Schulordnung
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<strong>Schulordnung</strong><br />
(Stand: 20.09.2011)<br />
Wenn das Zusammenleben an unserer Schule reibungslos funktionieren soll, ist neben der gegenseitigen<br />
Achtung auch eine gewisse Ordnung nötig. Hier sind einige Punkte aufgeführt, über die man sich einmal<br />
Gedanken machen sollte. Nicht aufgeführt sind Regeln, die als selbstverständlich vorauszusetzen sind–<br />
so z. B. das Spülen auf der Toilette, die Abfallbeseitigung in vorgesehene Abfallbehälter oder der vernünftige<br />
Umgang mit Mobiliar und Gerät.<br />
Zu beachten bleibt noch, dass einige der folgenden Punkte aus versicherungstechnischen oder gesetzlichen<br />
Gründen aufgeführt sind.<br />
Allgemeines:<br />
1. Das Mitbringen von Waffen und / oder Genussgiften (Alkohol oder andere Drogen) ist verboten.<br />
2. DasRauchen ist nicht erlaubt (siehe Ergänzende Bestimmungen: Regelwerk „Rauchfreie Schule“)<br />
3. Auf dem gesamten Schulgelände ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 das Benutzen<br />
von Mobiltelefonen untersagt (siehe Ergänzende Bestimmungen: „Handyordnung und<br />
Informationen“)<br />
4. Zur Vermeidung von Unfällen sind das Befahren des Schulhofes ohne Ausnahmegenehmigung<br />
und das winterliche Schneeballwerfen verboten, ebenso die Benutzung von Skateboards und Inlineskates<br />
innerhalb des Schulgebäudes.<br />
Während der Schul- und Pausenzeiten ist die Benutzung von Lederbällen nicht erlaubt.<br />
5. Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch müssen ohne Verzögerung im Sekretariat<br />
gemeldet werden; dies gilt auch für Notfälle.<br />
Jede/-r Schüler/-in sollte sich zur eigenen Sicherheit auch über die Standorte der Feuerlöscher<br />
und die im Alarmfall zu wählenden Fluchtwege informieren.<br />
6. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit kann aus versicherungstechnischen<br />
Gründen auf nur wenige Ausnahmen beschränkt bleiben. Für Schüler/innen der Sek I ist<br />
eine Genehmigung und Abmeldung erforderlich.<br />
Der Domeyerpark gehört nicht zum Schulgelände!<br />
7. Die Benutzung der Räume sollte stets so erfolgen, dass alle Lerngruppen zu Beginn der Stunde<br />
den Unterricht ohne Verzögerung fortsetzen können; dazu gehört auch die Rücksichtnahme auf<br />
die individuelle Ausgestaltung der Klassenräume.<br />
8. Da die Kursräume oftmals nicht den gesamten Vormittag genutzt werden, sollen die Stühle vor<br />
dem Verlassen des Raumes auf die Tische gestellt werden, um die Arbeit der Reinigungskräfte zu<br />
erleichtern.<br />
9. Zur gegenseitigen Achtung gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit fremden Eigentum.<br />
Fundsachen müssen beim Hausmeister abgegeben werden.<br />
Verhalten vor dem Unterricht:<br />
1. Vor dem eigentlichen Schulbeginn halten sich die Schüler/innen in der Pausenhalle, in der Caféteria<br />
(Raum 7, EG) oder in der Mensa auf.<br />
2. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls der/die entsprechende Lehrer/in fünf Minuten<br />
nach dem Klingeln noch nicht im Klassenraum eingetroffen ist, wird im Sekretariat nachgefragt.
Verhalten in den Pausen:<br />
1. Nach Beendigung einer Unterrichtsstunde verlassen die Schüler/innen in den großen Pausen<br />
den Raum und gehen auf den Hof oder in die Pausenhalle. Die Caféteria ist nur den Schüler/innen<br />
vorbehalten, die dort etwas essen oder trinken, da sonst Platzprobleme auftreten.<br />
2. Das eventuell erforderliche Säubern der Tafel und das Löschen des Lichts sollten selbstverständlich<br />
sein. Letzteres ist dazu noch ein Stück wichtigen Umweltschutzes.<br />
3. In der zweiten großen Pause tut der „Ökodienst“ seine Arbeit.<br />
Verhalten in Freistunden:<br />
Schüler/innen der Sek I, die eine Freistunde haben, verlassen das Schulgelände nicht, sondern<br />
verbringen diese im Klassenraum, der Pausenhalle, in Raum 7 bzw. bis einschließlich der 4. Stunde<br />
in der Mensa.<br />
Fernbleiben vom Unterricht:<br />
1. Nimmt ein/e Schüler/in eine oder mehrere Stunde(n), an einem Tag oder an mehreren Tagen,<br />
nicht am planmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am<br />
dritten Versäumnistag mitzuteilen. In der Regel reicht eine schriftlich einzureichende Entschuldigung<br />
mit der Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten aus, bei über 18-Jährigen reicht die eigene.<br />
Die Schule kann auch ärztlich bestätigte Entschuldigungen verlangen. Die Kosten für diese<br />
Nachweise tragen die Erziehungsberechtigten.<br />
2. Achtung: Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren<br />
Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren führt zu Note 6 bzw. 00 Punkten in<br />
der Bewertung.<br />
Im Krankheitsfall hat zumindest eine telefonische Entschuldigung bis spätestens 8.00 Uhr im<br />
Sekretariat zu erfolgen, wenn die Erkrankung erst an diesem Tag aufgetreten ist. Anderenfalls ist<br />
der Krankheitsfall von einem Arzt zu bescheinigen.<br />
Dies entbindet nicht von der Verpflichtung, dass spätestens am 3. Tag der Erkrankung eine<br />
schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers vorliegen<br />
muss.<br />
3. Beurlaubungen<br />
Bei wichtigen Arztterminen, die nicht auf den Nachmittag zu legen sind, bzw. in anderen wichtigen<br />
Fällen, die ein Fernbleiben vom Unterricht notwendig machen, ist ein Beurlaubungsantrag<br />
zu stellen:<br />
Beurlaubungen bis zu einem Tag erteilt der/die Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in auf schriftlichem<br />
Antrag, der möglichst 1 Woche, spätestens aber 2 Tage vor dem zu befreienden<br />
Termin zu stellen ist.<br />
Beurlaubungen, die darüber hinausgehen oder unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen,<br />
müssen sofort bei Bekannt werden des Befreiungsgrundes, spätestens aber 2 Wochen<br />
vor dem zu befreienden Termin schriftlich über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer<br />
beim Schulleiter beantragt werden (Vordruck beim Klassenlehrer erhältlich oder<br />
von der Homepage herunterzuladen).