Preisblatt zur Netznutzung Strom

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Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen Netznutzungsentgelte Niederspannung (NS) Arbeitspreis • Cent / kWh netto 2,20 Preise zzgl. Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen (Mehrkosten aus dem KWK-Gesetz und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer. Blindarbeit netto gemessene induktive Blindarbeit, die 50 % der Wirkarbeit überschreitet 1,00 ct/kvarh Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preissystem: Unser Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, d.h. jeder Nutzer des Netzes der SWN Stadtwerke Northeim GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die SWN Stadtwerke Northeim GmbH sichert allen Kunden eine diskriminierungsfreie Netznutzung zu. Danach gilt für jeden Netznutzer: Alle am Netz der SWN Stadtwerke Northeim GmbH angeschlossenen Netzkunden werden über das Netznutzungsentgelt an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. Es beinhaltet neben der Nutzung der Netzinfrastruktur auch alle Systemdienstleistungen sowie den Verlustausgleich. Für jede Netznutzung ist neben dem Netznutzungsentgelt auch ein Entgelt für die Messung, Messstellenbetrieb (sofern diese Leistung durch den Netzbetrieb der SWN Stadtwerke Northeim GmbH erbracht wird) und Abrechnung sowie Konzessionsabgabe zu zahlen, wobei individuelle Sonderleistungen der SWN Stadtwerke Northeim GmbH separat berechnet werden. Hinzu kommen Beträge, die auf Grund rechtlicher Vorschriften/ erhoben werden. Konzessionsabgabe: Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der Stadt Northeim vereinbarten Abgabesätzen. Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz: Am 01. April 2002 ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird der Zuschlag für alle Netzkunden nach dem bisherigen Gesetz durch neue, verbrauchergruppenspezifische Zuschläge abgelöst. Northeim, im Januar 2010 SWN Stadtwerke Northeim GmbH Seite 2 von 2

Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen<br />

<strong>Netznutzung</strong>sentgelte<br />

Niederspannung (NS)<br />

Arbeitspreis • Cent / kWh<br />

netto<br />

2,20<br />

Preise zzgl. Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen (Mehrkosten aus dem KWK-Gesetz und Konzessionsabgabe) sowie Umsatzsteuer.<br />

Blindarbeit<br />

netto<br />

gemessene induktive Blindarbeit, die 50 % der Wirkarbeit überschreitet<br />

1,00 ct/kvarh<br />

Preise zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Preissystem:<br />

Unser Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, d.h. jeder Nutzer des Netzes der SWN Stadtwerke Northeim GmbH zahlt<br />

nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die SWN Stadtwerke Northeim GmbH sichert allen Kunden eine diskriminierungsfreie<br />

<strong>Netznutzung</strong> zu.<br />

Danach gilt für jeden Netznutzer:<br />

Alle am Netz der SWN Stadtwerke Northeim GmbH angeschlossenen Netzkunden werden über das <strong>Netznutzung</strong>sentgelt an den allgemeinen<br />

Netzkosten beteiligt. Es beinhaltet neben der Nutzung der Netzinfrastruktur auch alle Systemdienstleistungen sowie den Verlustausgleich.<br />

Für jede <strong>Netznutzung</strong> ist neben dem <strong>Netznutzung</strong>sentgelt auch ein Entgelt für die Messung, Messstellenbetrieb (sofern diese Leistung durch den<br />

Netzbetrieb der SWN Stadtwerke Northeim GmbH erbracht wird) und Abrechnung sowie Konzessionsabgabe zu zahlen, wobei individuelle<br />

Sonderleistungen der SWN Stadtwerke Northeim GmbH separat berechnet werden. Hinzu kommen Beträge, die auf Grund rechtlicher Vorschriften/<br />

erhoben werden.<br />

Konzessionsabgabe:<br />

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der jeweils geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der Stadt Northeim<br />

vereinbarten Abgabesätzen.<br />

Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz:<br />

Am 01. April 2002 ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) in Kraft getreten.<br />

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird der Zuschlag für alle Netzkunden nach dem bisherigen Gesetz durch neue, verbrauchergruppenspezifische<br />

Zuschläge abgelöst.<br />

Northeim, im Januar 2010<br />

SWN Stadtwerke Northeim GmbH<br />

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