DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de

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03.11.2012 Aufrufe

156 Spielbetrieb beispiel: „Das mitführen von sende- und / oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren benutzung auf dem platz wirkt störend und rücksichtslos. stellt die spielleitung eine schwerwiegende störung des spielbetriebs durch die benutzung eines solchen Gerätes durch einen spieler oder caddie fest, so kann die spielleitung diese störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.“ • Allgemeiner Meldeschluss es kann sinnvoll sein, für bestimmte Wettspielarten (z. b. die regelmäßig stattfindenden monatspreise) den meldeschluss allgemein festzulegen (z. b.: zwei tage vor dem Wettspiel, 15.00 uhr). auch kann darauf hingewiesen werden, ob eine Warteliste geführt wird (siehe auch 4.1.7). • Mitteilung, wo Zählkarten einzureichen sind mit der pflicht des bewerbers, seine Zählkarte unter beachtung der Golfregeln nach dem spiel unverzüglich der spielleitung einzureichen, korrespondiert der anspruch an den Veranstalter, für alle bewerber ohne weiteres klar und ersichtlich zu machen, wo bzw. bei wem die Karten abzuliefern sind. Hier sollte ein bereich definiert und bekannt gegeben werden, in dem die Karten angenommen werden und in dem – für den Fall von rückfragen durch die spielleitung – der spieler zusammen mit seinem Zähler noch Änderungen an der Karte vornehmen kann (z. b. eine fehlende unterschrift ergänzen). erst wenn der spieler diesen bereich verlassen hat, gilt die Karte als endgültig abgegeben. beispiel: „Die Zählkarte ist im sekretariat zurückzugeben. erst wenn der spieler das sekretariat verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben (entscheidung 6-6c/1).“ oder „rückgabe der Zählkarten: Durch einwurf in den briefkasten am sekretariat.“ • Zählerbestimmung es ist nicht erforderlich, die Zähler namentlich festzulegen. Die einteilung in einzelne spielergruppen ist ausreichend. Wenn nicht z. b. auf der Zählkarte durch computerausdruck vermerkt oder durch den starter festgelegt, kann man in der ausschreibung einen modus festlegen, wer wen zählt. so z. b. „position 1 der partie zählt 2, 2 zählt 3 usw.; der Letzte zählt den ersten.“. sollten die spieler versehentlich die Zählkarten nicht in der richtigen reihenfolge getauscht haben,

Spielbetrieb würde nicht der festgelegte spieler die Karte unterschreiben und der spieler wäre disqualifiziert. aus diesem Grund empfiehlt der DGV nicht die bestimmung des Zählers auf diese art, sondern stellt es den spielern in einer Gruppe frei, wie die Karten getauscht werden. • Regelungen für behinderte Golfspieler Der royal and ancient Golf club of st. andrews (r&a) hat die Golfregeln für Golfspieler mit behinderung angepasst. Die deutsche Übersetzung dieses textes ist als abschnitt 11. teil dieses spiel- und Wettspielhandbuchs. Die spielleitung kann in der rahmenausschreibung bestimmen, dass im Falle der dort beschriebenen behinderungen diese anpassungen gelten. nur die dort aufgeführten erleichterungen sind für spieler mit einer behinderung zulässig. andere oder ergänzende bestimmungen durch die spielleitung setzen die regeln außer Kraft bzw. ändern diese ab und sind deshalb unzulässig. beispiel: „Für alle durch einen amtlichen behindertenausweis qualifizierten und bei der spielleitung angemeldeten spieler gelten die „anpassungen der Golfregeln für spieler mit behinderung (siehe Kapitel 11 sWsH).“ • Doping Will man hier eine regelung treffen, sollte man sich an den regelungen des DGV orientieren und einzelheiten beim DGV erfragen. • Änderungsvorbehalt Da der Änderungsvorbehalt unveränderbarer bestandteil jeder ausschreibung ist, empfiehlt es sich, diesen bereits in der Wettspielordnung / rahmenausschreibung vorzusehen. Zu einzelheiten siehe abschnitt 4., Ziffer 4.1.15. • Datenschutz im rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, personendaten zu veröffentlichen. so wird jedenfalls auf der Golfanlage eine startliste ausgehängt und nach abschluss des Wettspiels werden die ergebnisse der teilnehmer bekannt gegeben. eine solche Datenverarbeitung ist vor dem Hintergrund des bundesdatenschutzgesetzes allgemein zulässig. Werden darüber hinaus start- und ergebnisliste auch im internet veröffentlicht, so ist zu beachten, dass der Zugriff auf einzelne personendaten in der startliste durch passwort zu schützen ist und auch bei der bekanntgabe der ergebnisse im internet berechtigten bedenken der betroffenen rechnung getragen werden 157

<strong>Spiel</strong>betrieb<br />

wür<strong>de</strong> nicht <strong>de</strong>r festgelegte spieler die Karte unterschreiben <strong>und</strong> <strong>de</strong>r spieler wäre<br />

disqualifiziert. aus diesem Gr<strong>und</strong> empfiehlt <strong>de</strong>r <strong>DGV</strong> nicht die bestimmung <strong>de</strong>s<br />

Zählers auf diese art, son<strong>de</strong>rn stellt es <strong>de</strong>n spielern in einer Gruppe frei, wie die<br />

Karten getauscht wer<strong>de</strong>n.<br />

• Regelungen für behin<strong>de</strong>rte <strong>Golf</strong>spieler<br />

Der royal and ancient <strong>Golf</strong> club of st. andrews (r&a) hat die <strong>Golf</strong>regeln für<br />

<strong>Golf</strong>spieler mit behin<strong>de</strong>rung angepasst. Die <strong>de</strong>utsche Übersetzung dieses textes<br />

ist als abschnitt 11. teil dieses spiel- <strong>und</strong> <strong>Wettspielhandbuch</strong>s. Die spielleitung<br />

kann in <strong>de</strong>r rahmenausschreibung bestimmen, dass im Falle <strong>de</strong>r dort beschriebenen<br />

behin<strong>de</strong>rungen diese anpassungen gelten.<br />

nur die dort aufgeführten erleichterungen sind für spieler mit einer behin<strong>de</strong>rung<br />

zulässig. an<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong> bestimmungen durch die spielleitung setzen<br />

die regeln außer Kraft bzw. än<strong>de</strong>rn diese ab <strong>und</strong> sind <strong>de</strong>shalb unzulässig.<br />

beispiel:<br />

„Für alle durch einen amtlichen behin<strong>de</strong>rtenausweis qualifizierten <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r<br />

spielleitung angemel<strong>de</strong>ten spieler gelten die „anpassungen <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für<br />

spieler mit behin<strong>de</strong>rung (siehe Kapitel 11 sWsH).“<br />

• Doping<br />

Will man hier eine regelung treffen, sollte man sich an <strong>de</strong>n regelungen <strong>de</strong>s <strong>DGV</strong><br />

orientieren <strong>und</strong> einzelheiten beim <strong>DGV</strong> erfragen.<br />

• Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt<br />

Da <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt unverän<strong>de</strong>rbarer bestandteil je<strong>de</strong>r ausschreibung ist,<br />

empfiehlt es sich, diesen bereits in <strong>de</strong>r Wettspielordnung / rahmenausschreibung<br />

vorzusehen. Zu einzelheiten siehe abschnitt 4., Ziffer 4.1.15.<br />

• Datenschutz<br />

im rahmen <strong>de</strong>r Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, personendaten zu veröffentlichen.<br />

so wird je<strong>de</strong>nfalls auf <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage eine startliste ausgehängt <strong>und</strong> nach<br />

abschluss <strong>de</strong>s Wettspiels wer<strong>de</strong>n die ergebnisse <strong>de</strong>r teilnehmer bekannt gegeben.<br />

eine solche Datenverarbeitung ist vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s b<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes<br />

allgemein zulässig. Wer<strong>de</strong>n darüber hinaus start- <strong>und</strong> ergebnisliste auch im internet<br />

veröffentlicht, so ist zu beachten, dass <strong>de</strong>r Zugriff auf einzelne personendaten in<br />

<strong>de</strong>r startliste durch passwort zu schützen ist <strong>und</strong> auch bei <strong>de</strong>r bekanntgabe <strong>de</strong>r ergebnisse<br />

im internet berechtigten be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>r betroffenen rechnung getragen wer<strong>de</strong>n<br />

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