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Stadt Rheinbach Niederschrift - UWG Rheinbach

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der <strong>Niederschrift</strong> über die 917. Sitzung<br />

des Jugendhilfeausschusses<br />

am Donnerstag, dem 15.12.2011<br />

Beschlüsse<br />

Seite<br />

4<br />

Punkt Nr. des Wortlaut des Beschlusses:<br />

derTO Beschlusses:<br />

3 Inobhutnahme von Jugendlichen gern. § 43 SGB VIII;<br />

hier: Änderung des Verfahrens und Beauftragung eines Trägers<br />

Die Stellv. Ausschussvorsitzende, Frau Vogt, lässt über den Beschlussvorschlag<br />

abstimmen:<br />

Es ergeht folgender<br />

32 Beschluss: -einstimmig- (Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen)<br />

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, zur Sicherstellung<br />

der Inobhutnahme von Jugendlichen (ab 14. bis Vollendung<br />

17. Lebensjabr) im Zuständigkeitsbereich der <strong>Stadt</strong> mit einem freien<br />

Träger (Einrichtungsträger des Heimes) bezüglich der Aufgabenwahrnehmung<br />

der Inobhutnabme und der Bereitschaft außerhalb<br />

der Dienstzeiten des Jugendamtes eine Kooperationsvereinbarung<br />

abzuschießen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinbach</strong> schließt sich dem Kooperationsverbund<br />

bestehend aus dem Kreisjugendamt und der <strong>Stadt</strong>jugendämter<br />

Bad Honnef, Königswinter, Bornheim und Meckenheim<br />

an.<br />

4 Anerkennung des Vereins "Carpe-Diem, Kinder- und Jugendfreizeiten<br />

e.V." als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII<br />

Ratsherr Sander nimmt wegen Befangenheit nicht an den Beratungen<br />

teil und verlässt den Sitzungssaal. .<br />

Es ergeht folgender<br />

33 Beschluss: -einstimmig- (Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen)<br />

Der Verein Carpe-Diem, Kinder- und Jugendfreizeit e.V., mit Sitz<br />

im Weilerweg 19, in 53359 <strong>Rheinbach</strong> wird als Träger der freien<br />

Jugendhilfe anerkannt. Die Anerkennung wird für den in der Satzung<br />

vom 10.10.2011 niedergelegten Vereinszweck gewährt. Der<br />

Träger reicht die Eintragung ins Vereinsregister der Verwaltung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinbach</strong> nach, sobald das Amtsgericht Bonn der Beantragung<br />

auf Eintragung entspricht.<br />

Ratsherr Sander nimmt an den Beratungen wieder teil.

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