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DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de

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Personen <strong>und</strong> Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />

1.3 SPIELLEITunG<br />

neben <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n allgemeinen spielbetrieb verantwortlichen ausschuss, <strong>de</strong>r als<br />

spielleitung im rahmen <strong>de</strong>s allgemeinen spielbetriebs entschei<strong>de</strong>t (siehe oben), wird<br />

durch regel 33 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln bestimmt, dass für je<strong>de</strong>s Wettspiel eine spielleitung<br />

vorhan<strong>de</strong>n sein muss. in abschnitt „erklärungen“ <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln heißt es dazu auszugsweise:<br />

„spielleitung ist bei Wettspielen <strong>de</strong>r verantwortliche ausschuss, ...“. um<br />

<strong>de</strong>r erklärung „spielleitung“ gerecht zu wer<strong>de</strong>n, müssen also min<strong>de</strong>stens zwei personen<br />

(= „ausschuss“) die spielleitung bil<strong>de</strong>n. Da eine spielleitung ihre entscheidungen<br />

jedoch erfahrungsgemäß nicht stets einstimmig trifft, also unter umstän<strong>de</strong>n mehrheitsentscheidungen<br />

zu treffen sind, empfiehlt es sich dringend, (min<strong>de</strong>stens) drei personen<br />

in die spielleitung zu berufen. Für vorgabenwirksame Wettspiele <strong>und</strong> eDs-r<strong>und</strong>en sieht<br />

Ziffer 3.6.1 <strong>de</strong>s <strong>DGV</strong>-Vorgabensystems dies ohnehin zwingend vor. Damit überhaupt<br />

vom Vorhan<strong>de</strong>nsein einer spielleitung gesprochen wer<strong>de</strong>n kann, erscheint unumgänglich,<br />

dass je<strong>de</strong>nfalls ein (nicht notwendig das gleiche) spielleitungsmitglied während<br />

<strong>de</strong>s ge-samten Wettspiels am austragungsort (auf <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage) anwesend <strong>und</strong> die<br />

weiteren spielleitungsmitglie<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st ständig erreichbar sind.<br />

es ist nicht zu empfehlen, <strong>de</strong>n sponsor eines Wettspiels mit in die spielleitung zu berufen.<br />

bei aller sachkenntnis, die <strong>de</strong>r sponsor haben kann, sollte man ihn nicht in die situation<br />

bringen, als spielleitungsmitglied gegenüber einem seiner K<strong>und</strong>en eine unpopuläre entscheidung<br />

zu treffen.<br />

Können Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Spiel</strong>leitung am Wettspiel teilnehmen?<br />

Häufig ist zu beobachten, dass spielleitungsmitglie<strong>de</strong>r an Wettspielen selbst teilnehmen.<br />

Dies ist zulässig, es empfiehlt sich jedoch, <strong>de</strong>ren startzeiten z. b. so zu staffeln,<br />

dass möglichst durchgehend die ansprechbarkeit wenigstens eines spielleitungsmitglieds<br />

gewährleistet ist. ein mitglied <strong>de</strong>r spielleitung ist auch „im amt“, wenn es gera<strong>de</strong><br />

im Wettspiel mitspielt.<br />

es ist ggf. hilfreich, einen mitarbeiter <strong>de</strong>s sekretariats mit in die spielleitung zu berufen,<br />

da dieser üblicherweise während <strong>de</strong>s ganzen Wettspiels im sekretariat bzw. clubhaus<br />

anwesend ist.<br />

selbstverständlich entschei<strong>de</strong>t ein mitglied <strong>de</strong>r spielleitung keine regelfälle, die ihn<br />

selbst betreffen. es sind dann die übrigen spielleitungsmitglie<strong>de</strong>r zuständig.<br />

Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Spiel</strong>leitung<br />

entscheidungen in streitfällen <strong>und</strong> verschie<strong>de</strong>ne an<strong>de</strong>re entscheidungen sind nach regel<br />

34-3 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln <strong>de</strong>r spielleitung vorbehalten. Dies besagt nicht, dass die vom Veranstalter<br />

eingesetzte spielleitung eines Wettspiels auch für die gesamte Vorbereitung,<br />

organisation <strong>und</strong> Durchführung verantwortlich sein muss.<br />

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