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Berufliche Schulen - Agentur für Gleichstellung im ESF

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Diese Einrichtungen vermitteln die Ausbildung für nichtakademische Gesundheitsdienstberufe (z.B. Gesundheits- und<br />

Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Hebammen, Masseure, Ergotherapeuten,<br />

medizinische Bademeister u.a.m.). Die Aufnahmebedingungen sind je nach Berufswahl recht unterschiedlich. In der<br />

Regel erfolgt die Aufnahme in diese Einrichtungen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres, also nach Beendigung<br />

der Schulpflicht. Vorausgesetzt wird deshalb bei nahezu allen Berufen eine einschlägige Berufsausbildung oder der<br />

erfolgreiche Besuch einer auf die Ausbildung vorbereitenden schulischen Einrichtung. Der erfolgreiche Abschluss an<br />

einer Schule des Gesundheitswesens wird durch ein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis bestätigt, das zur<br />

Ausübung des gewählten Berufes berechtigt.<br />

<strong>Schulen</strong> des<br />

Gesundheitswesens<br />

Als <strong>Schulen</strong> des Gesundheitswesens zählen auch die Pflegevorschulen, die in der Regel als freie Einrichtungen den<br />

Krankenanstalten sowie sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Einrichtungen angegliedert sind. Der<br />

Abschluss einer Pflegevorschule berechtigt <strong>im</strong> Allgemeinen zum Eintritt in eine Krankenpflegeschule, teilweise auch<br />

zum Eintritt in eine Fachschule für Sozialarbeit. Niveaumäßig sind die zu freien Einrichtungen zählenden<br />

Pflegevorschulen denjenigen Berufsfachschulen gleichzusetzen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln.<br />

Die Pflegevorschulen gelten deshalb nicht als Ausbildungsstätten, die einen Ausbildungsabschluss vermitteln,<br />

sondern als berufsvorbereitende Einrichtungen.<br />

In einigen Ländern findet die Ausbildung in Gesundheitsdienstberufen (unterhalb der akademischen Ebene) nicht in<br />

<strong>Schulen</strong> des Gesundheitswesens, sondern in Berufsfachschulen oder Fachschulen statt.<br />

Hessen hat die Erhebung der Daten zu dieser Statistik 1989 eingestellt. Die in Bayern als "Berufsfachschulen des<br />

Gesundheitswesens" bezeichneten <strong>Schulen</strong> werden auf Bundesebene unter <strong>Schulen</strong> des Gesundheitswesens<br />

nachgewiesen.<br />

Die Abgrenzung nach dem öffentlichen und privaten Status der <strong>Schulen</strong> ist nicht mit der nach dem öffentlichen und<br />

privaten Träger gleichzusetzen. Privatschulen können von natürlichen sowie von juristischen Personen des privaten<br />

und des öffentlichen Rechts errichtet und betrieben werden. So sind beispielsweise alle <strong>Schulen</strong> mit dem Bund als<br />

öffentlicher Träger nach Landesgesetz private <strong>Schulen</strong>. Gleiches gilt in der Regel auch für <strong>Schulen</strong>, die von<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel den Kirchen, getragen werden.<br />

Teilzeit-Berufsschulen sind Einrichtungen <strong>im</strong> Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, die von Jugendlichen besucht<br />

werden, die sich in der beruflichen Erstausbildung befinden, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder<br />

beschäftigungslos sind. Sie haben die Aufgabe, die Allgemeinbildung der Schüler/innen zu vertiefen und die für den<br />

Beruf erforderliche fachtheoretische Grundausbildung zu vermitteln. Die Teilzeit-Berufsschulen werden in der Regel<br />

von Jugendlichen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss<br />

der praktischen Berufsausbildung besucht.<br />

Der Unterricht wird in der Regel als Teilzeitunterricht an zwei Tagen in der Woche oder als Blockunterricht in<br />

zusammenhängenden Abschnitten in Vollzeitform erteilt; er steht in enger Beziehung zur Ausbildung <strong>im</strong> Betrieb oder<br />

in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte.<br />

Status der Schule<br />

Teilzeit-Berufsschulen<br />

(Berufsschulen<br />

<strong>im</strong> dualen System)<br />

Die kooperative Form des Berufsgrundbildungsjahres (duales System) wird entweder in Teilzeit- oder in Blockform<br />

geführt. Auf Bundesebene werden diese <strong>Schulen</strong> den Teilzeit-Berufsschulen zugeordnet.<br />

Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2, 2009/2010 12

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