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Schulordnung

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<strong>Schulordnung</strong><br />

(Stand: 20.09.2011)<br />

Wenn das Zusammenleben an unserer Schule reibungslos funktionieren soll, ist neben der gegenseitigen<br />

Achtung auch eine gewisse Ordnung nötig. Hier sind einige Punkte aufgeführt, über die man sich einmal<br />

Gedanken machen sollte. Nicht aufgeführt sind Regeln, die als selbstverständlich vorauszusetzen sind–<br />

so z. B. das Spülen auf der Toilette, die Abfallbeseitigung in vorgesehene Abfallbehälter oder der vernünftige<br />

Umgang mit Mobiliar und Gerät.<br />

Zu beachten bleibt noch, dass einige der folgenden Punkte aus versicherungstechnischen oder gesetzlichen<br />

Gründen aufgeführt sind.<br />

Allgemeines:<br />

1. Das Mitbringen von Waffen und / oder Genussgiften (Alkohol oder andere Drogen) ist verboten.<br />

2. DasRauchen ist nicht erlaubt (siehe Ergänzende Bestimmungen: Regelwerk „Rauchfreie Schule“)<br />

3. Auf dem gesamten Schulgelände ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 das Benutzen<br />

von Mobiltelefonen untersagt (siehe Ergänzende Bestimmungen: „Handyordnung und<br />

Informationen“)<br />

4. Zur Vermeidung von Unfällen sind das Befahren des Schulhofes ohne Ausnahmegenehmigung<br />

und das winterliche Schneeballwerfen verboten, ebenso die Benutzung von Skateboards und Inlineskates<br />

innerhalb des Schulgebäudes.<br />

Während der Schul- und Pausenzeiten ist die Benutzung von Lederbällen nicht erlaubt.<br />

5. Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch müssen ohne Verzögerung im Sekretariat<br />

gemeldet werden; dies gilt auch für Notfälle.<br />

Jede/-r Schüler/-in sollte sich zur eigenen Sicherheit auch über die Standorte der Feuerlöscher<br />

und die im Alarmfall zu wählenden Fluchtwege informieren.<br />

6. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit kann aus versicherungstechnischen<br />

Gründen auf nur wenige Ausnahmen beschränkt bleiben. Für Schüler/innen der Sek I ist<br />

eine Genehmigung und Abmeldung erforderlich.<br />

Der Domeyerpark gehört nicht zum Schulgelände!<br />

7. Die Benutzung der Räume sollte stets so erfolgen, dass alle Lerngruppen zu Beginn der Stunde<br />

den Unterricht ohne Verzögerung fortsetzen können; dazu gehört auch die Rücksichtnahme auf<br />

die individuelle Ausgestaltung der Klassenräume.<br />

8. Da die Kursräume oftmals nicht den gesamten Vormittag genutzt werden, sollen die Stühle vor<br />

dem Verlassen des Raumes auf die Tische gestellt werden, um die Arbeit der Reinigungskräfte zu<br />

erleichtern.<br />

9. Zur gegenseitigen Achtung gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit fremden Eigentum.<br />

Fundsachen müssen beim Hausmeister abgegeben werden.<br />

Verhalten vor dem Unterricht:<br />

1. Vor dem eigentlichen Schulbeginn halten sich die Schüler/innen in der Pausenhalle, in der Caféteria<br />

(Raum 7, EG) oder in der Mensa auf.<br />

2. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls der/die entsprechende Lehrer/in fünf Minuten<br />

nach dem Klingeln noch nicht im Klassenraum eingetroffen ist, wird im Sekretariat nachgefragt.


Verhalten in den Pausen:<br />

1. Nach Beendigung einer Unterrichtsstunde verlassen die Schüler/innen in den großen Pausen<br />

den Raum und gehen auf den Hof oder in die Pausenhalle. Die Caféteria ist nur den Schüler/innen<br />

vorbehalten, die dort etwas essen oder trinken, da sonst Platzprobleme auftreten.<br />

2. Das eventuell erforderliche Säubern der Tafel und das Löschen des Lichts sollten selbstverständlich<br />

sein. Letzteres ist dazu noch ein Stück wichtigen Umweltschutzes.<br />

3. In der zweiten großen Pause tut der „Ökodienst“ seine Arbeit.<br />

Verhalten in Freistunden:<br />

Schüler/innen der Sek I, die eine Freistunde haben, verlassen das Schulgelände nicht, sondern<br />

verbringen diese im Klassenraum, der Pausenhalle, in Raum 7 bzw. bis einschließlich der 4. Stunde<br />

in der Mensa.<br />

Fernbleiben vom Unterricht:<br />

1. Nimmt ein/e Schüler/in eine oder mehrere Stunde(n), an einem Tag oder an mehreren Tagen,<br />

nicht am planmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am<br />

dritten Versäumnistag mitzuteilen. In der Regel reicht eine schriftlich einzureichende Entschuldigung<br />

mit der Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten aus, bei über 18-Jährigen reicht die eigene.<br />

Die Schule kann auch ärztlich bestätigte Entschuldigungen verlangen. Die Kosten für diese<br />

Nachweise tragen die Erziehungsberechtigten.<br />

2. Achtung: Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren<br />

Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren führt zu Note 6 bzw. 00 Punkten in<br />

der Bewertung.<br />

Im Krankheitsfall hat zumindest eine telefonische Entschuldigung bis spätestens 8.00 Uhr im<br />

Sekretariat zu erfolgen, wenn die Erkrankung erst an diesem Tag aufgetreten ist. Anderenfalls ist<br />

der Krankheitsfall von einem Arzt zu bescheinigen.<br />

Dies entbindet nicht von der Verpflichtung, dass spätestens am 3. Tag der Erkrankung eine<br />

schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers vorliegen<br />

muss.<br />

3. Beurlaubungen<br />

Bei wichtigen Arztterminen, die nicht auf den Nachmittag zu legen sind, bzw. in anderen wichtigen<br />

Fällen, die ein Fernbleiben vom Unterricht notwendig machen, ist ein Beurlaubungsantrag<br />

zu stellen:<br />

Beurlaubungen bis zu einem Tag erteilt der/die Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in auf schriftlichem<br />

Antrag, der möglichst 1 Woche, spätestens aber 2 Tage vor dem zu befreienden<br />

Termin zu stellen ist.<br />

Beurlaubungen, die darüber hinausgehen oder unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen,<br />

müssen sofort bei Bekannt werden des Befreiungsgrundes, spätestens aber 2 Wochen<br />

vor dem zu befreienden Termin schriftlich über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer<br />

beim Schulleiter beantragt werden (Vordruck beim Klassenlehrer erhältlich oder<br />

von der Homepage herunterzuladen).

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