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DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de

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Platzerlaubnis (PE) <strong>und</strong> <strong>DGV</strong>-Platzreife<br />

vorgefertigten urk<strong>und</strong>en ist ausschließlich über das iis möglich <strong>und</strong> wird bei <strong>de</strong>r Lizenzvergabe<br />

für je<strong>de</strong>n Lizenznehmer <strong>de</strong>r <strong>DGV</strong>-platzreife freigeschaltet. als alternative zu <strong>de</strong>n<br />

kostenpflichtigen bestellbaren urk<strong>und</strong>en kann auch eine selbst erstellte urk<strong>und</strong>e ausgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. in je<strong>de</strong>m Fall muss jedoch <strong>de</strong>r Hinweis enthalten sein, dass die <strong>DGV</strong>platzreife<br />

allein nicht zum spiel gegen Greenfee auf an<strong>de</strong>ren <strong>Golf</strong>plätzen berechtigt.<br />

7.2.2 Lizenzvergabe an die <strong>DGV</strong>-Mitglie<strong>de</strong>r<br />

Die Lizenz zur erteilung <strong>de</strong>r <strong>DGV</strong>-platzreife ist kostenlos, die teilnehmen<strong>de</strong>n <strong>DGV</strong>-mitglie<strong>de</strong>r<br />

verpflichten sich jedoch in einer kurzen Lizenzvereinbarung mit <strong>de</strong>m <strong>DGV</strong> die<br />

prüfungsinhalte einzuhalten. sie verpflichten sich darin auch, eine an<strong>de</strong>rswo ordnungsgemäß<br />

erworbene <strong>DGV</strong>-platzreife innerhalb von zwei Jahren bei eintritt in <strong>de</strong>n eigenen<br />

<strong>Golf</strong>club anzuerkennen.<br />

Der Deutsche <strong>Golf</strong> Verband e. V. (<strong>DGV</strong>) bietet allen <strong>DGV</strong>-mitglie<strong>de</strong>rn, die einen spielbetrieb<br />

nach <strong>de</strong>n Vorgaben- <strong>und</strong> spielbestimmungen <strong>de</strong>s <strong>DGV</strong> durchführen dürfen, die<br />

möglichkeit, ihre platzerlaubnis auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r bestimmungen <strong>de</strong>r <strong>DGV</strong>-platzreife zu<br />

erteilen. Voraussetzung dazu ist die anerkennung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n regelungen. Dies soll<br />

u. a. einen beson<strong>de</strong>ren Qualitätsstandard <strong>und</strong> die gleichmäßige anwendung bei allen<br />

teilnehmen<strong>de</strong>n <strong>DGV</strong>-mitglie<strong>de</strong>rn sichern. im einzelnen gilt:<br />

1. Der <strong>DGV</strong> räumt <strong>de</strong>m <strong>DGV</strong>-mitglied das recht ein, die regelungen zur <strong>DGV</strong>-platzreife,<br />

<strong>de</strong>n titel „<strong>DGV</strong>-platzreife“, das offizielle platzreife-Logo <strong>und</strong> alle dazugehörigen materialien<br />

neben <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Lizenznehmern für eigene Zwecke auf <strong>de</strong>r von ihm genutzten<br />

<strong>Golf</strong>anlage zu nutzen. Dieses recht zur nutzung für eigene Zwecke darf nicht auf Dritte<br />

übertragen o<strong>de</strong>r Dritten zur nutzung überlassen wer<strong>de</strong>n (ausnahme Ziffer 6).<br />

2. Das <strong>DGV</strong>-mitglied nutzt die prüfungskriterien <strong>und</strong> -materialien sowie titel <strong>und</strong> Logo<br />

ohne Hinzufügungen o<strong>de</strong>r Weglassungen. erhält ein prüfling eine bestätigung, dass er<br />

die prüfung bestan<strong>de</strong>n hat, ist auf <strong>de</strong>r Vor<strong>de</strong>rseite <strong>de</strong>utlich lesbar <strong>de</strong>r satz „Die <strong>DGV</strong>-platzreife<br />

allein berechtigt nicht zum spiel als Gast auf an<strong>de</strong>ren <strong>Golf</strong>anlagen.“ aufzubringen.<br />

3. Das <strong>DGV</strong>-mitglied hat umfassend Kenntnis von <strong>de</strong>n regelungen zur <strong>DGV</strong>-platzreife<br />

<strong>und</strong> erkennt diese regelungen für die Zeit als verbindlich an, in <strong>de</strong>r es die <strong>DGV</strong>-platzreife<br />

anbietet o<strong>de</strong>r erteilt. Diese anerkennung umfasst auch etwaige zukünftige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

platzreiferegelungen durch <strong>de</strong>n <strong>DGV</strong> vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r möglichkeit <strong>de</strong>r Kenntnisnahme.<br />

4. Der <strong>DGV</strong> hat das recht, die nutzung <strong>de</strong>r prüfungskriterien <strong>und</strong> -materialien, <strong>de</strong>s titels<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Logos sowie je<strong>de</strong> werbliche bezugnahme auf die <strong>DGV</strong>-platzreife unmittelbar<br />

zu untersagen <strong>und</strong> diese Lizenzvereinbarung ohne einhaltung einer Frist zu kündigen,<br />

wenn das <strong>DGV</strong>-mitglied schuldhaft gegen seine pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung<br />

verstößt (insbeson<strong>de</strong>re die pflicht zur unbedingten anwendung <strong>de</strong>s verbindlichen prüfungsinhalts<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r bewertungsmaßstäbe zum bestehen <strong>de</strong>r prüfung, die bestimmungen

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