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DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de

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204<br />

Inhalt von Ausschreibungen <strong>und</strong> Musterausschreibung<br />

Hinweis: aus Grün<strong>de</strong>n allgemeiner Gerechtigkeit sollten die Veranstalter bestrebt<br />

sein, die mel<strong>de</strong>gebühr ausgebliebener teilnehmer einzuziehen. Dies lässt sich<br />

relativ einfach beim nächsten Wettspiel nachholen, zu <strong>de</strong>m ein spieler z. b. nur<br />

außer Konkurrenz starten darf, wenn er seine offenen mel<strong>de</strong>gebühren noch nicht<br />

beglichen hat. eine solche regelung muss in die rahmenausschreibung eines<br />

<strong>Golf</strong>clubs aufgenommen wer<strong>de</strong>n um gültig zu sein, z. b.<br />

„spieler, die aus früheren Wettspielen noch mit <strong>de</strong>r begleichung <strong>de</strong>r mel<strong>de</strong>gebühr<br />

im rückstand sind, spielen in darauf folgen<strong>de</strong>n Wettspielen bis zur<br />

begleichung <strong>de</strong>r offenen beträge außer Konkurrenz.“<br />

Alternativ:<br />

„spieler, die aus früheren Wettspielen noch mit <strong>de</strong>r begleichung <strong>de</strong>r mel<strong>de</strong>gebühr<br />

im rückstand sind, dürfen nur nach begleichung dieses rückstands an<br />

weiteren Wettspielen teilnehmen.“<br />

4.1.10 Preise, Wertung<br />

regel 3-1 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln bestimmt unmissverständlich, dass im Zählspiel <strong>de</strong>rjenige<br />

bewerber gewinnt, <strong>de</strong>r die wenigsten schläge für die festgesetzte(n) r<strong>und</strong>e(n)<br />

benötigt hat. Daraus ergibt sich, dass preise nicht an jeman<strong>de</strong>n weitergegeben<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, <strong>de</strong>r mehr schläge gebraucht hat o<strong>de</strong>r bei gleicher schlagzahl im<br />

stechen unterlegen ist.<br />

sollte es sich um ein Wettspiel von größerer be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> / o<strong>de</strong>r mit interessanten<br />

preisen han<strong>de</strong>ln, so kann bestimmt wer<strong>de</strong>n, dass nur spieler mit „aktiven“<br />

Vorgaben einen nettopreis gewinnen können. eine Vorgabe ist „aktiv“, wenn<br />

sie auf min<strong>de</strong>stens vier vorgabenwirksamen ergebnissen im vergangenen Jahr<br />

o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens drei im laufen<strong>de</strong>n Jahr beruht. alle an<strong>de</strong>ren spieler mit inaktiven<br />

Vorgaben spielen dann „außer Konkurrenz“. Dies kann bei <strong>de</strong>r anlage <strong>de</strong>s Wettspiels<br />

in <strong>de</strong>r clubverwaltungssoftware erfasst wer<strong>de</strong>n.<br />

an <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>sätzen einer fairen sportausübung ausgerichtet, folgt aus <strong>de</strong>r regel<br />

auch, dass brutto- <strong>und</strong> nettopreis von <strong>de</strong>mselben spieler gewonnen wer<strong>de</strong>n können,<br />

wenn die auswertung <strong>de</strong>s Wettspiels dies ergibt. Der <strong>DGV</strong> möchte <strong>de</strong>utlich<br />

herausstellen, dass es eine beson<strong>de</strong>re sportliche Leistung darstellt, wenn es einem<br />

bewerber gelingt, sowohl das absolut beste ergebnis (brutto) zu erspielen, wie<br />

auch in <strong>de</strong>r nettowertung (mit) an <strong>de</strong>r spitze zu liegen. Daher empfiehlt <strong>de</strong>r <strong>DGV</strong><br />

dringend, von einem sog. „Doppelpreisausschluss“ abzusehen, zumal ohnehin<br />

nur wenige spieler <strong>und</strong> damit wenige preise davon betroffen sein wer<strong>de</strong>n. im<br />

Vor<strong>de</strong>rgr<strong>und</strong> sportlicher Wettbewerbe sollte stets die anerkennung <strong>de</strong>r sportlichen<br />

Leistung stehen, die sich durchaus auch in einer doppelten preisvergabe<br />

wi<strong>de</strong>rspiegeln sollte.

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