DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de
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216 Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung beispiel: „Die 16 besten der Zählspiel-Qualifikation spielen Lochspiele. bei schlaggleichheit mehrerer teilnehmer mit dem ergebnis für den 16. platz entscheidet ein stechen. Die 16 Qualifizierten spielen dann wie folgt: 1:16, 4:13, 8:9, 5:12, 2:15, 3:14, 6:11, 7:10.“ 4.1.14 Beendigung des Wettspiels, Siegerehrung, Aushang der Ergebnisliste ein Wettspiel gilt erst dann als beendet, wenn die spielleitung das ergebnis offiziell (am ort der austragung allgemein zugänglich) bekannt gegeben hat (siehe regel 34-1b, 2. satz, die auch eine ausnahme regelt). Dies wird in der regel mit der siegerehrung geschehen oder mit dem aushang der ergebnisliste, je nachdem, was früher geschieht. beispiel: „Das Wettspiel ist mit dem aushang der ergebnisliste nach der siegerehrung beendet. 20 minuten vor der siegerehrung wird eine vorläufige ergebnisliste ausgehängt.“ Hinweis: nach regel 34 ist die offizielle und vollständige ergebnisbekanntgabe gleichbedeutend mit dem ende des Wettspiels. Dieser Zeitpunkt ist für beanstandungen, Verhängung oder aufhebung von Disqualifikationen u. ä. entscheidend. Deshalb darf es niemals unklar bleiben, wann ein Wettspiel beendet ist bzw. was als offizielle bekanntgabe der ergebnisse gilt. Wird bereits vor der siegerehrung eine vollständige ergebnisliste ausgehängt, so ist schon dieser Zeitpunkt nach regel 34-1b als offizielle bekanntgabe anzusehen. anders als vielfach angenommen und vereinzelt fälschlich ausgeschrieben, gibt es nach der beendigung des Wettspiels keine Frist mehr für einsprüche, außer es handelt sich um die in regel 34-1b (i) bis (iV) beschriebenen Fälle, die unbefristet auch nach ende des Wettspiels behandelt werden müssen. Gelegentlich findet man fälschlich eine Frist auf der ausschreibung eines Wettspiels, nach der bis zu 15 minuten (o. ä. Zeit) einsprüche gegen die Wertung eingereicht werden dürfen. Die regeln erlauben eine solche Frist nicht. Handelt es sich um regelverstöße aus regel 34-1b (zu hohe Vorgabe, zu niedriges ergebnis (außer fehlender strafschlag von dem der spieler nicht wusste), einigung über nichtanwendung der regeln oder Kenntnis darüber, gegen eine regel verstoßen zu haben, für die die strafe Disqualifikation ist), so ist der spieler unbefristet zu disqualifizieren. alle anderen bis zur beendigung des Wettspiels nicht angewandten strafen werden anschließend nicht mehr berücksichtigt. irrtümer der spielleitung (tippfehler bei eingabe der ergebnisse, rechenfehler bei ermittlung der platzierungen usw.) werden ebenfalls unbefristet korrigiert, da dem spieler aus einem irrtum der spielleitung kein schaden entstehen darf.
Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung Der DGV empfiehlt, vorab eine als „vorläufig“ gekennzeichnete ergebnisliste auszuhängen, um allen spielern die möglichkeit zu geben, sich von der richtigen erfassung ihrer ergebnisse zu überzeugen. Diese Liste kann alphabetisch sortiert gedruckt werden, sodass nicht ohne weiteres die sieger und platzierten daraus ersichtlich sind. 4.1.15 Änderungsvorbehalte Jede ausschreibung sollte den Hinweis enthalten, dass der spielleitung Änderungen der ausschreibung möglich sind. Der Änderungsvorbehalt muss dann besagen, wer zu ändern befugt ist und was geändert werden darf. Hinweise dazu enthalten die „entscheidungen zu den Golfregeln“ (z. b. Decision 33-1/1). Wie auch im DGV-Vorgabensystem für vorgabenwirksame Wettspiele zwingend festgelegt, darf nach dem ersten start nichts mehr geändert werden, wenn nicht außergewöhnliche umstände dazu zwingen. Zwischen meldeschluss und erstem start sollte ebenfalls nur dann etwas geändert werden, wenn die spielleitung sich dazu in begründeten Fällen veranlasst sieht. Folgende Formulierung für einen Änderungsvorbehalt wird empfohlen: „Die spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. start das recht, die ausschreibung zu ändern (ausnahme: Vorgabenwirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). nach dem 1. start sind Änderungen der ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher umstände zulässig.“ eine Änderung der ausschreibung nach dem ersten start kann sich nur auf punkte beziehen, die zwingend zur ordnungsgemäßen abwicklung des Wettspiels erforderlich sind (z. b. Verkürzung von zwei runden auf eine runde) oder auf unwesentliche „extras“ die von allen gerne angenommen werden (z. b. erhöhung der anzahl preise). eine Verkürzung der runde von 18 auf neun Löcher ist nicht zulässig (siehe entscheidung 33-1/2). 4.1.16 Spielleitung in allen Fällen ist es für eine sportlich einwandfreie Wettspielabwicklung oder eine eDs-runde unumgänglich, dass sich jeder teilnehmer vor dem ersten start darüber informieren kann, wer als spielleitung für das Wettspiel bzw. die eDs-runde verantwortlich ist, und ob platzrichter eingesetzt sind. es ist wichtig, dass für den spieler klar ersichtlich ist, wer regelentscheidungen treffen darf und muss. einzelheiten zur spielleitung können den abschnitten 2. und 3. entnommen werden. 4.1.17 Datenschutz im rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, personendaten zu veröffent- 217
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Inhalt von Ausschreibungen <strong>und</strong> Musterausschreibung<br />
beispiel: „Die 16 besten <strong>de</strong>r Zählspiel-Qualifikation spielen Lochspiele. bei<br />
schlaggleichheit mehrerer teilnehmer mit <strong>de</strong>m ergebnis für <strong>de</strong>n 16. platz entschei<strong>de</strong>t<br />
ein stechen. Die 16 Qualifizierten spielen dann wie folgt: 1:16, 4:13,<br />
8:9, 5:12, 2:15, 3:14, 6:11, 7:10.“<br />
4.1.14 Beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels, Siegerehrung, Aushang <strong>de</strong>r Ergebnisliste<br />
ein Wettspiel gilt erst dann als been<strong>de</strong>t, wenn die spielleitung das ergebnis offiziell<br />
(am ort <strong>de</strong>r austragung allgemein zugänglich) bekannt gegeben hat (siehe<br />
regel 34-1b, 2. satz, die auch eine ausnahme regelt). Dies wird in <strong>de</strong>r regel mit<br />
<strong>de</strong>r siegerehrung geschehen o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m aushang <strong>de</strong>r ergebnisliste, je nach<strong>de</strong>m,<br />
was früher geschieht.<br />
beispiel: „Das Wettspiel ist mit <strong>de</strong>m aushang <strong>de</strong>r ergebnisliste nach <strong>de</strong>r siegerehrung<br />
been<strong>de</strong>t. 20 minuten vor <strong>de</strong>r siegerehrung wird eine vorläufige<br />
ergebnisliste ausgehängt.“<br />
Hinweis: nach regel 34 ist die offizielle <strong>und</strong> vollständige ergebnisbekanntgabe<br />
gleichbe<strong>de</strong>utend mit <strong>de</strong>m en<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wettspiels. Dieser Zeitpunkt ist für beanstandungen,<br />
Verhängung o<strong>de</strong>r aufhebung von Disqualifikationen u. ä. entschei<strong>de</strong>nd.<br />
Deshalb darf es niemals unklar bleiben, wann ein Wettspiel been<strong>de</strong>t ist bzw. was<br />
als offizielle bekanntgabe <strong>de</strong>r ergebnisse gilt. Wird bereits vor <strong>de</strong>r siegerehrung<br />
eine vollständige ergebnisliste ausgehängt, so ist schon dieser Zeitpunkt nach regel<br />
34-1b als offizielle bekanntgabe anzusehen.<br />
an<strong>de</strong>rs als vielfach angenommen <strong>und</strong> vereinzelt fälschlich ausgeschrieben, gibt<br />
es nach <strong>de</strong>r beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels keine Frist mehr für einsprüche, außer es<br />
han<strong>de</strong>lt sich um die in regel 34-1b (i) bis (iV) beschriebenen Fälle, die unbefristet<br />
auch nach en<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wettspiels behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n müssen. Gelegentlich fin<strong>de</strong>t man<br />
fälschlich eine Frist auf <strong>de</strong>r ausschreibung eines Wettspiels, nach <strong>de</strong>r bis zu 15<br />
minuten (o. ä. Zeit) einsprüche gegen die Wertung eingereicht wer<strong>de</strong>n dürfen. Die<br />
regeln erlauben eine solche Frist nicht. Han<strong>de</strong>lt es sich um regelverstöße aus regel<br />
34-1b (zu hohe Vorgabe, zu niedriges ergebnis (außer fehlen<strong>de</strong>r strafschlag von<br />
<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r spieler nicht wusste), einigung über nichtanwendung <strong>de</strong>r regeln o<strong>de</strong>r<br />
Kenntnis darüber, gegen eine regel verstoßen zu haben, für die die strafe Disqualifikation<br />
ist), so ist <strong>de</strong>r spieler unbefristet zu disqualifizieren.<br />
alle an<strong>de</strong>ren bis zur beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels nicht angewandten strafen wer<strong>de</strong>n<br />
anschließend nicht mehr berücksichtigt. irrtümer <strong>de</strong>r spielleitung (tippfehler bei eingabe<br />
<strong>de</strong>r ergebnisse, rechenfehler bei ermittlung <strong>de</strong>r platzierungen usw.) wer<strong>de</strong>n<br />
ebenfalls unbefristet korrigiert, da <strong>de</strong>m spieler aus einem irrtum <strong>de</strong>r spielleitung<br />
kein scha<strong>de</strong>n entstehen darf.