DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de
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140 Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb Ganz im Gegenteil kann es sich je nach organisatorischen Gegebenheiten beim Veranstalter empfehlen, die nicht zwingend der spielleitung vorbehaltenen aufgaben (z. b. rahmenprogramm) in separater Verantwortung einer person oder einem ausschuss zu übertragen. Geübte praxis ist es, z. b. platzrichter gleichzeitig als mitglieder der spielleitung zu bestimmen, da damit ein einheitlicher Wissensstand hinsichtlich Wettspielausschreibung, platzregeln und sonstigen bestimmungen sichergestellt ist und die einheitlichkeit von entscheidungen gewahrt wird. starter, beobachter, marshal usw. in die spielleitung aufzunehmen, bedarf gewissenhafter prüfung. natürlich kann ein spielleitungsmitglied z. b. auch starter oder marshal sein, aber ob eine person, die üblicherweise ein noch so guter starter oder marshal sein mag, auch für die tätigkeit in der spielleitung qualifiziert ist, ist immer eine einzelfallentscheidung. Ggf. hat ein starter auch nur für die Dauer des starts Zeit und möchte gar nicht den ganzen tag spielleitungsaufgaben wahrnehmen. Das sekretariat nimmt üblicherweise aufgaben der spielleitung (erstellen der startliste, Vorgabeneintrag, Vorgabenverteilung, Zählkartenausgabe, Zusammenzählen der scores usw.) wahr, erledigt aber vielfach nur den technischen teil und kann nicht eigenständig als spielleitung handeln. es empfiehlt sich jedoch, bei entsprechender sachkenntnis des mitarbeiters im sekretariat, diesen in die spielleitung zu berufen, um den spielern während der ganzen Dauer des Wettspiels einen verantwortlichen ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Irrtümer oder Versehen der Spielleitung bei der Abwicklung eines Wettspiels Keiner zeitlichen beschränkung unterliegt die Korrektur von Fehlern der spielleitung, die nicht auf regelentscheidungen beruhen. so ist z. b. ein tippfehler bei der eingabe eines ergebnisses o. ä. auch nach beendigung des Wettspiels zu korrigieren, selbst wenn sich dadurch ein anderer sieger ergibt und damit preise, die schon vergeben wurden, neu zugeordnet werden müssen. Falsche auskünfte der spielleitung oder des sekretariats bei der abwicklung von Wettspielen (Jahresmatchplay o. ä.) führen gelegentlich dazu, dass eine falsche Vorgabe von den spielern angewandt wird oder dass ein spieler eine platzregel falsch anwendet, weil ihm diese falsch erklärt wird. in der Folge davon reklamiert der unterlegene spieler oft zu recht, dass nur die falsche auskunft der spielleitung zu seiner niederlage geführt hat. Hier gibt es keine eindeutige Verfahrensweise, solche Fälle zu lösen. Die entscheidung 33-1/12 sieht in einem solchen Fall beispielhaft vor, dass die spielleitung dann auf die art und Weise entscheiden soll, die sie für die gerechteste hält.
Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb 1.4 LEITER Von GoLfGRuPPEn in der praxis zeigt sich, dass einzelne Gruppen auf einer Golfanlage (z. b. Damen, Herren, Jugendliche, seniorinnen und senioren) eine gewisse anzahl von privatrunden und / oder Wettspielen ausschließlich innerhalb ihrer Gruppe spielen möchten. aufgrund dessen hat es sich eingebürgert, dass jeweils eine dieser Gruppen an einem bestimmten (Wochen-) tag für deren jeweilige mitglieder privatrunden und / oder Wettspiele organisiert (z. b. Damengolf oder Herrengolf). Diese Golfgruppen werden regelmäßig ehrenamtlich geleitet (häufig „Ladies captain“ oder „mens captain“ genannt). ob solche Golfgruppen eine eigenständige bedeutung (evtl. mit eigener „budgetverantwortung“, aber innerhalb der offiziellen buchführung) erhalten sollen oder nur als unselbständige Gruppen (ohne eigene entscheidungsbefugnis) geführt werden, obliegt den für den allgemeinen spielbetrieb Verantwortlichen. auch wenn die Leiter dieser Golfgruppen von den teilnehmern der jeweiligen Gruppenveranstaltungen gewählt werden, so ist der Vereinsvorstand bzw. die mitgliederversammlung (je nach einzelfall) befugt, diese Handhabung zu ändern, denn die Vereinsführung umfasst auch die Gruppenaktivitäten. sinngemäß gilt dies bei betreibergeführten Golfanlagen, bei denen eine ehrenamtliche tätigkeit der billigung durch die Geschäftsführung bedarf. 1.5 REGELKunDIGE PERSonEn Für wichtige Wettspiele (z. b. clubmeisterschaften oder offene Wettspiele) bzw. bei der ausrichtung von Verbandswettspielen empfiehlt es sich, weitere regelkundige personen bei organisation und Durchführung des Wettspielbetriebs einzusetzen. Dazu können platzrichter und beobachter gehören (siehe abschnitt 6). Daneben können starter, die die teilnehmer rechtzeitig auf die runde schicken, eingesetzt werden und Vorcaddies, die an unübersichtlichen platzabschnitten (z. b. bei der ballsuche) weiterhelfen. auch sog. „scorer“, die die ergebnisse auswerten und bekannt geben, können hilfreich sein. 1.6 VoRGABEnAuSSCHuSS nach dem DGV-Vorgabensystem muss jedes DGV-mitglied, das die rechte aus dem DGV-Vorgabensystem ausübt, einen Vorgabenausschuss einsetzen. er hat die in Ziffer 3.4 des DGV-Vorgabensystems bestimmten rechte und pflichten. bei der besetzung des Vorgabenausschusses ist es durchaus nicht unüblich, die gleichen personen zu benennen, die auch dem spielausschuss angehören. Der Vorgabenausschuss muss aus mindestens drei personen bestehen. nach den aufnahme- und mitgliedschaftsrichtlinien müssen sowohl spielausschuss als auch Vorgabenausschuss die ihnen in den regularien zugewiesenen aufgaben rechtlich und tatsächlich erfüllen können. Dafür muss das DGVmitglied sorgen. 141
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Personen <strong>und</strong> Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />
Ganz im Gegenteil kann es sich je nach organisatorischen Gegebenheiten beim Veranstalter<br />
empfehlen, die nicht zwingend <strong>de</strong>r spielleitung vorbehaltenen aufgaben (z. b. rahmenprogramm)<br />
in separater Verantwortung einer person o<strong>de</strong>r einem ausschuss zu übertragen.<br />
Geübte praxis ist es, z. b. platzrichter gleichzeitig als mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r spielleitung zu<br />
bestimmen, da damit ein einheitlicher Wissensstand hinsichtlich Wettspielausschreibung,<br />
platzregeln <strong>und</strong> sonstigen bestimmungen sichergestellt ist <strong>und</strong> die einheitlichkeit<br />
von entscheidungen gewahrt wird.<br />
starter, beobachter, marshal usw. in die spielleitung aufzunehmen, bedarf gewissenhafter<br />
prüfung. natürlich kann ein spielleitungsmitglied z. b. auch starter o<strong>de</strong>r marshal<br />
sein, aber ob eine person, die üblicherweise ein noch so guter starter o<strong>de</strong>r marshal<br />
sein mag, auch für die tätigkeit in <strong>de</strong>r spielleitung qualifiziert ist, ist immer eine einzelfallentscheidung.<br />
Ggf. hat ein starter auch nur für die Dauer <strong>de</strong>s starts Zeit <strong>und</strong> möchte<br />
gar nicht <strong>de</strong>n ganzen tag spielleitungsaufgaben wahrnehmen.<br />
Das sekretariat nimmt üblicherweise aufgaben <strong>de</strong>r spielleitung (erstellen <strong>de</strong>r startliste,<br />
Vorgabeneintrag, Vorgabenverteilung, Zählkartenausgabe, Zusammenzählen <strong>de</strong>r<br />
scores usw.) wahr, erledigt aber vielfach nur <strong>de</strong>n technischen teil <strong>und</strong> kann nicht<br />
eigenständig als spielleitung han<strong>de</strong>ln. es empfiehlt sich jedoch, bei entsprechen<strong>de</strong>r<br />
sachkenntnis <strong>de</strong>s mitarbeiters im sekretariat, diesen in die spielleitung zu berufen,<br />
um <strong>de</strong>n spielern während <strong>de</strong>r ganzen Dauer <strong>de</strong>s Wettspiels einen verantwortlichen<br />
ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.<br />
Irrtümer o<strong>de</strong>r Versehen <strong>de</strong>r <strong>Spiel</strong>leitung bei <strong>de</strong>r Abwicklung eines Wettspiels<br />
Keiner zeitlichen beschränkung unterliegt die Korrektur von Fehlern <strong>de</strong>r spielleitung, die<br />
nicht auf regelentscheidungen beruhen. so ist z. b. ein tippfehler bei <strong>de</strong>r eingabe eines<br />
ergebnisses o. ä. auch nach beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels zu korrigieren, selbst wenn sich<br />
dadurch ein an<strong>de</strong>rer sieger ergibt <strong>und</strong> damit preise, die schon vergeben wur<strong>de</strong>n, neu<br />
zugeordnet wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Falsche auskünfte <strong>de</strong>r spielleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s sekretariats bei <strong>de</strong>r abwicklung von Wettspielen<br />
(Jahresmatchplay o. ä.) führen gelegentlich dazu, dass eine falsche Vorgabe von<br />
<strong>de</strong>n spielern angewandt wird o<strong>de</strong>r dass ein spieler eine platzregel falsch anwen<strong>de</strong>t,<br />
weil ihm diese falsch erklärt wird. in <strong>de</strong>r Folge davon reklamiert <strong>de</strong>r unterlegene spieler<br />
oft zu recht, dass nur die falsche auskunft <strong>de</strong>r spielleitung zu seiner nie<strong>de</strong>rlage geführt<br />
hat. Hier gibt es keine ein<strong>de</strong>utige Verfahrensweise, solche Fälle zu lösen. Die entscheidung<br />
33-1/12 sieht in einem solchen Fall beispielhaft vor, dass die spielleitung dann<br />
auf die art <strong>und</strong> Weise entschei<strong>de</strong>n soll, die sie für die gerechteste hält.