Stadt Rheinbach Niederschrift - UWG Rheinbach
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der <strong>Niederschrift</strong> über die 917. Sitzung<br />
des Jugendhilfeausschusses<br />
am Donnerstag, dem 15.12.2011<br />
Beschlüsse<br />
Seite<br />
4<br />
Punkt Nr. des Wortlaut des Beschlusses:<br />
derTO Beschlusses:<br />
3 Inobhutnahme von Jugendlichen gern. § 43 SGB VIII;<br />
hier: Änderung des Verfahrens und Beauftragung eines Trägers<br />
Die Stellv. Ausschussvorsitzende, Frau Vogt, lässt über den Beschlussvorschlag<br />
abstimmen:<br />
Es ergeht folgender<br />
32 Beschluss: -einstimmig- (Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen)<br />
Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, zur Sicherstellung<br />
der Inobhutnahme von Jugendlichen (ab 14. bis Vollendung<br />
17. Lebensjabr) im Zuständigkeitsbereich der <strong>Stadt</strong> mit einem freien<br />
Träger (Einrichtungsträger des Heimes) bezüglich der Aufgabenwahrnehmung<br />
der Inobhutnabme und der Bereitschaft außerhalb<br />
der Dienstzeiten des Jugendamtes eine Kooperationsvereinbarung<br />
abzuschießen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinbach</strong> schließt sich dem Kooperationsverbund<br />
bestehend aus dem Kreisjugendamt und der <strong>Stadt</strong>jugendämter<br />
Bad Honnef, Königswinter, Bornheim und Meckenheim<br />
an.<br />
4 Anerkennung des Vereins "Carpe-Diem, Kinder- und Jugendfreizeiten<br />
e.V." als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII<br />
Ratsherr Sander nimmt wegen Befangenheit nicht an den Beratungen<br />
teil und verlässt den Sitzungssaal. .<br />
Es ergeht folgender<br />
33 Beschluss: -einstimmig- (Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen)<br />
Der Verein Carpe-Diem, Kinder- und Jugendfreizeit e.V., mit Sitz<br />
im Weilerweg 19, in 53359 <strong>Rheinbach</strong> wird als Träger der freien<br />
Jugendhilfe anerkannt. Die Anerkennung wird für den in der Satzung<br />
vom 10.10.2011 niedergelegten Vereinszweck gewährt. Der<br />
Träger reicht die Eintragung ins Vereinsregister der Verwaltung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinbach</strong> nach, sobald das Amtsgericht Bonn der Beantragung<br />
auf Eintragung entspricht.<br />
Ratsherr Sander nimmt an den Beratungen wieder teil.