Berufliche Schulen - Agentur für Gleichstellung im ESF

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Vorbemerkung Die vorliegende Ausgabe der Fachserie 11 "Bildung und Kultur", Reihe 2 "Berufliche Schulen" enthält Ergebnisse des Schuljahres 2009/2010 sowie die Absolventen/Abgänger des Schuljahres 2008/2009. Nach einer Gesamtübersicht mit den wichtigsten Eckzahlen zu Schulen, Klassen, Schüler/innen, Absolventen/Abgängern, Lehrkräften und Unterrichtsstunden folgen Tabellen mit tiefer gegliederten Daten bzw. weiteren Merkmalen. Angaben zur zeitlichen Entwicklung schulstatistischer Daten ab 1992 ergänzen das Angebot an aktuellen Ergebnissen. Sowohl Tabellen der Arbeitsunterlage, die Erhebungstatbestände in anderen Zusammenfassungen darstellen, als auch Angaben zur zeitlichen Entwicklung schulstatistischer Daten ab 1992 ergänzen das Angebot an Ergebnissen des aktuellen Schuljahres und können über die u.a. Adresse bezogen werden. Erste vorläufige Bundesergebnisse zu Schülerzahlen und zu Absolventen mit Hochschulreife der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen werden im Rahmen von Pressemitteilungen und Schnellmeldungen sieben bzw. acht Monate nach Beginn des laufenden Schuljahres veröffentlicht. Fachliche Informationen zu Statistik der beruflichen Schulen können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe H 2, Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 40 Fax +49 (0) 611 / 72 40 00 Internet: www.destatis.de/Kontakt 6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2, 2009/2010

Qualitätsmerkmale der Statistik 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik: Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen 1.2 Berichtszeitraum: Schuljahr 1.3 Erhebungstermin: Beginn des Schuljahres 1.4 Periodizität: jährlich 1.5 Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder, in den Ländern bis zu Gemeindeebene bzw. Schulen. 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebungsgesamtheit besteht aus allen unter 1.7 genannten Erhebungseinheiten. 1.7 Erhebungseinheiten: Schüler und Lehrkräfte an öffentlichen und nicht öffentlichen Schulen. 1.8 Rechtsgrundlagen: Auf Bundesebene handelt es sich um eine koordinierte Länderstatistik (basierend auf Vereinbarungen mit der Kultusministerkonferenz in Verbindung mit § 3 Abs. 2a BStatG). In den Ländern bestehen i.d.R. landesspezifische gesetzliche Grundlagen. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Derzeit werden in den Ländern die Schulstatistiken auf Einzeldaten umgestellt. Details zur Datenhaltung entsprechender Bundesdaten sind noch nicht geklärt. 2 Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte: Zum Erhebungsprogramm der Schulstatistik auf Bundesebene gehören Angaben über Schulen, Klassen, Schüler, Absolventen/Abgänger und Lehrkräfte. Die Schulstatistik liefert jährlich detaillierte Informationen u. a. über die Entwicklung der Schülerzahlen nach Klassenstufen und Schularten, der Absolventen nach Abschlussarten und der Lehrkräfte nach Alter und den von ihnen erteilten Unterrichtsstunden. 2.2 Zweck der Statistik: Die Schulstatistik hat die Aufgabe, aussagefähige Daten zur Situation und Entwicklung im Schulbereich bereitzustellen. Die beim Statistischen Bundesamt vorliegenden Ergebnisse ermöglichen außerdem einen Vergleich der Ländersituation bzw. der Länderentwicklungen, weil hierfür Ergebnisse der Ländererhebungen einheitlich abgegrenzt zur Verfügung gestellt werden. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kultusministerkonferenz, Länderministerien, Eurostat, Verbände, sonstige Wirtschaftsvereinigungen sowie Hochschulen, Institute, Kommunen, Presse und andere Medien. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Begriffsdefinitionen und Zuordnungen auf Bundesebene erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz bzw. auf Länderebene mit den Kultusbehörden der Länder. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2, 2009/2010 7

Qualitätsmerkmale der Statistik<br />

1 Allgemeine Angaben zur Statistik<br />

1.1 Bezeichnung der Statistik: Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen <strong>Schulen</strong><br />

1.2 Berichtszeitraum: Schuljahr<br />

1.3 Erhebungstermin: Beginn des Schuljahres<br />

1.4 Periodizität: jährlich<br />

1.5 Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder, in den Ländern bis zu Gemeindeebene bzw. <strong>Schulen</strong>.<br />

1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten:<br />

Die Erhebungsgesamtheit besteht aus allen unter 1.7 genannten Erhebungseinheiten.<br />

1.7 Erhebungseinheiten: Schüler und Lehrkräfte an öffentlichen und nicht öffentlichen <strong>Schulen</strong>.<br />

1.8 Rechtsgrundlagen: Auf Bundesebene handelt es sich um eine koordinierte Länderstatistik<br />

(basierend auf Vereinbarungen mit der Kultusministerkonferenz in Verbindung mit § 3 Abs. 2a BStatG).<br />

In den Ländern bestehen i.d.R. landesspezifische gesetzliche Grundlagen.<br />

1.9 Gehe<strong>im</strong>haltung und Datenschutz: Derzeit werden in den Ländern die Schulstatistiken auf Einzeldaten<br />

umgestellt. Details zur Datenhaltung entsprechender Bundesdaten sind noch nicht geklärt.<br />

2 Zweck und Ziele der Statistik<br />

2.1 Erhebungsinhalte: Zum Erhebungsprogramm der Schulstatistik auf Bundesebene gehören Angaben über<br />

<strong>Schulen</strong>, Klassen, Schüler, Absolventen/Abgänger und Lehrkräfte. Die Schulstatistik liefert jährlich detaillierte<br />

Informationen u. a. über die Entwicklung der Schülerzahlen nach Klassenstufen und Schularten, der Absolventen<br />

nach Abschlussarten und der Lehrkräfte nach Alter und den von ihnen erteilten Unterrichtsstunden.<br />

2.2 Zweck der Statistik: Die Schulstatistik hat die Aufgabe, aussagefähige Daten zur Situation und Entwicklung<br />

<strong>im</strong> Schulbereich bereitzustellen. Die be<strong>im</strong> Statistischen Bundesamt vorliegenden Ergebnisse ermöglichen<br />

außerdem einen Vergleich der Ländersituation bzw. der Länderentwicklungen, weil hierfür<br />

Ergebnisse der Ländererhebungen einheitlich abgegrenzt zur Verfügung gestellt werden.<br />

2.3 Hauptnutzer der Statistik: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kultusministerkonferenz,<br />

Länderministerien, Eurostat, Verbände, sonstige Wirtschaftsvereinigungen sowie Hochschulen, Institute,<br />

Kommunen, Presse und andere Medien.<br />

2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Begriffsdefinitionen und Zuordnungen auf Bundesebene erfolgen in<br />

enger Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz bzw. auf Länderebene mit den Kultusbehörden der<br />

Länder.<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2, 2009/2010 7

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