschließungsfunktionen; diese werden zudem von Spaziergängern sowie von Radfahrern als zwischenörtliche Verbindungen zwischen den nördlich gelegenen<br />
Ortschaften und der Stadt genutzt.; im Süden des Plangebiets Siedlungs-/ Verkehrsflächen vorhanden.<br />
Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />
Beeinträchtigungen<br />
Betroffene<br />
Fläche<br />
(qm)<br />
Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />
Flächengröße<br />
Festsetzung<br />
Nr.<br />
(Kap. 4.2)<br />
Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />
Beanspruchung eines Teilabschnitts eines kulturhistorisch<br />
bedeutsamen Landschaftselements (Hohlweg)<br />
Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche (Abwägung<br />
bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt)<br />
Landwirtschaftliche Wegeverbindungen werden erhalten<br />
(Erhalt resp. Neuordnung im Zusammenhang mit der<br />
Planung für das gesamte Teilgebiet K 2).<br />
Länge<br />
ca. 40 m<br />
ca.<br />
0,4 ha<br />
-<br />
- - - - Die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren<br />
„NORDWEST, Teilbereich<br />
B des Teilgebiets K 2“ sehen<br />
eine Aufwertung des typischen Hohlwegscharakters<br />
des weiter nördlich<br />
verbleibenden Hohlwegsabschnitts<br />
vor.<br />
Seite 64
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Die nachfolgende Flächenbilanzierung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
(inkl. biologische Vielfalt) dient insbesondere der zusätzlichen Bestätigung der naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleichbarkeit des Vorhabens (unter Einbeziehung der externen<br />
Maßnahme für den Ausgleich).<br />
Die im Rahmen der Flächenbilanzierung durchzuführende Werteinstufung der bestehenden<br />
und zukünftigen Biotop- und Strukturtypen erfolgt auf der Grundlage der im Anhang<br />
1 dargestellten 16-stufigen Wertskala und Bewertungskriterien. Nähere Angaben zum<br />
ökologischen Wert der bestehenden Biotop- und Strukturtypen im Bereich des geplanten<br />
Baugebiets finden sich in Kapitel 2.1.3. Der bioökologische Wert der gemäß den landespflegerischen<br />
und grünordnerischen Festsetzungen im Plangebiet zu entwickelnden Frei-<br />
/ Grünflächen mit Pflanzbindungen wird aufgrund ihrer Ausgestaltung, Flächengröße und<br />
Störungsintensität als mittel-gering eingestuft (sämtliche Wertstufe 3). Der Wert der Verkehrsflächen<br />
mit einem wasserdurchlässigen Belag (Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum)<br />
ist gering zu beurteilen (Wertstufe 1); die zukünftigen versiegelten Verkehrsflächen<br />
und die bebauten Flächen sind ohne bioökologischen Wert (Wertstufe 0). Zu den versiegelten<br />
Flächen wird auch die auf der Gemeinbedarfsfläche festgesetzte Stellplatzfläche<br />
gerechnet, da hier die Größe versiegelter Flächen - wie bspw. die Zufahrtsbereiche -<br />
noch nicht bekannt ist (worst-case-Betrachtung).<br />
Tabelle 5 gibt das Ergebnis der Berechnung von Wertstufe und Flächenausdehnung sowohl<br />
für den Bestand als auch für die Planungssituation im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
wieder.<br />
Gemäß der Flächenbilanzierung in Tabelle 5 beträgt der heutige bioökologische Wert<br />
des betrachteten Gebiets 13.519 Wertäquivalente. Nach Verwirklichung der geplanten<br />
Flächenumwidmung weist das Gebiet eine Wertigkeit von 8.598 Wertäquivalenten auf.<br />
Aus bioökologischer Sicht verbleibt mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen somit ein<br />
Defizit von 4.921 Wertäquivalenten.<br />
Seite 65
IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Tab. 5:<br />
Flächenbilanzierung des Eingriffs in das Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />
Vielfalt) im Plangebiet „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“<br />
BESTAND<br />
BESTAND<br />
FLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />
Schlehen-Hecke i. B. Lößhohlweg 13 124 1.612<br />
Holundergebüsch 6 8 48<br />
Typische/ Ruderale Glatthaferwiese, sonstige grasreiche, ausdauernde<br />
Ruderalvegetation 4 614 2.456<br />
Naturraum- und standortfremde Hecken und Gebüsche, Ruderale Glatthaferwiese,<br />
Ackerbrache, Trittrasen, Brennnessel-Bestand, Grasweg 3 1.444 4.332<br />
Intensivacker, mehrjährige Sonderkultur, Feldgarten, vegetationsarme oder -<br />
freie Bereiche, Brennholzlager, sonstige grasreiche, ausdauernde<br />
Ruderalvegetation, Weg/ Trittrasen 2 2.465 4.930<br />
Pflanzenbeet mit Zierstrauchpflanzung, Kies- oder Schotterweg 1 141 141<br />
Versiegelte Straßen und Wege, Wohngebäude, Schuppen 0 1.760 0<br />
Summe 6.556 13.519 13.519<br />
PLANUNG<br />
PLANUNG<br />
FLÄCHENKATEGORIE / MAßNAHMENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />
Öffentliche Grünfläche - Oberflächenwasserrückhaltebecken 3 530 1.590<br />
Gemeinbedarfsfläche - Kindergarten (insg. 3.320 qm), davon:<br />
• gärtnerisch anzulegende Freifläche 3 1.720 5.160<br />
• bebaute und versiegelte Fläche 0 1.600 0<br />
Öffentliche Verkehrsfläche (insg. 1.968 qm), davon:<br />
• Verkehrsbegleitgrün 3 606 1.818<br />
• Verkehrsfläche, wasserdurchlässig befestigt (Parkplätze) 1 30 30<br />
• Verkehrsfläche, versiegelt 0 2.070 0<br />
Summe 6.556 8.598 8.598<br />
Differenz<br />
(Wertäquivalent) -4.921<br />
Zusätzliche Ausgleichsflächen stehen im Plangebiet selbst nicht zur Verfügung. Für den<br />
noch zu erbringenden Bedarf an Kompensationsmaßnahmen kann jedoch eine Fläche im<br />
Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung herangezogen werden, und zwar das Flurstück<br />
Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler mit einer Flächengröße von insgesamt 13.305<br />
qm (Ökokonto-Fläche Blatt Nr. 21). Die Fläche war ehemals z. T. als Grasweg, z. T. a-<br />
ckerbaulich bzw. als Intensivgrünland genutzt und wurde mittlerweile zu Extensivgrünland<br />
mittlerer Standorte entwickelt.<br />
Tabelle 6 stellt für das genannte Flurstück die Wertäquivalente des Bestands vor Realisierung<br />
der Extensivierungsmaßnahme denen des Zustands nach Realisierung der Extensivierungsmaßnahme<br />
gegenüber. Je nach ursprünglicher Nutzung ist der Vorwert der<br />
Fläche als mittel-gering resp. als mittel einzustufen. Das nach Extensivierung der Fläche<br />
vorliegende Dauergrünland (mittlerer Standorte resp. z. T wechselfeucht) weist eine mittel-hohe<br />
bioökologische Bedeutung auf (Wertstufe 9).<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Tab. 6:<br />
Flächenbilanzierung der Aufwertung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
(inkl. biologische Vielfalt) im Bereich der Ökokonto-Fläche in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />
- Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler<br />
BESTAND BESTAND<br />
FLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />
Wiese mittlerer Standorte, intensiv genutzt 7 4.941 34.587<br />
Grasweg 3 2.240 6.720<br />
Acker 2 6.124 12.248<br />
Summe 13.305 53.555 53.555<br />
PLANUNG PLANUNG<br />
FLÄCHENKATEGORIE / MAßNAHMENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />
"Ö1": Extensiv genutztes Dauergrünland:<br />
Wiese mittlerer Standorte, extensiv genutzt 9 13.305 119.745<br />
Summe 13.305 119.745 119.745<br />
Differenz<br />
(Wertäquivalent)<br />
insg. 66.190<br />
Aufwertung Wertäquivalent je qm 4,97<br />
Mit Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen weist die genannte Fläche eine Wertigkeit<br />
von 119.745 Wertäquivalenten auf. Die Fläche hat somit eine Wertsteigerung von 66.190<br />
Wertäquivalenten erfahren. Das Aufwertungspotential beträgt damit je Quadratmeter<br />
Grundstücksfläche 4,97 Wertäquivalente.<br />
Verrechnet man das Defizit, das bei Realisierung der vorliegenden Bebauungsplanung<br />
entsteht (4.921 Wertäquivalente), mit der Wertsteigerung, die je Quadratmeter der Ökokonto-Fläche<br />
erzielt wird (4,97 Wertäquivalente/ m 2 ), so ergibt sich - rein rechnerisch -<br />
ein Ausgleichsflächenbedarf von rund 990 m 2 . Dem vorliegenden Eingriff wird deshalb<br />
eine 990 m 2 große Teilfläche im Osten des Flurstücks Nr. 6068 zugeordnet. Mit der vorliegenden<br />
Abbuchung verbleibt eine übrige, noch als Ökokonto-Fläche verwendbare Teilfläche<br />
des Flurstücks von 12.315 m 2 .<br />
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung der in Kapitel 4 genannten landschaftspflegerischen/<br />
grünordnerischen Maßnahmen die zu erwartenden negativen Auswirkungen<br />
der Planung (gemäß Bebauungsplan-Entwurf vom Dezember 2013 von WSW<br />
& PARTNER GMBH) vermieden, verringert und ausgeglichen werden können. Mit Realisierung<br />
der Maßnahmen ist der naturschutzrechtliche Ausgleich für den geplanten Eingriff<br />
zu erreichen; die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege, wie sie in § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt<br />
werden, werden berücksichtigt. Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44<br />
BNatSchG ist nicht wahrscheinlich. Bei Gehölzrodungen sind die Bestimmungen des §<br />
39 BNatSchG zu beachten.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
5.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung)<br />
Standortalternativen<br />
Die vorliegende Planung entspricht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER 2002 zzgl. 8. Änderung/<br />
Fortschreibung, genehmigt am 17.12.2009). Die Ausweisung von Wohnbauflächen nordwestlich<br />
der Ortslage inkl. zulässiger Wohnfolgeeinrichtungen wurde aus landespflegerischer<br />
Sicht als vertretbar beurteilt (vgl. auch MIESS & MIESS 1993). Im Hinblick auf die<br />
Bewertungskategorien, die zur Einstufung der Umweltverträglichkeit zukünftiger Bauflächen<br />
herangezogen wurden, stellt dies die günstigste Beurteilungsstufe dar. Bei den Flächen<br />
handelt es sich insgesamt betrachtet bzw. vergleichsweise um ökologisch weniger<br />
wertvoller Bereiche. Im Vergleich dazu schneidet beispielsweise die Neuausweisung von<br />
Wohnbauflächen im Niederungsbereich im Süden von <strong>Kandel</strong> (wie die im früheren Flächenutzungsplan<br />
enthaltene Bebauung „Hubhofwiesen“ als Alternativstandort) aus Umweltsicht<br />
deutlich unverträglicher ab (vgl. MIESS & MIESS 1993).<br />
Gestaltungsalternativen<br />
Das nordöstliche Teilgebiet des geplanten Baugebiets „Nord-West“, das sog. Baugebiet<br />
„Nord-West B“, wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach überplant. Für diesen<br />
Bereich existieren verschiedene Bebauungs- und Gestaltungskonzepte (der Planungsbüros<br />
WELLER bzw. WSW & PARTNER GMBH bzw. für Teilflächen auch des Ingenieurbüros<br />
MILTNER) sowie ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2000, der jedoch nicht<br />
rechtskräftig wurde. Für das hier zu betrachtende Teilgebiet „K2“ wurden ebenfalls verschiedene<br />
Strukturkonzepte entwickelt (siehe Planungsbüro WSW PARTNER GMBH 2007<br />
- 2013), die sich im Wesentlichen durch verschiedene Varianten des internen Erschließungsgerüsts<br />
sowie die Bebauungsdichte unterscheiden. Die Verortung der Fläche für<br />
den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten am Rande der bestehenden<br />
Bebauung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Kindertagesstätte, auch umliegenden<br />
Stadtgebieten dienen soll. Sie wurde deshalb in den verschiedenen Strukturkonzepten/<br />
Bebauungsplanentwürfen bereits von Beginn an im Bereich der Hubstraße/ Stresemannstraße<br />
verortet (in den ursprünglichen Planentwürfen im Bereich des ehemaligen „weißen<br />
Hauses“). Ihre Flächengröße ermittelt sich zudem aus dem Bedarf an Betreuungsplätzen,<br />
so dass in dieser Hinsicht kein wesentlicher Gestaltungsspielraum vorhanden ist.<br />
Insgesamt betrachtet ist davon auszugehen, dass die für das Plangebiet vorliegenden,<br />
verschiedenen Gestaltungskonzepte/ Bebauungsplanentwürfe zu vergleichbaren Auswirkungen<br />
auf die Umwelt führen.<br />
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6 Zusammenfassung<br />
In einer ersten Phase soll das westlich der Bahntrasse gelegene Teilgebiet „K 2“ realisiert<br />
werden, zu dem auch die Weiterführung der vom südwestlich angrenzenden Neubaugebiet<br />
„Am Höhenweg“ kommenden Ortsrandstraße in Richtung Landauer Straße<br />
(L 542) - hier bis auf Höhe der am Ostrand des Teilgebiets liegenden Bahntrasse - gehört.<br />
Im Teilgebiet „K 2“ ist zudem eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung<br />
„Kindergarten“ vorgesehen. Für die Kindertagesstätte, die auch umliegenden<br />
Stadtgebieten dient, sowie für die hierfür erforderlichen Erschließungsanlagen soll nun<br />
kurzfristig Baurecht geschaffen werden. Der Bebauungsplan „Nordwest, Teilgebiet K 2“<br />
wird deshalb in zwei Teilbereiche (A und B) untergliedert. Für den Teilbereich A mit einer<br />
Flächengröße von rd. 0,66 ha, der die genannte Gemeinbedarfsfläche inkl. Infrastrukturanlagen<br />
umfasst, wird nun - vorgezogen - ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt.<br />
Gemäß Entwurf des Bebauungsplans für den Teilbereich A des Teilgebiets K 2 (WSW &<br />
PARTNER GMBH, Stand Dezember 2013) wird im Westen des Plangebiets eine „Fläche<br />
für den Gemeinbedarf“ mit der „Zweckbestimmung Kindergarten“ festgesetzt. Die maximal<br />
überbaubare Fläche wird auf 1.600 m 2 begrenzt. Die maximale Gebäudehöhe liegt<br />
bei 9,0 m, wodurch eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht wird. Weitere Vorgaben<br />
zur baulichen Gestaltung des Hauptgebäudes (wie Firstrichtung, Dachform, Dachneigung<br />
o. ä.) werden nicht getroffen. Östlich des Baufensters wird eine Stellplatzfläche angeordnet.<br />
Die Verkehrsanbindung erfolgt über einen Minikreisel im Bereich der geplanten Verbindungsstraße<br />
Hubstraße - Ortsrandstraße. Die neue Verbindungsstraße (Querschnittsbreite<br />
insg. 15,30 m) wird künftig weiter nordwestlich an die geplante Ortsrandstraße anbinden;<br />
im Südosten wird sie ebenfalls über einen Minikreisel an die Stresemann bzw.<br />
Hubstraße angebunden. Straßenbegleitend werden beidseitig Parkbuchten sowie Rad-/<br />
Fußwege angeordnet. Östlich der neuen Verbindungsstraße auf Höhe der Hubstraße<br />
wird ein Rückhaltebecken für das anfallende Oberflächenwasser festgesetzt.<br />
Der Zustand der einzelnen Schutzgüter im Plangebiet, die voraussichtlichen erhebliche<br />
Umweltauswirkungen der Planung sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung<br />
und zum Ausgleich von erheblichen negativen Auswirkungen (Beeinträchtigungen)<br />
lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />
Zustand: Plangebiet im Norden vorwiegend durch Äcker, Sonderkulturen, Fettwiesen und Feldgärten,<br />
im Süden durch Siedlungsflächen gekennzeichnet; im Norden auch südlicher Ausläufer eines<br />
asphaltierten Hohlwegs mit überwiegend strauchigen Feldhecken an den Flanken; überwiegend<br />
mittel-gering- und geringwertige Vegetationsbestände resp. solche ohne Wert; vereinzelte Gehölzbestände<br />
mittel-, mittel-hoch- bzw. hochwertig; Gehölzbestände mit Lebensraumfunktionen insb. für<br />
Vögel, Insekten, Fledermäuse; Vernetzungslinien/ Trittsteine mit Bedeutung für den lokalen Biotopverbund.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beeinträchtigung<br />
randlicher bzw. angrenzender höherwertiger Gehölzbestände; anlagebedingt: Dauerhafter Verlust<br />
von Biotopstrukturen, insb. von mittel-, mittel-hoch- und hochwertigen Gehölzbeständen durch Befestigung/<br />
Versiegelung bzw. Flächenumwidmung, weitere Einschränkung der Lebensraumfunktion<br />
des Gebiets.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Baubedingte Stoffeinträge<br />
sind eher unwahrscheinlich, Beeinträchtigung von Tierarten durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe<br />
oder Erschütterungen während der Bauphase (vermutlich keine störungsempfindlichen/ anspruchsvolleren<br />
Arten betroffen, falls dennoch ausreichend Ersatzlebensräume mit entsprechenden<br />
Teillebensraumfunktionen in der Umgebung vorhanden); nutzungs-/ betriebsbedingt (Anmerkung:<br />
nachfolgende Anmerkungen sind insb. für geplante Ortsrandstraße relevant (siehe Bebauungsplanverfahren<br />
für den Teilbereich B des Teilgebiets K 2,) für den vorliegenden Abschnitt der Verbindungsstraße<br />
sind sie nur untergeordnet wirksam): Zunahme der kfz-bedingten Störwirkungen<br />
(durch Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe) für die Tierwelt (vermutlich keine störungsempfindlichen<br />
Arten vorhanden, geringe Verkehrsbelastung zur Hauptaktivitätszeit von Fledermäusen),<br />
Erhöhung des Kollisionsrisikos für Tiere durch den zusätzlichen Kfz-Verkehr (voraussichtlich nicht<br />
über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehend), Sogwirkungen und Verwirbelungen durch die<br />
Vorbeifahrt untergeordnet wirksam, Kfz-bedingte Stoffeinträge insbesondere durch Spritzwasser in<br />
angrenzende Vegetationsbestände unerheblich.<br />
Boden<br />
Zustand: größtenteils basenreiche Parabraunerden bzw. Tschernosem-Parabraunerden, z. T. Rigosole,<br />
keine gefährdeten oder seltenen Bodentypen; schluffig-tonige/ schluffig-lehmige Oberböden,<br />
teilw. mit Fein-/ Mittelsanden mit hohem bis sehr hohem Wasserrückhalte- und physikochemischem<br />
Filtervermögen, Nähr-/ Schadstoffbelastungen infolge diffuser Einträge bzw. intensiver<br />
landwirtschaftlicher Nutzung, Belastung unterhalb Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung;<br />
hohe natürliche Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung, sehr hohe Erosionsanfälligkeit.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Bodenverdichtung, qualitative<br />
Veränderung der Bodeneigenschaften (z. B. Porenvolumen) im Bereich verbleibender oder<br />
randlicher Freiflächen; anlagebedingt: Zerstörung der gewachsenen Bodenhorizontierung, Beeinträchtigung<br />
der natürlichen Bodenentwicklung und des natürlichen Bodengefüges durch Umlagerungen,<br />
Aufschüttungen, Verdichtungen o. ä., evtl. Nähr-/ Schadstoffbelastung durch Aufschüttungen/<br />
Auffüllungen (Fremdmaterial), Funktionsverlust durch Flächenbefestigung/ -versiegelung/ -<br />
überbauung (Nettoneuversiegelung rd. 0,2 ha).<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Schadstoffanreicherung<br />
durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering); nutzungs-/<br />
betriebsbedingt: Schadstoffeinträge/ -anreicherung durch Emissionen des Kfz-Verkehrs in den Böden<br />
am Straßenrand, Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko), vermehrte Trittbelastung<br />
auf angrenzenden Freiflächen.<br />
Wasser<br />
Zustand: keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden; geringe Grundwasserhöffigkeit,<br />
mittlere bis hohe Grundwasserflurabstände, mittlere bis geringe Grundwasserneubildungsrate<br />
und geringe Verschmutzungsempfindlichkeit, geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsempfindlichkeit;<br />
hohe Bedeutung der Wasserrückhaltung aufgrund der geringen Jahresniederschläge<br />
(im Sommer negative klimatische Wasserbilanz); keine wasserrechtlichen Schutzgebietsausweisungen.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Reduzierung der Sickerwassermenge<br />
durch Bodenverdichtungen im Zuge von Baumaßnahmen (kleinräumig); anlagebedingt:<br />
Verminderung der Grundwasserneubildung bzw. des Wasserrückhaltevermögens der Landschaft<br />
durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung (Nettoneuversiegelung rd. 0,2 ha) - bei Retention<br />
vor Ort unerhebliche Auswirkung, evtl. Verunreinigung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />
(Fremdmaterial), evtl. Offenlegung von Grundwasser bei tieferen Abgrabungen.<br />
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Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Potentielle Verunreinigungen<br />
des Grundwassers durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens<br />
gering); nutzungs-/ betriebsbedingt: Schadstoffeinträge ins Grundwasser durch Emissionen<br />
des Kfz-Verkehrs, Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko), vermehrte Trittbelastung<br />
auf angrenzenden Freiflächen und in der Folge Reduzierung der Sickerwassermenge.<br />
Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />
Zustand: Lage inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, geringe Niederschlagsrate, häufige Inversionswetterlagen,<br />
großräumig bioklimatisch belastende Bedingungen, Luftqualität ausreichend bis<br />
schlecht; Freiflächen wirken entlastend und ausgleichend (Freiland-Klimatop); angrenzende Bebauung<br />
mit Vorbelastungen (u. a. erhöhtes Temperaturniveau); Frisch- und Kaltluftabfluss entsprechend<br />
Geländegefälle in südliche Richtung, allerdings nur schwach ausgeprägt; vermutlich geringe<br />
Wirksamkeit lokaler Windsysteme; Verkehr als hauptsächlicher Verursacher von Lärm.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung<br />
von randlichen oder angrenzenden klimawirksamen Vegetationsbeständen (insb.<br />
Gehölzbestände); anlagebedingt: Verlust von Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen mit direktem<br />
Bezug zum Siedlungsraum durch Befestigung/ Versiegelung/ Bebauung, Minderung der Ausgleichs-/<br />
Entlastungswirkungen des Gebiets (Nettoneuversiegelung rd. 0,2 ha).<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Erhöhung der Immissionsbelastung<br />
(Luft, Lärm) durch den Baubetrieb; anlagebedingt: Behinderung von lokalklimatischen<br />
Luftaustausch- und Strömungsverhältnissen; nutzungs-/ betriebsbedingt: Zusätzliche Luftschadstoffbelastung<br />
durch nutzungsbedingte Kfz-Emissionen (lediglich Umverteilung, keine wesentliche<br />
Änderung der Luftqualitätsparameter); von einer Verträglichkeit der benachbarten schutzwürdigen<br />
Nutzungen (insb. Wohnbebauung) mit dem Kfz-Verkehr auf der Ortsrandstraße resp. der Verlängerung<br />
der Hubstraße bzgl. Lärmemissionen ist auszugehen, u. a. mit Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen<br />
(siehe schalltechnisches Gutachten von GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO<br />
PROF. DR. KERSTIN GIERING 2011/ 2012, Bebauungsplanverfahren „NORDWEST, Teilbereich B des<br />
Teilgebiets K 2“); Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung werden in die<br />
Abwägung mit einbezogen bzw. entsprechend berücksichtigt; von einer Verträglichkeit der im Raum<br />
vorhandenen Wohnnutzung mit der geplanten Kindertagesstätte ist ebenfalls auszugehen; Energieverbrauch<br />
(effiziente Nutzung der Sonnenenergie möglich).<br />
Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />
Zustand: Teil des Landschaftstyps einer leicht gewölbten Lößplatte, hier: „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“; im<br />
Plangebiet deutliche Höhenunterschiede, hierdurch sowie durch randliche Bebauung nur eingeschränkte<br />
Sichtbeziehungen; Plangebiet v. a. durch offene, flächenhaft wirksame Acker-, Grünland-<br />
, Grabelandflächen geprägt, mittel-geringer Anteil an naturnahen gliedernden, kleinteiligeren Strukturen,<br />
insb. südlicher Ausläufer eines Hohlwegs mit Gehölzbeständen als charakteristisches Landschaftselement<br />
des Lößriedels; insgesamt mittel-geringe Qualität des Landschaftsbilds; Stadtrand<br />
z. T. mit Gestaltungsmängeln; als Naherholungsraum für die Kurzzeit-, Tages- und Feierabenderholung<br />
von untergeordneter Bedeutung.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung<br />
von randlichen oder angrenzenden landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen<br />
(insb. Gehölzbestände, Hohlweg); anlagebedingt: Verlust von naturnahen prägenden Landschaftselementen<br />
(insb. Feldgärten, Grünland- und Gehölzbestände, südlicher Ausläufer des Hohlwegs),<br />
nachhaltige Veränderung der Oberflächengestalt durch Bodenabgrabungen/ Reliefveränderungen,<br />
evtl. monotone, ortsuntypische Bepflanzung (Ziergrün), visuelle Störungen durch Baukörper, Einfriedungen,<br />
bauliche Anlagen u. ä., zunehmende Überprägung des Landschaftsbilds/ Stadtrands.<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Erhöhung der Immissionsbelastung<br />
(Luft, Lärm, Gerüche) sowie erhöhte Bewegungsunruhe durch den Baubetrieb, evtl.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
vorübergehende eingeschränkte Nutzbarkeit von Wegeverbindungen; anlagebedingt: Verlust von<br />
Freiraum für die Naherholung (nur eingeschränkt wirksam/ von untergeordneter Bedeutung, deshalb<br />
unerheblich), keine Veränderung/ Unterbrechung von Wegebeziehungen; nutzungs-/ betriebsbedingt:<br />
Schadstoff-/ Lärmbelastung durch nutzungsbedingte Emissionen (Kfz-Verkehr).<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Zustand: Im Plangebiet südlicher Abschnitt eines Hohlwegs als charakteristisches, kulturhistorisch<br />
bedeutsames Landschaftselement der Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands (ursprünglicher Hohlwegscharakter<br />
nur noch rudimentär vorhanden); Landwirtschaftswege mit Haupterschließungsfunktionen;<br />
diese werden zudem von Spaziergängern sowie von Radfahrern als zwischenörtliche Verbindungen<br />
zwischen den nördlich gelegenen Ortschaften und der Stadt genutzt.; im Süden des<br />
Plangebiets Siedlungs-/ Verkehrsflächen vorhanden.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: anlagebedingt: Beanspruchung eines<br />
Teilabschnitts eines kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselements (Hohlweg); Abwägung<br />
bzgl. des Verlustes von landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgte bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung.<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: Landwirtschaftliche Wegeverbindungen<br />
werden erhalten.<br />
Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die voraussichtlichen erheblichen<br />
Auswirkungen (Nr. der Festsetzung siehe Kap. 4.2)<br />
Soweit im Bebauungsplan regelbar, werden folgende grünordnerische/ landschaftspflegerische<br />
Festsetzungen formuliert, die in den Bebauungsplan übernommen worden sollen oder im Zuge eines<br />
entsprechenden städtebaulichen Vertrags zu regeln sind (externe Fläche zum Ausgleich):<br />
- Schonender, sachgerechter Umgang mit zu beseitigendem Oberboden (2.1),<br />
- Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche Aufschüttungen/<br />
Auffüllungen (2.1),<br />
- Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzenarten für Begrünungen (1.1, Pflanzenlisten<br />
Anhang A, 6.1) sowie Festsetzung von zeitlichen Vorgaben für die Anlage der Vegetationsflächen<br />
(1.2),<br />
- Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen auf der Gemeinbedarfsfläche:<br />
nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freiflächen<br />
(max. GR siehe BPlan, 1.3, 1.4),<br />
- Begrünung ungegliederter Wandflächen (1.5),<br />
- Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenbegleitgrün),<br />
extensive Pflege der Flächen (1.6, 1.7),<br />
- Anlage von Retentionsflächen zur Rückhaltung/ Versickerung des anfallenden, unbelasteten<br />
Oberflächenwassers im Bereich der öffentlichen Grünfläche inkl. Pflanzung von gebietstypischen<br />
Laubbäumen/ Sträuchern sowie Entwicklung von standortgemäßen Grünlandbeständen,<br />
extensive Pflege der Fläche (1.8, 3.1),<br />
- Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und mittel-hoher bioökologischer<br />
Bedeutung: externe Fläche zum Ausgleich „Ö1“, Entwicklung von extensiv genutztem<br />
Dauergrünland auf einer 990 qm großen Teilfläche des Flurstücks Nr. 6068, Gemarkung<br />
Steinweiler in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung (4.1),<br />
- Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten, Lager- und Abstellflächen<br />
(2.2),<br />
- Empfehlungen zur Außengestaltung der Gebäude (insb. Fassade, Dacheindeckung), Festsetzungen<br />
zur Gestaltung der Einfriedungen (5.1, 5.2),<br />
- Verwendung von Beleuchtungsanlagen mit geringer Anlockwirkung für Insekten (6.2).<br />
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Ein Teil der Maßnahmen betreffen Regelungen, die im Rahmen der nachgelagerten Genehmigungsverfahren<br />
zu beachten sind. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:<br />
- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen und Betriebsstoffen,<br />
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur<br />
Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />
- Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen als Fahrwege und Lagerplätze im Rahmen der<br />
Baumaßnahmen,<br />
- Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Vegetationsbestände (insb. Gehölzbestände)<br />
gemäß DIN 18920,<br />
- Abtransport überschüssigen Bodenmaterials und ordnungsgemäße Wiederverwendung,<br />
- Weitgehender Erhalt der Wegeverbindungen während der Bauphase.<br />
Für das Monitoring werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
- Überprüfung der Funktionserfüllung/ Wirkung der Pflanzgebote und der Maßnahmen zum Ausgleich,<br />
insbesondere auf den internen Flächen jeweils 1 Jahr nach Abschluss der Herstellung/<br />
Fertigstellung bzw. Abnahme; bei Bedarf zu wiederholen.<br />
Für die zusammenfassende Bewertung des mit den geplanten Änderungen verbundenen<br />
Gesamteingriffs (insb. im Hinblick auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) wird<br />
zum einen eine schutzgutbezogene Gesamtbilanzierung und zum anderen eine Flächenbilanzierung<br />
für das Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) vorgenommen.<br />
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung der in Kapitel 4 genannten<br />
landschaftspflegerischen/ grünordnerischen Maßnahmen die zu erwartenden negativen<br />
Auswirkungen der Planung (gemäß Bebauungsplan-Entwurf vom Dezember 2013) vermieden,<br />
verringert und ausgeglichen werden können. Mit Realisierung der Maßnahmen<br />
ist der naturschutzrechtliche Ausgleich für den geplanten Eingriff zu erreichen; die Belange<br />
des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,<br />
wie sie in § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt werden, werden berücksichtigt.<br />
Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG ist nicht wahrscheinlich.<br />
Bei Gehölzrodungen sind die Bestimmungen des § 39 BNatSchG zu beachten.<br />
Die Festsetzung der externen Fläche zum Ausgleich bzw. die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen<br />
sind im Zuge eines separaten städtebaulichen Vertrags zu regeln.<br />
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IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
7 Literatur<br />
ARSU (ARBEITSGRUPPE FÜR REGIONALE STRUKTUR- UND UMWELTFORSCHUNG GMBH,<br />
1998): Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 2, Ausbaustrecke Hamburg - Berlin. Biologische<br />
Begleituntersuchungen (Monitoring) zur Ermittlung baubedingter Auswirkungen auf<br />
die Tierwelt (1993-1997) - Abschlussbericht. - Im Auftrag der Planungsgesellschaft Bahnbau<br />
Deutsche Einheit mbH (PB DE), unveröffentlicht.<br />
ARUM - ARBEITSGEMEINSCHAFT UMWELTPLANUNG (1990): Umsetzungsorientierte Konzeption<br />
zur Stilllegung oder Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen aus landschaftsökologischer<br />
Sicht. Hannover/ Garbsen.<br />
BLAB, J. (1993): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Bonn-Bad Godesberg.<br />
BUNZEL, A. (2005): Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Arbeitshilfe Städtebaurecht.<br />
Herausgeber: Deutsches Institut für Urbanistik. 156 S. Berlin.<br />
DEUTSCHER WETTERDIENST (1957): Klima-Atlas von Rheinland-Pfalz. Bad Kissingen.<br />
GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm.<br />
Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von<br />
Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007/ Kurzfassung. FuE-<br />
Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.<br />
273 S. Bonn, Kiel.<br />
GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Vögel und Straßenverkehr. Arbeitshilfe. Schlussbericht<br />
zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen:<br />
„Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter<br />
Wirkungen auf die Avifauna“. 115 S. Bergisch Gladbach, Kiel.<br />
GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING (2011):<br />
Stadt <strong>Kandel</strong> Bebauungsplan „Nord-West“ - Schalltechnisches Gutachten. 14 S. zzgl.<br />
Anhang. Nohfelden-Bosen.<br />
GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING (2012):<br />
Stadt <strong>Kandel</strong> Bebauungsplan „Nord-West“ - Schalltechnisches Gutachten. 13 S. zzgl.<br />
Anhang. Nohfelden-Bosen.<br />
INGENIEURBÜRO HOHLWEGLER (1996): Gutachterliche Gegenüberstellung der Oberflächenentwässerung<br />
für die Plangebiete „Nord-West B“ und „Am Höhenweg“. November<br />
1996. Karlsruhe.<br />
INSTITUT FÜR LANDESKUNDE (Hrsg., 1969): Geographische Landesaufnahme 1:200.000<br />
- Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 160 Landau i.d. Pfalz. Bearbeiter: PEMÖLLER,<br />
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KIEFER, A. (2004): Start- und Landebahnverlängerung des Flughafen Frankfurt-Hahn.<br />
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Seite 74
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
KITT, M. & M. HÖLLGÄRTNER (2002): Ökologische Untersuchung der Lößböschungen<br />
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LFU - LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2004): Luftqualitätsindex<br />
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LFUG - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ<br />
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LFUG (Hrsg., 1998): Biotopkartierung Rheinland-Pfalz, Kartierjahr 1997, TK25-Nr. 6915.<br />
Oppenheim.<br />
LFUG (2003): Monats- und Jahresberichtes über die Messergebnisse des Zentralen Immissionsmessnetzes/<br />
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LUWG - LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT<br />
(2004/ 2005/ 2006): Monats- und Jahresberichtes über die Messergebnisse des Zentralen<br />
Immissionsmessnetzes/ ZIMEN für Rheinland-Pfalz. Mainz.<br />
LVA - LANDESVERMESSUNGSAMT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 1980): Bodenkundliche<br />
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MFU - MINISTERIUM FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 1991): Rote Liste der bestandsgefährdeten<br />
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BUSHART, M.; HAUSTEIN, B.; LÜTTMANN, J. & P. WAHL. Mainz.<br />
MFU & MFUG - MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG & MINISTERIUM FÜR<br />
UMWELT UND GESUNDHEIT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 1988): Hydrogeologische Kartierung<br />
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MFUF - MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN RHEINLAND-PFALZ (Hrsg., 2005):<br />
Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Rheinland-Pfalz. Mainz.<br />
MFUF & LFUG - MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN & LANDESAMT FÜR UMWELT-<br />
SCHUTZ UND GEWERBEAUFSICHT (1997): Planung vernetzter Biotopsysteme - Bereich<br />
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MIESS & MIESS (1993): Landschaftsplanung <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong>. Phase I und<br />
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Seite 75
IUS (Dezember 2013) Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />
MODUS CONSULT ULM GMBH (2007): Verkehrsuntersuchung <strong>Kandel</strong> - Verkehrswirksamkeit<br />
einer Ortsrandstraße, August 2007, Ulm.<br />
MODUS CONSULT ULM GMBH (2012): Verkehrsuntersuchung <strong>Kandel</strong> 2012, Ulm.<br />
NEIDHARDT, CH. & U. V. BISCHOPINCK (1994): UVP- Teil Boden: Überlegungen zur Bewertung<br />
der Natürlichkeit anhand einfacher Bodenparameter. In: Natur und Landschaft,<br />
69.Jg. (1994) Heft 2; S. 49-53.<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT RHEINPFALZ (2004): Regionaler Raumordnungsplan Rheinpfalz<br />
2004. Mannheim.<br />
PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT GMBH (2003): Länderfinanzprogramm „Wasser<br />
und Boden“, Themenschwerpunkt „Empfehlungen zur Klassifikation von Böden für<br />
räumliche Planungen“ - Zusammenfassung und Strukturierung von relevanten Methoden<br />
und Verfahren zur Klassifikation und Bewertung von Bodenfunktionen für Planungs- und<br />
Zulassungsverfahren mit dem Ziel der Vergleichbarkeit. Endbericht. Auftraggeber: Bund-<br />
/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Hannover.<br />
RENNWALD, E. (2000): Verzeichnis und Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands.<br />
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RIECKEN, U., FINCK, P., RATHS, U., SCHRÖDER, E. & A. SSYMANK (2006): Rote Liste<br />
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und Biologische Vielfalt, Heft 34. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.).<br />
SCHARA & FISCHER (2002): Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong>. Erläuterungsbericht<br />
und Karte inkl. Änderungen. Mannheim.<br />
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Rheinland-Pfalz. - Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz, Beiheft 16. Landau.<br />
SPORBECK, O., BALLA, S., BORKENHAGEN, J. & K. MÜLLER-PFANNENSTIEL (1997): Arbeitshilfe<br />
zur praxisorientierten Einbeziehung der Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien<br />
für Straßenbauvorhaben. Bonn.<br />
STEIOF, K. (1996): Verkehrsbegleitendes Grün als Todesfalle für Vögel. Natur und Landschaft,<br />
71. Jg. (1996) Heft 12: 527 - 532.<br />
TÜXEN, R. (1956): Die heutige potentielle natürliche Vegetation als Gegenstand der Vegetationsforschung.<br />
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UM BA-WÜ & MUFV RLP - UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG & MINISTE-<br />
RIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ RHEINLAND-PFALZ (2007):<br />
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Speyer. Fortschreibung 1986 - 2005. Beschreibung der geologischen, hydrogeologischen<br />
und hydrologischen Situation. Stuttgart - Mainz.<br />
UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995): Bewertung von Böden nach ihrer<br />
Leistungsfähigkeit - Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Bearbeitung: Arbeitskreis<br />
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Seite 76
Bebauungsplan „NORDWEST, Teilbereich A des Teilgebiets K 2“, <strong>Kandel</strong> -<br />
<strong>Umweltbericht</strong>/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Dezember 2013)<br />
Anhang 1: Bioökologisches Potential: Wertstufen und Bewertungskriterien<br />
Gefährdung<br />
sehr hoch 15 Rote Liste-<br />
Biotoptypen<br />
Werteinheit<br />
Wertstufe<br />
Gefährdungsgrad<br />
(nicht gefährdete:<br />
Spezifität)<br />
Sicherungsrang*<br />
1<br />
14 " Sicherungsrang<br />
1, 2<br />
hoch 13 " Sicherungsrang<br />
1, 2, 3<br />
Mittlere Standorte,<br />
Verbreitete Sonderstandorte<br />
mittelhoch<br />
Seltene Sonderstandorte<br />
Etwas häufigere<br />
Sonderstandorte<br />
Standortbedingungen<br />
Wiederherstellbarkeit/<br />
Ersetzbarkeit<br />
(Entwicklungsdauer)<br />
Ausgeschlossen<br />
(> 150 Jahre)<br />
Unwahrscheinlich<br />
(50-150 Jahre)<br />
" Langfristig möglich<br />
(15-50 Jahre)<br />
Sehr empfindlich<br />
gegenüber Verän-<br />
derungen der Umgebung<br />
12 " " Mittlere Standorte " Empfindlich gegenüber<br />
Verände-<br />
11 " Sicherungsrang<br />
2, 3, 4<br />
10 " Sicherungsrang<br />
3, 4<br />
Seltene Sonderstandorte<br />
Mittelfristig möglich<br />
(5-15 Jahre)<br />
" Kurzfristig möglich<br />
(0-5 Jahre)<br />
rungen der Umgebung<br />
Beziehung zu<br />
umgebenden Flächen<br />
Lebensraumfunktion<br />
für<br />
Tierarten<br />
Zahlreiche Rote<br />
Liste-Arten<br />
" "<br />
" " Vereinzelt Rote<br />
Liste-Arten<br />
" "<br />
9 Zwischenstufe: Beeinträchtigte Bestände von 10, insb. Flächen unter dem Maß der Verwaltungsvorschrift zu § 28<br />
LNatSchG, oder besonders gut ausgebildete Bestände von 8, häufig vorkommend<br />
"<br />
"<br />
8 Nicht gefährdet<br />
Typisch für traditionelle<br />
Kulturlandschaft<br />
Naturbelassene,<br />
verbreitete Standortbedingungen<br />
mittel 7 " " Anthropogen veränderte<br />
Standortbedingungen<br />
6 " " Anthropogen stark<br />
veränderte Standortbedingungen<br />
mittelgering<br />
5 " Kulturbedingt,<br />
mit dominanten<br />
Defiziten<br />
Mittel- oder kurzfristig<br />
möglich<br />
" Landespflegerisch<br />
nicht wünschenswert<br />
Gegenüber der<br />
Umgebung weitgehend<br />
neutral<br />
Vereinzelt Rote<br />
Liste-Arten<br />
" " "<br />
" " "<br />
" V. a. Allerweltsarten,<br />
teils Eignung<br />
für seltene<br />
Arten<br />
4 " " " " " V. a. Allerweltsarten,<br />
teils<br />
Funktionen für<br />
seltene Arten<br />
3 " " " " " Wenige Allerweltsarten<br />
2 " " " " Angrenzende Flächen<br />
belastend<br />
"<br />
gering 1 " " " " " Kein dauerhafter<br />
Lebensraum<br />
für heim. Arten,<br />
nur einige Lebensraumfunktionen<br />
ohne<br />
Wert<br />
0 " " " " " Keine Lebensraumfunktionen<br />
* = Sicherungsränge gemäß Rote Liste der bestandsgefährdeten Biotoptypen von Rheinland-Pfalz (MFU 1991)<br />
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