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Verkaufsprospekt - Hesse Newman

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Classic Value 4<br />

GreenBuilding Hamburg<br />

Quartier 21


<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4


Vorwort


Zukunftsfähig und grün investieren<br />

Was lange Zeit bei Fachleuten der Bau- und Immobilienbranche als Nischenthema galt,<br />

ist heute in aller Munde: GreenBuilding. Nachhaltiges Bauen und vor allem die Energieeffizienz<br />

von Gebäuden sind auch in Politik und Gesellschaft angekommen. Nicht zuletzt der<br />

Atomausstiegsbeschluss hat das Thema auf die Tagesordnung gebracht. Nach dem Motto:<br />

„Die beste und sicherste Energie ist eine, die gar nicht erst verbraucht wird“.<br />

Energiewende ins Depot bringen<br />

GreenBuildings fördern nicht nur die Energiebilanz und schützen das Klima. Die Energieeffizienz<br />

eines Gebäudes und der Einsatz von schonenden Technologien rechnen sich auch:<br />

Mieter profitieren von geringeren Betriebskosten und genießen den Imagevorteil einer<br />

Zukunftsimmobilie. Investoren können von der besseren Vermietbarkeit und höheren Mieten<br />

profitieren. Mit dem <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 können Sie nun auch als Privatanleger<br />

ein Stück Energiewende realisieren: Anlageobjekt (nachfolgend auch Fondsimmobilie oder<br />

Immobilie) ist ein GreenBuilding, das Innovation und Nachhaltigkeit groß schreibt. Die Deutsche<br />

Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat dem Büro- und Geschäftshaus z. B. im Rahmen<br />

einer Vorzertifizierung bereits die höchstmögliche Punktzahl für seinen niedrigen Verbrauch<br />

von Primärenergie gegeben.<br />

GreenBuilding in der Umwelthauptstadt Hamburg<br />

Zukunftsfähig ist die Fondsimmobilie auch aufgrund ihrer einmaligen Lage im neuen Hamburger<br />

„Quartier 21“. Einundzwanzig denkmalgeschützte Häuser auf einem weitläufigen ehemaligen<br />

Krankenhausgelände werden hier fit gemacht und durch attraktive Neubauten ergänzt.<br />

112.000 Quadratmeter zum Wohnen und Arbeiten entstehen – nach modernsten Energiesparregeln.<br />

Zusammen bilden sie eine kleine Stadt im Park, mitten in Hamburg zwischen Stadtpark,<br />

Parkfriedhof Ohlsdorf und Alstertal. Das neue Viertel ist verkehrstechnisch über U-Bahn,<br />

S-Bahn, Busse sowie über den Stadtring 2 auch mit dem eigenen PKW perfekt mit der City<br />

verbunden. Auch der Flughafen liegt nur knappe fünf Straßenkilometer bzw. zwei S-Bahn-<br />

Stationen entfernt. Und trotzdem sind die Mietpreise im Quartier 21 im Vergleich zur Innenstadt<br />

günstig. Für ein Büro- und Geschäftshaus sind dies außerordentliche Standortvorteile.<br />

Schöner arbeiten: günstig, grün und gut verbunden<br />

In Zeiten von Fach- und Führungskräftemangel steigen die Ansprüche von Arbeitnehmern.<br />

Gut angebundene Unternehmen in lebendigem Umfeld haben es dabei leichter, Fachkräfte zu<br />

gewinnen, als Unternehmen in monokulturellen Gewerbegebieten. Das Quartier 21 bietet<br />

als Mehrgenerationenviertel, was Leben und Arbeiten von morgen ausmacht: Wohnen im<br />

Grünen für Familien mit Kindern genauso wie barrierefreies und betreutes Wohnen fürs Alter,<br />

Geschäfte für den täglichen Bedarf und Restaurants genauso wie einen Kindergarten, ein<br />

Ärztezentrum und einen Fitnessclub. Kurzum: eine gute Infrastruktur für alle Lebensphasen.<br />

Investieren Sie in dieses neue Stück Hamburg und bringen Sie gleichzeitig die Energiewende<br />

in Ihr Depot. Der Fonds plant jährliche Auszahlungen von 5,75 steigend auf 6 Prozent*.<br />

* Bezogen auf die Pflichteinlage ohne Agio<br />

Das Quartier 21 ist als urbane Gartenstadt vor allem bei Familien mit Kindern beliebt,<br />

– und mittendrin die Fondsimmobilie. <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 5


Inhalt<br />

Schöne Aussichten: Büro mit Blick aufs Denkmal (Visualisierung).<br />

Hinweise und Erklärungen 9<br />

Beteiligungsangebot 10<br />

Angebot im Überblick 11<br />

Strukturübersicht 17<br />

Risiken der Beteiligung 18<br />

Projektpartner 28<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG 29<br />

HOCHTIEF-Gruppe 32<br />

Standort 34<br />

Deutschland 34<br />

Hamburg 37<br />

GreenCapital 2011 41<br />

Quartier 21, Hamburg-Barmbek 43<br />

Fondsimmobilie 48<br />

Objekt 49<br />

Grundstücke 55<br />

Auszug aus der Baubeschreibung 57<br />

GreenBuilding 60<br />

Mieter 64<br />

6 | HESSE NEWMAN Capital


Anlage<br />

Wirtschaftliche Grundlagen 68<br />

Investitions- und Finanzierungsplan 69<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose / Prognose für den Anleger 74<br />

Verkaufsprognose 79<br />

Sensitivitätsanalysen 80<br />

Rechtliche Grundlagen 82<br />

Angaben über die Vermögensanlagen 83<br />

Wesentliche Verträge 95<br />

Wichtige Vertragspartner 106<br />

Steuerliche Grundlagen 110<br />

Vertragswerk 120<br />

Gesellschaftsvertrag 121<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag 132<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag 136<br />

Zusatzinformationen 138<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 139<br />

Finanzinformationen der Emittentin 143<br />

Angabenvorbehalt 146<br />

Glossar 147<br />

Beteiligungshinweise 149<br />

Beitrittserklärung<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Verkaufsprospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 7


Hinweise<br />

und Erklärungen


Hinweise und Erklärungen<br />

Hinweise und Erklärungen<br />

Prospekterstellung<br />

Der vorliegende <strong>Verkaufsprospekt</strong> wurde auf Grundlage<br />

der Vermögensanlagen-<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung und<br />

des <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetzes erstellt. Der <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

orientiert sich ferner an den Vorgaben des vom Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standards<br />

über die „Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>en über öffentlich angebotene Vermögensanlagen<br />

(IDW S 4)“.<br />

Emittentin<br />

Emittentin der Vermögensanlage ist die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG, Gorch-Fock-Wall 3,<br />

20354 Hamburg.<br />

Anbieterin<br />

Anbieterin der Vermögensanlage ist die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG mit Sitz in Hamburg.<br />

Verantwortung für den<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

Sämtliche Angaben, Plandaten, Prognosen sowie die<br />

steuerlichen und rechtlichen Grundlagen dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

wurden sorgfältig und nach bestem Wissen<br />

zusammengestellt. Sie beruhen auf dem gegenwärtigen<br />

Stand der Planung, den zugrunde liegenden Verträgen,<br />

den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und den<br />

aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten. Die Anleger<br />

gehen eine längerfristige unternehmerische Beteiligung<br />

ein, die mit entsprechenden Risiken (siehe hierzu Seite<br />

18 bis 27) verbunden ist.<br />

Vom Prospekt abweichende Angaben sind nur dann und<br />

insoweit verbindlich, als sie von der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG vor der Zeichnung schriftlich bestätigt werden.<br />

Dritte, insbesondere selbstständige Anlageberater und<br />

Vermittler, sind zu abweichenden Angaben nicht berechtigt.<br />

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Kommanditisten/<br />

Treugebern und der Emittentin sind allein die Angaben<br />

des gegebenenfalls durch Nachträge ergänzten <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

maßgeblich.<br />

Für den Inhalt des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es übernimmt die<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG als Anbieterin, vertreten durch<br />

ihre Vorstände Marc Drießen und Dr. Marcus Simon, die<br />

Verantwortung und erklärt, dass ihres Wissens die hierzu<br />

gemachten Angaben richtig und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen sind.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 22. Juli 2011<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Gorch-Fock-Wall 3<br />

20354 Hamburg<br />

Marc Drießen<br />

Dr. Marcus Simon<br />

Vorstand<br />

Vorstand<br />

Die denkmalgeschützten<br />

Pavillonhäuser geben dem Quartier 21<br />

seinen besonderen Charme.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 9


Beteiligungsangebot<br />

Beteiligungsangebot<br />

Angebot im Überblick<br />

Das Beteiligungsangebot <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4<br />

(<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG) investiert planmäßig<br />

in ein GreenBuilding im neu entwickelten Quartier 21 im Hamburger<br />

Stadtteil Barmbek. Das aus zwei Gebäudeteilen bestehende Büro- und<br />

Geschäftshaus mit Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss und einer<br />

eingeschossigen Tiefgarage befindet sich derzeit im Bau und soll bis zum<br />

29. Februar 2012 an die Emittentin übergeben werden.<br />

Die Büroflächen der Immobilie sind vollständig an die<br />

HOCHTIEF Corporate Space Management GmbH (nachfolgend<br />

HOCHTIEF), eine 100-prozentige Tochtergesellschaft<br />

der HOCHTIEF Aktiengesellschaft vermietet, die im<br />

Rahmen der Neustrukturierung der HOCHTIEF-Gruppe<br />

planmäßig auf die HOCHTIEF Solutions AG verschmolzen<br />

werden soll.<br />

Für rund 77 Prozent der Einzelhandelsflächen sind bereits<br />

Mietverträge mit der REWE Markt GmbH (nachfolgend<br />

REWE), der Iwan Budnikowsky GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

Budnikowsky) sowie der denn’s Biomarkt GmbH<br />

(nachfolgend denn’s Biomarkt) abgeschlossen.<br />

Immobilien in guten Lagen können Inflationsschutz und<br />

Wertbeständigkeit bieten. Sie werden damit zu einem<br />

wichtigen Bestandteil bei der Vermögenssicherung. Langfristige,<br />

indexierte Mietverträge mit guten Mietern machen<br />

eine Investition in geschlossene Immobilienfonds widerstandsfähig<br />

gegen kurzfristige Markteinflüsse.<br />

10 | HESSE NEWMAN Capital


Bereits im Frühjahr 2012 zieht HOCHTIEF in seine neue Konzernzentrale Nord im Quartier 21 ein (Visualisierung).<br />

Beteiligung<br />

Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über<br />

die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH (nachfolgend<br />

Treuhänderin) an dem Kommanditkapital der<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG,<br />

Hamburg (nachfolgend auch Emittentin, Fondsgesellschaft,<br />

Gesellschaft oder <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4).<br />

Anlageobjekt der Emittentin ist ein Büro- und Geschäftshaus<br />

in der Fuhlsbüttler Straße in Hamburg-Barmbek.<br />

Die gesamte Grundstücksgröße beträgt 13.198 Quadratmeter.<br />

Die Emittentin hat das im Bau befindliche Gebäude<br />

erworben und wird die Immobilie planmäßig bis zum<br />

29. Februar 2012 vollständig übernehmen.<br />

Lage<br />

Deutschland<br />

Deutschland ist mit Abstand die größte und wichtigste<br />

Volkswirtschaft in Europa. Auch in der jüngsten Wirtschaftskrise<br />

2009 / 2010 zeigte sich die deutsche Wirtschaft<br />

nachhaltig und stabil. Für das Gesamtjahr 2010<br />

bestätigten die Statistiker ein Wirtschaftswachstum von<br />

3,6 Prozent. Im ersten Vierteljahr 2011 stieg das preisbereinigte<br />

Bruttoinlandsprodukt (BIP) zum ersten Quartal<br />

2010 um 5,2 Prozent, wie das Statistische Bundesamt<br />

in Wiesbaden mitteilte.<br />

Auch der deutsche Immobilienmarkt hat im europäischen<br />

Vergleich hohe Stabilität bewiesen. Aufgrund der vorangegangenen<br />

Überhitzung der europäischen Märkte mussten<br />

insbesondere Standorte wie London und Paris enorme<br />

Wertkorrekturen durchleben. Durch den in Deutschland<br />

lediglich moderaten Anstieg der Kaufpreise zum Zeitpunkt<br />

der Überhitzung war der Korrekturbedarf in der Folge entsprechend<br />

niedrig. Daher gerät Deutschlands Immobilienmarkt<br />

zunehmend in den Fokus sicherheitsorientierter<br />

Anleger. Das Transaktionsvolumen im gewerblichen Immobilieninvestmentmarkt<br />

lag zum Jahresende 2010 deutlich<br />

über den Prognosen vom Jahresanfang und der Bürovermietungsmarkt<br />

hat sich im Laufe des Jahres 2010 deutlich<br />

stabilisiert. Für das laufende Jahr wird ein weiteres<br />

Wachstum der deutschen Wirtschaft prognostiziert. In<br />

Kombination mit niedrigen Arbeitslosenzahlen und steigender<br />

Konsumfreude bietet Deutschland auch zukünftig<br />

ein gutes Umfeld für einen stabilen Immobilienmarkt.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 11


Hamburg<br />

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit knapp 1,8 Mio.<br />

Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands sowie<br />

die siebtgrößte der Europäischen Union. Die Metropolregion<br />

Hamburg erstreckt sich entlang der Elbe von der<br />

Nordsee bis weit ins Binnenland. Hier leben insgesamt<br />

ca. 4,3 Mio. Menschen.<br />

Die Wirtschaftsstruktur Hamburgs ist geprägt durch den<br />

Dienstleistungssektor, in dem mehr als zwei Drittel aller<br />

Beschäftigten arbeiten. Daneben ist Hamburg auch ein wichtiges<br />

industrielles Zentrum. Mehr als 140.000 Unternehmen und<br />

Gewerbetreibende haben ihren Sitz in Hamburg. Besonders<br />

stark sind die Bereiche Hafen und Logistik, Life Sciences,<br />

Luftfahrtindustrie sowie Medien und IT. Aber auch regenerative<br />

Energien sowie der Handel mit Asien, insbesondere mit China,<br />

gehören zu den wirtschaftlichen Schwerpunkten der Stadt.<br />

Der Büromarkt Hamburg umfasst rund 13 Mio. Quadratmeter<br />

und ist damit der drittgrößte Markt in Deutschland.<br />

Hamburg-Barmbek<br />

Barmbek liegt im Osten des Hamburger Bezirks Hamburg-<br />

Nord und hat ca. 68.000 Einwohner. Der Stadtteil ist<br />

kein klassischer Bürostandort, sondern ein etabliertes,<br />

gewachsenes Wohnquartier mit dichter Bebauung und<br />

hervorragender Infrastruktur. Gute Einkaufsmöglichkeiten<br />

mit breitem Angebot sorgen unter anderem für eine<br />

konstante Einwohnerzahl und -dichte. Barmbek ist wegen<br />

seiner Nähe zum Stadtpark, zum Flughafen Hamburg mit<br />

direktem S-Bahn-Anschluss und zur Bürostadt City Nord<br />

gut gelegen. In fußläufiger Nachbarschaft befinden sich<br />

mit dem Ohlsdorfer Parkfriedhof und dem Hamburger<br />

Stadtpark zwei der größten und attraktivsten Naherholungsgebiete<br />

im Hamburger Stadtgebiet.<br />

Nachbarschaft: City Nord<br />

Die in ca. 1 Kilometer angrenzende City Nord ist mit<br />

840.000 Quadratmetern Nutzfläche einer der größten<br />

innerstädtischen Bürostandorte Deutschlands, in dem rund<br />

28.000 Beschäftigte einen Arbeitsplatz bei einem der<br />

ca. 300 Arbeitgeber haben. Hier haben Firmen wie die<br />

Nordwestdeutsche Klassenlotterie, Vattenfall Europe, Tchibo,<br />

Hansenet, die Deutsche Post AG, EDEKA, Signal Iduna,<br />

RWE Dea, Hamburg Mannheimer, Repower, REWE, PwC,<br />

Ergo-Versicherungen, HDI Versicherungen, die Siemens AG<br />

sowie das Landessozialgericht Hamburg ihre Verwaltungsgebäude.<br />

Auch die Allianz Versicherung wird ihre Hamburger<br />

Niederlassung in die City Nord verlegen. Die Ansiedlung<br />

dieser Vielzahl namhafter Unternehmen unterstreicht die<br />

Attraktivität des Makrostandortes als Bürolage.<br />

Quartier 21<br />

Das neue HOCHTIEF-Haus befindet sich im Stadtteil<br />

Barmbek-Nord und ist Teil des neuen „Quartier 21“. Auf dem<br />

14 Hektar großen Parkgrundstück des ehemaligen Allgemeinen<br />

Krankenhauses Barmbek entsteht ein Quartier, das 21<br />

denkmalgeschützte Bestandsgebäude in der vorhandenen<br />

Parklandschaft um 16 moderne Gebäude ergänzt und das<br />

Zusammenwohnen mehrerer Generationen mit gesundheitlicher<br />

Versorgung, Bildung, Einzelhandel, Gastronomie und<br />

Büronutzung verbindet. Hier soll in einem Stadtteil des 21.<br />

Jahrhunderts Wohnen mit Arbeiten und Freizeit verbunden<br />

werden. Zu diesem Zweck entstehen auf einer Fläche von<br />

rund 72.000 Quadratmetern insgesamt 550 komfortable<br />

Miet- und Eigentumswohnungen, inklusive 40 Stadthäusern<br />

für Familien und eines Senioren- und Pflegeprojektes. Auf rund<br />

40.000 Quadratmetern Büro- und Gewerbefläche entstehen<br />

Cafés und Restaurants, ein Fitnessclub, Kindertagesstätten,<br />

ein Ärztezentrum sowie Einzelhandelsgeschäfte und Büros.<br />

Immobilie<br />

Die Fondsimmobilie besteht aus zwei Gebäudeteilen, die<br />

über eine Brücke und eine Tiefgarage miteinander verbunden<br />

sind. Die Immobilie befindet sich derzeit im Bau. Sie<br />

ist als GreenBuilding nach dem Standard „DGNB Silber“<br />

vorzertifiziert und erreicht insbesondere bei den immobilienwirtschaftlich<br />

wichtigen Kriterien wie Primärenergiebedarf,<br />

Flächeneffizienz, Wertentwicklung und Image einen 100-prozentigen<br />

Erfüllungsgrad.<br />

Die schlüsselfertige Gesamtfertigstellung durch die Verkäuferin,<br />

die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH (nachfolgend<br />

HTP), sowie die Übernahme der Immobilie durch die Emittentin<br />

sollen planmäßig bis zum 29. Februar 2012 erfolgen.<br />

Vermietung<br />

Das Objekt umfasst ca. 13.663 Quadratmeter Bürofläche<br />

und ca. 4.752 Quadratmeter Einzelhandelsfläche inklusive<br />

12 | HESSE NEWMAN Capital


Beteiligungsangebot | Angebot im Überblick<br />

Foyer sowie ca. 137 Quadratmeter Lagerflächen. Die Immobilie<br />

verfügt über 314 PKW-Stellplätze, davon 296 Tiefgaragenstellplätze<br />

und 18 Außenstellplätze. Aktuell sind rund<br />

91 Prozent der prognostizierten jährlichen Mieteinnahmen<br />

über langfristige Mietverträge gesichert. Für die noch zu<br />

vermietenden Einzelhandelsflächen sowie Tiefgaragenplätze<br />

übernimmt die Verkäuferin ab Besitzübernahme der<br />

Immobilie eine Differenzgarantie (inklusive Nebenkosten in<br />

Höhe von 1 Euro pro Quadratmeter Einzelhandelsfläche)<br />

für siebeneinhalb Jahre.<br />

Einzelhandels- und Gastronomieflächen<br />

In den Einzelhandelsflächen haben sich bereits namhafte<br />

Filialisten vertraglich Flächen von insgesamt rund 3.319 Quadratmetern<br />

gesichert. REWE mietet eine Fläche für einen<br />

Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter und einen Backshop.<br />

Budnikowsky, Deutschlands fünftgrößte Drogeriemarktkette,<br />

hat für eine Filiale einen Mietvertrag geschlossen.<br />

denn’s Biomarkt hat eine Fläche für einen Biomarkt inklusive<br />

Backshop / Bistro gemietet. Die Mietverträge für die Einzelhandelsflächen<br />

haben eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren.<br />

Büro- und Lagerflächen<br />

HOCHTIEF hat über die gesamten Büro- und Lagerflächen<br />

der Immobilie einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von<br />

zwölf Jahren abgeschlossen und wird auf den Büroflächen<br />

des Objektes die Hamburger Niederlassungen zusammenführen,<br />

um so alle Aktivitäten an einem Standort zu bündeln<br />

(„one roof – all solutions“).<br />

Tiefgarage<br />

Neben den bereits an HOCHTIEF vermieteten Stellplätzen<br />

haben die Bewohner der angrenzenden Häuser das Recht,<br />

34 Stellplätze in der Tiefgarage anzumieten. Falls die Bewohner<br />

das Recht nicht in Anspruch nehmen, will HOCHTIEF die<br />

Stellplätze übernehmen. 100 Stellplätze in der Tiefgarage werden<br />

für die Kunden der Einzelhändler zur Verfügung gestellt.<br />

Als Mietbeginn ist der 1. März 2012 geplant. HOCHTIEF<br />

hat insgesamt rund 14.149 Quadratmeter Büro-, Empfangsund<br />

Lagerflächen sowie 162 Stellplätze in der Tiefgarage<br />

und 18 Stellplätze im Außenbereich angemietet.<br />

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist Deutschlands größter<br />

Baukonzern und nach Marktkapitalisierung eines der<br />

führenden Unternehmen im MDAX.<br />

Der spanische Baukonzern Actividades de Construcción y<br />

Servicios S. A. (nachfolgend ACS) hat im Juni 2011 die Aktienmehrheit<br />

an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft übernommen.<br />

ACS ist einer der führenden europäischen Baukonzerne.<br />

Quartiersmanagement<br />

Es ist geplant, dass die Fondsgesellschaft als Eigentümerin<br />

des Baufelds 10 im Quartier 21 Mitglied des Quartier 21<br />

Nachbarschaftsverein e. V. wird. Zweck des Vereins ist<br />

die Förderung der nachbarschaftlichen Verbundenheit und<br />

die Entwicklung von technischen und sozialen Quartiersmanagementstrukturen.<br />

Der Nutzen liegt insbesondere<br />

im allgemeinen Standortmarketing, der Koordination von<br />

Eigentümerinteressen und der Vermittlung von Kooperationsmöglichkeiten<br />

zwischen den unterschiedlichen Nutzer- bzw.<br />

Bewohnergruppen. Die Mitgliedsbeiträge können weitestgehend<br />

über die Betriebskosten an die Mieter weiterberechnet<br />

werden.<br />

PROGNOSE Geplante Mieter und Flächen<br />

Fläche in m² Stellplätze Miete p. a. 1) in % der<br />

Gesamtmiete<br />

HOCHTIEF (inkl. Foyer und Lager) 14.149 180 2.508.257 71,4 %<br />

Vermietete Einzelhandelsflächen 3.319 100 2) 675.996 19,2 %<br />

Bewohner der angrenzenden Häuser 34 34.680 1,0 %<br />

Zu vermietende Einzelhandelsflächen 1.084 0 292.788 8,3 %<br />

Gesamt 18.552 314 3.511.721 100,0 %<br />

1)<br />

Kalkulierte Gesamtmiete ab Übernahme der Flächen durch die Emittentin<br />

2)<br />

Diese Stellplätze werden dem Einzelhandel gemäß Mietvertrag unentgeltlich zur Verfügung gestellt<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren<br />

aus Rundungsdifferenzen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 13


Rahmendaten der Beteiligung<br />

Mindestbeteiligung<br />

Agio<br />

Einzahlung<br />

Platzierungszeitraum<br />

Laufzeit der Beteiligung<br />

Emissionskapital<br />

EUR 20.000; höhere Beteiligungen sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein<br />

5 % der Pflichteinlage<br />

100 % der Pflichteinlage zuzüglich 5 % Agio nach Annahme des Beitritts<br />

und Aufforderung durch die Treuhänderin zum letzten Bankarbeitstag des<br />

Beitrittsmonats<br />

Bis zum 31. Dezember 2012 (PROGNOSE)<br />

Bis zum 31. Dezember 2025 (PROGNOSE);<br />

keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen<br />

EUR 33,39 Mio.; weitere Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

auf bis zu EUR 35,30 Mio. möglich<br />

Fremdkapital / Zinsen EUR 33,50 Mio.; Laufzeit bis zum 31. März 2021, Zinssatz 4,24 % p. a.<br />

inkl. Marge 1,25 % p. a. und Disagio bei 95 % Auszahlung, Anschlusszins<br />

von 5 % p. a. kalkuliert für ca. 5 Jahre<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Rechte aus der Beteiligung<br />

Haftung<br />

Kontrolle über die prospektgemäße Verwendung des Emissionskapitals<br />

und des Agios nach formalen Kriterien durch eine Tochtergesellschaft<br />

des Bankhauses Donner & Reuschel AG, die Donner & Reuschel Treuhand-<br />

Gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg<br />

Beteiligung am Ergebnis und Recht auf Auszahlungen, Ansprüche auf einen<br />

etwaigen Liquidationserlös, Kündigungs- und Übertragungsrechte sowie<br />

Mitwirkungs- und Kontrollrechte entsprechend den Regelungen des<br />

Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

Nach Einzahlung und Eintragung ist die Haftung der Anleger auf die Haftsumme<br />

(10 % der Pflichteinlage) begrenzt; Nachschusspflichten sind ausgeschlossen<br />

14 | HESSE NEWMAN Capital


Beteiligungsangebot | Angebot im Überblick<br />

Investition und Finanzierung der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

Bei Platzierung des geplanten Emissionskapitals in Höhe von 33,39 Mio. Euro ergibt sich folgender Investitions- und<br />

Finanzierungsplan:<br />

PROGNOSE Investition<br />

EUR<br />

Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten 60.061.849<br />

Finanzierungskosten 2.497.447<br />

Fondsabhängige Kosten und Vergütungen 3.902.914<br />

Nebenkosten 207.290<br />

Liquiditätsreserve 1.900.000<br />

Gesamtinvestition 68.569.500<br />

PROGNOSE Finanzierung<br />

EUR<br />

Fremdkapital 33.500.000<br />

Kommanditkapital 33.400.000<br />

davon Gründungsgesellschafter 10.000<br />

davon Emissionskapital 33.390.000<br />

Agio 1.669.500<br />

Gesamtfinanzierung 68.569.500<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 15


Geplante Auszahlungen<br />

Auszahlungen an die Anleger sollen im Dezember eines jeden Jahres erfolgen. Die prognostizierten Auszahlungen sollen,<br />

bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio, über die geplante Laufzeit der Beteiligung insgesamt ca. 186 Prozent<br />

betragen. Darin enthalten ist der kalkulierte Veräußerungs- und Liquidationserlös. Die Auszahlungen beinhalten die<br />

Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG erhält eine erfolgsabhängige Vergütung<br />

nachdem die Gesellschafter die prognostizierten Auszahlungen erhalten haben. Die Details der Regelung sind auf<br />

Seite 98 dargestellt.<br />

PROGNOSE Auszahlungen<br />

In % der eingezahlten Pflichteinlage p. a.<br />

2012 – 2024 5,75 %<br />

2025 6 %<br />

2025 (Schlussauszahlung) 105 %<br />

Summe der Auszahlungen* 186 %<br />

* Die Anleger partizipieren an den Auszahlungen zeitanteilig ab dem der Einzahlung der jeweiligen Einlage zuzüglich Agio folgenden Monat.<br />

Für die prognostizierte Auszahlung wird ein Beitritt sowie eine Einzahlung im Dezember 2011 angenommen.<br />

Steuerliches Konzept<br />

Die Anleger erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

gemäß § 21 Einkommensteuergesetz (EStG).<br />

Das steuerliche Ergebnis wird den Anlegern entsprechend<br />

den Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugewiesen<br />

und ist in der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

zu berücksichtigen. Soweit die Emittentin<br />

Zinseinkünfte erzielen sollte, sind diese von den Anlegern<br />

anteilig zu versteuern. Das steuerliche Konzept ist ab<br />

Seite 110 im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ beschrieben.<br />

Anlegerkreis<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die mit<br />

den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Grundzügen<br />

einer solchen Beteiligung vertraut sind, sich des<br />

unternehmerischen und langfristigen Charakters einer<br />

Beteiligung an der Gesellschaft bewusst und bereit sind,<br />

die auf Seite 18 bis 27 beschriebenen Risiken zu tragen.<br />

Personen mit einer US-Staatsbürgerschaft oder einem<br />

Wohnsitz in den USA oder Inhaber einer dauerhaften<br />

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />

dürfen sich nicht an der Emittentin beteiligen.<br />

16 | HESSE NEWMAN Capital


Beteiligungsangebot | Strukturübersicht<br />

Strukturübersicht<br />

Anleger<br />

Beitrittserklärung,<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH<br />

Treuhänderin<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Anbieterin<br />

Platzierungsgarantievertrag,<br />

Geschäftsbesorgungsverträge Konzeption,<br />

Eigenkapitalvermittlung,<br />

Finanzierungsvermittlung und<br />

Laufende Verwaltung<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Immobilienmanagement GmbH<br />

Geschäftsführende Kommanditistin,<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Donner & Reuschel<br />

Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

Gesellschaft/Emittentin<br />

COREALCREDIT Bank AG<br />

Immobilienfinanzierung<br />

Darlehensvertrag<br />

HOCHTIEF<br />

Projektentwicklung GmbH<br />

Verkäuferin,<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

Kaufvertrag,<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Mieter<br />

u. a. HOCHTIEF, REWE, Budnikowsky, denn’s Biomarkt<br />

Mietverträge<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 17


Risiken der Beteiligung<br />

Eine Beteiligung an der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7<br />

GmbH & Co. KG ist eine langfristige unternehmerische<br />

Beteiligung. Dabei bestehen Risiken, die nicht nur das<br />

wirtschaftliche Ergebnis beeinträchtigen können, sondern<br />

die auch zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals (einschließlich<br />

Agio) sowie insbesondere im Falle einer Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung auch zum Verlust weiterer<br />

Vermögenswerte eines Anlegers führen können. Sofern in<br />

der Folge eines Risikos die Auszahlungen an die Anleger<br />

betroffen sein können, ist zu beachten, dass die Auszahlungen<br />

auch die Rückzahlungen des eingesetzten<br />

Kapitals beinhalten.<br />

Die Darstellung im Folgenden kann individuelle Risiken<br />

einer Anlageentscheidung nicht aufzeigen. Interessenten<br />

wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der maßgeblichen<br />

Zeichnungsunterlagen im Hinblick auf individuelle<br />

Risiken von einem fachkundigen Dritten beraten zu<br />

lassen.<br />

Neben den nachfolgend dargestellten Risiken können<br />

weitere Risiken und Ereignisse auftreten, die derzeit noch<br />

nicht bekannt sind und das wirtschaftliche Ergebnis der<br />

Beteiligung wesentlich zum Nachteil verändern können.<br />

Auch können Risiken allein, in Kombination oder in unterschiedlichem<br />

Ausmaß eintreten und sich vor diesem<br />

Hintergrund auch kumulieren.<br />

Immobilienspezifische Risiken<br />

Fertigstellung und Übergabe der Immobilie<br />

Es besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht zu dem<br />

geplanten Zeitpunkt fertiggestellt und übergeben werden<br />

kann. Sollte die Übergabe der Mietflächen an die Mieter<br />

REWE, Budnikowsky und HOCHTIEF nicht bis zum 31. März<br />

2012 erfolgen, schuldet die Verkäuferin der Käuferin einen<br />

pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 80.000 Euro<br />

für den ersten Monat einer verspäteten Übergabe und<br />

jeweils 160.000 Euro für den zweiten und dritten Monat<br />

der verspäteten Übergabe. Eine verspätete Übergabe der<br />

Mietflächen kann zu einer Verschlechterung der Rendite<br />

der Anlage führen und sich negativ auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger auswirken.<br />

Eine erheblich verspätete Übergabe der Immobilie von<br />

mehr als drei Monaten kann zu einer Rückabwicklung des<br />

Kaufvertrages und damit zu einer Rückabwicklung der<br />

Beteiligung führen. Zu den Folgen einer Rückabwicklung<br />

vergleiche den Abschnitt „Platzierungsgarantie/Rückabwicklungsrisiken“<br />

auf Seite 23 in diesem Kapitel.<br />

Flächenabweichungen<br />

Die Ermittlung der endgültigen Mietflächen erfolgt nach<br />

Fertigstellung des Objekts. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die nach Baufertigstellung bestimmten Flächen<br />

von den ursprünglich geplanten Flächen abweichen.<br />

Ergibt das Flächenaufmaß bezüglich der unvermieteten<br />

Mietflächen Mehr- oder Minderflächen gegenüber den<br />

kalkulatorischen Mietansätzen, wird der vorläufige Kaufpreis<br />

entsprechend angepasst. Eine Kaufpreiserhöhung<br />

ist auf 300.000 Euro beschränkt. Bei vermieteten Mietflächen<br />

erfolgt diese Kaufpreisanpassung aufgrund von<br />

Mehr- oder Minderflächen nur in dem Umfang, in dem die<br />

Mehr- oder Minderflächen auch zu einer Anpassung der<br />

jeweiligen Miete führen. Eine Änderung des Kaufpreises<br />

kann zu einer negativen Auswirkung auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger führen.<br />

Mieter der Einzelhandelsflächen haben das Recht der<br />

außerordentlichen Kündigung oder des Vertragsrücktritts,<br />

wenn die endgültig vermessene Mietfläche deutlich (5 bis<br />

10 Prozent) geringer ist. Sollte denn’s Biomarkt aufgrund<br />

von Flächenabweichungen von seinem Mietvertrag zurücktreten,<br />

besteht das Risiko, dass während der dann<br />

für 7,5 Jahre greifenden Differenzgarantie durch die<br />

Verkäuferin kein neuer Mieter für die Flächen gefunden<br />

werden kann. Dies kann negative Folgen auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger haben. Sollten die Mieter REWE<br />

und / oder Budnikowsky von ihrem Recht der außerordentlichen<br />

Kündigung bzw. des Vertragsrücktritts aufgrund<br />

von Flächenabweichungen Gebrauch machen,<br />

kann die Immobilie gegebenenfalls nicht übergeben<br />

werden und die Emittentin kann von dem Kaufvertrag<br />

zurücktreten. Dies kann zu einer Rückabwicklung der<br />

Beteiligung führen. Zu den Folgen einer Rückabwicklung<br />

vergleiche den Abschnitt „Platzierungsgarantie/ Rückabwicklungsrisiken“<br />

auf Seite 23 in diesem Kapitel.<br />

18 | HESSE NEWMAN Capital


Beteiligungsangebot | Risiken der Beteiligung<br />

Fondsimmobilie<br />

Die Emittentin haftet für jegliche Gefährdungen, die von<br />

dem Grundbesitz ausgehen. Es besteht das Risiko,<br />

dass nicht erkannte Gefährdungen zu Ansprüchen Dritter<br />

führen und sich deswegen das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Anleger verschlechtert und die Auszahlungen sich<br />

vermindern oder gänzlich unterbleiben bzw. der Anleger<br />

das eingesetzte Kapital verliert.<br />

Ferner trägt die Emittentin das Risiko für Schäden und<br />

Beschädigungen im Zusammenhang mit dem Besitz und<br />

der Nutzung der Fondsimmobilie. Nicht alle möglichen<br />

Schäden sind versichert oder versicherbar. Es besteht das<br />

Risiko, dass nicht erkannte und/oder nicht versicherte<br />

Gefährdungen zu einem Einnahmeausfall oder zu Ansprüchen<br />

Dritter führen. Solche Ansprüche können geringere<br />

oder ganz unterbleibende Auszahlungen sowie einen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals der Anleger bewirken.<br />

Darüber hinaus ist die Wertentwicklung der Immobilie<br />

maßgeblich von der Instandhaltung des Gebäudes abhängig.<br />

Werden Instandhaltungsmaßnahmen nicht oder<br />

nicht rechtzeitig oder nicht in genügendem Maße durchgeführt,<br />

kann sich dies negativ auf den Wert der Immobilie<br />

auswirken und damit das prognostizierte Ergebnis der<br />

Beteiligung bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

der Anleger beeinflussen.<br />

Vermietung und Anschlussvermietung<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Flächen der<br />

Fondsimmobilie bei Beendigung von Mietverträgen nicht, nur<br />

teilweise oder nur mit zeitlicher Verzögerung vermietet werden<br />

können, sodass geringere Mieteinnahmen erzielt würden.<br />

Auch können die Konditionen von Anschlussvermietungen<br />

schlechter als die kalkulierten Annahmen sein. Dies würde<br />

sich negativ auf das prognostizierte Ergebnis der Beteiligung<br />

und damit auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

Es kann gegebenenfalls zum Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

kommen, wenn die Mieteinnahmen nicht ausreichen sollten,<br />

den laufenden Kapitaldienst der Finanzierung zu leisten.<br />

Im Falle von Anschlussvermietungen ist mit einem zusätzlichen<br />

Aufwand für den Umbau bzw. die Revitalisierung<br />

von Flächen zu rechnen. Falls die in der Prognose berücksichtigten<br />

Aufwendungen für Revitalisierungen nicht<br />

ausreichen, um Anschlussvermietungen zu ermöglichen, hat<br />

dies negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesellschaft<br />

und in der Folge auf die Auszahlungen an die Anleger.<br />

Mietentwicklung und Inflation<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose enthaltenen Mieterhöhungen<br />

aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen, unwirksamer<br />

Mietvertragsklauseln, die Mieterhöhungen regeln sollten,<br />

oder wirtschaftlicher Entwicklungen nicht in der angenommenen<br />

Höhe und zu den geplanten Zeitpunkten vorgenommen<br />

werden können. Dies würde sich entsprechend<br />

negativ auf die Rendite der Anleger sowie die Auszahlungen<br />

an die Anleger auswirken.<br />

Die Mietverträge sehen überwiegend eine Anpassung der<br />

Mieten nach oben und nach unten gemäß der Entwicklung<br />

des Verbraucherpreisindexes vor. Sofern die tatsächliche<br />

Inflationsrate bzw. die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes<br />

geringer sein sollte als kalkuliert, steigen die<br />

Mieteinnahmen nicht in dem prognostizierten Umfang.<br />

Dies kann während der Laufzeit der Beteiligung und bei<br />

der Veräußerung der Immobilie die Auszahlungen an die<br />

Anleger negativ beeinflussen.<br />

Mietereinbauten<br />

In verschiedenen Teilen der vermieteten Flächen werden<br />

Mieter eigene Einbauten vornehmen, z. B. eigene technische<br />

Anlagen. Da nicht garantiert werden kann, dass die<br />

Mieter nach Beendigung der Mietverträge alle Einbauten<br />

vollständig entfernen und damit die Flächen wieder in den<br />

ursprünglichen Zustand bringen, besteht das Risiko, dass<br />

die Emittentin die Kosten für die Wiederherstellung der<br />

Mietflächen tragen muss. Das kann sich negativ auf die<br />

Auszahlungsfähigkeit der Emittentin und auf die Rendite<br />

der Anleger auswirken.<br />

Baumängel und Altlasten<br />

Die Immobilie kann mit Baumängeln behaftet sein, für die<br />

eventuell keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht<br />

werden können. Auch kann sich eine Beseitigung etwaiger<br />

Baumängel als nicht durchsetzbar erweisen, z. B. im Fall<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 19


der Insolvenz von Vertragspartnern. Eventuelle Kosten aus<br />

einer Baumängelbeseitigung, für die keine Gewährleistung<br />

besteht oder deren Ansprüche nicht durchgesetzt werden<br />

können, bzw. für hieraus unter Umständen resultierenden<br />

Mietausfall gehen zu Lasten der Emittentin.<br />

Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf<br />

den Grundstücken nicht bekannte Altlasten befinden.<br />

Sowohl Baumängel als auch Altlasten können zu außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen führen, die das Ergebnis der<br />

Gesellschaft verschlechtern und damit die Auszahlungen<br />

an die Anleger negativ beeinflussen können.<br />

Versicherung<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne<br />

Risiken nicht versicherbar sind oder dass der Versicherungsschutz<br />

versagt oder nicht ausreichend ist. Sollte ein Schaden<br />

nur teilweise oder gar nicht gedeckt sein, hat die Emittentin<br />

die Differenz bzw. den gesamten Schaden zu tragen. Dies<br />

kann für den Anleger den Verlust eines Teils seines eingesetzten<br />

Kapitals bis zum Totalverlust zur Folge haben.<br />

Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Neuabschlüssen<br />

oder nach einem Schadensfall höhere Prämien<br />

als kalkuliert zu zahlen sind. Dies kann zu negativen Auswirkungen<br />

auf die Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Wertentwicklung / Veräußerung<br />

Das unternehmerische Ergebnis der Emittentin richtet sich<br />

neben der Vermietung im Wesentlichen nach der Wertentwicklung<br />

der Immobilie. Die Wertentwicklung hängt vor<br />

allem von der nachhaltigen Ertragskraft der Immobilie und<br />

somit im Wesentlichen von Faktoren wie dem Standort,<br />

der Ausstattung und den erzielbaren Mieteinnahmen aus<br />

den Anschlussvermietungen ab. Der Standort kann aufgrund<br />

der weiteren Entwicklung der Umgebung, von Sozialstrukturen<br />

sowie regionalen und überregionalen Wettbewerbssituationen<br />

nachteilig beeinflusst werden. Auch ist<br />

es für Immobilienmärkte typisch, dass Mieten und Kaufpreise<br />

aufgrund von Über- oder Unterkapazitäten sowie aufgrund<br />

gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen (z. B. Wirtschaftsoder<br />

Finanzkrisen) Marktschwankungen unterliegen.<br />

Die Wertentwicklung und der erzielbare Verkaufspreis<br />

sind folglich von heute nicht vorhersehbaren, markt- und<br />

objektspezifischen Entwicklungen sowie von gesamtwirtschaftlichen<br />

oder branchenspezifischen Einflüssen<br />

abhängig. Es besteht das Risiko, dass der Wert der Immobilie<br />

und damit die Rendite der Anleger durch diese<br />

Faktoren negativ beeinflusst wird. Der Verkauf der Immobilie<br />

ist durch keine vertragliche Vereinbarung gesichert.<br />

Insofern besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht<br />

veräußert werden kann, der kalkulierte Veräußerungserlös<br />

nicht erzielt wird und / oder die Veräußerung zu einem<br />

anderen Zeitpunkt als angenommen durchgeführt wird.<br />

Die Auszahlungen an die Anleger können hierdurch später<br />

und / oder in geringerer Höhe als geplant erfolgen. Auch ist<br />

denkbar, dass der nach Rückführung der Fremdfinanzierung<br />

und Begleichung sonstiger Kosten und Vergütungen<br />

verbleibende Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das<br />

eingesetzte Kapital an die Anleger zurückzuzahlen.<br />

Finanzierungsrisiken<br />

Fremdfinanzierung der Immobilie<br />

Die Finanzierung der Fondsimmobilie erfolgt unter anderem<br />

über ein langfristiges Darlehen. Sofern ein nicht geplanter<br />

Zwischenfinanzierungsaufwand entsteht, ist gegebenenfalls<br />

auch die Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens<br />

oder eine Erhöhung des bestehenden Darlehens denkbar.<br />

Sollte die Finanzierung durch die laufenden Einnahmen<br />

nicht mehr bedient werden können, müssten die Auszahlungen<br />

reduziert oder ausgesetzt werden. Sollten diese<br />

Maßnahmen nicht ausreichen, kann es zur Kündigung<br />

durch die finanzierende Bank und in der Folge zu einer<br />

Verwertung der Immobilie kommen, was für den Anleger<br />

den Verlust eines erheblichen Teils bis hin zum vollständigen<br />

Verlust seines eingesetzten Kapitals zur Folge haben kann.<br />

Sofern gegebenenfalls keine Anschlussfinanzierung oder<br />

keine zusätzliche Finanzierung abgeschlossen werden<br />

kann, besteht ebenfalls das Risiko, dass die Bank eine<br />

Verwertung mit den beschriebenen Folgen betreibt. Dasselbe<br />

gilt auch bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen<br />

des Darlehensvertrages.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung<br />

nur zu deutlich schlechteren Konditionen als kalkuliert abgeschlossen<br />

werden kann. Dies würde sich entsprechend<br />

negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

20 | HESSE NEWMAN Capital


Beteiligungsangebot | Risiken der Beteiligung<br />

Der Darlehensvertrag enthält verschiedene Auflagen, wie<br />

z. B. die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, die zu<br />

beachten sind. Sollten Auflagen verletzt werden, müssen<br />

gegebenenfalls Auszahlungen vermindert oder zusätzliche<br />

Sicherheiten bestellt werden. Ein Verstoß gegen Auflagen<br />

kann die Bank zur vorzeitigen Kündigung der Darlehen<br />

berechtigen. In der Folge kann es zu einer Verwertung der<br />

Immobilie und damit für den Anleger zu einem teilweisen<br />

bis hin zu einem vollständigen Verlust seines eingesetzten<br />

Kapitals kommen.<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist nicht vorgesehen<br />

und wird von der Anbieterin nicht angeboten.<br />

Anleger, die individuell eine Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

eingehen, müssen die Verbindlichkeiten aus der<br />

Fremdfinanzierung auch dann plangemäß zurückführen,<br />

wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung<br />

bestritten werden können. Die Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung erhöht das Risiko, dass bei nicht plangemäßem<br />

Verlauf für den Anleger ein Verlust entsteht oder erhöht<br />

wird. Das Ergebnis für einen Anleger kann durch zusätzliche<br />

Kosten der Fremdfinanzierung, wie z. B. Zinsen,<br />

Bearbeitungsgebühren, oder durch eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung<br />

bei vorzeitiger Ablösung seiner<br />

Fremdfinanzierung verschlechtert werden. Eine Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung kann zu einer Gefährdung<br />

des weiteren Vermögens des Anlegers führen.<br />

Kostenrisiken<br />

Investitionskosten<br />

Die Vergütungen und Nebenkosten in der Investitionsphase<br />

sind Anfangsaufwendungen. Sie müssen ebenso wie die<br />

laufenden betrieblichen Aufwendungen zunächst erwirtschaftet<br />

werden, bevor für den Anleger ein Gewinn eintritt.<br />

Eine Überschreitung von Kosten in der Investitionsphase<br />

müsste aus der Liquiditätsreserve bezahlt werden und –<br />

sofern diese nicht ausreichen sollte – durch Aufnahme von<br />

weiteren Fremdmitteln, gegebenenfalls zu ungünstigeren<br />

Konditionen, gedeckt werden. Die Liquiditätsreserve würde<br />

um diesen Betrag reduziert oder der Einnahmenüberschuss<br />

durch den zusätzlichen Kapitaldienst gemindert. Eine<br />

Reduzierung oder Aussetzung der Auszahlungen an die<br />

Anleger wäre die Folge.<br />

Falls das Emissionskapital zu den in der Prognoserechnung<br />

unterstellten Terminen nicht platziert und eingezahlt ist,<br />

kann ein nicht geplanter weiterer Zwischenfinanzierungsaufwand<br />

entstehen. Nicht kalkulierte Zwischenfinanzierungszinsen<br />

oder ein höherer Zinssatz als kalkuliert,<br />

würden sich negativ auf die geplanten Liquiditätsreserven<br />

der Emittentin auswirken und im Ergebnis zu verringerten<br />

Auszahlungen an die Anleger führen.<br />

Sollten Teile des Kaufpreises nicht fristgerecht gezahlt<br />

werden, sind für die rückständigen Beträge Verzugszinsen<br />

in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen<br />

Zentralbank zu leisten. Das kann sich negativ<br />

auf die Liquidität der Emittentin und auf die Rendite der<br />

Anleger auswirken.<br />

Sollte der Kaufpreis aufgrund einer Vermietung über den<br />

kalkulierten Mieteinnahmen oder aufgrund von Flächenaufmaßen<br />

angepasst werden und damit höher ausfallen<br />

als vorgesehen, würde sich der Investitionsplan<br />

der Emittentin entsprechend ändern. Wahlweise kann<br />

für die Finanzierung eines höheren Kaufpreises das Kommanditkapital<br />

der Emittentin erhöht werden, die Liquiditätsreserve<br />

in Anspruch genommen werden oder eine<br />

zusätzliche Darlehensaufnahme erfolgen. Die Kosten für<br />

zusätzliche Auszahlungen bzw. den Kapitaldienst einer<br />

Fremdfinanzierung sind von der Emittentin zu tragen<br />

und können die Auszahlungen an die Anleger negativ<br />

beeinflussen.<br />

Sollte die Gesellschaft mit ihrer Pflicht zur Zahlung<br />

des Kaufpreises in Verzug geraten, besteht das Risiko<br />

der Rückabwicklung des Kaufvertrages durch die HTP.<br />

Das Risiko der Rückabwicklung ist in diesem Kapitel auf<br />

Seite 23 unter Fondsspezifische Risiken, Platzierungsgarantie/Rückabwicklungsrisiken<br />

beschrieben.<br />

Betriebs- und Verwaltungskosten<br />

Auf die nicht vermieteten Flächen entfallende Betriebs- und<br />

Verwaltungskosten könnten nach Ablauf der Mietgarantie<br />

nicht umgelegt werden, bzw. könnten die während der<br />

Laufzeit der Mietgarantie vom Garanten zu zahlenden<br />

Betriebskosten nicht ausreichen. Dies kann sich negativ<br />

auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 21


Die nicht umlagefähigen Betriebs- und Verwaltungskosten<br />

können höher als erwartet sein. Auch kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass einzelne zunächst als umlagefähig<br />

eingestufte Kosten später nicht auf die Mieter umgelegt<br />

werden können bzw. zunächst nicht einkalkulierte Betriebsund<br />

Verwaltungskosten zusätzlich entstehen. Diese Kosten<br />

sind von der Emittentin zu tragen und würden im Falle<br />

von weiteren/erhöhten Ausgaben zu einem geringeren<br />

Überschuss bei der Emittentin führen und in der Folge die<br />

Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen.<br />

Instandhaltung, Instandsetzung, Revitalisierung<br />

Die laufenden Instandhaltungs-/Instandsetzungs- sowie<br />

Erneuerungskosten für die Immobilien sind zum Teil von<br />

der Emittentin zu tragen. Während der Bewirtschatungsphase<br />

können höhere Kosten anfallen als prognostiziert.<br />

Ebenso können bei Ablauf von Mietverträgen bzw. bei<br />

vorzeitigem oder teilweisem Ausfall von Mietern nicht<br />

kalkulierte Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung<br />

sowie Erneuerung anfallen. Auch können die Kosten für<br />

Umstrukturierungs-, Umbau- und Revitalisierungsmaßnahmen<br />

im Falle der Anschlussvermietungen oder bei<br />

Veräußerung über die planmäßigen Ansätze hinausgehen.<br />

Entsprechend dem übersteigenden tatsächlichen Aufwand<br />

müssten die Auszahlungen an die Anleger reduziert oder<br />

ausgesetzt werden oder die Investitionen müssten aus<br />

nicht geplanten Kreditaufnahmen oder, soweit möglich, aus<br />

einer Reduzierung der Liquiditätsreserve vorgenommen<br />

werden. Insgesamt würden sich negative Auswirkungen<br />

auf die Auszahlungen an die Anleger ergeben.<br />

Vertragspartner- und sonstige Risiken<br />

Vertragserfüllungsrisiko/Bonitätsrisiko<br />

Die Gesellschaft trägt das Risiko, dass Vertragspartner<br />

der Gesellschaft (z. B. die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG als<br />

Platzierungsgarantin, die HTP als Mietgarantin und Verkäuferin,<br />

sonstige Baubeteiligte und / oder Mieter) ihren<br />

vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig<br />

nachkommen oder Verträge kündigen. Ferner kann die<br />

Verschlechterung der Bonität bzw. der wirtschaftlichen<br />

Leistungskraft von Vertragspartnern negative Auswirkungen<br />

auf die Vertragserfüllung haben. Hieraus können höhere<br />

Aufwendungen entstehen, die negativen Einfluss auf die<br />

Auszahlungen an die Anleger haben.<br />

Insbesondere besteht das Risiko, dass Mieter ganz oder<br />

teilweise nicht gewillt oder in der Lage sind, mietvertragliche<br />

Pflichten zu erfüllen. Dadurch könnten im Vergleich zu<br />

den Prognoserechnungen geringere Mieterträge realisiert<br />

werden. Dies würde die prognostizierten Ergebnisse und<br />

Rückflüsse an die Anleger erheblich negativ beeinflussen<br />

und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals führen.<br />

Management und Verwaltung<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung hängt in<br />

erheblichem Maße von den Fähigkeiten der Emittentin und<br />

den Fähigkeiten des mit der laufenden Verwaltung beauftragten<br />

Managements sowie von der Qualität externer<br />

Dienstleister ab. Es besteht die Möglichkeit des Verlustes<br />

von Schlüsselpersonen, des Missmanagements oder der<br />

Verfolgung von Eigeninteressen. Dies kann sich negativ auf<br />

die Entwicklung der Gesellschaft auswirken und kann für die<br />

Anleger zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals führen.<br />

Interessenkonflikte<br />

Aufgrund der Verflechtungen zwischen der Anbieterin,<br />

die unter anderem auch Platzierungsgarantin ist und die<br />

laufende Verwaltung der Gesellschaft wahrnimmt, der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und der Treuhänderin können bei diesen<br />

Vertragspartnern Interessenkonflikte auftreten. Es besteht<br />

das Risiko, dass die Interessen der Emittentin und damit<br />

der Anleger in diesen Fällen nicht oder nicht mit der gleichen<br />

Nachhaltigkeit wie die der miteinander verflochtenen<br />

Unternehmen durchgesetzt werden.<br />

Die Projektpartner HOCHTIEF, HOCHTIEF Solutions AG<br />

und HOCHTIEF Property Management GmbH sind mit<br />

der Verkäuferin HTP verbundene Unternehmen. Es besteht<br />

das Risiko, dass diese Vertragspartner Eigeninteressen<br />

verfolgen. Hieraus können sich negative Auswirkungen<br />

auf die Auszahlungen an die Anleger ergeben.<br />

Informationsrisiko<br />

Der <strong>Verkaufsprospekt</strong> basiert teilweise auf Angaben<br />

von fremden Dritten. Die Richtigkeit dieser Angaben wird<br />

vorausgesetzt, kann aber von der Prospektverantwortlichen<br />

inhaltlich nicht vollständig überprüft werden. In der<br />

22 | HESSE NEWMAN Capital


Beteiligungsangebot | Risiken der Beteiligung<br />

Folge besteht für den Anleger das Risiko, dass Inhalte,<br />

Annahmen und / oder Schlussfolgerungen von verwendeten<br />

Quellen unvollständig, ungenau oder nicht richtig sind.<br />

Hieraus können sich Abweichungen von der Prognose<br />

ergeben, die sich negativ auf die Auszahlungen an die<br />

Anleger auswirken.<br />

Fondsspezifische Risiken<br />

Platzierungsgarantie/Rückabwicklungsrisiken<br />

Es besteht das Risiko, dass die Platzierungsgarantin<br />

oder ein von ihr benannter Dritter weder einer etwaigen<br />

Zahlungsverpflichtung aus der Platzierungsgarantie nachkommt,<br />

noch der Gesellschaft ein Darlehen selbst oder<br />

über Dritte zur Verfügung stellen kann, sodass die Zahlung<br />

des Kaufpreises, von Teilen des Kaufpreises oder<br />

von Ansprüchen auf Kaufpreiserhöhung nicht oder nicht<br />

fristgemäß erfolgen kann. Der Zinssatz für ein gegebenenfalls<br />

zu stellendes Darlehen kann über dem Wert der<br />

anteiligen Auszahlungen liegen. Hieraus können sich<br />

insgesamt negative Folgen auf die Auszahlungen an die<br />

Anleger ergeben, bzw. es kann zu einer Rückabwicklung<br />

der Beteiligung kommen.<br />

Das Risiko einer Rückabwicklung besteht auch dann, wenn<br />

die Verkäuferin von ihrem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag<br />

Gebrauch macht. Dieses Rücktrittsrecht besteht für den<br />

Fall, dass die Kaufpreiszahlungen nicht vereinbarungsgemäß<br />

erfolgen oder das Fälligkeitsvoraussetzungen nicht<br />

erfüllt werden. Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages<br />

würde die Käuferin sämtliche Kosten des Kaufvertrages,<br />

seiner Vorbereitung und der Rückabwicklung sowie<br />

sämtliche aufgrund der Rückabwicklung entstandenen<br />

Schäden tragen. Da die Anleger keinen Anspruch auf<br />

vollständige Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals<br />

haben, kann dies für den Anleger den Verlust eines Teils<br />

bis hin zum vollständigen Verlust seines eingesetzten<br />

Kapitals zur Folge haben, da bestimmte weitere Kosten,<br />

wie z. B. Finanzierungskosten, Vertragsstrafen, Vertriebsprovisionen,<br />

ebenfalls unabhängig vom Erwerb der Fondsimmobilie<br />

anfallen.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Gesellschaft hat einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

für die Investitionsphase abgeschlossen. Die Kontrolle<br />

nach diesem Vertrag ist auf die formelle Überprüfung der<br />

Zahlungen nach Maßgabe des Investitionsplans beschränkt.<br />

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken dieser unternehmerischen<br />

Beteiligung werden für den Anleger durch<br />

den Mittelverwendungskontrollvertrag nicht begrenzt. Die<br />

Mittelverwendungskontrolle bietet dem Anleger keine Sicherheit<br />

über die planmäßige Verwendung des Eigenkapitals<br />

und begrenzt damit nicht die Risiken einer Beteiligung an<br />

der Emittentin.<br />

Beschlussfassung/Majorisierung<br />

Der einzelne Anleger befindet sich bei der Willensbildung<br />

der Gesellschaft regelmäßig in der Minderheit und kann<br />

dadurch seine persönlichen Interessen nicht durchsetzen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund<br />

der Zeichnung eines großen Gesellschaftsanteils durch<br />

einen Einzelinvestor oder durch die Platzierungsgarantin<br />

dieser bzw. diese eine Stimmenmehrheit erhält und damit<br />

einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, der den<br />

Einzelinteressen der Anleger entgegensteht.<br />

Fungibilität<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Anleger<br />

können ihre Beteiligung frühestens zum 31. Dezember 2025<br />

ordentlich kündigen. Die Auflösung der Gesellschaft ist<br />

nur durch einen Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit<br />

von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen möglich.<br />

Die darauf folgende Liquidation kann sich auch über einen<br />

längeren Zeitraum hinziehen. Der Anleger bleibt bis zu<br />

deren Abschluss Gesellschafter. Der Anleger ist in diesem<br />

Fall gegebenenfalls länger Gesellschafter als geplant.<br />

Die Beteiligung an der Emittentin ist nur begrenzt fungibel.<br />

Die Anteile an der Gesellschaft können nicht zurückgegeben<br />

werden. Für den Verkauf von Anteilen existiert<br />

derzeit kein gesetzlich geregelter Markt. Es besteht das<br />

Risiko, dass sich bei einem beabsichtigten Verkauf kein<br />

Käufer findet oder dass die Beteiligung nur mit erheblichen<br />

Abschlägen veräußert werden kann. Darüber hinaus bedarf<br />

eine Übertragung der Beteiligung der Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und kann in bestimmten<br />

gesellschaftsvertraglich geregelten Fällen versagt werden.<br />

Daher sollte sich der Anleger auf eine langfristige Bindung<br />

an die Kapitalanlage einstellen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 23


Haftung des Anlegers<br />

Der Anleger haftet gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

aufgrund Gesetz in Höhe der von ihm übernommenen<br />

Haftsumme. Nachdem die Einlage vollständig eingezahlt<br />

und die Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist,<br />

erlischt die unmittelbare gesetzliche Haftung. Diese Haftung<br />

kann bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme wieder<br />

aufleben, falls Auszahlungen erfolgen, denen keine entsprechenden<br />

Gewinne der Gesellschaft gegenüberstehen.<br />

Auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

und der Löschung seiner Beteiligung im Handelsregister<br />

besteht bis zur Höhe der Haftsumme eine Nachhaftung<br />

für weitere fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die zu diesem<br />

Zeitpunkt dem Grunde nach bereits bestanden.<br />

Eine weitergehende Haftung der Anleger bis zur Höhe aller empfangenen<br />

Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme<br />

ist denkbar, wenn analog §§ 30 f. GmbHG Auszahlungen an die<br />

Anleger erfolgen, obwohl die Liquiditäts- und Vermögenslage<br />

der Emittentin Auszahlungen nicht zugelassen hätte.<br />

Das Haftungsrisiko ist für Kommanditisten und Treugeber<br />

wirtschaftlich identisch, da die Treugeber entsprechend der<br />

Regelung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages eine<br />

Freistellungsverpflichtung zugunsten der Treuhänderin<br />

abgegeben haben.<br />

Rechtliche Risiken/Regulierung<br />

Gesetze, Rechtsprechung und / oder Verwaltungsvorschriften<br />

können sich während der Laufzeit der Emittentin ändern.<br />

Die Emittentin bzw. ihre Geschäftsführung und Vertretung,<br />

die Treuhänderin und sonstige Vertragspartner unterliegen<br />

derzeit noch keiner besonderen laufenden öffentlichen<br />

Aufsicht oder Kontrolle. Es ist zu erwarten, dass zukünftig<br />

eine solche Regulierung mit gegebenenfalls weitreichenden<br />

Auswirkungen gesetzlich eingeführt wird. Insbesondere<br />

liegt derzeit ein Entwurf für ein „Gesetz zur Novellierung des<br />

Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerecht“ vor.<br />

Auf europäischer Ebene ist am 21. Juli 2011 die sogenannte<br />

AIFM-Richtlinie in Kraft getreten, die in den nächsten zwei<br />

Jahren in nationales Recht umgesetzt werden soll.<br />

All dies kann dazu führen, dass für die Einhaltung<br />

bestimmter gesetzlicher Vorgaben und/oder für die<br />

Beauftragung rechtlicher bzw. steuerlicher Berater<br />

erhebliche zusätzliche Kosten und Aufwendungen entstehen.<br />

Auch können der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, der<br />

Treuhänderin und weiteren Vertragspartnern bisher<br />

nicht bestehende Rechtspflichten auferlegt werden. Für<br />

diesen Fall steht den Genannten ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht zu bzw. kann es zum Austausch von<br />

Vertragspartnern kommen. Auch ist denkbar, dass sich<br />

vertraglich von der Emittentin vereinbarte Regelungen als<br />

undurchführbar erweisen und der Gesellschaftszweck<br />

der Emittentin nicht erreicht werden kann. Derartige<br />

Entwicklungen können die Rendite des Anlegers negativ<br />

beeinflussen.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots wurde<br />

auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden Rechtslage entwickelt. Künftige<br />

Änderungen der Gesetze, der Verwaltungsanweisungen<br />

oder der Rechtsprechung können zu abweichenden<br />

steuerlichen Konsequenzen der Beteiligung der Anleger<br />

an der Emittentin führen und negative Auswirkungen<br />

für den einzelnen Anleger haben. Gleiches gilt für den<br />

Fall, dass die individuellen oder persönlichen Verhältnisse<br />

des Anlegers von den bei der Darstellung der<br />

steuerlichen Grundlagen zugrunde gelegten Annahmen<br />

abweichen oder sich Anleger oder Gesellschafter vertragswidrig<br />

verhalten. Eine abschließende Beurteilung<br />

der Einkünfte aus der Beteiligung durch die Finanzverwaltung<br />

erfolgt erst im Rahmen einer steuerlichen<br />

Außenprüfung (Betriebsprüfung). Hieraus können sich<br />

ebenfalls negative steuerliche Konsequenzen ergeben.<br />

Sofern die Finanzverwaltung zu einer abweichenden<br />

Auffassung gelangt, kann es ferner zu einem Einspruchsund<br />

Klageverfahren kommen, dessen Ausgang ungewiss<br />

ist und dessen Kosten zu Lasten der Emittentin gehen<br />

können.<br />

Die in dem Prospekt enthaltenen steuerlichen Aspekte<br />

setzen neben der planmäßigen Realisierung der Investition<br />

auch eine den Planungen entsprechende Vermietung der<br />

Immobilien voraus. Abweichungen von dieser Planung<br />

können sich negativ für die Anleger auswirken.<br />

24 | HESSE NEWMAN Capital


Beteiligungsangebot | Risiken der Beteiligung<br />

Insgesamt können sich aus den nachstehend aufgezeigten<br />

steuerlichen Risiken im Falle ihrer Realisierung, einzeln oder<br />

kumuliert, eine erhebliche Verringerung der Rentabilität<br />

der Beteiligung bis hin zum Totalverlust und zusätzliche<br />

steuerliche Belastungen der Anleger ergeben.<br />

Einkommensteuerliche bzw. ertragsteuerliche Risiken<br />

Nach der Konzeption des Beteiligungsangebotes ist<br />

vorgesehen, dass die Emittentin im steuerlichen Sinne<br />

vermögensverwaltend tätig ist und die Anleger mit ihrer<br />

Beteiligung an der Gesellschaft grundsätzlich Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung erzielen.<br />

Dennoch kann das Vorliegen von gewerblichen Einkünften,<br />

z. B. aufgrund eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

oder aufgrund einer gewerblichen Prägung, nicht abschließend<br />

ausgeschlossen werden. Eine gewerbliche<br />

Prägung wird nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 2<br />

EStG und nach Auffassung der Finanzverwaltung (R 15.8<br />

Abs. 6 Satz 2 EStR) auch dann ausgeschlossen, wenn<br />

es sich bei der geschäftsführenden Kommanditistin um<br />

eine Kapitalgesellschaft handelt. In der Literatur wird<br />

hingegen auch die Meinung vertreten, dass eine gewerbliche<br />

Prägung einer GmbH & Co. KG vorliegen kann,<br />

wenn eine Kapitalgesellschaft als Kommanditistin zur<br />

Geschäftsführung befugt ist. Dies widerspricht der Verwaltungsauffassung<br />

und wurde nicht im steuerlichen<br />

Konzept der Emittentin berücksichtigt. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass die Rechtsprechung zukünftig entgegen<br />

der Finanzverwaltungsauffassung entscheidet oder die<br />

Finanzverwaltung ihre Auffassung ändert; die Emittentin<br />

würde dann als gewerblich geprägte Gesellschaft gewerbliche<br />

Einkünfte erzielen.<br />

Grundstückshandel kann auch durch Veräußerungen von<br />

Immobilien auf Ebene der Gesellschaft begründet werden.<br />

Sofern die Anleger gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung<br />

an der Emittentin erzielen, wird die prospektierte<br />

Rendite um die zusätzliche Steuerbelastung gemindert.<br />

Die zusätzliche Steuerbelastung ergibt sich dann insbesondere<br />

aus der Gewerbesteuerpflicht und aus der<br />

Besteuerung eines Veräußerungsgewinns, unabhängig von<br />

der für private Veräußerungsgeschäfte geltenden Zehn-<br />

Jahres-Frist. Sofern eine Beteiligung an der Gesellschaft<br />

zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

ausschließlich auf Ebene des Anlegers führt, treten die<br />

entsprechenden steuerlichen Mehrbelastungen auf Ebene<br />

des einzelnen Anlegers ein. Bei der Erzielung von gewerblichen<br />

Einkünften besteht zudem das Risiko, dass<br />

Zinsaufwendungen der Gesellschaft nur teilweise steuerlich<br />

abzugsfähig sind. Die Einkünfteermittlung bei vermögensverwaltenden<br />

Gesellschaften folgt in der Regel dem<br />

Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Für die Ermittlung<br />

der Einkünfte aus einer gewerblichen Gesellschaft ist der<br />

Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 und 5 EStG) heranzuziehen.<br />

Aufgrund der Unterschiede im Rahmen der<br />

Einkünfteermittlung kann es zu einer Phasenverschiebung<br />

kommen, die im steuerlichen Konzept nicht vorgesehen<br />

ist. Das steuerliche Ergebnis kann somit von der Konzeption<br />

abweichen und aufgrund von Zinseffekten zu einer<br />

verminderten Rentabilität führen.<br />

Es besteht das Risiko, dass anstelle des Pauschalsteuersatzes<br />

der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent der<br />

reguläre Steuersatz auch auf die Zinserträge anzuwenden ist<br />

(z. B. im Fall von gewerblichen Einkünften oder im Fall einer<br />

Zuordnung der Zinsen zu den Vermietungseinkünften).<br />

Es besteht das Risiko, dass dem Anleger aufgrund seiner<br />

Beteiligung an der Gesellschaft Immobilienobjekte im Sinne<br />

der „Drei-Objekt-Grenze“ zuzurechnen sind und damit die<br />

Veräußerung der Beteiligung (insbesondere innerhalb<br />

eines Zeitraums von fünf Jahren) zum Überschreiten der<br />

„Drei-Objekt-Grenze“ führt bzw. hierzu unter Zusammenrechnung<br />

mit anderen Immobilienobjektverkäufen beiträgt.<br />

Ein Überschreiten der „Drei-Objekt-Grenze“ führt zur Annahme<br />

eines gewerblichen Grundstückshandels und damit<br />

zu gewerblichen Einkünften des Anlegers. Ein gewerblicher<br />

Konzeptionsgemäß ist davon auszugehen, dass eine Einkünfteerzielungsabsicht<br />

auf Ebene der Gesellschaft und auf<br />

Ebene der Anleger vorliegt. Werbungskostenüberschüsse<br />

können somit unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />

nach den §§ 15a und 15b<br />

EStG von den Anlegern steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Es besteht jedoch bei einer Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

das Risiko, dass ein Totalüberschuss auf Ebene des<br />

Anlegers nicht erreicht wird und das Finanzamt die Beteiligung<br />

an der Emittentin als Liebhaberei qualifiziert. Wendet<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 25


der Anleger weitere Sonderwerbungskosten auf und / oder<br />

veräußert er die Beteiligung an der Emittentin vorzeitig,<br />

besteht ebenfalls die Gefahr, dass kein Totalüberschuss<br />

erzielt wird und somit Werbungskostenüberschüsse steuerlich<br />

nicht geltend gemacht werden können.<br />

Die Prognose der steuerlichen Ergebnisse des Beteiligungsangebots<br />

sieht eine Zuordnung von Aufwendungen, die<br />

in der Investitionsphase entstehen, entsprechend den<br />

Grundsätzen des „Fonds-Erlasses“ (BMF vom 20. Oktober<br />

2003, BStBl. I 2003, S. 546) in Anschaffungskosten bzw.<br />

sofort abziehbare Werbungskosten vor. Dennoch besteht<br />

das Risiko, dass die Beurteilung durch die Finanzverwaltung<br />

zu einer abweichenden Zuordnung dieser Aufwendungen<br />

führt. Aufwendungen, die als sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

im Konzept qualifiziert sind, könnten von der Finanzverwaltung<br />

als Anschaffungskosten für Grund und Boden<br />

bzw. Gebäude behandelt werden. Hierdurch könnten sich<br />

das steuerliche Ergebnis in der Investitionsphase sowie<br />

die steuerliche Belastung des Anlegers erhöhen. Die<br />

Erhöhung des steuerlichen Einkommens würde erst zu<br />

einem deutlich späteren Zeitpunkt über die Abschreibung<br />

teilweise kompensiert werden. Aufgrund des Zinseffektes<br />

bzw. der eingeschränkten Abzugsmöglichkeit durch die<br />

Gebäudeabschreibung würde dies zu einer Verringerung<br />

der Rentabilität des Beteiligungsangebots führen. Ebenfalls<br />

besteht das Risiko, dass die vorgenommene Aufteilung<br />

von Anschaffungskosten zwischen Grund und Boden<br />

und Gebäude von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert<br />

wird und entsprechend nur geringere Beträge als Abschreibung<br />

das steuerliche Ergebnis mindern; dies würde<br />

entsprechend zu einer höheren Steuerbelastung und einer<br />

geringeren Rendite für die Anleger führen.<br />

Nach den Prognoseberechnungen werden die Kapitalkonten<br />

der Anleger nicht durch Verluste aufgezehrt und die<br />

Verlustausgleichsbegrenzung nach § 15a EStG kommt damit<br />

nicht zur Anwendung. Für den nicht auszuschließenden<br />

Fall, dass die Voraussetzungen des § 15a EStG erfüllt<br />

werden, können Verluste, die zu einem negativen Kapitalkonto<br />

führen oder es erhöhen, nicht sofort mit positiven<br />

Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.<br />

Steuerlich können diese Verluste nur bis zur Höhe der<br />

eingezahlten Einlage bzw. bei Anlegern, die ausnahmsweise<br />

unmittelbar als Kommanditisten beteiligt sind, bis zur Höhe<br />

der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sofort<br />

als Verlustausgleichsvolumen berücksichtigt werden. Überschießende<br />

Verluste werden als verrechenbare Verluste<br />

vorgetragen. Zu solchen nicht ausgleichsfähigen Verlusten<br />

kann es insbesondere kommen, wenn ein Anleger vor<br />

dem 31. Dezember eines Jahres der Gesellschaft beitritt,<br />

seine Pflichteinlage jedoch erst im Jahr darauf einzahlt.<br />

Es ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass Entnahmen<br />

von Anlegern zu einer Erhöhung des negativen Kapitalkontos<br />

führen. Wird die Beteiligung von Anlegern als<br />

Treugeber gehalten, sind durch solche Maßnahmen die<br />

Voraussetzungen des § 15a Abs. 3 EStG erfüllt. Es werden<br />

dann Einnahmen fingiert, die der betroffene Anleger zu<br />

versteuern hat. In selber Höhe entstehen verrechenbare<br />

Verluste, die mit künftigen positiven Einkünften aus der<br />

Beteiligung verrechnet werden können. Kommt es zur<br />

Anwendung von § 15a EStG, insbesondere zur Anwendung<br />

von § 15a Abs. 3 EStG, wird das kalkulierte Ergebnis des<br />

Beteiligungsangebotes nicht erreicht.<br />

Die Konzeption sieht eine langfristige Beteiligung der Anleger<br />

an der Gesellschaft vor. Eine steuerpflichtige Veräußerung<br />

vor Ablauf von zehn Jahren ist auf keiner der bestehenden<br />

Eigentums- und Beteiligungsebenen im Konzept vorgesehen.<br />

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

der Anleger seine Beteiligung an der Emittentin vor Ablauf<br />

von zehn Jahren seit der Anschaffung veräußert und<br />

dadurch ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft<br />

im Sinne des § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />

und Satz 4 EStG realisiert. Es besteht des Weiteren das<br />

Risiko, dass Grundstücksteile oder die Immobilien im<br />

Ganzen innerhalb von zehn Jahren veräußert werden und<br />

der Tatbestand des steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts<br />

erfüllt ist. Durch einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn<br />

wird die Rendite der Beteiligung belastet.<br />

Grunderwerbsteuerliche Risiken<br />

Ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand<br />

unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass<br />

mindestens 95 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter<br />

übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines<br />

Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes<br />

Rechtsgeschäft (§ 1 Abs. 2a GrEStG). Es besteht vor<br />

26 | HESSE NEWMAN Capital


Beteiligungsangebot | Risiken der Beteiligung<br />

diesem Hintergrund das Risiko, dass durch Veräußerungen<br />

und sonstige Übertragungsvorgänge (mit Ausnahme des<br />

Erwerbs von Todes wegen) von (mittelbaren) Beteiligungen<br />

an der Emittentin Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Als<br />

sonstige Übertragungen kommen auch und insbesondere<br />

der Wechsel von einer Beteiligung als Treugeber zu einer<br />

Beteiligung als Kommanditist, Vorgänge auf der mittelbaren<br />

Gesellschafterebene sowie der Austausch der Treuhänderin<br />

in Betracht. Es kann somit zum Überschreiten der für<br />

Zwecke des § 1 Abs. 2a GrEStG relevanten 95-Prozent-<br />

Grenze innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums kommen<br />

und eine entsprechende, in der Prospektdarstellung nicht<br />

berücksichtigte Grunderwerbsteuerbelastung ausgelöst<br />

werden. Tritt dieser Fall ein, würde sich die Rendite der<br />

Anleger entsprechend reduzieren. Wird ein grunderwerbsteuerpflichtiger<br />

Tatbestand nach § 1 Abs. 2a GrEStG mehrfach<br />

ausgelöst, ist eine Grunderwerbsteueranrechnung<br />

aus dem jeweils zuvor verwirklichten grunderwerbsteuerpflichtigen<br />

Tatbestand nicht möglich.<br />

Umsatzsteuerliche Risiken<br />

Durch eine vorsteuerschädliche Nutzung des Objekts,<br />

insbesondere durch umsatzsteuerfreie Vermietungen,<br />

kann es zu Abweichungen von der Prognoserechnung<br />

sowohl aufgrund nicht abziehbarer Vorsteuerbeträge als<br />

auch aufgrund von Vorsteuerberichtigungen zu Lasten<br />

der Gesellschaft für in der Vergangenheit als Vorsteuer<br />

geltend gemachte Vorsteuerbeträge kommen. Durch die<br />

so entstehenden Mehrkosten würde sich die Rendite<br />

der Anleger entsprechend reduzieren.<br />

zuzüglich weiterer Vermögensgegenstände und abzüglich<br />

der Schulden ermittelt werden kann. Mangels einer unmittelbaren<br />

Anwendbarkeit von § 157 BewG i. V. m. §§ 176 bis<br />

198 BewG kann jedoch im Fall einer Beteiligung der Anleger<br />

als Treugeber nicht ausgeschlossen werden, dass der<br />

Sachleistungsanspruch eines Treugebers abweichend zu<br />

der Beteiligung eines Kommanditisten zu bewerten ist.<br />

Insbesondere eine Ableitung des gemeinen Werts aus<br />

etwaigen Verkäufen von Beteiligungen auf dem Zweitmarkt<br />

ist nicht auszuschließen. Liegt der so abgeleitete Verkehrswert<br />

über dem Wert, der sich aufgrund der gesetzlichen<br />

Bewertungsvorschriften bei einer unmittelbaren Beteiligung<br />

ergibt, entsteht für den Erwerber bzw. den Schenker eine<br />

höhere Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerlast.<br />

Sonstige steuerliche Risiken<br />

Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem<br />

Anleger zu Steuernachzahlungen führen, sind ab dem<br />

Beginn des 16. Monats nach Ablauf des Jahres, für das der<br />

Bescheid ergeht, für jeden Monat Zinsen in Höhe von<br />

0,5 Prozent an die Finanzverwaltung zu zahlen.<br />

Maximales Risiko<br />

Eine Gefährdung des gesamten Vermögens des Anlegers<br />

und damit das Maximalrisiko besteht aus der Kumulation<br />

eines vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals,<br />

einer Inanspruchnahme aus einer gegebenenfalls abgeschlossenen<br />

persönlichen Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

sowie einem Ausgleich persönlicher Steuerbelastungen aus<br />

eigenen Mitteln.<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken<br />

Die Übertragung von Anteilen an der Emittentin im Wege<br />

der Erbfolge oder Schenkung unterliegt der Erbschaft- bzw.<br />

Schenkungsteuer. Die Beteiligungen werden in der Regel<br />

über ein Treuhandverhältnis gehalten. Die Bewertung der<br />

Bereicherung des Erben bzw. des Beschenkten richtet<br />

sich hierbei nach dem gemeinen Wert des Sachleistungsanspruchs<br />

in Form des Anspruchs auf Herausgabe des<br />

Treuguts. Die Emittentin geht davon aus, dass der gemeine<br />

Wert des Sachleistungsanspruchs analog zu den bei einer<br />

unmittelbaren Beteiligung von Anlegern geltenden gesetzlichen<br />

Bewertungsvorschriften für den Wert des Anteils an<br />

der Immobilie (§ 157 BewG i. V. m. §§ 176 bis 198 BewG)<br />

Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage,<br />

die über die in diesem Kapitel dargestellten Risiken hinausgehen,<br />

sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht bekannt.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 27


Projektpartner


Projektpartner | <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Projektpartner<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Anbieterin des Beteiligungsangebotes ist die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG.<br />

Das börsennotierte Emissionshaus realisiert geschlossene Fonds mit den Investitionsschwerpunkten<br />

Immobilien, Schifffahrt und alternative Investments.<br />

Unternehmensphilosophie<br />

Aus Tradition innovativ – heißt der Leitgedanke der <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Capital AG. Investments mit Substanz und<br />

Perspektive sind das unternehmerische Ziel, verbunden<br />

mit einem modernen Anlegerservice nach einem sehr<br />

„altmodischen“ Prinzip: dem Dienst am Kunden. Die<br />

Ansprüche von Anlegern ändern sich laufend, genauso<br />

wie bestehende Märkte. Wer Vertrauen gewinnen und<br />

erhalten will, muss daher innovativ sein. <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

ergreift Chancen, die diese Veränderungen bieten, und<br />

entwickelt innovative Produkte auf der Basis langjähriger<br />

Erfahrung und weitreichender Beziehungen ihres Management-<br />

und Mitarbeiterteams.<br />

Unternehmensstruktur<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital deckt die komplette Wertschöpfungskette<br />

eines Emissionshauses ab: Die Auswahl von<br />

Anlagealternativen, die Konzeption, den Vertrieb und die<br />

Verwaltung geschlossener Fonds übernehmen Experten<br />

der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG.<br />

Aktionärsstruktur<br />

Hauptgesellschafter der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG ist<br />

die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich,<br />

ein Unternehmen der Mutschler-Gruppe. Diese ist im<br />

Finanzdienstleistungs- und Immobiliensektor tätig. Nähere<br />

Informationen hierzu bietet die Unternehmenswebsite<br />

www.hesse-newman.de unter „Investor Relations“.<br />

Vorstand<br />

Marc Drießen ist Vorstand der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG.<br />

Der diplomierte Bankbetriebswirt verantwortet die Ressorts<br />

Konzeption und Vertrieb sowie die Unternehmenskommunikation.<br />

Zuvor war Drießen Geschäftsführer der HGA<br />

Capital und Mitglied im Management Board der HSH<br />

Real Estate AG, beides Unternehmen der HSH Nordbank<br />

(2006 – 2008), davor Geschäftsführer bei Dr. Peters in<br />

Dortmund (2002 – 2006). Weitere berufliche Stationen<br />

waren die Münchner BVT-Gruppe (2000 – 2002) sowie<br />

die Sparkasse Essen (1996 – 2000).<br />

Das Zweitmarktgeschäft liegt in Händen der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Zweitmarkt AG. Das Tochterunternehmen hat sich auf den<br />

Kauf von Anteilen an geschlossenen Fonds sowie auf die<br />

Entwicklung und das Management von Zweitmarktfonds<br />

spezialisiert.<br />

Der Bereich Immobilien, von der Produktentwicklung bis<br />

zum Asset Management, wird direkt von der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG betreut. Leiter der Abteilung ist Uli Bräuninger,<br />

ein erfahrener Immobilien- und Fondsexperte. Unter seiner<br />

Regie wurden bislang mehr als 31 Immobilienfonds mit einem<br />

Investitionsvolumen von über 2,6 Mrd. Euro realisiert.<br />

Dr. Marcus Simon ist Vorstand der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG mit Verantwortung für die Ressorts Finanzen<br />

und Verwaltung sowie das Fondsmanagement und die<br />

Anlegerbetreuung. Simon war zuvor im Vorstand der Lloyd<br />

Fonds AG (2006 – 2008) und davor Finanzvorstand des<br />

Münchner Finanzdienstleisters cash.life (2001 – 2006). Der<br />

promovierte Chemiker begann seine berufliche Laufbahn<br />

bei der Marsh GmbH (1994 – 2001). Für den weltweit führenden<br />

Industrieversicherungsmakler und Risikoberater<br />

war Simon zuletzt als Leiter des deutschen Bereichs Risk<br />

Consulting tätig.<br />

„Hummel, Hummel“ – „Mors, Mors“ – noch heute<br />

hört man unter Hamburgern diese scherzhafte Begrüßung,<br />

die auf den berühmten Wasserträger der Hansestadt<br />

zurückgeht. Die Figur im Quartier 21 steht inzwischen<br />

unter Denkmalschutz.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 29


Mitgliedschaft im VGF<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital ist Mitglied im VGF Verband<br />

Geschlossene Fonds e. V. Der Fachverband vertritt aktiv die<br />

Interessen der Anbieter geschlossener Fonds in Politik,<br />

Medien und Öffentlichkeit. Über den VGF hat die Branche der<br />

geschlossenen Fonds eine Reihe von Selbstverpflichtungen<br />

und Branchenstandards aufgestellt, die über die gesetzliche<br />

Prospektpflicht für <strong>Verkaufsprospekt</strong>e geschlossener Fonds<br />

hinausgehen.<br />

Als Mitglied des Fachverbands orientiert sich <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital an den anspruchsvollen Vorgaben des VGF-<br />

Standards:<br />

die VGF-Leitlinien für Leistungsbilanzen<br />

die inhaltliche Prüfung der <strong>Verkaufsprospekt</strong>e nach dem<br />

Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 4)<br />

die außergerichtliche Streitschlichtung durch die<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds, eine unabhängige<br />

zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang<br />

mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds<br />

Weitere Informationen finden Sie online unter:<br />

www.vgf-online.de sowie www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Henry <strong>Newman</strong><br />

Isaac <strong>Hesse</strong><br />

Aus Tradition innovativ<br />

Qualität und Sicherheit, Nachhaltigkeit und Kundenorientierung stehen im Fokus bei der Konzeption<br />

der Anlageprodukte aus dem Hause <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital. Dabei fühlen sich die Hamburger den<br />

Werten einer alten hanseatischen Privatbanktradition verpflichtet, die mit dem Namen des jungen<br />

Emissionshauses eng verknüpft ist: 1777 eröffnete Isaac <strong>Hesse</strong> sein Handelshaus in der Hamburger<br />

Erste Elbstraße, Haus 49. Seine Söhne und Enkel führten es später als Privatbank gemeinsam mit<br />

Henry <strong>Newman</strong>, Sohn eines englischen Konsuls, unter dem Namen <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> fort. <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital veräußerte im Jahr 2009 das traditionelle Privatbankgeschäft und konzentriert sich heute auf<br />

das Kerngeschäft geschlossene Fonds.<br />

30 | HESSE NEWMAN Capital


Projektpartner | <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Leistungsbilanz<br />

Die Emissionshistorie der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG ist<br />

noch jung: 2008 gelang dem Haus unter den damals neu<br />

angetretenen Vorständen Marc Drießen und Dr. Marcus<br />

Simon ein erfolgreicher Start in das Produktsegment<br />

Schiffsbeteiligungen. Bis dato wurden bereits zwei Schiffsfonds<br />

platziert. Mit dem <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Shipping Balance<br />

liegt das dritte Angebot in diesem Segment vor.<br />

Der Immobilienmanager – das Fach- und Meinungsmagazin<br />

für die Entscheider der Immobilienwirtschaft – hat im Februar<br />

2011 die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG mit dem immobilienmanager.AWARD<br />

2011 in der Kategorie Investment ausgezeichnet.<br />

Entscheidend für die Auswahl der Jury war,<br />

welcher Investor für die wechselhaften Marktbedingungen<br />

die überzeugendste Strategie entwickelt hat.<br />

Im Segment Immobilien ist die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

seit 2009 aktiv. Anfang 2010 wurde mit dem <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

GreenBuilding der erste Fonds aufgelegt, der in kurzer Zeit<br />

erfolgreich platziert werden konnte. Im September 2010 ging<br />

der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value an den Start. Im November<br />

2010 folgte der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 2, im Juni<br />

2011 der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 3. Mit dem <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Classic Value 4 folgt nunmehr das fünfte Angebot<br />

in diesem Segment. Weitere Fonds sind in Vorbereitung.<br />

Die erste Leistungsbilanz (Stichtag 31. Dezember 2009) mit<br />

testierten Daten wurde im September 2010 veröffentlicht.<br />

Die jeweils aktuelle Leistungsbilanz steht im Internet unter<br />

www.hesse-newman.de zum Download bereit.<br />

Fondsemissionen der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Name Assetklasse Emissionsjahr Investitions- Emissions- Fremd- Auszahlungen<br />

volumen volumen kapital für 2010<br />

ohne Agio SOLL IST<br />

Bereits vollständig platziert<br />

IST-Werte in TEUR<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Private Shipping I 1) Schifffahrt 2008 6.024 5.739 0<br />

Vorzugskapital 4.542 6,0 % 6,0 %<br />

Klassikkapital 1.197 8,0 % 1,0 %<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Shipping Opportunity 1) Schifffahrt 2009 20.787 20.157 0 7,5 % 8,0 %<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> GreenBuilding 2) Immobilien 2010 46.815 22.671 22.884 6,0 % 6,0 %<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 2 3) Immobilien 2010 85.082 36.259 46.882 0,0 % 0,0 %<br />

In der Platzierung<br />

SOLL-Werte in TEUR<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Shipping Balance Schifffahrt 2011 21.087 20.000 0 – –<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value Immobilien 2010 88.147 43.940 42.000 0,0 % 0,0 %<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 3 Immobilien 2011 69.745 36.890 31.000 – –<br />

1) Mit Ausnahme der Auszahlungen entsprechen die IST-Werte den SOLL-Werten.<br />

2) Das prospektierte Investitionsvolumen betrug 46,27 Mio. Euro und das prospektierte Emissionskapital 22,15 Mio. Euro.<br />

3) Das prospektierte Investitionsvolumen betrug 84,39 Mio. Euro und das prospektierte Emissionskapital 35,6 Mio. Euro.<br />

Die ersten Auszahlungen werden prospektgemäß im Jahr 2011 erfolgen.<br />

Stand: 30. Juni 2011<br />

Aufgrund der kurzen Laufzeit der platzierten Fonds sind die handelsrechtlichen Betriebsergebnisse noch nicht aussagekräftig.<br />

Das Fremdkapital der Fonds <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> GreenBuilding, <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value und <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Classic Value 2 wurde prospektgemäß aufgenommen und die Tilgungen geleistet. Die steuerliche Veranlagung<br />

der Fondsgesellschaften ist noch nicht endgültig erfolgt.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 31


HOCHTIEF-Gruppe<br />

Die Verkäuferin und Projektentwicklerin, die Ankermieterin sowie die Gesellschaften für das Property und<br />

Facility Management gehören zur HOCHTIEF-Gruppe. Als Tochtergesellschaften der HOCHTIEF Aktiengesellschaft<br />

haben sie jeweils einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft abgeschlossen.<br />

Die HOCHTIEF-Gruppe ist eine der führenden internationalen<br />

Baudienstleister. Mit mehr als 70.000 Mitarbeitern<br />

und Umsatzerlösen von 20,16 Mrd. Euro im Geschäftsjahr<br />

2010 ist das Unternehmen auf allen wichtigen Märkten der<br />

Welt präsent. Der Konzern deckt mit Leistungen der Module<br />

Planen, Bauen und Betreiben den kompletten Lebenszyklus<br />

von Infrastrukturprojekten, Immobilien und Anlagen ab.<br />

Mit einem Auftragsbestand von knapp 47,5 Mrd. Euro war<br />

zum 31. Dezember 2010 die Auslastung des Konzerns für<br />

mehr als 24 Monate gesichert. Das Ergebnis vor Steuern<br />

in Höhe von 757 Mio. Euro übertraf das Vorjahresergebnis<br />

um circa 27 Prozent. Das Ergebnis nach Steuern wurde<br />

im Vergleich zum Vorjahr um gut 34 Prozent gesteigert.<br />

Die HOCHTIEF-Gruppe hatte in den ersten drei Monaten<br />

des Geschäftsjahres 2011 einen Konzernverlust von<br />

169,5 Mio. Euro erwirtschaftet. Im Gesamtjahr 2011 erwartet<br />

das Unternehmen ein positives Ergebnis.<br />

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist wegen ihres Engagements<br />

um Nachhaltigkeit seit 2006 in den Dow Jones<br />

Sustainability Indizes gelistet und fokussiert sich derzeit<br />

unter anderem auf die Wachstumsmärkte Offshore-Windenergie<br />

und Grünes Bauen.<br />

HOCHTIEF Aktiengesellschaft<br />

Die Management-Holding HOCHTIEF Aktiengesellschaft<br />

führt und steuert den Konzern. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft<br />

ist an der Deutschen Börse gelistet. Das im MDAX<br />

geführte Unternehmen hat eine Marktkapitalisierung von<br />

rund 4,5 Mrd. Euro zum Datum der Prospektaufstellung.<br />

Im Juni 2011 hat der spanische Konzern ACS die Aktienmehrheit<br />

übernommen. Das Kerngeschäft von HOCHTIEF<br />

Europe ist davon nicht beeinflusst. Durch die Transaktion<br />

entsteht einer der größten europäischen Baukonzerne.<br />

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat gemäß dem Creditreform<br />

Bonitätsindex eine ausgezeichnete Bonität (Stand:<br />

Juni 2011). Die Ausfallwahrscheinlichkeit nach Basel-II-<br />

Kriterien bezieht sich auf 12 Monate und beträgt für diese<br />

Bonität 0,01 Prozent. Das durchschnittliche Ausfallrisiko<br />

in Deutschland ist 228-mal höher.<br />

HOCHTIEF Solutions AG<br />

Die HOCHTIEF Solutions AG ist innerhalb der HOCHTIEF-<br />

Gruppe die Führungsgesellschaft der Division HOCHTIEF<br />

Europe. Die HOCHTIEF Solutions AG ist in die Bereiche<br />

Classic Solutions, Energy and Infrastructure Solutions,<br />

Engineering Solutions, International Project Solutions,<br />

Real Estate Solutions und Service Solutions gegliedert.<br />

HOCHTIEF Solutions AG bietet seinen Kunden ganzheitliche<br />

Leistungen an – von Entwicklung über Planung, Bau und<br />

Steuerung bis hin zu umfangreichen Facility-, Propertyund<br />

Energy-Management-Services. Mit mehr als 15.000<br />

qualifizierten Mitarbeitern und einem Umsatz von ca. 4 Mrd.<br />

Euro vertritt HOCHTIEF Solutions AG den Markenkern<br />

der HOCHTIEF-Gruppe im In- und Ausland.<br />

Im Rahmen einer Umstrukturierung wurden im April 2011<br />

die Mitarbeiter der HOCHTIEF Construction AG, der<br />

HOCHTIEF Facility Management GmbH und der HOCHTIEF<br />

Projektentwicklung GmbH unter dem Dach der HOCHTIEF<br />

Solutions AG aufgestellt, sodass in der HOCHTIEF Solutions<br />

AG das Immobilien-Know-how konzentriert ist.<br />

HOCHTIEF Corporate Space Management GmbH<br />

Die HOCHTIEF Corporate Space Management GmbH hat<br />

die Büroflächen der Fondsimmobilie gemietet und wird an<br />

verschiedene Gesellschaften der HOCHTIEF-Gruppe untervermieten.<br />

Rund 550 Mitarbeiter der HOCHTIEF-Gruppe<br />

werden in der Fondsimmobilie einen Arbeitsplatz haben.<br />

HOCHTIEF Facility Management<br />

Das Facility Management für die Immobilie wird an die<br />

Geschäftseinheit Facility Management, die zum neuen<br />

32 | HESSE NEWMAN Capital


„Wir bauen die Welt von morgen“ – nach dieser Leitidee gehören heute längst auch Grünes Bauen, Windparks<br />

und Infrastrukturprojekte zu den Schwerpunkten von HOCHTIEF.<br />

Segment Service Solutions gehört, vergeben. Ein Vertragsentwurf<br />

liegt der Emittentin vor. Zu den wesentlichen Aufgaben<br />

zählen der Parkraumbetrieb und die technischen<br />

sowie infrastrukturellen Dienstleistungen. In der Geschäftseinheit<br />

Facility Management der HOCHTIEF Solutions AG<br />

arbeiten über 5.650 Mitarbeiter und entwickeln für ihre<br />

Kunden neue Optimierungspotenziale. Dazu gehören<br />

die dauerhafte Senkung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten,<br />

die Flexibilisierung von Fixkostenblöcken,<br />

die Sicherung der technischen Verfügbarkeit sowie der<br />

langfristige Werterhalt von Gebäuden und Anlagen.<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung<br />

Verkäuferin der Immobilie ist die HOCHTIEF Projektentwicklung<br />

GmbH (HTP), eine 1991 gegründete 100-prozentige<br />

Tochtergesellschaft der HOCHTIEF Aktiengesellschaft.<br />

Sie hat ein Stammkapital von 7,67 Mio. Euro.<br />

HTP hat 16 Standorte in Europa, davon neun in Deutschland.<br />

Sie ist auf Büroimmobilien überwiegend in Innenstadtund<br />

citynahen Lagen spezialisiert. Weitere Schwerpunkte<br />

sind Einzelhandels-, Wohn- und Seniorenimmobilien sowie<br />

die Entwicklung ganzer Stadtquartiere. Auch Hotel-, Logistikund<br />

Spezialimmobilien zählen zu den Produktmarktsegmenten.<br />

Referenzprojekte der Hamburger Niederlassung<br />

von HTP sind der Marco Polo Tower in der HafenCity,<br />

das METROPOLIS Haus, das LINDLEY CARREE und das<br />

Design-Hotel THE GEORGE. HTP ist einer der führenden<br />

Immobilienentwickler in Deutschland.<br />

HOCHTIEF Property Management<br />

Die 2007 gegründete Tochtergesellschaft der HOCHTIEF<br />

Aktiengesellschaft gehört ebenfalls zum neuen Segment<br />

Real Estate Solutions und verwaltet eine Mietfläche von<br />

mehr als 40 Mio. Quadratmetern und ist damit einer der<br />

führenden Anbieter integrierter Property-Management-<br />

Lösungen in Deutschland.<br />

Für die Fondsimmobilie wird die HOCHTIEF Property<br />

Management GmbH das Property Management übernehmen.<br />

Für die HOCHTIEF Property Management GmbH<br />

arbeiten mehr als 400 Mitarbeiter, die Grundstücke und<br />

Gebäude mit einem Verkehrswert von mehr als 17 Mrd.<br />

Euro verwalten. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören<br />

die Mieterbetreuung, das Vertragsmanagement einschließlich<br />

der An- und Vermietung sowie die Steuerung der<br />

externen Makler. Des Weiteren übernimmt sie die Objektbuchhaltung<br />

und die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen.<br />

Das Property Management ist gleichfalls für die<br />

Auswahl, Steuerung und Kontrolle der Nachunternehmer<br />

verantwortlich. Die HOCHTIEF Property Management<br />

GmbH zeichnet für die Vergabe und Kontrolle von Modernisierungs-<br />

und Baumaßnahmen sowie die Steuerung<br />

der technischen Betreuung der Immobilie verantwortlich.<br />

HOCHTIEF Aktiengesellschaft<br />

HOCHTIEF Americas HOCHTIEF Asia Pacific HOCHTIEF Europe HOCHTIEF Concessions<br />

HOCHTIEF Solutions AG<br />

Classic Energy and Engineering International Real Estate Service<br />

Solutions Infrastructure Solutions Project Solutions Solutions<br />

u. a. Solutions Solutions u. a. formart, u. a.<br />

Building, u. a. Civil Engineering Property Management, Facility Management,<br />

Baulogistik and Marine Works HOCHTIEF Energy Management<br />

Projektentwicklung<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 33


Standort<br />

Deutschland<br />

Deutschland ist mit Abstand die größte und wichtigste Volkswirtschaft in Europa.<br />

Auch in der jüngsten Wirtschaftskrise bewies sich die deutsche Wirtschaft als nachhaltig stabil.<br />

So setzte die konjunkturelle Erholung bereits Mitte 2009 ein – die Talsohle konnte damit deutlich<br />

vor den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten durchschritten werden. Analog zur Wirtschaftslage<br />

hat sich auch der Immobilien-Investmentmarkt in Deutschland seit Mitte 2009 positiv entwickelt.<br />

Die Konjunkturlokomotive Deutschland zog bereits im<br />

zweiten Quartal 2009 mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts<br />

(BIP) von 0,4 Prozent an. Dieser Aufwärtstrend<br />

konnte bis heute weiter gesteigert werden.<br />

Im ersten Quartal 2011 stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt<br />

(BIP) zum Vergleichszeitraum 2010 um<br />

5,2 Prozent. Für das Gesamtjahr 2010 beträgt das<br />

Wirtschaftswachstum 3,6 Prozent. Für das laufende<br />

Geschäftsjahr gehen die meisten Prognosen von einer<br />

positiven Konjunkturentwicklung aus.<br />

Analog zur Wirtschaftslage in Deutschland hat sich auch<br />

der Immobilien-Investmentmarkt seit Mitte 2009 positiv<br />

entwickelt. Der bundesweit registrierte Investmentumsatz<br />

in Gewerbeimmobilien überschritt 2009 mit 10,6 Mrd. Euro<br />

wie erwartet die Zehn-Milliarden-Grenze. Die sich zum<br />

Jahresanfang 2010 abzeichnende Belebung der Investmentmärkte<br />

hat sich im umsatzstärksten vierten Quartal<br />

2010 mit über 6 Mrd. Euro mehr als bestätigt. Insbesondere<br />

in den letzten Wochen des Jahres konnten eine Reihe<br />

großer Transaktionen über 100 Mio. Euro abgeschlossen<br />

werden. Das Transaktionsvolumen im gewerblichen Immobilieninvestmentmarkt<br />

lag zum Jahresende 2010 mit<br />

19,4 Mrd. Euro deutlich über den Prognosen vom Jahresanfang<br />

und überbot in Summe das Transaktionsvolumen<br />

von 2009 um knapp 85 Prozent.<br />

Auch das Interesse ausländischer Investoren an deutschen<br />

Immobilien ist seit Anfang 2010 deutlich gestiegen. 2009<br />

wurde der deutsche Immobilienmarkt noch mit einem<br />

Anteil von 90 Prozent des Investmentvolumens durch<br />

heimische Investoren dominiert. Im Jahr 2010 lag der<br />

Anteil ausländischer Investoren bereits bei 40 Prozent. Die<br />

meisten Investoren konzentrieren sich dabei auf risikoarme<br />

34 | HESSE NEWMAN Capital


Die positive Konjunkturentwicklung in Deutschland beflügelt auch die Immobilienmärkte.<br />

Core-Immoblien. 74 Prozent aller Investitionen im Jahr 2010<br />

wurden in dieser Risikoklasse getätigt.<br />

Die gestiegene Nachfrage hat 2010 dazu geführt, dass die<br />

Spitzenrenditen in allen Assetklassen wieder leicht gesunken<br />

sind. Der Durchschnittswert der Spitzenrenditen für<br />

Büroimmobilien lag im vergangenen Jahr gemittelt bei<br />

5,07 Prozent. Im Jahresvergleich reduzierten sich die Spitzenrenditen<br />

um insgesamt 36 Basispunkte und bewegen<br />

sich damit im Bereich ihres 10-jährigen Durchschnittswertes.<br />

Damit liegen die Spitzenrenditen deutlich über der Verzinsung<br />

von Bundes- und Staatsanleihen.<br />

Auch der Bürovermietungsmarkt zeigt positive Signale und<br />

hat sich im Laufe des Jahres 2010 deutlich stabilisiert. Insgesamt<br />

wurden in den sechs Immobilienhochburgen Berlin,<br />

Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart<br />

zusammen rund 2,66 Mio. Quadratmeter vermietet, was<br />

einer Steigerung von etwa 26 Prozent im Vergleich zum<br />

Jahr 2009 entspricht.<br />

Der Trend sinkender Büromieten konnte im Jahresverlauf<br />

2010 vor allem in den Metropolen gestoppt werden. Die<br />

gewichtete Spitzenmiete in den 14 analysierten deutschen<br />

Büromärkten stieg im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um<br />

knapp ein Prozent auf rund 23,70 Euro pro Quadratmeter.<br />

Immobilien schlagen Staatsanleihen<br />

Spitzenrenditen für<br />

Büroimmobilien in Hamburg<br />

Staatsanleihen mit<br />

10 Jahren Restlaufzeit<br />

in Prozent<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Quelle: CB Richard Ellis<br />

Insgesamt bietet der deutsche Büroimmobilienmarkt<br />

aufgrund seiner dezentralen Struktur den Vorteil einer<br />

geringeren Volatilität im Vergleich zu anderen europäischen<br />

Märkten. Marktschwankungen durch beispielsweise Nachfrageextreme<br />

wirken sich daher weniger stark aus.<br />

Als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung Europas rückte<br />

Deutschlands Immobilienmarkt 2010 zunehmend in den<br />

Fokus sicherheitsorientierter Anleger. Da die meisten<br />

Prognosen für 2011 ein weiteres Wachstum der deutschen<br />

Wirtschaft ausmachen, kombiniert mit niedrigen<br />

Arbeitslosenzahlen und steigender Konsumfreude, dürfte<br />

Deutschland auch zukünftig ein gefragter Standort für<br />

Immobilieninvestments bleiben.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 35


Standort | Hamburg<br />

Hamburg<br />

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit knapp 1,8 Mio. Einwohnern die zweitgrößte Stadt<br />

Deutschlands sowie die siebtgrößte der Europäischen Union. Die Metropolregion Hamburg<br />

erstreckt sich entlang der Elbe von der Nordsee bis weit ins Binnenland. Hier leben insgesamt<br />

ca. 4,3 Mio. Menschen. Der Büroimmobilienmarkt Hamburg zählt mit einer Gesamtfläche<br />

von ca. 13 Mio. Quadratmetern zu den drei größten Büroimmobilienmärkten in Deutschland.<br />

Die Wirtschaftsstruktur Hamburgs ist geprägt vom Dienstleistungssektor,<br />

in dem mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten<br />

arbeiten. Daneben ist Hamburg auch ein wichtiges<br />

industrielles Zentrum. Mehr als 140.000 Unternehmen und<br />

Gewerbetreibende haben ihren Sitz in Hamburg. Besonders<br />

stark sind die Bereiche Hafen & Logistik, Life Sciences,<br />

Luftfahrtindustrie sowie Medien & IT. Aber auch regenerative<br />

Energien sowie der Handel mit Asien, insbesondere mit China,<br />

gehören zu den wirtschaftlichen Schwerpunkten der Stadt.<br />

Hamburger Unternehmen beschäftigen rund 1 Mio. Erwerbstätige.<br />

Mit 50.640 Euro erwirtschaftet Hamburg je<br />

Einwohner das höchste Bruttoinlandsprodukt (BIP) aller<br />

Bundesländer – rund zweimal so viel wie im Bundesdurchschnitt.<br />

Im europäischen Vergleich belegt Hamburg den<br />

vierten Platz. Nur London, Brüssel und Luxemburg weisen,<br />

gemessen in Kaufkraftstandards, im Jahr 2009 ein<br />

höheres BIP pro Kopf auf.<br />

Wachsende Metropole (mit Prognose)<br />

Einwohnerentwicklung in Hamburg 1994 bis 2014<br />

Einwohner in Mio.<br />

1,82<br />

1,80<br />

1,78<br />

1,76<br />

1,74<br />

1,72<br />

1,70<br />

1,68<br />

94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14<br />

PROGNOSE<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt · Prognose, BulwienGesa AG<br />

Dabei profitiert die Stadt von ihrer günstigen geografischen<br />

Lage: Seit der Öffnung Osteuropas und der EU-<br />

Osterweiterung ist Hamburg Drehscheibe für die Handelsund<br />

Verkehrsströme aus Nordeuropa und dem baltischen<br />

Raum. Auch für die Zukunft ist Hamburg sehr gut gerüstet.<br />

Nach einer Studie der Ratingagentur Feri ist Hamburg<br />

die Stadt mit den besten ökonomischen Aussichten in<br />

Deutschland. Die Wirtschaftsleistung soll bis zum Jahr<br />

2015 um knapp 14 Prozent wachsen. Im Zukunftsatlas<br />

2009 des Schweizer Unternehmens Prognos AG nimmt<br />

Hamburg ebenfalls den ersten Platz ein.<br />

Stadt am Wasser – Stadt der Brücken<br />

Das Leben am Wasser bestimmt die Hansestadt. Ein dichtes<br />

Netz von Wasserwegen und Flächen prägt das Gesicht<br />

Hamburgs. Nach der letzten Zählung hat die Hansestadt<br />

2.485 Brücken und damit mehr als Venedig, Amsterdam<br />

und Stockholm zusammen. Sie steht als brückenreichste<br />

Stadt Europas im „Guinness-Buch der Rekorde“.<br />

Hamburg wächst mit Weitsicht<br />

In Hamburg herrscht Aufbruchstimmung: Auf Plätzen und<br />

Boulevards, in den Passagen der Innenstadt ebenso wie<br />

im Hafen und in den Stadtteilszenen ist ein kreatives Klima<br />

spürbar, das die Metropole am Wasser besonders auszeichnet.<br />

Seit 2009 verfolgt der Hamburger Senat mit<br />

seinem Konzept „Leitbild Hamburg: Wachsen mit Weitsicht“<br />

das Ziel einer verantwortungsvollen Metropole<br />

des 21. Jahrhunderts.<br />

Pulsierende Großstadt und dynamischer Wirtschaftsstandort,<br />

gleichzeitig Naturidyll mit Parks, Naturschutzgebieten<br />

und üppigem Grün an Straßen und Plätzen: Grün- und<br />

Erholungsflächen machen 14 Prozent des Stadtgebiets<br />

aus und schaffen hohen Wohn- und Lebenskomfort.<br />

Das Tor zur Welt<br />

Hamburg ist das „Tor zur Welt“, nicht nur wegen des Hafens,<br />

sondern vor allem auch wegen der hier ansässigen<br />

Händler und der international ausgerichteten Dienstleister<br />

wie Banken, Versicherungen und Verkehrsunternehmen.<br />

Unter den etwa 5.000 am Außenhandel beteiligten Unternehmen<br />

in Hamburg sind gut 2.500 traditionelle Import- und<br />

Exporthändler. Inklusive der international ausgerichteten<br />

Handelsvertreter, Dienstleister und Industrieunternehmen<br />

Hamburg – Metropole am Wasser.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 37


unterhalten rund 20.000 Hamburger Unternehmen branchenübergreifende<br />

Geschäftsbeziehungen ins Ausland.<br />

Gut 3.500 Töchter ausländischer Muttergesellschaften<br />

runden das Profil des Außenwirtschaftsplatzes ab. Rund<br />

100 Konsulate haben in Hamburg ihren Sitz, ebenso der<br />

Internationale Seegerichtshof.<br />

Elbe und Hafen – Lebensader und Wachstumsmotor<br />

Der Hamburger Hafen ist mit einem Güterumschlag von<br />

über 134,9 Mio. Tonnen Deutschlands größter Seehafen<br />

und einer der bedeutendsten Warenumschlagplätze der<br />

Welt. An 320 Liegeplätzen werden hier durchschnittlich<br />

11.700 Schiffe pro Jahr abgefertigt. Selbst die größten<br />

Containerschiffe werden an dem Containerterminal Altenwerder<br />

dank einer der weltweit modernsten Umschlaganlagen<br />

in weniger als 24 Stunden abgefertigt.<br />

Knotenpunkt für Nord- und Osteuropa<br />

Neben ihrer Bedeutung für die Schifffahrt ist die Elbmetropole<br />

auch der größte Eisenbahn-Knotenpunkt<br />

Nordeuropas. 700 Fernzüge verlassen täglich Hamburg.<br />

Auch der Flughafen hat eine wichtige Funktion. Er war<br />

der erste Flughafen in Deutschland und ist heute Drehpunkt<br />

für den Flugverkehr zwischen Deutschland und<br />

Nordeuropa. Im Jahr 1911 gegründet, verbinden heute<br />

rund 70 Fluggesellschaften Hamburg mit 130 Zielen in<br />

aller Welt. Rund 12,3 Mio. Passagiere sichern dem Flughafen<br />

Fuhlsbüttel den fünften Platz unter den deutschen<br />

Verkehrsflughäfen.<br />

Finanzwirtschaft<br />

Hamburg ist einer der ältesten und größten Finanzplätze in<br />

Deutschland. Die historischen Wurzeln des traditionsreichen<br />

Finanzplatzes reichen weit zurück: Die 1558 gegründete<br />

Börse ist die älteste Börse Deutschlands, und mit der<br />

Berenberg Bank entstand 1590 die erste deutsche Privatbank.<br />

Heute haben 55 Banken und 24 ausländische<br />

Zweigstellen bzw. Repräsentanzen ausländischer Institute<br />

ihren Sitz in Hamburg.<br />

Medien und Informationstechnologie<br />

Hamburg ist traditionsreiche Verlagsstadt, kreative Werbemetropole,<br />

Gamecity, Filmstadt und Heimat der drittgrößten<br />

ARD-Anstalt, des NDR – und damit Deutschlands<br />

Medienmetropole Nummer eins. Über 60.000 Menschen<br />

arbeiten hier in 13.400 Betrieben aus Werbung, PR, Verlag,<br />

Druck, Rundfunk sowie Musik-, Film- und Fernsehwirtschaft.<br />

Ebenso ist die IT-Branche in Hamburg mit rund 7.500<br />

Unternehmen und 55.000 Beschäftigten stark vertreten.<br />

Industrie<br />

Flugzeugbau, maritime Industrie, erneuerbare Energien<br />

und Mineralölverarbeitung sowie Life Science: In vielen<br />

Industriebereichen ist Hamburg führend. Neben den<br />

rohstoffbasierten und hafenorientierten Industrien ist die<br />

Luftfahrt ein wichtiges Standbein: Die Airbus Deutschland<br />

GmbH mit ca. 11.000 Mitarbeitern in Hamburg, die Lufthansa<br />

Technik AG als weltgrößter Dienstleister für die<br />

Wartung und Überholung von Flugzeugen mit 7.000<br />

Mitarbeitern am Standort sowie die Flughafen Hamburg<br />

GmbH mit rund 1.660 Mitarbeitern sowie über 300 Zulieferer,<br />

Ingenieurbüros und Dienstleister mit rund 90.000<br />

Beschäftigten haben ihren Sitz in der Metropolregion.<br />

Der Mix aus wirtschaftlichem Potenzial und hoher Lebensqualität<br />

macht aus Hamburg eine der dynamischsten<br />

Wirtschaftsregionen Europas.<br />

Büromarkt Hamburg<br />

Der Hamburger Büromarkt ist einer der vitalsten Immobilienmärkte<br />

Deutschlands. Aufgrund der Bedeutung Hamburgs<br />

als Metropole und zentraler Standort für Norddeutschland<br />

ist der Bedarf an Büroflächen in Hamburg hoch.<br />

Der Büromarkt Hamburg umfasst insgesamt ca. 13 Mio.<br />

Quadratmeter Bürofläche und liegt damit auf Platz drei<br />

in Deutschland. Als wachsende Dienstleistungsmetropole<br />

wird die Anzahl der Bürobeschäftigten und damit<br />

die Nachfrage nach Büroraum laut einer Prognose von<br />

BulwienGesa in den nächsten Jahren kontinuierlich – wenn<br />

auch in abgeschwächter Form – ansteigen.<br />

„Eine immer größere Bedeutung bekommt für Hamburgs<br />

Büromieter und somit auch für Eigentümer, Projektentwickler<br />

und Investoren das Thema Nachhaltigkeit. Die<br />

Nachfrage nach umweltfreundlichen Gebäuden ist in den<br />

vergangenen Monaten stetig gestiegen. Neben finanziellen<br />

Aspekten in Form von niedrigen Betriebskosten durch<br />

Energieeinsparpotenziale sind auch die zu erzielenden<br />

positiven Imageeffekte ein wichtiger Grund für den Trend.“<br />

Angermann, Büromarkt Hamburg Q4 2010<br />

38 | HESSE NEWMAN Capital


Standort | Hamburg<br />

Stabiler Büromarkt<br />

Der Hamburger Büromarkt blickt auf ein erfolgreiches<br />

Jahr 2010 zurück. Im Vergleich zu 2009 konnte mit<br />

einem Flächenumsatz von ca. 510.000 Quadratmetern<br />

ein deutliches Plus von 25 Prozent erreicht werden. Mit<br />

der guten wirtschaftlichen Entwicklung in der zweiten<br />

Jahreshälfte ist auch die Bereitschaft der Büromieter<br />

gestiegen, für hochwertige Flächen in attraktiven Lagen<br />

entsprechende Mieten zu bezahlen. Auch Anmietungen<br />

im Flächensegment über 10.000 Quadratmeter können<br />

als Indikator für die gestiegene Investitionsbereitschaft der<br />

Unternehmen gewertet werden. Entsprechend optimistisch<br />

sind die Erwartungen für 2011. Ein Flächenumsatz<br />

auf dem guten Niveau von 2010 scheint realistisch, da<br />

bereits im ersten Quartal 2011 der Flächenumsatz<br />

des Vergleichszeitraums im Jahr 2010 um 13 Prozent<br />

gesteigert werden konnte.<br />

Bürobedarf steigt (mit Prognose)<br />

Entwicklung der Bürobeschäftigten in Hamburg 2001 bis 2015<br />

Bürobeschäftigte in TSD<br />

520<br />

500<br />

480<br />

460<br />

440<br />

420<br />

400<br />

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15<br />

PROGNOSE<br />

Quelle: Marktdaten Hamburg,<br />

Frühjahrsprognose BulwienGesa, Stand: Mai 2011<br />

Stabile Mieten<br />

Die Mieten am Hamburger Büromarkt sind vergleichsweise<br />

stabil. Die Durchschnittsmiete bei Neuvermietungen<br />

liegt derzeit bei 15 Euro je Quadratmeter, die<br />

Spitzenmiete beläuft sich seit dem dritten Quartal 2010<br />

nahezu konstant auf 22,25 Euro je Quadratmeter.<br />

Bedingt durch die hohe Fertigstellungsquote hat sich der<br />

Leerstand gegenüber dem Gesamtjahr 2009 erhöht. Die<br />

Leerstandsquote lag 2010 bei 9,6 Prozent. Da die Hamburger<br />

Büroflächennachfrage auf viele Wirtschaftsbereiche<br />

verteilt ist, hat der Hamburger Büromarkt eine höhere<br />

Resistenz gegen Krisen in einzelnen Branchen als andere<br />

Städte mit einer weniger heterogenen Wirtschaftsstruktur.<br />

Hohe Nachfrage hält Mietniveau stabil<br />

(mit Prognose)<br />

Büromarkt Hamburg 2001 bis 2015<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

Spitzenmiete in EUR/m 2 Durchschnittsmiete in EUR/m 2<br />

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15<br />

PROGNOSE<br />

Quelle: Marktdaten Hamburg,<br />

Frühjahrsprognose BulwienGesa, Stand: Mai 2011<br />

Einzelhandel<br />

Als zweitgrößte Stadt Deutschlands und als unangefochtene<br />

Metropole in der Region ist die Hansestadt ein<br />

Magnet für den Einzelhandel. Die gute Verkehrsanbindung<br />

an das Umland und die Tatsache, dass es im Umkreis<br />

von Hamburg keine weitere große Stadt gibt, machen es<br />

für den Einzelhandel besonders attraktiv, in der Stadt<br />

Flächen anzumieten. Dabei profitieren die Geschäfte von<br />

einem Potenzial von rund 4,3 Mio. Konsumenten in der<br />

Metropolregion und einer hohen Kaufkraft.<br />

Barmbek im Hamburger Büromarkt<br />

Im Stadteil Barmbek leben fast 68.000 Einwohner, das<br />

entspricht den Einwohnern einer deutschen Mittelstadt.<br />

Im Bezirk Hamburg-Nord, zu dem auch Barmbek gehört,<br />

leben knapp 275.000 Menschen – die Einwohnerzahl<br />

einer der 30 größten Städte Deutschlands. Der Anteil<br />

Barmbeks am gesamten Hamburger Büroflächenbestand<br />

ist mit 2,7 Prozent vergleichsweise gering. Aufgrund der<br />

niedrigen Bautätigkeit bei einem vergleichsweise hohen<br />

Flächenumsatz lag das Leerstandsniveau im Jahr 2009<br />

mit 7,1 Prozent deutlich unter dem Niveau der Gesamtstadt.<br />

Vereinzelte Großvermietungen hatten dazu geführt,<br />

dass Barmbek in den Jahren 2004 und 2009 zu den<br />

Top-Teilmärkten zählte. Für moderne Neubauten und<br />

hochwertige Sanierungsobjekte mit hoher Lagequalität<br />

sind Mieten von 13,50 bis 14,00 Euro je Quadratmeter<br />

als marktkonform anzusehen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 39


Standort | GreenCapital 2011<br />

GreenCapital 2011<br />

Hamburg ist Umwelthauptstadt<br />

Europas<br />

Der Titel „European Green Capital” wird seit 2010 jährlich<br />

von der Europäischen Kommission verliehen. Prämiert<br />

werden Städte, die aufgrund herausragender städtischer<br />

Projekte für Klima- und Umweltschutz Vorbildcharakter<br />

haben. Im Jahr 2011 ist Hamburg der Titelträger. Auf Basis<br />

der Bewerbungsunterlagen hat eine Jury aus unabhängigen<br />

Experten in neun Kategorien Punkte vergeben. Hamburg<br />

konnte sich im Wettbewerb mit 34 Städten durchsetzen.<br />

„Hamburg hat in den vergangenen Jahren große<br />

Leistungen erbracht und auf der ganzen Bandbreite<br />

exzellente Umweltstandards erreicht.<br />

Die Stadt hat sehr ehrgeizige Pläne für die Zukunft,<br />

die zusätzliche Verbesserungen versprechen.“<br />

(Begründung der EU-Jury, Februar 2009)<br />

Hamburg hat sich diesen Titel einer Modellregion durch<br />

eine Umweltschutzpolitik erworben, die vor allem ehrgeizige<br />

Klimaziele verfolgt. Bis 2020 will die Hansestadt<br />

ihren Kohlendioxidausstoß um 40 Prozent und bis 2050<br />

gar um 80 Prozent verringert haben. Ressourcen schonendes,<br />

energieeffizientes Bauen und Gebäudesanierungen<br />

spielen hierbei eine wesentliche Rolle.<br />

Förderprogramme für Bauherren, Hausbesitzer und Wirtschaftsunternehmen<br />

wurden entwickelt. Und auch die<br />

Stadt selbst geht beispielhaft voran: Alle öffentlichen<br />

Gebäude werden nach einer Vorgabe ausschließlich mit<br />

Ökostrom versorgt.<br />

Hamburg ist führender GreenBuilding-Standort<br />

Hamburg setzt wie kaum eine andere Stadt auf innerstädtisches<br />

Wachstum bei der Stadtentwicklung und<br />

schafft neue Maßstäbe für energieeffizientes Bauen, etwa<br />

bei der HafenCity, dem größten urbanen Entwicklungsprojekt<br />

Europas, oder bei Stadtteilentwicklungen wie dem<br />

Quartier 21. Hamburg zeigt die erfolgreiche Vereinigung<br />

von wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz in einer<br />

boomenden Handels- und Dienstleistungsmetropole.<br />

Nach einer Studie des Immobilienberaters Cushman &<br />

Wakefield (C&W) vom Dezember 2010 steht rund jedes<br />

fünfte in Deutschland als GreenBuilding zertifizierte Gebäude<br />

in Hamburg. Die Fondsimmobilie ist eines von nur<br />

13 GreenBuildings in Hamburg.<br />

GreenCapital 2011: Hamburgs<br />

zertifizierte Büro- und Verwaltungsgebäude<br />

(mit Prognose)<br />

Projekt<br />

Fertigstellung*<br />

Lübeckertordamm 1 – 3 2006<br />

ECE, Bürogebäude Saseler Damm III 2009<br />

HanseAtrium 2010<br />

NORDEXFORUM 2010<br />

CC01 Commercial Center HafenCity 2010<br />

Ericus-Contor 2011<br />

Mundsburg Office Tower 2011<br />

Emporio 2011<br />

HOCHTIEF-Haus Hamburg 2012<br />

OPERN-PLAZA 2012<br />

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 2013<br />

Sophienterrassen, Mittelweg Campus 2013<br />

Hanse Cube 2013<br />

* Ab 2011 handelt es sich um geplante Fertigstellungstermine<br />

Quelle: www.dgnb.de, Stand Juni 2011<br />

Plakativ wirbt die Hansestadt für ihren neuen Umwelttitel.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 41


Quartier 21, Hamburg-Barmbek<br />

Leben und Arbeiten im Grünen: Auf einem 14 Hektar großen Parkgrundstück in Hamburg-Barmbek<br />

entsteht derzeit das Hamburger Stadtviertel Quartier 21 – geplant sind insgesamt rund 112.000 Quadratmeter<br />

Fläche zum Wohnen und Arbeiten. Das Quartier im Park führt moderne und traditionelle,<br />

denkmalgeschützte Architektur für ein familienfreundliches Mehrgenerationsviertel zusammen.<br />

Das Quartier profitiert von seiner Nähe zum Stadtpark und zum Flughafen Hamburg sowie der guten<br />

Verkehrsanbindung mit direktem S-Bahn-Anschluss.<br />

Barmbek liegt im Osten des Hamburger Bezirks Hamburg-<br />

Nord mit insgesamt fast 68.000 Einwohnern und unterteilt<br />

sich in Barmbek-Nord und Barmbek-Süd. Es ist ein etabliertes,<br />

gewachsenes Wohnquartier mit dichter Bebauung und<br />

sehr guter Infrastruktur.<br />

Das Quartier 21 in Barmbek-Nord ist eine über die Grenzen<br />

Hamburgs bekannte und viel beachtete Quartiersentwicklung<br />

der beiden renommierten Projektentwickler Hamburg<br />

Team und HOCHTIEF Solutions AG HTP Nord. 21 denkmalgeschützte<br />

Bestandsgebäude werden in der vorhandenen<br />

Parklandschaft mit 16 modernen Gebäuden kombiniert.<br />

Die historischen Gartenelemente bleiben erhalten.<br />

Bereits Ende 2010 wurden erste Gebäude bezogen und der<br />

überwiegende Teil der Projekte wird im Laufe des Jahres<br />

2011 fertiggestellt.<br />

Quartier für das 21. Jahrhundert<br />

Hamburg wurde zur „Umwelthauptstadt Europas 2011“<br />

gekürt. Hamburg ist eine wachsende Stadt und versteht<br />

sich als ökologisch orientierte Metropole. Für einen Stadtstaat<br />

wie Hamburg ist qualitatives Wachstum eine große<br />

Herausforderung, die entsprechend moderne Projektentwicklungen<br />

erfordert. Das Quartier 21 ist ein Quartier<br />

für Menschen, die Neues entdecken und Altes bewahren,<br />

die gleichzeitig citynah und im Grünen wohnen und<br />

arbeiten wollen.<br />

Oase für Gesundheit und Fitness<br />

Im Wasserturmpalais an der Fuhlsbüttler Straße, direkt<br />

neben der Fondsimmobilie gelegen, werden sich alle<br />

Angebote rund um die Themen Gesundheit, Fitness,<br />

Wellness und Genuss drehen. In dem ehemaligen Wirtschaftsgebäude<br />

des Krankenhauses soll bis Ende 2011<br />

eine ausgedehnte Fitnesszone mit Blick auf den Park<br />

entstehen. Mieter der rund 4.000 Quadratmeter ist<br />

MeridianSpa. Der Marktführer im Premium-Segment der<br />

Fitness- und Wellnessbranche bietet seinen Mitgliedern<br />

neben einem Fitness- und Gerätebereich auch ein umfangreiches<br />

Kursprogramm sowie ein Day Spa für verschiedenste<br />

Beauty-, Massage- und Ayurveda-Anwendungen<br />

und einen Pool. Zusätzlich sind ein Naturheilzentrum und<br />

ein Restauraut geplant.<br />

Bis zu 1.500 Menschen werden zukünftig im Quartier 21<br />

leben und arbeiten. Anstelle der alten Mauern um das<br />

Krankenhausgelände entsteht ein neuer urbaner „Quartiersrand“<br />

aus Läden und Restaurants in den Erdgeschosszonen<br />

mit darüber liegenden modernen Büroflächen für<br />

eine lebendige Arbeitswelt. Das Quartier wird sich in die<br />

Nachbarschaft eingliedern und bestehende Defizite im<br />

dortigen Einzelhandel ausgleichen. Die Fuhlsbüttler Straße<br />

wird durch die Ergänzung auf dem nördlichen Teil zum<br />

Boulevard.<br />

Barmbek war früher Vorzeigestadtteil der modernen Wohnstadt<br />

Hamburg des 20. Jahrhunderts. Der Hamburger<br />

Oberbaudirektor Fritz Schumacher hat hier in der Jarrestadt<br />

oder am Habichtplatz seine besten Beispiele für das neue<br />

„Wohnen in der Großstadt“ aufgebaut. Heute ist Barmbek<br />

auf bestem Wege, Kult zu werden wie zuvor die Stadtquartiere<br />

Ottensen und Eimsbüttel.<br />

Wohnen, Arbeiten und Leben im Hamburger Quartier 21, der urbanen<br />

Gartenstadt zwischen Tradition und Moderne.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 43


Das neue HOCHTIEF-Haus entsteht im Baufeld 10 des Quartiers 21. Direkt neben dem denkmalgeschützten Wasserturmpalais (Baufeld 6). Hier wird<br />

MeridianSpa eine der modernsten Fitness- und Wellnessanlagen des Premium-Segments eröffnen, an die sich mehrere neue Gastronomieflächen<br />

anschließen werden, darunter ein rund 500 Quadratmeter großer Biergarten.<br />

Neubeginn: vom Krankenhauspavillon zur Wohnstätte<br />

Das alte Allgemeine Krankenhaus Barmbek aus dem Jahre<br />

1913 mit ursprünglich 60 Einzelgebäuden war aufgrund<br />

seiner großzügigen und weitläufigen Anlage nicht mehr<br />

zeitgemäß. Die Verteilung der Häuser auf dem großen<br />

Gelände und die weiten Wege zwischen den einzelnen<br />

Gebäuden machten einen modernen Krankenhausbetrieb<br />

unmöglich. Aber genau diese Großzügigkeit wird<br />

zukünftig das Quartier 21 prägen und ist heute einer<br />

der großen Pluspunkte. Die verbliebenen 21 denkmalgeschützten<br />

Häuser des ehemaligen Krankenhauses<br />

werden baulich saniert, technisch modernisiert und überwiegend<br />

zu Wohnungen umgebaut. Der Bebauungsplan<br />

hat Entfernungen zwischen den Häusern vorgegeben,<br />

die Individualität und Intimität der Gebäude und ihrer<br />

Bewohner garantieren.<br />

Das Quartier 21 ist als Mehrgenerationenviertel konzipiert,<br />

mit Angeboten für alle Lebensphasen und Lebenslagen:<br />

barrierefreies Wohnen, Alten-Wohngemeinschaften, betreutes<br />

Wohnen und Mehrgenerationenwohnen unter einem<br />

Dach. Wohnen im Grünen liefert auch in der Stadt<br />

die idealen Voraussetzungen für Familien mit Kindern.<br />

Bequemes und sicheres Wohnen für Familien mit wenig<br />

Verkehr und Parken unter der Erde.<br />

Im vierten Quartal 2011 will die Stiftung Kindergärten Finkenau,<br />

die bereits 23 Kindertagesstätten in ganz Hamburg betreibt,<br />

im ehemaligen Wirtschaftsgebäude an der Fuhlsbüttler Straße<br />

eine Kindertagesstätte mit ca. 100 Plätzen eröffnen. Bewegung<br />

und Bildung, spielerisches Forschen und entdeckendes<br />

Lernen, Bilingualität sowie eine gesunde Ernährung stellen<br />

die Schwerpunkte in der Kinderbetreuung dar.<br />

44 | HESSE NEWMAN Capital


B 8<br />

B4<br />

B1<br />

B9<br />

B7<br />

B5<br />

B2<br />

B10<br />

B3<br />

B6<br />

Neubau Altbau HOCHTIEF-Haus<br />

Und wo früher die ehemaligen Schwesternheime standen,<br />

entsteht nun der Neubau eines Altenpflegeheims. Das<br />

Angebot wird neben 132 Plätzen für vollstationäre Pflege<br />

auch 15 Tagespflegeplätze umfassen. Eigentümer und Betreiber<br />

ist die Integra, ein Tochterunternehmen der Norddeutschen<br />

Vermögen Holding, das sich auf die Errichtung<br />

und den Betrieb von Seniorenimmobilien spezialisiert hat.<br />

Das neu entstehende HOCHTIEF-Haus mit insgesamt<br />

ca. 18.500 Quadratmetern Büro- und Geschäftsfläche<br />

ist ein Teil dieser Quartiersentwicklung. Es markiert die<br />

südöstliche Quartiersseite.<br />

Das Krankenhaus ist in unmittelbarer Nachbarschaft als<br />

eine der modernsten Kliniken Europas neu entstanden.<br />

Zusätzlich entsteht ein Netzwerk aus Einrichtungen zur<br />

Gesundheitspflege und Ergänzungseinrichtungen des benachbarten<br />

Krankenhauses.<br />

Rund 97 Prozent aller Flächen sind veräußert. Inklusive<br />

der Schaffung von Planungsrecht ist dies die schnellste<br />

vergleichbare Quartiersentwicklung Hamburgs.<br />

Geplante bzw. im Bau befindliche<br />

Projekte im Quartier 21<br />

Baufeld 10<br />

Baufeld 3<br />

Baufeld 6<br />

Baufeld 1<br />

Baufelder 2, 4, 5<br />

Baufelder 7– 9<br />

(HOCHTIEF-Haus) Büro- und Geschäftshaus<br />

Wohn- und Geschäftshaus<br />

(Wasserturmpalais) Fitness- und Gesundheitszentrum,<br />

KiTa und Gastronomie<br />

Seniorenwohnungen / Pflegezentrum<br />

Wohnungen<br />

Wohnungen<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 45


Grün und trotzdem zentral gelegen<br />

Das Quartier 21 ist wegen seiner Nähe zum Stadtpark,<br />

zum Flughafen Hamburg und zur Bürostadt City Nord<br />

sehr gut gelegen. In der näheren Umgebung befinden<br />

sich mit dem Ohlsdorfer Parkfriedhof (1.500 Meter) und<br />

dem Hamburger Stadtpark (500 Meter) zwei der größten<br />

Naherholungsgebiete im Hamburger Zentrum.<br />

Ca. 1 Kilometer entfernt liegt mit der City Nord auch einer<br />

der größten innerstädtischen Bürostandorte Deutschlands, in<br />

dem rund 28.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz bei einem<br />

der ca. 300 Arbeitgeber haben. Hier haben Firmen wie<br />

die Nordwestdeutsche Klassenlotterie, Vattenfall Europe,<br />

Tchibo, Hansenet, die Deutsche Post AG, EDEKA,<br />

Signal Iduna, RWE Dea, Hamburg Mannheimer, Repower,<br />

REWE, PwC, Ergo-Versicherungen, HDI Versicherungen,<br />

die Siemens AG sowie das Landessozialgericht Hamburg<br />

ihre Verwaltungsgebäude. Auch die Allianz Versicherung<br />

wird ihre Hamburger Niederlassung in die City Nord<br />

verlegen. Die Techniker Krankenkasse hat ihr Verwaltungsgebäude<br />

in Barmbek.<br />

Begrenzt durch den Rübenkamp im Westen, den Hartzloh<br />

im Süden, die Fuhlsbüttler Straße im Osten und das Gelände<br />

des neuen Barmbeker Krankenhauses im Norden<br />

entsteht auf dem ca. 13,8 Hektar großen Areal des ehemaligen<br />

Allgemeinen Krankenhauses ein innenstadtnahes<br />

gemischt genutztes Quartier mit aufgelockerter Bebauungsstruktur.<br />

21 denkmalgeschützte Bestandsgebäude in einer<br />

vorhandenen Parklandschaft, um 16 moderne Gebäude<br />

ergänzt, sollen das Zusammenwohnen mehrerer Generationen<br />

mit gesundheitlicher Versorgung, Bildung, Einzelhandel,<br />

Gastronomie und Büronutzung verknüpfen. Zu diesem Zweck<br />

entstehen auf einer Fläche von rund 72.000 Quadratmetern<br />

insgesamt 550 komfortable Miet- und Eigentumswohnungen,<br />

inklusive 40 Stadthäusern für Familien und eines Seniorenund<br />

Pflegeprojektes. Auf rund 40.000 Quadratmetern Büround<br />

Gewerbefläche entstehen Cafés und Restaurants, ein<br />

Fitnessclub, Kindertagesstätten, ein Ärztezentrum sowie<br />

Einzelhandelsgeschäfte und Büros.<br />

Verkehrstechnisch liegt das Quartier in zentraler Lage in<br />

Hamburg direkt am Ring 2, der um die äußere Innenstadt<br />

verläuft. Die Straßenanbindungen und der öffentliche<br />

Nahverkehr in Barmbek wurden gut ausgebaut und die<br />

Entfernungen zur City sind kurz. Die nächste S-Bahn-<br />

Station ist die Haltestelle Rübenkamp. Mit der S-Bahn<br />

erreicht man den Flughafen Hamburg in sieben Minuten<br />

(zwei Stationen) und den Hamburger Hauptbahnhof in<br />

16 Minuten. Innerhalb von 20 Minuten ist man mit dem<br />

Auto sowohl auf der westlich gelegenen Autobahn A7<br />

als auch auf der östlich gelegenen A1.<br />

46 | HESSE NEWMAN Capital


Fondsimmobilie


Fondsimmobilie | Objekt<br />

Fondsimmobilie<br />

Investitionsobjekt ist ein neu zu erstellendes Büro- und Geschäftshaus im Quartier 21,<br />

einem der bekanntesten Bauprojekte Hamburgs. In fußläufiger Nachbarschaft zum Hamburger<br />

Stadtpark entsteht seit Mitte 2009 ein neues Wohn- und Arbeitsquartier auf dem Areal<br />

des ehemaligen Allgemeinen Krankenhauses Barmbek. Das neue „Quartier im Park“ wird durch<br />

seine hohe Objektqualität in Verbindung mit aufgelockerten Bebauungsstrukturen und einem<br />

hohen Grünanteil eine besondere Qualität im Stadtteil Barmbek-Nord aufweisen.<br />

Objekt<br />

Das Fondsobjekt besteht aus zwei Gebäudeteilen (Nord<br />

und Süd), die im ersten Obergeschoss über einen geschlossenen<br />

gläsernen Steg barrierefrei miteinander verbunden<br />

sind. Der gesamte Gebäudekomplex ist mit einer eingeschossigen<br />

Tiefgarage unterkellert.<br />

Beide Gebäudeteile der Fondsimmobilie weisen einen<br />

Grundriss auf, der aus einer entlang der Fuhlsbüttler<br />

Straße angeordneten Zeile besteht, an die sich jeweils<br />

am südlichen Ende, im Winkel von 90 Grad Richtung<br />

Westen, ein abgehender Bauteil in Form eines doppelten<br />

U anschließt. Die Gebäudeteile haben bis zu sieben oberirdische<br />

Geschosse (plus Technikgeschoss). Zur Erschließung<br />

stehen pro Gebäudeteil jeweils drei Haupttreppenhäuser<br />

zur Verfügung. Zusätzlich gibt es jeweils ein<br />

Treppenhaus für den Einzelhandel, das die Tiefgarage<br />

mit dem Erdgeschoss verbindet.<br />

Im Erdgeschoss befinden sich überwiegend Einzelhandelsflächen,<br />

in den darüber liegenden Geschossen liegen die<br />

Büroflächen. Der Haupteingang zu den Büroflächen mit<br />

großzügigem Foyer ist im im Gebäudeteil Nord, wo eine<br />

offene Treppe das Erdgeschoss mit dem ersten Obergeschoss<br />

und dem Konferenzbereich verbindet. Die interne<br />

Erschließung erfolgt zudem über mehrere Aufzugskerne in<br />

den sechs Haupttreppenhäusern.<br />

Das Objekt wurde von der Arcadis Deutschland GmbH<br />

(Arcadis), einem internationalen Anbieter von Beratungs-,<br />

Projektmanagement- und Ingenieurleistungen, hinsichtlich<br />

der Erstellung, der Qualität und Umsetzbarkeit der Bauwerke<br />

geprüft. Die geplante technische Ausstattung<br />

entspricht dem Anspruch an die Planung eines modernen<br />

und effizienten Büro- und Geschäftsgebäudes. Die<br />

Fondsimmobilie wird als GreenBuilding sowohl ökonomischen<br />

wie auch ökologischen Kriterien gerecht und<br />

fördert einen bewussten Umgang mit den vorhandenen<br />

Ressourcen sowohl im Bau als auch im Betrieb. Ein<br />

Vorzertifikat in Silber der Deutschen Gesellschaft für<br />

Nachhaltiges Bauen (DGNB) liegt bereits vor. Die Gesamtfertigstellung<br />

ist für März 2012 geplant.<br />

Kaufvertrag<br />

Die Gesellschaft hat mit der HOCHTIEF Projektentwicklung<br />

GmbH am 20. Dezember 2010 einen Grundstückskaufvertrag<br />

abgeschlossen, der durch einen Nachtrag<br />

am 1. Juli 2011 ergänzt wurde. Die Gesamtfertigstellung<br />

der Immobilie und die Übernahme durch die Mieter<br />

HOCHTIEF und denn’s Biomarkt sollen zum 29. Februar<br />

2012 erfolgen. Die Übernahme der beiden Einzelhandelsflächen<br />

durch REWE und Budnikowsky soll bereits bis<br />

Ende 2011 erfolgen. Der vorläufige Nettokaufpreis für<br />

das Grundstück und das noch zu errichtende Gebäude<br />

beträgt ca. 57,9 Mio. Euro. Dieser berechnet sich aus der<br />

erzielbaren Soll-Miete für ein volles Kalenderjahr in Höhe<br />

von ca. 3,5 Mio. Euro multipliziert mit dem Faktor 16,5.<br />

Der vorläufige Kaufpreis ist voraussichtlich in zwei Raten<br />

zur Zahlung fällig. Eine erste Rate in Höhe von 8,85 Mio.<br />

Euro ist zum Ablauf des Monats zu zahlen, in dem die Mieter<br />

REWE und Budnikowsky die Mietbereiche übernommen<br />

haben und die jeweils erste Miete bezahlt worden ist.<br />

Sollte zum 31. Dezember 2011 nur die Fläche des Mieters<br />

REWE übernommen werden können, reduziert sich die<br />

Die Fondsimmobilie liegt direkt an der „Fuhle“, wie<br />

Barmbeks Boulevard, die Fuhlsbüttler Straße, liebevoll genannt wird.<br />

Im Juni 2011 wurde bereits Richtfest gefeiert.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 49


erste Kaufpreisrate auf 5,67 Mio. Euro. Mit der Übernahme<br />

der Mietfläche des Mieters Budnikowsky würde dann<br />

eine weitere Kaufpreisrate in Höhe von 3,18 Mio. Euro<br />

fällig. Die letzte Kaufpreisrate beträgt entsprechend dem<br />

vorläufigen Gesamtkaufpreis 49,0 Mio. Euro.<br />

Eine Anpassung des vorläufigen Kaufpreises findet statt,<br />

wenn aufgrund von Flächenabweichungen nach Fertigstellung<br />

eine Anpassung der Miete vorzunehmen ist oder eine<br />

Vermietung der noch nicht vermieteten Flächen erfolgt,<br />

deren Jahresmiete von der kalkulierten Soll-Miete abweicht.<br />

Sollten bei Besitzübergang noch Flächen unvermietet<br />

sein oder Flächen zu Mietansätzen vermietet werden, die<br />

unterhalb der für diese Flächen kalkulierten Netto-Soll-<br />

Mieten liegen, hat sich die Verkäuferin verpflichtet, der<br />

Gesellschaft den monatlichen Differenzbetrag aus den<br />

mietvertraglich vereinbarten und der der Kaufpreisbemessung<br />

zugrunde gelegten kalkulierten Netto-Soll-Miete für<br />

die Dauer von längstens 90 Monaten und einer Höhe von<br />

maximal 36.490 Euro pro Monat (kalkuliert auf Basis der<br />

bei Vertragsabschluss noch nicht vermieteten Flächen) zu<br />

erstatten. Zusätzlich hat sich die Verkäuferin verpflichtet,<br />

für die Dauer von 90 Monaten ab Besitzübergang für alle<br />

nicht vermieteten Flächen eine Nebenkostenpauschale<br />

von 1 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche zu übernehmen.<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH hat sich zur<br />

Bebauung des Grundbesitzes gemäß den Vorgaben der<br />

bereits abgeschlossenen Mietverträge sowie der Musterbaubeschreibung<br />

verpflichtet. Bei Abnahme festgestellte<br />

Mängel werden mit einem Einbehalt des 1,5-Fachen der für<br />

die Mängelbeseitigung bzw. für die Erbringung der Restleistungen<br />

erforderlichen Kosten bewertet.<br />

PROGNOSE Mietflächenaufstellung nach Gebäudeteilen und Geschossen<br />

Nettogrundfläche in Quadratmeter<br />

UG EG 1. OG 2. OG 3. OG 4. OG 5. OG 6. OG Gesamt<br />

Gebäudeteil Nord 8.949<br />

Einzelhandel 2.303 2.303<br />

Büroflächen 1.969 1.964 1.964 749 6.646<br />

Lagerräume 121 121<br />

Gebäudeteil Süd 9.466<br />

Einzelhandel 2.449 2.449<br />

Büroflächen 2.006 1.954 1.950 408 350 350 7.017<br />

Lagerräume 16 16<br />

Gesamtflächen 137 4.752 3.975 3.918 3.914 1.157 350 350 18.552<br />

Stellplätze 296 296<br />

Außenstellplätze 18 18<br />

50 | HESSE NEWMAN Capital<br />

Büro mit Blickpunkt auf das<br />

Wasserturmpalais (Visualisierung).


Hohe Flexibilität in der Flächennutzung<br />

Realteilung möglich<br />

Im Falle einer gewünschten getrennten Veräußerung der<br />

beiden Gebäudeteile wäre auch eine Realteilung möglich.<br />

Die aus dem Realisierungswettbewerb resultierende Bebauungsform<br />

sieht zwei voneinander getrennte Gebäudeteile<br />

– Nord und Süd – mit gemeinsamer Tiefgarage vor. Über<br />

eine gegenseitige Dienstbarkeit könnte die gemeinsame<br />

Nutzung auch bei zwei Eigentümern fortgesetzt werden.<br />

Bis zu 41 Nutzungseinheiten möglich<br />

Die Gebäudestruktur mit den jeweils drei zentralen<br />

Treppenhäusern und Aufzugskernen ermöglicht eine sehr<br />

effiziente und gleichzeitig flexible Erschließung von Büroeinheiten.<br />

Der Anteil der vertikalen Erschließung ist minimiert<br />

und ermöglicht eine flexible kleinteilige Vermietung<br />

von Flächen ab circa 250 Quadratmetern. Zukünftige<br />

Ausbauwünsche können durch das Ausbauraster von<br />

1,25 Metern sowie den Hohlraumboden effizient und<br />

wirtschaftlich umgesetzt werden. Entsprechende Schächte<br />

für die Nachrüstung bei einer eventuellen kleinteiligen<br />

Vermietung werden bereits mit der Gebäudeerstellung<br />

vorgehalten. Je Etage und Bauteil der Vollgeschosse<br />

können mindestens sechs unabhängige Mietflächen<br />

ausgebildet werden. Aufgrund der möglichen lichten<br />

Raumhöhen von ca. drei Metern sind auch unterschiedliche<br />

Bürovarianten bis zum Großraumbüro denkbar.<br />

In allen Regelgeschossen sind neben den Treppenhäusern<br />

Öffnungen für fünf weitere optionale Verbindungstreppen<br />

N<br />

335 m 2<br />

Gebäudeteil Süd<br />

Haus 36<br />

(Bestand)<br />

343 m 2<br />

Beispiel 1. Obergeschoss<br />

(alle Flächenangaben sind<br />

Circa-Maße)<br />

309 m 2 Fuhlsbüttler<br />

52 | HESSE NEWMAN Capital


Fondsimmobilie | Objekt<br />

zwischen den Geschossen in der Planung statisch berücksichtigt<br />

und baulich vorbereitet.<br />

Ursprünglich wurde das Gebäude als Wohn- und Geschäftshaus<br />

mit Büronutzung sowie einer Tiefgarage<br />

genehmigt. Infolgedessen ist an dem betrachteten Standort<br />

auch eine teilweise Wohnnutzung genehmigungsfähig,<br />

sodass eine spätere Umnutzung unter Berücksichtigung<br />

des Genehmigungsverfahrens sowie der hierfür<br />

bautechnisch notwendigen Anpassungen (Trennwände,<br />

Infrastrukturkerne, Erschließung, Balkone etc.) denkbar<br />

ist. Die ursprünglich genehmigte Wohnnutzung ging von<br />

2- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit einer Mietfläche von ca.<br />

65 bis 110 Quadratmetern aus.<br />

PROGNOSE<br />

Mögliche Nutzungseinheiten<br />

Geschoss Süd Nord Summe<br />

1. OG 6 6 12<br />

2. OG 6 6 12<br />

3. OG 6 6 12<br />

4. OG 1 2 3<br />

5. OG 1 1<br />

6. OG 1 1<br />

Summe 21 20 41<br />

Gebäudeteil Nord<br />

287 m 2 340 m 2 337 m 2<br />

Straße<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 53


Marktwertgutachten (Bewertungsgutachten)<br />

Die BulwienGesa AG, eines der größten unabhängigen Marktforschungs-<br />

und Beratungsunternehmen Deutschlands in<br />

den Themenfeldern Immobilien, Kommunen und Regionalökonomie,<br />

hat für die Immobilie ein Marktwertgutachten<br />

einschließlich einer Markt- und Standortanalyse erstellt. Mit<br />

Stand vom 19. Januar 2011 (Qualitätsstichtag 31. März<br />

2012) liegt danach der Marktwert mit 58,0 Mio. Euro<br />

über dem Kaufpreis. Der Wert des Gesamtgrundstücks<br />

wurde durch die BulwienGesa AG auf 8,18 Mio. Euro<br />

bewertet. Weitere Bewertungsgutachten über die Immobilie<br />

wurden nach Kenntnis der Anbieterin nicht erstellt.<br />

Behördliche Genehmigungen, Bautenstand<br />

Es liegen eine Teilbaugenehmigung für die Herstellung der<br />

Baugrube sowie den Baugrubenverbau vom 10. März 2009,<br />

eine Baugenehmigung für die Errichtung von vier Wohnund<br />

Geschäftshäusern in zwei Baublöcken sowie einer<br />

Tiefgarage mit 298 Stellplätzen vom 12. Mai 2009 vor.<br />

Der Änderungsbescheid Nr. 3 zur vorstehenden Baugenehmigung<br />

vom 16. September 2010 bildet die aktuelle<br />

Grundlage für die Errichtung von sechs Büro- und Geschäftshäusern<br />

in zwei Baublöcken sowie einer Tiefgarage<br />

mit 296 Stellplätzen. Mit der Änderung in Bürohäuser ergeben<br />

sich nun drei Eingänge/Hausnummern je Gebäude,<br />

sodass sich die Bezeichnung sechs Büro- und Geschäftshäuser<br />

in zwei Baublöcken erklärt.<br />

54 | HESSE NEWMAN Capital


Fondsimmobilie | Grundstücke<br />

Grundstücke<br />

Die zu der Immobilie gehörenden Grundstücke befinden sich in der Fuhlsbüttler Straße 387 – 401 sowie Hartzloh 25 – 27<br />

in 22307 Hamburg und sind als Baufeld 10 Teil der Projektentwicklung „Quartier 21“ auf dem 14 Hektar großen Parkgrundstück<br />

des ehemaligen Allgemeinen Krankenhauses Barmbek in Hamburg-Barmbek.<br />

Das Investitionsobjekt umfasst zwei Grundstücke, welche beim Amtsgericht Hamburg-Barmbek auf den Blättern 17330<br />

und 17332 geführt werden.<br />

Blatt lfd. Nr. Flurstücke Lage Fläche in m² Gebäudeteil<br />

17330 1 6.587 Nord<br />

6376 nördlich Fuhlsbüttler Straße 401<br />

6397 nördlich Fuhlsbüttler Straße 401<br />

6398 südlich Fuhlsbüttler Straße 407<br />

6410 westlich Fuhlsbüttler Straße 404<br />

6412 westlich Fuhlsbüttler Straße 398<br />

17332 3 6.611 Süd<br />

5984 Fuhlsbüttler Straße 387/ Hartzloh 25, 27<br />

6389 Fuhlsbüttler Straße / Hartzloh<br />

6390 Hartzloh / westlich Fuhlsbüttler Straße 401<br />

6413 westlich Fuhlsbüttler Straße 396<br />

Belastungen/Grundbücher<br />

Im Grundbuch von Hamburg-Barmbek sind auf den Blättern<br />

17330 und 17332 in der Abt. II verschiedene Grunddienstbarkeiten<br />

und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten<br />

(Geh-, Fahr- und Überfahrtsrechte, Fahrrad- und Einsatzfahrzeugfahrrechte,<br />

Aufstellrecht für Rettungsfahrzeuge,<br />

Förderbrunnen- und Leitungsrechte, Abrissverbot und<br />

Baubeschränkung, Fernwärmeleitungsrecht, Gewerbebetriebsbeschränkung<br />

sowie Ver- und Entsorgungsleitungsrechte,<br />

Netzstation zum Kabelleitungsrecht) sowie<br />

zwei Reallasten (Quartierskostenbeteiligung, Erhaltungsrecht<br />

für denkmalwürdige Baulichkeiten) eingetragen.<br />

Grundbuch von Hamburg-Barmbek, Blätter 17330 und<br />

17332 Abt. III:<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH hat in der dritten<br />

Abteilung Grundschulden in Höhe von 5,0 Mio. Euro und<br />

43,5 Mio. Euro – ohne Brief – für die Hamburger Sparkasse<br />

AG, Hamburg, mit 15 Prozent jährlicher Zinsen, nach § 800<br />

ZPO vollstreckbar zur Gesamthaftung eingetragen. Die<br />

Löschung dieser Grundschulden erfolgt Zug um Zug mit<br />

der Kaufpreiszahlung und Übernahme der Immobilie durch<br />

die Gesellschaft.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass zur Absicherung von<br />

Ver- /E ntsorgungsleitungen sowie im Fall einer Anmietung<br />

von Stellplatzflächen durch den Eigentümer eines Nachbargrundstücks<br />

eine Belastung der Grundstücke mit weiteren<br />

Dienstbarkeiten erforderlich wird.<br />

Die Gesellschaft hat in Abt. III Grundschulden in Höhe<br />

von 33,5 Mio. Euro zuzüglich 15 Prozent jährlicher Zinsen<br />

und 10 Prozent Nebenleistungen zugunsten der COREAL-<br />

CREDIT Bank AG eingetragen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 55


Baulasten<br />

Im Rahmen der Realisierung des Bauvorhabens ist eine<br />

Belastung der Grundstücke mit verschiedenen Baulasten<br />

vorgesehen. Kern dieser Baulasten ist die Einhaltung der<br />

bauplanungsrechtlichen Vorgaben, z. B. hinsichtlich der<br />

Einhaltung der Grundflächenzahl, sowie die Freihaltung von<br />

im Einzelnen definierten Stellplatz-, Kinderspiel-, Rettungssowie<br />

Zufahrtsflächen auf den Grundstücken.<br />

Altlasten<br />

Das gewählte Untersuchungsraster des vorliegenden Gutachtens<br />

erstreckte sich flächendeckend über die Grundstücksfläche<br />

des Quartier 21 sowie über die Grundstücke<br />

der beiden Gebäudeteile. Es liegen für die betroffenen<br />

Grundstücke keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche<br />

Bodenveränderungen vor. Sofern in Teilbereichen durch die<br />

Vornutzung belastete Böden bestanden, wurden diese im<br />

Rahmen der umfangreichen Aushubarbeiten für die Gründung<br />

sowie die Tiefgaragenflächen abgefahren und deren<br />

Entsorgung entsprechend von der Verkäuferin dokumentiert.<br />

Da die Baugrube für die Erstellung der Tiefgarage annähernd<br />

die gesamte Grundstücksfläche abdeckte und<br />

der Aushub vollständig mit einer Tiefe von circa 5 Metern<br />

erfolgte, sind keine weiteren Altlasten zu erwarten.<br />

Denkmalschutz<br />

Die Grundstücke befinden sich im Bereich des „Parkensembles<br />

Barmbek“. Dieses stellt nach Angaben der Denkmalschutzbehörde<br />

ein schutzwürdiges Denkmal i. S. d. § 2<br />

Nr. 2 Hamburger Denkmalschutzgesetz dar. Zukünftig ist<br />

eine Eintragung in die Denkmalliste geplant. Auf den Grundstücken<br />

selbst befinden sich keine Einzeldenkmäler. Lediglich<br />

ein kleiner Teil der Umfassungsmauer wird von der Verkäuferin<br />

HTP in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt saniert.<br />

Die Pflege dieses Mauerabschnitts hat gegebenenfalls<br />

unter denkmalschutzrechtlichen Auflagen zu erfolgen.<br />

Neubauten werden nicht konstituierender Bestandteil<br />

des „Parkensembles Barmbek“, sodass keine Auflagen<br />

aus dem Bereich des Denkmalschutzes zu erfüllen sind.<br />

56 | HESSE NEWMAN Capital


Fondsimmobilie | Auszug aus der Baubeschreibung<br />

Auszug aus der Baubeschreibung<br />

Bauwerk allgemein<br />

Grundlagen der Planung und Bauausführung<br />

- Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik inklusive erforderlicher Brandschutzmaßnahmen<br />

gemäß Brandschutzkonzept sowie den behördlichen Vorschriften<br />

- Wärmeschutz nach EnEV 2007 bzw.<br />

Hamburgischer Klimaschutzverordnung 07/2008<br />

- Die Gebäude sind barrierefrei geplant nach HBauO<br />

- Vor Beginn der Baugrubenarbeiten wurde eine Beweissicherung<br />

der Nachbargebäude durchgeführt. Die Neubauten grenzen<br />

an die Giebel der Altbauten Haus 36 und 38 an<br />

- Die Altlastenbeseitigung erfolgte im Zuge der Abbrucharbeiten<br />

bzw. im Rahmen des Baugrubenverbaus und Erdaushubs<br />

entsprechend den behördlichen Vorgaben<br />

- Die zur Ausführung kommenden Materialien müssen den<br />

DGNB-Vorgaben der Materialökologie und den raumlufthygienischen<br />

Vorgaben entsprechen<br />

Dadurch kann es zu Abweichungen /Änderungen im Bereich<br />

der Materialauswahl/Fabrikatauswahl gemäß Baubeschreibung<br />

kommen. Bei Änderungen und Abweichungen kommen<br />

mindestens gleichwertige Lösungen zur Ausführung<br />

Maßsystem<br />

- Rohbau- und Fassadenraster als Systemraster: 1,25 m<br />

- Die lichten Höhen in den Bürogeschossen betragen unter<br />

der Abhangdecke (z. B. Mittelzone / Flur) ca. 2,50 m,<br />

in den Bürobereichen ohne Abhangdecken ca. 2,95 m<br />

- Die lichte Durchfahrtshöhe in der Tiefgarage beträgt ca. 2,10 m<br />

- Lichte Breite Tiefgaragenstellplätze: mind. 2,40 m<br />

- Geschosshöhen im Untergeschoss: ca. 3,00 – 3,90 m,<br />

in Teilbereichen bis zu 2,85 m<br />

- Geschosshöhen im Erdgeschoss: ca. 4,20 – 4,70 m,<br />

in Teilbereichen ca. 3,00 m<br />

- Geschosshöhen in Obergeschossen: ca. 3,40 – 3,75 m<br />

Gründung<br />

- Flachgründung als Bodenplatte aus Stahlbeton, zum Teil<br />

Einzel- und Streifenfundamente<br />

- Südteil zum Teil mit Verpresspfählen<br />

- Sohle und erdberührende UG-Wände in WU-Konstruktion<br />

(weiße Wanne)<br />

Konstruktion / Rohbau / Tiefgarage<br />

- Stahlbeton, Stahlbetonfertigteile oder Mauerwerk,<br />

erdberührende Wände in WU-Konstruktion<br />

- Untergeschoss, Treppenhäuser und Innenstützen in Stahlbeton als<br />

sichtbarer Beton, soweit erforderlich gespachtelt und gestrichen<br />

- Die Oberfläche der TG-Sohle wird gefällelos ausgebildet<br />

- Oberflächenschutz im Fahr- /Stellplatzbereich tausalzbeständig (OS-8)<br />

Dächer<br />

- System WU-Dachdecke als gefälleloses Umkehrdach mit<br />

Attikaausbildung<br />

- Flachdach (1. / 3. / 4. / 6. OG) als WU-Konstruktion in Ortbeton<br />

- Einhausung der Technikgeräte auf dem Dach gemäß<br />

behördlicher und schallschutztechnischer Erfordernis<br />

- Die Dachflächen werden größtenteils extensiv begrünt,<br />

teilweise auch bekiest<br />

Fassade / Fenster / Sonnenschutz<br />

Generell erfolgt die Farb- und Materialwahl hinsichtlich der Fassade<br />

in Abstimmung mit der Behörde, wodurch sich in der Ausführung<br />

der Fassade noch Änderungen ergeben können<br />

- Erdgeschoss in Teilbereichen an der Straßenfassade bodentiefe<br />

Verglasung der Metall-/Glas-Fassade mit Oberlichtern<br />

- Geschlossene Fassadenbereiche in Wärmedämmverbundsystem<br />

(WDVS)<br />

- Fenster im 1. bis 6. OG als Bandfassade mit Kunststofffenstern<br />

mit massiver Brüstung (ca. 70 cm) und geschlossenen<br />

Verblechungen vor Teilbereichen der Außenwand<br />

- Großformatige Fenster als Metallfenster, bodentief,<br />

zum Teil festverglast<br />

- Verbindungssteg im 1. OG mit transparenter<br />

Metall-Glas-Konstruktion<br />

- Haupteingang Foyer HOCHTIEF-Haus als repräsentative<br />

Windfanganlage<br />

- (Neben-)Eingangstüren zu den Büros als Metall- /<br />

Glasrahmentür inklusive Oberlicht, Sicherheitsverglasung,<br />

Oberlicht in gesamter Breite und Höhe verglast<br />

- Haupteingangstüren zu den Verkaufsflächen als Doppelflügeltür<br />

bzw. zweiflügelige Automatikschiebetür im Fassadenraster<br />

- Außenliegender Sonnenschutz an Nordost-, Südost- und<br />

Südwestfassaden der Bürobereiche, integriert in die Fassadenkonstruktion,<br />

als Lamellenraffstores mit Regen- und Windwächter<br />

- Teilbereiche mit Sonnenschutzverglasung<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 57


Außenanlagen<br />

- Außenanlagen werden gemäß Freianlagenplanung mit<br />

Erstbepflanzung, Rasenflächen, Wegeflächen, Terrassenflächen,<br />

Möblierung (Sitzbänke, Fahrradanlehnbügel, Papierkorb) und<br />

Anlieferungsflächen für den Einzelhandel hergestellt<br />

- Innenhofbereiche mit Flächen für den Nachweis von Spielflächen<br />

der Häuser 36 /38 (Bestandsgebäude). Planung / Herrichtung der<br />

Spielflächen erfolgt über den Eigentümer des Nachbargebäudes<br />

Ausbau<br />

Fußböden Foyers, Treppenhäuser und Aufzugsvorräume<br />

- Türanlagen der Eingangsfoyers mit oberflächenbündigen<br />

Sauberlaufmatten<br />

- Aufzugsvorräume EG / OG Büro / Eingangsfoyers:<br />

Feinsteinzeug oder Fliese auf schwimmendem Estrich,<br />

Standardformat, Sockelfliese in gleichem Material<br />

- Hauptpodeste mit schwimmendem Estrich, Fliesenbelag<br />

analog Aufzugsvorräume<br />

- Treppenläufe sichtbarer Beton, Untersichten falls<br />

erforderlich gespachtelt und gestrichen<br />

Wände<br />

- Treppenhäuser, Aufzugsvorräume und EG-Foyers:<br />

Stahlbetonwände als sichtbarer Beton, falls erforderlich mit<br />

Anstrich, in begrenztem Umfang vollfarbige Wandbereiche<br />

- WC-Bereiche: Wände hinter den Objekten gefliest,<br />

Spiegel hinter dem Waschtisch<br />

- Teeküchen: Anstrich Seidenlatex, gegebenenfalls als<br />

Fliesenspiegel über der Küchenzeile<br />

- Bürobereiche: Stahlbetonwände und -brüstungen<br />

gespachtelt mit Anstrich<br />

- Stahlbeton-Rundstützen in sichtbarem Beton, falls erforderlich<br />

gespachtelt und gestrichen<br />

- Trennwände als Gipskarton-Ständerwände, Oberflächenqualität<br />

Q2 mit Anstrich<br />

- Trennwände zwischen den Mietbereichen bzw. Nutzungsbereichen<br />

als Gipskarton-Ständerwände beidseitig doppelt<br />

beplankt, Oberflächenqualität Q2 mit Anstrich<br />

- Bis zu 25 Prozent der Flurwände im Konferenzbereich werden<br />

als Glaselemente ausgebildet<br />

- Im Konferenzbereich teilweise mobile Trennwände<br />

Fußböden Erdgeschoss<br />

- Schwimmender Estrich bzw. nach<br />

Mieterbaubeschreibung Einzelhandel<br />

Fußböden Bürobereiche<br />

- 15 cm Hohlraumboden mit textilem Oberbelag, stuhlrollengeeignet,<br />

antistatisch, Sockelleiste in gleichem Material<br />

- Teeküchen, Nebenräume und Serverräume im OG erhalten<br />

einen Linoleumbelag<br />

Fußböden WC-Bereiche<br />

- Bodenfliesen auf Estrich rutschfest nach IFA im Standardformat<br />

Fußböden Lager-, Technik- und Nebenräume UG<br />

- Oberfläche flügelgeglättet mit staubbindendem Anstrich<br />

Decken<br />

- Ausführung in Stahlbeton in Ortbeton, Halbfertigteil oder Fertigteil<br />

- Öffnung für optionale Verbindungstreppen der Obergeschosse<br />

statisch berücksichtigt<br />

- Stahlbetondecken in den Büros ohne Abhangdecken,<br />

gespachtelt mit Anstrich<br />

- Konferenzräume im 1. OG mit abgehängten Akustikdecken<br />

- Revisionierbare Bandrasterdecken in den Flurzonen<br />

- In Eingangsbereichen, Flurzonen und Teeküchen abgehängte<br />

Gipskartondecken, gespachtelt und geschliffen, Oberflächenqualität<br />

(Q2), mit Revisionsöffnungen<br />

- In den Treppenhäusern sichtbarer Beton schalungsglatt bzw.<br />

Fertigteiloberfläche, falls erforderlich Anstrich mit Kunststoffdispersionsfarbe<br />

Türen<br />

- Eingänge: ein- bzw. zweiflüglige Metall-Rahmentüren<br />

mit Glasfüllung<br />

- Treppenhäuser: Metall-Rahmentür, ab EG mit Glasfüllung,<br />

Objektgarnitur aus Edelstahl<br />

- Büroräume und Konferenzräume: Vollspantüren mit Anstrich<br />

gegebenenfalls beschichtet, lackierte Stahlumfassungszarge<br />

Rolltore<br />

- Im Bereich der Tiefgaragen-Einfahrten je ein elektrisch<br />

betriebenes Rolltor bzw. Rollgittertor<br />

- Im Bereich der Anlieferung Supermarkt, BF Süd,<br />

ein Sektionaltor mit Schlupftür<br />

Bauwerk – Technische Anlagen<br />

Abwasseranlagen / Wasseranlagen<br />

- Zur späteren Nachrüstung von WC- und Teeküchenbereichen<br />

sind je Mietbereich eine Schachtinstallation bis über Dach inklusive<br />

Geschossabgänge vorgehalten<br />

- Die Warmwasserbereitung erfolgt über dezentrale Untertischbzw.<br />

Übertischgeräte<br />

- Für eine mögliche Restaurantnutzung im EG wird<br />

im UG der Platz für einen Fettabscheider (NG4) vorgehalten<br />

Wärmeversorgungsanlagen<br />

- Versorgung mit Fernwärme aus Übergabestation im UG der<br />

Heizzentralen in Nord und Süd<br />

- Einzelhandelsmieteinheiten erhalten zur Grundbeheizung der<br />

Verkaufsfläche Konvektoren vor der Glasfassade sowie Profil-<br />

Kompaktheizkörper zur Beheizung in rückwärtigen Bereichen<br />

- Bürogeschosse mit statischen Heizkörpern zur Raumheizung,<br />

zusätzlich ab 1. OG thermisch aktive Decken in den Betondecken<br />

(Betonkernaktivierung) auch für eine Grundbeheizung<br />

58 | HESSE NEWMAN Capital


Fondsimmobilie | Auszug aus der Baubeschreibung<br />

Kältetechnische Anlagen<br />

- Kältezentralen im UG der Gebäude Nord und Süd<br />

- Luftgekühlte Flüssigkeitskühler auf den Dachflächen<br />

- Für die Nachrüstung der Kühlung von Serverräumen je<br />

Mietbereich (Drittverwendung) erfolgt eine Platzvorhaltung für<br />

die Verrohrung und von Aufstellflächen auf dem Dach<br />

Raumlufttechnische Anlagen<br />

- Die Bürobereiche zur Fuhlsbüttler Straße erhalten eine<br />

mechanische Be- und Entlüftung<br />

- Teilklimaanlagen als Dachgerät vorgesehen inklusive Anschluss<br />

an Zentralkälte<br />

- RLT-Installation in Flurbereichen mit geschoss- und mietbereichsabhängigen<br />

Volumenstromreglern und Wandauslässen<br />

- Konferenzbereich im 1 .OG mit Deckenluftauslässen und<br />

variablen Volumenstromreglern<br />

- Restliche Bürobereiche verfügen über natürliche Fensterlüftung<br />

- Zusätzlich können als Mietersonderwunsch in den<br />

Bürobereichen bis zu 80 m² mechanisch be- und<br />

entlüftet werden<br />

- Mietflächen REWE / Budnikowsky: technische Ausstattung gemäß<br />

separater Baubeschreibung, zusätzlich mechanische Entlüftung<br />

der Anlieferung. Zentralgeräte innerhalb der Mietflächen<br />

- Für die nicht vermieteten Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss<br />

2-facher Luftwechsel<br />

- Für eine optionale Restaurantnutzung inklusive Küche eine<br />

Vorhaltung für Kanäle in den Schächten für die mechanische<br />

Zu- und Abluft / Fettabluft<br />

- Zur späteren Nachrüstung von WC- und Teeküchenbereichen<br />

sind je Mietbereich (bei kleinteiliger Vermietung) eine Schachtinstallation<br />

bis über Dach inklusive Geschossabgänge vorgehalten<br />

- Die Schachtinstallationen inkl. der Geschossabgänge werden<br />

für eine 100-Prozent-Lüftung vorgehalten<br />

Aufzugsanlagen<br />

- Nord<br />

hat insgesamt 4 Aufzugsanlagen (davon zwei Doppelaufzüge)<br />

und Hubtische<br />

- 5 Personenaufzüge als Seilaufzüge: à 1.000 kg / 13 Pers. Tragkraft<br />

- 1 Personenaufzug (UG/ EG) – einkaufswagengeeignet als<br />

Seilaufzug: à 1.600 kg / 21 Pers.<br />

- Hubtische (Einzelhandel EG): elektrohydraulisch, Tragkraft<br />

ca. 2.000 kg und ca. 3.000 kg<br />

- Süd<br />

hat insgesamt 4 Aufzugsanlagen (4 Doppelaufzüge)<br />

und Hubtisch / Hubbühne<br />

- 6 Personenaufzüge als Seilaufzüge:<br />

à 1.000 kg / 13 Pers. Tragkraft<br />

- 2 Personenaufzüge (UG/ EG) einkaufswagengeeignet als<br />

Seilaufzüge: à 2.000 kg / 26 Pers.<br />

- Hubbühne oder Treppenlift am Verbindungssteg zur<br />

barrierefreien Verbindung<br />

- Hubtisch nach Erfordernis (Einzelhandel EG): elektrohydraulisch,<br />

Tragkraft ca. 3.000 kg<br />

Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen<br />

- Hauptzugänge und Garagenzufahrten mit Klingeltableau<br />

und Sprechanlage<br />

- Mietzugangstüren mit Etagenruftaster und Türöffner<br />

- Verkabelung vom Übergabepunkt Breitbandkabelanschluss<br />

bis in jeden Mietbereich (bei kleinteiliger Vermietung)<br />

- Gemäß Brandschutzgutachten keine Brandmeldeanlage<br />

- Tiefgaragenzufahrten jeweils mit Schrankenanlage mit Einund<br />

Ausfahrtsschranke, Abfertigungsanlage mit Zentralrechner<br />

auf Magnetkartenbasis und Kassenautomaten<br />

- Sicherheitstechnik wie Einbruchmeldeanlagen,<br />

Zutrittskontrollanlagen usw. ist Mieterleistung<br />

Starkstromanlagen<br />

- Versorgung des Gebäudes mit elektrischer Energie für die<br />

Einzelhandelsmietflächen und allgemein genutzten Bereiche<br />

aus dem Niederspannungsnetz der Vattenfall Europe<br />

- Versorgung des Mieters HOCHTIEF über einen<br />

Mittelspannungshausanschluss<br />

- Versorgung der einzelnen Büroflächen über Bodentanks im<br />

Hohlraumbodensystem<br />

- Beleuchtung der Büros über Stehleuchten<br />

- Lichtsteuerung im Konferenzbereich erfolgt über ein BUS-System<br />

- Zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlage für einen<br />

einstündigen Betrieb<br />

Feuerlöschtechnik<br />

- Feuerlöschanlagen werden gemäß Brandschutzkonzept<br />

ausgeführt<br />

- Eine Sprinkleranlage ist gemäß Brandschutzkonzept nicht<br />

erforderlich und wird nicht ausgeführt<br />

Gebäudeautomation<br />

- Aufschaltung aller haustechnischen Anlagen auf die Gebäudeleittechnik<br />

im Gebäude Süd<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 59


GreenBuilding


GreenBuilding<br />

GreenBuilding<br />

Nachhaltiger Klimaschutz dank zukunftsfähiger Architektur<br />

Klimaschutz ist längst auch in der Bau- und Immobilienwirtschaft angekommen.<br />

Gebäude verursachen heute circa 30 Prozent aller Treibhausgasemissionen und rund<br />

40 Prozent des Gesamtverbrauchs von Primärressourcen und Energie.<br />

Modernes Bauen heißt heutzutage „grün“ bauen. Denn in Zeiten steigender Rohstoffund<br />

Energiepreise rechnen sich Investitionen in die Energieeffizienz eines Gebäudes<br />

und der Einsatz von klimafreundlichen und Ressourcen schonenden Technologien.<br />

Der Reduzierung des Energiebedarfs für das Heizen,<br />

Klimatisieren und die Beleuchtung kommt daher besondere<br />

Relevanz zu. Im Vergleich zu konventionellen Gebäuden<br />

belaufen sich die Einsparungen von „GreenBuildings“<br />

im Schnitt auf 30 Prozent und können daher einen maßgeblichen<br />

Beitrag zur Energiewende leisten.<br />

Mieter profitieren von den daraus resultierenden geringeren<br />

Betriebskosten und genießen einen Imagevorteil.<br />

Daher achten immer mehr Unternehmen von Rang und<br />

Namen auf Nachhaltigkeitsstrategien bei der Standortwahl<br />

und dem Bau ihrer Firmenzentralen.<br />

Die Energieversorgung der Zukunft und der Klimaschutz<br />

sind globale Aufgaben, die alle angehen. Spätestens seit<br />

dem letzten Weltklimabericht der UN (IPCC 2007) ist klar:<br />

Die Erderwärmung ist Realität und schreitet schneller als<br />

erwartet voran – mit all ihren Folgen für Menschen und<br />

Umwelt. Expertenschätzungen zufolge wird sich der weltweite<br />

Verbrauch von Primärenergie zwischen den Jahren<br />

2000 und 2050 verdoppeln. Gleichzeitig steigen die Preise<br />

für Erdöl und andere an den Erdölpreis gebundene Energieträger<br />

– durch erhöhte Nachfrage ebenso wie durch die<br />

Verknappung des Rohstoffs.<br />

Das hat nicht nur gravierende Folgen für die Umwelt, sondern<br />

auch für das Management von gewerblichen Immobilien:<br />

Die Kosten für Wärmeerzeugung und den technischen<br />

Betrieb steigen kontinuierlich. Inzwischen setzt sich die Erkenntnis<br />

durch, dass sich Investitionen in Effizienzmaßnahmen<br />

auch wirtschaftlich rechnen und dass Energieeffizienz, Klimaschutz<br />

und CO 2 -reduzierende Energietechniken entscheidend<br />

zur Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beitragen.<br />

Nahezu 40 Prozent des europaweiten Endenergieverbrauchs<br />

entfallen allein auf Gebäude. Die Europäische<br />

Union hat sich daher verpflichtet, die Energieeffizienz von<br />

Neu- und Bestandsimmobilien grundlegend zu erhöhen<br />

und die Nutzung regenerativer Energiequellen zu fördern.<br />

Hamburg geht hier beispielhaft voran: Bis 2020 will die<br />

Hansestadt ihren Kohlendioxidausstoß um 40 Prozent<br />

und bis 2050 gar um 80 Prozent verringert haben.<br />

Ressourcen schonendes, energieeffizientes Bauen und<br />

Gebäudesanierungen spielen hierbei eine wesentliche Rolle.<br />

GreenBuilding nach DGNB<br />

Das Objekt soll gemäß kaufvertraglicher Vereinbarung<br />

mit einem GreenBuilding-Zertifikat der Deutschen Gesellschaft<br />

für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in Silber zertifiziert<br />

werden. Bereits jetzt liegt ein Vorzertifikat in Silber vor. Im<br />

Rahmen der Vorzertifizierung wurden alle wesentlichen<br />

Kriterien der Nachhaltigkeit in einem frühen Planungsstadium<br />

als Ziel definiert. Ein Vorzertifikat ist das ideale<br />

Instrument, um ein Projekt von Anfang an nachhaltig zu<br />

planen. Gleichzeitig schafft ein Vorzertifikat Transparenz,<br />

definiert klare Prozesse in Planung und Bau und stärkt das<br />

Risikomanagement. Ein vorzertifiziertes Projekt gibt allen<br />

Beteiligten die Sicherheit, dass die geplanten Leistungsziele<br />

in der Realisierung erreicht werden können – und die<br />

Fertigstellung innerhalb der vorgegebenen Zeit- und Zielplanung<br />

verläuft.<br />

Zukunft sichern. Mit Energieeffizienz<br />

die Chancen von morgen gestalten.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 61


Das Fundament des DGNB-Systems bildet die ganzheitliche<br />

Betrachtung des gesamten Gebäudelebenszyklus.<br />

So können bereits in der Planungsphase die Nachhaltigkeitsziele<br />

definiert werden. Anhand dieser Zieldefinition<br />

entstehen auf dem aktuellen Stand der Technik zukunftsfähige<br />

Gebäude, deren hoher Qualitätsstandard durch<br />

das DGNB-Zertifikat dokumentiert wird. Für die Bau- und<br />

Immobilienwirtschaft ist es damit ein ebenso wertvolles<br />

wie aussagekräftiges Qualitätszeichen. Das kann sich positiv<br />

auf den Vermietungs- und Verkaufserfolg auswirken.<br />

Gleiches gilt für die Sicherheit bei der Finanzierung dieser<br />

Projekte.<br />

Hauptkriterien der Zertifizierung<br />

Die HOCHTIEF-Gruppe wird in ein Objekt umziehen, das<br />

sie selbst entwickelt hat und in dem sie zukünftig<br />

zudem Property und Facility Manager sein wird. Dieses<br />

Referenzobjekt wird auch dazu dienen, Geschäftspartnern<br />

wie Kunden die Expertise und den eigenen Anspruch an<br />

Immobilien zu vermitteln. Neben modernstem Bürostandard<br />

sind der HOCHTIEF-Gruppe eine Ressourcen schonende<br />

Bauweise, ein Energie sparender Betrieb und dauerhafte<br />

Wirtschaftlichkeit wichtig. Dies spiegelt sich insbesondere<br />

in den Kriterien der DGNB-Vorzertifizierung wider.<br />

In die Bewertung fließen, je nach Nutzungsprofil, ca. 60<br />

Kriterien aus den Themenfeldern Ökologie, Ökonomie,<br />

soziokulturelle und funktionale Aspekte, Technik, Prozesse<br />

und Standort ein. Werden diese in herausragender<br />

Weise erfüllt, erhält das Gebäude das DGNB-Zertifikat in<br />

Ökologische<br />

Qualität<br />

Ökonomische<br />

Qualität<br />

Soziokulturelle<br />

und funktionale<br />

Qualität<br />

der Kategorie Gold, Silber oder Bronze.<br />

Die Standortqualität wird unter anderem anhand der<br />

Anbindung an den Nahverkehr, der Nähe zu nutzungsspezifischen<br />

Einrichtungen oder aber auch des Image und<br />

Standort-<br />

Qualität<br />

Prozess-<br />

Qualität<br />

Technische<br />

Qualität<br />

des Zustands des Standortes bewertet.<br />

Quelle: DGNB<br />

Für die folgende Auswahl an Kriterien der sechs Hauptkriteriengruppen wurde der Immobilie in der Vorzertifizierung die<br />

volle Punktzahl bei der Zielerreichung bescheinigt:<br />

Ökologische Qualität:<br />

Ökonomische Qualität:<br />

Soziokulturelle und funktionale Qualität:<br />

Technische Qualität:<br />

Prozess-Qualität:<br />

Standort-Qualität:<br />

Primärenergiebedarf 1) , Mikroklima<br />

Wertstabilität, Flächeneffizienz, Grundrissumgestaltung, lichte Höhe<br />

Thermischer Komfort im Sommer, Innenraumluftqualität, Lüftung,<br />

Kapazität, Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten<br />

Tragkonstruktion, Bodenbelag, Recycling- / Entsorgungskonzept<br />

Partizipation Nutzer, Qualitätssicherung der Bauausführung,<br />

Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe,<br />

Qualität der ausführenden Firmen / Präqualifikation<br />

Image, Verkehrsanbindung, Parkanlagen, Gastronomie, Bildung, Medizin<br />

1) Bedarf nicht erneuerbarer Primärenergie<br />

62 | HESSE NEWMAN Capital


GreenBuilding<br />

Nachhaltiger Klimaschutz und flexible Flächennutzung<br />

Optimale Tageslichtnutzung<br />

Steuerung Tages- und Kunstlicht,<br />

LED-Technologie<br />

Ökologie<br />

Dachflächen werden zum<br />

Großteil extensiv begrünt<br />

Geringer Hitzeeintrag<br />

durch außenliegenden<br />

Sonnenschutz<br />

Thermischer Komfort<br />

ab 1. OG thermisch aktive Decken<br />

zur Kälte- und Wärmespeicherung<br />

(Betonkernaktivierung)<br />

Wiederverwertung /-verwendung<br />

von Rohstoffen<br />

Nachhaltiges Recycling-/<br />

Entsorgungskonzept<br />

Innovative effiziente Kältetechnik<br />

reduziert den CO 2 -Ausstoß um<br />

56 Tonnen im Jahr, entsprechend<br />

einer Energieeinsparung von<br />

75.000 kWh p. a.<br />

Wärmeversorgung<br />

Fernwärme in<br />

Nord und Süd<br />

Innenraumluftqualität<br />

natürliche Belüftung durch<br />

öffenbare Fenster, Luftwechselrate<br />

Büros 1,5- bis 2-fach / Stunde<br />

zur Straßenseite<br />

Erhöhung der Belegung<br />

Vorrüstung optionaler Büro- und<br />

Nutzungsvarianten für flächeneffiziente<br />

Grundrissumgestaltung<br />

Nutzerfreundlich<br />

hohe Einflussnahme für den<br />

Nutzer, Barrierefreiheit<br />

Realteilbarkeit<br />

sichert ökonomische<br />

Wertstabilität<br />

Flexibilität<br />

7 Aufzüge je Gebäudeteil und<br />

optionale Verbindungstreppen<br />

für effiziente und flexible<br />

Erschließung, Hohlraumboden<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 63


Mieter


Mieter<br />

Mieter<br />

Die Büroflächen der Immobilie sind vollständig an HOCHTIEF vermietet.<br />

Für rund 77 Prozent der gesamten Einzelhandelsflächen konnten bereits vor<br />

Baufertigstellung Mietverträge mit REWE, Budnikowsky und denn’s Biomarkt<br />

abgeschlossen werden. Damit sind rund 91 Prozent der jährlichen<br />

Mieteinnahmen über langfristige Mietverträge gesichert.<br />

PROGNOSE Geplante Flächen und Mieten<br />

Nutzungsart Gesamtflächen Anzahl Leerflächen anfängliche durchschnittliche<br />

in m² Stellplätze in m² Jahresmiete 1) Monatsmiete<br />

pro m²/Stellplatz<br />

Büro 13.663 0 2.262.593 13,80<br />

Einzelhandel / Foyer 4.752 1.084 1.027.416 18,02<br />

Lager 137 0 13.152 8,00<br />

Stellplätze Tiefgarage 2) 296 199.920 85,00<br />

Stellplätze Außenbereich 18 8.640 40,00<br />

Summe 18.552 314 1.084 3.511.721<br />

1) Ohne Berücksichtigung der mietfreien Zeiten<br />

2) Für die Einzelhandelsmieter werden 100 Stellplätze mietfrei in der Tiefgarage bereitgehalten.<br />

Die Bewohner der angrenzenden Häuser haben das Recht, 34 Stellplätze in der Tiefgarage zu mieten.<br />

HOCHTIEF<br />

Die HOCHTIEF Corporate Space Management GmbH hat<br />

einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren ab<br />

Übergabe abgeschlossen. HOCHTIEF wird insgesamt rund<br />

14.149 Quadratmeter Büro-, Empfangs- und Lagerflächen<br />

mieten. Außerdem ist die Anmietung von 162 Stellplätzen<br />

in der Tiefgarage und 18 Stellplätzen im Außenbereich mietvertraglich<br />

vereinbart. Die Anzahl der Tiefgaragenstellplätze<br />

kann sich erhöhen, falls der Anspruch der Bewohner der<br />

angrenzenden Häuser auf die Anmietung von 34 Plätzen<br />

nicht oder nicht vollständig geltend gemacht wird. Die<br />

Flächen werden nach Vorliegen des endgültigen Aufmaßes<br />

festgelegt.<br />

Die anfängliche Jahresmiete beträgt ca. 2,5 Mio. Euro.<br />

Die Miete wird jährlich zum 1. Januar entsprechend der<br />

Veränderung des Verbraucherpreisindexes angepasst<br />

HOCHTIEF hat die Option, das Mietverhältnis zweimal<br />

um einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren zu verlängern.<br />

In der Wirtschaftlichkeitsprognose ist die Übergabe der<br />

Flächen an HOCHTIEF sowie die Übernahme durch die<br />

Emittentin zum 29. Februar 2012 kalkuliert.<br />

Die HOCHTIEF-Gruppe wird alle Aktivitäten der bisher in<br />

Hamburg an verschiedenen Standorten agierenden Einheiten<br />

der HOCHTIEF-Gruppe im Quartier 21 an einem<br />

Standort bündeln („one roof – all solutions“) und in der<br />

HOCHTIEF Solutions AG als Führungsgesellschaft der<br />

Division Europe zusammenziehen.<br />

In den Mietflächen von HOCHTIEF werden Geschäftseinheiten<br />

der Segmente Classic Solutions, Energy and Infrastructure<br />

Solutions, Service Solutions und Real Estate Solutions<br />

ihren Hamburger Standort haben. Neben dem klassischen<br />

Baugeschäft mit Hochbau sowie Tief- und Ingenieurbau<br />

bietet das Segment Classic Solutions seinen Kunden Dienstleistungspakete,<br />

wie beispielsweise Gebäudediagnosen, an.<br />

HCHTIEF ist Hauptmieter der Fondsimmobilie.<br />

Im Erdgeschoss ziehen Einzelhändler ein (Visualisierung).<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 65


Im Segment Energy and Infrastructure Solutions bildet<br />

Civil Engineering and Marine Works ein Kompetenzzentrum<br />

für den Hafen- und Wasserbau. Sowohl maritime Projekte,<br />

wie schlüsselfertige Häfen oder Offshore-Windenergieanlagen,<br />

als auch große Infrastrukturprojekte wie die Trasse<br />

der neuen Hamburger U-Bahn-Linie U4 oder der Bau der<br />

Hochstraße A 281 in Bremen werden hier realisiert.<br />

Das Segment Real Estate Solutions ist auf Aktivitäten<br />

rund um Immobilien und Immobilienportfolios fokussiert:<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung entwickelt, realisiert<br />

und vermarktet seit 1991 Immobilienprojekte im In- und<br />

Ausland. Die Geschäftseinheit Property Management ist<br />

führender Anbieter für die Übernahme von Eigentümerund<br />

Verwaltungsaufgaben für Immobilieninvestoren Auch<br />

die auf Wohnungsbau spezialisierte Einheit formart<br />

zieht in das Gebäude.<br />

Das Segment Service Solutions wird mit seinen Einheiten<br />

für Facility Management und Energy Management vertreten<br />

sein. Beim Energy Management ist HOCHTIEF Solutions<br />

Dienstleister für Effizienzsteigerungsprojekte im Bereich<br />

der Energieversorgung und -nutzung. So wurden zum<br />

Beispiel mit einem Beleuchtungssystem mit moderner<br />

LED-Technik am Staatstheater Hannover die Energiekosten<br />

der Lichtanlage um bis zu 80 Prozent gesenkt und mit<br />

der Installation und dem Betrieb einer Wärmepumpe die<br />

Heizkosten der Multifunktionsarena O2 World in Hamburg<br />

um zehn Prozent reduziert.<br />

REWE Markt GmbH<br />

Die REWE Markt GmbH mietet eine Fläche im Erdgeschoss<br />

für einen Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter<br />

und einen Backshop mit Sitzcafé an. In der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

ist die Übernahme der Flächen durch REWE<br />

im November 2011 kalkuliert. Aufgrund einer mietvertraglichen<br />

Regelung dürfen keine Details des Mietvertrags<br />

beschrieben werden.<br />

Die 1927 gegründete REWE Group, zu der die REWE<br />

Markt GmbH gehört, ist einer der führenden Handels-<br />

und Touristikkonzerne in Europa. Im Jahr 2009 erzielten<br />

326.000 Beschäftigte in 16 Ländern Europas einen Umsatz<br />

von fast 51 Mrd. Euro und einen Gewinn vor Steuern,<br />

Zinsen und Abschreibungen von 1,5 Mrd. Euro. In Deutschland<br />

betreibt die Gruppe rund 3.300 REWE-Märkte und<br />

wirbt mit gut sortierten, freundlichen Supermärkten mit<br />

einem breiten, frischeorientierten Lebensmittelsortiment<br />

in hochwertiger Produktqualität. Unter dem Dach der<br />

REWE Touristik vereinen sich die Marken ITS Reisen,<br />

Jahn Reisen und Tjaereborg.<br />

In der REWE Markt GmbH, die ein Stammkapital von<br />

200 Mio. Euro hält, sind die Geschäftsbereiche Vollsortiment<br />

Nationale Supermärkte, einschließlich der dazugehörenden<br />

Verwaltungseinheiten, der Logistik sowie der Warenhandelseinheit<br />

in einer Gesellschaft zusammengeführt.<br />

Iwan Budnikowsky GmbH & Co. KG<br />

Budnikowsky hat für eine Filiale der Drogeriemarktkette<br />

einen Mietvertrag über eine Fläche von ca. 770 Quadratmetern<br />

über eine Festlaufzeit von zehn Jahren und sechs<br />

Wochen ab Übergabetag abgeschlossen. Die ersten<br />

sechs Wochen nach Übergabe sind mietfrei.<br />

Budnikowsky hat die Option, das Mietverhältnis zweimal<br />

um einen Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern. Für die<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose wurde davon ausgegangen,<br />

dass Budnikowsky bereits im November 2011 die Mietflächen<br />

übernehmen wird, im Dezember 2011 die erste Miete<br />

zahlt und die Emittentin zum 31. Dezember 2011 eine<br />

entsprechende Teilabnahme des Gebäudes vornimmt.<br />

Die Miete wird entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

angepasst, sobald sich dieser um<br />

zehn Prozent gegenüber dem Stand ein Jahr nach Mietbeginn<br />

oder der letzten Anpassung ändert. Die Miete wird<br />

um 70 Prozent der Veränderung des Indexes angepasst.<br />

Iwan Budnikowsky hat das Unternehmen 1912 in Harburg<br />

als Seifenspezialgeschäft gegründet. Noch heute wird<br />

es von der Inhaberfamilie, mittlerweile in der dritten und<br />

66 | HESSE NEWMAN Capital


Mieter<br />

vierten Generation, geleitet und ist in der Metropolregion<br />

Hamburg das führende Drogeriemarktunternehmen.<br />

Budnikowsky beschäftigt in über 150 Filialen circa 2.350<br />

Mitarbeiter und wurde 2009 in einem bundesweiten Wettbewerb<br />

u. a. der Universität St. Gallen und des „Handelsblattes“<br />

zu Hamburgs kundenorientiertestem Dienstleister<br />

gekürt. Bundesweit liegt das Unternehmen auf Platz zwei.<br />

2010 hat das Unternehmen einen Umsatz in Höhe von<br />

circa 332 Mio. Euro erzielt. Budnikowsky ist Deutschlands<br />

fünftgrößte Drogeriemarktkette.<br />

denn’s Biomarkt GmbH<br />

denn’s hat für eine Filiale der Biomarktkette einen Mietvertrag<br />

über eine Fläche von ca. 781 Quadratmetern über eine<br />

Festlaufzeit von zehn Jahren ab Übergabetag abgeschlossen.<br />

denn’s Biomarkt hat die Option, das Miet ver hältnis zweimal<br />

um einen Zeit raum von fünf Jahren zu verlängern. Die<br />

Miete wird entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

ange passt, sobald sich dieser um zehn<br />

Pro zent gegenüber dem Stand ein Jahr nach Mietbeginn<br />

oder der letzten Anpassung ändert. Die Miete wird um<br />

75 Prozent der Veränderung des Indexes angepasst.<br />

denn’s Biomarkt gehört als Tochtergesellschaft der dennree<br />

GmbH zur dennree-Gruppe. Die Gruppe wurde 1974 von<br />

Thomas Greim gegründet und ist heute eines der führenden<br />

Handelshäuser für Bio-Lebensmittel und Naturkosmetik<br />

im deutschsprachigen Raum geworden. Die Gruppe weist<br />

ein Sortiment von über 10.000 Artikeln auf und beliefert als<br />

Großhändler 1.300 selbstständige Biomärkte und Bio-Supermärkte<br />

in Deutschland, Österreich, Luxemburg und Südtirol /<br />

Italien. Die dennree-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2010<br />

einen Umsatz von über 410 Mio. Euro und damit eine<br />

Umsatzsteigerung von 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.<br />

Seit Mitte der 90er Jahre betreibt die Gruppe eigene Biomärkte<br />

unter dem Namen denn’s Biomarkt. Im Geschäftsjahr<br />

2010 haben die mittlerweile 59 denn’s Biomärkte<br />

mit mehr als 550 Mitarbeitern einen Umsatz von rund<br />

69 Mio. Euro erreicht.<br />

Tiefgarage<br />

Es ist beabsichtigt, dass die Tiefgarage von der HOCH-<br />

TIEF Solutions AG betrieben werden soll. Die HOCHTIEF<br />

Solutions AG hat dabei sämtliche mietvertragliche Vorgaben<br />

aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen<br />

sowie die Verpflichtung gegenüber dem Nachbargrundstück<br />

auf Stellung von 34 Stellplätzen in der Tiefgarage<br />

zu beachten. Es ist geplant, dass die anteiligen Nebenkosten<br />

für die 100 Stellplätze, die für den Einzelhandel<br />

vorgehalten und nicht vermietet werden, vom Tiefgaragenbetreiber<br />

getragen werden und dieser im Gegenzug<br />

die Tiefgarage kostenpflichtig entsprechend den mietvertraglichen<br />

Vorgaben betreiben kann.<br />

Zu vermietende Einzelhandelsflächen<br />

Die Vermietung der restlichen Einzelhandelsfläche von ca.<br />

1.084 Quadratmetern soll für durchschnittlich mindestens<br />

8,9 Jahre an Mieter guter Bonität erfolgen. Die Wertsicherungsklausel<br />

für die Mietanpassungen soll mindestens<br />

70 Prozent der Verbraucherpreisindex-Änderung bei einer<br />

Änderung von 10 Prozent enthalten. Die Verkäuferin HTP<br />

garantiert ab Übernahme die Vermietung für siebeneinhalb<br />

Jahre inklusive Nebenkosten in Höhe von 1 Euro pro<br />

Quadratmeter (Differenzgarantie).<br />

Eine ausführliche Darstellung der Mietverträge findet sich<br />

auf Seite 101 ff. Die Details der Differenzgarantie werden<br />

auf Seite 100 beschrieben.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 67


Wirtschaftliche<br />

Grundlagen


Wirtschaftliche Grundlagen I Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

PROGNOSE Investitions- und Finanzierungsplan<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

Investitionsplan in % der in % des<br />

in EUR Gesamtinvestition Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

1. Objektbezogene Kosten 60.061.849 87,6 % 171,3 %<br />

Kaufpreis 57.888.393<br />

Baubetreuung und Objektprüfungskosten 90.000<br />

Grunderwerbsteuer 1.973.468<br />

Notar, Grundbuch und sonstige<br />

Gründungskosten, Gutachten 109.988<br />

2. Finanzierungskosten 2.497.447 3,6 % 7,1 %<br />

Bereitstellungsgebühren, Bankgebühren 661.800<br />

Disagio, Zinsvorauszahlung 1.675.000<br />

Zinseinnahmen und Auszahlungen<br />

in der Investitionsphase 160.647<br />

3. Vergütungen für Dienstleistungen 3.902.914 5,7 % 11,1 %<br />

Konzeption 89.414<br />

Fremdfinanzierungsvermittlung 435.500<br />

Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) 3.005.100<br />

Platzierungsgarantie 333.900<br />

Treuhandeinrichtung, Haftung,<br />

Geschäftsführung, Jahresabschluss 39.000<br />

4. Nebenkosten 207.290 0,3 % 0,6 %<br />

Rechts- und Steuerberatung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Gutachten<br />

und sonstige Gründungskosten 207.290<br />

5. Liquiditätsreserve 1.900.000 2,8 % 5,4 %<br />

Gesamtinvestition 68.569.500 100,0 % 195,5 %<br />

Finanzierungsplan in % der in % des<br />

in EUR Gesamtfinanzierung Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

6. Fremdkapital 33.500.000 48,9 % 95,5 %<br />

7. Kommanditkapital 33.400.000 48,7 % 95,2 %<br />

davon Beteiligung Gründungsgesellschafter 10.000<br />

davon Emissionskapital 33.390.000<br />

8. Agio 1.669.500 2,4 % 4,8 %<br />

Gesamtfinanzierung 68.569.500 100,0 % 195,5 %<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

Wohnen mit Jahrhundertwende-Charme: Trotz neuer Struktur wurde die<br />

historische Gestalt der Gebäude im Quartier 21 erhalten.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 69


Erläuterungen zum Investitionsund<br />

Finanzierungsplan<br />

Die Prognose des Investitionsplans basiert im Wesentlichen<br />

auf abgeschlossenen Verträgen, sorgfältigen Kostenschätzungen<br />

und Annahmen der Anbieterin, gesetzlichen<br />

Vorgaben sowie auf Erfahrungswerten. Die vertraglichen<br />

Grundlagen sind detailliert im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“<br />

dargestellt. Von der Emittentin werden prognosegemäß<br />

Endfinanzierungsmittel in Anspruch genommen,<br />

die nachfolgend in den Positionen „Finanzierungskosten“<br />

und „Fremdkapital“ erläutert werden.<br />

Zwischenfinanzierungsmittel wurden bzw. werden von der<br />

Emittentin prognosegemäß nicht in Anspruch genommen.<br />

Mit Ausnahme der Treuhandeinrichtung werden alle<br />

Beträge ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer ausgewiesen,<br />

da die Leistungen in der Regel entweder von<br />

der Umsatzsteuer befreit sind oder die Umsatzsteuer als<br />

Vorsteuer abzugsfähig ist.<br />

1. Objektbezogene Kosten<br />

Der Kaufpreis für die Immobilie beträgt 57.888.393 Euro.<br />

Auf den Kaufpreis fällt prognosegemäß Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 1.973.468 Euro an. Die Grunderwerbsteuer<br />

wurde nach einer verbindlichen Auskunft beim<br />

zuständigen Finanzamt mit 4,5 Prozent des Bedarfswerts<br />

für das fertige Gebäude angesetzt. Zu den Einzelheiten<br />

des Kaufvertrages siehe „Rechtliche Grundlagen – Kaufvertrag“<br />

auf Seite 99 bis 101. Im Zusammenhang mit dem<br />

Kauf der Immobilie fallen Erwerbsnebenkosten an. Die<br />

Notar- und Grundbuchkosten, die sonstigen Gründungskosten<br />

sowie die Kosten für die Baubetreuung und die<br />

Objektprüfungskosten wurden überwiegend auf Basis<br />

von Vertragsangeboten kalkuliert.<br />

2. Finanzierungskosten<br />

Die Emittentin hat zur Finanzierung der Immobilie einen<br />

Darlehensvertrag mit der COREALCREDIT Bank AG abgeschlossen.<br />

Detaillierte Angaben finden sich im Kapitel<br />

„Rechtliche Grundlagen – Darlehensvertrag“ Seite 104 f. Der<br />

Vertrag sieht die Aufnahme eines langfristigen Darlehens<br />

in Höhe von 33.500.000 Euro vor. Im Zusammenhang<br />

mit der Finanzierung fallen Bankbearbeitungsgebühren in<br />

Höhe von 551.250 Euro und kalkulierte Bereitstellungsgebühren<br />

in Höhe von 110.550 Euro an. Darüber hinaus ist<br />

eine Zinsvorauszahlung (Disagio) in Höhe von 5 Prozent vereinbart.<br />

Die Prognoserechnung geht von einer Valutierung<br />

des Darlehens zum Zeitpunkt der geplanten Kaufpreisbelegung<br />

der Immobilie am 28. Februar 2012 aus.<br />

Die Zinsen in der Investitionsphase beinhalten die prognosegemäß<br />

im Jahr 2011 anfallende und mit 2,5 Prozent<br />

p. a. kalkulierte Guthabenverzinsung der Liquiditätsüberschüsse.<br />

Ferner enthält die Position die prognosegemäß<br />

bis zum 29. Februar 2012 anfallenden Auszahlungen an die<br />

Anleger. Dabei wurde ab Oktober 2011 bis Ende März<br />

2012 von einem linearen Einwerbungsverlauf des Emissionskapitals<br />

ausgegangen.<br />

3. Vergütungen für Dienstleistungen<br />

Für die Konzeption des Beteiligungsangebotes erhält die<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG eine Vergütung in Höhe von<br />

89.414 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Vergütung ist mit Fertigstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s<br />

verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember 2012.<br />

Darüber hinaus erhält die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung nachdem die Gesellschafter<br />

die prognostizierten Auszahlungen erhalten haben.<br />

Die Details der Regelung sind ausführlich auf Seite 98<br />

dargestellt.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG ist mit der Vermittlung des<br />

Fremdkapitals beauftragt. Dafür erhält die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG eine Vergütung in Höhe von 435.500 Euro.<br />

Die Leistung ist nach § 4 Nr. 8a UStG umsatzsteuerfrei.<br />

Die Vergütung ist mit Abschluss des Darlehensvertrages<br />

verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember 2012.<br />

70 | HESSE NEWMAN Capital


Wirtschaftliche Grundlagen | Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Für die Vermittlung des Emissionskapitals erhält die <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Capital AG 4 Prozent des vermittelten Emissionskapitals<br />

sowie das darauf entsprechend anfallende<br />

Agio in Höhe von 5 Prozent, jeweils zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

wird diese Beträge zur Begleichung ihrer eigenen Aufwendungen<br />

für die Mitarbeit von Vertriebsbeauftragten<br />

verwenden. Es ist in Einzelfällen möglich, dass diese Aufwendungen<br />

der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG die genannten<br />

Beträge übersteigen. Der Gesellschaft würden in diesem<br />

Fall keine Mehrkosten entstehen.<br />

Für die Stellung der Platzierungsgarantie in Höhe von bis<br />

zu 33.390.000 Euro erhält die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital<br />

AG eine vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von<br />

333.900 Euro zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist anteilig in Höhe der von Anlegern<br />

gezeichneten Pflichteinlagen sowie bei Eintritt des Garantiefalles<br />

in Höhe der vom Platzierungsgaranten/Dritten<br />

übernommenen Kommanditeinlagen bzw. des zur Verfügung<br />

gestellten Darlehens verdient und zur Zahlung fällig, sobald<br />

es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt.<br />

Die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH erhält für<br />

die Einrichtung der Treuhandverwaltung eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 20.000 Euro. Die Vergütung versteht<br />

sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist anteilig in<br />

Abhängigkeit von der Höhe des vermittelten Kommanditkapitals<br />

zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der<br />

Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember 2012.<br />

Ferner enthält die Position die Kosten der Jahresabschlussprüfung<br />

und der Steuererklärung 2011 sowie die im Jahr<br />

2011 anfallenden Vergütungen für die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin in Höhe von 1.000 Euro und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin in Höhe von 10.000 Euro, jeweils<br />

zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

4. Nebenkosten<br />

Die Position enthält die Kosten der rechtlichen und<br />

steuerlichen Beratung, der Mittelverwendungskontrolle,<br />

für Gutachten und sonstige Kosten.<br />

5. Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve dient zum Ausgleich unterjähriger<br />

Liquiditätsschwankungen und steht für unvorhergesehene<br />

Ausgaben zur Verfügung. Ändern sich vertraglich nicht<br />

vereinbarte Positionen des Investitions- und Finanzierungsplans,<br />

ändert sich die Liquiditätsreserve entsprechend.<br />

6. Fremdkapital<br />

Das Fremdkapital wird der Emittentin zu den in der untenstehenden<br />

Tabelle genannten Konditionen zur Verfügung<br />

gestellt. Das langfristige Darlehen wird anfänglich mit<br />

0,75 Prozent getilgt und ist zum 31. März 2021 endfällig.<br />

Zu weiteren Einzelheiten des Darlehensvertrages siehe<br />

„Rechtliche Grundlagen – Darlehensvertrag“ auf Seite 104 f.<br />

Die Konditionen der Anschlussfinanzierung sind in den<br />

Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsprognose dargestellt.<br />

Darlehensübersicht<br />

Darlehensbetrag EUR 33.500.000<br />

Valutierung geplant zum 28. Februar 2012<br />

Disagio EUR 1.675.000<br />

Zinssatz nominal 4,24 % p. a.<br />

Zinsbindung bis zum 31. März 2021<br />

Laufzeit bis zum 31. März 2021<br />

Tilgung ab dem 1. Januar 2013 anfänglich 0,75 % p. a.<br />

Kapitaldienst<br />

monatlich nachschüssig<br />

Restschuld zum Ende der Zinsbindung EUR 31.448.125<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 71


7. Kommanditkapital<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht das<br />

Kommanditkapital der Gesellschaft aus den Einlagen der<br />

Gründungsgesellschafter in Höhe von insgesamt 10.000<br />

Euro. Es ist planmäßig vorgesehen, Emissionskapital in<br />

Höhe von 33,39 Mio. Euro einzuwerben. Macht die<br />

geschäftsführende Kommanditistin von ihrem Recht<br />

Gebrauch, das Kommanditkapital auf bis zu maximal<br />

35,3 Mio. Euro zu erhöhen, ändern sich mit Ausnahme<br />

der Positionen 1, 2, 4 und 6 alle Beträge in relativer Höhe.<br />

Entsprechend ändert sich das Gesamtinvestitions- und<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen.<br />

8. Agio<br />

Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages sind<br />

alle Anleger verpflichtet, auf ihre Pflichteinlage ein Agio in<br />

Höhe von 5 Prozent zu zahlen.<br />

Komprimierte Darstellung<br />

Die Gesamthöhe der feststehenden Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen,<br />

beträgt 3.902.914 Euro und entspricht damit den Vergütungen für Dienstleistungen. Darüber hinaus erhält die <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Capital AG eine erfolgsabhängige Vergütung nachdem die Gesellschafter die prognostizierten Auszahlungen<br />

erhalten haben. Die Details der Regelung sind auf Seite 98 dargestellt.<br />

in % der in % des<br />

PROGNOSE Gesamt- Kommandit-<br />

Komprimierte Darstellung der Mittelver- investition kapitals in EUR/m 2<br />

wendung für die Investitionsphase in TEUR inkl. Agio inkl. Agio Mietfläche<br />

1. Anschaffungs- und objektbezogene Kosten 60.062 87,6 % 171,3 % 3.237<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1 Vergütungen für Dienstleistungen 3.903 5,7 % 11,1 % 210<br />

2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage 2.705 3,9 % 7,7 % 146<br />

3. Liquiditätsreserve 1.900 2,8 % 5,4 % 102<br />

Gesamtinvestition inklusive Agio 68.570 100,0 % 195,5 % 3.696<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

Vom Krankenhauspavillon zum modernen Stadthaus:<br />

Die Gebäude auf dem Baufeld 2 gehörten zu den ersten Fertigstellungen<br />

im Quartier 21. Der Einzug der Mieter hat bereits begonnen.<br />

72 | HESSE NEWMAN Capital


Wirtschaftlichkeitsprognose / Prognose für den Anleger<br />

Alle Angaben in Euro<br />

PROGNOSE Liquiditätsrechnung 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

Einnahmen<br />

1 Mieteinnahmen 3.015.826 3.554.103 3.605.809 3.658.550 3.712.345<br />

2 Mietausfall 0 0 0 0 0<br />

3 Zinseinnahmen 24.015 75.997 74.427 74.344 75.811<br />

4 Summe Einnahmen 3.039.841 3.630.100 3.680.236 3.732.894 3.788.157<br />

Ausgaben<br />

5 Nicht umlagefähige Betriebs- und Verwaltungskosten 30.158 35.541 36.058 36.585 37.123<br />

6 Instandhaltung / Instandsetzung 28.591 34.309 34.995 35.695 36.409<br />

7 Verwaltungskosten 56.380 56.768 57.163 57.566 57.978<br />

8 Treuhandvergütung 11.900 12.138 12.381 12.628 12.881<br />

9 Darlehenszinsen 1.183.667 1.415.517 1.404.864 1.394.211 1.383.558<br />

10 Tilgung Darlehen 0 251.250 251.250 251.250 251.250<br />

11 Summe Ausgaben 1.310.695 1.805.523 1.796.711 1.787.936 1.779.199<br />

12 Einnahmenüberschuss 1.729.146 1.824.577 1.883.525 1.944.958 2.008.958<br />

13 Auszahlungen an die Kommanditisten 1 1.573.751 1.920.500 1.920.500 1.920.500 1.920.500<br />

14 Auszahlungen in % des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals p. a. 1 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 %<br />

15 Liquiditätsreserve 2.055.395 1.959.472 1.922.497 1.946.955 2.035.413<br />

16 Restschuld Darlehen 33.500.000 33.248.750 32.997.500 32.746.250 32.495.000<br />

PROGNOSE steuerliches Ergebnis<br />

17 Erträge 0 3.039.841 3.630.100 3.680.236 3.732.894 3.788.157<br />

18 Aufwendungen - 639.431 - 3.827.621 - 2.656.157 - 2.647.345 - 2.638.570 - 2.629.833<br />

19 Steuerliches Ergebnis gesamt - 639.431 - 787.780 973.943 1.032.891 1.094.324 1.158.324<br />

20 Steuerliches Ergebnis in % des Kommanditkapitals 2 - 3,8 % - 0,4 % 2,9 % 3,1 % 3,3 % 3,5 %<br />

21 Steuerliches Ergebnis in % kumuliert - 3,8 % - 4,3 % - 1,4 % 1,7 % 5,0 % 8,5 %<br />

PROGNOSE für den Anleger / Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 100.000 zuzüglich 5 % Agio<br />

1 Einzahlungen bei Beitritt 31.12.2011 105.000<br />

2 Auszahlungen bei Beitritt 31.12.2011 1 0 5.750 5.750 5.750 5.750 5.750<br />

davon Gewinnauszahlungen 3 0 0 0 0 0 456<br />

davon Eigenkapitalrückzahlungen 0 5.750 5.750 5.750 5.750 5.294<br />

3 Steuerzahlungen 4 0 - 2.111 1.336 1.421 1.509 1.599<br />

4 Liquidität nach Steuern 0 7.861 4.414 4.329 4.241 4.151<br />

5 Kapitalbindung zum Jahresende 105.000 97.139 92.725 88.396 84.155 80.003<br />

6 Haftungsvolumen gemäß § 172 Abs. 4 HGB 5 0 0 0 0 0 0<br />

7 Anteiliges Fremdkapital zum Jahresende (ohne Agio) 0 100.299 99.547 98.795 98.043 97.290<br />

8 Einzahlungen bei Beitritt 31.03.2012 105.000<br />

9 Auszahlungen bei Beitritt 31.03.2012 1 4.313 5.750 5.750 5.750 5.750<br />

10 Liquidität nach Steuern bei Beitritt 31.03.2012 6.424 4.414 4.329 4.241 4.151<br />

1 Die Auszahlungen beinhalten auch die Rückführung des eingesetzten Kapitals. Die Auszahlungen werden zeitanteilig ab der Einzahlung des Kommanditkapitals berechnet.<br />

2 Die Prognose geht für das Jahr 2011 von einem eingezahlten Kommanditkapital in Höhe von 16,7 Mio. Euro aus. Anleger, die in 2011 beitreten, erhalten prognosegemäß<br />

in 2011 ein steuerliches Ergebnis von - 3,8 Prozent und in 2012 von - 0,4 Prozent, jeweils bezogen auf das Kommanditkapital. In 2012 wird das steuerliche Ergebnis für die in<br />

2011 beigetretenen Anleger ausgewiesen. Anleger, die in 2012 beitreten, erhalten in 2012 aufgrund der in § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages geregelten Gleichstellung<br />

das kumulierte steuerliche Ergebnis der Jahre 2011 und 2012 in Höhe von - 4,3 Prozent.<br />

74 | HESSE NEWMAN Capital


Wirtschaftliche Grundlagen | Wirtschaftlichkeitsprognose / Prognose für den Anleger<br />

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 SUMME<br />

(ohne Liquidationserlös)<br />

3.767.217 3.872.878 3.929.966 4.011.448 4.070.842 4.131.424 4.248.340 4.041.798 4.125.522 53.746.069<br />

- 1.354 - 1.449 - 1.449 - 1.449 - 1.449 - 13.496 - 14.598 - 72.620 - 73.781 - 181.646<br />

76.701 78.661 83.369 90.108 96.913 94.509 94.712 72.856 30.050 1.042.473<br />

3.842.563 3.950.089 4.011.886 4.100.107 4.166.306 4.212.438 4.328.453 4.042.034 4.081.792 54.606.896<br />

37.672 38.729 39.300 40.114 40.708 41.314 42.483 40.418 41.255 537.461<br />

197.683 151.518 154.548 157.639 160.792 766.320 167.288 3.071.743 174.047 5.171.575<br />

58.397 58.825 59.262 59.707 60.161 60.624 61.097 61.579 62.070 827.575<br />

13.139 13.401 13.669 13.943 14.222 14.506 14.796 15.092 15.394 190.090<br />

1.372.905 1.362.252 1.351.599 1.340.946 1.509.928 1.558.156 1.546.363 1.534.570 1.522.777 19.881.317<br />

251.250 251.250 251.250 251.250 218.771 235.861 235.861 235.861 235.861 3.172.214<br />

1.931.046 1.875.975 1.869.628 1.863.600 2.004.582 2.676.781 2.067.888 4.959.263 2.051.404 29.780.232<br />

1.911.517 2.074.114 2.142.258 2.236.507 2.161.724 1.535.656 2.260.565 -917.228 2.030.388 24.826.664<br />

1.920.500 1.920.500 1.920.500 1.920.500 1.920.500 1.920.500 1.920.500 1.920.500 2.004.000 26.623.751<br />

5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 6,00 %<br />

2.026.430 2.180.044 2.401.801 2.717.808 2.959.033 2.574.189 2.914.254 76.525 102.913<br />

32.243.750 31.992.500 31.741.250 31.490.000 31.271.229 31.035.368 30.799.507 30.563.646 30.327.786<br />

3.842.563 3.950.089 4.011.886 4.100.107 4.166.306 4.212.438 4.328.453 4.042.034 4.081.792 54.606.896<br />

- 2.781.680 - 2.726.610 - 2.720.262 - 2.714.234 - 2.887.696 - 3.542.805 - 2.933.912 - 5.825.286 - 2.917.427 - 44.088.867<br />

1.060.883 1.223.480 1.291.624 1.385.873 1.278.611 669.633 1.394.542 - 1.783.252 1.164.365 10.518.029<br />

3,2 % 3,7 % 3,9 % 4,1 % 3,8 % 2,0 % 4,2 % - 5,3 % 3,5 % 31,5 %<br />

11,7 % 15,3 % 19,2 % 23,3 % 27,2 % 29,2 % 33,3 % 28,0 % 31,5 %<br />

SUMME<br />

(mit Liquidationserlös)<br />

105.000<br />

5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 111.000 185.750<br />

2.610 3.097 3.301 3.583 3.910 2.216 4.386 0 57.192 80.750<br />

3.140 2.653 2.449 2.167 1.840 3.534 1.364 5.750 53.808 105.000<br />

1.459 1.689 1.783 1.913 1.756 892 1.922 - 2.581 1.636 14.224<br />

4.291 4.061 3.967 3.837 3.994 4.858 3.828 8.331 109.364 171.525<br />

75.713 71.652 67.685 63.848 59.855 54.997 51.169 42.838 - 66.525<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

96.538 95.786 95.034 94.281 93.626 92.920 92.214 91.508 90.802<br />

5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 5.750 111.000 184.312<br />

4.291 4.061 3.967 3.837 3.994 4.858 3.828 8.331 109.364 170.088<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

3 Die Gewinnauszahlungen ergeben sich aus Auszahlungen, die durch Überschüsse nach Erreichen eines kumulierten handelsrechtlichen Gewinnes gedeckt sind.<br />

4 Die Steuerzahlungen ergeben sich aus den prognostizierten Werten des steuerlichen Ergebnisses und werden bis auf das Jahr 2011 im Jahr ihrer prognostizierten<br />

Entstehung berücksichtigt. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurde ein persönlicher Steuersatz von 45 Prozent und für Zinseinkünfte die Abgeltungsteuer<br />

in Höhe von 25 Prozent, jeweils zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent, angenommen.<br />

5 Ein Haftungsvolumen ergibt sich, soweit das handelsrechtliche Kapitalkonto des Anlegers durch Entnahmen unter die Haftsumme gemindert wird.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 75


Wirtschaftlichkeitsprognose/Prognose<br />

für den Anleger<br />

geschoss wird aufgrund bereits weit fortgeschrittener Mietvertragsverhandlungen<br />

ein Mietzins von 29 Euro pro Quadratmeter<br />

in der Wirtschaftlichkeitsprognose angenommen.<br />

Die Wirtschaftlichkeitsprognose beruht im Wesentlichen<br />

auf abgeschlossenen Verträgen und Vertragsangeboten<br />

und stellt den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zu<br />

erwartenden Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wird<br />

von einer teilweisen Übernahme von Einzelhandelsflächen<br />

zum 31. Dezember 2011 und einer planmäßigen Übernahme<br />

der Immobilie zum 29. Februar 2012 ausgegangen. Weiterhin<br />

wird davon ausgegangen, dass zum 28. Februar 2012<br />

die langfristige Finanzierung ausgezahlt wird. Die Prognose<br />

geht von einer Vollplatzierung zum 31. März 2012 aus.<br />

Bis auf die Treuhandvergütung werden alle Beträge ohne<br />

Berücksichtigung der Umsatzsteuer ausgewiesen, da<br />

die Leistungen gemäß den abgeschlossenen Verträgen<br />

als Vorsteuer abzugsfähig sind bzw. die Abzugsfähigkeit<br />

prognostiziert wird.<br />

Die Kalkulation berücksichtigt die in den abgeschlossenen<br />

Mietverträgen überwiegend enthaltenen Klauseln hinsichtlich<br />

der Wertsicherung der Mieteinnahmen durch eine Koppelung<br />

an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes.<br />

Für die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes wurde<br />

ab dem Jahr 2011 eine Inflationsrate von 2,0 Prozent p. a.<br />

angenommen. Für den HOCHTIEF-Mietvertrag ergibt sich<br />

danach im Durchschnitt eine jährliche Mietanpassung von<br />

2,0 Prozent ab dem Jahr 2013. Für den Einzelhandel erfolgt<br />

die Anpassung zu 65 bis 100 Prozent bei einer Veränderung<br />

des Indexes von mindestens 10 Prozent. Für die noch zu<br />

vermietenden Einzelhandelsflächen wurde eine 70-prozentige<br />

Anpassung kalkuliert. Die Prognose geht davon aus, dass<br />

keine unterjährigen Anpassungen erfolgen, sondern erst<br />

zum Anfang des Folgejahres nach Erreichen der jeweiligen<br />

prozentualen Hürde der Mietzins angepasst wird.<br />

Insgesamt handelt es sich um Planzahlen, sodass es zu<br />

Abweichungen kommen kann. Insbesondere für die Zeit<br />

nach Ablauf der Grundmietzeiten ist mit einer zunehmend<br />

höheren Prognoseunsicherheit zu rechnen.<br />

Erläuterungen zu der Liquiditätsprognose<br />

und der Prognose der steuerlichen<br />

Ergebnisse<br />

1. Mieteinnahmen<br />

Die zum Zeitpunkt der Übernahme aktuellen Netto-Mieteinnahmen<br />

betragen inklusive der Mietgarantien durch die<br />

Verkäuferin für das Jahr 2012 anteilig 3.015.826 Euro.<br />

Die Mieteinnahmen für die Mietflächen von REWE und von<br />

Budnikowsky wurden nach Teilübernahme des Objektes<br />

ab dem 1. Januar 2012 kalkuliert. Für die Mietflächen<br />

von HOCHTIEF, denn’s Biomarkt und für die noch zu<br />

vermietenden Flächen wurden die Zahlungen ab dem<br />

1. März 2012 berechnet.<br />

Für eine Mietfläche von rund 433 Quadratmetern im Erd-<br />

Die Prognose der Mieteinnahmen beruht auf der Annahme,<br />

dass die Mieter sämtliche Verpflichtungen aus den Mietverträgen<br />

ordnungsgemäß erfüllen und die Nachvermietung<br />

zum dann jeweils zuletzt geltenden Mietzins auf Basis der<br />

tatsächlich vermietbaren Fläche an Dritte erfolgt. Für die<br />

HOCHTIEF-Mietflächen wurde nach Ende der Mietvertragslaufzeit<br />

ein Abschlag von ca. 8,5 Prozent auf den dann<br />

geltenden Mietzins kalkuliert. Detaillierte Angaben über<br />

die Mietverträge sind im Kapitel „Rechtliche Grundlagen<br />

– Mietverträge“, Seite 101 ff. dargestellt.<br />

2. Mietausfall<br />

Für einen möglichen Mietausfall wurde ab 2017 ein Betrag<br />

in Höhe von 2,0 Prozent der jährlichen Mieteinnahmen<br />

für die Flächen angesetzt, bei denen die Grundmietzeit<br />

ausläuft.<br />

3. Zinseinnahmen<br />

Für die Verzinsung der monatlichen Liquiditätsüberschüsse<br />

sowie der Liquiditätsreserve wurde über die gesamte<br />

Prognosedauer ein durchschnittlicher Guthabenzins von<br />

2,5 Prozent p. a. vor Steuern kalkuliert.<br />

76 | HESSE NEWMAN Capital


Wirtschaftliche Grundlagen | Wirtschaftlichkeitsprognose / Prognose für den Anleger<br />

4. Summe Einnahmen<br />

Die Summe der Einnahmen ergibt sich aus den Zeilen 1 bis 3.<br />

5. Nicht umlagefähige Betriebs- und Verwaltungskosten<br />

Hierzu gehören alle kalkulierten Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Bewirtschaftung und der Verwaltung der Immobilie<br />

und der Gesellschaft, wie z. B. Rechtsanwaltskosten,<br />

Monitoring und Versicherungen, die nicht auf den Mieter<br />

umgelegt werden können. Dafür wurde in der Prognose<br />

ein Betrag in Höhe von 1,0 Prozent der jährlichen Mieteinnahmen<br />

unterstellt.<br />

6. Instandhaltung / Instandsetzung / Nachvermietung<br />

Die notwendigen Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und<br />

Revitalisierungsmaßnahmen über die nächsten zehn Jahre<br />

wurden von Arcadis kalkuliert und in der Fondskalkulation<br />

berücksichtigt. Für die Immobilie wurden die jährlichen<br />

Instandhaltungsaufwendungen mit 7,00 Euro pro Quadratmeter<br />

für die Büro- und Einzelhandelsflächen sowie<br />

mit 3,50 Euro pro Quadratmeter Lagerfläche kalkuliert.<br />

Für die Stellplätze wurden 25,00 Euro pro Stellplatz angesetzt.<br />

Eine jährliche Kostensteigerung von 2,0 Prozent<br />

wurde ab dem Jahr 2014 unterstellt. Für die ersten fünf<br />

Jahre der Fondslaufzeit wurden die Beträge um 75 Prozent<br />

gekürzt, da davon ausgegangen werden kann, dass nahezu<br />

alle Instandhaltungsmaßnahmen durch Gewährleistungsansprüche<br />

abgedeckt sind.<br />

Bei Ablauf der jeweiligen Grundmietzeiten wurde ein<br />

Betrag von einer Jahresnettokaltmiete der entsprechenden<br />

Mietfläche für Nachvermietung, Revitalisierung und<br />

Umbau berücksichtigt. Für die noch zu vermietenden<br />

Flächen wurde eine Mietvertragsdauer von fünf bzw.<br />

zehn Jahren angenommen.<br />

1.000 Euro p. a. und die Vergütung für die geschäftsführende<br />

Kommanditistin in Höhe von 10.000 Euro p. a.<br />

zuzüglich Umsatzsteuer berücksichtigt. Ferner enthält<br />

die Position kalkulierte Jahresabschlusskosten in Höhe<br />

von 8.000 Euro. Bis auf die Vergütung für die laufende<br />

Verwaltung wurden alle Positionen ab dem Jahr 2012 mit<br />

2,0 Prozent p. a. gesteigert.<br />

8. Treuhandvergütung<br />

Für die laufende Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin<br />

jährlich 10.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Dieser Betrag ist erstmals im Dezember 2012 fällig und wird<br />

ab dem Jahr 2013 um 2,0 Prozent p. a. gesteigert.<br />

9. Darlehenszinsen<br />

Die Zinszahlungen für das langfristige Darlehen erfolgen<br />

monatlich nachschüssig. Vereinbart ist ein Festzinssatz<br />

inklusive Marge von 4,24 Prozent. Für die Anschlussfinanzierung<br />

wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren ein<br />

Zinssatz von 5,0 Prozent p. a. bei monatlich nachschüssiger<br />

Zahlungsweise angenommen. Dieser Wert orientiert sich<br />

an dem durchschnittlichen Wert der letzten acht Jahre<br />

für 5-jährige Zinsbindung (vdp Pfandbriefkurve) zuzüglich<br />

einer Marge von ca. 1,5 Prozent p. a.<br />

10. Tilgung Darlehen<br />

Der dargestellte Tilgungsverlauf entspricht den Vereinbarungen<br />

des Darlehensvertrages. Die anfängliche<br />

Tilgung beträgt 0,75 Prozent p. a. Die Tilgungszahlungen<br />

erfolgen monatlich nachschüssig. Für den Zeitraum der<br />

Anschlussfinanzierung wurde ebenso von einer Tilgung<br />

in Höhe von 0,75 Prozent p. a. bezogen auf die Restschuld<br />

des langfristigen Darlehens zum 31. März 2021<br />

ausgegangen.<br />

7. Verwaltungskosten<br />

Mit der laufenden Verwaltung der Emittentin ist die <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Capital AG beauftragt. Hierfür erhält sie ab dem<br />

1. Januar 2012 eine vertraglich vereinbarte Vergütung in<br />

Höhe von 37.000 Euro p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Zusätzlich sind ab 2012 die Haftungsvergütung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von<br />

11. Summe Ausgaben<br />

Die Summe der Ausgaben ergibt sich aus den Zeilen 5 bis 10.<br />

12. Einnahmenüberschuss<br />

Der prognostizierte Einnahmenüberschuss ist der Saldo<br />

aus der Summe der Einnahmen (Zeile 4) und der Summe<br />

der Ausgaben (Zeile 11).<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 77


13. Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

Die Prognose enthält die, jeweils ab Einzahlung der Pflichteinlage<br />

anteiligen, Auszahlungen an die Anleger ab 2012.<br />

14. Auszahlungen in Prozent des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals p. a.<br />

Ab 2012 bis 2024 betragen die prognostizierten Auszahlungen<br />

5,75 Prozent und danach 6,0 Prozent p. a.,<br />

jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />

ohne Agio.<br />

15. Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve zeigt die voraussichtliche Liquidität<br />

der Emittentin. Sie dient der Dispositionsfähigkeit der<br />

Emittentin und steht auch als Rücklage für außerplanmäßige<br />

Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen<br />

sowie für sonstige eventuelle Zahlungsverpflichtungen<br />

zur Verfügung.<br />

16. Restschuld Darlehen<br />

Die Restschuld ergibt sich aus der Darlehensaufnahme<br />

abzüglich aller Tilgungszahlungen (Zeile 10). Zum 31. März<br />

2021, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist, beträgt die Restschuld<br />

ca. 93,9 Prozent des ursprünglich aufgenommenen<br />

Fremdkapitals.<br />

17. bis 21. Steuerliche Ergebnisse<br />

Unter Berücksichtigung einer Abschreibung des Gebäudeanteils<br />

der Immobilie von 2,0 Prozent p. a. und der<br />

Werbungskosten der Investitionsphase ergibt sich das in<br />

Zeile 19 ausgewiesene steuerliche Ergebnis. Bezogen<br />

auf das eingezahlte Kommanditkapital ohne Agio ergibt<br />

sich der in Zeile 20 dargestellte Prozentwert. In Zeile 21<br />

wird das steuerliche Ergebnis in Prozent über den gesamten<br />

Prognosezeitraum kumuliert. Zu den Einzelheiten<br />

der steuerlichen Behandlung der Emittentin siehe das<br />

Kapitel „Steuerliche Grundlagen“.<br />

Prognose für den Anleger<br />

Die Prognose für eine Beteiligung in Höhe von 100.000 Euro<br />

zuzüglich Agio basiert auf der Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

und einem angenommenen Verkauf der Immobilie zum<br />

31. Dezember 2025 zum 16-Fachen (Abzug einer halben<br />

Jahresmiete vom Ankaufsfaktor) der prognostizierten<br />

Jahresmiete. Für die Anlegerprognose wurde von einem<br />

persönlichen Steuersatz des Anlegers von 45 Prozent<br />

zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ausgegangen.<br />

Für die Zinseinnahmen wurde die Abgeltungsteuer von<br />

25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag<br />

unterstellt. Eine gegebenenfalls anfallende Kirchensteuer<br />

wurde nicht berücksichtigt. Dargestellt werden der Beitritt<br />

eines Anlegers und die Einzahlung der Pflichteinlage<br />

zuzüglich des Agios beispielhaft zum 31. Dezember 2011<br />

und zum 31. März 2012.<br />

78 | HESSE NEWMAN Capital


Wirtschaftliche Grundlagen | Verkaufsprognose<br />

Verkaufsprognose und Abweichung von der Prognose<br />

Alle Angaben in Euro<br />

PROGNOSE<br />

Verkaufsfaktor 15,00 16,00 17,00<br />

1. Prognostizierte Jahresnettomiete 4.125.522 4.125.522 4.125.522<br />

2. Verkaufserlös 61.882.834 66.008.356 70.133.878<br />

3. Fremdkapital Restschuld 30.327.786 30.327.786 30.327.786<br />

4. Liquidationsvergütung 631.101 713.611 796.122<br />

5. Liquiditätsreserve 102.913 102.913 102.913<br />

Angenommener steuerfreier<br />

Liquidationserlös zum 31.12.2025 31.026.860 35.069.872 39.112.884*<br />

* Die Berücksichtigung der erfolgsabhängigen Vergütung gemäß dem<br />

Konzeptionsvertrag erfolgt in unten stehender Wirtschaftlichkeitsprognose.<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

Die Verkaufsprognose unterstellt beispielhaft eine Veräußerung<br />

der Immobilie zum 31. Dezember 2025. Die jeweiligen<br />

Veräußerungserlöse der unterschiedlichen Szenarien ergeben<br />

sich aus der Multiplikation der Veräußerungsfaktoren<br />

mit der prognostizierten Jahresmiete. Der angenommene<br />

steuerfreie Liquidationserlös zum 31. Dezember 2025<br />

berücksichtigt die gemäß Gesellschaftsvertrag an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu zahlende Vergütung in<br />

Höhe von 2,0 Prozent bezogen auf die Differenz zwischen<br />

dem Verkaufspreis der Immobilie und der Summe aus<br />

den zur Ablösung der Finanzierungsverbindlichkeiten notwendigen<br />

Mitteln. Die Wirtschaftlichkeitsprognose berücksichtigt<br />

zusätzlich die an die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital<br />

AG zu zahlende erfolgsabhängige Vergütung gemäß den<br />

Regelungen des Konzeptionsvertrags. Grundsätzlich kann<br />

der Verkauf auch wesentlich früher oder später erfolgen.<br />

Die Wertentwicklung und somit der erzielbare Erlös sind<br />

von der Marktsituation zum Verkaufszeitpunkt, das heißt<br />

insbesondere von der Entwicklung des Standortes, dem<br />

Vermietungsstand, dem Zustand des Objektes und der<br />

Steigerung des Verbraucherpreisindexes, abhängig. Aus<br />

diesem Grund handelt es sich bei den unterschiedlichen<br />

Szenarien der Verkaufsprognose lediglich um Annahmen,<br />

die aus heutiger Sicht möglich erscheinen.<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose und Abweichung von der Prognose<br />

Alle Angaben in Euro<br />

Beispielhaft für eine Beteiligung in Höhe von EUR 100.000<br />

PROGNOSE<br />

Verkaufsfaktor 15,00 16,00 17,00<br />

1. Beteiligung 100.000 100.000 100.000<br />

2. Agio 5.000 5.000 5.000<br />

3. Auszahlungen 2012 – 2025 80.750 80.750 80.750<br />

4. Steuerzahlungen 2011 – 2025<br />

bei einem Steuersatz von 47,475 % * - 14.224 - 14.224 - 14.224<br />

5. Steuerfreier Liquidationserlös 2025 92.895 105.000 107.545<br />

Prognostizierter Mittelrückfluss<br />

nach Steuern (3. + 4. + 5.) 159.420 171.525 174.071<br />

Prognostizierter Mittelrückfluss nach Steuern<br />

in % des Kommanditkapitals ohne Agio 159,4 % 171,5 % 174,1 %<br />

* Für Zinseinnahmen wurde der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent<br />

zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag berücksichtigt.<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

Die Beispielrechnung weist den Überschuss bzw. Mittelrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung in Höhe von 100.000 Euro<br />

zuzüglich Agio nach ca. 14 Jahren aus. Die Einzahlung von 100 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich Agio wurde zum 31. Dezember<br />

2011 unterstellt. Der Liquidationserlös ist ebenso wie der Mittelrückfluss für das 15-, 16- und 17-Fache der Jahresmiete dargestellt.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 79


Sensitivitätsanalysen<br />

Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen<br />

von Abweichungen von den Prognosen auf.<br />

Änderungen wesentlicher Parameter bzw. Annahmen können<br />

den Gesamterfolg einer Beteiligung an der Emittentin<br />

signifikant beeinflussen.<br />

Die nachfolgenden Grafiken zeigen einen Gesamtmittelrückfluss<br />

vor Steuern, der entsprechend der angenommenen<br />

negativen und positiven Entwicklung einzelner<br />

Parameter angepasst wurde. Der Gesamtmittelrückfluss<br />

bezieht sich jeweils auf das eingezahlte Kapital ohne Agio.<br />

In allen Szenarien werden die Liquiditätsreserve sowie<br />

deren Verlauf weitgehend unverändert gelassen. Diese<br />

Vorgehensweise trifft auch auf alle anderen Positionen<br />

der Wirtschaftlichkeitsprognose zu, die nicht Gegenstand<br />

der jeweiligen Sensitivitätsanalyse sind.<br />

Bei den dargestellten Szenarien handelt es sich um Beispiele,<br />

die den Einfluss der einzelnen Faktoren verdeutlichen<br />

sollen. Größere Abweichungen als hier dargestellt<br />

bzw. eine Kumulierung von Abweichungen sind grundsätzlich<br />

möglich.<br />

Inflationsrate –<br />

in Abweichung von der Prognose<br />

Gesamtmittelrückfluss bei abweichender Inflationsrate<br />

ab dem 1. Januar 2012 in Prozent<br />

200<br />

175<br />

150<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

Mietausfall –<br />

in Abweichung von der Prognose<br />

Gesamtmittelrückfluss bei abweichendem Mietausfall<br />

nach Auslauf der Mietverträge in Prozent<br />

200<br />

175<br />

150<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

PROGNOSE<br />

1,5 % 2,0 % 2,5 % Inflationsrate<br />

0<br />

PROGNOSE<br />

2,0 % 10 % 20 %<br />

Mietausfall<br />

80 | HESSE NEWMAN Capital


Wirtschaftliche Grundlagen | Sensitivitätsanalysen<br />

Instandhaltungskosten –<br />

in Abweichung von der Prognose<br />

Gesamtmittelrückfluss bei abweichenden<br />

Instandhaltungskosten in Prozent<br />

200<br />

175<br />

150<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

Zinssatz Anschlussfinanzierung –<br />

in Abweichung von der Prognose<br />

Gesamtmittelrückfluss bei abweichenden Zinssätzen<br />

ab dem 1. April 2021 in Prozent<br />

200<br />

175<br />

150<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

0<br />

PROGNOSE Steigerung Steigerung<br />

+ 100 % + 200 %<br />

Instandhaltungskosten<br />

PROGNOSE<br />

4 % 5 % 6 %<br />

Zinssatz<br />

Anschlussmietzins –<br />

in Abweichung von der Prognose<br />

Anschlussmietzins, bei dem eine Bedienung der Finanzierung über den Prognosezeitraum hinaus möglich ist<br />

Annahmen:<br />

HOCHTIEF Solutions AG verzichtet auf die mietvertragliche Verlängerungsoption<br />

und kündigt den Vertrag nach der Hauptmietzeit im Jahr 2024<br />

Vermietung der Einzelhandelsflächen und der Stellplätze zum prognostizierten Mietzins<br />

Ab 2024 keine Auszahlungen, keine Veräußerung zum 31. Dezember 2025<br />

Liquiditätsreserve bleibt positiv<br />

Kein Ansatz von Vermietungs- und Renovierungskosten bei der Neuvermietung<br />

der Büroflächen im Jahr 2024<br />

Mietzins:<br />

EUR 2,00/m² vermietbare Fläche<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 81


Rechtliche<br />

Grundlagen


Rechtliche Grundlagen | Angaben über die Vermögensanlagen<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Angaben über die Vermögensanlagen<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der Vermögensanlagen<br />

Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über<br />

die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH (Treuhänderin)<br />

an dem Kommanditkapital der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG (Emittentin oder<br />

Gesellschaft), Hamburg.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 20.000 Euro zuzüglich<br />

5 Prozent Agio. Höhere Beteiligungen sollen ohne Rest durch<br />

1.000 teilbar sein. Geringere Einlagen sind mit Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin zulässig.<br />

Die Anzahl der Anteile bzw. der Anleger steht nicht fest.<br />

Die Mindestanzahl beträgt eins.<br />

Das geplante Emissionskapital der Emittentin beträgt<br />

33,39 Mio. Euro. Dies entspricht dem für eine prognosegemäße<br />

Durchführung der Vermögensanlagen notwendigen<br />

Mindestbetrag. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

hat das Recht, das Kommanditkapital auf bis zu<br />

35,3 Mio. Euro zu erhöhen. Aufgrund der Platzierungsgarantie<br />

in Höhe des geplanten Emissionskapitals ist die<br />

Realisierung der Vermögensanlage grundsätzlich nicht von<br />

der Platzierung des Mindestbetrages abhängig.<br />

Beitritt zur Emittentin und Treuhandverhältnis<br />

Durch Unterzeichnung und Übermittlung der Beitrittserklärung<br />

gibt der Anleger gegenüber der Treuhänderin ein<br />

Angebot auf mittelbaren Beitritt zur Gesellschaft ab. Die<br />

Treuhänderin übersendet dem Anleger eine Kopie der von<br />

ihr gegengezeichneten Beitrittserklärung. Der Beitritt wird<br />

mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Treugeber<br />

wirksam.<br />

Der auf Seite 95 f. beschriebene und im <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

auf Seite 132 bis 135 abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

regelt das Verhältnis der Anleger zur Treuhänderin<br />

sowie der Anleger untereinander. In Verbindung<br />

mit dem auf Seite 121 bis 131 abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

vermittelt er den Anlegern die mit einer Beteiligung<br />

verbundenen Rechte.<br />

Die Anleger werden grundsätzlich so gestellt, als ob sie<br />

unmittelbar der Emittentin beigetreten wären. Daher stehen<br />

ihnen die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen,<br />

mit der Beteiligung verbundenen Rechte auch mittelbar<br />

über die Treuhänderin zu. Sie sind berechtigt, selbst an<br />

Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und ihre Stimme<br />

abzugeben. Auch können sie ihre Beteiligung direkt<br />

übernehmen und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen, vorausgesetzt der Gesellschaft<br />

erwachsen aus der Übertragung keine unverhältnismäßigen<br />

steuerlichen Nachteile.<br />

Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister<br />

besteht der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als<br />

Verwaltungsvertrag fort. Die Anleger können der Treuhänderin<br />

auch Weisungen erteilen. Derartige Weisungen werden<br />

schriftlich erteilt. Gehen der Treuhänderin keine ausdrücklichen<br />

Weisungen zu, ist sie verpflichtet, sich bei Beschlussfassungen<br />

mit den jeweiligen Stimmen zu enthalten.<br />

Hauptmerkmale der Anteile / Rechte der Gesellschafter<br />

Den derzeitigen Gesellschaftern sowie den zukünftigen<br />

Kommanditisten bzw. Treugebern stehen Rechte auf<br />

Ergebnisbeteiligung und Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen,<br />

Informations- und Kontrollrechte, Mitwirkungsrechte,<br />

Übertragungsrechte sowie Ansprüche hinsichtlich<br />

eines etwaigen Liquidationserlöses sowie auf ein Abfindungsguthaben<br />

bei Ausscheiden zu. Die Haftsummen betragen<br />

einheitlich 10 Prozent der Pflichteinlagen. Abweichungen<br />

der Hauptmerkmale zwischen den derzeitigen Gesellschaftern<br />

und den zukünftigen Gesellschaftern bestehen<br />

bei den Mitwirkungs- und Stimmrechten, bei dem Recht<br />

auf Kostenersatz und Vergütungen, bei der Befugnis zur<br />

Geschäftsführung und Liquidation sowie bei den Kündigungs-<br />

und Übertragungsrechten. Ferner zahlen die Gesellschafter<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement GmbH<br />

und HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH kein Agio.<br />

Die Hauptmerkmale und die Abweichungen werden nachfolgend<br />

auf Seite 84 bis 86 dargestellt. Darüber hinaus<br />

bestehen keine Abweichungen bezüglich der Hauptmerkmale<br />

der Anteile.<br />

Momentaufnahme Sommer 2011:<br />

Die Fondsimmobilie nimmt Gestalt an.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 83


Ergebnisverteilung, Auszahlungen<br />

Die Anleger sind grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres<br />

Beitritts im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile (Pflichteinlage<br />

ohne Agio) am Gewinn oder Verlust sowie am steuerlichen<br />

Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Abweichend<br />

hiervon verteilt sich das Ergebnis der Geschäftsjahre<br />

2011 und 2012 und gegebenenfalls nachfolgender Jahre,<br />

soweit mit einkommensteuerlicher Wirkung möglich, nach<br />

dem Verhältnis der festen Kapitalanteile, wie sie am Ende<br />

des Geschäftsjahres 2012, bzw. im Falle der Verlängerung<br />

der Platzierungsfrist, wie sie nach dem Beitritt sämtlicher<br />

Anleger bestehen.<br />

Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft werden, vorbehaltlich<br />

einer angemessenen Zuführung zur Liquiditätsreserve,<br />

an die Kommanditisten im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile<br />

ausgezahlt. Die Vorabauszahlungen erfolgen jährlich<br />

zum 31. Dezember eines laufenden Jahres, erstmalig zum<br />

31. Dezember 2011. Soweit Anleger nur zeitanteilig in<br />

einem Geschäftsjahr an der Gesellschaft beteiligt sind,<br />

partizipieren sie ab dem der Zahlung der Einlage zuzüglich<br />

Agio folgenden Monat.<br />

Vergütungen<br />

Die Treuhänderin, die Anbieterin, die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

erhalten einen Kostenersatz sowie Vergütungen (§ 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages). Detaillierte Angaben finden sich<br />

im Abschnitt „Angaben über die Gründungsgesellschafter“,<br />

Seite 91 f. sowie für die Anbieterin und die Treuhänderin<br />

im Kapitel „Rechtliche Grundlagen – Wesentliche Verträge“,<br />

Seite 95 bis 99.<br />

Informations- und Kontrollrechte<br />

Den Anlegern stehen gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages<br />

umfassende Informations- und Kontrollrechte zu.<br />

Die Anleger können von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

verlangen. Sofern diese einem begründeten Auskunftsverlangen<br />

nicht binnen angemessener Frist nachkommt<br />

oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt, sind die Anleger<br />

berechtigt, die Bücher und Schriften der Gesellschaft<br />

einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete Person (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater) einsehen zu lassen. Die Informations- und<br />

Kontrollrechte nimmt gemäß § 6 Ziffer 7 des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages die Treuhänderin für den Anleger<br />

wahr, der diese Rechte aber auch selbst oder durch einen<br />

gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen der rechts- und steuerberatenden<br />

Berufe (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)<br />

ausüben kann.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin darf die Auskunftserteilung<br />

und die Einsichtnahme verweigern, wenn zu<br />

befürchten ist, dass ein Anleger die Rechte zu gesellschaftsfremden<br />

Zwecken ausübt oder der Gesellschaft<br />

hierdurch ein nicht unerheblicher Nachteil droht. Die<br />

Anleger haben über alle ihnen bekannt gewordenen<br />

Angelegenheiten der Gesellschaft Stillschweigen zu<br />

bewahren, soweit es die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht<br />

verlangt.<br />

Mitwirkungs- und Stimmrechte<br />

Die Anleger entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse<br />

insbesondere über die in § 3 Ziffer 2 aa) bis hh) des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Geschäfte. In Ausnahmefällen<br />

zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher Nachteile darf die<br />

geschäftsführende Kommanditistin auch ohne die erforderlichen<br />

Zustimmungen handeln.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden entweder in der Gesellschafterversammlung<br />

(§ 11 des Gesellschaftsvertrages)<br />

oder im schriftlichen Beschlussverfahren (§ 12 des<br />

Gesellschaftsvertrages) gefasst. In der Regel werden<br />

Gesellschafterbeschlüsse mit einfacher Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefasst (§ 10 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Bestimmte Beschlüsse bedürfen<br />

einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der abgegebenen<br />

Stimmen. Solange die HOCHTIEF Projektentwicklung<br />

GmbH Gesellschafterin ist, kann eine Änderung<br />

des Gesellschaftsvertrages nur mit Zustimmung aller<br />

Gesellschafter beschlossen werden (§ 10 Ziffer 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

84 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Angaben über die Vermögensanlagen<br />

Je 100 Euro der gezeichneten und voll eingezahlten<br />

Pflichteinlage gewähren eine Stimme, wobei das Stimmrecht<br />

eines einzelnen Kommanditisten bzw. Treugebers ungeachtet<br />

seiner übernommenen Einlage auf maximal<br />

35.000 Stimmen begrenzt ist. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin verfügt, unabhängig von ihrer Beteiligung<br />

an der Gesellschaft, stets über mindestens 200 Stimmen,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin stets über mindestens<br />

eine Stimme.<br />

Übertragungen und sonstige Verfügungen, Handelbarkeit<br />

Anleger haben gemäß § 7 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

und § 14 des Gesellschaftsvertrages das<br />

Recht, über ihren Kommanditanteil bzw. ihre treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligung zu verfügen. Verfügungen<br />

sind insbesondere alle vollständigen oder teilweisen<br />

Übertragungen, einschließlich Abtretungen und Belastungen.<br />

Jede Verfügung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der<br />

vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, die aber nur aus sachlichen Gründen<br />

verweigert werden darf. Sachliche Gründe können sich<br />

beispielsweise aus einer beabsichtigten Übertragung an<br />

einen Dritten, der im Wettbewerb zur Emittentin steht,<br />

ergeben. Der Gesellschaftsanteil kann grundsätzlich an<br />

Dritte übertragen oder belastet werden. Er ist vererblich und<br />

kann auch im Rahmen einer Schenkung übertragen werden.<br />

Verfügungen über den Gesellschaftsanteil der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin und / oder der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bedürfen der wechselseitigen Zustimmung<br />

(§ 14 Ziffer 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH ist berechtigt,<br />

ihren Kommanditanteil spätestens bis zum 31. Dezember<br />

2011 auf die geschäftsführende Kommanditistin zu übertragen<br />

(§ 2 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Einzelheiten bei Tod eines Gesellschafters regelt § 15 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

Die freie Handelbarkeit ist durch die genannten Zustimmungserfordernisse<br />

bei Verfügungen eingeschränkt, zudem<br />

ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen dadurch<br />

eingeschränkt, dass kein einheitlich geregelter Zweitmarkt<br />

für den Handel von Anteilen existiert (siehe auch „Risken<br />

der Beteiligung – Fungibilität“, Seite 23).<br />

Kündigung / Liquidation<br />

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung kann nur<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen, frühestens<br />

jedoch zum 31. Dezember 2025. Jede Kündigung ist<br />

schriftlich per Einschreiben an die Treuhänderin bzw. im<br />

Fall von unmittelbar als Kommanditisten beteiligten Anlegern<br />

an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung<br />

der Kündigungsfrist ist das Datum des Zugangs der<br />

Kündigungserklärung. Weitere Einzelheiten regelt § 16 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende<br />

Kommanditistin und die Treuhänderin sind zur<br />

außerordentlichen Kündigung ihrer Beteiligung berechtigt,<br />

insbesondere wenn ihnen infolge der zu erwartenden<br />

gesetzlichen Regulierung geschlossener Fonds bisher<br />

nicht bestehende Rechtspflichten auferlegt werden. Die<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG ist aus gleichem Grund<br />

ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung der in § 6<br />

Ziffer 4 bis 7 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />

Geschäftsbesorgungsverträge berechtigt. In diesem<br />

Fall wird die geschäftsführende Kommanditistin jeweils<br />

geeignete neue Geschäftsbesorger bestimmen.<br />

Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter<br />

die Auflösung beschließen. Bei Auflösung der Gesellschaft<br />

wird das Vermögen der Gesellschaft einschließlich aller<br />

stillen Reserven nach Begleichung der Verbindlichkeiten<br />

auf die Gesellschafter entsprechend § 19 des Gesellschaftsvertrages<br />

verteilt. Im Falle der Veräußerung erhält der Liquidator<br />

eine Vergütung in Höhe von 2,0 Prozent zuzüglich<br />

etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer aus der<br />

Differenz zwischen dem Verkaufspreis für die Liegenschaft<br />

und der Summe aus den zur Ablösung der Finanzierungsverbindlichkeiten<br />

notwendigen Mittel und einer<br />

etwaigen Maklerprovision.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 85


Ausscheiden / Auseinandersetzungsguthaben<br />

Neben der ordentlichen Kündigung können Gesellschafter<br />

gemäß weiteren in § 17 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Gründen aus der Gesellschaft ausscheiden<br />

(z. B. bei Nichterbringung der Einlage). Zudem ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin gemäß § 17 Ziffer 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages berechtigt, nach ihrem Ermessen<br />

in Ausnahmefällen, z. B. in Fällen nachhaltiger wirtschaftlicher<br />

Notlagen, dem Wunsch nach vorzeitigem Ausscheiden<br />

einzelner Anleger zu entsprechen.<br />

Im Falle des Ausscheidens eines Anlegers aus der Gesellschaft<br />

hat der Anleger Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben,<br />

sofern er seine Einlage geleistet hat.<br />

In der Auseinandersetzungsbilanz werden ein etwaiger<br />

Firmenwert sowie stille Reserven nicht berücksichtigt. Stille<br />

Reserven sind nur zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung<br />

an der Gesellschaft ordentlich gekündigt wird. In diesem Fall<br />

sind die Vermögensgegenstände in der Auseinandersetzungsbilanz<br />

mit den Verkehrswerten zu berücksichtigen,<br />

wobei ein etwaiger Firmenwert unberücksichtigt bleibt.<br />

Ergibt sich ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

begründet dies keine Forderung der Gesellschaft oder der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin gegen den ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter; das Auseinandersetzungsguthaben<br />

des Gesellschafters beträgt in diesem Fall 0 Euro.<br />

Für die Höhe der Abfindung gilt, dass der auf den Tag<br />

des Ausscheidens ermittelte Wert maßgebend ist. Erfolgt<br />

das Ausscheiden des Gesellschafters aufgrund § 17<br />

Ziffer 1 Satz 3 b) bis i) des Gesellschaftsvertrages, beträgt<br />

die Abfindung 60 Prozent des ermittelten Wertes. Weitere<br />

Einzelheiten, insbesondere auch zu den Fälligkeiten<br />

eines etwaigen Abfindungsguthabens, regelt § 18 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

Ombudsstelle<br />

Die Emittentin, die Anbieterin und die Treuhänderin haben<br />

sich dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich<br />

den jeweils geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />

der Ombudsstelle.<br />

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist unter<br />

Postfach 64 02 22, 10048 Berlin<br />

Telefon: (030) 25 76 16 90<br />

Telefax: (030) 25 76 16 91<br />

E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Internet: www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

erreichbar. Unter dieser Adresse ist sowohl ein Merkblatt<br />

über das Verfahren als auch die jeweils gültige Verfahrensordnung<br />

erhältlich.<br />

Das Verfahren ist dann zulässig, wenn es sich um einen<br />

nach der Verfahrensordnung gültigen Verfahrensgegenstand<br />

handelt. Der geltend gemachte Anspruch darf nicht bereits<br />

verjährt sein. Beschwerden sind schriftlich mit einer kurzen<br />

Sachverhaltsschilderung und gegebenenfalls weiteren zum<br />

Verständnis notwendigen Unterlagen einzureichen. Der<br />

Anleger hat zu versichern, dass in der Streitigkeit noch<br />

kein Gericht und / oder keine andere Schlichtungsstelle<br />

angerufen und auch kein außergerichtlicher Vergleich<br />

abgeschlossen wurde.<br />

Die Emittentin, die Anbieterin und / oder die Treuhänderin<br />

sind an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson<br />

gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand 5.000 Euro<br />

nicht übersteigt. Bei Beschwerden mit einem höheren<br />

Wert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Den<br />

Anlegern steht es aber auch dann frei, den ordentlichen<br />

Rechtsweg zu beschreiten, wenn bereits ein Schlichtungsverfahren<br />

durchgeführt wurde.<br />

Zahlstellen<br />

Die Anbieterin, die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG, Gorch-Fock-<br />

Wall 3, 20354 Hamburg, hält den <strong>Verkaufsprospekt</strong> zur<br />

kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

Die Emittentin, die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7<br />

GmbH & Co. KG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg,<br />

führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus.<br />

Erwerbspreis / Einzahlung der Pflichteinlage und des Agios<br />

Der Erwerbspreis entspricht der Pflichteinlage bzw. der<br />

Zeichnungssumme ohne Agio. Die Mindestbeteiligung<br />

86 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Angaben über die Vermögensanlagen<br />

beträgt 20.000 Euro. Höhere Beteiligungen sollen ohne<br />

Rest durch 1.000 teilbar sein. Zuzüglich zum Erwerbspreis<br />

wird ein Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen auf die<br />

Pflichteinlage erhoben.<br />

Die Einzahlung der Pflichteinlage sowie des Agios ist<br />

auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Emittentin,<br />

Kontonummer 601 080 005 bei der Donner & Reuschel<br />

AG, Hamburg, BLZ 200 303 00, wie folgt zu leisten:<br />

100 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5-prozentigen<br />

Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung<br />

durch die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag<br />

des Beitrittsmonats.<br />

Einreichung der Beitrittserklärung / Entgegennahme<br />

von Willenserklärungen<br />

Dem <strong>Verkaufsprospekt</strong> liegt eine Beitrittserklärung einschließlich<br />

Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung<br />

bei. Die notwendigen Angaben für die Identitätsprüfung<br />

finden sich auf der Beitrittserklärung. Die vollständig<br />

ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene<br />

Beitrittserklärung ist zusammen mit den Anlagen gemäß<br />

der Identitätsprüfung direkt oder über den Vertriebsbeauftragten<br />

bei der Anbieterin, der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, einzureichen.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach der<br />

Veröffentlichung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es bzw. der Bekanntmachung<br />

und endet am 31. Dezember 2012. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann das Ende der<br />

Zeichnungsfrist auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt<br />

verlegen. Die Annahme der Beitrittserklärung kann<br />

nicht garantiert werden.<br />

Nach dem Beitritt ist eine Kürzung von Beteiligungsbeträgen<br />

nur möglich, wenn der Anleger seine Einlage<br />

nicht oder nicht vollständig einzahlt oder es im Rahmen<br />

von Erbschaften oder Schenkungen zu Teilungen der<br />

Beteiligungen kommt.<br />

Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung<br />

vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder<br />

Beteiligungen zu kürzen.<br />

Angebot im Ausland<br />

Das öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik<br />

Deutschland und richtet sich an Personen,<br />

die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.<br />

Platzierungen in anderen Staaten sind unter Beachtung<br />

der dortigen rechtlichen Besonderheiten nicht ausgeschlossen.<br />

Grundsätzlich können auch Personen mit<br />

Wohnsitz in anderen Staaten Beteiligungen erwerben,<br />

wobei Personen, die die US-Staatsbürgerschaft oder<br />

einen Wohnsitz in den USA haben oder Inhaber einer<br />

dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die<br />

USA (Greencard) sind, von einer Beteiligung an der<br />

Emittentin ausgeschlossen sind.<br />

Weitere Kosten<br />

Bei Erwerb der Beteiligung ist neben der Pflichteinlage<br />

ein Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen auf die Pflichteinlage<br />

zu leisten.<br />

Sofern ein Treugeber direkt in das Handelsregister eingetragen<br />

werden möchte, trägt er alle damit verbundenen<br />

Kosten, insbesondere anfallende Notar- und Gerichtskosten<br />

für die Eintragung sowie für die Beglaubigung der<br />

Handelsregistervollmacht, grundsätzlich selbst. Erfolgt die<br />

Eintragung im Rahmen einer durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin initiierten Sammeleintragung, trägt die<br />

Gesellschaft – mit Ausnahme der Kosten für die Handelsregistervollmacht<br />

– alle anfallenden Kosten und Gebühren.<br />

Bei Löschung einer Handelsregistereintragung können<br />

ebenfalls Notar- und Gerichtskosten entstehen, die von<br />

dem Anleger selbst zu tragen sind.<br />

Für Einzahlungen, die nicht zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen<br />

geleistet werden, kann die Gesellschaft den<br />

betroffenen Anleger ab Fälligkeit mit Zinsen gemäß § 288<br />

Abs. 1 Satz 2 BGB belasten. Zudem können die Einzahlungsansprüche<br />

gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

Erbringt ein Anleger die Einlage zuzüglich Agio ganz oder<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 87


teilweise trotz schriftlicher Fristsetzung nicht, so kann<br />

die Beteiligung fristlos beendet oder die Einlage herabgesetzt<br />

werden. Sämtliche Kosten und Aufwendungen<br />

für den Ausschluss oder die Herabsetzung trägt der<br />

säumige Anleger. Zudem ist die Gesellschaft in diesem<br />

Fall berechtigt, von dem Anleger 5 Prozent seiner Pflichteinlage<br />

vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren<br />

Schadens zu beanspruchen.<br />

Sofern ein Anleger Einsicht in die Bücher und Schriften<br />

der Gesellschaft verlangt, trägt er gegebenenfalls entstehende<br />

eigene Kosten selbst.<br />

Wird ein Kommanditanteil ganz oder teilweise übertragen,<br />

so trägt der Übertragende (z. B. Verkäufer, Schenker, Erblasser)<br />

die mit der Übertragung verbundenen Kosten (z. B.<br />

Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung)<br />

in Höhe von pauschal 300 Euro sowie etwaige steuerrechtliche<br />

Nachteile der Gesellschaft. Sofern sich Auslagen<br />

der Gesellschaft erhöhen, ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin berechtigt, die Pauschale entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis<br />

der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis<br />

vorgelegt, so ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />

berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung<br />

auf diese ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />

zu lassen und / oder ein Rechtsgutachten im Hinblick auf<br />

die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

Für den Fall, dass ein Anleger Benachrichtigungen, betreffend<br />

die Gesellschaft, an die übrigen Treugeber über<br />

die Treuhänderin weiterleiten möchte, hat der Anleger die<br />

dadurch entstehenden Kosten im Voraus an die Treuhänderin<br />

zu bezahlen.<br />

Für ihre Mitwirkung bei allen Verfügungen (ausgenommen<br />

Übertragungen) über Beteiligungen und die Bearbeitung<br />

von besonderen Aufträgen, die über die reguläre Betreuung<br />

der Anleger hinausgehen, kann die Treuhänderin dem Treugeber<br />

eine angemessene Vergütung ihres zusätzlichen<br />

Aufwandes, auch in pauschalierter Form, in Rechnung<br />

stellen. Bei Übertragung eines Anteils von einem Treugeber<br />

auf einen anderen Treugeber erhält die Treuhänderin eine<br />

Kostenpauschale in Höhe von 100 Euro.<br />

Wird das Beteiligungsverhältnis aufgrund einer ordentlichen<br />

Kündigung des Anlegers beendet, so sind die im<br />

Zusammenhang mit der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />

entstehenden Mehrkosten von der Gesellschaft<br />

und dem kündigenden Anleger je zur Hälfte zu<br />

tragen. In allen anderen Fällen des Ausscheidens sind<br />

diese sowie alle anderen im Zusammenhang mit dem<br />

Ausscheiden entstehenden Kosten von dem ausgeschiedenen<br />

Anleger bzw. von dem betreibenden Gläubiger<br />

allein zu tragen. Auf die voraussichtlich zu tragenden<br />

Kosten haben die Anleger bzw. der betreibende Gläubiger<br />

einen Vorschuss zu leisten.<br />

Wird im Falle des Ausscheidens aufgrund einer ordentlichen<br />

Kündigung zwischen dem ausscheidenden Anleger<br />

und der Gesellschaft keine Einigung über die Höhe des<br />

Verkehrswertes der Beteiligung erzielt und ein Wirtschaftsprüfer<br />

als Schiedsgutachter bestellt, trägt die Gesellschaft<br />

die Kosten, sofern der ermittelte Verkehrswert über dem<br />

von der Gesellschaft angesetzten Wert der Beteiligung<br />

liegt. Andernfalls trägt der ausscheidende Anleger die<br />

Kosten vollständig.<br />

Bei Veräußerung der Beteiligung sind gegebenenfalls Kosten,<br />

wie z. B. Gutachten- oder Transaktionskosten, von dem<br />

Anleger selbst zu tragen. Generell sind von dem Anleger<br />

individuell veranlasste Kosten, wie beispielsweise Kommunikations-,<br />

Steuerberatungs- oder Reisekosten, zu tragen.<br />

Bei Inanspruchnahme einer individuellen Anteilsfinanzierung<br />

können für den Anleger neben dem zu leistenden<br />

laufenden Kapitaldienst gegebenenfalls weitere Kosten,<br />

wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen,<br />

anfallen.<br />

Die Höhe der vorstehend genannten Kosten ist überwiegend<br />

von den individuellen Verhältnissen des Anlegers<br />

abhängig. Eine Quantifizierung kann aus diesem Grund<br />

88 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Angaben über die Vermögensanlagen<br />

nicht vorgenommen werden. Weitere Kosten, die mit dem<br />

Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbunden sind, fallen für den Anleger nicht an.<br />

Weitere Leistungen / Haftung der Kommanditisten<br />

bzw. der Treugeber<br />

Eine Nachschussverpflichtung ist gesellschaftsvertraglich<br />

ausgeschlossen. Die Kommanditisten werden mit einer<br />

Haftsumme von 10 Prozent der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />

in das Handelsregister eingetragen. Aufgrund<br />

der gesetzlichen Kommanditistenhaftung haften Kommanditisten<br />

Dritten gegenüber in Höhe der im Handelsregister<br />

einzutragenden Haftsumme. Die Kommanditistenhaftung<br />

erlischt mit Einzahlung der Pflichteinlage.<br />

Solange und soweit der Saldo der Kapitalkonten in<br />

der Handelsbilanz durch Auszahlungen und Gewinn- und<br />

Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter der im<br />

Handelsregister eingetragenen Haftsumme aufweist, lebt<br />

die Haftung jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur<br />

Höhe der jeweiligen Haftsumme wieder auf. Auch nach<br />

einem Ausscheiden aus der Gesellschaft und der Löschung<br />

des Kommanditisten im Handelsregister besteht bis zur<br />

Höhe der Haftsumme eine Nachhaftung für weitere fünf<br />

Jahre für Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt dem<br />

Grunde nach bereits bestanden.<br />

Eine weitergehende Haftung der Anleger bis zur Höhe<br />

aller empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die<br />

Hafteinlage ist denkbar, wenn analog §§ 30 f. GmbHG<br />

Auszahlungen an die Anleger erfolgen, wenn die Liquiditätsund<br />

Vermögenslage der Emittentin Auszahlungen nicht<br />

zugelassen hätte.<br />

Die beschriebene Haftung der Kommanditisten besteht<br />

mittelbar auch für Treugeber, da die Treuhänderin gemäß<br />

§ 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages von dem<br />

Treugeber unter anderem von der Kommanditistenhaftung<br />

freigestellt wird.<br />

Über die in diesem Abschnitt genannten Leistungen<br />

hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu<br />

erbringen, insbesondere keine weiteren Zahlungen zu<br />

leisten.<br />

Angaben über die Emittentin<br />

Emittentin ist die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH &<br />

Co. KG mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Gorch-<br />

Fock-Wall 3, 20354 Hamburg. Die Eintragung ist im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der<br />

Registernummer HRA 112456 erfolgt. Die Emittentin wurde<br />

am 14. Dezember 2010 gegründet und am 15. Dezember<br />

2010 in das Handelsregister eingetragen.<br />

Die Emittentin unterliegt als Kommanditgesellschaft in der<br />

Form der GmbH & Co. KG deutschem Recht und ist auf<br />

unbestimmte Zeit eingegangen. Gesellschaftszweck ist der<br />

Erwerb, die Bebauung, die Vermietung, die Verwaltung sowie<br />

die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten zum Zwecke der Vermögensverwaltung<br />

sowie unmittelbar diesem Gesellschaftszweck dienende<br />

und fördernde Geschäfte, einschließlich des Begründens<br />

und Haltens von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und<br />

Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gesellschaftszweck<br />

zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar<br />

zu dienen geeignet sind.<br />

Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen im Sinne des<br />

Aktiengesetzes, insbesondere nicht im Sinne des § 18 AktG.<br />

Abweichende Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Emittentin<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht in den §§ 2<br />

bis 23 von den gesetzlichen Regelungen ab. Dies betrifft<br />

die Besonderheiten aus der anfänglichen Beteiligung der<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH (§ 2 Ziffer 3), die<br />

Beteiligung der Anleger über die Treuhänderin (§ 2 Ziffer<br />

4 bis 6), die Vereinnahmung des Agios sowie die Höhe<br />

der Haft- und Pflichteinlagen (§ 2 Ziffer 8), die Rechtsfolgen<br />

rückständiger Einlagen (§ 2 Ziffer 10 und 11), Einschränkungen<br />

des Gesellschafterkreises (§ 2 Ziffer 12), Geschäftsführungs-<br />

und Vertretungsbefugnisse (§ 3), einschließlich<br />

der Ersetzung des Widerspruchsrechts gem. § 164 HGB,<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 89


Prüfungspflicht des Jahresabschlusses (§ 4), Konten der<br />

Gesellschafter (§ 5), Kostenersatz und Vergütungen (§ 6),<br />

Ergebnisbeteiligung und Rechte auf Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen<br />

(§§ 7 und 8), Befreiung der Geschäftsführung<br />

vom Wettbewerbsverbot (§ 9), Stimmrechte und<br />

Beschlussfassungen einschließlich Beschlussverfahren und<br />

Mehrheiten (§§ 10 bis 12), Einsichts- und Auskunftsrechte<br />

der Anleger (§ 13), die Verfügung über Kommanditanteile<br />

(§ 14), Rechtsfolgen bei Tod eines Gesellschafters (§ 15),<br />

Kündigungen (§ 16), Ausscheiden und Ausschluss von<br />

Gesellschaftern (§ 17), Höhe und Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens<br />

(§ 18), Liquidation der Emittentin<br />

(§ 19), das Schlichtungsverfahren für etwaige Rechtsstreitigkeiten<br />

(§ 20), Mitwirkungspflichten, Zugang von Mitteilungen<br />

(§ 21), Verjährung von Schadensersatzansprüchen (§ 22)<br />

und Erfüllungsort und Gerichtsstand (§ 23).<br />

Für weitere Einzelheiten wird auf den im <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrag verwiesen.<br />

Angaben über die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Emittentin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin und Gründungsgesellschafterin<br />

der Emittentin ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH mit Sitz in Hamburg.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich<br />

haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften,<br />

insbesondere an der Emittentin. Die Satzung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin weicht in folgenden<br />

Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen ab: Die<br />

Zusammenlegung oder Teilung von Geschäftsanteilen durch<br />

einen Gesellschafter bedarf nicht der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung. Sind mehrere Geschäftsführer<br />

bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern<br />

oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem<br />

Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschafterbeschlüsse,<br />

durch die der Gesellschaftsvertrag geändert<br />

oder ergänzt oder die Gesellschaft aufgelöst wird, bedürfen<br />

der Einstimmigkeit, sonstige Gesellschafterbeschlüsse der<br />

Mehrheit aller nach dem Gesellschaftsvertrag vorhandenen<br />

Stimmen. Gehören die Geschäftsanteile der Gesellschaft<br />

einer Kommanditgesellschaft, an der die Gesellschaft als<br />

Komplementärin beteiligt ist, so hat jeder Kommanditist<br />

ein Recht zur Einsichtnahme in die Bücher und Papiere der<br />

Gesellschaft und auf Auskunft über die Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft. Die mit der Gründung der Gesellschaft<br />

verbundenen Kosten trägt diese bis zu einem Höchstbetrag<br />

von 10 Prozent des Stammkapitals. Darüber hinaus<br />

enthält die Satzung keine weiteren Abweichungen von<br />

den gesetzlichen Regelungen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Vertretung<br />

der Gesellschaft berechtigt. Sie leistet keine Kapitaleinlage<br />

und verfügt, unabhängig von ihrer Beteiligung an der<br />

Emittentin, stets über mindestens 200 Stimmen. Sie unterliegt<br />

keinem Wettbewerbsverbot. Sie und ihre Organe sind<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und zur<br />

Unterbevollmächtigung / Beauftragung Dritter berechtigt.<br />

Angaben über die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Emittentin<br />

Geschäftsführende Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin<br />

der Emittentin ist die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement<br />

GmbH mit Sitz in Hamburg. Gegenstand<br />

des Unternehmens ist die Beteiligung als geschäftsführende<br />

Kommanditistin an Kommanditgesellschaften.<br />

Zur Geschäftsführung der Emittentin ist allein die geschäftsführende<br />

Kommanditistin berechtigt und verpflichtet. Sie<br />

ist neben der persönlich haftenden Gesellschafterin zur<br />

Vertretung der Emittentin berechtigt und sie unterliegt<br />

keinem Wettbewerbsverbot. Sie und ihre Organe sind<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und<br />

zur Unterbeauftragung / Beauftragung Dritter berechtigt.<br />

Bestimmte Geschäfte bedürfen der Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Alle Geschäfte der Geschäftsführung, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen und die nicht<br />

im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

(Anlage I zum Gesellschaftsvertrag) vorgesehen oder im<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong> dargelegt sind, bedürfen, außer in<br />

90 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Angaben über die Vermögensanlagen<br />

Ausnahmefällen zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher<br />

Nachteile, der Zustimmung der Gesellschafter (siehe § 3<br />

Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Angaben über das Kapital der Emittentin<br />

Zum Datum der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es wird ein<br />

gezeichnetes Kommanditkapital der Emittentin in Höhe von<br />

10.000 Euro von den derzeitigen Gesellschaftern gehalten.<br />

Es stehen keine Einlagen auf das Kapital aus.<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH. Sitz und Geschäftsanschrift<br />

sowie die von den Gründungsgesellschaftern<br />

insgesamt gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen<br />

sind in der Tabelle dargestellt.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate<br />

Nr. 7 mbH erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

ab dem Jahr 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

1.000 Euro zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement GmbH hält<br />

eine vollständig eingezahlte Einlage in Höhe von 10 Euro.<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH hält eine<br />

vollständig eingezahlte Einlage in Höhe von 9.990 Euro.<br />

Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Emittentin durch<br />

die Aufnahme weiterer Gesellschafter um 33,39 Mio. Euro auf<br />

bis zu 33,40 Mio. Euro zu erhöhen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, das Kommanditkapital darüber<br />

hinaus maximal auf bis zu 35,3 Mio. Euro zu erhöhen.<br />

In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz<br />

ausgegeben. Aufgrund der Rechtsform<br />

der Emittentin bestehen keine Umtausch- oder Bezugsrechte<br />

auf Aktien.<br />

Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />

Gründungsgesellschafter der Emittentin sind die Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH,<br />

die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement GmbH und die<br />

Die Vergütung erhöht sich jährlich um 2,0 Prozent, erstmals<br />

zum 1. Januar 2012. Die Emittentin übernimmt zusätzlich<br />

die Kosten einer D&O-(gegebenenfalls E&O-)Versicherung<br />

für die Tätigkeit der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />

Sollten der persönlich haftenden Gesellschafterin infolge<br />

einer gesetzlichen Regulierung zusätzliche Kosten entstehen,<br />

die durch ihre Stellung als Gesellschafterin der Gesellschaft<br />

begründet sind, ist sie berechtigt, diese Kosten<br />

der Gesellschaft zu belasten.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Immobilienmanagement GmbH erhält für die Geschäftsführung<br />

ab dem Jahr 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe<br />

von 10.000 Euro zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht sich jährlich um 2,0 Prozent,<br />

erstmals zum 1. Januar 2012. Die Emittentin übernimmt<br />

zusätzlich die Kosten einer D&O-(gegebenenfalls E&O-)<br />

Versicherung für die Tätigkeit der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin. Sollten der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

infolge einer gesetzlichen Regulierung zusätzliche<br />

Kosten entstehen, die durch ihre Stellung als Gesellschafterin<br />

Gründungsgesellschafter Sitz Geschäftsanschrift Gezeichnetes und eingezahltes<br />

Kommanditkapital (EUR)<br />

Beteiligungsgesellschaft Hamburg Gorch-Fock-Wall 3,<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH 20354 Hamburg 0<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Hamburg Gorch-Fock-Wall 3,<br />

Immobilienmanagement GmbH 20354 Hamburg 10<br />

HOCHTIEF Essen Alfredstraße 236,<br />

Projektentwicklung GmbH 45133 Essen 9.990<br />

Summe Kommanditkapital<br />

Gründungsgesellschafter 10.000<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 91


der Gesellschaft begründet sind, ist sie berechtigt, diese<br />

Kosten der Gesellschaft zu belasten. Sofern kein anderslautender<br />

Gesellschafterbeschluss gefasst wird, erhält die<br />

geschäftsführende Kommanditistin im Fall der Liquidation<br />

der Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von 2,0 Prozent<br />

zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis für die<br />

Liegenschaft und der Summe aus den zur Ablösung der<br />

Finanzierungsverbindlichkeiten notwendigen Mittel und<br />

einer etwaigen Maklerprovision.<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH ist Verkäuferin<br />

der Liegenschaft Fuhlsbüttler Straße 387 – 401 sowie<br />

Hartzloh 25 – 27 in 22307 Hamburg und erhält den gemäß<br />

Kaufvertrag (siehe „Rechtliche Grundlagen – Kaufvertrag“,<br />

Seite 99 f.) geschuldeten Kaufpreis.<br />

Zudem sind die Gründungsgesellschafter, wie jeder Kommanditist<br />

der Gesellschaft, entsprechend ihrer jeweiligen<br />

Pflichteinlage am Gewinn und Verlust und den Auszahlungen<br />

der Gesellschaft beteiligt.<br />

Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und auch keine<br />

sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesondere keine Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />

unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

Die Gründungsgesellschafter Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH und die <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Immobilienmanagement GmbH sind beide mittelbare<br />

Tochtergesellschaften der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG selbst ist mit der Eigenkapitalvermittlung<br />

für diese Vermögensanlage beauftragt<br />

und bedient sich dabei der Mitarbeit von Vertriebsbeauftragten,<br />

zu denen auch verbundene Unternehmen<br />

gehören können.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />

unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG, mittelbare Gesellschafterin von zwei Gründungsgesellschaftern,<br />

ist mit der Übernahme der Platzierungsgarantie<br />

beauftragt und in diesem Rahmen auch berechtigt,<br />

diese Verpflichtung durch die Bereitstellung eines Darlehens<br />

zu erbringen.<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH selbst wird<br />

Lieferungen oder Leistungen in Zusammenhang mit der<br />

Herstellung des Anlageobjektes gemäß dem abgeschlossenen<br />

Kaufvertrag erbringen. Darüber hinaus sind die<br />

Gründungsgesellschafter weder mittelbar noch unmittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung bzw. Herstellung des Anlageobjekts nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG, mittelbare Gesellschafterin<br />

von zwei Gründungsgesellschaftern, erbringt verschiedene<br />

Lieferungen oder Leistungen in Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung bzw. Herstellung des Anlageobjekts. Die<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG erbringt die Konzeption, die<br />

Vermittlung des Eigenkapitals, die Finanzierungsvermittlung,<br />

die laufende Verwaltung und die Platzierungsgarantie<br />

für die Emittentin.<br />

Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

Zu den wichtigsten Tätigkeitsbereichen der Emittentin<br />

gehören der Erwerb, die Vermietung und die Verwaltung<br />

der Liegenschaft Fuhlsbüttler Straße 387 – 401 sowie<br />

Hartzloh 25 – 27 in 22307 Hamburg. Die Geschäftstätigkeit<br />

oder die Ertragslage der Emittentin ist von folgenden<br />

wesentlichen Verträgen abhängig:<br />

Über den Erwerb des Anlageobjektes wurde mit der<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH ein Kaufvertrag<br />

abgeschlossen.<br />

Für die langfristige Finanzierung des Anlageobjektes<br />

wurde ein Darlehensvertrag sowie eine Zinssicherungsvereinbarung<br />

mit der COREALCREDIT Bank AG<br />

geschlossen.<br />

92 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Angaben über die Vermögensanlagen<br />

Mit der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG wurden Geschäftsbesorgungsverträge<br />

über die Konzeption, die Eigenkapitalvermittlung,<br />

die Finanzierungsvermittlung und<br />

die Laufende Verwaltung der Emittentin geschlossen.<br />

Prospektaufstellung liegen keine laufenden Investitionen<br />

vor. Die Investitionen sollen gemäß den Prognosen des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

erfolgen. Die Tätigkeit der Emittentin ist<br />

nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Ebenfalls mit der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG wurde<br />

ein Platzierungsgarantievertrag geschlossen.<br />

Mit der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH wurde<br />

ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen.<br />

Mit der Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft<br />

mbH & Co. KG wurde ein Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

geschlossen.<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH hat mit der<br />

HOCHTIEF Corporate Space Management GmbH, mit der<br />

REWE Markt GmbH, mit der Iwan Budnikowsky GmbH<br />

& Co. KG und mit denn’s Biomarkt GmbH insgesamt<br />

vier Mietverträge über das Anlageobjekt geschlossen,<br />

die von der Emittentin übernommen werden.<br />

Für die Durchführung des kaufmännischen Managements<br />

des Objektes wird ein Vertrag mit der HOCHTIEF<br />

Property Management GmbH, für die Durchführung<br />

des Facility Managements ein Vertrag mit der HOCHTIEF<br />

Solutions AG abgeschlossen werden.<br />

Eine detaillierte Beschreibung der wesentlichen Verträge<br />

findet sich auf den Seiten 95 bis 105.<br />

Zum Ausmaß der Abhängigkeit von der Erfüllung der<br />

Verträge siehe das Kapitel „Risiken der Beteiligung –<br />

Vertragspartner- und sonstige Risiken“, Seite 22 f. Darüber<br />

hinaus ist die Emittentin nicht von Patenten, Lizenzen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren oder weiteren Verträgen<br />

mit wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage abhängig.<br />

Es sind weder Gerichts- noch Schiedsverfahren anhängig,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Emittentin haben können. Zum Zeitpunkt der<br />

Anlageziel und Anlagepolitik<br />

Anlageziel der Emittentin ist, aus der Bewirtschaftung<br />

und der Veräußerung der Liegenschaft einen Überschuss<br />

zu erzielen. Die Nettoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot<br />

werden zur Anschaffung der Liegenschaft<br />

Fuhlsbüttler Straße 387 – 401 sowie Hartzloh 25 – 27 in<br />

Hamburg-Barmbek (Anlageobjekt) verwendet sowie teilweise<br />

in die Liquiditätsreserve eingestellt.<br />

Am 20. Dezember 2010 wurde ein Kaufvertrag über den<br />

Erwerb der Liegenschaft geschlossen, d. h., mit der Realisierung<br />

des Anlageziels wurde begonnen. Die planmäßige<br />

Übernahme des Anlageobjektes soll zum 29. Februar 2012<br />

erfolgen. Die Nettoeinnahmen aus der Emission reichen<br />

alleine zur Realisierung des Anlageziels nicht aus. Zur<br />

Realisierung der Gesamtinvestition wird zusätzlich Fremdkapital<br />

aufgenommen. Für sonstige Zwecke werden die<br />

Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />

Der Gründungsgesellschafterin und Verkäuferin HOCHTIEF<br />

Projektentwicklung GmbH steht bis zur Übernahme der<br />

Liegenschaft durch die Emittentin und der Eintragung<br />

der Emittentin als Eigentümerin ins Grundbuch das<br />

Eigentum am Anlageobjekt zu. Der Prospektverantwortlichen,<br />

den sonstigen Gründungsgesellschaftern, dem<br />

Mitglied der Geschäftsführung, der Treuhänderin oder der<br />

Mittelverwendungskontrolleurin stand oder steht weder<br />

das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teile<br />

desselben zu, noch stand oder steht den genannten<br />

Personen aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung<br />

am Anlageobjekt zu.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

bestehen die im Kapitel „Fondsimmobilie“ auf Seite 55 f.<br />

beschriebenen dinglichen Belastungen des Anlageobjektes.<br />

Im Rahmen der langfristigen Finanzierung bestehen<br />

nach Übernahme des Anlageobjektes die auf<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 93


Seite 104 beschriebenen dinglichen Belastungen. Darüber<br />

hinaus bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen des Anlageobjektes.<br />

Rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes ergeben sich aus den abgeschlossenen<br />

Miet- und Darlehensverträgen sowie den dinglichen<br />

Belastungen. Insoweit wird auf das Kapitel „Rechtliche<br />

Grundlagen – Wesentliche Verträge“ verwiesen, in dem<br />

die Einzelheiten der Verträge dargestellt sind. Tatsächliche<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten ergeben<br />

sich mittelbar aus der Lage und der Bauausführung der<br />

Immobilie. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen<br />

oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes, insbesondere nicht<br />

im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

Zur Erreichung der Anlageziele und der Anlagepolitik liegen<br />

nach Kenntnis der Anbieterin alle erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen vor (siehe Kapitel „Fondsimmobilie“,<br />

Seite 54). Das Bewertungsgutachten für die Immobilie ist<br />

ebenfalls auf Seite 54 dargestellt.<br />

Die Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter,<br />

das Mitglied der Geschäftsführung, die Treuhänderin und<br />

die Mittelverwendungskontrolleurin erbringen die Leistungen<br />

gemäß den auf den Seiten 95 bis 99 beschriebenen<br />

Verträgen. Darüber hinaus erbringen sie keine nicht nur<br />

geringfügigen Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage.<br />

Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

Einziges Mitglied der Geschäftsführung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und damit der Emittentin ist Uli Bräuninger,<br />

geschäftsansässig Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden<br />

dem Mitglied der Geschäftsführung keine Gesamtbezüge,<br />

insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

oder Nebenleistungen jeder Art, gewährt.<br />

Uli Bräuninger ist Angestellter der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG ist unter anderem mit dem<br />

Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt. Darüber hinaus ist<br />

das Mitglied der Geschäftsführung nicht für Unternehmen tätig,<br />

die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

Des Weiteren ist die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG unter<br />

anderem auch Platzierungsgarantin. Die Platzierungsgarantin<br />

ist berechtigt, ihre Verpflichtung durch Bereitstellung<br />

eines Darlehens zu erfüllen. Darüber hinaus<br />

ist Uli Bräuninger nicht für Unternehmen tätig, die der<br />

Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Uli Bräuninger ist nicht für Unternehmen tätig, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung und Anschaffung<br />

des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht weder<br />

ein Beirat noch ein Aufsichtsgremium. Neben der <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Capital AG (Anbieterin und Prospektverantwortliche)<br />

gibt es keine Personen oder Gesellschaften, die die<br />

Herausgabe oder den Inhalt dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der<br />

Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />

Gewährleistungen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />

übernommen. Ein Garantiefonds besteht nicht.<br />

94 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Wesentliche Verträge<br />

Wesentliche Verträge<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Die Beschreibung der wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrages<br />

findet sich im Kapitel „Angaben über die<br />

Vermögensanlagen“. Der Gesellschaftsvertrag ist in diesem<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong> vollständig abgedruckt.<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit und Aufgaben<br />

Zwischen der Emittentin und der Treuhänderin, der TGH<br />

Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, mit Sitz in Hamburg,<br />

wurde mit Datum vom 20. Juli 2011 der auf Seite 132<br />

bis 135 abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

abgeschlossen. Aufgabe der Treuhänderin ist es, eine<br />

Pflichteinlage zu übernehmen und anteilig für Treugeber<br />

zu halten.<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

sind die Unterbreitung von Abstimmungsvorschlägen, die<br />

Wahrnehmung der Rechte aus den Treuhandanteilen nach<br />

Weisung des Anlegers sowie die Unterrichtung der Anleger<br />

einschließlich eines Rechenschaftsberichts.<br />

Treuhandverhältnis<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt mit dem<br />

Zugang der Annahmeerklärung beim Treugeber zustande.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von<br />

Treugebern an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Höhe des<br />

anteilig für einen Treugeber gehaltenen Kommanditanteils<br />

bestimmt sich nach der durch den Treugeber erfüllten<br />

Einzahlungsverpflichtung auf die Beteiligung (ohne Agio).<br />

Die Treuhänderin hält ihren Kommanditanteil im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Gesellschaftsanteil und tritt<br />

nach außen im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis<br />

handelt die Treuhänderin hinsichtlich der anteilig für<br />

den Treugeber gehaltenen Beteiligung ausschließlich im<br />

Auftrag und für Rechnung des Treugebers.<br />

Einlage<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, die in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarte Pflichteinlage zuzüglich Agio nach Annahme<br />

des Beitritts und Aufforderung durch die Treuhänderin auf<br />

dem für die Gesellschaft eingerichteten Mittelverwendungskontrollkonto<br />

zur Verfügung zu stellen. Kommt der Treugeber<br />

mit Zahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen<br />

in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten p. a. über dem<br />

Basiszinssatz. Erbringt ein Treugeber seine fällige Einlage<br />

ganz oder teilweise nicht, ist die Treuhänderin berechtigt,<br />

nach schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />

die mittelbare Beteiligung eines Anlegers zu beenden.<br />

Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die hieraus entstehen,<br />

hat der Treugeber zu tragen. Die Gesellschaft ist in diesem<br />

Fall berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines<br />

höheren Schadens, 5 Prozent der gezeichneten Pflichteinlage<br />

zu beanspruchen.<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Die Treuhänderin erteilt dem Treugeber Vollmacht, das<br />

Stimmrecht hinsichtlich des treuhänderisch für einen Treugeber<br />

gehaltenen Anteils in Gesellschafterversammlungen<br />

bzw. in schriftlichen Beschlussfassungen selbst oder<br />

durch einen Bevollmächtigten auszuüben. Der Treugeber<br />

ist auch berechtigt, der Treuhänderin Weisungen für die<br />

Stimmausübung zu erteilen. Geht der Treuhänderin keine<br />

Weisung durch einen Treugeber zu, wird sie sich bei<br />

Beschlussfassungen hinsichtlich der auf den Treugeber<br />

entfallenden Stimmen enthalten.<br />

Freistellung und Haftung der Treuhänderin<br />

Der Treugeber hat die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

freizustellen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb,<br />

der pflichtgemäßen Verwaltung sowie der Beendigung der<br />

Beteiligung eines Treugebers der Treuhänderin entstehen.<br />

Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten,<br />

haften, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last fallen. In jedem Fall ist der Umfang der Haftung<br />

auf die jeweilige Höhe der vom Anleger gezeichneten<br />

Pflichteinlage begrenzt.<br />

Vergütung<br />

Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin<br />

von der Gesellschaft eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 20.000 Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die vorgenannte Vergütung ist in Abhängigkeit<br />

von der Höhe des gezeichneten Kommanditkapitals zur<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 95


Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

erlaubt, spätestens am 31. Dezember 2012.<br />

Für die laufende Treuhandverwaltung erhält sie von der<br />

Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von 10.000 Euro p. a.<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch<br />

besteht erstmalig für das Geschäftsjahr 2012. Die<br />

Vergütung erhöht sich jährlich um 2,0 Prozent, erstmals<br />

zum 1. Januar 2013.<br />

Für die Mitwirkung bei allen Verfügungen (außer Übertragungen)<br />

kann die Treuhänderin dem Anleger eine<br />

angemessene Vergütung in Rechnung stellen. Für die<br />

Übertragung eines Anteils von einem Treugeber auf einen<br />

anderen Treugeber erhält die Treuhänderin eine Kostenpauschale<br />

in Höhe von 100 Euro. Außerdem erhält die<br />

Treuhänderin von der Gesellschaft die notwendigen<br />

Auslagen für die Unterrichtung der Gesellschafter sowie<br />

die Nettoaufwendungen für außerordentliche Maßnahmen<br />

(z. B. Einschaltung von Sachverständigen oder Führung<br />

von Prozessen, denen die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zugestimmt hat) ersetzt. Damit beträgt der<br />

Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />

vereinbarten Vergütungen der Treuhänderin bei einem<br />

Verlauf gemäß den Prospektprognosen über die geplante<br />

Fondslaufzeit 210.090 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />

Dauer / Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann durch die<br />

Anleger entsprechend den im Gesellschaftsvertrag getroffenen<br />

Regelungen zur Kündigung eines Kommanditanteils<br />

erstmalig zum 31. Dezember 2025 gekündigt<br />

werden. Im Übrigen ist eine Kündigung durch den Anleger<br />

nur aus wichtigem Grund möglich. Das dem Treugeber in<br />

§ 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages unter bestimmten<br />

Voraussetzungen eingeräumte Recht zur Übernahme<br />

der Beteiligung, mit der Folge der Umwandlung des<br />

Treuhandvertrages in einen reinen Verwaltungsvertrag<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres, erstmals zum 31. Dezember 2025, ordentlich<br />

kündigen. Die Treuhänderin ist zur außerordentlichen<br />

Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt, insbesondere<br />

wenn ihr infolge der zu erwartenden gesetzlichen<br />

Regulierung geschlossener Fonds bisher nicht bestehende<br />

Rechtspflichten auferlegt werden. Im Falle des<br />

Ausscheidens der Treuhänderin aus der Gesellschaft<br />

erteilen die Treugeber schon jetzt ihre Zustimmung, dass<br />

die geschäftsführende Kommanditistin oder die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin einen geeigneten neuen<br />

Treuhänder bestimmt. Eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf es in diesem Fall nicht.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Treuhänderin ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft<br />

der Anbieterin, die neben den anderen beteiligten Unternehmen<br />

der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Unternehmensgruppe zu<br />

den Hauptvertragspartnern der Emittentin zählt. Dadurch<br />

können sich grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben<br />

(vergleiche Kapitel „Risiken der Beteiligung – Interessenkonflikte“,<br />

Seite 22). Darüber hinaus bestehen keine<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />

Treuhänderin begründen können.<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit und Aufgaben,<br />

wesentliche Rechte und Pflichten<br />

Die Emittentin hat mit der Mittelverwendungskontrolleurin,<br />

der Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co.<br />

KG, mit Sitz in Hamburg, am 20. Juli 2011 einen Vertrag<br />

über die Mittelverwendungskontrolle geschlossen. Die<br />

Kontrolle erfolgt dabei nach ausschließlich formalen<br />

Kriterien gemäß den Regelungen des auf Seite 136 f.<br />

abgedruckten Mittelverwendungskontrollvertrages.<br />

Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die Verwendungskontrolle<br />

in der Investitionsphase über die von den Anlegern<br />

auf das Mittelverwendungskontrollkonto eingezahlten<br />

Mittel hinsichtlich der in Anlage I (Investitionsplan) zum<br />

Gesellschaftsvertrag dargestellten Positionen. Über das<br />

Emissionskapital zuzüglich des darauf entfallenden Agios<br />

in Höhe von 5 Prozent kann die Emittentin nur gemeinsam<br />

mit der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

verfügen. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung<br />

mit den Angaben des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

96 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Wesentliche Verträge<br />

sowie den in Anlage I des Gesellschaftsvertrages und den<br />

entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen<br />

enthaltenen Angaben.<br />

Vergütung<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben einen Gesamtbetrag in Höhe<br />

von 33.390 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Das Honorar ist mit Aufnahme der Mittelverwendungskontrolle<br />

verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage<br />

der Emittentin erlaubt.<br />

Dauer / Beendigung der Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Kontrolle beginnt mit dem Eingang der ersten Zahlung<br />

auf dem Mittelverwendungskontrollkonto. Die Kontrolle<br />

erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist<br />

mit Abwicklung der in dem Investitionsplan genannten<br />

Zahlungen und anschließender Auskehrung der verbleibenden<br />

Beträge an die Emittentin abgeschlossen. Der<br />

Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Interessenkonflikte<br />

Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die<br />

einen Interessenkonflikt der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

begründen könnten.<br />

Platzierungsgarantievertrag<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG hat der Emittentin mit Vertrag<br />

vom 20. Juli 2011 die Platzierung von Emissionskapital<br />

garantiert. In Abhängigkeit vom kalkulierten Fälligkeitstermin<br />

vor allem der Kaufpreisraten wird die Platzierung<br />

von Emissionskapital in Höhe von 10,3 Mio. Euro zum<br />

29. Dezember 2011, in Höhe von 29,0 Mio. Euro zum<br />

28. Februar 2012 sowie eine Gesamtplatzierung in Höhe von<br />

bis zu 33,39 Mio. Euro zum 31. Dezember 2012 garantiert.<br />

Die Platzierungsgarantin hat sich verpflichtet, zu den<br />

genannten Daten das zum geplanten Emissionskapital<br />

noch fehlende Emissionskapital durch eine Kommanditeinlage<br />

zu übernehmen oder von Dritten übernehmen zu<br />

lassen. Sie ist dabei berechtigt, der Emittentin anstelle einer<br />

Kommanditeinlage ein verzinsliches Darlehen gegebenenfalls<br />

gegen Stellung von Sicherheiten zur Verfügung zu<br />

stellen oder zur Verfügung stellen zu lassen.<br />

Bei einer Verlängerung der Platzierungsfrist durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin wird die Platzierungsgarantie<br />

entsprechend den Pflichteinlagen der neu beitretenden<br />

und einzahlenden Anleger reduziert. Für die Gewährung<br />

der Platzierungsgarantie erhält die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG eine Vergütung in Höhe von 333.900 Euro<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist anteilig im Verhältnis der gezeichneten Pflichteinlagen<br />

bzw. gewährten Darlehen verdient und zur Zahlung fällig,<br />

sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt.<br />

Der Platzierungsgarantievertrag ist nicht ordentlich kündbar.<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist Hamburg.<br />

Geschäftsbesorgungsverträge<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG ist Vertragspartnerin der<br />

Emittentin für die Geschäftsbesorgungsverträge Eigenkapitalvermittlung,<br />

Konzeption, Finanzierungsvermittlung und Laufende<br />

Verwaltung. Die genannten Verträge wurden am 20. Juli<br />

2011 geschlossen. Die Geschäftsbesorgungsverträge enden<br />

mit Abschluss der Platzierung und Vergütungsabrechnung<br />

(Eigenkapitalvermittlung), mit Abschluss des Darlehensvertrags<br />

(Finanzierungsvermittlung) bzw. können erstmals zum<br />

31. Dezember 2025 gekündigt werden (Laufende Verwaltung)<br />

oder sind für die Dauer der Gesellschaft fest vereinbart<br />

(Konzeption). Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist bei<br />

diesen Geschäftsbesorgungsverträgen ausgeschlossen.<br />

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt<br />

in allen Verträgen unberührt. Insbesondere ist die <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Capital AG zur außerordentlichen Kündigung der<br />

Geschäftsbesorgungsverträge berechtigt, wenn ihr infolge<br />

der zu erwartenden gesetzlichen Regulierung geschlossener<br />

Fonds bisher nicht bestehende Rechtspflichten<br />

auferlegt werden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im<br />

Zusammenhang mit diesen Verträgen ist jeweils Hamburg.<br />

Konzeption<br />

Für die Konzeption des Beteiligungsangebotes erhält die<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG eine Vergütung in Höhe von<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 97


89.414 Euro. Die Vergütung versteht sich zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer und ist mit Fertigstellung des<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>s verdient und zur Zahlung fällig, sobald<br />

es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens<br />

am 31. Dezember 2012.<br />

Darüber hinaus erhält die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG unter<br />

bestimmten Voraussetzungen erfolgsabhängige Vergütungen.<br />

Voraussetzung für eine erfolgsabhängige Vergütung bei Verkauf<br />

der Fondsimmobilie und Liquidation der Gesellschaft ist, dass<br />

die Gesamtauszahlung an die Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />

der Veräußerung mindestens der Summe aus jährlichen<br />

Auszahlungen (vor Steuern) von durchschnittlich 5,75 Prozent<br />

p. a. (ab dem Jahr 2013 bzw. ab dem Jahr 2025 von durchschnittlich<br />

6 Prozent p. a.) sowie einem Liquidationserlös von<br />

105 Prozent jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />

ohne Agio entspricht. Bei einer Fondslaufzeit bis zum<br />

Jahr 2025 wäre beispielsweise eine erfolgsabhängige Vergütung<br />

erst aus den Beträgen zu zahlen, die verbleiben, nachdem<br />

Gesellschafter eine Gesamtauszahlung in Höhe von 180<br />

Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals erhalten haben.<br />

eine Auszahlung von 5,75 Prozent p. a. (bzw. 6 Prozent ab<br />

dem Jahr 2025) bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />

übersteigt. Eine sich nach dieser Regelung ergebende<br />

erfolgsabhängige Vergütung wird auf die zum Zeitpunkt des<br />

Verkaufs der Fondsimmobilie etwaig zu ermittelnde erfolgsabhängige<br />

Vergütung angerechnet. Sofern die Summe<br />

der bereits gezahlten erfolgsabhängigen Vergütungen die<br />

erfolgsabhängige Vergütung bei Veräußerung übersteigt,<br />

muss die Differenz nicht erstattet werden.<br />

Die erfolgsabhängigen Vergütungsansprüche verstehen<br />

sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG haftet nur, soweit ihr Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von vorstehendem<br />

Haftungsausschluss ausgenommen sind die Haftung für<br />

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der<br />

Gesundheit sowie die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten. Die Haftung ist – mit Ausnahme<br />

der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – der Höhe<br />

nach auf das Entgelt beschränkt. Das Entgelt steht einmalig<br />

für alle geltend gemachten Ansprüche zur Verfügung.<br />

Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, erhält die <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Capital AG eine erfolgsabhängige Vergütung in<br />

Höhe von 10 Prozent der insgesamt ab dem Jahr 2013 an<br />

alle Gesellschafter geleisteten Auszahlungen, die 105 Prozent<br />

des eingezahlten Kommanditkapitals übersteigen,<br />

sowie in Höhe von weiteren 25 Prozent aus dem Betrag,<br />

der der Gesellschaft danach noch aus dem Liquidationserlös<br />

(nach Abzug der Vergütung des Liquidators nach § 19<br />

Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags) verbleibt. Die <strong>Hesse</strong><br />

<strong>Newman</strong> Capital AG ist berechtigt, auf die zu erwartenden<br />

Vergütungsansprüche Abschlagszahlungen zu verlangen.<br />

Vor der Veräußerung der Immobilie erhält die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG eine erfolgsabhängige Vergütung unter der<br />

Voraussetzung, dass die Summe der geleisteten jährlichen<br />

Auszahlungen (vor Steuern) die Summe des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals ohne Agio übersteigt. Dies wäre unter<br />

Fortführung der Prognoseannahmen voraussichtlich im Jahr<br />

2029 der Fall. Die Vergütung beträgt dann jeweils 25 Prozent<br />

des Betrages, um den die Auszahlung im jeweiligen Jahr<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

Für die Eigenkapitalvermittlung erhält die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG 4,0 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

sowie das auf das gezeichnete Kommanditkapital<br />

anfallende Agio in Höhe von 5,0 Prozent, jeweils zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist<br />

anteilig in Abhängigkeit von der Höhe des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals verdient und zur Zahlung fällig, sobald<br />

es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG haftet nur, soweit ihr<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von vorstehendem<br />

Haftungsausschluss ausgenommen sind die<br />

Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung im Falle der<br />

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist<br />

– mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

– der Höhe nach beschränkt auf 300.000 Euro.<br />

Der Betrag steht einmalig für alle geltend gemachten<br />

Ansprüche zur Verfügung.<br />

98 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Wesentliche Verträge<br />

Finanzierungsvermittlung<br />

Für die Vermittlung der Fremdfinanzierung erhält die<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG eine Vergütung in Höhe von<br />

435.500 Euro. Die Leistung ist nach § 4 Nr. 8a UStG<br />

umsatzsteuerfrei. Die Vergütung ist mit Abschluss des<br />

Darlehensvertrages verdient und zur Zahlung fällig, sobald<br />

es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens<br />

am 31. Dezember 2012.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG haftet nur, soweit ihr Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von vorstehendem<br />

Haftungsausschluss ausgenommen sind die Haftung für<br />

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der<br />

Gesundheit sowie die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten. Die Haftung ist – mit Ausnahme der<br />

Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – der Höhe<br />

nach auf das Entgelt beschränkt. Das Entgelt steht einmalig<br />

für alle geltend gemachten Ansprüche zur Verfügung.<br />

Laufende Verwaltung<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG übernimmt gegenüber der<br />

Gesellschaft Aufgaben der laufenden Verwaltung. Dazu<br />

gehören unter anderem allgemeine kaufmännische Dienstleistungen<br />

sowie Aufgaben des Rechnungswesens und<br />

die Durchführung der Auszahlungen. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong><br />

Capital AG ist im Rahmen der übernommenen Pflichten<br />

zur Vertretung der Gesellschaft bevollmächtigt. Für diese<br />

Geschäftsbesorgung erhält sie ab dem Jahr 2012 eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 37.000 Euro. Die Vergütung<br />

versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und<br />

ist anteilig mit Ablauf jeden Quartals verdient und fällig,<br />

sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt.<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG haftet nur, soweit ihr<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von<br />

vorstehendem Haftungsausschluss ausgenommen sind<br />

die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung im Falle der<br />

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist<br />

– mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

– der Höhe nach beschränkt auf 100.000 Euro.<br />

Der Betrag steht einmalig für alle geltend gemachten<br />

Ansprüche zur Verfügung.<br />

Kaufvertrag<br />

Grundstück<br />

Die Gesellschaft, an der bis zum Beitritt der Anleger<br />

zunächst die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH (nachfolgend<br />

auch Verkäuferin) noch mit 99 Prozent beteiligt<br />

ist, hat am 20. Dezember 2010 nebst Nachtrag vom 1. Juli<br />

2011 mit der Verkäuferin einen Grundstückskaufvertrag<br />

über den Grundbesitz Gemarkung Hamburg-Barmbek,<br />

Blatt 17330 lfd. Nr. 1, Flurstücke 6376, 6397, 6398, 6410,<br />

6412 mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von<br />

gesamt 6.587 Quadratmetern, und Hamburg-Barmbek,<br />

Blatt 17332 lfd. Nr. 3, Flurstücke 5984, 6389, 6390, 6413<br />

mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von gesamt<br />

6.611 Quadratmetern, abgeschlossen.<br />

Die Verkäuferin hat sich in diesem Kaufvertrag verpflichtet,<br />

auf dem vorstehend bezeichneten Grundbesitz zwei Büround<br />

Geschäftshäuser mit 5 bzw. 7 Obergeschossen, einem<br />

Untergeschoss mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit<br />

296 Stellplätzen sowie 18 Außenstellplätzen (nachfolgend<br />

Immobilie) zu errichten. Die Verkäuferin schuldet die Fertigstellung<br />

der Immobilie, vorbehaltlich gegebenenfalls<br />

einzelner noch zurückgestellter Ausbauleistungen, bis zum<br />

31. März 2012. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll auch<br />

die Übernahme der Mietfläche durch den Hauptmieter<br />

HOCHTIEF Corporate Space Management GmbH erfolgen.<br />

Die Fertigstellung und Übergabe der sonstigen<br />

Flächen an die Mieter kann auch bereits vor diesem Zeitpunkt<br />

erfolgen. Bezüglich der Mietbereiche REWE und<br />

Budnikowsky ist eine Übergabe der Mietfläçhen an die<br />

Mieter voraussichtlich noch in 2011 beabsichtigt.<br />

Die Verkäuferin hat sich im Falle nicht rechtzeitiger Fertigstellung<br />

der Immobilie zur Zahlung eines nach dem Ausmaß<br />

der Verzögerung gestaffelten pauschalen Schadensersatzes<br />

verpflichtet. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zum<br />

Rücktritt berechtigt, wenn sich die Verkäuferin mit der<br />

Fertigstellung zum 31. März 2012 um mehr als 3 Monate<br />

in Verzug befindet.<br />

Der vorläufige Nettokaufpreis für den Grundbesitz einschließlich<br />

der noch zu errichtenden Gebäude beträgt<br />

57.888.393,20 Euro und berechnet sich aus einer bei<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 99


Vertragsschluss zugrunde gelegten kalkulierten Netto-Soll-<br />

Miete für ein volles Kalenderjahr in Höhe von 3.511.720,80 Euro<br />

abzüglich einer Kompensationszahlung multipliziert mit<br />

dem Faktor 16,5.<br />

Der vorläufige Kaufpreis ist in drei Raten zur Zahlung fällig.<br />

Eine erste Rate in Höhe von 5.671.036,80 Euro ist zum<br />

Ablauf des Monats zu zahlen, in dem der Mieter REWE<br />

seinen Mietbereich übernommen und die erste Miete bezahlt<br />

hat. Eine zweite Rate in Höhe von 3.178.791,20 Euro<br />

ist zum Ablauf des Monats zu zahlen, in dem der Mieter<br />

Budnikowsky seinen Mietbereich übernommen hat und die<br />

jeweils erste Miete bezahlt worden ist. Weitere Voraussetzung<br />

für die Fälligkeit der ersten beiden Kaufpreisraten<br />

ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten<br />

der Gesellschaft sowie die Lastenfreistellung beziehungsweise<br />

die Übergabe einer eine etwaige Rückzahlung<br />

der ersten beiden Raten des vorläufigen Kaufpreises<br />

absichernden Bankbürgschaft durch die Verkäuferin.<br />

Die dritte Kaufpreisrate wird, vorbehaltlich der Eintragung<br />

der Auflassungsvormerkung und der Lastenfreistellung,<br />

zum Ablauf des Monats fällig, zu dem der Mietbereich<br />

HOCHTIEF übergeben worden ist. Für die zum Zeitpunkt<br />

der Abnahme gegebenenfalls noch unvermieteten und vor<br />

diesem Hintergrund noch nicht vollständig ausgebauten<br />

Flächen kann die Gesellschaft einen Einbehalt in Höhe von<br />

250 Euro pro Quadratmeter nicht fertiggestellter Fläche von<br />

der dritten Rate des vorläufigen Kaufpreises vornehmen,<br />

der durch eine Konzernbürgschaft der HOCHTIEF Aktiengesellschaft<br />

abgelöst werden kann.<br />

Eine Anpassung des vorläufigen Kaufpreises findet statt,<br />

wenn aufgrund von Flächenabweichungen nach Fertigstellung<br />

eine Anpassung der Mieten im Vergleich zu der bei<br />

Kaufpreiskalkulation zugrunde gelegten Mieten vorzunehmen<br />

ist. Eine Anpassung des vorläufigen Kaufpreis findet<br />

weiterhin statt, wenn aufgrund von Sonderwünschen des<br />

Mieters HOCHTIEF eine Anpassung der Miete vorzunehmen<br />

ist oder eine Erstvermietung bei Vertragsschluss noch<br />

nicht vermieteter Flächen innerhalb eines Zeitraumes von<br />

90 Monaten nach Besitzübergang zu einer Miete erfolgt,<br />

die über den bei Kalkulation des vorläufigen Kaufpreises<br />

zugrunde gelegten kalkulierten Netto-Soll-Mieten liegt.<br />

In allen übrigen Fällen findet keine Kaufpreisanpassung<br />

statt. Etwaige Kaufpreiserhöhungen aufgrund Flächenabweichungen<br />

sind auf 300.000 Euro begrenzt. Etwaige<br />

Kaufpreiserhöhungen aufgrund von Sonderwünschen /<br />

Besservermietungen sind auf 1.000.000 Euro begrenzt,<br />

wobei nach dem aktuellen Stand eine Ausschöpfung<br />

dieses Rahmens wahrscheinlich erscheint.<br />

Der Besitzübergang und damit auch der Übergang von<br />

Nutzen und Lasten erfolgt mit Zahlung der dritten Rate<br />

des vorläufigen Kaufpreises. Der Gefahrübergang erfolgt<br />

bereits mit Abnahme. Die Mieten aus den Mietverhältnissen<br />

REWE und Budnikowsky stehen der Gesellschaft jedoch<br />

bereits mit Zahlung der ersten bzw. der zweiten Rate des<br />

vorläufigen Kaufpreises zu.<br />

Sollten bei Besitzübergang noch Flächen unvermietet<br />

sein oder Flächen zu Mietansätzen vermietet werden, die<br />

unterhalb der für diese Flächen kalkulierten Netto-Soll-<br />

Mieten liegen, hat sich die Verkäuferin verpflichtet, der<br />

Gesellschaft den monatlichen Differenzbetrag aus den<br />

mietvertraglich vereinbarten und der der Kaufpreisbemessung<br />

zugrunde gelegten kalkulierten Netto-Soll-Miete für<br />

die Dauer von längstens 90 Monaten und einer Höhe von<br />

maximal 36.490,00 Euro pro Monat (kalkuliert auf Basis<br />

der bei Vertragsabschluss noch nicht vermieteten Flächen)<br />

zu erstatten (Differenzgarantie). Zusätzlich hat sich die<br />

Verkäuferin verpflichtet, für die Dauer von 90 Monaten ab<br />

Besitzübergang für alle nicht vermieteten Flächen eine<br />

Nebenkostenpauschale von 1 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche<br />

zu übernehmen. Wenn der Ergebnisabführungsvertrag<br />

zwischen der Verkäuferin und der HOCHTIEF Aktiengesellschaft<br />

beendet werden sollte, ist eine Besicherung der<br />

Verpflichtung der Verkäuferin durch Stellung einer Bürgschaft<br />

der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Höhe einer<br />

kalkulierten Jahresmiete der zum Zeitpunkt des Entstehens<br />

der Bürgschaftsverpflichtung noch unvermieteten<br />

Flächen vereinbart.<br />

Die Verkäuferin hat für die ersten zwei Jahre nach Besitzübergang<br />

das ausschließliche Recht, die noch nicht<br />

vermieteten Flächen auf Basis im Kaufvertrag festgelegter<br />

100 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Wesentliche Verträge<br />

Vorgaben, d. h. zum Beispiel einer Festlaufzeit von zehn<br />

bzw. fünf Jahren sowie bei Vereinbarung einer Indexierung<br />

in Höhe von mind. 70 Prozent, an Mieter mit einer ausreichenden<br />

Bonität zu vermieten. Einer Vermietung unterhalb<br />

der kalkulierten Netto-Soll-Mieten muss die Gesellschaft<br />

nur dann zustimmen, wenn der Durchschnitt der abgeschlossenen<br />

Mietverträge eine Miete aufweist, die mindestens<br />

den kalkulierten Mietansätzen entspricht.<br />

Die Verkäuferin hat sich zur Bebauung des Grundbesitzes<br />

gemäß den Vorgaben der bereits abgeschlossenen Mietverträge<br />

sowie der Musterbaubeschreibung verpflichtet. Bei<br />

Abnahme festgestellte Mängel werden mit einem Einbehalt<br />

von der dritten Rate des vorläufigen Kaufpreises in Höhe des<br />

1,5-Fachen der für die Mängelbeseitigung bzw. für die Erbringung<br />

der Restleistungen erforderlichen Kosten bewertet.<br />

Die Haftung der Verkäuferin für eine Kontaminierung des<br />

Kaufobjektes mit sogenannten Altlasten oder sonstigen<br />

Schadstoffen ist ausgeschlossen.<br />

Die Verjährungsfrist für auftretende Mängel beträgt, mit Ausnahme<br />

der folgenden Leistungen, fünf Jahre ab Abnahme,<br />

vorbehaltlich des Abschlusses von Wartungsverträgen.<br />

Für gärtnerische Anlagen beträgt die Verjährungsfrist<br />

ein Jahr. Für alle maschinellen und elektrotechnischen/<br />

elektrischen Anlagen oder Teile davon, vorbehaltlich des<br />

Abschlusses und der Erfüllung eines Wartungsvertrages<br />

nach Herstellervorschrift, mindestens zwei Jahre. Ohne<br />

Wartungsvertrag beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Für<br />

feuerberührte Teile beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr,<br />

für alle Abdichtungsarbeiten und Dachflächen zehn Jahre,<br />

für Leuchtmittel zwei Monate, für elektrische und elektronische<br />

Geräte (z. B. Leuchten und Kühlschränke) zwei Jahre.<br />

Zur Absicherung der Mängelansprüche ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, von der dritten Rate des vorläufigen<br />

Kaufpreises einen Betrag von 1,5 Mio. Euro einzubehalten,<br />

der nach Ablauf von fünf Jahren auf 300.000 Euro zu<br />

reduzieren und nach Ablauf von zehn Jahren unverzüglich<br />

zurückzugeben ist. Die Verkäuferin ist berechtigt, diesen<br />

Sicherheitseinbehalt gegen Vorlage einer Konzernbürgschaft<br />

der HOCHTIEF Aktiengesellschaft oder durch Übergabe<br />

von Gewährleistungsbürgschaften der mit der Realisierung<br />

des Bauvorhabens beauftragten Unternehmen abzulösen.<br />

Mietverträge<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für die Fondsimmobilie<br />

bereits vier Mietverträge abgeschlossen.<br />

Mietvertrag HOCHTIEF Corporate Space<br />

Management GmbH<br />

HOCHTIEF hat am 2. Juli 2010 einen Mietvertrag nebst<br />

Nachtrag vom 16. und 20. Dezember 2010 abgeschlossen.<br />

HOCHTIEF mietet insgesamt rund 14.149 Quadratmeter<br />

Büro-, Empfangs- und Lagerflächen sowie 162 Stellplätze<br />

in der Tiefgarage und 18 Stellplätze im Außenbereich. Die<br />

endgültige Mietfläche wird nach der Fertigstellung des<br />

Gebäudes und Ermittlung des Flächenaufmaßes in einem<br />

Nachtrag zum Mietvertrag festgelegt.<br />

Die anfängliche Jahresmiete beträgt voraussichtlich<br />

2.508.257 Euro. Die Miete wird jährlich zum 1. Januar entsprechend<br />

der Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

angepasst. Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von<br />

zwölf Jahren ab Übergabe. Danach hat HOCHTIEF die<br />

Option, das Mietverhältnis zwei Mal um einen Zeitraum<br />

von jeweils fünf Jahren zu verlängern. Danach verlängert<br />

sich das Verhältnis jeweils automatisch um ein weiteres<br />

Jahr, wenn keine der Parteien kündigt. Das Gleiche gilt,<br />

wenn HOCHTIEF die Option nicht wahrnimmt. Die Übergabe<br />

der Mietflächen erfolgt laut Mietvertrag frühestens<br />

am 15. Januar 2012 und spätestens am 30. April 2012.<br />

In der Wirtschaftlichkeitsprognose ist die Übergabe der<br />

Flächen an HOCHTIEF sowie die Übernahme durch die<br />

Emittentin zum 29. Februar 2012 kalkuliert.<br />

Soweit es aufgrund von Änderungswünschen des Mieters<br />

zu einer entgegen den ursprünglichen Planungen abweichenden<br />

Ausstattung des Mietgegenstandes kommen<br />

sollte, sind etwaige Mehr- / Minderkosten zu saldieren.<br />

Einen etwaigen Differenzbetrag haben der Vermieter oder<br />

aber der Mieter innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des<br />

Mietverhältnisses auszugleichen. Alternativ hierzu ist der<br />

Mieter berechtigt, einen Ausgleich von ihm zu tragender<br />

Mehrkosten über eine Anpassung der Miete zu verlangen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 101


Diese Möglichkeit ist jedoch auf einen maximalen Erhöhungsbetrag<br />

von 20 Eurocent pro Quadratmeter Mietfläche<br />

begrenzt.<br />

Zusätzlich zur Grundmiete leistet der Mieter monatlich eine<br />

Nebenkostenvorauszahlung von 2,50 Euro pro Quadratmeter<br />

Bürofläche. Der Mieter übernimmt sämtliche Nebenkosten<br />

entsprechend der Betriebskostenvereinbarung. Im Rahmen<br />

der sonstigen Betriebskosten übernimmt HOCHTIEF u. a.<br />

Vollwartungskosten für sonstige wartungsbedingte Haustechnik<br />

und die Kosten des kaufmännischen und technischen<br />

Facility Managements. Der Mieter trägt auch die anteiligen<br />

Kosten des Quartiermanagements, einer Allgefahren-Versicherung<br />

inklusive einer Mietverlustversicherung und einer<br />

evtl. noch abzuschließenden Terrorversicherung sowie die<br />

anteiligen Kosten der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.<br />

und Vornahme der notwendigen Schönheitsreparaturen<br />

zurückzugeben.<br />

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat sich verpflichtet,<br />

wenn der zwischen dem Mieter und ihr bestehende<br />

Ergebnisabführungsvertrag beendet werden sollte, den<br />

Vermieter hierüber zu unterrichten und auf schriftliches<br />

Verlangen des Vermieters die gesamtschuldnerische<br />

Haftung für die Verbindlichkeiten des Mieters nach dem<br />

Mietvertrag zu übernehmen.<br />

HOCHTIEF (Creditreform Bonitätsindex: 299 = „mittlere<br />

Bonität“, Stand 28. Februar 2011) hat einen Ergebnisabführungsvertrag<br />

mit der HOCHTIEF Aktiengesellschaft<br />

(Creditreform Bonitätsindex: 113 = „ausgezeichnete Bonität“,<br />

Stand 28. Juni 2011).<br />

Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung an Dach<br />

und Fach werden vom Vermieter getragen. Die Durchführung<br />

von Schönheitsreparaturen sowie von Instandhaltungs- / Instandsetzungsmaßnahmen<br />

hinsichtlich der gemeinschaftlich<br />

mit anderen Mietern genutzten Einrichtungen und Anlagen<br />

obliegt dem Vermieter. Der Mieter ist jedoch verpflichtet,<br />

diese Kosten anteilig bis zu 5.000 Euro netto im Einzelfall,<br />

höchstens aber bis zu einem Betrag von 40.000 Euro netto<br />

im Kalenderjahr, über die Umlage von Nebenkosten zu<br />

tragen. Die Durchführung der Schönheitsreparaturen sowie<br />

die Instandhaltung und Instandsetzung innerhalb des Mietgegenstandes<br />

obliegt dem Mieter.<br />

Der Mieter ist berechtigt, die Liegenschaft an mit dem<br />

Mieter gemäß § 15 AktG verbundene Unternehmen unterzuvermieten.<br />

Eine Untervermietung an sonstige Dritte ist<br />

dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters<br />

gestattet. Dieser darf seine Zustimmung jedoch nur aus<br />

wichtigem Grund verweigern.<br />

Mietvertrag REWE Markt GmbH<br />

REWE mietet eine Fläche im Erdgeschoss für einen Lebensmittelmarkt<br />

als Vollsortimenter und einen Backshop mit<br />

Sitzcafé an. Aufgrund einer mietvertraglichen Regelung<br />

können keine Details des Mietvertrags beschrieben werden.<br />

REWE verfügt gemäß Creditreform über eine „sehr gute<br />

Bonität“ mit einem Index von 192 (Stand 19. Juli 2011).<br />

Das beherrschende Unternehmen REWE Deutscher<br />

Supermarkt KGaA verfügt über eine „gute Bonität“ mit<br />

einem Index von 225 (Stand 22. Juli 2011).<br />

Mietvertrag Iwan Budnikowsky GmbH & Co. KG<br />

Budnikowsky hat mit Vertrag vom 11./16. Juni 2009 nebst<br />

Nachtrag vom 29. Januar 2010 für eine Filiale der Drogeriemarktkette<br />

einen Mietvertrag über eine Fläche von<br />

ca. 770 Quadratmetern über eine Festlaufzeit von zehn<br />

Jahren und sechs Wochen ab Übergabetag abgeschlossen.<br />

Die ersten sechs Wochen nach Übergabe sind mietfrei.<br />

Miete, Nebenkosten und Nebenkostenvorauszahlungen<br />

sind zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu entrichten.<br />

Der Vermieter gewährt dem Mieter für die Dauer<br />

des Mietvertrags Konkurrenzschutz. Bei Beendigung<br />

der Mietzeit hat HOCHTIEF die Flächen im ursprünglichen<br />

Zustand nach Beseitigung sämtlicher Schäden<br />

Die anfängliche Jahresmiete beträgt 192.654 Euro. Die<br />

Miete wird angepasst, sobald sich der Verbraucherpreisindex<br />

um zehn Prozentpunkte gegenüber dem Stand<br />

ein Jahr nach Mietbeginn oder der letzten Anpassung<br />

ändert. Die Miete wird in diesem Fall um 70 Prozent der<br />

Veränderung des Indexes angepasst.<br />

102 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Wesentliche Verträge<br />

Die endgültige Mietfläche wird nach der Fertigstellung<br />

des Gebäudes und Ermittlung des Flächenaufmaßes<br />

festgelegt und ist dann Grundlage für die Miet- und Nebenkostenabrechnung.<br />

Flächenabweichungen von mehr als<br />

10 Prozent berechtigen Budnikowsky zum Rücktritt. Dieses<br />

Rücktrittsrecht erlischt 14 Kalendertage nach Mitteilung des<br />

Aufmaßes oder spätestens mit Übergabe der Mietfläche.<br />

Budnikowsky hat die Option, das Mietverhältnis zwei Mal<br />

um einen Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern. Danach<br />

verlängert sich das Verhältnis jeweils automatisch um ein<br />

weiteres Jahr, wenn keine der Parteien kündigt. Das Gleiche<br />

gilt auch, wenn die Option nicht wahrgenommen wird. In<br />

der Wirtschaftlichkeitsprognose wurde eine Übergabe der<br />

Mietflächen an Budnikowsky im Oktober 2011 unterstellt,<br />

sodass der Mieter im Dezember 2011 die erste Miete zahlt<br />

und die Emittentin zum 31. Dezember 2011 eine Teilabnahme<br />

des Gebäudes vornimmt.<br />

Zusätzlich zur Miete leistet der Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung<br />

in Höhe von 2,50 Euro pro Quadratmeter.<br />

Der Mieter übernimmt sämtliche Nebenkosten entsprechend<br />

der Betriebskostenverordnung. Im Rahmen der sonstigen<br />

Betriebskosten übernimmt Budnikowsky u. a. Kosten der<br />

kaufmännischen Hausverwaltung in Höhe von 2 Prozent<br />

der Grundmiete. Außerdem übernimmt der Mieter die<br />

anteiligen Kosten des Quartiermanagements.<br />

Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung an Dach<br />

und Fach werden vom Vermieter getragen. Die Durchführung<br />

von Schönheitsreparaturen sowie die Instandhaltung<br />

und Instandsetzung gemeinschaftlicher Flächen<br />

und Anlagen obliegt dem Vermieter. Der Mieter wird sich<br />

an diesen Kosten jedoch anteilig, maximal jedoch bis zu<br />

einem Betrag von nicht mehr als 1.000 Euro im Einzelfall<br />

oder 5.000 Euro im Kalenderjahr beteiligen. Die Durchführung<br />

der Schönheitsreparaturen im Mietgegenstand<br />

sowie die Instandhaltung und Instandsetzung des Mietgegenstandes<br />

obliegt dem Mieter.<br />

Der Mieter verpflichtet sich, bei Übergabe eine Kaution in<br />

Höhe von zwei Monatsmieten in Form einer Mietbürgschaft<br />

zu stellen. Budnikowsky wird für die Dauer des Vertrags ein<br />

Konkurrenzschutz dahingehend gewährt, dass in dem Objekt<br />

kein weiterer Drogeriefachmarkt betrieben werden darf.<br />

Die Miete und Nebenkostenvorauszahlungen sind zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses hat Budnikowsky die Mietflächen<br />

im ursprünglichen Zustand nach Beseitigung sämtlicher<br />

Schäden und Vornahme der notwendigen Schönheitsreparaturen<br />

zurückzugeben.<br />

Der Vermieter schuldet die Übergabe des Mietgegenstandes<br />

spätestens bis zum 1. Februar 2012.<br />

Budnikowsky verfügt gemäß Creditreform über eine „ausgezeichnete<br />

Bonität“ mit einem Index von 144 (Stand<br />

2. Februar 2011).<br />

Mietvertrag denn’s Biomarkt GmbH<br />

denn’s Biomarkt hat mit Vertrag vom 8. Juni 2011 für eine<br />

Filiale der Biomarktkette einen Mietvertrag über eine Fläche<br />

von ca. 781 Quadratmetern über eine Festlaufzeit von zehn<br />

Jahren ab Übergabetag abgeschlossen.<br />

Die anfängliche Jahresmiete beträgt rund 139.643 Euro.<br />

Die Miete wird angepasst, sobald sich der Verbraucherpreisindex<br />

um zehn Prozentpunkte gegenüber dem Stand<br />

ein Jahr nach Mietbeginn oder der letzten Anpassung<br />

ändert. Die Miete wird in diesem Fall um 75 Prozent der<br />

Veränderung des Indexes angepasst.<br />

Die endgültige Mietfläche wird nach der Fertigstellung des<br />

Gebäudes und Ermittlung des Flächenaufmaßes festgelegt<br />

und ist dann Grundlage für die Miet- und Nebenkostenabrechnung.<br />

Flächenabweichungen von mehr als fünf<br />

Prozent berechtigen denn’s Biomarkt zum Rücktritt. Dieses<br />

Rücktrittsrecht erlischt 14 Kalendertage nach Mitteilung des<br />

Aufmaßes oder spätestens mit Übergabe der Mietfläche.<br />

denn’s Biomarkt hat die Option, das Mietverhältnis zwei Mal<br />

um einen Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern. Danach<br />

verlängert sich das Verhältnis jeweils automatisch um ein<br />

weiteres Jahr, wenn keine der Parteien kündigt. Das Gleiche<br />

gilt auch, wenn die Option nicht wahrgenommen wird.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 103


Die Übergabe der Mietflächen erfolgt gemäß Mietvertrag<br />

voraussichtlich zum 1. Februar 2012. Der Vermieter ist<br />

zur Übergabe der Mietflächen bis spätestens zum 1. Juni<br />

2012 verpflichtet. In der Wirtschaftlichkeitsprognose wurde<br />

eine Übergabe der Mietflächen an denn’s Biomarkt zum<br />

1. März 2012 unterstellt.<br />

Zusätzlich zur Miete leistet der Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung<br />

in Höhe von 2,50 Euro pro Quadratmeter.<br />

Der Mieter übernimmt sämtliche Nebenkosten entsprechend<br />

der Betriebskostenverordnung. Im Rahmen der<br />

sonstigen Betriebskosten übernimmt denn’s Biomarkt u. a.<br />

Kosten der kaufmännischen Hausverwaltung in Höhe<br />

von 1 Prozent der Grundmiete. Außerdem übernimmt der<br />

Mieter die anteiligen Kosten des Quartiermanagements.<br />

Darlehensvertrag<br />

Die Emittentin hat am 4. März 2011 einen Darlehensvertrag<br />

über eine Finanzierung mit der COREALCREDIT Bank AG,<br />

Frankfurt, geschlossen. Der Darlehensbetrag zur Objektfinanzierung<br />

in Höhe von 33,5 Mio. Euro wird, vorbehaltlich<br />

der Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen, zur geplanten<br />

Fälligkeit der dritten Kaufpreisrate am 28. Februar 2012<br />

ausgezahlt und ist spätestens zum 31. März 2021 in Höhe<br />

des dann valutierten Restbetrags zur Rückzahlung fällig.<br />

Das Darlehen wird ab dem 31. März 2012 mit Leistungsraten<br />

bestehend aus Zins und ab 1. Januar 2013 mit Leistungsraten<br />

bestehend aus Zins und Tilgung zurückgeführt. Die<br />

jährliche Tilgung beträgt 0,75 Prozent vom ursprünglichen<br />

Darlehensbetrag. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind<br />

monatlich nachschüssig fällig.<br />

Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung an<br />

Dach und Fach werden vom Vermieter getragen. Die Durchführung<br />

von Schönheitsreparaturen sowie die Instandhaltung<br />

und Instandsetzung gemeinschaftlicher Flächen<br />

und Anlagen obliegt dem Vermieter. Der Mieter wird sich<br />

an diesen Kosten jedoch anteilig, maximal jedoch bis zu<br />

einem Betrag von nicht mehr als 1.000 Euro im Einzelfall<br />

oder 3.000 Euro im Kalenderjahr beteiligen. Die Durchführung<br />

der Schönheitsreparaturen im Mietgegenstand<br />

sowie die Instandhaltung und Instandsetzung des Mietgegenstandes<br />

obliegt dem Mieter.<br />

Durch ein Zinssicherungsgeschäft (Swap) hat die Emittentin<br />

den Zinssatz bis zum 31. März 2021 gesichert. Der nominale<br />

Zinssatz beträgt 4,24 Prozent p. a. für die gesamte Zinsbindungsfrist.<br />

Dieser beinhaltet die Kreditmarge inklusive<br />

Liquiditätsaufschlag der Bank von 1,25 Prozent p. a. sowie<br />

einen Abschlag von 0,6 Prozent p. a. für das Disagio. Eine<br />

vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist nur mit fest<br />

vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigungen möglich. Die<br />

Bank erhält für den Darlehensvertrag eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />

von 661.800 Euro, die zum 30. November<br />

2011 zur Zahlung fällig ist.<br />

Der Mieter verpflichtet sich, bei Übergabe eine Kaution in<br />

Höhe von drei Monatsmieten zu stellen. denn’s Biomarkt<br />

wird für die Dauer des Vertrags ein Konkurrenzschutz<br />

dahingehend gewährt, dass in dem Objekt kein weiterer<br />

Biomarkt betrieben werden darf.<br />

Die Miete und Nebenkostenvorauszahlungen sind zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Bei<br />

Beendigung des Mietverhältnisses hat denn’s Biomarkt die<br />

Mietflächen in vertragsgemäßem Zustand nach Beseitigung<br />

sämtlicher Schäden und Vornahme der notwendigen<br />

Schönheitsreparaturen zurückzugeben.<br />

denn’s Biomarkt verfügt gemäß Creditreform über eine „sehr<br />

gute Bonität“ mit einem Index von 191 (Stand 26. Mai 2011).<br />

Sicherheiten / Covenants<br />

Zur Besicherung der Ansprüche der Bank aus der Darlehensgewährung<br />

wird eine erstrangige Gesamt-Buchgrundschuld<br />

über 33,5 Mio. Euro zugunsten der Bank<br />

in Abteilung III der Grundbücher der Grundstücke eingeragen.<br />

Die Grundschuld versteht sich einschließlich<br />

der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung<br />

in die zu belastenden oder belasteten Grundstücke<br />

gemäß § 800 Zivilprozessordnung. Die Emittentin<br />

hat zudem ein persönliches Schuldversprechen gegenüber<br />

der Bank abgegeben und sich diesbezüglich der<br />

sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen<br />

unterworfen. Als weitere bankübliche Sicherheiten<br />

werden die Rechte und Ansprüche aus den Mietverträgen,<br />

der Platzierungsgarantie, aus dem Zinssicherungsge-<br />

104 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Wesentliche Verträge<br />

schäft und aus den Versicherungen abgetreten. Darüber<br />

hinaus werden unter anderem das Mieteingangskonto,<br />

das Bewirtschaftungskonto sowie das Ausschüttungskonto<br />

an die Bank verpfändet.<br />

Die Forderungen der Bank sind, nach Bedienung der<br />

laufenden Betriebskosten, vorrangig, das heißt z. B. vor<br />

Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen, zu bedienen. Die<br />

Auszahlung des Darlehens unterliegt weiteren banküblichen<br />

Auszahlungsvoraussetzungen, die vor einer Auszahlung<br />

erfüllt sein müssen, wie z. B. die Bestellung der Sicherheiten,<br />

dem Nachweis eines Eigenmitteleinsatzes in Höhe von<br />

28.716.000 Euro sowie der Vorlage eines Wertgutachtens<br />

nach Fertigstellung der Immobilie, welches den auf Basis<br />

der Planungen ermittelten Wert bestätigt. Der Darlehensvertrag<br />

und die Allgemeinen Darlehensbedingungen der<br />

COREALCREDIT Bank AG enthalten bankübliche Kündigungsgründe<br />

aus wichtigem Grund. Das Darlehehen ist<br />

bis spätestens zum 31. August 2012 abzunehmen.<br />

Die Emittentin hat sich im Darlehensvertrag verpflichtet,<br />

bis zum 31. Dezember 2012 eine Liquiditätsreserve in<br />

Höhe von 1,8 Mio. Euro aufzubauen und zu unterhalten.<br />

Für die Zusage der Darlehensmittel berechnet die Bank<br />

eine Gebühr in Höhe von 110.550 Euro. Für das Zinssicherungsgeschäft<br />

wurde eine Barhinterlegung in Höhe<br />

von 1.160.000 Euro bei der COREALCREDIT Bank AG<br />

durch die Emittentin vorgenommen. Während der Laufzeit<br />

des Darlehens darf der Kapitaldeckungsgrad (Verhältnis von<br />

Jahresreinertrag des Objektes und des Schuldendienstes)<br />

nicht 150 Prozent unterschreiten, der Verkehrswertauslauf<br />

(Verhältnis von Kreditinanspruchnahme am jeweiligen<br />

Stichtag und dem zum Stichtag aktuellen Verkehrswert<br />

des Objektes) darf 65 Prozent nicht überschreiten. Ein<br />

Verstoß gegen diese Auflagen berechtigt die Bank zu<br />

einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens.<br />

Facility-Management-Vertrag<br />

Die Emittentin hat sich gemäß Kaufvertrag verpflichtet,<br />

einen Vertrag über Facility-Management-Leistungen mit<br />

der HOCHTIEF Facility Management GmbH, die mittlerweile<br />

auf die HOCHTIEF Solutions AG verschmolzen wurde,<br />

abzuschließen.<br />

Es ist beabsichtigt, das Facility Management für die<br />

Immobilie noch bis zur Übergabe der Immobilie durch die<br />

Emittentin an die HOCHTIEF Solutions AG zu vergeben.<br />

Ein Vertragsentwurf liegt der Emittentin vor. Zu den wesentlichen<br />

Aufgaben zählen namentlich der Parkraumbetrieb<br />

und die technischen sowie infrastrukturellen Dienstleistungen.<br />

Die gesamten Kosten des Facility Managements<br />

zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten und sind<br />

daher von den jeweiligen Mietern zu tragen.<br />

Property-Management-Vertrag<br />

Die Emittentin hat sich gemäß Kaufvertrag verpflichtet, einen<br />

Vertrag über Property-Management-Leistungen mit der<br />

HOCHTIEF Property Management GmbH (nachfolgend<br />

HTPM) abzuschließen.<br />

Zu den wesentlichen Aufgaben der Property-Managerin<br />

gehören die Mieterbetreuung, das Vertragsmanagement<br />

einschließlich der An- und Vermietung sowie die Steuerung<br />

der externen Makler. Des Weiteren übernimmt die HTPM die<br />

Objektbuchhaltung und die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen.<br />

Das Property Management ist gleichfalls<br />

für die Auswahl, Steuerung und Kontrolle der Nachunternehmer<br />

verantwortlich. Die HTPM zeichnet sich für die<br />

Vergabe und Kontrolle von Modernisierungs-, Sanierungsund<br />

Baumaßnahmen sowie die technische Betreuung der<br />

Fondsimmobilie verantwortlich.<br />

Contracting-Vertrag<br />

HOCHTIEF hat am 16. Juni 2011 einen Contracting-<br />

Vertrag mit der HOCHTIEF Energy Management GmbH<br />

bezüglich der Kältelieferung für die Büroflächen der<br />

Fondsimmobilie geschlossen. Der Vertrag wird von der<br />

Emittentin übernommen und hat ab Übergabe der Mietfläche<br />

an HOCHTIEF eine Festlaufzeit von zwölf Jahren.<br />

Der Vertrag beinhaltet neben der Kältelieferung an den<br />

Vertragspartner HOCHTIEF auch die Übernahme der<br />

Vollwartung.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 105


Wichtige Vertragspartner<br />

Emittentin<br />

Name<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

Sitz<br />

Hamburg<br />

Geschäftsanschrift<br />

Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 112456<br />

Tag der 1. Eintragung 15. Dezember 2010<br />

Kommanditkapital<br />

EUR 33.400.000 (nach planmäßiger Kapitalerhöhung)<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligungsgesellschaft <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH, Hamburg<br />

Kommanditisten<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement GmbH, Hamburg<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Name<br />

Beteiligungsgesellschaft <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH<br />

Sitz<br />

Hamburg<br />

Geschäftsanschrift<br />

Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 116088<br />

Tag der 1. Eintragung 30. November 2010<br />

Stammkapital<br />

EUR 25.000 (davon EUR 12.500 eingezahlt)<br />

Gesellschafter<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Fondsmanagement GmbH (100 %), Hamburg<br />

Geschäftsführer<br />

Uli Bräuninger, Hamburg<br />

Grundsätzlich haftet die persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Jedoch<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung (GmbH), die gegenüber ihren Gläubigern nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

Name<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement GmbH<br />

Sitz<br />

Hamburg<br />

Geschäftsanschrift<br />

Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 105000<br />

Tag der 1. Eintragung 18. April 2008<br />

Stammkapital EUR 75.000<br />

Gesellschafter<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Fondsmanagement GmbH (100 %), Hamburg<br />

Geschäftsführer<br />

Uli Bräuninger, Hamburg<br />

106 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Wesentliche Verträge<br />

Verkäuferin und Projektentwicklerin<br />

Name<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH<br />

Sitz<br />

Essen<br />

Geschäftsanschrift<br />

Alfredstraße 236, 45133 Essen<br />

Handelsregister Amtsgericht Essen, HRB 8665<br />

Tag der 1. Eintragung 25. Juli 1990<br />

Stammkapital EUR 7.670.000<br />

Gesellschafter HOCHTIEF Aktiengesellschaft (100 %)<br />

Geschäftsführung<br />

Dipl.-Ing. Rainer Eichholz (Sprecher), Unna<br />

Dipl.-Kfm. Robert Bambach, Düsseldorf<br />

Dr. Christoph Husmann, Essen<br />

Anbieterin, Platzierungsgarantin, Vertragspartnerin Geschäftsbesorgungsverträge Konzeption,<br />

Fremdfinanzierungsvermittlung, Eigenkapitalvermittlung und Laufende Verwaltung<br />

Name<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Sitz<br />

Hamburg<br />

Geschäftsanschrift<br />

Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 93076<br />

Tag der 1. Eintragung 2. März 2005<br />

Grundkapital EUR 15.000.000<br />

Hauptaktionär SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG (mehr als 25 %)<br />

Vorstand<br />

Marc Drießen, Hamburg<br />

Dr. Marcus Simon, Hamburg<br />

Aufsichtsrat<br />

Ralf Brammer (Vorsitzender)<br />

Klaus Mutschler<br />

Stefan Trumpp<br />

Treuhänderin<br />

Name<br />

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH<br />

Sitz<br />

Hamburg<br />

Geschäftsanschrift<br />

Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 111027<br />

Tag der 1. Eintragung 28. September 2009<br />

Stammkapital EUR 50.000<br />

Gesellschafter <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG (100 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Stephan Brüggemann, Hamburg<br />

Thorsten Renner, Hamburg (voraussichtlich bis zum 30. September 2011)<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 107


Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Name<br />

Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Sitz<br />

Hamburg<br />

Geschäftsanschrift<br />

Ballindamm 27, 20095 Hamburg<br />

Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 65471<br />

Tag der 1. Eintragung 11. Februar 1965<br />

Kommanditkapital EUR 52.000<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung, Hamburg, vertreten durch:<br />

Thomas Mangels, Hamburg<br />

Thomas Krone, Hamburg<br />

Kommanditist<br />

Donner & Reuschel AG, Hamburg<br />

Finanzierende Bank<br />

Name<br />

COREALCREDIT Bank AG<br />

Sitz<br />

Frankfurt am Main<br />

Geschäftsanschrift<br />

Grüneburgweg 58 – 62, 60322 Frankfurt am Main<br />

Handelsregister Amtsgericht Frankfurt /Main HRB 7005<br />

Hauptaktionär<br />

Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover<br />

Vorstand<br />

Dr. Claus Nolting, München<br />

(Vorstandsvorsitzender)<br />

Arnd Stricker, Frankfurt am Main<br />

Dr. Klaus Vajc, Hamburg<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Bruno Scherrer<br />

108 | HESSE NEWMAN Capital


Rechtliche Grundlagen | Wesentliche Verträge<br />

Vertragspartner Mietvertrag Büroflächen<br />

Name<br />

HOCHTIEF Corporate Space Management GmbH<br />

Sitz<br />

Essen<br />

Geschäftsanschrift Opernplatz 2<br />

Handelsregister Amtsgericht Essen, HRB 22031<br />

Tag der 1. Eintragung 19. November 2009<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Gesellschafter<br />

HOCHTIEF Akiengesellschaft, Essen<br />

Geschäftsführer<br />

Georg von Bronk, Recklinghausen<br />

Sven Affüpper, Wuppertal<br />

Voraussichtlicher Vertragspartner Property Management<br />

Name<br />

HOCHTIEF Property Management GmbH<br />

Sitz<br />

Essen<br />

Geschäftsanschrift Alfredstraße 236<br />

Handelsregister Amtsgericht Essen, HRB 17521<br />

Tag der 1. Eintragung 5. Januar 2004<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Geschäftsführer<br />

Dr. Ralf Lehmann, Mühlheim an der Ruhr<br />

Michael Beers, Velbert<br />

Voraussichtlicher Vertragspartner Facility Management<br />

Name<br />

HOCHTIEF Solutions AG<br />

Sitz<br />

Essen<br />

Geschäftsanschrift Opernplatz 2<br />

Handelsregister Amtsgericht Essen, HRB 14772<br />

Tag der 1. Eintragung 1. März 2001<br />

Stammkapital EUR 100.050.000<br />

Vorstand<br />

Henner Mahlstedt, Essen (Vorstandsvorsitzender)<br />

Rainer Eichholz, Unna<br />

Heiner Helbig, Hilden<br />

Bernd Joachim Romanski, Hamminkeln<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 109


Steuerliche<br />

Grundlagen


Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkungen<br />

Die nachfolgende Darstellung informiert über die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />

und über die steuerlichen Konsequenzen<br />

aus dem mittelbaren Erwerb (als Treugeber) einer Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real<br />

Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG. Die Darstellung unterscheidet<br />

grundsätzlich nicht zwischen Anlegern, die sich an der<br />

Gesellschaft mittelbar über einen Treuhänder beteiligen,<br />

und solchen Anlegern, die sich an der Gesellschaft unmittelbar<br />

als Kommanditisten beteiligen, es sei denn, es wird<br />

eine differenzierte Betrachtung ausdrücklich erläutert.<br />

Die Darstellung erfolgt auf Basis der am Tag der Prospektaufstellung<br />

geltenden Rechtslage, die sich aus den zu<br />

diesem Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten<br />

Verwaltungsanweisungen und Gerichtsurteilen ergibt. Bei<br />

Urteilen und Entscheidungen der Gerichte, die nicht im<br />

Bundessteuerblatt veröffentlicht wurden, besteht die<br />

Ungewissheit, ob die Finanzverwaltung diese unmittelbar<br />

anwendet. Geplante Gesetzesänderungen, nicht offiziell<br />

veröffentlichte Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht<br />

verbindliche Äußerungen zum deutschen Steuerrecht<br />

wurden nicht berücksichtigt.<br />

Den wesentlichen steuerlichen Grundlagen zur Beteiligung<br />

von Anlegern an der Gesellschaft liegen bestimmte Annahmen<br />

zugrunde. So beziehen sich die nachfolgenden<br />

Ausführungen nur auf in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige<br />

natürliche Personen, welche die<br />

Beteiligungen in vollem Umfang aus Eigenkapital finanzieren<br />

und im Privatvermögen halten. Sofern der Anleger<br />

beabsichtigt, die Anteile im Betriebsvermögen zu halten,<br />

oder einen gewerblichen Grundstückshandel ausübt, sollten<br />

die abweichenden steuerlichen Auswirkungen unbedingt<br />

mit einem steuerlichen Berater abgestimmt werden, da die<br />

nachfolgend erläuterten Grundsätze hierauf im Wesentlichen<br />

nicht übertragbar sind. Die Einkünfte zählen dann<br />

zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit<br />

oder Land- und Forstwirtschaft (BMF vom 29. April 1994,<br />

BStBI. I 1994, S. 282).<br />

Soll die Beteiligung mit Fremdkapital finanziert werden,<br />

können sich ebenfalls abweichende steuerliche Folgen,<br />

insbesondere hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht,<br />

ergeben, die nachfolgend nicht im Einzelnen dargestellt<br />

werden und daher einer gesonderten Überprüfung bedürfen.<br />

Sofern ein Anleger eine inländische Kapitalgesellschaft<br />

ist, gelten grundlegend andere Besteuerungsprinzipien.<br />

Es wird ferner unterstellt, dass sich die Anleger vertragsgemäß<br />

verhalten, insbesondere dass sie ihre Pflichteinlage<br />

entsprechend den Vorgaben bei Fälligkeit in die<br />

Gesellschaft einzahlen.<br />

Diese steuerlichen Grundlagen geben einen Überblick<br />

über die steuerlichen Konsequenzen der Beteiligung des<br />

Anlegers an der Gesellschaft. Die Darstellung basiert<br />

ausschließlich auf dem deutschen Steuerrecht. Steuerliche<br />

Konsequenzen, die sich aufgrund der persönlichen<br />

bzw. individuellen Verhältnisse des einzelnen Anlegers<br />

ergeben, werden jedoch nicht dargestellt. Die nachfolgenden<br />

Ausführungen können eine Beratung der Anleger<br />

durch den persönlichen steuerlichen Berater nicht ersetzen;<br />

es wird daher jedem Anleger empfohlen, ergänzenden<br />

steuerlichen Rat bei einem steuerlichen Berater einzuholen.<br />

Einführend soll darauf hingewiesen werden, dass die<br />

Zahlung der aus der Beteiligung resultierenden Einkommensteuer<br />

nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls<br />

weiterer Steuern (z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuer,<br />

Kirchensteuer) dem jeweiligen Anleger obliegt.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsarten<br />

Die Gesellschaft wird entsprechend der Fondskonzeption<br />

als rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin eigenen<br />

Grundbesitz vermieten und verwalten. Das Fondskonzept<br />

sieht vor, die Immobilie langfristig zu halten und zu vermieten.<br />

Konzeptionsgemäß stellen die Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit<br />

der Gesellschaft mangels gewerblicher Tätigkeit<br />

(vergleiche nachfolgend „Gewerblicher Grundstückshandel“)<br />

Neuer Glanz für alte Mauern: Die denkmalgeschützten vollsanierten Gebäude im<br />

Quartier 21 zeigen sich prachtvoll mit detailgetreu restaurierten Fassaden.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 111


und mangels gewerblicher Prägung (vergleiche nachfolgend<br />

„Gewerbliche Prägung“) Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG i. V. m.<br />

§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. Diese Einkünfte sind<br />

den Anlegern steuerlich grundsätzlich anteilig, das heißt<br />

entsprechend ihrer Beteiligungsquote, zuzurechnen.<br />

Soweit die Gesellschaft aus der Anlage von freier Liquidität<br />

Zinserträge erzielt, führen diese zu Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, da kein enger<br />

wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung der<br />

Immobilie besteht.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

gilt das Überschreiten der sogenannten<br />

Drei-Objekt-Grenze (BFH-Beschluss [GrS] vom 10. Dezember<br />

2001, BStBl. II 2002, S. 291). Danach bewirkt<br />

die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb<br />

eines Fünf-Jahres-Zeitraums grundsätzlich einen gewerblichen<br />

Grundstückshandel. Als Objekt in diesem Sinne gilt<br />

grundsätzlich jedes Grundstück, wobei in die Prüfung der<br />

„Drei-Objekt-Grenze“ nur solche Objekte als Zählobjekte<br />

einbezogen werden, bei denen ein enger zeitlicher<br />

Zusammenhang zwischen Errichtung bzw. Erwerb und<br />

Veräußerung besteht. Ein enger zeitlicher Zusammenhang<br />

ist dann anzunehmen, wenn die Zeitspanne zwischen Fertigstellung<br />

/ Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als<br />

fünf Jahre beträgt. Bei einem Erwerb mit Veräußerungsabsicht<br />

oder in anderen Einzelfällen kann dieser Zeitraum<br />

auch zehn Jahre betragen. Veräußerungen nach Ablauf<br />

von zehn Jahren nach Erwerb sind nicht zu berücksichtigen.<br />

Die Finanzverwaltung hat die Einzelheiten zum gewerblichen<br />

Grundstückshandel im BMF-Schreiben vom 26.<br />

März 2004 (BStBl. I 2004, S. 434) umfassend dargestellt.<br />

Die Emittentin geht davon aus, dass konzeptionsgemäß ein<br />

gewerblicher Grundstückshandel auf Ebene der Gesellschaft<br />

nicht vorliegt, da ein Verkauf vor Ablauf von zehn Jahren<br />

nicht vorgesehen ist. Vielmehr ist im Fondskonzept verankert,<br />

dass eine langfristige Vermietung beabsichtigt wird.<br />

Die vorstehenden Kriterien sind allerdings nicht nur auf<br />

Ebene der Gesellschaft, sondern auch auf Ebene des<br />

einzelnen Anlegers zu prüfen. Dabei fließen gemäß dem<br />

oben genannten BMF-Schreiben in die Beurteilung der<br />

„Drei-Objekt-Grenze“ nicht nur direkte Grundbesitzveräußerungen<br />

des Anlegers, sondern auch die Veräußerung<br />

von Beteiligungen an Personengesellschaften mit Grundbesitz<br />

beziehungsweise die Veräußerung von Grundstücken<br />

durch Personengesellschaften ein. Voraussetzung hierfür<br />

ist nach Ansicht der Finanzverwaltung, dass der jeweilige<br />

Anleger an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent<br />

beteiligt ist oder der Verkehrswert seiner Beteiligung<br />

beziehungsweise der anteilige Verkehrswert des Grundbesitzes<br />

den Betrag von 250.000 Euro übersteigt. Für<br />

den einzelnen Anleger kann daher die Beteiligung an der<br />

Gesellschaft (als Treugeber) in bestimmten Fällen zu<br />

einem gewerblichen Grundstückshandel führen. Es wird<br />

jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />

Konsequenzen einer Veräußerung seines Anteils an der<br />

Gesellschaft mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern.<br />

Gewerbliche Prägung<br />

Die Kommanditistin <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement<br />

GmbH ist bei der Gesellschaft gesellschaftsvertraglich<br />

zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.<br />

Deshalb liegt keine gewerbliche Prägung im Sinne des<br />

Einkommensteuerrechts vor (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).<br />

Eine gewerbliche Prägung wird nach dem Wortlaut des<br />

§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

(R 15.8 Abs. 6 Satz 2 EStR) auch dann ausgeschlossen,<br />

wenn es sich bei der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin um eine Kapitalgesellschaft handelt.<br />

Einkünfteerzielungsabsicht<br />

Die steuerliche Anerkennung der Einkünfte aus der Gesellschaft<br />

ist davon abhängig, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht<br />

auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene der<br />

Anleger innerhalb der voraussichtlichen Beteiligungsdauer<br />

vorliegt. Dies wird steuerlich anhand der Totalüberschussprognose<br />

beurteilt (BFH vom 2. Juli 2008, BStBl. II 2008,<br />

S. 815). Ein Totalüberschuss und somit die steuerliche<br />

Anerkennung der Einkünfte wird angenommen, wenn im<br />

Prognosezeitraum die im Rahmen der Einkunftsart der<br />

112 | HESSE NEWMAN Capital


Steuerliche Grundlagen<br />

Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 21<br />

EStG) zu erwartenden Einnahmen aus der Vermietung der<br />

Immobilie die zu erwartenden Werbungskosten übersteigen.<br />

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit liegt<br />

nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs<br />

(BFH vom 30. September 1997, BStBl. II 1998, S. 771)<br />

regelmäßig die Einkünfteerzielungsabsicht vor; eine positive<br />

Totalüberschussprognose wird typisierend unterstellt.<br />

Von einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist<br />

auszugehen, wenn nach den bei Beginn der Vermietung<br />

ersichtlichen Umständen keine Befristung vorliegt. Hat der<br />

Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten,<br />

endgültig gefasst, gelten diese Grundsätze auch dann,<br />

wenn er das bebaute Grundstück später aufgrund eines<br />

neu gefassten Entschlusses veräußert.<br />

Die Finanzverwaltung (BMF vom 8. Oktober 2004, BStBl. I<br />

2004, S. 933) stellt die Einkünfteerzielungsabsicht auch<br />

dann in Frage, wenn sich der Steuerpflichtige nur für eine<br />

vorübergehende Vermietung entschieden hat, wie dies z. B.<br />

bei einem Mietkauf- oder Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot<br />

oder Verkaufsgarantie der Fall wäre, und während<br />

der Zeit der Beteiligung Werbungskostenüberschüsse<br />

erzielt würden. Gleiches gilt für den Fall, wenn sich der<br />

Steuerpflichtige die Möglichkeit offen hält, das Mietobjekt<br />

innerhalb einer bestimmten Frist, während der er einen<br />

Totalüberschuss nicht erzielen kann, unabhängig von einer<br />

Zwangslage zu verkaufen oder in anderer Form nicht mehr<br />

zur Einkünfteerzielung zu nutzen. Der Abschluss eines<br />

entsprechenden Zeitmietvertrages, die Aufnahme einer<br />

entsprechend kurzen Fremdfinanzierung oder die Suche<br />

nach einem Käufer kurze Zeit nach der Anschaffung oder<br />

Herstellung des Gebäudes können hierfür Beweisanzeichen<br />

sein.<br />

Wird das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen<br />

Zusammenhangs – von in der Regel bis zu fünf Jahren<br />

– seit der Anschaffung oder Herstellung veräußert und wurde<br />

in dieser Zeit ein Werbungskostenüberschuss erwirtschaftet,<br />

so spricht dies gegen die Einkünfteerzielungsabsicht.<br />

Nach Auffassung der Emittentin ist auf Basis des Fondskonzepts<br />

grundsätzlich Einkünfteerzielungsabsicht gegeben,<br />

da eine langfristige Vermietung beabsichtigt ist, während<br />

deren Dauer ein Totalüberschuss angestrebt wird. Wird<br />

die Beteiligung durch den Anleger jedoch fremdfinanziert<br />

oder entstehen weitere Sonderwerbungskosten im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung oder veräußert der einzelne<br />

Anleger seinen Anteil an der Gesellschaft (bzw. sein Recht<br />

an dem entsprechenden für ihn anteilig treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteil), ohne dass ein Totalüberschuss<br />

bis dahin erzielt wurde, kann es an der Einkünfteerzielungsabsicht<br />

auf Ebene des Anlegers fehlen. Dies gilt<br />

insbesondere im Fall eines Verkaufs innerhalb der ersten<br />

fünf Jahre nach der Fertigstellung der Immobilie. Auch eine<br />

geplante Schenkung der Beteiligung kann in Sonderkonstellationen<br />

zu einer Versagung der Einkünfteerzielungsabsicht<br />

führen. Bei fehlender Einkünfteerzielungsabsicht<br />

werden aufgelaufene Verluste steuerlich nicht anerkannt,<br />

während eventuell angefallene positive Einnahmen aus der<br />

Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Gegenzug<br />

nicht besteuert werden. Die Besteuerung eines eventuellen<br />

Veräußerungsgewinns bleibt hiervon unberührt.<br />

Zurechnung von Einkünften aufgrund<br />

des Treuhandverhältnisses<br />

Die Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses erfolgt bei<br />

den Anlegern bzw. Treugebern grundsätzlich entsprechend<br />

ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die Vermögensanlage<br />

ist so konzipiert, dass die Anleger eine Beteiligung mittels<br />

eines Treuhandverhältnisses mit der TGH Treuhandgesellschaft<br />

Hamburg mbH (Treuhänderin) erwerben und halten.<br />

Die Treuhänderin handelt in eigenem Namen, jedoch für<br />

Rechnung der Anleger (§ 1 Ziffer 6 des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrags). Die Zustimmung der Anleger zu<br />

bereits abgeschlossenen Verträgen steht der Anerkennung<br />

des Treuhandverhältnisses nicht entgegen. Das Treuhandverhältnis<br />

ist so gestaltet, dass den Treugebern im Innenverhältnis<br />

die Rechte an und aus dem Treugut zustehen.<br />

Sie sind im Innenverhältnis einem unmittelbar beteiligten<br />

Kommanditisten gleichgestellt (§ 1 Ziffer 7 des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrags). Es besteht eine Berechtigung<br />

auf Übertragung des Treuguts von der Treuhänderin auf<br />

den Treugeber (§ 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrags)<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 113


Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sieht entsprechende<br />

Weisungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte der<br />

Anleger (§ 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrags)<br />

gegenüber der Treuhänderin vor, wodurch die Anleger<br />

Vermieterinitiative entfalten.<br />

Das Treuhandverhältnis zwischen den Anlegern und der<br />

Treuhänderin ist steuerlich wirksam (BMF vom 1. September<br />

1994, BStBl. I 1994, S. 604). Das Treugut ist für Zwecke<br />

der Einkommensteuer dem Treugeber zuzurechnen (§ 39<br />

Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Gleiches gilt für die Einkünfte aus<br />

der Gesellschaft.<br />

Ergebnisverteilung<br />

Nach § 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrags erfolgt die<br />

Gewinn- und Verlustverteilung grundsätzlich im Verhältnis<br />

der festen Kapitalanteile. Bei unterjährigem Beitritt eines<br />

Anlegers nimmt dieser am Ergebnis der Gesellschaft<br />

zeitanteilig teil.<br />

Für die Jahre 2011 und 2012 (bzw. im Fall der Verlängerung<br />

der Platzierungsfrist bis zum Beitritt sämtlicher Anleger)<br />

sieht der Gesellschaftsvertrag jedoch vor, dass die Gewinne<br />

und Verluste sowie die steuerlichen Ergebnisse<br />

innerhalb der steuerlich zulässigen Grenzen nach dem<br />

Verhältnis der festen Kapitalanteile, wie sie am Ende des<br />

Geschäftsjahres 2012 (bzw. im Fall der Verlängerung der<br />

Platzierungsfrist zum Zeitpunkt nach dem Beitritt sämtlicher<br />

Anleger) bestehen, verteilt werden. Für gewerbliche<br />

Gesellschaften hat der Bundesfinanzhof derartige abweichende<br />

Ergebnisverteilungsabreden steuerlich anerkannt<br />

(BFH vom 7. Juli 1983, BStBI. II 1984, S. 53; BFH vom<br />

17. März 1987, BStBI. II 1987, S. 558). Für geschlossene<br />

Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat<br />

der Bundesfinanzhof ebenfalls eine abweichende Ergebnisverteilung<br />

anerkannt, jedoch unter der Voraussetzung,<br />

dass die abweichende Ergebnisverteilungsabrede bereits<br />

bei Gründung des geschlossenen Immobilienfonds vereinbart<br />

wird (BFH vom 27. Juli 2004, BStBl. II 2005, S. 33).<br />

Einschränkend wird hierbei jedoch ausgeführt, dass der<br />

nach dem Beitritt eines jeden Kommanditisten im<br />

Geschäftsjahr angefallene Verlust hoch genug sein muss,<br />

um den diesen Kommanditisten zugerechneten Verlustanteil<br />

abzudecken. Hierdurch kann der Fall eintreten,<br />

dass eine Verlustzurechnung begrenzt wird.<br />

Einkünfteermittlung<br />

Die von der Gesellschaft geplanten Auszahlungen sind<br />

regelmäßig nicht mit den steuerlichen Einkünften identisch.<br />

Die steuerlich den Anlegern zuzurechnenden Ergebnisse<br />

sind grundsätzlich von Liquiditätsüberschüssen zu unterscheiden.<br />

Steuerpflichtig sind allein die im Feststellungsverfahren<br />

durch das zuständige Finanzamt gesondert und<br />

einheitlich festgestellten Einkünfte (vgl. hierzu in diesen<br />

steuerlichen Grundlagen „Verfahrensrechtliche Fragen“).<br />

Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt auf Ebene der Gesellschaft<br />

nach dem Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG).<br />

Hiernach ergeben sich die Einkünfte aus im Kalenderjahr<br />

zugeflossenen Einnahmen (§ 8 EStG) abzüglich der Werbungskosten<br />

(§ 9 EStG) der Gesellschaft. Nach dem Wortlaut<br />

des § 9 EStG sind Werbungskosten als Aufwendungen<br />

zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen<br />

definiert. Das Ergebnis dieser Einkünfteermittlung auf<br />

Ebene der Gesellschaft wird den Anlegern aufgrund der<br />

steuerlichen Transparenz der Gesellschaft zugerechnet.<br />

Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern<br />

zählen nicht zu den Werbungskosten, sondern werden im<br />

Wege der Absetzungen für Abnutzung (bzw. Abschreibung)<br />

berücksichtigt. Die Abschreibungsbeträge selbst stellen<br />

Werbungskosten dar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).<br />

Anschaffungskosten des Grund und Bodens stellen Anschaffungskosten<br />

für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut<br />

dar. Diese Anschaffungskosten sind weder als Werbungskosten<br />

noch im Wege der Abschreibung berücksichtigungsfähig.<br />

Entsprechendes gilt für Anschaffungsnebenkosten.<br />

Die Auffassung der Finanzverwaltung zur Abgrenzung<br />

zwischen sofort abziehbaren Werbungskosten und den<br />

Anschaffungskosten wurde im „Schreiben betr. Einkommensteuerrechtliche<br />

Behandlung von Gesamtobjekten,<br />

von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger<br />

114 | HESSE NEWMAN Capital


Steuerliche Grundlagen<br />

und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen<br />

Personenzusammenschlüssen (geschlossene<br />

Fonds)“ vom 20. Oktober 2003 (BStBl. I 2003, S. 546,<br />

nachfolgend auch „Fonds-Erlass“ genannt) dargestellt.<br />

Beteiligungsangebotes berücksichtigt diese Beurteilung<br />

der Aufwendungen und bildet entsprechend sowohl<br />

Anschaffungskosten als auch sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

ab.<br />

Anschaffungskosten und Werbungskosten<br />

in der Investitionsphase<br />

Die Finanzverwaltung äußert sich im Fonds-Erlass zur<br />

steuerlichen Behandlung von Aufwendungen, die während<br />

der Investitionsphase anfallen. Danach gehören zu den<br />

Anschaffungskosten der Fondsimmobilie grundsätzlich alle<br />

Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang<br />

mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase<br />

anfallen. Für die Anleger ergibt sich hieraus, dass neben<br />

dem Kaufpreis für die Immobilie auch die im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb der Immobilie stehenden Nebenkosten<br />

verursachungsgerecht auf Grund und Boden sowie<br />

Gebäude (sowie andere abnutzbare Wirtschaftsgüter, z. B.<br />

Außenanlagen) aufzuteilen sind. Als Anschaffungsnebenkosten<br />

sind auch bestimmte Kosten und Dienstleistungsgebühren<br />

zu qualifizieren. Nach den Regelungen des Fonds-<br />

Erlasses gehören zu diesen Anschaffungsnebenkosten<br />

grundsätzlich alle aufgrund des vorformulierten Vertragswerks<br />

geleisteten Aufwendungen, wie z. B. Baubetreuungsgebühren,<br />

Treuhandgebühren, Finanzierungsvermittlungsgebühren,<br />

Zinsfreistellungsgebühren, Gebühren für<br />

die Vermittlung des Objektes, der Beteiligung oder des<br />

Eigenkapitals und des Treuhandauftrags, Abschlussgebühren,<br />

Courtage, Agio, Beratungs- und Bearbeitungsgebühren,<br />

Platzierungsgarantiegebühren, Kosten für die<br />

Ausarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Grundkonzeption, für die Werbung der<br />

Bauinteressenten und für sonstige Vorbereitungskosten<br />

sowie Gebühren für die Übernahme von Garantien und<br />

Bürgschaften (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1989,<br />

BStBI. II 1990, S. 299).<br />

Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb des Grundstücks<br />

gerichtet sind und die ein Erwerber auch außerhalb einer<br />

Fondsgestaltung als Werbungskosten abziehen könnte,<br />

sind nicht den Anschaffungskosten des Objektes zuzurechnen.<br />

Die Prognose der steuerlichen Ergebnisse des<br />

Sollte die Finanzverwaltung zu einer abweichenden Beurteilung<br />

der einzelnen Ausgaben kommen und bislang als<br />

sofort abzugsfähig berücksichtigte Werbungskosten als<br />

Anschaffungskosten qualifizieren, erhöht dies die steuerlichen<br />

Ergebnisse in der Investitionsphase. Soweit diese<br />

Ausgaben nicht als Anschaffungskosten für den Grund und<br />

Boden, sondern als Anschaffungskosten des Gebäudes<br />

angesehen werden, mindern sie aufgrund des erhöhten<br />

Abschreibungspotenzials in den folgenden Jahren die<br />

steuerlichen Ergebnisse aus der Beteiligung.<br />

Aufwendungen, die der einzelne Anleger im direkten<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung getätigt hat und die<br />

keine Anschaffungskosten darstellen, können als Sonderwerbungskosten<br />

sofort geltend gemacht werden, soweit<br />

sie auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

entfallen. Die Sonderwerbungskosten muss der Anleger<br />

aufgrund der verfahrensrechtlichen Begebenheiten im<br />

deutschen Steuerrecht der Gesellschaft mitteilen und entsprechend<br />

nachweisen, damit diese in der gesonderten<br />

und einheitlichen Feststellung (siehe hierzu Verfahrensrecht)<br />

berücksichtigt werden können. Aufgrund der seit<br />

dem 1. Januar 2009 bestehenden Rechtslage können<br />

Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus<br />

Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) nicht mehr<br />

steuermindernd berücksichtigt werden.<br />

Werbungskosten in der Nutzungsphase<br />

Bei den während der Nutzungsphase anfallenden Kosten<br />

handelt es sich regelmäßig um steuerlich sofort abzugsfähige<br />

Werbungskosten. Insoweit ist insbesondere mit<br />

Werbungskosten aus Ausgaben für Objektverwaltung,<br />

Instandhaltung, Geschäftsbesorgung, Jahresabschluss,<br />

Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

sowie der geschäftsführenden Kommanditistin, Darlehenszinsen<br />

sowie sonstige nicht umlagefähige Nebenkosten<br />

zu rechnen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 115


Abschreibungen in der Nutzungsphase<br />

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG werden die Anschaffungskosten<br />

für das Gebäude mit zwei Prozent jährlich<br />

abgeschrieben. Auf Anschaffungskosten für den Grund<br />

und Boden können keine Abschreibungen vorgenommen<br />

werden. Neben den eigentlichen Anschaffungskosten und<br />

Anschaffungsnebenkosten sind auch sämtliche nach Maßgabe<br />

des Fonds-Erlasses als Anschaffungsnebenkosten<br />

zu qualifizierende Aufwendungen in der Abschreibungsbemessungsgrundlage<br />

zu berücksichtigen. Die Aufteilung<br />

der Anschaffungskosten zwischen Grund und Boden und<br />

Gebäude erfolgt verursachungsgerecht bzw. nach wirtschaftlichen<br />

Zuordnungskriterien. Die Abschreibungsbeträge<br />

werden ab dem voraussichtlichen Übergang von<br />

Nutzen und Lasten an der Fondsimmobilie berücksichtigt.<br />

Im Jahr der Anschaffung erfolgt eine zeitanteilige Berücksichtigung,<br />

wobei der Monat der Anschaffung vollständig<br />

als Abschreibungszeitraum berücksichtigt wird.<br />

Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15b EStG<br />

Die Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15b EStG findet<br />

auf Steuerstundungsmodelle Anwendung, wenn innerhalb<br />

der Anfangsphase das Verhältnis der Summe der prognostizierten<br />

Verluste im Verhältnis zu dem nach Maßgabe<br />

des Konzepts aufzubringenden Kapital 10 Prozent übersteigt.<br />

Ein Verlustausgleich mit Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung aus anderen Quellen sowie ein Verlustausgleich<br />

mit anderen Einkunftsarten ist im Rahmen<br />

eines Anwendungsfalls des § 15b EStG nicht möglich.<br />

Der Prognose der steuerlichen Ergebnisse im Kapitel<br />

„Wirtschaftliche Grundlagen“ ist zu entnehmen, dass die<br />

kumulierten Verluste aus der Investitionsphase weniger<br />

als 10 Prozent der Höhe des gezeichneten Kapitals<br />

erreichen. Die Emittentin geht daher davon aus, dass die<br />

Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15b EStG nicht<br />

anwendbar ist.<br />

Verlustausgleichsbegrenzung nach § 15a EStG<br />

Die Fondskonzeption sieht nicht vor, dass die Kapitalkonten<br />

der Anleger durch Verluste aufgebraucht und<br />

damit negativ werden. Entsprechend dieser Konzeption<br />

kommt die Verlustausgleichsbegrenzung nach § 15a EStG<br />

nicht zum Tragen. Falls es dennoch zu negativen Kapitalkonten<br />

kommen sollte, ist zu beachten, dass für steuerliche<br />

Verluste aus Vermietung und Verpachtung § 15a EStG<br />

grundsätzlich anwendbar ist. Hiernach können Verluste,<br />

die zu einem negativen Kapitalkonto führen oder es erhöhen,<br />

nicht sofort mit positiven Einkünften ausgeglichen<br />

werden. Verluste, die nicht im Entstehungsjahr mit anderen<br />

Einkünften ausgeglichen werden können, werden als<br />

verrechenbare Verluste vorgetragen und mindern in künftigen<br />

Veranlagungszeiträumen positive Einkünfte aus der<br />

Gesellschaft. Sollten Entnahmen zu einer Erhöhung des<br />

negativen Kapitalkontos führen, kommt es für als Treugeber<br />

beteiligte Anleger gemäß § 15a Abs. 3 EStG insoweit zu<br />

einer Besteuerung eines gesetzlich fingierten Einkommens.<br />

Verlustverrechnung nach § 10d EStG<br />

Für Verluste, auf welche die §§ 15a und 15b EStG keine<br />

Anwendung finden und die im Entstehungsjahr nicht mit<br />

positiven Einkünften ausgeglichen werden können, besteht<br />

die Möglichkeit des Verlustrücktrags in Höhe von maximal<br />

511.500 Euro bzw. 1.023.000 Euro für Ehegatten in das<br />

vorangegangene Jahr. Des Weiteren können nicht ausgeglichene<br />

Verluste zeitlich unbegrenzt vorgetragen (Verlustvortrag)<br />

werden. Hierbei besteht jedoch eine Begrenzung<br />

der pro Jahr verrechenbaren Verluste von 1,0 Mio. Euro<br />

bzw. 2,0 Mio. Euro für Ehegatten. Darüber hinaus können<br />

Verlustvorträge nur in Höhe von 60 Prozent des 1,0 Mio. Euro<br />

bzw. 2,0 Mio. Euro übersteigenden Gesamtbetrages der<br />

Einkünfte pro Jahr abgezogen werden. Der vortragsfähige<br />

Verlust wird jeweils gesondert festgestellt. Aufgrund des<br />

Urteils des BFH vom 17. Dezember 2007 (BStBl. II 2008,<br />

S. 608) können Verlustvorträge des Erblassers nicht von<br />

seinen Erben genutzt werden. Eine Vererbbarkeit der<br />

Verlustvorträge wurde durch dieses Urteil ausgeschlossen.<br />

Beendigung der Beteiligung<br />

Veräußert ein Anleger seinen Anteil an der Gesellschaft<br />

oder veräußert die Gesellschaft die Immobilie, kann dies zu<br />

einem Besteuerungstatbestand führen. Ein Veräußerungsgewinn<br />

ist nach § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 1 EStG grundsätzlich dann als privates Veräußerungsgeschäft<br />

steuerpflichtig, wenn innerhalb von zehn Jahren<br />

116 | HESSE NEWMAN Capital


Steuerliche Grundlagen<br />

nach der Anschaffung die Immobilie veräußert wird. Für<br />

Anleger, die erst nach der Anschaffung der Immobilie durch<br />

die Gesellschaft ihre Beteiligung begründet haben, ist der<br />

Zeitpunkt der Begründung der Beteiligung maßgeblich.<br />

Die Veräußerung der Beteiligung an der Gesellschaft ist<br />

aufgrund § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG ebenfalls steuerpflichtig,<br />

wenn sie innerhalb dieses Zeitraums erfolgt, da die Anschaffung<br />

oder Veräußerung einer unmittelbaren oder<br />

mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als<br />

Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter<br />

gilt.<br />

Die Anleger können die Gesellschaft erstmals zum 31. Dezember<br />

2025 ordentlich kündigen. Somit ist von Seite der<br />

Emittentin konzeptionell Vorsorge getroffen worden, um<br />

einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn zu vermeiden.<br />

Dennoch kann der Anleger seine Anteile an der Gesellschaft<br />

innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums veräußern<br />

und dadurch einen steuerpflichtigen Tatbestand auslösen.<br />

Im Fall eines „gewerblichen Grundstückshandels“ wäre<br />

unabhängig vom Zehn-Jahres-Zeitraum stets ein Besteuerungstatbestand<br />

gegeben.<br />

Werden die Anteile an der Gesellschaft durch den Anleger<br />

während des Zehn-Jahres-Zeitraums verschenkt, kann<br />

ebenfalls ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn realisiert<br />

werden, falls Schulden, die im Zusammenhang mit<br />

der Beteiligung stehen, ebenfalls übertragen werden. Hierdurch<br />

wird der Tatbestand der teilentgeltlichen Übertragung,<br />

die insoweit innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums steuerpflichtig<br />

ist, ausgelöst. Als teilentgeltlich gilt eine Übertragung<br />

auch dann und insoweit, wie auf Ebene der Gesellschaft<br />

eine Fremdfinanzierung vorhanden ist. Beim Erwerber<br />

beginnt für den entgeltlich übernommenen Teil ein neuer<br />

Zehn-Jahres-Zeitraum. Wir empfehlen, im Vorfeld einer<br />

etwaigen Schenkung einer Beteiligung an der Emittentin<br />

einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Entsteht ein Veräußerungsverlust im Zuge der Veräußerung<br />

oder teilentgeltlichen Übertragung des Anteils an der Gesellschaft,<br />

kann dieser aufgrund der Regelung in § 23 Abs. 3<br />

Satz 7 und 8 EStG nur bis zur Höhe eines Veräußerungsgewinns,<br />

den der Anleger im gleichen Kalenderjahr aus privaten<br />

Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen<br />

werden. Ein Verlustrücktrag bzw. ein Verlustvortrag nach<br />

§ 10d EStG ist auf den Ausgleich mit Einkünften aus privaten<br />

Veräußerungsgeschäften beschränkt.<br />

Progressiver Einkommensteuertarif,<br />

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer<br />

Die anteiligen steuerlichen Ergebnisse aus der Beteiligung<br />

unterliegen beim Anleger der Einkommensteuer, deren<br />

Höhe sich nach dem progressiven Steuertarif richtet und<br />

von dem individuellen Steuersatz des Anlegers abhängt.<br />

Im Rahmen der Prognose der steuerlichen Ergebnisse<br />

wurde der Spitzensteuersatz von 45 Prozent (sogenannte<br />

Reichensteuer) zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag<br />

zugrunde gelegt.<br />

Eine etwaige Kirchensteuerpflicht wurde in der Prognose<br />

der steuerlichen Ergebnisse generell nicht berücksichtigt.<br />

Abgeltungsteuer<br />

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinseinkünfte aus<br />

freier Liquidität der Gesellschaft) wird ein Steuersatz in<br />

Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag<br />

berücksichtigt, um der Regelung über die<br />

Abgeltungsteuer Rechnung zu tragen. Hierauf entfallende<br />

Aufwendungen können steuerlich nicht geltend gemacht<br />

werden. Der Anleger kann die Zinsen im Zuge des Veranlagungsverfahrens<br />

seinem individuellen Steuersatz unterwerfen,<br />

wenn aufgrund der Günstigerprüfung festgestellt<br />

wird, dass dieser unterhalb von 25 Prozent liegt.<br />

Verfahrensrechtliche Fragen<br />

Die Einkünfte der Gesellschaft werden für jeden Veranlagungszeitraum<br />

nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a) AO gesondert<br />

und einheitlich für jeden Anleger festgestellt. Die Zuständigkeit<br />

liegt bei dem Finanzamt, von dessen Bezirk die<br />

Verwaltung der Einkünfte ausgeht. Die Einkünfte werden<br />

den Anlegern entsprechend dem gesellschaftsvertraglichen<br />

Gewinnverteilungsschlüssel zugewiesen. Hierbei<br />

werden auch eventuell angefallene Sonderwerbungskosten<br />

der jeweiligen Anleger entsprechend berücksichtigt.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 117


Eine selbstständige Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung<br />

des Beteiligten ist nicht möglich. Sonderwerbungskosten<br />

werden nur berücksichtigt, wenn die<br />

entsprechende Mitteilung an die geschäftsführende Kommanditistin<br />

durch den einzelnen Anleger bis zum 31. Januar<br />

des jeweils auf den betreffenden Veranlagungszeitraum<br />

folgenden Kalenderjahres erfolgt ist (§ 7 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Die Feststellung ist für die Veranlagung des Anlegers<br />

bezüglich der Art und Höhe der festgestellten Einkünfte<br />

bindend. Die anteiligen Ergebnisse der Gesellschaft werden<br />

den Wohnsitzfinanzämtern der Anleger amtsintern mitgeteilt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gesellschaft ist vermögensverwaltend tätig und erzielt<br />

somit keine gewerblichen Einkünfte. Sie unterliegt daher<br />

nicht der Gewerbesteuer.<br />

Grundsteuer<br />

Es muss Grundsteuer auf den Grundbesitz der Gesellschaft<br />

entrichtet werden. Diese bestimmt sich nach dem<br />

Einheitswert des Grundbesitzes, der mit der Messzahl<br />

und dem Hebesatz der jeweiligen Stadt multipliziert wird.<br />

Die Gesellschaft ist Schuldner der von der Stadt erhobenen<br />

Grundsteuer. In den bereits abgeschlossenen Mietverträgen<br />

ist vorgesehen, dass die Grundsteuer als Nebenkosten<br />

anteilig an die Mieter weiterbelastet werden kann. Soweit<br />

eine Weiterbelastung nicht möglich ist, entsteht für die<br />

Gesellschaft eine wirtschaftliche Belastung.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Der Erwerb der Immobilie von der HOCHTIEF Projektentwicklung<br />

GmbH durch die Gesellschaft unterliegt nach<br />

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer<br />

beträgt 4,5 Prozent des Kaufpreises. Bis<br />

zum Beitritt der ersten Anleger (erste Kapitalerhöhung)<br />

wird die Grunderwerbsteuer aufgrund der Beteiligung der<br />

Verkäuferin an der Gesellschaft in Höhe von 99,90 Prozent<br />

nicht erhoben (§ 5 Abs. 2 GrEStG). Der Beitritt der ersten<br />

Anleger im Rahmen einer ersten Kapitalerhöhung (mindestens<br />

7 Prozent des Kommanditkapitals, vergleiche<br />

§ 2 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages) löst einen eigenen<br />

Besteuerungstatbestand nach § 1 Abs. 2a GrEStG aus.<br />

Es kommt zu einer Grunderwerbsteuererhebung in Höhe<br />

von 4,5 Prozent des sogenannten steuerlichen Bedarfswerts<br />

(§ 138 Abs. 2 bis 4 BewG i. V. m. § 8 Abs. 2 GrEStG).<br />

Dieser wird nach einem gesetzlich geregelten Bewertungsverfahren<br />

ermittelt. Die planungsgemäße Durchführung<br />

der ersten Kapitalerhöhung lässt die Nichterhebung der<br />

Grunderwerbsteuer bezüglich des durch den Kauf der<br />

Immobilie verwirklichten Besteuerungstatbestands nach<br />

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG unberührt, sodass (neben den<br />

erhobenen 0,1 Prozent der Grunderwerbsteuer aus dem<br />

Immobilienkauf) das Fondskonzept Kosten für Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 4,5 Prozent des Bedarfswerts<br />

berücksichtigt. Die dargestellte grunderwerbsteuerliche<br />

Behandlung wurde seitens des zuständigen Finanzamts<br />

im Rahmen einer verbindlichen Auskunft bestätigt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von<br />

Grundstücken und Grundstücksteilen nach § 4 Nr. 12 a)<br />

UStG umsatzsteuerfrei. In den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

abgeschlossenen Mietverträgen ist jedoch<br />

vereinbart, dass die Gesellschaft gemäß § 9 Abs. 1 und<br />

2 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a)<br />

UStG verzichtet und zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung<br />

optiert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter<br />

Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist und die Mietsache<br />

ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug<br />

nicht ausschließen. Durch die umsatzsteuerpflichtige<br />

Vermietung wird die Gesellschaft insoweit zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigende Ausgangsumsätze tätigen. Auch<br />

hinsichtlich der noch nicht vermieteten Flächen ist (mit<br />

Ausnahme eines Mietvertrages) eine umsatzsteuerpflichtige<br />

Vermietung beabsichtigt.<br />

Das Recht auf Vorsteuerabzug hat insbesondere Relevanz<br />

für den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb der Immobilie<br />

von der HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH. Der Verkauf<br />

der Immobilie an die Gesellschaft stellt keine Geschäftsveräußerung<br />

im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG dar. Vielmehr<br />

wurde im Kaufvertrag auf die Umsatzsteuerbefreiung<br />

118 | HESSE NEWMAN Capital


Steuerliche Grundlagen<br />

gemäß § 4 Abs. 9a UStG durch Option nach § 9 Abs. 1 UStG<br />

verzichtet. Die Gesellschaft kann die Umsatzsteuer aus<br />

dem Immobilienkauf aufgrund der beabsichtigten steuerpflichtigen<br />

Ausgangsumsätze (umsatzsteuerpflichtige Vermietung<br />

der Immobilie) als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1<br />

Nr. 4 UStG). Für den Ausnahmefall des beabsichtigten<br />

Eingehens eines umsatzsteuerfreien Mietverhältnisses, sieht<br />

das Fondskonzept einen teilweisen Widerruf der Option<br />

zur Umsatzsteuerpflicht vor, so dass die Gesellschaft<br />

auch in diesem Fall aus dem Erwerb der Immobilie nicht<br />

durch Umsatzsteuer wirtschaftlich belastet wird.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung im Wege des Erbgangs<br />

oder der Schenkung einer Beteiligung an der Gesellschaft<br />

unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.<br />

Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage<br />

für die Beteiligung an der Emittentin ergibt<br />

sich aus dem Saldo des Grundbesitzwerts und anderen<br />

Vermögensgegenständen, wie z. B. einer Liquiditätsreserve,<br />

abzüglich der Schulden aus der Finanzierung. Der Erwerb<br />

einer Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als<br />

Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft<br />

(§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Durch die Erbschaftsteuerreform,<br />

die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten<br />

ist, wird als Grundsatz der Bewertung der gemeine Wert<br />

angestrebt. Der erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche<br />

Wert für die Immobilie wird nach § 182 Abs. 3 Nr. 2 BewG<br />

im Ertragswertverfahren (§§ 184 bis 188) ermittelt. Nach<br />

diesem Verfahren wird der Wert der Immobilie durch die<br />

Summe aus Gebäudeertragswert und Bodenwert widergespiegelt.<br />

Bei einer Beteiligung an der Gesellschaft als Treugeber<br />

ist der Anspruch gegen die Treuhänderin als Sachleistungsanspruch<br />

Gegenstand der Bewertung. Die erbschaftsteuerliche<br />

Beurteilung des Sachleistungsanspruchs eines<br />

Treugebers, insbesondere die Bewertung, orientiert sich<br />

daran, auf welchen Gegenstand sich der Sachleistungsanspruch<br />

bezieht, mithin an der Vermögensart des Treuguts<br />

(FinMin Baden-Württemberg vom 2. November 2010, UVR<br />

2010 S. 361; Bayer. Staatsministerium vom 16. September<br />

2010, DStR 2010, S. 2084). Die Emittentin geht von einer<br />

analogen Anwendung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Bewertungsvorschriften aus, die auch bei<br />

einer unmittelbaren Beteiligung von Anlegern als Kommanditisten<br />

Anwendung finden würden.<br />

Freibeträge und Steuersätze richten sich grundsätzlich<br />

nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und<br />

Erben (bzw. Schenker und Beschenktem) sowie nach dem<br />

Wert der Schenkung.<br />

Sonstiges<br />

Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von Steuern<br />

für die Anleger.<br />

Ausführungen zu den steuerlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

finden sich im Kapitel „Risiken der Beteiligung“<br />

auf den Seiten 24 bis 27.<br />

Im Fall einer unmittelbaren Beteiligung der Anleger als<br />

Kommanditisten finden die dargestellten Bewertungsvorschriften<br />

für die Grundstücksbewertung für Zwecke<br />

der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wertfindung<br />

der Immobilie unmittelbar Anwendung.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 119


Vertragswerk


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

Vertragswerk<br />

Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft<br />

in Firma <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

§ 1 Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens<br />

und Geschäftsjahr<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend auch Gesellschaft genannt –<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

3. Gesellschaftszweck ist der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung,<br />

die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten<br />

sowie die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten zum Zwecke der Vermögensverwaltung sowie unmittelbar<br />

diesem Gesellschaftszweck dienende und fördernde Geschäfte, einschließlich<br />

des Begründens und Haltens von Beteiligungen zu diesem<br />

Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und<br />

Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gesellschaftszweck gemäß<br />

Satz 1 zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen<br />

geeignet sind.<br />

4. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft<br />

ist auf unbestimmte Zeit eingegangen.<br />

§ 2 Gesellschafter, Gesellschaftskapital,<br />

Kapitalerhöhung und Beitritt von Anlegern<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH mit Sitz in Hamburg<br />

(nachfolgend „persönlich haftende Gesellschafterin“). Sie ist zu einer<br />

Kapitaleinlage bei der Gesellschaft weder berechtigt noch verpflichtet<br />

und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil.<br />

2. Geschäftsführende Kommanditistin ist die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement<br />

GmbH mit Sitz in Hamburg (nachfolgend „geschäftsführende<br />

Kommanditistin“), zunächst mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pflichteinlage) in Höhe von EUR 10.<br />

3. Weitere Kommanditistin ist die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH<br />

mit Sitz in Essen mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe<br />

von EUR 9.990.<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH wird ihren Kommanditanteil<br />

an die geschäftsführende Kommanditistin übertragen und aus der<br />

Gesellschaft ausscheiden, wenn mehr als 7 % des Kommanditkapitals<br />

platziert sind und daraufhin eine erste Kapitalerhöhung gemäß § 2<br />

Abs. 4 vorgenommen wurde, spätestens jedoch zum 31. Dezember<br />

2011. Die geschäftsführende Kommanditistin ist unter den vorstehenden<br />

Voraussetzungen zur Übernahme des Kommanditanteils der<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH einschließlich der zur Übertragung<br />

erforderlichen Mitwirkungshandlungen verpflichtet; die Übertragung<br />

bedarf keiner Zustimmung durch die Gesellschaft oder einzelner Gesellschafter<br />

und erfolgt aufschiebend bedingt auf die Eintragung<br />

der Treuhänderin im Handelsregister. Für die Übertragung erhält die<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH ihre Kommanditeinlage, soweit<br />

geleistet, von der geschäftsführenden Kommanditistin erstattet Die<br />

Kosten der Übertragung trägt die geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH wird für die vorgenannte<br />

Übertragung von allen Steuern, die dadurch bei der Gesellschaft und /<br />

oder HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH entstehen, freigestellt; dies<br />

gilt auch für eine daraus resultierende Grunderwerbsteuer. §§ 7 und 18<br />

finden im Hinblick auf die Beteiligung der HOCHTIEF Projektentwicklung<br />

GmbH keine Anwendung. Die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH<br />

erhält bei Ausscheiden von der Gesellschaft in Abweichung von § 18 als<br />

Auseinandersetzungsguthaben den Nominalbetrag ihrer Beteiligung.<br />

4. Die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH (nachfolgend „Treuhänderin“)<br />

ist durch einseitige Erklärung gegenüber der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin berechtigt und bevollmächtigt, unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, gegebenenfalls<br />

schrittweise eine Kommanditeinlage (Pflichteinlage) von bis zu EUR<br />

34.290.000 zu übernehmen und anteilig als Treuhänderin für Treugeber<br />

zu halten. Die geschäftsführende Kommanditistin ist entsprechend<br />

ermächtigt, das Kommanditkapital auf bis zu EUR 34.300.000 zu<br />

erhöhen. Das vorstehende Recht zur Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

ist zunächst bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann diese Frist durch Anzeige<br />

gegenüber der Treuhänderin auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt<br />

verlegen, ohne dass es hierzu des Beschlusses der Gesellschafter<br />

bedarf.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt und bevollmächtigt,<br />

das Kommanditkapital der Gesellschaft maximal um weitere<br />

EUR 1.000.000 auf bis zu EUR 35.300.000 zu erhöhen und die<br />

Treuhänderin zu beauftragen, die von ihr übernommene Einlage um<br />

diesen Betrag zu erhöhen, wozu diese hiermit von den übrigen Gesellschaftern<br />

ermächtigt wird. Ziffer 4 Satz 3 bis 4 gilt entsprechend.<br />

Verpflichtungen der Kommanditisten dürfen hierdurch nicht begründet<br />

werden.<br />

6. Die Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft als Treugeber über<br />

die Treuhänderin entsprechend dem Zeichnungsschein (Beitrittserklärung),<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages und den<br />

Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Anleger,<br />

die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin beteiligen, stehen,<br />

ohne selbst Gesellschafter zu sein, nach Maßgabe des mit der<br />

Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

sowie dieses Gesellschaftsvertrags im Innenverhältnis wirtschaftlich<br />

so, als seien sie direkt als Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt.<br />

Soweit nachfolgend Rechte und Pflichten für „Kommanditisten“<br />

oder „Gesellschafter“ begründet werden, treffen diese Rechte und<br />

Pflichten im Innenverhältnis schuldrechtlich auch die mittelbar über<br />

die Treuhänderin beteiligten Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus<br />

dem Zusammenhang ergibt, dass Rechte oder Pflichten nur für die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende Kommanditistin<br />

oder die Treuhänderin begründet werden.<br />

Nur einen Katzensprung vom Quartier 21 entfernt:<br />

der Stadtparksee, beliebter Treff, um Hamburg<br />

vom Wasser aus zu erkunden.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 121


7. Die Treugeber können schriftlich verlangen, dass sie – grundsätzlich<br />

unter Übernahme aller damit verbundenen Kosten und Gebühren<br />

– die auf sie entfallende Kommanditbeteiligung von der Treuhänderin<br />

übernehmen und mit ihrer anteiligen Haftsumme selbst als Kommanditisten<br />

in das Handelsregister eingetragen werden, sofern sie zuvor<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht erteilt haben.<br />

Diese Vollmacht hat auf Basis des Musters der Treuhänderin zu erfolgen.<br />

Sie muss unwiderruflich sein, über den Tod hinaus lauten und die<br />

Bevollmächtigten zu allen notwendigen Erklärungen gegenüber dem<br />

Handelsregister berechtigen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

besteht in diesem Fall als Verwaltungsvertrag fort. Dinglich erfolgt die<br />

Übertragung der betreffenden Kommanditbeteiligung mit Eintragung<br />

der Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister, ohne dass es eines<br />

gesonderten Übertragungsaktes bedarf. Das Recht eines Anlegers<br />

zur Übernahme der Kommanditbeteiligung von der Treuhänderin ist<br />

solange und soweit ausgeschlossen, als der Gesellschaft durch die<br />

Übertragung unverhältnismäßige steuerliche Nachteile, zum Beispiel<br />

aufgrund des Entstehens von Grunderwerbsteuer, erwachsen. Erfolgt<br />

die Eintragung der Übernahme der Kommanditbeteiligung im Rahmen<br />

einer durch die geschäftsführenden Kommanditistin initiierten Sammeleintragung<br />

nach oder im Zuge der Kapitalerhöhungen nach § 2 Ziffer<br />

4 oder 5 trägt die Gesellschaft – mit Ausnahme der Kosten für die<br />

Handelsregistervollmacht – alle anfallenden Kosten und Gebühren.<br />

8. Die Mindesteinlage eines Kommanditisten oder Treugebers – ausgenommen<br />

die Kommanditeinlage der HOCHTIEF Projektentwicklung<br />

GmbH sowie der geschäftsführenden Kommanditistin – beträgt insgesamt<br />

EUR 20.000; geringere Einlagen sind mit Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin zulässig. Höhere Einlagen sollen<br />

ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Alle Kommanditisten – ausgenommen<br />

die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, die geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie Kommanditisten, die Anteile aufgrund der<br />

Platzierungsgarantie übernehmen, – und Treugeber sind verpflichtet,<br />

auf die jeweils von ihnen übernommene Kommanditeinlage, die zugleich<br />

die Pflichteinlage bildet, ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen. Die<br />

Kommanditisten werden mit ihren Haftsummen in Höhe von jeweils<br />

10 % der jeweiligen Pflichteinlagen in das Handelsregister eingetragen.<br />

9. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung der Durchführung der jeweiligen Kapitalerhöhung gemäß<br />

Ziffer 4 Satz 3 sowie der Eintragung der Treuhänderin im Handelsregister.<br />

10. Für Einzahlungen, die nicht zu den in der Beitritts- oder Annahmeerklärung<br />

jeweils angegebenen Fälligkeitsterminen geleistet werden,<br />

kann die Gesellschaft den betroffenen Kommanditisten ab Fälligkeit<br />

Zinsen gemäß § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB belasten ohne dass es einer<br />

Mahnung bedarf. Die Gesellschaft ist von der Treuhänderin ermächtigt,<br />

Einzahlungsansprüche gegen deren Treugeber geltend zu machen.<br />

Die Treuhänderin ist zur Einzahlung ihrer treuhänderisch gehaltenen<br />

Pflichteinlage nur insoweit verpflichtet, wie ihr die entsprechenden<br />

Mittel von ihren Treugebern zur Verfügung gestellt werden.<br />

11. Erbringt ein Anleger die Einlage zzgl. Agio ganz oder teilweise trotz<br />

schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung durch die Treuhänderin<br />

nicht zu dem in der Beitritts- oder Annahmeerklärung angegebenen<br />

Zeitpunkt, so ist die Treuhänderin berechtigt und bevollmächtigt,<br />

durch schriftliche Erklärung fristlos die mittelbare Beteiligung eines<br />

Anlegers zu beenden oder die Herabsetzung der Einlage eines Anlegers<br />

und eine entsprechende anteilige Herabsetzung der eigenen Kommanditeinlage<br />

der Treuhänderin ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss<br />

herbeizuführen. Sämtliche Kosten und Aufwendungen der Gesellschaft<br />

für den Ausschluss oder die Herabsetzung trägt der säumige Anleger.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, 5 % der Pflichteinlage vorbehaltlich der<br />

Geltendmachung eines höheren Schadens für den Fall des vorgenannten<br />

Ausschlusses oder der Herabsetzung zu beanspruchen.<br />

12. Von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen sind<br />

natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften, die die US-<br />

Staatsangehörigkeit haben oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsund<br />

Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) sind und / oder nach<br />

US-Recht errichtet wurden und / oder in den Vereinigten Staaten von<br />

Amerika oder in einem von deren Territorien ihren Wohnsitz oder Sitz<br />

haben oder sonstige Vermögensmassen, deren Einkommen der US-<br />

Steuerpflicht unterliegt. Die Treugeber haben in der Beitrittserklärung<br />

eine selbständige Garantie abzugeben, dass vorstehender Sachverhalt<br />

auf sie nicht zutrifft. Entsprechendes gilt für Treugeber, die eine Übertragung<br />

des treuhänderisch gehaltenen Anteils auf sich selbst verlangen.<br />

Anleger sind verpflichtet, der geschäftsführenden Kommanditistin unverzüglich<br />

den etwaigen Eintritt eines vorstehenden Ausschlussgrundes<br />

in ihrer Person mitzuteilen.<br />

§ 3 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

1. Zur Geschäftsführung ist unter Ausschluss der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin, soweit gesetzlich zulässig, allein die geschäftsführende<br />

Kommanditistin berechtigt und verpflichtet. Sie hat die Geschäfte der<br />

Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen;<br />

sie ist zur Unterbevollmächtigung / Beauftragung Dritter berechtigt.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind von<br />

den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Zum<br />

Zwecke der Vertretung gegenüber Dritten erteilt die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der geschäftsführenden Kommanditistin entsprechende<br />

Vollmachten bei Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

sowie Ermächtigung, Untervollmachten unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bzw. die geschäftsführende Kommanditistin (im Rahmen<br />

der Vollmacht) sind berechtigt, die im Rahmen des Investitions- und<br />

Finanzierungsplans (Anlage I zum Gesellschaftsvertrag) vorgesehenen bzw.<br />

im <strong>Verkaufsprospekt</strong> dargelegten Verträge und Rechtsgeschäfte (einschließlich<br />

der in § 6 bezeichneten Verträge) ohne Zustimmung der<br />

Gesellschafter abzuschließen bzw. vorzunehmen. Die Regelungen in der<br />

nachfolgenden Ziffer 2 finden keine Anwendung, soweit die betreffenden<br />

Geschäfte bzw. die zugrundeliegenden Verträge im Investitions- und<br />

Finanzierungsplan (Anlage I zum Gesellschaftsvertrag) enthalten sind.<br />

2. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gegen Handlungen<br />

der Geschäftsführung gem. § 164 HGB wird durch die nachfolgende<br />

Regelung ersetzt:<br />

a) Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der<br />

Gesellschaft hinausgehen, bedürfen eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses.<br />

Nicht über den Geschäftsbetrieb hinaus gehen,<br />

und damit keines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses bedürfen<br />

insbesondere (i) die Verwaltung aller Vermögenswerte der Gesellschaft,<br />

(ii) die Beauftragung der laufenden Rechts- und Steuerberatung sowie<br />

der Erstellung des Jahresabschlusses und (iii) der Abschluss von<br />

Geschäftsbesorgungsverträgen zur Verwaltung der Liegenschaften<br />

sowie der Gesellschaft. Einer Zustimmung bedürfen insbesondere<br />

122 | HESSE NEWMAN Capital


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

aa) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen an<br />

Unternehmen;<br />

bb) Abschluss von Miet- / Pachtverträgen, die sich auf jeweils mehr<br />

als 15 % der Flächen beziehen sowie die Kündigung / Aufhebung solcher<br />

Verträge; keiner Zustimmung bedarf der Abschluss sowie eine etwaige<br />

Änderung des Mietvertrages mit der Hochtief Corporate Space<br />

Management GmbH;<br />

cc) Aufnahme und Gewährung von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften,<br />

Garantien oder sonstigen Haftungen für Dritte, es sei denn,<br />

der Abschluss von Darlehensverträgen sowie von sonstigen Finanzierungsverträgen<br />

(einschließlich Zinssicherungsgeschäften) erfolgt zu marktüblichen<br />

Konditionen zur Finanzierung des Erwerbs der Liegenschaften<br />

(einschließlich der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals bis zu einer<br />

Höhe von EUR 56.900.000 sowie im Rahmen der Platzierungsgarantie)<br />

sowie bei Umfinanzierung;<br />

dd) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken sowie<br />

grundstücksgleichen Rechten; keiner Zustimmung bedarf die Belastung<br />

der Grundstücke der Gesellschaft zu Finanzierungszwecken mit<br />

Grundpfandrechten in Höhe von bis zu EUR 56.900.000 nebst Zinsen<br />

und Nebenkosten;<br />

ee) Veräußerung bzw. Verwertung wesentlicher Vermögenswerte der<br />

Gesellschaft;<br />

ff) Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie Ergebnisübernahmeverträgen;<br />

gg) Wiederherstellung von baulichen Anlagen im Falle ihrer vollständigen<br />

oder wesentlichen Zerstörung bzw. ihres vollständigen oder teilweisen<br />

Untergangs;<br />

hh) Überschreitungen des Investitions- und Finanzierungsplans (Anlage I<br />

zum Gesellschaftsvertrag) um mehr als 5 % des Investitionsvolumens;<br />

b) Die geschäftsführende Kommanditistin darf in Ausnahmefällen auch<br />

ohne die nach Ziffer 2 a) erforderliche Zustimmung handeln, soweit<br />

dies zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft<br />

geboten und eine vorherige Willensbildung der Gesellschafter<br />

mit angemessenem Aufwand nicht rechtzeitig möglich ist; in einem<br />

derartigen Fall sind die Gesellschafter nachträglich unverzüglich zu<br />

unterrichten.<br />

§ 4 Buchführung, Jahresabschluss<br />

1. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, für die Gesellschaft<br />

gesondert Buch zu führen, die dazugehörigen Belege gesondert<br />

aufzubewahren und die Geldmittel der Gesellschaft auf Konten zu verwalten,<br />

die ausschließlich auf den Namen der Gesellschaft geführt werden.<br />

2. Der Jahresabschluss und gegebenenfalls.der Lagebericht sind innerhalb<br />

der gesetzlichen Fristen aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Der<br />

Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern (in vertretungsberechtigter<br />

Zahl) der geschäftsführenden Kommanditistin zu unterzeichnen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin hat den geprüften Jahresabschluss<br />

rechtzeitig den Gesellschaftern zu übersenden.<br />

3. Bei abweichenden Veranlagungen bzw. späteren Änderungen<br />

infolge von steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) ist der<br />

Jahresabschluss, der auf die Bestandskraft des Steuerbescheides<br />

folgt, soweit als möglich nach Maßgabe der finanzamtlichen Festsetzung<br />

aufzustellen.<br />

§ 5 Konten der Gesellschafter<br />

1. Für jeden Gesellschafter werden ein Haftkapitalkonto (Kapitalkonto I),<br />

ein Pflichteinlagenkonto (Kapitalkonto II), ein Rücklagenkonto (Kapitalkonto<br />

III), ein Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto IV) und ein<br />

Privatkonto (Kapitalkonto V) geführt. Alle Konten sind unverzinslich.<br />

2. Das Kapitalkonto I bestimmt sich nach der eingezahlten Hafteinlage<br />

des Gesellschafters (vgl. § 2 Ziffer 8).<br />

3. Auf dem Kapitalkonto II wird die Pflichteinlage des Gesellschafters,<br />

die nicht gleichzeitig die Hafteinlage darstellt, gebucht. Kapitalkonto<br />

I und Kapitalkonto II (zusammen als „feste Kapitalanteile“ bezeichnet)<br />

sind unveränderlich und maßgeblich für die Rechte der Kommanditisten,<br />

sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.<br />

4. Das von den Gesellschaftern zu zahlende Agio wird auf das Kapitalkonto<br />

III gebucht. Das auf die Kommanditeinlage zu zahlende Agio<br />

gewährt keine Gesellschaftsrechte. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

ist berechtigt, die durch die Einzahlung des Agios gebildete<br />

Kapitalrücklage zum Ausgleich von bilanziellen Jahresfehlbeträgen aufzulösen;<br />

eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses bedarf es nicht.<br />

5. Auf dem Kapitalkonto IV werden die dem einzelnen Gesellschafter<br />

zugewiesenen Gewinn- und Verlustanteile gebucht. Das Konto gewährt<br />

keine Gesellschaftsrechte.<br />

6. Auf dem Kapitalkonto V werden die Auszahlungen gemäß § 7<br />

dieses Vertrages sowie Einlagen außerhalb der Haft- und Pflichteinlage<br />

gebucht. Das Konto gewährt keine Gesellschaftsrechte.<br />

7. Auf das Kapitalkonto V werden alle Beträge verbucht, die nicht<br />

einem der anderen Konten zugeordnet werden können.<br />

§ 6 Kostenersatz und Vergütungen<br />

1. Die Treuhänderin erhält für ihre Leistungen die in § 9 Ziffer 2 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages vereinbarte einmalige Vergütung<br />

für die Treuhandeinrichtung sowie die in § 9 Ziffer 1 des vorgenannten<br />

Vertrages vereinbarte jährlich zu zahlende Vergütung für ihre Treuhandtätigkeit.<br />

Darüber hinaus erhält sie für ihre Mitwirkung bei allen<br />

Verfügungen (ausgenommen Übertragungen) über die Beteiligungen<br />

und die Bearbeitung von besonderen Aufträgen der Gesellschafter,<br />

die über die reguläre Betreuung der Investoren hinausgehen, vom<br />

betroffenen Gesellschafter eine angemessene Vergütung nach § 9<br />

Ziffer 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Außerdem erhält<br />

die Treuhänderin von der Gesellschaft die notwendigen Auslagen für<br />

die Unterrichtung der Gesellschafter sowie ihre Aufwendungen für<br />

außerordentliche Maßnahmen nach § 9 Ziffer 4 des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages ersetzt.<br />

2. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ab 2011 eine Haftungsvergütung von<br />

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EUR 1.000 p. a. Die Vergütung wird nicht zeitanteilig berechnet und<br />

erhöht sich jährlich um 2 % bezogen auf den im jeweiligen Vorjahr<br />

geschuldeten Betrag, erstmals zum 1. Januar 2012. Die Vergütung<br />

versteht sich zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

und ist erstmals fällig am 15. Dezember 2011, danach jeweils hälftig<br />

zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres. Zusätzlich<br />

sind seitens der Gesellschaft die Kosten einer D&O- (und gegebenenfalls<br />

E&O-) Versicherung zu tragen. Sollten der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin infolge einer gesetzlichen Regulierung zusätzliche<br />

Kosten entstehen, die durch ihre Stellung als Gesellschafterin der<br />

Gesellschaft begründet sind, ist sie berechtigt, diese Kosten der<br />

Gesellschaft zu belasten.<br />

3. Für die Geschäftsführung erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />

ab 2011 eine Geschäftsführungsvergütung von EUR 10.000 p. a.<br />

Sie erhöht sich jährlich um 2 % bezogen auf den im jeweiligen Vorjahr<br />

geschuldeten Betrag, erstmals zum 1. Januar 2012. Die Vergütung<br />

versteht sich zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

und ist erstmals fällig am 15. Dezember 2011, danach jeweils hälftig<br />

zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres. Zusätzlich<br />

sind seitens der Gesellschaft die Kosten einer D&O- (und gegebenenfalls<br />

E&O-) Versicherung zu tragen. Sollten der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin infolge einer gesetzlichen Regulierung zusätzliche<br />

Kosten entstehen, die durch ihre Stellung als Gesellschafterin der<br />

Gesellschaft begründet sind, ist sie berechtigt, diese Kosten der<br />

Gesellschaft zu belasten.<br />

4. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG hat auf der Grundlage eines gesonderten<br />

Geschäftsbesorgungsvertrages die Betreuung der Gesellschaft<br />

und des Objekts übernommen. Für diese Geschäftsbesorgung erhält<br />

sie die in vorgenanntem Vertrag geregelte Vergütung.<br />

5. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG hat auf der Grundlage eines gesonderten<br />

Geschäftsbesorgungsvertrages die Konzeption der Gesellschaft<br />

einschließlich der Prospekterstellung und des Marketings für die<br />

Gesellschaft übernommen. Für diese Geschäftsbesorgung erhält sie<br />

die in vorgenanntem Vertrag geregelte Vergütung.<br />

6. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG übernimmt ferner auf der Grundlage<br />

eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages die Platzierung des<br />

Kommanditkapitals. Für diese Geschäftsbesorgung erhält sie die in<br />

vorgenanntem Vertrag geregelte Vergütung.<br />

7. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG übernimmt ferner auf der Grundlage<br />

eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages die Finanzierungsvermittlung.<br />

Für diese Geschäftsbesorgung erhält sie die in vorgenanntem<br />

Vertrag geregelte Vergütung.<br />

8. Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG übernimmt die Stellung eines Platzierungsgaranten.<br />

Sie erhält hierfür die im Vertrag vereinbarte Vergütung.<br />

9. Die vorstehend geregelten Kostenerstattungen und Vergütungen stellen,<br />

soweit sie Gesellschaftern zustehen, Forderungen der entsprechenden<br />

Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft dar und sind unabhängig<br />

vom zu verteilenden handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft und<br />

vor der Gewinn- und Verlustverteilung zu berücksichtigen; die Kostenerstattungen<br />

und Vergütungen mindern das handelsrechtliche Ergebnis<br />

der Gesellschaft und sind daher in der Gewinn – und Verlustrechnung der<br />

Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen.<br />

§ 7 Ergebnisverteilung, Auszahlungen<br />

1. Die Kommanditisten sind gemäß dem Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile<br />

am nach Abzug der Aufwendungen gemäß § 6 verbleibenden<br />

Gewinn oder Verlust (handelsrechtliches Ergebnis) sowie am steuerlichen<br />

Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Ist ein Kommanditist während<br />

eines Geschäftsjahres nur zeitanteilig beteiligt, nimmt er am Gewinn<br />

und Verlust nur anteilig teil. Das Jahresergebnis der Geschäftsjahre<br />

2011 und 2012, bzw. im Falle der Verlängerung der Platzierungsfrist<br />

gemäß § 2 Ziffer 4 Satz 5 bis zum Beitritt sämtlicher Anleger, verteilt<br />

sich in Abweichung von Vorstehendem – soweit mit einkommensteuerlicher<br />

Wirkung möglich – nach dem Verhältnis der festen Kapitalanteile,<br />

wie sie am Ende des Geschäftsjahres 2012 bzw. nach dem Beitritt<br />

sämtlicher Anleger bestehen. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der<br />

Rechtsnachfolger hinsichtlich der Ergebnisverteilung in die Rechtsposition<br />

seines Vorgängers ein. Wird das steuerliche Ergebnis im Rahmen einer<br />

steuerlichen Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt der<br />

Gesellschaft nachträglich geändert, ist der Mehr- / Mindergewinn bzw.<br />

Verlust rückwirkend nach den vorstehenden Grundsätzen zu verteilen.<br />

2. Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft werden, vorbehaltlich einer<br />

angemessenen Zuführung zur Liquiditätsreserve, an die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile ausgezahlt. Die Vorabauszahlungen<br />

erfolgen jährlich zum 31. Dezember eines laufenden Jahres, erstmals<br />

am 31. Dezember 2011 für das Jahr 2011. Soweit Kommanditisten<br />

nur zeitanteilig in einem Geschäftsjahr an der Gesellschaft beteiligt<br />

sind, partizipieren sie in den Vorabauszahlungen zeitanteilig ab dem<br />

der Zahlung der Einlage zuzüglich Agio folgenden Monat.<br />

3. Sonderwerbungskosten hat jeder Kommanditist bis zum 31. Januar<br />

des auf ein Geschäftsjahr folgenden Jahres der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin mitzuteilen.<br />

§ 8 Haftung, Nachschüsse<br />

1. Die Kommanditisten haften Dritten gegenüber nur mit ihrer im<br />

Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Die gesetzliche Kommanditistenhaftung<br />

ist mit Einzahlung der Pflichteinlage erfüllt; sie kann<br />

jedoch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durch Auszahlungen<br />

bis zur Höhe der Haftsumme wieder aufleben.<br />

2. Die Kommanditisten haben in keinem Fall Nachschüsse zu leisten.<br />

Auszahlungen führen nicht zu einem Wiederaufleben der Einlageverpflichtung.<br />

§ 9 Wettbewerbsverbot<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH und die<br />

Treuhänderin und ihre jeweiligen Organe unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

§ 10 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit dies gesetzlich zulässig<br />

und in diesem Gesellschaftsvertrag (insb. in der nachfolgenden Ziffer 5)<br />

nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

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Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

Die Gesellschafter sind insbesondere in den folgenden Fällen zur<br />

Beschlussfassung berufen:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin als Organ sowie Entlastung der Treuhänderin;<br />

c) Wahl des Abschlussprüfers; der Abschlussprüfer für die Jahre 2010<br />

bis 2012 wird von der geschäftsführenden Kommanditistin benannt;<br />

d) Ausschluss von Gesellschaftern; § 2 Ziffer 11 bleibt unberührt;<br />

e) Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich des Wechsels<br />

der Rechtsform;<br />

f) Auflösung, Liquidation sowie Aufgabe des Geschäftsbetriebes der<br />

Gesellschaft;<br />

g) Festlegung der Höhe der Auszahlungen.<br />

2. Jeder Kommanditist hat für je voll eingezahlte EUR 100 eingezahlte<br />

Pflichteinlage eine Stimme. Das Stimmrecht bestimmt sich jeweils nach<br />

der Höhe der tatsächlich eingezahlten Pflichteinlagen, wobei auf den<br />

Stand zum Zeitpunkt der Absendung der Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />

gemäß § 11 bzw. der Absendung der Aufforderung<br />

zur schriftlichen Beschlussfassung gemäß § 12 abzustellen ist. Das<br />

Stimmrecht eines Kommanditisten ist ungeachtet seiner Beteiligung<br />

am Kommanditkapital auf max. 35.000 Stimmen begrenzt. Stimmen<br />

verbundener Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder einander nahe<br />

stehender Personen i.S.d. § 15 AO werden zusammengerechnet. Sind<br />

insoweit Kommanditanteile bei der Ausübung der Stimmrechte zu<br />

addieren, werden die Stimmrechte der betroffenen Kommanditisten<br />

proportional jeweils dergestalt beschränkt, dass sie zusammen<br />

35.000 Stimmen nicht übersteigen. Die Stimmrechtsbegrenzung gilt<br />

nicht für die Treuhänderin, soweit sie als Treuhänderin abstimmt; sie<br />

gilt jedoch entsprechend für Treugeber der Treuhänderin. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin verfügt, unabhängig von ihrer Beteiligung<br />

an der Gesellschaft, stets über mindestens 200 Stimmen, die geschäftsführende<br />

Kommanditistin über mindestens eine Stimme.<br />

3. Der Treugeber ist entsprechend § 6 Ziffer 1 des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages berechtigt, an Gesellschafterversammlungen und<br />

Beschlussfassungen der Gesellschaft persönlich teilzunehmen und<br />

das Stimmrecht der Treuhänderin anteilig entsprechend seinem Anteil<br />

selbst oder durch einen Dritten im Sinne von § 11 Ziffer 4 wahrzunehmen.<br />

In diesem Fall ist die Treuhänderin von der Stimmabgabe ausgeschlossen.<br />

Der Treugeber kann ferner die Treuhänderin anweisen, wie sie das<br />

auf den Treugeber entfallende Stimmrecht auszuüben hat. Entsprechende<br />

Weisungen des Treugebers müssen schriftlich erfolgen und der Treuhänderin<br />

bis spätestens drei Werktage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. dem Ablauf der Frist zur schriftlichen Beschlussfassung zugehen.<br />

Soweit Treugeber ihr Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen / bei<br />

Beschlussfassungen nicht selbst, durch Dritte oder durch Weisung<br />

an die Treuhänderin ausüben, ist die Treuhänderin verpflichtet, sich in<br />

Bezug auf das auf die Treugeber entfallende Stimmrecht zu enthalten.<br />

4. Beschlussfassungen in den Fällen des § 3 Ziffern 2 lit. a) ee), ff) und<br />

gg) sowie des § 10 Abs. 1 lit. d), e) und f) bedürfen einer qualifizierten<br />

Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen und sind<br />

nur wirksam, wenn 25 % des Kommanditkapitals an der Abstimmung<br />

teilgenommen haben. Wird dieses Quorum von 25 % nicht erreicht,<br />

ist unverzüglich eine neue Beschlussfassung durchzuführen, ohne dass<br />

in dieser das vorbezeichnete Quorum von 25 % eingehalten werden<br />

muss. Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind mit dieser qualifizierten<br />

Mehrheit auch dann zulässig, wenn sie so schwerwiegend<br />

sind, dass sie in die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

eingreifen und die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position der betroffenen<br />

Gesellschafter entscheidend ändern oder beeinflussen, sofern<br />

hieraus keine unbillige Benachteiligung einzelner Gesellschafter oder<br />

Gesellschaftergruppen entsteht. Die Gesellschafter sind nur aus<br />

wichtigem, von der geschäftsführenden Kommanditistin zu vertretendem<br />

Grund berechtigt, durch Gesellschafterbeschluss, der einer<br />

Mehrheit von 50 % aller abgegebenen Stimmen bedarf, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin die Vertretungsmacht und / oder<br />

die Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen und / oder zusätzlich<br />

eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als geschäftsführende<br />

Kommanditisten in der Gesellschaft aufzunehmen. Solange<br />

die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH Gesellschafterin ist, kann<br />

eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nur mit Zustimmung aller<br />

Gesellschafter beschlossen werden.<br />

5. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder in Gesellschafterversammlungen<br />

(§ 11) oder im schriftlichen Beschlussverfahren (§ 12)<br />

herbeigeführt.<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung<br />

1. Gesellschafterversammlungen werden von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin einberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft dies<br />

erfordert oder wenn Kommanditisten, die zusammen mehr als 10 % des<br />

eingezahlten Kommanditkapitals repräsentieren, die Einberufung einer<br />

Gesellschafterversammlung unter schriftlicher Angabe von Gründen sowie<br />

der Punkte, über die Beschluss gefasst werden soll, an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin verlangen. Kommt die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Aufforderung von Kommanditisten zur Einberufung<br />

einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht binnen zwei<br />

Wochen nach, sind die Kommanditisten selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung<br />

in entsprechender Form und Frist einzuberufen.<br />

2. Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen beträgt<br />

vier Wochen. In dringenden Fällen ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin berechtigt, mit einer verkürzten Ladungsfrist von zwei<br />

Wochen eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Auf die verkürzte<br />

Ladungsfrist und deren Grund ist in der Einberufung gesondert hinzuweisen.<br />

Die Einberufung erfolgt schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt<br />

mitgeteilten Anschriften der Gesellschafter. Die Einberufung muss auch<br />

die Angaben zu Tagungsort und Tagungszeit sowie die Tagesordnung<br />

enthalten. Maßgeblich für die Einhaltung der Einberufungsfrist ist das<br />

Datum der Absendung der Einberufung.<br />

3. Der Versammlungsleiter wird in allen Fällen durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin bestimmt.<br />

4. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

von einem anderen Gesellschafter, Ehegatten, Verwandten<br />

ersten und zweiten Grades oder von zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Personen der rechts- und steuerberatenden Berufe<br />

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vertreten zu lassen. Die geschäftsführende Kommanditistin kann<br />

auch sonstige Dritte als Vertreter zulassen. Die Vollmacht ist schriftlich<br />

zu erteilen und dem Versammlungsleiter vorzulegen.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, auch andere<br />

Personen an Gesellschafterversammlungen teilnehmen zu lassen,<br />

deren Erscheinen sie für erforderlich hält.<br />

6. Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll zu führen,<br />

das von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />

als Kopie zuzusenden ist.<br />

7. Ein Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls muss innerhalb von<br />

vier Wochen plus drei Tagen nach Absendedatum bei der Gesellschaft<br />

schriftlich eingegangen sein. Ansonsten gelten das Protokoll und die<br />

darin enthaltenen Feststellungen als genehmigt.<br />

8. Beschlüsse der Gesellschaft können nur innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von vier Wochen plus drei Tagen nach Beschlussfassung durch<br />

Klage gegen die Gesellschaft angefochten werden. Nach Ablauf der<br />

Frist gilt ein evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt. Auch bei fristgemäßer<br />

Klage kann die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit nicht auf formelle<br />

Mängel gestützt werden, wenn diese Mängel offensichtlich keinen<br />

Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung hatten.<br />

§ 12 Schriftliche Beschlussfassung<br />

1. Soweit nach dem Gesetz und diesem Vertrag die Zuständigkeit der<br />

Gesellschafter gegeben ist, entscheiden sie in der Regel durch Gesellschafterbeschluss<br />

im schriftlichen Verfahren. Sämtliche Gesellschafter sind an<br />

diesem Abstimmungsverfahren durch Zusendung der Abstimmungsunterlagen<br />

zu beteiligen. Für diesen Fall gilt Folgendes in Ergänzung zu bzw.<br />

abweichend von den Regelungen über die Gesellschafterversammlung:<br />

2. Die Aufforderung zur schriftlichen Beschlussfassung hat schriftlich<br />

an die der Gesellschaft zuletzt mitgeteilten Anschriften der Gesellschafter<br />

zu erfolgen und muss die Gegenstände, über die Beschluss gefasst<br />

wird, enthalten. Die Frist zur Abgabe der Stimmen beträgt vier Wochen<br />

ab Absendung der Aufforderung. Die Abstimmungsfrist kann in eiligen<br />

Fällen bis auf zwei Wochen verkürzt werden. Für die Einhaltung der Frist<br />

zur Abgabe der Stimmen ist der Zugang der schriftlichen Stimmabgabe<br />

bei der Gesellschaft maßgeblich.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin hat über Inhalt und Ergebnis<br />

von schriftlichen Beschlussfassungen ein Schlussprotokoll zu fertigen,<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern in Kopie zuzusenden.<br />

§ 13 Berichtspflicht, Informations- und<br />

Kontrollrechte, Vertraulichkeit<br />

1. Spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. der Aufforderung zur schriftlichen Beschlussfassung über die<br />

Feststellung des Jahresabschlusses hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin den Kommanditisten den geprüften Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft zu übersenden.<br />

2. Die Gesellschafter können von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.<br />

Sofern die geschäftsführende Kommanditistin einem begründeten Auskunftsverlangen<br />

nicht binnen angemessener Frist nachkommt oder<br />

sonst ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Gesellschafter berechtigt, auf<br />

eigene Kosten die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen<br />

oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person<br />

(Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) einsehen zu lassen.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin darf einem Gesellschafter die<br />

Auskunftserteilung und die Einsichtnahme in Bücher und Schriften<br />

der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Gesellschafter<br />

die Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder<br />

der Gesellschaft hierdurch ein nicht unerheblicher Nachteil droht.<br />

Den Gesellschaftern ist bekannt, dass Informationen der Gesellschaft<br />

über gegenwärtige oder zukünftige Maßnahmen zur Verwirklichung<br />

des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft Gegenstand von<br />

Vertraulichkeitsvereinbarungen sein können, die ihre Informationsrechte<br />

nach diesem Gesellschaftsvertrag einschränken können.<br />

4. Die Gesellschafter haben über alle ihnen bekannt gewordenen<br />

Angelegenheiten der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren, soweit<br />

es die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt. Diese Verpflichtung<br />

gilt auch nach Beendigung der Gesellschaft. Insbesondere werden<br />

die Gesellschafter sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen<br />

über die Gesellschaft, die Gesellschafter sowie über gegenwärtige oder<br />

künftige Beteiligungen der Gesellschaft vertraulich behandeln.<br />

§ 14 Verfügung über Kommanditanteile<br />

1. Jede vollständige oder teilweise Übertragung (ausgenommen die<br />

Übertragung nach § 2 Ziffer 3), Verpfändung, Belastung von oder sonstige<br />

Verfügung über Kommanditanteile sowie von Rechten an Kommanditanteilen<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin. Dies gilt auch für Geschäfte,<br />

die wirtschaftlich im Ergebnis einer solchen Verfügung gleichstehen, insbesondere<br />

bei der Begründung einer Unterbeteiligung. Die Zustimmung<br />

zu Verfügungen gilt als erteilt, wenn die geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Verfügung nicht in Textform innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage<br />

des Vertrages widerspricht. Im Falle der vollständigen oder teilweisen<br />

Übertragung ist eine selbstständige Garantie des Rechtsnachfolgers<br />

beizufügen, dass die Ausschlussgründe gemäß § 2 Ziffer 12 auf ihn nicht<br />

zutreffen. Die geschäftsführende Kommanditistin darf ihre Zustimmung<br />

zu einer Verfügung nur aus sachlichen Gründen verweigern. Sachliche<br />

Gründe zur Verweigerung der Zustimmung können sich insbesondere<br />

aus folgenden Umständen ergeben: Die beabsichtigte Übertragung an<br />

Unternehmen, die mit der Gesellschaft oder den Gründungskommanditisten<br />

mittelbar oder unmittelbar in Wettbewerb stehen, die Gefahr eines<br />

bestimmenden Einflusses einzelner Gesellschafter auf die Gesellschaft;<br />

die Aufspaltung in Beteiligungen unterhalb des vorgesehenen Mindestbetrages;<br />

das Fehlen einer ausdrücklichen Anerkennung des Gesellschaftsvertrages<br />

oder des Treuhand- und Verwaltungsvertrages durch den<br />

Erwerber; wenn auf den Rechtsnachfolger ein Ausschlussgrund gemäß<br />

§ 2 Ziffer 12 zutrifft; die selbständige Garantie des Rechtsnachfolgers<br />

nicht vorliegt oder der Gesellschaft durch die Übertragung unverhältnismäßige<br />

steuerliche Nachteile erwachsen.<br />

2. Die Treuhänderin ist zur Übertragung ihrer treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung auf einen Dritten oder einen Treugeber nur<br />

in Übereinstimmung mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

berechtigt. Die Treuhänderin ist zur Übertragung ihrer Beteiligung nur<br />

zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.<br />

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3. Bei einer Übertragung im Laufe des Geschäftsjahres ist das Jahresergebnis<br />

zwischen Veräußerer und Erwerber linear – nach Abschluss<br />

des Geschäftsjahres – aufzuteilen in Abhängigkeit vom Wirksamwerden<br />

der Übertragung. Die bei einer Teilung gebildeten Kommanditanteile<br />

sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein und mindestens EUR<br />

20.000 betragen.<br />

4. Wird ein Kommanditanteil ganz oder teilweise übertragen, so trägt<br />

der Übertragende (z. B. Verkäufer, Schenker, Erblasser) die mit der Übertragung<br />

verbundenen Kosten (z.B. Kosten der Handelsregisteranmeldung<br />

und -eintragung) in Höhe von pauschal EUR 300 – ausgenommen<br />

Übertragungen gemäß § 2 Ziffer 3 – sowie etwaige steuerrechtliche<br />

Nachteile. Sollten sich die von der Gesellschaft zu zahlenden Gebühren<br />

erhöhen, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, die Pauschale<br />

entsprechend anzupassen. Die Treuhänderin ist berechtigt, den<br />

Kostenbeitrag einzufordern.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann über ihren Gesellschaftsanteil,<br />

solange kein weiterer persönlich haftender Gesellschafter<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist, nur mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin in der Weise verfügen, dass sie ihren Gesellschaftsanteil<br />

auf einen neu eintretenden persönlich haftenden Gesellschafter<br />

überträgt, der im Hinblick auf seine finanzielle Ausstattung<br />

mit der ausscheidenden Gesellschafterin vergleichbar ist.<br />

6. Die geschäftsführende Kommanditistin kann über ihren Gesellschaftsanteil,<br />

solange kein weiterer geschäftsführender Kommanditist<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist, nur mit Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin in der Weise verfügen, dass sie ihren<br />

Kommanditanteil auf einen neu eintretenden geschäftsführenden<br />

Kommanditisten überträgt, der im Hinblick auf seine finanzielle<br />

Ausstattung mit der ausscheidenden Gesellschafterin vergleichbar ist.<br />

7. Der Kommanditist HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH verpflichtet<br />

sich, die Gesellschaft von sämtlichen Nachteilen freizuhalten, die aufgrund<br />

einer unmittelbaren oder mittelbaren Übertragung seines Kommanditanteils<br />

(unabhängig, ob aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen)<br />

für die Gesellschaft entstehen. Die Freihaltungsverpflichtung<br />

findet keine Anwendung im Falle der Übertragung nach § 2 Ziffer 3<br />

und bei jeder anderen Übertragung, wenn zuvor eine Übertragung in<br />

Übereinstimmung mit § 2 Ziffer 3 aus einem nicht von HOCHTIEF<br />

Projektentwicklung GmbH zu vertretenden Grund gescheitert ist. Ab<br />

diesem Zeitpunkt bzw. ab dem Zeitpunkt der möglichen Übertragung<br />

nach § 2 Ziffer 3 finden die Regelungen in § 14 Ziffer 1 bis 6, soweit<br />

sie den Kommanditanteil der HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH<br />

betreffen, keine Anwendung.<br />

§ 15 Tod eines Gesellschafters<br />

1. Scheidet ein Kommanditist durch Tod aus der Gesellschaft aus, so<br />

wird die Gesellschaft mit seinen Erben als Kommanditisten fortgesetzt.<br />

Die Erben und gegebenenfalls der Testamentsvollstrecker haben die<br />

Rechtsnachfolge grundsätzlich durch Vorlage geeigneter Dokumente,<br />

in Deutschland einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des<br />

Erbscheins gegebenenfalls nebst Testamentsvollstreckungszeugnisses,<br />

nachzuweisen. Die geschäftsführende Kommanditistin darf dann<br />

denjenigen, der in diesen Dokumenten als Erbe bezeichnet ist, als<br />

Berechtigten ansehen, ihn also auch verfügen lassen und mit befreiender<br />

Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn sie aufgrund der ihr vorgelegten<br />

Unterlagen berechtigte Zweifel an der Berechtigung des dort<br />

Genannten hat. Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum<br />

Nachweis der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis<br />

vorgelegt, so ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt,<br />

auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf diese ausländischen<br />

Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />

im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />

einzuholen. Bis zur Vorlage des Erbnachweises und dessen Überprüfung<br />

ruhen die Mitwirkungs-, Informations-, Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte.<br />

2. Sind mehrere Erben vorhanden, so können sie ihre Rechte als Kommanditisten<br />

bis zur Auseinandersetzung über den vererbten Kommanditanteil<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

ausüben, der auch zur Entgegennahme aller Erklärungen der übrigen<br />

Gesellschafter und der Gesellschaft als ermächtigt gilt. Für die Bestellung<br />

eines Bevollmächtigten haben die Erben ihre Erbengemeinschaft nachzuweisen.<br />

Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist und<br />

Handelsregistervollmachten der Erben nicht bei der Treuhänderin vorliegen,<br />

ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der Erben<br />

mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Während dieser<br />

Zeit dürfen sie Entnahmen nicht tätigen und über ihr Gewinnbezugsrecht<br />

oder ihr Auseinandersetzungsguthaben nicht durch Abtretung verfügen.<br />

Auszahlungen werden in diesem Zeitraum zinsfrei einbehalten. Mehrere<br />

Erben sind gemeinschaftlich verpflichtet, eine Auseinandersetzung<br />

hinsichtlich der Beteiligung herbeizuführen, bei der nur Beteiligungen<br />

entstehen, die – bezogen auf die Kommanditeinlagen – ohne Rest durch<br />

1.000 teilbar sind und mindestens EUR 20.000 betragen sollen.<br />

3. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch einen gesetzlich<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Testamentsvollstrecker wird<br />

zugelassen. In diesem Fall entfällt für die Dauer der Testamentsvollstreckung<br />

die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten.<br />

4. Die Übertragung einer Kommanditbeteiligung im Zuge einer Erbauseinandersetzung<br />

oder in Erfüllung eines Vermächtnisses bedarf der<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin nach § 14;<br />

die dort geregelten Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis gelten<br />

entsprechend auch für Erbauseinandersetzungen.<br />

§ 16 Kündigung<br />

1. Die ordentliche Kündigung seiner Beteiligung kann von jedem<br />

Kommanditisten nur auf den Schluss eines Geschäftsjahres unter<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen, frühestens<br />

jedoch zum 31. Dezember 2025. Die Treuhänderin ist berechtigt,<br />

ihre Kommanditbeteiligung auch teilweise nach Maßgabe der von<br />

ihren Treugebern ausgesprochenen Kündigungen zu kündigen. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin sind zur ordentlichen Kündigung ihrer Beteiligung<br />

nicht berechtigt. Die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin sind zur außerordentlichen<br />

Kündigung ihrer Beteiligungen berechtigt, insbesondere wenn ihnen<br />

infolge der zu erwartenden gesetzlichen Regulierung geschlossener<br />

Fonds bisher nicht bestehende Rechtspflichten auferlegt werden.<br />

2. Kündigt die Treuhänderin ein Treuhandverhältnis aus wichtigem Grund,<br />

so gilt dieses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insoweit auch gegenüber<br />

der Gesellschaft gerichtet auf Teilkündigung ihrer Kommanditeinlage.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 127


3. Liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung eines Treuhandverhältnisses<br />

durch die Treuhänderin in der Art vor, dass das Verhältnis des<br />

Treugebers zur Gesellschaft nicht berührt wird, insbesondere wenn<br />

der Treuhänderin infolge der zu erwartenden gesetzlichen Regulierung<br />

geschlossener Fonds bisher nicht bestehende Rechtspflichten auferlegt<br />

werden, überträgt die Treuhänderin nach Wahl des Treugebers entweder<br />

den anteiligen Kommanditanateil unmittelbar auf den Treugeber<br />

gemäß § 2 Ziffer 7, der hierdurch selbst Kommanditist wird, oder das<br />

Treuhandverhältnis wird mit dem neuen Treuhänder gemäß Ziffer 4<br />

fortgesetzt. § 2 Ziffer 7, Satz 6 gilt in beiden Fällen entsprechend.<br />

4. Kündigt die einzige Treuhänderin ihre Beteiligung an der Gesellschaft,<br />

ist die geschäftsführende Kommanditistin verpflichtet, einen geeigneten<br />

Gesellschafter als neuen Treuhänder in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

Die Treuhänderin scheidet nicht aus der Gesellschaft aus, bevor ein weiterer<br />

Treuhänder in die Gesellschaft aufgenommen wurde. Der neue Treuhänder<br />

tritt in die bestehenden Treuhand- und Verwaltungsverträge bzw. in die<br />

Verwaltungsverträge ein (§ 13 Treuhand- und Verwaltungsvertrag).<br />

5. Kündigt die einzige persönlich haftende Gesellschafterin ihre Beteiligung<br />

an der Gesellschaft, scheidet sie nicht aus der Gesellschaft<br />

aus, bevor ein weiterer persönlich haftender Gesellschafter in die<br />

Gesellschaft aufgenommen wurde.<br />

6. Kündigt die einzige geschäftsführende Kommanditistin ihre Beteiligung<br />

an der Gesellschaft, scheidet sie nicht aus der Gesellschaft aus,<br />

sondern bleibt geschäftsführende Kommanditistin bis ein weiterer geschäftsführender<br />

Kommanditist in die Gesellschaft aufgenommen wurde.<br />

7. Jede Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Maßgeblich<br />

für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum des Zugangs<br />

der Kündigungserklärung.<br />

§ 17 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, geht das Vermögen<br />

der Gesellschafter ohne Liquidation mit Aktiva und Passiva sowie dem<br />

Recht, die Firma fortzuführen, auf den verbleibenden Gesellschafter<br />

über. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam kündigt;<br />

b) die Garantie nach § 2 Ziffer 12 Satz 2 nicht vorliegt oder ein Verstoß<br />

gegen die Mitteilungspflichten nach § 2 Ziffer 12 Satz 4 vorliegt;<br />

c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird und er daraufhin<br />

von der Treuhänderin bzw. der geschäftsführenden Kommanditistin aus<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen wird; abweichend von der vorstehenden<br />

Regelung und von § 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB führt die Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin nicht zu deren Ausscheiden aus der Gesellschaft;<br />

d) sein Auseinandersetzungsguthaben von einem privaten Gläubiger<br />

gepfändet wird und dieser die Gesellschaft gemäß § 135 HGB<br />

gekündigt hat, und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />

Kündigung;<br />

e) in seiner Person einer der in §§ 133, 140 HGB genannten Gründe<br />

vorliegt und er daraufhin durch Beschluss der Gesellschafter aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen wird;<br />

f) er gemäß § 2 Ziffer 11 von der Treuhänderin ausgeschlossen wird;<br />

g) er Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin seinen Ausschluss erklärt, spätestens aber<br />

mit einem der Klage rechtskräftig stattgebenden Urteil;<br />

h) ihm seitens der Treuhänderin bzw. der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

aus wichtigem Grund gekündigt wird, mit der Mitteilung<br />

der Ausschlusserklärung durch die Gesellschaft. Kann der Zugang auf<br />

dem Postwege nicht bewirkt werden, scheidet der Gesellschafter mit<br />

Absendung der Erklärung an die der Gesellschaft zuletzt schriftlich<br />

genannte Adresse aus,<br />

i) der Kommanditanteil von einem Gläubiger gepfändet wird und die Vollstreckungsmaßnahme<br />

nicht innerhalb von 3 Monaten aufgehoben wird.<br />

2. Ziffer 1 gilt entsprechend für die Treugeber der Treuhänderin mit der<br />

Maßgabe, dass in den dort genannten Fällen dann die Treuhänderin anteilig<br />

mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />

den sie für den betroffenen Treugeber treuhänderisch gehalten hat.<br />

3. In allen Fällen, in denen die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin oder die Treuhänderin auszuscheiden<br />

drohen, sind die geschäftsführende Kommanditistin bzw. die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin bevollmächtigt, unverzüglich eine<br />

geeignete Person als neue persönlich haftende Gesellschafterin, als<br />

geschäftsführende Kommanditistin oder als Treuhandkommanditistin<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

4. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, nach ihrem<br />

Ermessen in Ausnahmefällen bzw. in Fällen nachhaltiger wirtschaftlicher<br />

Notlagen (z. B. wenn der betreffende Anleger nachweislich seit mindestens<br />

einem Jahr arbeitslos oder im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

arbeitsunfähig ist) dem Wunsch einzelner Anleger zu entsprechen, vorzeitig<br />

aus der Gesellschaft auszuscheiden; ein diesbezüglicher Anspruch des<br />

betreffenden Anlegers besteht nicht. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

wird zur Vornahme aller hierzu gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen<br />

im Namen der Gesellschaft und der Gesellschafter ermächtigt; eines<br />

besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht.<br />

5. Sofern Gesellschafter ausscheiden, ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ermächtigt, an ihrer Stelle in Höhe der Beteiligung des<br />

Ausscheidenden ohne Gesellschafterbeschluss einen oder mehrere<br />

Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen, der / die die Beteiligung<br />

und das Kapitalkonto übernimmt / übernehmen.<br />

6. Beschließen die Gesellschafter in den Fällen, in denen ein Gesellschafter<br />

seine Beteiligung gekündigt hat oder ein Privatgläubiger<br />

eines Gesellschafters gekündigt hat, vor dem Ausscheiden des betroffenen<br />

Gesellschafters die Auflösung/Liquidation der Gesellschaft,<br />

so nimmt der betroffene Gesellschafter an der Liquidation teil, als ob<br />

es nicht zur Kündigung gekommen wäre. Abweichend von den Regelungen<br />

in § 18 gilt in diesem Fall die Regelung des § 19, wenn die<br />

Gesellschafter binnen 2 Wochen nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

die Liquidation der Gesellschaft beschließen.<br />

128 | HESSE NEWMAN Capital


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

§ 18 Auseinandersetzungsguthaben<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter gem. § 17 Ziffer 1 Satz 3 a) bis i) aus<br />

der Gesellschaft aus, so wird das ihm bzw. dem betreibenden Gläubiger<br />

zustehende Auseinandersetzungsguthaben aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz<br />

ermittelt, die die Gesellschaft unter Beachtung der<br />

nachfolgenden Bestimmungen zu erstellen hat:<br />

a) Die Auseinandersetzungsbilanz ist auf den Stichtag des Ausscheidens<br />

des Gesellschafters zu erstellen und muss den Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung der Grundsätze der<br />

Bilanzkontinuität und der Bewertungsstetigkeit entsprechen.<br />

b) In der Auseinandersetzungsbilanz werden ein etwaiger Firmenwert<br />

sowie stille Reserven nicht berücksichtigt. Stille Reserven sind nur zu<br />

berücksichtigen, wenn die Beteiligung an der Gesellschaft ordentlich<br />

gekündigt wird. In diesem Fall sind die Vermögensgegenstände in der<br />

Auseinandersetzungsbilanz mit den Verkehrswerten zu berücksichtigen,<br />

wobei ein etwaiger Firmenwert unberücksichtigt bleibt.<br />

c) Wenn zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und der<br />

Gesellschaft keine Einigung über die Höhe des Verkehrswertes der<br />

Beteiligung erzielt werden kann, wird dieser verbindlich durch zwei<br />

unabhängige von der Handelskammer Hamburg zu benennende<br />

Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter festgelegt, wobei das Mittel<br />

der Bewertungen maßgeblich ist. Die Gesellschaft trägt die Kosten des<br />

Verfahrens einschließlich der Schiedsgutachter, sofern der vorgenannte<br />

Mittelwert über dem von der Gesellschaft angesetzten Wert<br />

der Beteiligung liegt. Andernfalls trägt der ausscheidende Gesellschafter<br />

die Kosten vollständig.<br />

2. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer 1 erstellten Auseinandersetzungsbilanz<br />

ergibt sich das Auseinandersetzungsguthaben aus<br />

der Summe der Kapitalkonten I, II, IV und V des ausgeschiedenen<br />

Gesellschafters. Soweit stille Reserven zu berücksichtigen sind, sind<br />

diese den Gesellschaftern im Verhältnis der festen Kapitalanteile<br />

zuzuweisen. Ergibt sich ein negativer Saldo, begründet dieser Betrag<br />

keine Forderung der Gesellschaft oder der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter; das<br />

Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters beträgt in diesem<br />

Fall EUR 0.<br />

3. Erfolgt das Ausscheiden aufgrund einer ordentlichen Kündigung des<br />

Gesellschafters, so sind die im Zusammenhang mit der Erstellung<br />

der Auseinandersetzungsbilanz entstehenden Mehrkosten von der<br />

Gesellschaft und dem kündigenden Gesellschafter je zur Hälfte zu<br />

tragen. In allen anderen Fällen des Ausscheidens sind die insoweit<br />

entstehenden Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

bzw. von dem betreibenden Gläubiger allein zu tragen. Der ausgeschiedene<br />

Gesellschafter bzw. der betreibende Gläubiger haben der<br />

Gesellschaft einen angemessenen Vorschuss in Höhe der mutmaßlich<br />

von ihnen zu tragenden Kosten zur Verfügung zu stellen.<br />

4. Für die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens gilt, dass der<br />

auf den Tag des Ausscheidens nach den vorgenannten Grundsätzen<br />

ermittelte Wert des Kommanditanteils maßgebend ist. Erfolgt das<br />

Ausscheiden des Gesellschafters aufgrund § 17 Ziffer 1 Satz 3 b) bis<br />

i) beträgt das Auseinandersetzungsguthaben 60 % des gem. Satz 1<br />

ermittelten Wertes.<br />

5. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gem. Ziffer 2<br />

ist am 31. Dezember des auf den Tag des Ausscheidens folgenden<br />

Kalenderjahres fällig.<br />

6. Tritt jedoch der Auseinandersetzungsfall gem. § 17 Ziffer 1 Satz 3 a) ein,<br />

so ist das Auseinandersetzungsguthaben gemäß Ziffer 2 abweichend<br />

von Ziffer 5 in zwei gleichen Jahresraten, beginnend am 31. Dezember<br />

des auf den Tag des Ausscheidens folgenden Kalenderjahres, zahlbar.<br />

Es wird mit 3 %-Punkten p. a. über dem Basiszinssatz, höchstens jedoch<br />

mit 7 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind nachträglich mit den Tilgungsraten<br />

fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, vorzeitige Tilgungen zu leisten,<br />

die jedoch im Einzelfall mindestens EUR 2.500 betragen müssen. Die<br />

Gesellschaft hat hierfür keine Sicherheiten zu leisten.<br />

7. Ergebnisveränderungen aufgrund steuerlicher Außenprüfungen berühren<br />

das bereits festgestellte Auseinandersetzungsguthaben eines<br />

ausgeschiedenen Gesellschafters nicht.<br />

§ 19 Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die<br />

Auflösung beschließen. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt<br />

die Liquidation durch die geschäftsführende Kommanditistin bzw. durch<br />

eine von der geschäftsführenden Kommanditistin bevollmächtigte Gesellschaft,<br />

sofern sie nicht durch Gesellschafterbeschluss einer anderen<br />

natürlichen und juristischen Person übertragen wird. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin bzw. die bevollmächtigte Gesellschaft ist<br />

auch als Liquidator von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

2. Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vermögen einschließlich<br />

aller stillen Reserven und eines evtl. realisierten Firmenwertes nach<br />

Begleichung der Verbindlichkeiten auf die Gesellschafter entsprechend<br />

der festen Kapitalanteile der Gesellschafter verteilt.<br />

3. Ein Ausgleich der Gesellschafterkonten gem. § 5 zwischen den<br />

Gesellschaftern untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft findet<br />

nicht statt.<br />

4. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft erhält der Liquidator eine<br />

Vergütung in Höhe von 2 % zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Liegenschaft<br />

und der Summe aus den zur Ablösung der Finanzierungsverbindlichkeiten<br />

notwendigen Mittel und einer etwaigen Maklerprovision.<br />

§ 20 Ombudsstelle<br />

1. Die Kommanditisten sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten<br />

Gesellschafterverhältnis bzw. Treuhandverhältnis die Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft<br />

oder der Treuhänderin ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e. V. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der<br />

Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen Kommanditisten über, so<br />

gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung auch für den<br />

neuen Kommanditisten. Ein ausscheidender Kommanditist soll seinen<br />

Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 129


§ 21 Mitwirkungspflichten, Mitteilungen<br />

1. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich<br />

schriftlich von Adress- und/oder Namensänderungen gegenüber den<br />

Angaben in seiner Beitrittserklärung zu benachrichtigen.<br />

2. Ladungen sowie alle sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft an die<br />

Kommanditisten oder Treugeber gelten spätestens am dritten Werktag<br />

nach der Absendung an die der Gesellschaft zuletzt schriftlich mitgeteilte<br />

Adresse des Gesellschafters als zugegangen, sofern es sich nicht<br />

um Erklärungen mit besonderer Bedeutung, wie insbesondere der<br />

Kündigung dieses Vertrages, handelt; in diesem Fall ist der Zugang<br />

der Erklärung nachzuweisen.<br />

§ 22 Verjährung von Ansprüchen, Ausschlussfristen<br />

1. Alle Schadensersatzansprüche der Kommanditisten und Treugeber<br />

aus diesem Vertrag und seiner Begründung verjähren in drei Jahren<br />

nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine<br />

kürzere Frist besteht.<br />

2. Alle Schadenersatzansprüche im Sinne von Ziffer 1 sind innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von den haftungsbegründenden Tatsachen und der Möglichkeit der<br />

Entstehung eines Schadens durch eingeschriebenen Brief geltend<br />

zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz verbleibt es bei der<br />

gesetzlichen Regelung.<br />

§ 23 Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtstand,<br />

anwendbares Recht und Teilnichtigkeit<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen<br />

für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen<br />

sind unwirksam. Dies gilt auch für die mündliche Abbedingung der<br />

Schriftformklausel. Mitteilungen und andere Korrespondenz nach<br />

diesem Vertrag können jedoch auch in Textform erfolgen.<br />

2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag an denen die Gesellschaft und einzelne Anleger<br />

beteiligt sind, ist der (Wohn-)Sitz des Anlegers. Gerichtsstand für alle<br />

übrigen Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

4. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland, er ersetzt alle vorherigen Versionen<br />

der Verfassung dieser Gesellschaft.<br />

5. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages ganz oder<br />

teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird<br />

dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt das<br />

vereinbart, was im Rahmen des rechtlich Zulässigen ihr im wirtschaftlichen<br />

Ergebnis am nächsten kommt. In Zweifelsfällen verpflichten sich<br />

die Gesellschafter, eine entsprechende Ersatzbestimmung neu zu vereinbaren.<br />

Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />

Hamburg, 20.12. 2010<br />

gez. Uli Bräuninger, Geschäftsführer<br />

Beteiligungsgesellschaft <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH<br />

gez. Uli Bräuninger, Geschäftsführer<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement GmbH<br />

gez. Matthias Tscheu<br />

gez. Daniel Werner<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH<br />

130 | HESSE NEWMAN Capital


Vertragswerk | Gesellschaftsvertrag<br />

Anlage I: Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Investitionsplan in % der in % des<br />

in EUR Gesamtinvestition Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

1. Objektbezogene Kosten 60.061.849 87,6 % 171,3 %<br />

Kaufpreis 57.888.393<br />

Baubetreuung und Objektprüfungskosten 90.000<br />

Grunderwerbsteuer 1.973.468<br />

Notar, Grundbuch und sonstige<br />

Gründungskosten, Gutachten 109.988<br />

2. Finanzierungskosten 2.497.447 3,6 % 7,1 %<br />

Bereitstellungsgebühren, Bankgebühren 661.800<br />

Disagio, Zinsvorauszahlung 1.675.000<br />

Zinseinnahmen und Auszahlungen<br />

in der Investitionsphase 160.647<br />

3. Vergütungen für Dienstleistungen 3.902.914 5,7 % 11,1 %<br />

Konzeption 89.414<br />

Fremdfinanzierungsvermittlung 435.500<br />

Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) 3.005.100<br />

Platzierungsgarantie 333.900<br />

Treuhandeinrichtung, Haftung,<br />

Geschäftsführung, Jahresabschluss 39.000<br />

4. Nebenkosten 207.290 0,3 % 0,6 %<br />

Rechts- und Steuerberatung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Gutachten<br />

und sonstige Gründungskosten 207.290<br />

5. Liquiditätsreserve 1.900.000 2,8 % 5,4 %<br />

Gesamtinvestition 68.569.500 100,0 % 195,5 %<br />

Finanzierungsplan in % der in % des<br />

in EUR Gesamtfinanzierung Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

6. Fremdkapital 33.500.000 48,9 % 95,5 %<br />

7. Kommanditkapital 33.400.000 48,7 % 95,2 %<br />

davon Beteiligung Gründungsgesellschafter 10.000<br />

davon Emissionskapital 33.390.000<br />

8. Agio 1.669.500 2,4 % 4,8 %<br />

Gesamtfinanzierung 68.569.500 100,0 % 195,5 %<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 131


Treuhand- und Verwaltungsvertrag der<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

zwischen der<br />

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH<br />

– nachfolgend Treuhänderin genannt –<br />

und der<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend Gesellschaft genannt –<br />

Präambel<br />

Die in der Beitrittserklärung zu der Gesellschaft dies beantragenden<br />

und dort als Zeichner / Treugeber bezeichneten Personen, im Folgenden<br />

„Treugeber“ genannt, tragen mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

jeder für sich der Treuhänderin den Abschluss des nachstehenden Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages an. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Der Treugeber beteiligt<br />

sich über die Treuhänderin an der Gesellschaft. Die Treuhänderin ist<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft berechtigt,<br />

eine Pflichteinlage zu übernehmen und zu erhöhen und anteilig als<br />

Treuhänderin für Treugeber zu halten.<br />

Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin sowie der Treugeber<br />

untereinander sowie im Verhältnis zur Gesellschaft.<br />

§ 1 Treuhandverhältnis<br />

1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt mit dem Zugang<br />

der Annahmeerklärung beim Treugeber zustande.<br />

2. Die Treuhänderin übernimmt bzw. erhöht im Auftrag des Treugebers<br />

ihre Pflichteinlage an der Gesellschaft entsprechend und unter den in<br />

§ 2 Ziffer 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages genannten Voraussetzungen.<br />

Die Höhe des anteilig für den Treugeber gehaltenen Kommanditanteils<br />

bestimmt sich nach der durch den Treugeber in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Pflichteinlage (ohne Agio). Die Treuhänderin selbst<br />

ist zur Einzahlung an die Gesellschaft nur verpflichtet, wenn und soweit<br />

sie ihrerseits Zahlungen vom Treugeber auf die Treuhandbeteiligung<br />

und das Agio erhalten hat.<br />

3. Die Beteiligung der Treuhänderin als Kommanditistin erfolgt nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft und den Bestimmungen<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Der Gesellschaftsvertrag<br />

der Gesellschaft ist in seiner jeweiligen Fassung Bestandteil<br />

des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Eine gesonderte<br />

Gesellschaft unter allen Treugebern besteht nicht.<br />

4. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern<br />

an der Gesellschaft zu beteiligen, wie sie auch berechtigt ist, sich als<br />

Treuhänderin für Dritte an weiteren Gesellschaften zu beteiligen.<br />

5. Soweit Treugeber von ihrem nach § 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

bestehenden Recht Gebrauch machen, unmittelbar als Kommanditist in<br />

die Gesellschaft einzutreten, endet damit das Treuhandverhältnis. Dieser<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird dann als Verwaltungsvertrag<br />

mit der Treuhänderin fortgeführt. Die Treuhänderin wird die Kommanditbeteiligung<br />

weiterhin betreuen. Die zwischen der Treuhänderin und dem<br />

Treugeber geregelten Rechte und Pflichten gelten dann in entsprechender<br />

Weise fort, soweit sich nicht aus der Natur der dann unmittelbaren<br />

Beteiligung an der Gesellschaft zwingend etwas anderes ergibt.<br />

6. Die Treuhänderin hält ihren Kommanditanteil im Außenverhältnis als<br />

einheitlichen Gesellschaftsanteil und tritt nach außen im eigenen Namen<br />

auf. Gegenüber den Treugebern handelt die Treuhänderin hinsichtlich der<br />

anteilig für den Treugeber gehaltenen Beteiligung jedoch ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Die Treuhänderin übt die<br />

den Treugeber betreffenden (anteiligen) Gesellschafterrechte und -pflichten<br />

gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft aus.<br />

7. Im Innenverhältnis ist der Treugeber wirtschaftlich so zu stellen, als<br />

ob er unmittelbar Kommanditist geworden wäre.<br />

8. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit. Sie darf Untervollmachten erteilen und im Rahmen der Wahrnehmung<br />

der von ihr geschuldeten Leistungen auch Dritte beauftragen;<br />

in diesem Falle kann sie auch die Unterbevollmächtigten von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreien.<br />

9. Die Treuhänderin verpflichtet sich, etwaige Mitwirkungshandlungen<br />

aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen vorzunehmen.<br />

§ 2 Leistung der gezeichneten Pflichteinlagen<br />

durch den Treugeber<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, die in der Beitrittserklärung vereinbarte<br />

Pflichteinlage zuzüglich Agio zu leisten. Hierbei ist die vom Treugeber<br />

zu leistende Pflichteinlage zuzüglich Agio zu dem in der Beitrittserklärung<br />

genannten Termin bzw. nach Aufforderung durch die Treuhänderin<br />

auf dem für die Gesellschaft eingerichteten Mittelverwendungskontrollkonto<br />

zur Verfügung zu stellen. Die Einzahlungen werden zunächst<br />

auf das Agio und danach auf die Pflichteinlage verrechnet.<br />

2. Durch die entsprechende Zahlung der vereinbarten Pflichteinlage<br />

zuzüglich Agio erfüllt der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung<br />

gegenüber der Treuhänderin. Zugleich erfüllt damit die Treuhänderin<br />

ihre Einzahlungsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft. Das Recht<br />

der Treuhänderin, ausstehende Beträge gegenüber dem Treugeber<br />

einzufordern und geltend zu machen, bleibt unbenommen.<br />

3. Kommt der Treugeber mit geschuldeten Zahlungen in Verzug,<br />

so schuldet der Treugeber Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1<br />

Satz 2 BGB.<br />

4. Erbringt ein Treugeber seine fällige Pflichteinlage zuzüglich Agio<br />

ganz oder teilweise nicht zu dem in der Beitrittserklärung angegebenen<br />

Termin bzw. nach Aufforderung durch die Treuhänderin, so ist die Treuhänderin<br />

nach schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />

berechtigt und bevollmächtigt, durch schriftliche Erklärung fristlos die<br />

mittelbare Beteiligung eines Anlegers zu beenden oder die Herabsetzung<br />

der Pflichteinlage eines Anlegers und eine entsprechende anteilige<br />

Herabsetzung der eigenen Kommanditeinlage der Treuhänderin<br />

ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss herbeizuführen. Sämtliche<br />

Kosten und Aufwendungen der Gesellschaft für den Ausschluss oder<br />

die Herabsetzung trägt der säumige Treugeber. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, für den Fall des vorgenannten Ausschlusses oder der<br />

Herabsetzung 5 % der gezeichneten Pflichteinlage vorbehaltlich der<br />

Geltendmachung eines höheren Schadens zu beanspruchen, den<br />

der Treugeber zu tragen hat. Darüber hinaus sind dem Treugeber in<br />

diesen Fällen etwaige bereits geleistete Einzahlungen nur insoweit zu<br />

erstatten, wie die Treuhänderin ihrerseits diese nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschaft erstattet bekommen<br />

hat. Etwaige Rückzahlungsansprüche sind nicht zu verzinsen.<br />

132 | HESSE NEWMAN Capital


Vertragswerk | Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

§ 3 Freistellung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Treugeber von allen Verbindlichkeiten<br />

freigestellt zu werden, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung sowie<br />

Beendigung oder Herabsetzung der Beteiligung des Treugebers entstehen;<br />

soweit die Treuhänderin bereits geleistet hat, ist der Treugeber<br />

verpflichtet, dieser den Gegenwert auf erstes Anfordern zu erstatten.<br />

2. Die Verpflichtung zur Freistellung der Treuhänderin besteht auch<br />

nach Beendigung des Treuhandverhältnisses fort, insbesondere im<br />

Hinblick auf eine etwaige Haftung gemäß §§ 159 f. HGB.<br />

3. Der Freistellungsanspruch besteht gegenüber dem Treugeber der<br />

Höhe nach nur bezogen auf den für ihn anteilig gehaltenen Kommanditanteil.<br />

Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Treugeber untereinander<br />

ist ausgeschlossen. Die Treuhänderin hat keinen Anspruch<br />

auf Sicherheitsleistung.<br />

§ 4 Sicherung des Treugebers<br />

1. Die Treuhänderin tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus dem anteiligen<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil, insbesondere aus dem<br />

festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn bzw. Verlust), die Auszahlungen<br />

sowie dasjenige, was ihr im Falle ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />

zusteht, an den dies mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

bei Zustandekommen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages annehmenden<br />

Treugeber in dem Umfange ab, in dem diese Ansprüche auf<br />

die für den Treugeber gehaltene Beteiligung entfallen und dem Treugeber<br />

gebühren. Die vorstehende Abtretung ist auflösend bedingt durch<br />

die Beendigung des Treuhandvertrages.<br />

2. Die Treuhänderin ist ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen<br />

Ansprüche aus dem Kommanditanteil im eigenen Namen für Rechnung<br />

des Treugebers geltend zu machen und hieraus folgende Forderungen<br />

einzuziehen, und verpflichtet, das auf diese Weise Erlangte nach Maßgabe<br />

von § 5 Ziffer 3 an den Treugeber herauszugeben.<br />

3. Die Treuhänderin tritt hiermit für den Fall des Bestehens eines Insolvenzgrundes<br />

und jedenfalls im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über ihr Vermögen bzw. der Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels<br />

Masse den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber<br />

anteilig in Höhe des von diesem gezeichneten Anteils mit allen damit verbundenen<br />

anteiligen Rechten, Pflichten, Ansprüchen und Verbindlichkeiten<br />

sowie unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Treugebers<br />

als Kommanditist in das Handelsregister ab, sofern nicht ein neuer Treuhänder<br />

bestellt wird. Der Treugeber nimmt die Abtretung mit Abschluss des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages an. Entsprechendes gilt für den Fall,<br />

dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung von Privatgläubigern der<br />

Treuhänderin in den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil erfolgen.<br />

§ 5 Treuhandverwaltung<br />

1. Die Treuhänderin verwaltet den anteilig treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteil mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemäß<br />

den Bestimmungen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages und<br />

des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.<br />

2. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt von ihrem<br />

sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten.<br />

3. Die Treuhänderin wird alles, was sie in Ausführung dieses Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages erlangt hat, an den Treugeber herausgeben,<br />

soweit ihm dies nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag gebührt<br />

und der Treugeber seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br />

§ 6 Gesellschaftsversammlungen der Gesellschaft,<br />

Wahrnehmung des Stimmrechts oder Erteilung von<br />

Weisungen und Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Die Treuhänderin hat die Treugeber rechtzeitig von bevorstehenden<br />

Gesellschafterbeschlüssen, Einladungen zu Gesellschafterversammlungen<br />

der Gesellschaft sowie über die Tagesordnung / respektive<br />

Beschlussgegenstände zu unterrichten. Die Treuhänderin erteilt hiermit<br />

dem Treugeber Vollmacht, sie in der Gesellschafterversammlung bzw.<br />

bei schriftlichen Beschlussfassungen bezüglich der Treuhandbeteiligung<br />

zu vertreten und das Stimmrecht diesbezüglich auszuüben. Die Vollmacht<br />

umfasst auch das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung nach Maßgabe von § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Soweit der Treugeber von dieser Vollmacht Gebrauch<br />

macht, ist die Treuhänderin von der Stimmabgabe ausgeschlossen.<br />

Die Vollmacht kann nur in Verbindung mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

widerrufen werden. Der Treugeber kann seinerseits unter<br />

Beachtung von § 11 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

andere bevollmächtigen.<br />

2. Die Treuhänderin hat dem Treugeber vor der Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschaft bzw. im Rahmen von schriftlichen Beschlussfassungen<br />

Gelegenheit zu geben, ihr Weisungen hinsichtlich der<br />

Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Treuhänderin kann dem<br />

Treugeber Abstimmungsvorschläge unterbreiten. Für den Fall, dass zum<br />

Zeitpunkt des Abschlusses des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

bereits zu einer Gesellschafterversammlung der Gesellschaft geladen<br />

oder zu einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren bei der Gesellschaft<br />

aufgefordert worden ist, hat die Treuhänderin den Treugeber hiervon<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

3. Weisungen an die Treuhänderin hinsichtlich der Ausübung des<br />

Stimmrechts müssen schriftlich erfolgen und der Treuhänderin bis<br />

spätestens drei Werktage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. vor Ablauf der Frist zur schriftlichen Beschlussfassung zugehen.<br />

Soweit eine Weisung von dem Treugeber erteilt wurde, ist die Treuhänderin<br />

verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, es sei denn, die<br />

Befolgung der Weisung würde zu einer Verletzung der gesetzlichen<br />

oder gesellschaftsvertraglichen Obliegenheiten der Treuhänderin führen.<br />

Geht der Treuhänderin keine ausdrückliche Weisung des Treugebers<br />

zu, ist sie verpflichtet, sich bei der Beschlussfassung mit den jeweiligen<br />

Stimmen des Treugebers der Stimme zu enthalten.<br />

4. Nehmen Treugeber nicht selbst an Gesellschafterversammlungen<br />

teil oder erteilen diese im Rahmen von Beschlussfassungen keine<br />

Weisungen, wird die Treuhänderin sich in Bezug auf die auf diese<br />

Treugeber entfallenden Stimmen enthalten.<br />

5. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wird die Treuhänderin<br />

unterschiedlich nach zustimmenden, ablehnenden und sich<br />

enthaltenden Weisungen der Treugeber abstimmen.<br />

6. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 10 bis 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

7. Die den Gesellschaftern gemäß § 13 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft eingeräumten Kontrollrechte nimmt die Treuhänderin<br />

für den Treugeber wahr, der diese Rechte auch entweder selbst oder<br />

aber durch einen gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 133


(Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder<br />

Steuerberater) ausüben kann.<br />

§ 7 Übertragung treuhänderisch gehaltener Beteiligungen<br />

1. Der Treugeber kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag hinsichtlich der durch die Treuhänderin für<br />

ihn treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft nach<br />

Maßgabe des entsprechend geltenden § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

insgesamt auf einen Dritten übertragen.<br />

2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für eine<br />

Belastung oder sonstige Verfügung über die treuhänderische Beteiligung,<br />

insbesondere für eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung<br />

oder die Bestellung eines Nießbrauches.<br />

3. Abweichend von § 14 Ziffer 4 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

fällt bei einer Übertragung eines Anteils von einem Treugeber auf einen<br />

anderen Treugeber eine vom Übertragenden zu leistende Kostenpauschale<br />

von EUR 100 an. § 9 Ziffer 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

bleibt unberührt.<br />

§ 8 Dauer und Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen.<br />

2. Das Treuhandverhältnis endet, wenn ein Treugeber bei unterstellter<br />

direkter Beteiligung aus einem der in § 17 Ziffer 1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Gründe gemäß § 17 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags<br />

aus der Gesellschaft ausscheiden würde, wenn die Treuhänderin<br />

mit dem für den Treugeber treuhänderisch gehaltenen Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />

aus der Gesellschaft ausscheidet sowie im Falle von § 1<br />

Ziffer 5. Die Anweisung an die Treuhänderin, für den Treugeber aus<br />

der Gesellschaft auszuscheiden, ist in dem in § 17 Ziffer 1 Satz 3 lit. a)<br />

des Gesellschaftsvertrages geregelten Fall in der Frist und Form des<br />

§ 16 des Gesellschaftsvertrages zu erklären.<br />

3. Im Übrigen kann der einzelne Treugeber den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat durch eingeschriebenen Brief<br />

an die Treuhänderin zu erfolgen. Die Kündigung muss spätestens vier<br />

Wochen nach Eintritt eines wichtigen Grundes bzw. Kenntnisnahme<br />

hiervon durch den Treugeber der Treuhänderin zugehen.<br />

Liegt ein wichtiger Grund in der Art vor, dass das Verhältnis des Treugebers<br />

zur Gesellschaft nicht berührt wird, ist der Treugeber verpflichtet,<br />

den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit einem von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin oder der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

benannten Treuhänder fortzuführen. Erfolgt keine Benennung in<br />

angemessener Frist, ist die Treuhänderin berechtigt, den anteiligen<br />

Kommanditanteil unmittelbar auf den Treugeber zu übertragen, der<br />

hierdurch selbst Kommanditist wird.<br />

4. Die Treuhänderin ist berechtigt, das Treuhandverhältnis ordentlich<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres, erstmals zum 31. Dezember 2025, schriftlich gegenüber allen<br />

Treugebern gemeinsam zu kündigen. Im Hinblick auf die außerordentliche<br />

Kündigung seitens der Treuhänderin gilt § 16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />

5. Im Übrigen gelten die Regelungen der §§ 16 und 17 des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

§ 9 Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft für die laufende Treuhandverwaltung<br />

eine Vergütung in Höhe von EUR 10.000 p. a. Die Vergütung<br />

erhöht sich jährlich um 2,00 %, erstmals zum 1. Januar 2013.<br />

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils zusätzlich zu entrichten. Die<br />

Vergütung ist erstmals fällig im Dezember 2012 und danach jeweils<br />

hälftig zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres.<br />

2. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin<br />

von der Gesellschaft eine einmalige pauschale Vergütung in Höhe von<br />

EUR 20.000 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die vorgenannte<br />

Vergütung ist anteilig in Abhängigkeit von der Höhe des vermittelten<br />

Kommanditkapitals zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember 2012.<br />

3. Für ihre Mitwirkung bei allen Verfügungen (ausgenommen Übertragungen)<br />

über Beteiligungen und die Bearbeitung von besonderen<br />

Aufträgen der Treugeber, die über die reguläre Betreuung der Investoren<br />

hinausgehen, kann die Treuhänderin dem Treugeber eine angemessene<br />

Vergütung des zusätzlichen Aufwandes, auch in pauschalierter Form,<br />

in Rechnung stellen.<br />

4. Außerdem erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft die notwendigen<br />

Auslagen für die Unterrichtung der Gesellschafter sowie die Nettoaufwendungen<br />

für außerordentliche Maßnahmen (z. B. Einschaltung<br />

von Sachverständigen oder Führung von Prozessen, denen die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin zugestimmt hat) ersetzt.<br />

§ 10 Haftung der Treuhänderin, Verjährung<br />

1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Treugebers sind<br />

ausschließlich die im <strong>Verkaufsprospekt</strong> in der jeweils gültigen Fassung<br />

enthaltenen Informationen. Die Treuhänderin hat weder an der Erstellung<br />

des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es mitgewirkt oder diese beeinflusst, noch hat sie<br />

die darin enthaltenen Angaben einer eigenen Überprüfung unterzogen.<br />

Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es.<br />

Hiermit erklärt sich der Treugeber ausdrücklich einverstanden.<br />

2. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom<br />

Treugeber mit seinem Beitritt zu der Gesellschaft angestrebten steuerlichen<br />

oder wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind darüber<br />

einig, dass die Treuhänderin keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner<br />

der Gesellschaft oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner<br />

der Gesellschaft die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen<br />

ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere übernimmt die Treuhänderin<br />

keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg und die Ertragsfähigkeit<br />

des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft.<br />

3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten, haften – außer<br />

im Fall von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit<br />

bzw. im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch<br />

für ein vor dem Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

liegendes Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last fallen. Außer im Falle vorsätzlichen Verschuldens haftet die<br />

Treuhänderin nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. In<br />

jedem Fall ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe des vom<br />

Anleger gezeichneten Zeichnungsbetrages begrenzt.<br />

4. Schadensersatzansprüche des Treugebers verjähren in drei Jahren<br />

ab Kenntnis des Treugebers von einem Schaden, wenn nicht kraft<br />

Gesetzes eine kürzere Verjährungsfrist gilt. Unabhängig von einer<br />

Kenntnis des Schadens verjähren die Ansprüche spätestens innerhalb<br />

134 | HESSE NEWMAN Capital


Vertragswerk | Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

von fünf Jahren seit Entstehung des Schadens. Der Treugeber kann<br />

etwaige Schadensersatzansprüche nur geltend machen, wenn er nicht<br />

anderweitig Ersatz seines Schadens erhalten kann und wenn er sie<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden schriftlich gegen die Treuhänderin geltend gemacht<br />

hat. Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Schadensersatzansprüche, die auf grob<br />

fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln der Treuhänderin beruhen,<br />

und nicht für Ansprüche auf Ersatz von Schäden an Leben, Körper oder<br />

Gesundheit bzw. im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.<br />

5. Die Ausführung von Weisungen des Treugebers stellt die Treuhänderin<br />

im Verhältnis zum Treugeber von jeder Verantwortlichkeit frei, soweit<br />

dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

§ 11 Treugeberregister, Mitteilungspflichten, Datenschutz<br />

1. Die Treuhänderin führt alle Treugeber in einem Register. Jeder<br />

Treugeber erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung von der<br />

Treuhänderin eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner<br />

Beteiligung in dieses Register.<br />

2. Der Treugeber hat vorbehaltlich der Geltung zwingenden Rechts<br />

keinen Anspruch darauf, dass ihm die Treuhänderin Angaben über<br />

die übrigen Treugeber macht. Die Treuhänderin ist jedoch verpflichtet,<br />

nach Aufforderung durch einen oder mehrere Treugeber Benachrichtigungen<br />

betreffend die Gesellschaft an die übrigen Treugeber weiterzuleiten,<br />

vorausgesetzt, die dadurch entstehenden Kosten werden von dem<br />

Treugeber, der dieses verlangt, im Voraus an die Treuhänderin bezahlt.<br />

3. Anderen Personen als der Geschäftsführung sowie Dritten, die seitens<br />

der Gesellschaft mit der technischen Durchführung und Abwicklung der<br />

Beteiligungsverwaltung beauftragt sind (einschließlich der Vertriebspartnerbetreuung<br />

und anderen Unternehmen der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong>-Gruppe),<br />

darf die Treuhänderin keine Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung<br />

im Register erteilen, es sei denn, der Treugeber hat ausdrücklich<br />

zugestimmt oder die Treuhänderin ist hierzu gesetzlich verpflichtet.<br />

Die Offenlegung erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt oder<br />

im Zusammenhang mit einer eventuellen Eigenkapitalfinanzierung<br />

gegenüber einer Bank sowie nicht gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Personen, wenn diese als Berater der<br />

Gesellschaft tätig werden.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin alle Änderungen<br />

der Daten zu seiner Person, insbesondere von Adress- und / oder<br />

Namensänderungen, oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Beteiligung<br />

unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 12 Rechenschaftsbericht<br />

1. Die Treuhänderin erstattet den Treugebern anhand des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />

Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen Geschäftsvorfälle<br />

und die Ergebnisverteilung zu enthalten. Der Bericht der Treuhänderin<br />

kann durch den Geschäftsbericht der Gesellschaft ersetzt werden.<br />

2. Die Treuhänderin wird die Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge<br />

informieren, die ihr als Treuhänderin bekannt werden, soweit<br />

dies nicht bereits durch den Geschäftsbericht der Gesellschaft geschieht.<br />

Gesellschaftsvertrages ein neuer Treuhänder bestellt werden oder der<br />

jeweilige Treugeber selbst Kommanditist in Höhe der treuhänderisch<br />

für ihn gehaltenen Beteiligung werden.<br />

2. Die Treugeber erteilen schon jetzt ihre Zustimmung, sollte die<br />

geschäftsführende Kommanditistin oder die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin für den Fall, dass die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft<br />

als Treuhänderin aus der Gesellschaft ausscheidet, einen geeigneten<br />

neuen Treuhänder bestimmen. Eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf es in diesem Fall nicht.<br />

3. In den vorstehenden Fällen überträgt die Treuhänderin ihren Kommanditanteil<br />

auf den neuen Treuhänder bzw. bei Einzelrechtsnachfolge<br />

anteilig auf die Treugeber als Kommanditisten.<br />

§ 14 Tod eines Treugebers<br />

Beim Tod eines Treugebers treten dessen Erben oder andere Erwerber<br />

von Todes wegen (z.B. Vermächtnisnehmer) zum Zeitpunkt des Erbfalls<br />

in diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie sämtliche damit<br />

verbundenen Rechtspositionen des Treugebers ein. § 15 des Gesellschaftsvertrages<br />

findet entsprechend Anwendung.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im<br />

Zusammenhang mit diesem Vertrag und sein Zustandekommen ist<br />

der (Wohn-) Sitz des Treugebers.<br />

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages können nur in schriftlicher Form vereinbart<br />

werden. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der<br />

Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird der Vertrag dadurch in<br />

seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung<br />

oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr als durch eine solche Regelung<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung<br />

in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

Hamburg, 20. Juli 2011<br />

gez. Uli Bräuninger, Geschäftsführer<br />

gez. Marc Drießen, Prokurist<br />

Beteiligungsgesellschaft <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH,<br />

hier handelnd für<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

gez. Stephan Brüggemann, Geschäftsführer<br />

gez. Thorsten Renner, Geschäftsführer<br />

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH<br />

§ 13 Ausscheiden der Treuhänderin<br />

1. Scheidet die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft als Treuhänder aus<br />

der Gesellschaft aus, kann entsprechend den Bestimmungen des<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 135


Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen der<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG,<br />

Hamburg<br />

– nachfolgend Gesellschaft genannt –<br />

der<br />

Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG,<br />

Hamburg<br />

– nachfolgend Mittelverwendungskontrolleurin genannt –<br />

und der<br />

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH,<br />

Hamburg<br />

– nachfolgend Treuhänderin genannt –<br />

Präambel<br />

Kapitalanleger können sich an der Gesellschaft als Treugeber über<br />

die Treuhänderin beteiligen (nachfolgend unabhängig von einer etwaigen<br />

Umwandlung ihrer Beteiligung in die eines Direktkommanditisten als<br />

die „Anleger“ bezeichnet). Das aus den Beteiligungen der Anleger<br />

bestehende Kommanditkapital der Gesellschaft soll dabei zunächst<br />

EUR 33.390.000 betragen, darüber hinaus halten die Gründungsgesellschafter<br />

bereits EUR 10.000.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Immobilienmanagement<br />

GmbH ist ermächtigt, das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />

maximal auf bis zu EUR 35.300.000 zu erhöhen. Zusätzlich zu<br />

den gesellschaftsrechtlichen Einlagen ist von den Anlegern ein Agio<br />

in Höhe von 5 % der übernommenen Pflichteinlage zu leisten.<br />

Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

der Gesellschaft, Beitrittserklärung, <strong>Verkaufsprospekt</strong> der<br />

Gesellschaft) ist die gesellschaftsrechtliche Einlage der Treugeber<br />

einschließlich des Agios auf das Mittelverwendungskontrollkonto der<br />

Gesellschaft Nr. 601 080 005 bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg,<br />

BLZ 200 303 00, wie folgt zu zahlen:<br />

100 % der Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio nach Annahme des Beitritts<br />

und Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag<br />

des Beitrittsmonats.<br />

Das Kommanditkapital dient der teilweisen Abdeckung des Erwerbspreises<br />

inklusive der Nebenkosten für das Objekt Fuhlsbüttler Straße<br />

in Hamburg-Barmbek sowie der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten<br />

der Gesellschaft. Der Zweck der entsprechenden Zahlungen<br />

ist in dem als Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />

beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan (nachfolgend „Investitionsplan“)<br />

sowie im <strong>Verkaufsprospekt</strong> genannt.<br />

Sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

unterliegen der Mittelverwendungskontrolle durch die<br />

Mittelverwendungskontrolleurin. Dies vorausgeschickt vereinbaren die<br />

Parteien Folgendes:<br />

§ 1 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

1. Die Vertretungsberechtigung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

ist zum Zweck der Mittelverwendungskontrolle so auszugestalten, dass<br />

die Gesellschaft nur zusammen mit der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

und der Treuhänderin zeichnungs- und damit verfügungsbefugt ist.<br />

Der kontoführenden Bank ist anzuzeigen, dass Änderungen dieser<br />

Regelung sowie Änderungen hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung<br />

der schriftlichen Zustimmung der Mittelverwendungskontrolleurin bedürfen.<br />

2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige eine Kopie<br />

dieser Vereinbarung erhält, hat die Anzeige gemäß vorstehender<br />

Ziffer 1 zu bestätigen. Sie ist anzuweisen, weitere Ausfertigungen der<br />

Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos unverzüglich der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

sowie der Treuhänderin zu übersenden.<br />

3. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin<br />

oder Inhaberin der eingezahlten Einlagen und des Agios der<br />

Anleger oder der Guthaben auf dem Mittelverwendungskontrollkonto.<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin verfügt auch nicht über diese<br />

Einlagen, Guthaben und Konten, sondern stimmt – bei Vorliegen der<br />

in diesem Vertrag geregelten Freigabevoraussetzungen – lediglich den<br />

Verfügungen der Gesellschaft durch Mitzeichnung zu. Die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

ist selbst weder berechtigt noch beauftragt,<br />

Verfügungen über die auf dem Konto eingezahlten Gelder zu veranlassen.<br />

§ 2 Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen<br />

Weiterleitung des Kommanditkapitals<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird eine bestimmungsgemäße<br />

Weiterleitung des Kommanditkapitals und des Agios erst dann<br />

vornehmen, wenn die Finanzierung der Gesellschaft durch Vorliegen<br />

der folgenden Voraussetzungen nachgewiesen ist:<br />

• Schriftliche Erklärung der Treuhänderin im Hinblick auf die Übernahme<br />

einer Platzierungsgarantie in Höhe von bis zu EUR 33.390.000<br />

seitens der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG;<br />

• Nachweis, dass das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten<br />

der Gesellschaft in Höhe von EUR 10.000 eingezahlt bzw.<br />

verbindlich zugesagt ist;<br />

• Vorlage eines Darlehensvertrages für die langfristige Finanzierung<br />

des Objektes über EUR 33.500.000.<br />

2. Weiter müssen der Mittelverwendungskontrolleurin vor Weiterleitung<br />

des Kommanditkapitals alle Verträge und Honorarvereinbarungen<br />

vorgelegt werden, auf denen die in dem Investitionsplan der Gesellschaft<br />

genannten Investitionen bzw. die jeweiligen Zahlungen basieren.<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin wird der Verwendung des Kommanditkapitals<br />

zur Durchführung von etwaigen Kurs- und Zinssicherungsmaßnahmen<br />

während der Investitionsphase der Gesellschaft auch<br />

zustimmen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 Ziffer 1 im Hinblick<br />

auf die Gesellschaft nicht vollständig vorliegen.<br />

3. Für den Fall, dass einzelne in dem Investitionsplan der Gesellschaft<br />

aufgeführte Kosten, die grundsätzlich der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, direkt von der Gesellschaft beglichen wurden, ist der<br />

Mittelverwendungskontrolleurin die Zahlung nachzuweisen.<br />

136 | HESSE NEWMAN Capital


Vertragswerk | Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in dem Investitionsplan<br />

festgelegten Positionen – soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen<br />

vereinbart wurden – nicht zulässig. Abweichungen, die sich hinsichtlich<br />

der Zahlungstermine ergeben, sind als gerechtfertigt anzusehen, wenn<br />

sie nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen stehen.<br />

Soweit sich darüber hinaus Abweichungen ergeben, ist eine Freigabe<br />

nur bei Vorliegen wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />

§ 3 Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung der<br />

einzelnen Zahlungen mit den Angaben des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es, des<br />

Investitions- und Finanzierungsplanes in der Anlage I des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft und den entsprechenden Verträgen und<br />

Honorarvereinbarungen. Sie ist zur Weiterleitung des Kommanditkapitals<br />

berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die in den<br />

entsprechenden Verträgen bzw. Honorarvereinbarungen vorgesehenen<br />

Empfänger in der dort genannten Höhe gehen, soweit Festpreise bzw.<br />

feste Vergütungen vereinbart wurden oder soweit der Betrag von<br />

EUR 1.160.000 abgelöst wird, den die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

als Sicherheitenbarhinterlegung im Rahmen der Zinssicherung der<br />

Gesellschaft bei der COREALCREDIT Bank AG zunächst für die Gesellschaft<br />

hinterlegt hat, oder eine etwaige Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />

abgelöst wird und darüber hinaus die in § 2 genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt sind.<br />

2. Die Kontrolle erstreckt sich auf die Investitionsphase und ist mit<br />

Abwicklung der in dem Investitionsplan in der Anlage I des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft genannten Zahlungen und anschließender<br />

Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

verbleibenden Beträge an die Gesellschaft abgeschlossen.<br />

3. Die Mittelverwendungskontrolleurin fertigt nach Beendigung der<br />

Investitionsphase einen Bericht über den Stand der Verwendung.<br />

Überverfügungen und Limitüberschreitungen werden der Gesellschaft<br />

bzw. der Treuhänderin umgehend angezeigt.<br />

der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem<br />

am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder<br />

nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den<br />

Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit<br />

einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung<br />

oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am<br />

nächsten kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist<br />

Hamburg.<br />

Hamburg, 20. Juli 2011<br />

gez. Uli Bräuninger, Geschäftsführer<br />

gez. Marc Drießen, Prokurist<br />

Beteiligungsgesellschaft <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH,<br />

hier handelnd für<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

gez. Thomas Mangels, Geschäftsführer<br />

gez. Thomas Krone, Geschäftsführer<br />

Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung,<br />

hier handelnd für<br />

Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbH & Co. KG<br />

gez. Stephan Brüggemann, Geschäftsführer<br />

gez. Thorsten Renner, Geschäftsführer<br />

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH<br />

§ 4 Vergütung<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält eine Vergütung in Höhe<br />

von EUR 33.390 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Honorar<br />

ist mit Aufnahme der Mittelverwendungskontrolle verdient und fällig,<br />

sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt.<br />

§ 5 Vertragsänderung und Kündigung<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.<br />

§ 6 Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn<br />

aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später<br />

verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die<br />

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 137


Zusatzinformationen


Zusatzinformationen | Verbraucherinformationen<br />

Zusatzinformationen<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Informationspflichten gemäß Art. 246 §§ 1,2 EGBGB<br />

I. Allgemeine Informationen<br />

Gesellschaft / Emittentin<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

Anschrift<br />

Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, Deutschland<br />

Telefon (040) 339 62 - 444<br />

Fax (040) 339 62 - 448<br />

Handelsregister<br />

HRA 112456, Amtsgericht Hamburg<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligungsgesellschaft <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 mbH,<br />

ansässig Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, Handelsregister<br />

Amtsgericht Hamburg HRB 116088, diese vertreten durch den<br />

Geschäftsführer Uli Bräuninger, ansässig ebendort<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung, die Verwaltung von<br />

Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Veräußerung<br />

von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der<br />

Vermögensverwaltung sowie unmittelbar diesem Gesellschaftszweck<br />

dienende und fördernde Geschäfte, einschließlich des Begründens und<br />

Haltens von Beteiligungen zu diesem Zweck.<br />

Treuhänderin<br />

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH<br />

Anschrift<br />

Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, Deutschland<br />

Handelsregister<br />

HRB 111027, Amtsgericht Hamburg<br />

Telefon (040) 339 62 - 530<br />

Fax (040) 339 62 - 556<br />

Internet<br />

www.tgh-treuhand.de<br />

Geschäftsführung / Vertretung<br />

Stephan Brüggemann, Hamburg<br />

Thorsten Renner, Hamburg (voraussichtlich bis 30. September 2011)<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen<br />

an geschlossenen Fonds, insbesondere die Übernahme der Stellung<br />

des Treuhandkommanditisten in Beteiligungsgesellschaften.<br />

Anbieterin<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Anschrift<br />

Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg, Deutschland<br />

Telefon (040) 339 62 - 444<br />

Fax (040) 339 62 - 448<br />

Internet<br />

www.hesse-newman.de<br />

Handelsregister<br />

HRB 93076, Amtsgericht Hamburg<br />

Vorstand / Vertretung<br />

Marc Drießen, Hamburg<br />

Dr. Marcus Simon, Hamburg<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Die Beschaffung, Konzeption und der Vertrieb von Vermögensanlage-Projekten<br />

in Form von geschlossenen Fonds.<br />

Vertriebspartner / Vermittler<br />

Zu den Angaben des Vermittlers vergleiche Beitrittserklärung unter „Angaben des Vertriebspartners“.<br />

Das Museumsschiff Rickmer Rickmers an den Landungsbrücken<br />

und der „Michel“, Hamburgs Wahrzeichen zu später Stunde.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 139


II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />

1. Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über die Treuhänderin<br />

an der Gesellschaft. Die Treugeber bieten in der<br />

Beitrittserklärung der Treuhänderin den Abschluss eines<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages an, durch dessen<br />

Annahme die Treuhänderin verpflichtet wird, für den Anleger<br />

eine Beteiligung an der Gesellschaft treuhänderisch im<br />

eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung des<br />

Anlegers zu übernehmen, zu halten und zu verwalten.<br />

Das Kommanditkapital der Gesellschaft kann bis zu<br />

35,3 Mio. Euro betragen (vgl. hierzu im Detail § 2 Ziffer 4<br />

und 5 des Gesellschaftsvertrages). Die Gesellschaft wird<br />

das von den Treugebern eingezahlte Kapital (abzüglich<br />

der einmaligen und regelmäßigen Fondskosten) dafür verwenden,<br />

die Liegenschaft Fuhlsbüttler Straße 387– 401<br />

sowie Hartzloh 25 – 27 in 22307 Hamburg einschließlich<br />

Nebenkosten zu erwerben, zu halten und zu verwalten.<br />

Die Anleger sind entsprechend ihrer Beteiligung am<br />

Kommanditkapital und damit am wirtschaftlichen Erfolg<br />

der Gesellschaft beteiligt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten<br />

zu den Vertragsverhältnissen wird auf den <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

in der jeweils gültigen Fassung sowie die<br />

dazugehörende Beitrittserklärung zu diesem Beteiligungsangebot<br />

verwiesen, wo zusätzliche Details umfangreich<br />

erörtert werden.<br />

selbst anstelle der Treuhänderin mit der von dieser bisher<br />

für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage im<br />

Handelsregister eintragen zu lassen. Macht der Anleger<br />

von diesem Recht Gebrauch, tritt die Treuhänderin die<br />

bisher von ihr treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage<br />

an den Anleger ab und nimmt dessen Rechte nur noch<br />

als Verwaltungstreuhänderin wahr. Die Übertragung ist<br />

aufschiebend bedingt durch die Eintragung der Sonderrechtsnachfolge<br />

im Handelsregister.<br />

3. Zeichnungssumme, Preise, Kosten und Steuern<br />

Der Anleger hat seine Zeichnungssumme gemäß den<br />

Vorgaben aus der Beitrittserklärung zuzüglich des Agios in<br />

Höhe von 5 Prozent zu leisten. Die Mindesteinlage beträgt<br />

20.000 Euro; höhere Beträge sollen ohne Rest durch<br />

1.000 teilbar sein. An Kosten fallen Gebühren und Auslagen<br />

bei Verfügung über den Kommanditanteil bzw. die<br />

Treuhandbeteiligung, z. B. für den Fall, dass eine direkte<br />

Kommanditbeteiligung erfolgen soll, an (insbesondere Notargebühren<br />

für die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

und eine gegebenenfalls anfallende Kostenpauschale<br />

in Höhe von 300 Euro). Weiterhin sind etwaige steuerrechtliche<br />

Nachteile der Gesellschaft aus der Übertragung<br />

auszugleichen. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti<br />

etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Des Weiteren sind<br />

bei einem Ausscheiden Kosten, die im Zusammenhang mit<br />

der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz entstehen,<br />

gegebenenfalls vom Anleger zu zahlen. Einzelheiten sind<br />

in § 18 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />

2. Zustandekommen der Verträge<br />

Die Treugeber beteiligen sich mittelbar über den Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin an der Gesellschaft.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt<br />

mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Treugeber<br />

zustande. Die Treuhänderin erhöht ihre Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft gemäß den Angaben des<br />

Treugebers in der Beitrittserklärung. Weitere Einzelheiten<br />

ergeben sich aus dem Kapitel „Rechtliche Grundlagen“<br />

(Seite 83 bis 109 des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es), dem Gesellschaftsvertrag<br />

(Seite 121 bis 131 des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es)<br />

und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Seite 132<br />

bis 135 des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es). Der Treugeber ist gemäß<br />

§ 1 Ziffer 5 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und<br />

§ 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, sich<br />

Hinsichtlich der weiteren möglichen Kosten wird auf<br />

Seite 87 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es hingewiesen. Hinsichtlich<br />

der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

für den Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt<br />

verwiesen, insbesondere auf den Abschnitt „Steuerliche<br />

Grundlagen“ (Seite 111 bis 119 des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />

4. Zahlung, Verzug, Abschlag, Erfüllung<br />

Die Zahlung der jeweiligen Zeichnungssumme und des<br />

jeweiligen Agios ist wie folgt zu leisten<br />

100 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5-prozentigen<br />

Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung<br />

durch die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag<br />

des Beitrittsmonats.<br />

140 | HESSE NEWMAN Capital


Zusatzinformationen | Verbraucherinformationen<br />

Bei verspäteter Leistung von Zahlungen können Verzugszinsen<br />

erhoben werden. Erbringt ein Anleger die Zeichnungssumme<br />

zuzüglich Agio ganz oder teilweise nicht<br />

zu dem in der Beitrittserklärung angegebenen Zeitpunkt,<br />

ist die Treuhänderin darüber hinaus berechtigt, nach<br />

schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung von<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag vollständig zurückzutreten<br />

und die mittelbare Beteiligung des Treugebers<br />

zu beenden. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung<br />

gegenüber dem säumigen Treugeber, die an die der<br />

Treuhänderin zuletzt benannte Adresse zu versenden ist.<br />

Sämtliche Kosten und Aufwendungen der Gesellschaft<br />

für den Ausschluss trägt der säumige Anleger. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, 5 Prozent der gezeichneten Pflichteinlage<br />

vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren<br />

Schadens für den Fall des vorgenannten Ausschlusses<br />

zu beanspruchen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten der<br />

Verpflichtungen während der Laufzeit wird auf den abgedruckten<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Seite 132 bis<br />

135 des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es) verwiesen.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Auszahlungen wird<br />

auf § 7 des Gesellschaftsvertrages sowie auf das Kapitel<br />

„Rechtliche Grundlagen – Angaben über die Vermögensanlagen“<br />

verwiesen. Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft<br />

werden, vorbehaltlich einer angemessenen Zuführung zur<br />

Liquiditätsreserve, an die Kommanditisten ausgezahlt. Die<br />

Gesellschafter fassen nach § 10 Ziffer 1 lit. g) des Gesellschaftsvertrages<br />

über die Genehmigung der Auszahlungen<br />

Beschluss.<br />

5. Mindestlaufzeit der Verträge, Kündigung<br />

Die Gesellschaft bzw. der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

sind auf unbestimmte Zeit gegründet / abgeschlossen. Das<br />

Treuhandverhältnis endet in entsprechender Anwendung<br />

von § 17 Ziffer 1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages sowie<br />

wenn die Treuhänderin aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

Eine Kündigung durch einen Kommanditisten bzw. einen<br />

Treugeber ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende<br />

des Geschäftsjahres, erstmals zum 31. Dezember 2025,<br />

möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Kommanditist<br />

hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die<br />

Gesellschaft zu richten. Der Treugeber hat die Kündigung<br />

durch eingeschriebenen Brief an die Treuhänderin zu richten.<br />

Die Kündigung durch einen Treugeber muss spätestens<br />

vier Wochen nach Eintritt eines wichtigen Grundes bzw.<br />

Kenntnisnahme hiervon durch den Treugeber der Treuhänderin<br />

zugehen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung<br />

ist in jedem Falle der Zugang des Kündigungsschreibens<br />

bei der Gesellschaft bzw. der Treuhänderin maßgeblich.<br />

Die Rechtsfolgen der Kündigung bestimmen sich nach<br />

§§ 17, 18 des Gesellschaftsvertrages. Kommanditisten können<br />

aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichtleistung<br />

einer Kommanditeinlage sowie des Agios gemäß § 17<br />

des Gesellschaftsvertrages, aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. Gleiches gilt für die Treuhänderin –<br />

und mittelbar für den Treugeber hinsichtlich der jeweils<br />

treuhänderisch gehaltenen Beteiligung. Der Treugeber ist<br />

– grundsätzlich unter Übernahme aller damit verbundenen<br />

Kosten und Gebühren – berechtigt, die Übertragung des<br />

anteilig von der Treuhänderin für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />

einschließlich der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Rechte und Pflichten auf sich zu verlangen,<br />

soweit er eine notariell beglaubigte Vollmacht auf Basis<br />

des Musters der Treuhänderin erteilt und der Gesellschaft<br />

durch die Übertragung keine unverhältnismäßigen steuerlichen<br />

Nachteile entstehen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

wird in diesem Fall als Verwaltungsvertrag<br />

mit der Treuhänderin fortgeführt.<br />

6. Leistungsvorbehalte, Risiken<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebotes durch die Treuhänderin<br />

ergeben sich keine Leistungsvorbehalte. Die<br />

Mittelverwendungskontrolleurin wird nach Prüfung der<br />

vertraglichen Freigabevoraussetzungen das Emissionskapital<br />

bestimmungsgemäß weiterleiten. Eine Beteiligung<br />

ist nach vollständiger Einwerbung des Eigenkapitals nicht<br />

mehr möglich. Das vorliegende Beteiligungsangebot ist<br />

mit Risiken behaftet, die im Falle der ungünstigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung zum Totalverlust führen können. In der<br />

Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator<br />

für künftige Erträge. Genauere Angaben befinden sich im<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>, insbesondere im Kapitel „Risiken der<br />

Beteiligung“ auf Seite 18 bis 27.<br />

7. Widerrufsrechte<br />

Die Einzelheiten sind der Widerrufsbelehrung auf der<br />

Beitrittserklärung zu entnehmen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 141


8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse sowie für den Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag, den Gesellschaftsvertrag<br />

und alle sonstigen Verträge, die für die Beteiligung des<br />

Anlegers maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />

aus dem Gesellschafts- bzw. Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />

an denen die Gesellschaft und einzelne Anleger<br />

beteiligt sind, ist der Wohnsitz des Anlegers. Gerichtsstand<br />

für alle übrigen Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

9. Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch. Jegliche Kommunikation<br />

mit dem Anleger wird auf Deutsch geführt. Dies gilt<br />

auch für die Mitteilung der Vertragsbedingungen und der<br />

Verbraucherinformationen.<br />

10. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Die in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong> in der jeweils gültigen Fassung<br />

zur Verfügung gestellten Informationen sind bis zur<br />

Schließung des Angebotes (spätestens bei Vollplatzierung)<br />

und vorbehaltlich der Mitteilung etwaiger Änderungen<br />

gültig. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.<br />

11. Außergerichtliche Streitbeilegung<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit (unbeschadet<br />

des Rechts, die Gerichte anzurufen), die bei der<br />

Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

anzurufen. Die Voraussetzungen für den Zugang zu der<br />

Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung.<br />

Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />

sind bei der Schlichtungsstelle erhältlich.<br />

Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main<br />

Telefon: (069) 23 88 19 07<br />

Telefax: (069) 23 88 19 19<br />

E-Mail: schlichtung@bundesbank.de<br />

Internet: www.bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Anbieterin<br />

des geschlossenen Fonds, zur Gesellschaft und / oder<br />

der Treuhänderin sowie alle mit der Verwaltung der<br />

Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte<br />

betreffen, steht zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren,<br />

eingerichtet bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds, zur Verfügung. Die Voraussetzungen für den<br />

Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds. Ein<br />

Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind bei der<br />

Ombudsstelle erhältlich.<br />

Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

Postfach 64 02 22, 10048 Berlin<br />

Telefon: (030) 25 76 16 90<br />

Telefax: (030) 25 76 16 91<br />

E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Internet: www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer<br />

Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien<br />

der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen<br />

bei der zuständigen Schlichtungsstelle einzureichen.<br />

Zudem ist zu versichern, dass hinsichtlich der Streitigkeit<br />

noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />

Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und<br />

auch kein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen<br />

wurde. Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per<br />

Fax eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen<br />

sind dann per Post nachzureichen.<br />

12. Einlagensicherung<br />

Für geschlossene Fonds bestehen weder ein Garantiefonds<br />

noch andere Systeme zur Einlagensicherung oder<br />

Anlegerentschädigung.<br />

13. Vertragsstrafen<br />

Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.<br />

142 | HESSE NEWMAN Capital


Zusatzinformationen | Finanzinformationen der Emittentin<br />

Finanzinformationen<br />

der Emittentin<br />

Allgemeines<br />

Die prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

sowie die Planzahlen sind nach den gesetzlichen Vorschriften<br />

des HGB und unter Berücksichtigung der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen der Emittentin erstellt.<br />

Die prognostizierten Werte beruhen auf den bereits<br />

abgeschlossenen Verträgen sowie den im Kapitel „Wirtschaftliche<br />

Grundlagen“ dargelegten Annahmen.<br />

Eröffnungsbilanz und Prognose der Vermögenslage<br />

Die Prognose der Vermögenslage geht von einer planmäßigen<br />

Übernahme der Immobilie zum 29. Februar<br />

2012 aus. Die vollständige Zeichnung und Einzahlung des<br />

geplanten Emissionskapitals zuzüglich des Agios ist zum<br />

31. März 2012 kalkuliert. Für das Anlagevermögen wird<br />

der Buchwert der Fondsimmobilie zum Bilanzstichtag herangezogen.<br />

Das Gewinn- und Verlustkonto entspricht dem<br />

kumulierten handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft.<br />

Bilanzen und Planbilanzen<br />

der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG (mit Prognose)<br />

Alle Angaben in TEUR<br />

Aktiva<br />

Eröffnungsbilanz<br />

zum 14.12. 2010<br />

Zwischenbilanz<br />

zum 20.6.2011<br />

PROGNOSE<br />

Planbilanz<br />

zum 31.12.2011<br />

PROGNOSE<br />

Planbilanz<br />

zum 31.12.2012<br />

A. Anlagevermögen<br />

1. Anzahlungen auf Anschaffungskosten 0 178 8.970 0<br />

2. Grund und Boden 0 0 0 8.490<br />

3. Gebäude 0 0 0 50.712<br />

B. Umlaufvermögen<br />

1. Ausstehende Einlagen 10 0 0 0<br />

2. Guthaben bei Kreditinstituten 0 1.187 6.423 2.055<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände 0 9 0 0<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 662 2.120<br />

1. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />

gedeckter Verlustanteil 0 1 0 0<br />

Summe Aktiva 10 1.375 16.055 63.378<br />

Passiva<br />

A. Eigenkapital<br />

1. Gezeichnetes Kapital 10 10 16.705 33.400<br />

2. Kapitalrücklage 0 0 835 1.670<br />

3. Gewinn- / Verlustkonto 0 - 11 - 2.356 - 3.350<br />

4. Entnahmen 0 0 - 81 - 1.841<br />

5. Nicht durch Vermögenseinlagen<br />

gedeckter Verlustanteil 0 1 0 0<br />

B. Rückstellungen<br />

1. Sonstige Rückstellungen 0 5 0 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten 0 0 0 33.500<br />

2. aus Lieferung und Leistung 0 210 951 0<br />

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />

Unternehmen 0 0 0 0<br />

4. Sonstige Verbindlichkeiten 0 1.160 0 0<br />

Summe Passiva 10 1.375 16.055 63.378<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 143


Prognose der Ertragslage<br />

Die prognostizierten sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die Vergütungen für Dienstleistungen sowie die<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage gemäß dem Investitionsplan der Emittentin. Des Weiteren sind die laufenden<br />

Management- und Verwaltungskosten der Gesellschaft berücksichtigt.<br />

Ertragslage der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG (mit Prognose)<br />

Alle Angaben in TEUR<br />

Zwischen- PROGNOSE PROGNOSE<br />

übersicht vom Ertragslage vom Ertragslage vom<br />

1.1. bis 20.6.2011 1.1. bis 31.12.2011 1.1. bis 31.12.2012<br />

1. Umsatzerlöse aus Vermietung 0 0 3.016<br />

2. Abschreibungen auf Gebäude 0 0 - 860<br />

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 11 - 2.386 - 1.913<br />

4. Zinsen und ähnliche Erträge 2 30 100<br />

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 - 1.339<br />

Plan-Gewinn (+)/ -Verlust (-) - 10 - 2.356 - 995<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

Prognose der Finanzlage<br />

Abgebildet sind die Veränderungen der liquiden Mittel nach Mittelverwendung und -herkunft für die Jahre 2011 und 2012,<br />

die sich aus der Planbilanz und der prognostizierten Ertragslage der Emittentin ergeben.<br />

PROGNOSE Finanzlage der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

Alle Angaben in TEUR<br />

PROGNOSE<br />

PROGNOSE<br />

Finanzlage vom Finanzlage vom<br />

1.1. bis 31.12.2011 1.1. bis 31.12.2012<br />

1. Einzahlung Kommanditkapital/Agio 17.540 17.530<br />

2. Einnahmen 0 3.016<br />

3. Zinserträge 30 100<br />

4. Fremdkapitalaufnahme 0 33.500<br />

Mittelzufluss 17.570 54.146<br />

5. Kaufpreis Fondsimmobilie 8.970 51.092<br />

6. Aufwendungen Investitionsphase 2.097 4.350<br />

7. Aufwendungen laufender Geschäftsbetrieb 0 127<br />

8. Zinsen Fremdkapital 0 1.184<br />

9. Auszahlungen 81 1.761<br />

Mittelabfluss 11.147 58.513<br />

Finanzmittel am Anfang der Periode 0 6.423<br />

Veränderung der liquiden Mittel 6.423 - 4.368<br />

Finanzmittel am Ende der Periode 6.423 2.055<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

144 | HESSE NEWMAN Capital


Zusatzinformationen | Finanzinformationen der Emittentin<br />

Prognose der Planzahlen<br />

Unter Investition werden die prognostizierten Anschaffungskosten der Immobilie einschließlich der Anschaffungsnebenkosten<br />

ausgewiesen. Des Weiteren werden die prognostizierten Mieteinnahmen sowie die geplanten jährlichen<br />

Bilanzgewinne und -verluste der Emittentin dargestellt. Die Emittentin unterhält keinen Produktionsbetrieb. Angaben<br />

zu den Planzahlen der Produktion sind nicht möglich.<br />

PROGNOSE Planzahlen der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

Alle Angaben in TEUR<br />

PROGNOSE PROGNOSE PROGNOSE PROGNOSE<br />

Planzahlen Planzahlen Planzahlen Planzahlen<br />

für 2011 für 2012 für 2013 für 2014<br />

Investition 8.970 51.092 0 0<br />

Umsatzerlöse (Mieteinnahmen) 0 3.016 3.554 3.606<br />

Handelsrechtliches Ergebnis - 2.356 - 995 785 844<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

Wirkungszusammenhänge<br />

Die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie<br />

die Planzahlen der Emittentin sind im Wesentlichen<br />

abhängig von der planmäßigen Einwerbung des Eigenkapitals<br />

und der planmäßigen Durchführung der abgeschlossenen<br />

Verträge, insbesondere des Kaufvertrages<br />

und der geschlossenen Mietverträge. Die Zusammenhänge<br />

und Auswirkungen, die einzelne Faktoren auf die<br />

Wirtschaftlichkeit einer Beteiligung an der Emittentin<br />

haben können, werden im <strong>Verkaufsprospekt</strong> im Kapitel<br />

„Risiken der Beteiligung“ und in den „Wirtschaftlichen<br />

Grundlagen“ unter „Sensitivitätsanalysen“ beschrieben.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 145


Angabenvorbehalt<br />

Sämtliche Angaben, Plandaten, Prognosen sowie die<br />

steuerlichen und rechtlichen Grundlagen dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

wurden sorgfältig und nach bestem Wissen<br />

zusammengestellt. Sie beruhen auf dem Stand der Planung<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den zugrunde<br />

liegenden Verträgen, den gegenwärtigen gesetzlichen<br />

Bestimmungen und den aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der in diesem<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong> in der jeweils gültigen Fassung enthaltenen<br />

Prognosen wird soweit gesetzlich zulässig von der<br />

Anbieterin nicht übernommen.<br />

Änderungen und Ergänzungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen,<br />

von Verwaltungsauffassungen sowie der<br />

Rechtsprechung auch mit (Rück-)Wirkung für schon bestehende<br />

Rechtsverhältnisse können nicht ausgeschlossen<br />

werden. Sämtliche der Anbieterin bekannten Vereinbarungen<br />

zwischen wesentlichen Vertragspartnern hinsichtlich des<br />

Anlageobjektes, dessen Herstellung, Finanzierung, Nutzung<br />

oder Verwertung sind in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

genannt und erläutert. Darüber hinausgehende Vereinbarungen<br />

bestehen nach Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />

Vom Prospekt abweichende Angaben sind für die Anbieterin<br />

nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung durch die<br />

Anbieterin. Die Vertriebsbeauftragten sind selbstständige<br />

Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter sind keine Erfüllungsgehilfen<br />

der Anbieterin. Vertriebsbeauftragte dürfen<br />

gegenüber Interessenten / Anlegern nur die von der Anbieterin<br />

zur Verfügung gestellten Materialien verwenden.<br />

Ebenso ist es ihnen verwehrt, Erklärungen abzugeben, die<br />

nicht auf der Grundlage des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es erfolgen<br />

bzw. davon abweichen oder darüber hinausgehen.<br />

Alle in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong> veröffentlichten Informationen<br />

sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen;<br />

im Falle von wesentlichen Änderungen wird dies in Form<br />

eines Nachtrages gemäß § 11 <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz<br />

geschehen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.<br />

Maßgeblich sind nur die bis zum Datum der Prospektaufstellung<br />

bekannten oder erkennbaren Sachverhalte.<br />

146 | HESSE NEWMAN Capital


Zusatzinformationen | Glossar<br />

Glossar<br />

Abschreibung<br />

Nach handels- bzw. steuerrechtlichen Vorschriften berechneter<br />

Wertverlust eines Wirtschaftsguts, der als Aufwendung<br />

zu einer Minderung des Jahresergebnisses führt bzw. das<br />

zu versteuernde Einkommen mindert. Abschreibungen<br />

erfolgen lediglich buchungstechnisch und sind nicht mit<br />

Liquiditätsabflüssen verbunden.<br />

Agio<br />

Gebühr (italienisch Agio = Aufgeld / Aufschlag), die der<br />

Anleger beim Erwerb von Fondsanteilen zahlt. Sie dient zur<br />

Deckung der Kosten, die beim Absatz von Fondsanteilen<br />

entstehen und beträgt in der Regel 5 Prozent auf den<br />

Nominalwert der Beteiligung.<br />

Anschlussfinanzierung<br />

Neue Finanzierung noch nicht getilgter Darlehenssummen<br />

nach Endfälligkeit oder Ablauf der Zinsbindung.<br />

Auszahlung<br />

Geldbetrag, den die Gesellschaft ihren Anlegern auszahlt. Die<br />

Höhe der Auszahlung orientiert sich an der Liquiditätssituation<br />

der Gesellschaft und wird in der Regel von der Gesellschafterversammlung<br />

beschlossen. Handels- und steuerrechtlich handelt<br />

es sich bei Auszahlungen um Entnahmen. Die Auszahlung<br />

ist vom steuerlichen Ergebnis des Fonds zu unterscheiden,<br />

das höher oder niedriger sein kann als die Auszahlung.<br />

Bonität<br />

Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Personen und<br />

Unternehmen.<br />

D&O-Versicherung<br />

Die Abkürzung D&O steht für „Directors and Officers“. Die<br />

D&O-Versicherung schützt die Organe (Vorstände oder<br />

Geschäftsführer) einer AG oder einer GmbH vor Haftpflichtansprüchen<br />

des eigenen Unternehmens oder aber auch<br />

vor den Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Unberechtigte<br />

Ansprüche werden abgewehrt.<br />

Due Diligence<br />

Detaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines<br />

Unternehmens oder einer Immobilie, die als Grundlage für<br />

eine Akquisitionsentscheidung durchgeführt wird.<br />

E&O-Versicherung<br />

Die Abkürzung E&O steht für „Errors and Omissions“<br />

(engl. Fehler und Unterlassungen). Die E&O-Versicherung<br />

schützt Unternehmen vor der Inanspruchnahme durch<br />

Dritte wegen Vermögensschäden aufgrund von Fehlern<br />

bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten.<br />

Einkunftserzielungsabsicht<br />

Intention des Anlegers, langfristig einen steuerlichen Überschuss<br />

der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen<br />

(Totalüberschuss).<br />

Fungibilität<br />

Handelbarkeit, Verfügbarkeit bzw. Veräußerbarkeit von<br />

Anteilen an geschlossenen Fonds. Die Handelbarkeit<br />

geschlossener Fondsanteile ist eingeschränkt, weil es<br />

keinen geregelten Markt gibt.<br />

Geschlossener Immobilienfonds<br />

Im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds sind bei<br />

geschlossenen Immobilienfonds der Investitionsgegenstand<br />

und das Investitionsvolumen bereits vorher festgelegt.<br />

Damit ist auch die Zahl der Anleger begrenzt. Sobald das<br />

notwendige Emissionskapital platziert ist, wird der Fonds<br />

geschlossen und der Beitritt weiterer Anleger ist nicht mehr<br />

möglich. Der Erwerber eines Anteils an einem geschlossenen<br />

Fonds wird Unternehmer (in der Regel Kommanditist).<br />

Ein geschlossener Fonds ist eine Kapitalanlageform, bei<br />

der das Kapital sachwertorientiert angelegt ist.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft.<br />

Er ist zusammen mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

der zentrale Vertrag für den Anleger bei seiner Beteiligung an<br />

einem geschlossenen Immobilienfonds und ist im Prospekt<br />

der Emittentin vollständig abgedruckt.<br />

Haftung<br />

Beim Kauf von Fondsanteilen wird der Anleger Gesellschafter<br />

und haftet für das Unternehmen. Üblicherweise<br />

werden die Anleger Kommanditisten einer KG. Die Haftung<br />

ist dann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf das<br />

im Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage)<br />

begrenzt. Die persönliche Haftung des Kommanditisten<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 147


erlischt, wenn er seine Pflichteinlage geleistet hat. Sie lebt<br />

aber wieder auf, wenn sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage<br />

gemindert wird (weil z. B. die Einlage durch<br />

Auszahlungen an ihn zurückgezahlt wird).<br />

Indexierter Mietvertrag<br />

Mit einem indexierten Mietvertrag soll der Wert der Mieten<br />

geschützt bzw. inflationsgesichert werden. Die Mieten werden<br />

an einen Index (z. B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt und<br />

verändern sich, sobald der Index um einen festgelegten<br />

Wert gestiegen oder gefallen ist.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan ist eine Aufstellung<br />

der gesamten Ausgaben der Gesellschaft sowie der Herkunft<br />

der dafür erforderlichen Mittel in der Investitionsphase.<br />

Kapitalkonto<br />

Das Kapitalkonto weist bei Personengesellschaften für<br />

jeden Gesellschafter individuell seine Kapitaleinzahlungen,<br />

zugewiesenen Gewinn- bzw. Verlustanteile sowie Auszahlungen<br />

aus.<br />

Kaufpreisfaktor<br />

Multiplikator, mit dem die Nettomieteinnahmen eines Immobilienobjektes<br />

multipliziert werden, um einen Kaufpreis<br />

zu ermitteln.<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist nach<br />

deutschem Handelsrecht eine Personengesellschaft, bei<br />

der die Haftung einzelner Gesellschafter (Kommanditisten)<br />

auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

beschränkt ist. Der Komplementär hingegen als<br />

persönlich haftender Gesellschafter haftet unbegrenzt.<br />

Eine besondere Ausprägung der Kommanditgesellschaft<br />

ist die GmbH & Co. KG. Hier handelt es sich bei dem<br />

Komplementär um eine juristische Person (z. B. GmbH),<br />

deren Haftung auf die Höhe ihres Stammkapitals<br />

begrenzt ist.<br />

Liquidation<br />

Abwicklung und Auflösung einer Gesellschaft.<br />

Liquiditätsreserve<br />

In der Liquiditätsreserve wird die freie Liquidität der Gesellschaft<br />

eingestellt, um der Gesellschaft die Möglichkeit zu<br />

verschaffen, für außerplanmäßige Ereignisse – z. B. größere<br />

Instandhaltungen – sowie für Ausschüttungsglättungen<br />

finanziellen Spielraum zu haben. Die Anlage der freien<br />

Liquidität erfolgt üblicherweise über Termingelder, Geldmarktfonds<br />

oder festverzinsliche Wertpapiere.<br />

Nebenkosten<br />

Bewirtschaftungskosten eines Mietobjektes, die der Mieter<br />

zusätzlich zur Miete zahlt. Eine Aufstellung der zu zahlenden<br />

Nebenkosten ist im Mietvertrag festzulegen. Zu den<br />

Nebenkosten zählen z. B. Heizkosten, Kosten für Wasser<br />

und Abwasser, Versicherungen, Kosten für Müllentsorgung,<br />

Kosten für die Reinigung und Pflege der Allgemeinflächen<br />

sowie Straßenreinigungskosten. Nach Mietvertrag nicht<br />

umlegbare Kosten verbleiben beim Vermieter.<br />

Treugeber<br />

Bei geschlossenen Fonds übliche Form der mittelbaren<br />

Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft über einen<br />

Treuhänder, mit dem der Anleger einen Treuhandvertrag<br />

abschließt, der gewährleistet, dass ihm die wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse der Beteiligung zugerechnet werden.<br />

Treuhänderin (oder Treuhandkommanditistin)<br />

Die Treuhänderin verwaltet das Eigentum des Treugebers<br />

(Anlegers), und tritt im Außenverhältnis für den Treugeber<br />

auf und nimmt dessen Rechte und Pflichten wahr.<br />

Veräußerungserlös<br />

Als Veräußerungserlös wird der Verkaufspreis des Investitionsobjektes<br />

bezeichnet. Daraus ermittelt sich nach Abzug von<br />

eventuellen Maklerkosten, Verkaufsnebenkosten und Finanzierungsverbindlichkeiten<br />

und Hinzurechnung der Liquiditätsreserve<br />

der an die Anleger auszuzahlende Liquidationserlös.<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

Einzig maßgebliche Verkaufsunterlage der Vermögensanlage<br />

auf Basis des <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetzes mit allen für den<br />

Anleger und seine Anlageentscheidung wesentlichen Eckdaten,<br />

Tatsachen, Prognosen und Risiken der Beteiligung.<br />

148 | HESSE NEWMAN Capital


Zusatzinformationen | Beteiligungshinweise<br />

Beteiligungshinweise<br />

Beitritt<br />

Die unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />

ist nach Abtrennung der für die persönlichen<br />

Unterlagen bestimmten Kopie an die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital<br />

AG oder an einen Vertriebsbeauftragten zur Weiterleitung<br />

an <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG zu übersenden.<br />

Die Anschrift der <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG lautet wie folgt:<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Gorch-Fock-Wall 3<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: (040) 339 62 - 444<br />

Telefax: (040) 339 62 - 448<br />

Die <strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG wird die Beitrittserklärung<br />

an die Treuhänderin, die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg<br />

mbH, weiterleiten. Die Annahme des Beitritts erfolgt durch<br />

die Treuhänderin. Eine Kopie der angenommenen Beitrittserklärung<br />

wird dem Anleger nach Prüfung mit einer Annahmeerklärung<br />

zugesandt. Der Beitritt wird mit dem Zugang<br />

der Annahmeerklärung beim Treugeber wirksam.<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Anleger hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten<br />

ergeben sich aus der Beitrittserklärung.<br />

Einzahlung<br />

Die Einzahlung der Pflichteinlage und des Agios ist auf das<br />

Mittelverwendungskontrollkonto der<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Real Estate Nr. 7 GmbH & Co. KG<br />

Kontonummer 601 080 005<br />

bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg<br />

BLZ 200 303 00<br />

wie folgt zu leisten:<br />

100 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5-prozentigen<br />

Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch<br />

die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag des<br />

Beitrittsmonats.<br />

Handelsregister<br />

Die Anleger beteiligen sich an der Emittentin zunächst als<br />

Treugeber über die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg<br />

mbH. Die Treuhänderin wird mit einer Haftsumme von 10 Prozent<br />

der Pflichteinlagen (ohne Agio) in das Handelsregister<br />

eingetragen. Die Anleger haben anschließend das Recht,<br />

sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich<br />

auf eigene Kosten mit ihrer Haftsumme direkt in das Handelsregister<br />

eintragen zu lassen. Zu den mit der Eintragung<br />

verbundenen Kosten vergleiche Seite 87.<br />

Mindestzeichnungssumme<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 20.000 Euro, höhere<br />

Einlagen sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Zusätzlich<br />

ist ein Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen auf die<br />

gezeichnete Zeichnungssumme (Pflichteinlage) zu zahlen.<br />

Identitätsprüfung nach Geldwäschegesetz<br />

Die Treuhänderin kann die Beitrittserklärung nur dann<br />

annehmen, wenn eine Identitätsprüfung des Anlegers<br />

gemäß den Regelungen des Geldwäschegesetzes stattgefunden<br />

hat.<br />

Die Identifizierung setzt eine persönliche Anwesenheit des<br />

Anlegers und die Vorlage von gültigen Ausweisdokumenten<br />

voraus: Ein zur persönlichen Identitätsprüfung Befugter,<br />

z. B. ein Vertriebsbeauftragter mit Erlaubnis nach § 34c<br />

GewO oder auch die Post im Rahmen des Post-Ident-<br />

Verfahrens, prüft die Daten anhand von gültigen, im Original<br />

vorliegenden Ausweisdokumenten. Der Vertriebsbeauftragte<br />

ist verpflichtet, eine Kopie des Ausweisdokumentes der<br />

Beitrittserklärung beizufügen.<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Classic Value 4 | 149


Kontakt<br />

<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Gorch-Fock-Wall 3<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: (040) 339 62 - 444<br />

Telefax: (040) 339 62 - 448<br />

E-Mail: capital@hesse-newman.de<br />

Vorstand<br />

Marc Drießen<br />

Dr. Marcus Simon<br />

Aufsichtsrat<br />

Ralf Brammer (Vorsitzender)<br />

HRB: 93076<br />

Steuernummer: 48/755/00258<br />

Mitgliedschaft<br />

VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.


<strong>Hesse</strong> <strong>Newman</strong> Capital AG<br />

Gorch-Fock-Wall 3<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon (040) 339 62 - 444<br />

Telefax (040) 339 62 - 448<br />

capital@hesse-newman.de<br />

www.hesse-newman.de

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