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Verhandlungsschrift - Puchenau

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<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung des Gremiums Gemeinderat am Mittwoch, 10.10.2012 im<br />

Seniorentreff,Wilheringerstr.2<br />

Beginn: 20:00 Uhr<br />

A n w e s e n d e<br />

BGM,GV,GR Wolfgang Haderer (ÖVP)<br />

GR,GV Gerald Schimböck (ÖVP)<br />

GV,GR,FO Dipl.Ing. Dr. nat. techn. Martin Kastner (ÖVP)<br />

GR Friedrich Gruber (ÖVP)<br />

GR Alois Ganser (ÖVP)<br />

GR Mag.rer.soc.oec. Peter Gerlinger (ÖVP)<br />

GR Gerlinde Fritz (ÖVP)<br />

GR Mag. Hermann Pühringer (ÖVP)<br />

GR Dipl.Ing. Johann Felber (ÖVP)<br />

GR Josef Peter Hammer (ÖVP)<br />

GR Friedrich Buchgeher (ÖVP)<br />

GR Mag. phil. Elisabeth Eva Maria Hemelmayr (ÖVP)<br />

GR Ambros Stingeder (ÖVP)<br />

GR Andrea Mahringer (SPÖ)<br />

2-V,GV,GR Ursula Klemmer (SPÖ)<br />

GV,GR,FO Dipl.-Ing. Florian Zwettler (SPÖ)<br />

GR Walter Kumpfmiller (SPÖ)<br />

GR Gerald Fellner (SPÖ)<br />

GV,GR,FO Mag. arch. Helmut Tischler (GRÜNE)<br />

GR Dipl.-Ing. Wolfram Bertwin Lindl (GRÜNE)<br />

GR Mag.phil. Günter Gaisbauer (GRÜNE)<br />

GR Renate Tischler (GRÜNE)<br />

GR,FO Johann Zwittlinger (FPÖ)<br />

GR Mag. iur. Stefan Lang (FPÖ)<br />

GR Mag. Helmuth Schroeder (FPÖ)<br />

Anwesende Ersatzmitglieder:<br />

ER Grubmüller Josef (ÖVP) für Falkner Andreas<br />

ER Peter Marc-Rene (ÖVP) für Mag. Dr.Gugerbauer Helmut<br />

ER Mostler Hubert (ÖVP) für Schierz Franz<br />

ER Zwettler Karl Heinz (SPÖ) für Seidl Manfred<br />

ER Almanstorfer Silvia (SPÖ) für Schürz Karin<br />

Entschuldigte Mitglieder:<br />

GR Dr. Clemens Sigart (GRÜNE)<br />

Weitere Anwesende:<br />

AL Manfred Arnezeder<br />

Herr Schoberleitner, Fa. Energy Changes (zu TOP 5)<br />

Zuhörer<br />

Insgesamt sind nur 30 Gemeinderatsmitglieder anwesend!


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 2<br />

Gemäß § 55(5) OÖ. GemO: Schriftführer: Oberleitner Alexandra – vom Bürgermeister<br />

beauftragt<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) laut den vorliegenden Zustellnachweisen gemäß § 55(2) OÖ. GemO erstellten<br />

Sitzungsplan und mittels rechtzeitiger Verständigung mit dem Inhalt der Tagesordnung<br />

(ohne RSb-Zustellung) erfolgte<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 04.07.2012 während der Sitzung<br />

noch aufliegt und gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss<br />

Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Zur FRAGESTUNDE gibt es folgende Wortmeldungen:<br />

• Herr Kaimberger Norbert bringt die Anliegen der Bewohner der Großambergstraße<br />

und Gatteredersiedlung bezüglich Vorrangänderung Großambergstraße/Schlossweg<br />

vor.<br />

Er übergibt an Bgm. Haderer eine Unterschriftenliste mit 455 Unterschriften und<br />

erläutert die Argumente, die gegen diese Vorrangänderung sprechen.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 3


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 4


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 5<br />

Nachdem Bgm. Haderer das Zustandekommen dieser Veränderung erläutert,<br />

schlägt er vor, alle Personen, die unterschrieben haben, zu einem gemeinsamen<br />

Gespräch einzuladen.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 6<br />

Herr Kaltenberger hält fest, dass ein Gespräch mit den betroffenen Anrainern vor<br />

der Umsetzung der Veränderung wünschenswert gewesen wäre.<br />

Auf die Frage von Herrn Kaimberger, wann dieses Bürgergespräch stattfinden wird,<br />

teilt Bgm. Haderer mit, dass dies im November stattfinden wird.<br />

• Frau Allen-Stingeder ersucht, die Tonanlage, insbesondere die Mikrophone im<br />

Buchensaal zu erneuern.<br />

• Herr Günther Achleitner bedankt sich, aufgrund seines Ausscheidens aus dem<br />

Gemeinderat, bei allen Gemeinderäten für die großteils sachliche Diskussionskultur<br />

und Zusammenarbeit.<br />

•<br />

Ende der Fragestunde: 20.30 Uhr<br />

TAGESORDNUNG<br />

Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />

Die Tagesordnung umfasst nunmehr folgende Punkte:<br />

1 Durchführung von Nachwahlen<br />

a) Beschluss über die Art der Durchführung der Wahlen<br />

b) Nachwahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand<br />

c) Nachwahl des 1. Vizebürgermeisters<br />

d) Angelobung des 1. Vizebürgermeisters<br />

e) Nachwahlen in Ausschüsse und Beiräte<br />

f) Nachwahlen in den Personalbeiräten<br />

g) Nachwahlen in Organe außerhalb der Gemeinde<br />

2 Personalbeirat gem. OÖ. Gemeindebedienstetengesetz 2001, Nachwahl<br />

eines Ersatzmitgliedes der Dienstnehmervertreter; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

3 Personalbeirat gem. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz, Nachwahl<br />

eines Mitgliedes sowie eines Ersatzmitgliedes der Dienstnehmervertreter;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

4 Bestellung eines neuen Brandschutzbeauftragten gemäß OÖ.<br />

Feuerpolizeiordnung 1998, Beratung und Beschlussfassung<br />

5 Fa. Energy Changes, Bericht über den EGEM (Energiespar-Gemeinde)<br />

PROZESS und Informationen betreffend Fragebögen<br />

6 Abschluss einer Vereinbarung mit dem OÖ Familienbund, Hauptstraße 83 -<br />

85, 4040 Linz, über die Zurverfügungstellung von geeigneten<br />

Räumlichkeiten der Mutterberatungsstelle am Standort Eltern-Kind-<br />

Zentrum <strong>Puchenau</strong>, Azaleenweg 2 ; Beratung und Beschlussfassung<br />

7 1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2012 - Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

8 Finanzangelegenheiten:<br />

a) Auflösung der Abfallbeseitungsrücklage - Genehmigung der<br />

Verwendung für Ausfinanzierung des Union-Gebäudes (statt<br />

Darlehensaufnahme) und Zuführung des Restes zum Vorhaben<br />

Gartenstadtzentrum/Infrastrukturmaßnahmen; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

b) Genehmigung diverser Zuführungen zum Vorhaben<br />

Gartenstadtzentrum/Infrastrukturmaßnahmen im Finanzjahr 2012;<br />

Beratung und Beschlussfassung


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 7<br />

9 Finanzangelegenheiten - nachträgliche Genehmigung von<br />

außerordentlichen Ausgaben; Beratung und Beschlussfassung<br />

10 BH Urfahr-Umgebung, Prüfbericht des Rechnungsabschlusses 2011 -<br />

Kenntnisnahme<br />

11 Bericht des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> vom 19. Juni<br />

2012 - Kenntnisnahme<br />

12 Ankauf eines Kommunalfahrzeuges durch den Gemeindeverband<br />

Wirtschaftshof Ottensheim/<strong>Puchenau</strong>; Mitfinanzierung durch die Gemeinde<br />

<strong>Puchenau</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />

13 Ankauf des Grundstückes für den gemeinsamen Bauhof durch den<br />

Wirtschaftshof Ottensheim/<strong>Puchenau</strong>; Mitfinanzierung durch die<br />

Gemeinde; Beratung und Beschlussfassung<br />

14 Veräußerung von 80 m² öffentlichen Gutes an Fam. Eckerstorfer,<br />

Großambergstraße 38 - Beratung und Beschlussfassung<br />

15 Fa. Norikum Wohnungsbau GmbH., Kalkofenstraße 25, 4600 Wels -<br />

Abschluss einer Vereinbarung betreffend Einleitung von Abwässern von 6<br />

Wohnhäusern mit insgesamt 17 Wohneinheiten auf der Parzelle Nr. 1190/7<br />

der EZ 577 KG Pöstlingberg, Stadtgemeinde Linz, in den öffentlichen Kanal<br />

der Gemeinde <strong>Puchenau</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />

16 Allfälliges<br />

Die Behandlung der Tagesordnungspunkte erfolgte in der Reihenfolge<br />

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16<br />

1. Durchführung von Nachwahlen<br />

a) Beschluss über die Art der Durchführung der Wahlen<br />

b) Nachwahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand<br />

c) Nachwahl des 1. Vizebürgermeisters<br />

d) Angelobung des 1. Vizebürgermeisters<br />

e) Nachwahlen in Ausschüsse und Beiräte<br />

f) Nachwahlen in den Personalbeiräten<br />

g) Nachwahlen in Organe außerhalb der Gemeinde<br />

Vorsitzende: Vzbgm. Klemmer<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Durch die Mandatsverzichte von Vzbgm. Bakk. phil Günther Achleitner sowie von Mario<br />

Kishalmi sind diverse Nachwahlen notwendig.<br />

a) Beschluss über die Art der Durchführung der Wahlen<br />

Gemäß § 52 OÖ GemO 1990 sind Wahlen grundsätzlich geheim mit Stimmzettel<br />

durchzuführen, es sei denn, der Gemeinderat beschließt einstimmig eine andere Art der<br />

Stimmabgabe (z. B. offene Abstimmung mittels Handerheben).<br />

GV Dr. Kastner stelle den Antrag, der Gemeinderat wolle sämtliche Nachwahlen durch<br />

offene Abstimmung mittels Handerheben durchführen.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 8<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt die Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

b) Nachwahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand<br />

Durch den Mandatsverzicht (auch Ersatzmitglied) von Günther Achleitner (ÖVP) ist die<br />

Nachwahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand seitens der ÖVP-Fraktion notwendig.<br />

Gemäß §§ 32, 20 (5) u. (7), 26 (3) OÖ. GemO 1990 handelt es sich hier um eine<br />

Fraktionswahl, wobei bei Anwesenheit von 2/3 der Fraktionsmitglieder der ÖVP (also 11<br />

Mitglieder) die absolute Stimmenmehrheit der Fraktion notwendig ist (§ 29 (2) OÖ. GemO<br />

1990).<br />

Der Wahlvorschlag der ÖVP wird entgegengenommen, geprüft und bekannt gegeben<br />

(unterzeichnet von der absoluten Mehrheit der Fraktionsmitglieder (9 Unterschriften), die<br />

GEMEINDERÄTE (kein Ersatzmitglied) nach § 29 (1) OÖ. GemO 1990 sind.)<br />

Sodann lässt die Vorsitzende die ÖVP-Fraktion über den Wahlvorschlag offen mittels<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Wahlvorschlag:<br />

Mitglied: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Beschluss: 15 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung ( GR Schimböck, ÖVP)<br />

Im Anschluss legt GV Schimböck gemäß § 24 (4) OÖ. GemO 1990 in die Hand des<br />

Bürgermeisters das Gelöbnis ab.<br />

c) Nachwahl des 1. Vizebürgermeisters<br />

Durch den Mandatsverzicht von Günther Achleitner (ÖV) ist ein neuer 1. Vizebürgermeister<br />

zu wählen.<br />

Gemäß § 27 (3) OÖ. GemO 1990 handelt es sich um eine Fraktionswahl der ÖVP.<br />

Der Wahlvorschlag der ÖVP wird entgegengenommen, geprüft und bekannt gegeben<br />

(unterzeichnet von der absoluten Mehrheit der Fraktionsmitglieder (9 Unterschriften), die<br />

GEMEINDERÄTE (keine Ersatzmitglieder) nach § 29 (1) OÖ. GemO 1990 sind.)<br />

Sodann lässt die Vorsitzende die ÖVP-Fraktion über den Wahlvorschlag offen mittels<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Wahlvorschlag:<br />

1.Vizebürgermeister: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Beschluss: 15 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung (GV Schimböck, ÖVP)


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 9<br />

d) Angelobung des 1. Vizebürgermeister durch Frau Dr. Außerweger<br />

In Vertretung von Herrn Bezirkshauptmann Dr. Gruber nimmt Frau Dr. Außerweger gemäß §<br />

24 (4) OÖ. GemO 1990 die Angelobung des neu gewählten 1. Vizebürgermeisters vor.<br />

„Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen<br />

Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes<br />

Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und<br />

uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde<br />

nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern“<br />

e) Nachwahlen in Ausschüsse und Beiräte<br />

Aufgrund der Mandatsverzichte (auch Ersatz) von Herrn Günther Achleitner sowie von Herrn<br />

Mario Kishalmi (ÖVP) sind entsprechende Nachbesetzungen in diversen Ausschüssen und<br />

Beiräten notwendig.<br />

Gemäß § 33 (1) OÖ. GemO 1990 sind die Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder des<br />

Gemeindevorstandes sinngemäß anzuwenden, sofern der Gemeinderat nicht einstimmig<br />

einen anderen Wahlvorgang beschließt.<br />

Von der ÖVP-Fraktion liegen gültige Wahlvorschläge vor.<br />

Es handelt sich um eine Fraktionswahl der ÖVP.<br />

Sodann lässt die Vorsitzende die ÖVP-Fraktion über die Wahlvorschläge offen mittels<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Ausschuss für örtl. Raumplanung und Bauwesen:<br />

Obmann-Stv.: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Ausschuss für Schule, Kindergarten und Integration von „Nicht EU-Bürgern“<br />

Ersatzmitglied: Friedrich Gruber (bisher Günther Achleitner)<br />

Ausschuss für Kultur:<br />

Obmann-Stv: Dr. Helmut Gugerbauer (bisher Mario Kishalmi)<br />

Mitglied: Dr. Christine Schwanzar (bisher Günther Achleitner)<br />

Marc-Rene Peter<br />

(bisher Dr. Helmut Gugerbauer)<br />

Ersatzmitglied: Bgm. Wolfgang Haderer (bisher Dr. Christine Schwanzar)<br />

Ausschuss für Soziales, Familien, Generationen und Integration:<br />

Mitglied: Mag. Peter Gerlinger (bisher Günther Achleitner)


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 10<br />

Ersatzmitglied: Friedrich Buchgeher (bisher Mario Kishalmi)<br />

DI Hubert Mostler<br />

(bisher Peter Gerlinger)<br />

Koordinationsbeirat:<br />

Mitglied: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

f) Nachwahl eines Mitgliedes in den Personalbeirat gem. OÖ<br />

Gemeindebedienstetengesetz 2001 sowie in den Personalbeirat gem.<br />

Gemeindepersonalvertretungsgesetz<br />

Gemäß § 13 OÖ. Gemeindebedienstetengesetz und<br />

§ 35 OÖ. Gemeindepersonalvertretungsgesetz ist aufgrund des Mandatsverzichtes von<br />

Herrn Günther Achleitner (ÖVP) ein neuer Dienstnehmervertreter für die beiden<br />

Personalbeiräte vom gesamten Gemeinderat zu bestellen.<br />

Das Vorschlagsrecht liegt bei der ÖVP und es liegen gültige Wahlvorschläge vor.<br />

Sodann lässt die Vorsitzende den gesamten Gemeinderat über die Wahlvorschläge offen<br />

mittels Handerheben abstimmen.<br />

Personalbeirat gem. OÖ. Gemeindebedienstetengesetz 2001<br />

Dienstgebervertreter<br />

Mitglied: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Personalbeirat gem. Gemeindepersonalvertretungsgesetz<br />

Dienstgebervertreter<br />

Mitglied: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

g) Nachwahlen in Organe außerhalb der Gemeinde<br />

Durch die Mandatsverzichte (auch Ersatz) von Herrn Günther Achleitner und von Herrn<br />

Mario Kishalmi sind diverse Nachbesetzungen in Organen außerhalb der Gemeinde<br />

notwendig.<br />

Gemäß § 33a (2) OÖ. GemO 1990 sind die Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder des<br />

Gemeindevorstandes sinngemäß anzuwenden, sofern der Gemeinderat nicht einstimmig<br />

einen anderen Wahlvorgang beschließt.<br />

Von der ÖVP-Fraktion liegen gültige Wahlvorschläge vor.<br />

Es handelt sich um eine Fraktionswahl der ÖVP bzw. um eine Wahl durch den gesamten<br />

Gemeinderat (Gemeindejugendreferent)


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 11<br />

Sodann lässt die Vorsitzende die ÖVP-Fraktion über die Wahlvorschläge offen mittels<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Urfahr-Umgebung<br />

Laut dem Sozialhilfegesetz können nur ordentliche Mitglieder des Gemeinderates als<br />

Mitglied oder Ersatzmitglied gewählt werden.<br />

Ersatzmitglied: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Gemeindeverband „Wirtschaftshof Ottensheim/<strong>Puchenau</strong>“ – Verbandsversammlung<br />

Mitglied: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Ersatzmitglied: DI Hubert Mostler (bisher Gerald Schimböck)<br />

Dorferneuerungsverein:<br />

Mitglied: Gerald Schimböck (bisher Günther Achleitner)<br />

Beschluss: 15 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung (GV Schimböck, ÖVP)<br />

Sodann lässt die Vorsitzende den gesamten Gemeinderat über den Wahlvorschlag offen<br />

mittels Handerheben abstimmen.<br />

Gemeindejugendreferent:<br />

Mitglied: Marc-Rene Peter (bisher Mario Kishalmi)<br />

Beschluss: 29 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung (ER Marc-Rene PETER, ÖVP)<br />

2. Personalbeirat gem. OÖ. Gemeindebedienstetengesetz 2001, Nachwahl<br />

eines Ersatzmitgliedes der Dienstnehmervertreter; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 12<br />

Aufgrund der Pensionierung von Herrn Walter Kronsteiner ist entsprechend § 13 (6) OÖ.<br />

Gemeindebedienstetengesetz 2001 ein neues Ersatzmitglied der Dienstnehmervertreter vom<br />

Gemeinderat zu bestellen.<br />

Seitens der Personalvertretung wird Frau Heidrun Pichlbauer vorgeschlagen.<br />

„Gemäß § 43 OÖ GemO 1990 in Verbindung mit § 13 OÖ. Gemeindebedienstetengesetz<br />

2001 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle Frau Heidrun Pichlbauer als<br />

Ersatzmitglied der Dienstnehmervertreter in den Personalbeirat gem. OÖ<br />

Gemeindebedienstetengesetz 2001 bestellen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

3. Personalbeirat gem. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz, Nachwahl eines<br />

Mitgliedes sowie eines Ersatzmitgliedes der Dienstnehmervertreter;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Entsprechend § 35 OÖ. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz und in Anlehnung an das OÖ.<br />

Gemeindebedienstetengesetz 2001 sind aufgrund der Pensionierung von Herrn Walter<br />

Kronsteiner und Frau Rosemarie Stallinger in den Personalbeirat gemäß OÖ. Gemeinde-<br />

Personalvertretungsgesetz ein Dienstnehmervertreter sowie ein Ersatzmitglied<br />

nachzubestellen.<br />

Seitens der Personalvertretung wird als Dienstnehmervertreterin Frau Heidrun Pichlbauer<br />

und als Ersatzmitglied Frau Monika Mathä vorgeschlagen.<br />

„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 iV. mit § 35 OÖ. Gemeinde-Personalvertretungsgesetz<br />

sowie in Anlehnung an das OÖ. Gemeindebedienstetengesetz 2001 stelle ich den<br />

Antrag, der Gemeinderat wolle Frau Heidrun Pichlbauer als Dienstnehmervertreterin<br />

sowie Frau Monika Mathä als Ersatzmitglied bestellen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

4. Bestellung eines neuen Brandschutzbeauftragten gemäß OÖ.<br />

Feuerpolizeiordnung 1998, Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Im Sinne des § 18 des OÖ. Feuerpolizeigesetzes im Zusammenhang mit der OÖ.<br />

Feuerpolizeiverordnung 1998 sind Brandschutzbeauftragte zu bestellen.<br />

Aufgrund der Pensionierung von Herrn Walter Kronsteiner ist somit eine Neubestellung in<br />

den Dienststellen Gemeindeamt, Bücherei, Seniorentreff, Schloss <strong>Puchenau</strong> und Fuhrpark<br />

erforderlich.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 13<br />

Von der Personalvertretung wird Herr Christian Endt, der die Voraussetzungen eines<br />

Brandschutzbeauftragten erfüllt, für diese Funktion vorgeschlagen.<br />

Gemeindeamt, Bücherei, Seniorentreff und Schloss <strong>Puchenau</strong>:<br />

Brandschutzbeauftragter: Christian Endt<br />

Fuhrpark:<br />

Ersatzbrandschutzbeauftragter: Christian Endt<br />

„Gemäß § 18 OÖ. Feuerpolizeigesetz in Verbindung mit § 4 der OÖ.<br />

Feuerpolizeiverordnung stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle Herrn Christian<br />

Endt zum Brandschutzbeauftragten für die Dienststellen Gemeindeamt, Bücherei,<br />

Seniorentreff und Schloss <strong>Puchenau</strong>, sowie zum Ersatzbrandschutzbeauftragten für<br />

die Dienststelle Fuhrpark bestellen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

5. Fa. Energy Changes, Bericht über den EGEM (Energiespar-Gemeinde)<br />

PROZESS und Informationen betreffend Fragebögen<br />

5<br />

Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes vom 07.05.2012 wurde die Firma<br />

Energy Changes aus Gmunden als Projektbegleiter für den EGEM Prozess<br />

beauftragt. Grundlage für diesen Auftrag bildet das Angebot vom 29. März 2012, mit<br />

einer Angebotssumme von brutto € 19.560,00.<br />

Am 24.05.2012 fand bereits eine Sitzung mit dem Arbeitskreis Energie und Energy<br />

Changes statt. Es wurden dabei das Logo für die Energie Zukunft <strong>Puchenau</strong> gewählt,<br />

das Programm der Auftaktveranstaltung am 28.06. im Buchensaal mit der Firma<br />

Helios (Bürgerbeteiligung Photovoltaikanlagen) abgestimmt.<br />

Ablauf der Auftaktveranstaltung:<br />

• Begrüßung / Vorstellung durch Bgm. - Motivation der Gemeinde (15 min)<br />

• Energy Changes (30 min)<br />

o Energieleitbild OÖ 2030 und weitere Rahmenbedingungen<br />

o Vorstellung EGem-Prozess<br />

o Befragung vorstellen<br />

o Zeitplan und nächste Schritte<br />

• Bürgerbeteiligung Photovoltaik (Miesenberger – 30 min.)<br />

• Ideensammlung für weitere Energiesparipotentiale durch die Teilnehmer<br />

• Diskussion / Ausklang<br />

Weiterer Ablauf des EGEM Prozesses:<br />

• Im Herbst 2012 soll eine Fragebogenaktion zur Erhebung des IST-Standes<br />

an die 2100 Haushalte der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> gestartet werden.<br />

• Bis Ende November 2012 wertet Energy Changes diese Fragebögen aus.<br />

• Im Jänner 2013 wird dann bei einer gemeinsamen Energieschmiede das<br />

Ergebnis dieser Fragebögenaktion präsentiert und Potentiale diskutiert.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 14<br />

• Im Februar/März 2013 werden bei einer gemeinsamen Energieschmiede<br />

Maßnahmen geplant und danach gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Energie<br />

eine Roadmap/Strategie erarbeitet.<br />

• Diese Roadmap/Strategie wird dann bei der Abschlussveranstaltung im<br />

Mai/Juni 2013 der Bevölkerung präsentiert.<br />

Herr Schoberleitner (Fa. Energy Changes) erläutert den EGEM-Prozess und den<br />

Fragebogen, der bereits an die <strong>Puchenau</strong>er Bürger versandt wurde.<br />

6. Abschluss einer Vereinbarung mit dem OÖ Familienbund, Hauptstraße 83 -<br />

85, 4040 Linz, über die Zurverfügungstellung von geeigneten<br />

Räumlichkeiten der Mutterberatungsstelle am Standort Eltern-Kind-Zentrum<br />

<strong>Puchenau</strong>, Azaleenweg 2 ; Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Bgm. Haderer<br />

Berichterstatter: GR Mag. Hemelmayr<br />

Seit ca. 10 Jahren wird am Standort EKIZ <strong>Puchenau</strong> die Mutterberatung der Jugendwohlfahrt<br />

BH Urfahr angeboten und sehr gut angenommen.<br />

Mit Ende 2010 musste von der BH ein Strukturkonzept mit einem Planungszeitraum von 6<br />

Jahren dem Amt der OÖ Landesregierung vorgelegt werden, das unter anderem bestimmt,<br />

dass Räumlichkeiten bestimmten Vorgaben entsprechen müssen.<br />

Am bestehenden Standort ist vor allem ein barrierefreier Zugang zu schaffen und die WC-<br />

Anlagen sind zu adaptieren. Die Jugendwohlfahrt forderte von der Gemeinde <strong>Puchenau</strong><br />

entsprechende Räumlichkeiten, sonst würde keine Mutterberatung in <strong>Puchenau</strong> angeboten.<br />

Da die Gemeinde keine geeigneten Räume zur Verfügung hat, ist es am wirtschaftlichsten<br />

die Räumlichkeiten des EKIZ auf die geforderte Qualität zu bringen. Insbesondere der<br />

barrierefreie Zugang stellt ein Kostenproblem dar, das der Familienbund nicht bereit ist<br />

alleine zu tragen. Der Bürgermeister hat daher im September 2011 mit der Sozialabteilung<br />

des Landes OÖ Kontakt aufgenommen, um eine Mitfinanzierung zu erreichen. Mit Schreiben<br />

vom 14.9.2011 teilt jedoch die Sozialabteilung mit, dass keine Mittel aus dem Budget der<br />

Jugendwohlfahrt beigesteuert werden. Daher hat der Bürgermeister Gespräche mit der Neue<br />

Heimat aufgenommen und es liegt ein Vorschlag vor, wie die Investition eines Liftes in der<br />

Höhe von € 64.421,52 netto aufgebracht werden kann. Die Neue Heimat ist bereit 1/3 der<br />

Kosten zu übernehmen, ebenso wie der Familienbund, für das verbleibende Drittel<br />

übernimmt die Gemeinde <strong>Puchenau</strong> die Finanzierung in Form einer Miete für die<br />

Mutterberatungsstelle in Höhe von monatl. € 154,35 netto, begrenzt auf 15 Jahre.<br />

„Gemäß § 43 der OÖ. GemO 1990 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle<br />

vorliegende Vereinbarung mit dem OÖ. Familienbund abschließen, welche eine Miete<br />

für die Mutterberatungsstelle in der Höhe von € 154,35 netto vorsieht.“


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 15


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 16<br />

Auf die Frage von GV Mag. Tischler, wieviel Miete pro Quadratmeter derzeit bezahlt wird,<br />

erklärt Bgm. Haderer, dass seitens der Gemeinde keine Miete bezahlt wird. Das EKIZ erhält<br />

lediglich eine jährliche Subvention.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 17<br />

GR Zwittlinger meint, dass die Gegebenheiten dieser Räumlichkeiten für den Familienbund<br />

immer bekannt waren.<br />

Bgm. Haderer erklärt dazu, dass es damals keine geeigneten Alternativen für die<br />

Unterbringung des ELKIZ gab und weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Adaptierung von<br />

der Sozialabteilung gefordert wird, da die Mutterberatung ansonsten nicht mehr durchgeführt<br />

wird.<br />

Auf die Feststellung von Frau Vzbgm. Klemmer, warum die Mutterberatung nicht wie<br />

seinerzeit in der Volksschule stattfinden kann, erklärt Bgm. Haderer, dass dieser Standort<br />

bei weitem nicht dem Standard entspricht, der jetzt für die Mutterberatung gefordert wird.<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

7. 1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2012 - Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Gemäß § 79 OÖ. GemO 1990 ist die Notwendigkeit eines Nachtragsvoranschlages aufgrund<br />

von neuen Aufwänden gegeben. Der Nachtragsvoranschlag lag in der Zeit vom 25.09.2012<br />

bis einschließlich 09.10.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieses<br />

Zeitraumes wurden keine Erinnerungen eingebracht. Dem Nachtragsvoranschlag selbst liegt<br />

ein ausführlicher Bericht bei.<br />

Die Einnahmen im ordentlichen Haushalt steigen von € 7.498.400,-- auf € 7.703.900,-- und<br />

die Ausgaben steigen von € 7.620.900,-- auf € 7.989.800,--. Somit erhöht sich der<br />

ursprüngliche Abgang von € 122.500,-- auf € 285.900,--. Mit enthalten ist darin auch der<br />

Abgang aus dem Rechnungsabschluss 2011 in Höhe von € 109.500,--. Ohne Abwicklung<br />

des Vorjahres erhöht sich der laufende Abgang um € 53.900,--.<br />

Die außerordentlichen Einnahmen steigen von € 411.700,-- auf € 966.500,-- und die<br />

außerodentlichen Ausgaben von € 1.509.000,-- auf € 2.093.000,--. Somit erhöht sich der<br />

ursprüngliche Abgang von € 1.097.300,-- auf € 1.126.500,--. Dabei beträgt der wesentliche<br />

Anteil die Nachveranschlagung der Fehlbeträge und Überschüsse aus dem Rechnungsjahr<br />

2011 bzw. die Auflösung der Abfallbeseitigungsrücklage zur Ausfinanzierung des Vorhabens<br />

Neubau und Sanierung Union-Gebäude.<br />

Alles Nähere kann dem 1.Nachtragsvoranschlag samt Bericht entnommen werden.<br />

„Gemäß § 79 in Verbindung mit § 76 OÖ. GemO 1990 und aufgrund der Beratungen im<br />

Gemeindevorstand am 10.09.2012 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle<br />

vorliegenden ersten Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2012 mit ordentlichen<br />

Einnahmen in Höhe von € 7.703.900,-- und ordentlichen Ausgaben in Höhe von €<br />

7.989.800,--, somit einen Abgang im ordentlichen Haushalt in Höhe von € 285.900,--,<br />

sowie außerordentliche Einnahmen in Höhe von € 966.500,-- und außerordentliche<br />

Ausgaben in Höhe von € 2.093.000,--, somit einen Fehlbetrag im außerordentlichen<br />

Haushalt in Höhe von € 1.126.500,-- genehmigen.<br />

Für die Deckung des Abganges im ordentlichen Haushalt wird sich die Gemeinde um<br />

eine Bedarfszuweisung bemühen müssen.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 18<br />

Die Abgänge bei den außerordentlichen Vorhaben sollen aus Landesbeiträgen,<br />

weiteren Bedarfszuweisungsmitteln, Interessentenbeiträgen, Rücklagenentnahmen<br />

sowie aus einem Grundstücksverkauf abgedeckt werden.“<br />

Nachdem keine wesentlichen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag offen durch Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: 26 Ja-Stimmen<br />

4 Enthaltungen (GV Mag. Tischler, GR R. Tischler, GR Mag. Gaisbauer,<br />

GR DI Lindl, (GRÜNE))<br />

8. Finanzangelegenheiten:<br />

a) Auflösung der Abfallbeseitungsrücklage - Genehmigung der Verwendung<br />

für Ausfinanzierung des Union-Gebäudes (statt Darlehensaufnahme) und<br />

Zuführung des Restes zum Vorhaben<br />

Gartenstadtzentrum/Infrastrukturmaßnahmen; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

b) Genehmigung diverser Zuführungen zum Vorhaben<br />

Gartenstadtzentrum/Infrastrukturmaßnahmen im Finanzjahr 2012; Beratung<br />

und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

zu a)<br />

Im Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 15.03.2010, GZ. IKD(Gem)-311360/421-<br />

2010-Bl war im Finanzierungsplan für das Vorhaben Neubau und Sanierung UNION-<br />

Gebäude eine genehmigungspflichtige Darlehensaufnahme in Höhe von € 150.000,--<br />

vorgesehen. Da jedoch aufgrund des Stabilitätspaktes vom Land OÖ im<br />

maastrichtschädlichen Bereich keine Darlehen mehr genehmigt werden und gefordert wird,<br />

dass die vorhandene Abfallbeseitigungsrücklage in Höhe von € 165.312,25 aufzulösen ist,<br />

wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:<br />

Die Abfallbeseitigungsrücklage wird im Rechnungsjahr 2012 aufgelöst und € 150.000,-- für<br />

die Ausfinanzierung des Vorhabens Neubau und Sanierung UNION-Gebäude verwendet.<br />

Somit wäre dieses Vorhaben im Rechnungsjahr 2012 fertig ausfinanziert. Die verbleibende<br />

Rücklage in Höhe von € 15.312,25 soll zur Mitfinanzierung des Vorhabens<br />

Gartenstadtzentrum – Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden.<br />

Somit wäre der Forderung des Landes OÖ zur Auflösung der Abfallbeseitigungsrücklage<br />

Folge geleistet.<br />

„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Beratungen im<br />

Gemeindevorstand am 10.09.2012 den Antrag, der Gemeinderat wolle der Auflösung<br />

der Abfallbeseitigungsrücklage in Höhe von € 165.312,25 zugunsten der<br />

Ausfinanzierung des Vorhabens Neubau und Sanierung UNION-Gebäude in Höhe von<br />

€ 150.000,-- und zur Mitfinanzierung des Vorhabens Gartenstadtzentrum-<br />

Infrastrukturmaßnahmen mit einem Betrag von € 15.312,25 zustimmen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: 29 Ja-Stimmen<br />

1 Gegenstimme (Vzbgm. Klemmer (SPÖ))


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 19<br />

zu b)<br />

Das Vorhaben Volks- und Hauptschulsanierungen (Leasingangelegenheit) kann im<br />

Rechnungsjahr 2012 mit einem Überschuss in Höhe von € 56.964,22 endabgerechnet<br />

werden. Es wird vorgeschlagen, diesen Überschuss als Zuführung zum Vorhaben<br />

Gartenstadtzentrum – Infrastrukturmaßnahmen zu genehmigen, da bei diesem Vorhaben im<br />

Finanzierungsplan Rücklagenentnahmen als Zwischenfinanzierung vergesehen wären und<br />

der Überschuss als teilweise Bedeckung verwendet werden könnte.<br />

Somit könnte das Vorhaben Volks- und Hauptschulsanierungen endgültig finanziell<br />

abgeschlossen werden.<br />

Wie aus dem Rechnungsabschluss 2011 ersichtlich ist, besteht beim Vorhaben<br />

Straßenbauprojekte 2006-2010 ein Überschuss in Höhe von € 2.699,39. Da beim Vorhaben<br />

Gartenstadtzentrum – Infrastrukturmaßnahmen ein wesentlicher Teil der Ausgaben die<br />

Straßenumlegung Golfplatzstraße betroffen hat, erscheint es als gerechtfertigt, diesen<br />

Überschuss aus den Straßenbauprojekten 2006-2010 zum Vorhaben Gartenstadtzentrum –<br />

Infrastrukturmaßnahmen zuzuführen.<br />

Ebenso dürfen laut Aufsichtsbehörde Interessentenbeiträge aus dem ordentlichen Haushalt<br />

zweckgebunden einem Vorhaben zugeführt werden. So sollen die Verkehrsflächenbeiträge<br />

im ordentlichen Haushalt mit einer derzeitigen Höhe von € 8.205,25 gleichfalls dem<br />

Vorhaben Gartenstadtzentrum – Infrastrukturmaßnahmen zugeführt werden.<br />

„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Beratungen im<br />

Gemeindevorstand am 10.09.2012 den Antrag, der Gemeinderat wolle die Zuführungen<br />

des Überschusses aus dem Vorhaben Volks- und Hauptschulsanierungen<br />

(€ 56.964,22), des Überschusses aus dem Vorhaben Straßenbauprojekte 2006-2010<br />

(€ 2.699,39) und der Verkehrsflächenbeiträge aus dem ordentlichen Haushalt (derzeit €<br />

8.205,25) an das Vorhaben Gartenstadtzentrum – Infrastrukturmaßnahmen<br />

genehmigen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: 29 Ja-Stimmen<br />

1 Gegenstimme (Vzbgm. Klemmer (SPÖ))<br />

9. Finanzangelegenheiten - nachträgliche Genehmigung von<br />

außerordentlichen Ausgaben; Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Lt. § 43 OÖ. GemO 1990 sind Investitionen im außerordentlichen Haushalt grundsätzlich<br />

vom Gemeinderat zu genehmigen, auch dann, wenn im Voranschlag die Ausgabe<br />

vorgesehen ist.<br />

Es wurden somit im Finanzjahr 2012 vom 14.06.2012 bis 28.08.2012 einschließlich folgende<br />

Ausgaben bei folgenden Projekten getätigt:<br />

Hinweis: Die nachstehenden Positionen sind in der beiliegenden Finanzierungsdarstellung<br />

bereits enthalten.<br />

Gartenstadtzentrum – Infrastrukturmaßnahmen (Golfplatzwiese)<br />

Poschacher Baustoffe GmbH 5 Dosen Brunnenschaum bez € 37,71


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 20<br />

Quarzsande GmbH 28,52 to Rundkies 16/32 bez. € 338,82<br />

Reisinger Heim&Garten Lacke;Pinsel;Bewäss.Stecksystem bez. € 156,27<br />

Quarzsande GmbH 21,66 to Rundies bez. € 257,32<br />

Quarzsande GmbH 9,06 to Rundkies bez. € 107,63<br />

Quarzsande GmbH 19,66 to Rasentragschicht bez. € 554,41<br />

Arthofer GesmbH& Co KG 0,5 m³ C16/20 Cement bez. € 51,22<br />

Hofer Otto Pavillondach m. Schindel gedeckt bez. € 2.524,17<br />

Fritz Erdbau 48,5 Std. Bagger/LKW u. Material bez. € 3.427,45<br />

Swietelsky Sicherung Permazymeweg v. Überflutung bez. € 6.023,16<br />

Summe € 13.478,16<br />

Gartenstadtzentrum – Infrastrukturmaßnahmen (Marktplatz)<br />

Reisinger Heim&Garten Besen,Bürste f. Schacht Brunnen bez. € 7,91<br />

Humer Wilhelm Gravur „Kein Trinkwasser“ – Brunnen bez. € 174,60<br />

Megatechnik Professional Zeitschalt.,Temperaturerw.,Schaukasten bez. € 1.176,00<br />

Metallwerkstätte Hofstätter Schmutzfangkorb,Edelstahlpl. Brunnen bez. € 683,26<br />

Summe € 2.041,77<br />

Kanalbau BA 12<br />

BPS OÖ Kanalpressung,Kreuzung Schießstattstr. bez. € 1.899,60<br />

Summe € 1.899,60<br />

“Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Beratungen im<br />

Gemeindevorstand am 10.09.2012 den Antrag, der Gemeinderat wolle nachträglich<br />

vorstehende Investitionen im außerordentlichen Haushalt im Finanzjahr 2012 für die<br />

Zeit vom 14.06.2012 bis 28.08.2012 genehmigen.”<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

10. BH Urfahr-Umgebung, Prüfbericht des Rechnungsabschlusses 2011 -<br />

Kenntnisnahme<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Der vom Gemeinderat der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> in der Sitzung am 28. März 2012<br />

beschlossene Rechnungsabschluss 2011 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-<br />

Umgebung geprüft. Die Feststellungen können dem beiliegenden Prüfbericht entnommen<br />

werden. In den Schlussbemerkungen wird der Rechnungsabschluss 2011 unter Hinweis auf<br />

die angeführten Feststellungen zur Kenntnis genommen.<br />

Gemäß § 99 Abs. 2 OÖ. GemO 1990 ist dieser Prüfbericht dem Gemeinderat zur Kenntnis<br />

zu bringen.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 21<br />

„Gemäß § 43 in Verbindung mit § 99 Abs. 2 der OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der<br />

Beratungen im Gemeindevorstand am 10.09.2012 den Antrag, der Gemeinderat wolle<br />

den Bericht der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung über die Prüfung des<br />

Rechnungsabschlusses 2011 zu Kenntnis nehmen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

11. Bericht des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> vom 19. Juni<br />

2012 - Kenntnisnahme<br />

Vorsitzender: Bgm. Haderer<br />

Berichterstatter und Antragsteller: GR Kumpfmiller<br />

Der Prüfungsausschuss der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> hat in seiner Sitzung am 19.06.2012 den<br />

Erhaltungszustand von Gemeindeeinrichtungen überprüft. Besichtigt wurden der<br />

Kindergarten, Kindernest, Jugendzentrum, Musikschule, Hauptschule und Volksschule. Wie<br />

dem beiliegenden Bericht zu entnehmen ist, kam es bei einigen Objekten zu kleineren<br />

Mängelfeststellungen welche in absehbarer Zeit behoben werden sollten.<br />

„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Beratungen im<br />

Gemeindevorstand am 10.09.2012 den Antrag, der Gemeinderat wolle den Bericht des<br />

Prüfungsausschusses vom 19. Juni 2012 zu Kenntnis nehmen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

12. Ankauf eines Kommunalfahrzeuges durch den Gemeindeverband<br />

Wirtschaftshof Ottensheim/<strong>Puchenau</strong>; Mitfinanzierung durch die Gemeinde<br />

<strong>Puchenau</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Beim Treffen der Gemeindevertreter von Ottensheim und <strong>Puchenau</strong> mit Herrn Landesrat<br />

Hiegelsberger am 26.06.2012 wurde der Ankauf ein MAN LKW inklusive diverser<br />

Ausstattungen für den Wirtschaftshof Ottensheim/<strong>Puchenau</strong> vereinbart.<br />

Wie im Protokoll der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Wirtschaftshof<br />

Ottensheim/<strong>Puchenau</strong>“ vom 21.08.2012 ersichtlich, wurde der Ankauf des LKW der Type<br />

MAN TGM 13290 4x4 mit Schneepflug, Streuer und Kran samt Zusatzelementen zum<br />

angebotenen Betrag von € 254.645,-- inkl. Ust bei der BBG-Bundesbeschaffungsgesellschaft<br />

beschlossen.<br />

Die Finanzierung soll aus bereits zugesagten BZ-Mitteln des Landes OÖ mit jeweils €<br />

50.000,-- in den Jahren 2013 und 2014 sowie aus Rücklagen oder Darlehensaufnahmen aus<br />

den Betrieben Wasser und Kanal der Gemeinden Ottensheim und <strong>Puchenau</strong> zu gleichen<br />

Teilen erfolgen.<br />

Der Kaufbeschluss der Verbandsversammlung gilt vorbehaltlich der<br />

Finanzierungsbeschlüsse beider Gemeinden.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 22<br />

Folgendes Finanzierungsmodell wird vorgeschlagen:<br />

Gesamtkosten LKW brutto € 254.645,--<br />

Abzüglich BZ Land OÖ € 100.000,--<br />

Verbleibende Kosten für Wihof € 154.645,--<br />

50% Anteil der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> € 77.322,50<br />

Dieser Betrag soll aus der Abwasserbeseitigungsrücklage vorübergehend entnommen und<br />

als „inneres Darlehen“ mit einer Laufzeit zwischen 5 und 10 Jahren dem Verband zur<br />

Verfügung gestellt werden. Die Abschreibungsdauer bei einem LKW beträgt grundsätzlich 5<br />

Jahre. Die Rückzahlung erfolgt mit einem Stundensatz für den LKW, bei dem die laufenden<br />

Kosten und die Rückzahlung des inneren Darlehens mitkalkuliert sind. Anteilig soll so das<br />

Darlehen jeweils an <strong>Puchenau</strong> oder Ottensheim zurückbezahlt werden.<br />

„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Beratungen im<br />

Gemeindevorstand am 10.09.2012 den Antrag, der Gemeinderat wolle den<br />

Grundsatzbeschluss für die Mitfinanzierung des MAN LKW´s für den Wirtschaftshof<br />

Ottensheim/<strong>Puchenau</strong> (50% Anteil der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> = € 77.322,50) beschließen<br />

und gleichzeitig für die Zwischenfinanzierung eine Rücklagenentnahme aus der<br />

Abwasserbeseitigungsrücklage in Höhe von € 77.322,50 genehmigen.“<br />

GR Zwittlinger und GR Fritz fragen nach, ob eine Gegenüberstellung zwischen<br />

Anschaffungs- bzw. Wartungskosten und Fremdvergabe der Kranarbeiten gemacht wurde.<br />

Auf die Überlegung von GR Fritz anstelle des Krans ein anderes Gerät anzuschaffen, erklärt<br />

Bgm. Haderer, dass die Finanzierungszusage ausschließlich für den MAN-LKW erteilt<br />

wurde. Bezüglich Kostengegenüberstellung erklärt Bgm. Haderer, dass in der<br />

Verbandsversammlung seitens des Wirtschaftshofleiters DI Gollner die Anschaffung des<br />

Krans ausreichend begründet und auch Informationen bei anderen Gemeinden eingeholt<br />

wurden.<br />

Auf die Anfrage von GR Zwittlinger bezüglich Krankosten erklärt Vzbgm. Klemmer, dass<br />

sich die Krankosten heuer ihres Wissens auf € 1000 – 3000 belaufen haben. Für Bgm.<br />

Haderer ist es nicht nachvollziehbar, wie diese Zahlen ermittelt wurden.<br />

Nachdem keine weiteren wesentlichen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über<br />

den Antrag offen durch Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: 26 Ja-Stimmen (ÖVP ohne GR Fritz, SPÖ ohne Vzbgm Klemmer, GRÜNE,<br />

FPÖ ohne GR Mag. Lang und GR Mag. Schroeder)<br />

2 Gegenstimmen (GR Lang, GR Mag. Schroeder (FPÖ))<br />

2 Enthaltungen (GR Fritz (ÖVP), Vzbgm. Klemmer (SPÖ))<br />

13. Ankauf des Grundstückes für den gemeinsamen Bauhof durch den<br />

Wirtschaftshof Ottensheim/<strong>Puchenau</strong>; Mitfinanzierung durch die Gemeinde;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Mit Schreiben vom 03.08.2011 hat das Land OÖ das Raumordnungsprogramm für das neue<br />

Bauhofgebäude des Wirtschaftshofes Ottensheim/<strong>Puchenau</strong> genehmigt. Gleichzeitig wurden<br />

auch die Baukosten mit € 2,4 Mio. netto festgelegt.<br />

Aufgrund der finanziellen Situation des Landes OÖ kann Herr Landesrat Hiegelsberger<br />

lediglich € 2,4 Mio.brutto für den Neubau inklusive Grundkosten anerkennen.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 23<br />

Für diese Investitionen werden BZ-Mittel in Höhe von € 2,0 Mio. in den Jahren 2014 bis 2017<br />

zugesagt.<br />

Die verbleibenden € 400.000,-- haben die Gemeinden <strong>Puchenau</strong> und Ottensheim jeweils zur<br />

Hälfte aufzubringen.<br />

Baubeginn soll frühestens im 1. Quartal 2014 sein.<br />

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Wirtschaftshof Ottensheim/<strong>Puchenau</strong><br />

hat in ihrer Sitzung vom 13.03.2012 das Grundstück „Gaishofer“ im Betriebsbaugebiet<br />

Teichnerbach in Ottensheim als Standort für den neuen gemeinsamen Wirtschaftshof<br />

beschlossen.<br />

Um das Grundstück (Ausmaß 3.000 m²) für den Bauhofneubau zu sichern, liegt nun ein<br />

Kaufvertragsentwurf, abgeschlossen zwischen der Familie Gaishofer und dem<br />

Gemeindeverband Wirtschaftshof Ottensheim/<strong>Puchenau</strong>, vor. Der Gesamtkaufpreis beträgt<br />

€ 225.000,--.<br />

€ 22.500,-- (10% des Gesamtkaufpreises) werden 14 Tage nach Vorliegen der<br />

entsprechenden GR-Beschlüsse der Gemeinden <strong>Puchenau</strong> und Ottensheim fällig.<br />

Anzumerken ist, dass die Teilzahlung sowie die anfallenden Gebühren (Grunderwerbssteuer,<br />

Eintragungsgebühr, Errichtungskosten für Kaufvertrag) von den beiden Gemeinden<br />

<strong>Puchenau</strong> und Ottensheim je zur Hälfte vorzufinanzieren ist.<br />

Vorgeschlagen wird, dass der Anteil der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> für die Teilzahlung (€ 11.250,-<br />

-) sowie die anfallenden Gebühren einstweilen als außerordentliche Ausgabe im ao.Haushalt<br />

vorfinanziert wird, bis geklärt ist, wie der Gesamtanteil der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> endgültig<br />

finanziert werden kann.<br />

„Gemäß § 43 OÖ. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Beratungen im<br />

Gemeindevorstand am 10.09.2012 den Antrag, der Gemeinderat wolle den<br />

Grundsatzbeschluss für die Teilzahlung (10% des Gesamtkaufpreises) in Höhe von €<br />

11.250,-- (=50%-Anteil der Gemeinde <strong>Puchenau</strong>) sowie die Übernahme von 50% der<br />

anfallenden Gebühren (Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Errichtungskosten)<br />

beschließen und gleichzeitig als eine Vorfinanzierung im außerordentlichen Haushalt<br />

in Höhe von oben angeführten Kosten genehmigen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

21 Ja-Stimmen (ÖVP ohne GR Fritz, GRÜNE, FPÖ)<br />

7 Gegenstimmen (SPÖ)<br />

1 Enthaltung (GR Fritz ÖVP)<br />

ER PETER (ÖVP) ist nicht im Sitzungsraum<br />

14. Veräußerung von 80 m² öffentlichen Gutes an Fam. Eckerstorfer,<br />

Großambergstraße 38 - Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Von Herrn und Frau Eckerstorfer, Großambergstraße 38 wurde mit Schreiben vom 3. Jänner<br />

2012 ein Ansuchen auf Rückkauf von 5 m² öffentlichen Gutes zur Errichtung eines Carports<br />

eingebracht.<br />

Nach einem Lokalaugenschein und dabei angefertigten Naturaufnahme stellte sich heraus,<br />

dass für die Errichtung eines Carports rd. 20 m² Straßengrund benötigt wird.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 24<br />

Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat sich mit dieser Thematik in den Sitzungen am<br />

01.03.2012 und 24.05.2012 beschäftigt und folgende Bedingungen an eine<br />

(Rück)übertragung von Straßengrund empfohlen:<br />

1. Alle öffentlichen Flächen, die von Fam. Eckerstorfer für private Zwecke genutzt<br />

werden sind auf ihre Kosten zu vermessen.<br />

2. Als Entschädigung ist ein Preis von € 100,--/m² zu vereinbaren<br />

3. Die (Holz)Ablagerungen auf öffentlichem Gut sind zu entfernen; diese Flächen sind<br />

künftig freizuhalten und dürfen auch nicht als private Parkflächen verwendet werden.<br />

4. In einer Vereinbarung ist festzuhalten, dass die Rückübertragung von Straßengrund<br />

unabhängig von der Genehmigungsfähigkeit des geplanten Carports erfolgt.<br />

Aus dem nun vorliegenden Teilungsplan GZ 4332A des Zivilgeometers DI Lipp sind die<br />

neuen Straßengrundgrenzen ersichtlich. Demnach erhalten Herr und Frau Eckerstorfer 80<br />

m² aus dem öffentlichen Gut.<br />

Die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes kann nach den<br />

Sonderbestimmungen der §§ 15 ff des Liegenschaftsteilungsgesetzes erfolgen.<br />

„Gemäß § 43 Oö. GemO 1990 stelle ich aufgrund der Vorberatungen im Ausschuss für<br />

Tiefbau und Verkehr am 01.03. und 24.05.2012 sowie im Gemeindevorstand am<br />

10.09.2012 nachstehende Straßenübernahmeerklärung, abgeschlossen mit Herrn<br />

Ernst und Frau Brigitte Eckerstorfer, Großambergstraße 38, 4048 <strong>Puchenau</strong>, zu<br />

beschließen:<br />

„Übernahmeerklärung von Straßengrund<br />

Die Unterfertigten sind Eigentümer des Grundstückes 403/3, eingetragen in der EZ 589<br />

der KG <strong>Puchenau</strong>.<br />

Als solche geben wir für uns und unsere Rechtsnachfolger im Eigentum des<br />

genannten Grundstückes folgende Erklärung ab:<br />

1. Gemäß beiliegendem Teilungsplan des Zivilgeometers DI Lipp GZ 4332A<br />

übernehmen wir die Teilfläche 1 des Grundstückes 400/4 im Ausmaß von 69 m²<br />

und die Teilfläche 2 des Grundstückes 1549 im Ausmaß von 11 m², beide EZ<br />

551, öffentliches Gut der Gemeinde <strong>Puchenau</strong>.<br />

2. Für die übernommenen Grundflächen wird eine Entschädigung in Höhe von €<br />

100,-- /m² geleistet.<br />

3. Die Herstellung der Grundbuchsordnung wird auf unsere Kosten veranlasst.<br />

4. Wir wurden ausdrücklich davon in Kenntnis gesetzt, dass<br />

a) aus der Übernahme des Straßengrundes keine Ansprüche auf<br />

Genehmigung von künftigen Bauten auf diesen Grundflächen abgeleitet werden<br />

kann<br />

b) eine über die bestehende schriftliche Vereinbarung hinausgehende<br />

Nutzung des angrenzenden öffentlichen Gutes als Holzlagerplatz oder private<br />

Parkfläche zu unterlassen ist..<br />

<strong>Puchenau</strong>, am ………………………


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 25<br />

…………………………………………………………………………………………………………<br />

Ernst Eckerstorfer<br />

Brigitte Eckerstorfer“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

15. Fa. Norikum Wohnungsbau GmbH., Kalkofenstraße 25, 4600 Wels -<br />

Abschluss einer Vereinbarung betreffend Einleitung von Abwässern von 6<br />

Wohnhäusern mit insgesamt 17 Wohneinheiten auf der Parzelle Nr. 1190/7<br />

der EZ 577 KG Pöstlingberg, Stadtgemeinde Linz, in den öffentlichen Kanal<br />

der Gemeinde <strong>Puchenau</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Schimböck<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Die Firma Norikum Wohnungsbau GmbH., Kalkofenstraße 25, 4600 Wels errichtet auf dem<br />

Grundstück 1190/7, EZ 577 der KG Pöstlingberg auf Linzer Gemeindegebiet 6 Wohnhäuser<br />

mit insgesamt 17 Wohneinheiten. Dieses Grundstück hat ein relativ starkes Gefälle Richtung<br />

Südwesten. Dadurch wäre eine Einleitung in die öffentliche Kanalisation der Stadt Linz,<br />

welche sich im Reisingerweg befindet, nur durch die Errichtung eines Kanalpumpwerkes<br />

möglich.<br />

Aus diesem Grund wird die Gemeinde <strong>Puchenau</strong> ersucht, die Fäkalien in das <strong>Puchenau</strong>er<br />

System einleiten zu dürfen. Lt. Mitteilung von Herrn Ing. Ransmaier vom Büro Machowetz ist<br />

das Kanalsystem in der Lage die anfallenden Schmutzwassermengen aufzunehmen.<br />

Da die rechtswirksame Kanalgebührenordnung der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> nicht auf Linzer<br />

Stadtgebiet angewendet werden kann, ist der Abschluss einer privatrechtlichen<br />

Vereinbarung notwendig, die vorsieht, dass der Inhalt der Kanalgebührenordnung als<br />

privatrechtlich vereinbart gilt.<br />

Es wird angemerkt, dass eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Fa. KOOP Lebensraum<br />

vom Gemeinderat am 01.12.2004 für die Errichtung von 7 Einfamilienhäusern auf Teilflächen<br />

dieses Grundstückes bereits beschlossen wurde.<br />

Gemäß § 43 Oö. GemO 1990 i.V.m. § 11 der rechtswirksamen Kanalgebührenordnung<br />

der Gemeinde <strong>Puchenau</strong>, stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle nachstehende<br />

privatrechtliche Vereinbarung beschließen:<br />

Privatrechtliche Vereinbarung<br />

abgeschlossen zwischen der Gemeinde <strong>Puchenau</strong>, Kirchenstraße 1, 4048 <strong>Puchenau</strong>,<br />

vertreten durch Bürgermeister Wolfgang Haderer, einerseits und<br />

Firma Norikum Wohnungsbau GmbH., Kalkofenstraße 25, 4600 Wels.<br />

I.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 26<br />

Die Firma Norikum Wohnungsbau GmbH. errichtet auf dem Grundstücken 1190/7, EZ<br />

577 der KG Pöstlingberg, Stadtgemeinde Linz, 6 Wohnhäuser mit insgesamt 17<br />

Wohneinheiten. Die Abwässer von diesen Wohnhäusern sollen über das Kanalnetz der<br />

Gemeinde <strong>Puchenau</strong> abgeleitet und entsorgt werden.<br />

II.<br />

Die Gemeinde <strong>Puchenau</strong> gestattet den Anschluss dieser Objekte an das öffentliche<br />

Kanalsystem unter der Voraussetzung, dass die Anschluss- und laufenden<br />

Benützungsgebühren entrichtet werden. Grundlage für die Flächenermittlung für die<br />

Berechnung der Anschlussgebühr sind die jeweiligen Bestimmungen in der<br />

Kanalgebührenordnung. Allfällige Novellierungen bzw. Neufassungen dieser<br />

Verordnung werden von der Firma Norikum Wohnungsbau GmbH. bzw. deren<br />

Rechtsnachfolger zur Kenntnis genommen.<br />

III.<br />

Derzeit ist die Kanalgebührenordnung vom 15. Dezember 2010 in Kraft, welche einen<br />

wesentlichen Bestandteil dieser privatrechtlichen Vereinbarung bildet. Sie gilt<br />

hinsichtlich Textierung als privatrechtlich vereinbart. Dies gilt auch für Novellierungen<br />

bzw. Neufassungen.<br />

IV.<br />

Für die Berechnung der Anschlussgebühren ist der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> bis<br />

spätestens 28. Februar 2013 eine Ausfertigung der Einreichpläne für alle sechs<br />

Wohnhäuser vorzulegen. Änderungen der Bemessungsgrundlage durch Auf-, Zu-, Einoder<br />

Umbauten sind der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> unaufgefordert unter Vorlage von<br />

Plänen zu melden. Sollte eine Änderung der Bemessungsgrundlage eintreten, so wird<br />

eine nach der jeweils gültigen Kanalgebührenordnung fällige Ergänzungsgebühr<br />

vorgeschrieben. Die Gemeinde <strong>Puchenau</strong> ist berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger<br />

Terminvereinbarung eine Überprüfung der Objekte vorzunehmen.<br />

V.<br />

Die Kanalbenützungsgebühr wird vierteljährlich - gemäß jeweils geltender<br />

Verordnung in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für die<br />

Kanalbenützungsgebühr ist der Wasserverbrauch. Die Vorschreibung und Einhebung<br />

erfolgt durch die Linz Service GmbH.<br />

VI.<br />

Derzeit ist die Kanalordnung vom 28.5.2003 in Kraft, welche ebenfalls einen<br />

wesentlichen Bestandteil dieser privatrechtlichen Vereinbarung bildet. Sie gilt<br />

hinsichtlich Textierung als privatrechtlich vereinbart. Dies gilt auch für Novellierungen<br />

bzw. Neufassungen.<br />

VII.<br />

Die Firma Norikum Wohnungsbau GmbH. verpflichtet sich, die künftigen Eigentümer<br />

vom Bestehen dieser privatrechtlichen Vereinbarung in Kenntnis zu setzen und darauf<br />

hinzuweisen, dass diese auf die Rechtsnachfolger übergeht.<br />

<strong>Puchenau</strong>, am 10. Oktober 2012<br />

Der Bürgermeister:<br />

Wolfgang Haderer<br />

Norikum Wohnungsbau GmbH.:


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 27<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

16. Allfälliges<br />

• Bgm. Haderer lädt zur Infoveranstaltung bezüglich INKOBA (Interkommunale<br />

Betriebsbauansiedlung) am 24. Oktober 2012 um 20 Uhr im Seniorentreff ein.<br />

• Bgm. Haderer teilt mit, dass durch die gemeinsame Initiative mit Bgm. Böker,<br />

Ottensheim, ein Schreiben von LR Entholzer bezüglich Einführung eines<br />

Nachtbusses eingelangt ist. Darin wurde festgestellt, dass ein Nachtbus am Freitag<br />

und Samstag Potential hätte.<br />

Die Einführung eines Nachtbusses wird weiter verfolgt und Ziel ist, dass die Kosten<br />

vom Regionalen Verkehrskonzept übernommen werden.<br />

• Vzbgm. Klemmer teilt mit, dass bei ihr nachgefragt wurde, warum vor dem<br />

Gartenstadtzentrum kein Behindertenparkplatz eingerichtet wurde. Bgm. Haderer<br />

lässt eine passende Möglichkeit dafür prüfen.<br />

Vzbgm. Klemmer erkundigt sich weiters, ob Bgm. Haderer über die neuen<br />

Schrankenöffnungszeiten beim Bahnübergang nach Alturfahr informiert wurde.<br />

• GR Ganser lädt zum Landjugendball am 25. Oktober herzlich ein.<br />

• GV Dr. Kastner lädt zur Veranstaltung „Auftanken statt Ausbrennen“ am<br />

kommenden Freitag ein und informiert über das Jahresthema „Arbeit und<br />

Gesundheit“. Weiters lädt er zum Vortrag „Zeitmanagement und Umgang mit<br />

persönlichen Ressourcen“ am 15. November ein.


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 28<br />

Des Weiteren bittet GV Dr. Kastner die Fragebögen bezüglich Radfahren in<br />

<strong>Puchenau</strong> auszufüllen und lädt zum Workshop am 19. Okt. 2012 um 17 Uhr im<br />

Buchensaal ein.<br />

• GV Mag. Tischler hält fest, dass die Drainage im neugestalteten Bereich auf der<br />

Golfplatzwiese nicht so ausgeführt wurde wie besprochen. Dazu hält Bgm. Haderer<br />

fest, dass entsprechende Maßnahmen überlegt werden, um eine sinnvolle Lösung zu<br />

finden.<br />

• GV DI Zwettler gratuliert Herrn Schimböck zur Wahl zum Vizebürgermeister und<br />

wünscht für seine Tätigkeit alles Gute.<br />

Ende der Sitzung: 22:37 Uhr


Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.10.2012 29<br />

............................................................ ............................................................<br />

Vorsitzende(r)<br />

Schriftführer(in)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende(n) <strong>Verhandlungsschrift</strong>(en)<br />

in der Sitzung vom ....................... keine / folgende Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>Puchenau</strong>, am .........................<br />

Der Bürgermeister:<br />

Wolfgang Haderer<br />

............................................................ ............................................................<br />

ÖVP Gemeinderat<br />

SPÖ Gemeinderat<br />

............................................................ ............................................................<br />

GRÜNE Gemeinderat<br />

FPÖ Gemeinderat

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