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Deutsch - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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Studiengang<br />

Information<br />

Studierendensekretariat<br />

Zuständigkeit<br />

Adresse<br />

Sprechzeiten<br />

Informationen über das Bewerbungsverfahren, Prüfung von Bewerbungsunterlagen,<br />

Abwicklung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens, Einschreibung, Exmatrikulation,<br />

Studienplatztausch, Fachwechsel, Beurlaubung, Rückmeldung, Gasthörer/innen<br />

Studierendensekretariat der <strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong>,<br />

Fahnenbergplatz, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Bürosprechzeiten: Mo - Fr 9.00 - 11.30 Uhr<br />

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr 8.00 - 9.00 Uhr u. Mo - Do 14.00 - 15.00 Uhr<br />

Angelegenheiten der Studierenden<br />

Telefondurchwahlen der zuständigen Mitarbeiter/innen (Familienname der Studierenden)<br />

A - E: Frau Killian (0761) 203 - 4237<br />

E-Mail: killian@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

F - J: Herr Krause (0761) 203 - 4240<br />

E-Mail: krause@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

K - Mr: Frau Feldmeier (0761) 203 - 4234<br />

E-Mail: feldmeier@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

Ms - Schu: Frau Stiegeler (0761) 203 - 4239<br />

E-Mail: stiegeld@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

Schv - Z: Frau Böcherer (0761) 203 - 4236<br />

E-Mail: boecherc@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

Ansprechpartner für Bewerbungen als Studienanfänger/innen für die Studiengänge<br />

Bachelor of Arts und Lehramt<br />

Herr Kohler (0761) 203 - 4399, E-Mail: kohler@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

<strong>Deutsch</strong><br />

Lehramt an Gymnasien<br />

Ansprechpartnerin für Bewerbungen als Studienanfänger/innen für die Studiengänge Rechtswissenschaft,<br />

Bachelor of Science und Hochschulwechsler/innen (Höheres Semester)<br />

Frau Stein (0761) 203 - 8907, E-Mail: stein@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

Ansprechpartnerin für Gasthörer/innen<br />

Frau Schleer-Becker<br />

Anlaufstelle für Studiengebühren<br />

Rektoratsgebäude, Fahnenbergplatz,<br />

1.OG (Zimmer 01026<br />

und 01027)<br />

Grundsatzangelegenheiten<br />

Buchstabe A-K<br />

Buchstabe L-Z<br />

(0761) 203 - 4235, E-Mail: schleer@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

Abteilung Internationale Studierende/<br />

International Admissions and Services<br />

Zuständigkeit<br />

Adresse<br />

Sprechzeiten:<br />

Büro-Sprechzeiten:<br />

Di, Mi und Do von 09.00 bis 11.30 Uhr<br />

Telefon-Sprechzeiten:<br />

Mo – Fr von 8.00 bis 9.00 Uhr<br />

Frau Tea Prpic<br />

(07 61) 2 03 – 48 52<br />

prpic@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

Frau Nadine Graf<br />

(07 61) 2 03 – 48 53<br />

graf@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

Frau Nicole Seiter<br />

(07 61) 2 03 – 48 54<br />

seiter@verwaltung.uni-freiburg.de<br />

Informationen, Beratung und Zulassung für internationale Bewerber/innen und Studierende<br />

Abteilung Internationale Studierende/International Admissions and Services der <strong>Albert</strong>-<br />

<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong><br />

Fahnenbergplatz, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />

E-Mail: http://www.ias.uni-freiburg.de<br />

Mo, Di, Do 9:00 - 11:30 Uhr, Mi 13.30 – 15.30 Uhr<br />

EG, Räume 026, 027, 010, 009<br />

(0761) 2 03 – 90 93, – 42 42, - 42 71, – 43 71<br />

2


Fächerkombinationen<br />

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg umfasst zwei<br />

Hauptfächer. Folgende Fächer können gewählt werden:<br />

Gruppe I: <strong>Deutsch</strong>, Englisch, Französisch, Mathematik,<br />

Gruppe II: Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie, Geschichte,<br />

Italienisch, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie,<br />

Latein, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch,<br />

Sport.<br />

Gruppe III: Erziehungswissenschaft, Griechisch, Informatik, Russisch.<br />

Die Lehramtsfächer Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre und Russisch<br />

können an der Universität <strong>Freiburg</strong> nicht studiert werden.<br />

Für Bewerber/innen, die in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das<br />

Lehramt an Gymnasien zugelassen oder in den öffentlichen Schuldienst eingestellt<br />

werden wollen, gelten bei der Fächerwahl folgende Bestimmungen:<br />

1. Die Fächer der Gruppe I können in beliebiger Verbindung untereinander gewählt<br />

werden. Ein Fach der Gruppe II kann in Verbindung mit einem Fach der<br />

Gruppe I oder mit zwei weiteren Fächern der Gruppe II, ausgenommen Evangelische<br />

Theologie in Verbindung mit Katholischer Theologie und Jüdischer<br />

Religionslehre, gewählt werden. Ein Fach der Gruppe III kann nur in Verbindung<br />

mit zwei Fächern der Gruppe I oder einem Fach der Gruppe I und einem<br />

weiteren Fach der Gruppe II gewählt werden.<br />

2. Die Fächer Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre und Katholische<br />

Theologie können mit jedem Fach der Gruppe II, ausgenommen dem Fach Philosophie/Ethik,<br />

als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. Ebenso kann Latein<br />

mit Geschichte, Mathematik mit Informatik, Geographie mit Chemie und<br />

Geographie mit Physik als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. Die Fächer<br />

Biologie, Chemie und Physik können beliebig miteinander kombiniert als<br />

Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden.<br />

3. Wird eine Verbindung von drei Fächern gewählt, so ist die Prüfung in einem<br />

dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. In einer Drei-Fächer-<br />

Verbindung kann eines der Fächer zu Beifachbedingungen studiert werden.<br />

Die Fächer Erziehungswissenschaft und Philosophie können nur als Hauptfach<br />

studiert werden.<br />

Bitte beachten Sie, dass in jedem Bundesland eigene Prüfungsordnungen gelten<br />

und sich daher die Fächerkombinationen und inhaltlichen Anforderungen unterscheiden<br />

können. Die entsprechenden Vorschriften sind bei den Landeslehrerprüfungsämtern<br />

der jeweiligen Bundesländer zu erfahren.<br />

Gegenstand des Faches<br />

Der Gegenstand des Faches <strong>Deutsch</strong>/Germanistik in Forschung, Lehre und Studium<br />

ist die deutsche Sprache und Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart<br />

unter Einbeziehung des jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontextes.<br />

Die Sprachwissenschaft beschäftigt sich im Rahmen sprach- und kommunikationstheoretischer<br />

Überlegungen mit der deutschen Sprache, ihrer Geschichte und dem<br />

gegenwärtigen Stand ihrer Entwicklung.<br />

Die Literaturwissenschaft beschäftigt sich im Rahmen literaturtheoretischer Fragestellungen<br />

mit der Geschichte der deutschen Literatur.<br />

Gegliedert ist das <strong>Deutsch</strong>e Seminar in zwei Institute: das <strong>Deutsch</strong>e Seminar I:<br />

Institut für <strong>Deutsch</strong>e Sprache und Ältere Literatur und das <strong>Deutsch</strong>e Seminar II:<br />

Institut für Neuere <strong>Deutsch</strong>e Literatur.<br />

Aufbau und Dauer des Studiums<br />

Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: das Grundstudium (1. bis<br />

4. Fachsemester) und das Hauptstudium (ab dem 5. Fachsemester). Die Regelstudienzeit<br />

für das Studium des Lehramts an Gymnasien beträgt 10 Semester.<br />

Im Fach <strong>Deutsch</strong> gibt es folgende Lehrveranstaltungen: Vorlesungen, Einführungen,<br />

Seminare, Übungen, Kolloquien, Lektürekurse und Kurse.<br />

Vorlesung<br />

eine zusammenhängende Folge von Vorträgen zu einem bestimmten Thema,<br />

durchgeführt von einem/einer Hochschullehrenden während des gesamten Semesters.<br />

Einführung<br />

führt in wissenschaftliche Fragestellungen ein und vermittelt methodische und<br />

arbeitstechnische Verfahren und Grundkenntnisse. Der erfolgreiche Besuch einer<br />

Einführung ist in der Regel Voraussetzung für die Teilnahme an einem Proseminar<br />

des gleichen Fachs.<br />

Seminar<br />

eine von einer/einem oder mehreren Angehörigen des Lehrkörpers geleitete Lehrveranstaltung<br />

zu einem bestimmten Fachthema, in der die Teilnehmer/innen selbst<br />

angefertigte Referate vortragen und diskutieren (Unter- oder Proseminar im<br />

Grundstudium der ersten vier Semester, danach Haupt- oder Oberseminar).<br />

Übung<br />

Arbeitskreis, in dem unter Anleitung eines/einer Hochschullehrenden selbstständig<br />

erarbeitet, theoretische Aufgaben gelöst, vorgetragen und diskutiert werden.<br />

Kolloquium<br />

dient der speziellen Vorbereitung und/oder der Besprechung wissenschaftlicher<br />

Arbeiten von Examenskandidaten/-kandidatinnen.<br />

4


Kurs<br />

vermittelt in der Regel fremdsprachliche Kenntnisse und wird meist von Lektorinnen/Lektoren<br />

gehalten. Am Institut für Vergleichende Germanische Philologie und<br />

Skandinavistik werden Dänisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch, (Neu-)<br />

Isländisch angeboten.<br />

Gelegentlich wird, als Ergänzung zu bestimmten Veranstaltungen (z.B. Vorlesungen,<br />

Einführungen) ein Lektürekurs eingerichtet.<br />

Tutorenkurs<br />

begleitet, soweit finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen, die Einführungen<br />

des Instituts für Neuere <strong>Deutsch</strong>e Literatur und einführende Proseminare des Instituts<br />

für <strong>Deutsch</strong>e Sprache und Ältere Literatur. Diese von Studierenden höherer<br />

Semester geleiteten Kurse dienen einer intensiven Studienanleitung und der Besprechung<br />

von Schwierigkeiten im kleinen Kreis. Die Kurse werden in den betreffenden<br />

Veranstaltungen bekannt gegeben.<br />

DAS GRUNDSTUDIUM<br />

(1. bis 4. Fachsemester, bis zur Zwischenprüfung)<br />

Während des Grundstudiums eignen sich die Studierenden inhaltliche und methodische<br />

Grundkenntnisse an und orientieren sich über den gesamten Stoffbereich<br />

durch Selbststudium und Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen.<br />

Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums führen in die Beschreibungs- und<br />

Interpretationsmethoden der Sprach- und Literaturwissenschaft ein, vermitteln<br />

einen Einblick in die Geschichte der deutschen Sprache und Literatur und machen<br />

die Studierenden mit den grundlegenden Techniken und Hilfsmitteln wissenschaftlichen<br />

Arbeitens vertraut.<br />

Im Grundstudium sollen mindestens folgende Lehrveranstaltungen besucht werden:<br />

1. und 2. Semester<br />

Einführung in das Studium der Neueren Literatur<br />

Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur<br />

Einführung in die Linguistik<br />

Proseminare Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl (nach den<br />

jeweiligen Einführungen)<br />

Vorlesungen nach Wahl<br />

3. und 4. Semester<br />

Proseminar Neuere Literatur<br />

Proseminar Mittelalterliche Literatur<br />

Proseminar Linguistik<br />

Proseminare Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl<br />

Vorlesungen nach Wahl<br />

Art<br />

E<br />

E<br />

E<br />

Pros.<br />

V<br />

Pros.<br />

Pros.<br />

Pros.<br />

Pros.<br />

V<br />

V = Vorlesung, E = Einführung, Pros. = Proseminar<br />

Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. 6<br />

Die Orientierungsprüfung<br />

Die Studierenden haben durch die Orientierungsprüfung in den einzelnen Studienfächern<br />

nachzuweisen, dass sie sich erfolgreich grundlegende Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten ihrer Fächer angeeignet haben und somit für die von ihnen gewählten<br />

Fächer grundsätzlich geeignet sind.<br />

Art und Umfang der Orientierungsprüfung<br />

Die Orientierungsprüfung ist eine Fakultätsprüfung, die in allen Fächern des Studienganges<br />

abgelegt wird. Hiervon ausgenommen sind Erweiterungsfächer des<br />

Lehramtstudienganges.<br />

Die Orientierungsprüfungen brauchen in den einzelnen Fächern nicht gleichzeitig<br />

abgelegt zu werden.<br />

Ablauf der Orientierungsprüfung<br />

Die Orientierungsprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> findet studienbegleitend statt.<br />

Zeitpunkt der Orientierungsprüfung<br />

Die Orientierungsprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> ist bis zum Beginn der Vorlesungszeit<br />

des dritten Fachsemesters abzulegen. Ist die Orientierungsprüfung im Fach<br />

<strong>Deutsch</strong> einschließlich einer etwaigen Wiederholung nicht spätestens bis zum<br />

Beginn der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters abgelegt, so erlischt der<br />

Prüfungsanspruch, es sei denn, dass die/der Studierende die Nichtablegung nicht<br />

zu vertreten hat. Hierüber entscheidet der Orientierungsprüfungsausschuss auf<br />

Antrag der/des Studierenden.<br />

Wiederholung der Orientierungsprüfung<br />

Eine nicht bestandene Orientierungsprüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.<br />

In der Regel findet die Wiederholung im nächstfolgenden Semester statt.<br />

Sofern die fachspezifischen Gegebenheiten dies zulassen, kann die Wiederholung<br />

mit Einverständnis der/des Studierenden auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Gegenstand der Orientierungsprüfung<br />

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen (ZP):<br />

• Einführung in die Neuere deutsche Literaturgeschichte<br />

• Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur oder Einführung<br />

in die Linguistik.<br />

Erweiterungsfach<br />

Im Erweiterungsfach entfällt die Orientierungsprüfung.<br />

DIE ZWISCHENPRÜFUNG<br />

Die Zwischenprüfung soll den Studierenden Klarheit über die Eignung für die gewählten<br />

Studienfächer und über den bisherigen Studienerfolg verschaffen. Die


Zwischenprüfung findet in den ersten beiden Hauptfächern des Lehramtsstudiums<br />

statt und richtet sich nach der Zwischenprüfungsordnung der Fakultät, der das<br />

jeweilige Fach angehört.<br />

Zeitpunkt der Zwischenprüfung<br />

Die Zwischenprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> ist bis zum Beginn der Vorlesungszeit des<br />

fünften Fachsemesters abzulegen. Die Zwischenprüfungen brauchen in den einzelnen<br />

Fächern nicht gleichzeitig abgelegt zu werden.<br />

Ist die Zwischenprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> einschließlich etwaiger Wiederholungen<br />

nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters<br />

abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die Studierenden haben<br />

das Nicht-Ablegen der Prüfung nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss<br />

auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten.<br />

Für den Erwerb von Sprachkenntnissen, die zusätzlich zum eigenen Fachstudium<br />

gefordert werden, kann ein Aufschub der Frist für die Zwischenprüfung gewährt<br />

werden. Der Antrag auf Aufschub ist spätestens im vierten Fachsemester an den<br />

Zwischenprüfungsausschuss zu stellen. Dem Antrag ist der Nachweis über den<br />

Erwerb der Sprachkenntnisse beizufügen (Sprachprüfungszeugnis oder Kursbescheinigung).<br />

Ein Aufschub der Fristen in den Absätzen 1 und 2 um zwei Semester erfolgt, wenn<br />

von den Fächern geforderte Fremdsprachenkenntnisse (ausgenommen Latinum,<br />

Englisch und Französisch) ohne Vorkenntnisse nachgeholt werden müssen.<br />

Wiederholung der Zwischenprüfung<br />

Ist die Zwischenprüfung in einem Fach oder eine Teilprüfung derselben nicht bestanden,<br />

so kann sie nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholung hat jeweils<br />

im nächstfolgenden Semester zu erfolgen, soweit nicht der Fachzwischenprüfungsausschuss<br />

aufgrund fachspezifischer Gegebenheiten einen anderen Termin<br />

festsetzt.<br />

Ist die Zwischenprüfung in einem Fach nicht bestanden, so muss sie nur in diesem<br />

Fach wiederholt werden. Besteht die Zwischenprüfung aus mehreren Teilen, so<br />

sind nur die jeweils nicht bestandenen Teile zu wiederholen.<br />

Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung<br />

Vor Antritt der Zwischenprüfung sind qualifizierte Scheine über die erfolgreiche<br />

Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen:<br />

Hauptfach<br />

3. Proseminar aus dem Bereich Sprachwissenschaft des <strong>Deutsch</strong>en<br />

Hinweis: Das dritte Proseminar ist Gegenstand der Zwischenprüfung<br />

Erweiterungsfach:<br />

Im Erweiterungsfach entfällt die Zwischenprüfung. Die Sprachanforderungen<br />

müssen bis zum Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden.<br />

Sprachanforderungen:<br />

Vor Antritt der Zwischenprüfung Nachweis von Kenntnissen in Englisch und von<br />

Kenntnissen in einer der folgenden Fremdsprachen: Latein, Französisch, Italienisch,<br />

Spanisch oder Russisch. Der Nachweis erfolgt durch das Reifezeugnis oder<br />

durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte<br />

Nachweise.<br />

Ablauf der Zwischenprüfung<br />

Die Zwischenprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> wird teils punktuell, teils studienbegleitend<br />

durchgeführt.<br />

Die mündliche Prüfung dauert ca. 40 Minuten, von denen auf jeden der beiden<br />

Bereiche ca. 20 Minuten entfallen.<br />

An der Prüfung sind zwei Prüfende beteiligt, die beide Prüfungsbereiche vertreten<br />

und mit denen die Prüfungsthemen vereinbart werden.<br />

Gegenstand der Zwischenprüfung<br />

Die Prüfung bezieht sich auf die drei Bereiche Ältere deutsche Literatur und Sprache,<br />

Neuere deutsche Literaturgeschichte und Sprachwissenschaft des <strong>Deutsch</strong>en.<br />

Der oder die Studierende wählt, in welchem der dieser Bereiche eine studienbegleitende<br />

schriftliche Prüfungsleistung erbracht werden soll, die beiden anderen<br />

Bereiche sind Gegenstand der punktuellen mündlichen Prüfung.<br />

Studienbegleitender Teil:<br />

Vor Antritt der punktuellen Prüfung erbringt der Kandidat/die Kandidatin eine individuelle<br />

schriftliche und von der/dem Lehrveranstaltungsleitenden als Teil der Zwischenprüfung<br />

bescheinigte Leistung in dem dritten Proseminar, das nicht als Zulassungsvoraussetzung<br />

nachgewiesen wurde.<br />

a) Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur<br />

Punktueller Teil:<br />

b) Einführung in die Neuere deutsche Literaturgeschichte<br />

Die mündliche Prüfung bezieht sich auf diejenigen der Bereiche Ältere deutsche<br />

c) Einführung in die Linguistik<br />

Literatur und Sprache, Neuere deutsche Literaturgeschichte und Sprachwissen-<br />

d) Zwei der folgenden Lehrveranstaltungen:<br />

1. Proseminar aus dem Bereich Ältere deutsche Literatur und Sprache<br />

2. Proseminar aus dem Bereich Neuere deutsche Literaturgeschichte 8


schaft des <strong>Deutsch</strong>en, in denen keine studienbegleitende Prüfungsleistung erbracht<br />

wurde.<br />

Dabei bezieht sich die Prüfung auf Grundkenntnisse und in jedem der Bereiche<br />

auf Stoffe, die in der Regel jeweils einer mindestens zweistündigen Lehrveranstaltung<br />

zugrunde liegen.<br />

Berechnung der Note<br />

Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsnote wird die Note der studienbegleitenden<br />

Prüfungsleistung 1-fach, die Note der mündlichen Prüfung 2-fach gewichtet.<br />

Hochschulwechselnde<br />

Für Hochschulwechselnde gilt: Eine an einer anderen Wissenschaftlichen Hochschule<br />

im Geltungsbereich des Grundgesetzes im gleichen Fach abgelegte akademische<br />

Zwischenprüfung wird anerkannt. Studienleistungen, die in benachbarten<br />

Studiengängen erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn die<br />

Gleichwertigkeit festgestellt worden ist.<br />

Die Orientierungsprüfung ist nur von denjenigen Studierenden abzulegen, die<br />

nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ihr Studium begonnen haben oder in<br />

einen Studiengang ohne Anrechnung bisheriger Studienleistungen wechseln. Bei<br />

Wechsel des Hochschulortes und/oder Wechsel des Studienganges mit Anrechnung<br />

bisheriger Studienleistungen ist die Orientierungsprüfung nur abzulegen,<br />

wenn die Vor- oder Zwischenprüfung noch nicht abgelegt worden ist oder nicht als<br />

gleichwertig anerkannt worden ist.<br />

Fachwechselnde<br />

Die Orientierungsprüfung ist nur von denjenigen Studierenden abzulegen, die<br />

nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ihr Studium begonnen haben oder in<br />

einen Studiengang ohne Anrechnung bisheriger Studienleistungen wechseln. Bei<br />

Wechsel des Hochschulortes und/oder Wechsel des Studienganges mit Anrechnung<br />

bisheriger Studienleistungen ist die Orientierungsprüfung nur abzulegen,<br />

wenn die Vor- oder Zwischenprüfung noch nicht abgelegt worden ist oder nicht als<br />

gleichwertig anerkannt worden ist.<br />

Für Studierende, die nach dem dritten Fachsemester ein Fach oder einen Studiengang<br />

wechseln wollen, kann eine Immatrikulation in diesem Fach nur vorgenommen<br />

werden, wenn eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fachberatung<br />

in dem neuen Fach oder Studiengang vorgelegt wird.<br />

Auslandsaufenthalt<br />

Studienplan und Prüfungsordnung schreiben einen Auslandsaufenthalt nicht vor,<br />

wenn Sie jedoch einen Auslandsaufenthalt planen wollen, ist es günstig, ihn direkt<br />

an das Grundstudium anzuschließen.<br />

Für das Studium im Ausland werden in begrenztem Umfang verschiedene Stipendienmöglichkeiten<br />

angeboten. Ansprechpartner ist das International Office (Anschrift<br />

siehe rückwärtige Umschlagseite ). Darüber hinaus vermittelt der Pädagogische<br />

Austauschdienst (Nassestr. 8, 53113 Bonn, (02 28/5 01-0) Lehrerassistentenstellen<br />

für Studierende eines fremdsprachlichen Lehramtsstudienganges.<br />

Bitte beachten Sie, dass die inhaltliche und finanzielle Planung des Auslandsaufenthaltes<br />

einen Zeitraum von 1 -1 ½ Jahren in Anspruch nehmen kann. Wenden<br />

Sie sich bitte deshalb für Auskünfte möglichst frühzeitig an das International Office.<br />

DAS HAUPTSTUDIUM<br />

(ab dem 5. Fachsemester, nach der Zwischenprüfung)<br />

Bedingung für den Eintritt in das Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung.<br />

Im Hauptstudium bilden die Studierenden ihre Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichen<br />

Arbeiten weiter aus; die Lehrveranstaltungen vertiefen interpretatorische,<br />

methodische und theoretische Fragestellungen und erweitern die bisherigen<br />

Kenntnisse.<br />

Im Hauptstudium des Lehramtsstudienganges kann der Schwerpunkt nach eigenem<br />

Interesse mehr auf die Sprachwissenschaft oder die Literaturwissenschaft<br />

gelegt werden.<br />

Eine inhaltliche Ausfüllung dieses Rahmens ist von den Studierenden selbst vorzunehmen;<br />

das Fach <strong>Deutsch</strong>/Germanistik kennt keine verpflichtende inhaltliche<br />

Abfolge für das Studium seiner Gegenstände, Methoden und Probleme. Das Studium<br />

ist exemplarisch; die Studierenden sollen sich an den eigenen Interessen<br />

orientieren, die sich im Laufe des Studiums präzisieren, an dem Semesterangebot<br />

des Seminars, an den verschiedenen Methoden, wichtigen Gegenständen und<br />

aktuellen Problemen des Faches und, mit voranschreitendem Hauptstudium, auch<br />

an den inhaltlichen Anforderungen für das Abschlussexamen. Allgemeine Orientierung<br />

und exemplarische Vertiefung sollen dabei in ein der eigenen Begabung entsprechendes<br />

Gleichgewicht gebracht werden.<br />

10


Im Hauptstudium sollen mindestens folgende Lehrveranstaltungen besucht werden:<br />

(Der Studienablauf ist in der nachfolgenden Tabelle schematisiert dargestellt.)<br />

5. Semester<br />

Hauptseminar(e) Sprachwissenschaft (Theoretische Grundlagen der Sprachwissenschaft);<br />

Sprachgeschichte; Sprache als Mittel der Kommunikation<br />

Literaturwissenschaft (Theoretische Grundlagen der Literaturwissenschaft;<br />

Literaturgeschichte; Interpretation; Literatur als Medium der Kommunikation)<br />

nach Wahl<br />

Vorlesung(en) nach Wahl<br />

6 Semester<br />

Hauptseminar(e) Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl<br />

Vorlesung(en) nach Wahl<br />

7. Semester<br />

Hauptseminar(e) Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl<br />

Vorlesung(en) nach Wahl<br />

8. Semester<br />

Hauptseminar(e) Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl<br />

Kolloquium<br />

Vorlesung(en) nach Wahl<br />

Der Besuch von Lehrveranstaltungen in den Instituten für Volkskunde und<br />

Vergleichende Germanistische Philologie und Skandinavistik sowie in den<br />

Nachbardisziplinen der Philosophischen Fakultäten ist für die eigene Ausbildung,<br />

für das Examen sowie für die spätere Berufspraxis sinnvoll.<br />

V = Vorlesung, S = Hauptseminar, Kol. = Kolloquium<br />

Pädagogische Studien<br />

Für alle Bewerber/innen, die nicht Erziehungswissenschaft als Fach wählen,<br />

schließt das ordnungsgemäße Lehramtsstudium auch die pädagogischen Studien<br />

ein, die unter Einbeziehung des Praxissemesters einen Gesamtumfang von 28<br />

Semesterwochenstunden haben. Der erfolgreiche Abschluss der Pädagogischen<br />

Studien ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.<br />

Voraussetzungen:<br />

1. Teilnahme an<br />

- einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik<br />

- einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische<br />

Psychologie<br />

2. Erfolgreiche Teilnahme an<br />

- zwei Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche:<br />

- Schule als Institution<br />

- Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld<br />

- die Lehrkraft und ihre Kompetenzen<br />

- Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen<br />

S<br />

V<br />

S<br />

V<br />

S<br />

V<br />

S<br />

Kol.<br />

V<br />

Anforderungen:<br />

Überblick über den „Arbeitsplatz Schule“ zur Vorbereitung bzw. Nachbereitung des<br />

Praxissemesters.<br />

Klärung von Grundfragen zu den Themenbereichen, die in den Voraussetzungen<br />

unter Punkt 2 genannt sind.<br />

Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium<br />

Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium wird von universitären Einrichtungen,<br />

die im Bereich Ethik forschen und lehren – z.B. den philosophischen und<br />

theologischen Fakultäten –, in Zusammenarbeit mit den Fachwissenschaften angeboten.<br />

Die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen können in einem der genannten<br />

Bereiche, auch außerhalb der Fächerkombinationen der Bewerberin/des Bewerbers,<br />

absolviert werden.<br />

Der erfolgreiche Abschluss des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums ist<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.<br />

Voraussetzungen:<br />

Erfolgreiche Teilnahme an<br />

1. einer interdisziplinär ausgerichteten Lehrveranstaltung zu ethischphilosophischen<br />

Grundfragen mit z.B. folgendem Inhalt:<br />

- wissenschaftstheoretisches Selbstverständnis der jeweiligen Fächer im Gesamtgefüge<br />

der wissenschaftlichen Disziplinen<br />

- ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung<br />

- grundlegende begriffliche Unterscheidungen der Ethik<br />

- bedeutende Theorien der Ethik<br />

2. einer Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen mit z.B. folgendem<br />

Inhalt:<br />

- ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken<br />

- grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten<br />

Ethik<br />

- berufsethische Fragen<br />

- gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs<br />

Anforderungen:<br />

In der oben unter Punkt 1 genannten Lehrveranstaltung erworbene Kenntnis e-<br />

thisch-philosophischer Grundfragen. Fähigkeit zur exemplarischen Bearbeitung<br />

ethischer und interdisziplinärer Fragestellungen und daraus sich ergebendes Verständnis<br />

der angewandten Ethik bzw. Berufsethiken.<br />

12


In der oben unter Punkt 2 genannten Lehrveranstaltung erworbene Argumentations-<br />

und Urteilsfähigkeit in Bezug auf exemplarische ethische Aspekte in den Fächern<br />

und Kompetenz zur Bearbeitung berufsethischer Fragestellungen.<br />

Die Leistungsnachweise in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-<br />

Philosophischen Grundlagenstudium sind spätestens zum Beginn der Prüfung im<br />

zweiten Fach vorzulegen.<br />

Das Praxissemester<br />

Eine wesentliche Neuerung der Neuordnung der baden-württembergischen Lehrerausbildung<br />

im höheren Dienst ist ein obligatorisches Praxissemester, das die<br />

Studierenden im Laufe des Studiums (in der Regel direkt nach der Zwischenprüfung)<br />

absolvieren müssen und das Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst<br />

ist, der sich damit um ein halbes Jahr verkürzt. Das Praxissemester<br />

soll Orientierung über die Eignung für den Lehrerberuf geben und den Berufsbezug<br />

im Studium für die spätere Arbeit als Lehrer/in stärken.<br />

Folgende Tätigkeits- und Erfahrungsfelder erwarten die Praktikantin/den Praktikanten:<br />

1. Die Teilnahme am Schulleben, insbesondere:<br />

- die Begleitung des Unterrichts (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigene Unterrichtsversuche)<br />

- die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen (wie z.B. Konferenzen,<br />

Elternabende, etc.)<br />

- die Teilnahme an Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts stattfinden<br />

(Schulfeiern, Sporttage, Landschulheime, etc.)<br />

- das Kennenlernen der Schulpartner (Wirtschaft, andere Schularten, Jugendeinrichtungen,<br />

etc.)<br />

2. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungs- und Betreuungsveranstaltungen<br />

des Ausbildungslehrers/der Ausbildungslehrerin und der Schule<br />

3. Die Führung eines Berichtshefts zum Praxissemester und die Erstellung eines<br />

Abschlussberichts, die folgendes enthalten sollen:<br />

- eine Beschreibung der Ausbildungsinhalte in ihrer Abfolge<br />

- die Arbeitsaufträge der Seminare und der Ausbildungslehrer/innen mit einer<br />

Dokumentation über ihre Erledigung<br />

- eine Dokumentation der Vorbereitung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche<br />

- die Reflexion über die eigenen Erfahrungen von Theorie und Praxis<br />

Alle Tätigkeiten werden mit dem Ausbildungslehrer/der Ausbildungslehrerin an der<br />

Schule abgestimmt.<br />

Studierende des Lehramts an Gymnasien, die ihr Studium nach dem 30. September<br />

2000 oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen haben oder aufnehmen<br />

werden, absolvieren für die Dauer von 13 Wochen entweder im Block oder in modularer<br />

Form an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer beruflichen<br />

Schule (soweit die Fächer der Studierenden dort unterrichtet werden) in Baden-<br />

Württemberg ein Praxissemester (für diese Studierenden entfällt das verpflichtende<br />

vierwöchige Schulpraktikum).<br />

Die Blockform<br />

Das Praxissemester wird im Regelfall im Block absolviert, da ein zusammenhängendes<br />

Praxissemester die beste Möglichkeit für einen Einblick in die Schulpraxis<br />

bietet. In diesem Fall beginnt das Praxissemester im September zum Schuljahresanfang<br />

und dauert 13 Wochen bis Weihnachten.<br />

Die modulare Form<br />

Wem es nicht möglich ist, das Praxissemester im Block zu absolvieren, kann die<br />

modulare Form mit zwei Modulen in der vorlesungsfreien Zeit wählen. Beide Formen<br />

des Praxissemesters sind in Ablauf, Struktur und inhaltlicher Begleitung völlig<br />

identisch.<br />

Modul 1 (6 Wochen): vom Schuljahresbeginn im September bis zum Beginn des<br />

Wintersemesters.<br />

Modul 2 (7 Wochen): zwischen Winter- und Sommersemester Mitte Februar bis<br />

Mitte April.<br />

Modul 2 folgt immer auf Modul 1 und findet an derselben Schule bei derselben<br />

Ausbildungslehrkraft statt.<br />

Neue Regelung für das Praxissemester in Modulform ab dem Schuljahr<br />

2006/07:<br />

Bitte beachten Sie, dass ab dem Schuljahr 2006/07 auch für Studierende, die das<br />

Praxissemester in Modulform absolvieren, eine Pflichtzeit von 13 Wochen bindend<br />

ist. Sollten im Herbst- und Frühjahrsmodul zusammen diese dreizehn Wochen<br />

nicht erreicht werden, müssen die fehlenden Zeiten nachgeholt werden. Den Studierenden<br />

wird daher empfohlen, vor der Anmeldung zu überlegen, ob in der Modulform<br />

die 13 Wochen erreicht werden können, und sich im Zweifelsfall für die<br />

Blockform zu entscheiden.<br />

Bei beiden Formen werden die Praktikantinnen und Praktikanten von erfahrenen<br />

Ausbildungslehrkräften betreut. Die schulische Praxis wird an den Studienseminaren<br />

durch Veranstaltungen zu Pädagogik, Psychologie und Fachdidaktik begleitet.<br />

Die Anmeldung erfolgt im Frühjahr zum Termin im Herbst über das Internet unter<br />

www.praxissemester.kultus.bw.de zu den jeweils angegebenen Terminen.<br />

Studierenden (besonders der modernen Fremdsprachen), die einen Teil ihres<br />

Studiums z.B. als assistant teacher im Ausland verbringen, kann diese Schulpraxis<br />

14


im Ausland als Praxissemester anerkannt werden. Es sollten jedoch die Seminarveranstaltungen<br />

zum Praxissemester besucht werden, da deren Inhalt im Vorbereitungsdienst<br />

vorausgesetzt wird. Studierende an baden-württembergischen<br />

Hochschulen können das Praxissemester nicht an Schulen anderer Bundesländer<br />

absolvieren.<br />

Die Wissenschaftliche Prüfung<br />

(1. Staatsexamen)<br />

Das Lehramtsstudium wird mit der Wissenschaftlichen Prüfung in den jeweiligen<br />

Studienfächern abgeschlossen. Die Wissenschaftliche Prüfung besteht jeweils aus<br />

einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie im ersten Hauptfach zusätzlich aus<br />

der wissenschaftlichen Arbeit. Wer die Wissenschaftliche Prüfung nicht bestanden<br />

hat, kann sie einmal wiederholen. Ist die Wiederholungsprüfung nicht bestanden,<br />

ist der Prüfungsanspruch für die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an<br />

Gymnasien erloschen; dies gilt auch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung.<br />

Die Prüfungen finden zweimal jährlich jeweils im April und Oktober statt.<br />

Zeitpunkt der Prüfung<br />

Bis Ende des 10. Semesters kann die Wissenschaftliche Prüfung nach Fächern<br />

sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgende Termine<br />

aufgeteilt werden. Die schriftliche Prüfung muss der mündlichen Prüfung im<br />

jeweiligen Fach vorausgehen. Werden zwei schriftliche Prüfungsteile im Fach gefordert,<br />

können auch diese in aufeinander folgenden Terminen abgelegt werden,<br />

wenn die mündliche Prüfung im selben Prüfungstermin mit der zweiten schriftlichen<br />

Prüfung abgelegt wird. Nach dem Ende des 10. Studiensemesters wird die<br />

Wissenschaftliche Prüfung in allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt.<br />

Wer die Wissenschaftliche Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.<br />

Ist die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist der Prüfungsanspruch für<br />

die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien erloschen; dies gilt<br />

auch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung.<br />

Freiversuch und Notenverbesserung<br />

Wird die Prüfung nach ununterbrochenem Studium in einem der Hauptfächer nicht<br />

bestanden, so gilt die Prüfung in diesem Hauptfach als nicht unternommen (Freiversuch),<br />

wenn an der schriftlichen Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9.<br />

Semester teilgenommen sowie die Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im<br />

10. Semester begonnen und die Wissenschaftliche Arbeit spätestens vor der<br />

mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach (außer wenn bei den Fächern Biologie,<br />

Chemie, Geographie oder Physik die Arbeit auf Antrag nach der mündlichen Prüfung<br />

angefertigt wird) fertig gestellt und dem Prüfungsamt vorgelegt wurde.<br />

Der Freiversuch kann nur in einem Fach wahrgenommen werden. Eine mehrmalige<br />

Inanspruchnahme dieser Regelung ist ausgeschlossen. Der Prüfungstermin im<br />

zweiten Hauptfach gilt unverändert, wenn im vorgezogenen Fach ein Freiversuch<br />

unternommen wird. Die erneute Prüfung nach einem Freiversuch ist spätestens zu<br />

dem Prüfungstermin abzulegen, der auf die letzte mündliche Prüfung folgt.<br />

Wer die Prüfung unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaliger Teilnahme<br />

bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner/ihrer Fächer zur Verbesserung<br />

der Note zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte mündliche Prüfung<br />

folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist eine<br />

Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Eine begonnene Wiederholungsprüfung<br />

endet mit Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.<br />

Die wissenschaftliche Arbeit<br />

Die wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass der Bewerber/die Bewerberin ein<br />

Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines/ihres Faches sachgerecht bearbeiten<br />

kann. Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewählten Hauptfächer<br />

oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigt werden. Das Thema<br />

muss auf die jeweiligen Fachinhalte gemäß der Prüfungsordnung bezogen sein.<br />

Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Pädagogischen Studien oder<br />

im Fach Erziehungswissenschaft muss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen.<br />

Die Darstellung einer Unterrichtseinheit ist nicht zulässig. Auch Gemeinschaftsarbeiten<br />

sind nicht zulässig. Die Wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen<br />

Prüfung im entsprechenden Fach anzufertigen. Das Thema ist so zu stellen,<br />

dass vier Monate, in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und<br />

Physik sechs Monate, zur Ausarbeitung genügen.<br />

Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. In den<br />

Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann die Anfertigung der Arbeit<br />

nach der mündlichen Prüfung gestattet werden.<br />

Voraussetzungen für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung<br />

Bei der Meldung zur Prüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen für beide<br />

Hauptfächer vorliegen.<br />

Im Hauptfach <strong>Deutsch</strong> muss einer der Bereiche Sprache und Literatur als Hauptgebiet,<br />

der andere als Nebengebiet gewählt werden.<br />

Folgende Leistungsnachweise aus dem Grund- und Hauptstudium sind vorzulegen:<br />

• Zwischenprüfung<br />

• erfolgreiche Teilnahme an jeweils einem Proseminar aus dem Bereich der<br />

neueren Literatur, der älteren Literatur und der Sprachwissenschaft<br />

• erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren aus dem Bereich der neueren<br />

Literatur, einem Hauptseminar aus dem Bereich der älteren Literatur und<br />

einem Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft<br />

• erfolgreiche Teilnahme an einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung<br />

16


• Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des Ethisch-<br />

Philosophischen Grundlagenstudiums<br />

• Bescheinigung über die Ableistung des Schulpraxissemesters oder einer vergleichbaren<br />

sonstigen Schulpraxis<br />

Sprachanforderungen: siehe S. 6<br />

Die erforderlichen Leistungsnachweise für das andere gewählte Hauptfach sind<br />

der entsprechenden Studienganginformation zu entnehmen.<br />

Ablauf der Prüfung<br />

Die schriftliche Prüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> besteht aus einer fünfstündigen Klausur.<br />

Die Prüfenden legen in neuerer Literatur bis zu acht, in älterer Literatur und Sprache<br />

jeweils bis zu vier Rahmenthemen fest, aus denen die Aufgaben gestellt werden.<br />

Die Rahmenthemen müssen für alle Bewerber/innen dieselben sein. Im Einvernehmen<br />

mit dem Prüfungsamt teilen die Prüfenden den Bewerber/innen die<br />

Rahmenthemen etwa sechs Monate vor der schriftlichen Prüfung in einer gemeinsamen<br />

Bekanntmachung mit. Aus jedem Rahmenthema wird je eine Aufgabe für<br />

alle Bewerber/innen zur Wahl gestellt. Eine Aufgabe ist zu bearbeiten. Eine Aufgabe<br />

aus einem Rahmenthema, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit<br />

zuzuordnen ist, kann nicht gewählt werden.<br />

Die mündliche Prüfung dauert ca. eine Stunde und erstreckt sich auf die im Weiteren<br />

genannten Anforderungen. Von der Prüfungszeit entfallen etwa 30 Minuten auf<br />

die neuere Literatur. Die weitere Prüfungszeit entfällt zu ungefähr gleichen Teilen<br />

auf die Sprachwissenschaft und auf die Literatur des Mittelalters, in der auch die<br />

ältere Sprachstufe geprüft wird. Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen<br />

Arbeit und das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Prüfung<br />

bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleiben außer Betracht.<br />

Prüfungsgebiete sind:<br />

Literatur<br />

Literatur des Mittelalters<br />

Geprüft werden zwei Gebiete. Möglich sind z.B. althochdeutsche Literatur; Helden-<br />

Epik; Artusdichtung und höfischer Roman; mittelhochdeutsche Lyrik, Geschichtsdichtung<br />

(einschließlich Kreuzzugsdichtung); geistliches und weltliches Spiel. Dabei<br />

sind sprachgeschichtliche Aspekte einzubeziehen.<br />

Neuere Literatur<br />

Geprüft werden drei Gebiete:<br />

mödie, Bildungsroman, Novelle) und deren Entwicklung durch mehr als eine Epoche,<br />

ein bedeutender deutschsprachiger Autor mit seinen Hauptwerken, der bei<br />

der Wahl der Epoche oder Gattung nicht berücksichtigt worden ist (z.B. Grimmelshausen,<br />

Hölderlin, Kafka, Brecht, Bachmann).<br />

Die Prüfungsgebiete müssen auf der Basis breiter Textauswahl so festgelegt werden,<br />

dass insgesamt ein weites Feld erschlossen wird und die Gegenwartsliteratur<br />

berücksichtigt ist.<br />

Sprache<br />

Je ein Prüfungsgebiet aus zwei der drei folgenden Bereiche:<br />

Sprachgeschichte<br />

Möglich ist z.B. Laut- und Graphiegeschichte; Formengeschichte; Geschichte des<br />

Wortschatzes; Geschichte der Syntax; Herausbildung und Charakteristika der<br />

neuhochdeutschen Schriftsprache; das Neuhochdeutsche seit dem 18. Jahrhundert.<br />

Sprache als System<br />

Möglich ist z.B. Laut- und Schriftsystem; Formensystem; Syntax; Semantik; Lexikologie<br />

und Lexikographie; Wortbildung (jeweils des Neuhochdeutschen); Sprache<br />

und Denken; Sprachphilosophie.<br />

Sprache als Mittel der Kommunikation<br />

Möglich ist z.B. Pragmalinguistik; Textlinguistik; Rhetorik und Stilistik; Sprachvarietäten<br />

(z.B. Alltagssprache, Literatursprache, Dialekte, Soziolekte, Fachsprachen);<br />

Sprache der Medien; Erst- und Zweitsprachenerwerb.<br />

Anforderungen in der Prüfung<br />

Literatur<br />

Theoretische Grundlagen der Literaturwissenschaft; Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen<br />

Theorien und Methoden sowie Fähigkeit, sie auf literarische Texte<br />

anzuwenden.<br />

Literaturgeschichte<br />

Kenntnis der deutschen Literatur und ihrer Epochen. Kenntnis von Beziehungen<br />

zwischen der deutschen Literatur und Literaturen anderer Sprachen. Vertrautheit<br />

mit zentralen Werken der deutschen Literatur, insbesondere der Zeit zwischen<br />

1770 und 1830 aufgrund eingehender Lektüre.<br />

Interpretation<br />

Ein Prüfungsgebiet aus der Zeit zwischen 1770 und 1830, unter besonderer Berücksichtigung<br />

Goethes, Schillers, Kleists, sowie zwei weitere Prüfungsgebiete aus<br />

soziokulturellen Zusammenhängen zu erklären. Einblick in Formen der literari-<br />

Fähigkeit, Texte zu interpretieren sowie in ihren literarischen, historischen und<br />

den drei folgenden Bereichen: eine weitere Epoche der deutschen Literatur nach<br />

schen Kommunikation und in die Rolle von Literatur im Bereich der Medien.<br />

1500 (z.B. Barock, Aufklärung und Sturm und Drang, Realismus, Expressionismus),<br />

eine Gattung (Lyrik, Drama, Roman) oder Untergattung (z.B. Tragödie, Ko- 18


Sprache<br />

Systematische Aspekte der Sprachwissenschaft<br />

Kenntnis der deutschen Sprache, besonders ihrer Grammatik und Lexik; Vertrautheit<br />

mit sprachwissenschaftlichen Theorien und Methoden sowie die Fähigkeit, sie<br />

auf die deutsche Sprache anzuwenden.<br />

Sprachgeschichte<br />

Kenntnis mindestens einer älteren Sprachstufe und der Geschichte des Neuhochdeutschen.<br />

Fähigkeit, Erscheinungen des Sprachwandels strukturell und im Zusammenhang<br />

historischer und sozialer Bedingungen zu beschreiben.<br />

Sprache als Mittel der Kommunikation<br />

Fähigkeit, sprachliche Kommunikation zu beschreiben und die Modalitäten des<br />

Spracherwerbs darzustellen. Fähigkeit zum wissenschaftlichen Umgang mit räumlichen,<br />

sozialen, funktionalen und medialen Varianten der deutschen Sprache.<br />

Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich<br />

der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.<br />

Die mündliche Prüfung<br />

Die mündliche Prüfung dauert im Hauptfach etwa 60 Minuten. Sie erstreckt sich<br />

auf die genannten Anforderungen. Von der Prüfungszeit entfallen etwa 30 Minuten<br />

auf die neuere Literatur. Die weitere Prüfungszeit entfällt zu ungefähr gleichen<br />

Teilen auf die Sprachwissenschaft und auf die Literatur des Mittelalters, in der<br />

auch die ältere Sprachstufe geprüft wird.<br />

Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und das Rahmenthema,<br />

dem die in der schriftlichen Prüfung bearbeitete Aufgabe entnommen<br />

wurde, bleiben außer Betracht.<br />

<strong>Deutsch</strong> als Erweiterungsfach<br />

Der Studiengang Lehramt an Gymnasien sieht die Möglichkeit vor, über die Prüfung<br />

in den beiden Hauptfächern hinaus Erweiterungsprüfungen abzulegen. Das<br />

Studium im Erweiterungsfach kann sowohl vor als auch nach Ablegen der Wissenschaftlichen<br />

Prüfung aufgenommen werden. Eine Erweiterungsprüfung kann<br />

frühestens zum Termin der Wissenschaftlichen Prüfung im zweiten Hauptfach<br />

oder auch nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung abgelegt werden. Die<br />

Einschreibung für ein Erweiterungsfach ist schon vor der wissenschaftlichen Prüfung<br />

möglich.<br />

Die Regelstudienzeit für ein Erweiterungsstudium beträgt unter Hauptfachbedingungen<br />

vier Semester, unter Beifachbedingungen drei Semester. Im Erweiterungsfach<br />

entfallen die Orientierungs- und die Zwischenprüfung<br />

<strong>Deutsch</strong> als Erweiterungsfach: Hauptfach<br />

Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung<br />

Wird <strong>Deutsch</strong> im Erweiterungsfach als Hauptfach gewählt, so gelten die zur Abschlussprüfung<br />

geforderten Leistungsnachweise wie im 1. oder 2. Hauptfach.<br />

Ablauf und Anforderungen in der Prüfung<br />

Wird <strong>Deutsch</strong> im Erweiterungsfach als Hauptfach gewählt, so gelten dieselben<br />

Anforderungen wie im 1. oder 2. Hauptfach.<br />

<strong>Deutsch</strong> als Erweiterungsfach: Beifach<br />

Voraussetzungen für die Zulassung zur Beifachprüfung.<br />

Wird <strong>Deutsch</strong> im Erweiterungsfach als Beifach gewählt, so sind als Voraussetzung<br />

für die Zulassung zur Abschlussprüfung folgende Leistungsnachweise erforderlich:<br />

• erfolgreiche Teilnahme an einem literaturwissenschaftlichen und einem<br />

sprachwissenschaftlichen Proseminar<br />

• erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar aus dem Bereich der neueren<br />

Literatur und einem Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft<br />

• Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des Ethisch-<br />

Philosophischen Grundlagenstudiums<br />

Sprachanforderungen: siehe S. 6<br />

Ablauf der Prüfung im Beifach<br />

Die schriftliche Prüfung im Beifach <strong>Deutsch</strong> besteht aus einer fünfstündigen Klausur.<br />

Die Prüfenden legen in neuerer Literatur bis zu acht, in Sprache bis zu vier<br />

Rahmenthemen fest, aus denen die Aufgaben gestellt werden. Die Rahmenthemen<br />

müssen für alle Bewerber/innen dieselben sein. Im Einvernehmen mit dem<br />

Prüfungsamt teilen die Prüfenden die Rahmenthemen den Bewerber/innen etwa<br />

sechs Monate vor der schriftlichen Prüfung in einer gemeinsamen Bekanntmachung<br />

mit. Aus jedem Rahmenthema wird je eine Aufgabe für alle Bewerber/innen<br />

zur Wahl gestellt. Eine Aufgabe ist zu bearbeiten.<br />

<strong>Deutsch</strong> kann als Erweiterungsfach mit den Anforderungen eines Haupt- oder<br />

Die mündliche Prüfung dauert ca. 45 Minuten. Auf Literatur entfallen etwa 30 Minuten,<br />

auf Sprache etwa 15 Minuten. Das Rahmenthema, dem die in der schriftli-<br />

Beifachs studiert werden. Mit dem Bestehen der Beifachprüfung haben die Bewerber/innen<br />

die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in der Unter- und<br />

chen Prüfung bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleibt außer Betracht.<br />

Mittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Mit dem Bestehen der<br />

Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in allen<br />

Stufen der Gymnasien in diesem Fach nachgewiesen. 20


Prüfungsgebiete sind:<br />

Literatur<br />

Ein Prüfungsgebiet aus der Zeit zwischen 1770 und 1830, unter besonderer Berücksichtigung<br />

Goethes, Schillers, Kleists;<br />

eine weitere Epoche der deutschen Literatur (z.B. Aufklärung und Sturm und<br />

Drang, Realismus, Expressionismus) oder eine Gattung (Lyrik, Drama, Roman)<br />

oder Untergattung (z.B. Tragödie, Komödie, Bildungsroman, Novelle) und deren<br />

Entwicklung durch mehr als eine Epoche auf der Basis breiter Textauswahl;<br />

ein bedeutender deutschsprachiger Autor mit seinen Hauptwerken, der bei der<br />

Wahl der Epoche oder Gattung nicht berücksichtigt worden ist (z.B. Grimmelshausen,<br />

Hölderlin, Kafka, Brecht, Bachmann).<br />

Die Wahl der Prüfungsgebiete muss so getroffen werden, dass die Gegenwartsliteratur<br />

berücksichtigt ist.<br />

Sprache<br />

Je ein Prüfungsgebiet aus zwei der drei folgenden Bereiche:<br />

Sprachgeschichte<br />

Möglich ist z.B. Laut- und Graphiegeschichte; Formengeschichte; Geschichte des<br />

Wortschatzes; Geschichte der Syntax; Herausbildung und Charakteristika der<br />

neuhochdeutschen Schriftsprache; das Neuhochdeutsche seit dem 18. Jahrhundert.<br />

Sprache als System<br />

Möglich ist z.B. Laut- und Schriftsystem; Formensystem; Syntax; Semantik; Lexikologie<br />

und Lexikographie; Wortbildung (jeweils des Neuhochdeutschen); Sprache<br />

und Denken; Sprachphilosophie.<br />

Sprache als Mittel der Kommunikation<br />

Möglich ist z.B. Pragmalinguistik; Textlinguistik; Rhetorik und Stilistik; Sprachvarietäten<br />

(z.B. Alltagssprache, Literatursprache, Dialekte, Soziolekte, Fachsprachen);<br />

Sprache der Medien; Erst- und Zweitsprachenerwerb.<br />

Anforderungen in der Prüfung<br />

Literatur:<br />

Theoretische Grundlagen der Literaturwissenschaft<br />

Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Theorien und Methoden sowie Fähigkeit,<br />

sie auf literarische Texte anzuwenden<br />

Literaturgeschichte<br />

Kenntnis der deutschen Literatur seit der Aufklärung, insbesondere Literatur der<br />

Zeit zwischen 1770 und 1830, einer weiteren Epoche der neueren deutschen Literatur<br />

oder einer literarischen Hauptgattung und eines bedeutenden Autors aufgrund<br />

eingehender Lektüre.<br />

Interpretation<br />

Fähigkeit, Texte zu interpretieren sowie in ihren literarischen, historischen und<br />

soziokulturellen Zusammenhängen zu erklären. Einblick in Formen der literarischen<br />

Kommunikation und in die Rolle von Literatur im Bereich der Medien.<br />

Sprache<br />

Systematische Aspekte der Sprachwissenschaft<br />

Kenntnis der deutschen Sprache, besonders ihrer Grammatik und Lexik; Vertrautheit<br />

mit sprachwissenschaftlichen Theorien und Methoden sowie die Fähigkeit, sie<br />

auf die deutsche Sprache anzuwenden.<br />

Sprachgeschichte<br />

Kenntnis der Geschichte des Neuhochdeutschen seit dem 16. Jahrhundert. Fähigkeit,<br />

Erscheinungen des Sprachwandels strukturell und im Zusammenhang historischer<br />

und sozialer Bedingungen zu beschreiben.<br />

Sprache als Mittel der Kommunikation<br />

Fähigkeit, sprachliche Kommunikation zu beschreiben und die Modalitäten des<br />

Spracherwerbs darzustellen. Fähigkeit zum wissenschaftlichen Umgang mit räumlichen,<br />

sozialen, funktionalen und medialen Varianten der deutschen Sprache.<br />

Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich<br />

der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.<br />

<strong>Deutsch</strong> als wissenschaftliches Beifach für die<br />

Künstlerische Prüfung<br />

Der Studiengang Künstlerisches Lehramt an Gymnasien besteht aus einem<br />

Hauptfach (Bildende Kunst bzw. Musik) und einem wissenschaftlichen Beifach.<br />

Wer in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien<br />

zugelassen oder im Beamtenverhältnis in den öffentlichen Schuldienst eingestellt<br />

werden will, kann eines der folgenden Fächer als wissenschaftliches Fach<br />

wählen: Biologie, Chemie, <strong>Deutsch</strong>, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch,<br />

Geographie, Geschichte, Informatik, Italienisch, Katholische Theologie, Latein,<br />

Mathematik, Philosophie/Ethik (nur als Hauptfach), Physik, Politikwissenschaft,<br />

Spanisch, Sport.<br />

Erziehungswissenschaft, Griechisch und Russisch können nur in Verbindung mit<br />

einem weiteren der oben genannten wissenschaftlichen Fächer gewählt werden.<br />

In diesem Fall ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung<br />

abzulegen.<br />

Die Fächer Evangelische Theologie und Russisch können an der Universität <strong>Freiburg</strong><br />

nicht studiert werden.<br />

22


Die Künstlerische Prüfung in Bildender Kunst bzw. in Musik wird an einer Staatlichen<br />

Akademie der Bildenden Künste bzw. an einer Staatlichen Musikhochschule<br />

abgelegt. Das Studium des wissenschaftlichen Beifaches wird mit der wissenschaftlichen<br />

Prüfung beendet.<br />

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sowie die Prüfungsanforderungen<br />

im wissenschaftlichen Beifach entsprechen den oben unter der Überschrift<br />

„<strong>Deutsch</strong> als Erweiterungsfach“ angegebenen Anforderungen.<br />

Eine Prüfung mit Hauptfach- statt Beifachanforderungen wird auf Antrag genehmigt,<br />

falls auch die akademische Zwischenprüfung abgelegt wurde. Mit dem Bestehen<br />

der Beifachprüfung (1. Staatsexamen) hat der Bewerber die wissenschaftliche<br />

Befähigung für den Unterricht auf der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums<br />

in diesem Fach nachgewiesen. Mit dem Bestehen der Hauptfachprüfung ist die<br />

wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht auf allen Stufen des Gymnasiums<br />

in diesem Fach nachgewiesen.<br />

Das Betriebs- oder Sozialpraktikum<br />

Für Studierende ohne das Fach Sport<br />

Das Betriebs- oder Sozialpraktikum ist von denjenigen Studierenden mit einer<br />

Fächerkombination ohne das Fach Sport nachzuweisen, die ab 2006 zu dem jeweils<br />

im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale<br />

Lehramt zugelassen werden wollen.<br />

Dieses Praktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen<br />

(Vollzeitbeschäftigung) haben und ist eigenverantwortlich zu organisieren. Der<br />

Zeitpunkt des Praktikums ist nicht festgelegt, so dass dieses bereits vor oder während<br />

des Studiums oder vor dem Vorbereitungsdienst absolviert werden kann.<br />

Für das Sozialpraktikum kommen als Praktikumsorte nur Einrichtungen in Frage,<br />

in denen die Arbeit mit Jugendlichen im Vordergrund steht, wie z.B. Freizeiteinrichtungen,<br />

Jugendämter, Heime etc.<br />

Auf Antrag können folgende Leistungen als gleichwertig mit dem Betriebs- oder<br />

Sozialpraktikum anerkannt werden:<br />

‣ ein Praktikum, das dem Betriebs- und Sozialpraktikum entspricht und vor<br />

dem Studium absolviert wurde,<br />

‣ eine abgeschlossene Berufsausbildung,<br />

‣ eine Tätigkeit über eine längeren Zeitraum hinweg (mindestens insgesamt<br />

sechs Monate) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen<br />

Einrichtung.<br />

Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Au-Pair-Tätigkeiten oder Tätigkeiten als<br />

Fremdsprachenassistent/in können grundsätzlich nicht als gleichwertig anerkannt<br />

werden.<br />

Das Vereinspraktikum<br />

Für Studierende mit dem Fach Sport<br />

Studierende mit einer Fächerkombination, die das Fach Sport beinhaltet, müssen<br />

statt des Betriebs- und Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum im Umfang von<br />

mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten<br />

absolvieren. In der Regel wird von einer ½-jährigen Tätigkeit bei einem Umfang<br />

von zwei Stunden pro Woche ausgegangen. Mit ungefähr fünf Stunden sollen<br />

die Verwaltungsarbeit des Vereins und dessen Struktur Inhalt des Praktikums<br />

sein. Das Praktikum kann durchgängig oder in zwei Abschnitten von jeweils drei<br />

Monaten Dauer abgeleistet werden. Es ist auch möglich, das Vereinspraktikum bis<br />

auf drei Monate zu verkürzen, wenn die geforderte Mindeststundenzahl eingehalten<br />

werden kann. Das Vereinspraktikum kann erlassen werden, wenn die/der Studierende<br />

die gültige Lizenz eines nebenberuflichen Übungsleiters/einer nebenberuflichen<br />

Übungsleiterin A oder F oder Trainerlizenzen der Fachverbände nachweist.<br />

Dann ist aber ein vom Verein bestätigter Nachweis erforderlich, dass die/der<br />

Lizenzinhaber/in eine Vereinsgruppe in dem geforderten Umfang betreut hat. Für<br />

die Ableistung des Vereinspraktikums kann ein beliebiger Sportverein frei gewählt<br />

werden. Das Vereinspraktikum ist bereits bei der Meldung zur Wissenschaftlichen<br />

Prüfung nachzuweisen.<br />

Für weitere Fragen zum Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum steht Ihnen das<br />

für Ihren Vorbereitungsdienst zuständige Oberschulamt gerne zur Verfügung:<br />

Oberschulamt Stuttgart poststelle@osas.kv.bwl.de Tel.: 0711/66 70 - 0<br />

Oberschulamt Karlsruhe poststelle@osak.kv.bwl.de Tel.: 0721/926-0<br />

Oberschulamt <strong>Freiburg</strong> Poststelle@osaf.kv.bwl.de Tel.: 0761/208-0<br />

Oberschulamt Tübingen poststelle@osat.kv.bwl.de Tel.: 07071/200-0<br />

Der Vorbereitungsdienst<br />

Im Anschluss an das Studium, das mit der Wissenschaftlichen Prüfung abgeschlossen<br />

wird, ist ein Vorbereitungsdienst von 1 ½ Jahren zu absolvieren, der der<br />

schulpraktischen Ausbildung dient. Der 18-monatige Vorbereitungsdienst beginnt<br />

einmal jährlich im Januar.<br />

Wer den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland ableisten möchte,<br />

sollte sich rechtzeitig nach den dort gültigen Bestimmungen erkundigen.<br />

Die Promotion<br />

Eine Promotion zum Dr. phil. ist nach dem Abschluss des Magisterexamens oder<br />

der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien möglich. Die Bewerber/innen<br />

müssen im Promotionsfach und ggf. in einem zweiten Hauptfach<br />

24


oder zwei Nebenfächern mindestens zwei Semester an der Universität <strong>Freiburg</strong><br />

eingeschrieben gewesen sein. In besonderen Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss<br />

von dieser Voraussetzung absehen.<br />

Nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten in <strong>Freiburg</strong> können<br />

ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert werden.<br />

Das Hauptfach bzw. das erste Hauptfach wird durch den Gegenstand der Dissertation<br />

festgelegt. Das Hauptfach, in welchem die Dissertation angefertigt wird,<br />

muss aus dem Fächerangebot der Philosophischen Fakultäten gemäß der Promotionsordnung<br />

gewählt werden. Das zweite Hauptfach bzw. eines oder beide Nebenfächer<br />

können aus dem Fächerangebot der anderen Fakultäten gemäß der<br />

Promotionsordnung gewählt werden. Im Ausnahmefall können mit Zustimmung<br />

des Prüfungsausschusses auch andere als in der Promotionsordnung bezeichnete<br />

Fächer gewählt und kombiniert werden.<br />

<strong>Deutsch</strong> kann Hauptfach oder eines der Nebenfächer sein.<br />

Wer zur Promotion zugelassen werden möchte, ohne in der gewünschten Fächerkombination<br />

(Haupt- und Nebenfächer) einen Magister- oder Staatsexamensstudiengang<br />

erfolgreich abgeschlossen zu haben, muss in den gewünschten Fächern<br />

für die Zulassung zum Promotionsverfahren mindestens diejenigen Leistungsnachweise<br />

und Sprachkenntnisse vorweisen, die in der Magisterprüfungsordnung<br />

der Universität <strong>Freiburg</strong> für die Philosophischen Fakultäten genannt sind. Eventuelle<br />

zusätzliche Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Promotionsordnung.<br />

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.<br />

Dissertation<br />

Als schriftliche Prüfungsleistung wird im Hauptfach eine selbstständig verfasste<br />

Dissertation verlangt, die in Inhalt und Form wissenschaftlichen Kriterien genügen<br />

und zu neuen Erkenntnissen gelangen muss und deren Umfang und Schwierigkeitsgrad<br />

erheblich über dem einer Magisterarbeit liegen.<br />

Die mündliche Prüfung<br />

Für das Ablegen der mündlichen Prüfung bestehen folgende Möglichkeiten:<br />

1. Fachprüfung im Promotionsfach<br />

2. Disputation<br />

3. Rigorosum im Promotionsfach und in einem zweiten Hauptfach oder zwei<br />

Nebenfächern<br />

Die Kandidatinnen und Kandidaten können zwischen den Möglichkeiten 1, 2 und 3<br />

wählen.<br />

Alles Nähere regelt die aktuelle Promotionsordnung.<br />

Tätigkeitsfelder und Berufschancen<br />

Die Tätigkeit von Gymnasiallehrern und –lehrerinnen umfasst zwei Bereiche: die<br />

Arbeit in der Schule und die Arbeit zu Hause mit etwa gleichem Zeitaufwand. Im<br />

Einzelnen lassen sich die Tätigkeiten folgendermaßen kennzeichnen:<br />

Planung und Organisation des Unterrichts wie z.B.<br />

• Auswahl und Einsatz von Lehrbüchern, Lehrmitteln und Medien<br />

• Vorbereitung bestimmter Unterrichtsformen<br />

• Organisation des Stundenplans und der Stoffverteilungspläne<br />

Vorbereitung des Unterrichts wie z.B.<br />

• Stoffauswahl und fachliche Beschäftigung mit den Lehrinhalten der jeweiligen<br />

Unterrichtseinheit<br />

• Einfühlen in die jeweilige Klasse<br />

Durchführung des Unterrichts wie z.B.<br />

• die Aktivität der Schüler/innen anregen<br />

• Anleitung zum selbstständigen Lernen und Arbeiten<br />

• Hinführung zur Selbstverantwortung<br />

Kontrolle und Bewertung der Schülerleistung wie z.B.<br />

• Heftkorrektur<br />

• Beurteilung von Probearbeiten, Schulaufgaben, Klassenarbeiten<br />

Pädagogische Sonderfunktionen auf Schulebene:<br />

Die Verbindungslehrer/innen, die von den Schülern und Schülerinnen gewählt<br />

werden, stehen für Anregungen zur Verfügung und vermitteln bei Konflikten zwischen<br />

Schülern/Schülerinnen und Lehrenden.<br />

Die Stufenbetreuer/innen regeln die besonderen Probleme der einzelnen Gymnasialstufen.<br />

Die Fachbetreuer/innen stehen wie Abteilungsleiter/innen den Fachlehrern und<br />

–lehrerinnen und den Direktoren/Direktorinnen für methodisch-didaktische Fragen<br />

zur Verfügung und sorgen für Fortbildung und einheitliche Leistungsanforderungen<br />

in ihren Fächern.<br />

Die Beratungslehrer/innen informieren die Schüler/innen und Eltern über mögliche<br />

schulische Ausbildungswege, helfen bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten und<br />

arbeiten mit anderen Beratungsstellen zusammen.<br />

Eine Aufstiegsposition für besonders qualifizierte Lehrer und Lehrerinnen im Bereich<br />

der Schulverwaltung ist die des Direktors/der Direktorin, der/die bei voll ausgebauten<br />

Gymnasien den Rang eines Oberstudiendirektors oder einer Oberstudiendirektorin<br />

erhält.<br />

Im Bereich der Lehrerbildung führen Seminarleiter/innen und Fachleiter/innen<br />

(Seminarlehrende) die Studienreferendar/e/innen in die Theorie und Praxis des<br />

26


gymnasialen Lehramts ein. Einzelne Gymnasiallehrer/innen wirken als Referent/en/innen<br />

in der Lehrerfortbildung auf Landesebene oder für bestimmte Regionen<br />

mit.<br />

Berufsmöglichkeiten außerhalb der Schule:<br />

• Sachbearbeiter/in in einem Verlag, in Softwarehäusern und der Lehrmittelindustrie,<br />

bei Hörfunk und Fernsehen<br />

• Bibliothekar/in und Archivar/in (hier wird die Promotion verlangt)<br />

• Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in einem Forschungsinstitut<br />

• Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit von Wirtschaftsunternehmen, öffentlichem<br />

Dienst und anderen Institutionen im Bereich des abgeschlossenen<br />

Fachstudiums<br />

• Dozent/in in der Erwachsenenbildung im kommunalen, kirchlichen und gewerkschaftlichen<br />

Bereich<br />

• Buchhandel<br />

• Beratungsinstitutionen<br />

• Auswärtiges Amt<br />

Tätigkeiten außerhalb der Schule erfordern zusätzlich erworbene berufspraktische<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten. Für Lehrende geisteswissenschaftlicher Fachrichtungen<br />

sind die Einstellungsaussichten auf dem außerschulischen Arbeitsmarkt begrenzt.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Hochschulreife<br />

28<br />

allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife<br />

oder Eignungsprüfung für den Zugang besonders<br />

qualifizierter Berufstätiger zu den Hochschulen und<br />

Berufsakademien in Baden-Württemberg<br />

Termine und Fristen<br />

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 1. Juni – 15. Juli<br />

für das Sommersemester 1. Dezember – 15. Januar<br />

Einschreibefrist nähere Angaben im Zulassungsbescheid<br />

Vorlesungszeit Wintersemester Mitte Oktober – Mitte Februar<br />

Sommersemester Mitte April – Mitte Juli<br />

Einführungsveranstaltungen<br />

In der Woche vor Vorlesungsbeginn bzw. in der ersten Semesterwoche finden in<br />

den meisten Fächern sog. Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger/innen<br />

statt (Kleingruppenprogramme), in denen Studierende höherer Semester die Erstsemester<br />

betreuen, um sie aus ihrer Sicht über Aufbau und Ablauf des Studiums<br />

zu informieren. Diese Kleingruppenprogramme dienen auch dazu, dass Studienanfänger/innen<br />

untereinander und zu Studierenden höherer Semester erste Kontakte<br />

aufnehmen können.<br />

Die Studienanfänger/innen werden in der Regel zu diesen Veranstaltungen schriftlich<br />

eingeladen. Bei Anfängern und Anfängerinnen, die nicht im Hauptverfahren<br />

zugelassen wurden, ist diese Einladung oft aus zeitlichen Gründen nicht möglich.<br />

Für sie hält die Zentrale Studienberatung ein Info mit den Terminen und Orten der<br />

Einführungsveranstaltungen bereit.<br />

Zulassungsverfahren<br />

Für Studienanfänger/innen<br />

Die an der Universität <strong>Freiburg</strong> verfügbaren Studienplätze werden von der Universität<br />

zum Sommer- und Wintersemester vergeben. Es besteht derzeit eine örtliche<br />

Zulassungsbeschränkung. Hierbei werden 90 % der Studienplätze nach<br />

dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens und 10% nach der<br />

Wartezeit (der Zeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ohne<br />

ein Studium an einer deutschen Hochschule vergangen ist) vergeben.<br />

Die Auswahl erfolgt aufgrund einer zu bildenden Rangliste. Für die Bildung dieser<br />

Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die schulischen Leistungen<br />

in folgenden Fächern berücksichtigt:<br />

a) Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung


) eine mindestens dreimonatige, zusammenhängende studiengangbezogene<br />

Praxiserfahrung (z. B. Mitarbeit in Zeitungen, Werbung, o.ä.), nachgewiesen<br />

durch Vorlage eines schriftlichen Dokuments (Zeugnis, Tätigkeitsbescheinigung,<br />

Mustermappe und dgl.);<br />

c) Aufenthalt von mindestens drei zusammenhängenden Monaten im fremdsprachigen<br />

Ausland (z.B. Sprachkurs, Schulaustausch), dessen Beginn<br />

nicht länger als drei Jahre vor dem Beginn des angestrebten Studiums an<br />

der Universität <strong>Freiburg</strong> liegt, nachgewiesen durch Vorlage eines schriftlichen<br />

Dokuments (Zeugnis, Teilnahmebescheinigung o.ä.).<br />

Der Rangplatz bestimmt sich nach der im Abiturzeugnis ausgewiesenen Durchschnittsnote<br />

der Hochschulzugangsberechtigung. Sofern eine Praxiserfahrung<br />

gemäß Buchstabe b) vorliegt, verbessert sich die im Abiturzeugnis ausgewiesene<br />

Durchschnittsnote um 0,2. Bei einem Auslandsaufenthalt gemäß Buchstabe<br />

c) verbessert sich die Durchschnittsnote um 0,3. Bei Bewerberinnen/Bewerbern,<br />

die beide Kriterien erfüllen, erfolgt eine Notenanhebung um<br />

0,5.<br />

Bitte erkundigen Sie sich vor Bewerbungsbeginn nach dem aktuellen<br />

Stand der Zulassungsbeschränkungen.<br />

<strong>Deutsch</strong>e Studieninteressierte, Ausländer/innen und Staatenlose, die eine deutsche<br />

Studienberechtigung besitzen (Bildungsinländer/innen), sowie Staatsangehörige<br />

eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bewerben sich beim<br />

Studentensekretariat der Universität <strong>Freiburg</strong><br />

Fahnenbergplatz<br />

79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Ausländische Bewerber/innen anderer Nationalität und Staatenlose, die nicht Bildungsinländer/innen<br />

sind, richten ihre Bewerbung an die<br />

Abteilung Internationale Studierende/<br />

International Admissions and Services<br />

Fahnenbergplatz<br />

79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Für Universitätswechselnde<br />

Für Studienbewerber/innen ab dem zweiten Fachsemester besteht derzeit keine<br />

Zulassungsbeschränkung. Bitte erkundigen Sie sich vor Bewerbungsbeginn<br />

nach dem aktuellen Stand der Zulassungsbeschränkungen.<br />

<strong>Deutsch</strong>e Studieninteressierte, Ausländer/innen und Staatenlose, die eine deutsche<br />

Studienberechtigung besitzen (Bildungsinländer/innen), sowie Angehörige<br />

eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bewerben sich beim<br />

Studentensekretariat der Universität <strong>Freiburg</strong><br />

Fahnenbergplatz<br />

79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Ausländische Bewerber/innen anderer Nationalität und Staatenlose, die nicht Bildungsinländer/innen<br />

sind, richten ihre Bewerbung an die<br />

Abteilung Internationale Studierende/<br />

International Admissions and Services<br />

Fahnenbergplatz<br />

79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Studienfachberatung<br />

Dr. Harald Baßler <strong>Deutsch</strong>es Seminar<br />

KG III, Raum 3313<br />

Platz der Universität 1-3, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Sprechzeiten: Di u. Mi 15.00 – 17.00 Uhr<br />

Fr 9.00 – 10.00 Uhr<br />

(Termine bitte im Geschäftszimmer des <strong>Deutsch</strong>en Seminars<br />

(Raum 3315, (0761) 2 03- 32 41 vereinbaren<br />

oder unter Studieninfo@germanistik.uni-freiburg.de)<br />

(0761) 2 03- 32 25<br />

E-Mail: Harald.Bassler@germanistik.uni-freiburg.de<br />

Weitere Hochschuladressen<br />

30<br />

Fakultät<br />

Institut<br />

Prüfungsamt<br />

Fakultätsassistentin<br />

Fakultätsgleichstellungsbeauftragte<br />

Philologische Fakultät<br />

Dekanat: Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 1. OG,<br />

79085 <strong>Freiburg</strong><br />

(07 61) 2 03 – 31 20<br />

<strong>Deutsch</strong>es Seminar I und II<br />

Kollegiengebäude III<br />

Platz der Universität 1 - 3, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />

(07 61) 2 03 – 32 90<br />

Gemeinsame Kommission der Philologischen, der Philosophischen<br />

und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen<br />

Fakultät<br />

Geschäftsführung:<br />

Frau Annette Ehinger<br />

Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 2.OG, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Sprechzeiten:<br />

Di 10.15 - 12.30 Uhr und Do 14.00 - 16.00 Uhr<br />

In der vorlesungsfreien Zeit siehe Aushang<br />

(0761) 2 03 - 20 11<br />

Frau Dr. Monika Henningsen<br />

Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 1.OG, Raum 01005,<br />

79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Sprechzeiten während der Vorlesungszeit: Di u. Do 9.00 - 11.00<br />

Uhr<br />

(07 61) 2 03 - 24 25<br />

Frau Prof. Dr. Sieglinde Lemke<br />

Englisches Seminar, KG IV, Rempartstr. 15, 79098 <strong>Freiburg</strong><br />

(07 61) 2 03 – 33 49<br />

E-Mail: sieglinde.lemke@anglistik.uni-freiburg.de


Prüfungsämter<br />

Orientierungs- und Zwischenprüfung<br />

Gemeinsame Kommission der Philologischen, der Philosophischen und der<br />

Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät<br />

Studienberatung zur Organisation des Studiums und der Abschlussprüfung<br />

sowie zu Fragen der Fächerkombinierbarkeit in den Studiengängen Magister<br />

Artium, Lehramt und Promotion/Dr. phil.<br />

Beauftragte für die Orientierungs- und Zwischenprüfung in diesen Studiengängen<br />

Frau Annette Ehinger<br />

Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 2.OG, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Sprechzeiten: Di 10.15 - 12.30 Uhr<br />

Do 14.00 - 16.00 Uhr<br />

In der vorlesungsfreien Zeit nach Aushang<br />

(0761) 2 03 – 20 11<br />

Staatsexamen Landeslehrerprüfungsamt beim Ministerium für Kultus und Sport<br />

Baden-Württemberg,<br />

Außenstelle beim Regierungspräsidium <strong>Freiburg</strong>, Eisenbahnstr. 68,<br />

79098 <strong>Freiburg</strong><br />

Sprechzeiten: Mo u. Do 14.00 - 16.00 Uhr<br />

(07 61) 2 08 – 0<br />

Prüfungsordnungen und Studienplan<br />

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung<br />

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität <strong>Freiburg</strong> in den Studiengängen Lehramt,<br />

Magister, Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.September 2000, mit Zustimmung des Rektors<br />

im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, zuletzt geändert am 13. Mai<br />

2008, veröffentlicht in: Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong>, Jahrgang 39,<br />

Nr.43, S. 109 - 110.<br />

Die Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung kann im Zwischenprüfungsamt der Gemeinsamen<br />

Kommission der Philologischen, der Philosophischen und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen<br />

Fakultät eingesehen werden.<br />

Prüfungsordnung für die Wissenschaftliche Prüfung<br />

Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien<br />

(Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001, veröffentlicht im GBl. Nr.6 vom 22. März<br />

2001, S. 201 ff, letzte Änderung vom 12.Juli 2005 (K.u.U. 14-15/2005, S.103)<br />

Übergangsregelung:<br />

Diese Verordnung findet bei der Prüfung der Bewerber/innen Anwendung, die ihr Studium für das Lehramt<br />

an Gymnasien nach dem 31.03.2001 aufgenommen haben. Der Passus über das Praxissemester findet<br />

auch bei den Bewerber/innen Anwendung, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien nach dem<br />

30.09.2000 aufgenommen haben.<br />

Auf Bewerber/innen, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 01. April 2001 aufgenommen<br />

haben, finden (bis auf die Passage mit dem Praxissemester) die bisherigen Bestimmungen noch sechs<br />

Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung Anwendung.<br />

Bewerber/innen, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 1. April 2001 aufgenommen<br />

haben, können auf Antrag nach den Bestimmungen der neuen Verordnung geprüft werden.<br />

Prüfungsordnung für die Künstlerische Prüfung<br />

Verordnung des Kultusministeriums über die Künstlerische Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien<br />

(Künstlerische Prüfungsordnung) vom 13.03.2001, veröffentlicht im GBl. Nr. 6 vom 22. März 2001, S. 284<br />

ff. Letzte Änderung vom 22. Juli 2002, veröffentlich im GBl. vom 20. August 2002, S. 342 ff.<br />

Übergangsregelung wie bei Wissenschaftlicher Prüfung<br />

Prüfungsordnung für die Pädagogische Prüfung<br />

Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die<br />

Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn) vom 10. März 2004, veröffentlicht im<br />

GBl. 2004, Seite 181.<br />

Übergangsvorschriften:<br />

(1) Wer vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurde, wird nach<br />

den bisherigen Vorschriften ausgebildet und geprüft.<br />

(2) Wer sein Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 02. Oktober 2000 aufgenommen und<br />

die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien nach der Verordnung vom 02.<br />

Dezember 1977, zuletzt geändert am 24. Februar 1998 oder die Künstlerische Prüfung für das<br />

Lehramt an Gymnasien nach der Verordnung vom 20. Juli 1981, zuletzt geändert am 28. Mai<br />

1997 bestanden hat, wird für eine Übergangszeit, die mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst<br />

im Schuljahr 2007/2008 endet, zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung<br />

nach den bisherigen Vorschriften zugelassen. In Ausnahmefällen können abweichende Bestimmungen<br />

getroffen werden<br />

(3) Wer ein Schulpraxissemester nach §8 Abs.2 Nr.3 der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung<br />

vom 13. März 2001 absolviert und den Vorbereitungsdienst im Januar 2004 begonnen hat, wird<br />

nach den bisherigen Vorschriften mit der Maßgabe ausgebildet, dass das Schulpraxissemester<br />

auf das erste Unterrichtshalbjahr des Vorbereitungsdienstes angerechnet wird.<br />

(4) Der Vorbereitungsdienst nach den Bestimmungen dieser Verordnung beginnt erstmalig im Januar<br />

2005; §2 Abs.1 Nr.6 (betrifft nur Betriebs- und Sozialpraktikum) findet ab 01. Januar 2006<br />

Anwendung.<br />

Promotion<br />

Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten der <strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong> i. Br. vom<br />

20. Januar 1999 (W., F. u. K. 1999 vom 19.03.1999, S. 58ff), zuletzt geändert mit Zustimmung des Rektors<br />

am 31. Januar 2006, veröffentlicht in: Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität<br />

<strong>Freiburg</strong> im Breisgau vom 8. Februar 2006, Jahrgang 37, Nr. 7, Seite 9.<br />

Die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten kann bei der Gemeinsamen Kommission der<br />

Philologischen, der Philosophischen und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät<br />

eingesehen werden.<br />

Studienplan<br />

Ein gültiger Studienplan liegt z. Zt. nicht vor.<br />

Die ZSB bemüht sich, die jeweils gültigen Fassungen der Prüfungs- und Studienordnungen<br />

in die Studienganginfos einzuarbeiten. Da sich diese jedoch häufig<br />

ändern, kann es vorkommen, dass Sie eine Fassung in den Händen halten, die<br />

nicht mehr dem aktuellsten Stand entspricht. Deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen,<br />

dass im Zweifel die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung verbindlich<br />

ist.<br />

32


Notizen<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong><br />

Zentrale Studienberatung (ZSB), Sedanstrasse 6, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Redaktion<br />

Sabine Görtler, ZSB<br />

Produktion<br />

Universitätsdruckerei<br />

Stand Oktober 2009<br />

34


International Office<br />

Zuständigkeit<br />

Adresse<br />

Sprechzeiten<br />

Studierende der Universität <strong>Freiburg</strong>, die ein oder mehrere Semester an<br />

einer ausländischen Hochschule studieren wollen, Sprachkurse, Betreuung<br />

ausländischer Studierender und Gastwissenschaftler<br />

International Office der Universität <strong>Freiburg</strong>,<br />

Fahnenbergplatz, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Mo, Di, Do 9.00 – 12.00 Uhr und Mi 13.30 – 15.30 Uhr,<br />

E-Mail: io@uni-freiburg.de, Internet: http://www.io.uni-freiburg.de<br />

<strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong><br />

SO FINDEN SIE UNS:<br />

biss: Beratung • Information • Service für Studierende<br />

im Studentenwerk <strong>Freiburg</strong>, Schreiberstr. 12 - 16, 79098 <strong>Freiburg</strong><br />

Infoladen<br />

Zuständigkeit<br />

Allgemeine Auskunft<br />

Zimmervermittlung<br />

Jobvermittlung<br />

BAföG-Kurzberatung<br />

Studienfinanzierung<br />

(Studiendarlehen)<br />

Sprechzeiten allgemein Infoladen Mo - Fr 8.00 – 17.00 Uhr<br />

(0761) 2101 - 200/300<br />

E-Mail: info@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

(0761) 2101 - 204<br />

E-Mail: zimmer@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

(0761) 2101 - 325<br />

jobvermittlung@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

(0761) 2101 - 326<br />

E-Mail: bafoeg@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

Sprechzeiten: Mo - Fr 8.00 – 17.00 Uhr<br />

(0761) 2101 - 253<br />

E-Mail: heinemann@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

Sprechzeiten: Di 9.00 – 12.00 Uhr u.<br />

Do 13.30 – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung<br />

Sozialberatung<br />

Zuständigkeit Einzelberatung für Studierende in finanziellen und/oder sozialen Notlagen;<br />

für Studierende mit Kindern, für behinderte u. chronisch kranke Studierende<br />

Sprechzeiten Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr u. Do 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

(0761) 2101 - 233, E-Mail: hermle@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

Amt für Ausbildungsförderung<br />

Zuständigkeit<br />

Sprechzeiten<br />

Beratung in BAföG-Angelegenheiten, Bearbeitung von Anträgen<br />

Di 9.00 - 12.00 Uhr und Do 13.30 - 16.00 Uhr<br />

(0761) 2101 - 326; Fax: (0761) 2101 - 201<br />

E-Mail: bafoeg@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

Psychotherapeutische Beratungsstelle<br />

Zuständigkeit<br />

Anmeldung<br />

Beratung und Kurztherapie bei Arbeits- und Konzentrationsstörungen, Prüfungs-<br />

und anderen Ängsten, Rede- und Schreibschwierigkeiten, Gefühlen<br />

von Überforderung, Essstörungen, Familien- und Beziehungsproblemen,<br />

Isolation und Anonymität im Alltag<br />

Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

(0761) 2101 - 269, E-Mail: meyer.r@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

Offene Sprechstunde: Mi 13.00 - 14.00 Uhr<br />

Sprechzeiten:<br />

Kurzinformation:<br />

So erreichen Sie uns:<br />

Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr Zentrale Studienberatung<br />

Di + Do 14:00 - 16:00 Uhr der Universität <strong>Freiburg</strong><br />

Sedanstr. 6, 2. OG,<br />

79085 <strong>Freiburg</strong><br />

Tel. (0761) 203 – 42 46<br />

Einzelberatung: Fax (0761) 203 – 88 35<br />

Mo, Di, Do 09:00 - 11:30 Uhr E-Mail info@zsb.uni-freiburg.de<br />

Di + Do 14:00 - 16:00 Uhr Internet http://www.zsb.uni-freiburg.de<br />

36

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