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Schulordnung

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Verhalten in den Pausen:<br />

1. Nach Beendigung einer Unterrichtsstunde verlassen die Schüler/innen in den großen Pausen<br />

den Raum und gehen auf den Hof oder in die Pausenhalle. Die Caféteria ist nur den Schüler/innen<br />

vorbehalten, die dort etwas essen oder trinken, da sonst Platzprobleme auftreten.<br />

2. Das eventuell erforderliche Säubern der Tafel und das Löschen des Lichts sollten selbstverständlich<br />

sein. Letzteres ist dazu noch ein Stück wichtigen Umweltschutzes.<br />

3. In der zweiten großen Pause tut der „Ökodienst“ seine Arbeit.<br />

Verhalten in Freistunden:<br />

Schüler/innen der Sek I, die eine Freistunde haben, verlassen das Schulgelände nicht, sondern<br />

verbringen diese im Klassenraum, der Pausenhalle, in Raum 7 bzw. bis einschließlich der 4. Stunde<br />

in der Mensa.<br />

Fernbleiben vom Unterricht:<br />

1. Nimmt ein/e Schüler/in eine oder mehrere Stunde(n), an einem Tag oder an mehreren Tagen,<br />

nicht am planmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am<br />

dritten Versäumnistag mitzuteilen. In der Regel reicht eine schriftlich einzureichende Entschuldigung<br />

mit der Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten aus, bei über 18-Jährigen reicht die eigene.<br />

Die Schule kann auch ärztlich bestätigte Entschuldigungen verlangen. Die Kosten für diese<br />

Nachweise tragen die Erziehungsberechtigten.<br />

2. Achtung: Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren<br />

Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren führt zu Note 6 bzw. 00 Punkten in<br />

der Bewertung.<br />

Im Krankheitsfall hat zumindest eine telefonische Entschuldigung bis spätestens 8.00 Uhr im<br />

Sekretariat zu erfolgen, wenn die Erkrankung erst an diesem Tag aufgetreten ist. Anderenfalls ist<br />

der Krankheitsfall von einem Arzt zu bescheinigen.<br />

Dies entbindet nicht von der Verpflichtung, dass spätestens am 3. Tag der Erkrankung eine<br />

schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers vorliegen<br />

muss.<br />

3. Beurlaubungen<br />

Bei wichtigen Arztterminen, die nicht auf den Nachmittag zu legen sind, bzw. in anderen wichtigen<br />

Fällen, die ein Fernbleiben vom Unterricht notwendig machen, ist ein Beurlaubungsantrag<br />

zu stellen:<br />

Beurlaubungen bis zu einem Tag erteilt der/die Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in auf schriftlichem<br />

Antrag, der möglichst 1 Woche, spätestens aber 2 Tage vor dem zu befreienden<br />

Termin zu stellen ist.<br />

Beurlaubungen, die darüber hinausgehen oder unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen,<br />

müssen sofort bei Bekannt werden des Befreiungsgrundes, spätestens aber 2 Wochen<br />

vor dem zu befreienden Termin schriftlich über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer<br />

beim Schulleiter beantragt werden (Vordruck beim Klassenlehrer erhältlich oder<br />

von der Homepage herunterzuladen).

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