DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de
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162 Spielbetrieb 2.2.6 Plätze mit weniger als 18 Löchern auf plätzen mit weniger als 18 Löchern werden bestimmte oder sämtliche Löcher für die „festgesetzte runde“ (im sinne des abschnitts „erklärungen“ der Golfregeln) mehrmals gespielt. bei Wettspielen auf solchen plätzen sollte darauf geachtet werden, dass die zuerst gestarteten spieler nicht nach neun Löchern warten müssen, bis die letzten spieler des Wettspiels gestartet sind. Hat das Wettspiel mehr teilnehmer als gleichzeitig auf dem platz spielen können, sollte das Wettspiel in zwei startblöcken (vormittags und nachmittags) durchgeführt werden, von denen die ersten spieler der nachmittagsgruppe erst starten, wenn die letzten spieler der Vormittagsgruppe auf ihre zweiten neun Löcher gegangen sind. bei nur wenig mehr spielern, als der platz in einem startblock „verkraftet“, lässt sich das problem auch durch „einfädeln“ lösen. beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem die erste spielergruppe den abschlag des starts erneut erreicht, wird dann jeweils jede zweite startzeit nicht zum start neuer spielergruppen, sondern zum einfädeln eintreffender spielergruppen verwendet. bei Wettspielen auf solchen plätzen sollte deshalb in der ausschreibung das teilnehmerfeld beschränkt werden. Der spieler hat auf plätzen mit weniger als 18 Löchern auch dann das recht, nach regel 7-2 zwischen dem spielen von zwei Löchern auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs putten oder chippen zu üben, wenn er das Loch im weiteren Verlauf der festgesetzten runde abermals spielen muss, sofern nicht die spielleitung von ihrem recht nach regel 7, anm. 2 Gebrauch macht und das Üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Loches untersagt – was zu empfehlen ist. 2.3. DER PLATZ 2.3.1 Vorrecht auf dem Platz Das Vorrecht auf dem Golfplatz ist als bestandteil der „etikette“ in abschnitt i der Golfregeln geregelt. sofern nicht anders bestimmt, hat die schnellere spielergruppe Vorrang vor der langsameren spielergruppe, unabhängig davon, wie viele spieler die jeweilige spielergruppe bilden. aus der Formulierung „sofern nicht anders bestimmt, …“ folgt, dass die spielleitung eine andere regelung treffen kann.
Spielbetrieb macht die spielleitung von diesem recht Gebrauch, so soll die regelung vollständig und eindeutig sein. insbesondere an Wochenenden und bei großem andrang kann durch eine regelung, wonach möglichst Vierball-spiele gespielt werden sollen, die Kapazität der Golfanlage bestmöglich genutzt werden. in diesem Fall empfiehlt es sich auch zu regeln, dass Dreiball- und Zweiball-spiele ihr Durchspielrecht bei Vierball-spielen verlieren, sofern durch die Vierball-spiele anschluss an die vordere spielergruppe gehalten wird. trotzdem sollen die Vorgaben der Golfetikette über spieltempo und positionen auf dem platz beachtet werden. Jedes spiel über die volle runde hat den anspruch, dass ihm unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes spiel über eine unterbrochene runde zu überholen. Kommt aufgrund des bahnenverlaufs das abkürzen der regulären Golfrunde in betracht, sollte die spielleitung im rahmen der allgemeinen spielordnung zur Zulässigkeit stellung nehmen und bei bedarf eine regelung treffen. 2.3.2 Platzsperre es ist sinnvoll, den Wettspielplatz im erforderlichen umfang vor, während und ggf. nach dem Wettspiel für nicht am Wettspiel beteiligte spieler zu sperren. man sollte dafür sorgen, dass der vorbereitete platz nicht vorweg bespielt wird, zumindest aber, dass die ersten spielergruppen des Wettspiels nicht von den spielern vor dem Wettspiel aufgehalten werden. Hinter der letzten spielergruppe des Wettspiels ist ein besonderer abstand zu den nachfolgenden spielern nicht erforderlich, da ja auch alle anderen Gruppen des Wettspiels wiederum spieler hinter sich haben. bei einhaltung der Golfetikette kann es keinen unterschied machen, ob man Wettspielteilnehmer oder andere spieler hinter sich hat. 2.3.3 Erstellen von Platzregeln Die spielleitung darf platzregeln für außergewöhnliche umstände erlassen und bekannt geben, sofern sie mit den Grundsatzbestimmungen vereinbar sind, wie sie aus dem anhang i der Golfregeln hervorgehen (siehe regel 33-8 der Golfregeln). Diese gelten über ein einzelnes Wettspiel hinaus im allgemeinen während der saison für den gesamten spielbetrieb, soweit nicht die spielleitung im rahmen eines Wettspiels andere platzregeln erlässt oder die allgemein geltenden platzregeln außer Kraft setzt. spielleitungen müssen ihre platzregeln so einwandfrei formulieren, dass daraus keine Zweifelsfälle entstehen können. Der DGV und die LGV beraten auf Wunsch beim erstellen von platzregeln. im anhang i des offiziellen regelbuchs sowie in abschnitt 4. des sWsH finden sich beispiele für platzregeln. 163
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<strong>Spiel</strong>betrieb<br />
2.2.6 Plätze mit weniger als 18 Löchern<br />
auf plätzen mit weniger als 18 Löchern wer<strong>de</strong>n bestimmte o<strong>de</strong>r sämtliche Löcher<br />
für die „festgesetzte r<strong>und</strong>e“ (im sinne <strong>de</strong>s abschnitts „erklärungen“ <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln)<br />
mehrmals gespielt. bei Wettspielen auf solchen plätzen sollte darauf geachtet<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die zuerst gestarteten spieler nicht nach neun Löchern warten<br />
müssen, bis die letzten spieler <strong>de</strong>s Wettspiels gestartet sind.<br />
Hat das Wettspiel mehr teilnehmer als gleichzeitig auf <strong>de</strong>m platz spielen können,<br />
sollte das Wettspiel in zwei startblöcken (vormittags <strong>und</strong> nachmittags) durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen die ersten spieler <strong>de</strong>r nachmittagsgruppe erst starten,<br />
wenn die letzten spieler <strong>de</strong>r Vormittagsgruppe auf ihre zweiten neun Löcher<br />
gegangen sind.<br />
bei nur wenig mehr spielern, als <strong>de</strong>r platz in einem startblock „verkraftet“, lässt<br />
sich das problem auch durch „einfä<strong>de</strong>ln“ lösen. beginnend mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt, an<br />
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jeweils je<strong>de</strong> zweite startzeit nicht zum start neuer spielergruppen, son<strong>de</strong>rn zum<br />
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bei Wettspielen auf solchen plätzen sollte <strong>de</strong>shalb in <strong>de</strong>r ausschreibung das teilnehmerfeld<br />
beschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der spieler hat auf plätzen mit weniger als 18 Löchern auch dann das recht,<br />
nach regel 7-2 zwischen <strong>de</strong>m spielen von zwei Löchern auf o<strong>de</strong>r nahe <strong>de</strong>m Grün<br />
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weiteren Verlauf <strong>de</strong>r festgesetzten r<strong>und</strong>e abermals spielen muss, sofern nicht die<br />
spielleitung von ihrem recht nach regel 7, anm. 2 Gebrauch macht <strong>und</strong> das<br />
Üben auf o<strong>de</strong>r nahe <strong>de</strong>m Grün <strong>de</strong>s zuletzt gespielten Loches untersagt – was zu<br />
empfehlen ist.<br />
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2.3.1 Vorrecht auf <strong>de</strong>m Platz<br />
Das Vorrecht auf <strong>de</strong>m <strong>Golf</strong>platz ist als bestandteil <strong>de</strong>r „etikette“ in abschnitt i<br />
<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln geregelt. sofern nicht an<strong>de</strong>rs bestimmt, hat die schnellere spielergruppe<br />
Vorrang vor <strong>de</strong>r langsameren spielergruppe, unabhängig davon, wie<br />
viele spieler die jeweilige spielergruppe bil<strong>de</strong>n. aus <strong>de</strong>r Formulierung „sofern<br />
nicht an<strong>de</strong>rs bestimmt, …“ folgt, dass die spielleitung eine an<strong>de</strong>re regelung<br />
treffen kann.