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Verkaufsprospekt - Hesse Newman

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Beteiligungsangebot | Risiken der Beteiligung<br />

diesem Hintergrund das Risiko, dass durch Veräußerungen<br />

und sonstige Übertragungsvorgänge (mit Ausnahme des<br />

Erwerbs von Todes wegen) von (mittelbaren) Beteiligungen<br />

an der Emittentin Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Als<br />

sonstige Übertragungen kommen auch und insbesondere<br />

der Wechsel von einer Beteiligung als Treugeber zu einer<br />

Beteiligung als Kommanditist, Vorgänge auf der mittelbaren<br />

Gesellschafterebene sowie der Austausch der Treuhänderin<br />

in Betracht. Es kann somit zum Überschreiten der für<br />

Zwecke des § 1 Abs. 2a GrEStG relevanten 95-Prozent-<br />

Grenze innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums kommen<br />

und eine entsprechende, in der Prospektdarstellung nicht<br />

berücksichtigte Grunderwerbsteuerbelastung ausgelöst<br />

werden. Tritt dieser Fall ein, würde sich die Rendite der<br />

Anleger entsprechend reduzieren. Wird ein grunderwerbsteuerpflichtiger<br />

Tatbestand nach § 1 Abs. 2a GrEStG mehrfach<br />

ausgelöst, ist eine Grunderwerbsteueranrechnung<br />

aus dem jeweils zuvor verwirklichten grunderwerbsteuerpflichtigen<br />

Tatbestand nicht möglich.<br />

Umsatzsteuerliche Risiken<br />

Durch eine vorsteuerschädliche Nutzung des Objekts,<br />

insbesondere durch umsatzsteuerfreie Vermietungen,<br />

kann es zu Abweichungen von der Prognoserechnung<br />

sowohl aufgrund nicht abziehbarer Vorsteuerbeträge als<br />

auch aufgrund von Vorsteuerberichtigungen zu Lasten<br />

der Gesellschaft für in der Vergangenheit als Vorsteuer<br />

geltend gemachte Vorsteuerbeträge kommen. Durch die<br />

so entstehenden Mehrkosten würde sich die Rendite<br />

der Anleger entsprechend reduzieren.<br />

zuzüglich weiterer Vermögensgegenstände und abzüglich<br />

der Schulden ermittelt werden kann. Mangels einer unmittelbaren<br />

Anwendbarkeit von § 157 BewG i. V. m. §§ 176 bis<br />

198 BewG kann jedoch im Fall einer Beteiligung der Anleger<br />

als Treugeber nicht ausgeschlossen werden, dass der<br />

Sachleistungsanspruch eines Treugebers abweichend zu<br />

der Beteiligung eines Kommanditisten zu bewerten ist.<br />

Insbesondere eine Ableitung des gemeinen Werts aus<br />

etwaigen Verkäufen von Beteiligungen auf dem Zweitmarkt<br />

ist nicht auszuschließen. Liegt der so abgeleitete Verkehrswert<br />

über dem Wert, der sich aufgrund der gesetzlichen<br />

Bewertungsvorschriften bei einer unmittelbaren Beteiligung<br />

ergibt, entsteht für den Erwerber bzw. den Schenker eine<br />

höhere Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerlast.<br />

Sonstige steuerliche Risiken<br />

Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem<br />

Anleger zu Steuernachzahlungen führen, sind ab dem<br />

Beginn des 16. Monats nach Ablauf des Jahres, für das der<br />

Bescheid ergeht, für jeden Monat Zinsen in Höhe von<br />

0,5 Prozent an die Finanzverwaltung zu zahlen.<br />

Maximales Risiko<br />

Eine Gefährdung des gesamten Vermögens des Anlegers<br />

und damit das Maximalrisiko besteht aus der Kumulation<br />

eines vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals,<br />

einer Inanspruchnahme aus einer gegebenenfalls abgeschlossenen<br />

persönlichen Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

sowie einem Ausgleich persönlicher Steuerbelastungen aus<br />

eigenen Mitteln.<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken<br />

Die Übertragung von Anteilen an der Emittentin im Wege<br />

der Erbfolge oder Schenkung unterliegt der Erbschaft- bzw.<br />

Schenkungsteuer. Die Beteiligungen werden in der Regel<br />

über ein Treuhandverhältnis gehalten. Die Bewertung der<br />

Bereicherung des Erben bzw. des Beschenkten richtet<br />

sich hierbei nach dem gemeinen Wert des Sachleistungsanspruchs<br />

in Form des Anspruchs auf Herausgabe des<br />

Treuguts. Die Emittentin geht davon aus, dass der gemeine<br />

Wert des Sachleistungsanspruchs analog zu den bei einer<br />

unmittelbaren Beteiligung von Anlegern geltenden gesetzlichen<br />

Bewertungsvorschriften für den Wert des Anteils an<br />

der Immobilie (§ 157 BewG i. V. m. §§ 176 bis 198 BewG)<br />

Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage,<br />

die über die in diesem Kapitel dargestellten Risiken hinausgehen,<br />

sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht bekannt.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 27

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