Deutsch - Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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Studiengang<br />
Information<br />
Studierendensekretariat<br />
Zuständigkeit<br />
Adresse<br />
Sprechzeiten<br />
Informationen über das Bewerbungsverfahren, Prüfung von Bewerbungsunterlagen,<br />
Abwicklung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens, Einschreibung, Exmatrikulation,<br />
Studienplatztausch, Fachwechsel, Beurlaubung, Rückmeldung, Gasthörer/innen<br />
Studierendensekretariat der <strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong>,<br />
Fahnenbergplatz, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Bürosprechzeiten: Mo - Fr 9.00 - 11.30 Uhr<br />
Telefonsprechzeiten: Mo - Fr 8.00 - 9.00 Uhr u. Mo - Do 14.00 - 15.00 Uhr<br />
Angelegenheiten der Studierenden<br />
Telefondurchwahlen der zuständigen Mitarbeiter/innen (Familienname der Studierenden)<br />
A - E: Frau Killian (0761) 203 - 4237<br />
E-Mail: killian@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
F - J: Herr Krause (0761) 203 - 4240<br />
E-Mail: krause@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
K - Mr: Frau Feldmeier (0761) 203 - 4234<br />
E-Mail: feldmeier@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
Ms - Schu: Frau Stiegeler (0761) 203 - 4239<br />
E-Mail: stiegeld@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
Schv - Z: Frau Böcherer (0761) 203 - 4236<br />
E-Mail: boecherc@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
Ansprechpartner für Bewerbungen als Studienanfänger/innen für die Studiengänge<br />
Bachelor of Arts und Lehramt<br />
Herr Kohler (0761) 203 - 4399, E-Mail: kohler@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
<strong>Deutsch</strong><br />
Lehramt an Gymnasien<br />
Ansprechpartnerin für Bewerbungen als Studienanfänger/innen für die Studiengänge Rechtswissenschaft,<br />
Bachelor of Science und Hochschulwechsler/innen (Höheres Semester)<br />
Frau Stein (0761) 203 - 8907, E-Mail: stein@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
Ansprechpartnerin für Gasthörer/innen<br />
Frau Schleer-Becker<br />
Anlaufstelle für Studiengebühren<br />
Rektoratsgebäude, Fahnenbergplatz,<br />
1.OG (Zimmer 01026<br />
und 01027)<br />
Grundsatzangelegenheiten<br />
Buchstabe A-K<br />
Buchstabe L-Z<br />
(0761) 203 - 4235, E-Mail: schleer@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
Abteilung Internationale Studierende/<br />
International Admissions and Services<br />
Zuständigkeit<br />
Adresse<br />
Sprechzeiten:<br />
Büro-Sprechzeiten:<br />
Di, Mi und Do von 09.00 bis 11.30 Uhr<br />
Telefon-Sprechzeiten:<br />
Mo – Fr von 8.00 bis 9.00 Uhr<br />
Frau Tea Prpic<br />
(07 61) 2 03 – 48 52<br />
prpic@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
Frau Nadine Graf<br />
(07 61) 2 03 – 48 53<br />
graf@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
Frau Nicole Seiter<br />
(07 61) 2 03 – 48 54<br />
seiter@verwaltung.uni-freiburg.de<br />
Informationen, Beratung und Zulassung für internationale Bewerber/innen und Studierende<br />
Abteilung Internationale Studierende/International Admissions and Services der <strong>Albert</strong>-<br />
<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong><br />
Fahnenbergplatz, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />
E-Mail: http://www.ias.uni-freiburg.de<br />
Mo, Di, Do 9:00 - 11:30 Uhr, Mi 13.30 – 15.30 Uhr<br />
EG, Räume 026, 027, 010, 009<br />
(0761) 2 03 – 90 93, – 42 42, - 42 71, – 43 71<br />
2
Fächerkombinationen<br />
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg umfasst zwei<br />
Hauptfächer. Folgende Fächer können gewählt werden:<br />
Gruppe I: <strong>Deutsch</strong>, Englisch, Französisch, Mathematik,<br />
Gruppe II: Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie, Geschichte,<br />
Italienisch, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie,<br />
Latein, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch,<br />
Sport.<br />
Gruppe III: Erziehungswissenschaft, Griechisch, Informatik, Russisch.<br />
Die Lehramtsfächer Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre und Russisch<br />
können an der Universität <strong>Freiburg</strong> nicht studiert werden.<br />
Für Bewerber/innen, die in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das<br />
Lehramt an Gymnasien zugelassen oder in den öffentlichen Schuldienst eingestellt<br />
werden wollen, gelten bei der Fächerwahl folgende Bestimmungen:<br />
1. Die Fächer der Gruppe I können in beliebiger Verbindung untereinander gewählt<br />
werden. Ein Fach der Gruppe II kann in Verbindung mit einem Fach der<br />
Gruppe I oder mit zwei weiteren Fächern der Gruppe II, ausgenommen Evangelische<br />
Theologie in Verbindung mit Katholischer Theologie und Jüdischer<br />
Religionslehre, gewählt werden. Ein Fach der Gruppe III kann nur in Verbindung<br />
mit zwei Fächern der Gruppe I oder einem Fach der Gruppe I und einem<br />
weiteren Fach der Gruppe II gewählt werden.<br />
2. Die Fächer Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre und Katholische<br />
Theologie können mit jedem Fach der Gruppe II, ausgenommen dem Fach Philosophie/Ethik,<br />
als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. Ebenso kann Latein<br />
mit Geschichte, Mathematik mit Informatik, Geographie mit Chemie und<br />
Geographie mit Physik als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. Die Fächer<br />
Biologie, Chemie und Physik können beliebig miteinander kombiniert als<br />
Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden.<br />
3. Wird eine Verbindung von drei Fächern gewählt, so ist die Prüfung in einem<br />
dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. In einer Drei-Fächer-<br />
Verbindung kann eines der Fächer zu Beifachbedingungen studiert werden.<br />
Die Fächer Erziehungswissenschaft und Philosophie können nur als Hauptfach<br />
studiert werden.<br />
Bitte beachten Sie, dass in jedem Bundesland eigene Prüfungsordnungen gelten<br />
und sich daher die Fächerkombinationen und inhaltlichen Anforderungen unterscheiden<br />
können. Die entsprechenden Vorschriften sind bei den Landeslehrerprüfungsämtern<br />
der jeweiligen Bundesländer zu erfahren.<br />
Gegenstand des Faches<br />
Der Gegenstand des Faches <strong>Deutsch</strong>/Germanistik in Forschung, Lehre und Studium<br />
ist die deutsche Sprache und Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart<br />
unter Einbeziehung des jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontextes.<br />
Die Sprachwissenschaft beschäftigt sich im Rahmen sprach- und kommunikationstheoretischer<br />
Überlegungen mit der deutschen Sprache, ihrer Geschichte und dem<br />
gegenwärtigen Stand ihrer Entwicklung.<br />
Die Literaturwissenschaft beschäftigt sich im Rahmen literaturtheoretischer Fragestellungen<br />
mit der Geschichte der deutschen Literatur.<br />
Gegliedert ist das <strong>Deutsch</strong>e Seminar in zwei Institute: das <strong>Deutsch</strong>e Seminar I:<br />
Institut für <strong>Deutsch</strong>e Sprache und Ältere Literatur und das <strong>Deutsch</strong>e Seminar II:<br />
Institut für Neuere <strong>Deutsch</strong>e Literatur.<br />
Aufbau und Dauer des Studiums<br />
Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: das Grundstudium (1. bis<br />
4. Fachsemester) und das Hauptstudium (ab dem 5. Fachsemester). Die Regelstudienzeit<br />
für das Studium des Lehramts an Gymnasien beträgt 10 Semester.<br />
Im Fach <strong>Deutsch</strong> gibt es folgende Lehrveranstaltungen: Vorlesungen, Einführungen,<br />
Seminare, Übungen, Kolloquien, Lektürekurse und Kurse.<br />
Vorlesung<br />
eine zusammenhängende Folge von Vorträgen zu einem bestimmten Thema,<br />
durchgeführt von einem/einer Hochschullehrenden während des gesamten Semesters.<br />
Einführung<br />
führt in wissenschaftliche Fragestellungen ein und vermittelt methodische und<br />
arbeitstechnische Verfahren und Grundkenntnisse. Der erfolgreiche Besuch einer<br />
Einführung ist in der Regel Voraussetzung für die Teilnahme an einem Proseminar<br />
des gleichen Fachs.<br />
Seminar<br />
eine von einer/einem oder mehreren Angehörigen des Lehrkörpers geleitete Lehrveranstaltung<br />
zu einem bestimmten Fachthema, in der die Teilnehmer/innen selbst<br />
angefertigte Referate vortragen und diskutieren (Unter- oder Proseminar im<br />
Grundstudium der ersten vier Semester, danach Haupt- oder Oberseminar).<br />
Übung<br />
Arbeitskreis, in dem unter Anleitung eines/einer Hochschullehrenden selbstständig<br />
erarbeitet, theoretische Aufgaben gelöst, vorgetragen und diskutiert werden.<br />
Kolloquium<br />
dient der speziellen Vorbereitung und/oder der Besprechung wissenschaftlicher<br />
Arbeiten von Examenskandidaten/-kandidatinnen.<br />
4
Kurs<br />
vermittelt in der Regel fremdsprachliche Kenntnisse und wird meist von Lektorinnen/Lektoren<br />
gehalten. Am Institut für Vergleichende Germanische Philologie und<br />
Skandinavistik werden Dänisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch, (Neu-)<br />
Isländisch angeboten.<br />
Gelegentlich wird, als Ergänzung zu bestimmten Veranstaltungen (z.B. Vorlesungen,<br />
Einführungen) ein Lektürekurs eingerichtet.<br />
Tutorenkurs<br />
begleitet, soweit finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen, die Einführungen<br />
des Instituts für Neuere <strong>Deutsch</strong>e Literatur und einführende Proseminare des Instituts<br />
für <strong>Deutsch</strong>e Sprache und Ältere Literatur. Diese von Studierenden höherer<br />
Semester geleiteten Kurse dienen einer intensiven Studienanleitung und der Besprechung<br />
von Schwierigkeiten im kleinen Kreis. Die Kurse werden in den betreffenden<br />
Veranstaltungen bekannt gegeben.<br />
DAS GRUNDSTUDIUM<br />
(1. bis 4. Fachsemester, bis zur Zwischenprüfung)<br />
Während des Grundstudiums eignen sich die Studierenden inhaltliche und methodische<br />
Grundkenntnisse an und orientieren sich über den gesamten Stoffbereich<br />
durch Selbststudium und Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen.<br />
Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums führen in die Beschreibungs- und<br />
Interpretationsmethoden der Sprach- und Literaturwissenschaft ein, vermitteln<br />
einen Einblick in die Geschichte der deutschen Sprache und Literatur und machen<br />
die Studierenden mit den grundlegenden Techniken und Hilfsmitteln wissenschaftlichen<br />
Arbeitens vertraut.<br />
Im Grundstudium sollen mindestens folgende Lehrveranstaltungen besucht werden:<br />
1. und 2. Semester<br />
Einführung in das Studium der Neueren Literatur<br />
Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur<br />
Einführung in die Linguistik<br />
Proseminare Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl (nach den<br />
jeweiligen Einführungen)<br />
Vorlesungen nach Wahl<br />
3. und 4. Semester<br />
Proseminar Neuere Literatur<br />
Proseminar Mittelalterliche Literatur<br />
Proseminar Linguistik<br />
Proseminare Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl<br />
Vorlesungen nach Wahl<br />
Art<br />
E<br />
E<br />
E<br />
Pros.<br />
V<br />
Pros.<br />
Pros.<br />
Pros.<br />
Pros.<br />
V<br />
V = Vorlesung, E = Einführung, Pros. = Proseminar<br />
Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. 6<br />
Die Orientierungsprüfung<br />
Die Studierenden haben durch die Orientierungsprüfung in den einzelnen Studienfächern<br />
nachzuweisen, dass sie sich erfolgreich grundlegende Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten ihrer Fächer angeeignet haben und somit für die von ihnen gewählten<br />
Fächer grundsätzlich geeignet sind.<br />
Art und Umfang der Orientierungsprüfung<br />
Die Orientierungsprüfung ist eine Fakultätsprüfung, die in allen Fächern des Studienganges<br />
abgelegt wird. Hiervon ausgenommen sind Erweiterungsfächer des<br />
Lehramtstudienganges.<br />
Die Orientierungsprüfungen brauchen in den einzelnen Fächern nicht gleichzeitig<br />
abgelegt zu werden.<br />
Ablauf der Orientierungsprüfung<br />
Die Orientierungsprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> findet studienbegleitend statt.<br />
Zeitpunkt der Orientierungsprüfung<br />
Die Orientierungsprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> ist bis zum Beginn der Vorlesungszeit<br />
des dritten Fachsemesters abzulegen. Ist die Orientierungsprüfung im Fach<br />
<strong>Deutsch</strong> einschließlich einer etwaigen Wiederholung nicht spätestens bis zum<br />
Beginn der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters abgelegt, so erlischt der<br />
Prüfungsanspruch, es sei denn, dass die/der Studierende die Nichtablegung nicht<br />
zu vertreten hat. Hierüber entscheidet der Orientierungsprüfungsausschuss auf<br />
Antrag der/des Studierenden.<br />
Wiederholung der Orientierungsprüfung<br />
Eine nicht bestandene Orientierungsprüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.<br />
In der Regel findet die Wiederholung im nächstfolgenden Semester statt.<br />
Sofern die fachspezifischen Gegebenheiten dies zulassen, kann die Wiederholung<br />
mit Einverständnis der/des Studierenden auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.<br />
Gegenstand der Orientierungsprüfung<br />
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen (ZP):<br />
• Einführung in die Neuere deutsche Literaturgeschichte<br />
• Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur oder Einführung<br />
in die Linguistik.<br />
Erweiterungsfach<br />
Im Erweiterungsfach entfällt die Orientierungsprüfung.<br />
DIE ZWISCHENPRÜFUNG<br />
Die Zwischenprüfung soll den Studierenden Klarheit über die Eignung für die gewählten<br />
Studienfächer und über den bisherigen Studienerfolg verschaffen. Die
Zwischenprüfung findet in den ersten beiden Hauptfächern des Lehramtsstudiums<br />
statt und richtet sich nach der Zwischenprüfungsordnung der Fakultät, der das<br />
jeweilige Fach angehört.<br />
Zeitpunkt der Zwischenprüfung<br />
Die Zwischenprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> ist bis zum Beginn der Vorlesungszeit des<br />
fünften Fachsemesters abzulegen. Die Zwischenprüfungen brauchen in den einzelnen<br />
Fächern nicht gleichzeitig abgelegt zu werden.<br />
Ist die Zwischenprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> einschließlich etwaiger Wiederholungen<br />
nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters<br />
abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die Studierenden haben<br />
das Nicht-Ablegen der Prüfung nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss<br />
auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten.<br />
Für den Erwerb von Sprachkenntnissen, die zusätzlich zum eigenen Fachstudium<br />
gefordert werden, kann ein Aufschub der Frist für die Zwischenprüfung gewährt<br />
werden. Der Antrag auf Aufschub ist spätestens im vierten Fachsemester an den<br />
Zwischenprüfungsausschuss zu stellen. Dem Antrag ist der Nachweis über den<br />
Erwerb der Sprachkenntnisse beizufügen (Sprachprüfungszeugnis oder Kursbescheinigung).<br />
Ein Aufschub der Fristen in den Absätzen 1 und 2 um zwei Semester erfolgt, wenn<br />
von den Fächern geforderte Fremdsprachenkenntnisse (ausgenommen Latinum,<br />
Englisch und Französisch) ohne Vorkenntnisse nachgeholt werden müssen.<br />
Wiederholung der Zwischenprüfung<br />
Ist die Zwischenprüfung in einem Fach oder eine Teilprüfung derselben nicht bestanden,<br />
so kann sie nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholung hat jeweils<br />
im nächstfolgenden Semester zu erfolgen, soweit nicht der Fachzwischenprüfungsausschuss<br />
aufgrund fachspezifischer Gegebenheiten einen anderen Termin<br />
festsetzt.<br />
Ist die Zwischenprüfung in einem Fach nicht bestanden, so muss sie nur in diesem<br />
Fach wiederholt werden. Besteht die Zwischenprüfung aus mehreren Teilen, so<br />
sind nur die jeweils nicht bestandenen Teile zu wiederholen.<br />
Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung<br />
Vor Antritt der Zwischenprüfung sind qualifizierte Scheine über die erfolgreiche<br />
Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen:<br />
Hauptfach<br />
3. Proseminar aus dem Bereich Sprachwissenschaft des <strong>Deutsch</strong>en<br />
Hinweis: Das dritte Proseminar ist Gegenstand der Zwischenprüfung<br />
Erweiterungsfach:<br />
Im Erweiterungsfach entfällt die Zwischenprüfung. Die Sprachanforderungen<br />
müssen bis zum Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden.<br />
Sprachanforderungen:<br />
Vor Antritt der Zwischenprüfung Nachweis von Kenntnissen in Englisch und von<br />
Kenntnissen in einer der folgenden Fremdsprachen: Latein, Französisch, Italienisch,<br />
Spanisch oder Russisch. Der Nachweis erfolgt durch das Reifezeugnis oder<br />
durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte<br />
Nachweise.<br />
Ablauf der Zwischenprüfung<br />
Die Zwischenprüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> wird teils punktuell, teils studienbegleitend<br />
durchgeführt.<br />
Die mündliche Prüfung dauert ca. 40 Minuten, von denen auf jeden der beiden<br />
Bereiche ca. 20 Minuten entfallen.<br />
An der Prüfung sind zwei Prüfende beteiligt, die beide Prüfungsbereiche vertreten<br />
und mit denen die Prüfungsthemen vereinbart werden.<br />
Gegenstand der Zwischenprüfung<br />
Die Prüfung bezieht sich auf die drei Bereiche Ältere deutsche Literatur und Sprache,<br />
Neuere deutsche Literaturgeschichte und Sprachwissenschaft des <strong>Deutsch</strong>en.<br />
Der oder die Studierende wählt, in welchem der dieser Bereiche eine studienbegleitende<br />
schriftliche Prüfungsleistung erbracht werden soll, die beiden anderen<br />
Bereiche sind Gegenstand der punktuellen mündlichen Prüfung.<br />
Studienbegleitender Teil:<br />
Vor Antritt der punktuellen Prüfung erbringt der Kandidat/die Kandidatin eine individuelle<br />
schriftliche und von der/dem Lehrveranstaltungsleitenden als Teil der Zwischenprüfung<br />
bescheinigte Leistung in dem dritten Proseminar, das nicht als Zulassungsvoraussetzung<br />
nachgewiesen wurde.<br />
a) Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur<br />
Punktueller Teil:<br />
b) Einführung in die Neuere deutsche Literaturgeschichte<br />
Die mündliche Prüfung bezieht sich auf diejenigen der Bereiche Ältere deutsche<br />
c) Einführung in die Linguistik<br />
Literatur und Sprache, Neuere deutsche Literaturgeschichte und Sprachwissen-<br />
d) Zwei der folgenden Lehrveranstaltungen:<br />
1. Proseminar aus dem Bereich Ältere deutsche Literatur und Sprache<br />
2. Proseminar aus dem Bereich Neuere deutsche Literaturgeschichte 8
schaft des <strong>Deutsch</strong>en, in denen keine studienbegleitende Prüfungsleistung erbracht<br />
wurde.<br />
Dabei bezieht sich die Prüfung auf Grundkenntnisse und in jedem der Bereiche<br />
auf Stoffe, die in der Regel jeweils einer mindestens zweistündigen Lehrveranstaltung<br />
zugrunde liegen.<br />
Berechnung der Note<br />
Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsnote wird die Note der studienbegleitenden<br />
Prüfungsleistung 1-fach, die Note der mündlichen Prüfung 2-fach gewichtet.<br />
Hochschulwechselnde<br />
Für Hochschulwechselnde gilt: Eine an einer anderen Wissenschaftlichen Hochschule<br />
im Geltungsbereich des Grundgesetzes im gleichen Fach abgelegte akademische<br />
Zwischenprüfung wird anerkannt. Studienleistungen, die in benachbarten<br />
Studiengängen erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn die<br />
Gleichwertigkeit festgestellt worden ist.<br />
Die Orientierungsprüfung ist nur von denjenigen Studierenden abzulegen, die<br />
nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ihr Studium begonnen haben oder in<br />
einen Studiengang ohne Anrechnung bisheriger Studienleistungen wechseln. Bei<br />
Wechsel des Hochschulortes und/oder Wechsel des Studienganges mit Anrechnung<br />
bisheriger Studienleistungen ist die Orientierungsprüfung nur abzulegen,<br />
wenn die Vor- oder Zwischenprüfung noch nicht abgelegt worden ist oder nicht als<br />
gleichwertig anerkannt worden ist.<br />
Fachwechselnde<br />
Die Orientierungsprüfung ist nur von denjenigen Studierenden abzulegen, die<br />
nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ihr Studium begonnen haben oder in<br />
einen Studiengang ohne Anrechnung bisheriger Studienleistungen wechseln. Bei<br />
Wechsel des Hochschulortes und/oder Wechsel des Studienganges mit Anrechnung<br />
bisheriger Studienleistungen ist die Orientierungsprüfung nur abzulegen,<br />
wenn die Vor- oder Zwischenprüfung noch nicht abgelegt worden ist oder nicht als<br />
gleichwertig anerkannt worden ist.<br />
Für Studierende, die nach dem dritten Fachsemester ein Fach oder einen Studiengang<br />
wechseln wollen, kann eine Immatrikulation in diesem Fach nur vorgenommen<br />
werden, wenn eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fachberatung<br />
in dem neuen Fach oder Studiengang vorgelegt wird.<br />
Auslandsaufenthalt<br />
Studienplan und Prüfungsordnung schreiben einen Auslandsaufenthalt nicht vor,<br />
wenn Sie jedoch einen Auslandsaufenthalt planen wollen, ist es günstig, ihn direkt<br />
an das Grundstudium anzuschließen.<br />
Für das Studium im Ausland werden in begrenztem Umfang verschiedene Stipendienmöglichkeiten<br />
angeboten. Ansprechpartner ist das International Office (Anschrift<br />
siehe rückwärtige Umschlagseite ). Darüber hinaus vermittelt der Pädagogische<br />
Austauschdienst (Nassestr. 8, 53113 Bonn, (02 28/5 01-0) Lehrerassistentenstellen<br />
für Studierende eines fremdsprachlichen Lehramtsstudienganges.<br />
Bitte beachten Sie, dass die inhaltliche und finanzielle Planung des Auslandsaufenthaltes<br />
einen Zeitraum von 1 -1 ½ Jahren in Anspruch nehmen kann. Wenden<br />
Sie sich bitte deshalb für Auskünfte möglichst frühzeitig an das International Office.<br />
DAS HAUPTSTUDIUM<br />
(ab dem 5. Fachsemester, nach der Zwischenprüfung)<br />
Bedingung für den Eintritt in das Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung.<br />
Im Hauptstudium bilden die Studierenden ihre Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichen<br />
Arbeiten weiter aus; die Lehrveranstaltungen vertiefen interpretatorische,<br />
methodische und theoretische Fragestellungen und erweitern die bisherigen<br />
Kenntnisse.<br />
Im Hauptstudium des Lehramtsstudienganges kann der Schwerpunkt nach eigenem<br />
Interesse mehr auf die Sprachwissenschaft oder die Literaturwissenschaft<br />
gelegt werden.<br />
Eine inhaltliche Ausfüllung dieses Rahmens ist von den Studierenden selbst vorzunehmen;<br />
das Fach <strong>Deutsch</strong>/Germanistik kennt keine verpflichtende inhaltliche<br />
Abfolge für das Studium seiner Gegenstände, Methoden und Probleme. Das Studium<br />
ist exemplarisch; die Studierenden sollen sich an den eigenen Interessen<br />
orientieren, die sich im Laufe des Studiums präzisieren, an dem Semesterangebot<br />
des Seminars, an den verschiedenen Methoden, wichtigen Gegenständen und<br />
aktuellen Problemen des Faches und, mit voranschreitendem Hauptstudium, auch<br />
an den inhaltlichen Anforderungen für das Abschlussexamen. Allgemeine Orientierung<br />
und exemplarische Vertiefung sollen dabei in ein der eigenen Begabung entsprechendes<br />
Gleichgewicht gebracht werden.<br />
10
Im Hauptstudium sollen mindestens folgende Lehrveranstaltungen besucht werden:<br />
(Der Studienablauf ist in der nachfolgenden Tabelle schematisiert dargestellt.)<br />
5. Semester<br />
Hauptseminar(e) Sprachwissenschaft (Theoretische Grundlagen der Sprachwissenschaft);<br />
Sprachgeschichte; Sprache als Mittel der Kommunikation<br />
Literaturwissenschaft (Theoretische Grundlagen der Literaturwissenschaft;<br />
Literaturgeschichte; Interpretation; Literatur als Medium der Kommunikation)<br />
nach Wahl<br />
Vorlesung(en) nach Wahl<br />
6 Semester<br />
Hauptseminar(e) Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl<br />
Vorlesung(en) nach Wahl<br />
7. Semester<br />
Hauptseminar(e) Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl<br />
Vorlesung(en) nach Wahl<br />
8. Semester<br />
Hauptseminar(e) Sprachwissenschaft/Literaturwissenschaft nach Wahl<br />
Kolloquium<br />
Vorlesung(en) nach Wahl<br />
Der Besuch von Lehrveranstaltungen in den Instituten für Volkskunde und<br />
Vergleichende Germanistische Philologie und Skandinavistik sowie in den<br />
Nachbardisziplinen der Philosophischen Fakultäten ist für die eigene Ausbildung,<br />
für das Examen sowie für die spätere Berufspraxis sinnvoll.<br />
V = Vorlesung, S = Hauptseminar, Kol. = Kolloquium<br />
Pädagogische Studien<br />
Für alle Bewerber/innen, die nicht Erziehungswissenschaft als Fach wählen,<br />
schließt das ordnungsgemäße Lehramtsstudium auch die pädagogischen Studien<br />
ein, die unter Einbeziehung des Praxissemesters einen Gesamtumfang von 28<br />
Semesterwochenstunden haben. Der erfolgreiche Abschluss der Pädagogischen<br />
Studien ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.<br />
Voraussetzungen:<br />
1. Teilnahme an<br />
- einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik<br />
- einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische<br />
Psychologie<br />
2. Erfolgreiche Teilnahme an<br />
- zwei Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche:<br />
- Schule als Institution<br />
- Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld<br />
- die Lehrkraft und ihre Kompetenzen<br />
- Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen<br />
S<br />
V<br />
S<br />
V<br />
S<br />
V<br />
S<br />
Kol.<br />
V<br />
Anforderungen:<br />
Überblick über den „Arbeitsplatz Schule“ zur Vorbereitung bzw. Nachbereitung des<br />
Praxissemesters.<br />
Klärung von Grundfragen zu den Themenbereichen, die in den Voraussetzungen<br />
unter Punkt 2 genannt sind.<br />
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium<br />
Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium wird von universitären Einrichtungen,<br />
die im Bereich Ethik forschen und lehren – z.B. den philosophischen und<br />
theologischen Fakultäten –, in Zusammenarbeit mit den Fachwissenschaften angeboten.<br />
Die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen können in einem der genannten<br />
Bereiche, auch außerhalb der Fächerkombinationen der Bewerberin/des Bewerbers,<br />
absolviert werden.<br />
Der erfolgreiche Abschluss des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums ist<br />
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.<br />
Voraussetzungen:<br />
Erfolgreiche Teilnahme an<br />
1. einer interdisziplinär ausgerichteten Lehrveranstaltung zu ethischphilosophischen<br />
Grundfragen mit z.B. folgendem Inhalt:<br />
- wissenschaftstheoretisches Selbstverständnis der jeweiligen Fächer im Gesamtgefüge<br />
der wissenschaftlichen Disziplinen<br />
- ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung<br />
- grundlegende begriffliche Unterscheidungen der Ethik<br />
- bedeutende Theorien der Ethik<br />
2. einer Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen mit z.B. folgendem<br />
Inhalt:<br />
- ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken<br />
- grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten<br />
Ethik<br />
- berufsethische Fragen<br />
- gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs<br />
Anforderungen:<br />
In der oben unter Punkt 1 genannten Lehrveranstaltung erworbene Kenntnis e-<br />
thisch-philosophischer Grundfragen. Fähigkeit zur exemplarischen Bearbeitung<br />
ethischer und interdisziplinärer Fragestellungen und daraus sich ergebendes Verständnis<br />
der angewandten Ethik bzw. Berufsethiken.<br />
12
In der oben unter Punkt 2 genannten Lehrveranstaltung erworbene Argumentations-<br />
und Urteilsfähigkeit in Bezug auf exemplarische ethische Aspekte in den Fächern<br />
und Kompetenz zur Bearbeitung berufsethischer Fragestellungen.<br />
Die Leistungsnachweise in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-<br />
Philosophischen Grundlagenstudium sind spätestens zum Beginn der Prüfung im<br />
zweiten Fach vorzulegen.<br />
Das Praxissemester<br />
Eine wesentliche Neuerung der Neuordnung der baden-württembergischen Lehrerausbildung<br />
im höheren Dienst ist ein obligatorisches Praxissemester, das die<br />
Studierenden im Laufe des Studiums (in der Regel direkt nach der Zwischenprüfung)<br />
absolvieren müssen und das Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst<br />
ist, der sich damit um ein halbes Jahr verkürzt. Das Praxissemester<br />
soll Orientierung über die Eignung für den Lehrerberuf geben und den Berufsbezug<br />
im Studium für die spätere Arbeit als Lehrer/in stärken.<br />
Folgende Tätigkeits- und Erfahrungsfelder erwarten die Praktikantin/den Praktikanten:<br />
1. Die Teilnahme am Schulleben, insbesondere:<br />
- die Begleitung des Unterrichts (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigene Unterrichtsversuche)<br />
- die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen (wie z.B. Konferenzen,<br />
Elternabende, etc.)<br />
- die Teilnahme an Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts stattfinden<br />
(Schulfeiern, Sporttage, Landschulheime, etc.)<br />
- das Kennenlernen der Schulpartner (Wirtschaft, andere Schularten, Jugendeinrichtungen,<br />
etc.)<br />
2. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungs- und Betreuungsveranstaltungen<br />
des Ausbildungslehrers/der Ausbildungslehrerin und der Schule<br />
3. Die Führung eines Berichtshefts zum Praxissemester und die Erstellung eines<br />
Abschlussberichts, die folgendes enthalten sollen:<br />
- eine Beschreibung der Ausbildungsinhalte in ihrer Abfolge<br />
- die Arbeitsaufträge der Seminare und der Ausbildungslehrer/innen mit einer<br />
Dokumentation über ihre Erledigung<br />
- eine Dokumentation der Vorbereitung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche<br />
- die Reflexion über die eigenen Erfahrungen von Theorie und Praxis<br />
Alle Tätigkeiten werden mit dem Ausbildungslehrer/der Ausbildungslehrerin an der<br />
Schule abgestimmt.<br />
Studierende des Lehramts an Gymnasien, die ihr Studium nach dem 30. September<br />
2000 oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen haben oder aufnehmen<br />
werden, absolvieren für die Dauer von 13 Wochen entweder im Block oder in modularer<br />
Form an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer beruflichen<br />
Schule (soweit die Fächer der Studierenden dort unterrichtet werden) in Baden-<br />
Württemberg ein Praxissemester (für diese Studierenden entfällt das verpflichtende<br />
vierwöchige Schulpraktikum).<br />
Die Blockform<br />
Das Praxissemester wird im Regelfall im Block absolviert, da ein zusammenhängendes<br />
Praxissemester die beste Möglichkeit für einen Einblick in die Schulpraxis<br />
bietet. In diesem Fall beginnt das Praxissemester im September zum Schuljahresanfang<br />
und dauert 13 Wochen bis Weihnachten.<br />
Die modulare Form<br />
Wem es nicht möglich ist, das Praxissemester im Block zu absolvieren, kann die<br />
modulare Form mit zwei Modulen in der vorlesungsfreien Zeit wählen. Beide Formen<br />
des Praxissemesters sind in Ablauf, Struktur und inhaltlicher Begleitung völlig<br />
identisch.<br />
Modul 1 (6 Wochen): vom Schuljahresbeginn im September bis zum Beginn des<br />
Wintersemesters.<br />
Modul 2 (7 Wochen): zwischen Winter- und Sommersemester Mitte Februar bis<br />
Mitte April.<br />
Modul 2 folgt immer auf Modul 1 und findet an derselben Schule bei derselben<br />
Ausbildungslehrkraft statt.<br />
Neue Regelung für das Praxissemester in Modulform ab dem Schuljahr<br />
2006/07:<br />
Bitte beachten Sie, dass ab dem Schuljahr 2006/07 auch für Studierende, die das<br />
Praxissemester in Modulform absolvieren, eine Pflichtzeit von 13 Wochen bindend<br />
ist. Sollten im Herbst- und Frühjahrsmodul zusammen diese dreizehn Wochen<br />
nicht erreicht werden, müssen die fehlenden Zeiten nachgeholt werden. Den Studierenden<br />
wird daher empfohlen, vor der Anmeldung zu überlegen, ob in der Modulform<br />
die 13 Wochen erreicht werden können, und sich im Zweifelsfall für die<br />
Blockform zu entscheiden.<br />
Bei beiden Formen werden die Praktikantinnen und Praktikanten von erfahrenen<br />
Ausbildungslehrkräften betreut. Die schulische Praxis wird an den Studienseminaren<br />
durch Veranstaltungen zu Pädagogik, Psychologie und Fachdidaktik begleitet.<br />
Die Anmeldung erfolgt im Frühjahr zum Termin im Herbst über das Internet unter<br />
www.praxissemester.kultus.bw.de zu den jeweils angegebenen Terminen.<br />
Studierenden (besonders der modernen Fremdsprachen), die einen Teil ihres<br />
Studiums z.B. als assistant teacher im Ausland verbringen, kann diese Schulpraxis<br />
14
im Ausland als Praxissemester anerkannt werden. Es sollten jedoch die Seminarveranstaltungen<br />
zum Praxissemester besucht werden, da deren Inhalt im Vorbereitungsdienst<br />
vorausgesetzt wird. Studierende an baden-württembergischen<br />
Hochschulen können das Praxissemester nicht an Schulen anderer Bundesländer<br />
absolvieren.<br />
Die Wissenschaftliche Prüfung<br />
(1. Staatsexamen)<br />
Das Lehramtsstudium wird mit der Wissenschaftlichen Prüfung in den jeweiligen<br />
Studienfächern abgeschlossen. Die Wissenschaftliche Prüfung besteht jeweils aus<br />
einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie im ersten Hauptfach zusätzlich aus<br />
der wissenschaftlichen Arbeit. Wer die Wissenschaftliche Prüfung nicht bestanden<br />
hat, kann sie einmal wiederholen. Ist die Wiederholungsprüfung nicht bestanden,<br />
ist der Prüfungsanspruch für die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an<br />
Gymnasien erloschen; dies gilt auch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung.<br />
Die Prüfungen finden zweimal jährlich jeweils im April und Oktober statt.<br />
Zeitpunkt der Prüfung<br />
Bis Ende des 10. Semesters kann die Wissenschaftliche Prüfung nach Fächern<br />
sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgende Termine<br />
aufgeteilt werden. Die schriftliche Prüfung muss der mündlichen Prüfung im<br />
jeweiligen Fach vorausgehen. Werden zwei schriftliche Prüfungsteile im Fach gefordert,<br />
können auch diese in aufeinander folgenden Terminen abgelegt werden,<br />
wenn die mündliche Prüfung im selben Prüfungstermin mit der zweiten schriftlichen<br />
Prüfung abgelegt wird. Nach dem Ende des 10. Studiensemesters wird die<br />
Wissenschaftliche Prüfung in allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt.<br />
Wer die Wissenschaftliche Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.<br />
Ist die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist der Prüfungsanspruch für<br />
die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien erloschen; dies gilt<br />
auch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung.<br />
Freiversuch und Notenverbesserung<br />
Wird die Prüfung nach ununterbrochenem Studium in einem der Hauptfächer nicht<br />
bestanden, so gilt die Prüfung in diesem Hauptfach als nicht unternommen (Freiversuch),<br />
wenn an der schriftlichen Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9.<br />
Semester teilgenommen sowie die Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im<br />
10. Semester begonnen und die Wissenschaftliche Arbeit spätestens vor der<br />
mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach (außer wenn bei den Fächern Biologie,<br />
Chemie, Geographie oder Physik die Arbeit auf Antrag nach der mündlichen Prüfung<br />
angefertigt wird) fertig gestellt und dem Prüfungsamt vorgelegt wurde.<br />
Der Freiversuch kann nur in einem Fach wahrgenommen werden. Eine mehrmalige<br />
Inanspruchnahme dieser Regelung ist ausgeschlossen. Der Prüfungstermin im<br />
zweiten Hauptfach gilt unverändert, wenn im vorgezogenen Fach ein Freiversuch<br />
unternommen wird. Die erneute Prüfung nach einem Freiversuch ist spätestens zu<br />
dem Prüfungstermin abzulegen, der auf die letzte mündliche Prüfung folgt.<br />
Wer die Prüfung unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaliger Teilnahme<br />
bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner/ihrer Fächer zur Verbesserung<br />
der Note zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte mündliche Prüfung<br />
folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist eine<br />
Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Eine begonnene Wiederholungsprüfung<br />
endet mit Aufnahme in den Vorbereitungsdienst.<br />
Die wissenschaftliche Arbeit<br />
Die wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass der Bewerber/die Bewerberin ein<br />
Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines/ihres Faches sachgerecht bearbeiten<br />
kann. Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewählten Hauptfächer<br />
oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigt werden. Das Thema<br />
muss auf die jeweiligen Fachinhalte gemäß der Prüfungsordnung bezogen sein.<br />
Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Pädagogischen Studien oder<br />
im Fach Erziehungswissenschaft muss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen.<br />
Die Darstellung einer Unterrichtseinheit ist nicht zulässig. Auch Gemeinschaftsarbeiten<br />
sind nicht zulässig. Die Wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen<br />
Prüfung im entsprechenden Fach anzufertigen. Das Thema ist so zu stellen,<br />
dass vier Monate, in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und<br />
Physik sechs Monate, zur Ausarbeitung genügen.<br />
Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. In den<br />
Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann die Anfertigung der Arbeit<br />
nach der mündlichen Prüfung gestattet werden.<br />
Voraussetzungen für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung<br />
Bei der Meldung zur Prüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen für beide<br />
Hauptfächer vorliegen.<br />
Im Hauptfach <strong>Deutsch</strong> muss einer der Bereiche Sprache und Literatur als Hauptgebiet,<br />
der andere als Nebengebiet gewählt werden.<br />
Folgende Leistungsnachweise aus dem Grund- und Hauptstudium sind vorzulegen:<br />
• Zwischenprüfung<br />
• erfolgreiche Teilnahme an jeweils einem Proseminar aus dem Bereich der<br />
neueren Literatur, der älteren Literatur und der Sprachwissenschaft<br />
• erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren aus dem Bereich der neueren<br />
Literatur, einem Hauptseminar aus dem Bereich der älteren Literatur und<br />
einem Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft<br />
• erfolgreiche Teilnahme an einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung<br />
16
• Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des Ethisch-<br />
Philosophischen Grundlagenstudiums<br />
• Bescheinigung über die Ableistung des Schulpraxissemesters oder einer vergleichbaren<br />
sonstigen Schulpraxis<br />
Sprachanforderungen: siehe S. 6<br />
Die erforderlichen Leistungsnachweise für das andere gewählte Hauptfach sind<br />
der entsprechenden Studienganginformation zu entnehmen.<br />
Ablauf der Prüfung<br />
Die schriftliche Prüfung im Fach <strong>Deutsch</strong> besteht aus einer fünfstündigen Klausur.<br />
Die Prüfenden legen in neuerer Literatur bis zu acht, in älterer Literatur und Sprache<br />
jeweils bis zu vier Rahmenthemen fest, aus denen die Aufgaben gestellt werden.<br />
Die Rahmenthemen müssen für alle Bewerber/innen dieselben sein. Im Einvernehmen<br />
mit dem Prüfungsamt teilen die Prüfenden den Bewerber/innen die<br />
Rahmenthemen etwa sechs Monate vor der schriftlichen Prüfung in einer gemeinsamen<br />
Bekanntmachung mit. Aus jedem Rahmenthema wird je eine Aufgabe für<br />
alle Bewerber/innen zur Wahl gestellt. Eine Aufgabe ist zu bearbeiten. Eine Aufgabe<br />
aus einem Rahmenthema, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit<br />
zuzuordnen ist, kann nicht gewählt werden.<br />
Die mündliche Prüfung dauert ca. eine Stunde und erstreckt sich auf die im Weiteren<br />
genannten Anforderungen. Von der Prüfungszeit entfallen etwa 30 Minuten auf<br />
die neuere Literatur. Die weitere Prüfungszeit entfällt zu ungefähr gleichen Teilen<br />
auf die Sprachwissenschaft und auf die Literatur des Mittelalters, in der auch die<br />
ältere Sprachstufe geprüft wird. Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen<br />
Arbeit und das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Prüfung<br />
bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleiben außer Betracht.<br />
Prüfungsgebiete sind:<br />
Literatur<br />
Literatur des Mittelalters<br />
Geprüft werden zwei Gebiete. Möglich sind z.B. althochdeutsche Literatur; Helden-<br />
Epik; Artusdichtung und höfischer Roman; mittelhochdeutsche Lyrik, Geschichtsdichtung<br />
(einschließlich Kreuzzugsdichtung); geistliches und weltliches Spiel. Dabei<br />
sind sprachgeschichtliche Aspekte einzubeziehen.<br />
Neuere Literatur<br />
Geprüft werden drei Gebiete:<br />
mödie, Bildungsroman, Novelle) und deren Entwicklung durch mehr als eine Epoche,<br />
ein bedeutender deutschsprachiger Autor mit seinen Hauptwerken, der bei<br />
der Wahl der Epoche oder Gattung nicht berücksichtigt worden ist (z.B. Grimmelshausen,<br />
Hölderlin, Kafka, Brecht, Bachmann).<br />
Die Prüfungsgebiete müssen auf der Basis breiter Textauswahl so festgelegt werden,<br />
dass insgesamt ein weites Feld erschlossen wird und die Gegenwartsliteratur<br />
berücksichtigt ist.<br />
Sprache<br />
Je ein Prüfungsgebiet aus zwei der drei folgenden Bereiche:<br />
Sprachgeschichte<br />
Möglich ist z.B. Laut- und Graphiegeschichte; Formengeschichte; Geschichte des<br />
Wortschatzes; Geschichte der Syntax; Herausbildung und Charakteristika der<br />
neuhochdeutschen Schriftsprache; das Neuhochdeutsche seit dem 18. Jahrhundert.<br />
Sprache als System<br />
Möglich ist z.B. Laut- und Schriftsystem; Formensystem; Syntax; Semantik; Lexikologie<br />
und Lexikographie; Wortbildung (jeweils des Neuhochdeutschen); Sprache<br />
und Denken; Sprachphilosophie.<br />
Sprache als Mittel der Kommunikation<br />
Möglich ist z.B. Pragmalinguistik; Textlinguistik; Rhetorik und Stilistik; Sprachvarietäten<br />
(z.B. Alltagssprache, Literatursprache, Dialekte, Soziolekte, Fachsprachen);<br />
Sprache der Medien; Erst- und Zweitsprachenerwerb.<br />
Anforderungen in der Prüfung<br />
Literatur<br />
Theoretische Grundlagen der Literaturwissenschaft; Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen<br />
Theorien und Methoden sowie Fähigkeit, sie auf literarische Texte<br />
anzuwenden.<br />
Literaturgeschichte<br />
Kenntnis der deutschen Literatur und ihrer Epochen. Kenntnis von Beziehungen<br />
zwischen der deutschen Literatur und Literaturen anderer Sprachen. Vertrautheit<br />
mit zentralen Werken der deutschen Literatur, insbesondere der Zeit zwischen<br />
1770 und 1830 aufgrund eingehender Lektüre.<br />
Interpretation<br />
Ein Prüfungsgebiet aus der Zeit zwischen 1770 und 1830, unter besonderer Berücksichtigung<br />
Goethes, Schillers, Kleists, sowie zwei weitere Prüfungsgebiete aus<br />
soziokulturellen Zusammenhängen zu erklären. Einblick in Formen der literari-<br />
Fähigkeit, Texte zu interpretieren sowie in ihren literarischen, historischen und<br />
den drei folgenden Bereichen: eine weitere Epoche der deutschen Literatur nach<br />
schen Kommunikation und in die Rolle von Literatur im Bereich der Medien.<br />
1500 (z.B. Barock, Aufklärung und Sturm und Drang, Realismus, Expressionismus),<br />
eine Gattung (Lyrik, Drama, Roman) oder Untergattung (z.B. Tragödie, Ko- 18
Sprache<br />
Systematische Aspekte der Sprachwissenschaft<br />
Kenntnis der deutschen Sprache, besonders ihrer Grammatik und Lexik; Vertrautheit<br />
mit sprachwissenschaftlichen Theorien und Methoden sowie die Fähigkeit, sie<br />
auf die deutsche Sprache anzuwenden.<br />
Sprachgeschichte<br />
Kenntnis mindestens einer älteren Sprachstufe und der Geschichte des Neuhochdeutschen.<br />
Fähigkeit, Erscheinungen des Sprachwandels strukturell und im Zusammenhang<br />
historischer und sozialer Bedingungen zu beschreiben.<br />
Sprache als Mittel der Kommunikation<br />
Fähigkeit, sprachliche Kommunikation zu beschreiben und die Modalitäten des<br />
Spracherwerbs darzustellen. Fähigkeit zum wissenschaftlichen Umgang mit räumlichen,<br />
sozialen, funktionalen und medialen Varianten der deutschen Sprache.<br />
Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich<br />
der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.<br />
Die mündliche Prüfung<br />
Die mündliche Prüfung dauert im Hauptfach etwa 60 Minuten. Sie erstreckt sich<br />
auf die genannten Anforderungen. Von der Prüfungszeit entfallen etwa 30 Minuten<br />
auf die neuere Literatur. Die weitere Prüfungszeit entfällt zu ungefähr gleichen<br />
Teilen auf die Sprachwissenschaft und auf die Literatur des Mittelalters, in der<br />
auch die ältere Sprachstufe geprüft wird.<br />
Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und das Rahmenthema,<br />
dem die in der schriftlichen Prüfung bearbeitete Aufgabe entnommen<br />
wurde, bleiben außer Betracht.<br />
<strong>Deutsch</strong> als Erweiterungsfach<br />
Der Studiengang Lehramt an Gymnasien sieht die Möglichkeit vor, über die Prüfung<br />
in den beiden Hauptfächern hinaus Erweiterungsprüfungen abzulegen. Das<br />
Studium im Erweiterungsfach kann sowohl vor als auch nach Ablegen der Wissenschaftlichen<br />
Prüfung aufgenommen werden. Eine Erweiterungsprüfung kann<br />
frühestens zum Termin der Wissenschaftlichen Prüfung im zweiten Hauptfach<br />
oder auch nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung abgelegt werden. Die<br />
Einschreibung für ein Erweiterungsfach ist schon vor der wissenschaftlichen Prüfung<br />
möglich.<br />
Die Regelstudienzeit für ein Erweiterungsstudium beträgt unter Hauptfachbedingungen<br />
vier Semester, unter Beifachbedingungen drei Semester. Im Erweiterungsfach<br />
entfallen die Orientierungs- und die Zwischenprüfung<br />
<strong>Deutsch</strong> als Erweiterungsfach: Hauptfach<br />
Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung<br />
Wird <strong>Deutsch</strong> im Erweiterungsfach als Hauptfach gewählt, so gelten die zur Abschlussprüfung<br />
geforderten Leistungsnachweise wie im 1. oder 2. Hauptfach.<br />
Ablauf und Anforderungen in der Prüfung<br />
Wird <strong>Deutsch</strong> im Erweiterungsfach als Hauptfach gewählt, so gelten dieselben<br />
Anforderungen wie im 1. oder 2. Hauptfach.<br />
<strong>Deutsch</strong> als Erweiterungsfach: Beifach<br />
Voraussetzungen für die Zulassung zur Beifachprüfung.<br />
Wird <strong>Deutsch</strong> im Erweiterungsfach als Beifach gewählt, so sind als Voraussetzung<br />
für die Zulassung zur Abschlussprüfung folgende Leistungsnachweise erforderlich:<br />
• erfolgreiche Teilnahme an einem literaturwissenschaftlichen und einem<br />
sprachwissenschaftlichen Proseminar<br />
• erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar aus dem Bereich der neueren<br />
Literatur und einem Hauptseminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft<br />
• Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des Ethisch-<br />
Philosophischen Grundlagenstudiums<br />
Sprachanforderungen: siehe S. 6<br />
Ablauf der Prüfung im Beifach<br />
Die schriftliche Prüfung im Beifach <strong>Deutsch</strong> besteht aus einer fünfstündigen Klausur.<br />
Die Prüfenden legen in neuerer Literatur bis zu acht, in Sprache bis zu vier<br />
Rahmenthemen fest, aus denen die Aufgaben gestellt werden. Die Rahmenthemen<br />
müssen für alle Bewerber/innen dieselben sein. Im Einvernehmen mit dem<br />
Prüfungsamt teilen die Prüfenden die Rahmenthemen den Bewerber/innen etwa<br />
sechs Monate vor der schriftlichen Prüfung in einer gemeinsamen Bekanntmachung<br />
mit. Aus jedem Rahmenthema wird je eine Aufgabe für alle Bewerber/innen<br />
zur Wahl gestellt. Eine Aufgabe ist zu bearbeiten.<br />
<strong>Deutsch</strong> kann als Erweiterungsfach mit den Anforderungen eines Haupt- oder<br />
Die mündliche Prüfung dauert ca. 45 Minuten. Auf Literatur entfallen etwa 30 Minuten,<br />
auf Sprache etwa 15 Minuten. Das Rahmenthema, dem die in der schriftli-<br />
Beifachs studiert werden. Mit dem Bestehen der Beifachprüfung haben die Bewerber/innen<br />
die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in der Unter- und<br />
chen Prüfung bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleibt außer Betracht.<br />
Mittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Mit dem Bestehen der<br />
Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in allen<br />
Stufen der Gymnasien in diesem Fach nachgewiesen. 20
Prüfungsgebiete sind:<br />
Literatur<br />
Ein Prüfungsgebiet aus der Zeit zwischen 1770 und 1830, unter besonderer Berücksichtigung<br />
Goethes, Schillers, Kleists;<br />
eine weitere Epoche der deutschen Literatur (z.B. Aufklärung und Sturm und<br />
Drang, Realismus, Expressionismus) oder eine Gattung (Lyrik, Drama, Roman)<br />
oder Untergattung (z.B. Tragödie, Komödie, Bildungsroman, Novelle) und deren<br />
Entwicklung durch mehr als eine Epoche auf der Basis breiter Textauswahl;<br />
ein bedeutender deutschsprachiger Autor mit seinen Hauptwerken, der bei der<br />
Wahl der Epoche oder Gattung nicht berücksichtigt worden ist (z.B. Grimmelshausen,<br />
Hölderlin, Kafka, Brecht, Bachmann).<br />
Die Wahl der Prüfungsgebiete muss so getroffen werden, dass die Gegenwartsliteratur<br />
berücksichtigt ist.<br />
Sprache<br />
Je ein Prüfungsgebiet aus zwei der drei folgenden Bereiche:<br />
Sprachgeschichte<br />
Möglich ist z.B. Laut- und Graphiegeschichte; Formengeschichte; Geschichte des<br />
Wortschatzes; Geschichte der Syntax; Herausbildung und Charakteristika der<br />
neuhochdeutschen Schriftsprache; das Neuhochdeutsche seit dem 18. Jahrhundert.<br />
Sprache als System<br />
Möglich ist z.B. Laut- und Schriftsystem; Formensystem; Syntax; Semantik; Lexikologie<br />
und Lexikographie; Wortbildung (jeweils des Neuhochdeutschen); Sprache<br />
und Denken; Sprachphilosophie.<br />
Sprache als Mittel der Kommunikation<br />
Möglich ist z.B. Pragmalinguistik; Textlinguistik; Rhetorik und Stilistik; Sprachvarietäten<br />
(z.B. Alltagssprache, Literatursprache, Dialekte, Soziolekte, Fachsprachen);<br />
Sprache der Medien; Erst- und Zweitsprachenerwerb.<br />
Anforderungen in der Prüfung<br />
Literatur:<br />
Theoretische Grundlagen der Literaturwissenschaft<br />
Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Theorien und Methoden sowie Fähigkeit,<br />
sie auf literarische Texte anzuwenden<br />
Literaturgeschichte<br />
Kenntnis der deutschen Literatur seit der Aufklärung, insbesondere Literatur der<br />
Zeit zwischen 1770 und 1830, einer weiteren Epoche der neueren deutschen Literatur<br />
oder einer literarischen Hauptgattung und eines bedeutenden Autors aufgrund<br />
eingehender Lektüre.<br />
Interpretation<br />
Fähigkeit, Texte zu interpretieren sowie in ihren literarischen, historischen und<br />
soziokulturellen Zusammenhängen zu erklären. Einblick in Formen der literarischen<br />
Kommunikation und in die Rolle von Literatur im Bereich der Medien.<br />
Sprache<br />
Systematische Aspekte der Sprachwissenschaft<br />
Kenntnis der deutschen Sprache, besonders ihrer Grammatik und Lexik; Vertrautheit<br />
mit sprachwissenschaftlichen Theorien und Methoden sowie die Fähigkeit, sie<br />
auf die deutsche Sprache anzuwenden.<br />
Sprachgeschichte<br />
Kenntnis der Geschichte des Neuhochdeutschen seit dem 16. Jahrhundert. Fähigkeit,<br />
Erscheinungen des Sprachwandels strukturell und im Zusammenhang historischer<br />
und sozialer Bedingungen zu beschreiben.<br />
Sprache als Mittel der Kommunikation<br />
Fähigkeit, sprachliche Kommunikation zu beschreiben und die Modalitäten des<br />
Spracherwerbs darzustellen. Fähigkeit zum wissenschaftlichen Umgang mit räumlichen,<br />
sozialen, funktionalen und medialen Varianten der deutschen Sprache.<br />
Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich<br />
der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.<br />
<strong>Deutsch</strong> als wissenschaftliches Beifach für die<br />
Künstlerische Prüfung<br />
Der Studiengang Künstlerisches Lehramt an Gymnasien besteht aus einem<br />
Hauptfach (Bildende Kunst bzw. Musik) und einem wissenschaftlichen Beifach.<br />
Wer in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien<br />
zugelassen oder im Beamtenverhältnis in den öffentlichen Schuldienst eingestellt<br />
werden will, kann eines der folgenden Fächer als wissenschaftliches Fach<br />
wählen: Biologie, Chemie, <strong>Deutsch</strong>, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch,<br />
Geographie, Geschichte, Informatik, Italienisch, Katholische Theologie, Latein,<br />
Mathematik, Philosophie/Ethik (nur als Hauptfach), Physik, Politikwissenschaft,<br />
Spanisch, Sport.<br />
Erziehungswissenschaft, Griechisch und Russisch können nur in Verbindung mit<br />
einem weiteren der oben genannten wissenschaftlichen Fächer gewählt werden.<br />
In diesem Fall ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung<br />
abzulegen.<br />
Die Fächer Evangelische Theologie und Russisch können an der Universität <strong>Freiburg</strong><br />
nicht studiert werden.<br />
22
Die Künstlerische Prüfung in Bildender Kunst bzw. in Musik wird an einer Staatlichen<br />
Akademie der Bildenden Künste bzw. an einer Staatlichen Musikhochschule<br />
abgelegt. Das Studium des wissenschaftlichen Beifaches wird mit der wissenschaftlichen<br />
Prüfung beendet.<br />
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sowie die Prüfungsanforderungen<br />
im wissenschaftlichen Beifach entsprechen den oben unter der Überschrift<br />
„<strong>Deutsch</strong> als Erweiterungsfach“ angegebenen Anforderungen.<br />
Eine Prüfung mit Hauptfach- statt Beifachanforderungen wird auf Antrag genehmigt,<br />
falls auch die akademische Zwischenprüfung abgelegt wurde. Mit dem Bestehen<br />
der Beifachprüfung (1. Staatsexamen) hat der Bewerber die wissenschaftliche<br />
Befähigung für den Unterricht auf der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums<br />
in diesem Fach nachgewiesen. Mit dem Bestehen der Hauptfachprüfung ist die<br />
wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht auf allen Stufen des Gymnasiums<br />
in diesem Fach nachgewiesen.<br />
Das Betriebs- oder Sozialpraktikum<br />
Für Studierende ohne das Fach Sport<br />
Das Betriebs- oder Sozialpraktikum ist von denjenigen Studierenden mit einer<br />
Fächerkombination ohne das Fach Sport nachzuweisen, die ab 2006 zu dem jeweils<br />
im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale<br />
Lehramt zugelassen werden wollen.<br />
Dieses Praktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen<br />
(Vollzeitbeschäftigung) haben und ist eigenverantwortlich zu organisieren. Der<br />
Zeitpunkt des Praktikums ist nicht festgelegt, so dass dieses bereits vor oder während<br />
des Studiums oder vor dem Vorbereitungsdienst absolviert werden kann.<br />
Für das Sozialpraktikum kommen als Praktikumsorte nur Einrichtungen in Frage,<br />
in denen die Arbeit mit Jugendlichen im Vordergrund steht, wie z.B. Freizeiteinrichtungen,<br />
Jugendämter, Heime etc.<br />
Auf Antrag können folgende Leistungen als gleichwertig mit dem Betriebs- oder<br />
Sozialpraktikum anerkannt werden:<br />
‣ ein Praktikum, das dem Betriebs- und Sozialpraktikum entspricht und vor<br />
dem Studium absolviert wurde,<br />
‣ eine abgeschlossene Berufsausbildung,<br />
‣ eine Tätigkeit über eine längeren Zeitraum hinweg (mindestens insgesamt<br />
sechs Monate) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen<br />
Einrichtung.<br />
Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Au-Pair-Tätigkeiten oder Tätigkeiten als<br />
Fremdsprachenassistent/in können grundsätzlich nicht als gleichwertig anerkannt<br />
werden.<br />
Das Vereinspraktikum<br />
Für Studierende mit dem Fach Sport<br />
Studierende mit einer Fächerkombination, die das Fach Sport beinhaltet, müssen<br />
statt des Betriebs- und Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum im Umfang von<br />
mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten<br />
absolvieren. In der Regel wird von einer ½-jährigen Tätigkeit bei einem Umfang<br />
von zwei Stunden pro Woche ausgegangen. Mit ungefähr fünf Stunden sollen<br />
die Verwaltungsarbeit des Vereins und dessen Struktur Inhalt des Praktikums<br />
sein. Das Praktikum kann durchgängig oder in zwei Abschnitten von jeweils drei<br />
Monaten Dauer abgeleistet werden. Es ist auch möglich, das Vereinspraktikum bis<br />
auf drei Monate zu verkürzen, wenn die geforderte Mindeststundenzahl eingehalten<br />
werden kann. Das Vereinspraktikum kann erlassen werden, wenn die/der Studierende<br />
die gültige Lizenz eines nebenberuflichen Übungsleiters/einer nebenberuflichen<br />
Übungsleiterin A oder F oder Trainerlizenzen der Fachverbände nachweist.<br />
Dann ist aber ein vom Verein bestätigter Nachweis erforderlich, dass die/der<br />
Lizenzinhaber/in eine Vereinsgruppe in dem geforderten Umfang betreut hat. Für<br />
die Ableistung des Vereinspraktikums kann ein beliebiger Sportverein frei gewählt<br />
werden. Das Vereinspraktikum ist bereits bei der Meldung zur Wissenschaftlichen<br />
Prüfung nachzuweisen.<br />
Für weitere Fragen zum Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum steht Ihnen das<br />
für Ihren Vorbereitungsdienst zuständige Oberschulamt gerne zur Verfügung:<br />
Oberschulamt Stuttgart poststelle@osas.kv.bwl.de Tel.: 0711/66 70 - 0<br />
Oberschulamt Karlsruhe poststelle@osak.kv.bwl.de Tel.: 0721/926-0<br />
Oberschulamt <strong>Freiburg</strong> Poststelle@osaf.kv.bwl.de Tel.: 0761/208-0<br />
Oberschulamt Tübingen poststelle@osat.kv.bwl.de Tel.: 07071/200-0<br />
Der Vorbereitungsdienst<br />
Im Anschluss an das Studium, das mit der Wissenschaftlichen Prüfung abgeschlossen<br />
wird, ist ein Vorbereitungsdienst von 1 ½ Jahren zu absolvieren, der der<br />
schulpraktischen Ausbildung dient. Der 18-monatige Vorbereitungsdienst beginnt<br />
einmal jährlich im Januar.<br />
Wer den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland ableisten möchte,<br />
sollte sich rechtzeitig nach den dort gültigen Bestimmungen erkundigen.<br />
Die Promotion<br />
Eine Promotion zum Dr. phil. ist nach dem Abschluss des Magisterexamens oder<br />
der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien möglich. Die Bewerber/innen<br />
müssen im Promotionsfach und ggf. in einem zweiten Hauptfach<br />
24
oder zwei Nebenfächern mindestens zwei Semester an der Universität <strong>Freiburg</strong><br />
eingeschrieben gewesen sein. In besonderen Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss<br />
von dieser Voraussetzung absehen.<br />
Nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten in <strong>Freiburg</strong> können<br />
ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert werden.<br />
Das Hauptfach bzw. das erste Hauptfach wird durch den Gegenstand der Dissertation<br />
festgelegt. Das Hauptfach, in welchem die Dissertation angefertigt wird,<br />
muss aus dem Fächerangebot der Philosophischen Fakultäten gemäß der Promotionsordnung<br />
gewählt werden. Das zweite Hauptfach bzw. eines oder beide Nebenfächer<br />
können aus dem Fächerangebot der anderen Fakultäten gemäß der<br />
Promotionsordnung gewählt werden. Im Ausnahmefall können mit Zustimmung<br />
des Prüfungsausschusses auch andere als in der Promotionsordnung bezeichnete<br />
Fächer gewählt und kombiniert werden.<br />
<strong>Deutsch</strong> kann Hauptfach oder eines der Nebenfächer sein.<br />
Wer zur Promotion zugelassen werden möchte, ohne in der gewünschten Fächerkombination<br />
(Haupt- und Nebenfächer) einen Magister- oder Staatsexamensstudiengang<br />
erfolgreich abgeschlossen zu haben, muss in den gewünschten Fächern<br />
für die Zulassung zum Promotionsverfahren mindestens diejenigen Leistungsnachweise<br />
und Sprachkenntnisse vorweisen, die in der Magisterprüfungsordnung<br />
der Universität <strong>Freiburg</strong> für die Philosophischen Fakultäten genannt sind. Eventuelle<br />
zusätzliche Bestimmungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Promotionsordnung.<br />
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.<br />
Dissertation<br />
Als schriftliche Prüfungsleistung wird im Hauptfach eine selbstständig verfasste<br />
Dissertation verlangt, die in Inhalt und Form wissenschaftlichen Kriterien genügen<br />
und zu neuen Erkenntnissen gelangen muss und deren Umfang und Schwierigkeitsgrad<br />
erheblich über dem einer Magisterarbeit liegen.<br />
Die mündliche Prüfung<br />
Für das Ablegen der mündlichen Prüfung bestehen folgende Möglichkeiten:<br />
1. Fachprüfung im Promotionsfach<br />
2. Disputation<br />
3. Rigorosum im Promotionsfach und in einem zweiten Hauptfach oder zwei<br />
Nebenfächern<br />
Die Kandidatinnen und Kandidaten können zwischen den Möglichkeiten 1, 2 und 3<br />
wählen.<br />
Alles Nähere regelt die aktuelle Promotionsordnung.<br />
Tätigkeitsfelder und Berufschancen<br />
Die Tätigkeit von Gymnasiallehrern und –lehrerinnen umfasst zwei Bereiche: die<br />
Arbeit in der Schule und die Arbeit zu Hause mit etwa gleichem Zeitaufwand. Im<br />
Einzelnen lassen sich die Tätigkeiten folgendermaßen kennzeichnen:<br />
Planung und Organisation des Unterrichts wie z.B.<br />
• Auswahl und Einsatz von Lehrbüchern, Lehrmitteln und Medien<br />
• Vorbereitung bestimmter Unterrichtsformen<br />
• Organisation des Stundenplans und der Stoffverteilungspläne<br />
Vorbereitung des Unterrichts wie z.B.<br />
• Stoffauswahl und fachliche Beschäftigung mit den Lehrinhalten der jeweiligen<br />
Unterrichtseinheit<br />
• Einfühlen in die jeweilige Klasse<br />
Durchführung des Unterrichts wie z.B.<br />
• die Aktivität der Schüler/innen anregen<br />
• Anleitung zum selbstständigen Lernen und Arbeiten<br />
• Hinführung zur Selbstverantwortung<br />
Kontrolle und Bewertung der Schülerleistung wie z.B.<br />
• Heftkorrektur<br />
• Beurteilung von Probearbeiten, Schulaufgaben, Klassenarbeiten<br />
Pädagogische Sonderfunktionen auf Schulebene:<br />
Die Verbindungslehrer/innen, die von den Schülern und Schülerinnen gewählt<br />
werden, stehen für Anregungen zur Verfügung und vermitteln bei Konflikten zwischen<br />
Schülern/Schülerinnen und Lehrenden.<br />
Die Stufenbetreuer/innen regeln die besonderen Probleme der einzelnen Gymnasialstufen.<br />
Die Fachbetreuer/innen stehen wie Abteilungsleiter/innen den Fachlehrern und<br />
–lehrerinnen und den Direktoren/Direktorinnen für methodisch-didaktische Fragen<br />
zur Verfügung und sorgen für Fortbildung und einheitliche Leistungsanforderungen<br />
in ihren Fächern.<br />
Die Beratungslehrer/innen informieren die Schüler/innen und Eltern über mögliche<br />
schulische Ausbildungswege, helfen bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten und<br />
arbeiten mit anderen Beratungsstellen zusammen.<br />
Eine Aufstiegsposition für besonders qualifizierte Lehrer und Lehrerinnen im Bereich<br />
der Schulverwaltung ist die des Direktors/der Direktorin, der/die bei voll ausgebauten<br />
Gymnasien den Rang eines Oberstudiendirektors oder einer Oberstudiendirektorin<br />
erhält.<br />
Im Bereich der Lehrerbildung führen Seminarleiter/innen und Fachleiter/innen<br />
(Seminarlehrende) die Studienreferendar/e/innen in die Theorie und Praxis des<br />
26
gymnasialen Lehramts ein. Einzelne Gymnasiallehrer/innen wirken als Referent/en/innen<br />
in der Lehrerfortbildung auf Landesebene oder für bestimmte Regionen<br />
mit.<br />
Berufsmöglichkeiten außerhalb der Schule:<br />
• Sachbearbeiter/in in einem Verlag, in Softwarehäusern und der Lehrmittelindustrie,<br />
bei Hörfunk und Fernsehen<br />
• Bibliothekar/in und Archivar/in (hier wird die Promotion verlangt)<br />
• Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in einem Forschungsinstitut<br />
• Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit von Wirtschaftsunternehmen, öffentlichem<br />
Dienst und anderen Institutionen im Bereich des abgeschlossenen<br />
Fachstudiums<br />
• Dozent/in in der Erwachsenenbildung im kommunalen, kirchlichen und gewerkschaftlichen<br />
Bereich<br />
• Buchhandel<br />
• Beratungsinstitutionen<br />
• Auswärtiges Amt<br />
Tätigkeiten außerhalb der Schule erfordern zusätzlich erworbene berufspraktische<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten. Für Lehrende geisteswissenschaftlicher Fachrichtungen<br />
sind die Einstellungsaussichten auf dem außerschulischen Arbeitsmarkt begrenzt.<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
Hochschulreife<br />
28<br />
allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife<br />
oder Eignungsprüfung für den Zugang besonders<br />
qualifizierter Berufstätiger zu den Hochschulen und<br />
Berufsakademien in Baden-Württemberg<br />
Termine und Fristen<br />
Bewerbungsfrist für das Wintersemester 1. Juni – 15. Juli<br />
für das Sommersemester 1. Dezember – 15. Januar<br />
Einschreibefrist nähere Angaben im Zulassungsbescheid<br />
Vorlesungszeit Wintersemester Mitte Oktober – Mitte Februar<br />
Sommersemester Mitte April – Mitte Juli<br />
Einführungsveranstaltungen<br />
In der Woche vor Vorlesungsbeginn bzw. in der ersten Semesterwoche finden in<br />
den meisten Fächern sog. Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger/innen<br />
statt (Kleingruppenprogramme), in denen Studierende höherer Semester die Erstsemester<br />
betreuen, um sie aus ihrer Sicht über Aufbau und Ablauf des Studiums<br />
zu informieren. Diese Kleingruppenprogramme dienen auch dazu, dass Studienanfänger/innen<br />
untereinander und zu Studierenden höherer Semester erste Kontakte<br />
aufnehmen können.<br />
Die Studienanfänger/innen werden in der Regel zu diesen Veranstaltungen schriftlich<br />
eingeladen. Bei Anfängern und Anfängerinnen, die nicht im Hauptverfahren<br />
zugelassen wurden, ist diese Einladung oft aus zeitlichen Gründen nicht möglich.<br />
Für sie hält die Zentrale Studienberatung ein Info mit den Terminen und Orten der<br />
Einführungsveranstaltungen bereit.<br />
Zulassungsverfahren<br />
Für Studienanfänger/innen<br />
Die an der Universität <strong>Freiburg</strong> verfügbaren Studienplätze werden von der Universität<br />
zum Sommer- und Wintersemester vergeben. Es besteht derzeit eine örtliche<br />
Zulassungsbeschränkung. Hierbei werden 90 % der Studienplätze nach<br />
dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens und 10% nach der<br />
Wartezeit (der Zeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ohne<br />
ein Studium an einer deutschen Hochschule vergangen ist) vergeben.<br />
Die Auswahl erfolgt aufgrund einer zu bildenden Rangliste. Für die Bildung dieser<br />
Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die schulischen Leistungen<br />
in folgenden Fächern berücksichtigt:<br />
a) Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
) eine mindestens dreimonatige, zusammenhängende studiengangbezogene<br />
Praxiserfahrung (z. B. Mitarbeit in Zeitungen, Werbung, o.ä.), nachgewiesen<br />
durch Vorlage eines schriftlichen Dokuments (Zeugnis, Tätigkeitsbescheinigung,<br />
Mustermappe und dgl.);<br />
c) Aufenthalt von mindestens drei zusammenhängenden Monaten im fremdsprachigen<br />
Ausland (z.B. Sprachkurs, Schulaustausch), dessen Beginn<br />
nicht länger als drei Jahre vor dem Beginn des angestrebten Studiums an<br />
der Universität <strong>Freiburg</strong> liegt, nachgewiesen durch Vorlage eines schriftlichen<br />
Dokuments (Zeugnis, Teilnahmebescheinigung o.ä.).<br />
Der Rangplatz bestimmt sich nach der im Abiturzeugnis ausgewiesenen Durchschnittsnote<br />
der Hochschulzugangsberechtigung. Sofern eine Praxiserfahrung<br />
gemäß Buchstabe b) vorliegt, verbessert sich die im Abiturzeugnis ausgewiesene<br />
Durchschnittsnote um 0,2. Bei einem Auslandsaufenthalt gemäß Buchstabe<br />
c) verbessert sich die Durchschnittsnote um 0,3. Bei Bewerberinnen/Bewerbern,<br />
die beide Kriterien erfüllen, erfolgt eine Notenanhebung um<br />
0,5.<br />
Bitte erkundigen Sie sich vor Bewerbungsbeginn nach dem aktuellen<br />
Stand der Zulassungsbeschränkungen.<br />
<strong>Deutsch</strong>e Studieninteressierte, Ausländer/innen und Staatenlose, die eine deutsche<br />
Studienberechtigung besitzen (Bildungsinländer/innen), sowie Staatsangehörige<br />
eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bewerben sich beim<br />
Studentensekretariat der Universität <strong>Freiburg</strong><br />
Fahnenbergplatz<br />
79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Ausländische Bewerber/innen anderer Nationalität und Staatenlose, die nicht Bildungsinländer/innen<br />
sind, richten ihre Bewerbung an die<br />
Abteilung Internationale Studierende/<br />
International Admissions and Services<br />
Fahnenbergplatz<br />
79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Für Universitätswechselnde<br />
Für Studienbewerber/innen ab dem zweiten Fachsemester besteht derzeit keine<br />
Zulassungsbeschränkung. Bitte erkundigen Sie sich vor Bewerbungsbeginn<br />
nach dem aktuellen Stand der Zulassungsbeschränkungen.<br />
<strong>Deutsch</strong>e Studieninteressierte, Ausländer/innen und Staatenlose, die eine deutsche<br />
Studienberechtigung besitzen (Bildungsinländer/innen), sowie Angehörige<br />
eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bewerben sich beim<br />
Studentensekretariat der Universität <strong>Freiburg</strong><br />
Fahnenbergplatz<br />
79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Ausländische Bewerber/innen anderer Nationalität und Staatenlose, die nicht Bildungsinländer/innen<br />
sind, richten ihre Bewerbung an die<br />
Abteilung Internationale Studierende/<br />
International Admissions and Services<br />
Fahnenbergplatz<br />
79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Studienfachberatung<br />
Dr. Harald Baßler <strong>Deutsch</strong>es Seminar<br />
KG III, Raum 3313<br />
Platz der Universität 1-3, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Sprechzeiten: Di u. Mi 15.00 – 17.00 Uhr<br />
Fr 9.00 – 10.00 Uhr<br />
(Termine bitte im Geschäftszimmer des <strong>Deutsch</strong>en Seminars<br />
(Raum 3315, (0761) 2 03- 32 41 vereinbaren<br />
oder unter Studieninfo@germanistik.uni-freiburg.de)<br />
(0761) 2 03- 32 25<br />
E-Mail: Harald.Bassler@germanistik.uni-freiburg.de<br />
Weitere Hochschuladressen<br />
30<br />
Fakultät<br />
Institut<br />
Prüfungsamt<br />
Fakultätsassistentin<br />
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte<br />
Philologische Fakultät<br />
Dekanat: Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 1. OG,<br />
79085 <strong>Freiburg</strong><br />
(07 61) 2 03 – 31 20<br />
<strong>Deutsch</strong>es Seminar I und II<br />
Kollegiengebäude III<br />
Platz der Universität 1 - 3, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />
(07 61) 2 03 – 32 90<br />
Gemeinsame Kommission der Philologischen, der Philosophischen<br />
und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen<br />
Fakultät<br />
Geschäftsführung:<br />
Frau Annette Ehinger<br />
Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 2.OG, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Sprechzeiten:<br />
Di 10.15 - 12.30 Uhr und Do 14.00 - 16.00 Uhr<br />
In der vorlesungsfreien Zeit siehe Aushang<br />
(0761) 2 03 - 20 11<br />
Frau Dr. Monika Henningsen<br />
Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 1.OG, Raum 01005,<br />
79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Sprechzeiten während der Vorlesungszeit: Di u. Do 9.00 - 11.00<br />
Uhr<br />
(07 61) 2 03 - 24 25<br />
Frau Prof. Dr. Sieglinde Lemke<br />
Englisches Seminar, KG IV, Rempartstr. 15, 79098 <strong>Freiburg</strong><br />
(07 61) 2 03 – 33 49<br />
E-Mail: sieglinde.lemke@anglistik.uni-freiburg.de
Prüfungsämter<br />
Orientierungs- und Zwischenprüfung<br />
Gemeinsame Kommission der Philologischen, der Philosophischen und der<br />
Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät<br />
Studienberatung zur Organisation des Studiums und der Abschlussprüfung<br />
sowie zu Fragen der Fächerkombinierbarkeit in den Studiengängen Magister<br />
Artium, Lehramt und Promotion/Dr. phil.<br />
Beauftragte für die Orientierungs- und Zwischenprüfung in diesen Studiengängen<br />
Frau Annette Ehinger<br />
Werthmannstr. 8/Rückgebäude, 2.OG, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Sprechzeiten: Di 10.15 - 12.30 Uhr<br />
Do 14.00 - 16.00 Uhr<br />
In der vorlesungsfreien Zeit nach Aushang<br />
(0761) 2 03 – 20 11<br />
Staatsexamen Landeslehrerprüfungsamt beim Ministerium für Kultus und Sport<br />
Baden-Württemberg,<br />
Außenstelle beim Regierungspräsidium <strong>Freiburg</strong>, Eisenbahnstr. 68,<br />
79098 <strong>Freiburg</strong><br />
Sprechzeiten: Mo u. Do 14.00 - 16.00 Uhr<br />
(07 61) 2 08 – 0<br />
Prüfungsordnungen und Studienplan<br />
Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung<br />
Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität <strong>Freiburg</strong> in den Studiengängen Lehramt,<br />
Magister, Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.September 2000, mit Zustimmung des Rektors<br />
im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, zuletzt geändert am 13. Mai<br />
2008, veröffentlicht in: Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong>, Jahrgang 39,<br />
Nr.43, S. 109 - 110.<br />
Die Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung kann im Zwischenprüfungsamt der Gemeinsamen<br />
Kommission der Philologischen, der Philosophischen und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen<br />
Fakultät eingesehen werden.<br />
Prüfungsordnung für die Wissenschaftliche Prüfung<br />
Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien<br />
(Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001, veröffentlicht im GBl. Nr.6 vom 22. März<br />
2001, S. 201 ff, letzte Änderung vom 12.Juli 2005 (K.u.U. 14-15/2005, S.103)<br />
Übergangsregelung:<br />
Diese Verordnung findet bei der Prüfung der Bewerber/innen Anwendung, die ihr Studium für das Lehramt<br />
an Gymnasien nach dem 31.03.2001 aufgenommen haben. Der Passus über das Praxissemester findet<br />
auch bei den Bewerber/innen Anwendung, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien nach dem<br />
30.09.2000 aufgenommen haben.<br />
Auf Bewerber/innen, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 01. April 2001 aufgenommen<br />
haben, finden (bis auf die Passage mit dem Praxissemester) die bisherigen Bestimmungen noch sechs<br />
Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung Anwendung.<br />
Bewerber/innen, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 1. April 2001 aufgenommen<br />
haben, können auf Antrag nach den Bestimmungen der neuen Verordnung geprüft werden.<br />
Prüfungsordnung für die Künstlerische Prüfung<br />
Verordnung des Kultusministeriums über die Künstlerische Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien<br />
(Künstlerische Prüfungsordnung) vom 13.03.2001, veröffentlicht im GBl. Nr. 6 vom 22. März 2001, S. 284<br />
ff. Letzte Änderung vom 22. Juli 2002, veröffentlich im GBl. vom 20. August 2002, S. 342 ff.<br />
Übergangsregelung wie bei Wissenschaftlicher Prüfung<br />
Prüfungsordnung für die Pädagogische Prüfung<br />
Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die<br />
Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn) vom 10. März 2004, veröffentlicht im<br />
GBl. 2004, Seite 181.<br />
Übergangsvorschriften:<br />
(1) Wer vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurde, wird nach<br />
den bisherigen Vorschriften ausgebildet und geprüft.<br />
(2) Wer sein Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 02. Oktober 2000 aufgenommen und<br />
die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien nach der Verordnung vom 02.<br />
Dezember 1977, zuletzt geändert am 24. Februar 1998 oder die Künstlerische Prüfung für das<br />
Lehramt an Gymnasien nach der Verordnung vom 20. Juli 1981, zuletzt geändert am 28. Mai<br />
1997 bestanden hat, wird für eine Übergangszeit, die mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst<br />
im Schuljahr 2007/2008 endet, zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung<br />
nach den bisherigen Vorschriften zugelassen. In Ausnahmefällen können abweichende Bestimmungen<br />
getroffen werden<br />
(3) Wer ein Schulpraxissemester nach §8 Abs.2 Nr.3 der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung<br />
vom 13. März 2001 absolviert und den Vorbereitungsdienst im Januar 2004 begonnen hat, wird<br />
nach den bisherigen Vorschriften mit der Maßgabe ausgebildet, dass das Schulpraxissemester<br />
auf das erste Unterrichtshalbjahr des Vorbereitungsdienstes angerechnet wird.<br />
(4) Der Vorbereitungsdienst nach den Bestimmungen dieser Verordnung beginnt erstmalig im Januar<br />
2005; §2 Abs.1 Nr.6 (betrifft nur Betriebs- und Sozialpraktikum) findet ab 01. Januar 2006<br />
Anwendung.<br />
Promotion<br />
Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten der <strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong> i. Br. vom<br />
20. Januar 1999 (W., F. u. K. 1999 vom 19.03.1999, S. 58ff), zuletzt geändert mit Zustimmung des Rektors<br />
am 31. Januar 2006, veröffentlicht in: Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität<br />
<strong>Freiburg</strong> im Breisgau vom 8. Februar 2006, Jahrgang 37, Nr. 7, Seite 9.<br />
Die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten kann bei der Gemeinsamen Kommission der<br />
Philologischen, der Philosophischen und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät<br />
eingesehen werden.<br />
Studienplan<br />
Ein gültiger Studienplan liegt z. Zt. nicht vor.<br />
Die ZSB bemüht sich, die jeweils gültigen Fassungen der Prüfungs- und Studienordnungen<br />
in die Studienganginfos einzuarbeiten. Da sich diese jedoch häufig<br />
ändern, kann es vorkommen, dass Sie eine Fassung in den Händen halten, die<br />
nicht mehr dem aktuellsten Stand entspricht. Deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen,<br />
dass im Zweifel die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung verbindlich<br />
ist.<br />
32
Notizen<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong><br />
Zentrale Studienberatung (ZSB), Sedanstrasse 6, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Redaktion<br />
Sabine Görtler, ZSB<br />
Produktion<br />
Universitätsdruckerei<br />
Stand Oktober 2009<br />
34
International Office<br />
Zuständigkeit<br />
Adresse<br />
Sprechzeiten<br />
Studierende der Universität <strong>Freiburg</strong>, die ein oder mehrere Semester an<br />
einer ausländischen Hochschule studieren wollen, Sprachkurse, Betreuung<br />
ausländischer Studierender und Gastwissenschaftler<br />
International Office der Universität <strong>Freiburg</strong>,<br />
Fahnenbergplatz, 79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Mo, Di, Do 9.00 – 12.00 Uhr und Mi 13.30 – 15.30 Uhr,<br />
E-Mail: io@uni-freiburg.de, Internet: http://www.io.uni-freiburg.de<br />
<strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität <strong>Freiburg</strong><br />
SO FINDEN SIE UNS:<br />
biss: Beratung • Information • Service für Studierende<br />
im Studentenwerk <strong>Freiburg</strong>, Schreiberstr. 12 - 16, 79098 <strong>Freiburg</strong><br />
Infoladen<br />
Zuständigkeit<br />
Allgemeine Auskunft<br />
Zimmervermittlung<br />
Jobvermittlung<br />
BAföG-Kurzberatung<br />
Studienfinanzierung<br />
(Studiendarlehen)<br />
Sprechzeiten allgemein Infoladen Mo - Fr 8.00 – 17.00 Uhr<br />
(0761) 2101 - 200/300<br />
E-Mail: info@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
(0761) 2101 - 204<br />
E-Mail: zimmer@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
(0761) 2101 - 325<br />
jobvermittlung@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
(0761) 2101 - 326<br />
E-Mail: bafoeg@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
Sprechzeiten: Mo - Fr 8.00 – 17.00 Uhr<br />
(0761) 2101 - 253<br />
E-Mail: heinemann@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
Sprechzeiten: Di 9.00 – 12.00 Uhr u.<br />
Do 13.30 – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung<br />
Sozialberatung<br />
Zuständigkeit Einzelberatung für Studierende in finanziellen und/oder sozialen Notlagen;<br />
für Studierende mit Kindern, für behinderte u. chronisch kranke Studierende<br />
Sprechzeiten Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr u. Do 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
(0761) 2101 - 233, E-Mail: hermle@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
Amt für Ausbildungsförderung<br />
Zuständigkeit<br />
Sprechzeiten<br />
Beratung in BAföG-Angelegenheiten, Bearbeitung von Anträgen<br />
Di 9.00 - 12.00 Uhr und Do 13.30 - 16.00 Uhr<br />
(0761) 2101 - 326; Fax: (0761) 2101 - 201<br />
E-Mail: bafoeg@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
Psychotherapeutische Beratungsstelle<br />
Zuständigkeit<br />
Anmeldung<br />
Beratung und Kurztherapie bei Arbeits- und Konzentrationsstörungen, Prüfungs-<br />
und anderen Ängsten, Rede- und Schreibschwierigkeiten, Gefühlen<br />
von Überforderung, Essstörungen, Familien- und Beziehungsproblemen,<br />
Isolation und Anonymität im Alltag<br />
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
(0761) 2101 - 269, E-Mail: meyer.r@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
Offene Sprechstunde: Mi 13.00 - 14.00 Uhr<br />
Sprechzeiten:<br />
Kurzinformation:<br />
So erreichen Sie uns:<br />
Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr Zentrale Studienberatung<br />
Di + Do 14:00 - 16:00 Uhr der Universität <strong>Freiburg</strong><br />
Sedanstr. 6, 2. OG,<br />
79085 <strong>Freiburg</strong><br />
Tel. (0761) 203 – 42 46<br />
Einzelberatung: Fax (0761) 203 – 88 35<br />
Mo, Di, Do 09:00 - 11:30 Uhr E-Mail info@zsb.uni-freiburg.de<br />
Di + Do 14:00 - 16:00 Uhr Internet http://www.zsb.uni-freiburg.de<br />
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